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0269/05
0704/05
0546/05B
0299/05B
0395/05
0588/05
0076/1/05
0811/05B
0565/05
0287/05
0615/05
0002/05B
0299/1/05
0705/05
0002/1/05
0758/05
0092/05
0924/05
0692/05
0636/05
0695/05
0301/05
0087/05
0436/05
0758/1/05
0317/05
0513/05
0672/05
0348/05
0508/05
0833/04
0767/04
0547/04B
0664/2/04
0782/04
0800/04B
0867/1/04
0763/04
0951/04
1006/04
0458/04B
0429/04
0763/04B
0867/04B
0800/1/04
0663/03
Drucksache 720/07C

... (3) Steht Beamten, Richtern oder Soldaten ein Auslandsverwendungszuschlag an einem ausländischen Dienstort zu und befindet sich ein anderer Beamter, Richter oder Soldat an diesem Ort auf Dienstreise, gelten für letzteren ab dem 15. Tag der Dienstreise die Vorschriften über den Auslandsverwendungszuschlag entsprechend. Das gilt nur, wenn die Dienstreise hinsichtlich der Mehraufwendungen und Belastungen einer Verwendung nach Absatz 1 entspricht. Ist der Beamte, Richter oder Soldat wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen, werden für diesen Zeitraum Aufwandsentschädigungen und Zulagen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses zustanden, weiter gewährt; daneben steht ihm Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der höchsten Stufe zu.



Drucksache 329/07

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 722/07

... Die Änderung dient der weiteren Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens. Das Internationale Übereinkommen zur Überwachung und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen – Bekanntmachung vom 23. Mai 2006, BAnz. S. 3994) wurde im Februar 2004 in einer diplomatischen Konferenz der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) verabschiedet. Um die Verschleppung fremder Organismen zu verhindern, schreibt das Übereinkommen ein Ballastwasser-Management vor. Derzeit ist vorgesehen, dass ein Mindeststandard ab 2009 für die ersten Schiffe verpflichtend wird. Systeme zur Behandlung von Ballastwasser müssen nach Maßgabe der von der IMO erstellten Richtlinien genehmigt werden. Die entsprechende Richtlinie (MEPC.125(53)), die der IMO-Umweltausschuss im Juli 2005 beschlossen hat, definiert eine Vielzahl von Anforderungen, die Ballastwasser-Anlagen erfüllen müssen, um die im Übereinkommen festgelegten Standards einzuhalten. Dieses ist Voraussetzung für eine mögliche Typ-Zulassung. Gleichzeitig gibt die Richtlinie Herstellern von Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser und Schiffseigentümern einen Überblick über Form und Inhalt des Zulassungsverfahrens. Systeme und Anlagen zur Behandlung von Ballastwasser werden derzeit von deutschen Unternehmen entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 720/07A

... (2) Sind nach Absatz 1 verwendete Beamtinnen und Beamte zum Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand nach den §§ 44, 51 und 53 oder des vorgesehenen Ablaufs ihrer Amtszeit wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen, verlängert sich das Beamtenverhältnis bis zum Ablauf des auf die Beendigung dieses Zustands folgenden Monats.



Drucksache 815/07

... 2. Abschleppeinrichtungen



Drucksache 80/07

... (6) Die Flughafenkapazität wird durch die Start- und Landebahn- sowie Bodeninfrastruktur bestimmt. Die Kapazität der Start- und Landebahnen entspricht der Maximalzahl an Flugzeugen, die landen und/oder starten können, wobei physischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist, die sich auf die Sicherheit auswirken, etwa Wirbelschleppen. Die Kapazität der Bodeninfrastruktur ergibt sich aus der physischen Anordnung der Abfertigungsgebäude (Flugzeugabstellplätze, Flugsteige usw.) und der Effizienz ihrer Verwaltung.



Drucksache 919/07

... 24. verteidigt die Unabhängigkeit der EZB bei der Gestaltung der Währungspolitik und bei der Bewältigung der Auswirkungen der Volatilität der globalen Finanzmärkte; betont, dass die Aufwertung des Euro das Ergebnis wachsender Ungleichgewichte in Drittländern sowie einer schleppenden Nachfrage in der Eurozone ist; ist besorgt, dass das europäische Wachstum möglicherweise nicht stark genug ist, um die Volatilität auf den globalen Finanzmärkten und bei den Wechselkursen auszugleichen;



Drucksache 435/07

... E. ferner unter Hinweis darauf, dass in der Republik Tschetschenien weiterhin ernsthafte Menschenrechtsverletzungen in Form von Mord, Verschleppung, Folter, Geiselnahme und willkürlicher Inhaftierung begangen werden,



