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"Signal"
Drucksache 253/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenz-stelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... Was "sonstige Kunstgriffe" sind, die "irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten ( ... ) geben könnten" (Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a, Ziffer iii der REMIT-Verordnung), dürfte für den Normadressaten nicht ohne Weiteres erkennbar sein.
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG
10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG
Drucksache 371/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums des Innern
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "Für Krafträder gilt die Richtlinie 1997/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Abl. EG (Nr.) L 226 S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005, S. 778) in der jeweils geltenden Fassung."
Drucksache 428/12 (Begründung)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO )
... Die Bundesanstalt für Straßenwesen hatte sich deshalb mit einem alternativen Signalbild für Motorradfahrer auseinandergesetzt und Alternativen aufgezeigt (Tagfahrleuchten). Ein entsprechender Vorschlag wurde von dem Weltforum für die Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) angenommen (Änderung der ECE-Regelung Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten)) und ist am 24. Oktober 2009 in Kraft getreten. Dieser Vorschlag findet auch die Zustimmung der Motorradverbände. Dabei wurde er sowohl aus umweltpolitischen (weniger Kraftstoffverbrauch) als auch aus Verkehrssicherheitsgründen begrüßt. Damit ist es möglich, Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten auszurüsten. Die
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung zum Neuerlass
2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle
3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle
4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle
5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle
a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung
b Radverkehrsvorschriften
c weitere wesentliche Inhalte
6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Kommunen
7. Erfüllungsaufwand
7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II. Sonstige Kosten
9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
10. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
a Allgemeines
b Im Einzelnen:
1. § 2 Absatz
2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c
3. § 5 Absatz 3 Nummer 2
4. § 6 Satz 1
5. § 7
6. § 7a neu
7. § 8 Absatz 1a und 2
8. § 9 Absatz 2
9. § 9a
10. § 10
11. § 12
12. § 13 Absatz 2
13. § 15a
14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48
15. § 17 Absatz 2a
16. § 18
17. § 19
18. § 21 Absatz 3
19. § 24
20. § 30
21. § 31
22. § 35
23. § 37
24. § 39
25. § 40
26. § 41
27. § 42
28. § 43
29. § 44 Absatz 1 Satz 2
30. § 45
31. § 46 Absatz 3 Satz 4
32. § 49
33. § 51
34. § 52
35. § 53
36. Anlagen 1 bis 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung
Drucksache 24/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union COM(2011) 934 final; Ratsdok. 18919/11
... Der Bundesrat lehnt die sich aus Artikel 12 ergebenden Möglichkeiten zur Schließung vermeintlicher Kapazitätslücken insgesamt ab. Mit Blick auf Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat in der Vergangenheit wiederholt und zuletzt mit der Stellungnahme vom 17. Dezember 2010 (BR-Drucksache 701/10(B)) darauf hingewiesen hat, dass die Errichtung eigener Ressourcen der Gemeinschaft die Grundlage eines Einstiegs in operative Kompetenzen darstellt und keinesfalls akzeptabel ist. Die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b entwickelte Verfahrensweise erlaubt nur den Schluss, dass hier - ungeachtet der letztlich noch vorzunehmenden Konstruktion in der Durchführung - im materiellen Sinne Unionskapazitäten entstehen. Eine derartige Selbstermächtigung der Gemeinschaft geht entschieden über die Kompetenzregel des Artikels 196 AEUV hinaus. Im Übrigen würde eine derartige Praxis auch im politischen Rahmen ein denkbar falsches Signal setzen. Denn es kann angenommen werden, dass hiernach auch die Bereitschaft einiger Mitgliedstaaten weiter sinken dürfte, ihre Defizite aus eigenem Antrieb abzubauen und für die entsprechenden Hilfsstrukturen zu sorgen.
Drucksache 584/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf einer Verordnung über die versuchsweise Einführung von Fahrbahnrand- und Bordsteinmarkierungen in Gelb zur Regelung von Halt- und Parkverboten
... kurz bevor steht, wurde auf Fachebene gegenüber den Ländern angekündigt, das Vorhaben weiter betreiben zu wollen. Sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg als auch die übrigen Länder signalisierten nun gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass aufgrund der angespannten Haushaltslagen in den Ländern kein Bedarf für einen entsprechenden Modellversuch gesehen werde.
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... -Reduzierungen gegenüber 1990 von 40 Prozent bis 2030 und 60 Prozent bis 2040 als Ziele festgelegt. Mit diesen ehrgeizigen Festlegungen ist ein 20-Prozent-Ziel bis 2020 nicht vereinbar. Mit einem 30-Prozent-Ziel wäre die Konsistenz zum genannten Fahrplan gewahrt, und die EU gäbe ein Signal für anspruchsvollen Klimaschutz auf internationaler Ebene.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 549/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Forschung und Innovation für die künftige Mobilität Europas - Entwicklung einer europäischen Strategie für Verkehrstechnologie - COM(2012) 501 final
... Zweitens sollten die Anstrengungen einzelner Sektoren und Akteure besser aufeinander abgestimmt werden. Während mehrere parallele Forschungsanstrengungen im Allgemeinen Durchbrüche wahrscheinlicher machen und die Bandbreite von Lösungen erweitern, legen die Besonderheiten von Verkehrsinnovationen nahe, dass gemeinsame oder koordinierte Anstrengungen unter Einbeziehung verschiedener Sektoren und Akteure möglicherweise in bestimmten Bereichen wirksamer sein könnten. Beispielsweise verweisen Verkehrsdienstleister häufig auf ein unzureichendes oder unausgereiftes Angebot innovativer Lösungen, während die Hersteller von Transportlösungen häufig deutliche Marktsignale abwarten, bevor sie neue Lösungen entwickeln, und nicht immer sind ihnen die Anforderungen der Nutzer klar14.
