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"Soldaten"
Drucksache 541/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... "1. die nachversicherten Soldaten bis zum Ablauf eines Jahres nach Wegfall der Übergangsgebührnisse, sonstige Nachversicherte bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Ausscheiden aus der Beschäftigung, eine weitere Beschäftigung aufgenommen haben, in der wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft Versicherungsfreiheit besteht oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ist," '
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 96 SGB IV
2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V
3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG
'Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
5. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 137 Satz 1 SGG
Drucksache 541/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... "1. die nachversicherten Soldaten bis zum Ablauf eines Jahres nach Wegfall der Übergangsgebührnisse, sonstige Nachversicherte bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Ausscheiden aus der Beschäftigung, eine weitere Beschäftigung aufgenommen haben, in der wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft Versicherungsfreiheit besteht oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt ist," '
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 96 SGB IV
2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V
3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG
'Artikel 4a Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
5. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 137 Satz 1 SGG
Drucksache 102/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen - und Soldatengleichstellungsgesetzes
... - und Soldatengleichstellungsgesetzes
Drucksache 546/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Drucksache 102/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen - und Soldatengleichstellungsgesetzes
... - und Soldatengleichstellungsgesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
§ 16 Grundsätze
§ 16a Wahl und Wahlberechtigung in militärischen Organisationsbereichen
§ 16b Wahl und Wahlberechtigung in zivilen Organisationsbereichen
§ 16c Wahl und Wahlberechtigung im Bundesministerium der Verteidigung und in weiteren Dienststellen
§ 16d Gleichstellungsvertrauensfrau
§ 16e Vorzeitiges Ausscheiden
§ 16f Wahlanfechtung
§ 16g Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2465: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiGÄ) (BMVg)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... "Berufssport" im Sinne der Norm treiben aber auch Personen, die nicht direkt für ihre sportliche Betätigung bezahlt werden, sondern für deren Auskommen in anderer Weise derart gesorgt ist, dass sie sich zeitlich in großem Umfang der Vorbereitung auf und der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen widmen können. Das betrifft beispielsweise so genannte Sportsoldaten der Bundeswehr, aber auch Angehörige anderer Behörden, die vom normalen Dienstbetrieb in erheblichem Umfang ausgenommen sind, um ihnen Freiraum für den Sport zu geben. Es kann sich auch um Angestellte im privaten Sektor handeln, wenn die Anstellung vor dem Hintergrund der sportlichen Betätigung, beispielsweise beim Sponsor eines Vereins, erfolgt, der angestellte Sportler ein Entgelt erhält, welches das sonst in dem Betrieb für nach Art und Umfang vergleichbare Tätigkeiten bezahlte Entgelt deutlich übersteigt, und die Anstellung erheblichen Freiraum für die sportliche Betätigung lässt.
Drucksache 101/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenver-sorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetz es auf den Bund
... Soldatenversorgungsgesetz
Drucksache 354/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 101/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetz es auf den Bund
... Die Zuständigkeit für die Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die während ihres Wehrdienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, von diesen gleichgestellten Zivilpersonen sowie von ihren Hinterbliebenen nach dem Dritten Teil des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 83a
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016
Artikel 4 Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2419: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf den Bund (BMVg)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 504/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Soldatinnen - und Soldatengleichstellungsgesetzes
... - und Soldatengleichstellungsgesetzes
Drucksache 504/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Soldatinnen - und Soldatengleichstellungsgesetzes
... - und Soldatengleichstellungsgesetzes
Drucksache 354/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Drucksache 546/13
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten - Drucksachen 17/12479, 17/13132, 17/13135, 17/13878 -
Anlage Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Zu Artikel 1
Drucksache 386/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetz es auf den Bund
... Soldatenversorgungsgesetz
Drucksache 166/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetz es
... Soldatengesetz
Drucksache 354/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 166/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetz es
... Soldatengesetz
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... Satz 3 berücksichtigt die Besonderheiten der Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
a Erhöhung des Grundgehaltes
b Einführung von Erfahrungsstufen
c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Anlage I
Zu Anlage II
Zu Anlage III
Zu Anlage IV Zur Überschrift
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 386/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
Drucksache 92/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... Die Neuausrichtung der Bundeswehr erfordert neben einer deutlichen Verringerung des militärischen und des zivilen Personals eine grundlegende Umstrukturierung des gesamten Personalkörpers hin zu einer stärkeren Einsatzausrichtung und Effizienzsteigerung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine schnelle, einsatzorientierte und sozialverträgliche Personalanpassung zu schaffen und die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber durch reformbegleitende Initiativen nachhaltig zu sichern. Dabei wird vorrangig angestrebt, nicht mehr benötigte Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr anderweitig zu verwenden. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung und Verjüngung des Personals gelten bis zum 31. Dezember 2017.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen
2. Weitere Gesetze
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Beurlaubung
§ 2 Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 3 Einmalzahlung
§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Versorgung
§ 5 Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 6 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1
§ 7 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2
§ 8 Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses
§ 9 Freistellung vom militärischen Dienst
§ 10 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit
§ 11 Evaluation
Artikel 2 Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verwendung bei anderen Dienstherren
§ 3 Beurlaubung
§ 4 Versetzung in den Ruhestand
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 5 Einmalzahlung
§ 6 Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung
Abschnitt 3 Versorgung
§ 7 Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 8 Evaluation
Artikel 3 Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffbestimmung
§ 2 Dienstgrad
§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
Abschnitt 2 Reservewehrdienstverhältnis
§ 4 Reservewehrdienstverhältnis
§ 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses
§ 6 Diensteid
§ 7 Sachmittel und Entschädigungen
§ 8 Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes
§ 9 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
§ 10 Benachteiligungsverbot
§ 11 Versorgung
§ 12 Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
§ 13 Entlassung
Artikel 4 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 43b Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung des Soldatengesetzes
§ 58a Reservewehrdienstverhältnis
Artikel 10 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
Artikel 11 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Artikel 13 Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Artikel 14 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 13e
§ 21
§ 39
§ 101
§ 102
Artikel 15 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Artikel 16 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :
In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :
In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :
Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung
Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie
Weiterentwicklung der Berufsförderung
Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Haushaltsausgaben
1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen
1. Weitere Gesetze
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
V. Sonstige Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Relevanz
VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 8
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 4
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Nummern 15 bis 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 101
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr
Drucksache 632/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2013
... es an Soldaten im Sinne des § 1 Absatz 1 des
Jahressteuergesetz 2013*
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse
Abschnitt 2 Übermittlung von Informationen auf Ersuchen
§ 4 Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
§ 5 Fristen
§ 6 Ersuchen an andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Weitere Übermittlung von Informationen
§ 7 Automatische Übermittlung von Informationen
§ 8 Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten
§ 9 Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 4 Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
§ 10 Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland
§ 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Gleichzeitige Prüfung
§ 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
§ 14 Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Weitere Vorschriften
§ 15 Verwendung von Informationen und Dokumenten
§ 16 Rückmeldungen
§ 17 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
§ 18 Informationsübermittlung an Drittstaaten
§ 19 Datenschutz und Zweckbestimmung
§ 20 Anwendungsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 42g Lohnsteuer-Nachschau
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
§ 7 Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend
Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
§ 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 13 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
Artikel 14 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 18 Verwaltung der Umsatzsteuer
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 5 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.
Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes
Artikel 22 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 23 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 24 Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 26 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 27 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 28 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 47
Artikel 29 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 24 Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle
Artikel 30 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 31 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz
Artikel 47
Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 2 (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU
Drucksache 440/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 10. August 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Montenegro über Gräber von Kriegstoten
... Dieser Artikel enthält Bestimmungen der in den nach - folgenden Vorschriften wiederholt verwendeten Begriffe. Das Abkommen erstreckt sich nicht nur auf Gefallene und in Gefangenschaft verstorbene Soldaten, sondern auf alle Deutschen und Montenegriner, die im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen und deren Folgen auf den jeweiligen Hoheitsgebieten gestorben sind.
