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"Sozialhilfe"


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0550/05
0513/05
0618/05
0320/05
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0816/04B
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0666/04
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0012/1/04
0888/04
0712/1/04
0701/3/04
0901/03B
0901/03
0663/03B
Drucksache 50/17 (Beschluss)

... Es ist Zielsetzung der Änderung der Verordnung, dass "... die Höhe der kleineren Barbeträge oder sonstiger Geldwerte einheitlich für jede volljährige, leistungsberechtigte Person ... sowie für jede sonstige Person, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe zu berücksichtigen ist bzw. die zu einer sozialhilferechtlichen Einstandsgemeinschaft gehört, insbesondere Ehe- und Lebenspartner, auf jeweils 5 000 Euro je Person festgelegt wird. ...".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/17 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 - neu - der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 553/17

... Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/17




§ 36b
Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang

§ 36c
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

§ 76
Arbeitsgemeinschaften

,Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

,Artikel 6 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

,Artikel 6a Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020


 
 
 


Drucksache 410/2/16

... b) Der Bundesrat fordert daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und wie die im Recht zur Grundsicherung im Alter bestehende Einkommensgrenze, derzufolge Kinder und Eltern von Leistungsberechtigten erst ab einem jährlichen Mindesteinkommen von 100 000 Euro zu Leistungen verpflichtet sind, auch in der Hilfe zur Pflege eingeführt werden kann. Dabei sind auch die finanziellen Auswirkungen auf die Sozialhilfeträger und mögliche Ausgleichsmechanismen mitzuberücksichtigen. Eine nach Saldierung möglicher Be- und Entlastungen verbleibende zusätzliche Belastung für die kommunalen Träger der Sozialhilfe ist auf bundesgesetzlicher Ebene auszuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/2/16




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 490/1/16

... Die Kostenträger der Sozialhilfe sehen sich als grundsätzlich nachrangig zuständig an und berufen sich dabei auf § 37 SGB V in Verbindung mit Nummer 24 (spezielle Krankenbeobachtung) der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 1a SGB V

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 64d SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 125 Absatz 2 Satz 7 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 4a Satz 8 SGB V

7. Zu Artikel 1 Zur Kostenübernahme von Leistungen für Kinder mit DiabetesTyp-1

8. Zur Anlagemöglichkeit der Mittel für Altersrückstellungen


 
 
 


Drucksache 761/16 (Beschluss)

... die Rechtsprechung des EuGH zur Rechtmäßigkeit nationaler Regelungen, die den Zugang von nicht erwerbstätigen EU-Bürgern zu den Leistungen der sozialen Sicherheit von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach europäischem Recht abhängig machen, kodifiziert. Er fordert allerdings, dass auch die Rechtsprechung des EuGH aus den Rechtssachen Alimanovic sowie Garcia-Nieto (Urteil vom 15. September 2015- C 67/14 Alimanovic und Urteil vom 25. Februar 2016 - C 299/14 Garcia-Nieto) kodifiziert wird, mit der die Rechtmäßigkeit von nationalen Sozialhilfeleistungsausschlüssen bestätigt wurde, die entsprechend Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG nicht erwerbstätige EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht betrifft. Er bittet die Bundesregierung daher, sich in den anstehenden Ratsbehandlungen hierfür einzusetzen.



Drucksache 587/16

... Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 4
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 505/16 (Beschluss)

... Der Ehegatte soll auch in die Lage versetzt werden, notwendige Hilfen zeitnah in die Wege zu leiten und für den anderen Ehegatten Ansprüche geltend zu machen, die diesem aus Anlass von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder damit einhergehender Hilfebedürftigkeit zustehen. Von Nummer 4 erfasst sind insbesondere sozialrechtliche Ansprüche gegen die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung, auch solche wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit, und sozialhilferechtliche Ansprüche aufgrund eines mit der Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Hilfebedarfs. Ebenso erfasst sind Ansprüche gegen private Versicherer und beamtenrechtliche Beihilfeansprüche. Auch hier gilt, dass dem Betroffenen und seinen Angehörigen wenig gedient wäre, wenn der Ehegatte zwar in die medizinische Behandlung seines einwilligungsunfähigen Partners einwilligen, den Behandlungsvertrag und den Vertrag mit der Rehabilitationsklinik für ihn schließen könnte, aber nicht auch zeitnah Sozial-, Versicherungs- und Beihilfeleistungen geltend machen könnte, die diese Maßnahmen meist erst ermöglichen und finanzieren. Der Ehegatte soll dabei nicht nur die erforderlichen Anträge stellen und seinen Partners gegenüber den Versicherern und Leistungsträgern vertreten können, sondern auch befugt sein, die Ansprüche seines Partners im rechtlich zulässigen Rahmen an Erbringer von medizinischen Leistungen, Pflege- oder Rehabilitationsleistungen abzutreten oder Zahlung an diese zu verlangen.