Drucksache 441/12
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle gesundheitlicher Lärmbelastung durch Motorradlärm
... 3. Der Bundesrat stellt nun fest, dass die von der United Nations Economic Commission of Europe (UN/ECE) für die Geräuschentwicklung von Krafträdern überarbeitete Regelung ECE-R 41, die voraussichtlich von der Europäischen Kommission in europäisches Recht umgesetzt werden soll, die damaligen Ziele sehr moderat angeht. Er befürchtet daher, dass bei einer unveränderten Übernahme dieser neuen UN/ECE-Geräuschvorschriften auf Jahre hinaus keine Verbesserung bei gesundheitlichen Belastungen durch Motorradlärm in der EU möglich sein wird. Ferner werden hierdurch falsche Signale an die weltweiten Hersteller gesandt, die Bemühungen um "lärmarme" Motorräder entwerten.
Drucksache 128/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
... , Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen verschiedene Klagen gegeben, die in der öffentlichen Diskussion mit der Frage nach einer kinderfreundlichen Gesellschaft aufgegriffen worden sind. Es besteht daher Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts, um den von solchen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren und um ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu setzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten / nachhaltige Entwicklung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten / nachhaltige Entwicklung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1588: 10. Gesetz zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 424/2/11
Antrag des Landes Hessen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die derzeitige Befreiung von Staatsanleihen aller Mitgliedstaaten von der Eigenkapitalunterlegung (Artikel 109 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags) für die Zukunft beibehalten werden sollte, da die derzeitige Risikogewichtung von EU-Staatsanleihen bei den Instituten falsche Anreize zum Erwerb risikobehafteter Staatsanleihen und damit zu lange falsche Marktsignale gesetzt hat.
Drucksache 184/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger KOM (2011) 152 endg.
... Galileo ist ein richtungsweisendes Projekt der Union und das erste weltweite Satellitennavigationssystem, das für zivile Zwecke geschaffen wurde. In einer Zeit, in der die Abhängigkeit von globalen Satellitennavigationssystemen ständig wächst, wird Galileo die Unabhängigkeit der Union in einem strategischen Bereich gewährleisten. Mit EGNOS macht die Europäische Union den ersten Schritt im Bereich der Satellitennavigationssysteme; das Ziel von EGNOS ist es, die Qualität der von globalen Satellitennavigationssystemen auf das Gebiet Europas übertragenen Signale zu verbessern. Die durch die Programme Galileo und EGNOS geschaffenen Systeme stellen die erste große Weltrauminfrastruktur dar, über die die Union selbst verfügt und die sie auch selbst betreibt.
1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen
2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union
2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS
2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES
2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES
2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“
2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung
2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES
2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik
2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen
2.4. Weltraumforschung
3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020
3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit
3.2. Förderung von Forschung und Innovation
3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation
4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik
5. Anpassung der Verwaltung
5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA
5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme
6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm
7. Schlussfolgerung
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Zu Zeiten von Lebensmittelrekordpreisen - wie in den Jahren 2007-2008 - haben viele Arme in den Entwicklungsländern ihre Nahrungsaufnahme reduziert. 12 Die Lebensmittelpreissteigerungen des Jahres 2010 können bei schwächeren Verbrauchern zu einer weiteren Zunahme der Unterernährung, des Bedarfs an humanitärer Hilfe, sozialer Spannungen und Unruhen in der Welt beitragen. Höhere Weltmarktpreise können zwar die Agrarproduktion anregen, aber die Mechanismen zur Weitergabe der Preise sind oft unzulänglich. In zahlreichen Entwicklungsländern sind die Grundstoffmärkte häufig von den Weltmärkten abgeschnitten oder bestenfalls werden Weltmarktpreissignale mit erheblicher Verzögerung an die Inlandsmärkte übertragen, so dass das inländische Angebot oft mit Verspätung reagiert.
Drucksache 646/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation KOM (2011) 654 endg.; Ratsdok. 16000/11
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Mindestvorschrift zur Marktmanipulation in Artikel 4 Buchstabe a und b des Richtlinienvorschlags den Mitgliedstaaten vorgibt, die - in vielfältiger Weise mögliche - Herbeiführung bestimmter Erfolge, nämlich die Aussendung falscher oder irreführender Signale bzw. die Beeinflussung eines Kurses, unter Strafe zu stellen. Diese Vorgabe wird dabei nicht auf bestimmte Handlungsmodalitäten wie etwa den Abschluss eines Geschäfts oder die Erteilung eines Handelsauftrags begrenzt. Der in Artikel 4 Buchstabe c enthaltenen Handlungsumschreibung der "Verwendung sonstiger Kunstgriffe" kommt ebenfalls keine erkennbare Konkretisierungsfunktion zu. Hinsichtlich der in Artikel 4 Buchstabe d beschriebenen Tathandlung der Informationsverbreitung ist das Verhältnis zu Artikel 4 Buchstabe a unklar. Unverständlich erscheint auch die Formulierung, wonach "Informationen ( ... ) Signale aussenden" sollen.
Drucksache 343/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... d) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freie Strommarkt und der geltende Preisbildungsmechanismus an den europäischen Strombörsen nicht geeignet ist, durch Preissignale rechtzeitige bzw. vorbeugende Investitionen in hocheffiziente Gaskraftwerke oder andere Projekte zur Absicherung von Lastspitzen oder in Backupkraftwerke bei ungünstigen Wetterlagen zu gewährleisten.
