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0619/05B
0248/05
0140/05B
0286/1/05
0267/05
0619/05
0813/05
0854/2/05
0053/05
0140/05
0321/1/05
0361/2/05
0319/05
0732/05
0619/1/05
0018/05
0286/05B
0773/05
0941/05
0490/05
0914/1/05
0428/05
0243/05
0318/05
0481/05
0546/05B
0271/05
0352/05
0569/05B
0914/05B
0429/05
0762/05
0569/1/05
0569/05
0924/05B
0944/05
0321/05B
0631/05
0924/05
0137/05
0948/1/05
0361/4/05
0321/05
0714/05
0390/05
0436/05
0162/05
0210/1/05
0924/1/05
0485/05
0269/04
0846/04B
0918/1/04
0846/1/04
0662/1/04
0767/04
0846/2/04
0622/04
0720/04
0983/3/04
0438/04
0892/1/04
0892/04
0280/04
0918/04B
0450/04
0892/04B
0734/04
0664/04
0662/04B
1011/04
0365/04
0613/04
0889/04
0856/03
Drucksache 253/12 (Beschluss)

... Was "sonstige Kunstgriffe" sind, die "irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten ( ... ) geben könnten" (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a, Ziffer iii der REMIT-Verordnung), dürfte für den Normadressaten nicht ohne Weiteres erkennbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 371/12

... "Für Krafträder gilt die Richtlinie 1997/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Abl. EG (Nr.) L 226 S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005, S. 778) in der jeweils geltenden Fassung."



Drucksache 428/12 (Begründung)

... Die Bundesanstalt für Straßenwesen hatte sich deshalb mit einem alternativen Signalbild für Motorradfahrer auseinandergesetzt und Alternativen aufgezeigt (Tagfahrleuchten). Ein entsprechender Vorschlag wurde von dem Weltforum für die Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) angenommen (Änderung der ECE-Regelung Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten)) und ist am 24. Oktober 2009 in Kraft getreten. Dieser Vorschlag findet auch die Zustimmung der Motorradverbände. Dabei wurde er sowohl aus umweltpolitischen (weniger Kraftstoffverbrauch) als auch aus Verkehrssicherheitsgründen begrüßt. Damit ist es möglich, Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten auszurüsten. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 24/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat lehnt die sich aus Artikel 12 ergebenden Möglichkeiten zur Schließung vermeintlicher Kapazitätslücken insgesamt ab. Mit Blick auf Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat in der Vergangenheit wiederholt und zuletzt mit der Stellungnahme vom 17. Dezember 2010 (BR-Drucksache 701/10(B)) darauf hingewiesen hat, dass die Errichtung eigener Ressourcen der Gemeinschaft die Grundlage eines Einstiegs in operative Kompetenzen darstellt und keinesfalls akzeptabel ist. Die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b entwickelte Verfahrensweise erlaubt nur den Schluss, dass hier - ungeachtet der letztlich noch vorzunehmenden Konstruktion in der Durchführung - im materiellen Sinne Unionskapazitäten entstehen. Eine derartige Selbstermächtigung der Gemeinschaft geht entschieden über die Kompetenzregel des Artikels 196 AEUV hinaus. Im Übrigen würde eine derartige Praxis auch im politischen Rahmen ein denkbar falsches Signal setzen. Denn es kann angenommen werden, dass hiernach auch die Bereitschaft einiger Mitgliedstaaten weiter sinken dürfte, ihre Defizite aus eigenem Antrieb abzubauen und für die entsprechenden Hilfsstrukturen zu sorgen.



Drucksache 584/12

... kurz bevor steht, wurde auf Fachebene gegenüber den Ländern angekündigt, das Vorhaben weiter betreiben zu wollen. Sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg als auch die übrigen Länder signalisierten nun gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass aufgrund der angespannten Haushaltslagen in den Ländern kein Bedarf für einen entsprechenden Modellversuch gesehen werde.



Drucksache 745/1/12

... -Reduzierungen gegenüber 1990 von 40 Prozent bis 2030 und 60 Prozent bis 2040 als Ziele festgelegt. Mit diesen ehrgeizigen Festlegungen ist ein 20-Prozent-Ziel bis 2020 nicht vereinbar. Mit einem 30-Prozent-Ziel wäre die Konsistenz zum genannten Fahrplan gewahrt, und die EU gäbe ein Signal für anspruchsvollen Klimaschutz auf internationaler Ebene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 549/12

... Zweitens sollten die Anstrengungen einzelner Sektoren und Akteure besser aufeinander abgestimmt werden. Während mehrere parallele Forschungsanstrengungen im Allgemeinen Durchbrüche wahrscheinlicher machen und die Bandbreite von Lösungen erweitern, legen die Besonderheiten von Verkehrsinnovationen nahe, dass gemeinsame oder koordinierte Anstrengungen unter Einbeziehung verschiedener Sektoren und Akteure möglicherweise in bestimmten Bereichen wirksamer sein könnten. Beispielsweise verweisen Verkehrsdienstleister häufig auf ein unzureichendes oder unausgereiftes Angebot innovativer Lösungen, während die Hersteller von Transportlösungen häufig deutliche Marktsignale abwarten, bevor sie neue Lösungen entwickeln, und nicht immer sind ihnen die Anforderungen der Nutzer klar14.



