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"Restriktionen"
Drucksache 701/07
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... Des Weiteren soll dem allgemein erforderlichen Umgang etwa mit den in Erwerb und Besitz stehenden regelmäßig nach wie vor nicht verbotenen oder erlaubnispflichtigen Gegenständen Rechnung getragen werden. Insofern soll z.B. der offene Umgang in Geschäften, bei Kaufinteressenten oder auf Ausstellungen ermöglicht werden. Vorraussetzung soll hierbei eine im Einzelfall oder aber allgemein erteilte Zustimmung des jeweiligen Hausrechtsinhabers für einen derart zugriffsbereiten Umgang mit den betreffenden Waffen sein. Schließlich sollen die vom Begriff der "Hieb- und Stoßwaffe" erfassten Schlagstöcke allgemein vom Verbot ausgenommen werden da in diesem Bereich eine über bereits bestehende Verbote hinausgehende Restriktion dem antragstellenden Land nicht geboten erscheint.
Drucksache 665/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)
... Sie gewährleistet hierzu einerseits, dass das DHS streng nach Gegenseitigkeit für die Zusammenarbeit der seiner Zuständigkeit unterliegenden Fluggesellschaften sorgt, ohne seinerseits weiter gehende Restriktionen zu verlangen, als in dem Vertragswerk vereinbart. Andererseits eröffnet die Bestimmung für den – nicht zu erwartenden – Fall, dass die europäischen Datenschutzstandards eines solchen Systems hinter den Regelungen des Vertragswerkes zurückbleiben eine entsprechende Vertragsanpassung durch das DHS in Konsultation mit der EU.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Schreiben der USA an die EU
I. Verwendungszweck der PNR:
II. Austausch von PNR:
III. Arten der erhobenen Informationen:
Arten der erhobenen EU-PNR:
IV. Zugang und Rechtsmittel:
V. Durchsetzung:
VI. Bekanntmachung:
VII. Speicherung von Daten:
VIII. Übermittlung:
IX. Gegenseitigkeit:
X. Überprüfung:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu den Schlussbestimmungen des Abkommens
Zu Abschnitt I des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt II des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt III des US-Zusicherungsschreibens
Zu den Abschnitten IV und V des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VI des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VII des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VIII des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt IX des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt X des US-Zusicherungsschreibens
Antwortschreiben der EU
Anlage zur Denkschrift
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. September 2007: Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)
Drucksache 224/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... entgegen, weil sie verhindert, dass die Voraufenthaltszeiten der Studierenden anders als bei allen sonstigen Ausländern zu ihren Gunsten angerechnet werden können. Dies hat zur Folge, dass die ausländischen Hochschulabsolventen bei ihrer Arbeitsplatzsuche den Restriktionen des § 39 Abs. 2
1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz
34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV
37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 499/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zu einem Vertrag über den Waffenhandel: Festlegung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen
... (ii) die Staaten müssen alle internationalen Waffentransfers anhand der nach derzeitigem Recht bestehenden drei Kategorien für die unterschiedliche Restriktionen bewerten:
Drucksache 113/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
... Dies muss Vorrang vor einer zusätzlichen Belastung der Vertragsärzte haben, die sich auch nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken könnte. Die Tätigkeit der Vertragsärzte sollte - vor allem auch angesichts der sich vielerorts schon abzeichnenden schwierigen Situation bei der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich - nicht weiteren bürokratischen Restriktionen und rechtlich fraglichen und kaum handhabbaren Sanktionen unterworfen werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 35 Abs. 1b SGB V und Buchstabe d § 35 Abs. 5 Satz 4 und 4a SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 84 Abs. 4a SGB V , Buchstabe e § 84 Abs. 7a SGB V und Buchstabe f § 84 Abs. 8 SGB V
3. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG
Drucksache 833/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... " nicht erlaubnispflichtig, sondern gemäß § 24a Abs. 1 Nr. 9 KWG in Verbindung mit § 11 AnzV der Bundesanstalt und der Bundesbank lediglich anzuzeigen sind und somit keiner materiellen Aufsicht unterliegen dagegen aber nur unter engen Voraussetzungen ausgelagert werden dürfen. Was die Bank grundsätzlich ohne weiteres selbst an Dienstleistungen erbringen darf, sollte sie auch ohne übermäßige Restriktionen von Dritten erbringen lassen dürfen. Ein ausreichendes Korrektiv liegt im Erfordernis einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG, das in jedem Fall zu beachten ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu -WpHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG
20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG
21. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG
22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG
23. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG
24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG
25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG
26. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG
27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG
28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG
29. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG
30. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG
31. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG
32. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG
33. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG
34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG
35. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG
36. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG
37. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
39. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG
40. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG
41. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG
42. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG
43. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG
44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG
46. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
47. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 555/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG )
... Das derzeitige deutsche Recht hingegen kennt solche Restriktionen, in dem es z.B. anlassunabhängige Untersuchungen nicht zulässt. Um europarechtswidrige Bestimmungen zu vermeiden, ist somit eine Anpassung an den Normzweck der o.g. Richtlinie geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Befristung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)
Artikel 2 Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)
Artikel 5 Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)
Artikel 6 Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung
III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Stärkung der Berufsaufsicht
2. Umsetzung von Europarecht
3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen
IV. Deregulierung/Befristung
V. Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 6 bis 9
Zu Nummer 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 47
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 8 bis 11
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 77
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 753/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste KOM (2006) 594 endg.; Ratsdok. 14357/06
... Diese Restriktionen gelten nicht für die benannten Universaldienstbetreiber, die unterschiedlichen Regulierungen unterliegen können, da sie unterschiedliche Ziele zu erfüllen haben oder auf einer anderen Rechtsgrundlage operieren, z.B. im Rahmen einer staatlichen Beteiligung.
Begründung
1. Hintergrund
2. Der Vorschlag der Kommission
2.1. Rechtliche Aspekte
2.1.1. Subsidiaritätsprinzip
2.1.2. Verhältnismäßigkeit
3. Elemente des Vorschlags
3.1. Bestätigung des in der Richtlinie vorgesehenen Zeitplans für die Marktöffnung aufgrund der Schlussfolgerungen der Prospektivstudie über die Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste im Jahr 2009
3.2. Ergänzende und flankierende Maßnahmen zur Sicherung des Universaldienstes
3.2.1. Alternative kostenwirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des Universaldienstes Artikel 3 und 6
3.2.2. Stärkung und Klarstellung des Grundsatzes, dass die Universaldiensttarife kostenorientiert sein müssen Artikel 12 zweiter Gedankenstrich und Artikel 2 Absatz 20
3.2.3. Finanzierung des Universaldienstes Artikel 7
3.3. Sonstige Maßnahmen des Vorschlags
3.3.1. Allgemein- und Einzelgenehmigungen Artikel 9
3.3.2. Zugang zu zentralen postalischen Infrastrukturen und Diensten Artikel 11a
3.3.3. Kontrolle des lauteren Wettbewerbs Artikel 12 sechster Gedankenstrich, Artikel 14
3.3.4. Stärkung des Verbraucherschutzes Artikel 12 erster Gedankenstrich, Artikel 19, 22, 22a
3.3.5. Ausübung der Durchführungsbefugnisse der Kommission Artikel 21
3.3.6. Nationale Regulierungsbehörden Artikel 22
3.3.7. Bereitstellung von Informationen für die nationalen Regulierungsbehörden Artikel 22a
3.3.8. Überprüfung der und Berichterstattung über die Anwendung der Postrichtlinie Artikel 23
3.3.9. Streichung der Bestimmung über die Geltungsdauer Artikel 26, 27
3.3.10. Kohärenz und bessere Rechtsetzung Artikel 1, 2, 9, 10, 11
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 778/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
... Die Vorschrift regelt das jahresweise Erlöschen der gestundeten Steuer. Die Steuer erlischt jedes Jahr grundsätzlich in Höhe eines Zehntels des gestundeten Betrags. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts
E. Finanzielle Auswirkungen
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten für die Wirtschaft
7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 18 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 833/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... " nicht erlaubnispflichtig, sondern gemäß § 24a Abs. 1 Nr. 9 KWG in Verbindung mit § 11 AnzV der Bundesanstalt und der Bundesbank lediglich anzuzeigen sind und somit keiner materiellen Aufsicht unterliegen dagegen aber nur unter engen Voraussetzungen ausgelagert werden dürfen. Was die Bank grundsätzlich ohne weiteres selbst an Dienstleistungen erbringen darf, sollte sie auch ohne übermäßige Restriktionen von Dritten erbringen lassen dürfen. Ein ausreichendes Korrektiv liegt im Erfordernis einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG, das in jedem Fall zu beachten ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG
22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG
23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG
24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG
25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG
26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG
27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG
28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG
29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG
30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG
31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG
32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG
33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG
34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG
35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG
36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG
37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG
38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG
41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG
42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG
43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG
44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG
45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG
47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 866/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds KOM (2006) 686 endg.; Ratsdok. 15484/06
... " ist bei gut etablierten Privatkundenprodukten wie z.B. offenen Immobilienfonds (150 Mrd. € an verwalteten Vermögenswerten in der EU) eine große Frustrationsquelle, denn sie möchten ihren Vertrieb auf eine europaweite Anlegerbasis ausdehnen. Angesichts unterschiedlicher Bedingungen oder Restriktionen und unterschiedlicher Vertriebsmethoden wenden sich die Anleger verstärkt den nichtharmonisierten Fonds zu.
