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0581/05
0596/05B
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0917/04B
0901/04
0566/1/04
0955/1/04
0802/1/04
0571/04B
0618/04
0983/2/04
0525/04
0285/04B
0994/04
0727/1/04
0893/1/04
0919/04
0821/04B
0799/04
0701/1/04
0807/04
0413/04B
0883/04
0566/04B
0917/04
0176/04
0565/04
0336/04
0983/04
0813/1/04
0417/04B
0806/04
0789/04
0466/04
0669/04
0802/04B
0622/04
0967/1/04
0457/04
0821/1/04
0805/04
0576/04
0703/04B
0860/04
0701/04B
0280/04
0408/04
0727/04B
0232/04
0799/04B
0466/04B
0813/04B
0726/04
0917/3/04
0983/04B
1012/04
0578/04
0571/04
0429/04
0128/04B
0778/1/04
0967/04B
0703/1/04
0566/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
0732/04
0917/1/04
0417/04
0955/04B
0365/04
0955/2/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0778/04B
0283/04
0893/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0915/04
0799/1/04
0934/03
0061/03B
0450/03
0504/03
0332/03B
0715/03
0849/03
0061/2/03
0715/03B
0061/5/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 62/18

Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor



Drucksache 224/18

... Beim dritten geprüften Szenario handelt es sich um eine ausgebaute Variante des Vorschlags für ein System der erweiterten Herstellerverantwortung, das durch ein Pfandsystem und ein Recyclingziel ergänzt wird, was den Rücklauf von Fanggeräten weiter verbessern würde. Allerdings ist es mit höheren Umsetzungskosten verbunden, sodass möglicherweise die Kosten für den Sektor steigen und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand zunimmt. Darüber hinaus ist im Fall von Fanggeräten - im Gegensatz zu Kunststoffabfällen an Land - das Risiko eines Pfandverlustes relativ hoch, was die Anreizwirkung schmälern könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 15/18

... Zeitgleich zu dieser Konsultation soll die Faktengrundlage verbessert werden, indem eine repräsentative Sektoren betreffende Durchführbarkeitsstudie über die Anwendung verschiedener Informationssysteme, innovativer Nachweistechnologien und -strategien in Auftrag gegeben wird, die relevante Informationsflüsse entlang den Produktlieferketten ermöglichen könnte, die auch Recyclingunternehmen erreichen. Die Ergebnisse dieser Studie werden für Ende 2019 erwartet. Andere geplante Maßnahmen betreffen die Entwicklung von Arbeitsverfahren, die gewährleisten, dass importierte Produkte keine Stoffe enthalten, die der EU für die Produktherstellung nicht zugelassen sind, sowie von vereinfachten Verfahren für die Beschränkung von CMR5-Stoffen in Verbraucherartikeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. WAS WIRD ANGESTREBT?

3. VIER Probleme

3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.

3.1.1. Ziel

3.1.2. Geplante Maßnahmen

3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.

3.2.1. Ziel

3.2.2. Geplante Maßnahmen

3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.

3.3.1. Ziel

3.3.2. Geplante Maßnahmen

3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.

3.4.1. Ziel

3.4.2. Geplante Maßnahmen

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 192/1/18

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)



Drucksache 237/1/18

... 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Ziel der Kommission die Integration aller Regelungen und der Verzicht auf sektorspezifische Verordnungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds sowie den ESF+ sein muss. Das weitere Bestehen sektorspezifischer Verordnungen neben der Dachverordnung zeigt, dass die Harmonisierungsmöglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.



Drucksache 563/18 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland eine umfassende Defossilierung aller Sektoren notwendig ist. Neben Energiesparen, der Steigerung der Energieeffizienz ("efficiency first") und einer direkten Nutzung von erneuerbaren Energien ist hierfür auch eine stärkere Sektorkopplung erforderlich, mithin die Verknüpfung des Stromsektors mit den Wärme-, Verkehrs- und Industriesektoren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 208/18

... Die europäische Akkreditierungsverordnung sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat "eine einzige nationale Akkreditierungsstelle" benennt (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung). "Akkreditierung" ist die Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle "die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen" erfüllt, einschließlich zusätzlicher Anforderungen, die sich gegebenenfalls aus einschlägigen sektoralen Akkreditierungssystemen ergeben (so die Definition des Artikel 2 Nr. 10 der Verordnung). Die Vorschriften von Kapitel II der europäischen Akkreditierungsverordnung gelten bei obligatorischen oder freiwilligen Akkreditierungen in Bezug auf die Bewertung der Konformität, und zwar unabhängig davon, ob diese (Konformitäts-)bewertung obligatorisch ist oder nicht und unabhängig vom Rechtsstatus der akkreditierenden Stelle (so ausdrücklich Artikel 3 der europäischen Akkreditierungsverordnung).