Drucksache 441/12

... 3. Der Bundesrat stellt nun fest, dass die von der United Nations Economic Commission of Europe (UN/ECE) für die Geräuschentwicklung von Krafträdern überarbeitete Regelung ECE-R 41, die voraussichtlich von der Europäischen Kommission in europäisches Recht umgesetzt werden soll, die damaligen Ziele sehr moderat angeht. Er befürchtet daher, dass bei einer unveränderten Übernahme dieser neuen UN/ECE-Geräuschvorschriften auf Jahre hinaus keine Verbesserung bei gesundheitlichen Belastungen durch Motorradlärm in der EU möglich sein wird. Ferner werden hierdurch falsche Signale an die weltweiten Hersteller gesandt, die Bemühungen um "lärmarme" Motorräder entwerten.



Drucksache 128/11

... , Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen verschiedene Klagen gegeben, die in der öffentlichen Diskussion mit der Frage nach einer kinderfreundlichen Gesellschaft aufgegriffen worden sind. Es besteht daher Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts, um den von solchen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren und um ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten / nachhaltige Entwicklung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten / nachhaltige Entwicklung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1588: 10. Gesetz zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 424/2/11

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die derzeitige Befreiung von Staatsanleihen aller Mitgliedstaaten von der Eigenkapitalunterlegung (Artikel 109 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags) für die Zukunft beibehalten werden sollte, da die derzeitige Risikogewichtung von EU-Staatsanleihen bei den Instituten falsche Anreize zum Erwerb risikobehafteter Staatsanleihen und damit zu lange falsche Marktsignale gesetzt hat.



Drucksache 184/11

... Galileo ist ein richtungsweisendes Projekt der Union und das erste weltweite Satellitennavigationssystem, das für zivile Zwecke geschaffen wurde. In einer Zeit, in der die Abhängigkeit von globalen Satellitennavigationssystemen ständig wächst, wird Galileo die Unabhängigkeit der Union in einem strategischen Bereich gewährleisten. Mit EGNOS macht die Europäische Union den ersten Schritt im Bereich der Satellitennavigationssysteme; das Ziel von EGNOS ist es, die Qualität der von globalen Satellitennavigationssystemen auf das Gebiet Europas übertragenen Signale zu verbessern. Die durch die Programme Galileo und EGNOS geschaffenen Systeme stellen die erste große Weltrauminfrastruktur dar, über die die Union selbst verfügt und die sie auch selbst betreibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/11




1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen

2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union

2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS

2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES

2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES

2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“

2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung

2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES

2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik

2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen

2.4. Weltraumforschung

3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020

3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit

3.2. Förderung von Forschung und Innovation

3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation

4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik

5. Anpassung der Verwaltung

5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA

5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme

6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 72/11

... Zu Zeiten von Lebensmittelrekordpreisen - wie in den Jahren 2007-2008 - haben viele Arme in den Entwicklungsländern ihre Nahrungsaufnahme reduziert. 12 Die Lebensmittelpreissteigerungen des Jahres 2010 können bei schwächeren Verbrauchern zu einer weiteren Zunahme der Unterernährung, des Bedarfs an humanitärer Hilfe, sozialer Spannungen und Unruhen in der Welt beitragen. Höhere Weltmarktpreise können zwar die Agrarproduktion anregen, aber die Mechanismen zur Weitergabe der Preise sind oft unzulänglich. In zahlreichen Entwicklungsländern sind die Grundstoffmärkte häufig von den Weltmärkten abgeschnitten oder bestenfalls werden Weltmarktpreissignale mit erheblicher Verzögerung an die Inlandsmärkte übertragen, so dass das inländische Angebot oft mit Verspätung reagiert.



Drucksache 646/1/11

... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mindestvorschrift zur Marktmanipulation in Artikel 4 Buchstabe a und b des Richtlinienvorschlags den Mitgliedstaaten vorgibt, die - in vielfältiger Weise mögliche - Herbeiführung bestimmter Erfolge, nämlich die Aussendung falscher oder irreführender Signale bzw. die Beeinflussung eines Kurses, unter Strafe zu stellen. Diese Vorgabe wird dabei nicht auf bestimmte Handlungsmodalitäten wie etwa den Abschluss eines Geschäfts oder die Erteilung eines Handelsauftrags begrenzt. Der in Artikel 4 Buchstabe c enthaltenen Handlungsumschreibung der "Verwendung sonstiger Kunstgriffe" kommt ebenfalls keine erkennbare Konkretisierungsfunktion zu. Hinsichtlich der in Artikel 4 Buchstabe d beschriebenen Tathandlung der Informationsverbreitung ist das Verhältnis zu Artikel 4 Buchstabe a unklar. Unverständlich erscheint auch die Formulierung, wonach "Informationen ( ... ) Signale aussenden" sollen.



Drucksache 343/11 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freie Strommarkt und der geltende Preisbildungsmechanismus an den europäischen Strombörsen nicht geeignet ist, durch Preissignale rechtzeitige bzw. vorbeugende Investitionen in hocheffiziente Gaskraftwerke oder andere Projekte zur Absicherung von Lastspitzen oder in Backupkraftwerke bei ungünstigen Wetterlagen zu gewährleisten.