Drucksache 848/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... keine Erlöschensregelung. Die Hochqualifizierten mit einem Mindestgehalt von 66 000 Euro erhielten ohne Vorbehalte einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Somit wäre die Neuregelung ein Rückschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage. § 19 AufenthG wird damit in seiner Wertigkeit herabgestuft und nähert sich dem § 18 AufenthG (Aufenthalt nur solange der Arbeitsvertrag besteht) an. Damit würde Deutschland gerade nicht das beabsichtigte Willkommenssignal an ausländische Fachkräfte senden. Denn auch der Personenkreis der leitenden Angestellten und Spezialisten kann den Arbeitsplatz verlieren, sei es durch Insolvenz oder Kündigung. Andererseits werden diese Fachkräfte auch schnell wieder einen entsprechenden Arbeitsplatz finden können. Sie müssten in diesem Fall aber einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, zum Beispiel befristet über § 18 AufenthG oder erneut nach § 19 AufenthG, wobei dann die Drei-Jahresfrist wohl wieder von vorn zu laufen beginnt. Wenn Deutschland diese Hochqualifizierten halten will, darf es sie nicht auf diese Weise verunsichern. Der Aufenthaltstitel nach § 19
Drucksache 407/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) KOM(2011) 348 endg.
Signal
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte
Artikel 4 Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken
Artikel 5 Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken
Artikel 8 Gesundheitsüberwachung
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Umsetzung
Drucksache 646/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sankionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation KOM (2011) 654 endg.
... Die Kommission hat daher eine Mitteilung2 zu Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor veröffentlicht. Dieser Mitteilung zufolge sind strafrechtliche Sanktionen, insbesondere Gefängnisstrafen, generell als starkes Signal anzusehen, das den abschreckenden Charakter von Sanktionen bei angemessener Anwendung durch die Strafjustiz erhöhen könnte. Strafrechtliche Sanktionen eignen sich jedoch möglicherweise nicht für alle Arten von Verstößen und für jeden Fall. In ihrer Mitteilung kündigt die Kommission daher an zu prüfen, ob und in welchen Bereichen die Einführung strafrechtlicher Sanktionen und die Festlegung von Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftaten und Sanktionen wesentlich zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der EU-Finanzdienstleistungsvorschriften beitragen könnten.
Drucksache 60/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... ) dann gehemmt, wenn zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch oder über die den Anspruch begründenden Umstände schweben; eine Mediation stellt eine solche Verhandlung dar (vgl. nur Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 203 Rn. 5, m. w. N.). Legt man die zu § 203 Satz 1 BGB ergangene Rechtsprechung und die hierzu veröffentlichte Literatur als Maßstab zugrunde, so sind eine Mediation, aber auch Gespräche über den Vorschlag, eine Mediation einzuleiten, als Verhandlungen im Sinne dieser Vorschrift anzusehen. Schlägt zum Beispiel eine Partei eine Mediation vor und die Gegenpartei signalisiert, den Vorschlag zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen, ist die Verjährung nach § 203 BGB gehemmt. Die Hemmung endet in diesem Fall, wenn eine der Parteien eindeutig und klar zu erkennen gibt, eine Mediation nicht beginnen zu wollen. Lassen die Parteien die Mediation zwischenzeitlich ruhen, um die bisher erzielten Ergebnisse zu überprüfen und dann über eine mögliche Fortführung zu entscheiden, endet die Hemmung erst, wenn eine der Parteien eine Fortsetzung der Mediation klar und deutlich ablehnt.
Drucksache 854/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 4. die KWK-Anlage über Informations- und Kommunikationstechnik verfügt, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch in der Lage ist, auf diese zu reagieren und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern
§ 7 Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 7b Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§ 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Nachhaltigkeit
5. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 4f
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Nummer 5c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 7e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... "(3) Jedes zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene digitale Fernsehempfangsgerät, das für den Empfang von konventionellen Fernsehsignalen und für eine Zugangsberechtigung vorgesehen ist, muss Signale darstellen können,
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 685/11 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind.
Drucksache 114/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa KOM (2011) 78 endg.
... Die Kommission hat Maßnahmen getroffen, um KMU für Umwelt- und Energiefragen zu sensibilisieren, und sie bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften, der Bewertung ihrer Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz sowie der Verbesserung von Fähigkeiten und Qualifikationen unterstützt. Diese Maßnahmen müssen zwar verstärkt werden, durch Europa 2020 wurde jedoch der Schwerpunkt dahingehend verlagert, dass KMU dabei geholfen wird, Schlüsselakteure des Übergangs zu einem ressourceneffizienten Wachstum zu werden. Obwohl für KMU durchaus einige Marktanreize zur Optimierung ihres Umgangs mit Ressourcen bestehen, sind die Marktsignale in vielen Fällen nicht leicht zu erkennen und zu deuten, zudem haben KMU mit begrenzten Informationen und Ressourcen zeitlicher, personeller und finanzieller Art zu kämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen, auch durch regionale Unterstützungsprogramme für Unternehmen, rechtzeitige Informationen und konkrete Hilfen durch Organisation zur Unternehmensförderung wie die Handelskammern und Beratungsdienste notwendig. Die Entwicklung zum Anreizen für Energie- und Ressourcenaudits kann diesen Übergang fördern.
Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Nach Ersetzung des Begriffs der "erheblichen Störungen" durch "wesentlichen zeitlichen und räumlichen Nutzungsbeeinträchtigungen" wäre die Bestimmung - auch unter Berücksichtigung der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drucksache 129/11, S. 124: "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind.
Drucksache 228/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom KOM (2011) 169 endg.
