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0581/05
0596/05B
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0917/04B
0901/04
0566/1/04
0955/1/04
0802/1/04
0571/04B
0618/04
0983/2/04
0525/04
0285/04B
0994/04
0727/1/04
0893/1/04
0919/04
0821/04B
0799/04
0701/1/04
0807/04
0413/04B
0883/04
0566/04B
0917/04
0176/04
0565/04
0336/04
0983/04
0813/1/04
0417/04B
0806/04
0789/04
0466/04
0669/04
0802/04B
0622/04
0967/1/04
0457/04
0821/1/04
0805/04
0576/04
0703/04B
0860/04
0701/04B
0280/04
0408/04
0727/04B
0232/04
0799/04B
0466/04B
0813/04B
0726/04
0917/3/04
0983/04B
1012/04
0578/04
0571/04
0429/04
0128/04B
0778/1/04
0967/04B
0703/1/04
0566/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
0732/04
0917/1/04
0417/04
0955/04B
0365/04
0955/2/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0778/04B
0283/04
0893/04B
1003/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0915/04
0799/1/04
0934/03
0061/03B
0450/03
0504/03
0332/03B
0715/03
0849/03
0061/2/03
0715/03B
0061/5/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 400/1/17

... 10. Zudem bezweifelt der Bundesrat, dass der Verordnungsvorschlag den immanenten Voraussetzungen der von der Kommission herangezogenen Ermächtigungsnormen genügt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Verordnungsvorschlag durch seine weite Formulierung nicht dem Bestimmtheitsgebot genügt, das eine immanente Vorgabe sowohl von Artikel 337 AEUV als auch der sektorspezifischen Ermächtigungsnormen ist und sich aus rechtsstaatlichen Grundsätzen herleitet. Aus dem Verordnungstext selbst ergibt sich nicht, welche Informationen in welchen Situationen angefragt werden können. Artikel 4 des Verordnungsvorschlags als Grundlage für den Informationsanspruch enthält lediglich unbestimmte und dehnbare Begriffe ("wichtiges politisches Ziel", "erhebliche Schwierigkeiten bei der Anwendung des Unionsrechts").



Drucksache 157/1/17

... führen. Vor dem Hintergrund des geringeren Markthochlaufs der E-Mobilität als erhofft würde die Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele im Sektor Mobilität kurz- und mittelfristig noch unrealistischer.

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Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 88/17

... Mit dem Ausschluss von Pfeifenorgeln aus dem Geltungsbereich der Richtlinie werden der Verlust von bis zu 90 % der Arbeitsplätze in diesem Sektor und der jährliche Verlust von bis zu 65 Mio. EUR bis 2025 vermieden. Zudem wird ein bedeutender kultureller Verlust - die Aufgabe des Baus, der Instandhaltung und schrittweise auch der Verwendung von Pfeifenorgeln - vermieden.

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Drucksache 88/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3. Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt und andere Aspekte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 72/17

... Die mit der Gesetzesänderung geschaffene Möglichkeit des geldleistungsfreien Bezugs der meteorologischen Daten durch Behörden des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, die Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen, sowie durch den privatwirtschaftlichen Sektor vergrößert den Mehrwert aus der Nutzung der gewonnen Daten.

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Drucksache 72/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 4
Aufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zielsetzung

2. Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Artikel 1 Nummer 2

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Nummer 3

Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 263/1/17

... Mit den im Wettbewerbsregister bereitgestellten umfassenden Informationen soll es laut Gesetzesbegründung den öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern erleichtert werden, zu prüfen, ob bei einem Bieter Ausschlussgründe vorliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/17




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 WRegG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 WRegG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 WRegG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu - WRegG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 Satz 1 WRegG

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 WRegG

8. Zu Artikel 1 § 11 WRegG

9. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift und Absatz 1a - neu - WReg


 
 
 


Drucksache 433/17

... In Bezug auf das Gesamtkonzept des Jahres und den Stellenwert, den die wirtschaftlichen und sonstigen sekundären Aspekte des kulturellen Erbes einnehmen, möchte die Kommission hervorheben, dass der Beitrag des europäischen Kulturerbes zu Wirtschaft und Gesellschaft nur eines der drei Ziele ist. Der Vorschlag soll auch zur Förderung der Rolle des europäischen Kulturerbes als Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs beitragen. Das Jahr wird europäischen Bürgern die Möglichkeit bieten, mithilfe einer umfassenderen und gemeinsamen Interpretation der Vergangenheit ein besseres Verständnis der Gegenwart zu erlangen und europäische Spitzenleistungen in diesem Sektor zu fördern. Der Vorschlag soll außerdem den Eigenwert des Kulturerbes weiter steigern, indem seine Erhaltung und sein Schutz sowie seine Anerkennung durch eine breitere Öffentlichkeit gefördert werden, u.a. über Maßnahmen zur Publikumsentwicklung und Bildungsmaßnahmen im Bereich Kulturerbe.



