4363 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Rente"
Drucksache 161/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/681 (Fluggastdatengesetz - FlugDaG )
... Eine Überprüfung des Straftatenkataloges des § 4 Absatz 1 FlugDaG-E ist auch im Hinblick auf die Straftatbestände der Entziehung Minderjähriger und der Zwangsheirat - §§ 235, 237 StGB - geboten. Beiden Delikten kommt insbesondere im Zusammenhang mit dem IS-Terror bzw. seiner Förderung verstärkt Bedeutung zu. Im Referentenentwurf waren sie noch aufgeführt, vom Anwendungsbereich des Gesetzes in der vorliegenden Entwurfsfassung werden sie jedoch nicht erfasst. Im Sinne einer effektiven und umfassenden Schutzgewährung sollte daher auch insoweit eine entsprechende Ergänzung erwogen werden.
Drucksache 697/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist - COM(2017) 536 final; Ratsdok. 12420/17
... 1. Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs - nämlich EBA, ESMA und EIOPA) leisten seit nunmehr sieben Jahren im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) ihren Beitrag zur Sicherstellung einer wirksamen, konsistenten und kohärenten Aufsicht über die europäischen Finanzmärkte. Der Bundesrat teilt daher die Einschätzung der Kommission, dass es nun an der Zeit sei, im Lichte der Rechts- und Marktentwicklung sowie der praktischen Erfahrungen den Rechtsrahmen der ESAs zu überprüfen und bedarfsgerecht nachzujustieren.
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Da es sich bei Pferdewetten ebenso wie bei Sportwetten um Wetten handelt, ist insoweit eine unterschiedliche Behandlung nicht angezeigt und vor dem Hintergrund des Artikels 3 Absatz 1 GG auch nicht gerechtfertigt. Vielmehr bedarf es für eine kohärente und systematische Regelung des gesamten Wettbereichs abgestimmter Regelungen von Sport- und Pferdewetten.
Drucksache 156/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Drucksache 315/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... (1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.
Drucksache 236/17
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung durch erste Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung
... Schon für die kommenden Jahre rechnen alle Expertinnen und Experten mit steigenden Ausgaben und folgend höheren Beiträgen. Die Mehrbelastungen müssen gemäß Rechtslage ausschließlich von den Mitgliedern bzw. Versicherten getragen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung dringend geboten, um die Lasten zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht zu verteilen. Genauso wie der allgemeine Beitragssatz soll künftig auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgebern und von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer getragen werden. In der Folge würde dann auch die gesetzliche Rentenversicherung den hälftigen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner tragen.
Drucksache 447/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Drucksache 642/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
... Aufgrund der Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Position der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist zukünftig eine höhere Anzahl von Anträgen auf Kapitalentschädigung (§ 17 StrRehaG) oder Opferrente (§ 17a StrRehaG) zu erwarten. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der angestrebten Neuregelung des § 2 Absatz 1 Satz 4 StrRehaG-E über bereits rechtskräftig (ablehnend) entschiedene Anträge gegebenenfalls erneut zu entscheiden sein wird, wenn der Antragsteller darlegt, dass der Antrag unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 1 Satz 3 StrRehaG-E Erfolg gehabt hätte. Ebenso ist aufgrund der Verlängerung der Ausschlussfrist zur Antragstellung zukünftig mit weiteren Anträgen zu rechnen, die nach der alten Rechtslage unzulässig wären. All dies führt zu erhöhten Haushaltsausgaben für den Bund, der 65 Prozent der Kosten trägt.
