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"Spitzen"
Drucksache 532/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Die geltenden Steuerbegünstigungen, also die Steuersatzermäßigungen mit den geltenden Sockelbeträgen und der Spitzenausgleich, in den übrigen Fällen bleiben demgegenüber unverändert bestehen. Ein Missbrauchsvorwurf kann gegenüber diesen Regelungen nicht erhoben werden. Vielmehr kann nur so den wirtschaftspolitischen Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der zu einem wesentlichen Teil im internationalen Wettbewerb steht, Rechnung getragen werden. Regelmäßig sind nämlich energieintensive Unternehmen betroffen, die bereits unter den geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Kostensituation der inländischen Produktion an die wirtschaftlichen Grenzen stoßen. Dieser Bereich der deutschen Wirtschaft darf nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Diese Unternehmen brauchen vielmehr ein positives Signal für die Beibehaltung ihrer Produktion im Inland.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO
18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO
19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV
22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG
23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *
28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *
29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 492/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung vom 20. April 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit
... c) für die Alterssicherung der Landwirte der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel,
Drucksache 697/10
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Rentenlastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
... Nach Berechnungen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zeichnet sich ab, dass bestimmte Regionen ab 2011 mit unverhältnismäßigen Beitragserhöhungen rechnen müssen, da das Ausgleichsvolumen für 2010 nicht wie ursprünglich vorgesehen 28 Mio. €, sondern voraussichtlich 40 Mio. € beträgt. Auch für die Folgejahre ergeben sich mittlerweile beträchtliche Abweichungen von den ursprünglichen Berechnungen.
Drucksache 250/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
... Für Krankenkassen, die in dem auf das Ausgleichsjahr folgenden Jahr miteinander vereinigt worden sind, kann das Bundesversicherungsamt im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine gemeinsame Berechnung vornehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1245: Entwurf der einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (21. RSA-ÄndV)
Drucksache 847/4/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... Die Situation in der Leiharbeit bedarf dringend einer Verbesserung. Das Grundprinzip jeder gerechten Entgeltgestaltung ist "Gleiches Geld für gleiche Arbeit (Equal pay)". Leiharbeit darf nicht zur Lohndrückerei benutzt werden und Leiharbeitnehmer dürfen nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse werden. Eine mindestens gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft ist wegen des unsicheren Beschäftigungsverhältnisses auch gerechtfertigt. Dieses Grundprinzip ist uneingeschränkt einzuführen, um die Leiharbeit wieder auf ihre ursprüngliche Funktion der Abdeckung von Auftragsspitzen oder für Vertretungsfälle zurückzuführen. Der bestehende weit gefasste Tarifvorbehalt in den §§ 3 und 9
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 56. Die Umsetzung der mit Unterstützung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaft erarbeiteten Breitbandstrategie der Bundesregierung ist auf einem guten Weg. Die Breitbandentwicklung ist nach wie vor hoch dynamisch und die Schließung weißer Flecken kommt voran.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 5/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... ausgeführt hat, ist in Deutschland ein derartiges Potenzial nicht vorhanden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozonspitzen nur sehr geringfügig oder gar nicht senken können.
Drucksache 718/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik (Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerFRAV )
... Geispitzen
Drucksache 226/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen bei den Jobcentern entsprechend der am 24. März 2010 im Spitzengespräch der Bundesregierung, der Länder und der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP getroffenen Vereinbarung aufzuheben.
Drucksache 62/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von "
Drucksache 5/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... ausgeführt hat, ist in Deutschland ein derartiges Potenzial nicht vorhanden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozonspitzen nur sehr geringfügig oder gar nicht senken können.
Drucksache 385/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV )
... Die zentrale Regelungsfrage der Personalausweisgebührenverordnung stellt die regelmäßige Gebührenhöhe für die Ausstellung des neuen Personalausweises nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 dar. Die Gebührenhöhe von 28,80 Euro ergibt sich aus einem Produktionskostenanteil in Höhe von 22,70 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Herstellung des Dokuments, der von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller abzuführen ist, einem Infrastrukturanteil in Höhe von 0,10 Euro für die Pflege und Wartung des sog. Bürgerclient und einem Verwaltungskostenanteil in Höhe von 6 Euro für die Amtshandlungen der Personalausweisbehörde im Rahmen des Antragsverfahrens. Die Kommunen gehen auch aufgrund der Erfahrungen der Feldtestbehörden davon aus, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für den elektronischen Personalausweis bei ca. 20 Minuten liegt und damit deutlich über der bisherigen Bearbeitungsdauer. Belastbare Berechnungen für die Durchschnittskosten aller Personalausweisbehörden liegen nicht vor. Die Kommunen gehen jedoch davon aus, dass der Verwaltungskostenanteil für die Personalausweisbehörden in Höhe von 6,00 Euro nicht auskömmlich ist bzw. eine deutliche Kostenunterdeckung zur Folge hat. Aus diesem Grunde soll die regelmäßige Gebührenhöhe unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene evaluiert werden. Der Evaluierungszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt mögliche Optimierungen im Bearbeitungsablauf und bei der Elektronisierung der Kommunikation.
