[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

863 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Signal"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0015/20
0158/20
0295/20
0098/2/20
0013/20
0280/1/20
0098/3/20
0242/20
0300/1/20
0344/20
0278/20B
0051/20B
0500/20
0452/20B
0136/1/20
0198/2/20
0085/20
0228/20
0028/20
0295/1/20
0261/1/20
0295/20B
0306/1/20
0278/1/20
0051/1/20
0452/1/20
0156/20
0098/20B
0213/20
0087/20
0300/20B
0280/20B
0002/20
0136/20B
0552/1/19
0244/19
0360/19B
0579/19
0170/19
0352/19B
0416/19
0047/1/19
0533/19
0363/1/19
0533/19B
0491/19
0047/19B
0521/1/19
0232/1/19
0447/19
0663/19
0339/19
0498/19B
0521/19B
0495/19
0289/19B
0422/19
0289/19
0620/19
0498/19
0533/1/19
0116/19
0641/19
0591/19B
0047/3/19
0265/19
0415/19
0670/19
0043/19
0363/19B
0352/1/19
0244/19B
0410/1/19
0219/18B
0168/18
0186/1/18
0372/18B
0423/18
0166/18B
0402/1/18
0170/18
0166/2/18
0455/18
0355/18B
0366/1/18
0386/18
0186/2/18
0582/18
0181/18
0204/18
0563/18
0137/18
0175/1/18
0137/18B
0186/18B
0614/18
0440/18
0299/18
0563/3/18
0166/1/18
0133/18
0355/1/18
0536/18
0185/18
0222/18
0440/18B
0219/1/18
0298/18
0312/1/17
0590/17B
0715/1/17
0069/17B
0590/17
0726/1/17
0145/17B
0590/1/17
0039/17B
0379/1/17
0379/17B
0039/1/17
0312/17B
0708/17
0070/1/17
0418/17B
0136/17
0715/17B
0250/17
0121/2/17
0262/17B
0186/2/17
0586/1/17
0654/17
0085/1/17
0757/1/17
0455/17B
0418/2/17
0126/17
0072/17
0187/17B
0424/1/17
0455/1/17
0422/17
0726/17
0138/17
0396/1/17
0039/17
0757/17B
0121/17B
0569/17
0357/17
0731/17
0119/17
0316/17
0717/17
0069/1/17
0586/17B
0418/17
0187/1/17
0145/1/17
0254/17
0262/1/17
0315/16
0340/16B
0812/16
0518/16
0420/2/16
0407/16B
0073/16
0436/1/16
0407/1/16
0604/16
0088/1/16
0266/1/16
0304/16
0811/16
0266/16B
0746/16
0161/16
0080/16
0303/16
0297/1/16
0356/16
0079/16
0436/16B
0299/16
0353/1/16
0340/16
0797/1/16
0310/16B
0738/1/16
0222/1/16
0738/16B
0138/16
0746/16B
0071/1/16
0317/16
0068/16B
0626/16
0506/16
0068/2/16
0104/16
0420/1/16
0071/16B
0297/16B
0335/16
0390/2/16
0060/16
0543/1/15
0126/1/15
0539/1/15
0599/1/15
0022/15B
0594/1/15
0022/1/15
0543/15B
0510/1/15
0150/15B
0462/15
0599/15B
0022/15
0401/1/15
0510/15B
0150/1/15
0431/15
0555/15
0035/1/15
0035/15
0555/15B
0500/15
0035/15B
0594/15B
0154/2/15
0206/15B
0228/15
0441/15B
0462/15B
0401/15B
0441/1/15
0206/1/15
0071/15
0295/15
0311/14B
0583/14
0432/14
0642/1/14
0218/14B
0223/1/14
0036/1/14
0583/1/14
0311/1/14
0446/1/14
0022/1/14
0642/14B
0583/14B
0036/14
0218/14
0270/14
0588/14
0243/14
0036/2/14
0394/1/14
0509/14
0400/14B
0636/1/14
0223/14B
0272/14B
0446/14B
0272/1/14
0400/1/14
0444/14
0243/14B
0211/1/13
0554/13
0113/13
0286/13B
0032/13
0029/13
0110/13
0266/13B
0286/1/13
0445/2/13
0275/13B
0156/1/13
0717/13
0182/13
0451/13
0789/1/13
0275/1/13
0552/13
0372/13
0321/13
0515/13
0247/13
0187/13
0262/13
0156/13B
0348/13
0430/13
0789/13B
0451/13B
0554/13B
0211/13B
0474/1/12
0467/1/12
0446/12
0162/1/12
0346/12
0026/12B
0162/12B
0745/12
0052/1/12
0253/1/12
0745/12B
0409/12B
0282/12
0472/1/12
0024/1/12
0595/12
0316/12
0346/1/12
0346/12B
0327/12
0327/12B
0396/12B
0476/12
0687/12
0224/12
0016/12
0026/12
0067/12
0190/12
0604/12
0785/1/12
0575/12
0467/12B
0396/1/12
0663/12B
0441/12B
0327/1/12
0302/1/12
0559/2/12
0409/1/12
0350/1/12
0309/12
0615/12
0253/12
0501/12
0384/12
0785/12B
0252/12
0510/2/12
0652/12
0467/12
0607/12
0366/12
0721/12
0610/12
0474/12B
0663/1/12
0253/12B
0371/12
0428/12X
0024/12B
0584/12
0745/1/12
0549/12
0441/12
0128/11
0424/2/11
0184/11
0072/11
0646/1/11
0343/11B
0848/1/11
0407/11
0646/11
0060/11
0854/11
0129/11
0685/11B
0114/11
0129/11B
0228/11
0072/1/11
0817/11
0395/11
0025/2/11
0121/11
0650/11
0424/11B
0650/2/11
0309/11
0043/11
0143/11
0339/1/11
0685/2/11
0088/11
0129/1/11
0142/11
0369/2/11
0343/1/11
0741/11
0829/11
0831/11
0179/11
0048/11
0048/11B
0025/1/11
0590/11
0743/2/11
0804/11
0190/11
0874/11
0317/11
0339/11B
0305/11
0616/10
0872/1/10
0241/10
0290/10
0701/10B
0381/10
0071/1/10
0290/10B
0872/10
0667/10
0737/10
0548/10
0347/10B
0738/10
0581/16/10
0259/10B
0634/1/10
0312/10
0347/1/10
0532/1/10
0438/10
0532/2/10
0226/2/10
0548/10B
0634/10B
0262/10
0225/10
0872/10B
0152/10B
0704/10
0460/10
0152/1/10
0490/10
0771/10
0456/10B
0634/10
0226/10B
0701/1/10
0781/10
0513/10
0813/10
0259/2/10
0812/10
0422/09
0650/1/09
0647/09
0766/09
0280/1/09
0263/09
0195/2/09
0486/09
0553/09
0274/09
0173/09
0175/09
0577/09
0280/09B
0431/09
0804/1/09
0182/09
0062/09B
0312/09
0656/09
0741/09
0867/09
0174/09
0915/09
0566/2/09
0909/09
0153/09B
0804/09
0074/09
0015/09
0153/1/09
0603/09
0315/09
0433/09
0334/09
0624/1/09
0195/09B
0532/09
0334/1/09
0650/09B
0755/09
0154/09
0804/09B
0097/09
0867/09B
0271/09
0334/09B
0522/09
0062/1/09
0155/09
0566/09B
0824/09
0204/09
0013/08
0525/08
0853/08B
0688/08
0342/1/08
0200/08
0598/08
0551/1/08
0342/08B
0810/08
0551/08
0692/08
0315/08B
0297/08
0379/08
0187/08
0157/08
0965/1/08
0755/08
0965/08B
0569/08B
0779/08B
0099/08B
0394/08
0171/08
0185/08
0512/08
0458/08B
0185/1/08
0111/1/08
0185/08B
0249/08
0145/08
0350/08
0520/08
0140/08
0010/08A
0083/08
0111/08B
0537/08
0806/08
0999/08
0367/08
0646/08
0716/08
0513/08
0760/08
0367/08D
0488/08
0402/08
0753/08B
0170/1/08
0779/1/08
0010/08B
0315/08
0669/1/08
0952/08
0099/1/08
0563/08B
0102/08
0193/08
0356/08
0751/08
0129/08
0099/08
0605/08
0713/1/08
0642/08
0821/08
0779/08
0598/08B
0493/08
0333/08
0437/08
0580/08
0551/08B
0170/08B
0532/08
0349/08
0102/08B
0563/1/08
0089/08
0967/08
0713/08B
0753/4/08
0278/1/08
0102/1/08
0112/08
0010/1/08
0853/1/08
0018/08
0109/07
0124/1/07
0952/07
0353/07
0838/07
0223/1/07
0100/07
0796/1/07
0077/1/07
0718/07
0674/07
0224/1/07
0544/07B
0670/07B
0762/1/07
0675/07
0040/07
0077/07
0364/1/07
0838/07B
0620/07
0928/1/07
0928/07B
0170/07
0220/07B
0461/07
0220/1/07
0120/1/07
0512/07
0678/07
0354/07
0492/07
0864/07
0529/07
0572/07
0080/1/07
0275/07B
0146/1/07
0252/07
0915/07
0114/07
0309/2/07
0816/07
0357/1/07
0929/07
0241/07
0862/07
0275/1/07
0500/07
0273/07
0124/07
0023/07
0595/07
0505/07
0408/07
0357/07B
0796/07B
0572/2/07
0061/07
0404/07
0282/07
0146/07B
0722/07
0364/07B
0080/07B
0838/1/07
0679/07
0065/07
0080/07
0670/1/07
0435/07
0555/07
0223/3/07
0600/07
0762/07B
0852/07
0278/07
0275/07
0673/07
0022/07
0224/07B
0309/07B
0312/07
0179/07
0295/07
0859/07
0352/07
0371/07B
0021/07
0751/06
0660/06B
0910/1/06
0164/06B
0658/06
0425/06B
0623/06B
0505/06
0330/06
0329/06
0010/06
0556/06
0054/06
0460/06
0460/06B
0359/06
0174/06
0094/06
0729/06
0672/1/06
0736/06
0537/06
0626/06
0377/06
0474/06
0138/06
0156/06
0258/06
0183/06
0017/06
0081/06
0668/06
0520/1/06
0743/1/06
0910/06
0672/06B
0005/06B
0680/06
0512/06
0425/06
0104/06
0257/06
0005/1/06
0030/06
0081/19/06
0624/06B
0164/1/06
0207/06
0624/1/06
0094/06B
0660/06
0751/1/06
0143/06
0745/06
0219/06
0948/05
0320/1/05
0653/05
0948/05B
0566/05
0213/05B
0252/05
0251/05
0593/05
0619/05B
0248/05
0140/05B
0286/1/05
0267/05
0619/05
0813/05
0854/2/05
0053/05
0140/05
0321/1/05
0361/2/05
0319/05
0732/05
0619/1/05
0018/05
0286/05B
0773/05
0941/05
0490/05
0914/1/05
0428/05
0243/05
0318/05
0481/05
0546/05B
0271/05
0352/05
0569/05B
0914/05B
0429/05
0762/05
0569/1/05
0569/05
0924/05B
0944/05
0321/05B
0631/05
0924/05
0137/05
0948/1/05
0361/4/05
0321/05
0714/05
0390/05
0436/05
0162/05
0210/1/05
0924/1/05
0485/05
0269/04
0846/04B
0918/1/04
0846/1/04
0662/1/04
0767/04
0846/2/04
0622/04
0720/04
0983/3/04
0438/04
0892/1/04
0892/04
0280/04
0918/04B
0450/04
0892/04B
0734/04
0664/04
0662/04B
1011/04
0365/04
0613/04
0889/04
0856/03
Drucksache 290/10