Drucksache 229/07

... : Nach Artikel 23 Abs. 1 Buchstabe a der IGV kann der Vertragsstaat bei Ankunft oder Abreise eines Reisenden für Zwecke des Gesundheitsschutzes Informationen zum Zielort verlangen, damit Kontakt mit dem Reisenden aufgenommen werden kann, und zur Reiseroute, um eine mögliche Exposition erkennen zu können. Eine rasche Kontaktaufnahme mit Reisenden ist insbesondere dann notwendig, wenn aufgrund einer Infektion eines Reisenden bei den Mitreisenden ein Ansteckungsverdacht vorliegt. Nur durch eine unverzügliche und möglichst lückenlose Nachverfolgung der Kontakte des Reisenden, der mit dem Erreger einer übertragbaren Krankheit infiziert ist und diesen Erreger auf Mitreisende übertragen haben könnte, können gegenüber den ansteckungsverdächtigen Mitreisenden die notwendigen Untersuchungs- und Gesundheitsschutzmaßnahmen veranlasst werden, um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Problematik stellt sich u. a. im Hinblick auf die Einschleppung von Krankheiten wie z.B. SARS, einer pandemischen Influenza oder – wie im Jahr 2006 erfolgt – des Lassa-Fiebers durch den Luftverkehr nach Deutschland. Bisher sind die von den Passagieren auf Anforderung auszufüllenden Aussteigekarten (Passenger Locator Cards) das gebräuchliche Mittel, um situationsbezogen die notwendigen Informationen, insbesondere auch von Flugpassagieren, zu erheben. Dieses Mittel steht aber nicht zur Verfügung, wenn die Infektion eines Reisenden erst nach dem Verlassen des Flugzeuges entdeckt wird. Auch die bei den Luftverkehrsunternehmen vorhandenen Daten genügen in diesen Fällen nicht, um mit den ansteckungsverdächtigen Mitreisenden rasch Kontakt aufnehmen zu können. Das Ausfüllenlassen von Aussteigekarten ist unter den heutigen Bedingungen an Verkehrsflughäfen auch nur noch für eine Anwendung in Einzelfällen praktikabel. Aufgrund der Verordnungsermächtigung können daher über die Aufforderung im Einzelfall hinaus auch generelle Informationspflichten der Reisenden geregelt werden. Beförderer können verpflichtet werden, die von den Reisenden verlangten Informationen bei diesen zu erheben, für einen vorübergehenden Zeitraum zu speichern und an die zuständige Behörde zu übermitteln, damit zum Zweck des Gesundheitsschutzes mit dem Reisenden Kontakt aufgenommen werden kann. Für die Erfassung der Daten kann vorgesehen werden, dass diese im Voraus und dauerhaft erfolgt. Es kann eine elektronische Datenerfassung und -übermittlung vorgesehen werden.



Drucksache 231/07

... Durch die Ergänzung des § 1 Satz 2 werden Unfälle mit Sachschaden mit einem Unfallbeteiligten unter Drogeneinwirkung denjenigen mit einem Unfallbeteiligten unter Alkoholeinwirkung gleichgestellt. Unfälle mit Sachschaden und einem Unfallbeteiligten unter Drogeneinwirkung gehen bislang nur dann in die detaillierte statistische Erfassung ein, wenn sie die Bedingungen in § 1 Satz 1 erfüllen. Im Unterschied hierzu ist künftig für die Erfassung unerheblich, ob ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste.



Drucksache 275/07

... Die bei allen eingriffsintensiveren verdeckten Ermittlungsmaßnahmen (Rasterfahndung, Postbeschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung, akustische Überwachung innerhalb und außerhalb von Wohnungen, Verkehrsdatenerhebung, technische und langfristige Observation, Einsatz Verdeckter Ermittler, Schleppnetzfahndung, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 100, 313 ff. – G 10-Gesetz; BVerfGE 109, 279 ff. – akustische Wohnraumüberwachung; BVerfGE 113, 348 ff. – Niedersächsisches SOG) gebotenen grundrechtssichernden Verfahrensregelungen werden dort allgemein und übersichtlich zusammengefasst, indem geregelt werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 682/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat teilt die Erkenntnis der Kommission, wonach Langstreckentiertransporte nicht nur Tierschutzprobleme verursachen, sondern auch Tierseuchen verbreiten können, und unterstützt das Ziel der Kommission, wonach bei der Tierverbringung ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine klare zeitliche Begrenzung solcher Transporte. Er erinnert nochmals an seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR-Drucksache 661/03 (Beschluss)) und bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin für eine EU-weite absolute zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf grundsätzlich maximal acht Stunden einzusetzen.



Drucksache 224/07 (Beschluss)

... - Recht auf Wiederkehr für Opfer von Zwangsheirat, die nach einem rechtmäßigen Aufenthalt ins Ausland verschleppt oder an der Rückkehr nach Deutschland gehindert worden sind, z.B. durch eine Ausnahmemöglichkeit vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung gemäß § 37



Drucksache 336/07

... Den betroffenen Wirtschaftskreisen entstehen im Falle des Auftretens der SVD Kosten durch Verbringungsverbote von Schweinen aus einzurichtenden Restriktionsgebieten. Die Verordnung sieht. insoweit u. a. Erleichterungen vor, als bei länger anhaltendem Seuchengeschehen unter Abwägung des Risikos einer Seuchenverschleppung eine Verbringung von Schweinen genehmigt werden kann. Insoweit dürfte diese Regelung bei betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Kosten einsparen, deren Umfang aber nicht geschätzt werden kann, da er vom Verlauf des jeweiligen Seuchengeschehens abhängig ist. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.



Drucksache 329/07 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 295/07

... Frachtschlepper



Drucksache 563/07

... Der Erzeuger hat zum Schutz gegen Einträge in fremde Grundstücke, insbesondere durch Witterungseinflüsse oder Verschleppung durch Tiere,



Drucksache 365/06

... Um zu verhindern, dass es zu einer Verschleppung möglich vorhandener Tierseuchenerreger in den Tierbestand kommt, ist eine vollständige Trennung der Biogas- oder Kompostierungsanlage von Tieren, Tierfutter und Einstreu erforderlich. Dabei ist der "



Drucksache 660/06 (Beschluss)

... ) vorgesehene Erleichterung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht vorgenommen werden.



