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0003/1/05
0390/05
0003/05B
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0566/04B
0166/04
0962/1/04
0664/2/04
0737/04
0852/04
0985/04
0737/1/04
0891/04
0544/04B
0012/04
0962/04B
0105/04
0140/04
0490/03B
Drucksache 156/13 (Beschluss)

... Die hieraus entstehenden Risiken können beispielsweise in starken und irrationalen Kursschwankungen, überlasteten Handelssystemen sowie neuen Missbrauchsmöglichkeiten bestehen. Die Auswirkungen auf den Finanzmarkt als solchen sind kaum prognostizierbar.



Drucksache 498/13

... 5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 185/13

... Die technologische Eigenständigkeit dieses strategischen Sektors ist nicht gewährleistet. In etlichen wichtigen Technikbereichen sind die europäischen Programme vollständig von einem Lieferanten abhängig18. Nach Schätzungen der Europäischen Plattform für Weltraumtechnologie ist die elektronische Ausrüstung an Bord eines europäischen Satelliten derzeit zu durchschnittlich 60 % aus den Vereinigten Staaten eingeführt, da für die Unternehmen kein Anreiz besteht, diese Bauteile auf europäischer Ebene zu entwickeln. Überdies unterliegen diese Einfuhren den Ausfuhrregelungen im Rahmen der International Trade in Arms Regulations (ITAR), die sich entsprechend den Interessen der Vereinigten Staaten weiterentwickeln, oft Verzögerungen bei der Beschaffung verursachen und kurzfristig die Abhängigkeit der europäischen Industrie von den Schwankungen der US-amerikanischen Politik verstärken. Die Raumfahrt stellt zudem weltweit, verglichen mit der sonstigen Industrie, einen kleinen Sektor dar und macht oft auch nur einen kleinen Teil des Umsatzes großer Industriefirmen aus. Sie ist daher mit Entwicklungen konfrontiert, die auf ihre besonderen Bedürfnisse keine Rücksicht nehmen. Mehr als in anderen Sektoren ist im Raumfahrtsektor das Erkennen künftiger Entwicklungen - im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Produkten und auf Regelungen wie die REACH-Verordnung19 - erforderlich, was durch die lange Vorlaufzeit bei der Entwicklung von Raumfahrtprodukten noch erschwert wird. In einer solchen Lage können Veränderungen der Stellung am kommerziellen Markt oder der Rechtslage, finanzielle Schwierigkeiten in Schlüsselunternehmen oder mangelnde Rentabilität aufgrund des geringen Marktanteils die europäischen Raumfahrtprogramme durch Verzögerungen und Kostenüberschreitungen gefährden. Sowohl aus industriepolitischen als auch aus strategischen Gründen sollten in "Horizont 2020" die gemeinsamen Anstrengungen mit der ESA und der EDA zur Entwicklung alternativer Bezugsquellen für technische Lösungen und Werkstoffe verstärkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/13




Mitteilung

1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD

2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt

2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen

2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist

2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren

2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte

2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.

2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens

2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden

3. Ziele einer Industriepolitik der EU

4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik

4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

4.1.2. Die Normung vorantreiben

4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen

4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern

4.2. Forschung und Innovation unterstützen

4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung

4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen

4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik

4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes

1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?

1.2. Die Normung vorantreiben

2. Forschung und Innovation unterstützen

2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation

2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen

5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik

6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum


 
 
 


Drucksache 447/13

... Die Vorschrift fasst die bereits bestehende Regelung des § 19 Absatz 2 neu. Sie sieht eine typisierende Staffelung der Entgeltreduzierung abhängig von der Benutzungsstundenzahl des jeweiligen Letztverbrauchers vor. Die Regelung gewährleistet einen nachhaltigen Beitrag der Großverbraucher zu den Netzentgelten und berücksichtigt den Beitrag dieser Großverbraucher zur Dämpfung der Netzkosten. Die Regelung knüpft u.a. an eine Mindestbenutzungsstundenzahl von 7000 Stunden im Jahr an. Erst ab einer derart hohen Benutzungsstundenzahl kann man technisch von einer dauerhaften Stromentnahme (Bandlast) ausgehen, der eine entsprechende Grundlast auf der Erzeugungsseite gegenüber stehen muss. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grundlast und Bandlast ist für die Netzstabilität unerlässlich. Durch die über das Jahr nahezu konstante Nachfrage wird die relative Schwankungsbreite der gesamten Last reduziert. Dies führt zu einer besseren Prognostizierbarkeit sowie zu einer effizienteren Auslastung des gesamten Kraftwerksparks und damit zu positiven Auswirkungen auf die Versorgung aller Netzkunden. Die gleichmäßige Nachfrage über das Jahr wirkt sich ebenfalls positiv auf die Prognostizierbarkeit notwendiger Netzinfrastruktur aus. Betroffene Netzbetreiber müssen lediglich für oberhalb der relativ sicheren Bandlast liegende Verbrauchsschwankungen Prognoseunsicherheiten hinnehmen und diese ggf. durch zusätzlichen Netzausbau ausgleichen. Damit sind positive Auswirkungen auf die Netzkosten verbunden, die sich bereits daraus ergeben, dass die Prognoseunsicherheit bei einem Netz mit Bandlast geringer ausfällt als bei einem Netz ohne Bandlast. Durch die vorgenommene typisierende Betrachtung bei den Netzentgelthöhen kann dem individuellen Beitrag des betreffenden Letztverbrauchers, z.B. zur Dämpfung der Netzkosten, Rechnung getragen werden. Zudem gibt es auch netztechnische Gründe, die dafür sprechen, Kunden mit konstanter Last ein reduziertes Netzentgelt zu gewähren.