Drucksache 121/16

... (2) Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht auf Leistungen der Sozialhilfe angerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anspruchsberechtigung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Verfahren

§ 5
Beirat

§ 6
Aufklärung des Sachverhalts

§ 7
Datenschutz

§ 8
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und bisherige Aufarbeitung

II. Einsatz von Dopingsubstanzen in der DDR, gesundheitliche Folgen

III. Geschichtlicher Hintergrund und Organisation des Dopings in der DDR

IV. Konzeption des Gesetzes und organisatorische Ausgestaltung des Fonds

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3582: Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umwandlung des Absatzes 1 von einer Kann- in eine Muss-Vorschrift ist abzulehnen, da sie zur Folge hätte, dass die Träger der Sozialhilfe immer verpflichtet wären, bei Vorliegen der Voraussetzungen jegliche Beiträge zur Alterssicherung zu übernehmen. Dies würde zu erheblichen Mehraufwendungen der Träger der Sozialhilfe führen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, nach der die Übernahme der Beiträge, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der Alterssicherung stünden, ausgeschlossen werden könnten, käme nicht mehr zum Tragen. Sodann wären nach der beabsichtigten Neuregelung auch solche Beiträge zu übernehmen, die auf Verträgen beruhen, die nach Beginn der Leistungsberechtigung zustande kämen. Des Weiteren ist - wie bei der geplanten Änderung des § 32

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG Artikel 2 Nummer 1 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

6. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

10. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

14. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

15. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

16. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

17. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 648/16

... Sozialhilfeträger

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Rechtsverordnung

II. Wesentlicher Inhalt der Rechtsverordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 505/16

... Der Ehegatte soll auch in die Lage versetzt werden, notwendige Hilfen zeitnah in die Wege zu leiten und für den anderen Ehegatten Ansprüche geltend zu machen, die diesem aus Anlass von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder damit einhergehender Hilfebedürftigkeit zustehen. Von Nummer 4 erfasst sind insbesondere sozialrechtliche Ansprüche gegen die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung, auch solche wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit, und sozialhilferechtliche Ansprüche aufgrund eines mit der Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Hilfebedarfs. Ebenso erfasst sind Ansprüche gegen private Versicherer und beamtenrechtliche Beihilfeansprüche. Auch hier gilt, dass dem Betroffenen und seinen Angehörigen wenig gedient wäre, wenn der Ehegatte zwar in die medizinische Behandlung seines einwilligungsunfähigen Partners einwilligen, den Behandlungsvertrag und den Vertrag mit der Rehabilitationsklinik für ihn schließen könnte, aber nicht auch zeitnah Sozial-, Versicherungs- und Beihilfeleistungen geltend machen könnte, die diese Maßnahmen meist erst ermöglichen und finanzieren. Der Ehegatte soll dabei nicht nur die erforderlichen Anträge stellen und seinen Partners gegenüber den Versicherern und Leistungsträgern vertreten können, sondern auch befugt sein, die Ansprüche seines Partners im rechtlich zulässigen Rahmen an Erbringer von medizinischen Leistungen, Pflege- oder Rehabilitationsleistungen abzutreten oder Zahlung an diese zu verlangen.



Drucksache 542/16

... Für die Ermittlung der pauschalierten Bedarfe, die für die Bestimmung der Leistungen nach § 3 AsylbLG relevant sind, ist dabei die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 nach dem RBEG-E ebenso maßgeblich wie für die Regelbedarfe der Analogleistungsbezieher. Die Festlegung der Bedarfsstufen im AsylbLG muss dabei aus systematischen Gründen in enger Anlehnung an die Neuregelung der Regelbedarfsstufen für das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (

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Drucksache 542/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

§ 3
Grundleistungen

§ 3a
Bedarfssätze der Grundleistungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II.1 Zusammensetzung des notwendigen Bedarfs

II.2 Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene

II.3 Freibetrag für steuerbefreite Einnahmen aus Ehrenamt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 678/16

... Eine weitere wichtige Priorität besteht für die meisten Mitgliedstaaten darin, die Reagibilität bestimmter Teile ihrer öffentlichen Finanzen zur Glättung des Konjunkturzyklus zu erhöhen, und so ihre makroökonomische Stabilisierungsfunktion zu verstärken. Viele Bestandteile der öffentlichen Finanzen haben schockabsorbierende und antizyklische Eigenschaften, wie die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfesysteme oder auch die progressive Ausgestaltung der Einkommensteuersysteme.

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Drucksache 678/16




Mitteilung

1. Einführung

Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet

2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS

3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE

4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS

5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND

6. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET

Anhang 1
Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets

Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017

Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002

Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016

Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP

Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften

Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP

Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP

Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %

Anhang 2
Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2


 
 
 


Drucksache 492/16

... ) oder bei Revisionsstreitigkeiten in Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung wird eine Medienübertragung der Urteilsverkündung in Betracht kommen. Anders dürfte regelmäßig insbesondere im Rahmen von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundessozialgericht, in denen Privatpersonen ihre Lebensverhältnisse offenbaren müssen, zu entscheiden sein. Etwa in Asylverfahren oder in Streitigkeiten über die Gewährung von Sozialhilfe oder anderen Sozialleistungen kommt der Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen gegenüber dem Persönlichkeitsschutz der Beteiligten im Hinblick auf die Sozialdaten hohe Bedeutung zu. Auch in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dürfte eine Öffnung der Entscheidungsverkündung für die Medien dann nicht in Betracht kommen, wenn sie sich dadurch unangemessen verzögern würde.