Drucksache 733/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017
Drucksache 88/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65 /EU
/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final
... Artikel 5 Absatz 5 sieht keine besondere Frist für die Entscheidung der Kommission über Anträge auf neue Ausnahmen vor, wohingegen die Kommission spätestens sechs Monate vor Auslaufen einer bestehenden Ausnahme über einen Antrag auf Erneuerung der Ausnahme zu entscheiden hat, was sich in der Praxis als nicht durchführbar erwiesen hat. In Verbindung mit der Anforderung, dass ein Antrag auf Erneuerung einer Ausnahme spätestens 18 Monate vor Auslaufen der Ausnahme gestellt werden muss, bedeutet die genannte Frist, dass die Kommission über Anträge auf Erneuerung bestehender Ausnahmen innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung des Antrags entscheiden muss, es sei denn, eine andere Frist ist aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt. Aufgrund der verschiedenen obligatorischen Verfahrensschritte, die für die Bewertung eines Antrags auf Erneuerung erforderlich sind, ist die Einhaltung dieser Frist de facto nicht möglich. Die Frist ergibt gegenüber dem bestehenden transparenten Verfahren für die Prüfung von Anträgen auf Erneuerung keinen zusätzlichen Vorteil, und die Beibehaltung einer Frist, die sich in der Praxis als nicht praktikabel erwiesen hat, trägt nicht zur Vorhersehbarkeit für Unternehmen und Interessenträger bei. Betriebskontinuität ist in jedem Fall sichergestellt, da sich die Marktteilnehmer darauf verlassen können, dass eine bestehende Ausnahme so lange gültig bleibt, bis über den Antrag auf Erneuerung entschieden wurde. Die Bestimmung zur Festsetzung einer Frist, innerhalb deren die Kommission über einen Antrag auf Erneuerung einer Ausnahme zu entscheiden hat, sollte daher gestrichen werden.
Drucksache 59/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
... Der Gläubiger i.S.d. § 4j EStG kann auch eine im Ausland transparent besteuerte Personengesellschaft oder eine z.B. nach dem Check-the-box-Verfahren transparent besteuerte Kapitalgesellschaft sein. Für derartige Fälle wird durch § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG klargestellt, dass ersatzweise auf die Steuerbelastung bei den Gesellschaftern des Gläubigers abzustellen ist. Die Ergänzung dient der Klarstellung, weil auch der "weitere Gläubiger" i.S.d. § 4j EStG ein steuerlich transparenter Rechtsträger sein kann.
Drucksache 258/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetz es und anderer Vorschriften
... Durch die Änderung des BVG werden die Regelungen zu den Vermögensschonbeträgen neu strukturiert und transparenter gemacht.
Drucksache 263/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
... Würden 90 bis 95 Prozent dieser Fälle nicht in das Wettbewerbsregister eingetragen, kann von einem "Ausschluss von Bagatellfällen" keine Rede sein. Demgemäß sah auch der Referentenentwurf aus März 2017 noch eine Grenze von 5.000 Euro für die Eintragung von Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden vor.
Drucksache 698/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65 /EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/138 /EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - COM(2017) 537 final; Ratsdok. 12422/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Funktionsweise des Systems der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zu überprüfen. Er teilt dabei die Einschätzung, dass eine kohärente, konsistente und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht notwendig ist.
Drucksache 674/1/17
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Dritte Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
... Die Änderungen des § 5 GrSiDAV erfolgen auf Grund der Einbeziehung der Aufwände für den monatlichen Datenabgleich. Eine Änderung der geltenden, in § 5 in der geltenden Fassung bestehenden Grundsätze des Erstattungsverfahrens sollte nicht erfolgen. Danach erfolgt eine Kostenerstattung am 1. April für das laufende Jahr. Die Deutsche Rentenversicherung Bund beziffert im Jahr davor die Höhe der Erstattung (Anmeldung). Diese berücksichtigt die Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst des Bundes im Jahr vor der Anmeldung.
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Drucksache 314/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
... Zwar wurde der Wortlaut des beabsichtigten Gesetzes im Gesetzentwurf dahingehend präzisiert, dass zur Mitteilung die Strafverfolgungsbehörde und das Gericht verpflichtet sind. Welche Stellen dies genau sind, wurde jedoch nicht angegeben. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird dies auch nicht näher ausgeführt. In der Einzelbegründung zu § 5 Absatz 1 Satz 2 KKG wird jedoch dargelegt, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte im Bedarfsfall Anspruch auf Beratung haben. Dies lässt den Schluss zu, dass im Vergleich zur Formulierung im Referentenentwurf ("Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden") inhaltlich keine Einschränkung erfolgen soll.