Drucksache 572/06

... 1. Tiere, die für die Herstellung und Prüfung von Mitteln verwendet werden, so gehalten werden, dass keine Erreger oder Antigene verschleppt werden,



Drucksache 247/06

... Schiffe, Boote, Dampfschiffe, Schlepper, schwimmende Bohrplattformen, Bohranlagen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/06




Begründung

1. WARUM eine Verordnung über Kaufkraftparitäten KKP ?

2. WIRTSCHAFTLICHER Hintergrund

2.1 BIP-VERGLEICHE

2.2 Was sind KKP?

3. Verwendung von KKP IN der Kommission

3.1 Struktur- und Kohäsionsfonds

3.2 Berichtigungskoeffizienten

3.3 Preisvergleiche

4. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 5
Übermittlung der Basisinformationen

Artikel 6
Statistische Einheiten

Artikel 7
Qualitätskriterien und Qualitätskontrolle

Artikel 8
Periodizität

Artikel 9
Verbreitung

Artikel 10
Berichtigungskoeffizienten

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Überprüfung und Bericht

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Methodik

1. METHODIKHANDBUCH und Arbeitsprogramm

2. BASIS-Informationen

2.1 Bestandteile der BASIS-Informationen

2.2 Verfahren zur Einholung der BASIS-Informationen

3. nationale Durchschnittspreise

4. jährliche Durchschnittspreise

5. QUALITÄT

5.1 Mindeststandards für BASIS-Informationen

5.2 Mindeststandards für die Validierung der Preiserhebungsergebnisse

5.3 Berichterstattung und Bewertung

6. Verfahren der Verbraucherpreiserhebung

7. BERECHNUNGSVERFAHREN

7.1 Berechnung bilateraler Paritäten auf der Ebene der Einzelpositionen

7.2 SCHÄTZUNG fehlender bilateraler Paritäten

7.3 Berechnung bilateraler Paritäten auf aggregierter Ebene

7.4 Berechnung transitiver multilateraler KKP

8. Übermittlung

9. Veröffentlichung

10. BERICHTIGUNGEN

Anhang II
Einzelposition gemäß Artikel 3

Konsumausgaben der Privaten Haushalte für den Individualverbrauch

Nahrungsmittel und Alkoholfreie Getränke

ALKOHOLISCHE Getränke, Tabakwaren und Drogen

Bekleidung und Schuhe

Wohnung, Wasser, Strom, GAS und andere Brennstoffe

Hausrat und Haushaltsführung

4 Gesundheitswesen

4 Verkehr

4 Nachrichtenübermittlung

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Verpflegungs - und Beherbergungsdienstleistungen

andere Waren und Dienstleistungen

BANKdieNSTLEISTUNGEN gegen unterstelltes Entgelt COICOP 12.6.1

SALDO der Ausgaben gebietsansässiger IM Ausland und der Ausgaben Gebietsfremder IM Wirtschaftsgebiet

Konsumausgaben der Privaten Organisationen OHNE Erwerbszweck für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

sonstige Dienstleistungen

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

4 Gesundheitswesen

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

Konsumausgaben des Staates für den Kollektivverbrauch

kollektive Dienstleistungen

Ausgaben für Bruttoanlageinvestitionen

Maschinen und Ausrüstungen

4 Bauarbeiten

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

4 Vorratsveränderungen

Nettozugang an Wertsachen

SALDO der Exporte und Importe

Exporte von Waren und Dienstleistungen

Importe von Waren und Dienstleistungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 780/06

... (2) Sind nach Absatz 1 verwendete Beamtinnen und Beamte zum Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand nach den §§ 26 und 27 oder des vorgesehenen Ablaufs ihrer Amtszeit wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen, verlängert sich das Dienstverhältnis bis zum Ablauf des auf die Beendigung dieses Zustands folgenden Monats.



Drucksache 786/1/06

... Der Tierarzt ist für die ordnungsgemäße Behandlung zuständig und hat diese zu kontrollieren. Für die Vermeidung von Arzneimittelrückständen im Lebensmittel ist neben der Einhaltung der Wartezeit insbesondere auch die exakte Dosierung maßgeblich. Die vermehrte Verschreibung von oralen Pulvern anstelle der homogenen Fütterungsarzneimittel stellt an den Tierhalter hohe Anforderungen bezüglich der exakten Dosierung und der Verhinderung einer Verschleppung von arzneilich wirksamen Stoffen ins Futter. Durch die Einfügung des Satzes soll die besondere Verantwortung des Tierarztes unterstrichen werden.



Drucksache 206/06

... 1. Ackerschleppern,



Drucksache 786/06 (Beschluss)

... Der Tierarzt ist für die ordnungsgemäße Behandlung zuständig und hat diese zu kontrollieren. Für die Vermeidung von Arzneimittelrückständen im Lebensmittel ist neben der Einhaltung der Wartezeit insbesondere auch die exakte Dosierung maßgeblich. Die vermehrte Verschreibung von oralen Pulvern anstelle der homogenen Fütterungsarzneimittel stellt an den Tierhalter hohe Anforderungen bezüglich der exakten Dosierung und der Verhinderung einer Verschleppung von arzneilich wirksamen Stoffen ins Futter. Durch die Einfügung des Satzes soll die besondere Verantwortung des Tierarztes unterstrichen werden.



Drucksache 710/1/06

... Klarstellung des Gewollten. Nach der bisherigen Regelung sind in der Zeit von der mutmaßlichen Einschleppung der Seuche in den Bestand bis zu ihrer Feststellung aus Bruteiern geschlüpfte Vögel nur unter Beobachtung zu stellen und nicht zu töten. Dieses ist nicht gewollt.