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Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 377/16

... c) In Absatz 6 werden die Wörter "der Sozialhilfe nach dem Vierten Kapitel des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 761/1/16

... die Rechtsprechung des EuGH zur Rechtmäßigkeit nationaler Regelungen, die den Zugang von nicht erwerbstätigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu den Leistungen der sozialen Sicherheit von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach europäischem Recht abhängig machen, kodifiziert. Der Bundesrat fordert allerdings, dass auch die Rechtsprechung des EuGH aus den Rechtssachen Alimanovic sowie GarciaNieto (Urteil vom 15. September 2015- C 67/14 Alimanovic und Urteil vom 25. Februar 2016 - C 299/14 Garcia-Nieto) kodifiziert wird, mit der die Rechtmäßigkeit von nationalen Sozialhilfeleistungsausschlüssen bestätigt wurde, die entsprechend Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38/EG nicht erwerbstätige EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Aufenthaltsrecht betreffen. Er bittet die Bundesregierung daher, sich in den anstehenden Ratsbehandlungen hierfür einzusetzen.



Drucksache 66/3/16

... Wie der EuGH im Zusammenhang der so genannten Alimanovic-Entscheidung (C-67/14) festgestellt hat, darf der Aufnahmemitgliedstaat einem Unionsbürger jegliche Sozialhilfeleistung verweigern, wenn er im Aufnahmemitgliedstaat noch nicht gearbeitet hat bzw. nach unfreiwilligem Verlust eines Arbeitsplatzes, den er weniger als ein Jahr innehatte, sechs Monate arbeitslos war. Das Bundessozialgericht (BSG) hat seit Dezember 2015 in neun Entscheidungen zu den Leistungsausschlüssen von Unionsbürgern nach dem



Drucksache 490/16 (Beschluss)

... Die Kostenträger der Sozialhilfe sehen sich als grundsätzlich nachrangig zuständig an und berufen sich dabei auf § 37 SGB V in Verbindung mit Nummer 24 (spezielle Krankenbeobachtung) der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 64d SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 125 Absatz 2 Satz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 4a Satz 8 SGB V

6. Zu Artikel 1 Zur Kostenübernahme von Leistungen für Kinder mit DiabetesTyp-1

7. Zur Anlagemöglichkeit der Mittel für Altersrückstellungen


 
 
 


Drucksache 720/2/16

... - Auswirkungen auf die jeweiligen Pflegevergütungen und die Finanzierungsanteile insbesondere der Betroffenen, ihre Angehörigen und der Sozialhilfe sein.



Drucksache 545/1/16

... (FAG) seit 2005 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz-IV-SoBEZ). Von Bund und Ländern ist in einem Abstand von drei Jahren zu überprüfen, in welcher Höhe diese Sonderlasten ab dem jeweils folgenden Jahr durch die Hartz-IV-SoBEZ auszugleichen sind. Im Jahr 2016 ist die Überprüfung mit Wirkung ab 2017 vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II


 
 
 


Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Wie der EuGH im Zusammenhang der so genannten Alimanovic-Entscheidung (C-67/14) festgestellt hat, darf der Aufnahmemitgliedstaat einem Unionsbürger jegliche Sozialhilfeleistung verweigern, wenn er im Aufnahmemitgliedstaat noch nicht gearbeitet hat bzw. nach unfreiwilligem Verlust eines Arbeitsplatzes, den er weniger als ein Jahr innehatte, sechs Monate arbeitslos war. Das Bundessozialgericht (BSG) hat seit Dezember 2015 in neun

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42

10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II

25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II

26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III

§ 9b
Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII

31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG

32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt

37. Zum Gesetzentwurf allgemein:

38. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 389/16

... - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden - § 12 § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 541/1/16

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umwandlung des Absatzes 1 von einer Kann- in eine Muss-Vorschrift ist abzulehnen, da sie zur Folge hätte, dass die Träger der Sozialhilfe immer verpflichtet wären, bei Vorliegen der Voraussetzungen jegliche Beiträge zur Alterssicherung zu übernehmen. Dies würde zu erheblichen Mehraufwendungen der Träger der Sozialhilfe führen. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, nach der die Übernahme der Beiträge, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der Alterssicherung stünden, ausgeschlossen werden könnten, käme nicht mehr zum Tragen. Sodann wären nach der beabsichtigten Neuregelung auch solche Beiträge zu übernehmen, die auf Verträgen beruhen, die nach Beginn der Leistungsberechtigung zustande kämen. Des Weiteren ist - wie bei der geplanten Änderung des § 32

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/16




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG

5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 720/1/16

... Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) vollzieht die Bundesregierung nun zum letztmöglichen Zeitpunkt einen weiteren Schritt der Pflegereform und führt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungssystem auch in die Sozialhilfe ein. Damit verbunden sind weitreichende Veränderungen im Sozialhilferecht, die auch eine Neuausrichtung des Leistungsrechts der Hilfe zur Pflege mit Leistungsausweitungen und neuen Leistungen beinhalten.



