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44 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Risikoeinschätzung"


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Drucksache 511/20

... /EU auf einer Risikoanalyse basiert sein. Um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten sollen Faktoren für eine Risikoeinschätzung (z.B. Art und Anzahl der Tiere, Art und Anzahl der Versuchsvorhaben, bisherige Kontrollergebnisse) festgelegt werden.



Drucksache 670/19

... (2) Gegenstand der ersten Station ist der Kompetenzbereich Patientensicherheit. In diesem Kompetenzbereich hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat zu zeigen, dass sie oder er zu einer umfassenden Risikoeinschätzung in der Lage ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten PsychThApprO 1

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Inhalte des Studiums

§ 2
Regelstudienzeit

§ 3
Organisation des Studiums

§ 4
Modulhandbücher

§ 5
Prüfungsordnungen

§ 6
Leistungsübersicht

§ 7
Evaluierung der Studiengänge

Unterabschnitt 2
Hochschulische Lehre

§ 8
Hochschulische Lehre

§ 9
Praktische Übungen und Seminare

§ 10
Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

§ 11
Selbstreflexion

Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze

§ 12
Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang

§ 13
Forschungsorientiertes Praktikum I - Grundlagen der Forschung

§ 14
Orientierungspraktikum

§ 15
Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie

§ 16
Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang

§ 17
Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

§ 18
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie

Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen

§ 19
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

§ 20
Zuständige Stelle

§ 21
Antrag auf Zulassung

§ 22
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe

§ 24
Nachteilsausgleich

§ 25
Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung

§ 26
Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung

§ 27
Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung

§ 28
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung

§ 29
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 30
Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung

§ 31
Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung

§ 32
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

§ 33
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

§ 34
Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung

Unterabschnitt 2
Mündlichpraktische Fallprüfung

§ 35
Prüfungstermine

§ 36
Ladung zum Prüfungstermin

§ 37
Prüferinnen und Prüfer

§ 38
Gegenstand

§ 39
Durchführung

§ 40
Niederschrift

§ 41
Bewertung und Notenwerte

§ 42
Bestehen und Gesamtnote

§ 43
Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote

§ 44
Übermittlung der einzelnen Noten

§ 45
Wiederholung

Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung

§ 46
Prüfungstermine

§ 47
Ladung zum Prüfungstermin

§ 48
Stationen und Kompetenzbereiche

§ 49
Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung

§ 50
Prüferinnen und Prüfer

§ 51
Durchführung

§ 52
Bewertung

§ 53
Bestehen

§ 54
Note

§ 55
Übermittlung der Ergebnisse

§ 56
Mitteilung des Ergebnisses

§ 57
Wiederholung

Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften

§ 58
Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen

Abschnitt 4
Approbation

§ 59
Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde

§ 60
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation

Abschnitt 5
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 61
Fristen

§ 62
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

§ 63
Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede

Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes

§ 64
Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung

§ 65
Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung

Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes

§ 66
Anpassungslehrgang

§ 67
Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs

§ 68
Gegenstand der Eignungsprüfung

§ 69
Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung

Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 70
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 71
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 72
Aktualität von Nachweisen

Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 73
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 74
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 75
Aktualität von Nachweisen

Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 76
Erforderliche Unterlagen beim Antrag

§ 77
Fristen

§ 78
Erteilung

§ 79
Verlängerung der Erlaubnis

Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 80
Erlaubnisurkunde

Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 81
Unterrichtung durch die zuständige Behörde

§ 82
Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung

§ 83
Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde

Abschnitt 9
Schlussvorschriften

§ 84
Übergangsvorschriften

§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

2. Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

3. Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

5. Störungslehre

6. Psychologische Diagnostik

7. Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie

8. Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns

9. Wissenschaftliche Methodenlehre

10. Berufsethik und Berufsrecht

Anlage 2
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Wissenschaftliche Vertiefung

2. Vertiefte Forschungsmethodik

3. Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

4. Angewandte Psychotherapie

5. Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen

6. Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung

7. Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

8. Selbstreflexion

Anlage 3
(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung (Ausstellende Stelle)

Anlage 4
(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 5
(zu § 59 Absatz 1) Approbationsurkunde

Anlage 6
(zu § 65 Absatz 5) Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 7
(zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 8
(zu § 69 Absatz 6) Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 9
(zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Anlage 10
(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Studium

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 2
(Psychotherapeutische Prüfung)

Unterabschnitt 1
(Allgemeine Prüfungsbestimmungen)

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 33

Zu § 34

Unterabschnitt 2
(Mündlichpraktische Fallprüfung)

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Unterabschnitt 3
(Anwendungsorientierte Parcoursprüfung)

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Abschnitt 3
(Allgemeine Formvorschriften)

Zu § 58

Zu Abschnitt 4 Approbation

Zu § 59

Zu § 60

Abschnitt 5
(Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen)

Unterabschnitt 1
(Verfahren)

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Unterabschnitt 2
(Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 64

Zu § 65

Unterabschnitt 3
(Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Unterabschnitt 4
(Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Unterabschnitt 5
(Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Abschnitt 6
(Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung)

