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"Schifffahrt"
Drucksache 17/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette - COM(2012) 793 final
... Die Übermittlungsmodalitäten, die erforderlich sind, um diese breitgefächerten Informationen von Verkehrsunternehmen und anderen Beteiligten zu erhalten, müssen vordringlich festgelegt werden. Eine gewisse Differenzierung zwischen den verschiedenen Handelsmodellen ist zu empfehlen (z.B. Containerschifffahrt auf See; Eilluftfracht; Postverkehr). Bei der Rechtsetzung in der EU sollte der Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte und kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt werden. Außerdem gilt es der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, internationale Standards zu entwickeln und zu fördern.
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... e) Verkehrswege sind Straßen, Schienen- und Schifffahrtswege, die uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind, ausgenommen solche mit geringer Verkehrsdichte,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
§ 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
§ 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§ 8 Grundpflichten
§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
§ 15 Erlaubnispflicht
§ 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische
§ 17 Unterrichtung der Behörde
§ 18 Behördliche Ausnahmen
§ 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Straftaten
§ 22 Übergangsvorschrift
Anhang I Symbol für Biogefährdung
Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
§ 25 Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
Nummer 1
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
Nummer 2
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffsbestimmungen
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung
2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen
2.5.1 Betriebliche Organisation
2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände
2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen
2.5.4 Organisatorische Maßnahmen
2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen
2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit
2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen
2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle
2.6.3 Instandsetzungsarbeiten
2.6.4 Laboratorien
2.6.5 Prüfstände
2.6.6 Schießstände
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Begriffsbestimmungen
3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen
3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände
3.6 Bauliche Anforderungen
3.7 Zündquellen
3.8 Innerbetrieblicher Transport
3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide
3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Aspekte der Gleichstellung
3. Kosten und Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
4. Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Zu § 20
Zu § 22
Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung
Nummer 3
Nummer 15
Nummer 17
Nummer 18
Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Wirtschaft
II.2 Verwaltung
II.3 Sonstige Kosten
Drucksache 147/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... "Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ohne Zustimmung des Bundesrates nach Anhörung der für Berufsbildungsfragen zuständigen obersten Landesbehörden der Küstenländer Ausbildungsberufe in der Seeschifffahrt staatlich anzuerkennen und Bestimmungen zu erlassen über".
Drucksache 561/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungen aus dem vorliegenden Verordnungsvorschlag keinen unangemessen hohen Bürokratieaufwand verursachen. Es erscheint für die Schifffahrtsunternehmen besonders aufwendig und schwierig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden zu sein, dass für alle Fahrten von und zu den EU-Häfen der Treibstoffverbrauch, die Treibstoffqualität, die gefahrenen Kilometer und die Beladung überwacht, dokumentiert und zu Kennzahlen verrechnet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Monitoring durch Gutachter verifiziert werden muss, was ebenfalls mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sein wird.
Drucksache 107/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
... Binnenschifffahrt
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1b Absatz 3 Satz 3 BinSchAbfÜbkAG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1c Absatz 1 und 2 BinSchAbfÜbkAG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 2 Nummer 10 BinSchAbfÜbkAG
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 712/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
... - Das Verfahren orientiert sich eng an den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zum Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte an Bord.
Drucksache 48/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Das Vorhalten von Versorgungsstrukturen in den einzelnen Häfen ist abhängig von der Nachfrage aus der Schifffahrt, wobei die Versorgungseinrichtungen durch private Firmen nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben werden. In der Folge gibt es schon für die heute gebräuchlichen Schiffsbrennstoffe (Schweröl, Diesel o. ä.) mangels Nachfrage in den einzelnen Häfen nicht in jedem Fall Versorgungsmöglichkeiten. Konkrete Vorgaben für jeden einzelnen Hafen für alternative Kraftstoffe oder Versorgungen sollten daher vermieden werden, wenn die Verfügbarkeit von alternativen Kraftstoffen in Häfen des Mitgliedstaats allgemein gewährleistet ist.
Drucksache 92/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union COM(2013) 48 final
... - Beförderungsunternehmen des Seeverkehrs (Personen- und Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt)
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... Die politischen Maßnahmen für Sektoren wie See- und Luftverkehr umfassen auch koordinierte Bemühungen, weltweit anerkannte Standards und politische Strategien aufzustellen, um weltweite Emissionsminderungen wirksam durchzusetzen. Als erster Schritt ist 2013 der von der internationalen Seeschifffahrtsorganisation vereinbarte Energieeffizienzindex in Kraft getreten, von dem erwartet wird, dass er das Tempo des Anstiegs der THG-Emissionen aus dem weltweiten Schiffsverkehr verlangsamt.
