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"Signal"
Drucksache 741/09
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 3 Absatz 3 Satz1)
... strafrechtlich verfolgt wurden, signalisiert ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot in Art. 3 Absatz 3
Drucksache 867/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... – eingestellt. Dadurch wird jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt und ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft. Auslandstaten werden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Das Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers wird angeordnet.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 226a Genitalverstümmelung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... , die überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, also neben der Übertragungsdienstleistung noch eine inhaltliche Dienstleistung anbieten. Diese sind zugleich Telemediendienste und fallen damit mit Ausnahme der Vorschriften zum Datenschutz auch unter das TMG und die darin enthaltenen Regeln zum Herkunftslandprinzip, zur Zugangsfreiheit und zur Haftungsprivilegierung. Dieser Regelungszusammenhang ist europarechtlich vorgegeben, denn diese Dienste fallen als Dienste der Informationsgesellschaft und zugleich elektronische Kommunikationsdienste unter die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bürgerportalgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bürgerportal
§ 2 Zuständige Behörde
Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
§ 3 Eröffnung eines Bürgerportalkontos
§ 4 Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 6 Identitätsbestätigungsdienst
§ 7 Verzeichnisdienst
§ 8 Speicherplatz
Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
§ 9 Aufklärungs- und Informationspflichten
§ 10 Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos
§ 11 Einstellung der Tätigkeit
§ 12 Vertragsbeendigung
§ 13 Dokumentation
§ 14 Verbraucherschutz
§ 15 Datenschutz
§ 16 Auskunftsanspruch
Abschnitt 4 Akkreditierung
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
Abschnitt 5 Aufsicht
§ 20 Aufsichtsmaßnahmen
§ 21 Mitwirkungspflicht
§ 22 Informationspflicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Rechtsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale
Artikel 4 Evaluierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Gründe für sichere Bürgerportale
3. Verfassungsmäßigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
• Akkreditierung von Diensteanbietern
• Betrieb von Bürgerportalen
• Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters
Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung
Im Einzelnen:
V. Nutzenbetrachtungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Akkreditierung
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Aufsicht
Zu § 20
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 25. begrüßt die Absicht der Kommission, die Beziehungen zum Kosovo1 zu vertiefen, wozu auch gehört, dass die Möglichkeit einer Teilnahme des Kosovo an den Programmen der Gemeinschaft geprüft wird; geht davon aus, dass die Dezentralisierung bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein wird, damit die grundlegenden Forderungen des Ahtisaari-Planes erfüllt sind und eine politische Vertretung aller Menschen, die im Kosovo leben, und insbesondere der serbischen Minderheit, gewährleistet ist; fordert die Behörden des Kosovo auf, in ihren Anstrengungen zur Verbesserung und zur Gewährleistung der Achtung der Rechte der Minderheiten fortzufahren; begrüßt den allgemein friedlichen und reibungslosen Ablauf der Kommunalwahlen vom 15. November 2009 und erkennt die Bemühungen der Zentralen Wahlkommission bei der Vorbereitung dieser Wahlen an; begrüßt darüber hinaus die bisher nie dagewesene hohe Beteiligung der Serben im Kosovo und hält dies für eine positives Signal dafür, dass die Gemeinschaft der Serben im Kosovo willens ist, ihre Verantwortung in den Institutionen des Kosovo zu übernehmen; begrüßt, dass EULEX uneingeschränkt einsatzfähig ist, sodass sie ihr Mandat zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit auf transparente und demokratische Weise im gesamten Kosovo wahrnehmen und Kosovo den Weg zur Aufnahme in die Europäische Union ebnen kann, vorausgesetzt, die notwendigen Bedingungen und Auflagen sind erfüllt;
Drucksache 566/2/09
Antrag der Länder Sachsen, Saarland
Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetz es nach der Föderalismusreform
... " auf die ehrenamtlichen Betreuer wirkt nicht nur den steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen und baut Bürokratie ab, sondern setzt auch ein klares Signal, wie wichtig dem Gesetzgeber das bürgerschaftliche Engagement für die Schwachen in unserer Gesellschaft ist.
Drucksache 909/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)
... 10. würdigt die Zusage Japans, seine Emissionen bis 2020 um 25 % zu reduzieren, und begrüßt die positiven Signale aus China; fordert die USA in Anbetracht dieser Entwicklungen auf, die im Wahlkampf gesetzten Ziele verbindlich festzulegen und auf diese Weise ein starkes Signal zu setzen, dass die führenden Industriestaaten entschlossen sind, im Kampf gegen den Klimawandel voranzugehen; betont in diesem Zusammenhang zudem, dass es von größter Wichtigkeit ist, dass auch Indien einen Beitrag leistet;
Drucksache 153/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... hörbares Signal wie ein
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO
9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO
10. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO
12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO
13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO
16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO
19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO
20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO
21. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV
22. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV
23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV
24. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV
Drucksache 804/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... " birgt ein großes Potenzial für die Bereitstellung einer breiten Palette von Diensten, weil die Funksignale in diesem Frequenzbereich eine große Reichweite haben und entsprechende Geräte sich auch leicht im Inneren von Gebäuden nutzen lassen. Hier bietet sich Europa die einmalige Chance, nicht nur den wachsenden Bedarf an Funkfrequenzen zu decken, die nicht zuletzt auch für die Bereitstellung drahtloser Breitbandanschlüsse in ländlichen Gebieten benötigt werden, um somit die digitale Kluft zu überbrücken, und die Einführung von neuen drahtlosen Diensten wie Mobilfunk-Breitbanddiensten der nächsten Generation zu fördern, sondern auch die Entwicklung des terrestrischen Rundfunks voranzutreiben. Die digitale Dividende kann daher einen erheblichen Beitrag zur Verwirklichung der in Lissabon formulierten Ziele für Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum leisten und wichtige soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedürfnisse der europäischen Bürger befriedigen helfen.
Drucksache 74/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
... Artikel 19 schließt Vorbehalte zu den Artikeln des Übereinkommens aus um Vertragsparteien nicht die Möglichkeit einzuräumen sich über Vorbehalte einzelnen Verpflichtungen des Übereinkommens zu entziehen. Dies hätte negative Signalwirkung entfaltet und der Glaubwürdigkeit des Übereinkommens geschadet.