Drucksache 721/13

... Ein gemeinsames Instrument für die makroökonomische Stabilisierung könnte als Absicherungssystem fungieren, mit dessen Hilfe die Risiken wirtschaftlicher Schocks auf alle Mitgliedstaaten umgelegt werden, so dass die nationalen Einkommensschwankungen abgeschwächt würden.



Drucksache 156/13

... "(2a) Die Börse hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um auch bei erheblichen Preisschwankungen eine ordnungsgemäße Ermittlung des Börsenpreises sicherzustellen. Geeignete Vorkehrungen im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere kurzfristige Änderungen des Marktmodells und kurzzeitige Volatilitätsunterbrechungen unter Berücksichtigung statischer oder dynamischer Preiskorridore oder Limitsysteme der mit der Preisfeststellung betrauten Handelsteilnehmer."



Drucksache 460/12 (Beschluss)

... Die Nutzung von Pauschalen bedeutet eine spürbare Vereinfachung für alle Beteiligten. Sie reduziert Verwaltungsaufwand, vermeidet durch eine angemessene Bemessung die Belastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner durch situativ wechselnde Heimentgelte und führt zur Stabilisierung und Kalkulierbarkeit der Heimentgelte durch eine über die Jahre gleichmäßige Verteilung von Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltung und Instandsetzung). Die Umlage rein tatsächlicher Aufwandspositionen führt hingegen aufgrund sich kontinuierlich ändernder und retrospektiv zu betrachtender Investitionskostenbestandteile zu erheblichen Heimentgeltschwankungen, die für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner weder subjektiv nachvollziehbar noch zumutbar sind. Beschränkungen - analog der mietrechtlichen Bestimmung zur Beschränkung von Mieterhöhungen (vgl. § 558 Absatz 3 BGB) - sind weder im Elften Buch Sozialgesetzbuch noch im Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vorgesehen.



Drucksache 301/12 (Beschluss)

... - starke Schwankungen im Schadensverlauf,

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Drucksache 301/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 253/1/12

... In seiner Entschließung vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 870/11(B)) hat der Bundesrat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, eine für Jedermann im Internet zugängliche Datenbank bei einer unabhängigen Stelle einzurichten, in die die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen müssen. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas, der auch die Aufgaben der Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten hinsichtlich des Handels mit Kraftstoffen zugewiesen werden, wird diese Forderung nicht umgesetzt. Mit einer bloßen nachträglichen Kontrolle der Preise kann dem anhaltend hohen Preisniveau und den erheblichen Preisschwankungen und der damit einhergehenden Verunsicherung der Verbraucher nicht wirksam begegnet werden. Vielmehr bedarf es eines Systems, das es den Verbrauchern ermöglicht, die Kraftstoffpreise in Echtzeit vergleichen zu können.



Drucksache 676/12

... Der Betrieb von Anlagen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken führt zu Emissionen innerhalb enger Schwankungen, die in den BVT-Merkblättern durch die sogenannten Emissionsbandbreiten beschrieben werden. Zur Erreichung eines einheitlichen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt fordert die Richtlinie, Emissionsgrenzwerte in der Genehmigung künftig so festzulegen, dass die tatsächlichen Emissionen der Anlagen, die sogenannten Betriebswerte, innerhalb der Bandbreite der BVT-Merkblätter liegen. Von diesem Grundsatz kann in bestimmten zu begründenden Fällen abgewichen werden, wobei die in den Anhängen festgelegten Mindestanforderungen in keinem Fall überschritten werden dürfen.

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Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

§ 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12
Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13
Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16
Ableitbedingungen für Abgase

§ 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18
Messplätze

§ 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20
Kontinuierliche Messungen

§ 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23
Einzelmessungen

§ 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26
Zulassung von Ausnahmen

§ 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1 und 2, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 19 Absatz 1 und § 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

§ 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

§ 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

§ 5
Betriebsbedingungen

§ 6
Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen

§ 7
Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 11
Ableitungsbedingungen für Abgase

§ 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände

§ 13
Wärmenutzung

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 14
Messplätze

§ 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 16
Kontinuierliche Messungen

§ 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 18
Einzelmessungen

§ 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 20
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen

§ 21
Störungen des Betriebs

§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 23
Veröffentlichungspflichten

§ 24
Zulassung von Ausnahmen

§ 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 26
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abfälle oder Stoffe gemäß § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von flüssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und flüssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgeführt sind und in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte für feste ausgenommen bei ausschließlichem Einsatz von Biobrennstoffen und flüssige Brennstoffe für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu § 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folgeänderungen

§ 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

2.3. Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 17. BImSchV

2.6. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folgeänderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

8. Erfüllungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürgen 8.3.1. Änderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. Änderung der 20. BImSchV

8.3.5. Änderung der 21. BImSchV

8.3.6. Änderung der 25. BImSchV

8.3.7. Änderung der 31. BImSchV

8.4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

8.4.1. Änderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. Änderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. Änderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

8.5.1. Änderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. Änderung der 21. BImSchV

8.5.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 508/12

... Daten über die Meeresumwelt sind ein wertvolles Instrument. Langfristige Trends können nur dann von jahreszeitlichen Veränderungen und dekadischen natürlichen Schwankungen unterschieden werden, wenn vergangene Beobachtungen, einschließlich solcher, die vor dem Aufkommen digitaler Datenträger gemacht wurden, mit aktuellen Daten verglichen werden können. Gehen diese Daten verloren, ist es für immer. Beobachtungen können nicht wiederholt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/12




1. Die Vision

2. Dieses Grünbuch

3. Der Bedarf an Meereskenntnissen

3.1. Industrie

3.2. Behörden

3.3. Wissenschaft

3.4. Zivilgesellschaft

4. Verfügbarkeit Interoperabilität

4.1. Engpässe

4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten

4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

5. Bisherige Fortschritte

5.1. Nationale Anstrengungen

5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet

5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES

5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

5.5. Forschung

5.6. Umweltberichterstattung

5.7. Anpassung an den Klimawandel

5.8. Internationale Initiativen

6. Governance

6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten

6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten

6.3. Einbeziehung der Nachbarländer

6.4 Bestimmung der Prioritäten

7. Beteiligung des Privatsektors

8. Reaktionen auf das Grünbuch


 
 
 


Drucksache 740/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.