Drucksache 188/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... - sowie des Weiteren auch für eine deutliche Reduzierung der schiffseitigen Abfalleinträge ins Meer durch ein effektives Abfallmanagement in Schifffahrt und Fischerei, wie Mülltrennung an Bord, Kontrollen auf See und der Bereitstellung effektiver und standardisierter Hafenauffangeinrichtungen, Sorge zu tragen.
Drucksache 108/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
... -Verkehrsordnung, im EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz sowie im Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr harmonisiert werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 EU-FahrgRBusG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 EU-FahrgRBusG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 3 - neu - EU-FahrgRBusG
Drucksache 561/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 2. Der Bundesrat lehnt die vorgeschlagene Verordnung in der vorliegenden Form ab. Die Verpflichtungen hieraus verursachen einen unangemessen hohen Bürokratieaufwand und sind deshalb nicht mehr verhältnismäßig. Es ist für die Schifffahrtsunternehmen besonders aufwendig und schwierig und mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden, dass für alle Fahrten von und zu den EU-Häfen der Treibstoffverbrauch, die Treibstoffqualität, die gefahrenen Kilometer und die Beladung überwacht, dokumentiert und zu Kennzahlen verrechnet werden müssen. Hinzu kommt, dass das Monitoring durch Gutachter verifiziert werden muss, was ebenfalls mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden ist. Dem steht gegenüber, dass mit diesem Modell jährlich lediglich 0,5 Prozent der globalen Emissionen erfasst werden. Die Ausführungen der Kommission, wonach dieses Informationssystem allein schon eine zweiprozentige Senkung der Emissionen zur Folge habe, erscheinen nicht belastbar, da die erzeugten Kennzahlen nur bedingt Aussagekraft haben.
Drucksache 819/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... Binnenschifffahrt
Drucksache 682/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs - COM(2013) 621 final; Ratsdok. 13716/13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs - COM(2013) 621 final; Ratsdok. 13716/13
Drucksache 697/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... a.F. Danach ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verpflichtet, den Bundesfachplan Offshore mit den Küstenländern abzustimmen. Insofern bestehen Möglichkeiten für die Küstenländer, ihre Belange in die Erstellung des Bundesfachplans Offshore einzubringen. Ein Einvernehmenserfordernis würde die Regelungskompetenzen der Küstenländer auf die ausschließliche Wirtschaftszone ausdehnen und unterliegt verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Verbots der Mischverwaltung.
Drucksache 110/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... "1a. Feststellung von Regelungs- und Handlungsbedarf an Schifffahrtswegen oder Kreuzungsbauwerken,".
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 4 - neu - In § 1 Absatz 1 Nummer 3 ist der abschließende Punkt durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer ist anzufügen:
2. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 2
3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, § 6 Absatz 1
4. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2
Drucksache 48/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Das Vorhalten von Versorgungsstrukturen in den einzelnen Häfen ist abhängig von der Nachfrage aus der Schifffahrt, wobei die Versorgungseinrichtungen durch private Firmen nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben werden. In der Folge gibt es schon für die heute gebräuchlichen Schiffsbrennstoffe (Schweröl, Diesel o. ä.) mangels Nachfrage in den einzelnen Häfen nicht in jedem Fall Versorgungsmöglichkeiten. Konkrete Vorgaben für jeden einzelnen Hafen für alternative Kraftstoffe oder Versorgungen sollten daher vermieden werden, wenn die Verfügbarkeit von alternativen Kraftstoffen in Häfen des Mitgliedstaats allgemein gewährleistet ist.
Drucksache 110/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... "1a. Feststellung von Regelungs- und Handlungsbedarf an Schifffahrtswegen oder Kreuzungsbauwerken,".
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 4 - neu -
2. Zu § 1 Absatz 2 Nummer 2
3. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, § 6 Absatz 1
4. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Parallel dazu hat die Kommission einen Dialog mit den interessierten Beteiligten (Kunststoffhersteller, Betreiber von Recyclinganlagen, Einzelhändler, Verpackungsindustrie, Hafen- und Schifffahrtsämter, NRO) eröffnet, um Partnerschaften und freiwillige Maßnahmen ins Leben zu rufen, mit denen gegen die Abfälle im Meer vorgegangen werden kann. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von laufenden Projekten und Initiativen, mit denen die Quellen und Auswirkungen der Abfälle im Meer genauer betrachtet sowie mögliche Lösungen angestrebt werden. Eine Übersicht aller Initiativen und möglicher Maßnahmen, die sich mit diesem Problem befassen, findet sich in einer separaten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD (2012) 365).