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... (4) Die technische Schnittstelle zwischen der deutschen und dänischen Eisenbahntechnik, insbesondere der technische Übergang zwischen den Stromversorgungs-, Signal- und Sicherheitssystemen der beiden Vertragsstaaten soll sich auf der deutschen Seite der Festen Fehmarnbeltquerung befinden, sofern die Vertragsstaaten keinen anderen Standort vereinbaren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Artikel 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 2 Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 3 Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 4 Straßenbaulast
Artikel 5 Beschreibung der Hinterlandanbindungen
Artikel 6 Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist
Artikel 7 Organisation der Gesellschaft
Artikel 8 Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen
Artikel 9 Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung
Artikel 10 Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen
Artikel 11 Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs
Artikel 12 Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)
Artikel 13 Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung
Artikel 14 Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements
Artikel 15 Steuern
Artikel 16 Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen
Artikel 17 Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse
Artikel 18 Datenschutz
Artikel 19 Gemeinsamer Ausschuss
Artikel 20 Konsultationsgremium
Artikel 21 Streitigkeiten
Artikel 22 Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen
Artikel 23 Ratifikation und Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Drucksache 153/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... hörbares Signal wie ein
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 3 Satz 2 - neu - StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 3 StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 30 Absatz 3 Nummer 4 Nummern 5 bis 10 - neu - StVO :
5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 1 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 5 Satz 8 StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 22, Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1, § 42 Absatz 2 und § 49 Absatz 3 Nummer 4 und Nummer 5 StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO
9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 5 StVO
10. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c § 53 Absatz 6 - neu - StVO
11. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 und 7 lfd. Nummer 21 Spalte 3 Satz 2 - neu - StVO
12. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummern 11 - neu -, 12 - neu - und 13 - neu - StVO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 18 Spalte 3 Textteil Erläuterung, lfd. Nummer 19 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu -, lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Erläuterung - neu - StVO
14. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 20 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 StVO
15. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 26 und zu Nummern 36 bis 40 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot StVO
17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 44 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 StVO
18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 63.2 Spalte 3 StVO
19. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Ge- oder Verbot Nummer 1 Buchstabe c Satz 1 und Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe d - neu - und Buchstabe e - neu - StVO
20. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nummer 68 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 2 Buchstabe c Satz 2 StVO
21. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 7 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 1 Buchstabe d StVO
22. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 lfd. Nummer 10 Spalte 3 Textteil Erläuterung Nummer 3 StVO
23. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - und 4b - neu - Nummer 19.1 Spalte StVO und Nummer 19.1.1 Spalte StVO BKatV
24. Zu Artikel 2 Nummer 10 Nummer 47 Spalte Tatbestand BKatV
25. Zu Artikel 2 Nummer 28 Nummer 146 Spalte Tatbestand BKatV
26. Zu Artikel 2 Nummer 33 - neu - Nummern 189.2.1 Spalte Tatbestand, 189.3.1 Spalte Tatbestand und 214.1 Spalte Tatbestand BKatV
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 55. Wie in jedem anderen Wirtschaftssektor ist auch im Verkehr wirtschaftliche Effizienz nur dann möglich, wenn die Preise alle von den Nutzern tatsächlich verursachten – internen und externen – Kosten widerspiegeln. Preise, die die relative Knappheit von Gütern oder Dienstleistungen widerspiegeln, vermitteln den Wirtschaftsakteuren wesentliche Informationen. Bessere Preissignale wären für das Verkehrssystem besonders vorteilhaft. Eine Preisdifferenzierung zwischen der Straßennutzung zu Stoßzeiten gegenüber der Nutzung außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist selten. Auch gibt es keine wirtschaftlichen Anreize für die Nutzung von Fahrzeugen mit geringeren Lärmemissionen und von Verkehrsträgern mit höherer Sicherheit und besserer Umweltverträglichkeit.
Drucksache 315/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zur Umsetzung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 2008-2010
... 1. ist der Ansicht, dass angesichts einer weltweiten schweren Rezession und des prognostizierten Anstiegs der Arbeitslosigkeit um mindestens 3,5 Millionen in der Europäischen Union bis Ende 2009 die Beschäftigungspolitik der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf die folgenden zentralen Ziele ausgerichtet sein muss: Erhaltung möglichst vieler dauerhafter Arbeitsplätze trotz des kurzfristigen Ausfalls der Nachfrage; Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sowie Stärkung der Kaufkraft von Arbeitslosen sowie Unterstützung von Arbeitslosen im Hinblick auf eine rasche Wiederanstellung; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten ein klares Signal zu geben, dass die Beschäftigungspolitischen Leitlinien in diesem Sinne umzusetzen sind, und die Beschäftigung vorrangig anzugehen, indem sie dem Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung am 19. März 2009 Vorschläge für eine Europäische Beschäftigungsinitiative vorlegt, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten ihr Vorgehen zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze koordinieren;
Allgemeines: Wirtschaftsaufschwung und beschäftigungspolitische Vorgaben
Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008-2010: Sie müssen rigoros umgesetzt werden
Die Wirtschaftskrise erfordert ein koordiniertes Vorgehen
Drucksache 433/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Motorrädern
... " des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen – heute Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom Februar 2001 enthielt das Ziel, möglichst alle Kraftfahrzeuge mit ABV auszurüsten. Das BMVBS hat daraufhin auf internationaler Ebene bereits mehrfach auf das oben genannte Ziel – insbesondere auf die obligatorische Ausrüstung der Motorräder mit ABV – hingewirkt. Leider sind bislang weder aus Brüssel von der Europäischen Kommission noch aus der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) in Genf von den Vertragsparteien des geänderten Übereinkommens von 1958 (ECE-Übereinkommen) noch von den Vertragspartnern des Übereinkommens von 1998 (Global Übereinkommen) positive Signale zur Unterstützung der deutschen Forderung nach obligatorischer Ausstattung von Motorrädern mit ABV gekommen. In einem Gespräch mit der Europäischen Kommission am 05.12.2008 in Bonn wurde nochmals auf die BMVBS-Position hingewiesen; die Kommission nahm diese leider nur zur Kenntnis.