Drucksache 95/1/18

... 9. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiterhin auf, die nationale Umsetzung von Regelungen zu POP in den verschiedenen betroffenen Sektoren in Abstimmung mit den Ländern weiter zu optimieren, beispielsweise bei der Berichterstattung.



Drucksache 173/1/18

... 11. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission, zum Schutz von Whistleblowern die Einführung von gemeinsamen Mindeststandards vorzusehen, sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor gelten soll.



Drucksache 234/1/18

... 6. Der Bundesrat empfiehlt die weitere Stärkung der europäischen Dimension und sozialen Inklusion auch durch vermehrte sektorübergreifende Projektmöglichkeiten, wie zum Beispiel zwischen dem Schul- und Jugendbereich, dem Schul- und Hochschulbereich sowie dem Jugend- und Sportbereich.



Drucksache 443/18

... Das System der zweimal jährlich stattfindenden Zeitumstellungen wurde von den Bürgerinnen und Bürgern, vom Europäischen Parlament und von einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten zunehmend in Frage gestellt. Die Kommission hat daher die verfügbaren Informationen analysiert, die zeigen, wie wichtig harmonisierte Unionsvorschriften in diesem Bereich sind, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten. Dies wird auch vom Europäischen Parlament4 und anderen Akteuren (z.B. im Verkehrssektor) unterstützt. Darüber hinaus hat die Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt, auf die rund 4,6 Mio. Antworten eingingen. 84 % der Teilnehmer sprachen sich für die Abschaffung der zweimal jährlich stattfindenden Zeitumstellungen aus, 16 % für deren Beibehaltung. Die Frage wurde ferner von den Verkehrsministern anlässlich der jüngsten Tagungen des Rates im Juni 2018 und im Dezember 2017 angesprochen; eine Reihe von Mitgliedstaaten machte bei dieser Gelegenheit deutlich, dass sie die geltende Sommerzeitregelung gerne abschaffen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7


 
 
 


Drucksache 456/18

... Der LEH in Deutschland ist ein sehr konzentrierter Markt. Die vier großen Handelskonzerne EDEKA, Rewe, Aldi und die Schwartz-Gruppe (Lidl, Kaufland) vereinen rund 85% des deutschlandweiten Absatzmarktes und bestimmen dadurch maßgeblich die Wettbewerbsbedingungen im LEH. Die Ende 2014 abgeschlossene Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zum LEH hat gezeigt, dass die Frage des Umfangs von Nachfragemacht der Handelsunternehmen und dessen ggf. kartellrechtliche Relevanz nicht pauschal beantwortet werden kann, sondern immer eine konkrete Einzelfallprüfung notwendig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 173/18

... Zur Bekämpfung der Fragmentierung des Schutzes in der EU fordern die EU-Institutionen und viele Interessenträger einen stärkeren Hinweisgeberschutz auf EU-Ebene. Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 24. Oktober 2017 über legitime Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die aus Gründen des öffentlichen Interesses Informationen offenlegen, und in seiner Entschließung vom 20. Januar 2017 zur Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU10 aufgefordert, einen horizontalen Gesetzgebungsvorschlag zur Schaffung eines umfassenden gemeinsamen Rechtsrahmens vorzulegen, der Hinweisgebern in der EU ein hohes Maß an Schutz im öffentlichen und privaten Sektor sowie in nationalen und europäischen Institutionen gewährleistet. Der Rat forderte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen zur Steuertransparenz vom 11. Oktober 201611 auf, mögliche künftige Maßnahmen auf EU-Ebene zu prüfen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften12 fordern einstimmig EU-weite Rechtsvorschriften, um Hinweisgeber zu schützen, die im öffentlichen Interesse handeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 380/18

... Meinungs- und Pressefreiheit sind ausgeprägt und werden in Anspruch genommen. Allerdings bestehen rechtliche Einschränkungen. In Einzelfällen kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung im Hinblick auf besonders geschützte Institutionen und Güter: Rolle des Königs, Islam als Staatsreligion, territoriale Integrität, Fragen der öffentlichen Moral. Staatliche Zensurmaßnahmen sind die Ausnahme, die meisten der wenigen politisch-informativen Medien sind wirtschaftlich von regierungsnahen Unternehmen abhängig. Ausländische Satellitensender und das Internet sind frei zugänglich. Das Anti-Terrorgesetz von 2003 verbietet Medien mit extremistisch-islamistischem Inhalt. 2016 wurden das Pressegesetz und Teile des Strafgesetzes reformiert. Danach gelten für Journalisten die allgemeinen Strafgesetze ohne besonderen Schutz der Pressefreiheit. Der Rechtsweg ist in Marokko formal sichergestellt. Probleme ergeben sich aus mangelnder Effizienz und im Justizsektor verbreiteter Korruption. Marokko arbeitet mit internationalen Partnern (EU, Europarat, EU-Mitgliedstaaten) zusammen, um die Justiz effizienter, unabhängiger und weniger korruptionsanfällig zu machen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist gut ausgebaut und fällt auch Urteile gegen den Staat, wird aber noch selten in Anspruch genommen.