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 258/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... -Untersuchungs-Gesetz (Artikel 2 des Zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes vom 16. Juni 2002, BGBl. I S. 1815) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingerichtet wurde.
Drucksache 48/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betrifft die vorgeschlagene Maßnahme ausschließlich die alternativen Kraftstoffe Elektrizität, Wasserstoff und Erdgas (LNG und CNG), bei denen das Marktversagen eine öffentliche Intervention erfordert, und ausschließlich zwei Verkehrsträger (Straßenverkehr und Schifffahrt), bei denen der Aufbau des mindestens erforderlichen Netzes nicht ohne Unterstützung der Union bewerkstelligt werden kann. Diese Sektoren haben einen Anteil von über 80 % am Fracht- und Fahrgastaufkommen. Der Einsatz alternativer Kraftstoffe ist in diesen Sektoren von grundlegender Bedeutung, wenn die Erdölabhängigkeit abgebaut, Europas Wettbewerbsfähigkeit verbessert und Treibhausgas- und Schadstoffemissionen verringert werden sollen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts
3.2 Inhalt des Vorschlags
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Nationaler Strategierahmen
Artikel 4 Stromversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 5 Wasserstoffversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 6 Erdgasversorgung für den Verkehrsbereich
Artikel 7 Verbraucherinformationen über Kraftstoffe im Verkehrsbereich
Artikel 8 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang I Nationaler Strategierahmen
1. Einen Regelungsrahmen
2. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens
3. Förderung von Verbreitung und Produktion
4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
5. Ziele
Anhang II Mindestanzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat
Anhang III Technische Spezifikationen
1. Technische Spezifikationen für Strom-Ladestationen
1.1. Langsamladestationen für Kraftfahrzeuge
1.2. Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge
1.3. Landseitige Stromversorgung für Schiffe
2. Technische Spezifikationen für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge
3. Technische Spezifikationen für Erdgas-Tankstellen
3.3. Technische Spezifikationen für CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas für Kraftfahrzeuge
4. Technische Spezifikationen für Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten
Finanzbogen
Drucksache 500/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
... Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130a Elektronisches Dokument
§ 130c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
§ 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung.
§ 298 Aktenausdruck
§ 371b Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
§ 945b Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 14a Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 14b Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46c Elektronisches Dokument
§ 46f Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 65c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 65d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 55c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 55d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
§ 52c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 7 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 31b Verordnungsermächtigung
§ 49c Einreichung von Schutzschriften
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 9 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 10 Änderung des Markengesetzes
Artikel 11 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 12 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 13 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 14 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
Artikel 17 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 19 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 20 Änderung der Zugänglichmachungsverordnung
Artikel 21 Änderung des Gerichtskostengesetzes und des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 22 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 23 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 24 Verordnungsermächtigung für die Länder
Artikel 25 Verordnungsermächtigungen für den Bund
Artikel 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 439/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen - COM(2013) 296 final; Ratsdok. 10154/13
... Die Lotsendienste sind aufgrund besonderer Anforderungen nicht vergleichbar mit den anderen von der vorgeschlagenen Verordnung erfassten Hafendienstleistungen, die rein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erbracht werden. Bei den Lotsendiensten stehen Sicherheitsaspekte von großer Bedeutung und nicht Fragen des Marktzuganges in Rede. In deutschen Gewässern werden nach den derzeitigen Strukturen die Sicherheit der Seeschifffahrt und der landseitigen Infrastrukturen sowie der Schutz der Meeresumwelt und der Küstenschutz auf hohem Niveau gewährleistet. Dem muss auch im Rahmen europäischer Regulierungen hinreichend Rechnung getragen werden.