Drucksache 359/06

... erfolgt bei Einwendungen des Kunden die Aufschlüsselung der Verkehrsdaten und die technische Prüfung zum Teil nur schleppend. Die Vorschrift legt deshalb fest, dass Aufschlüsselung und technische Prüfung regelmäßig innerhalb eines Monats zu erfolgen haben. Die Durchführung einer technischen Prüfung ist dann nicht erforderlich, wenn das Unternehmen nachweist oder es offensichtlich ist, dass die Beanstandung nicht auf einen technischen Mangel zurück zu führen ist sondern z.B. auf die Zugrundelegung eines falschen Tarifs. Da die Kosten einer umfassenden technischen Prüfung in vielen Fällen außer Verhältnis zum strittigen Verbindungsentgelt stehen, kann die Bundesnetzagentur Standards verbindlich festlegen. Die besondere Beweislastregelung des § 45i führt nicht dazu, dass der Endnutzer Einwendungen wegen Mangelhaftigkeit der über die technische Verbindungsleistung hinausgehenden inhaltlichen Leistung verliert.



Drucksache 375/06

... 2. bedauert den bisher schleppenden Verhandlungsverlauf und die schon vorher festgelegten wenig ambitionierten Zielsetzungen für die Ministerkonferenz in Hongkong; hält fest, dass die Gefahr besteht, in der Doha-Runde aufgrund der geringen Ambitionen kein sinnvolles Ergebnis zu erreichen; fordert die Kommission auf, einen alternativen Handlungsplan für den Fall auszuarbeiten, dass die Doha-Verhandlungen scheitern; hofft aber, dass die Ministererklärung einem erfolgreichen Abschluss der Runde in sämtlichen Schlüsselbereichen den Weg geebnet hat;



Drucksache 173/06

... In ihrem Richtlinienvorschlag möchte die Kommission gemeinschaftliche Anreize geben um die schleppende Ratifizierung bestimmter internationaler Übereinkommen, die für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Verhütung der Meeresverschmutzung von großer Bedeutung sind, zu beschleunigen. Ferner setzt sich die Kommission für die Schaffung eines Instruments ein, durch das, soweit erforderlich, im Rahmen des Ausschussverfahrens gewährleistet werden soll, dass die Normen und Bestimmungen, die der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unterliegen, einheitlich angewendet werden.



Drucksache 901/06

... F. in der Erwägung, dass Migrantinnen in größerem Maße psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind, entweder weil sie wirtschaftlich und rechtlich abhängig sind oder weil Migrantinnen ohne Rechtsstatus häufiger Gefahr laufen, Opfer von Misshandlungen und sexueller Ausbeutung am Arbeitsplatz oder von Schlepperbanden zu werden; in der Erwägung, dass Migrantinnen, die sich in einer rechtswidrigen Situation befinden, aufgrund des Fehlens eines Rechtsstatus in ihrem Wohnsitzstaat in besonderem Maße Gefahr laufen, dass ihnen ihre Grundrechte verweigert werden, und dass sie im täglichen Leben verstärkt Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind,



Drucksache 285/06

... Die Verbringung nicht heimischer Arten leistet häufig auch der Ausbreitung von Parasiten und Krankheitserregern Vorschub. So hat beispielsweise das Austernvirus Bonamia ostreae, von dem Wissenschaftlicher glauben, dass es durch die Verbringung der Europäischen Auster von der nordamerikanischen Pazifikküste in die Gemeinschaft eingeschleppt wurde, zur Dezimierung heimischer Austernbestände geführt. Da die Frage der Verbreitung von Krankheitserregern jedoch bereits in den Tiergesundheitsvorschriften der Gemeinschaft geregelt ist, fällt sie nicht in den Geltungsbereich dieses Vorschlags. Gleichermaßen gelten die Vorschriften für nicht heimische Arten nicht für Parasiten, die ebenfalls unter das Veterinärrecht fallen.



Drucksache 365/1/06

... gibt zwar vor, dass Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3, die ausschließlich aerob behandelt worden sind (Kompostierung), nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Diese Regelung schließt eine offene Mietenkompostierung von Küchen- und Speiseabfällen aus Restaurants, Catering-Einrichtungen und Großküchen jedoch nicht aus: So wäre es möglich, Komposte aus einer offenen Kompostanlage mit solchen Küchen- und Speiseabfällen auf eigenen Flächen auszubringen oder die Küchen- und Speiseabfälle erst im Anschluss an eine offene Kompostierung zu vergären und anschließend die Gärreste auszubringen. Bei einer offenen Mietenkompostierung von Küchen- und Speiseabfälle in größeren Mengen, d.h. insbesondere über die in einer Biotonne zulässigen vernachlässigbaren Mengen hinaus, besteht allerdings die Gefahr einer Verschleppung von rohen Küchen- und Speiseabfällen durch Vögel und Nager mit dem entsprechenden (Tier-) Seuchenrisiko. Um dieses zu minimieren, muss sichergestellt werden, dass ein Verfahren, das eine Keimreduzierung sicherstellt (Hygienisierung), der offenen Kompostierung vor- und nicht nachgeschaltet ist. Unhygienisierte Küchen- und Speiseabfälle dürfen deshalb nicht in offenen Kompostierungsanlagen verwendet werden. Lediglich für Küchen- und Speiseabfälle aus der Biotonne sollte diese "