... -Preissignal zu schaffen, wobei Überschneidungen zwischen beiden Instrumenten zu vermeiden sind.
Drucksache 72/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... 2. Bevor allerdings Handelsregeln über Ausfuhrbeschränkungen einschließlich Verboten, Exportquoten und Exportabgaben aufgestellt werden, sollte die Kommission mit einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie ein deutliches Signal setzen, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die europäische Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.
Drucksache 817/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen KOM (2011) 856 endg.
... (10) Die Vorteile für die Umwelt, die von Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen im Straßenverkehr erwartet werden, haben zu einer wesentlichen Senkung des Geräuschpegels solcher Fahrzeuge geführt. Dadurch ist eine bedeutende Geräuschquelle weggefallen, durch die Fußgänger und Radfahrer mit Sehbehinderung sowie andere Verkehrsteilnehmer davor gewarnt wurden, dass sich ein Straßenfahrzeug nähert, sich in der Nähe befindet oder sich entfernt. Aus diesem Grund entwickelt die Industrie akustische Systeme, die dieses fehlende akustische Signal in Elektro- und Elektrohybridfahrzeugen ausgleichen. Die Leistung akustischer Systeme für herannahende Fahrzeuge sollte harmonisiert werden. Die Montage solcher Systeme sollte jedoch eine Option im Ermessen der Fahrzeughersteller bleiben.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Vorgeschlagenes Instrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsphase
• Vereinfachung
• Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller
Artikel 6 Grenzwerte
Artikel 7 Revisionsklausel
Artikel 8 Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)
Artikel 9 Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)
Artikel 10 Änderung der Anhänge
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 13 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Übergangsvorschriften
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Inkrafttreten
Liste der Anhänge
Anhang I EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps
Anlage 1 Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage
Drucksache 395/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... 6. die Umsetzung variabler Tarife im Sinne von § 40 Absatz 5 einschließlich der Verarbeitung von Preis- und Tarifsignalen für Verbrauchseinrichtungen und Speicheranlagen sowie der Veranschaulichung des Energieverbrauchs und der Einspeiseleistung eigener Erzeugungsanlagen;
Drucksache 25/2/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
a) Jahresgutachten 2010/2011 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung Punkt 44 a, b der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
... 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der Wirtschaftsaufschwung 2010 sowohl der weltwirtschaftlichen Erholung, als auch dem Wirken konjunkturpolitischer Instrumente und dem flexiblen Einsatz der Kurzarbeit zu verdanken war. Er warnt jedoch davor, dies vorschnell als Signal eines anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs zu deuten.
Drucksache 121/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften'
... 2. eine Zusatzbescheinigung nach Anlage 2, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen der Triebfahrzeugführer auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) welche Fahrzeuge führen darf, nachzuweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
Länder und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften2
Artikel 1 Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)
Erster Abschnitt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Fahrberechtigung
§ 4 Geografischer Geltungsbereich, ausstellende Stelle und Eigentum
Zweiter Abschnitt
§ 5 Voraussetzungen
§ 6 Ausbildung
§ 7 Prüfungen
§ 8 Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins
§ 9 Ausstellung der Zusatzbescheinigung
Dritter Abschnitt
§ 10 Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen
§ 11 Regelmäßige Überprüfungen
§ 12 Überwachung der Triebfahrzeugführer
§ 13 Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses
Vierter Abschnitt
§ 14 Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Ausbildungsorganisation
§ 15 Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung - Prüfungsorganisation
§ 16 Anerkennung von Ärzten und Psychologen
§ 17 Gemeinsame Bestimmungen für die Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation
§ 18 Rechts- und Fachaufsicht
Fünfter Abschnitt
§ 19 Kontrollen durch die zuständige Behörde
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
§ 21 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 und 3) Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein
A. Anfertigung des Triebfahrzeugführerscheins
B. Gestaltung des Triebfahrzeugführerscheins
C. Nummerierung des Triebfahrzeugführerscheins
D. Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 5 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung
A. Inhalt
B. Äußere Merkmale der Zusatzbescheinigung
C. Fälschungsschutz
D. Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 12 Absatz 4 sowie § 16) Medizinische und psychologische Anforderungen
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Ein Triebfahrzeugführer
1.2. Sehvermögen
1.3. Anforderungen an das Hör- und Sprachvermögen
2. Mindestinhalt der Einstellungsuntersuchung
2.1. Ärztliche Untersuchungen
2.2. Psychologische Untersuchungen
3. Mindestinhalt der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung
Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1) Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
1. Ziele der allgemeinen Ausbildung
2. Ausbildungsinhalte
Anlage 6 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
1. Prüfungen und Kontrollen
2. Kenntnis der Fahrzeuge
3. Bremsberechnung und Bremsprobe
4. Führen des Zuges ohne Schädigung von Anlagen und Fahrzeugen
5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle
6. Bedingungen für die Weiterfahrt nach einer technischen Unregelmäßigkeit an Fahrzeugen
7. Stillstand des Zuges
Anlage 7 (zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e) Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
1. Bremsberechnung
2. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges in Bezug auf die Infrastruktur
3. Kenntnis über Bahnanlagen
4. Führen des Zuges
5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle Der Triebfahrzeugführer muss
6. Sprachprüfungen
Anlage 8 (zu § 6 Absatz 3) Ausbildungsmethode
Anlage 9 (zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine
1. Register der Triebfahrzeugführerscheine
Teil 1 Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins
Teil 2 Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend Anlage 1 TfV)
Teil 3 Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins
Teil 4 Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen
2. Auskunftsrechte
Anlage 10 (zu § 10 Absatz 4 und 6) Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer
1. Register der Zusatzbescheinigungen
Teil 1 Angaben zum Triebfahrzeugführerschein
Teil 2 Informationen über die erteilte Zusatzbescheinigung (entsprechend Anlage 2 TfV)
Teil 3 Aufzeichnungen zum Status der Zusatzbescheinigung
Teil 4
2. Auskunftsrechte
Anlage 11 (zu § 11) Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen
1. Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen
2. Häufigkeit der Überprüfungen
Anlage 12 (zu § 13 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
1. Nachweis einer Zusatzbescheinigung
2. Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer Zusatzbescheinigung
3. Fälschungsschutz
4. Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
Artikel 3 Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Ermächtigungsgrundlagen
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand:
4 Bund
Länder und Gemeinden
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Anlage 3
Zu Anlage 4
Zu Anlage 5
Zu den Anlagen 6 und 7
Zu Anlage 8
Zu den Anlagen 9 und 10
Zu Anlage 11
Zu Anlage 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 2
Zu Gebührenposition 10.1
Zu Gebührenposition 10.2
Zu Gebührenposition 10.3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1468: Entwurf einer Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Drucksache 650/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes KOM (2011) 650 endg.