Drucksache 796/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetz es
... Änderung des Soldatengesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Soldatengesetzes
§ 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
§ 58c Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden
§ 58d Beratung und Untersuchung
§ 58e Verpflichtung
§ 58f Status
§ 58g Dienstantritt
§ 58h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2348: Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (15. Soldatengesetz-Änderungsgesetz - 15. SGÄndG) (BMVg)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen:
Drucksache 796/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetz es
... Soldatengesetz
Drucksache 519/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
... Soldatenversorgungsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Außenwirtschaftsgesetz(AWG)
Teil 1 Rechtsgeschäfte und Handlungen
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
§ 4 Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen
§ 5 Gegenstand von Beschränkungen
§ 6 Einzeleingriff
§ 7 Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
§ 8 Erteilung von Genehmigungen
§ 9 Erteilung von Zertifikaten
Teil 2 Ergänzende Vorschriften
§ 10 Deutsche Bundesbank
§ 11 Verfahrens- und Meldevorschriften
§ 12 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 13 Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen
§ 14 Verwaltungsakte
§ 15 Rechtsunwirksamkeit
§ 16 Urteil und Zwangsvollstreckung
Teil 3 Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften
§ 17 Strafvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Einziehung und Erweiterter Verfall
§ 21 Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
§ 22 Straf- und Bußgeldverfahren
§ 23 Allgemeine Auskunftspflicht
§ 24 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
§ 25 Automatisiertes Abrufverfahren
§ 26 Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren
§ 27 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
§ 28 Kosten
Artikel 2 Folgeänderungen
1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes
9 Änderung der Strafprozessordnung
10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung
14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft
15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr
16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
17 Änderung des Kreditwesengesetzes
18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes
19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes
20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern
23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung
24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes
26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Schwerpunkte der Novelle
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
IV. Erfüllungsaufwand:
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Im Einzelnen
Zu § 3
Zu § 4
Im Einzelnen
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Teil 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu §§ 24
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen
Drucksache 344/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Organstreitverfahren über den Antrag festzustellen, dass die Bundesregierung das wehrverfassungsrechtliche Beteiligungsrecht des Deutschen Bundestages in Form des konstitutiven Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, dessen Zustimmung zum Einsatz deutscher Soldaten zur Rettung deutscher Staatsangehöriger aus Libyen am 28. Februar 2011 einzuholen
Drucksache 489/3/12
Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... Der Antrag zielt bezogen auf die Zeit- und Berufssoldaten sowie Vollzugsdienst leistende Beamte der Bundespolizei und der Landespolizeien auf die Rückkehr zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Dieser hatte aus guten Gründen eine umfassende Befreiung dieser Personengruppen von der Meldepflicht vorgesehen, soweit diese an ihrem jeweiligen Dienstort eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und für eine Wohnung im Inland gemeldet sind. Das MeldFortG in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung legt demgegenüber nun eine Meldepflicht ab dem siebten Dienstmonat fest. Damit wird der ursprünglich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgte Zweck der Vereinfachung des Melderechts jedoch verfehlt. Die geplante Neuregelung sollte Erleichterungen für den betroffenen Personenkreis mit sich bringen und damit einen Beitrag zum Abbau von Bürokratiekosten bei den Meldebehörden und den von ihnen mit Meldedaten versorgten Behörden leisten. Die vollständige Ausnahme von der Meldepflicht für Berufs- und Zeitsoldaten sowie Vollzugsbeamte der Bundes- und Länderpolizeien ist sachgerecht, weil diese Personengruppen, die am Standort lediglich eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen und für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind, ihren Lebensmittelpunkt typischerweise in der anderen Gemeinde haben. Des Weiteren besteht für eine Meldepflicht auch keine Notwendigkeit, weil es der Pass- und Personalausweisbehörde des Standortes auf Grundlage des § 8 Absatz 4