Drucksache 188/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... - sowie des Weiteren auch für eine deutliche Reduzierung der schiffseitigen Abfalleinträge ins Meer durch ein effektives Abfallmanagement in Schifffahrt und Fischerei, wie Mülltrennung an Bord, Kontrollen auf See und der Bereitstellung effektiver und standardisierter Hafenauffangeinrichtungen, Sorge zu tragen. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zusätzlich darum, zeitnah weitere Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere
Drucksache 325/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... e) Verkehrswege sind Straßen, Schienen- und Schifffahrtswege, die uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind, ausgenommen solche mit geringer Verkehrsdichte,
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV
2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV
4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV
5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV
6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV
7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV
8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV
9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV
11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV
14. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.3 Absatz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.4 Absatz 1 Buchstabe a GefStoffV
16. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 3.5 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV *
Drucksache 665/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... Die Ausnahme von der Erlaubnispflicht für die Binnenschiffe ist zu streichen. Die Binnenschiffe unterliegen auf den Wasserstraßen keinerlei besonderer abfallrechtlicher Überwachung. Die für die Schifffahrt zuständigen Behörden sehen, dass abfallrechtliche Fragestellungen im Rahmen ihrer Überwachung nicht mit erfasst sind, weil ein abfallrechtlicher Vollzug weder auf die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bestehenden Überwachungsaufgaben noch auf die einschlägigen Eingriffsbefugnisnormen gestützt werden können. Dass durch die Ausnahme von der Erlaubnispflicht illegale Abfalltransporte ausgeschlossen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar, da die Erlaubnis als Personalkonzession die Transportberechtigung und -befähigung des Beförderers regelt, während durch die Nachweisverordnung der Verbleib der konkret transportierten Abfälle überwacht wird. Die Verhinderung von illegalen Abfalltransporten ist durch die bessere Überwachungsmöglichkeit bei Erlaubnissen eher möglich.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
1. Zur Verordnung allgemein
2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Drucksache 31/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
Drucksache 819/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... Binnenschifffahrt
Drucksache 108/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
... -Verkehrsordnung, im EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz sowie im Entwurf eines Gesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr harmonisiert werden.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 EU-FahrgRBusG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 EU-FahrgRBusG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 3 - neu - EU-FahrgRBusG
Drucksache 27/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2011) 715 endg.
... Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auch auf die in der Mitteilung genannten Ziele, insbesondere die angestrebte "Beseitigung bestehender Engpässe für die Schifffahrt auf dem Fluss". Aus Sicht der Kommission muss die
Drucksache 456/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... In § 92 des neuen Seearbeitsgesetzes wird dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Ermächtigung erteilt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausbildungsberufe in der Seeschifffahrt staatlich anzuerkennen und die weitere Ausgestaltung der praktischen Ausbildung an Bord durch Rechtsverordnung zu regeln. Bisher ist nach § 142 Absatz 1 des Seemannsgesetzes die Zustimmung des Bundesrates für den Erlass von Rechtsverordnungen zur beruflichen Ausbildung erforderlich. Das geforderte Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung soll sicherstellen, dass die Regelungen im Einklang mit dem
Drucksache 798/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... a) Bei den Kostenersatzforderungen der öffentlichen Hand gemäß Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 10 des Nairobi-Übereinkommens handelt es sich um genuin öffentlichrechtliche Forderungen. Wie die Begründung des Gesetzentwurfs selbst zutreffend ausführt, stellt die Wrackbeseitigungspflicht der Schifffahrtspolizeibehörde hoheitliches Handeln zum Zwecke der Gefahrenabwehr dar; es handelt sich mithin um klassische Eingriffsverwaltung, bei der die Behörde im Wege der Ersatzvornahme anstelle des nach Artikel 9 Absatz 2 des Übereinkommens vorrangig zur Wrackbeseitigung verpflichteten Schiffseigentümers tätig wird. De facto handelt es sich damit um eine Materie, die innerstaatlich regelmäßig im Verwaltungsvollstreckungsrecht geregelt wird, das seinerseits unstreitig als öffentlichrechtlich zu qualifizieren ist. Gleiches gilt für den Anspruch auf Ersatz der Ersatzvornahmekosten, der nach allgemeinen Regeln als akzessorisch zu behandeln ist. Handelt es sich damit um öffentlichrechtliche Sachverhalte, so sind Streitigkeiten hierüber auch nicht den Zivilgerichten zuzuweisen, sondern gehören nach der Grundregel des § 40 Absatz 1