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Abschnitt 7
(Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung)

Zu § 80

Zu Abschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Abschnitt 9 Schlussvorschriften

Zu § 84

Zu § 85

Zu Anlage 1 Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 2 Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 3 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

Zu Anlage 4 Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 5 Approbationsurkunde

Zu Anlage 6 Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 7 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 8 Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 9 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Zu Anlage 10 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs


 
 
 


Drucksache 352/18

... Vor dem Hintergrund, dass mit der Entscheidung 2007/118/EG eine alternative Kennzeichnung im Hinblick auf die nationale Vermarktung von Fleisch zur Verfügung steht, eröffnet die Änderung des Absatzes 1 die Möglichkeit, dieses Kennzeichen zu nutzen (Buchstabe a Doppelbuchstabe bb) . Bisher sieht Absatz 3 lediglich die Möglichkeit vor, dass Legehennen unter bestimmten Voraussetzungen aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen anderen Bestand im Inland verbracht werden können und der Bestimmungsbestand amtlich zu überwachen ist. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen hat gezeigt, dass neben Legehennen insbesondere auch Puten betroffen sind, sodass auch für diese Geflügelart die Möglichkeit eröffnet werden soll, unter den in Absatz 3 genannten Voraussetzungen aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen anderen Bestand im Inland verbracht werden zu können. Dies wird gestützt durch eine Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes, nach der das Risiko der Verbringung von Puten nicht größer ist als das von Legehennen. Zudem wird die Vorschrift dahin gehend erweitert, dass die für den Herkunftsbestand zuständige Behörde die für den Bestimmungsbestand zuständige Behörde über das Verbringen zu informieren hat, damit die amtliche Überwachung sichergestellt werden kann. Weiterhin wird der sich aus Artikel 25 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 183/1/17

... Entsprechend diesem Leitbild sieht eine zunehmende Anzahl der in den Ländern geltenden Qualitätsstandards ausdrücklich die Vornahme einer fachlichen Risikoeinschätzung durch den Bewährungshelfer vor, die sich an bestimmten prognoserelevanten Kriterien orientiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9

5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG

9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 183/17 (Beschluss)

... Entsprechend diesem Leitbild sieht eine zunehmende Anzahl der in den Ländern geltenden Qualitätsstandards ausdrücklich die Vornahme einer fachlichen Risikoeinschätzung durch den Bewährungshelfer vor, die sich an bestimmten prognoserelevanten Kriterien orientiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee -neu- § 41 Absatz 1 Nummer 14 - neu - BZRG , Nummer 48 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb -neu- § 61 Absatz 1 Nummer 7 - neu - BZRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG

9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 432/16

... Die Umweltauswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 - und damit auch die des Bedarfsplans - wurden erstmalig im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) ermittelt, beschrieben und bewertet. Diese ersetzt auf Projektebene die Umweltrisikoeinschätzung und die FFH-Verträglichkeitseinschätzung (Flora-Fauna-Habitat) aus dem letzten Bundesverkehrswegeplan. Des Weiteren wurde im Zuge der SUP erstmals eine Bewertung der Umweltauswirkungen des Gesamtplans vorgenommen.



Drucksache 585/16

... bb) Versicherungsverträge, bei denen die Prämien und Leistungen bei unverändertem Verfahren der Risikoeinschätzung mit den Prämien und Leistungen der in Doppelbuchstabe aa genannten Versicherungsverträge übereinstimmen, soweit sie nach dem 31. Dezember 1994 und vor dem 1. Januar 1998 abgeschlossen worden sind und die Lebensversicherungsunternehmen sie bis zum 12. April 2008 mit den Versicherungsverträgen nach Doppelbuchstabe aa gemeinsam abgerechnet haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 585/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 559/1/15

... a) Der Bundesrat hält es im Sinne einer umfassenden Risikoeinschätzung für erforderlich, dass das aktive Monitoring von der Brüterei bis in den Legeoder Mastbetrieb in Zahl und Umfang deutlich erhöht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/1/15




Zu § 1


 
 
 


Drucksache 638/1/14

... Im Bereich von Schwarmfinanzierungen erfolgt die Finanzierung regelmäßig durch mehrere Investoren. Auf diese Weise erreichen die Investoren eine gewisse Risikostreuung. Sowohl in der Gründungs- und erst recht in der Wachstumsphase (Growth-Phase) übersteigen die von Business Angels, Venture Capital Gebern und anderen Investoren pro Vermögensanlage investierten Beträge teilweise 10.000 Euro. Diese Anleger sind jedoch nicht in gleichem Maße schutzbedürftig wie diejenigen Anleger, auf deren Schutz das vorliegende Gesetz abzielt. Sie beschäftigen sich intensiv mit der Risikoeinschätzung der jeweiligen Vermögensanlage und sind in der Lage, ihre Anlageentscheidung ohne umfassende standardisierte Informationen durch den Emittenten zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG

27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB

36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 88/13

... (16) Sobald der Zahlungsdienstleister des Begünstigten und der zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister feststellen, dass Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten ganz oder teilweise fehlen, sollten sie im Rahmen ihrer Risikoeinschätzung besondere Vorsicht walten lassen und verdächtige Transaktionen gemäß den Meldepflichten der Richtlinie [xxxx/yyyy] und der einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen bei den zuständigen Behörden melden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Pflichten der Zahlungsdienstleister

Artikel 4
Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Artikel 5
Geldtransfers innerhalb der Union

Artikel 6
Geldtransfers in Drittländer

Abschnitt 2
Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 7
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 8
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 9
Bewertung und Verdachtsmeldung

Abschnitt 3
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister

Artikel 10
Erhalt der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei einem Geldtransfer

Artikel 11
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 12
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 13
Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 14
Technische Beschränkungen

Kapitel III
Zusammenarbeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 15
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 16
Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Kapitel IV
Sanktionen und überwachung

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Besondere Bestimmungen

Artikel 19
Bekanntmachung von Sanktionen

Artikel 20
Anwendung von Sanktionen durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Meldung von Verstößen

Artikel 22
Überwachung

Kapitel V
Durchführungsbefugnisse

Artikel 23
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 24
Vereinbarungen mit den in Artikel 355 AEUV genannten Gebieten oder Ländern

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäß Artikel 25


 
 
 


Drucksache 94/13

... c) die Risikostrategie im Fall von substantiellen Veränderungen des Gesamtrisikoprofils, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Geschäftsfelder, der Einführung neuer Kapitalmarkt-, Versicherungs- oder Rückversicherungsprodukte oder signifikanter Veränderungen von Marktparametern und Risikoeinschätzungen jederzeit angepasst wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 4/12 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat bezweifelt, dass eine Koordinierung der Krisenreaktionen der Mitgliedstaaten auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen durch den bisher nur beratend tätigen und zukünftig rechtlich formalisierten Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Comitee, HSC) zweckmäßig und umsetzbar ist, da insbesondere unklar ist, wie die Koordinierung von Prävention und Krisenmanagement funktionieren soll. Der Gesundheitssicherheitsausschuss soll Gefahrbewertungen einholen oder Risikoeinschätzungen durch Experten vornehmen lassen, hat jedoch keinerlei Entscheidungs- oder Vorschlagsrechte, sondern soll lediglich die Kommission beraten. Der Bundesrat hält es für notwendig, zunächst die Aufgaben des Gesundheitssicherheitsausschusses eindeutig festzulegen und von den "Adhoc-Monitoringnetzen", dem Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und anderen EU-Agenturen (zum Beispiel Arzneimittel) abzugrenzen, um zu klären, ob mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss überhaupt ein Mehrwert erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit zur Koordinierung von Bereitschafts- und Reaktionsplänen (zum Beispiel Pandemiepläne) durch den Gesundheitssicherheitsausschuss, da bereits Mechanismen etabliert sind, um die Interoperabilität der Pläne zu ermöglichen.



Drucksache 4/1/12

... 10. Der Bundesrat bezweifelt, dass eine Koordinierung der Krisenreaktionen der Mitgliedstaaten auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen durch den bisher nur beratend tätigen und zukünftig rechtlich formalisierten Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Comitee, HSC) zweckmäßig und umsetzbar ist, da insbesondere unklar ist, wie die Koordinierung von Prävention und Krisenmanagement funktionieren soll. Der Gesundheitssicherheitsausschuss soll Gefahrbewertungen einholen oder Risikoeinschätzungen durch Experten vornehmen lassen, hat jedoch keinerlei Entscheidungs- oder Vorschlagsrechte, sondern soll lediglich die Kommission beraten. Der Bundesrat hält es für notwendig, zunächst die Aufgaben des Gesundheitssicherheitsausschusses eindeutig festzulegen und von den "Adhoc-Monitoringnetzen", dem Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) und anderen EU-Agenturen (zum Beispiel Arzneimittel) abzugrenzen, um zu klären, ob mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss überhaupt ein Mehrwert erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit zur Koordinierung von Bereitschafts- und Reaktionsplänen (zum Beispiel Pandemiepläne) durch den Gesundheitssicherheitsausschuss, da bereits Mechanismen etabliert sind, um die Interoperabilität der Pläne zu ermöglichen.



Drucksache 209/1/11

... Den Anlegern müssen alle für die Anlageentscheidung relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Wichtig sind hier vor allem Angaben zur Risikoeinschätzung. Gerade beim Erwerb von Anteilen an geschlossenen Fonds müssen die Anleger auf die nicht unerheblichen Risiken hingewiesen werden, die sich daraus ergeben, dass sie in der Regel Gesellschafter einer Personen(handels)gesellschaft werden. Zumindest im Falle der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts droht dann eine über die Anlagesumme hinausgehende Haftung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG , Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewO

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

9. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

14. Zu Artikel 5 [Nummer 1 Buchstabe b und] Nummer 8 [Inhaltsübersicht und] § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

15. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 4 GewO

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 2 Nummer 6 GewO

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO

21. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 157 Absatz 2 und 3 GewO

22. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 101/1/11

... Die Produktinformationen müssen zum einen so aufbereitet sein, dass die Anleger sie tatsächlich verstehen und damit aufnehmen können. Sie müssen zum anderen alle für die Kaufentscheidung relevanten Angaben enthalten, insbesondere zur Beurteilung der zu erwartenden Rendite und zur Risikoeinschätzung. Die derzeit in der Praxis zur Verfügung gestellten Informationen sind häufig zu umfangreich und verfehlen ihren Informationszweck. Es besteht daher weitgehend Einigkeit darüber, dass den Kunden ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden sollte, das insbesondere auch den Vergleich verschiedener Anlageprodukte erlaubt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 31 Absatz 3a Satz 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d Absatz 1 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, 2aneu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 733/11

... 1. Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (nachstehend "OGA”) wird ein Risikogewicht von 100 % zugeteilt, sofern das Institut nicht die Kreditrisikoeinschätzungsmethode gemäß Absatz 2, den "Look-through-Ansatz” gemäß Absatz 4 oder den Ansatz des durchschnittlichen Risikogewichts gemäß Absatz 5 anwendet und die Bedingungen von Absatz 3 erfüllt sind.



Drucksache 317/11

... Mit den in Satz 1 vorgenommenen Änderungen werden die Voraussetzungen zur Anwendung der vereinfachten Sorgfaltspflichten neu gefasst, indem die Umstände des Einzelfalls und eine Risikobewertung durch den Verpflichteten in den Tatbestand einbezogen werden und eine Fallgestaltung des Absatzes 2 nicht mehr automatisch ein geringes Risiko indiziert. Satz 2 benennt als Rechtsfolge eines geringen Risikos den Umfang der vereinfachten Sorgfaltspflichten, wobei im Einzelfall je nach Risikobewertung der Verpflichtete auch gehalten sein kann, weitere Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Damit verdeutlichen sowohl Satz 1 als auch Satz 2, dass der Verpflichtete weder bei den Voraussetzungen noch bei den Rechtsfolgen frei von der Pflicht, eine eigene Risikoeinschätzung des Einzelfalls vorzunehmen und angemessene Maßnahmen zu treffen. Dies gewährleistet - anders als die schematische Anwendung starrer Fallbeispiele - eine sachgerechte und risikoorientierte Handhabung (vermeintlich) harmlos gelagerter Konstellationen. Die Änderungen des Absatzes 1 korrespondieren auch mit den Ergebnissen der FATF-Deutschlandprüfung vom 19. Februar 2010. Dort wurde festgestellt, dass zur Erfüllung der FATF-Empfehlung 5 bei den in Absatz 1 genannten Fallkonstellationen, bei denen gewöhnlicherweise nur vereinfachte Sorgfaltspflichten erfüllt werden müssen, eine Risikobewertung im Einzelfall zu erfolgen hat (vgl. insbesondere Tz. 589 und 622 - 3. Aufzählungspunkt sowie die Bewertungen zu Empfehlung 5). Dies schreibt auch der Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2006/70/EG der Europäischen Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von "politisch exponierten Personen" und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden (im folgenden: Durchführungsrichtlinie), vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 666/10

... 4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 584/10 (Beschluss)

... Die Produktinformationen müssen zum einen so aufbereitet sein, dass die Anleger sie tatsächlich verstehen und damit aufnehmen können. Sie müssen zum anderen alle für die Kaufentscheidung relevanten Angaben enthalten, insbesondere zur Beurteilung der zu erwartenden Rendite und zur Risikoeinschätzung. Die derzeit in der Praxis zur Verfügung gestellten Informationen sind häufig zu umfangreich und verfehlen ihren Informationszweck. Es besteht daher weitgehend Einigkeit darüber, dass den Kunden ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden sollte, das insbesondere auch einen Vergleich verschiedener Anlageprodukte erlaubt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

13. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

14. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

15. Zu Artikel 3 Nummer 10a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

16. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

17. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

'Artikel 3a Änderung des Börsengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 662/10

... (4) Aufwändige technische Anforderungen, insbesondere an die Authentifizierung der Bieter: EU-weit wurde zur Authentifizierung und Identifizierung ein breites Spektrum an Vorschriften und Lösungen eingeführt. Einige dieser Lösungen sind technologisch sehr einfach, z.B. Kombinationen von Benutzername und Passwort, andere sind anspruchsvoller und verlangen bestimmte Arten elektronischer Unterschriften, u.a. qualifizierte Signaturen (die ein von beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern ausgestelltes digitales Zertifikat voraussetzen). Durch die Entscheidung zur Förderung qualifizierter elektronischer Signaturen im Aktionsplan wurde die Messlatte für e-Procurement-Anwendungen möglicherweise zu hoch gehängt, und die Kosten und der Aufwand für die elektronische Einreichung von Angeboten wurden gesteigert. Das Sicherheitsniveau einer elektronischen Signatur sollte auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung im Hinblick auf das Scheitern von Identifizierungs-/Unterschriftenlösungen im Beschaffungswesen festgesetzt werden. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich schließlich aus der fehlenden grenzüberschreitenden Interoperabilität elektronischer Unterschriften. Die Erstellung vertrauenswürdiger Listen von Zertifizierungsdiensteanbietern11, die anstehende Rationalisierung der Normen für elektronische Signaturen sowie die PEPPOL-Pilotlösungen lassen auf Fortschritte hoffen. Vor dem Hintergrund ähnlicher Hightech-Erwartungen in Bezug auf andere Elemente des Online-Beschaffungswesen wurden pragmatischere Lösungen entwickelt – z.B. die Verwendung von in den ersten Ausschreibungsphasen akzeptierten Konformitäts-/Zulässigkeitserklärungen an Stelle komplexer elektronischer Dokumente. Lösungen für die e-Beschaffung müssen verhältnismäßig, für die gegenseitige Anerkennung geeignet und zu angemessenen Kosten weithin verfügbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 155/10