... Kurzungen und Einsparungen beim Marktanreizprogramm zum derzeitigen Zeitpunkt beschädigen das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen und sind sowohl aus klimapolitischen als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen das falsche Signal.



Drucksache 701/10 (Beschluss)

... Moderne europäische Entwicklungstendenzen gebieten möglichst dezentralisierte Aufgabenerledigung und Deregulierung, wo immer dies sachgerecht erscheint. Eine Verlagerung zwingender nationaler Verantwortlichkeiten auf die europäische Ebene würde falsche politische Signale setzen. Vielmehr muss verdeutlicht werden, dass die EU bei einem staatenübergreifenden Einsatz nationaler Ressourcen im Katastrophenfall wichtige Vermittlungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen kann. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine eingehende Erörterung der Mitteilung - zunächst und zuvörderst in den fachlich zuständigen Arbeitsgruppen - auf europäischer Ebene für angezeigt.



Drucksache 381/10

Der PRS ist einer von fünf Galileo-Diensten und ausschließlich für autorisierte Nutzer vorrangig im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) reserviert. Es handelt sich um ein robustes, hochpräzises Signal mit garantierter Verfügbarkeit auch im Krisenfall. Wegen dieser Eigenschaften bietet sich eine Nutzung durch Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungskräfte, Grenzschutz, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie das Militär an. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat im Rahmen verschiedener Befragungen der Europäischen Kommission eine Nutzung des PRS angekündigt, vor allem Frankreich, Italien und Spanien. In Deutschland ergab eine entsprechende Abfrage ein zumindest derzeit geringes Interesse an der Nutzung des PRS. Die deutsche Position war und ist daher auf ein Offenhalten der Möglichkeiten späterer Nutzung und die Wahrung aller mit dem PRS verbundenen Möglichkeiten gerichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 381/10




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung - Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Satellitennavigationssystem Galileo – Public Regulated Service (PRS)


 
 
 


Drucksache 71/1/10

... Diesem erhöhten Unrechtsgehalt muss das Strafrecht deutlicher als bisher Rechnung tragen. Es muss ein klares Signal setzen, dass die Gesellschaft nicht bereit ist, entsprechende Gewalttaten - oftmals gegen ihre schwächsten Mitglieder - zu tolerieren. Dazu müssen hassgeleitete Motive des Täters bei der Strafzumessung stärker als bisher berücksichtigt werden, um innerhalb der bestehenden und als grundsätzlich ausreichend angesehenen Strafrahmen im Einzelfall angemessene Sanktionen zu verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/10




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 290/10 (Beschluss)

... Kürzungen und Einsparungen beim Marktanreizprogramm und der nationalen Klimaschutzinitiative zum derzeitigen Zeitpunkt beschädigen das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen und sind sowohl aus klimapolitischen als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen das falsche Signal.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm und der nationalen Klimaschutzinitiative


 
 
 


Drucksache 872/10

... Die Vorschriften werden angepasst werden, damit fallweise die Beteiligung von Privatgläubigern – unter uneingeschränkter Einhaltung der IWF-Vorgaben – möglich ist. In jedem Fall wird ein ESM-Darlehen den Status einer bevorrechtigten Forderung haben und nur dem IWF-Darlehen gegenüber nachrangig sein, damit das Geld der Steuerzahler geschützt wird und ein deutliches Signal an die Privatgläubiger ergeht, dass ihre Forderungen erst nach denen des öffentlichen Sektors bedient werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/10