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 1
2. Zu § 1 Absatz 5
3. Zu § 2 Absatz 7
4. Zu § 3a – neu –
§ 3a Evaluierung
Drucksache 62/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... a) Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt.
Drucksache 763/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... "(8) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt und veröffentlicht Übersichten über sämtliche Festbeträge und die betroffenen Arzneimittel und übermittelt diese im Wege der Datenübertragung dem Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information zur abruffähigen Veröffentlichung im Internet. Die Übersichten sind vierteljährlich zu aktualisieren."
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
§ 65b Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
§ 130b Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel
§ 130c Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern
Artikel 2 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 207
Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 6 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 7 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Siebzehnter Unterabschnitt
§ 145 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.
§ 42b Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen
Siebzehnter Unterabschnitt
§ 145 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 9a Änderung der Packungsgrößenverordnung
Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung
§ 15
Artikel 11 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 11a Gesetz über Rabatte für Arzneimittel
§ 1 Anspruch auf Abschläge
§ 2 Nachweis
§ 3 Prüfung durch Treuhänder
§ 4 Angaben auf dem Verordnungsblatt
§ 5 Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer
Artikel 11b Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler
§ 1 Abschläge der pharmazeutischen Großhändler
§ 2 Abschläge bei unmittelbarem Bezug
§ 3 Weiterleitung der Abschläge
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Außerkrafttreten
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... - Das Zusammenbringen von horizontaler Basis und sektorspezifischer Umsetzung. Angesichts der Herausforderungen werden den verschiedenen Wirtschaftszweigen umfassende Anpassungsmaßnahmen und ehrgeizige Übergangsstrategien abverlangt. Alle Wirtschaftszweige sind wichtig, und die Kommission wird auch weiterhin auf jeden Zweig ein maßgeschneidertes Konzept anwenden. Wo dies angezeigt ist, wird die Kommission geeignete Maßnahmen prüfen, um die Verbraucher zu informieren und industrielle Spitzenleistungen in bestimmten Wirtschaftszweigen zu fördern. Koordinierte europäische Politikkonzepte: Die weltumspannende Arbeitsteilung nimmt an Intensität zu, und die Vorstellung von nationalen Sektoren und Industrien, die kaum in Wechselwirkung mit der übrigen Welt stehen, entspricht immer weniger der der Wirklichkeit. - Die gesamte Wertschöpfungs- und Lieferkette muss in Betracht gezogen werden, vom Zugang zu Energie und Rohstoffen bis zum Kundendienst und zum Wertstoffrecycling. Da einige Glieder dieser Kette zwangsläufig nicht in Europa angesiedelt sind, müssen alle Industriezweige immer von vorn herein die Globalisierung berücksichtigen.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Damit unsere Unternehmen alle vom Binnenmarkt – unter anderem durch die Niederlassungsfreiheit – gebotenen Chancen nutzen können, müssen die Regeln, auf denen der Binnenmarkt beruht, einfach und angemessen sein und Lösungen für die Probleme bieten, mit denen die Unternehmen in der täglichen Ausübung ihrer Tätigkeit konfrontiert sind. Die in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Maßnahmen zielen unter anderem auf eine Reduzierung des Verwaltungs- und Regelungsaufwands ab, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplatzschaffung auswirken wird. 17 Entsprechend sind sehr konkrete Initiativen geplant: Die Unternehmensregister in der Europäischen Union sollen miteinander verknüpft und eine gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt werden. Von grundlegender Bedeutung sind auch steuerliche Fragen. Mit den in Sachen Unternehmensbesteuerung und Mehrwertsteuer geplanten Initiativen sollen der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert und ihnen die grenzüberschreitende Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert werden. Darüber hinaus verdienen der Verteidigungs- und der Sicherheitssektor besondere Aufmerksamkeit, denn Spitzentechnologien, Innovation und Know-how in diesen Wirtschaftszweigen fördern Entwicklung und Wachstum in der gesamten Wirtschaft.