Weissbuch Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds
1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche
1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb
1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen
1.3. Pooling von Vermögenswerten8
1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften
1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit
1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen
2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert
2.1. Vereinfachter Prospekt
2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen
3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?
4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger
5. Schlussfolgerungen
Anhang 1 : Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen
A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG
B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens
C. Nichtharmonisierte Investmentfonds
Drucksache 370/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel -Aufstallungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderung zuzustimmen.
... Die Restriktionen für die Vermarktung sind aufzuheben.
Anlage Änderung und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 113/06 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
... Dies muss Vorrang vor einer zusätzlichen Belastung der Vertragsärzte haben, die sich auch nachteilig auf die Patientenversorgung auswirken könnte. Die Tätigkeit der Vertragsärzte sollte - vor allem auch angesichts der sich vielerorts schon abzeichnenden schwierigen Situation bei der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich - nicht weiteren bürokratischen Restriktionen und rechtlich fraglichen und kaum handhabbaren Sanktionen unterworfen werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 35 Abs. 1b SGB V und Buchstabe d § 35 Abs. 5 Satz 4 und 4a SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 84 Abs. 4a SGB V , Buchstabe e § 84 Abs. 7a SGB V und Buchstabe f § 84 Abs. 8 SGB V
Drucksache 869/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2012 KOM (2006) 687 endg.; Ratsdok. 15536/06
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Statistik nicht zu den Schwerpunktbereichen deutscher Politik gehört und daher die Statistikfinanzierung Restriktionen unterliegt.
Zu Anhang II Titel II Landwirtschaft
Zu Anhang II Titel XIX – Umwelt
Statistiken über Bildung
Drucksache 788/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Die Untersuchungsergebnisse sind auch notwendig, um die wirtschaftlich einschneidenden Restriktionen im Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen auf das notwendige Maß begrenzen und im günstigsten Fall auch aufheben zu können. Dieses gilt sowohl innerstaatlich als auch für den innergemeinschaftlichen und den Handel mit Drittländern.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc *
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Abs. 2 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 bis 4 - neu - §§ 6 bis 9 - neu -, §§ 10 und 11 - neu -, Anlage
Drucksache 70/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, den Auslieferungsverkehr innerhalb einer Wertegemeinschaft mit so engen politischen und rechtlichen Verbindungen wie der Europäischen Union generell Restriktionen zu unterwerfen, wie sie noch nicht einmal für Staaten gelten, zu denen keinerlei vertragliche Beziehungen im Bereich der Auslieferung bestehen. Insbesondere folgen diese nicht aus Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG oder anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätzen. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2005 zu dem Europäischen Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004 eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung lediglich für deutsche Staatsangehörige gefordert und dabei ausdrücklich mit der "
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 70/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, den Auslieferungsverkehr innerhalb einer Wertegemeinschaft mit so engen politischen und rechtlichen Verbindungen wie der Europäischen Union generell Restriktionen zu unterwerfen, wie sie noch nicht einmal für Staaten gelten, zu denen keinerlei vertragliche Beziehungen im Bereich der Auslieferung bestehen. Insbesondere folgen diese nicht aus Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG oder anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätzen. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2005 zu dem Europäischen Haftbefehlsgesetz vom 21. Juli 2004 eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung lediglich für deutsche Staatsangehörige gefordert und dabei ausdrücklich mit der "
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 370/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Erste Verordnung zur Änderung der Geflügel -Aufstallungsverordnung
... Die Restriktionen für die Vermarktung sind aufzuheben.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - § 1 Abs. 5 Satz 2 GeflAufstV *
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 - neu - § 9 Abs. 2 GeflAufstV
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - Anlage zu § 1 Abs. 5 Satz 4 GeflAufstV
Drucksache 788/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Die Untersuchungsergebnisse sind auch notwendig, um die wirtschaftlich einschneidenden Restriktionen im Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen auf das notwendige Maß begrenzen und im günstigsten Fall auch aufheben zu können. Dieses gilt sowohl innerstaatlich als auch für den innergemeinschaftlichen und den Handel mit Drittländern.