... /EG hinsichtlich der Umsetzung der technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems 26 festgelegt wurde, berücksichtigt werden.
Drucksache 424/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats KOM (2011) 453 endg.; Ratsdok. 13285/11
... 21. Der Bundesrat sieht in Anbetracht der unverändert fragilen Situation auf den Finanzmärkten und im Hinblick auf eine grundlegende Förderung der Sicherheit und Stabilität der Banken- und Finanzmärkte die Notwendigkeit einer möglichst schnellen Anwendung des Umsetzungspakets in den Mitgliedstaaten. Hierdurch würde neben einer Stärkung des Finanzbinnenmarkts auch ein deutliches Signal an Staaten außerhalb der EU erfolgen, in ihren Aktivitäten zur Umsetzung der Beschlüsse des Baseler Ausschusses nicht nachzulassen. Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, auf EU-Ebene die Forderung nach einer zügigen Umsetzung von Basel III mit Nachdruck zu vertreten.
Zu Artikel 68
Zu Artikel 73
Zu Artikeln 76
Zu Artikel 87
Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht
Zur Umsetzung von Basel III allgemein
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 650/2/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes COM(2011) 650 final; Ratsdok. 15629/11 Drucksache: 650/11 in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" COM(2011) 665 final; Ratsdok. 16176/11 Drucksache: 656/11
... 3. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Verkehrsinfrastruktur trotz erreichter Erfolge zwischen den europäischen Regionen sowie innerhalb der Verkehrsträger noch immer stark fragmentiert ist. Damit behindern unzureichende Verbindungen sowie unausgewogene Infrastrukturausstattungen in der EU und zu den Nachbarstaaten Erreichbarkeit und Marktzugang für alle. Weiterhin bestehen Hindernisse in zahlreichen Engpässen, vor allem in den Grenzregionen in fehlenden Verbindungen und technischen Barrieren (verschiedenen Spurweiten, Stromsystemen, Signaltechniken). Ineffiziente grenzüberschreitende Verkehrsmanagementsysteme führen zu einer noch immer mangelhaften Verknüpfung der Verkehrsträger (z.B. nur 20 größere Flughäfen und 35 größere Seehäfen sind direkt ans Schienennetz angeschlossen).
Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Zum Schienennetz
Zum Straßennetz
Zu Binnenhäfen bzw. Terminals
Zur BR-Drucksache 650/11
Zur BR-Drucksache 656/11
Zu Artikel 20
Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... 17c) Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den wichtigsten Interessenträgern zusammenarbeiten, um die richtigen Marktsignale für die Erhaltung der Biodiversität zu setzen; dabei soll auch auf die Reformierung, das Auslaufen und die letztendliche Abschaffung umweltschädlicher Subventionen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten hingearbeitet werden, und es sollen positive Anreize für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität gegeben werden.
Drucksache 43/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote KOM (2011) 19 endg.
... zielt darauf ab, Schulabbrüche zu verhindern, indem die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung auf Ebene der Bildungseinrichtungen verbessert, auf erste Warnsignale reagiert und gefährdeten Schülern oder Schülergruppen gezielte Unterstützung geboten wird. Sie umfasst alle Bildungsstufen, angefangen von der frühkindlichen Bildung und Betreuung bis hin zur Sekundarstufe II.
Drucksache 143/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... - Preissignal und langfristige Absehbarkeit erforderlich. Diesbezüglich müssen Maßnahmen geprüft werden, einschließlich der vereinbarten linearen Senkung der EHS-Obergrenze7. Andere Instrumente, wie die Energiebesteuerung und technologische Unterstützung können ebenfalls geeignet sein, um sicherzustellen, dass der Stromsektor seinen vollen Beitrag leistet.
Drucksache 339/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Aus Sicht des Bundesrates setzt nicht zuletzt der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitpunkt für die erstmalige Anwendung das falsche Signal. Ein Gesetz als Baustein zur Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen beschleunigten Energiewende sollte einen sofortigen Schub zur Sanierung von Wohngebäuden bringen. Es wäre weder zielführend noch vermittelbar, die Förderung erst in einem halben Jahr wirksam werden zu lassen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, 3 und 4 Buchstabe b Inhaltsübersicht und § 35c - neu -, § 52 Absatz 50c1 - neu - EStG
§ 35c Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Zu Artikel 1 Nummer 2
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2* EStG
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG * und
Zu Artikel 2
Artikel 2 Inkrafttreten
18. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch
Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Drucksache 685/2/11
Antrag des Landes Berlin
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Nach Ersetzung des Begriffs der "erheblichen Störungen" durch "wesentlichen zeitlichen und räumlichen Nutzungsbeeinträchtigungen" wäre die Bestimmung - auch unter Berücksichtigung der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drucksache 129/11, S. 124: "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind.