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Einige Privatpersonen und Unternehmen (vor allem in wetterabhängigen Sektoren wie Landwirtschaft, Tourismus) können in der Lage sein, auf Marktsignale oder durch den Klimawandel bedingte Umweltveränderungen zu reagieren ("
Drucksache 624/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung - Antrag des Freistaates Sachsen -
... , mit denen die technische Beschaffenheit und zum Teil die Benutzung von so genannten Heckwarnsystemen geregelt sind sowie in einigen Ländern - u. a. in Hessen - zusätzlich die Verkehrslenkung mittels Blinkpfeilen zugelassen wird. Damit wird für die Feuerwehren die Möglichkeit geschaffen, an Einsatzstellen verkehrsbeeinflussende Signale geben zu können, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu verbessern. Deshalb wäre die mit dem Verordnungsantrag des Freistaates Sachsen vorgeschlagene Fassung des § 52 Absatz 11 Satz 2
Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 11 Satz 2 StVZO
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 72 Absatz 2 Bestimmung zu § 57a Absatz 1 - neu - StVZO
9. Zu Artikel 1 Nummer 2* - neu - Anlage XIX Nummer 1.2 Satz 2 StVZO
Drucksache 195/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... " auf europäischer Ebene wären wichtige Signale für die Ernsthaftigkeit der Bemühungen der neuen Kommission in diesem Bereich. EU-Sozialpolitik
Drucksache 532/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Wegen des nahezu geräuschlosen Fahrverhaltens ist das Fahrzeug analog den Mofas und Fahrrädern mit einer Glocke für notwendige Gefahrensignale auszurüsten. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind hingegen nicht zulässig.
Drucksache 334/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... " ein falsches Signal an die von funktionierenden Hochwasserschutzanlagen abhängigen Menschen der deutschen Küstenniederung gesendet. Die Länder vertreten nach wie vor den Standpunkt, dass der Schutz der Menschen vor Hochwasser Priorität hat. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in diesem Zusammenhang von "
Drucksache 650/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... 1. Die deutsche Wirtschaft hat nach wie vor mit den Folgen der globalen Finanzmarktkrise und des Einbruchs der Weltkonjunktur zu kämpfen. Zwar deuten die vorläufigen Angaben zur gesamtwirtschaftlichen Aktivität im zweiten Quartal 2009 auf Stabilisierungstendenzen hin, denen auch wegen der ergriffenen konjunkturstützenden Maßnahmen eine allmähliche wirtschaftliche Erholung folgen kann. Insgesamt signalisieren die vorliegenden Daten jedoch unverändert die heftigste Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Für das laufende Jahr ist weiter davon auszugehen, dass das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr real um rund 6 Prozent abnehmen wird.
Drucksache 755/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU KOM (2009) 447 endg.; Ratsdok. 12986/09
... dass verstärkte Anstrengungen zur Neuansiedlung in den Ländern der Europäischen Union ein positives Signal der Solidarität an alle Iraker senden und Syrien und Jordanien ein Zeichen der Kooperationsbereitschaft für die Aufrechterhaltung ihres Schutzraums geben würden
Mitteilung
1. Kontext
1.1. Politischer Hintergrund
1.2. Neuansiedlung – wichtigste Merkmale
1.3. Aktuelle Entwicklungen in der EU
2. Unzulänglichkeiten der derzeitigen Lage und auf Verbesserungen angelegte Ziele
2.1. Maßnahmen der EU angesichts des weltweiten Neuansiedlungsbedarfs
2.2. Fehlende Strukturen für die Zusammenarbeit in der EU
2.3. Gezieltere Ausrichtung der Neuansiedlungsprioritäten und der finanziellen Unterstützung
3. Gemeinsames EU-Neuansiedlungsprogramm
3.1. Grundzüge eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU
3.2. Inhalt des gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU
3.2.1. Festlegung der gemeinsamen jährlichen Prioritäten in einem Konsultationsverfahren und bessere Nutzung der EFF-Zusagepraxis
Sachverständigengruppe Neuansiedlung
Gemeinsame Prioritäten und finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds
3.2.2. Bessere praktische Zusammenarbeit
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Pilotprojekte und bewährte Verfahren für die Neuansiedlung
3.2.3. Größere Wirksamkeit der externen Asylpolitik
Zusammenarbeit mit dem UNHCR
3.3. Berichterstattung und Bewertung
4. Vorschlag zur Änderung der EFF-III-Entscheidung
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... Bei Lichtzeichenanlagen, die im Rahmen einer Zuflussregelungsanlage aufgestellt werden, sind abweichend hiervon für Rot mindestens 2 s und für die Übergangssignale Rot und Gelb (gleichzeitig) bzw. Gelb mindestens 1 s zu wählen.
Drucksache 804/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ummünzung der digitalen Dividende in sozialen Nutzen und wirtschaftliches Wachstum KOM (2009) 586 endg.; Ratsdok. 15289/09
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Erklärung der Kommission, die digitale Dividende auch für die Weiterentwicklung des terrestrischen Rundfunks nutzen zu wollen, und bekräftigt die Feststellung, dass die Innovationsmöglichkeiten am offensichtlichsten im Rundfunk bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die digitale Dividende in Deutschland nur den Frequenzbereich von 790 bis 862 MHz umfasst und nicht, wie in Fußnote 1 der Drucksache beschrieben, den Frequenzbereich von 470 bis 862 MHz. Der Bundesrat stellt klar, dass die geforderte effizientere Nutzung des Frequenzspektrums die Entwicklungspotentiale für den Rundfunk mit einbezieht, etwa die Technologie des hochauflösenden terrestrischen Fernsehsignals. Auf die besondere Eignung der Frequenzbereiche für bestimmte Nutzungen ist Rücksicht zu nehmen.