Drucksache 617/1/18

... 14. Der Bundesrat erwartet eine unabhängige Evaluation der Wirkung des EFSI. Er fordert eine Veröffentlichung der Projektkennzahlen nach Mitgliedstaaten und Regionen (Länder, NUTS 1, Sektoren und Finanzierungsmittelquellen).



Drucksache 368/18

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 (Strafrecht), Nummer 11 (Recht der Wirtschaft), Nummer 17 (Sicherung der Ernährung) sowie Nummer 20 (Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere) des Grundgesetzes. Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 und Nummer 20 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht hat, ist jeweils eine bundeseinheitliche Regelung im Sinne des Artikels 72 Absatz 2 des Grundgesetzes erforderlich, um eine im gesamtstaatlichen Interesse liegende Wahrung der Wirtschaftseinheit im Rindfleisch- und Milchsektor zu gewährleisten.



Drucksache 217/18

... 8. Im Rahmen seiner Untersuchungsbefugnisse führt das Amt Kontrollen und Überprüfungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und gemäß den sektorspezifischen Regelungen nach Artikel 9 Absatz 2 der genannten Verordnung in den Mitgliedstaaten sowie gemäß den geltenden Vereinbarungen über Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung und sonstigen geltenden Rechtsinstrumenten in Drittstaaten und in den Räumlichkeiten internationaler Organisationen durch.



Drucksache 63/18

... - Ein Abkommen muss auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten beruhen, wobei faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen sind. - Wenn die Integrität des Binnenmarkts gewahrt bleiben soll, ist eine Beteiligung lediglich in einzelnen Sektoren ausgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Grundrechte

2. Rechtsgrundlage

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien

Artikel 2

I. Fragen IM Zusammenhang mit dem GEORDNETEN AUSTRITT des Vereinigten KÖNIGREICHS aus der Europäischen Union

II. ÜBERGANGSREGELUNGEN


 
 
 


Drucksache 617/18 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat erwartet eine unabhängige Evaluation der Wirkung des EFSI. Er fordert eine Veröffentlichung der Projektkennzahlen nach Mitgliedstaaten und Regionen (Länder, NUTS 1, Sektoren und Finanzierungsmittelquellen).



Drucksache 193/1/18

... - Der Bundesrat sieht die Ankündigung der Kommission mit großer Skepsis, den derzeitigen sogenannten strukturierten Dialog noch weiter auszuweiten, insbesondere dann, wenn er sich über den Kreis der einschlägigen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors hinaus erstrecken soll. Der Bundesrat lehnt es ab, dass Interessensvertretungen aus anderen Politikfeldern als dem eigentlichen Kulturbereich durch den sogenannten strukturierten Dialog Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Kultur-Initiativen der Kommission erlangen.



Drucksache 233/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat fordert, dass bei der Mittelausstattung gemäß Artikel 7 des Verordnungsvorschlags für die einzelnen Aktionsbereiche keine Höchst-, sondern wie im bisherigen Programm Mindestbudgetanteile oder aber feste Budgetanteile festgeschrieben werden. Die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Gewichtung zwischen den Aktionsbereichen Kultur und Media sowie dem Sektor übergreifenden Aktionsbereich sollte dabei erhalten bleiben. Das Programm muss insgesamt so dotiert werden, dass seine Fördermaßnahmen in der Summe Wirkung und damit Relevanz entwickeln können.



Drucksache 213/18

... Auswirkungen auf relevante Märkte/ Sektoren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 192/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)



Drucksache 70/18

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 348/1/18

... d) Der Bundesrat lehnt die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ab und bittet die Bundesregierung, das Eisenbahn-Bundesamt mit den nötigen Finanzmitteln aus dem Bundeshaushalt auszustatten, damit es ohne zusätzliche Gebührenbelastung des Sektors seiner Tätigkeit nachgehen kann.