... Der neu eingefügte § 8e Abs. 1 bis 5 setzt Art. 1 Nr. 33 der Richtlinie 2009/111/EG, mit der Art. 131a in die Bankenrichtlinie eingefügt wird, um. Der ebenfalls neu eingefügte Abs. 6 setzt Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2009/111/EG, mit der Art. 42a Abs. 3 in die Bankenrichtlinie eingefügt wird, um. Mit Hilfe der Aufsichtskollegien wird die Beaufsichtigung von EWR-weit tätigen Gruppen zwischen den zuständigen Stellen enger und effizienter ausgestaltet. Die Regelung erfasst darüber hinaus die Beaufsichtigung von Einlagenkreditinstituten oder E-Geldinstituten, die in anderen Mitgliedstaaten des EWR zwar keine Tochterunternehmen, aber dafür bedeutende Zweigniederlassungen errichtet haben. In den Aufsichtskollegien treffen alle Gastlandaufseher unter dem Vorsitz des Heimatlandaufsehers zusammen. In ihrem Rahmen soll die Aufsichtstätigkeit wirksam koordiniert und abgestimmt werden und zwar im Rahmen der laufenden Aufsicht sowie in Krisensituationen. Dazu sollen die Beteiligten unter anderem relevante Informationen aus den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Institutsgruppe tätig ist, austauschen, zu einer gemeinsamen Risikoeinschätzung aggregieren und aufsichtliche Prüfungsprogramme auf Grundlage der Risikobewertung der Gruppe festlegen. Zudem sollen aufsichtliche Doppelanforderungen beseitigt und eine kohärente Anwendung der aufsichtlichen Anforderungen durch die Aufsichtskollegien sichergestellt werden. Des Weiteren können sich die Beteiligten zur Effizienzsteigerung auch über eine freiwillige Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten einigen. Auf diese Weise wird eine unnötige Doppelbelastung der Industrie vermieden. Um eine effiziente Arbeit des Aufsichtskollegiums sicherzustellen, reicht es aus, nur die zuständigen Stellen einzuschalten, die im konkreten Fall betroffen sind; ausschließlich Plenarsitzungen werden nicht verlangt. Die Details der Einrichtung und Funktionsweise der Aufsichtskollegien werden durch schriftliche Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen geregelt, welche nach Konsultation aller zuständigen Aufsichtsbehörden vom Heimatlandaufseher festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung

§ 30
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken

2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital

3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden

4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen

5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG

6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Anlage 3
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


 
 
 


Drucksache 584/1/10

... Die Produktinformationen müssen zum einen so aufbereitet sein, dass die Anleger sie tatsächlich verstehen und damit aufnehmen können. Sie müssen zum anderen alle für die Kaufentscheidung relevanten Angaben enthalten, insbesondere zur Beurteilung der zu erwartenden Rendite und zur Risikoeinschätzung. Die derzeit in der Praxis zur Verfügung gestellten Informationen sind häufig zu umfangreich und verfehlen ihren Informationszweck. Es besteht daher weitgehend Einigkeit darüber, dass den Kunden ein kurzes und leicht verständliches Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden sollte, das insbesondere auch einen Vergleich verschiedener Anlageprodukte erlaubt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

3 3.

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG

17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 313/09

... 47. vertritt hinsichtlich der Ordnungspolitik die Auffassung, dass die derzeitige Wirtschaftskrise energische, koordinierte und frühzeitige staatliche Maßnahmen von allen Mitgliedstaaten erfordert, verbunden mit Regulierungsmaßnahmen, um die Finanzmärkte aufzufangen und das Vertrauen wiederherzustellen; weist darauf hin, dass neue legislative Maßnahmen auf den Grundsätzen der Transparenz und Verantwortung aufbauen sollten und dass eine wirksame Überwachung eingeführt werden muss, um die Rechte der Verbraucher zu wahren; weist darauf hin, dass neue Vorschriften auch Bestimmungen gegen übermäßige Kapitalschöpfung und für höhere Eigenkapitalreserven der Banken umfassen sollten; weist diesbezüglich ebenfalls auf die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit den Bewertungsregeln und der Risikoeinschätzung hin; weist darauf hin, dass Kontrollen mit finanzpolitischen Innovationen einhergehen müssen und dass die Europäische Union den diesbezüglichen Sachverstand seiner Regulierungsbehörden stärken muss; weist darauf hin, dass mehr Regulierung nicht zwangsläufig bessere Regulierung bedeutet; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Regelungsmaßnahmen koordinieren müssen; weist darauf hin, dass die Stabilisierungsnormen und die Regulierung der Finanzaufsicht im Euroraum beibehalten werden müssen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/09




Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten

Der europäische Handlungsrahmen

Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg


 
 
 


Drucksache 736/09

... • Er soll dafür sorgen, dass Risikoeinschätzungen in konkrete Maßnahmen der entsprechenden Behörden umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1 Einsetzung des ESRB

6.2. Aufgaben und Befugnisse des ESRB

6.2.1. Warnungen und Empfehlungen

6.2.2. Zugang zu Informationen

6.3. Beziehung zum ESFS

6.4. Geheimhaltung

6.5. Interne Organisation des ESRB

6.5.1. Verwaltungsrat

6.5.2. Vorsitz

6.5.3. Lenkungsausschuss

6.5.4. Sekretariat

6.5.5. Beratender Fachausschuss und andere Beratung

6.6. Berichtspflichten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Einsetzung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag, Ziele und Aufgaben

Kapitel II
Organisation

Artikel 4
Aufbau

Artikel 5
Vorsitz

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Unparteilichkeit

Artikel 8
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 9
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 10
Abstimmungsmodalitäten des Verwaltungsrats

Artikel 11
Lenkungsausschuss

Artikel 12
Beratender Fachausschuss

Artikel 13
Sonstige Beratung

Artikel 14
Zugang zu Dokumenten

Kapitel III
Aufgaben

Artikel 15
Erhebung und Austausch von Informationen

Artikel 16
Warnungen und Empfehlungen

Artikel 17
Umsetzung von ESRB-Empfehlungen

Artikel 18
Öffentliche Warnungen und Empfehlungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Berichtspflichten

Artikel 20
Überprüfungsklausel

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 62/09

... ) bleiben unberührt. Die festzulegenden Anforderungen sollen den beschaffenden Behörden im Vorfeld von Vergabeverfahren Leitlinien an die Hand geben, wie Eignungs- und Leistungsanforderungen abhängig vom Einsatzzweck der Informationstechnik zu entwickeln und zu formulieren sind, um ein der Risikoeinschätzung entsprechendes Sicherheitsniveau zu erhalten. Soweit Vorschriften des Geheimschutzes, wie beispielsweise die Verschlusssachenanweisung, besondere Vorgaben für öffentliche Beschaffungsvorgänge machen, gehen diese vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

§ 1
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben des Bundesamtes

§ 4
Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik

§ 5
Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes

§ 6
Löschung

§ 7
Warnungen

§ 8
Vorgaben des Bundesamts

§ 9
Zertifizierung

§ 10
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 11
Einschränkung von Grundrechten

§ 12
Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer n

Nummer 14

Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 703/08

... Die Änderung dient dem Interesse der Kreditwirtschaft nach Transparenz der Risikoeinschätzung ihrer Kreditnehmer. Die entsprechenden Angaben werden bereits von den Instituten gemeldet. In Übereinstimmung mit den Instituten erhält diese Praxis eine hinreichende gesetzliche Grundlage. Darüber hinaus gibt auch § 147 Absatz 3 der Solvabilitätsverordnung vor, dass die Institute für die Validierung eigener Schätzungen auch Vergleiche mit relevanten externen Datenquellen durchführen müssen. Auch hierzu liefert die Rückmeldung eine Grundlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

A. Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

B. Finanzholding-Gesellschaften

C. Anlageverwaltung

D. Änderungen von FinDAG und FinDAGKostV

1. Kostenregelungen für neue Aufgaben

2. Verursachergerechtere Verteilung der Kosten

3. Schließung von Regelungslücken und bessere Verständlichkeit

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu den einzelnen Rechtsvorschriften:

Zu § 26a

a. Chicago-Abkommen

b. Das Genfer Pfandrechtsabkommen

c. Die Kapstadt-Konvention

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu § 26e

Zu § 26f

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu § 11a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12a

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 592: Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts


 
 
 


Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Das bisherige Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung mit der Bewertung der Verkehrsprojekte auf der Basis von Nutzen-Kosten-Analysen hat sich bewährt und stellt sicher, dass Fehlentwicklungen vermieden werden. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 ist gerade die Bewertungsmethodik vor allem im Hinblick auf die Umweltrisikoeinschätzung, die raumordnerische Bewertung und die städtebauliche Beurteilung weiterentwickelt und verfeinert worden.