Drucksache 460/1/12

... Die Nutzung von Pauschalen bedeutet eine spürbare Vereinfachung für alle Beteiligten. Sie reduziert Verwaltungsaufwand, vermeidet durch eine angemessene Bemessung die Belastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner durch situativ wechselnde Heimentgelte und führt zur Stabilisierung und Kalkulierbarkeit der Heimentgelte durch eine über die Jahre gleichmäßige Verteilung von Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltung und Instandsetzung). Die Umlage rein tatsächlicher Aufwandspositionen führt hingegen aufgrund sich kontinuierlich ändernder und retrospektiv zu betrachtender Investitionskostenbestandteile zu erheblichen Heimentgeltschwankungen, die für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner weder subjektiv nachvollziehbar noch zumutbar sind. Beschränkungen - analog der mietrechtlichen Bestimmung zur Beschränkung von Mieterhöhungen (vgl. § 558 Absatz 3 BGB) - sind weder im Elften Buch Sozialgesetzbuch noch im Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vorgesehen.



Drucksache 388/12

... Solche Anlageprodukte setzen den Anleger Schwankungen in Bezug auf den Marktwert von Vermögenswerten oder die durch Vermögenswerte erzielten Rückzahlungsbeträge aus. Doch dabei ist er diesen Risiken nicht unmittelbar ausgesetzt, wie dies zum Beispiel der Fall ist, wenn ein Anleger selbst spezielle Vermögenswerte kauft. Statt dessen treten diese Produkte und die Unternehmen, die diese auflegen, zwischen den Anleger und die Märkte, indem sie Vermögenswerte kombinieren bzw. ummanteln oder sonstige Mechanismen anwenden, die sich von einem Direktbesitz unterscheiden ("Verpackung").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.4.1. Anlageprodukte, denen beim Verkauf an Kleinanleger ein Basisinformationsblatt beiliegen sollte

3.4.2. Zuständigkeit für die Abfassung des Basisinformationsblatts - Artikel 5

3.4.3. Form und Inhalt des Basisinformationsblatts - Artikel 6 bis 11

3.4.4. Pflicht zur Bereitstellung des Basisinformationsblatts - Artikel 12 bis 13

3.4.5. Beschwerden, Rechtsbehelfe und Zusammenarbeit -Artikel 14 bis 17

3.4.6. Verwaltungssanktionen und -maßnahmen -Artikel 18 bis 22

3.4.7. Übergangsvorschriften für OGAW und Überprüfungsklausel - Artikel 23 bis 25

3.4.8. Beziehungen zu sonstigem Unionsrecht über Verbraucherinformationen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Basisinformationsblatt

Abschnitt 1
ABFASSUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 5

Abschnitt II
FORM Inhalt des Basisinformationsblatts

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Abschnitt III
BEREITSTELLUNG des Basisinformationsblatts

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beschwerden, Rechtsbehelfe, Zusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel IV
VERWALTUNGSSANKTIONEN -Massnahmen

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 180/12

... (3) Die Mittel des Treuhandfonds werden in Übereinstimmung mit der vom Exekutivrat genehmigten Investitionspolitik so investiert und verwaltet, dass Erlöse entsprechend dem eingegangenen Risiko erzielt werden. Der Exekutivrat stellt Grundsätze zur Minimierung von Schwankungen in der Höhe der in jedem Jahr für Fördermittel zur Verfügung stehenden Erträge auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Übereinkommen zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt Übersetzung

3 Präambel

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 3
Änderungen des Übereinkommens und der Anlage

Artikel 4
Unterzeichnung und Beitritt

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Beendigung

Artikel 7
Verwahrer

Artikel 8
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Satzung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Artikel 1
Rechtsstellung

Artikel 2
Ziel des Treuhandfonds

Artikel 3
Tätigkeiten des Treuhandfonds

Artikel 4
Organe des Treuhandfonds

Artikel 5
Der Exekutivrat

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivrats

Artikel 7
Verhältnis zwischen dem Treuhandfonds und dem Internationalen Vertrag

Artikel 8
Abstimmung durch den Exekutivrat

Artikel 9
Verfahren des Exekutivrats

Artikel 10
Geberrat

Artikel 11
Technische Beratung

Artikel 12
Ernennung des Exekutivsekretärs

Artikel 13
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivsekretärs

Artikel 14
Personal

Artikel 15
Standort des Sitzes

Artikel 16
Finanzierung

Artikel 17
Externe Überprüfungen

Artikel 18
Rechte, Vorrechte und Immunitäten

Artikel 19
Änderungen

Artikel 20
Auflösung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage zum
Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt: Satzung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt


 
 
 


Drucksache 237/12

... Leiharbeitskräfte verdienen durchschnittlich 40 bis 50 Prozent weniger als Stammbeschäftigte, rund jede achte Leiharbeitskraft ist zusätzlich zu ihrem Gehalt auf unterstützende staatliche Leistungen angewiesen (Quelle: DGB-Studie von Februar 2011). Die eigentliche Funktion der Leiharbeit, auf kurzfristige Auftragsschwankungen flexibel reagieren zu können, tritt zunehmend in den Hintergrund. Die Ausweitung der Leiharbeit setzt sich nach der Finanz- und Wirtschaftskrise kontinuierlich fort. Es entsteht in vielen Fällen die Gefahr von Rand- oder Parallelbelegschaften, die Stammbelegschaften teilweise ersetzen. Dies bedeutet für die betroffenen Beschäftigten höhere Risiken und schlechtere Arbeitsbedingungen - insbesondere im Hinblick auf die Entlohnung, aber auch beim Zugang zu betrieblicher Weiterbildung und bei der Mitbestimmung.