Drucksache 279/16

... Zu den Einkünften zählen hierbei neben den Erwerbseinkommen auch sämtliche öffentliche Einkommen sowie die Kapitaleinkommen. Da Haushalte gegebenenfalls von diesem Einkommen auch Zahlungen leisten müssen, werden bei der Messung des verfügbaren Einkommens zusätzlich Höhe und Dauer der Zahlungen für private Vorsorge, für Grundbesitzabgaben, für Unterhaltszahlungen oder für sonstige regelmäßige Zahlungen an Personen, die nicht im Haushalt lebten, berücksichtigt. Auf der Grundlage des auf diese Weise gemessenen verfügbaren Einkommens eines Haushalts wird der Schwellenwert für die Armutsgefährdung von Personen ermittelt sowie der Anteil in der Bevölkerung, dessen Einkommen unterhalb dieses Schwellenwerts liegt (Indikator "Von Armut bedrohte Personen"). Die Angaben zur Art, Dauer und Höhe der Einkommen ermöglichen eine differenzierte Analyse der Einkommenssituation der Haushalte. Bezogen auf die öffentlichen Einkommen sind neben den Transferleistungen zum Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II auch die Leistungen zur Sozialhilfe, zu Elterngeld und zu weiteren Transferleistungen von großer politischer Bedeutung. Aufgrund dieser hohen Bedeutung ist es unabdingbar, die Angaben zu den Merkmalen zum Einkommen in der Stichprobe mit Auskunftspflicht zu erheben. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese in der für die Berechnung der politisch hoch bedeutsamen Kennzahlen erforderlichen Qualität vorliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 714/16

... Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 714/16




§ 18f
Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit

,Artikel 4a Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 542/16 (Beschluss)

... Buch Sozialgesetzbuch, von Sozialhilfe nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 Absatz 3 Satz 3 AsylbLG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 3 AsylbLG

4. Zu Artikel 1

'Artikel 1a Änderung der Abgabenordnung


 
 
 


Drucksache 542/1/16

... (AO) verankert worden wäre. Derartige Kontenabrufverfahren sind nach § 93 Absatz 8 AO bei berechtigten Zweifeln an der Bedürftigkeit eines Empfängers von Leistungen der Grundsicherung, für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, von Sozialhilfe nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 2 AsylbLG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 Absatz 3 Satz 3 AsylbLG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a Absatz 2 Nummer 2 AsylbLG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a AsylbLG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 3 AsylbLG

8. Zu Artikel 1a - neu - § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 - neu - AO

'Artikel 1a Änderung der Abgabenordnung


 
 
 


Drucksache 587/16 (Beschluss)

... Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem



Drucksache 567/2/15

... Die Auswirkungen erfolgreicher Umlageverfahren machen sich sehr deutlich im ambulanten Bereich bemerkbar. Steigende Schülerzahlen führen zu einem erhöhten Mittelbedarf zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen in den Umlageverfahren und damit zu höheren Aufschlägen je Belegungstag bzw. je abgerechnetem Punkt. Steigende Ausbildungszahlen sichern daher auf der einen Seite den heute pflegebedürftigen Menschen eine verlässliche pflegerische Versorgung, sie belasten die Pflegebedürftigen bzw. die Sozialhilfeträger auf der anderen Seite durch steigende Kosten. Steigende Ausbildungskosten führen letztendlich auch zu weniger direkter Pflege. Aufgrund der gedeckelten Leistungen der



Drucksache 519/1/15

... d) Da eine ergänzte Leistungserwartung die Frage von Mehrkosten und ihrer Gegenfinanzierung aufwirft, fordert der Bundesrat, hierzu eine Regelung zu treffen. Eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und der Träger der Sozialhilfe gilt es hierbei vor dem Hintergrund des bestehenden Teilleistungssystems der



Drucksache 519/15 (Beschluss)

... 3. Da eine ergänzte Leistungserwartung die Frage von Mehrkosten und ihrer Gegenfinanzierung aufwirft, fordert der Bundesrat, hierzu eine Regelung zu treffen. Eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und der Träger der Sozialhilfe gilt es hierbei vor dem Hintergrund des bestehenden Teilleistungssystems der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)


 
 
 


Drucksache 344/15 (Beschluss)

... VI. Nach dem in der Sozialhilfe durch gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geltenden Zuflussprinzip, dem zufolge Einnahmen im Monat ihres Zuflusses zu berücksichtigen sind, sind auch solche Einnahmen, die nachschüssig ausgezahlt werden, auf Leistungen der Sozialhilfe im Zuflussmonat anzurechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 309/15 (Beschluss)

... Zu diesem Zweck ist es auch notwendig, die Aufgaben der Jugend- und Sozialhilfe bei Hilfen zur angemessenen Schulbildung in Abgrenzung zur Verantwortung der Schule im Kernbereich ihrer pädagogischen Aufgaben klarzustellen und die systemübergreifende Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besser zu verankern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen rechtssicher ermöglichen


 
 
 


Drucksache 533/15

... -Richtlinie des G-BA bestimmten Leistungsvoraussetzungen für rechtmäßig erachtet und nähere Hinweise zur Leistungszuständigkeit der GKV in Abgrenzung zur Eingliederungshilfe der Sozialhilfe in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe gegeben. Damit ist eine höchstrichterliche Klärung zu wesentlichen Streitfragen erfolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Rechtsprechung der Sozial- und Landessozialgerichte sich an den Entscheidungen des BSG orientieren wird und unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die in der Entschließung des Bundesrates für ein erforderliches gesetzgeberisches Handeln genannt werden, künftig vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/15




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates vom 6. Februar 2015 Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Drs. 612/14 Beschluss


 
 
 


Drucksache 57/15

... Auf die Übernahme der Antragsberechtigung der Trägers der Sozialhilfe und der Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 4a Absatz 3 des geltenden Unterhaltssicherungsgesetzes in den Gesetzentwurf wird verzichtet, weil sich dieser Anspruch unmittelbar aus § 93 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Anlage
(zu § 13c)