Drucksache 317/17
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung der Folgen bei Zahlungsverzug im Wohnungsmietrecht
... Die in dem vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im April 2016 vorgelegten Referentenentwurf für ein Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz - 2. MietNovG enthaltenen Regelungen zu den Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht (Änderungen der §§ 569 Abs. 3 Satz 3 BGB, § 573 BGB, § 574 Abs. 3 BGB und Artikel 229 des Einführungsgesetzes zum
Drucksache 422/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Bund muss Rahmen für Nachrüstung zur Reduktion der Stickoxidbelastung setzen
... - Eine rasche und transparente Verständigung über die Kostenfolgen, mit dem Ziel die die Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlichen zu entlasten.
Drucksache 718/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung 2018 - BSV 2018)
... Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung 2018 - BSV 2018)
Drucksache 705/17
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Unterrichtung über die erteilte Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 82 - Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet - bis zu einer Höhe von 120.000 T Euro
Unterrichtung über die erteilte Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 636 82 - Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet - bis zu einer Höhe von 120.000 T Euro
Drucksache 765/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfedatenabgleichsverordnung - SozhiDAV )
... Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird der Anwendungsbereich des § 118 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
§ 3 Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
§ 4 Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
§ 5 Anforderungen an die Datenübermittlung
§ 6 Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
§ 7 Rückübermittlung der Antwortdatensätze
§ 8 Weiterverwendung der Antwortdatensätze
§ 9 Verfahrensgrundsätze
§ 10 Kosten der Vermittlungsstelle
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Rechtsetzungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Bürgerinnen und Bürger
4.2 Wirtschaft
4.3 Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Drucksache 65/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... Rentenversicherung bestimmte Daten ohne eine Anspruchsmindestgrenze einholen. Demgegenüber bestimmt das für den Träger der
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5a Absatz 1 Nummer 3, § 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG
Artikel 4a Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 2 § 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG
4. Zu Artikel 3 § 93 Absatz 8 Satz 2 AO
5. Zu Artikel 4 § 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X Artikel 4 ist wie folgt zu fassen:
'Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X
Drucksache 138/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG - COM(2017) 8 final
... gefordert, um einen soliden und kohärenten Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes in der Union zu gewährleisten und zu ermöglichen, dass beide Verordnungen gleichzeitig angewandt werden können.3
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung. Insbesondere sind die Anpassungen geeignet, persönliche Sicherheit durch bessere und kohärentere Auskünfte zu erhöhen. Damit entspricht der Entwurf dem Nachhaltigkeitspostulat Nr. 16 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
Drucksache 158/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel weitgehend einheitlich behandeln und abschaffen möchte. Diese Regelung ist transparent und für Verbraucher verständlich. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesrat die gegenüber dem Referentenentwurf eröffnete Möglichkeit eines Zusatzentgelts für die Nutzung einer Zahlungskarte im Drei-Parteien-Verhältnis. Diese Ausnahme hebt die Transparenz und Klarheit bei Entgelten für die Nutzung von Zahlungskarten auf. Verbrauchern ist im Zweifel nicht klar, welches Zahlungsverfahren die von ihnen genutzte Zahlungskarte verwendet. Die unterschiedliche Behandlung von Zahlungskarten im Drei- bzw. Vier-Parteien-System führt zu Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Entgelte.
Drucksache 428/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht COM(2017) 248 final
... 43. Europäische Kommission (2010), Entwicklung kohärenter und systemweiter Einführungsprogramme für Junglehrer: ein Handbuch für politische Entscheidungsträger, SEK(2010) 538 endg.