I. Wirtschaftspolitik

II. weitere Themen

Anlage I
DRAFT EUROPEAN COUNCIL DECISION amending Article 136 of the Treaty on the Functioning of the European Union with regard to a stability mechanism for Member States whose currency is the euro

Article 1

Article 2

Article 3

Anlage II
Allgemeine Merkmale des künftigen Mechanismus Erklärung der EURO-GRUPPE vom 28. November 2010


 
 
 


Drucksache 667/10

... Die Kommission muss ihre Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vor dem 1. Juli 2011 vorlegen. In dieser Überprüfung werden einige der Punkte dargelegt, die den EU-Haushalt während des kommenden Finanzrahmens und darüber hinaus beeinflussen werden. Der Haushalt der EU wird sowohl die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise als auch die langfristigen Herausforderungen wie den demographischen Wandel, den Klimawandel und die Verknappung der natürlichen Ressourcen berücksichtigen müssen. Dabei geht es nicht in erster Linie um mehr oder weniger Ausgaben, sondern um einen intelligenteren Einsatz der Sich auf einen haushaltspolitischen Kurs zu einigen ist eine der großen Herausforderungen für die Europäische Union, wäre aber auch eine große politische Leistung. Von einer solchen Einigung würde ein starkes Signal ausgehen, dass die Europäische Union den Willen und die Kraft hat, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zum Wohle ihrer Bürger einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 737/10

... Diese Agenda wird uns zunehmend mit der Schnittstelle zwischen unseren internen Regeln und der externen Liberalisierung konfrontieren; darüber hinaus muss die Europäische Union - wie es der Europäische Rat im September signalisierte - „die Kohärenz und die Komplementarität zwischen ihren internen und externen Maßnahmen weiter verbessern “7 . Ein Beispiel soll dies veranschaulichen: Ein umfassender Binnenmarkt für Dienstleistungen und eine systematischere Regulierungszusammenarbeit mit wichtigen Drittländern wird den internationalen Dienstleistungshandel erleichtern, ebenso die Beseitigung von Hindernissen hinter der Grenze.



Drucksache 548/10

... Die Programme der Städtebauförderung haben sich als Investitionsmotor bewährt. Die Städtebauförderung ist ein unverzichtbares Mittel, um städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen zu begegnen. Die Investitionen sind auch eine wichtige Stütze mittelständischer, regionaler Unternehmen. Eine Kürzung der Förderung würde sich negativ auf weitere Investitionen in den Stadtteilen auswirken, zu Auftragsrückgängen und auch zu Arbeitsplatzverlusten führen. Kürzungen und Einsparungen bei der Städtebauförderung beschädigen das Vertrauen in den Kommunen und letztendlich bei den Menschen vor Ort und sind sowohl aus stadtentwicklungspolitischen als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen das falsche Signal.



Drucksache 347/10 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat lehnt die Aufnahme von Darlehen durch Organe der EU zum Ankauf von Bürogebäuden ab. Eine Kreditfinanzierung von Ausgaben des EU-Haushalts ist im Eigenmittelsystem der EU nicht vorgesehen und würde den Haushalt durch Zinszahlungen belasten. Der Einstieg in eine Kreditfinanzierung des EU-Haushalts wäre angesichts des erklärten Ziels einer sparsamen Haushalts- und Finanzpolitik ein Signal in die falsche Richtung.



Drucksache 738/10

... - Im anstehenden Weißbuch über die künftige Verkehrspolitik wird ein Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Verkehrs und zur Verringerung seiner Ölabhängigkeit vorgestellt werden. Hierzu gehören Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssystems, darunter die Förderung einer umweltfreundlichen städtischen Mobilität sowie multimodaler Verkehrslösungen, intelligentes Verkehrsmanagement und Energieeffizienz-Standards für alle Fahrzeuge, angemessene ökonomische Signale sowie die Förderung langfristig tragbarer Verhaltensweisen. In diesem Zusammenhang sollten Kennzeichnungssysteme für effizientere Kraftfahrzeuge untersucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 581/16/10

... Ohne die Anhebung des Behandlungsbedarfs auf den Bundesdurchschnitt erhalten die Versicherten in den KVen mit unterdurchschnittlichem Behandlungsbedarf weniger Leistungen bei gleichen Indikationen und die dortigen Ärztinnen und Ärzte weniger Honorar, so dass der Grundsatz einer einheitlichen ambulanten Versorgung aller Versicherten im Bundesgebiet massiv verletzt wird. Diese Einheitlichkeit war aber eines der Ziele der letzten Gesundheitsreform. Für die betroffenen KVen hat der geringere Behandlungsbedarf, der sich arztseitig in deutlich geringeren Regelleistungsvolumina manifestiert, eine fatale Signalwirkung auf junge Ärztinnen und Ärzte. Diese werden u.a. auch wegen der schlechteren Honorar- und Versorgungsbedingungen KV-Bereiche, die schon heute mit unterdurchschnittlichen Arztzahlen auskommen müssen, zukünftig meiden. Bestehende und drohende Unterversorgung wird damit verstärkt, anstatt abgebaut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/16/10




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 259/10 (Beschluss)

... Für verschiedene, in der Datenschutzpraxis bedeutsame Fallgestaltungen privater und gewerblicher Datenverarbeitung, wie z.B. Fahrzeugdatenspeicher, Bewertungsportale im Internet, soziale Netzwerke, Identifizierungsverfahren oder die Erfassung von WLAN-Daten, sind wirksame Schutzrechte zur Abwehr von Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung zu entwickeln. Dazu zählt auch eine Regelung über die obligatorische Löschung von im Internet bereitgestellten personenbezogenen Daten. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten der Verknüpfung personenbezogener Daten sollte die Modernisierung des Datenschutzrechts zudem die Risiken der geschäftsmäßigen Bildung von Nutzerprofilen und der Akkumulierung und Aggregierung von Nutzerdaten gerade unter den Bedingungen zunehmender Kommunikation über das Internet in allen Lebensbereichen aufgreifen. Besonderes Augenmerk erfordert außerdem der Schutz des Einzelnen vor einer zielgerichteten visuellen oder örtlichen Identifizierung durch neue Technologien. Die von mehreren Unternehmen angekündigten Gesichtserkennungsdienste widersprechen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, da dies die jederzeitige Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum sowie die Bestimmung des Aufenthaltsorts durch Dritte grundsätzlich ausschließt. Bei der planmäßigen Erfassung und Kartografierung von WLAN-Netzen besteht die Gefahr, dass diese Daten mit personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten der WLAN-Nutzer verknüpft werden. Es ist daher erforderlich, klare Regelungen für die geschäftsmäßige planmäßige Erfassung und Kartografierung von Funknetzdaten zu schaffen, die einerseits einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der ungewollten Nutzung ihrer persönlichen Daten bieten, andererseits aber auch nicht die Verwendung moderner Technologien unbeabsichtigt erschweren oder verhindern. Da sich bereits weitere technische Möglichkeiten zur Erfassung von WLAN-Daten durch die Auswertung der Signale von sog. Smartphones abzeichnen, sollte die Regelung auch eine entsprechende Erfassung von Daten aus Mobiltelefonen und vergleichbaren Sendeanlagen mit einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 634/1/10

... 2. Aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips (vgl. Erwägungsgrund 16) werden die Verantwortlichkeiten für die Nutzung und Verwaltung des PRS sowie für die Kontrolle der Herstellung der Empfänger, ihrer Sicherheit und ihrer Ausfuhr auf die Organe der EU und die Mitgliedstaaten verteilt. Unter dem Aspekt der Gewährleistung der Dienstkontinuität auch in den schwersten Krisenfällen und der Folgen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften (vgl. Erwägungsgrund 4) sollte eine größere Konzentration der Verantwortlichkeiten angestrebt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verantwortlichkeiten für diesen mit sehr hohen Sicherheitsanforderungen (Verfügbarkeit, Integrität, streng beschränkter Nutzerkreis, geheime Signalverschlüsselung) versehenen Dienst nicht weniger breit, als im Vorschlag vorgesehen, gestreut werden sollten.