Drucksache 815/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
... Alle vier Spitzenorganisationen begrüßen einhellig die Einführung der Familienpflegezeit auch für die Beamtinnen und Beamten des Bundes. Der dbb sieht auch im Ansatz, den Ruhestandseintritt stärker zu flexibilisieren und familienbedingte Versorgungslücken kompensieren zu können, einen wichtigen und notwendigen Schritt. Der DGB wendet sich hingegen grundsätzlich gegen "eine Kultur des längeren Arbeitens", solange dafür nicht "die entsprechenden Bedingungen geschaffen seien". Der DBwV und der DRB fordern eine Übertragung der Regelungen auf die Statusgruppe der Soldatinnen und Soldaten beziehungsweise der Richterinnen und Richter.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
§ 92a Familienpflegezeit
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 7 Besoldung bei Familienpflegezeit, Verordnungsermächtigung
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 7
Zu Artikel 3
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2364: Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes / Familienpflegezeitgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 489/12 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... Der Antrag zielt bezogen auf die Zeit- und Berufssoldaten sowie Vollzugsdienst leistende Beamte der Bundespolizei und der Landespolizeien auf die Rückkehr zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Dieser hatte aus guten Gründen eine umfassende Befreiung dieser Personengruppen von der Meldepflicht vorgesehen, soweit diese an ihrem jeweiligen Dienstort eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und für eine Wohnung im Inland gemeldet sind. Das MeldFortG in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung legt demgegenüber nun eine Meldepflicht ab dem siebten Dienstmonat fest. Damit wird der ursprünglich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgte Zweck der Vereinfachung des Melderechts jedoch verfehlt. Die geplante Neuregelung sollte Erleichterungen für den betroffenen Personenkreis mit sich bringen und damit einen Beitrag zum Abbau von Bürokratiekosten bei den Meldebehörden und den von ihnen mit Meldedaten versorgten Behörden leisten. Die vollständige Ausnahme von der Meldepflicht für Berufs- und Zeitsoldaten sowie Vollzugsbeamte der Bundes- und Länderpolizeien ist sachgerecht, weil diese Personengruppen, die am Standort lediglich eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen und für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind, ihren Lebensmittelpunkt typischerweise in der anderen Gemeinde haben. Des Weiteren besteht für eine Meldepflicht auch keine Notwendigkeit, weil es der Pass- und Personalausweisbehörde des Standortes auf Grundlage des § 8 Absatz 4
1. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG
2. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1 und 2 Nummer 12 und 12a - neu -, Absatz 3 BMG
§ 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft
Drucksache 227/12
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
... Nach dem am 26. Oktober 2011 von der Bundesregierung verkündeten Stationierungskonzept der Bundeswehr werden mehr als 120 der bundesweit 400 Standorte geschlossen oder drastisch verkleinert. 31 Standorte werden komplett geschlossen, davon sechs große mit mehr als 1.000 Dienstposten. 90 Standorte werden drastisch verkleinert, das heißt um mehr als 50 Prozent oder mehr als 500 Dienstposten. 33 davon schrumpfen so stark, dass sie künftig mit weniger als 15 Soldaten oder Zivilisten ausgestattet sind und gar nicht mehr als Standorte geführt werden.
Drucksache 275/12
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2011: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO
... Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Soldaten
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
Drucksache 8/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
... "(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird."
Drucksache 351/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... "(1) Bis zum 31. Dezember 2017 können bis zu 2170 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung in den Ruhestand versetzt werden, wenn
§ 6 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 1
§ 7 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Satz 2
§ 4 Versetzung in den Ruhestand
Artikel 3a Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz - WVwAÜG)
§ 1 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
§ 2 Karrierecenter der Bundeswehr
Drucksache 347/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... 2. Dienst- und Anwärterbezüge sowie Zuschüsse, die der berechtigten Person nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit eines Beschäftigungsverbots ab dem Tag der Geburt des Kindes zustehen,
Artikel 1 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
§ 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2b Bemessungszeitraum
§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2e Abzüge für Steuern
§ 2f Abzüge für Sozialabgaben
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt.