Drucksache 16/12

... (15) Das Beschaffungsübereinkommen findet Anwendung auf Aufträge oberhalb bestimmter Schwellenwerte, die in dem Übereinkommen festgelegt und in Sonderziehungsrechten angegeben sind. Die in dieser Richtlinie definierten Schwellenwerte sollten angepasst werden, um zu gewährleisten, dass sie den Euro-Äquivalenten der im Beschaffungsübereinkommen genannten Schwellenwerte entsprechen. Es sollten eine regelmäßige Überprüfung der in Euro ausgedrückten Schwellenwerte und ihre Anpassung - im Wege eines rein mathematischen Verfahrens - an mögliche Kursschwankungen des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht vorgesehen werden. Um die Anzahl der Schwellwerte nicht unnötig zu erhöhen, ist es zudem angezeigt, unbeschadet der internationalen Verpflichtungen der Union auch künftig dieselben Schwellenwerte auf alle Vergabestellen anzuwenden, unabhängig davon, in welchem Sektor sie tätig sind.



Drucksache 575/12

... 4. Die Produkte werden so konzipiert, hergestellt und verpackt, dass ihre Merkmale und Leistungen während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung und sonstigen Hinweise des Herstellers durch die Lagerungs- und Transportbedingungen (z.B. Temperatur- oder Feuchtigkeitsschwankungen) nicht beeinträchtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 194/12

... n erforderlich, ist sie mit der in der Tabelle angegebenen Kontrollhäufigkeit durchzuführen. Ist eine Überwachung im Hinblick auf den Gehalt an natürlichen Radionukliden erforderlich, legen die Mitgliedstaaten die Häufigkeit der Kontrollen unter Berücksichtigung aller einschlägigen verfügbaren Informationen über zeitlich bedingte Schwankungen des Gehalts an natürlichen Radionukliden in verschiedenen Arten von Gewässern fest. Je nach den voraussichtlichen Schwankungen kann die Überwachungshäufigkeit von einer einzelnen Kontrollmessung bis zu der angegebenen Kontrollhäufigkeit reichen. Ist nur eine einzelne Kontrollmessung im Hinblick auf natürliche Radioaktivität erforderlich, ist vorzuschreiben, dass eine erneute Kontrolle zumindest dann erfolgen muss, wenn bei der Versorgung eine Veränderung eintritt, die sich voraussichtlich auf die Radionuklidkonzentrationen im Trinkwasser auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/12




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Radon und Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Radon und Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen im Rahmen der Überwachung

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

3. Leistungsmerkmale und Analysemethoden

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 808/1/12

... Die "Ausreißerregelung" nach Anhang 4 Nummer 4 DepV sollte deshalb nicht nur für die Schlüsselparameter definiert sein, sondern für alle Parameter, um den durchgängig in Betracht zu ziehenden abfalltypischen Schwankungen der Abfallinhaltsstoffe Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 8 Absatz 8

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 14 Absatz 2 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 6

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 16

§ 28
Übergangsvorschriften

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2.3.2 Satz 3 Ziffer 3

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 4 Satz 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 12

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a0 - neu - Anhang 4 Nummer 3. 1.1 Satz 3 , Buchstabe j 1 - neu - Anhang 4 Nummer 3.2.24 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe j2 - neu - Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 4 Satz 1 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe aa

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe bb

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 4 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 3 Buchstabe a

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 4 Buchstabe c Satz 1


 
 
 


Drucksache 301/1/12

... - starke Schwankungen im Schadensverlauf,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG


 
 
 


Drucksache 740/1/12

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.



Drucksache 571/12

... Ziel des präventiven Arms ist es, "das Entstehen übermäßiger öffentlicher Defizite bereits in einem frühen Stadium zu verhindern" (vgl. Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97). Die Einhaltung des Mittelfristziels des präventiven Arms soll insbesondere dazu führen, dass die Mitgliedstaaten normale Konjunkturschwankungen bewältigen und "zugleich bewirken, dass das Defizit des öffentlichen Haushalts innerhalb des Referenzwerts von 3 % des Bruttoinlandsprodukts gehalten wird" (vgl. Erwägungsgrund 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97). Präventiver und korrektiver Arm stehen damit in einem eindeutigen funktionalen Zusammenhang.



Drucksache 808/12 (Beschluss)

... Die "Ausreißerregelung" nach Anhang 4 Nummer 4 DepV sollte deshalb nicht nur für die Schlüsselparameter definiert sein, sondern für alle Parameter, um den durchgängig in Betracht zu ziehenden abfalltypischen Schwankungen der Abfallinhaltsstoffe Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 8 Absatz 8

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 14 Absatz 2 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 6

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 16

§ 28
Übergangsvorschriften

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2.3.2 Satz 3 Ziffer 3

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 4 Satz 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 12

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a0 - neu - Anhang 4 Nummer 3. 1.1 Satz 3 , Buchstabe j 1 - neu - Anhang 4 Nummer 3.2.24 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe j2 - neu - Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 4 Satz 1 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe aa

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe bb

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 4 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 3 Buchstabe a

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 4 Buchstabe c Satz 1


 
 
 


Drucksache 310/12

... (3) Ist der Verfrachter nach dem Stückgutfrachtvertrag verpflichtet, das Gut gegen die Einwirkung von Hitze, Kälte, Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, Erschütterungen oder ähnlichen Einflüssen besonders zu schützen, so kann er sich auf Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Auswahl, Instandhaltung und Verwendung besonderer Einrichtungen, getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.