Drucksache 865/06

... Für das Justizpersonal wurden Schulungen in Menschenrechtsfragen zur Pflicht gemacht. Die Vorschriften über die Untersuchungshaft wurden verbessert. Der albanische Ombudsmann zeigte sich in Menschenrechtsfragen aktiver. Die internationalen Standards in den Bereichen Verhütung von Folter, Haftbedingungen und Rechte von Strafgefangenen, insbesondere von Untersuchungshäftlingen, werden jedoch nach wie vor unzureichend durchgesetzt. Die kürzlich beschlossenen Änderungen der Zusammensetzung der Medienaufsichtsbehörde sollten nun ordnungsgemäß umgesetzt werden. Der rechtliche Rahmen für den Schutz der Medienfreiheit ist weiterhin unzureichend und wird nur unzulänglich umgesetzt. Die Stärkung der Medienfreiheit gehört zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft. Die Rückgabe von enteignetem Eigentum, ebenfalls eine der Hauptprioritäten der Partnerschaft, verläuft derzeit immer noch sehr schleppend, könnte sich aber mit der Einrichtung einer neuen Durchführungsbehörde beschleunigen. Für die Erfüllung der SAA-Verpflichtungen ist Rechtssicherheit über die Eigentumsverhältnisse unabdingbar. Albanien hat begonnen, einen Rechtsrahmen für den Minderheitenschutz zu schaffen; die diesbezüglichen internationalen Verpflichtungen werden jedoch nicht in vollem Umfang umgesetzt und es bedarf weiterer Anstrengungen zur Förderung der Toleranz. Die albanische Strategie zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma hat zwar zu einigen sinnvollen Initiativen geführt, ihre Umsetzung wird jedoch durch die unzureichende Mittelausstattung erschwert. Noch immer fallen gerade Roma-Kinder besonders leicht dem Menschenhandel zum Opfer.



Drucksache 710/06 (Beschluss)

... Klarstellung des Gewollten. Nach der bisherigen Regelung sind in der Zeit von der mutmaßlichen Einschleppung der Seuche in den Bestand bis zu ihrer Feststellung aus Bruteiern geschlüpfte Vögel nur unter Beobachtung zu stellen und nicht zu töten. Dieses ist nicht gewollt.



Drucksache 370/06 (Beschluss)

... Derzeit ist bei Enten und Gänsen über die Ausscheidungshäufigkeit, Ausscheidungsdauer und ausgeschiedene Virusmenge nach einer aviären Influenza-Infektion mit den Subtypen H5 und H7 wenig bekannt. Die Wahrscheinlichkeit, mit einer monatlichen virologischen Untersuchung von klinisch unauffälligen Gänsen und Enten auf H5 und H7 eine eventuelle Erregereinschleppung festzustellen, ist äußerst gering. Auch die regelmäßige monatliche Untersuchungsfrequenz führt zu keiner größeren Sicherheit, belastet aber die Tierhalter in hohem finanziellem Maß.



Drucksache 33/06

... Bei der Durchführung der in den Plänen für die Aufnahme von Schiffen in Seenot vorgesehenen Verfahren stellen sie sicher, dass den an den Einsätzen Beteiligten, auch den Versicherungs- und Abschleppgesellschaften, alle sachdienlichen Informationen über die Pläne und Notliegeplätze zur Verfügung gestellt werden.“



Drucksache 507/06

... Die FtE-Ausgaben - ausgedrückt in Prozent des BIP - sind zwar angestiegen, aber nur sehr geringfügig. Mit 1,9 % des BIP liegen sie deutlich unter dem Lissabon-Ziel von 3 %16. Eine Erhöhung des Anteils von FtE-Ausgaben am BIP von 1,9 % auf 3 % (um das Lissabon-Ziel bis 2010 zu erreichen) hat schätzungsweise eine Steigerung des BIP um 1,7 % bis 2010 zur Folge17. Nicht nur der Rückstand der privaten FtE-Investitionen ist und bleibt signifikant, es deutet einiges darauf hin, dass auch die einschlägigen öffentlichen Investitionen unter Druck geraten. Die Kluft, die innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf FtE und Innovation und besonders bei den FtE-Ausgaben der Unternehmen besteht, ist deutlich größer als die Unterschiede bei den Einkommen. Zwar wurden einschlägige nationale und gemeinschaftliche Initiativen getroffen und miteinander kombiniert, doch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um dem Unternehmensbedarf entsprechende FtE-Erkenntnisse aus öffentlichen und privaten FtE-Einrichtungen liefern zu können. Europa kommt bei der Innovation immer mehr ins Hintertreffen: Dem europäischen Innovationsanzeiger (European Innovation Scoreboard) zufolge liegt Europa bei neun von elf Innovationsindikatoren hinter den USA18. Auch innerhalb Europas bleibt die Innovationskluft bestehen, da es der EU häufig nicht gelingt, technologische Neuentwicklung in marktgängige Produkte und gewerbliche Verfahren umzusetzen. Die Kohäsionspolitik kann dazu beitragen, die Hauptursachen der mangelnden Innovationsleistung der EU zu beseitigen, wie unwirksame Innovationssysteme, mangelnde Dynamik seitens der Unternehmer oder schleppende Nutzung von IKT durch die Unternehmen.



Drucksache 800/06

... Z. in der Erwägung, dass in Indien nach dem Bericht der Vereinten Nationen über die globale AIDS-Epidemie von 2006 5,7 Mio. Menschen mit HIV/AIDS infiziert sind; in der Erwägung, dass schätzungsweise weniger als 1 % der erwachsenen Bevölkerung in Indien derzeit infiziert ist, dass Indien aber bei der Zahl der mit HIV/AIDS infizierten Menschen weltweit noch vor Südafrika an erster Stelle steht, wodurch deutlich wird, wie stark sich diese Krankheit auf dem südasiatischen Subkontinent ausgebreitet hat; in der Erwägung, dass die Wirtschaft von Staaten mit hoher Inzidenzrate boomt und die Infektion also auch durch Wanderarbeitnehmer und Lastwagenfahrer eingeschleppt wird



Drucksache 788/06

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 668/06

... es zuständig ist. Die Erlaubnis für Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln schließt Schleppstarts durch Winden ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 17