Drucksache 349/08

... Die vergaberechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. Die festzulegenden Anforderungen sollen den beschaffenden Behörden im Vorfeld von Vergabeverfahren Leitlinien an die Hand geben wie Eignungsanforderungen und Leistungsanforderungen abhängig vom Einsatzzweck der Informationstechnik zu entwickeln und zu formulieren sind, um ein der Risikoeinschätzung entsprechendes Sicherheitsniveau zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

§ 132
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts

3. Zielsetzung

4. Lösung

5. Alternativen

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte

8. Gender Mainstreaming

9. Kosten

10. Befristung, Evaluierung

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu § 101a

Zu § 101b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 129a

Zu § 129b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts


 
 
 


Drucksache 563/1/08

... [Das bisherige Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung mit der Bewertung der Verkehrsprojekte auf der Basis von Nutzen-Kosten-Analysen hat sich bewährt und stellt sicher, dass Fehlentwicklungen vermieden werden. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 ist gerade die Bewertungsmethodik vor allem im Hinblick auf die Umweltrisikoeinschätzung, die raumordnerische Bewertung und die städtebauliche Beurteilung weiterentwickelt und verfeinert worden.



Drucksache 224/1/07

... Die Religionszugehörigkeit ist ein Anhaltspunkt von mehreren zur Abschätzung von Risiken im Zusammenhang mit der Gewährung von Einreisemöglichkeiten und Aufenthaltsrechten. Angesichts der erheblichen Gefahren, die mit dem internationalen Terrorismus verbunden sind, kann auf die Verarbeitung der entsprechenden Daten, insbesondere die Übermittlung an die Sicherheits- und Ausländerbehörden, nicht verzichtet werden. Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade auch die Religionszugehörigkeit ein wichtiges Merkmal der Risikoeinschätzung sein kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *

25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG

37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *

38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *

39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG

46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG

47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :

48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG

49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG

50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG

51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV

55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 90/07

... Um seine Bürger vor Reisen in Drittländer zu warnen, in denen ihre Sicherheit und Gesundheit gefährdet ist, gibt jeder Mitgliedstaat für seine eigenen Staatsbürger Reisehinweise aus. Diese spiegeln seine eigene Risikoeinschätzung wider, die je nach Kenntnis des Landes und den Beziehungen, die er zu diesem unterhält, von der anderer Mitgliedstaaten abweichen kann.12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/07




1. Einleitung

2. Informationen für den Bürger

2.1. Informationen über das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz

2.2. Informationen über Vertretungen der Mitgliedstaaten in Drittländern

2.3. Nutzung des Reisepasses zu Informationszwecken

2.4. Reisehinweise

2.5. Veröffentlichung aller zur Umsetzung des Artikels 20 EG-Vertrag getroffener Maßnahmen

3. Umfang des Schutzes

3.1. Schutz von Unionsbürgern, die in Drittländern arbeiten und wohnen

3.2. Familienangehörige des Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen

3.3. Identifizierung und Überführung von Leichen

3.4. Vereinfachung der Modalitäten für finanzielle Vorleistungen

4. Strukturen und Ressourcen.

4.1. Einrichtung gemeinsamer Stellen

4.2. Schulung der einzelstaatlichen Beamten

5. Zustimmung der Drittländerbehörden

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 58/1/06

... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Küstenschutz sich maßgeblich vom Binnenhochwasserschutz unterscheidet. Die Risikoeinschätzung erfolgt im Küstenschutz nicht durch Jährlichkeiten bestimmter Hochwasserszenarien, sondern durch die Bestimmung von Bemessungswasserständen, die zwischen den Küstenländern abgestimmt und regelmäßig überprüft werden. Als Reaktion auf die in der Vergangenheit stattgefundenen Sturmfluten haben die Küstenländer alle strategischen, planerischen und baulichen Maßnahmen getroffen oder vorbereitet, um auf zukünftige Sturmfluten adäquat reagieren zu können. So sind die Bereiche mit potenziell signifikantem Risiko bereits weitgehend ermittelt. Damit steht das Ergebnis einer etwaigen Bestandsaufnahme nach Artikel 4 für die sturmflutgefährdeten Gebiete bereits fest. Auch die in Artikel 7 geforderten HWR-Karten liegen weitgehend vor. Alle Bewohner der sturmflutgefährdeten Gebiete sind entweder direkt als beitragspflichtige Mitglieder des für sie zuständigen Deichverbands oder indirekt durch verschiedene Beteiligungsverfahren in Planungsprozessen des Küstenschutzes in die Entscheidungsprozesse im Hinblick auf ihre Schutzinteressen eingebunden. Damit ist eine Information und Konsultation der Betroffenen stets gewährleistet. Für den Bereich des Küstenschutzes stellt der Bundesrat fest, dass die Ziele der EUHWR bereits vollständig im Sinne der Kommission geregelt sind. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass in den Artikeln 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 und Abs. 2, 7 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und Abs. 2 die Begriffe "