Drucksache 96/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Nach § 20 SGB V sollen die Krankenkassen in ihren Satzungen Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt hierfür prioritäre Handlungsfelder und Kriterien.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV *
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV *
Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a, 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
50. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe allgemein Der Bundesrat bittet erneut um Prüfung, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe - Bundes-Apothekerordnung, Bundesärzteordnung,
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten entfällt bei Ablehnung von Ziffer 8 und 9
Drucksache 63/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... Anlässlich der Kritik an dem Beurteilungsverfahren ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung den GKV-Spitzenverband beauftragt hat, zügig eine wissenschaftliche Begleitung der Einführung der Pflegenoten durchzuführen.
Drucksache 797/2/10
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern
Umweltbericht 2010 - Umweltpolitik ist Zukunftspolitik
... formulierten Ziele nehmen im weltweiten Vergleich eine Spitzenposition ein. Die Kernkraft war und ist im Energiekonzept nur eine zeitlich befristete Brückentechnologie bis zu ihrem endgültigen Auslaufen. Darin unterscheidet sich Deutschland bereits heute diametral von der überwiegenden Zahl der Industrienationen weltweit. Das Energiekonzept sieht nur eine zeitweise Allianz von Kernenergie und Erneuerbaren Energien vor, um im Übergang Klimaschutzziele schneller zu erreichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg des weltweiten Kraftfahrzeugbestands von 800 Mio. auf 1,6 Mrd. erwartet6. Die Verdoppelung des weltweiten Kraftfahrzeugbestands macht einen technologischen Qualitätssprung erforderlich, damit das Ziel eines kohlenstoffarmen Verkehrswesens unter langfristiger Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität erreicht werden kann. Die Strategie sollte daher der europäischen Industrie dabei helfen, eine weltweite Spitzenposition beim Einsatz alternativer Antriebstechnologien einzunehmen. Die globale Tendenz hin zu einem nachhaltigen Verkehrswesen zeigt, dass die europäische Automobilindustrie nur wettbewerbsfähig bleiben kann, wenn sie bei umweltfreundlichen Technologien eine führende Rolle spielt. Dies erfordert eine schrittweise Abkehr von der derzeitigen Situation. Ein neuer industrieller Ansatz auf der Grundlage sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie steigern, für neue Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und anderen vor- und nachgelagerten Sektoren sorgen und die Umstrukturierung unterstützen. Die vorliegende Initiative baut daher auf der Europäischen Initiative für umweltfreundliche Kraftfahrzeuge auf, die im November 2008 im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms7 gestartet wurde.
Mitteilung
1. Ziele der Strategie
2. Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge
2.1. Regulierungsrahmen
2.2. Förderung von Forschung und Innovation im Bereich umweltfreundliche Technologien
2.3. Marktakzeptanz und Verbraucherinformation
2.4. Globale Aspekte
2.5. Beschäftigung
2.6. Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften zu CO2-Emissionen
2.7. Besondere Maßnahmen für Elektrofahrzeuge
1. Inverkehrbringen
2. Normung
3. Infrastruktur
4. Energie, Stromerzeugung und -verteilung
5. Wiederverwertung und Transport von Batterien
3. Governance
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... Die Neuregelung beinhaltet eine grundlegende verfahrensmäßige Umstellung bei dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden inländischer sammel- und streifbandverwahrter Aktien. Sie ist erforderlich, um weitere missbräuchliche steuerliche Gestaltungen bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag zu verhindern, durch die durch Verwendung unlauterer Mittel Steuermindereinnahmen in beträchtlicher Höhe verursacht werden. Die Neuregelung ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit Unterstützung der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft konzipiert worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
§ 12 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 12a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften
§ 13 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.
§ 13a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften
§ 15 Meldungen an die Europäische Kommission
§ 20 Beauftragung und jährliche Prüfung
§ 40 Genehmigung der Verschmelzung
§ 40a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen
§ 40b Verschmelzungsplan
§ 40c Prüfung der Verschmelzung
§ 40d Verschmelzungsinformationen
§ 40e Rechte der Anleger
§ 40f Kosten der Verschmelzung
§ 40g Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 40h Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 42 Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.
§ 42a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.