Drucksache 88/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... -Preissignal des Emissionshandels soll jedoch als gleichwertiger Beitrag erhalten bleiben. Die Option der Selbstverpflichtung zu spezifischen Emissionsminderungen ist hingegen für solche Anlagen von Vorteil, die noch deutliche Effizienzverbesserungen realisieren können. Sie werden vom CO
Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... "Die Störung muss so gering wie möglich gehalten werden") - so zu verstehen, dass Mobilfunkblocker, die ein dauerhaftes Störsignal aussenden, unzulässig sind
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... Viele Energieeffizienzinvestitionen amortisieren sich schnell, werden jedoch wegen Markt- und Regulierungshindernissen nicht getätigt. Marktanreize und Preissignale müssen daher durch Energie- und CO
Drucksache 369/2/11
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV
... 10. Die EU verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung. Damit dieses einzigartige Modell weiter erfolgreich bestehen kann, müssen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Investitionen in Europa gefördert werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für die Steigerung von qualitativem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in den überschuldeten Mitgliedstaaten der Eurozone nicht nur Sparprogramme und Schuldenbremsen, sondern auch kluge Wachstumsimpulse erforderlich sind, die dazu beitragen, dass diese Mitgliedstaaten die Reformprogramme überhaupt erfolgreich durchhalten und durchführen können. Erforderlich ist ein nachhaltig wirksames Wachstums- und Investitionsprogramm, das sich an den zentralen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte orientiert. Sinnvolle Reformmaßnahmen lassen sich nur durchsetzen, wenn Lasten fair verteilt werden und die Reformpolitik auch sozialen Zusammenhalt fördert. Die Proteste in den Programmstaaten sowie Italien und Spanien sind ein deutliches Warnsignal.
Drucksache 343/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... d) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der freie Strommarkt und der geltende Preisbildungsmechanismus an den europäischen Strombörsen nicht geeignet ist, durch Preissignale rechtzeitige bzw. vorbeugende Investitionen in hocheffiziente Gaskraftwerke oder andere Projekte zur Absicherung von Lastspitzen oder in Backupkraftwerke bei ungünstigen Wetterlagen zu gewährleisten.
Drucksache 741/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 - Europäische Erneuerung KOM (2011) 777 endg.
... Nachhaltigkeit steht auch im Mittelpunkt der Pläne der Kommission für die Energiepolitik. Nur ein Beispiel: Die rasche Verabschiedung und Umsetzung der Energiesparrichtlinie26 kann den EU-Haushalten Vorteile von durchschnittlich 1 000 EUR pro Jahr verschaffen, möglicherweise zu zwei Millionen neuen Arbeitsplätzen führen und dem Klimawandel Rechnung tragen. Ein Vorschlag zur Verbesserung des Rahmens für die nukleare Sicherheit berücksichtigt die Erfahrungen der Belastungsprüfungen der Kernkraftwerke in der EU, den technischen Fortschritt und die Entwicklungen bei den internationalen Vorschriften. Die Kommission legt ebenfalls eine Strategie vor, um die Entwicklung erneuerbarer Energien im EU-Binnenmarkt und in den Nachbarländern des südlichen Mittelmeerraums zu beschleunigen. Fortschritte im Hinblick auf die Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung zur Vereinfachung von Investitionen in die erforderliche Energie-Infrastruktur, um die Integration erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen, wären ein wichtiges Signal.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung
2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen
2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen
3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität
3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum
3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften
3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten
3.4. Ein offenes Europa für die Bürger
4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne
5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung
5.1. Intelligentere Mittelverwendung
5.2. Intelligente Rechtsetzung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 829/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... SSL wurde zunächst bei Verkehrssignalen und Fahrzeugleuchten eingeführt. Mittlerweile kommt diese Technologie bereits verstärkt als Beleuchtung von Bildschirmen und Fernsehgeräten zum Einsatz. In den nächsten Jahren wird sich SSL zur energieeffizientesten und vielseitigsten Technologie für die Allgemeinbeleuchtung entwickeln und hohe Lichtqualität und visuelle Leistung gepaart mit neuen architektonischen und gestalterischen Optionen bereitstellen und somit zur Steigerung des Komforts und des Wohlbefindens beitragen4.
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... Aus allen Szenarios geht hervor, dass Strom eine viel größere Rolle spielen muss als bisher (mit 36-39 % wird sich sein Anteil an der Endenergienachfrage 2050 fast verdoppeln) und einen Beitrag zur Dekarbonisierung in den Bereichen Verkehr sowie Heizung/Kühlung leisten muss (siehe Abbildung 2). Allen Dekarbonisierungsszenarios zufolge könnte Strom ca. 65 % der Energienachfrage von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen decken. Sogar im Szenario "hohe Energieeffizienz" steigt die Stromnachfrage. Um dies zu erreichen, müsste das Stromerzeugungssystem strukturell geändert werden und bereits 2030 eine nennenswerte Dekarbonisierung erreichen (57-65 % im Jahr 2030 und 96-99 % im Jahr 2050). Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, den Übergang jetzt einzuleiten und die Signale zu setzen, die notwendig sind, um die Investitionen in CO
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 58. Preissignale spielen bei vielen Entscheidungen, die lang anhaltende Auswirkungen auf das Verkehrssystem haben, eine ausschlaggebende Rolle. Verkehrsbezogene Entgelte und Steuern müssen umgestaltet werden und mehr dem Prinzip der Kostentragung durch die Verursacher und Nutzer angenähert werden. Sie sollten die Rolle des Verkehrs bei der Förderung der europäischen Ziele für Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt stützen, während die Gesamtbelastung des Sektors die Gesamtkosten des Verkehrs einschließlich der Infrastrukturkosten und externen Kosten widerspiegeln sollte. Umfassendere sozioökonomische Vorteile und positiver externe Effekte rechtfertigen ein gewisses Maß an öffentlicher Finanzierung, aber in Zukunft ist davon auszugehen, dass die Verkehrsnutzer für einen höheren Teil der Kosten aufkommen als bisher. Wichtig ist, dass die Nutzer, Betreiber und Investoren korrekte und konsistente monetäre Anreize erhalten.