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... Durch die Anfügung von Absatz 4 wird in Bezug auf invasive Arten das Zutrittsrecht speziell geregelt. Durch Satz 1 wird klargestellt, dass das Zutrittsrecht sowohl für die Beobachtung invasiver Arten als auch für Gegenmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Außerdem sieht Satz 1 vor, dass - anders als beim Zutrittsrecht nach Absatz 2 - auch privat genutzte Grundstücke, Räume, Transportmittel usw. betreten werden dürfen. Invasive Tiere (wie zum Beispiel die Schwarzkopfruderente) und Pflanzen (z.B. Wasserpflanzen wie die Karolina-Haarnixe oder der Große Wassernabel) werden gerade auch in privaten Haltungen/Aquarien gehalten und auch vermehrt. Nur durch die Erweiterung der Zutrittsrechte sind eine der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 155/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Drucksache 688/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken COM(2017) 538 final
... Mit dem hier behandelten Vorschlag soll ein Konsultationsverfahren eingeführt werden, in dessen Rahmen der Verwaltungsrat die von der EZB vorgeschlagenen Kandidaten für die Stelle des Leiters des Sekretariats des ESRB, insbesondere ihre zur Verwaltung des Sekretariats erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen, bewertet. Das Europäische Parlament und der Rat würden über das Verfahren unterrichtet. Damit würden die Verbindung zur EZB und die Rechenschaftspflicht des Leiters des Sekretariats gegenüber dem Verwaltungsrat aufrechterhalten. Außerdem würde der Prozess transparenter und gleichzeitig das Profil des Leiters des Sekretariats geschärft. Es wird eine weitere Präzisierung der Aufgaben des Leiters des Sekretariats vorgeschlagen, darunter auch die Möglichkeit, dass der Vorsitzende ihm die Aufgabe der externen Vertretung des ESRB überträgt.
Drucksache 352/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... 19. Der Bundesrat begrüßt, dass die Säule ausdrücklich nicht das Recht der Mitgliedstaaten berühren soll, die Grundsätze ihrer Systeme der sozialen Sicherheit festzulegen. Dazu zählen aus seiner Sicht insbesondere der abzusichernde Personenkreis und die Leistungshöhe. Er weist auf die unterschiedlichen Sozialmodelle in der EU und die differenziert ausgestalteten Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten im sozialpolitischen Bereich hin. Vor diesem Hintergrund ist eine Standardisierung des Zugangs zu Systemen der gesetzlichen Alterssicherung und des Leistungsniveaus dieser Systeme durch die europäische Säule sozialer Rechte (Kapitel III Nummern 12 und 15) nicht zielführend. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Klarstellung, ob Renten Gegenstand des sozialpolitischen Scoreboards sein sollen, zumal hinsichtlich der einzelnen Bestandteile und Indikatoren des Scoreboards insgesamt noch Prüfungs- und Klärungsbedarf im Detail besteht.
Drucksache 438/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 - COM(2017) 256 final
... 1. Der Bundesrat bewertet den Verordnungsvorschlag im Hinblick auf das in Artikel 5 EUV verankerte Subsidiaritätsprinzip als kritisch und sieht ihn in wesentlichen Teilen als nicht von der unionsrechtlichen Regelungskompetenz gedeckt an. Der Verordnungsvorschlag legt den Mitgliedstaaten neben umfangreichen elektronischen Informationspflichten (Artikel 4) zugleich die rechtliche Verpflichtung zur Digitalisierung bestimmter Verwaltungsverfahren (Artikel 5 Absatz 2 und 3 in Verbindung mit Anhang II) auf. Damit greift er sowohl in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten als auch in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Der Eingriff betrifft Regelungsbereiche, für die keine vertraglich ausdrücklich zugewiesene Unionszuständigkeit besteht. Dies gilt insbesondere für das Personenstands-, Melde- und Passrecht sowie das Renten-, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, auf die sich allein 9 der 13 im Anhang II des Verordnungsvorschlags aufgeführten Verfahren beziehen. Die Digitalisierung der Verfahren stellt sich hier gleichsam als Annex zur organisations- und verfahrensrechtlichen Ausgestaltung dieser Regelungsbereiche dar. Artikel 21 Absatz 2, Artikel 48 und 114 Absatz 1 AEUV stellen insoweit keine hinreichende Rechtsgrundlage für den Verordnungsvorschlag dar, denn sie sind nicht geeignet, die Organisations- und Verfahrenshoheit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung der Verwaltung und des Verwaltungsverfahrens einzuschränken. Schließlich beschränken sich die Ausführungen des Verordnungsvorschlags zur Subsidiarität auf die den Mitgliedstaaten auferlegten Informationspflichten und lassen die verfahrensbezogenen Digitalisierungspflichten unerwähnt. Sie tragen daher den Verordnungsvorschlag, soweit es die Pflicht zur Einführung vollständig digitalisierter Verfahren betrifft, gleichfalls nicht.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
14. Zu Artikel 8 - Qualität der Informationen über Verfahren
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
15. Zu Artikel 14 - Qualitätsüberwachung
16. Zu Artikel 24 - Nationale Koordinatoren
Zu Artikel 32
Zu Artikel 37
3 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 189/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final; Ratsdok. 15120/16
... -Energien-Richtlinie aus dem Jahr 2009 mit Zielvorstellungen für das Jahr 2020 fortschreiben wird. Er begrüßt weiter, dass diese Fortschreibung im Paket mit anderen, für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien wichtigen Verordnungen und Richtlinien vorgenommen wird und damit eine koordinierte und kohärente Umsetzung der Klima- und Energiestrategie der Energieunion erfolgen soll.