Abschnitt 1a Master-Feeder-Strukturen
§ 45a Genehmigung des Feederfonds
§ 45b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 45c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank
§ 45d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 45e Abwicklung eines Masterfonds
§ 45f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 45g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
§ 61 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.
§ 63a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds
§ 94 Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.
§ 99a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften
§ 103 Ausgabe der Aktien.
§ 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.
§ 123 Maßgebliche Sprachfassung
§ 127 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.
§ 128 Anzeigepflicht
§ 129 Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften
§ 131 Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland
§ 132 Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland
§ 133 Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs
§ 143c Beschwerde- und Schlichtungsverfahren
§ 148 Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des REIT-Gesetzes
Artikel 12 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 13 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 14 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG
a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften
b Grenzüberschreitende Verschmelzung
c Master-Feeder-Konstruktionen
d Wesentliche Anlegerinformationen
e Grenzüberschreitende Notifizierung
f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds
3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz
4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen
5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs
6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6a
Zu Buchstabe g
Zu Absatz 8a
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 10
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Buchstabe k
Zu Absatz 21
Zu Buchstabe l
Zu Absatz 25
Zu Absatz 26
Zu Absatz 27
Zu Absatz 28
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu § 12a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 40a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 40b
Zu § 40c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 40e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40f
Zu § 40g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 40h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 6
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 42
Zu § 45a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 45g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Nummer 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 67
Zu Absatz 5
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 78
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 79
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 80
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 81
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 82
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 83
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 84
Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :
Zu § 130
Zu § 131
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 132
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 133
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 85
Zu Nummer 86
Zu Nummer 87
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Nummer 6c
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 16a
Zu Nummer 16b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 93
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 94
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 95
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Ist -Zustand
5 Neuregelung
Im Einzelnen:
5 Inlandsabwicklung
5 Auslandsbezug
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... "(3) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen veranlasst im Rahmen der Fördersumme nach Absatz 2 die wissenschaftliche Begleitung der Verbraucher- und Patientenberatung insbesondere hinsichtlich des Zugangs und der Beratungsqualität."
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V
Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:
Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG
Artikel 1a Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG
19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG
20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG
21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV
22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV
23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt
24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung
b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser
25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
27. Zu den Pickup-Stellen
Drucksache 312/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... (LNG-Anlage) zu den energiewirtschaftlich wichtigen Infrastrukturen. LNG-Anlagen erhöhen die Optionen bei Versorgungsstörungen, erschließen zusätzliche Lieferländer für die Gasversorgung, bringen zusätzliche Liquidität in den Gasmarkt, beleben den Wettbewerb und können insbesondere Preisspitzen auf dem Gas-Großhandelsmarkt entgegenwirken. LNG-Anlagen und Speicheranlagen unterliegen bereits im aktuellen
Drucksache 517/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
... "Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften können die Mitglieder des Verwaltungsrates, die auf Vorschlag der Bundesregierung, und die Mitglieder des Verwaltungsrates, die auf Vorschlag des Bundesrates in den Verwaltungsrat berufen worden sind, jeweils zwei und das Mitglied, das auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände in den Verwaltungsrat berufen worden ist, einen Stellvertreter benennen." ‘
Entwurf
'§ 421u Versicherungsfreiheit von Bürgerarbeit
'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 483/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... 1. Wie überlagern die bestehenden Sonderregelungen für Unternehmen (Steuerbefreiung für bestimmte energieintensive Prozesse, allgemeine Steuerbegünstigung, Spitzenausgleich, Befreiung der Einsatzstoffe in der Stromerzeugung) die explizit neu einzuführende Steuer auf Sekundär- und Ersatzbrennstoffe
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 2 Absatz 4a EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 28 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG
Drucksache 62/3/10
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Zeitarbeit, die betriebliche Auftragsspitzen abfängt oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitstellt. Die Nutzung des Instruments der Zeitarbeit zum Ersatz von "
Drucksache 156/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
... Den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 118 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Artikel 2 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
Artikel 4 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Finanzverwaltung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Lösung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften
Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Diensherrenwechseln Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1185: Entwurf für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Drucksache 849/10
... 6. eine Vertreterin oder ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)
§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
§ 2 Freiwillige
§ 3 Einsatzbereiche, Dauer
§ 4 Pädagogische Begleitung
§ 5 Anderer Dienst im Ausland
§ 6 Einsatzstellen
§ 7 Zentralstellen
§ 8 Vereinbarung
§ 9 Haftung
§ 10 Beteiligung der Freiwilligen
§ 11 Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen
§ 14 Zuständige Bundesbehörde
§ 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst
§ 16 Übertragung von Aufgaben
§ 17 Kosten
Artikel 2 Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zivildienstgesetzes
§ 1a Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
§ 83 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Artikel 4 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012
Artikel 6 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 13 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 14 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Artikel 18 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
Änderung von Informationspflichten
Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Drucksache 270/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
... Den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist im Rahmen der Beteiligung nach § 118
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010
Artikel 2 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2010
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 4 Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 5 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2010
Artikel 6 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 7 Weitere Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 8 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 10 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011
Artikel 11 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 12 Änderung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2010
Artikel 14 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011
Artikel 15 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2011
Artikel 16 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Artikel 17 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 18 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 19 Inkrafttreten
Anhang
Begründung
A. Allgemeines
I. Regelungsschwerpunkt
II. Gesetzgebungskompetenzen
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Kosten
V. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
VII. Befristung
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 18
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1265: Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2010/2011 (Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011)
Drucksache 436/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Systeme für die Entschädigung der Anleger KOM (2010) 371 endg.