Drucksache 713/1/17

... 15. Der Bundesrat würdigt die positiven Auswirkungen der EU-Fördermaßnahmen im Kulturbereich, namentlich des Programms "Kreatives Europa" sowie der Aktion "Kulturhauptstädte Europas". Er hält es allerdings für verfrüht, für die erst 2016 angelaufene und noch nicht evaluierte Bürgschafts-fazilität für den Kultur- und Kreativsektor bis 2020 bereits jetzt eine Aufstockung vorzusehen. Der Bundesrat sieht darüber hinaus mit Sorge, dass die Kultur-Säule des Programmes "Kreatives Europa" in der Mitteilung keine Erwähnung findet. Gerade hierüber, etwa über die Förderung literarischer Übersetzungen, werden kulturelle Inhalte grenzüberschreitend erlebbar gemacht und damit das Ziel der Mitteilung, eine europäische Identitätsstiftung, befördert.



Drucksache 686/17 (Beschluss)

... - Zudem birgt die Rückversicherungsphase auch im modifizierten Ansatz erkennbare Elemente einer möglichen Risikoteilung und Vergemeinschaftung: Bereits mit Beginn der Rückversicherungsphase sollen Beiträge aller Banken zu dem gemeinsamen Einlagenversicherungsfonds (DIF) fällig werden. Kommt es zum Ausfall einer Bank, sollen Liquiditätsdefizite der nationalen Einlagensicherungssysteme sodann - bis zu 100 Prozent - in Form von Krediten des europäischen Einlagensicherungssystems überbrückt werden. Diese Kredite sollen durch Beiträge - oder im äußersten Fall auch in Form einer Nachschusspflicht ("Ex-post-Beiträge") - aller Banken finanziert werden. Bereits diese Form der Liquiditätsdeckung ist so angelegt, dass sie zu Lasten des gesamten europäischen Bankensektors gehen kann und insofern falsche Anreize auf Seiten der Banken und der nationalen Aufseher schafft.



Drucksache 488/17

... Die folgenden Ausführungen enthalten gualitative und guantitative Aussagen zum Erfüllungsaufwand. Die zahlenmäßigen Angaben beziehen sich dabei auf HBCD-haltige EPS- und XPS-Dämmstoffe, da diese die Auswirkungen im Vergleich zur Entsorgung weiterer POP-haltiger Abfälle in sehr starkem Maße dominieren. Die Verwendung von HBCD in EPS und XPS außerhalb des Bausektors wird in Deutschland insgesamt als gering eingeschätzt. Legt man der Bestimmung einer genauen Mengenangabe verschiedene verfügbare Studien und Branchenangaben zugrunde, so ist von einem jährlichen Anfall in der Größenordnung von circa 40.000 Tonnen HBCD-haltiger Bauabfälle auszugehen.



Drucksache 181/17 (Beschluss)

... Zwar ist mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) ein Textformerfordernis und damit eine Art sektorale Bestätigungslösung speziell für Verträge über Gewinnspieldienste eingeführt worden, die zum damaligen Zeitpunkt den größten Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen über belästigende Werbeanrufe ausgemacht haben. Ergänzend sind ein neuer Bußgeldtatbestand für unerlaubte Werbeanrufe, die unter Einsatz einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden, geschaffen und die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe von 50 000 Euro auf 300 000 Euro erhöht worden.



Drucksache 726/17

... -Emissionen des Verkehrssektors beschleunigt und bei den Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen das Ziel völliger Emissionsfreiheit bis Mitte des Jahrhunderts fest im Auge behalten werden muss, um die Verpflichtungen einzuhalten, die die EU auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über KlimA Änderungen (UNFCCC) 2015 in Paris eingegangen ist

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 181/17

... Zwar hat der Bundesgesetzgeber entgegen der Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 817/12(B)) auch im Rahmen der nationalen Umsetzung der VRRL (Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 BGBl. I S. 3642) zunächst keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel zugunsten einer Bestätigungslösung gemacht. In der Folgezeit hat die Bundesregierung jedoch festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, um die Probleme im Bereich der Telefonwerbung zu beseitigen. Um den belästigenden Telefonanrufen den Boden zu entziehen, wurde mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) ein Textformerfordernis und damit eine Art sektorale Bestätigungslösung speziell für Verträge über Gewinnspieldienste eingeführt, die zum damaligen Zeitpunkt den größten Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen ausgemacht haben. Die Regelung bewirkt, dass Verträge über Gewinnspieldienste generell nicht mehr am Telefon geschlossen werden können.



Drucksache 138/17

... und enthält die Kriterien für eine rechtmäßige Verarbeitung, allerdings mit Ausnahme des Kriteriums des berechtigten Interesses des Verantwortlichen, das nicht für den öffentlichen Sektor gilt und somit für die Organe und Einrichtungen der Union nicht anwendbar ist. Die bereits in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 4/1/17