Drucksache 848/1/11

... keine Erlöschensregelung. Die Hochqualifizierten mit einem Mindestgehalt von 66 000 Euro erhielten ohne Vorbehalte einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Somit wäre die Neuregelung ein Rückschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage. § 19 AufenthG wird damit in seiner Wertigkeit herabgestuft und nähert sich dem § 18 AufenthG (Aufenthalt nur solange der Arbeitsvertrag besteht) an. Damit würde Deutschland gerade nicht das beabsichtigte Willkommenssignal an ausländische Fachkräfte senden. Denn auch der Personenkreis der leitenden Angestellten und Spezialisten kann den Arbeitsplatz verlieren, sei es durch Insolvenz oder Kündigung. Andererseits werden diese Fachkräfte auch schnell wieder einen entsprechenden Arbeitsplatz finden können. Sie müssten in diesem Fall aber einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, zum Beispiel befristet über § 18 AufenthG oder erneut nach § 19 AufenthG, wobei dann die Drei-Jahresfrist wohl wieder von vorn zu laufen beginnt. Wenn Deutschland diese Hochqualifizierten halten will, darf es sie nicht auf diese Weise verunsichern. Der Aufenthaltstitel nach § 19



Drucksache 407/11 Signal

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte

Artikel 4
Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken

Artikel 5
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken

Artikel 8
Gesundheitsüberwachung

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Umsetzung


 
 
 


Drucksache 646/11

... Die Kommission hat daher eine Mitteilung2 zu Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor veröffentlicht. Dieser Mitteilung zufolge sind strafrechtliche Sanktionen, insbesondere Gefängnisstrafen, generell als starkes Signal anzusehen, das den abschreckenden Charakter von Sanktionen bei angemessener Anwendung durch die Strafjustiz erhöhen könnte. Strafrechtliche Sanktionen eignen sich jedoch möglicherweise nicht für alle Arten von Verstößen und für jeden Fall. In ihrer Mitteilung kündigt die Kommission daher an zu prüfen, ob und in welchen Bereichen die Einführung strafrechtlicher Sanktionen und die Festlegung von Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftaten und Sanktionen wesentlich zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der EU-Finanzdienstleistungsvorschriften beitragen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Straftaten

3.3.2. Anstiftung, Beihilfe und Versuch

3.3.3. Strafrechtliche Sanktionen

3.3.4. Verantwortlichkeit juristischer Personen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Insider-Geschäfte

Artikel 4
Marktmanipulation

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Strafrechtliche Sanktionen

Artikel 7
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 8
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 9
Bericht

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 60/11

... ) dann gehemmt, wenn zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch oder über die den Anspruch begründenden Umstände schweben; eine Mediation stellt eine solche Verhandlung dar (vgl. nur Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 203 Rn. 5, m. w. N.). Legt man die zu § 203 Satz 1 BGB ergangene Rechtsprechung und die hierzu veröffentlichte Literatur als Maßstab zugrunde, so sind eine Mediation, aber auch Gespräche über den Vorschlag, eine Mediation einzuleiten, als Verhandlungen im Sinne dieser Vorschrift anzusehen. Schlägt zum Beispiel eine Partei eine Mediation vor und die Gegenpartei signalisiert, den Vorschlag zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, ist die Verjährung nach § 203 BGB gehemmt. Die Hemmung endet in diesem Fall, wenn eine der Parteien eindeutig und klar zu erkennen gibt, eine Mediation nicht beginnen zu wollen. Lassen die Parteien die Mediation zwischenzeitlich ruhen, um die bisher erzielten Ergebnisse zu überprüfen und dann über eine mögliche Fortführung zu entscheiden, endet die Hemmung erst, wenn eine der Parteien eine Fortsetzung der Mediation klar und deutlich ablehnt.



Drucksache 854/11

... 4. die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnik verfügt, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage ist, auf diese zu reagieren und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 6b
Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern

§ 7
Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

§ 7b
Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern

§ 13
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

c Preis- und Kostenwirkungen

4. Nachhaltigkeit

5. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 4c

Zu Nummer 4d

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 4f

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Nummer 5c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 7e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung


 
 
 


Drucksache 129/11

... "(3) Jedes zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene digitale Fernsehempfangsgerät, das für den Empfang von konventionellen Fernsehsignalen und für eine Zugangsberechtigung vorgesehen ist, muss Signale darstellen können,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 685/11 (Beschluss)

... "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind.



Drucksache 114/11

... Die Kommission hat Maßnahmen getroffen, um KMU für Umwelt- und Energiefragen zu sensibilisieren, und sie bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften, der Bewertung ihrer Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz sowie der Verbesserung von Fähigkeiten und Qualifikationen unterstützt. Diese Maßnahmen müssen zwar verstärkt werden, durch Europa 2020 wurde jedoch der Schwerpunkt dahingehend verlagert, dass KMU dabei geholfen wird, Schlüsselakteure des Übergangs zu einem ressourceneffizienten Wachstum zu werden. Obwohl für KMU durchaus einige Marktanreize zur Optimierung ihres Umgangs mit Ressourcen bestehen, sind die Marktsignale in vielen Fällen nicht leicht zu erkennen und zu deuten, zudem haben KMU mit begrenzten Informationen und Ressourcen zeitlicher, personeller und finanzieller Art zu kämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen, auch durch regionale Unterstützungsprogramme für Unternehmen, rechtzeitige Informationen und konkrete Hilfen durch Organisation zur Unternehmensförderung wie die Handelskammern und Beratungsdienste notwendig. Die Entwicklung zum Anreizen für Energie- und Ressourcenaudits kann diesen Übergang fördern.



Drucksache 129/11 (Beschluss)

... Nach Ersetzung des Begriffs der "erheblichen Störungen" durch "wesentlichen zeitlichen und räumlichen Nutzungsbeeinträchtigungen" wäre die Bestimmung - auch unter Berücksichtigung der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drucksache 129/11, S. 124: "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind.



Drucksache 228/11

... -Preissignal zu schaffen, wobei Überschneidungen zwischen beiden Instrumenten zu vermeiden sind.