... – Kredite sollten spätestens fünf Jahre nach Antragstellung an die kreditgebenden Systeme zurückgezahlt werden. Die Kredite sollten verzinslich sein. Der Zinssatz sollte dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB entsprechen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I
4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12
4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12
4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3
4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3
4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a
4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b
4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1
4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2
4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 97/9/EG
Artikel 3
Artikel 4a
Artikel 4b
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 12
Artikel 13a
Artikel 13b
Artikel 13c
Artikel 14a
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... (LNG-Anlage) zu den energiewirtschaftlich wichtigen Infrastrukturen. LNG-Anlagen erhöhen die Optionen bei Versorgungsstörungen, erschließen zusätzliche Lieferländer für die Gasversorgung, bringen zusätzliche Liquidität in den Gasmarkt, beleben den Wettbewerb und können insbesondere Preisspitzen auf dem Gas-Großhandelsmarkt entgegenwirken. LNG-Anlagen und Speicheranlagen unterliegen bereits im aktuellen
Drucksache 388/10
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... II übernimmt den bislang in § 51b Absatz 1 bis 3a SGB II a.F. festgelegten Umfang zu erhebender Daten. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden wurden Präzisierungen und Weiterentwicklungen abgestimmt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 Verfahren zur Weiterentwicklung
§ 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1357: Entwurf einer Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b SGB II
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... Für eine derartige Unterstützung ist die EU besonders gut gerüstet. Bei der Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie nimmt sie eine Spitzenposition ein. Die EU verfügt über die größte Erfahrung damit, welche rechtlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Kanalisierung von Investitionen in erneuerbare Energien erforderlich sind. Dies liegt auch daran, dass die EU als einzige Region der Welt allen ihren Mitgliedstaaten rechtsverbindliche Ziele gesetzt hat. So hat sich die EU dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2020 20 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 226/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Sofern die Altersvoraussetzungen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorliegen, wird vermutet, dass der Arbeitsuchende erwerbsfähig im Sinne von § 8 Absatz 1 ist. Erscheint es aufgrund der Angaben und Nachweise des Arbeitsuchenden oder aus anderen Gründen als wahrscheinlich, dass er nicht erwerbsfähig ist, ersucht die Agentur für Arbeit den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung zu prüfen, ob die Voraussetzungen von § 8 Absatz 1 erfüllt sind. Ein Ersuchen ist auch zu stellen, wenn der zuständige Träger der Sozialhilfe oder die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte, dies beantragt; der Antrag ist zu begründen. § 45 Satz 3 des Zwölften Buches gilt entsprechend. (1a) Der zuständige Träger der Sozialhilfe ist mit Stellung des Ersuchens nach Absatz 1 Satz 3 oder Satz 4 von dem Ersuchen zu unterrichten. Der Arbeitsuchende ist zur Stellung eines Antrags auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches aufzufordern. (1b) Die Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung ist für die nach diesem Buch zuständigen Träger und für den Träger der Sozialhilfe bindend. Bis zur Entscheidung erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. (1c) Die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund können Vereinbarungen über das Verfahren schließen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 1 und 2 SGB II
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 § 44c Absatz 1 Satz 6, § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - § 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 45
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 4 SGB II
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 7 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu - SGB II
13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II
15. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 1 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 2 SGB II
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
19. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2, 6 und Absatz 4 SGB II
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Absatz 4
20. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 53 Absatz 2 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 1 SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II
25. Zur Entfristung von Stellen bei den Jobcentern
Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... Wie in allen anderen Gesellschaftsbereichen muss der Forschungs- und Entwicklungsaspekt von Kreativität und künstlerischem Schaffen stärker herausgearbeitet werden. Wenn Europa an der Spitze bleiben will, muss es mehr Interaktion zwischen verschiedenen künstlerischen und kreativen Disziplinen, (Unter)Branchen, Wirtschaftsfeldern und Gliedern in der Produktionskette geben. Eine intensivere, systematischere und breitere Zusammenarbeit zwischen den Künsten, akademischen und wissenschaftlichen Einrichtungen sollte genauso gefördert werden wie öffentlichprivate Initiativen, die das Experimentieren unter Federführung von Künstlerinnen/Künstlern unterstützen.23
Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien
1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs
2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI
3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche
3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI
3.3. Zugang zu Kapital
4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg
4.1. Die lokale und regionale Dimension
4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke
4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel
5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 209. betont, dass eine organische Verknüpfung zwischen Industrie und Innovation und somit mit der Bildung überaus wünschenswert ist; Innovatoren, einschließlich KMU, müssen bei Investitionen auf europäischer und nationaler Ebene eine Spitzenposition einnehmen; gibt zu bedenken, das innovative KMU in der Startphase naturgemäß ein hohes Risiko-/Insolvenzprofil haben, so dass ihre Finanzierung und Folgetätigkeiten von Grund auf überdacht werden müssen; betont, dass innovative Neugründungen es am schwersten haben, von den Banken Finanzierungen zu bekommen, weswegen speziell für dieses Segment Kreditbürgschaftsprogramme bereitgestellt werden müssen;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 74/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... s unberührt bleiben. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Spitzenverbände der Institute zu hören."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 64b Vergütungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Selbstverpflichtungserklärung
2. Rundschreiben
3. Gesetzliche Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 64b Absatz 1.
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)
Drucksache 226/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... (1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Sofern die Altersvoraussetzungen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vorliegen, wird vermutet, dass der Arbeitsuchende erwerbsfähig im Sinne von § 8 Absatz 1 ist. Erscheint es aufgrund der Angaben und Nachweise des Arbeitsuchenden oder aus anderen Gründen als wahrscheinlich, dass er nicht erwerbsfähig ist, ersucht die Agentur für Arbeit den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung zu prüfen, ob die Voraussetzungen von § 8 Absatz 1 erfüllt sind. Ein Ersuchen ist auch zu stellen, wenn der zuständige Träger der Sozialhilfe oder die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte, dies beantragt; der Antrag ist zu begründen. § 45 Satz 3 des Zwölften Buches gilt entsprechend. (1a) Der zuständige Träger der Sozialhilfe ist mit Stellung des Ersuchens nach Absatz 1 Satz 3 oder Satz 4 von dem Ersuchen zu unterrichten. Der Arbeitsuchende ist zur Stellung eines Antrags auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs aufzufordern. (1b) Die Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung ist für die nach diesem Buch zuständigen Träger und für den Träger der Sozialhilfe bindend. Bis zur Entscheidung erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. (1c) Die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund können Vereinbarungen über das Verfahren schließen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 3 SGB II
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 5 - neu - SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 3 SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 5 SGB II
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 1 und 2 SGB II
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 2 SGB II
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 § 44c Absatz 1 Satz 6, § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18e Absatz 5 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - § 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 44a
Zu § 45
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44b Absatz 3 Satz 3 SGB II
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 4 SGB II
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 7 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II
26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 1 SGB II
27. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 2 SGB II
28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
31. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 53 Absatz 2 SGB II
32. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
33. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 1 SGB II
35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II
36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II
37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II
Drucksache 293/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung ... Spitzenreiter
Drucksache 762/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... b) In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „Die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbaren gemeinsam und einheitlich" durch die Wörter "Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart“ ersetzt."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Jahren 2011 und 2012
§ 221b Leistungen des Bundes für den Sozialausgleich
§ 241 Allgemeiner Beitragssatz
§ 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
§ 242b Sozialausgleich
§ 243 Ermäßigter Beitragssatz
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 7 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung sowie bei Bezug von weiteren beitragspflichtigen Einnahmen
Artikel 12 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 13 Aufhebung der GKV-Beitragssatzverordnung
Artikel 14 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 96/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Nach § 20 SGB V sollen die Krankenkassen in ihren Satzungen Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt hierfür prioritäre Handlungsfelder und Kriterien.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 und § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV
'Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
'Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
'Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Angabe § 4 Absatz 2a durch die Angabe § 4 Absatz 2 oder 2a zu ersetzen.