Drucksache 97/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (Petitionen 0045/2006, 1476/2006, 0079/2003, 0819/2003, 1010/2005, 0052/2007, 0306/2007, 0444/2007, 0562/2007 u.a.) (2008/2126(INI))
... " bereit zu stellen, das nötig ist, um Beschwerden bei staatlichen und nichtstaatlichen Stellen vorzutragen, und auf diese Weise zu signalisieren, dass Kommunikationswege offen stehen und Beratung zur Verfügung gestellt wird, so dass die Opfer ermutigt werden, um entsprechende Beratung zu ersuchen, bevor sie die von irreführenden Adressbuchfirmen verlangten Gebühren begleichen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine zentralisierte Datenbank zu errichten und diese Beschwerden darin zu registrieren;
Drucksache 867/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise wird in einem eigenen Straftatbestand - § 226a StGB-E - geregelt. Dadurch wird jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt und ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft. Auslandstaten werden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Das Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers wird angeordnet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 226a Genitalverstümmelung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 271/09
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es
... Diese Phänomene machen ein Signal des Staates in Richtung einer effektiven Strafverfolgung notwendig. Dies ist zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Darüber hinaus gebietet es die Fürsorgepflicht für die gefährdeten Angehörigen der Polizei- und Ordnungskräfte, den Auswüchsen mit Nachdruck zu begegnen. Der Entwurf schlägt daher vor, den Tatbestand des Landfriedensbruchs auf diejenigen Personen zu erweitern, die sich nach Ausbruch von Gewalttätigkeiten entgegen einer wiederholten (dreimaligen) Aufforderung durch die Polizei nicht entfernen und dadurch den Gewalttätern Deckung gewähren und psychischen Rückhalt geben. Dies erscheint auch unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Massenpsychologie geboten, wonach die Masse auf den Einzelnen eine Sogwirkung - verbunden mit einem Solidarisierungseffekt - ausübt und das Verantwortungsgefühl herabsetzt. Durch die Änderung kann Nachweisschwierigkeiten begegnet und bewirkt werden, dass sich die Gewalttäter nicht mehr hinter dem Schutz der Menschenmenge verstecken und so risikolos agieren können.
A. Problem und Ziel
1. § 113 StGB
2. § 125 StGB
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme,
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. § 113 StGB
2. § 125 StGB
B. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
a § 113 StGB
b § 125 StGB
2. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 334/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... " ein falsches Signal an die von funktionierenden Hochwasserschutzanlagen abhängigen Menschen der deutschen Küstenniederung gesendet. Die Länder vertreten nach wie vor den Standpunkt, dass der Schutz der Menschen vor Hochwasser Priorität hat. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in diesem Zusammenhang von "
Drucksache 522/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... Es kann davon ausgegangen werden, dass in Deutschland mit dem Auslaufen des gesetzlichen Briefmonopols kein Unternehmen mehr besteht, das die in der Richtlinie vorgegebenen Voraussetzungen eines Auftraggebers im Postbereich erfüllt. Die Kommission hat bereits signalisiert, dass sie eine Aufnahme der Deutschen Post AG als Sektorenauftraggeber nicht mehr fordern wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schätzung des Auftragswertes
§ 3 Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 Dienstleistungen des Anhangs 1
§ 5 Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6 Vergabeverfahren
§ 7 Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§ 8 Nebenangebote und Unteraufträge
§ 9 Rahmenvereinbarungen
§ 10 Dynamische elektronische Verfahren
§ 11 Wettbewerbe
Abschnitt 3 Bekanntmachungen und Fristen
§ 12 Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14 Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15 Bekanntmachung von vergebenen Aufträge
§ 16 Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17 Fristen
§ 18 Verkürzte Fristen
§ 19 Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
§ 20 Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21 Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22 Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23 Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24 Prüfungssysteme
§ 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26 Behandlung der Angebote
§ 27 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28 Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30 Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31 Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6 Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen
§ 32 Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33 Statistik
§ 34 Übergangsbestimmungen
Anhang 1
Teil A4
Teil B
Anhang 2 Technische Spezifikationen
3 Begriffsbestimmungen
Anhang 3 In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemein
1. Sachverhalt
2. Zielsetzung
3. Lösung
4. Alternativen
5. Rechtssetzungskompetenz
6. Gender Mainstreaming
7. Kosten
9. Befristung
10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
B. Im Einzelnen
3 Inhaltsübersicht
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 (§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu §§ 17
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
Drucksache 62/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
... Für Telemedien, die überwiegend in der Übertragung von Signalen über die Telekommunikationsnetze bestehen (Access-Providing, E-Mail-Dienste), ordnet § 11 Absatz 3 TMG dem entsprechend an, dass nur bestimmte datenschutzrechtliche Normen des
1*. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 Absatz 3 - neu § 8 Absatz 4 - neu § 9 Absatz 4 Nummer 3 - neu § 10 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 BSIG
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 BSIG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 BSIG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1a - neu - BSIG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 1, Satz 1a - neu - BSIG
6. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 3 und 9 TMG *
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
7. Zu Artikel 3 § 15 Absatz 9, § 16 Absatz 2 Nummer 5 TMG
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes
8. Zu Artikel 3 § 19 Absatz 9 TMG
Drucksache 155/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2009) 35 endg.; Ratsdok. 5972/09
... Die Dringlichkeit der Wirtschaftskrise erfordert schnellstmögliches Handeln als Signal für Investoren. Dies bedeutet, dass für eine Anhörung keine Zeit war.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Haushalt
Kapitel II Unterprogramme
Abschnitt 1 Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte
Artikel 4 Ziele
Artikel 5 Prioritäten
Artikel 6 Projektliste
Artikel 7 Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft
Artikel 8 Förderfähigkeit
Artikel 9 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 10 Finanzierungsbedingungen
Artikel 11 Instrumente
Artikel 12 Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht
Abschnitt 2 Offshore–Windenergieprojekte
Artikel 13 Gewährung der EEPR-Unterstützung
Artikel 14 Förderfähigkeit
Artikel 15 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 16 Finanzierungsbedingungen
Artikel 17 Instrumente
Abschnitt 3 Kohlenstoffabscheidung und –speicherung
Artikel 18 Gewährung von EEPR-Unterstützung
Artikel 19 Förderfähigkeit
Artikel 20 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 21 Finanzierungsbedingungen
Artikel 22 Instrumente
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 23 Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente
Artikel 24 Programmplanung und Durchführungsmodalitäten
Artikel 25 Reserve
Artikel 26 Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 27 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel IV Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Ausschüsse
Artikel 29 Bewertung
Artikel 30 Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang Förderfähige Projekte
A. Verbindungsleitungen
1. Gas-Verbindungsleitungen
2. Stromverbindungsleitungen
3. Projekte für kleine Inseln
B. Offshore-Windenergieprojekte
C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung
Finanzbogen
Drucksache 566/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetz es nach der Föderalismusreform
... " auf die ehrenamtlichen Betreuer wirkt nicht nur den steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen und baut Bürokratie ab, sondern setzt auch ein klares Signal, wie wichtig dem Gesetzgeber das bürgerschaftliche Engagement für die Schwachen in unserer Gesellschaft ist.