Drucksache 48/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Im Bereich der Verbraucherinformation fordert die EU-Empfehlung von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen, die RFID ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bisher sind von Seiten der Bundesregierung kaum relevante Aktivitäten zur Verbraucherinformation zu verzeichnen. Eine Verbraucherinformation ist mindestens dort zu fordern, wo Verbraucherinnen und Verbraucher mit Produkten, die RFID-Chips enthalten, konfrontiert werden. Über die Information am Produkt hinaus sollten Kommunikationsvorgänge, die in Bezug auf RFID-Chips eine Verarbeitung auslösen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein (optische/akustische Signalisierung).
Drucksache 48/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
... Im Bereich der Verbraucherinformation fordert die EU-Empfehlung von den Mitgliedsstaaten Maßnahmen, die RFID ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bisher sind von Seiten der Bundesregierung kaum relevante Aktivitäten zur Verbraucherinformation zu verzeichnen. Eine Verbraucherinformation ist mindestens dort zu fordern, wo Verbraucherinnen und Verbraucher mit Produkten, die RFID-Chips enthalten, konfrontiert werden. Über die Information am Produkt hinaus sollten Kommunikationsvorgänge, die in Bezug auf RFID-Chips eine Verarbeitung auslösen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein (optische/akustische Signalisierung).
Anlage Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
Drucksache 25/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2010/11 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Wi-AS-Fz-G-K-U b) Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung Wi-AS-Fz-G
... 16. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die steigende Nachfrage an den internationalen Rohstoffmärkten sowie die stark schwankenden und tendenziell steigenden Preise ein Risiko für die deutsche Wirtschaft darstellen. Vor allem die Preise nichtenergetischer Metalle, wie zum Beispiel Kupfer, aber auch von Agrarrohstoffen sowie von Nahrungs- und Genussmitteln haben sich deutlich verteuert. Weitere Preissteigerungen sind auf Grund der nach wie vor expansiven Geldpolitik zahlreicher Notenbanken, des weiterhin dynamischen Weltwirtschaftswachstums und der zunehmenden Nachfrage nach Rohstoffen von Seiten der Schwellenländer nicht auszuschließen. Zudem können Spekulationen an den Finanzmärkten und künstliche Marktbeschränkungen durch wichtige Rohstoffländer vorübergehend zu deutlichen Verknappungen und Preisbewegungen bei einzelnen Rohstoffen wie derzeit zum Beispiel bei den Seltenen Erden führen. Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung zur Rohstoffsicherung ausdrücklich begrüßt. Mit ihrer marktwirtschaftlich ausgerichteten Rohstoffstrategie setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal, um die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die deutsche Wirtschaft weiterhin sicherzustellen.
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... Es werden belastbare und leicht verständliche Indikatoren benötigt, um Signale zu geben und die Fortschritte bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz zu messen,
Drucksache 743/2/11
Antrag der Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung darin, eine wachstumsorientierte Haushaltskonsolidierung umzusetzen. Die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldengrenze darf auch zukünftig nicht in Gefahr geraten. Zugleich ist dafür Sorge zu tragen, dass angesichts der aktuell fragilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der europäischen Schuldenkrise von einer verlässlichen und kontinuierlichen Finanz- und Haushaltspolitik eine stabilisierende Signalwirkung ausgeht.
Drucksache 804/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme KOM (2011) 814 endg.
... (3) Das EGNOS-Programm soll der Verbesserung der Signalqualität der bestehenden globalen Satellitennavigationssysteme (nachstehend "GNSS" genannt) dienen.