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 428/17

... Das Zusammenspiel von Schulautonomie und Verantwortlichkeit erfordert starke, aber flexible Qualitätssicherungssysteme.54 In jüngster Zeit ging ein wesentlicher Trend in Richtung Dezentralisierung und erhöhter Schulautonomie. Mehr Autonomie im Hinblick auf Schulpraxis und -organisation oder auf die Verwendung von Finanzmitteln eröffnet den Schulen mehr Möglichkeiten, sich an ihre besonderen Bedürfnisse und die lokalen Rahmenbedingungen anzupassen. Allerdings hängt der Nutzen davon ab, inwiefern die Schulen in der Lage sind, effektiv zu planen und ihre eigene Entwicklung zu steuern sowie davon, inwieweit sie gegenüber Eltern, lokalen Gemeinden und Bildungsbehörden Rechenschaft ablegen müssen.55 Die PISA-Ergebnisse zeigen, dass Schulautonomie zu besseren Ergebnissen bei den Grundkompetenzen führt, wenn sie mit einer Rechenschaftspflicht verknüpft ist. Die Mechanismen zur Qualitätssicherung sind innerhalb Europas56 sehr unterschiedlich, stehen aber vor einigen gemeinsamen Herausforderungen. Dazu gehören: Zielsetzung und Messung der Fortschritte bei Bildungssystemen und Lernerfolg; Entwicklung einer Qualitätssicherung für zunehmend dezentralisierte und mehrstufige Bildungssysteme; Förderung des Dialogs sowie Schaffung einer Vertrauenskultur zwischen den Interessenvertretern im Bildungssektor und Priorisierung von Human- und Finanzressourcen.



Drucksache 73/4/17

... Aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor ist eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden.



Drucksache 64/17 (Beschluss)

... und §§ 8a ff. BSIG verfolgen im Schwerpunkt unterschiedliche Ziele. Bei den §§ 8a ff. BSIG geht es um die Sicherheit der Informationstechnik kritischer Infrastrukturen. Die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Meldungen an das BSI dienen der Versorgungssicherheit in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung und Telekommunikation. Von den Meldepflichten nach § 8b BSIG sind Kernkraftwerke und sonstige Energieanlagen ausgenommen (§ 8c Absatz 3 Nummer 2 und 3 BSIG). Für Energieanlagen, die durch die BSI-Kritisverordnung als kritische Infrastruktur bestimmt worden sind, gilt jedoch dieselbe Meldepflicht nach § 11 Absatz 1c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 3 Satz 6 BSIG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5a Absatz 7 Satz 2 - neu - BSIG-E

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8a Absatz 3 Satz 4, 5 BSIG , Buchstabe b § 8a Absatz 4 BSIG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8c BSIG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 8d Absatz 3 BSIG

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 8d Absatz 4 Satz 3 BSIG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 44b Satz 4 AtG


 
 
 


Drucksache 383/17 (Beschluss)

... 2. Gewaltprävention ist primär staatliche Aufgabe, insbesondere von Polizei und Justiz, unabhängig davon, ob es um Beschäftigte oder sonstige Personen geht. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft müssen Straftaten auch gegen Beschäftigte im Dienstleistungssektor konsequenter verhindert, verfolgt und geahndet werden. Da Gewalt gegen Personen oftmals im Zusammenhang mit anderen Straftaten begangen wird, ist auch gegen die Täter von Eigentumsdelikten konsequenter vorzugehen, zum Beispiel bei bandenmäßigem Ladendiebstahl.



Drucksache 717/1/17

... 2. Der Bundesrat sieht das in den Trends angenommene Verkehrswachstum zwischen 2010 und 2050 um 42 Prozent im Personenverkehr und 60 Prozent im Güterverkehr in Bezug zum Reduktionsziel der Treibhausgasemissionen (THG) des Verkehrs von mindestens 60 Prozent bis 2050 kritisch. Im Kontext zum erhöhten Handlungsdruck nach dem Pariser Klimaschutzabkommen müssen nach Auffassung des Bundesrates die zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendigen THG-Reduktionen durch eine Strategie ergänzt werden, die eine gezielte Steuerung der Verkehrsnachfrage, auch über die Verkehrsmittel, beinhaltet und zudem Änderungen des Verbraucherverhaltens und der Nachfragemuster berücksichtigt. So sind steigende Mobilitätsbedürfnisse auch ohne Verkehrswachstum möglich, da nicht die Weglänge, sondern die Zielerreichung mobilitätsbestimmend ist. Der Bundesrat bezweifelt insofern den Ansatz der Kommission, dass bei einem derartigen Verkehrswachstum, und dies insbesondere im Güterverkehr, das THG-Reduktionsziel von 60 Prozent erreichbar ist.



Drucksache 688/17

... ii) zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beitragen und dabei sicherstellen, dass der Finanzsektor einen nachhaltigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leistet.



Drucksache 713/17

... Internationalen Rankings zufolge befinden sich nur 10 der 50 besten Hochschulen der Welt in der EU. Europa muss weiterhin ein attraktiver Studienstandort bleiben, und in Zukunft sollten mehr europäische Universitäten in internationalen Rankings ganz vorne stehen. Zur Förderung der Exzellenz unserer Hochschulen und zur Ausbildung unseres Zugehörigkeitsgefühls zur EU erhalten einige wenige europäische Hochschuleinrichtungen, die Studiengänge zu europäischen Themen anbieten, Fördermittel aus dem EU-Haushalt: das Europäische Hochschulinstitut in Florenz, das Europakolleg in Brügge und Natolin, das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung in Maastricht, die Europäische Rechtsakademie in Trier und das Internationale Zentrum für Europäische Bildung in Nizza. Aus denselben Gründen sollten die Organe der EU und die Mitgliedstaaten die Einrichtung der Fakultät für europäische und transnationale Governance in Florenz unterstützen, an der Führungskräfte aus den nationalen Verwaltungen, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft zu EU-Themen geschult würden. Außerdem fördert die Union das Europäische Innovations-und Technologieinstitut (EIT), das kreativen Köpfen bei der Entwicklung neuer Ideen und unternehmerischer Projekte hilft.