Drucksache 607/12

... "(2a) Die Börse hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um auch bei erheblichen Preisschwankungen eine ordnungsgemäße Ermittlung des Börsenpreises sicherzustellen. Geeignete Vorkehrungen im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere kurzfristige Änderungen des Marktmodells und kurzzeitige Volatilitätsunterbrechungen unter Berücksichtigung statischer oder dynamischer Preiskorridore oder Limitsysteme der mit der Preisfeststellung betrauten Handelsteilnehmer."



Drucksache 721/12

... Neue technische Entwicklungen werden diesen Trend unterstützen. Intelligente Messsysteme erleichtern die Energieerzeugung in Kleinstanlagen durch die Verbraucher und können zur Senkung des Energieverbrauchs der Haushalte beitragen. Außerdem ermöglichen intelligente Messsysteme die Anpassung des Stromverbrauchs in Echtzeit entsprechend den Marktpreisschwankungen. Dadurch können die Energiekosten der Haushalte um 13 % reduziert werden, wobei sich mithilfe der Hausgerätetechnik noch größere Einsparungen erzielen lassen22.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 318/12

... Das Ressort hat die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand - in Anerkennung der bestehenden Schwierigkeiten (z.B. fehlende Erfahrungswerte, große Schwankungen bei den individuellen Einsparungen) - plausibel abgeschätzt und dazu u.a. Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Bürgerinnen und Bürger

E2. Wirtschaft

E3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben/Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellung von Frauen und Männern

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften für Verbrennungsmotoren


 
 
 


Drucksache 740/2/12

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.



Drucksache 253/12 (Beschluss)

... In seiner Entschließung vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 870/11(B)) hat der Bundesrat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, eine für Jedermann im Internet zugängliche Datenbank bei einer unabhängigen Stelle einzurichten, in die die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen müssen. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenz-stelle für den Großhandel mit Strom und Gas, der auch die Aufgaben der Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten hinsichtlich des Handels mit Kraftstoffen zugewiesen werden, wird diese Forderung nicht umgesetzt. Mit einer bloßen nachträglichen Kontrolle der Preise kann dem anhaltend hohen Preisniveau und den erheblichen Preisschwankungen und der damit einhergehenden Verunsicherung der Verbraucher nicht wirksam begegnet werden. Vielmehr bedarf es eines Systems, das es den Verbrauchern ermöglicht, die Kraftstoffpreise in Echtzeit vergleichen zu können.



Drucksache 136/12

... LULUCF lässt sich jedoch nicht mit anderen Sektoren vergleichen. Der Abbau und die Emissionen von Treibhausgasen in diesem Sektor sind die Folge relativ langwieriger natürlicher Prozesse. Es können Jahrzehnte vergehen, bevor Maßnahmen wie Aufforstungen signifikante Wirkung zeigen. Deshalb sollten Maßnahmen zur Verbesserung des Abbaus und zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen in Land- und Forstwirtschaft langfristig angesetzt werden. Außerdem sind Emissionen und Emissionsabbau umkehrbare Prozesse: Eine Umkehrung kann die Folge von Extremereignissen wie Bränden, Stürmen, Dürren oder Schädlingsbefall und deren Auswirkungen auf Wälder und Bodendecke sein oder durch Bewirtschaftungsentscheidungen (z.B. das Fällen oder Pflanzen von Bäumen) ausgelöst werden. Darüber hinaus sind die Emissionen und der Emissionsabbau in Wäldern von einem Jahr zum anderen starken Schwankungen unterworfen und können in bestimmten Mitgliedstaaten aufgrund natürlicher Störungen und der Holzernte bis zu 35 % der Jahresgesamtemissionen ausmachen. Entsprechend würde es für die Mitgliedstaaten schwierig, Jahresziele zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 509/12

... Bei der Festsetzung des Beitragssatzes ist sicherzustellen, dass der Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Nachhaltigkeitsrücklage eingehalten wird. Dies ist zur Gewährleistung ausreichender Liquidität und zum Ausgleich konjunkturbedingter Schwankungen notwendig. Eine Absenkung des Beitragssatzes ist vorzunehmen, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben voraussichtlich überschreiten wird. Aufgrund der sehr positiven Finanzentwicklung im Jahr 2012 wird der Beitragssatz für das Jahr 2013 abgesenkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2289: Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013


 
 
 


Drucksache 170/12 (Beschluss)

... Die Nutzung von Pauschalen bedeutet eine spürbare Vereinfachung für alle Beteiligten. Sie reduziert Verwaltungsaufwand, vermeidet durch eine angemessene Bemessung eine Belastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner durch situativ wechselnde Heimentgelte und führt zur Stabilisierung und Kalkulierbarkeit der Heimentgelte durch eine über die Jahre gleichmäßige Verteilung von Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltung und Instandsetzung). Die Umlage rein tatsächlicher Aufwandspositionen führt hingegen aufgrund sich kontinuierlich ändernder und retrospektiv zu betrachtender Investitionskostenbestandteile zu erheblichen Heimentgeltschwankungen, die für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner weder subjektiv nachvollziehbar noch zumutbar sind. Beschränkungen - analog der mietrechtlichen Bestimmung zur Beschränkung von Mieterhöhungen (vgl. § 558 Absatz 3 BGB) - sind weder im Elften Buch Sozialgesetzbuch noch im Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vorgesehen.