Anlage Änderung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Drucksache 469/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... -Ordnung wären Hinweise auf Dienstleistungen nicht zulässig, da sie gegen die strikten Restriktionen hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbung nach § 33
Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Geht das Vermögen innerhalb des Zehnjahreszeitraums ein weiteres Mal durch Erbgang über, beginnt für den weiteren Erwerber die Zehnjahresfrist erneut zu laufen. Um Schwierigkeiten aus der Kumulierung mehrerer Steuertatbestände auf das gleiche Vermögen zu vermeiden, soll die Steuer aus dem Vorerwerb in einem solchen Fall erlöschen. Zur Vermeidung von Rechtsgestaltungen gilt das allerdings nicht für Schenkungen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 213/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" KOM (2005) 94 endg.; Ratsdok. 7607/05
... 28. Der Bundesrat weist darauf hin, dass - soweit die Kommission in der Ausdehnung von Antidiskriminierungsvorschriften einen Beitrag zugunsten von Integration und Chancengleichheit von Zuwanderern sieht - eine weitere Ausdehnung der Antidiskriminierungsvorschriften, gerade auch für den Bereich der Vermietung, zu unnötigen, die Investitionsbereitschaft hemmenden Restriktionen führt und die Gefahr birgt, dass die Antidiskriminierungsregelungen sich in der Praxis gegen die betroffenen Personengruppen wenden und der beabsichtigte Schutz dadurch in sein Gegenteil verkehrt wird.
Drucksache 246/05
... Die flexible Nutzbarkeit von entry/exit-Kapazitäten kann dazu führen, dass für das gesamte Netz eines Netzbetreibers oder mehrerer Netzbetreiber ein eigentumsgrenzenüberschreitender Transportvertrag geschlossen werden kann, eine freie Zuordenbarkeit von jedem Einspeisepunkt zu allen Ausspeisepunkten aber nicht gewährleistet werden kann. Ursache hierfür können sowohl dauerhafte physikalische Netzrestriktionen, wie zum Beispiel verschiedene Gasbeschaffenheiten oder ein unzureichender netzhydraulischer Verbund sein, als auch temporäre Engpasssituationen, die sich im Zuge der Lastflusssimulationen zeigen. Während sich dauerhafte physikalische Engpässe in der Regel nur durch einen Netzausbau in Form von Mischanlagen oder zusätzlichen Leitungen beseitigen lassen, können Engpässe, die sich aufgrund von Lastflusssimulationen zeigen, in hohem Umfang von den gesetzten Prämissen oder worst-case-Szenarien abhängig sein, die nur wenige Tage im Jahr betreffen. Bei dauerhaften Engpässen könnte der Netzbetreiber zum einen die Zahl der ausweisbaren, frei zuordenbaren Kapazitäten in Summe reduzieren oder Teilnetze bilden, d.h. sein Netz fragmentieren. Beide Maßnahmen beschränken die Wirksamkeit eines entry/exit-Systems und damit die Effizienz des Netzzugangs insgesamt. Der Netzbetreiber hat daher die Pflicht, die Zahl der flexiblen nutzbaren Kapazitäten in seinem gesamten Netz zu maximieren, in dem er wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen vornimmt, mittels derer das Angebot flexibler Kapazitäten über den zunächst durch Lastflusssimulation ermittelten Status quo hinaus wieder erhöht und eine Teilnetzbildung vermieden werden kann.