Drucksache 312/10

... Die Versteigerung von Ein- und Ausspeisekapazitäten vermeidet Diskriminierungen, wie sie bei Anwendung eines reinen Prioritätsprinzips z.B. durch Informationsvorsprünge etablierter Transportkunden gegenüber neuen bzw. kleineren Transportkunden entstehen können. So wird im Gegensatz zum Prioritätsprinzip gewährleistet, dass einzelne Transportkunden nicht aufgrund eines Informationsvorsprungs gegenüber anderen Transportkunden bevorzugt werden. Bei einer Auktion der knappen Kapazitäten werden zudem verlässlichere, marktbasiertere Ausbausignale gesetzt, die sich im jeweiligen Kapazitätspreis widerspiegeln.



Drucksache 347/1/10

... 30. Der Bundesrat lehnt die Aufnahme von Darlehen durch Organe der EU zum Ankauf von Bürogebäuden ab. Eine Kreditfinanzierung von Ausgaben des EU-Haushalts ist im Eigenmittelsystem der EU nicht vorgesehen und würde den Haushalt durch Zinszahlungen belasten. Der Einstieg in eine Kreditfinanzierung des EU-Haushalts wäre angesichts des erklärten Ziels einer sparsamen Haushalts- und Finanzpolitik ein Signal in die falsche Richtung.



Drucksache 532/1/10

... Die geltenden Steuerbegünstigungen, also die Steuersatzermäßigungen mit den geltenden Sockelbeträgen und der Spitzenausgleich, in den übrigen Fällen bleiben demgegenüber unverändert bestehen. Ein Missbrauchsvorwurf kann gegenüber diesen Regelungen nicht erhoben werden. Vielmehr kann nur so den wirtschaftspolitischen Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der zu einem wesentlichen Teil im internationalen Wettbewerb steht, Rechnung getragen werden. Regelmäßig sind nämlich energieintensive Unternehmen betroffen, die bereits unter den geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Kostensituation der inländischen Produktion an die wirtschaftlichen Grenzen stoßen. Dieser Bereich der deutschen Wirtschaft darf nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Diese Unternehmen brauchen vielmehr ein positives Signal für die Beibehaltung ihrer Produktion im Inland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO

18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO

19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV

22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG

23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *

28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *

29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 438/10

... hat vom 12. April bis 20. Mai 2010 als erste europäische Regulierungsbehörde die Frequenzen der sog. Digitalen Dividende versteigert. Diese waren insbesondere durch die Umstellung von analogen zu digitalen Rundfunksignalen freigeworden. Sie wurden aufgrund ihrer guten Verwendbarkeit für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Mobilfunkdiensten kurzfristig mit Zustimmung der Bundesländer für die Schließung insbesondere der Lücken der (Festnetz-)Breitbandversorgung freigegeben.



Drucksache 532/2/10

... Damit werden vor allem einkommensschwache Familien bei der Betreuung und Erziehung eines Kindes in der ersten Lebensphase von einer Unterstützung ausgenommen. Das ist ein verheerendes familienpolitisches Signal.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/2/10




A. Zur grundsätzlichen Kritik am Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

B. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

C. Sanierung und Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

D. Zu den sozial unausgewogenen Einzelmaßnahmen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011


 
 
 


Drucksache 226/2/10

... Die Aufhebung der Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen ist für die Beschäftigten der Arbeitsgemeinschaften ein wichtiges Signal für ihre Beschäftigungssicherheit. Das ist zum einen notwendig, um eine zu starke Personalfluktuation zu vermeiden und damit qualifizierte Fachkräfte auch langfristig zu binden und zum anderen, um den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stabile Beschäftigung und damit ein gesichertes Einkommen bieten zu können.



Drucksache 548/10 (Beschluss)

... Die Programme der Städtebauförderung haben sich als Investitionsmotor bewährt. Die Städtebauförderung ist ein unverzichtbares Mittel, um städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen zu begegnen. Die Investitionen sind auch eine wichtige Stütze mittelständischer, regionaler Unternehmen. Eine Kürzung der Förderung würde sich negativ auf weitere Investitionen in den Stadtteilen auswirken, zu Auftragsrückgängen und auch zu Arbeitsplatzverlusten führen. Kürzungen und Einsparungen bei der Städtebauförderung beschädigen das Vertrauen in die Kommunen und letztendlich der Menschen vor Ort und sind sowohl aus stadtentwicklungspolitischen als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen das falsche Signal.



Drucksache 634/10 (Beschluss)

... 2. Aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips (vgl. Erwägungsgrund 16) werden die Verantwortlichkeiten für die Nutzung und Verwaltung des PRS sowie für die Kontrolle der Herstellung der Empfänger, ihrer Sicherheit und ihrer Ausfuhr auf die Organe der EU und die Mitgliedstaaten verteilt. Unter dem Aspekt der Gewährleistung der Dienstkontinuität auch in den schwersten Krisenfällen und der Folgen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften (vgl. Erwägungsgrund 4) sollte eine größere Konzentration der Verantwortlichkeiten angestrebt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verantwortlichkeiten für diesen mit sehr hohen Sicherheitsanforderungen (Verfügbarkeit, Integrität, streng beschränkter Nutzerkreis, geheime Signalverschlüsselung) versehenen Dienst nicht weniger breit, als im Vorschlag vorgesehen, gestreut werden sollten.



Drucksache 262/10

... . Ein solches Instrument für die Verfolgung von vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdungen von Beschäftigten ist für die Aufsichtsbehörden und die betrieblichen Arbeitsschutzakteure von großer Bedeutung. Auch in der europäischen Gemeinschaftsstrategie zum Arbeitsschutz wird gefordert, neben der beratenden Tätigkeit der Aufsichtsdienste dem Einsatz von Sanktionsmitteln bei Verstößen wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Bei den in Absatz 1 Nr. 4. vorgesehenen Sanktionen bei nicht ordnungsgemäßer Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z.B. bei Feuerlöscher, Signalanlagen, Notaggregate, Sicherheitsbeleuchtung) ergeben sich die regelmäßigen Wartungsintervalle bzw. die Prüffristen aus den Unterlagen der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Messungen und Berechnungen

§ 5
Fachkundige Personen

Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung

§ 6
Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung

§ 7
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung

Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 8
Unterweisung der Beschäftigten

§ 9
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Ausnahmen

§ 11
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Artikel 3
Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Abschnitt 5
Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit.

Artikel 4
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 9
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.1046: Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen


 
 
 


Drucksache 225/10

... Dieses Jahr wird es noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt geben. Manche Betriebe erreicht die Krise erst jetzt. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhalt des kollektiven Betriebswissens bleiben nach wie vor eine große Herausforderung. Die Unternehmen müssen weiterhin unterstützt werden, um ihre nicht ausgelasteten Belegschaften über die Krise hinweg halten zu können. In dieser Situation ist es besonders wichtig, ein klares Signal für die Erhaltung der Arbeitsplätze und Planungssicherheit für die Arbeitgeber zu schaffen. Für einen begrenzten Zeitraum bis 31. März 2012 ist daher die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 28a
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

§ 434u
Beschäftigungschancengesetz

Artikel 2
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

b Transfermaßnahmen

c Transferkurzarbeitergeld

d Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

e Regelungen zum Kurzarbeitergeld

f Eingliederungszuschuss für Ältere

g Erweiterte Berufsorientierung

h Ausbildungsbonus bei Insolvenz

i Regelungen zur Weiterbildungsförderung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in KMU

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 23

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1286: Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz


 
 
 


Drucksache 872/10 (Beschluss)

... 9. Der bestehende Eurorettungsschirm wurde bislang nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufstockung des Umfangs der EFSF nicht erforderlich ist. Dadurch würde nur ein Signal der Unsicherheit an die Märkte gesandt, welches in der aktuellen Situation unangebracht wäre.