Drucksache 617/11 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat hält die Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern für sachgerecht. Für eine Anwendung dieses Instruments auch im unternehmerischen Rechtsverkehr sprechen beachtliche Gründe. Jedoch lässt die vorgeschlagene Regelung befürchten, dass die Abgrenzung zwischen KMU und sonstigen Unternehmen in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, da die Erfüllung der Kriterien (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 000 000 Euro) dem Vertragspartner regelmäßig unbekannt sein wird bzw. diese auch ständigen Schwankungen unterliegen dürfte. Darüber hinaus ist bislang ungeklärt, welche Rechtsfolgen eine Missachtung der Vorgaben des Artikels 7 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags nach sich ziehen würde. Der Bundesrat regt daher an, den persönlichen Anwendungsbereich insoweit zu überprüfen sowie ggf. in praktikabler Weise zu präzisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

4 Rechtsgrundlage

Zur Vorlage im Einzelnen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 72/11

... Auf den Grundstoffmärkten kam es in den vergangenen Jahren zu einer verstärkten Volatilität und beispiellosen Preisschwankungen. So zogen im Jahr 2007 die Preise auf sämtlichen großen Grundstoffmärkten (u.a. Energie, Metalle und Mineralien, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel) stark an und erreichten 2008 ihr höchstes Niveau; in der zweiten Jahreshälfte 2008 ließen sie dann beträchtlich nach und zeigen seit dem Sommer 2009 wieder eine steigende Tendenz. Diese Preisschwankungen beeinflussten die Verbraucherpreise in unterschiedlichem Maße und führten zeitweise zu sozialen Unruhen und zu Entbehrungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 630/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bat deshalb die Bundesregierung, das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe abgemildert werden können.



Drucksache 870/11

... Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.



Drucksache 368/11

... - Vermeidungskosten aufweist. KWK-Anlagen sind ein notwendiger Baustein für eine zukunftsorientierte dezentrale Energieversorgung, bei der verstärkt auch Schwankungen durch fluktuierend einspeisende erneuerbare Energieanlagen ausgeglichen werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/11




A. Problem und Regelungsbedarf

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

F. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen und private Haushalte

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

§ 1

§ 3
Ergänzung Absatz 2

Absatz 3

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 3b

Absatz 4

§ 5
KWKG

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 5a
KWKG

§ 6
KWKG

§ 6a
KWKG

§ 7
KWKG

§ 7a
KWKG


 
 
 


Drucksache 273/1/11

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Umstellung des Agrarberichtes auf einen vierjährigen Rhythmus eine bessere Darstellung längerfristiger Entwicklungen und bedeutsamer Zusammenhänge im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Räume ermöglicht. Die mehrjährige Dokumentation erleichtert auch eine bessere Darstellung der Lage der Landwirtschaft, insbesondere was die starken Schwankungen der landwirtschaftlichen Buchführungsergebnisse betrifft.



Drucksache 870/11 (Beschluss)

... Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.



Drucksache 387/11

... n erforderlich, ist sie mit der in der Tabelle angegebenen Kontrollhäufigkeit durchzuführen. Ist eine Überwachung im Hinblick auf den Gehalt an natürlichen Radionukliden erforderlich, legen die Mitgliedstaaten die Häufigkeit der Kontrollen unter Berücksichtigung aller einschlägigen verfügbaren Informationen über zeitlich bedingte Schwankungen des Gehalts an natürlichen Radionukliden in verschiedenen Arten von Gewässern fest. Je nach den voraussichtlichen Schwankungen kann die Überwachungshäufigkeit von einer einzelnen Kontrollmessung bis zu der angegebenen Kontrollhäufigkeit reichen. Ist nur eine einzelne Kontrollmessung im Hinblick auf natürliche Radioaktivität erforderlich, ist vorzuschreiben, dass eine erneute Kontrolle zumindest dann erfolgen muss, wenn bei der Versorgung eine Veränderung eintritt, die sich voraussichtlich auf die Radionuklidkonzentrationen im Trinkwasser auswirkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/11




Vorschlag

Begründung

1. Begründung des Vorschlags

2. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Parameterwerte

Artikel 6
Überwachung

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Probenahme und Analyse

Artikel 9
Abhilfemaßnahmen und Unterrichtung der Verbraucher

Artikel 10
Umsetzung in innerstaatliches Recht

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Parameterwerte für Tritium und Parameterwerte für die Gesamtrichtdosis für andere radioaktive Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Anmerkung 1:

Anhang II
Überwachung radioaktiver Stoffe

1. Allgemeine Grundsätze und Überwachungshäufigkeit

2. Tritium

3. Gesamtrichtdosis

4. Die Kontrollen

Tabelle

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anhang III
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

1. Überprüfung auf Einhaltung der Gesamtrichtdosis GRD

2. Berechnung der Gesamtrichtdosis GRD

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anmerkung 4:

Anmerkung 5:

Anmerkung 6:


 
 
 


Drucksache 105/1/11

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Weiteren dafür Sorge zu tragen, zukünftige Investitionen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Innovationsfähigkeit der Solarbranche zu stärken. Dafür sind langfristige Planbarkeit und Kontinuität für Unternehmen und Kunden der Solarbranche zwingende Voraussetzung. Eine unterstützende Maßnahme wäre es, die Absenkung der Vergütungssätze nicht an einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, sondern sie zeitlich zu staffeln, um eine durchgehende und zeitnahe Anpassung an die jeweilige Marktentwicklung zu ermöglichen. Damit können zugleich Vorzieheffekte verhindert werden, die große Marktschwankungen zu Lasten der Unternehmen und Arbeitnehmern bewirken.