1. Zu Artikel 6 Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz
Drucksache 363/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie : Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012 - 2015 COM(2012) 261 final
... Binnenschifffahrt
Drucksache 634/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... 7. die vom Lloyd’s Register im Auftrag der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization) vergebene IMO-Schiffsidentifikationsnummer,
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... - Für die Erreichung der Strategieziele einer sauberen und sicheren Schifffahrt sind engere Partnerschaften erforderlich, z.B. zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und Forschungseinrichtungen sowie anderen Stakeholdern, wie Reedereien, Häfen, Logistikunternehmen und NRO. Durch Luftverschmutzung, Treibhausgasemission, Einträge von Öl und anderen Abfällen sowie Einschleppung von Fremdorganismen verschärft der starke Seeverkehr derzeit die durch Nährstoffüberschuss und gefährliche Stoffe aus landbürtigen Quellen bedingten Probleme. Ein gemeinsames Vorgehen erlaubt es privaten Akteuren, eingehendere Kenntnisse der Vorschriften und Normen zu gewinnen, während der öffentliche Sektor Zugang zu Informationen aus erster Hand über die Bedingungen und Bedürfnisse des Markts erhält.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 579/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Gemeinschaftssystems zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials - COM(2012) 561 final
... Binnenschifffahrt
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 20. Was die Meeresumwelt anbelangt, so bietet der maritime Sektor zwar wirtschaftliche Möglichkeiten (Fischerei, Schifffahrt und Aquakultur, Rohstoffgewinnung, Offshore-Energie und Meeres-Biotechnologie), doch muss sichergestellt werden, dass die Nutzung dieser Möglichkeiten dem Ziel der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeres- und Küstenökosysteme nicht zuwiderläuft.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 456/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
... In § 92 des neuen Seearbeitsgesetzes wird dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Ermächtigung erteilt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ohne Zustimmung des Bundesrates Ausbildungsberufe in der Seeschifffahrt staatlich anzuerkennen und die weitere Ausgestaltung der praktischen Ausbildung an Bord durch Rechtsverordnung zu regeln. Bisher ist nach § 142 Absatz 1 des Seemannsgesetzes die Zustimmung des Bundesrates für den Erlass von Rechtsverordnungen zur beruflichen Ausbildung erforderlich. Das geforderte Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung soll sicherstellen, dass die Regelungen im Einklang mit dem
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 802/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
1. Weitere Kosten
2. Gleichstellungspolitische Belange
3. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
Abkommen
Artikel 1 Begriffbestimmungen Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet
Artikel 2 Völkerrechtliche Übereinkünfte
Artikel 3 Freiheit des Verkehrs, Nichtdiskriminierung
Artikel 4 Maßnahmen zur Erleichterung des Seeverkehrs
Artikel 5 Gleichbehandlung von Schiffen
Artikel 6 Gewerbliche Tätigkeiten
Artikel 7 Unbeschränkter Transfer
Artikel 8 Vom Anwendungsbereich dieses Abkommens ausgeschlossene Bereiche
Artikel 9 Beachtung von Rechtsvorschriften
Artikel 10 Gegenseitige Anerkennung von Schiffspapieren
Artikel 11 Identifizierung von Besatzungsmitgliedern
Artikel 12 Einreise, Durchreise und Aufenthalt
Artikel 13 Vorkommnisse auf See
Artikel 14 Zusammenarbeit
Artikel 15 Konsultationen
Artikel 16 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 17 Registrierung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Geltungsdauer, Änderungen und Beendigung
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anhang Einseitige Auslegungserklärung der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 508/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
... Diese Gruppen konstruierten Internetgateways zu Datenarchiven, die von den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen verwaltet wurden. Damit werden laufende Bemühungen in den Mitgliedstaaten, wie die in Abschnitt 5.1. aufgeführten, gestärkt und auf ihnen aufgebaut. Über diese sechs Portale haben öffentliche und private Nutzer von Meeresdaten nun Zugang zu den standardisierten Beobachtungsdaten selbst, einschließlich Datenqualitätsindikatoren, sowie zu Datenprodukten, wie Karten zur Darstellung von Sedimenten oder physischen Lebensräumen in ganzen Meeresbecken. Für den Zugang zu diesen Daten oder deren Nutzung gelten keine Auflagen. Die Arbeit baut auf der INSPIRE-Richtlinie27, der Richtlinie über den Zugang zu Informationen über die Umwelt28 und der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 29 auf und stärkt diese. In den gemeinsamen Informationsraum (Common Information Sharing Environment - CISE)30 werden EMODnet-Daten importiert werden können und so Seeschifffahrtsbehörden in den Bereichen Umwelt, Fischerei, Verkehr, Grenzkontrollen, Zoll und die allgemeine Rechtsdurchsetzung sowie Verteidigung zur Verfügung gestellt.
Drucksache 520/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... . Die Kosten der Verwaltungstätigkeit bei der Bundesnetzagentur und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sollen weiterhin durch Gebühren finanziert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 12 Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.
§ 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.