Drucksache 189/17 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es erheblicher Anstrengungen im Verkehrssektor bedarf, um einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der Mindestziele von 27 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch und 30 Prozent Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 2005 bis 2030 in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft zu erreichen.



Drucksache 72/1/17

... a) Der Bundesrat erkennt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs an, den Zugang zu und die Nutzung von meteorologischen Daten für die Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft zu vereinfachen, um den Mehrwert aus der Nutzung der Daten durch den privatwirtschaftlichen Sektor zu vergrößern und um verbesserte Möglichkeiten der Weiterverwendung der Daten für privatwirtschaftliche Nutzer jeglicher Art und insbesondere Startup-Unternehmen zu schaffen.

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Drucksache 72/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWD-Gesetz


 
 
 


Drucksache 636/17

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission Agrarmärkte (Sektor Obst und Gemüse)



Drucksache 543/1/17

... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.



Drucksache 697/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat lehnt entschieden die Einführung der geplanten, strategischen Aufsichtspläne ab. Mit ihrer faktisch verbindlichen Wirkung würden diese strategischen Aufsichtspläne für das - vom Rat der Aufseher unabhängige - Direktorium in den ESAs ein Instrument darstellen, mit dem dieses den Mitgliedstaaten ihre Aufsichtstätigkeit weitestgehend diktieren könnte. Derart gravierende Mängel in der aufsichtlichen Konvergenz, die diese Form einer "direkten Aufsicht über die Hintertür" rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Weiterhin hat die Kommission auch nicht dargelegt, wieso die darüber hinaus geplante Ausdehnung des Instruments "Aufsichtshandbuch" von der Bankenaufsicht auf die anderen beiden Sektoren und auf die Bankenabwicklung erforderlich ist.

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Drucksache 697/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

9. Angemessene allgemeine Befugnisse

a Nachhaltigkeit

b Fintechs

c Neue Konvergenzbefugnisse

d Level-2- und -3-Normierungen

10. Direkte Aufsichtsbefugnisse

11. Angemessene Governance-Strukturen

12. Angemessene Finanzierungsstruktur

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 686/1/17

... - Zudem birgt die Rückversicherungsphase auch im modifizierten Ansatz erkennbare Elemente einer möglichen Risikoteilung und Vergemeinschaftung: Bereits mit Beginn der Rückversicherungsphase sollen Beiträge aller Banken zu dem gemeinsamen Einlagenversicherungsfonds (DIF) fällig werden. Kommt es zum Ausfall einer Bank, sollen Liquiditätsdefizite der nationalen Einlagensicherungssysteme sodann - bis zu 100 Prozent - in Form von Krediten des europäischen Einlagensicherungssystems überbrückt werden. Diese Kredite sollen durch Beiträge - oder im äußersten Fall auch in Form einer Nachschusspflicht ("Ex-post-Beiträge") - aller Banken finanziert werden. Bereits diese Form der Liquiditätsdeckung ist so angelegt, dass sie zu Lasten des gesamten europäischen Bankensektors gehen kann und insofern falsche Anreize auf Seiten der Banken und der nationalen Aufseher schafft.



Drucksache 181/1/17

... Zwar ist mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) ein Textformerfordernis und damit eine Art sektorale Bestätigungslösung speziell für Verträge über Gewinnspieldienste eingeführt worden, die zum damaligen Zeitpunkt den größten Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen über belästigende Werbeanrufe ausgemacht haben. Ergänzend sind ein neuer Bußgeldtatbestand für unerlaubte Werbeanrufe, die unter Einsatz einer automatischen Anrufmaschine durchgeführt werden, geschaffen und die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe von 50 000 Euro auf 300 000 Euro erhöht worden.



Drucksache 98/17

... - Der Begriff der "öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" sollte bei der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen konsequent so ausgelegt werden, dass neben der Versorgung in den Bereichen Telekommunikation, Elektrizität und sonstigen Dienstleistungen von strategischer Bedeutung die Herstellung von Produkten umfasst wird, die im Militär-/Rüstungsbereich verwendbar sind oder bei der Daten-/Cybersicherheit eine wesentliche Rolle spielen können. Dies sollte soweit wie möglich durch eine Erweiterung des Katalogs der sektorspezifischen Prüfung in § 60 Abs. 1



Drucksache 731/17

... Der Agrarsektor und die ländlichen Gebiete in der EU tragen entscheidend zu guten Lebensbedingungen und zur Zukunft der Union bei. Die EU-Landwirtschaft ist einer der weltweit führenden Lebensmittelerzeuger und garantiert, dass für mehr als 500 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger die Versorgung mit Lebensmitteln gesichert ist. Darüber hinaus sind die Landwirte in der EU die wichtigsten Manager der natürlichen Umwelt, da sie auf 48 % der Flächen in der EU (und Forstwirte auf weiteren 36 %) die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft und biologische Vielfalt schützen und wichtige Kohlenstoffsenken sowie nachwachsende Rohstoffe für die Industrie und die