Drucksache 152/10 (Beschluss)

... Darüber hinaus sollte es der Selbstverwaltung überlassen bleiben, welche Berufsgenossenschaften fusionieren, um letztlich die Höchstzahl von neun Berufsgenossenschaften sicherzustellen. Mit Blick auf die anstehenden Sozialversicherungswahlen wäre dies auch ein Signal des Gesetzgebers zur Stärkung der Selbstverwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV

3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII

4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII

5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII

6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII

7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X

8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X

9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

11. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 7a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

12. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 704/10

... Um Zwangsheirat stärker als bisher als strafwürdiges Unrecht zu ächten, soll mit dem Gesetz ein eigener Straftatbestand geschaffen werden. Dadurch bringt der Gesetzgeber klar zum Ausdruck, dass Zwangsheirat als schweres Unrecht zu verurteilen ist. Er tritt damit gleichzeitig der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen. Eine spezielle Strafnorm gegen Zwangsheirat ist ein eindeutiges Signal, dass der Staat den mit einer Zwangsheirat verbundenen Eingriff in die Rechte betroffener Personen mit dem schärfsten ihm zur Verfügung stehenden Mittel unterbinden will.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 88a
Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 3
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 237
Zwangsheirat

Artikel 5
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Artikel 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer

II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 460/10

... " erreichen zu können, schlägt die Kommission vor, die Zielvorgabe beizubehalten, nach der gegenüber 2010 die Gesamtzahl der Unfalltoten im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2020 halbiert werden soll4. Eine solche gemeinsame Zielvorgabe bedeutet angesichts der in den vergangenen zehn Jahren bereits erzielten Fortschritte mehrerer Mitgliedstaaten einen gegenüber der nicht erreichten Zielvorgabe des Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit erheblich höheren Anspruch, von dem ein klares Signal in Bezug auf den Einsatz Europas für die Sicherheit im Straßenverkehr ausgeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/10




3 Einleitung

2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit

3. Grundsätze und Zielvorgaben

3.1. Grundsätze

Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben

Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr

Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung

3.2. Zielvorgabe

4. Strategische Ziele

Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern

Lernen vor der Führerscheinprüfung

Führerscheinprüfung

Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb

Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen

Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit

Durchsetzungskampagnen

Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung

Nationale Durchsetzungsziele

Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur

Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge

Heutige Fahrzeuge

Fahrzeuge der Zukunft

Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern

Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern

Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen

Motorisierte Zweiräder

Fußgänger und Radfahrer

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020

5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung

Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit

Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse

Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 152/1/10

... Die beschlossene Fusion von Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft und Holz-Berufsgenossenschaft muss durch das Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Darüber hinaus sollte es der Selbstverwaltung überlassen bleiben, welche Berufsgenossenschaften fusionieren, um letztlich die Höchstzahl von neun Berufsgenossenschaften sicherzustellen. Mit Blick auf die anstehenden Sozialversicherungswahlen wäre dies auch ein Signal des Gesetzgebers zur Stärkung der Selbstverwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 28b Absatz 6 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28q Absatz 1a Satz 3a - neu - SGB IV

3. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 129 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII

4. Zu Artikel 3 Nummer 14 § 131 Absatz 1 SGB VII

5. Zu Artikel 3 Nummer 18a - neu - § 218d Absatz 1 SGB VII

6. Zu Artikel 3 Nummer 19 § 225 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB VII

7. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 83a SGB X

8. Zu Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 85 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB X

9. Zu Artikel 6 § 172 Absatz 3 Nummer 1 SGG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 4 ALG

12. Zu Artikel 7a - neu - Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 7a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

13. Zu Artikel 8a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 490/10

... In Satz 1 werden die Telekommunikationsdienste bestimmt, die in den in § 1 Absatz 2 genannten Fällen sichergestellt werden müssen für die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, für die Verwaltung, die Wirtschaft, die Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen sowie für die Streitkräfte und Träger lebens- oder verteidigungswichtiger Aufgaben. Satz 2 verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, die Anschlüsse bereitstellen, die für das Aufrechterhalten der sicherzustellenden Telekommunikationsdienste erforderlich sind, oder die Übertragungswege bereitstellen, diese Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Satz 3 bestimmt, dass die Telekommunikationsunternehmen, die Übertragungswege mit höheren Datenübertragungsraten als 50 Mbit/s bereitstellen, ihre Verpflichtung nach Satz 2 erfüllt haben, wenn sie die Bereitstellung von Übertragungswegen mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s aufrechterhalten. Höhere Datenübertragungsraten sind nicht zur verpflichtenden Mindestversorgung im Sinne dieses Gesetzes zu zählen. Von der Bestimmung des Satzes 2 sind auch die bisher gesondert geregelten Übertragungswege zur Übermittlung von Ton- und Fernsehsignalen erfasst.



Drucksache 771/10

... Ohne eine gut funktionierende Weitergabe von Marktsignalen werden die langfristigen Perspektiven für die Landwirtschaft und ihr Anteil an der Wertschöpfung durch die Lebensmittelversorgungskette untergraben. Wichtige Aspekte, denen Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, sind die derzeitigen Ungleichgewichte zwischen den Verhandlungspositionen entlang der Kette, das Ausmaß an Wettbewerb auf jeder Stufe der Kette, die vertraglichen Beziehungen, die erforderliche Restrukturierung und Konsolidierung des Agrarsektors, Transparenz und die Funktionsweise der Märkte für Agrarrohstoffderivate.



Drucksache 456/10 (Beschluss)

... Insbesondere soll nicht, wie in der Vorlage abweichend von der bisherigen Regelung vorgesehen, das Verwendungsverbot von der Besorgnis einer Exposition abhängig gemacht werden. Die notwendige Prüfung dieser Bedingung würde zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen. Die mit dieser Bedingung verbundene Einschränkung des Verwendungsverbots würde zudem die dauerhafte weitere Nutzung asbesthaltiger Produkte fördern, statt ein Signal für den mittelfristigen Austausch derartiger Materialien zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV

§ 12
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV

Begründung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV

Zu a:

Zu b:

14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV

20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV

§ 2
Allgemeine Anforderungen

23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe u

25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV

29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV

30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV

1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt

2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten

3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV

4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln


 
 
 


Drucksache 634/10

... In der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 20081 sind die Voraussetzungen für die weitere Durchführung der beiden europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS festgelegt. Im Anhang dieser Verordnung sind die konkreten Ziele der Programme definiert. Darin ist vorgesehen, dass das System, das aus dem Programm Galileo hervorgeht, fünf Dienste bereitstellen soll, darunter einen öffentlich-staatlichen Dienst („Public Regulated Service“ – PRS), der ausschließlich staatlich autorisierten Benutzern für sensible Anwendungen, die eine hochgradige Dienstkontinuität erfordern, vorbehalten ist, und der sich robuster und verschlüsselter Signale bedient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der Beteiligten Folgenabschätzung

A. die Problemstellung

B. das Gewählte Vorgehen die Alternativen

C. Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten die übrigen Beteiligten

D. EIN echter Konsens

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für den Zugang zum PRS

Artikel 3
Mit der Funktionsweise des Systems zusammenhängende Autorisierung des Zugangs

Artikel 4
Schutz von Verschlusssachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Die zuständige PRS-Behörde