Drucksache 824/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern KOM (2009) 591 endg.; Ratsdok. 15330/09
... Die im Rahmen des zweiten Verbrauchermarktbarometers10 durchgeführten Umfragen zeugen zwar von einer allgemeinen Zufriedenheit mit den Dienstleistungen des Lebensmitteleinzelhandels, lassen aber gleichzeitig einen relativen Mangel an Zufriedenheit hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Lebensmittelpreise zwischen verschiedenen Einzelhändlern erkennen. Somit wäre es wünschenswert, Preisvergleichstools (entsprechende Websites oder Smartphones, die im Geschäft zum Einlesen und Vergleichen von Produkten verwendet werden können) für Lebensmittel weiterzuentwickeln – entsprechend dem Beispiel verschiedener bewährter Dienste in ganz Europa. Die Entwicklung und Nutzung solcher Websites kann für die Bürger eine starke Signalwirkung haben, indem sie zeigen, dass die Regierungen konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Bürgern Einsparungen beim täglichen oder wöchentlichen Einkauf zu ermöglichen. Damit würde ein Beitrag zur Intensivierung des Wettbewerbs im Einzelhandel, sowohl auf den lokalen Märkten als auch entlang der Lebensmittelversorgungskette aufwärts, geleistet. Gleichzeitig ist sich die Kommission der Notwendigkeit bewusst, dafür zu sorgen, dass sämtliche an die Verbraucher weitergegebenen Informationen von hoher Qualität sind. Die Ermittlung der entscheidenden Erfolgsfaktoren für derartige Preisvergleichsdienste aufgrund der vorliegenden Erfahrungen wäre mit Blick auf die Weiterentwicklung entsprechender Werkzeuge äußerst hilfreich.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Jüngste Preisentwicklungen
Abbildung 1: Jüngste Preisentwicklungen entlang der Lebensmittelversorgungskette, EU-27
3. Bewältigung der grössten Herausforderungen für die europäische Lebensmittelversorgungskette
3.1. Förderung nachhaltiger, marktbasierter Beziehungen zwischen den Akteuren der Lebensmittelversorgungskette
3.1.1. Verhandlungsmacht und potenziell unlautere Handelspraktiken
3.1.2. Marktmacht und potenziell wettbewerbswidrige Praktiken
3.2. Erhöhung der Transparenz entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zur Förderung des Wettbewerbs und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Preisvolatilität
3.3. Förderung der Integration und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelversorgungskette in allen Mitgliedstaaten
3.3.1. Integration der Lebensmittelversorgungskette
3.3.2. Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelversorgungskette
4. Umsetzung politischer Initiativen
5. Fazit
Drucksache 204/09
... Die Frequenzbereiche 161,9625 – 161,9875 MHz und 162,0125 – 162,0375 MHz sind zusätzlich dem Mobilfunkdienst über Satelliten (Richtung Erde-Weltraum) auf sekundärer Basis für den Empfang von Signalen des automatischen Identifizierungssystems (AIS) im mobilen Seefunkdienst zugewiesen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.
3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:
Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen
Teil A: Tabelle
Teil B: Nutzungsbestimmungen
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung
II. Notwendigkeit der Verordnung
III. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung
Drucksache 13/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einheitengesetzes und des Eichgesetz es, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
... Zudem entfällt der bisherige § 1 Abs. 3 ZeitG, da er den Charakter einer Erläuterung hatte, die bei der Formulierung des Zeitgesetzes in der Fassung von 1978 wegen der nur kurze Zeit zurückliegenden Einführung der koordinierten Weltzeit (Universal Coordinated Time, UTC) zum 1. Januar 1972 als erforderlich erachtet worden war, nun jedoch veraltet ist. Die koordinierte Weltzeit wird unter der Verantwortung der Organe der internationalen Meterkonvention vom Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) durch statistisch gewichtetes Zusammenführen von Zeitsignalen aus den nationalen Metrologieinstituten gewonnen. Die PTB stellt die Grundlage der gesetzlichen Zeit dadurch sicher, dass sie sich maßgeblich an der Realisierung der koordinierten Weltzeit beteiligt.
Drucksache 525/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen KOM (2008) 400 endg.; Ratsdok. 12041/08
... signifikanter” Gewichtung können Zuschlagskriterien aber eine erhebliche Signalwirkung auf den Markt ausüben. Je nach Art des Produkts und der Anzahl und Gewichtung der übrigen – nicht umweltorientierten – Zuschlagskriterien gilt eine Gewichtung von 15 % oder mehr als
1. Einleitung
1.1. Potenzieller Nutzen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens
1.2. Politischer Hintergrund
1.3. Maßnahmen auf europäischer Ebene
1.4. Hindernisse bei der Durchsetzung der umweltorientierten Beschaffung
2. Ziele
3. Gemeinsamer Ansatz für ein umweltorientiertes Beschaffungswesen
3.1. Beschaffungsprozess
3.2. Umweltleistung
4. Gemeinsame GPP-Kriterien
4.1. Aufstellung gemeinsamer GPP-Kriterien
4.2. Schwerpunktbereiche
5. GPP-Ziele
5.1. GPP-Ziel in der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung
5.2. Spezifische GPP-Ziele bei der Durchführung der Finanzierungsmechanismen der EU
5.2.1. Beschaffung unter Verwendung von EU-Mitteln durch Behörden der Mitgliedstaaten
5.2.2. Beschaffung in der Europäischen Kommission
6. Verbindlich vorgeschriebene Massnahmen
7. Leitlinien
8. Umweltorientierte Beschaffung und Innovation
9. Verankerung von GPP-Kriterien in der privaten Beschaffung
10. GPP-Indikatoren – Überwachung und Referenzwerte - Zeitplan
11. Schluss und künftiges Vorgehen
Drucksache 853/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung antimikrobieller Stoffe zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Geflügelschlachtkörpern KOM (2008) 430 endg.; Ratsdok. 15214/08
... 3. Es ist zu befürchten, dass die Verwendung antimikrobieller Stoffe zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Geflügelschlachtkörpern Signalwirkung auf andere Bereiche der Lebensmittelproduktion haben könnte.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 5
Drucksache 688/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zum Güterverkehr in Europa (2008/2008(INI))
... – in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Einführung des Europäischen Zugsicherungs-/Zugsteuerungs- und Signalgebungssystems ERTMS/ETCS (KOM (2005)
Drucksache 342/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgenommene Verschiebung zu Lasten der Morbidität und zugunsten der Versichertenzahlen bedeutet eine Subventionierung betreuungsarmer Kassen. Ihnen würde ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil verschafft. Die 50/50-Regelung würde die Risikoselektion fördern den versorgungspolitischen Auftrag der Krankenkassen beschädigen und ein Signal zum Rückzug aus der Beratung setzen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 26 Abs. 3 Satz 2 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V