Drucksache 72/1/11

... 2. Bevor allerdings Handelsregeln über Ausfuhrbeschränkungen einschließlich Verboten, Exportquoten und Exportabgaben aufgestellt werden, sollte die Kommission mit einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie ein deutliches Signal setzen, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die europäische Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.



Drucksache 817/11

... (10) Die Vorteile für die Umwelt, die von Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen im Straßenverkehr erwartet werden, haben zu einer wesentlichen Senkung des Geräuschpegels solcher Fahrzeuge geführt. Dadurch ist eine bedeutende Geräuschquelle weggefallen, durch die Fußgänger und Radfahrer mit Sehbehinderung sowie andere Verkehrsteilnehmer davor gewarnt wurden, dass sich ein Straßenfahrzeug nähert, sich in der Nähe befindet oder sich entfernt. Aus diesem Grund entwickelt die Industrie akustische Systeme, die dieses fehlende akustische Signal in Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen ausgleichen. Die Leistung akustischer Systeme für herannahende Fahrzeuge sollte harmonisiert werden. Die Montage solcher Systeme sollte jedoch eine Option im Ermessen der Fahrzeughersteller bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorgeschlagenes Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsphase

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 6
Grenzwerte

Artikel 7
Revisionsklausel

Artikel 8
Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)

Artikel 9
Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Artikel 10
Änderung der Anhänge

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Übergangsvorschriften

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Liste der Anhänge

Anhang I
EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps

Anlage 1
Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage


 
 
 


Drucksache 395/11

... 6. die Umsetzung variabler Tarife im Sinne von § 40 Absatz 5 einschließlich der Verarbeitung von Preis- und Tarifsignalen für Verbrauchseinrichtungen und Speicheranlagen sowie der Veranschaulichung des Energieverbrauchs und der Einspeiseleistung eigener Erzeugungsanlagen;



Drucksache 25/2/11

... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der Wirtschaftsaufschwung 2010 sowohl der weltwirtschaftlichen Erholung, als auch dem Wirken konjunkturpolitischer Instrumente und dem flexiblen Einsatz der Kurzarbeit zu verdanken war. Er warnt jedoch davor, dies vorschnell als Signal eines anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs zu deuten.



Drucksache 121/11

... 2. eine Zusatzbescheinigung nach Anlage 2, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen der Triebfahrzeugführer auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) welche Fahrzeuge führen darf, nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften2

Artikel 1
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)

Erster Abschnitt

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Fahrberechtigung

§ 4
Geografischer Geltungsbereich, ausstellende Stelle und Eigentum

Zweiter Abschnitt

§ 5
Voraussetzungen

§ 6
Ausbildung

§ 7
Prüfungen

§ 8
Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins

§ 9
Ausstellung der Zusatzbescheinigung

Dritter Abschnitt

§ 10
Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen

§ 11
Regelmäßige Überprüfungen

§ 12
Überwachung der Triebfahrzeugführer

§ 13
Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses

Vierter Abschnitt

§ 14
Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Ausbildungsorganisation

§ 15
Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung - Prüfungsorganisation

§ 16
Anerkennung von Ärzten und Psychologen

§ 17
Gemeinsame Bestimmungen für die Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation

§ 18
Rechts- und Fachaufsicht

Fünfter Abschnitt

§ 19
Kontrollen durch die zuständige Behörde

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

Sechster Abschnitt

§ 21
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 und 3) Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein

A. Anfertigung des Triebfahrzeugführerscheins

B. Gestaltung des Triebfahrzeugführerscheins

C. Nummerierung des Triebfahrzeugführerscheins

D. Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 5 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung

A. Inhalt

B. Äußere Merkmale der Zusatzbescheinigung

C. Fälschungsschutz

D. Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins

Anlage 4
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 12 Absatz 4 sowie § 16) Medizinische und psychologische Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Ein Triebfahrzeugführer

1.2. Sehvermögen

1.3. Anforderungen an das Hör- und Sprachvermögen

2. Mindestinhalt der Einstellungsuntersuchung

2.1. Ärztliche Untersuchungen

2.2. Psychologische Untersuchungen

3. Mindestinhalt der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung

Anlage 5
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1) Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins

1. Ziele der allgemeinen Ausbildung

2. Ausbildungsinhalte

Anlage 6
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

1. Prüfungen und Kontrollen

2. Kenntnis der Fahrzeuge

3. Bremsberechnung und Bremsprobe

4. Führen des Zuges ohne Schädigung von Anlagen und Fahrzeugen

5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle

6. Bedingungen für die Weiterfahrt nach einer technischen Unregelmäßigkeit an Fahrzeugen

7. Stillstand des Zuges

Anlage 7
(zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e) Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

1. Bremsberechnung

2. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges in Bezug auf die Infrastruktur

3. Kenntnis über Bahnanlagen

4. Führen des Zuges

5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle Der Triebfahrzeugführer muss

6. Sprachprüfungen

Anlage 8
(zu § 6 Absatz 3) Ausbildungsmethode

Anlage 9
(zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine

1. Register der Triebfahrzeugführerscheine

Teil 1
Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins

Teil 2
Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend Anlage 1 TfV)

Teil 3
Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins

Teil 4
Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen

2. Auskunftsrechte

Anlage 10
(zu § 10 Absatz 4 und 6) Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer

1. Register der Zusatzbescheinigungen

Teil 1
Angaben zum Triebfahrzeugführerschein

Teil 2
Informationen über die erteilte Zusatzbescheinigung (entsprechend Anlage 2 TfV)