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Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 119/17

... Der Europäische Rat verabschiedete im Oktober 2014 den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Einer der Kernpunkte des Rahmens bis 2030 ist das verbindliche Ziel, die Treibhausgasemissionen in der EU insgesamt bis 2030 um mindestens 40 % unter die Werte von 1990 zu senken. Um dieses Ziel auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, müssen die unter das EU-EHS fallenden Sektoren ihre Emissionen gegenüber 2005 um 43 % verringern, während die nicht unter das System fallenden Sektoren eine Senkung um 30 % gegenüber 2005 erreichen müssen. Dies ermöglichte es der EU, im Rahmen des Übereinkommens von Paris ihren Beitrag zu übermitteln, der als gesamtwirtschaftliche Verpflichtung gilt und die Emissionen aus dem Luftverkehr einbezieht. Die EU hat sich verpflichtet, in gebührendem Umfang zu dem Klimaziel des Übereinkommens von Paris, den Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 *C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen fortzusetzen, ihn auf 1,5 *C zu begrenzen, sowie zu dem von der ICAO angestrebten Ziel, die weltweiten CO

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Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 717/17

... -Emissionen im Verkehrssektor vorlegen."

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Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 696/17

... Die EU kann den Schutz des öffentlichen Raums auf zwei Arten unterstützen: Erstens kann sie den Austausch bewährter Verfahren grenzübergreifend durch gezielte Finanzierung (Kapitel II) sowie Praktikernetze und Leitfäden (Kapitel III) fördern. Zweitens kann sie eine Vielzahl von Interessenträgern der lokalen Ebene und des Privatsektors in diese Arbeiten einbeziehen (Kapitel IV) . Auf der Grundlage eines ganzheitlichen Netzwerk-Konzepts werden mit diesem Aktionsplan eine Reihe von Foren für einen systematischeren und strukturierteren Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zum Schutz des öffentlichen Raums ins Leben gerufen. Gegebenenfalls werden sich die Arbeiten zum Schutz des öffentlichen Raums auf Maßnahmen und Erfahrungswerte für Aspekte wie Schutz kritischer Infrastrukturen oder Vorsorge gegenüber Sicherheitsrisiken durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen4 stützen und somit für Synergien zwischen diesen verwandten Bereichen sorgen.



Drucksache 573/17

... Evaluierungen, wie sie in kohäsionspolitischen Verordnungen vorgesehen sind, werden dazu beitragen, die Stärken und Schwächen des derzeitigen Vorgehens besser kennenzulernen, doch steht bereits heute fest, dass Strategien der intelligenten Spezialisierung einen wichtigen Beitrag zur Neuausrichtung der Kohäsionspolitik der Europäischen Union leisten und dass der Wettbewerbsvorteil Europas von seiner Fähigkeit abhängt, neue Wachstumsmodelle auf regionaler Ebene mittels gezielter Investitionen in innovative Sektoren mit signifikantem Wachstumspotenzial und hohem Mehrwert zu fördern.

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Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 73/17 (Beschluss)

... "4. für die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors nach der Verordnung zur Anreizregulierung nach § 21a Absatz 6." '

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Drucksache 73/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - § 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - § 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und § 9 Absatz 4 ARegV

Artikel 3a
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 89/1/17

... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass sich die deutsche Wirtschaft in einer soliden Verfassung befindet. Weiterhin kommen wesentliche Nachfrageimpulse von den staatlichen und privaten Konsumausgaben. Darüber hinaus tragen die Wohnungsbauinvestitionen zur aktuellen wirtschaftlichen Dynamik bei. Insbesondere schlägt sich der kontinuierlich fortschreitende Beschäftigungsaufbau, vor allem im Dienstleistungssektor, in einer soliden Binnenkonjunktur nieder. Aufgrund steigender verfügbarer Einkommen der privaten Haushalte profitieren die Menschen direkt von der guten wirtschaftlichen Lage. Begünstigt wird der aktuelle konjunkturelle Aufschwung vom niedrigen Zinsniveau und leicht expansiv wirkenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen.



Drucksache 658/1/17

... b) Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach der Unionsgesetzgeber berechtigt ist, für verschiedene Verkehrssektoren Vorschriften aufzustellen, die ein unterschiedliches Verbraucherschutzniveau vorsehen. Die in den verschiedenen Verkehrssektoren tätigen Unternehmen sind nicht miteinander vergleichbar, da sie sich in ihrer jeweiligen Funktionsweise, ihrer Zugänglichkeit und der Aufteilung ihrer Netze unterscheiden (Urteil vom 26. September 2013, Aktenzeichen: C-509/11).



Drucksache 750/17 (Beschluss)

... 3. Finanzielle Hilfsmaßnahmen - durch den ESM/EWF oder den ECOFIN-Rat - sollten zudem im Rahmen eines Schuldenrestrukturierungsmechanismus stärker als bisher an eine Beteiligung des Privatsektors gekoppelt sein. Mehr Beteiligung des Privatsektors setzt weiterhin effektiv funktionierende Abwicklungs-strukturen der Investoren (zum Beispiel Banken) voraus. Anderenfalls würde die Beteiligung dieser Investoren praktisch "durch die Hintertür" ausgehebelt. Eine wirkliche Beteiligung des Privatsektors sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung, schafft an den Kapitalmärkten Klarheit bei der Risikobewertung und begrenzt die Anzahl der Gläubiger, die auf eine vollständige Rettung spekulieren.