Drucksache 84/05
... Um ein vergleichbares Schutzniveau für die inländischen Versorgungsanwärter zu erreichen wird, unabhängig davon, ob sie Verträge bei einem In- oder ausländischen Unternehmen abschließen, wird von der Option in Art. 18 Abs. 7 Buchst. a 1. Alt., b und c der Richtlinie Gebrauch gemacht und die grenzüberschreitende Tätigkeit ausländischer Anbieter bestimmten Restriktionen unterworfen (Abs. 5). Dies ist insbesondere deshalb geboten, weil in vielen Fällen nicht der Versorgungsanwärter sondern der Arbeitgeber den ausländischen Anbieter auswählen wird; mithin hat häufig der Begünstigte gar nicht die Möglichkeit, sich seinen Versicherer auszusuchen. Zudem wird dadurch erreicht, dass die Wettbewerbsbedingungen nicht zu weit auseinander fallen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 117 Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds
§ 118a Definition
§ 118b Anzuwendende Vorschriften
§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen
§ 118e Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
§ 118f Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 146 Bundesaufsicht
§ 147 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde
§ 148 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 149 Verfahren
§ 150 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 151 Statistische Nachweisungen
§ 152 Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
§ 153 Ermächtigungsgrundlage
§ 55b Prognoserechnungen
§ 92 Versicherungsbeirat
§ 117 Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds
§ 118a Definition
§ 118b Anzuwendende Vorschriften
§ 118c Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen
§ 118e Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat
§ 118f Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten
§ 146 Bundesaufsicht
§ 147 Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde
§ 148 Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 149 Verfahren
Artikel 2 Änderung des Betriebsrentengesetzes
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)
§ 2 Überbetriebliche Pensionskassen
Artikel 4 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
§ 118a
§ 118b
§ 118c
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
§ 118e
§ 118f
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
§ 147
§ 148
§ 149
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 163/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 93/6/EWG des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten
... Bei Forderungen an Banken ist ein dauerhafter Partial Use nur möglich, wenn eine Bank in dieser Forderungsklasse nur eine begrenzte Anzahl von Kreditnehmern hat, und wenn die Einführung eines Ratingverfahrens für diese Aktivaklassen ein "unverhältnismäßig großer Aufwand" wäre. So müssen z.B. international tätige Landesbanken, die den internen Ratingansatz wählen, ihre Forderungen an Sparkassen raten (Risikogewicht momentan 20 %; künftig je nach Ratingnote der Bank). Dies betrifft den Liquiditätsverbund zur Refinanzierung der Sparkassen und in ähnlicher Weise auch den der genossenschaftlichen Kreditinstitute gegenüber ihren Zentralinstituten; betroffen davon sind auch die Privatbanken. Hinzu kommt, dass sich die Restriktionen hinsichtlich eines dauerhaften Partial Use für Forderungen gegenüber Banken auch für die Förderbanken negativ auswirken werden, da die Förderbanken insbesondere in Folge des Hausbankprinzips in dieser Forderungsklasse zahlreiche Kreditnehmer haben.
1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten
2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89
3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken
4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV
5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten
6. Keine überzogenen Risikogewichte
7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen
8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.