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 5. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommission, zur Verwirklichung dieses Ziels gemeinsam mit internationalen Partnern die globale Governance zu stärken. Die EU kann ihre Erfahrungen aus dem europäischen Integrationsprozess einbringen und sich so für eine vom Multilateralismus geprägte und auf starken Regeln beruhende friedliche Weltordnung engagieren. Dazu gehören die Einhaltung, die effektive Durchsetzung und die transparente Weiterentwicklung handelspolitischer Übereinkommen zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen unter Beibehaltung der hohen europäischen Schutzstandards.
Drucksache 697/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unter-nehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist - COM(2017) 536 final; Ratsdok. 12420/17
... 1. Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs - nämlich EBA, ESMA und EIOPA) leisten seit nunmehr sieben Jahren im Rahmen des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) ihren Beitrag zur Sicherstellung einer wirksamen, konsistenten und kohärenten Aufsicht über die europäischen Finanzmärkte. Der Bundesrat teilt daher die Einschätzung der Kommission, dass es nun an der Zeit sei, im Lichte der Rechts- und Marktentwicklung sowie der praktischen Erfahrungen den Rechtsrahmen der ESAs zu überprüfen und bedarfsgerecht nachzujustieren.
Drucksache 329/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) - COM(2016) 788 final
... 7. Hinsichtlich der EU-Förderpolitik und insbesondere in Bezug auf die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) weist der Bundesrat eindringlich darauf hin, dass die NUTS-Verordnung der zentrale Bezugspunkt für die Fördermittelallokation ist. Es ist nicht absehbar, wie sich eine inhaltliche Veränderung/Erweiterung der Gebietskategorien beispielsweise auf die Fördermittelallokation und deren Distribution auswirken würde. Grundlegende Änderungen an ihrem Gegenstand haben jedoch immer das Potenzial, sich zumindest mittelbar auch auf die Zuweisung und den Einsatz der Mittel aus den ESI-Fonds auszuwirken. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, auch zu diesem Aspekt mit den Mitgliedstaaten und Regionen eine transparente und offene Diskussion zu führen.
Drucksache 222/17
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel -Verschreibungsverordnung
... Mit der Neuregelung in Satz 2 wird die betäubungsmittelrechtliche Anwendungsbestimmung eines Substitutionsmittels nach Absatz 6 von "nicht zur parenteralen Anwendung" in "nicht zur intravenösen Anwendung" geändert. Dies ist aus Gründen der Klarstellung erforderlich, weil "parenterale Anwendungen" etwa die perkutane, sublinguale, inhalative und die Anwendung über die Nasenschleimhaut umfassen. Hiermit wird zugleich eine Öffnung der Substitutionsvorschriften der BtMVV für moderne medizinische Darreichungsformen in der Substitution bewirkt, wie etwa transdermale therapeutische Systeme oder oro-mucosale Sprays, deren Einsatz betäubungsmittelrechtlich ermöglicht werden soll. Ferner wird die im bisherigen § 5 Absatz 4 Satz 1 enthaltene Maßgabe zur Kennzeichnung von Verschreibungen für eine Substitutionsbehandlung im neuen Satz 3 fortgeführt. Wie bisher ist jede Substitutionsverschreibung mit dem Buchstaben "S" zu kennzeichnen.