Artikel 2
Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

Kapitel 1
Gemeinsame Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Härteausgleich

§ 4
Ruhen der Leistungen

Kapitel 2
Leistungen an Reservistendienst Leistende

§ 5
Leistungen an Reservistendienst Leistende

Abschnitt 1
Leistungen zur Sicherung des Einkommens

§ 6
Leistungen an Nichtselbständige

§ 7
Leistungen an Selbständige

§ 8
Zusammentreffen mehrerer Leistungen

§ 9
Mindestleistung

Abschnitt 2
Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld

§ 10
Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge

§ 11
Dienstgeld

Kapitel 3
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen

Abschnitt 1
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

§ 12
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

§ 13
Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum

§ 14
Wirtschaftsbeihilfe

§ 15
Sonstige Leistungen

Abschnitt 2
Sicherung des Unterhalts der Angehörigen

§ 16
Leistungen für Angehörige

§ 17
Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt

§ 18
Leistung für die Erstausstattung bei Geburt

§ 19
Besondere Zuwendung

§ 20
Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 21
Überbrückungszuschuss

§ 22
Leistungen an Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben

§ 23
Ersatzansprüche

Kapitel 4
Verfahren

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Antrag

§ 26
Auskunfts- und Mitteilungspflichten

§ 27
Folgen fehlender Mitwirkung

§ 28
Zeitpunkt der Zahlung von Leistungen

§ 29
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

Kapitel 5
Bußgeld- und Übergangsvorschriften

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 9)

Anlage 2
(zu den §§ 10 und 11)

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

4 Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

1. Zu § 4 Ruhen der Leistungen

Zu Kapitel 2 Leistungen an Reservistendienst Leistende

Zu § 5

Zu Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Reservistendienstleistungsprämie, Zuschläge, Dienstgeld

Zu § 10

Zu § 11

Zu Kapitel 3 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen

Zu Abschnitt 1 Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu § 15

Zu Abschnitt 2 Sicherung des Unterhalts der Angehörigen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu Kapitel 4 Verfahren

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2908: Gesetz zur Neuregelung unterhaltssicherungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:


 
 
 


Drucksache 567/1/15

... gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... Die Betroffenenorganisationen haben zwar bisher ein Rederecht im Qualitätsausschuss, aber kein Stimmrecht, obwohl die Betroffenen selbst zu einem erheblichen Anteil Kostenträger sind und eine den Pflegekassen und Sozialhilfeträger mindestens vergleichbare Interessen- bzw. Betroffenenlage haben. Die pflegebedürftigen und behinderten Menschen müssen einen bedeutsamen Teil der von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen selbst zahlen. Aus diesem Grund haben sie ein großes Interesse daran, auch im Rahmen der Vereinbarungen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege, mitbestimmen zu können. Ein einfaches Rederecht, wie es bisher in § 113b SGB XI für die Betroffenen vorgesehen ist, wird den Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nicht gerecht. Den Betroffenenorganisationen muss daher ein Stimmrecht im Qualitätsausschuss eingeräumt werden, um bei solch wichtigen Entscheidungen, die teils deutliche Auswirkungen auch auf die Kostenlast der Betroffenen haben können, mitbestimmen zu können. Ein minderes Beteiligungsrecht widerspricht zudem Artikel 4 Absatz 3 der UNBehindertenrechtskonvention.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 344/1/15

... VI. Nach dem in der Sozialhilfe durch gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geltenden Zuflussprinzip, dem zufolge Einnahmen im Monat ihres Zuflusses zu berücksichtigen sind, sind auch solche Einnahmen, die nachschüssig ausgezahlt werden, auf Leistungen der Sozialhilfe im Zuflussmonat anzurechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/15




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 allgemein SGB XII

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB XII Nummer 12 Buchstaben d und e - neu - § 42 Nummer 6 - neu - SGB XII Nummer 17 § 82 Absatz 4 SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 83 Absatz 3 - neu - SGB XII Artikel 1a - neu - § 11a Absatz 6 - neu - SGB II

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

6. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 98 Absatz 5 Satz 3 und 4 - neu Absatz 6 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 52 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 ALG , Nummer 2b - neu - § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 ALG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 21 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 4 ALG

10. Zum Änderungsbedarf im Bereich der Ausbildungsförderung für Geduldete und Asylsuchende


 
 
 


Drucksache 519/15

... (3) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den Vereinigungen der Träger der in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen auf Bundesebene erstmals bis zum ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Nähere über die Inhalte und Anforderungen der Versorgungsplanung nach den Absätzen 1 und 2. Den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, den für die Wahrnehmung der Interessen der Hospizdienste und stationären H ospize maßgeblichen S pitzenorganisationen, den Verbänden der Pflegeberufe a uf Bundesebene, den maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen, dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., der Bu ndesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 132d Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

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Drucksache 519/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39b
Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen

§ 132g
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 309/1/15

... "Zu diesem Zweck ist es auch notwendig, die Aufgaben der Jugend- und Sozialhilfe bei Hilfen zur angemessenen Schulbildung in Abgrenzung zur Verantwortung der Schule im Kernbereich ihrer pädagogischen Aufgaben klarzustellen und die systemübergreifende Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besser zu verankern."