Drucksache 360/1/18

... "Der auf die einzelne stationäre Einrichtung entfallende Anteil an dem nach Absatz 1 für den stationären Sektor ermittelten Betrag bemisst sich nach dem Verhältnis der nach den geltenden Versorgungsverträgen vereinbarten Platzzahlen für die Einrichtung zum 1. März des Festsetzungsjahres zu der Gesamtzahl der nach den Versorgungsverträgen vereinbarten Platzzahlen im stationären Sektor. Ein Platz in der teilstationären Pflege wird mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/1/18




1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV

4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV

6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV

7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV

8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV

9. Zu § 16 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1 PflAFinV

10. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.2 - neu - PflAFinV

11. Zu Anlage 1 zu § 3 Absatz 1, zu § 4 Absatz 1 Abschnitt A laufende Nummer 5.1 PflAFinV


 
 
 


Drucksache 402/18 (Beschluss)

... Im Interesse des Klimaschutzes und zur Erreichung der europäischen, nationalen und regionalen Erneuerbare-Energien-Ausbauziele ist es erforderlich, die urbanen Zentren des Landes in die Energiewende maßgeblich mit einzubeziehen, denn nur so kann eine bisher vorrangig auf die Stromerzeugung fokussierte Energiewende eine Energiewende in allen Sektoren werden, ohne das Stro-mübertragungsnetz zusätzlich zu belasten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende


 
 
 


Drucksache 96/18

... Zu den Konsultationsteilnehmern gehörten 5 Regierungen, 15 Branchenverbände, 4 Unternehmen, 2 Anwaltskanzleien, 2 Denkfabriken und 5 Privatpersonen. Aus dem Finanzsektor waren die Interessen von Banken, Fondsmanagern, geregelten Märkten, zentralen Gegenparteien, Zentralverwahrern, Wertpapieremittenten und Anlegern vertreten. Verbraucherorganisationen äußerten sich nicht.



Drucksache 442/18

... Gleichzeitig gibt es in der Union eine Fülle von Fachwissen und Erfahrungen im Bereich der Cybersicherheit - mehr als 660 Organisationen aus der gesamten EU meldeten sich im Rahmen der von der Kommission jüngst durchgeführten Bestandsaufnahme der Cybersicherheitskompetenzzentren6. Würde dieses Fachwissen in marktfähige Produkte und Lösungen überführt, könnte die Union die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich der Cybersicherheit abdecken. Allerdings sind die Anstrengungen in Forschung und Industrie fragmentiert; es mangelt an Einheitlichkeit und einer gemeinsamen Zugrichtung. Darunter leidet die Wettbewerbsfähigkeit der EU in diesem Bereich sowie ihre Fähigkeit zur Sicherung ihrer digitalen Werte und Anlagen. Die von der Cybersicherheit am meisten betroffenen Sektoren (z.B. Energie, Raumfahrt, Verteidigung) und Teilbereiche erfahren heute nur eine unzureichende Unterstützung7. Auch die Synergien zwischen der Cybersicherheit im zivilen Bereich und im Verteidigungssektor werden in Europa nicht in vollem Umfang genutzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 80. Eine abschließende Beurteilung der konkreten Förderprogramme wird der Bundesrat erst in seinen Stellungnahmen zu den sektoralen Verordnungen vornehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 70/1/18

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor - COM(2018) 109 final



Drucksache 170/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat gibt ferner zu bedenken, dass durch die in dem Verordnungsvorschlag vorgeschlagenen neuen bürokratischen Vorgaben und zusätzlichen Kosten für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen neue Marktein-trittsbarrieren im digitalen Sektor geschaffen werden, die in der Folge dazu führen können, dass die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle, gerade durch Start-ups sowie klein- und mittelständischen Unternehmen, behindert und die digitale Transformation der Wirtschaft in Europa insgesamt verlangsamt wird.



Drucksache 103/18

... Zusätzlich zu dem umfassenden Reformpaket, das die Kommission im November 2016 vorgeschlagen hat ("Bankenreformpaket"), ist die vorgeschlagene aufsichtsrechtliche Letztsicherung eine der risikomindernden Maßnahmen, die - parallel zur schrittweisen Einführung des Europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) - erforderlich sind, um den Bankensektor krisenfester zu machen. Zugleich soll mit diesen Maßnahmen ein weiterhin einheitliches Regelwerk für alle Institute in der EU sichergestellt werden, unabhängig davon, ob sie zur Bankenunion gehören oder nicht. Die übergeordneten Ziele dieser Initiative stehen, wie vorstehend beschrieben, in völliger Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielen der EU: Förderung der Finanzstabilität, Verringerung der Wahrscheinlichkeit und des Umfangs einer möglichen Heranziehung der Steuerzahler im Falle der Abwicklung eines Instituts und Beitrag zu einer harmonischen und nachhaltigen Finanzierung der Wirtschaft, die einem hohen Maß an Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz zuträglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission, zum Schutz von Whistleblowern die Einführung von gemeinsamen Mindeststandards vorzusehen, sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor gelten soll. Es ist unklar, ob der Vorschlag mit dem weiten Begriff des öffentlichen Sektors auch die Gerichtsbarkeit umfassen soll. Eine Ausnahme für die justizielle Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Lediglich Artikel 4 Absatz 6 des Richtlinienvorschlags beschränkt die Pflicht zur Errichtung interner Meldesysteme bei Bund und Ländern auf "staatliche Verwaltungsstellen".