Artikel 7
Aufgabe der Sicherheitszentrale

Artikel 8
Herstellung der Empfänger und Sicherheitsmodule und ihre Sicherheit

Artikel 9
Ausfuhrkontrollen

Artikel 10
Referenzstationen mit PRS-Geräten

Artikel 11
Anwendung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 226/10 (Beschluss)

... Die Aufhebung der Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen ist für die Beschäftigten der Arbeitsgemeinschaften ein wichtiges Signal für ihre Beschäftigungssicherheit. Das ist zum einen notwendig, um eine zu starke Personalfluktuation zu vermeiden und damit qualifizierte Fachkräfte auch langfristig zu binden und zum anderen, um den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine stabile Beschäftigung und damit ein gesichertes Einkommen bieten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 1 und 2 SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 § 44c Absatz 1 Satz 6, § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - § 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 45

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 4 SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 7 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu - SGB II

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II

15. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 1 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2, 6 und Absatz 4 SGB II

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

20. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 53 Absatz 2 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 1 SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II

25. Zur Entfristung von Stellen bei den Jobcentern


 
 
 


Drucksache 701/1/10

... Moderne europäische Entwicklungstendenzen gebieten möglichst dezentralisierte Aufgabenerledigung und Deregulierung, wo immer dies sachgerecht erscheint. Eine Verlagerung zwingender nationaler Verantwortlichkeiten auf die europäische Ebene würde falsche politische Signale setzen. Vielmehr muss verdeutlicht werden, dass die EU bei einem staatenübergreifenden Einsatz nationaler Ressourcen im Katastrophenfall wichtige Vermittlungs- und Koordinierungsaufgaben übernehmen kann. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine eingehende Erörterung der Mitteilung - zunächst und zuvörderst in den fachlich zuständigen Arbeitsgruppen - auf europäischer Ebene für angezeigt.



Drucksache 781/10

... 1. stellt fest, dass es mannigfaltige Ursachen für die aktuelle Krise gibt und sie sowohl unmittelbare als auch langfristige Auswirkungen hat; stellt weiterhin fest, dass mehrere Warnsignale übersehen wurden und der Umfang der Krise wie auch ihre Auswirkungen und externen Effekte unterschätzt wurden;



Drucksache 513/10

... J. in der Erwägung, dass die Unterzeichnung und Ratifizierung des CCM durch sämtliche 27 Mitgliedstaaten vor seinem Inkrafttreten am 1. August 2010 ein starkes politisches Signal für eine Welt ohne Streumunition und für die Zielvorgaben der EU im Hinblick auf den Kampf gegen die Proliferation von Waffen, die wahllos töten, sein würde,



Drucksache 813/10

... Einer der wesentlichen Aspekte der Arbeiten der HLG betraf Bereiche, die mit der Struktur des Marktes und dessen Akteuren zusammenhängen: Vertragsbeziehungen, Verhandlungsmacht, Erzeugerorganisationen und Branchenverbände. Durch die derzeitige Marktstruktur wurden Aspekte der Milchkrise des Jahres 2009 erheblich verschärft, was darauf zurückzuführen ist, dass der Reformprozess im Milchsektor bedeutend später einsetzte als in anderen Sektoren (im Grunde genommen erst 2003). Die lange bestehenden festen Quoten und hohen institutionellen Preise bei faktischen Absatzgarantien für Molkereierzeugnisse führten zu Verkrustungen des Marktes. Die strukturelle Anpassung wurde oft gehemmt, die Akteure der Produktionskette wurden nicht angespornt, auf Marktsignale wie etwa Preisschwankungen zu reagieren, und hatten kaum Anreize zu Innovation und Produktivitätssteigerungen. Die Reform im Milchsektor sollte Reformen in anderen Sektoren folgen, die auf eine viel stärkere Marktorientierung mit "bäuerlicher Handlungsfreiheit" ausgerichtet waren. Dies sollte zu mehr Effizienz führen und der EU-Landwirtschaft Marktchancen in diesem Sektor innerhalb und außerhalb der EU eröffnen.



Drucksache 259/2/10

... Für verschiedene, in der Datenschutzpraxis bedeutsame Fallgestaltungen privater und gewerblicher Datenverarbeitung, wie z.B. Fahrzeugdatenspeicher, Bewertungsportale im Internet, soziale Netzwerke, Identifizierungsverfahren oder die Erfassung von WLAN-Daten, sind wirksame Schutzrechte zur Abwehr von Gefährdungen der informationellen Selbstbestimmung zu entwickeln. Dazu zählt auch eine Regelung über die obligatorische Löschung von im Internet bereitgestellten personenbezogenen Daten. Angesichts der zunehmenden Möglichkeiten der Verknüpfung personenbezogener Daten sollte die Modernisierung des Datenschutzrechts zudem die Risiken der geschäftsmäßigen Bildung von Nutzerprofilen und der Akkumulierung und Aggregierung von Nutzerdaten gerade unter den Bedingungen zunehmender Kommunikation über das Internet in allen Lebensbereichen aufgreifen. Besonderes Augenmerk erfordert außerdem der Schutz des Einzelnen vor einer zielgerichteten visuellen oder örtlichen Identifizierung durch neue Technologien. Die von mehreren Unternehmen angekündigten Gesichtserkennungsdienste widersprechen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung, dem Recht der informationellen Selbstbestimmung, da dies die jederzeitige Identifizierbarkeit im öffentlichen Raum sowie die Bestimmung des Aufenthaltsorts durch Dritte grundsätzlich ausschließt. Bei der planmäßigen Erfassung und Kartografierung von WLAN-Netzen besteht die Gefahr, dass diese Daten mit personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten der WLAN-Nutzer verknüpft werden. Es ist daher erforderlich, klare Regelungen für die geschäftsmäßige planmäßige Erfassung und Kartografierung von Funknetzdaten zu schaffen, die einerseits einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der ungewollten Nutzung ihrer persönlichen Daten bieten, andererseits aber auch nicht die Verwendung moderner Technologien unbeabsichtigt erschweren oder verhindern. Da sich bereits weitere technische Möglichkeiten zur Erfassung von WLAN-Daten durch die Auswertung der Signale von sog. Smartphones abzeichnen, sollte die Regelung auch eine entsprechende Erfassung von Daten aus Mobiltelefonen und vergleichbaren Sendeanlagen mit einbeziehen.



Drucksache 812/10

... (a) der Abschluss von Transaktionen oder das Erteilen von Kauf- bzw. Verkaufsaufträgen für Energiegroßhandelsprodukte, die – falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis geben oder geben könnten, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2.1. Subsidiaritätsprinzip

4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung

4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln

4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln

4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung

Meldung von Daten

Untersuchung und Durchsetzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen

Artikel 4
Verbot der Marktmanipulation

Artikel 5
Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation

Artikel 6
Marktüberwachung

Artikel 7
Datenerhebung

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen

Artikel 9
Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit

Artikel 10
Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch

Artikel 11
Zusammenarbeit auf Unionsebene

Artikel 12
Berufsgeheimnis

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 422/09

... J. in der Erwägung, dass die EAC-Partnerstaaten signalisiert haben, dass sie einige im Interim-WPA enthaltene Punkte erneut verhandeln möchten,



Drucksache 650/1/09

... a) Die deutsche Wirtschaft hat nach wie vor mit den Folgen der globalen Finanzmarktkrise und des Einbruchs der Weltkonjunktur zu kämpfen. Zwar deuten die vorläufigen Angaben zur gesamtwirtschaftlichen Aktivität im zweiten Quartal 2009 auf Stabilisierungstendenzen hin, denen auch wegen der ergriffenen konjunkturstützenden Maßnahmen eine allmähliche wirtschaftliche Erholung folgen kann. Insgesamt signalisieren die vorliegenden Daten jedoch unverändert die heftigste Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Für das laufende Jahr ist weiter davon auszugehen, dass das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr real um rund 6 Prozent abnehmen wird.