Drucksache 195/15 (Beschluss)

... c) Da eine ergänzte Leistungserwartung die Frage von Mehrkosten und ihrer Gegenfinanzierung aufwirft, fordert der Bundesrat, hierzu im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regelung zu treffen. Eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und der Träger der Sozialhilfe gilt es hierbei vor dem Hintergrund des bestehenden Teilleistungssystems der

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Drucksache 195/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 5, Satz 6 und Satz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39a Absatz 1 Satz 6 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 4 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 39b Satz 9 SGB V

6. Zur Durchführung einer Evaluation der vorgesehenen Regelungen

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 92 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g Absatz 6 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 132g SGB V

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 28 SGB XI und Nummer 2 § 75 SGB XI

13. Zu Artikel 4 § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG

'Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 567/15 (Beschluss)

... gleichzeitig und untrennbar die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen im

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Drucksache 567/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)


 
 
 


Drucksache 323/14 (Beschluss)

... 5. Befristete Programme und die damit einhergehenden befristeten Finanzierungen reichen nicht aus, um Standards und Qualität verschiedener bildungs-, sozial-, wirtschafts- und integrationspolitischer Instrumente dauerhaft aufrecht erhalten zu können. Im Sinne einer verbesserten systemischen Förderung des Bildungssystems, deren Notwendigkeit auch die Autorengruppe des Berichts "Bildung in Deutschland 2014" betont hat, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung der öffentlichen Bildungsaufgaben zu ermöglichen. Konkrete Anwendungsfelder könnten beispielsweise die dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit und der "Initiative Bildungsketten" durch den Bund sein. So hat der Bund im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum "Bildungsund Teilhabepaket" bereits zutreffend erkannt, dass im Schulwesen Aufgaben erfüllt werden, die ansonsten die Sozialhilfeträger zu erfüllen hätten. Der Bund hat daraufhin befristet bis Ende 2013 die Finanzierung der Schulsozialarbeit übernommen. Im Bereich des Übergangssystems von der Schule in den Beruf hat der Bund seine "Initiative Bildungsketten" ausgebaut und mit Ländern bilaterale Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Berufsorientierungsprogramm geschlossen, mit denen die Einführung, Verstetigung und verbindliche Festschreibung von Instrumenten der Berufsorientierung, insbesondere der Potenzialanalyse nach Bundesstandards erfolgen sollen. In beiden Anwendungsfeldern ist eine verlässliche, kontinuierliche Finanzierung unter Beteiligung des Bundes notwendige Voraussetzung dafür, dass geschaffene Strukturen quantitativ und qualitativ erhalten und weiter ausgebaut werden können.



Drucksache 223/1/14

... Hinzu kommt, dass das Instrument der Beratungsgutscheine zu einer zusätzlichen Infrastruktur zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen führen kann und damit zu einer Schwächung des bereits mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gesetzten Impulses für eine pflegepolitische Zusammenarbeit von Pflegekassen, Kommunen und Sozialhilfeträgern auf örtlicher Ebene. Hiervon betroffen sind insbesondere die in der Mehrheit der Länder errichteten Pflegestützpunkte. Die weitere Beratungsstruktur trägt nicht zu einer qualitativen Verbesserung der Beratung bei.

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Drucksache 223/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 4 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI , Nummer 11 Buchstabe a § 41 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SBG XI und Nummer 29 Buchstabe b und c § 123 Absatz 3 und 4 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser widmet sich der Behebung und Abfederung aktueller Problemlagen und langfristig auf die Pflegeversicherungen zukommender Herausforderungen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI

20. Zur Stärkung der Ausbildung in der Altenpflege

21. Zur Entwicklung von Begutachtungs-Richtlinien

22. Zu den Regelungen zur Finanzierung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen


 
 
 


Drucksache 265/14

... Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3733) geändert worden ist, werden die Wörter "Zusatzbeitrag nach § 242" durch die Wörter "Zusatzbeitragssatz nach § 242 Absatz 1" ersetzt.

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Drucksache 265/14




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 137a
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

§ 242
Zusatzbeitrag

§ 242a
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

§ 269
Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

§ 270a
Einkommensausgleich

§ 322
Übergangsregelung zur Beitragsbemessung aus Renten und aus Versorgungsbezügen

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 7a
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 20
Versicherung besonderer Personengruppen

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 11b
Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung auf Anforderung der Einzugsstelle

Artikel 14
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 15
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33
Gutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

§ 43
Durchführung des Einkommensausgleichs

Artikel 16
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 16a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 16b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 16c
Änderung des Psych-Entgeltgesetzes

Artikel 16d
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 446/1/14

... den für den Wohnsitz des SED-Opfers zuständigen örtlichen Trägern der Sozialhilfe jeweils die Möglichkeit einräumt, bei der Umstellung der laufenden Zahlfälle im Interesse einer zeitnahen Auszahlung der neuen Beträge auf die Versendung von förmlichen Bescheiden zu verzichten. Dies eröffnet den Leistungsträgern einen Spielraum, die Leistungsberechtigten auf anderem Wege in geeigneter Form über die vorgenommene Veränderung ihres bisherigen Zahlbetrags (zum Beispiel mit einem Hinweis bei der erstmaligen neuen Zahlungsanweisung) zu informieren. Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an der bewährten Praxis bei der Anpassung von einkommensunabhängigen Versorgungsleistungen im sozialen Entschädigungsrecht nach § 90 Absatz 1 BVG. In den Fällen, in denen wegen zu berücksichtigenden Einkommens bislang monatlich ein Differenzbetrag zur Auszahlung gekommen ist, ist die Leistung nach § 48