Drucksache 448/1/17

... c) Der Bundesrat geht davon aus, dass die sukzessiven Wirkungen des Wegfalls der Hochwertung der Entgelte ab dem 1. Januar 2025 in den neuen Ländern vermieden werden können, wenn Politik, Wirtschaft und Tarifpartner diesen Zeitraum nutzen, um bei der Tarifbindung, der Eindämmung des Niedriglohnsektors, der Durchsetzung des "Equal-PayGrundsatzes" und bei der Zurückdrängung von prekären Beschäftigungsverhältnissen deutliche Fortschritte zu erzielen. Dementsprechende Erfolge kämen allen Beschäftigten zu Gute.



Drucksache 666/1/17

... 8. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass nach dem Vorschlag der Kommission transnationale Mobilität von Auszubildenden ein Bestandteil der Berufsausbildungsqualifikationen sein soll. Er ist zwar der Überzeugung, dass eine Auslandserfahrung junge Menschen in ihrer beruflichen sowie persönlichen Entwicklung fördern kann. Eine allgemeine Forderung nach einem Auslandsaufenthalt als Qualitätskriterium bildet aus Sicht des Bundesrates jedoch nicht die realen Bedarfe ab, vielmehr sollte der Auslandsaufenthalt eine Option für Auszubildende darstellen. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Programms "Erasmus+" für die Förderung von Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung. Er spricht sich auch mit Blick auf die Nachfolgegeneration des Programms "Erasmus+" für eine Fortführung der Förderung in diesem Bereich sowie die Beibehaltung einer integrierten Programmstruktur unter Einbeziehung sämtlicher Bildungsbereiche aus. Die neue Programmgeneration muss ungeachtet der kommissionsinternen Strukturierung der Generaldirektionen den gesamten Bildungsweg abbilden und somit alle Bildungssektoren abdecken.



Drucksache 120/17

... Die Lösung struktureller Probleme erfordert ein ganzheitliches, sektorübergreifendes Konzept, das über die Umweltpolitik hinausreicht und technische Zusammenarbeit, aber auch politisches Engagement voraussetzt. Der EIR-Prozess bietet eine neue Gelegenheit, alle wichtigen nationalen und lokalen Akteure sowie den Rat, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss für die verbleibenden Umsetzungslücken zu sensibilisieren.

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Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 681/17

... Der Bundesrat stellt fest, dass sich die wirksame Verfolgung von Geldwäschestraftaten mittelbar positiv auf ein investitions-, unternehmens- und bürgerfreundliches Umfeld auswirken kann. Er ist zudem der Ansicht, dass die Kommission mit Hilfe des neu aufgenommenen Schaubilds zur Geldwäsche einen Vergleich der Justizsysteme auf allgemeiner Grundlage vornehmen will. Die Kommission möchte den Bundesrat darauf hinweisen, dass das EU-Justizbarometer nicht dazu dient, einen allgemeinen Vergleich der Justizsysteme anzustellen. Gegenstand von Schaubild 19 ist die durchschnittliche Dauer der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Geldwäschestraftaten. Die wirksame Strafverfolgung in diesem Bereich des Unionsrechts ist - wie der Bundesrat allgemein anerkennt - nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität, sondern stärkt auch die Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsektors, das Vertrauen in das Finanzsystem und den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt. Was die Bedenken des Bundesrats hinsichtlich der Datenlücke angeht, stimmt die Kommission zu, dass nach wie vor bestimmte Daten fehlen, einschließlich Daten für Deutschland. Da die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche die Mitgliedstaaten verpflichtet, einschlägige Daten aus diesem Bereich bereitzustellen, ist die Kommission zuversichtlich, dass sie diese Datenlücke künftig weiter schließen kann.



Drucksache 62/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, Open Data in der Bundesverwaltung einzuführen und umzusetzen. Daten sind Antreiber der Wirtschaft im digitalen Zeitalter. Sie sind Grundlage für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Der öffentliche Sektor erfasst, erstellt und reproduziert ein breites Spektrum an Informationen und Daten aus unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel Geographie, Verkehr, Wirtschaft, Gesundheit, Soziales.

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Drucksache 62/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 4, Absatz 5 Satz 1 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a EGovG


 
 
 


Drucksache 355/17

... Allerdings soll durch diese Bestimmungen gewährleistet werden, dass die Transparenzpflicht keine unnötige Belastung darstellt und dass die Vertragspartner der Urheber und ausübenden Künstler nicht verpflichtet sind, Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie nicht besitzen. Wie in Erwägungsgrund 41 dargelegt sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Erfüllung der Transparenzpflicht mittels sektorspezifischer Dialoge der Interessenträger zu erleichtern. Außerdem sieht Artikel 14 Absätze 2 und 3 in bestimmten Fällen Anpassungen zur Minderung des Verwaltungsaufwands für die Vertragspartner von Urhebern und ausübenden Künstlern vor.