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 228/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG )
... Die Bundesregierung legt diesen Gesetzentwurf vor, um begabte Studierende auf Grund ihrer Leistungen in Schule, Studium oder Beruf sowie ihres bisherigen persönlichen Werdegangs durch die Bewilligung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten zu unterstützen. Dabei sollen bei der Auswahl der geförderten Studierenden neben Begabung und Leistung auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben. Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit einer wachsenden Zahl von Stipendien auch Studieninteressierten, die aus ökonomischen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Zudem gilt es, bislang in der Begabtenförderung unterrepräsentierte Gruppen stärker einzubeziehen, etwa die Studierenden an Fachhochschulen, die häufiger als Studierende an Universitäten einen bildungsfernen familiären Hintergrund aufweisen. Die Bewilligung des Stipendiums soll all diese Studierenden zu Spitzenleistungen motivieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Kosten für die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Fördergrundsatz
§ 2 Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung
§ 3 Auswahlkriterien
§ 4 Ausschluss von Doppelförderung
§ 5 Umfang der Förderung
§ 6 Bewilligung und Förderungsdauer
§ 7 Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung
§ 8 Beendigung
§ 9 Widerruf
§ 10 Mitwirkungspflichten
§ 11 Aufbringung der Mittel
§ 12 Beirat
§ 13 Statistik
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Evaluation
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen
VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
VIII. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms
Drucksache 265/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen KOM (2010) 187 endg.
... Damit die Ziele der 2020-Strategie auf der Grundlage der vom Europäischen Rat geforderten gemeinsamen Verantwortung für die Strategie erreicht werden können, sollten die regionalen, nationalen und europäischen Initiativen zur öffentlichen Förderung von Forschung und Innovation so wirkungsvoll wie möglich sein, um Spitzenforschung zu fördern. Im Interesse größtmöglicher Wirkung sollten derartige Initiativen auf europäischer Ebene für die weltweit besten Forscher, die europäische Industrie und Unternehmen, Universitäten und andere Forschungs- und Innovationsträger hochattraktiv und leicht zugänglich sein.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vereinfachungsmassnahmen wurden zwar bereits getroffen, aber ...
3. Weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regeln und Verfahren
3.1. Ebene 1: Straffung der Vorschlags- und Finanzhilfeverwaltung im Rahmen der bestehenden Regeln
3.2. Ebene 2: Anpassung der Regeln innerhalb des bestehenden kostenorientierten Systems
3.3. Ebene 3: Übergang von kostenorientierter zu ergebnisorientierter Förderung
4. Überprüfung der EU-Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft
5. Der weitere Weg
6. Fazit
Drucksache 532/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Eine Voraussetzung der Stärke der Industrie ist ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Diese darf nicht durch hohe Energiepreise gefährdet werden. Die Reduzierung der Ausnahmeregelungen bei der so genannten Strom- und Energiesteuer geht über den Abbau von Mitnahmeeffekten hinaus. Die Erhöhung der Sockelbeträge, die Kürzung der Entlastungsbeträge sowie die Einschränkungen beim Spitzenausgleich erhöhen die Energiekosten für die Unternehmen zum Teil erheblich. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und verringert die Wachstumsaussichten der deutschen Wirtschaft. Standortverlagerungen insbesondere der energieintensiven Grundstoffindustrie ins Ausland drohen. Diese würden die langen Wertschöpfungsketten zerstören und damit eine strukturelle Stärke des Standorts Deutschland und Arbeitsplätze gefährden. Standortverlagerungen in Länder mit billigerer Energie und geringeren Effizienzstandards bergen zudem die Gefahr, die globalen CO
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
3. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
5. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
6. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - bis 2012 für neue akademische Spezialisierungen für die Arbeitsplätze von morgen europäische Spitzenleistungszentren erfassen und fördern. Die Kommission wird analysieren, wie die Mobilität von Studierenden (europäisch und international) hin zu diesen Spitzenleistungszentren am besten unterstützt werden kann.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 117/10
Verordnung der Bundesregierung
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV )
... /EG verlangt die Aufstellung von so genannten Aktionsplänen mit kurzfristig wirkenden Maßnahmen, wenn das Risiko der Überschreitung der Alarmschwelle für Ozon gegeben ist. Bei der Alarmschwelle handelt es sich um eine kurzfristig auftretende und mindestens 3 Stunden andauernde Ozonspitzenkonzentration von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³). Die Pflicht zur Aufstellung derartiger Pläne greift jedoch nur in den Fällen, in denen ein nennenswertes Potenzial zur Verringerung dieses Risikos oder zur Reduzierung der Dauer oder des Ausmaßes der Überschreitung der Alarmschwelle besteht. In Deutschland ist ein derartiges Potenzial nicht vorhanden. Die Erfahrungen in den 1990-er Jahren haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozonspitzen nur sehr geringfügig oder gar nicht senken können. Ursache dafür ist die schnelle Verfrachtung der Ozon-Vorläufersubstanzen aus dem Maßnahmengebiet sowie der bedeutende Import von Ozon und Vorläufersubstanzen aus den Nachbarstaaten und der Nordhemisphäre. Deshalb können nur etwa ein Drittel der während einer Ozonepisode maximal auftretenden Ozonkonzentrationen durch nationale Maßnahmen überhaupt beeinflusst werden. Diese Beurteilung steht im Einklang mit entsprechenden Aussagen der Leitlinien der Kommission zur Umsetzung der Ozon-Richtlinie (Leitlinien für die Umsetzung der Richtlinie
Drucksache 438/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten Drucksache: 886/09
... c) Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung eines "Next Generation Access (NGA)-Forums" sowie die dort geführte Debatte um die Konkretisierung eines zukünftigen Regulierungsrahmens. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben den genannten Akteuren, auch die Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände aktiv in den Diskussionsprozess im NGA-Forum eingebunden sind. (vgl. Ziffer 8)
1. Zu B. - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
2. Zu C. - Stellungnahme zum Kapitel Post
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... 37. betont die Notwendigkeit, industriepolitische Maßnahmen einzuführen, um mehr größenbedingte Kosteneinsparungen zu ermöglichen, und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und Spitzentechnologiesektoren zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten und Institutionen der UfM auf, eine aktive Rolle bei der Unterstützung von KMU zu übernehmen und dabei ein besonderes Augenmerk auf wirksame Finanzdienstleistungen und technische und verwaltungstechnische Hilfe zu richten und so eine starke Unternehmensbasis besonders in Sektoren zu schaffen, die zum Wirtschaftswachstum in den Mittelmeerländern beitragen;
Drucksache 680/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Neben KWK-Anlagen sind Heizwerke ein wichtiger und notwendiger Bestandteil in den meisten Fernwärmenetzen. Sie gewährleisten nicht nur die effiziente Abdeckung von Bedarfsspitzen, sondern auch den ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ausbau von Wärmenetzen.
Drucksache 96/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... - der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 307a Strafvorschriften
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 5 Änderung der Bundesärzteordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 7 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 8 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 9 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 11 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte
Artikel 12 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 13 Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele des Gesetzentwurfes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen
II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften
II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung
VI. Bürokratiekosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 697/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Rentenlastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
... Nach Berechnungen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zeichnet sich ab, dass bestimmte Regionen ab 2011 mit unverhältnismäßigen Beitragserhöhungen rechnen müssen, da das Ausgleichsvolumen für 2010 nicht wie ursprünglich vorgesehen 28 Millionen Euro, sondern voraussichtlich 40 Millionen Euro beträgt. Auch für die Folgejahre ergeben sich mittlerweile beträchtliche Abweichungen von den ursprünglichen Berechnungen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Rentenlastenausgleich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Drucksache 813/09
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegung sverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegung sverordnungen
... – Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen speisen sich Schlussüberschüsse zum weit überwiegenden Teil aus den Ertragsspitzen der volatilen, d. h. starken Schwankungen unterworfenen Zinserträge. Schlussüberschussanteile werden demzufolge bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wie ein (rückforderbarer) Zinsüberschuss behandelt. Am Markt sind daher heute auch Schlussüberschussmodelle anzutreffen, bei denen der Schlussüberschuss am Zinsträger orientiert ist. Bei solchen Systemen führt das m/ntel-Verfahren bzw. die ratierliche Methode gerade in den ersten Vertragsjahren zu deutlich überhöhten Werten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.