9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz
10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften
11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien
12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie
13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie
14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2
15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b
16. Prozyklische Effekte von Basel II
17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute
18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator
19. Übergangsregelungen
20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko
21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie
22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4
23. Offenlegungsanforderungen
24. Komitologie
25. Änderung von Vorschriften für Großkredite
Drucksache 585/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Aserbaidschan
... 3. verurteilt nachdrücklich die Ermordung des Journalisten Elmar Husejnow im März 2005 und bekräftigt sein Eintreten für Pluralismus, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; fordert die Behörden auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Täter vor Gericht zu bringen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, die gegen die Medien verhängten Restriktionen aufzuheben, die Schikanierung, Einschüchterung und Festnahme von Journalisten zu stoppen, die es wagen, die Regierung zu kritisieren, und die persönliche Sicherheit und berufliche Integrität der Journalisten, die ihre Pflicht erfüllen, zu schützen;
Drucksache 847/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum lran
... 20. verurteilt die Festnahmen und die Inhaftierung von Cyberjournalisten und Webloggern sowie die gleichzeitige Zensur mehrerer Online-Veröffentlichungen, Weblogs und Internetseiten sowie die kürzlich erfolgten willkürlichen Festnahmen von Journalisten und die strikten Restriktionen gegen die Medien im Iran und fordert die iranischen Behörden, insbesondere das iranische Parlament, daher auf, ihre Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu erfüllen und vor allem die freie Meinungsäußerung auf Internetseiten, in Weblogs und in der Presse zuzulassen;
Drucksache 789/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... c) Das Regelwerk für die Briefwahl bedarf vor dem Hintergrund eines kontinuierlich ansteigenden Briefwähleranteils einer umfassenden Überprüfung; dabei muss im Interesse eines Beitrages für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung geklärt werden, ob die bisher überwiegend verfassungsrechtlich motivierten Restriktionen beibehalten werden müssen und nach Vereinfachungsmöglichkeiten für die Praxis gesucht werden.
Drucksache 789/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
... c) Das Regelwerk für die Briefwahl bedarf vor dem Hintergrund eines kontinuierlich ansteigenden Briefwähleranteils einer umfassenden Überprüfung; dabei muss im Interesse eines Beitrages für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung geklärt werden, ob die bisher überwiegend verfassungsrechtlich motivierten Restriktionen beibehalten werden müssen und nach Vereinfachungsmöglichkeiten für die Praxis gesucht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Problem
2. Denkbare Problemlösungen
2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl
2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler
2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl
2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl
2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
3. Vorschlag für eine Neuregelung
4. Kosten
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Drucksache 322/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Erfolgt die Betriebsfortführung über den Behaltenszeitraum von zehn Jahren ohne Verstoß gegen die in Absatz 3 geregelten Behaltensregelungen, ist die Steuer nach zehn Jahren vollständig erloschen. Bei einem Verstoß gegen die Behaltensregelung soll die für den verbliebenen Behaltenszeitraum noch zu stundende Steuer zu den folgenden Erlöschenszeitpunkten in gleichen Teilbeträgen erlöschen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
§ 12a Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen
§ 19b Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
§ 28a Begünstigtes Vermögen
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 341/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Dies ist die zentrale Vorschrift zum Erlöschen der Steuerschuld. Der Zeitraum von zehn Jahren bis zum endgültigen Erlöschen erscheint angemessen, da er einerseits zu lange ist, um ein planmäßiges Zurückfahren des Betriebs im Hinblick auf eine künftige Liquidierung zu ermöglichen, andererseits eine darüber hinaus gehende Verlängerung des Zeitraums den Unternehmer wegen den betriebswirtschaftlichen Restriktionen und der latenten Steuerforderung in seinen Entscheidungen behindern würde. Geht das Vermögen innerhalb des Zehnjahreszeitraums ein weiteres Mal durch Erbgang über, beginnt für den weiteren Erwerber die Zehnjahresfrist erneut zu laufen. Um Schwierigkeiten aus der Kumulierung mehrerer Steuertatbestände auf das gleiche Vermögen zu vermeiden, soll die Steuer aus dem Vorerwerb in einem solchen Fall erlöschen. Zur Vermeidung von Rechtsgestaltungen gilt das allerdings nicht für Schenkungen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage
Artikel 1
Artikel 2
1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.