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Zudem lohnt es sich zu untersuchen, wie ein integrierter und kohärenter Ansatz zur Vorbeugung und zum Management von Risiken sowie zur Krisenfestigkeit weiterentwickelt werden kann, in dem sich Maßnahmen auf EU-Ebene einerseits und Strategien der Mitgliedstaaten und privatwirtschaftliche Instrumente zur Gewährleistung der Einkommensstabilität und der Bewältigung von Klimarisiken andererseits ergänzen. Ein flexibles Vorgehen ist dabei unabdingbare Voraussetzung, um maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Landwirten in den einzelnen Regionen und Sektoren zu ermöglichen und um die Landwirte bei der Ausrichtung auf den Markt zu unterstützen.
Drucksache 422/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Bund muss Rahmen für Nachrüstung zur Reduktion der Stickoxidbelastung setzen - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... 2. [- Eine rasche und transparente Verständigung über die verursachergerechte Zuordnung der Kosten, die eine Belastung des Verbrauchers ausschließt.]*
Drucksache 707/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt - COM(2017) 647 final; Ratsdok. 14184/17
... 4. Er begrüßt die mit dem Verordnungsentwurf verbundene Zielsetzung, allen Unternehmen einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zum grenzüberschreitenden Personenverkehrsmarkt zu gewährleisten. Die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Verfahrensvorschriften (Artikel 8 fort-folgende) sollten sich auf das Notwendige beschränken und den Gestaltungsrahmen der Genehmigungsbehörden der Aufnahmemitgliedstaaten weiterhin gewährleisten. Die Einschränkungen der bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Aufnahmemitgliedstaaten in Artikel 8a sowie die Verfahrensvorschriften in Artikel 8b gehen über diesen Rahmen hinaus und werden von Seiten des Bundesrates abgelehnt.
Drucksache 718/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatz-verordnung 2018 - BSV 2018)
... Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatz-verordnung 2018 - BSV 2018)
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... -neutralen Verkehrssektors verfügt, sind 12,4 Mrd. EUR für den umweltfreundlichen städtischen Nahverkehr zweckgebunden. Vor allem im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit ("Interreg") kann die Errichtung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auf regionaler und lokaler Ebene in kohärenter Weise gewährleistet werden. Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits die Gelegenheit genutzt, um die Einführung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu planen oder umweltfreundliche Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr (z.B. Elektrobusse) zu kaufen. So unterstützt beispielsweise in der Tschechischen Republik das Programm "Verkehr" (mit rund 30 Mio. EUR) den Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Polen, die Slowakei, die Tschechische Republik, Slowenien und Spanien, beabsichtigen, mit Unterstützung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Elektrobusse anzuschaffen.
Drucksache 213/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... - transparenten und objektiven Kriterien zur Unterscheidung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Vorschriften sowie
Drucksache 565/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
... ) für in Drittstaaten ansässige Zentrale Gegenparteien (CCPs) um Normen zu ergänzen, die eine Antwort auf die Situation geben, dass systemrelevante Teile des zentralen Clearings außerhalb der EU stattfinden. Der Bundesrat hält zudem eine kohärente Aufsicht über CCPs für eine notwendige Bedingung eines funktionierenden Clearing-Marktes.