Drucksache 547/18

... Nennenswerte Auswirkungen auf die Einzelpreise von Waren und Dienstleistungen im Gesundheitssektor werden nicht hervorgerufen.



Drucksache 536/18

... Unter dem Arbeitsprogramm für Subsidiarität wurde bei drei Initiativen die Expertengruppe Subsidiarität konsultiert. Hinsichtlich des Vorschlags für eine Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union waren die Experten der Ansicht, dass die neuen Vorschläge für Finanzinstrumente und Bedingungen erhebliche Auswirkungen auf die Begünstigten sowie den Inhalt und das Verfahren der Umsetzung der politischen Maßnahmen vor Ort haben würden. Auch die Verwaltungsbehörden auf nationaler und regionaler Ebene hatten erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vorschläge. In der Stellungnahme wurde betont, dass keine Folgenabschätzung durchgeführt wurde und dass eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit aus den vorgelegten Daten nicht ersichtlich wird. Zudem stellt der Ausschuss in der Stellungnahme "die Auffassung der Europäischen Kommission in Frage, nach der der Legislativvorschlag unter die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt, denn die Vorschläge zu den sektorspezifischen Rechtsakten gehen über die Angleichung des Texts an die neue Haushaltsordnung der Union hinaus".



Drucksache 5/18

... Das Programm bietet einzigartige Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und Vernetzung. Ein Fünftel der im Rahmen von Horizont 2020 veröffentlichten wissenschaftlichen Beiträge sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und dem Privatsektor. Gegenüber dem RP7 konnte die Zahl der interdisziplinären Veröffentlichungen mit Horizont 2020 gesteigert werden. Die vertraglichen PPP, bei denen der Privatsektor gemeinsam mit der Kommission die Forschungs- und Innovationsagenden festlegt, haben durch die Stärkung der intersektoralen Zusammenarbeit und die Innovationsförderung einen Mehrwert hervorgebracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 214/18

... Ferner gab es breite Unterstützung für eine Klärung des Anwendungsbereichs der Richtlinie unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Gerichtshofs. Der Sektor des Motorsports will von der Richtlinie ausgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 71/18

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst mittels weiterentwickelter Portalpraxen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Zustimmungsbedürftigkeit

VIII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 185/1/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zur grundlegenden Veränderung der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Es gilt, die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an bedarfsgerechten Mobilitätsangeboten auch nach Einführung der automatisierten Mobilität zu sichern. Auswirkungen der automatisierten Mobilität auf die Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs sind zu berücksichtigen.



Drucksache 185/18

... Die EU ist einer der größten Ausführer von Fahrzeugtechnologien. Ihre Unternehmen werden wahrscheinlich zu den Gewinnern des dynamischen Wachstums5 der Branche zählen. Um die neuen Technologien und Dienstleistungen zu entwickeln, werden hohe Investitionen erforderlich sein und neue Arbeitsplätze geschaffen. Mit ihrem Fachwissen über die Entwicklung von Fahrzeugtechnologien befindet sich die Automobilindustrie der EU in einer guten Position, diese Chance zu ergreifen.6 Darüber hinaus werden selbstfahrende Fahrzeuge einen sogenannten Spill-over-Effekt auf zahlreiche andere Sektoren ausüben (z.B. die Halbleiterindustrie, die Verarbeitungstechnik, digitale Karten) und es werden neue Geschäftsmodelle entstehen, die erst durch automatisierte Mobilität möglich sind oder durch sie gefördert werden (z.B. der elektronische Geschäftsverkehr und "Mobilität als Dienstleistung").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 70/18 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor - COM(2018) 109 final



Drucksache 556/18

... Die Bedrohung des Schweinesektors durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist nach wie vor hoch. Dies wird auch dadurch deutlich, dass jüngst ASP bei Wildschweinen in weiteren Mitgliedstaaten, wie beispielsweise in Ungarn, Belgien und Bulgarien, festgestellt worden ist. Vor dem Hintergrund der Bedrohungslage wurden die Ermächtigungsgrundlagen im