Drucksache 647/09

... 44. Obwohl sich Rauchverbote rasch selbst durchsetzen, ist es wesentlich, dass die Behörden darauf vorbereitet sind, zügig und entschieden auf Einzelfälle offener Missachtung zu reagieren. Besonders dann, wenn Rechtsvorschriften gerade erst in Kraft treten, gibt es gelegentlich Zuwiderhandelnde, die öffentlich ihre Missachtung zur Schau stellen. Eine deutliche Reaktion signalisiert in solchen Fällen die Erwartung, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden, und erleichtert künftig diesbezügliche Bemühungen, wohingegen Unentschlossenheit rasch zu einer weiten Verbreitung von Verstößen führen kann.



Drucksache 766/09

... 3. sieht seine Zustimmung zum Abschluss des PKA als ein Signal der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Tadschikistan und der Ermutigung für Tadschikistan, alle notwendigen Schritte hin zu den dringend nötigen Reformen zu unternehmen; weist Tadschikistan jedoch nachdrücklich auf die Bedingungen und Anforderungen gemäß der Menschenrechts- bzw. Suspensionsklausel hin;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/09




Wirtschaftliche Lage

Politische Lage

Regionale Fragen

2 Menschenrechte

Die internationale Gemeinschaft


 
 
 


Drucksache 280/1/09

... " gibt das falsche Signal, dass Deutschland die Frist nicht einhalten wird oder nicht eingehalten hat, und damit der Tatbestand einer EG-Vertragsverletzung eingetreten wäre oder eintreten würde. Dies ist nicht akzeptabel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/1/09




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 2 WHG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

13. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

19. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

20. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 WHG

21. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

27. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

29. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

30. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

32. Zu Artikel 1 § 33 WHG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

34. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

35. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - WHG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

37. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

38. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 WHG

40. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

41. Zu Artikel 1 § 38 WHG

42. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

44. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 WHG

45. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

46. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

47. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

Zu Artikel 1

49. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

Zu Artikel 1

51. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

52. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

53. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

54. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 WHG

55. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

56. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

57. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

58. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

59. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 3 WHG

61. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

62. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

64. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2* - neu - WHG

65. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG **

66. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

69. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

70. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

71. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

72. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

73. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 2 WHG

74. Hauptempfehlung nur U

Zu Artikel 1

75. Hilfsempfehlung zu Ziffer 50

Zu Artikel 1

76. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

77. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

78. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3 WHG

79. Zu Artikel 1 § 63 WHG

§ 63
Verwendung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

80. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

81. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

82. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

83. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

84. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

85. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

86. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

87. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

88. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

89. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

90. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG *

91. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

92. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG

93. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

94. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

95. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

96. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - WHG

97. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

98. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummern 2, 5 und 6 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

99. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

100. Zu Artikel 1 § 78 WHG

101. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

102. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

103. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

104. Zu Artikel 1 § 87 WHG

105. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

106. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

107. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

108. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

109. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

110. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

111. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG *

112. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

113. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

114. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

115. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

116. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 263/09

... (1) Informationstechnische Netze im Sinne dieses Gesetzes sind die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, die die Übertragung von Signalen ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 195/2/09

... " auf europäischer Ebene wären wichtige Signale für die Ernsthaftigkeit der Bemühungen der neuen Kommission in diesem Bereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/2/09




Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken/Lissabon-Strategie nach 2010

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau voranbringen

EU -Sozialpolitik

EU -Gesundheitspolitik

EU -Klimapolitik

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

2 Energieversorgungssicherheit

Stockholm -Programm

Schutz der Grundrechte

EU -Übersetzungsstrategie

EU -Finanzreform

EU -Kohäsionspolitik

Kommunale Daseinsvorsorge

Demografische Entwicklung

2 Telekommunikation

Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 486/09

... F. in der Erwägung, dass sich die Lage in Turkmenistan seit dem Wechsel im Präsidentenamt verbessert hat; in der Erwägung, dass das Regime seine Bereitschaft signalisiert hat, umfassende Reformen durchzuführen, unter Hinweis darauf, dass noch erhebliche Fortschritte in mehreren Schlüsselbereichen, wie z. B. Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit der Person erforderlich sind,



Drucksache 553/09

... 58. erwartet vom Rat und von der Kommission, dass sie die Zusammenarbeit mit dem Europarat verbessern, um europaweit eine Zone frei von Folter und anderen Formen der Misshandlung als deutliches Signal zu schaffen, dass die europäischen Länder sich nachdrücklich für die Abschaffung dieser Praktiken vornehmlich innerhalb ihrer eigenen Grenzen einsetzen und damit anderen Ländern der Welt, in denen solche Praktiken leider immer noch üblich sind, ein Beispiel geben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 274/09

... SIGNALKÖRPER, RAUCH



Drucksache 173/09

... 8. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2, die als Seenotsignalmittel zur Ausrüstung von Schiffen fremder Staaten in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt oder verbracht werden, soweit sie nicht in den allgemeinen Verkehr gelangen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 175/09

... Soweit das Endgerät daneben noch weitere, optionale Leistungsmerkmale aufweist, erstreckt sich das Zertifizierungsverfahren auch auf diese. Leistungsmerkmale können sich auf das Kommunikationsverhalten an den Endgeräteschnittstellen, auf mechanische und elektromagnetische Eigenschaften, z.B. die Gleich- und Nachbarkanalstörfestigkeit gegenüber den Signalübertragungen anderer Endgeräte, und auf die an die Bedienbarkeit zu stellende Anforderungen beziehen. Die Bundesanstalt legt die Anforderungen fest, die für jedes Leistungsmerkmal erfüllt sein müssen (Leistungsbeschreibung), und gibt vor, welche Leistungsmerkmale zwingend erfüllt sein müssen. Die Veröffentlichung der Leistungsbeschreibungen und der als zwingend erforderlich eingestuften Leistungsmerkmale regelt die Verordnung nach Artikel 1 Nummer 3 (§ 15b Abs. 1) dieses Gesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des BDBOS-Gesetzes

§ 15a
Zertifizierung von Endgeräten

§ 15b
Erlass von Rechtsverordnungen; Widerspruchsgebühren

§ 15c
Testplattform

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Kosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 15a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 747: Erstes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)


 
 
 


Drucksache 577/09

... 8. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und P2, die als Seenotsignalmittel zur Ausrüstung von Schiffen fremder Staaten in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt oder verbracht werden, soweit sie nicht in den allgemeinen Verkehr gelangen,



Drucksache 280/09 (Beschluss)

... " gibt das falsche Signal, dass Deutschland die Frist nicht einhalten wird oder nicht eingehalten hat, und damit der Tatbestand einer EG-Vertragsverletzung eingetreten wäre oder eintreten würde. Dies ist nicht akzeptabel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 WHG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 WHG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 WHG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu - WHG

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - WHG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Nummer 4, 6 - neu - WHG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Nummer 2, § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2 WHG

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 - neu - WHG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 WHG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 WHG

14. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 und 2 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

16. Zu Artikel 1 § 19 Überschrift, Absatz 1 und 3 WHG

17. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3 WHG

18. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 13 - neu -, Absatz 3 - neu - WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Satz 1 WHG