§ 17a Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 17b Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 17c Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde
§ 17d Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
§ 17e Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen
§ 17f Belastungsausgleich
§ 17g Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen
§ 17h Abschluss von Versicherungen
§ 17i Evaluierung
§ 17j Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Energiestatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
Artikel 4 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Artikel 1
a Allgemeiner Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
b Informationspflichten für die Wirtschaft
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6 Durch die Änderungen in Artikel 6 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die zu übermittelnden Daten ohnehin den Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Abgleich zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erlösen zu ermöglichen. Die Prozesse ändern sich für die Wirtschaft nicht, so dass sich auch keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand ergibt
2. Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
3. Sonstige Kosten
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Befristung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 17a
Zu § 17b
Zu § 17c
Zu § 17d
Zu § 17e
Zu § 17f
Grundrechtsbetroffenheit der Stromverbraucher
Zu § 17g
Zu § 17h
Zu § 17i
Zu § 17j
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Artikel 2 (Energiestatistikgesetz)
Artikel 3 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 4 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Artikel 6 (Änderung der Anreizregulierungsverordnung)
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu Ziffer 4
Zu Ziffer 5
Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2284: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Zu 1.: Entschädigungsregelung und Auswirkungen auf die Strompreise
Zu 2.: Offshore-Netzentwicklungsplan
Zu 3.: Austausch statistischer Daten
Drucksache 519/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
... (4) Der Eigentümer eines in der Seeschifffahrt unter ausländischer Flagge betriebenen Schiffs, das in ein deutsches Schiffsregister eingetragen ist, stellt sicher, dass zur Abwehr einer Gefahr für die in § 4 Absatz 1 genannten Rechtsgüter auf Verlangen die erforderlichen Angaben unverzüglich und im gleichen Umfang übermittelt werden, wie dies nach Absatz 3 für Schiffe unter der Bundesflagge vorgesehen ist.
Drucksache 470/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... Durch das EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (FahrgRSchG) soll vor dem Eintritt der Wirksamkeit der EU-VO am 18. Dezember 2012 die Grundlage und Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Durchsetzung und Einhaltung der EU-VO geschaffen und damit die umsetzungsbedürftigen Regelungen im Kapitel V der EU-VO in nationales Recht transferiert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
aa Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
bb Änderung des LuftVG
b Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Bundes
§ 3 Zuständige Behörde
§ 4 Befugnisse
§ 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Schlichtungsstelle
§ 7 Kosten
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 4 [Inkrafttreten]
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Inhalt der Regelung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.1 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde
1.1.1 Beschwerde an den Beförderer, Reisevermittler oder Reiseveranstalter
1.1.2 Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.1 Vorgaben in Verbindung mit der Ermöglichung der Kontrollfunktion durch die nationale Durchsetzungsstelle
2.2 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung von Beschwerden
2.2.1 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde des Fahrgastes
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
2.2.2 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung der nationalen Durchsetzungsstelle
2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle
a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.
2.2.4 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde als Fuhr-/Busunternehmen gegenüber einem Fährenbetreiber
2.3 Vorgaben mit Bezug auf Einrichtung und Unterhalt einer Schlichtungs-Stelle
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund
3.1.1 Vorgabe Einrichtung einer nationalen Durchsetzungsstelle
3.1.2 Vorgaben in Verbindung mit dem Betrieb einer nationalen Durchsetzungsstelle
3.1.3 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch die nationale Durchsetzungsstelle
3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
VII. Weitere Kosten
1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010
2. Änderung des LuftVG Keine.
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz EU-FahrgRSchG
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
2. Zu Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
3. Zu Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1986: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (EU-FahrgRSchG) (BMVBS)