Drucksache 3/17 (Beschluss)

... -Emissionen" wird eine integrierte Betrachtung und Vernetzung der Energieverbrauchssektoren (Sektorkopplung) immer wichtiger. Der Bundesrat regt an, diesen Gesichtspunkt mittelfristig verstärkt zu berücksichtigen.



Drucksache 387/17

... - Agrar- und Lebensmittelsektor, u.a. durch klimafreundliche Landwirtschaft, Anwendungen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

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Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 725/17

... Da der Verkehrssektor für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen und der Luftverschmutzung verantwortlich ist, stellt die nachhaltigere Gestaltung des Verkehrs ein zentrales Element der EU-Verkehrspolitik dar. In der Strategie für die Energieunion3 vom Februar 2015 wurde der Übergang zu einem energieeffizienten und emissionsarmen Verkehrssektor als überaus wichtig erachtet.

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Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 649/17

... ) zwischen der EU und Kanada wird mit Wirkung vom 21. September vorläufig angewandt. Mit Japan hat sich die EU am 6. Juli grundsätzlich auf die wesentlichen Elemente eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geeinigt, an dessen endgültiger Fassung mit Hochdruck gearbeitet wird, damit bis Jahresende ein Abschluss erzielt werden kann. Mit diesen weitreichenden Abkommen werden beispielsweise die meisten Zölle wegfallen, die EU-Unternehmen beim Handel mit Kanada und Japan entrichten müssen, und es werden Märkte für EU-Ausfuhren erschlossen, u.a. für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Getränke. Mit den Abkommen werden Hemmnisse in mehreren Dienstleistungssektoren beseitigt, und es wird eine innovative, wettbewerbsfähige Wirtschaft gefördert, wodurch allen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren, die Geschäftstätigkeit erleichtert wird.



Drucksache 654/1/17

... 5. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, bei Fragen der Haftung über Schäden hinaus, die den Unternehmen und Lieferketten entstehen, auch die besonderen Schadensbilder bei privaten Nutzerinnen und Nutzern von IT-Produkten und - Dienstleistungen sowie dem öffentlichen Sektor in den Blick zu nehmen.



Drucksache 383/1/17

... "1a. Gewaltprävention ist primär staatliche Aufgabe, insbesondere von Polizei und Justiz, unabhängig davon, ob es um Beschäftigte oder sonstige Personen geht. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft müssen Straftaten auch gegen Beschäftigte im Dienstleistungssektor konsequenter verhindert, verfolgt und geahndet werden. Da Gewalt gegen Personen oftmals im Zusammenhang mit anderen Straftaten begangen wird, ist auch gegen die Täter von Eigentumsdelikten konsequenter vorzugehen, zum Beispiel bei bandenmäßigem Ladendiebstahl."



Drucksache 411/17

... Von einer Befristung wird aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit abgesehen. Die Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung dient der Umsetzung der Binnenschifffahrtsrichtlinie, welche in einem international geprägten Verkehrsträger, der überwiegend durch grenzüberschreitende Aktivitäten auf dem europäischen Wasserstraßennetz gekennzeichnet ist. Die Richtlinie wirkt darauf hin, gleiche Rahmenbedingungen für den sektoralen Arbeitsmarkt zu fördern. Eine Evaluation der nationalen Verordnung ist nicht vorgesehen. Die Regelungen sollen dauerhaft wirken.



Drucksache 713/17 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat würdigt die positiven Auswirkungen der EU-Fördermaßnahmen im Kulturbereich, namentlich des Programms "Kreatives Europa" sowie der Aktion "Kulturhauptstädte Europas". Er hält es allerdings für verfrüht, für die erst 2016 angelaufene und noch nicht evaluierte Bürgschaftsfazilität für den Kultur- und Kreativsektor bis 2020 bereits jetzt eine Aufstockung vorzusehen. Er sieht darüber hinaus mit Sorge, dass die Kultur-Säule des Programmes "Kreatives Europa" in der Mitteilung keine Erwähnung findet. Gerade hierüber, etwa über die Förderung literarischer Übersetzungen, werden kulturelle Inhalte grenzüberschreitend erlebbar gemacht und damit das Ziel der Mitteilung, eine europäische Identitätsstiftung, befördert.



Drucksache 606/16 (Beschluss)

... Auch steht für eine Missbrauchsprüfung regelmäßig nur eine sehr begrenzte Auswahl an Vergleichsunternehmen bzw. vergleichbaren Versorgungsgebieten zur Verfügung. Fernwärme wird mittels verschiedener Technologien mit unterschiedlichen Brennstoffen erzeugt, so dass häufig eine Aufschlüsselung und Begründung der Brennstoffkosten - als größtem Kostenfaktor - geboten ist. Mit Rücksicht auf die in der Praxis vorkommenden Mehrspartenunternehmen ist es weiter notwendig, dass Fernwärmeversorger u.a. im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Überschreitung ihrer Entgelte über die notwendigen Kosten nach Ziffer 2 die den Fernwärmebereich betreffenden Einnahmen und Kosten in einer Spartenrechnung aufzuschlüsseln und im Einzelfall ggf. sachlich zu rechtfertigen haben. Wie das Bundeskartellamt in seinem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme festgestellt hat, sind im Fernwärmesektor im Vergleich zu Strom und Gas wesentlich mehr potentielle Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen und neben der "normalen" Missbrauchsprüfung in größerem Umfang Kostennachteile oder -vorteile aufgrund objektiver Faktoren zu analysieren, die allein das betroffene Unternehmen erläutern kann. Daher ist mit Rücksicht auf die vorhandene Informationsasymmetrie eine Einbeziehung des Fernwärmesektors in § 29