Drucksache 58/06 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Küstenschutz sich maßgeblich vom Binnenhochwasserschutz unterscheidet. Die Risikoeinschätzung erfolgt im Küstenschutz nicht durch Jährlichkeiten bestimmter Hochwasserszenarien, sondern durch die Bestimmung von Bemessungswasserständen, die zwischen den Küstenländern abgestimmt und regelmäßig überprüft werden. Als Reaktion auf die in der Vergangenheit stattgefundenen Sturmfluten haben die Küstenländer alle strategischen, planerischen und baulichen Maßnahmen getroffen oder vorbereitet, um auf zukünftige Sturmfluten adäquat reagieren zu können. So sind die Bereiche mit potenziell signifikantem Risiko bereits weitgehend ermittelt. Damit steht das Ergebnis einer etwaigen Bestandsaufnahme nach Artikel 4 für die sturmflutgefährdeten Gebiete bereits fest. Auch die in Artikel 7 geforderten HWR-Karten liegen weitgehend vor. Alle Bewohner der sturmflutgefährdeten Gebiete sind entweder direkt als beitragspflichtige Mitglieder des für sie zuständigen Deichverbands oder indirekt durch verschiedene Beteiligungsverfahren in Planungsprozessen des Küstenschutzes in die Entscheidungsprozesse im Hinblick auf ihre Schutzinteressen eingebunden. Damit ist eine Information und Konsultation der Betroffenen stets gewährleistet. Für den Bereich des Küstenschutzes stellt der Bundesrat fest, dass die Ziele der EUHWR bereits vollständig im Sinne der Kommission geregelt sind. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass in den Artikeln 4 Abs. 2, 5 Abs. 1 und Abs. 2, 7 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und Abs. 2 die Begriffe "



Drucksache 153/06

... "Die entsprechenden neuen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und die Risikoeinschätzungen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:

10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:

11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.

12. § 10 wird wie folgt geändert:

13. § 10a wird wie folgt gefasst:

14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:

16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

17. § 12 wird wie folgt geändert:

18. § 12a wird wie folgt geändert:

19. § 13 wird wie folgt geändert:

20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6

21. § 13b wird wie folgt geändert:

22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

24. § 15 wird wie folgt geändert:

25. In § 18 Satz 4

26. § 19 wird wie folgt geändert:

27. § 20 wird wie folgt gefasst:

28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:

29. § 22 wird wie folgt gefasst:

30. § 24 wird wie folgt geändert:

31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:

32. § 25 wird wie folgt geändert:

33. § 25a wird wie folgt geändert:

34. In § 25b Abs. 1 Satz 1

35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:

36. In § 28 Abs. 3

37. § 29 wird wie folgt geändert:

38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:

39. § 31 wird wie folgt geändert:

40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

41. In § 33a Satz 1

42. In § 33b Satz 1

43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:

44. § 44 wird wie folgt geändert:

45. § 44a wird wie folgt geändert:

46. In § 44b

47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

48. § 45a wird wie folgt geändert:

49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:

50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

51. In § 46e Abs. 5 Satz 1

52. § 49 wird wie folgt gefasst:

53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

54. In § 53b Abs. 3 Satz 1

55. § 53e wird wie folgt geändert:

56. In § 55a Abs. 1

57. In § 55b Abs. 1

58. § 56 wird wie folgt geändert:

59. § 64a wird aufgehoben.

60. § 64c wird aufgehoben.

61. § 64e wird wie folgt geändert:

62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.

63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 9
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Ziele der Regelungen:

2. Regelungsansatz

2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen

2.1.1. Standardansatz

2.1.2. Basis-IRB-Ansatz

2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz

2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,

2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht

2.3. Säule III - Offenlegungspflichten

2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand

2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:

3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:

B. Besonderer Teil

I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 38

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen

III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes

IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 606/05

... (13) Auf jeden Fall sollte der Zahlungsverkehrsdienstleister des Begünstigten, sobald er feststellt, dass Angaben zum Auftraggeber ganz oder teilweise fehlen, unter Berücksichtigung seiner Risikoeinschätzung erhöhte Vorsicht walten lassen und verdächtige Transaktionen bei den zuständigen Behörden melden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Sonstiges

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers

Artikel 4
Vollständiger Auftraggeberdatensatz

Artikel 5
Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung

Artikel 6
Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 7
Geldtransfers in Drittländer

Kapitel III
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 8
Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber

Artikel 9
Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber

Artikel 10
Einschätzung des Risikos

Artikel 11
Datenspeicherung

Kapitel IV
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister

Artikel 12
Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer

Artikel 13
Technische Beschränkungen

Kapitel V
Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 14
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 15
Strafen

Artikel 16
Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 17
Ausschuss

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 18
Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 19
Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Mitteilung

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

2. EIN Auftrag zum Handeln

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 586/04

... geschützt werden kann oder ob schließlich andere Institutionen wie Polizei oder Psychiatrie informiert werden müssen, weil sie im Hinblick auf die Kindeswohlgefährdung die geeigneten Institutionen zur Abwehr einer Gefährdung sind. Die Risikoeinschätzung ist entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Städtetages - im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte zu treffen. Die Vorschrift verpflichtet auch die Eltern zur Mitwirkung an der Klärung der Risikoabwägung, eine Obliegenheit, die sich bereits aus dem Pflichtcharakter des Elternrechts nach Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 38/17 PDF-Dokument



Drucksache 253/16 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 406/16 PDF-Dokument



Drucksache 434/16 PDF-Dokument



Drucksache 436/15 PDF-Dokument



Drucksache 617/09 PDF-Dokument



Drucksache 751/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.