§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
Artikel 1a Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 1b Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1c Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Drucksache 613/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
... Darüber hinaus sind im ELENA-Verfahren bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung neue Versicherungsnummern als Verfahrensnummern für Beamte, Soldaten und Richter angelegt worden, die keine Rentenversicherungsnummer hatten. Diese RV-Nummern wurden nach Rücksprache mit dem BfDI und dem BSI unter Rückgriff auf die "Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates 608/11 B zum Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA vom 4. November 2011
Drucksache 227/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
... Nach dem am 26. Oktober 2011 von der Bundesregierung verkündeten Stationierungskonzept der Bundeswehr werden mehr als 120 der bundesweit 400 Standorte geschlossen oder drastisch verkleinert. 31 Standorte werden komplett geschlossen, davon sechs große mit mehr als 1 000 Dienstposten. 90 Standorte werden drastisch verkleinert, das heißt um mehr als 50 Prozent oder mehr als 500 Dienstposten. 33 davon schrumpfen so stark, dass sie künftig mit weniger als 15 Soldaten oder Zivilisten ausgestattet sind und gar nicht mehr als Standorte geführt werden.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage 2 Entschließung
Drucksache 174/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr
... Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei besonderer Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 11a
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund und Ziel der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Weitere Kosten
5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1311: Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... b) Sachgebiet B: Recht der Soldaten, Abschnitt III
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 83
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens
1. Anlass
2. Ziel
II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung
1. Gegenstand
2. Methode
3. Wirkung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz
Zu 2. - Kapitel III
Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III
Zu 4. - Kapitel V
Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III
Zu 6. Kapitel VIII
Zu 7. - Kapitel X
Zu 8. - Kapitel XI
Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz
Zu 10. - Kapitel XIII
Zu 11. - Kapitel XVI
Zu 12. - Kapitel XVII
Zu 13. - Kapitel XIX
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
Drucksache 329/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 14. fordert Präsident Thein Sein auf, Vorwürfe der sexuellen Gewalt durch die Streitkräfte Birmas/Myanmars zu untersuchen und diejenigen Soldaten strafrechtlich zu verfolgen, die solche Handlungen vorgenommen haben; fordert die Regierung Birmas/Myanmars eindringlich auf, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten unverzüglich einzustellen, Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes von Kindern vor bewaffneten Konflikten zu intensivieren und ihre Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte fortzusetzen;
Drucksache 663/2/12
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG )
... c) die Geld- und Sachbezüge, die Soldaten im Sinne des § 1 Absatz 1 des
Drucksache 524/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... Die Ausnahmen von der Meldepflicht gemäß § 27 BMG-E entsprechen weitgehend dem bisherigen § 15 Absatz 1 MRRG. Bisher waren allerdings lediglich Wehrpflichtige von der Meldepflicht ausgenommen. Unter der neuen Nummer 5 sollen nun auch Berufs- und Zeitsoldaten von der Meldepflicht befreit werden. Als Konsequenz wird die Meldebehörde des Kasernenstandortes nicht mehr in der Lage sein, Personaldokumente für Soldaten in eigener Zuständigkeit auszustellen oder melderechtliche Auskünfte zu erteilen. Probleme könnten sich z.B. ergeben, sofern die Polizei die betroffene Person umgehend ermitteln muss und als alleinige Wohnung die Anschrift der Heimatgemeinde erhält.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG
11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG
12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG
14. Zu Artikel 1 § 19 BMG
15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG
16. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG
17. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG
18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG
19. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG
20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG
21. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG
22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG
23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG
24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG
25. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG
26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG
27. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG
28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG
29. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG
30. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG
31. Zu Artikel 1 § 47 BMG
32. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG
34. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG
35. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG
36. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... f) Unterstützung ziviler Maßnahmen im Zusammenhang mit der Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Kombattanten in die Zivilgesellschaft und gegebenenfalls ihrer Rückführung sowie Unterstützung von Maßnahmen zur Bewältigung der Situation der Kindersoldaten und Soldatinnen
Drucksache 170/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 - WehrRÄndG 2011)
... (1) Soldaten, die zu einem Grundwehrdienst (§ 5) einberufen worden sind, der über den 30. Juni 2011 hinausgeht, sind auf Antrag mit Ablauf dieses Tages zu entlassen. Wird ein Antrag nach Satz 1 nicht gestellt, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts. Für die Soldaten, die zum freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b) einberufen worden sind, gelten ab dem 1. Juli 2011 die Vorschriften dieses Abschnitts.
§ 60 Dienstantritt
§ 62 Übergangsvorschrift
§ 80 Konkurrenzregelung
Unterabschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften.‘
‚Artikel 9 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
§ 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011
‚Artikel 10 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
§ 2a Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
§ 12 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011
Drucksache 608/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
... Im Rahmen des ELENA-Verfahrens wurden von den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern bereits Versicherungskonten für Beamte, Soldaten und Richter angelegt, die nach Beendigung des ELENA-Verfahrens nicht mehr benötigt werden. Laut ersten vorläufigen Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund handelt es sich um rund 120 000 Versicherungskonten.