Drucksache 740/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Die 12-Seemeilen-Zone gehört zum Hoheitsgebiet der Küstenländer. Sie ist gemeindefrei und unterliegt allein der Planungshoheit der jeweiligen Küstenländer. Die Feststellung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung in der 12-Seemeilen-Zone und sonstigen Belangen, insbesondere denen des Nationalparks Wattenmeer, liegt in der Planungskompetenz der betroffenen Küstenländer, nicht des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Drucksache 819/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... (BNetzA) mit den Behörden in Belgien abstimmt. Schließlich steht im Gegensatz zum Bündelungsgedanken bei verschiedenen Länderzuständigkeiten nicht in Rede, dass bei der BNetzA eine Bündelung des Verfahrens auf beiden Seiten der Grenze erfolgt. Auch ist kein Bedarf ersichtlich, bei der Querung der ausschließlichen Wirtschaftszone bei den Vorhaben unter den Nummern 29 und 33 Zuständigkeiten vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf die BNetzA zu übertragen. § 12e Absatz 2
Drucksache 557/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... dient nach der Gesetzesbegründung der Vereinheitlichung, da für eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung schon heute die Formvorschrift des § 37 VwVfG gelte. Dabei wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Beweiswerts in Bezug auf die Zustellung des Verwaltungsaktes damit zu rechnen sei, dass die elektronische Form nur in Ausnahmefällen Anwendung finde bzw. im Nachgang in schriftlicher Form bestätigt werde. § 37 Absatz 2 Satz 3 VwVfG sieht die schriftliche Bestätigung eines elektronischen Verwaltungsaktes jedoch nur für den Fall vor, dass hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Dass unter diesen Voraussetzungen ein elektronischer Verwaltungsakt im Nachgang in schriftlicher Form grundsätzlich bestätigt wird, ist nicht zwingend. Damit wäre es rechtlich zulässig, elektronische strompolizeiliche Verfügungen ohne Begründung zu erlassen und sie auch nicht im Zusammenhang mit der schriftlichen Bestätigung zu begründen. Das Begründungserfordernis erfüllt eine Befriedungs- und Akzeptanzfunktion, eine Rechtsschutzfunktion, eine Klarstellungs- und Beweisfunktion sowie eine Kontrollfunktion. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich daher grundsätzlich - wie die Regelung in § 39 Absatz 1 Satz 1 VwVfG zeigt - auch auf elektronische Verwaltungsakte. Es wird daher gebeten zu prüfen, ob nicht das in § 28 Absatz 2 Satz 3
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Die Bewertung des ökologischer Zustands muss weiter verbessert werden, doch ist offensichtlich, dass die bei weitem größte Umweltbelastung in der EU (19 Mitgliedstaaten) von Veränderungen der Wasserkörper ausgeht8, beispielsweise infolge des Baus von Stauseen für die Wasserkrafterzeugung und die Schifffahrt, der Trockenlegung von Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung oder des Baus von Dämmen für den Hochwasserschutz.
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 819/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... (BNetzA) mit den Behörden in Belgien abstimmt. Schließlich steht im Gegensatz zum Bündelungsgedanken bei verschiedenen Länderzuständigkeiten nicht in Rede, dass bei der BNetzA eine Bündelung des Verfahrens auf beiden Seiten der Grenze erfolgt. Auch ist kein Bedarf ersichtlich, bei der Querung der ausschließlichen Wirtschaftszone bei den Vorhaben unter den Nummern 29 und 33 Zuständigkeiten vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf die BNetzA zu übertragen. § 12e Absatz 2
Drucksache 778/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetz es*
... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
Stellungnahme der Bundesregierung Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes Drucksache 879/10 B
Drucksache 478/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Binnenschifffahrt
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... Hochseeschifffahrt
1. Einleitung
2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?
3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten
4. Laufende Initiativen der EU
5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum
5.1. Blaue Energie
5.2. Aquakultur
5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus
5.4. Meeresbodenschätze
5.5. Blaue Biotechnologie
6. Fazit
Drucksache 16/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste KOM (2011) 895 endg.
... Unter diese Richtlinie fallen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets mit dem Zweck, für Luft-, See- oder Binnenschifffahrts-Verkehrsunternehmen Flughäfen, See- oder Binnenhäfen oder andere Terminaleinrichtungen bereitzustellen.
Drucksache 190/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweiundzwanzigste Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Zweiundzwanzigste Verordnung Umweltschutz-See)
... Die Verbesserung der Bedingungen der Meeresumwelt in ihrer Gesamtheit durch Reduzierung der von der Schifffahrt ausgehenden Schadstoffbelastungen ist das Ziel des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978 und seiner Anlagen. Dieser Zielsetzung dienen auch die am 15. Juli 2011 vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mit den Entschließungen MEPC.200(62) und MEPC.201(62) angenommenen Änderungen des MARPOL-Übereinkommens von 1973/1978. Bei den Änderungen handelt es sich um Änderungen der Anlagen IV (Ausweisung der Ostsee als Sondergebiet für Schiffsabwasser und strengere Ausrüstungsvorschriften für Fahrgastschiffe innerhalb von Sondergebieten) und V (Neufassung der Anlage V, darin grundsätzliches Verbot des Einbringens und Einleitens von Müll) des MARPOL-Übereinkommens.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweiundzwanzigste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Bestimmungen in Bezug auf Sondergebiete und Festlegung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL
Anlage Änderungen der Anlage IV von MARPOL
Änderungen des Musters des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser
Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage V von MARPOL
Anlage Revidierte Anlage V von MARPOL
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Anwendung
Regel 3 Allgemeines Verbot des Einbringens oder Einleitens von Müll ins Meer
Regel 4 Einbringen oder Einleiten von Müll außerhalb von Sondergebieten
Regel 5 Besondere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten von Müll von festen oder schwimmenden Plattformen
Regel 6 Einbringen oder Einleiten von Müll innerhalb von Sondergebieten
Regel 7 Ausnahmen
Regel 8 Auffanganlagen
Regel 9 Hafenstaatkontrolle bezüglich betrieblicher Anforderungen
Regel 10 Aushänge, Müllbehandlungspläne und Führen eines Mülltagebuchs
Anhang Muster eines Mülltagebuchs
1 Einführung
2 Müll und Müllbehandlung
3 Beschreibung des Mülls
4 Eintragungen im Mülltagebuch
Aufzeichnungen über das Einbringen, das Einleiten und die Abgabe von Müll
Begründung
A. Allgemeines
1. Zielsetzung und Notwendigkeit
2. Zustimmungspflicht, Vereinbarkeit mit europäischem Recht
3. Folgenabschätzung
a Weitere Kosten
b Gleichstellungspolitische Belange
c Nachhaltigkeit
d Erfüllungsaufwand
B. Zu den Einzelbestimmungen
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Drucksache 181/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... Seeschifffahrt und Luftfahrt
Drucksache 473/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... Die Bundesregierung möchte mit der Einführung eines speziellen Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen, die auf Seeschiffen Bewachungsleistungen erbringen wollen, diesen besonderen Erfordernissen Rechnung tragen. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO - International Maritime Organization) hat die Interimsleitlinien "Revised Interim Guidance to shipowners, ship operators and shipmasters on the use of privately contracted armed security personnel on board ships in the High Risk Area" (MSC.1/Circ. 1405/Rev.2) sowie die Interimsleitlinien "Interim Guidance to private maritime security companies providing privately contracted armed security personnel on board ships in the High Risk Area" (MSC.1/Circ. 1443) erstellt. Das geplante unternehmensbezogene Zulassungsverfahren orientiert sich an diesen Leitlinien. Für die Zulassung wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein. Es wird hierbei durch die Bundespolizei unterstützt werden.
Drucksache 677/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
... Binnenschifffahrt
Drucksache 157/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verantwortlichkeit der Flaggenstaaten für die Durchsetzung der Richtlinie 2009/13/EG des Rates zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG COM(2012) 134 final
... Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission haben die Arbeit der ILO in diesem Bereich von Anfang an unterstützt. Nach Auffassung der EU trägt das Seearbeitsübereinkommen wirksam zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen in der globalen Schifffahrtsbranche bei, indem einheitliche Mindestnormen festgelegt werden, die für alle Flaggen und für alle Seeleute gleichermaßen gelten. Die EU hat in diesem Zusammenhang bereits mit der Entscheidung 2007/431/EG des Rates vom 7. Juni 2007 die Mitgliedstaaten ermächtigt, das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren1. Einige Mitgliedstaaten (Spanien, Bulgarien, Luxemburg, Dänemark, Lettland, die Niederlande) haben das Übereinkommen bereits ratifiziert, andere werden dies in Kürze tun. Inhaltlich haben die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in der Regel ein höheres Schutzniveau und sind detaillierter als die ILO-Normen. Bevor das Übereinkommen ratifiziert werden kann, ist eine umfassende und zeitaufwändige Durchsicht der nationalen Rechtsvorschriften erforderlich, um die Kohärenz zwischen internationalen und nationalen Normen zu gewährleisten.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1 Das Seearbeitsübereinkommen
1.2. Die Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens
1.3. Geltende Rechtsvorschriften der EU
1.3.1 Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten6
1.3.2 Richtlinie 2009/13/EG
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Inhalt des Vorschlags
3.1.1 Verantwortlichkeiten des Flaggenstaats
3.1.2 Inhalt des Vorschlags im Einzelnen
3.1.3 Unterlagen zur Erläuterung der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip
3.4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5 Wahl des Instruments
3.6 Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
Artikel 4 Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständige Personen
Artikel 5 Beschwerden
Artikel 6 Umsetzung
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
Drucksache 371/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben."
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 FZV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8 FZV
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 FZV
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 Satz 2 FZV
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 16 Absatz 2 FZV ,
'Artikel 2a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a, b und c § 25 Absatz 1 Satz 4 FZV
9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe f § 30 Absatz 1 Nummer 25 FZV
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 31 Absatz 1 Nummer 25 FZV
11. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 50 Absatz 2a Satz 1 und 2 FZV
12. Zu Artikel 1 Nummer 26 Anlage 2 FZV
13. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Anlage 3 FZV
14. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe e Anlage 4 FZV
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.