Drucksache 696/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums - COM(2017) 612 final; Ratsdok. 13489/17
... Der öffentliche Raum war in letzter Zeit wiederholt Ziel von Terroranschlägen, wobei sich die Täter die inhärenten Schwachstellen der sogenannten "weichen Ziele" zunutze machten, die sich aufgrund von deren Offenheit und ihres öffentlichen Charakters ergeben. Dies betraf Fußgängerzonen, Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkte, Einkaufszentren, Kultstätten, Märkte im Freien, Konzertsäle und Großstadtplätze, wie beispielsweise die Anschläge in Barcelona, Berlin, Brüssel, London, Manchester, Nizza und Stockholm gezeigt haben. Europa wurde nicht nur von Anschlägen "hoher Intensität" getroffen, bei denen sowohl Explosivstoffe als auch Feuerwaffen zum Einsatz kamen, sondern auch immer öfter von "Low-Tech"-Anschlägen gegen den öffentlichen Raum, die mit Alltagsgegenständen wie Fahrzeugen für Amokfahrten oder Messer für Stichattacken verübt wurden. Maßgeblich für die Wahl der Ziele ist häufig die Absicht, zahlreiche Todesopfer zu verursachen. Bewertungen der Bedrohungslage durch Europol und das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) bestätigen diese Ausrichtung bei der Zielauswahl, für die auch in terroristischen Internet-Publikationen offen geworben wird.1
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... Die Reformanstrengungen müssen intensiviert werden, um geeignete Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine effiziente und transparente Verwaltung zu schaffen, damit die Innovationstätigkeit gefördert wird, mehr Dynamik auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten entsteht und die Bedingungen für die Gründung und das Wachstum von Start-up-Unternehmen besser werden.13 Gleichzeitig sollten diese Anstrengungen auch zu Investitionen in Kompetenzen und Menschen ermutigen14, so wie dies in den Blaupausen zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen15 und der erneuerten EU-Agenda für das Hochschulsystem16 vorgesehen ist; ferner sollten die Cluster besser genutzt und die KMU-Politik unterstützt werden. Die Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze17 kann in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen und die Arbeitsmärkte dabei unterstützen, in der gesamten EU auf den digitalen Wandel zu reagieren. Dies wird ergänzt durch den Dialog zur Initiative "Cluster Excellence"18.
Drucksache 629/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 3. Der Bundesrat fordert eine kohärente europäische Energie- und Klimapolitik bis 2030, die auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie achtet und Innova-tionsanreize für neue Technologien schafft. Die Energieversorgung muss zuverlässig, umweltverträglich und bezahlbar sein. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass dieses Zieldreieck nicht zu Lasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrieunternehmen in ein Ungleichgewicht gerät.
Drucksache 588/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) - COM(2017) 343 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Kommission, mit der Verordnung einen Rahmen für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) zu schaffen, das die Lücke in der Altersvorsorge schließen soll. Mit dem Verordnungsvorschlag soll als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches, kostengünstiges und europaweit portables Altersvorsorgeprodukt geschaffen werden, um die bestehenden Systeme in den Mitgliedstaaten zu ergänzen und die Verbreitung der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu steigern. Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, Fehlentwicklungen auf dem Markt für private Altersvorsorgeprodukte, wie zum Beispiel überhöhte Kosten und intransparente, für die Vorsorgenden nicht verständliche Angebote und Produktgestaltungen, weiter zu verringern.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Produkten der Altersvorsorge
Drucksache 674/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
... Die Änderungen des § 5 GrSiDAV erfolgen auf Grund der Einbeziehung der Aufwände für den monatlichen Datenabgleich. Eine Änderung der geltenden, in § 5 in der geltenden Fassung bestehenden Grundsätze des Erstattungsverfahrens sollte nicht erfolgen. Danach erfolgt eine Kostenerstattung am 1. April für das laufende Jahr. Die Deutsche Rentenversicherung Bund beziffert im Jahr davor die Höhe der Erstattung (Anmeldung). Diese berücksichtigt die Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst des Bundes im Jahr vor der Anmeldung.
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Drucksache 565/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten - COM(2017) 331 final; Ratsdok. 10363/17
... ) für in Drittstaaten ansässige Zentrale Gegenparteien (CCPs) um Normen zu ergänzen, die eine Antwort auf die Situation geben, dass systemrelevante Teile des zentralen Clearings außerhalb der EU stattfinden. Der Bundesrat hält zudem eine kohärente Aufsicht über CCPs für eine notwendige Bedingung eines funktionierenden Clearing-Marktes.