Drucksache 222/18

... - Verlust von Exportmärkten (einschließlich neuer Geschäftsmöglichkeiten) und Mangel an rechtzeitigen ("Tag-1"-) Markteintritten auf den Märkten der Mitgliedstaaten nach Auslaufen des ergänzenden Schutzzertifikats für Hersteller von Generika und Biosimilars mit Sitz in der EU aufgrund unbeabsichtigter Auswirkungen der derzeitigen SPC-Regelung der EU, die vor knapp drei Jahrzehnten erlassen wurde, und angesichts der Veränderungen im Arzneimittelsektor (z.B. das Auftreten von Biosimilars);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 442/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit gemäß Erwägungsgrund 16 des Verordnungsvorschlags auch den öffentlichen Sektor umfassen soll. Er stellt jedoch fest, dass dazu die Akkreditierungsvoraussetzungen in Artikel 8 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags um das Kriterium der "Fachkompetenz im öffentlichen Sektor" erweitert werden müssen. Damit wäre sichergestellt, dass sich auch öffentliche Stellen mit gesetzlichen Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit für die Kompetenzgemeinschaft akkreditieren können.



Drucksache 504/1/18

... (1) Die Krankenkassen oder ihre Verbände können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung in Ergänzung zur vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung mit Kassenärztlichen Vereinigungen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Verträge zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten sowie zur Förderung und Weiterentwicklung der Leistungserbringung, der Arzneimittelversorgung oder der sektorenübergreifenden Versorgung in den verschiedenen Leistungsbereichen schließen. Die Verträge können Verfahrens- und Organisationsformen, die Festlegung einheitlich strukturierter und elektronisch dokumentierter Leistungs-, Struktur- oder Qualitätsmerkmale sowie die in § 11 Absatz 6 genannten Satzungsleistungen, Leistungen nach den §§ 20, 20a, 20i, 25, 26, 27b, 63 Absatz 3c, bei Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Medikationsmanagement, zur Telemedizin, zur Fortführung von Leistungen aus Modellvorhaben sowie ärztliche und zahnärztliche Leistungen einschließlich neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden betreffen. Gegenstand können nur solche Leistungen sein, über die im Bundesmantelvertrag oder im einheitlichen Bewertungsmaßstab keine widersprechende Regelung getroffen ist oder über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137c Absatz 1 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. Die ergänzende Regelung muss dem Sinn und der Eigenart der vereinbarten Versorgung entsprechen und insbesondere darauf ausgerichtet sein, die Qualität, Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss sowie die in den Bundesmantelverträgen für die Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung beschlossenen Qualitätsanforderungen gelten als Mindestvoraussetzungen entsprechend. Kassenindividuelle oder kassenartenspezifische Verträge über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen können nicht Gegenstand der Verträge sein; § 71 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... -freien Energieversorgung in allen Sektoren führt zu zusätzlichem Strombedarf und erfordert eine Erhöhung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Der effiziente Einsatz von erneuerbarem Strom für Wärme und Verkehr als Beitrag zur Dekarbonisierung bedarf dringend auch einer Überarbeitung der Struktur von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie einer Weiterentwicklung von EnEG/



Drucksache 630/18 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt auch die Absicht, bei der Einbeziehung des Privatsektors in die Bekämpfung von Desinformationen vorrangig auf Selbstverpflichtungen zu setzen. Ausgehandelte Verhaltenskodizes schaffen einen angemessenen Ausgleich von hoheitlichen Interessen, den technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Betreiber von Online-Plattformen und den Anforderungen der Informations- und Meinungsfreiheit.



Drucksache 246/1/18

... 8. Der Bundesrat begrüßt die stärkere Zielorientierung der GAP auf die Entwicklung ländlicher Räume, den Umwelt- und Klimaschutz und gesunde Ernährung bei gleichzeitiger Einkommenssicherung sowie die Absicht der Kommission, den MFR der EU ab 2021 einschließlich seiner Sektorverordnungen stärker auf Nachhaltigkeit auszurichten.