Drucksache 186/1/11

... Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien müssen ausgebaut werden. Von besonderer Bedeutung sind die Entwicklung und der Ausbau von intelligenten Netzen und Speicherkapazitäten, um den Schwankungen beim Stromanfall aus erneuerbaren Energien gerecht zu werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz konsequent weiterzuverfolgen und umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/1/11




1. Kreditprogramm Offshore-Windenergie

2. Netzanbindungsverpflichtung für Offshore-Windparks

3. Anpassung der EEG-Vergütung für Offshore-Windenergie

4. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Onshore-Windenergie

5. Intensivierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

6. Stärkung der Länderkompetenzen beim Netzausbau

7. Neue Übertragungstechnologien wie Overlayleitungen erproben

8. Investitionsbedingungen beim Netzausbau verbessern

9. Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzverbesserung

10. Ausbau Stromhandelsleitungen und Grenzkuppelstellen


 
 
 


Drucksache 181/11 (Beschluss)

... Er weist auf deren besondere Bedeutung vor dem Hintergrund hin, dass die Verbraucher in Deutschland für Immobilienfinanzierung ganz überwiegend langfristige Zinsbindungen bevorzugen. Dieses Geschäftsmodell hat sich bewährt, da es den Verbrauchern Planungssicherheit bietet, eine solide Refinanzierung ermöglicht und stärkere Preisschwankungen auf den Immobilienmärkten verhindert. Es beruht ganz wesentlich auf der bewährten und ausgewogenen Regelung des § 490 Absatz 2



Drucksache 424/11 (Beschluss)

... Besonders betroffen von Ratingschwankungen während der Finanzkrise waren nach allgemeiner Wahrnehmung große Institute, die oft bereits interne Modelle anwendeten. Dabei traten meist bei der Bewertung von Verbriefungen Missstände zu Tage. Dieser Widerspruch dürfte darauf zurückzuführen sein, dass selbst Institute beim Einsatz interner Modelle für Verbriefungen bisher auch auf Ratings zurückgreifen dürfen. Kleine Institute, auch solche, die den auf externe Ratings basierenden Standardansatz anwenden, haben die Krise überwiegend stabil überstanden. Erfahrungsgemäß führt deren Standardansatz auch zu absolut strengeren Kapitalanforderungen. Die Entwicklung institutsinterner Modelle bedeutet einen Aufwand, der für kleine Institute kaum zu leisten sein dürfte. Angemessene, absolute Größenschwellen für den Anwendungsbereich sind eine politische Entscheidung und sollten nicht nur durch Regulierungsstandard der Kommission erfolgen dürfen. Artikel 77 Buchstabe b des Entwurfes kann so interpretiert werden, dass bei Verwendung externer Ratings komplexere interne Vergleichsrechnungen erfolgen müssen. Kleine Institute haben aber gerade keine internen Modelle, um Risiken umfänglich selbst zu berechnen.



Drucksache 809/11

... Die Kenntnisse über die Fähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft, sich an den Klimawandel anzupassen, sind unzureichend. Effektive, gerechte und gesellschaftlich akzeptable Maßnahmen im Hinblick auf eine Umwelt und eine Gesellschaft, die gegen den Klimawandel gewappnet sind, setzen voraus, dass eine integrierte Analyse aktueller und künftiger Auswirkungen, Anfälligkeiten, Belastungen der Bevölkerung, Risiken, Kosten und Möglichkeiten im Zusammenhang mit Klimawandel und Klimaschwankungen stattfindet, wobei extreme Ereignisse und damit zusammenhängende klimatisch bedingte Gefahren sowie die Häufigkeit ihres Auftretens zu berücksichtigen sind. Eine solche Analyse wird auch bezüglich der nachteiligen Folgen des Klimawandels für die biologische Vielfalt, die Ökosysteme und Ökosystemleistungen, Infrastrukturen sowie die wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen stattfinden. Der Schwerpunkt wird auf den wertvollsten natürlichen Ökosystemen und Teilen der bebauten Umwelt sowie auf den zentralen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Sektoren Europas liegen. Im Rahmen der Maßnahmen werden die Folgen und die wachsenden Risiken für die menschliche Gesundheit aufgrund des Klimawandels und erhöhter Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre untersucht. Die Forschungsarbeiten werden innovative, kostenwirksame Lösungen für eine Anpassung an den Klimawandel auf der Grundlage einer gerechten Verteilung bewerten, um Erkenntnisse für ihre Entwicklung und Umsetzung auf allen Ebenen und in jeder Größenordnung zu gewinnen und sie zu unterstützen. Hierbei geht es auch um den Schutz und die Anpassung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme und die damit verbundenen Auswirkungen. Gegenstand sind auch die potenziellen Folgen, Kosten und Risiken geotechnischer Optionen. Es werden die komplexen Wechselbeziehungen, Konflikte und Synergien der politischen Optionen für Anpassung und Risikovermeidung und anderer klimapolitischer und sonstiger politischer Strategien untersucht, u.a. auch die Folgen für Beschäftigung und Lebensstandard gefährdeter Bevölkerungsgruppen.



Drucksache 153/11 (Beschluss)

... Wie bei den Fischen empfehlen sich für eine interannuelle hydrologische und Witterungsschwankungen ausgleichende Wertung drei Untersuchungsjahre innerhalb der sechs Jahre des jeweiligen Bewirtschaftungszyklus.