Drucksache 628/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehrenamtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung vom 25. November 2016 (BR-Drs. 628/16(B)) vom 30. August 2017
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 6. Der Bundesrat unterstreicht ausdrücklich die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzpolitik, die zugleich Länder und Kommunen stärkt und diese zu mehr Investitionen befähigt. Der Bundesrat unterstützt und ermutigt in Hinblick auf die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte im Übrigen alle Bemühungen der Bundesregierung, die Steuern gerecht, effizient und einfach zu gestalten sowie eine faire und transparente Besteuerung auch im internationalen Kontext zu gewährleisten.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 448/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Drucksache 666/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... 7. Dabei sind besonders die positiven Effekte hinsichtlich der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb von Europa durch die Schaffung eines kohärenten Rahmens für die Berufsausbildung hervorzuheben.
Drucksache 593/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Sozialbericht 2017
... Der Sozialbericht 2017 der Bundesregierung informiert über notwendige sozialpolitische Reformen der vergangenen Legislaturperiode. Nach Auffassung des Bundesrates waren insbesondere die Einführung des Mindestlohns, das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz), das Gesamtkonzept zur Alterssicherung (wie die Stärkung der Betriebsrenten, die Angleichung der Ost-und Westrenten oder die Erwerbsminderungsrente), das Bundesteilhabegesetz oder die Reform der
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... ) in Form eines zweijährigen Analyse- und Dialogzyklus ein, um die Umsetzung der Umweltpolitik und des geltenden Umweltrechts der EU zu verbessern6. Diese EIR ergänzt laufende Umsetzungsbestrebungen wie Compliance-Sicherung und Vertragsverletzungsverfahren. Sie bietet einen kohärenten Rahmen für die Lösung gemeinsamer Umsetzungsprobleme und leistet einen Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung.
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... Die Initiative zur Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs stellt darauf ab, einen Rahmen für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auf internationaler Ebene1 in Form einer dauerhaften, unabhängigen und legitimierten Einrichtung zu schaffen, die folgende Merkmale aufweist: eine Rechtsprechung, die sich durch Berechenbarkeit und Kohärenz auszeichnet; Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen gerichtliche Entscheidungen; kostengünstige, transparente und effiziente Verfahren sowie Möglichkeit einer Intervention Dritter (zu denen beispielsweise interessierte Umweltverbände oder Arbeitsorganisationen gehören). Die Unabhängigkeit des Gerichtshofs sollte durch strenge Anforderungen an ethisches Verhalten und Unparteilichkeit, die Ernennung der Richter für eine nicht-verlängerbarer Amtszeit, eine die Vollzeittätigkeit der Richter sowie unabhängige Mechanismen für ihre Ernennung gewährleistet werden.
Drucksache 347/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Die Ergänzung des § 42 Absatz 5 Satz 2 EnWG stellt klar, dass in der Stromkennzeichnung für den EEG-Stromanteil nur dann ausgewiesen werden darf, dass dieser Anteil vollständig oder teilweise in regionalem Zusammenhang zum Stromverbrauch erzeugt worden ist, wenn in entsprechendem Umfang Regionalnachweise durch die zuständige Behörde (d.h. das Umweltbundesamt) nach § 79a Absatz 4 des EEG 2017 entwertet wurden. Das ergibt sich im Übrigen auch aus § 79a Absatz 8 EEG 2017. Im Bereich des EEG-Stromanteils sind alternative Bilanzierungsmethoden für die regionale Herkunft des Stroms ausgeschlossen. Denn mit dem Regionalnachweissystem (§ 79a EEG 2017) steht ein zuverlässiges und transparentes Bilanzierungsinstrument zur Verfügung, das einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort leistet.
Drucksache 536/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... (1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.
Drucksache 153/2/17
Antrag aller Länder
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Es besteht länderübergreifend Einigkeit, dass das Wirken von Parteien, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als ein Fundament des Staates sowie den Bestand der Bundesrepublik Deutschland wenden, nicht aus staatlichen Mitteln mitfinanziert oder auf andere Weise vonseiten des Staates begünstigt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber den Weg aufgezeigt, auf welchem er der wehrhaften Demokratie als einem der Verfassung inhärenten Gedanken Ausdruck verleihen kann. Es hat ausgeführt, dass es für die Verhängung anderer Sanktionen gegen Parteien als eines Parteiverbots einer Änderung des Grundgesetzes bedarf. Diesem Gesichtspunkt wird mit vorliegendem Gesetzentwurf entsprochen.
Drucksache 449/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.