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Drucksache 446/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 17a Absatz 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - StrRehaG , Artikel 2 Nummer 2 § 25 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BerRehaG

'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 506/14

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Artikel 3 dieses Gesetzes folgt aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 (öffentliche Fürsorge) in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 GG. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Leistungen für Asylbewerber und die anderen nach diesem Gesetz leistungsberechtigten Ausländer, da hier die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse mit einer bundesgesetzlichen Regelung erforderlich ist (Artikel 72 Absatz 2 GG) . Nur durch die Gesetzgebung des Bundes lassen sich einheitliche Lebensverhältnisse für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG im Bundesgebiet gewährleisten. Durch eine einheitliche Bundesgesetzgebung im Bereich der öffentlichen Fürsorge wird verhindert, dass sich innerhalb des Bundesgebiets das Sozialgefüge auseinanderentwickelt. Zugleich wirkt sie Binnenwanderungen bestimmter Ausländergruppen und damit der Verlagerung von Sozialhilfelasten entgegen.

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Drucksache 506/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 59a
Erlöschen der räumlichen Beschränkung

§ 59b
Anordnung der räumlichen Beschränkung

§ 60
Auflagen

§ 88a
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Artikel 3
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 612/14 (Beschluss)

... Die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse setzt demnach voraus, dass die Einrichtung weder durch den für sie geltenden Landesrahmenvertrag noch durch die Leistungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger, noch durch den mit dem Heimbewohner abgeschlossenen Heimvertrag zur Leistung verpflichtet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 612/14

... Die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse setzt demnach voraus, dass die Einrichtung weder durch den für sie geltenden Landesrahmenvertrag noch durch die Leistungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger, noch durch den mit dem Heimbewohner abgeschlossenen Heimvertrag zur Leistung verpflichtet ist.



Drucksache 323/1/14

... e) Befristete Programme und die damit einhergehenden befristeten Finanzierungen reichen nicht aus, um Standards und Qualität verschiedener bildungs-, sozial-, wirtschafts- und integrationspolitischer Instrumente dauerhaft aufrecht erhalten zu können. Im Sinne einer verbesserten systemischen Förderung des Bildungssystems, deren Notwendigkeit auch die Autorengruppe des Berichts "Bildung in Deutschland 2014" betont hat, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung der öffentlichen Bildungsaufgaben zu ermöglichen. Konkrete Anwendungsfelder könnten beispielsweise die dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit und der "Initiative Bildungsketten" durch den Bund sein. So hat der Bund im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum "Bildungs- und Teilhabepaket" bereits zutreffend erkannt, dass im Schulwesen Aufgaben erfüllt werden, die ansonsten die Sozialhilfeträger zu erfüllen hätten. Der Bund hat daraufhin befristet bis Ende 2013 die Finanzierung der Schulsozialarbeit übernommen. Im Bereich des Übergangssystems von der Schule in den Beruf hat der Bund seine "Initiative Bildungsketten" ausgebaut und mit Ländern bilaterale Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Berufsorientierungsprogramm geschlossen, mit denen die Einführung, Verstetigung und verbindliche Festschreibung von Instrumenten der Berufsorientierung, insbesondere der Potenzialanalyse nach Bundesstandards erfolgen sollen. In beiden Anwendungsfeldern ist eine verlässliche, kontinuierliche Finanzierung unter Beteiligung des Bundes notwendige Voraussetzung dafür, dass geschaffene Strukturen quantitativ und qualitativ erhalten und weiter ausgebaut werden können.



Drucksache 392/1/14

... a) Nach dem Wort "Sozialhilfe" wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Artikel 1
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 4a

§ 4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 446/14

... Rentenversicherung - in Höhe von 123 Euro erfolgt aus allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen heraus. Die Ausgleichsleistung ist eine sozialpolitisch motivierte Dauerleistung, die speziell den Menschen, die unter dem SED-Regime am schwersten gelitten haben, nämlich den Opfern individueller politischer Verfolgung, wenigstens einen gewissen Ausgleich für das erlittene Unrecht verschaffen soll (vgl. die Begründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht, Bundesratsdrucksache 92/93). Sie soll bei den Betroffenen heute noch fortwirkende Folgen der Unrechtsmaßnahmen mildern; als voller Schadensersatz, als Schadensausgleich bzw. als ein Ausgleich zurückliegender Nachteile ist die Leistung dagegen nicht konzipiert. Die Gewährung der Ausgleichsleistung erfolgt unter sozialen Gesichtspunkten und ist für Fälle vorgesehen, in denen die Benachteiligung noch heute spürbar fortwirkt. Anders als die sozialhilferechtliche Hilfe zum Lebensunterhalt ist die monatliche Ausgleichsleistung nach § 8 BerRehaG eine auf Dauer angelegte pauschalierte Leistung, ähnlich wie die Grundrente nach § 31 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

1. Länder

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 223/14 (Beschluss)