Teil 3
Aufzeichnungen zum Status der Zusatzbescheinigung

Teil 4

2. Auskunftsrechte

Anlage 11
(zu § 11) Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen

1. Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen

2. Häufigkeit der Überprüfungen

Anlage 12
(zu § 13 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

1. Nachweis einer Zusatzbescheinigung

2. Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer Zusatzbescheinigung

3. Fälschungsschutz

4. Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ermächtigungsgrundlagen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand:

4 Bund

Länder und Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu den Anlagen 6 und 7

Zu Anlage 8

Zu den Anlagen 9 und 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 2

Zu Gebührenposition 10.1

Zu Gebührenposition 10.2

Zu Gebührenposition 10.3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1468: Entwurf einer Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 650/11

... /EG hinsichtlich der Umsetzung der technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems 26 festgelegt wurde, berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat sieht in Anbetracht der unverändert fragilen Situation auf den Finanzmärkten und im Hinblick auf eine grundlegende Förderung der Sicherheit und Stabilität der Banken- und Finanzmärkte die Notwendigkeit einer möglichst schnellen Anwendung des Umsetzungspakets in den Mitgliedstaaten. Hierdurch würde neben einer Stärkung des Finanzbinnenmarkts auch ein deutliches Signal an Staaten außerhalb der EU erfolgen, in ihren Aktivitäten zur Umsetzung der Beschlüsse des Baseler Ausschusses nicht nachzulassen. Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, auf EU-Ebene die Forderung nach einer zügigen Umsetzung von Basel III mit Nachdruck zu vertreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 650/2/11

... 3. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Verkehrsinfrastruktur trotz erreichter Erfolge zwischen den europäischen Regionen sowie innerhalb der Verkehrsträger noch immer stark fragmentiert ist. Damit behindern unzureichende Verbindungen sowie unausgewogene Infrastrukturausstattungen in der EU und zu den Nachbarstaaten Erreichbarkeit und Marktzugang für alle. Weiterhin bestehen Hindernisse in zahlreichen Engpässen, vor allem in den Grenzregionen in fehlenden Verbindungen und technischen Barrieren (verschiedenen Spurweiten, Stromsystemen, Signaltechniken). Ineffiziente grenzüberschreitende Verkehrsmanagementsysteme führen zu einer noch immer mangelhaften Verknüpfung der Verkehrsträger (z.B. nur 20 größere Flughäfen und 35 größere Seehäfen sind direkt ans Schienennetz angeschlossen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/2/11




Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11

Zum Schienennetz

Zum Straßennetz

Zu Binnenhäfen bzw. Terminals

Zur BR-Drucksache 650/11

Zur BR-Drucksache 656/11

Zu Artikel 20

Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11


 
 
 


Drucksache 309/11

... 17c) Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den wichtigsten Interessenträgern zusammenarbeiten, um die richtigen Marktsignale für die Erhaltung der Biodiversität zu setzen; dabei soll auch auf die Reformierung, das Auslaufen und die letztendliche Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten hingearbeitet werden, und es sollen positive Anreize für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität gegeben werden.



Drucksache 43/11

... zielt darauf ab, Schulabbrüche zu verhindern, indem die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung auf Ebene der Bildungseinrichtungen verbessert, auf erste Warnsignale reagiert und gefährdeten Schülern oder Schülergruppen gezielte Unterstützung geboten wird. Sie umfasst alle Bildungsstufen, angefangen von der frühkindlichen Bildung und Betreuung bis hin zur Sekundarstufe II.



Drucksache 143/11

... - Preissignal und langfristige Absehbarkeit erforderlich. Diesbezüglich müssen Maßnahmen geprüft werden, einschließlich der vereinbarten linearen Senkung der EHS-Obergrenze7. Andere Instrumente, wie die Energiebesteuerung und technologische Unterstützung können ebenfalls geeignet sein, um sicherzustellen, dass der Stromsektor seinen vollen Beitrag leistet.



Drucksache 339/1/11

... Aus Sicht des Bundesrates setzt nicht zuletzt der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitpunkt für die erstmalige Anwendung das falsche Signal. Ein Gesetz als Baustein zur Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen beschleunigten Energiewende sollte einen sofortigen Schub zur Sanierung von Wohngebäuden bringen. Es wäre weder zielführend noch vermittelbar, die Förderung erst in einem halben Jahr wirksam werden zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, 3 und 4 Buchstabe b Inhaltsübersicht und § 35c - neu -, § 52 Absatz 50c1 - neu - EStG

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Zu Artikel 1 Nummer 2

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2* EStG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG * und

Zu Artikel 2

Artikel 2
Inkrafttreten

18. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches


 
 
 


Drucksache 685/2/11

... Nach Ersetzung des Begriffs der "erheblichen Störungen" durch "wesentlichen zeitlichen und räumlichen Nutzungsbeeinträchtigungen" wäre die Bestimmung - auch unter Berücksichtigung der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drucksache 129/11, S. 124: "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind.



