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0626/06
0723/06
0865/06
0361/06
0214/1/06
0138/06
0507/06
0830/06
0005/06
0290/06
0456/06
0668/06
0947/06
0155/06
0065/06
0392/06
0623/06
0311/06
0398/06
0302/06
0227/06
0141/06
0176/06
0587/06
0143/06
0755/06
0527/06
0303/06
0037/1/05
0351/05
0445/05
0323/05B
0445/05B
0142/05
0466/05
0605/05
0133/1/05
0807/05
0252/05
0540/05
0184/05
0909/05
0900/1/05
0518/05
0285/05
0121/05
0263/05
0290/05
0616/05B
0813/05
0795/05
0312/05
0633/05
0261/05
0319/05
0923/05
0252/05B
0926/05
0133/05B
0277/05B
0272/05
0818/05
0490/05
0578/05
0252/1/05
0811/1/05
0594/05
0466/05B
0243/05
0037/05B
0392/05
0318/05
0323/05
0289/05
0588/05
0354/05
0572/05
0603/05
0352/05
0811/05B
0015/05
0769/05
0615/05
0041/1/05
0041/2/05
0569/05
0914/05
0037/05
0683/05
0650/05
0924/05
0277/1/05
0575/05
0853/05
0898/05
0577/05
0323/1/05
0041/05B
0541/05
0445/1/05
0616/2/05
0654/05
0715/05
0466/1/05
0107/05
0846/05
0672/05
0581/05
0569/04
0803/04
0807/04
0413/04B
0166/04
0565/04
0747/04
0983/04
0622/04
0438/04
0280/04
0280/1/04
0280/04B
0504/04B
0578/04
0571/04
0280/3/04
0429/04
0380/04
0361/04B
0691/04B
0889/1/04
0889/04B
0850/04
0889/04
0915/04
0021/04B
0831/03
Drucksache 786/10

... In ähnlicher Weise haben mehrere Mitgliedstaaten die Arbeitslosenversicherungssysteme gestärkt (also Leistungshöhe und -dauer sowie Abdeckung für neue Gruppen. Aktive Arbeitsmarktmaßnahmen haben zugenommen, darunter Anreize zur Unternehmensgründung sowie Schulungs- und Praktikumsprogramme. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen boten eine zielgerichtetere Arbeitsplatzsuche vor allem für Gruppen wie junge Menschen, Einwanderer, Arbeitnehmer mit Zeitvertrag, kürzlich Entlassene und Personen, die keine Leistungen erhalten. In manchen Ländern hoben die Arbeitsverwaltungen ihre Personalstärke um 10 % oder mehr an, um den Anstieg der Arbeitsuchenden zu kompensieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 748/10

... Die betroffenen Einrichtungen (z.B. Frontex) sollten geeignete Schulungsmaßnahmen durchführen, und die Mitgliedstaaten sollten Mittel für spezifische Schulungen in der Evaluierung des Schengen-Besitzstands erhalten. Dies kann beispielsweise durch Schulungen über die Handlungsprioritäten der EU aufgenommen werden, die nach den vom Außengrenzenfonds6 festgelegten Regeln angenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/10




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands

Folgemaßnahmen der Evaluierung

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeiten

Artikel 4
Evaluierungen

Artikel 5
Mehrjahresprogramm

Artikel 6
Risikoanalyse

Artikel 7
Fragebogen

Artikel 8
Jahresprogramm

Artikel 9
Liste der Experten

Artikel 10
Teams für Ortstermine

Artikel 11
Durchführung der Ortstermine

Artikel 12
Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen

Artikel 13
Evaluierungsberichte

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 825/10 (Beschluss)

... b) In Satz 2 sind die Wörter "Eine Zulassung ist auf Antrag des Schulungsträgers zu erteilen, wenn der Schulträger nachweist" durch die Wörter "Voraussetzung für die Akkreditierung des Schulungsträgers ist" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)

A Änderungen

1. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - Dem § 3 Absatz 2 sind folgende Nummern 6 und 7 anzufügen:

2. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

3. Zu § 3 Absatz 4

4. Zu § 4 Absatz 2

5. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6

6. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5

7. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1

8. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu - § 10 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 11 Absatz 1 und 2

10. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

Anlage 3
UV-Schutzbrillen

11. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2

12. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 805/10

... (6) Mehr Wissen zur Bienengesundheit – der Beitrag des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/10




I. Einleitung

II. Der Bienenzuchtsektor in der EU

III. Einflussfaktoren der Bienengesundheit

IV. EU-Rahmen für Tiergesundheit im Hinblick auf Bienen

V. Verfügbarkeit von Veterinärarzneimitteln für Bienen

VI. Aspekte der Lebensmittelsicherheit Rückstände im Honig

VII. Pestizide

VIII. Gentechnisch veränderte Organismen GVO

IX. Schutz von Bienen durch Maßnahmen gegen Verlust der biologischen Vielfalt

X. Gemeinsame Agrarpolitik und die Gesundheit von Bienen

XI. Forschung zur Bienengesundheit

XII. Kommunikation zu Fragen der Bienengesundheit

XIII. Allgemeine Verbindung zu internationalen Aktivitäten

XIV. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 508/10

... 6. ist der Ansicht, dass allen Beschäftigten ungeachtet ihres Beschäftigungsstatus bestimmte Grundrechte garantiert werden sollten; empfiehlt, dass die Prioritäten der Arbeitsrechtsreform, wo erforderlich, folgende Schwerpunkte haben sollten: die dringend erforderliche Ausdehnung des Arbeitnehmerschutzes auf Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsformen; Neuordnung der atypischen Vertragsformen mit dem Ziel der Vereinfachung; nachhaltige Schaffung von Normalarbeitsverhältnissen; Klärung der Situation abhängiger Arbeit, einschließlich vorbeugender Maßnahmen für den Arbeitsschutz bei atypischen Arbeitnehmern; Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit; Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze, auch solcher mit atypischen Verträgen, und Erleichterung des Übergangs zwischen verschiedenen Arten von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit durch Förderung von Politikansätzen wie Sonderzahlungen für Lohnkosten, lebenslanges Lernen, Umschulungen und Weiterbildung während der Arbeit; legt eine Klärung der Situation abhängiger Arbeit nahe und fordert die Kommission auf, konkrete Leitlinien für den Umfang des Arbeitsverhältnisses zu entwickeln, wie in den Empfehlungen der IAO von 2006 empfohlen;



Drucksache 673/09

... Gemeindenahe Pflege, häusliche Pflege, stationäre Pflege und Tagespflege sind arbeitsintensive Bereiche, in denen die Personalkosten den größten Teil der Gesamtausgaben ausmachen. Das Arbeitskräfteangebot in diesen Bereichen stellt die Mitgliedstaaten vor ein großes Problem, vor allem im Hinblick auf den Mangel an medizinischem Personal, Pflegekräften und sozialen Betreuern. Es sollten spezielle Schulungen für Pflegekräfte und pflegende Angehörige von Alzheimer-Patienten gefördert werden. Daher wird die Kommission untersuchen, inwieweit sich die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Konzepten und Lösungen sowohl auf einzelstaatlicher wie auf gemeinschaftlicher Ebene unterstützen lässt, um einen ganzheitlichen Ansatz in der Pflege zu fördern. Auch wird sie sich darauf konzentrieren, Qualitätsrahmen für medizinische und soziale Dienstleistungen für Demenzpatienten durch das Gesundheitsprogramm zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/09




Mitteilung

1. Einleitung und Problemstellung

1.1. Hintergrund

1.2. Die Problematik

2. Ziele und Gemeinschaftsmaßnahmen

2.1. Frühzeitig handeln, um Demenzen zu erkennen und ein gesundes Altern zu fördern

Aktionen:

2.2. Gemeinsame europäische Anstrengungen zum besseren Verständnis von

Aktionen:

2.3. Unterstützung nationaler Solidarität in Bezug auf Demenzerkrankungen:

Aktionen:

2.4. Wahrung der Rechte von Menschen mit Demenzerkrankungen

Aktion:

3. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 550/09

... 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen zu ESVP-Einsätzen und –Operationen zu entsenden, und ersucht um eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen und Stufen der Planung und Durchführung; betont die Notwendigkeit, bei der Planung eines Einsatzes oder einer Operation von Anfang an geschlechterspezifisches Fachwissen einzubeziehen, und unterstreicht die Bedeutung systematischer und solider Schulung in Gleichstellungsfragen vor der Entsendung von Personal im Rahmen von Einsätzen und Operationen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/09




Allgemeine Bemerkungen

Gender -Mainstreaming in der Entscheidungsfindung der EU


 
 
 


Drucksache 298/09

... Der RB 2004/629/JI würde nicht geändert. In Bezug auf Opferunterstützungsregelungen, Kontrolle, Präventivmaßnahmen in Ziel- und Herkunftsländern, Schulungen und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden könnten nichtlegislative Maßnahmen getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 47. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit des Ausbaus und der besseren Nutzung des Potenzials von EUROPOL (Nummer 4.2.1 der Mitteilung). Allerdings sollten EUROPOL auch zukünftig keine exekutiven Aufgaben übertragen werden. Vielmehr sollte EUROPOL insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Informationsaustausch und strategische Analyse bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen. Eine Übertragung von Schulungsaufgaben der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) auf EUROPOL ist abzulehnen. CEPOL bringt hochrangige Führungskräfte der Polizeien der EU mit dem Ziel zusammen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu fördern. Dagegen kann EUROPOL innerhalb seines neuen Rechtsrahmens und der dort formulierten Ziele nur die Mitgliedstaaten bei der Fortbildung unterstützen (ggf. in Zusammenarbeit mit CEPOL).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 274/09

... über alle gültigen Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 53/09 (Beschluss)

... Die Einbeziehung des Wohngeldes in das ELENA-Verfahren wird zu erheblichem in dieser Höhe aber nicht gerechtfertigtem Verwaltungsaufwand der Länder, insbesondere der kommunalen Wohngeldbehörden, führen (viele neue Informations- und Hinweispflichten, Anpassung der EDV-Programme, Anschaffung und Unterhalt der technischen Einrichtungen für ELENA, Schulungen etc.). Zudem sind auch die kostendeckenden Abrufentgelte, der Aufschlag auf die Entgelte zur Rückführung des Darlehens nach § 115

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 95 Absatz 1 Nummer 4 und Nummer 5 SGB IV , Artikel 9 § 23 Absatz 2 Satz 2 und § 33 Absatz 1a WoGG und Artikel 11 Absatz 2 Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 104 Satz 1, Satz 2, Satz 3 SGB IV , Nummer 12 § 115 SGB IV


 
 
 


Drucksache 823/09

... ") zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor Verletzungen durch scharfe/spitze medizinische Instrumente (einschließlich Nadelstichverletzungen) zu schützen und der Gefahr von Verletzungen und Infektionen durch scharfe/spitze medizinische Instrumente vorzubeugen. Sie sieht einen integrierten Ansatz mit Risikobewertung und -prävention, Schulung, Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Überwachung sowie mit Verfahren für Reaktion und Folgemaßnahmen vor. Die Vereinbarung und der vorliegende Vorschlag leisten einen Beitrag zur Schaffung einer Arbeitsumgebung im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, in der größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschlägige Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Präambel:

Allgemeine Erwägungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 846/09

... – Sie erfordern eine Reihe besonderer Fähigkeiten innerhalb des öffentlichen Sektors, wozu die Vorbereitung, der Abschluss und die Verwaltung von Verträgen gehören. Der Umfang der komplexen finanziellen Regelungen für ÖPPs und der relative Mangel an Knowhow in diesen Angelegenheiten könnten die Kapazitäten des öffentlichen Sektors, qualitativ hochwertige ÖPPs zu gewährleisten, begrenzen. Daher sind Schulungen und Hilfen notwendig, um das notwendige Wissen zur ordnungsgemäßen Vorbereitung von ÖPP-Vorhaben zu erwerben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?