... Hinzu kommt, dass das Instrument der Beratungsgutscheine zu einer zusätzlichen Infrastruktur zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen führen kann und damit zu einer Schwächung des bereits mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gesetzten Impulses für eine pflegepolitische Zusammenarbeit von Pflegekassen, Kommunen und Sozialhilfeträgern auf örtlicher Ebene. Hiervon betroffen sind insbesondere die in der Mehrheit der Länder errichteten Pflegestützpunkte. Die weitere Beratungsstruktur trägt nicht zu einer qualitativen Verbesserung der Beratung bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7 Absatz 2a - neu -, Absatz 3 Satz 6 und Absatz 5 - neu - SGB XI und Nummer 2a - neu - § 7b SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 Satz 1, 7 und 8 und Absatz 4 - neu - SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 13 Absatz 3a SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 18 Absatz 3a Satz 1a - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 18a Absatz 1 Satz 1,

6. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 18a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 36 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 Buchstabe d SGB XI ,

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 38a SGB XI und Nummer 17 § 45b SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 45b Absatz 1 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 45c Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a SGB XI , Buchstabe d § 45c Absatz 3 SGB XI und Buchstabe e § 45c Absatz 3a SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 55 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 84 Absatz 2 Satz 4a - neu - SGB XI und Nummer 26a - neu - § 89 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 28 Ausgestaltung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

17. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 117 Absatz 2 Satz 1, Satz 2a - neu - SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 2a - neu - § 193 Absatz 12 - neu - VVG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 132 SGB XI


 
 
 


Drucksache 446/14 (Beschluss)

... den für den Wohnsitz des SED-Opfers zuständigen örtlichen Trägern der Sozialhilfe jeweils die Möglichkeit einräumt, bei der Umstellung der laufenden Zahlfälle im Interesse einer zeitnahen Auszahlung der neuen Beträge auf die Versendung von förmlichen Bescheiden zu verzichten. Dies eröffnet den Leistungsträgern einen Spielraum, die Leistungsberechtigten auf anderem Wege in geeigneter Form über die vorgenommene Veränderung ihres bisherigen Zahlbetrags (zum Beispiel mit einem Hinweis bei der erstmaligen neuen Zahlungsanweisung) zu informieren. Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an der bewährten Praxis bei der Anpassung von einkommensunabhängigen Versorgungsleistungen im sozialen Entschädigungsrecht nach § 90 Absatz 1 BVG. In den Fällen, in denen wegen zu berücksichtigenden Einkommens bislang monatlich ein Differenzbetrag zur Auszahlung gekommen ist, ist die Leistung nach § 48

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/14 (Beschluss)




'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 570/1/14

... Der Bundesrat hält es für erforderlich, entsprechend den Befunden im Bericht von Bund und Ländern "Bildung in Deutschland 2014" dafür zu sorgen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten, inhaltlichen Ansätze und der Einsatz von Ressourcen beim Zusammenwirken von Sozialsystem und Bildungssystem bei Maßnahmen der Bildung und Förderung von Menschen mit Behinderungen aufeinander abgestimmt werden. An der Schnittstelle von Sozialrecht des Bundes und Schulrecht der Länder sollte die komplementäre Zielstellung staatlicher Ressourcen stärker betont werden. Der Bund hat im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum "Bildungs- und Teilhabepaket" bereits zutreffend erkannt, dass im Schulwesen Aufgaben erfüllt werden, die ansonsten die Sozialhilfeträger zu erfüllen hätten. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Notwendigkeit, über die pädagogische Kernaufgabe hinaus die beteiligten Professionen in der Verantwortung für den Gesamtprozess inklusiver Bildung zu vernetzen (sogenannte multiprofessionelle Teams).



Drucksache 202/14

... Wenn z.B. ein Ausländer wenige Jahre vor Eintritt in das Rentenalter in einen anderen Mitgliedstaat einreist und dort unmittelbar einer Erwerbsarbeit nachgeht, allerdings weder im Heimatstaat noch im Aufenthaltsstaat ausreichend Rentenansprüche erworben hat, ist es nicht sachgerecht, wenn er nach Ablauf von fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht und, daraus folgend, unbeschränkte Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erlangt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/14




Entschließung

1. Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie RL 2004/38/EG vom 29. April 2004

2. Änderung der Verordnung EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

3. Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens ändern

1. Klarstellung, dass ein Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht

2. Erweiterung und Verbesserung des Leistungsausschlusses für die Sozialhilfe

1. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern

2. Sozialleistungsbetrug durch Scheinselbständige

3. Prinzip des Forderns und Förderns


 
 
 


Drucksache 288/13

... Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3022), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 288/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 780/1/13

... Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) bezieht und das Gericht keine abweichende Anordnung getroffen hat, wird, wenn er am Ende der ersten Seite des Formulars positioniert wird, voraussichtlich in vielen Fällen übersehen werden. Zudem gehört er thematisch zu den Angaben in den Abschnitten E bis J. Der Hinweis sollte deshalb, wie noch im Referentenentwurf vorgesehen, an den Seitenanfang der Seite 2 des Formulars direkt vor den Abschnitt E verschoben werden, da er dort anders als bisher sofort ins Auge fällt. Zudem sollten die Wörter "Abschnitte E bis J" durch eine Unterstreichung hervorgehoben werden, um zu verdeutlichen, dass nur diese Angaben, nicht aber das Ausfüllen der übrigen Abschnitt e, gegebenenfalls entbehrlich ist.



Drucksache 73/13

... In § 82 Absatz 3 Satz 4 des Zwölftes Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 13 Absatz 28 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird die Angabe "175" durch die Angabe "200" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 60a
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

§ 62
Rücklagen und Vermögensbildung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


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