Drucksache 88/11

... -Preissignal des Emissionshandels soll jedoch als gleichwertiger Beitrag erhalten bleiben. Die Option der Selbstverpflichtung zu spezifischen Emissionsminderungen ist hingegen für solche Anlagen von Vorteil, die noch deutliche Effizienzverbesserungen realisieren können. Sie werden vom CO



Drucksache 129/1/11

... "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind



Drucksache 142/11

... Viele Energieeffizienzinvestitionen amortisieren sich schnell, werden jedoch wegen Markt- und Regulierungshindernissen nicht getätigt. Marktanreize und Preissignale müssen daher durch Energie- und CO



Drucksache 369/2/11

... 10. Die EU verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung. Damit dieses einzigartige Modell weiter erfolgreich bestehen kann, müssen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Investitionen in Europa gefördert werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für die Steigerung von qualitativem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in den überschuldeten Mitgliedstaaten der Eurozone nicht nur Sparprogramme und Schuldenbremsen, sondern auch kluge Wachstumsimpulse erforderlich sind, die dazu beitragen, dass diese Mitgliedstaaten die Reformprogramme überhaupt erfolgreich durchhalten und durchführen können. Erforderlich ist ein nachhaltig wirksames Wachstums- und Investitionsprogramm, das sich an den zentralen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte orientiert. Sinnvolle Reformmaßnahmen lassen sich nur durchsetzen, wenn Lasten fair verteilt werden und die Reformpolitik auch sozialen Zusammenhalt fördert. Die Proteste in den Programmstaaten sowie Italien und Spanien sind ein deutliches Warnsignal.



Drucksache 343/1/11

... d) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freie Strommarkt und der geltende Preisbildungsmechanismus an den europäischen Strombörsen nicht geeignet ist, durch Preissignale rechtzeitige bzw. vorbeugende Investitionen in hocheffiziente Gaskraftwerke oder andere Projekte zur Absicherung von Lastspitzen oder in Backupkraftwerke bei ungünstigen Wetterlagen zu gewährleisten.



Drucksache 741/11

... Nachhaltigkeit steht auch im Mittelpunkt der Pläne der Kommission für die Energiepolitik. Nur ein Beispiel: Die rasche Verabschiedung und Umsetzung der Energiesparrichtlinie26 kann den EU-Haushalten Vorteile von durchschnittlich 1 000 EUR pro Jahr verschaffen, möglicherweise zu zwei Millionen neuen Arbeitsplätzen führen und dem Klimawandel Rechnung tragen. Ein Vorschlag zur Verbesserung des Rahmens für die nukleare Sicherheit berücksichtigt die Erfahrungen der Belastungsprüfungen der Kernkraftwerke in der EU, den technischen Fortschritt und die Entwicklungen bei den internationalen Vorschriften. Die Kommission legt ebenfalls eine Strategie vor, um die Entwicklung erneuerbarer Energien im EU-Binnenmarkt und in den Nachbarländern des südlichen Mittelmeerraums zu beschleunigen. Fortschritte im Hinblick auf die Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung zur Vereinfachung von Investitionen in die erforderliche Energie-Infrastruktur, um die Integration erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen, wären ein wichtiges Signal.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung

2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen

2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen

3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität

3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum

3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften

3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten

3.4. Ein offenes Europa für die Bürger

4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne

5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung

5.1. Intelligentere Mittelverwendung

5.2. Intelligente Rechtsetzung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 829/11

... SSL wurde zunächst bei Verkehrssignalen und Fahrzeugleuchten eingeführt. Mittlerweile kommt diese Technologie bereits verstärkt als Beleuchtung von Bildschirmen und Fernsehgeräten zum Einsatz. In den nächsten Jahren wird sich SSL zur energieeffizientesten und vielseitigsten Technologie für die Allgemeinbeleuchtung entwickeln und hohe Lichtqualität und visuelle Leistung gepaart mit neuen architektonischen und gestalterischen Optionen bereitstellen und somit zur Steigerung des Komforts und des Wohlbefindens beitragen4.



Drucksache 831/11

... Aus allen Szenarios geht hervor, dass Strom eine viel größere Rolle spielen muss als bisher (mit 36-39 % wird sich sein Anteil an der Endenergienachfrage 2050 fast verdoppeln) und einen Beitrag zur Dekarbonisierung in den Bereichen Verkehr sowie Heizung/Kühlung leisten muss (siehe Abbildung 2). Allen Dekarbonisierungsszenarios zufolge könnte Strom ca. 65 % der Energienachfrage von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen decken. Sogar im Szenario "hohe Energieeffizienz" steigt die Stromnachfrage. Um dies zu erreichen, müsste das Stromerzeugungssystem strukturell geändert werden und bereits 2030 eine nennenswerte Dekarbonisierung erreichen (57-65 % im Jahr 2030 und 96-99 % im Jahr 2050). Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, den Übergang jetzt einzuleiten und die Signale zu setzen, die notwendig sind, um die Investitionen in CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 179/11

... 58. Preissignale spielen bei vielen Entscheidungen, die lang anhaltende Auswirkungen auf das Verkehrssystem haben, eine ausschlaggebende Rolle. Verkehrsbezogene Entgelte und Steuern müssen umgestaltet werden und mehr dem Prinzip der Kostentragung durch die Verursacher und Nutzer angenähert werden. Sie sollten die Rolle des Verkehrs bei der Förderung der europäischen Ziele für Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt stützen, während die Gesamtbelastung des Sektors die Gesamtkosten des Verkehrs einschließlich der Infrastrukturkosten und externen Kosten widerspiegeln sollte. Umfassendere sozioökonomische Vorteile und positiver externe Effekte rechtfertigen ein gewisses Maß an öffentlicher Finanzierung, aber in Zukunft ist davon auszugehen, dass die Verkehrsnutzer für einen höheren Teil der Kosten aufkommen als bisher. Wichtig ist, dass die Nutzer, Betreiber und Investoren korrekte und konsistente monetäre Anreize erhalten.