3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben

3.1. Gemeinschaftsbestimmungen

3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen

3.3. Strukturfonds

Harilaos -Trikoupis-Brücke:

3.4. Europäische Investitionsbank EIB

3.5. TEN-V-Instrumente

3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.7. ÖPPs außerhalb der EU

4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?

4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28

4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs

4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen

5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?

1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:

2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:

3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:

4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:

5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 180/1/09

... Die mit dem Gesetzentwurf verbundenen erhöhten Anforderungen an die Dokumentationspflicht der Beratung erfordern entsprechende technische Vorkehrungen (IT-Anpassungen, Mitarbeiterschulungen), die einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigen. Die Aufnahme einer angemessenen Übergangsfrist für die Praxis wäre wünschenswert, da insbesondere für die Kreditwirtschaft in 2009 ein außerordentlicher Aufwand zur Umsetzung der Zahlungsdienste- wie auch der Verbraucherkreditrichtlinie bevorsteht.



Drucksache 192/09

... Der Regelungsgegenstand des vorliegenden Vorschlags fällt nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft, so dass das Subsidiaritätsprinzip Anwendung findet. Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten allein nicht in vollem Umfang verwirklicht werden. Sie lassen sich aus folgenden Gründen besser durch Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erreichen: Handeln die Mitgliedstaaten allein, besteht die Gefahr, dass Personen, die um internationalen Schutz nachsuchen, in den Mitgliedstaaten weiterhin eine unterschiedliche Behandlung erfahren. Da Fragen des internationalen Schutzes nicht auf einen Mitgliedstaat allein beschränkt sind, kann das Büro insbesondere durch den Austausch bewährter Praktiken und durch die Organisation geeigneter Schulungen dazu beitragen, Unterschiede und Abweichungen bei der Anwendung des europäischen Asylrechts zu verringern, was durch ein Vorgehen allein auf nationaler Ebene im Rahmen der derzeit praktizierten Kooperation nicht spürbar gelungen ist. Der Vorschlag steht daher mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.

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Drucksache 192/09




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Inhalt des Vorschlags

Bewertung

Vorschlag

Kapitel 1
Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag

Artikel 1
Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Artikel 2
Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Kapitel 2
Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Abschnitt 1
Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich

Artikel 3
Austausch von Informationen und bewährten Praktiken

Artikel 4
Herkunftslandinformationen

Artikel 5
Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen

Artikel 6
Schulungen

Artikel 7
Unterstützung im Außenbereich

Abschnitt 2
Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten

Artikel 8
Besondere Belastung

Artikel 9
Sammlung und Auswertung von Informationen

Artikel 10
Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Artikel 11
Sammlung und Austausch von Informationen

Artikel 12
Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros

Kapitel 3
Asyl-Unterstützungsteams

Artikel 13
Koordinierung

Artikel 14
Technische Hilfe

Artikel 15
Asyl-Einsatzpool

Artikel 16
Entsendung

Artikel 17
Entscheidung über die Entsendung eines Teams

Artikel 18
Einsatzplan

Artikel 19
Nationale Kontaktstelle

Artikel 20
EU-Kontaktstelle

Artikel 21
Kosten

Kapitel 4
Organisation des Büros

Artikel 22
Organe des Büros

Artikel 23
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 24
Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 25
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 26
Abstimmungsmodalitäten

Artikel 27
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 28
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 29
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 30
Exekutivausschuss

Artikel 31
Arbeitsgruppen

Artikel 32
Beirat

Kapitel 5
Finanzbestimmungen

Artikel 33
Haushaltsplan

Artikel 34
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 35
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 36
Rechnungslegung und Entlastung