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Drucksache 246/1/18




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 691/17

... Die Kommunen haben insbesondere durch folgende Regelungen des Gesetzes größere Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten: Die Zusammenarbeit bei der Gestaltung der pflegerischen Versorgung wird verbessert. Die von den Ländern eingesetzten Landespflegeausschüsse und Sektor übergreifenden Landespflegeausschüsse sowie auch regionale Ausschüsse auf kommunaler Ebene können Empfehlungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung abgeben. Dies betrifft z.B. den Abbau von Über- oder Unterversorgung oder die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Sektoren. Die Verbindlichkeit der Empfehlungen wird gesteigert: Sie sollen von der

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Drucksache 691/17




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III vom 16. Dezember 2016 Drucksache 720/16

1. Zur Gesamtwürdigung des PSG III durch den Bundesrat - Nummer 1 der Entschließung des Bundesrates

2. Zu den Regelungen für Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger §§ 123, 124 SGB XI - Nummer 2 der Entschließung des Bundesrates


 
 
 


Drucksache 667/17

... Für vorrangige Sektoren wie das Baugewerbe, die Gesundheitsfürsorge und IT ist aufgrund ihrer Hebelwirkung, ihrer Besonderheiten sowie der besonderen Herausforderungen, die sich ihnen stellen, darunter auch die schnelle Entwicklung der Technologien und Märkte, ein zielgerichteter Ansatz erforderlich. Die Initiative der Kommission für einen Mechanismus zur freiwilligen Ex-ante- Bewertung bei großen Infrastrukturvorhaben28 ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Es gibt bereits jetzt Initiativen und Instrumente, beispielsweise die Förderung einer wertbasierten Auftragsvergabe im Gesundheitswesen, die digitale Darstellung der physischen und funktionellen Merkmale eines Gebäudes (Building Information Modelling)29 und Lebenszykluskonzepte zur Unterstützung der Beschaffung nachhaltiger öffentlicher Gebäude30 oder den Europäischen Katalog von IKT-Normen für die öffentliche Auftragsvergabe, um die Interoperabilität zu verbessern und die Anbieteranhängigkeit zu vermeiden.

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Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 777/17

... Berücksichtigt wurden außerdem der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (COM(2016)128 final) und die Vorschläge im Rahmen des "Mobilitätspakets" im Verkehrsbereich vom 31. Mai 2017, insbesondere der Vorschlag spezifischer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor (COM(2017)278 final).



Drucksache 45/17

... Eine öffentliche Konsultation wurde vom 27. Mai bis 22. August 2016 durchgeführt. Insgesamt gingen 420 Antworten ein. Dazu gehörten Beiträge von Einzelpersonen, Angehörigen reglementierter Berufe, Berufsverbänden, Regulierungsbehörden, Regierungsstellen und Akademikern. Unter den Interessenträgern besteht ein breiter Konsens, dass die EU tätig werden muss, um in Bezug auf Verhältnismäßigkeitsprüfungen für Klarheit und einen gemeinsamen Ansatz zu sorgen. Unter den befragten Zielgruppen erhielten wir mehrheitlich Unterstützung für eine bindende Lösung (Richtlinie): Verbraucher, Dienstleister, große und kleine Unternehmen, öffentliche Behörden und Gewerkschaften unterstützten allesamt den Vorschlag. Einige Berufsverbände äußerten sich weniger positiv. So sorgte insbesondere der Handwerkssektor in Deutschland und Österreich dafür, dass identische Stellungnahmen von 100 Handwerksverbänden eingingen, die den Gedanken einer Maßnahme auf EU-Ebene (Richtlinie oder Leitlinie) ablehnen. Obwohl wir entschieden, diese koordinierten gleichlautenden Stellungnahmen16 bei der Zusammenstellung der Konsultationsergebnisse zu berücksichtigen, ergab sich dennoch eine Mehrheit, die sich für unseren Vorschlag aussprach. Die Konsultation zeigte zudem Handlungsbedarf auf, da festgestellt wurde, dass nicht nur innerhalb der EU, sondern auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten viele verschiedene Prüfungsansätze zur Anwendung kommen. Ferner wurde festgestellt, dass bei der Ausgestaltung von Reglementierungen keine klaren Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit gestellt werden und dass für Konsultation und Transparenz nur sporadisch gesorgt wird.



Drucksache 666/17

... (3) Hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen werden durch strukturierte Partnerschaften geschaffen, an denen alle wichtigen Akteure beteiligt sind, insbesondere Sozialpartner, Unternehmen, zwischengeschaltete Stellen wie Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufs- und Branchenverbände, Anbieter beruflicher Bildung und Ausbildung, Jugend- und Elternorganisationen sowie lokale, regionale und nationale Behörden. Seit 2013 fördert die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den entsprechenden Akteuren das Angebot, die Qualität und das Ansehen von Berufsausbildungen durch die Europäische Ausbildungsallianz, die bislang mehr als 700 000 Ausbildungsplätze, Praktika oder Einstiegsjobs mobilisieren konnte. Initiativen der Wirtschaft wie der "Europäische Pakt für die Jugend" haben weitere Möglichkeiten eröffnet und außerdem Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildungssektor in der gesamten EU gefördert.