Drucksache 48/11

... Im Bereich der Verbraucherinformation fordert die EU-Empfehlung von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen, die RFID ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bisher sind von Seiten der Bundesregierung kaum relevante Aktivitäten zur Verbraucherinformation zu verzeichnen. Eine Verbraucherinformation ist mindestens dort zu fordern, wo Verbraucherinnen und Verbraucher mit Produkten, die RFID-Chips enthalten, konfrontiert werden. Über die Information am Produkt hinaus sollten Kommunikationsvorgänge, die in Bezug auf RFID-Chips eine Verarbeitung auslösen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein (optische/akustische Signalisierung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/11




Entschließung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:


 
 
 


Drucksache 48/11 (Beschluss)

... Im Bereich der Verbraucherinformation fordert die EU-Empfehlung von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen, die RFID ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bisher sind von Seiten der Bundesregierung kaum relevante Aktivitäten zur Verbraucherinformation zu verzeichnen. Eine Verbraucherinformation ist mindestens dort zu fordern, wo Verbraucherinnen und Verbraucher mit Produkten, die RFID-Chips enthalten, konfrontiert werden. Über die Information am Produkt hinaus sollten Kommunikationsvorgänge, die in Bezug auf RFID-Chips eine Verarbeitung auslösen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein (optische/akustische Signalisierung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4.:


 
 
 


Drucksache 25/1/11

... 16. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die steigende Nachfrage an den internationalen Rohstoffmärkten sowie die stark schwankenden und tendenziell steigenden Preise ein Risiko für die deutsche Wirtschaft darstellen. Vor allem die Preise nichtenergetischer Metalle, wie zum Beispiel Kupfer, aber auch von Agrarrohstoffen sowie von Nahrungs- und Genussmitteln haben sich deutlich verteuert. Weitere Preissteigerungen sind auf Grund der nach wie vor expansiven Geldpolitik zahlreicher Notenbanken, des weiterhin dynamischen Weltwirtschaftswachstums und der zunehmenden Nachfrage nach Rohstoffen von Seiten der Schwellenländer nicht auszuschließen. Zudem können Spekulationen an den Finanzmärkten und künstliche Marktbeschränkungen durch wichtige Rohstoffländer vorübergehend zu deutlichen Verknappungen und Preisbewegungen bei einzelnen Rohstoffen wie derzeit zum Beispiel bei den Seltenen Erden führen. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung zur Rohstoffsicherung ausdrücklich begrüßt. Mit ihrer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die deutsche Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.



Drucksache 590/11

... Es werden belastbare und leicht verständliche Indikatoren benötigt, um Signale zu geben und die Fortschritte bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz zu messen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 743/2/11

... 1. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung darin, eine wachstumsorientierte Haushaltskonsolidierung umzusetzen. Die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldengrenze darf auch zukünftig nicht in Gefahr geraten. Zugleich ist dafür Sorge zu tragen, dass angesichts der aktuell fragilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der europäischen Schuldenkrise von einer verlässlichen und kontinuierlichen Finanz- und Haushaltspolitik eine stabilisierende Signalwirkung ausgeht.



Drucksache 804/11

... (3) Das EGNOS-Programm soll der Verbesserung der Signalqualität der bestehenden globalen Satellitennavigationssysteme (nachstehend "GNSS" genannt) dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Die europäischen Satellitennavigationssysteme und -programme

Artikel 2
Gegenstand

Artikel 3
Phasen des Galileo-Programms

Artikel 4
Betrieb des EGNOS-Systems

Artikel 5
Kompatibilität und Interoperabilität der Systeme

Artikel 6
Eigentum

Kapitel II
Haushaltsmittel Haushaltsverfahren

Artikel 7
Erfasste Tätigkeiten

Artikel 8
Finanzierung des Galileo-Programms

Artikel 9
Finanzierung des Betriebs des EGNOS-Systems

Artikel 10
Haushaltsmittel

Artikel 11
Durch die Programme erzielte Einnahmen

Kapitel III
öffentliche Programmlenkung

Artikel 12
Allgemeiner Rahmen für die Programmlenkung

Artikel 13
Die Rolle der Kommission

Artikel 14
Sicherheit der Systeme und ihres Betriebs

Artikel 15
Die Rolle der Agentur für das Europäische GNSS

Artikel 16
Die Rolle der Europäischen Weltraumorganisation

Kapitel IV
Aspekte bezüglich der Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten

Artikel 17
Gemeinsame Aktion

Artikel 18
Anwendung der Vorschriften für Verschlusssachen

Kapitel V
öffentliche Aufträge

Artikel 19
Allgemeine Grundsätze

Artikel 20
Spezifische Ziele

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen für öffentliche Aufträge, die im Rahmen der Errichtungsphase und der Betriebsphase der Programme vergeben werden

Artikel 21
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Artikel 22
Aufträge mit Bedarfspositionen

Artikel 23
Aufträge zu Selbstkostenerstattungspreisen

Artikel 24
Vertragszusätze

Artikel 25
Vergabe von Unteraufträgen

Kapitel VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 26
Programmplanung

Artikel 27
Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Internationale Übereinkünfte

Artikel 29
Technische Unterstützung

Artikel 30
Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre

Artikel 31
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 32
Information des Europäische Parlaments und des Rates

Artikel 33
Bewertung der Anwendung dieser Verordnung

Kapitel VII
Befugnisübertragung Ausführungsmassnahmen

Artikel 34
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 35
Ausschussverfahren