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Drucksache 606/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34 GWB und 19 § 34a GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB


 
 
 


Drucksache 315/16

... Der EQR forderte Akteure unterschiedlicher nationaler Bildungssektoren auf, gemeinsam kohärente nationale Qualifikationsrahmen auf der Grundlage von "Lernergebnissen" zu gestalten. Er braucht jedoch einen neuen Impuls, um die Menschen und Organisationen auch tatsächlich zu erreichen und um als Grundlage für alltägliche Entscheidungen bei der Personaleinstellung oder beim Zugang zu Lernangeboten dienen zu können. Dazu sollen unter anderem Überlegungen über die verschiedenen Möglichkeiten, Wissen und Kompetenzen zu erwerben, angestellt werden.

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Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 645/16

... Durch Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1613 der Kommission vom 8. September 2016 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 10) wurde den Mitgliedstaaten eine Beihilfe der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 350.000.000 Euro zur Verfügung gestellt, um Milcherzeugern oder Landwirten in den Sektoren Rindfleisch, Schweinefleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe zu gewähren. Auf Deutschland entfällt ein Anteil in Höhe von 57.955.101 Euro. Der Bund beabsichtigt, im Einklang mit Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1613, die Verdoppelung der EU-Mittel. Diese soll mit dem Haushaltsgesetz 2017 beschlossen werden, sodass insgesamt 115.910.202 Euro zur Verfügung stehen.

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Drucksache 645/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Höhe der Beihilfe

§ 4
Gewährung der Beihilfe

§ 5
Antrag

§ 6
Nachweis über die Nichtsteigerung

§ 7
Übermittlung von Betriebsdaten

§ 8
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Mitteilungen

§ 10
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 665/16

... V zugelassenen Krankenhäusern gelten und als ein auf zehn Jahre angelegtes Modellprojekt konzipiert sein. In diesen zehn Jahren sollen unter wissenschaftlicher Begleitung alle relevanten Daten (Zahl der Anspruchsteller, finanzielles Volumen, Verfahren zur Abwicklung der Ansprüche, Bewährung der Leistungsvoraussetzungen etc.) erhoben werden, bevor der Fonds in eine endgültige und ggfs. sektorenübergreifende Form überführt werden kann.



Drucksache 315/1/16

... 25. Die Kommission kündigt an, eine "Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen" ins Leben rufen zu wollen, um unter anderem Möglichkeiten höherer beruflicher Aus- und Weiterbildung zu entwickeln und gegebenenfalls Branchenvereinbarungen zur Anerkennung von Qualifikationen und Zertifikaten zu fördern. Der Bundesrat stellt fest, dass dies Kernbereiche mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten berührt, und lehnt die Schaffung von Parallelsystemen außerhalb des staatlichen Systems ab. Er warnt zudem vor einer Vermengung der "Blaupause" mit dem EQR und vor einer Thematisierung der Referenzierung der internationalen sektoralen Qualifikationen zum EQR. Hierdurch würde die bisherige Funktion des EQR als Transparenz- und Vergleichsinstrument zumindest in Teilen um Anerkennungskomponenten ergänzt, was der Bundesrat ablehnt.



Drucksache 735/1/16

... 1. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen[, entsprechende Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz voranzutreiben] und dafür insbesondere die energetische Renovierung bestehender Gebäude zu beschleunigen. [Er sieht großes Potenzial für Energieeinsparmaßnahmen sowie für Effizienzgewinne im Gebäudesektor.] Die Kommission weist richtigerweise darauf hin, dass etwa 75 Prozent der Gebäude nicht energieeffizient sind und, je nach Mitgliedstaat, jährlich lediglich 0,4 bis 1,2 Prozent des Gebäudebestands renoviert werden. Energieeffizientere Gebäude führen nicht nur zu Energieeinsparungen, die den Haushalten zugutekommen, sondern erhöhen auch den Komfort, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner.



Drucksache 82/16

... Aus den Berichten geht ferner deutlich hervor, dass im Energiesektor der EU zwischenstaatliche Abkommen weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden. Der ZSABeschluss ist daher nach wie vor von Belang, muss aber an sich wandelnde Rahmenbedingungen der Energielieferungen und Versorgungswege angepasst werden. Ferner wird in den Berichten unterstrichen, dass es durch den ZSA-Beschluss einen eindeutigen Mehrwert für die EU gibt, da er die Zusammenarbeit und Transparenz auf EU-Ebene stärkt und zur Versorgungssicherheit und zum Funktionieren des Energiebinnenmarkts beiträgt.



Drucksache 340/16 (Beschluss)

... -Reduktionsziele der Kommission im Mobilitätssektor ist ein Markterfolg von Elektrofahrzeugen in Deutschland mitentscheidend. Daneben ist der Erfolg der



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.