Drucksache 119/1/17

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Beschränkung der von dem Luftverkehr verursachten Treibhausgasimmissionen zur Erreichung des in Paris vereinbarten globalen Klimaschutzziels eine große Bedeutung zukommt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Problematik der zu erwartenden stark steigenden Emissionen des globalen Luftverkehrs und hält deshalb über den EWR hinausgehende Lösungsansätze für notwendig. Der Bundesrat hält es vor dem Hintergrund der für die EU in Anspruch zu nehmenden Vorbildrolle bei der globalen Emissionsminderung für erforderlich, dass zumindest in den Jahren nach 2021 der Luftverkehr im EWR an der Reduzierung der Emissionen in demselben Umfang teilnimmt wie die übrigen dem Emissionshandel unterworfenen Sektoren. Eine Ausnahme von der im ETS - und im Lastenausgleich - vorgesehenen Reduktionsverpflichtung ist auch vor dem Hintergrund der verdichteten Geographie Europas nicht gerechtfertigt.

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Drucksache 119/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 28b

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 546/17

... Die Kommission nimmt die Auffassung des Bundesrates zur Kenntnis, wonach die bestehenden Marktregulierungsmechanismen auch für Over-The-TopKommunikationsdienste (OTT-Dienste) mit der gleichen Funktionalität wie herkömmliche Telekommunikationsdienste geeignet sind. Im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der Regulierung des Telekommunikationssektors nahm die Kommission im September 2016 einen Vorschlag für einen neuen Europäischen Kodex für die



Drucksache 715/1/17

... 3. Der Bundesrat teilt ausdrücklich die Auffassung der Kommission, allen Personen gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben zu eröffnen. Er unterstützt daher grundsätzlich die mit der Mitteilung verfolgte Intention, ein ungerechtfertigtes Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit zu vermeiden. Insbesondere begrüßt er die Absicht, mehr Frauen für den MINT-Sektor (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, sowie den Einsatz der Kommission für eine bessere Wertschätzung der Kompetenzen, Belastungen und Verantwortungen von Frauen.



Drucksache 726/1/17

... 1. Der Bundesrat hält die grundsätzliche Zielstellung der Kommission, nach der der Verkehrssektor einen stärkeren Beitrag zu den CO



Drucksache 207/17 (Beschluss)

... Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektorenuntersuchung zum Lebensmitteleinzelhandel vom September 2014 festgestellt, dass der deutsche Lebensmittelmarkt zu 85 Prozent von vier Unternehmen beherrscht wird. Dies gilt sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Seither hat sich der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel weiter fortgesetzt. Die damit verbundene Marktmacht hat erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise. Die marktbeherrschenden Unternehmen diktieren schon allein auf Grund ihrer Marktmacht Hersteller- und Erzeugerpreise. Konkurrierende kleinere und mittelständische Lebensmitteleinzelhändler haben dagegen schlechtere Einkaufskonditionen als die marktbeherrschenden Unternehmen und verlieren mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit. Folge ist ein weiterer Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Zudem kann sich diese Situation als existenzgefährdend für Hersteller und Erzeuger auswirken. Die jüngsten Entwicklungen in der Branche haben diese Situation verschärft. Die Regelungen zum so genannten Anzapfverbot und zum Verbot zum Verkauf von unter Einstandspreisen haben sich insoweit als wirkungslos erwiesen. Die entsprechenden Neuregelungen im Rahmen dieser Gesetzesnovelle werden daran nichts ändern. Leidtragende der Konzentrationsprozesse sind nicht nur kleine und mittlere Unternehmen auf Handels- und Herstellerseite. Leidtragende sind insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die immer weniger Möglichkeiten haben, sich der Preis-und der Angebotspolitik der vier großen Einzelhandelskonzerne zu entziehen. Der aktuelle Zustand im Lebensmitteleinzelhandel erfordert daher Regelungen, die die Marktmacht und Missbrauchsmöglichkeiten marktbeherrschender Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland eindämmen.



Drucksache 731/1/17

... 31. Der Bundesrat begrüßt das Bekenntnis der Kommission zur Bedeutung von Beratung, Forschung und Innovationen für die Entwicklung des Agrarsektors und der ländlichen Räume. Technologische Entwicklung und Digitalisierung können die negativen umwelt-, ressourcen- und klimabezogenen Auswirkungen der Landwirtschaft reduzieren, zu weniger Wasserverbrauch führen, für eine bessere Produktqualität sorgen, die Tiergesundheit fördern und zugleich Kosten sowie Arbeitsbelastung senken. Dafür ist es besonders wichtig, den Zugang zu innovativen Technologien für alle ländlichen Räume und für alle landwirtschaftlichen Betriebe, auch kleine und mittlere, deutlich zu verbessern.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.