7. Zu Artikel 1 Nr. 2a * - neu - § 126 Abs. 2 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V
9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V
12. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V
16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V
19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V
20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V
25. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu -* § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu -* § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V
28. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V
30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V
33. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
34. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV
37. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung
38. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI
Artikel 6a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
39. Zu der Kostenaufteilung
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 1. nimmt die demografischen Prognosen für 2050 mit Besorgnis zur Kenntnis; betont allerdings dass Prognosen über 50 Jahre keine unveränderlichen Voraussagen sind, sondern ein ernstzunehmendes Warnsignal darstellen, auf das man schon heute reagieren muss, um auch morgen noch die Wettbewerbstätigkeit, die Lebensfähigkeit der Wirtschaft, den sozialen Zusammenhalt, die Solidarität zwischen den Generationen und das europäische Sozialmodell erhalten zu können; ist der Auffassung, dass die Perspektive einer schrumpfenden Bevölkerung bis 2050 einen verminderten Druck auf die Umwelt und mehr Gelegenheit zur besseren Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung bieten könnte, was wiederum proaktive Maßnahmen erforderlich macht, um die Anpassungen bezüglich Raumplanung, Wohnungspolitik, Verkehr und anderer Infrastruktureinrichtungen entsprechend vorzunehmen erkennt die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten an;
Drucksache 598/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... Die Einrichtung eines Koordinators wäre bereits ein positives Beispiel mit großer Signalwirkung.
Drucksache 551/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Unter Verweis auf die Begründung zu § 22 Abs. 1 Satz 3 gilt auch hier, dass das Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) als Signal für eine besondere künstlerische Qualität bei der Referenzförderung angemessene Berücksichtigung finden soll. Die im Regierungsentwurf beabsichtigte Herabstufung der FBW-Prädikate führt zu einer von den Ländern nicht hinnehmbaren Schlechterstellung der FBW insbesondere im Hinblick auf die Förderung junger Filmemacher und Talente.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 5 Abs. 1 und Abs. 2 FFG
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 14a FFG
3. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a § 22 Abs. 1 FFG
4. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 23 Abs. 2 Satz 1 FFG
5. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 3 Nr. 7 FFG
6. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 26 Abs. 2 Nr. 3 FFG Nr. 37 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 37 Abs. 1 Nr. 3 FFG
7. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 41 Abs. 2 Satz 2 FFG
8. Zu Artikel 1 Nr. 46 Buchstabe c Doppelbuchstaben bb, cc und dd § 53 Abs. 3 Nr. 5 und Nummer 6 FFG Nr. 47 Buchstabe b Doppelbuchstaben ee, ff und gg § 53a Abs. 1 Nr. 5 und Nummer 6 FFG Nr. 48 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 53b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Nummer 6 FFG Nr. 52 § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nummer 3 FFG
9. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 66 Überschrift, Absatz 1 sowie Absatz 2 FFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Drucksache 342/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgenommene Verschiebung zu Lasten der Morbidität und zugunsten der Versichertenzahlen bedeutet eine Subventionierung betreuungsarmer Kassen. Ihnen würde ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil verschafft. Die 50/50-Regelung würde die Risikoselektion fördern den versorgungspolitischen Auftrag der Krankenkassen beschädigen und ein Signal zum Rückzug aus der Beratung setzen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 1b - neu - § 95 Abs. 7 Satz 3 bis 9 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V
8. Zu Artikel 1 Nr. 2b - neu - § 126 Abs. 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V
13. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V
16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V
17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V
18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V
19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V
20. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V
21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V
22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V
24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu - § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V
28. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu - § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V
29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V
30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V
32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V
33. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V
34. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV
37. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV
38. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung
39. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI
Artikel 6a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
40. Zu der Kostenaufteilung
Drucksache 810/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2007
... AF. in der Erwägung, dass, wenn das Handeln des Petitionsausschusses wirksam und effizient ist, dies ein klares Signal an die Bürger sendet, dass man sich mit ihren legitimen Anliegen befasst, und dass es eine echte Verbindung zwischen den Bürgern und der Europäischen Union schafft; in der Erwägung jedoch, dass, wenn es zu inakzeptablen Verzögerungen kommt und es bei den Mitgliedstaaten an der Bereitschaft zur Umsetzung der notwendigen Empfehlungen gemäß dem Gemeinschaftsrecht mangelt, dies lediglich zur Vergrößerung der Entfernung zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgern beiträgt und diese in vielen Fällen in ihrer Auffassung, dass ein Demokratiedefizit existiert, bestätigt,