2. § 12 wird wie folgt geändert:
3. § 13a wird wie folgt geändert:
4. § 19a wird wie folgt geändert:
5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:
6. § 28 wird wie folgt gefasst:
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
Zu Artikel 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 2
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... ist der Schutz gesundheitlicher Individualinteressen und auch solcher der Allgemeinheit, denn eine durch Werbung beeinflusste unsachgemäße Selbstbehandlung kann nicht nur den Kranken selbst, sondern bei einigen Krankheiten auch Dritte gefährden. Deshalb soll die Publikumswerbung für Arzneimittel bezüglich gravierender Krankheiten und Leiden weiterhin werblichen Restriktionen unterworfen bleiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 917/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010
... 12. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass Innovation und Technologie die Grundlagen unseres Wohlstands sind. Er unterstützt die Forderung der Bundesregierung, das 7. Forschungsrahmenprogramm klar auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wissenschaft und Industrie auszurichten sowie bei Förderentscheidungen die Qualität der Vorhaben als entscheidendes Auswahlkriterium heranzuziehen. Im Übrigen stellt die Investition in Wissen und Bildung einen Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der EU insgesamt dar. Angesichts der engen Budgetrestriktionen kommt der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft deshalb eine größere Bedeutung zu. Zur Zielerreichung einer wissensbasierten Wirtschaft gilt es, die Konzepte der Informationsgesellschaft für eine moderne Wissensgesellschaft fortzuentwickeln und auszugestalten. Dies bedeutet, vorhandene Konzepte lebenslangen Lernens noch effektiver umzusetzen und für bestimmte Zielgruppen, etwa für ältere Arbeitnehmer, aber auch für KMU gezielt neue Konzepte zu entwickeln. Notwendig ist vor allem die bessere Ausschöpfung der Humanressourcen und die Durchlässigkeit des Bildungssystems. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und auch der fortschreitenden Globalisierung der Weltwirtschaft kommt einer ganzheitlichen, integrierten Personalentwicklung über alle Stufen der individuellen Bildungsbiografie (Schulbildung, Ausbildung, Berufseinstieg, lebenslange, beständige, berufliche Weiterqualifizierung) bis hin zu neuen Arbeitskonzepten für ältere Arbeitnehmer (Sabbatical, Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit) besondere Bedeutung bei der Umsetzung dieses ehrgeizigen Ziels zu.
Drucksache 917/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010
... Diese Refokussierung muss ihren Niederschlag auch in den öffentlichen Finanzen auf europäischer wie nationaler Ebene finden. Zum einen ist es hier wichtig, dass sich jede Neuausrichtung der Lissabon-Strategie strikt im Kontext der Vorgaben für den EU-Haushaltsrahmen für 2007 2013 bewegen muss. Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten der EU fordern, diesen Haushaltsrahmen auf 1% des EU-Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. Zum anderen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in den öffentlichen Haushalten der EU- Mitgliedstaaten auch die Maßgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu beachten. Die Bundesregierung wird daher die gegenwärtigen Gespräche über den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit dem Ziel führen, dass der Pakt in Zukunft deutliche Anreize für mehr Wachstum und Beschäftigung sowie für Strukturreformen zur nachhaltigen Ausrichtung der öffentlichen Finanzen setzt. Aus diesen Gründen misst die Bundesregierung gerade angesichts enger Budgetrestriktionen der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft große Bedeutung bei. Dieser Prozess sollte auf EU-Ebene auf gemeinsamen Analysen zu den Wachstums- und Beschäftigungswirkungen einzelner Politikmaßnahmen aufbauen und durch einen intensiven Austausch von länderspezifischen Erfahrungen unterstützt werden.
Drucksache 917/3/04
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010
... 8. Die Budgetrestriktionen für die Konzentration und Weiterentwicklung des Lissabon-Prozesses sind auch vor dem Hintergrund der Maßgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu sehen. Die Verpflichtung zur makroökonomischen Stabilität sowie zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sind wesentliche Elemente zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung.
Drucksache 917/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Position der Bundesregierung zur Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie (Oktober 2004) - Wachstum und Beschäftigung für die Jahre bis 2010
... 26. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass Innovation und Technologie die Grundlagen unseres Wohlstands sind. Er unterstützt die Forderung der Bundesregierung, das 7. Forschungsrahmenprogramm klar auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wissenschaft und Industrie auszurichten sowie bei Förderentscheidungen die Qualität der Vorhaben als entscheidendes Auswahlkriterium heranzuziehen. Im Übrigen stellt die Investition in Wissen und Bildung einen Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der EU insgesamt dar. Angesichts der engen Budgetrestriktionen kommt der Umschichtung der öffentlichen Haushalte auf wachstumswirksame Ausgaben im Bereich Sach- und Humankapital sowie zur Stärkung der wissensbasierten Gesellschaft deshalb eine größere Bedeutung zu.
Drucksache 22/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
Drucksache 51/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
Drucksache 179/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Drucksache 234/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
Drucksache 266/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
Drucksache 331/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 492/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion - COM(2017) 292 final
Drucksache 559/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
Drucksache 619/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
Drucksache 645/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 651/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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