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 804/06

... 15. bedauert, dass die Patentierung von Erfindungen auf dem Gebiet der Nanowissenschaften und Nanotechnologien in Europa nur schleppend voranschreitet; fordert die Europäische Union auf, ein Patentüberwachungssystem für Nanowissenschaften und Nanotechnologien zu schaffen, das vom Europäischen Patentamt verwaltet wird;



Drucksache 370/06

... Mit der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest vom 15. Februar 2006 (BAnz. S. 989) wurde wegen des bevorstehenden Vogelfluges und der damit verbundenen Gefahr der Ein- und Verschleppung der Geflügelpest die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) als vorbeugende Schutzmaßnahme verfügt. Durch den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 in der heimischen Wildvogelpopulation besteht nunmehr permanent die Gefahr des Erregereintrages in die Nutzgeflügelpopulation. Insofern wurde die ursprüngliche Verordnung durch die jetzt geltende



Drucksache 330/1/06

... , mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art (z.B. Sessel- und Schlepplifte),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/06




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 9 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 §§ 32a und 32c EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe g1 - neu - § 52 Abs. 55f - neu - EStG

6. Zu Artikel 1a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b UStG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 - neu - § 34 Abs. 13c - neu - und § 38 Abs. 1 KStG


 
 
 


Drucksache 788/1/06

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 498/06

... G. in dem Bedauern, dass bei den umfassenden Konsultationen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen nur schleppend Fortschritte erreicht werden, und im Bedauern über das Fehlen einer klaren Verpflichtung zur Aushandlung eines rechtsverbindlichen internationalen Instruments über Waffenvermittlungstätigkeiten,



Drucksache 365/06 (Beschluss)

... gibt zwar vor, dass Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3, die ausschließlich aerob behandelt worden sind (Kompostierung), nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Diese Regelung schließt eine offene Mietenkompostierung von Küchen- und Speiseabfällen aus Restaurants, Catering-Einrichtungen und Großküchen jedoch nicht aus: So wäre es möglich, Komposte aus einer offenen Kompostanlage mit solchen Küchen- und Speiseabfällen auf eigenen Flächen auszubringen oder die Küchen- und Speiseabfälle erst im Anschluss an eine offene Kompostierung zu vergären und anschließend die Gärreste auszubringen. Bei einer offenen Mietenkompostierung von Küchen- und Speiseabfälle in größeren Mengen, d.h. insbesondere über die in einer Biotonne zulässigen vernachlässigbaren Mengen hinaus, besteht allerdings die Gefahr einer Verschleppung von rohen Küchen- und Speiseabfällen durch Vögel und Nager mit dem entsprechenden (Tier-) Seuchenrisiko. Um dieses zu minimieren, muss sichergestellt werden, dass ein Verfahren, das eine Keimreduzierung sicherstellt (Hygienisierung), der offenen Kompostierung vor- und nicht nachgeschaltet ist. Unhygienisierte Küchen- und Speiseabfälle dürfen deshalb nicht in offenen Kompostierungsanlagen verwendet werden. Lediglich für Küchen- und Speiseabfälle aus der Biotonne sollte diese "



Drucksache 370/1/06

... Derzeit ist bei Enten und Gänsen über die Ausscheidungshäufigkeit, Ausscheidungsdauer und ausgeschiedene Virusmenge nach einer aviären Influenza-Infektion mit den Subtypen H5 und H7 wenig bekannt. Die Wahrscheinlichkeit, mit einer monatlichen virologischen Untersuchung von klinisch unauffälligen Gänsen und Enten auf H5 und H7 eine eventuelle Erregereinschleppung festzustellen, ist äußerst gering. Auch die regelmäßige monatliche Untersuchungsfrequenz führt zu keiner größeren Sicherheit, belastet aber die Tierhalter in hohem finanziellem Maß.



Drucksache 521/06

... /EG des Rates zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der



Drucksache 788/06 (Beschluss)

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 660/06

... zum Zwecke der Prozessverschleppung



Drucksache 755/06

... es. Ausgenommen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert sind, es sei denn, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 des



Drucksache 934/06

... -Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1), die zunächst ohne Zustimmung des Bundesrates im Wege der Dringlichkeitsverordnung erlassen und die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. September 2006 (eBAnz AT48 2006 V1) geändert worden ist, wurde wegen der Gefahren, die mit der Ein- und Verschleppung der Geflügelpest verbunden sind, die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) als vorbeugende Schutzmaßnahme verfügt. Durch den Nachweis des hochpathogenen Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 in der heimischen Wildvogelpopulation besteht nach wie vor die Gefahr des Erregereintrages in die Nutzgeflügelpopulation. Zunächst wurde die Geltungsdauer der Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates durch die Erste Verordnung zur Änderung der



Drucksache 758/3/05

... Eine regelmäßige aktive und passive Überwachung der Wildvogelpopulation und hier insbesondere der wildlebenden Enten und Gänse sowie krank erlegter und verendet aufgefundener Wildvögel erweitert den Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Epidemiologie aviärer Influenzaviren bei Wildvögeln, dient der besseren Datenlage für vorzunehmende Risikobewertungen und daraufhin festzulegender Maßnahmen sowie der Früherkennung, um einer Seucheneinschleppung Vorschub zu leisten.