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Die Digitalisierung der Kinos ist eine Entwicklung, die in einigen Ländern Europas bereits begonnen hat und in Deutschland unmittelbar bevorsteht. Die Konversion der Filmtheater von analogem auf digitales Filmabspiel, also der Übergang vom analogen zum digitalen Projektor, stellt eine sowohl technisch als auch finanziell einschneidende Veränderung für die gesamte Kinolandschaft dar, die auch bei der Förderung nach dem FFG Berücksichtigung finden soll. Die bei der FFA für die Abspielförderung zur Verfügung stehenden Mittel können und sollen die Kosten für die Finanzierung einer flächendeckenden Digitalisierung nicht abdecken. Vielmehr geht die Bundesregierung davon aus, dass die Filmwirtschaft die Kosten für technische Umrüstungen wie die Digitalisierung der Kinos grundsätzlich selbst zu tragen hat. Die Filmwirtschaft, insbesondere die Vertreter der Kino- und der Verleiherbranche, diskutiert dazu derzeit verschiedene Finanzierungsmodelle. Sie hat sich aber bislang noch nicht auf ein einheitliches Finanzierungskonzept einigen können. Ein solches Konzept, das sowohl eine flächendeckende Digitalisierung als auch einen einheitlichen technischen Standard berücksichtigt, ist jedoch Grundlage für die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine effektive und nachhaltige Förderung der Digitalisierung der Filmtheater durch die FFA ermöglicht werden kann. Nach Anhörung der Vertreter der Kino- und Verleihbranche ist davon auszugehen dass jedenfalls noch vor Ablauf der Gültigkeit der FFG-Novelle im Jahr 2014 mit der Digitalisierung der Kinos in Deutschland begonnen wird. Diesem Umstand trägt die Rechtsverordnungsermächtigung in Absatz 1 Satz 2 Rechnung, indem sie zum einen ein klares Signal für die Digitalisierung der Filmtheater setzt und zum anderen der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, flexibel auf die Entwicklungen in diesem Bereich zu reagieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 14a Begriffsbestimmungen
§ 20 Sperrfristen
§ 32 Förderungshilfen
§ 35 Bewilligungsbescheid
§ 41 Referenzförderung
§ 47 Förderungshilfen
§ 48 Antrag
§ 49 Auszahlung
§ 50 Verwendung
§ 51 Schlussprüfung
§ 56 Förderungshilfen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Inhalt der Novelle
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
2. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 9
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 14a
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 16a
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 30a
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 53a
Zu § 53b
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 56a
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67a
Zu § 67b
Zu § 68
Zu § 68a
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... 6.2 Die Kammer ist mit Geräten zur Messung, Anzeige und Aufzeichnung von Gaskonzentration und Einwirkungszeit ausgestattet, die ein deutliches visuelles und akustisches Warnsignal abgeben, wenn die Gaskonzentration unter das vorgeschriebene Niveau fällt.
Drucksache 315/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... 3. unentgeltlich Messfahrten auf dem Schienennetz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes durchzuführen, bei denen insbesondere als Parameter die Gleisgeometrie, der Zustand des Fahrdrahtes oder der Stromschienen, das Schienenquerprofil, die Schienenoberfläche, der Zustand der Signale sowie die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes gemessen werden.
Drucksache 297/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
... Die Hohen Vertragsparteien – (PP1) in Bekräftigung der Bestimmungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (insbesondere der Artikel 26, 38, 42 und 44 des I. Genfer Abkommens) und soweit anwendbar, ihrer Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 (insbesondere der Artikel 18 und 38 des Zusatzprotokolls I und des Artikels 12 des Zusatzprotokolls II), welche die Verwendung der Schutzzeichen betreffen (PP2) in dem Wunsch, die genannten Bestimmungen zu ergänzen, um ihren schützenden Wert und ihren universellen Charakter zu stärken, (PP3) in Anbetracht dessen, dass dieses Protokoll das anerkannte Recht der Hohen Vertragsparteien nicht berührt, die Zeichen weiter zu verwenden, die sie in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus den Genfer Abkommen und, soweit anwendbar, aus deren Zusatzprotokollen bereits verwenden, (PP4) eingedenk dessen, dass sich die Verpflichtung zur Achtung der durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle geschützten Personen und Objekte aus dem Schutz ergibt, den ihnen das Völkerrecht gewährt und nicht von der Verwendung der Schutzzeichen, Kennzeichen oder Erkennungssignale abhängig ist, (PP5) unter Betonung der Tatsache, dass den Schutzzeichen keine religiöse, ethnische rassische, regionale oder politische Bedeutung zukommen soll, (PP6) unter Hervorhebung der Notwendigkeit, die uneingeschränkte Einhaltung der Verpflichtungen zu gewährleisten, die mit den durch die Genfer Abkommen und, soweit anwendbar ihre Zusatzprotokolle anerkannten Schutzzeichen verbunden sind, (PP7) eingedenk dessen, dass Artikel 44 des I. Genfer Abkommens zwischen der Verwendung der Schutzzeichen zum Schutz und ihrer Verwendung zur Bezeichnung unterscheidet (PP8) ferner eingedenk dessen, dass die nationalen Gesellschaften, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates tätig werden sicherstellen müssen, dass die Zeichen, die sie im Rahmen dieser Tätigkeit zu verwenden beabsichtigen, in dem Land, in dem die Tätigkeit stattfindet, und in dem Transitstaat oder den Transitstaaten verwendet werden dürfen, (PP9) im Bewusstsein der Schwierigkeiten, welche die Verwendung der bestehenden Schutzzeichen bestimmten Staaten und bestimmten nationalen Gesellschaften bereiten kann, (PP10) in Anbetracht der Entschlossenheit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, ihre gegenwärtigen Namen und Zeichen beizubehalten – sind wie folgt übereingekommen:
Drucksache 379/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009
... 31. unterstreicht die Bedeutung eines möglichst baldigen Abschlusses der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, auch als Signal an die gesamte Region des westlichen Balkan dahingehend, dass ihre Zukunft innerhalb der Europäischen Union liegt sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind;
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Weltpartner
Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung
Europa vermitteln
Drucksache 187/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/35 /EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße KOM (2008) 134 endg.; Ratsdok. 7616/08
... /EG festgelegten Sanktionssystem wird das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) nur teilweise umgesetzt. Damit gewährleistet ist, dass die Sanktionen streng genug sind, um etwaige Umweltverschmutzer gemäß Artikel 4 Absatz 4 des MARPOL von Verstößen abzuhalten, muss die Abschreckungswirkung des Sanktionssystems verstärkt und an die potenziellen Täter ein eindeutiges und starkes Signal gesandt werden, damit sie geplante Straftaten unterlassen.1 Außerdem können strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung sowie die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten effizient und schlagkräftiger sein als verwaltungsrechtliche Maßnahmen.