Drucksache 787/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung
... Die Zulage beträgt für Beamte und Soldaten der Besoldungsgruppen
Drucksache 608/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
... Im Rahmen des ELENA-Verfahrens wurden von den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern bereits Versicherungskonten für Beamte, Soldaten und Richter angelegt, die nach Beendigung des ELENA-Verfahrens nicht mehr benötigt werden. Laut ersten vorläufigen Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund handelt es sich um rund 120 000 Versicherungskonten.
Drucksache 159/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... G. in der Erwägung, dass Berichten zufolge auf beiden Seiten Todesopfer sowie verletzte Soldaten und Zivilisten zu beklagen sind und dass im umliegenden Gebiet tausende Zivilisten evakuiert werden mussten,
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... A. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft wiederholt ihre Unterstützung für die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bekräftigt hat, in denen Sicherheit, Wohlstand und die Menschenrechte aller afghanischen Bürger verteidigt werden; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft jedoch implizit anerkannt hat, dass es nach neun Jahren Krieg und internationalem Einsatz noch immer nicht gelungen ist, dem Taliban-Aufstand ein Ende zu setzen und dem Land Frieden und Stabilität zu bringen, und in der Erwägung, dass seit 2009 eine neue Politik zur Bekämpfung von Aufständischen betrieben wird und dass an die 45 000 Soldaten als Verstärkung aufgeboten wurden,
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 811/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen-und Soldatengleichstellungsgesetz
Dritter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen-und Soldatengleichstellungsgesetz
Drucksache 54/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... - Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen, § 3 Nummer 49
Drucksache 51/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
... (2) Die Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1993 (BGBl. I S. 378), die zuletzt durch Artikel 15a Nummer 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
§ 27e
§ 64b
§ 84a
§ 87
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
§ 1 51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.
Artikel 3 Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern
2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge
3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich
4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge
5. Sonstige Änderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Änderungen
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten für die Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 526/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG )
... Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das Recht der Einsatzversorgung und der Weiterverwendung von Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbediensteten des Bundes (Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bundes sowie Helferinnen und Helfern des Technischen Hilfswerks), die bei einer besonderen Auslandsverwendung einen Einsatzunfall erlitten haben, weiterzuentwickeln und zu verbessern. Durch diese Maßnahmen soll der besonderen Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn gegenüber dem in besonderen Auslandsverwendungen eingesetzten Personal besser Rechnung getragen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 42a
Artikel 2 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
§ 21a Übergangsregelung
§ 21b Zuständiger Geschäftsbereich Die Weiterverwendung nach diesem Gesetz erfolgt
Artikel 4 Änderung des Soldatengesetzes
§ 99 Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 40a Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 76e Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
§ 186a Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum
§ 188 Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
§ 192a Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
§ 212a Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung.
Artikel 7 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Kosten
V. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
VII. Nachhaltigkeit
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union
X. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu den Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 21a
Zu § 21b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1718: Gesetz zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
Drucksache 261/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (Berufsschadensausgleichsverordnung - BSchAV )
... Bei Berufssoldaten gilt als Zeitpunkt des Ausscheidens der Monat, in dem die allgemeine Altersgrenze nach § 45 Absatz 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Berufsschadensausgleich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vergleichseinkommen
§ 3 Durchschnittseinkommen
§ 4 Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen
§ 5 Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung
§ 6 Durchschnittseinkommen im Sinne des § 30 Absatz 11 und § 64c Absatz 2
§ 7 Kürzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens
§ 8 Derzeitiges Bruttoeinkommen
§ 9 Nicht zu berücksichtigende Einkünfte
Abschnitt 2 Schadensausgleich für Witwen, Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
§ 10 Vergleichseinkommen
§ 11 Bruttoeinkommen
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
§ 12 Rundungsvorschrift
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt der Verordnung
II. Verordnungsgrundlage
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Neufassung der Verordnung
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Berufsschadensausgleich :
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Abschnitt 2 Schadensausgleich für Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Lebenspartnerin
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (NKR-Nr.: 1703)
Drucksache 227/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2010