20. Zu Artikel 1 § 25 Satz 2 und 3 WHG

21. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 bis 3 WHG

22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG

23. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 WHG

24. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

25. Zu Artikel 1 § 33 WHG

26. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 und 2 WHG

27. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 WHG

28. Zu Artikel 1 § 35 WHG

§ 35
Wasserkraftnutzung

29. Zu Artikel 1 § 35 Satz 2 - neu - WHG *

30. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 WHG

31. Zu Artikel 1 § 38 WHG

32. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 WHG

33. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 WHG

34. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 3 - neu - WHG

35. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 WHG

36. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 2 WHG

37. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG

38. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 Satz 4 - neu - WHG

39. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 WHG

40. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 4 - neu - WHG

41. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

42. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 WHG

43. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz 2 WHG

44. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 5 Satz 1 und 3 WHG

45. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 WHG

46. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 WHG

47. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 2 - neu - WHG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 3 - neu - WHG

49. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 2 WHG

50. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 Nummer 3 WHG

51. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

52. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - WHG

53. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 2 Nummer 3 WHG

54. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 WHG

55. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 WHG

56. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 WHG

57. Zu Artikel 1 § 62 Absatz 1 Satz 3, Absatz 1a - neu - WHG

58. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - WHG

59. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 2 Satz 3 WHG

60. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 3 Nummer 1 WHG

61. Zu Artikel 1 § 70 Absatz 1 WHG

62. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2 WHG

63. Zu Artikel 1 Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 6 WHG

64. Zu Artikel 1 § 73 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

65. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 2 Satz 1 und 2 WHG

66. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 WHG

67. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 2 WHG

68. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WHG

69. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und

Zu den Sätzen 3 und 4:

70. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 WHG

71. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 1 Satz 2 WHG

72. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Nummer 5 WHG

73. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 WHG

74. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 WHG

75. Zu Artikel 1 § 78 WHG

76. Zu Artikel 1 § 78a - neu - WHG

§ 78a
Hochwasserschutz an Bundeswasserstraßen

77. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 WHG

78. Zu Artikel 1 § 86 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 WHG

79. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 WHG

80. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 3 Satz 1 WHG

81. Zu Artikel 1 § 92 Satz 1 WHG

82. Zu Artikel 1 § 99 Satz 2 WHG

83. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

84. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 9a - neu - WHG

85. Zu Artikel 1 § 103 Absatz 1 Nummer 17 WHG

86. Zu Artikel 1 § 107 - neu - WHG

§ 107
Anwendungsvorschrift für Landesrecht

87. Zu Artikel 13 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch

88. Zu Artikel 15a - neu - § 52 Absatz 2b Satz 2 BBergG

Artikel 15a
Änderung des Bundesberggesetzes

89. Zu Artikel 23 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RohrFLgtV


 
 
 


Drucksache 431/09

... 33. begrüßt die jüngsten Erklärungen des amerikanischen Vizepräsidenten Joe Biden auf der Europäischen Sicherheitskonferenz in München, denen zufolge die Vereinigten Staaten von Amerika die Konsultationen mit ihren NATO-Bündnispartnern und Russland über das amerikanische Raketenabwehrsystem fortsetzen werden und die neue Regierung ferner die Kosten und die Effizienz des Systems prüfen werden; stellt fest, dass es einige Signale aus Russland gibt, die Pläne auszusetzen, Kurzstreckenraketen vom Typ Iskander in Kaliningrad zu stationieren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/09




Bilaterale institutionelle Fragen

Globale Herausforderungen

Regionale Fragen

Verteidigung, Rüstungskontrolle und Sicherheitsfragen

Wirtschafts - und Handelsfragen


 
 
 


Drucksache 804/1/09

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Erklärung der Kommission, die digitale Dividende auch für die Weiterentwicklung des terrestrischen Rundfunks nutzen zu wollen, und bekräftigt die Feststellung, dass die Innovationsmöglichkeiten am offensichtlichsten im Rundfunk bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die digitale Dividende in Deutschland nur den Frequenzbereich von 790 bis 862 MHz umfasst und nicht, wie in Fußnote 1 der Drucksache beschrieben, den Frequenzbereich von 470 bis 862 MHz. Der Bundesrat stellt klar, dass die geforderte effizientere Nutzung des Frequenzspektrums die Entwicklungspotentiale für den Rundfunk mit einbezieht, etwa die Technologie des hochauflösenden terrestrischen Fernsehsignals. Auf die besondere Eignung der Frequenzbereiche für bestimmte Nutzungen ist Rücksicht zu nehmen.



Drucksache 182/09

... 1. Einrichtungen betreibt, in denen dem Fahr- und Zugbegleitpersonal oder sonstigem, mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betrautem Eisenbahnpersonal die erforderlichen technischen Kenntnisse über Fahrzeuge oder über Strecken, die nur mit einer Sicherheitsgenehmigung betrieben werden dürfen, die erforderlichen Kenntnisse der Betriebsvorschriften und Betriebsverfahren, einschließlich der Signalgebung, der Zugsteuerung und Zugsicherung, sowie der für die betreffenden Strecken geltenden Notfallverfahren vermittelt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 7d
Anerkennungen

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1 (AEG) Nr. 1 (§ 5 Abs. 1e)

Nr. 3

Nr. 8

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Artikel 2
(BEVVG)

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 814: Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der RL 2007/59/EG (Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie)


 
 
 


Drucksache 62/09 (Beschluss)

... Für Telemedien, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über die Telekommunikationsnetze bestehen (Access-Providing, E-Mail-Dienste), ordnet § 11 Absatz 3 TMG dem entsprechend an, dass nur bestimmte datenschutzrechtliche Normen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG

3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG

5. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

6. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG


 
 
 


Drucksache 312/09

... D. in der Erwägung, dass die Internalisierung in eine umfassendere Politik eingebunden werden muss, damit sowohl die Ko-Modalität als auch ein nachhaltiges Verkehrssystem gefördert werden, und dass diese Politik auch die Förderung der Forschung, die Finanzierung der Infrastrukturen, die Öffnung der Märkte und die Standardisierung beinhalten muss; in der Erwägung, dass diese Preissignale an sich jedoch nicht ausreichen, um das Verhalten der Benutzer zu ändern, wenn ihnen nicht die notwendigen Alternativen geboten werden (umweltfreundlichere Fahrzeuge, alternative Verkehrsformen usw.),



Drucksache 656/09

... Die Minister haben auf der Tagung des Rates (Bildung) im November 2008 ihre breite Unterstützung für eine neue Mobilisierung zur Erhöhung der Mobilität signalisiert. Die Anstrengungen müssen sich nun darauf konzentrieren, diese breite Unterstützung in präzise Ziele umzuwandeln. Konkrete Ziele in einem bestimmten Bereich können Mitgliedstaaten, regionale Behörden, Einrichtungen und Organisationen auf effiziente Weise dazu anregen, ihre Strategie zu fokussieren. Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung bestehen derzeit bereits Ziele im Kontext der Lissabon-Strategie, aber diese umfassen noch keine Mobilitätsaspekte. Es hat sich herausgestellt, dass das Vorhandensein von Zielen innerhalb der offenen Methode der Koordinierung von Nutzen ist, um insbesondere Stakeholder zur Erreichung neuer Vorgaben zu motivieren. Derzeit werden im Kontext der erneuerten Strategie für die allgemeine und berufliche Bildung spezifische Mobilitätsziele diskutiert. Im April 2009 wurde ein bedeutender Durchbruch erreicht, als im Rahmen des Bologna-Prozesses ein Mobilitätsziel für den Hochschulbereich angenommen wurde. Dieses besagt, dass 2020 mindestens 20 % der Absolventen im Europäischen Hochschulraum eine Studien- oder Arbeitserfahrung im Ausland aufweisen sollten (siehe Fußnote 10). Darauf aufbauend hat im Mai 2009 der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, die Möglichkeiten einer Ausweitung der Benchmarks auf die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Mobilität von Lehrkräften zu prüfen46.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.