Drucksache 617/1/11

... 25. Der Bundesrat hält die Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern für sachgerecht. Für eine Anwendung dieses Instruments auch im unternehmerischen Rechtsverkehr sprechen beachtliche Gründe. Jedoch lässt die vorgeschlagene Regelung befürchten, dass die Abgrenzung zwischen KMU und sonstigen Unternehmen in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, da die Erfüllung der Kriterien (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 000 000 Euro) dem Vertragspartner regelmäßig unbekannt sein wird bzw. diese auch ständigen Schwankungen unterliegen dürfte. Darüber hinaus ist bislang ungeklärt, welche Rechtsfolgen eine Missachtung der Vorgaben des Artikels 7 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags nach sich ziehen würde. Der Bundesrat regt daher an, den persönlichen Anwendungsbereich insoweit zu überprüfen sowie ggf. in praktikabler Weise zu präzisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/11




Zur Vorlage allgemein

2 Rechtsgrundlage

Zur Vorlage im Einzelnen

Zu Anhang I

2 Weiteres

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 734/1/11

... Mit Erhöhungen der Mindest- und der Höchstnachhaltigkeitsrücklage könnten die unterjährige Liquidität besser abgesichert sowie deutliche Beitragssatzschwankungen in der



Drucksache 324/11

... Zur korrekten Ermittlung der Auslastung der Betriebe sind in dem von starken saisonalen Schwankungen geprägten Beherbergungsgewerbe Angaben zum Datum der Öffnung und Schließung eines Betriebes erforderlich. Diese Information wird auch für das Erhebungsmanagement der statistischen Ämter benötigt, da saisonal geschlossene Betriebe in der Schließungszeit keine Auskünfte leisten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

§ 5
Art und Umfang der Erhebungen

§ 12
Übergangsregelung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten- und Preiswirkungen

3. Informationspflichten und Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 630/1/11

... Der Bundesrat bat deshalb die Bundesregierung, das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe abgemildert werden können.



Drucksache 67/11

... – Nach deutschem Recht partizipiert im Gegensatz zur französischen Regelung der Ehegatte an Wertsteigerungen des Anfangsvermögens (ausgenommen Wertveränderungen, die auf Währungsschwankungen beruhen, die keine Berücksichtigung finden), die ohne sein Zutun eintreten. So entsteht ein Zugewinn, wenn z.B. ein Grundstück unverändert bleibt, aber aufgrund seiner Lage über den Lauf der Zeit an Wert gewinnt. Nach französischem Recht dagegen führt dies nicht zu einem Zugewinn.



Drucksache 281/11

... Der bisherige 2. Halbsatz des § 3 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 wird erweitert und zum neuen Satz 2 der Nummer 1. Die Erweiterung des Satzes 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Reihe von Angaben, wie insbesondere der Kraftstoffpreis, ständigen Schwankungen oder Veränderungen unterliegt und jährlich im Bundesanzeiger aktualisiert wird, so dass an dieser Stelle klargestellt werden muss, dass die auf dem Hinweis gemachten Angaben zum Zeitpunkt seiner Erstellung den jeweils aktuellen Vorgaben dieser Verordnung entsprechen müssen. Um den Verbraucher die angesprochenen möglichen Veränderungen zu verdeutlichen und zugleich den Handel nicht zu einem stetigen Austauschen des Hinweises zu verpflichten, ist auf jedem Hinweis entsprechend des § 3 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 i.V.m. Anlage 1 Teil A Abschnitt I Nummer 7 das Datum der Erstellung auszuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 3a
CO2-Effizienzklassen

§ 8a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch

A. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*

B. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*

Abschnitt III
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

2.3 Preiswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen


 
 
 


Drucksache 88/11

... anlage entsprechend herauszurechnen ist. Satz 4 enthält die Festlegungen zur Bestimmung des maßgeblichen Wertäquivalentes. Diese Festlegungen sind erforderlich, da der Wert der zugeteilten Berechtigungen vom Marktgeschehen abhängig ist und Schwankungen unterliegen kann. Als Bezugsgröße für den Wert der Berechtigungen wird der bei Versteigerungen von Berechtigungen nach § 8

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 543/11

... Gleichzeitig bedingen die jahresdurchschnittlichen Ergebnisse der EVS 2008, dass auch deren Fortschreibung mit Daten, die auf einem Zwölfmonatszeitraum basieren, vorgenommen werden muss. Durch einen solchen Zwölfmonatszeitraum werden saisonale Schwankungen ausgeschlossen und die für die Fortschreibung verwendeten Indexwerte bleiben kompatibel. Bei der Fortschreibung des auf Basis der EVS-Ergebnisse 2008 ermittelten regelbedarfsrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2011 wurde die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen regelbedarfsrelevanten Preisindexes und der Entwicklung der durchschnittlichen Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer und Kalenderjahr nach den VGR genutzt (§ 7 RBEG). Fortgeschrieben wurden die Ergebnisse für das Kalenderjahr 2008 mit den Werten für das Kalenderjahr 2009. Für die Fortschreibung zum 1. Januar 2012 müssen die Werte für das Kalenderjahr 2009 - aus Aktualitätsgründen - am aktuellen Rand mit den Daten für den Zwölfmonatszeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 fortgeschrieben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festsetzung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

§ 2
Regelbedarfsstufen im Jahr 2012

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Fortschreibung der Regelbedarfsstufen mit der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen

3. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

4. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes

II. Gleichstellungspolitische Bedeutung

III. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

1. Methodik der Fortschreibung

2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012

2.1. Erste Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 1 SGB XII

2.2. Zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

2.2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes

2.2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer

2.2.3. Veränderungsrate des Mischindexes für die zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII

Zu § 2

Zu § 3

C. Finanzieller Teil

1. Sozialhilfe nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz

2. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II

3. Kriegsopferfürsorge

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1870: Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.