103 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Regelsätzen"
Drucksache 924/08 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... 1. Der Bundesrat bedauert, dass die mit dem Familienleistungsgesetz vorgesehene Kindergelderhöhung ausgerechnet bei den Familien, die hierauf in ganz besonderem Maße angewiesen sind, nicht zum Tragen kommt. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass bis zu einer Klärung des kinderspezifischen Bedarfs in den Regelsätzen die Kindergelderhöhung von 10 Euro bzw. 16 Euro je Kind auch Familien im SGB-II- und SGB-XII-Bezug im Ergebnis zu Gute kommt.
Zu Artikel 5a
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Drucksache 924/1/08
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Der Bundesrat bedauert, dass die mit dem Familienleistungsgesetz vorgesehene Kindergelderhöhung ausgerechnet bei den Familien, die hierauf in ganz besonderem Maße angewiesen sind, nicht zum Tragen kommt. Er bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass bis zu einer Klärung des kinderspezifischen Bedarfs in den Regelsätzen die Kindergelderhöhung von 10 Euro bzw. 16 Euro je Kind auch Familien im SGB-II- und SGB-XII-Bezug im Ergebnis zu Gute kommt.
Drucksache 676/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII wurde die systematische Unterteilung der Hilfe zum Lebensunterhalt in laufende und einmalige Leistungen aufgegeben und die Regelleistungen/Regelsätze umfassen seither prinzipiell pauschal den gesamten Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass auch die Kosten für Lernmittel grundsätzlich von diesen Leistungen umfasst sind. Nach nunmehr zwei Jahren habe sich jedoch gezeigt, dass der notwendige Schulbedarf regelmäßig eine Größenordnung erreiche, die es ausschließe, dass die Schulmittel allein aus den Regelsätzen/Regelleistungen bestritten werden können. Die derzeitigen Möglichkeiten, auf unabweisbaren Bedarf für Schulmaterial durch den Verweis auf Ansparleistungen bzw. eine darlehensweise Hilfegewährung oder eine im Einzelfall mögliche Erhöhung des Regelsatzes zu reagieren, sind nach Ansicht des Antrag stellenden Landes unbefriedigend. Es soll daher eine für beide Leistungssysteme einheitliche Lösung angestrebt werden, wobei die Bestimmungen für die "abweichende Erbringung von Leistungen" in § 23
Drucksache 617/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Eine Angleichung der Sozialhilferegelsätze in den neuen Ländern an das Niveau der alten Länder ist abzulehnen. Ausweislich der Gesetzesbegründung geht die Bundesregierung von höheren Aufwendungen der Sozialhilfeträger für die Sozialhilfe von jährlich 50 Mio. EUR aus.
Drucksache 740/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... (2) Die Landesregierungen setzen durch Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest. Sie können die Ermächtigung auf die zuständigen Landesministerien übertragen. Die Träger der Sozialhilfe können ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen. Die Festsetzung erfolgt erstmals zum 1. Januar 2007 und dann zum 1. Juli eines jeden Jahres, in dem eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 erfolgt oder in dem sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert."
Drucksache 250/06
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKHBegrenzG)
... l. I S. 3022) eine wesentliche Änderung. Die der Verwaltungsvereinfachung dienende Erweiterung der sozialhilferechtlichen Regelsätze um typische Fälle einmaliger Bedarfslagen und die Neubestimmung des Erwerbstätigenfreibetrags im Zuge der Zusammenführung der bislang nebeneinander bestehenden steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe für den Kreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Vierte Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 5 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 7 Änderung der Kostenordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung
Artikel 10 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz
Artikel 12 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 13 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 14 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 15 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung
5. Zustimmungsbedürftigkeit
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 114
Zu § 114
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 115
Zu § 115
Zu § 115
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 120
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe ff
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 120a
Zu § 120a
Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach
Zu § 120a
Zu § 120a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 617/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Als Kernelement unseres Sozialstaates sichert die Sozialhilfe als unterstes Netz bei Hilfebedürftigen die erforderlichen Mittel zur Führung eines menschenwürdigen Lebens ab. In diesem Kontext kommt der Bemessung der Regelsätze daher besondere Bedeutung zu. Nach § 28 Abs. 3 Satz 5 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
IV. Preiswirkungsklausel
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 617/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... (2) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen setzen erstmals zum 1. Januar 2007 die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest und überprüfen diese jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Eine entsprechende Festsetzung erfolgt jeweils nur in den Jahren, in denen eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 notwendig ist oder in denen sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Hierbei können die Träger der Sozialhilfe ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen.
Drucksache 617/2/06
Antrag1 des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Punkt 22 der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
... "Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen setzen erstmals zum 1. Januar 2007 die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest und überprüfen diese jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Eine entsprechende Festsetzung erfolgt jeweils nur in den Jahren, in denen eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 notwendig ist oder in denen sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Hierbei können die Träger der Sozialhilfe ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen."
Drucksache 12/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)
... XII] oder Rente) erfolgen. Diese Differenzierung ist z.B. sinnvoll im Hinblick auf die Festlegung von Regelsätzen.
1. Zu § 4
3 2.
3. und das Wort Eheschließungsjahr; zu streichen.
3 4.
3 5.
3 6.
3 7.
3 8.
3 9.
3 10.
3 11.
3 12.
3 13.
3 14.
3 15.
16. Zu § 6
17. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2
18. Zu § 11
Drucksache 66/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
Drucksache 250/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG)
Drucksache 284/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV )
Drucksache 366/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
Drucksache 412/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)
Drucksache 424/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 449/19
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2020 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 - RBSFV 2020)
Drucksache 471/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 - RBSFV 2019)
Drucksache 541/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 591/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 619/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach den §§ 28a und 134 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2018 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 - RBSFV 2018)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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