Drucksache 752/05

... Nach Absatz 6 mögliche Ausnahmen von den Regelungen zur Höchstarbeitszeit sind nach dem Seemannsgesetz in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Bordvereinbarung zulässig. Dabei sind die Bestimmungen zu den Mindestruhezeiten einzuhalten. Diese Regelung wurde mit § 89a Abs. 1a (neu) durch Artikel 4a des am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen „Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt“ eingefügt. Darüber hinaus sind Ausnahmen von den Regelungen zur Mindestruhezeit in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Bordvereinbarung nur für Besatzungsmitglieder von Bergungsfahrzeugen, See- und Bergungsschleppern (§ 139 Abs. 3 SeemG) sowie für Seefischer hinsichtlich der Arbeitszeit während des Fangs und seiner Verarbeitung an Bord (§ 140 Abs. 2 Nr. 3 SeemG) zulässig. Die Abweichungen sowohl von den Höchstarbeitszeiten als auch von den Mindestruhezeiten müssen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer stehen und aus objektiven, technischen oder arbeitsorganisatorischen Gründen erforderlich sein. Sie haben so weit wie möglich den gesetzlichen Bestimmungen zu folgen, können aber häufigeren oder längeren Urlaubszeiten oder der Gewährung von Ausgleichsurlaub für die Besatzungsmitglieder Rechnung tragen.



Drucksache 593/05

... b) in der Nähe von Bereichen, in denen Luftfahrzeugwirbelschleppen zu erwarten sind.



Drucksache 313/05

... Ebenfalls in Irland, namentlich in Kilkenny, ist das Problem der Trinkwasserqualität nach wie vor ungeklärt, denn weiterhin gelangen Aluminiumschlamm und organische Schadstoffe in Badewannen und Wasserkessel der Menschen. Die Vorschläge zur Beseitigung dieses Zustands werden nur sehr schleppend umgesetzt, was dem Ausschuss erhebliche Sorgen bereitet. Die Vertragsverletzungsverfahren, die aufgrund dieses und weiterer Fälle wie Galway and Careroag gegen die irischen Behörden im Gange sind, kommen erst sehr spät zum Tragen. Folglich müssen sich die Bürger viel zu lange mit gravierenden Problemen herumschlagen, die Gegenstand von Petitionen an das Parlament waren, was ihnen und dem Ausschuss viel Verdruss bereitet.



Drucksache 286/1/05

... Abschnitt "K. Schlepper, Einachsschlepper, Maschinen und Einrichtungen"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/1/05