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Mit der Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 3) wurde eine nachhaltige Finanzierung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem auf den Weg gebracht. Die Arbeitskosten werden weitgehend von der Entwicklung der Gesundheitsausgaben entkoppelt. Dazu ist der einkommensabhängige Beitragssatz gesetzlich festgeschrieben worden. Zukünftige unvermeidbare Ausgabensteigerungen aufgrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts werden über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Zusatzbeiträge werden von den Krankenkassen individuell festgelegt. So kann mit einem transparenten Preissignal der Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Damit die Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen Belastung geschützt sind, wird ein unbürokratischer steuerfinanzierter Sozialausgleich eingeführt. Die Reform ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... (b) "elektronisches Kommunikationsnetz" Übertragungssysteme und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie andere Ressourcen, einschließlich nicht aktiver Netzelemente, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Systeme ermöglichen, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen; hierzu gehören u.a. Satellitennetze, feste (leitungs- und paketvermittelte, einschließlich des Internets) sowie mobile terrestrische Netze, Stromleitungssysteme, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterungen zum Vorschlag
5 Rechtssicherheit
Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten
Vorschlag
Richtlinie über Konzessionen
Titel I Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich
Kapitel I Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich
Abschnitt I Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Vergabestellen
Artikel 5 Schwellenwerte
Artikel 6 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Artikel 7 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt II Ausschlüsse
Artikel 8 Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 9 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 10 Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 12 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 13 Mitteilungen von Vergabestellen
Artikel 14 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Artikel 15 Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Laufzeit der Konzession
Artikel 17 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 18 Gemischte Konzessionen
Artikel 19 Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen
Abschnitt IV Besondere Sachverhalte
Artikel 20 Vorbehaltene Konzessionen
Artikel 21 Forschung und Entwicklung
Kapitel II Grundsätze
Artikel 22 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 23 Nomenklaturen
Artikel 24 Vertraulichkeit
Artikel 25 Vorschriften über Mitteilungen
Titel II Vorschriften für die Konzessionsvergabe
Kapitel I Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 26 Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 27 Vergabebekanntmachungen
Artikel 28 Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 29 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 30 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Kapitel II Ablauf des Verfahrens
Abschnitt I Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen
Artikel 31 Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen
Artikel 32 Technische Spezifikationen
Artikel 33 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Abschnitt II Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze
Artikel 35 Verfahrensgarantien
Artikel 36 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 37 Fristsetzung
Artikel 38 Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen
Artikel 39 Zuschlagskriterien
Artikel 40 Lebenszykluskostenrechnung
Titel III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 41 Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 42 Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit
Artikel 43 Beendigung von Konzessionen
Titel V Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG
Artikel 44 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 45 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VI Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 47 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Überprüfung
Artikel 52 Inkrafttreten
Artikel 53 Adressaten
Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1
Anhang II Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3
Anhang III Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IV in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben
Anhang V in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben
I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben
II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben
Anhang VI in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)
Anhang VII in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben
Anhang VIII technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
Anhang X Dienstleistungen Gemäss Artikel 17
Anhang XI Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B
Anhang XII Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen
Anhang XIII in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Die Nachhaltigkeit der Auswirkungen des Gesetzentwurfs ist gegeben. Die Standards der FATF, deren vollumfängliche Umsetzung mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll, sind international geltende Standards zu Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen legal handelnde Marktakteure profitieren nachhaltig von einer wirksamen Prävention im Bereich der Finanzkriminalität. Unabhängig davon wären ein Reputationsverlust für den Wirtschaftsstandort und erhebliche politische und wirtschaftliche Schäden zu befürchten, wenn Deutschland die festgestellten Defizite nicht zeitnah und vollständig beheben würde. Es wäre ein fatales Signal an die Staatengemeinschaft, wenn Deutschland den Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht mit dem erforderlichen Nachdruck betreiben würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 339/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
... Aus Sicht des Bundesrates setzt nicht zuletzt der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitpunkt für die erstmalige Anwendung das falsche Signal. Ein Gesetz als Baustein zur Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen beschleunigten Energiewende sollte einen sofortigen Schub zur Sanierung von Wohngebäuden bringen. Es wäre weder zielführend noch vermittelbar, die Förderung erst in einem halben Jahr wirksam werden zu lassen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Artikel 2 Inkrafttreten
8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch
Artikel 1a Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Die Kommission wird weiterhin ihr Ziel verfolgen, für eine bessere Einhaltung der Standards im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene zu sorgen. Erreichen will sie dies durch eine effektivere Zusammenarbeit mit Drittländern und ein entsprechendes Engagement in internationalen Foren, insbesondere im Wege ihrer Tätigkeiten im Rahmen von WIPO, WTO und UPOV, die auf einen besseren Schutz und eine bessere Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums auf globaler Ebene abzielen. Dies wird zur Förderung der technischen Innovation sowie zur Weitergabe und Verbreitung von Technologie beitragen, dem beiderseitigen Vorteil der Erzeuger und Nutzer technischen Wissens dienen, in einer dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohl zuträglichen Weise erfolgen und einen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten herstellen 54. Derzeit fehlt es den Innerhalb der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) wird sich die Kommission weiterhin für eine breite Ratifizierung der WIPO-Internetverträge aus dem Jahr 1996 sowie für deren ordnungsgemäße Umsetzung in nationales Recht einsetzen. Auch wird sie Maßnahmen forcieren, die auf die Entwicklung geeigneter Instrumente zur Bewertung der Funktionsweise von Urheberrechtssystemen abzielen. Sie wird die laufenden Bemühungen zur Bekämpfung des globalen Phänomens der Signalpiraterie und der Weiterübertragung geraubter Rundfunksignale über Internet unterstützen. Des Weiteren wird die Kommission ihre Anstrengungen verstärken, um einen WIPO-Vertrag über die grenzüberschreitende Bereitstellung von Inhalten in besonderen Formaten, die auf die Bedürfnisse von Sehbehinderten zugeschnitten sind, auf den Weg zu bringen – im Einklang mit den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Personen mit Behinderungen. Im Juni 2010 hat die EU der WIPO bereits eine gemeinsame Empfehlung für einen verbesserten Zugang von Menschen mit Lesebehinderung zu urheberrechtlich geschützten Werken vorgeschlagen.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Wie in der Strategie Europa 2020 signalisiert, könnten sich Möglichkeiten ergeben, weitere innovative Anreize in Verbindung mit dem Kohlenstoffmarkt, insbesondere für Vorreiter, ins Spiel zu bringen. Die Kommission wird diese Möglichkeit weiter erkunden.
Drucksache 872/1/10
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV
... 9. Der bestehende Eurorettungsschirm wurde bislang nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufstockung des Umfangs der EFSF nicht erforderlich ist. Dadurch würde nur ein Signal der Unsicherheit an die Märkte gesandt, welches in der aktuellen Situation unangebracht wäre.
Drucksache 241/10
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... 2. IMO-Nummer und Unterscheidungssignal: ..........................................................................................
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.