Drucksache 157/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... • Die Auswirkungen der Klimaschutzpolitik und des Emissionshandelssystems auf bestimmte Teile der Zellstoff- und Papierindustrie sind erheblich. Maßnahmen dieser Art können innovationsanregend wirken und die notwendigen wirtschaftlichen Signale setzen, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, nachhaltigen Wirtschaft möglichst kosteneffizient zu vollziehen. Gleichzeitig können sie anderen großen Verursacherländern einen Anreiz geben, ebenfalls ehrgeizige emissionssenkende Maßnahmen für die Zeit ab 2012 zu treffen. Im Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems vom 23. Januar sind die erforderlichen Maßnahmen vorgesehen, die nunmehr ausgearbeitet werden müssen.
1. Einleitung
2. Neue Herausforderungen für die forstbasierte Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Auswirkungen der Klimaschutzpolitik
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
3. Ein integriertes Konzept für die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Forstbasierten Industrie der EU
3.1 Übergeordnete Ziele
3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Klimaschutzpolitik und Umweltvorschriften
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
Drucksache 965/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... Des Weiteren weist der Bundesrat darauf hin, dass die weiter vorgesehene Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung des Dublin-Systems auch für die Fälle, in denen die Kommission der Auffassung ist, in einem bestimmten Mitgliedstaat werde kein angemessenes Schutzniveau geboten, schon im Ansatz dem Ziel einer europäischen Asylharmonisierung, nämlich in den Mitgliedstaaten ein einheitliches Verfahren und einheitliches Schutzniveau zu realisieren, widerspricht. Außerdem erhielte die Kommission dadurch ein Auslegungsmonopol, das sie auch zu einer weiteren Erhöhung des Schutzniveaus auf administrativem Wege nutzen könnte. Die Entscheidung über die Aussetzung des Dublin-Systems gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten hat eine hohe politische Signalwirkung, so dass eine entsprechende Befugnis allenfalls für den Rat vorgesehen werden kann.
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... Der seit dem 1. Januar 2008 maßgebliche Beitragssatz zur Bundesagentur für Arbeit liegt mit 3,3 % etwa bei der Hälfte des bis Ende 2006 geltenden Beitragssatzes von 6,5 %. Dies signalisiert die erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre, die Arbeitsförderung des Bundes effektiv und effizient zu erbringen.
Drucksache 965/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... Des Weiteren weist der Bundesrat darauf hin, dass die weiter vorgesehene Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung des Dublin-Systems auch für die Fälle, in denen die Kommission der Auffassung ist, in einem bestimmten Mitgliedstaat werde kein angemessenes Schutzniveau geboten, schon im Ansatz dem Ziel einer europäischen Asylharmonisierung, nämlich in den Mitgliedstaaten ein einheitliches Verfahren und einheitliches Schutzniveau zu realisieren, widerspricht. Außerdem erhielte die Kommission dadurch ein Auslegungsmonopol, das sie auch zu einer weiteren Erhöhung des Schutzniveaus auf administrativem Wege nutzen könnte. Die Entscheidung über die Aussetzung des Dublin-Systems gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten hat eine hohe politische Signalwirkung, so dass eine entsprechende Befugnis allenfalls für den Rat vorgesehen werden kann.
Drucksache 569/08 (Beschluss)
... Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekanntgegeben.
Drucksache 779/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... 2. Der Bundesrat unterstützt dabei die Initiative und den konkreten Vorschlag der Kommission zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, da dieser weltweit in erheblichem Maße zur Entwaldung beiträgt und enorme Umweltschäden verursacht. Europäische Initiativen könnten hierbei eine weltweite Signalwirkung für andere Handelsregionen setzen.
Drucksache 99/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... und ein unzulässiges Anfahren gegen Halt zeigende Signale selbsttätig verhindert
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 28 Abs. 1 Nr. 4
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 50. fordert den Rat und die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit dem Europarat zu verbessern um eine europaweite Zone frei von Folter und anderen Formen der Misshandlung als deutliches Signal zu schaffen, dass die europäischen Länder sich nachdrücklich für die Abschaffung dieser Praktiken auch innerhalb ihrer Grenzen einsetzen Union zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, die für die Vorlage vor der COHOM vorbereitet wird; erwartet im Zusammenhang mit der Überprüfung dieser Leitlinien, dass die COHOM spezifische Kriterien für Maßnahmen im Zusammenhang mit Einzelfällen diskutiert, um die Anwendung der Leitlinien zu verbessern; empfiehlt die Annahme von Maßnahmen, um die Einhaltung des absoluten Verbots von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu gewährleisten und jedem Versuch zu widerstehen, eine Position der Europäischen Union festzulegen, durch die die Verwendung diplomatischer Zusicherungen legitimiert wird, um die Überstellung von Personen an ein Land, in dem die Gefahr von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bestehen kann, zu erleichtern
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 171/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
... Hiermit wird nunmehr auch für die Seelotsen als Berater der Schiffsführung eine Verbotsregelung geschaffen, um der Signal- und Appellfunktion gerecht zu werden. Eine darüber hinaus gehende besondere Veranlassung aufgrund von Alkoholmissbrauch in dieser Berufsgruppe besteht jedoch nicht.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 9
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotsenwesen (SeeLG)
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... - Verbesserte Katastrophenschutzvorsorge, Frühwarnsysteme und Verwendung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112. Die Kommission arbeitet an Initiativen zur Katastrophenvorbeugung in der EU und in Drittländern. Für die meisten großen natürlichen Gefahren in Europa gibt es Frühwarnsysteme, nicht aber für Tsunamis im Mittelmeerraum, was ein großes Manko ist. Frühwarnsysteme können auch durch die Informationen verbessert werden die Bürger über Notrufe melden, besonders über die einheitliche europäische Notrufnummer 112. Darüber hinaus wird ein Austausch der Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von Noteinsätzen auf europäischer Ebene zur Verbesserung des Systems der Notrufnummer 112 beitragen. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bürger innerhalb und außerhalb Europas ist es besorgniserregend, dass es keine einheitlichen Alarmsignale und -protokolle gibt. Auch sollte geprüft werden, ob Breitbandnetze und die mobile Kommunikation für die Zivil- und Katastrophenschutzdienste verbessert werden können und ob die Interoperabilität EU-weit sichergestellt werden sollte.
Drucksache 512/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall
... K. in der Erwägung, dass das Fehlen gemeinsamer Warnsignale und gemeinsamer Protokolle vor dem Hintergrund einer steigenden Mobilität der Bürger in der Union und in Drittländern ebenfalls Anlass zu großer Sorge gibt,
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.