Artikel 37
Finanzregelung

Kapitel 6
Bestimmungen betreffend das Personal

Artikel 38
Personal

Artikel 39
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
Rechtsstellung

Artikel 41
Sprachenregelung

Artikel 42
Zugang zu Dokumenten

Artikel 43
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Bewertung und Überarbeitung

Artikel 46
Verwaltungskontrolle

Artikel 47
Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern

Artikel 48
Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR

Artikel 49
Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen

Artikel 50
Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros

Artikel 51
Aufnahme der Tätigkeit des Büros

Artikel 52
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 50. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit des Ausbaus und der besseren Nutzung des Potenzials von EUROPOL (Nummer 4.2.1 der Mitteilung). Allerdings sollten EUROPOL auch zukünftig keine exekutiven Aufgaben übertragen werden. Vielmehr sollte EUROPOL insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Informationsaustausch und strategische Analyse bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen. Eine Übertragung von Schulungsaufgaben der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) auf EUROPOL ist abzulehnen. CEPOL bringt hochrangige Führungskräfte der Polizeien der EU mit dem Ziel zusammen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu fördern. Dagegen kann EUROPOL innerhalb seines neuen Rechtsrahmens und der dort formulierten Ziele nur die Mitgliedstaaten bei der Fortbildung unterstützen (ggf. in Zusammenarbeit mit CEPOL).

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Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 616/09

... ) sollte ausgebaut und mit einer Struktur und Mitteln ausgestattet werden, die seinem Anspruch gerecht werden. Darüber hinaus gilt es, Fernlehrgänge (elearning) und gemeinsame Lehrmaterialien für die Juristenfortbildung im Bereich der europäischen Verfahren zu entwickeln (Beziehungen zum EuGH, Anwendung der Mechanismen der gegenseitigen Anerkennung und der justiziellen Zusammenarbeit, Rechtsvergleichung usw.). Schulungen im Europarecht müssen systematischer Bestandteil der Aus- und Fortbildung aller neuen Richter und Staatsanwälte sein.

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Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 613/09

... Mit dem Wandel der Gesellschaft ändern sich auch die Anforderungen an die Bürger in Bezug auf Bildung, berufliche Laufbahn und die Zeit, die ihnen für ihre Familien und für Freizeitaktivitäten zur Verfügung steht. Dies wirkt sich darauf aus, in welchem Umfang die Menschen freiwillig tätig werden können, wann und wie sie dies tun möchten und welche Erwartungen sie an die Organisationen stellen, bei denen sie sich engagieren. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in allen Mitgliedstaaten – wenn auch in unterschiedlichem Maße – vor der Herausforderung, mehr Menschen für Freiwilligentätigkeiten zu gewinnen, die Bedingungen hierfür zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten adäquaten Standards entsprechen. Sowohl für die einzelnen Bürger als auch für Unternehmen müssen geeignete Anreize geschaffen werden. Eine verstärkte Professionalisierung und die Bewahrung von Freiheit und Flexibilität, die an der Freiwilligentätigkeit besonders geschätzt werden, müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Zudem gibt es in allen Mitgliedstaaten noch konkrete Hindernisse, die der vollen Entfaltung der positiven Wirkung der Freiwilligentätigkeit im Wege stehen: mangelndes Bewusstsein, fehlende Informations- und Unterstützungsangebote (Schulungen usw.), erschwerende rechtliche Bedingungen, ungenügende internationale Austauschprogramme und fehlender Rechtsstatus.

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Drucksache 613/09




Begründung

1. Einleitung

2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

2.1. Herausforderungen und Chancen

2.2. Ziele und Aktivitäten

3. Konsultationen

4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU

5. Mittelausstattung und Umsetzung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen

Artikel 4
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung

Artikel 6
Finanzvorschriften

Artikel 7
Mittelausstattung

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 9
Kohärenz und Komplementarität

Artikel 10
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 11
Begleitung und Evaluierung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang
Massnahmen gemäss Artikel 3

A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft

B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen

C. Kofinanzierung nationaler Initiativen

D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten

Finanzbogen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.