Anlage Vorschl
äge des Bundesrates zur Deregulierung des EU-Rechtes

A Bestehende Rechtsakte

3 Arbeitsrecht

10. Betriebsübergang

11. Mitbestimmung

12. Anhörung von Arbeitnehmern

13. Europäischer Betriebsrat

14. Befristung von Arbeitsverträgen

15. Nichtdiskriminierung

3 Arbeitsschutz

16. Baustellensicherheitsrichtlinie

17. Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

18. Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

19. Arbeitsschutz: Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

20. Arbeitsschutz

21. Präventiver Arbeitsschutz insbesondere in reinen Verwaltungsbetrieben

22. Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Begründung

3 Energie

23. Liberalisierungs-Beschleunigungsrichtlinien

EU -Finanzhilfe

24. Sicherheitsleistungen

25. Auszahlungs- und Kontrollverfahren

26. Anforderungen an die Informationssicherheit in den Zahlstellen.

27. Antragsverfahren

28. Unregelmäßigkeiten und Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

3 Landwirtschaft

29. Verordnung zur Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

30. EU-Ökolandbau-Verordnung

31. Marktorganisation Obst und Gemüse

32. Einfuhren bei Obst und Gemüse

33. Marktorganisation für Wein

34. Überwachung des Weinmarkts

35. Überwachung des Weinmarkts

36. Buchprüfungspflichten

37. Flächenstilllegung

38. Stützungsregelungen

39. Jagdtrophäen

40. Flächenerfassung und -verwaltung

41. Pflanzenschutzmittelrichtlinie

42. Berichtspflichten/Statistiken Amtliche Lebensmittelkontrollen

43. Berichtspflichten/Statistiken Veterinärrechtliche Kontrollen/EU-zugelassene Betriebe

44. Berichtspflichten/Statistiken Tiertransportkontrollen

45. Berichtspflichten/Statistiken Tierschutzkontrollen für Legehennen, Schweine und Kälber

46. Berichtspflichten/Statistiken Überwachung Tierseuchen

47. Agrarstrukturerhebung

48. Beihilfe Schulmilch

49. Beihilfe Sozialbutter

50. Investitionsförderung Rückforderungen

51. Investitionsförderung Sanktionen

52. Landschaftspflege Sanktionen

53. Landschaftspflege Härtefälle

54. InVeKoS Sanktionen

55. Beihilfe Energiepflanzen

56. InVeKoS Auswahl der Kontrollstichprobe

57. InVeKoS Bestimmung der förderfähigen Fläche

58. InVeKoS Rückforderungen und Sanktionen

59. Wegfall der Beschaffenheitsprüfung von Rebenpflanzgut

60. EG-Vermarktungsnormen Streichung der Klasse Extra

61. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die EU

62. Anlastungen EAGFL, Abteilung Garantie

63. Berichtspflichten/Statistiken Massiver Abbau von Berichtspflichten und Statistiken

64. Berichtspflichten/Statistiken EFRE, Datenbanksystem EFRE-porter

65. Berichtspflichten/Statistiken Berner Konvention

66. Berichtspflichten/Statistiken Unregelmäßigkeiten

67. Notifizierung von Beihilfen und Förderprogrammen

68. Förderprogramme Verzicht auf Zahlungsansprüche bei Obst-, Gemüseund Sonderkulturen

69. Förderprogramme Streichung der Stilllegungsfähigkeit

70. Strukturfondsförderung Publizitätsverordnung

71. Strukturfondsförderung Verfahrensvereinfachung bei EAGFL/LEADER+

72. Strukturfondsförderung Wiedereinziehungsverfahren bei EAGFL

73. Strukturfondsförderung Halbzeitbewertung bei EFRE/INTERREG

74. Strukturfondsförderung Formularwesen bei EFRE/INTERREG

75. Strukturfondsförderung Genehmigung einer neuen Programmauflage bei EFRE/INTERREG

76. Strukturfondsförderung Mittelbindungen bei EFRE/INTERREG

77. Strukturfondsförderung Mittelumschichtungen bei EFRE/INTERREG

78. Strukturfondsförderung Begleitindikatoren bei EFRE/INTERREG

79. Strukturfondsförderung Programmplanung bei EFRE/INTERREG

80. Strukturfondsförderung Verzinsungsregelung bei Rückforderungen

81. Strukturfondsförderung Vereinfachung und Flexibilisierung beim ESF Europäischer Sozialfonds

82. Kontrollen/Standards Futtermittelverkehr

83. Kontrollen/Standards Keine Vermengung von INVEKOS-Kontrollen mit Fachrechtskontrollen

84. Kontrollen/Standards Reduzierung und Vereinfachung der Kontrollen bei der Agrarförderung

85. Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder

86. Kontrollen/Standards Schaf- und Ziegen-HIT

87. Kontrollen/Standards Schweine-HIT

88. Tierseuchenrecht Heimtierausweis Frettchenpass

3 Medienpolitik

89. Fernsehrichtlinie

3 Statistik

90. Arbeitskostenstatistik

91. EU-Arbeitskräfteerhebung

92. EU-Arbeitskräfteerhebung

93. Bericht über die Anzahl der angezeigten und genehmigten Röntgengeräte

94. EG Statistik im Fahrpersonalrecht

95. Öffentliches Auftragswesen

96. Öffentliches Auftragswesen

97. Mengenangaben bei der Intrahandelsstatistik

98. Strukturelle Unternehmensstatistik Abscheidegrenze

99. Strukturelle Unternehmensstatistik

100. Konjunkturstatistik in den Dienstleistungsbereichen

101. Statistiken der Güterproduktion

3 Gesellschaftsrecht

102. Jahresabschluss von Gesellschaften

103. Offenlegungspflichten von Gesellschaften

104. Übernahmeangebote

3 Umweltpolitik

105. Vollzug von Naturschutz-Förderprogrammen

106. Vogelschutz-Richtlinie

107. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

108. FFH-Richtlinie/Vogelschutz-Richtlinie

109. FFH- und Vogelschutz-Richtlinien Zusammenfassung

110. FFH-Richtlinie Beteiligungspflichten

111. Seveso-II-Richtlinie

112. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

113. Mindestkriterien für Umweltinspektionen

114. Luftreinhaltung

115. Tierarzneimittel

116. Wasserrahmenrichtlinie

117. Berichtspflichten für die Betreiber industrieller Anlagen

118. Richtlinie 96/61/EG vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

119. Altöl

120. Abfallrechtsrahmen

121. Abfallrechtsrahmen

122. Gefährliche Abfälle

123. Agrarumweltmaßnahmen

124. Vibrationsrichtlinie

125. Richtlinie über Elektro- und Elektro-Altgeräte

3 Verbraucherschutz

126. Rindfleischetikettierung

127. Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen

128. Verbraucherinformationspflichten

129. Versicherungsvermittlung

130. Prepaid-Geschäft

131. Bestandsregister Rinder

132. Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

133. Zusammenarbeit von Behörden im Verbraucherschutz

134. Lebensmittelkennzeichnung

3 Verkehr

135. Richtlinie über die Sicherheit von Tunnel

136. Personenbeförderung

137. Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung

138. Straßenverkehrssicherheit

139. Gefahrguttransporte

140. Verkehrsüberwachung

141. Führersitz von Traktoren

142. Reifen von Kfz

143. Scheibenwischer von Kfz

144. Kraftfahrzeugvorschriften

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

145. Notifizierungsverfahren für technische Normen

146. Europäischer Feuerwaffenpass

147. EU-Vergaberichtlinien

149. Druckbehälter

150. Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

3 Arbeitsschutz

151. Bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

3 Energie

152. Endenergieeffizienz

153. Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

154. TEN-Leitlinien

3 Landwirtschaft

155. ELER

156. ELER: Waldwirtschaftspläne

157. ELER: Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete

158. ELER: Jährlicher Fortschrittsbericht

159. ELER Programmierung

160. ELER Schwerpunktachsen

161. Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

162. Gesundheit Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

3 Statistik

163. INSPIRE

164. Statistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

3 Umweltpolitik

165. REACH

166. CO2-Reduktion

3 Verbraucherschutz

167. Verbraucherkredite

168. Irreführende und vergleichende Werbung/unlautere Geschäftspraktiken

3 Verkehr

169. Führerschein

3 Wirtschaftspolitik/Binnenmarkt/Beihilfen

170. Gemeinschaftspatent


 
 
 


Drucksache 455/05

... 2. der Musterfeststellungsantrag zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt ist,



Drucksache 283/05

... 2. sonstigen unerwünschten Stoffen, für die Zieltierart oder -kategorie nicht zugelassenen Zusatzstoffen, Verschleppung von Tierarzneimitteln, soweit die unter Nummer 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind,



Drucksache 813/05

... „(7a) Die Besatzung von Fahrzeugen, die im Pannenhilfsdienst, bei Bergungsarbeiten und bei der Vorbereitung von Abschleppmaßnahmen eingesetzt wird, darf bei Gefahr im Verzug zur Eigensicherung, zur Absicherung des havarierten Fahrzeugs und zur Sicherung des übrigen Verkehrs an der Pannenstelle Leitkegel (Zeichen 610) aufstellen."



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.