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Aufhebung

Artikel 37
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 190/11

... Mit der Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 3) wurde eine nachhaltige Finanzierung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem auf den Weg gebracht. Die Arbeitskosten werden weitgehend von der Entwicklung der Gesundheitsausgaben entkoppelt. Dazu ist der einkommensabhängige Beitragssatz gesetzlich festgeschrieben worden. Zukünftige unvermeidbare Ausgabensteigerungen aufgrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts werden über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Zusatzbeiträge werden von den Krankenkassen individuell festgelegt. So kann mit einem transparenten Preissignal der Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Damit die Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen Belastung geschützt sind, wird ein unbürokratischer steuerfinanzierter Sozialausgleich eingeführt. Die Reform ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 874/11

... (b) "elektronisches Kommunikationsnetz" Übertragungssysteme und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie andere Ressourcen, einschließlich nicht aktiver Netzelemente, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Systeme ermöglichen, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen; hierzu gehören u.a. Satellitennetze, feste (leitungs- und paketvermittelte, einschließlich des Internets) sowie mobile terrestrische Netze, Stromleitungssysteme, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 317/11

... Die Nachhaltigkeit der Auswirkungen des Gesetzentwurfs ist gegeben. Die Standards der FATF, deren vollumfängliche Umsetzung mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll, sind international geltende Standards zu Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen legal handelnde Marktakteure profitieren nachhaltig von einer wirksamen Prävention im Bereich der Finanzkriminalität. Unabhängig davon wären ein Reputationsverlust für den Wirtschaftsstandort und erhebliche politische und wirtschaftliche Schäden zu befürchten, wenn Deutschland die festgestellten Defizite nicht zeitnah und vollständig beheben würde. Es wäre ein fatales Signal an die Staatengemeinschaft, wenn Deutschland den Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht mit dem erforderlichen Nachdruck betreiben würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 339/11 (Beschluss)

... Aus Sicht des Bundesrates setzt nicht zuletzt der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitpunkt für die erstmalige Anwendung das falsche Signal. Ein Gesetz als Baustein zur Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen beschleunigten Energiewende sollte einen sofortigen Schub zur Sanierung von Wohngebäuden bringen. Es wäre weder zielführend noch vermittelbar, die Förderung erst in einem halben Jahr wirksam werden zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Artikel 2
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 305/11

... Die Kommission wird weiterhin ihr Ziel verfolgen, für eine bessere Einhaltung der Standards im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene zu sorgen. Erreichen will sie dies durch eine effektivere Zusammenarbeit mit Drittländern und ein entsprechendes Engagement in internationalen Foren, insbesondere im Wege ihrer Tätigkeiten im Rahmen von WIPO, WTO und UPOV, die auf einen besseren Schutz und eine bessere Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums auf globaler Ebene abzielen. Dies wird zur Förderung der technischen Innovation sowie zur Weitergabe und Verbreitung von Technologie beitragen, dem beiderseitigen Vorteil der Erzeuger und Nutzer technischen Wissens dienen, in einer dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohl zuträglichen Weise erfolgen und einen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten herstellen 54. Derzeit fehlt es den Innerhalb der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) wird sich die Kommission weiterhin für eine breite Ratifizierung der WIPO-Internetverträge aus dem Jahr 1996 sowie für deren ordnungsgemäße Umsetzung in nationales Recht einsetzen. Auch wird sie Maßnahmen forcieren, die auf die Entwicklung geeigneter Instrumente zur Bewertung der Funktionsweise von Urheberrechtssystemen abzielen. Sie wird die laufenden Bemühungen zur Bekämpfung des globalen Phänomens der Signalpiraterie und der Weiterübertragung geraubter Rundfunksignale über Internet unterstützen. Des Weiteren wird die Kommission ihre Anstrengungen verstärken, um einen WIPO-Vertrag über die grenzüberschreitende Bereitstellung von Inhalten in besonderen Formaten, die auf die Bedürfnisse von Sehbehinderten zugeschnitten sind, auf den Weg zu bringen – im Einklang mit den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen. Im Juni 2010 hat die EU der WIPO bereits eine gemeinsame Empfehlung für einen verbesserten Zugang von Menschen mit Lesebehinderung zu urheberrechtlich geschützten Werken vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/11




1. Einleitung

Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums

2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger

Erhaltung der Dynamik

Im Binnenmarkt liegt die Lösung

Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels

3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen

3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen

3.1.1. Einheitlicher Patentschutz

3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem

3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums

3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa

3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt

3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten

Neu entstehende Geschäftsmodelle

3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement

3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte

3.3.4. Abgaben für Privatkopien

3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität

3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler

3.3.7. Audiovisuelle Werke

3.3.8. Folgerecht des Urhebers

3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte

3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen

3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36

3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit

3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie

3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums

3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen

3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums

3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission


 
 
 


Drucksache 616/10

... Wie in der Strategie Europa 2020 signalisiert, könnten sich Möglichkeiten ergeben, weitere innovative Anreize in Verbindung mit dem Kohlenstoffmarkt, insbesondere für Vorreiter, ins Spiel zu bringen. Die Kommission wird diese Möglichkeit weiter erkunden.



Drucksache 872/1/10

... 9. Der bestehende Eurorettungsschirm wurde bislang nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufstockung des Umfangs der EFSF nicht erforderlich ist. Dadurch würde nur ein Signal der Unsicherheit an die Märkte gesandt, welches in der aktuellen Situation unangebracht wäre.



Drucksache 241/10

... 2. IMO-Nummer und Unterscheidungssignal: ..........................................................................................



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.