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010
... Höhere Zahl der Leistungsempfänger sowie höhere Kosten im Bereich der Heil-und Krankenbehandlung. Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 3 Häftlingshilfegesetz, § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, § 3 Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, § 80 Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
Drucksache 524/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)
... Die Ausnahmen von der Meldepflicht gemäß § 27 BMG-E entsprechen weitgehend dem bisherigen § 15 Absatz 1 MRRG. Bisher waren allerdings lediglich Wehrpflichtige von der Meldepflicht ausgenommen. Unter der neuen Nummer 5 sollen nun auch Berufs- und Zeitsoldaten von der Meldepflicht befreit werden. Als Konsequenz wird die Meldebehörde des Kasernenstandortes nicht mehr in der Lage sein, Personaldokumente für Soldaten in eigener Zuständigkeit auszustellen oder melderechtliche Auskünfte zu erteilen. Probleme könnten sich z.B. ergeben, sofern die Polizei die betroffene Person umgehend ermitteln muss und als alleinige Wohnung die Anschrift der Heimatgemeinde erhält.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 11 BMG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c BMG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g BMG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g, Nummer 16 Buchstabe e BMG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 17 BMG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 1 BMG
8. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BMG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2a - neu - BMG
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BMG
11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 BMG
12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 3 BMG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 4 BMG
14. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG
15. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 3 - neu - BMG
16. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG
17. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BMG
18. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 6 - neu - BMG
19. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 Satz 2, § 51 Absatz 2 Satz 3 BMG
20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 6 - neu - BMG
21. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Nummern 7 bis 11 - neu -, Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 BMG
22. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 BMG
23. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 4 Satz 3, 4 und 5 - neu - BMG
24. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 i.V.m. § 55 Absatz 6 BMG
25. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 Satz 1 BMG
26. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 BMG
27. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BMG
28. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 BMG
29. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 BMG
30. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 BMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 - neu - BMG
32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2 BMG
33. Zu Artikel 1 § 55 Absatz 10 - neu - BMG
34. Zu Artikel 1 allgemein
35. Zu Artikel 3 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
36. Zum Gesetzentwurf insgesamt Finanzielle Auswirkungen bei den Ländern und Kommunen
Drucksache 680/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)
§ 1 Steuergegenstand
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Sachlich und örtlich zuständige Behörde
§ 4 Entstehung der Steuer
§ 5 Steuerbefreiungen
§ 6 Steuerschuldner
§ 7 Registrierung
§ 8 Steuerliche Beauftragte
§ 9 Sicherheit
§ 10 Bemessungsgrundlage
§ 11 Steuersatz
§ 12 Steueranmeldung, Fälligkeit
§ 13 Aufzeichnungspflichten
§ 14 Steueraufsicht
§ 15 Geschäftsstatistik
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 17 Datenaustausch und Auskunftspflichten
§ 18 Ermächtigungen
§ 19 Anwendungsvorschriften und Übergangsvorschriften
Anlage 1
Anlage 2
Artikel 2 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103 … [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Energiesteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 9b Steuerentlastung für Unternehmen
Artikel 9 Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Bundeshaushaltsordnung
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 15 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 16 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 17 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 18 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Weitere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011
Artikel 19 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 20 Änderung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 22 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 23 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 24 Inkrafttreten
Drucksache 367/3/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 - WehrRÄndG 2010)
... Zu kritisieren ist jedoch, dass ein sinnvoller Dienst der Wehrpflichtigen in den Streitkräften in sechs Monaten nicht mehr möglich ist. Nach der verkürzten Grundausbildung sind die Grundwehrdienstleistenden so kurze Zeit in der Truppe, dass sie für eine Entlastung der Kräfte, die sich auf die Einsätze vorbereiten müssen, nicht zur Verfügung stehen können. Der Grundwehrdienst besteht aus zwei getrennten Teilen. In der allgemeinen Grundausbildung bei der Ausbildungseinheit erwirbt der Rekrut allgemeinmilitärische Grundfertigkeiten. Nach drei Monaten verlässt der Soldat die auszubildende Einheit und wird in seine Stammeinheit versetzt, in der er die übrigen drei Monate verbleibt. In dieser Zeit wird er zumeist im Geschäftszimmer eingesetzt und in Funktionsdiensten verwendet. Mit einer Erhöhung der Zahl der Wehrpflichtigen und der Verkürzung der Wehrdienstzeit wird somit der Ausbildungsaufwand an Personal, Material und Infrastruktur erheblich zunehmen.
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