[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

73 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Standesämtern"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 436/1/20

... Sollte mit dem formulierten Einwilligungserfordernis kein datenschutzrechtliches Einwilligungserfordernis, sondern ein allgemeines Zustimmungserfordernis der antragstellenden Person gemeint sein, müsste zunächst ein anderes Wort, beispielsweise das Wort "Zustimmung", verwendet werden, um Missverständnisse mit der Einwilligung im Sinne des Artikel 6 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO zu vermeiden. Allerdings wäre auch ein solches allgemeines Zustimmungserfordernis ohne Mehrwert, da, wie bereits oben ausgeführt, der Nutzer den Impuls zur Datenverarbeitung setzt und diese jederzeit beenden kann. Vielmehr würde ein solches Erfordernis zu einem bürokratischen Mehraufwand sowohl bei den Elterngeldstellen als auch bei den Standesämtern führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 57 Absatz 1 Nummer 8 PStV , Artikel 6 Nummer 3 § 25 BEEG

3. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 108a Absatz 3, 4 SGB IV

4. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 108a Absatz 4 SGB IV


 
 
 


Drucksache 358/1/19

... (4) Zum Zwecke der Feststellung einer überdurchschnittlichen Sterblichkeit (Mortalitätssurveillance) übermitteln die statistischen Ämter der Länder ab dem 1. Juli 2020 den zuständigen Landesgesundheitsbehörden die ihnen durch die Standesämter übermittelten Sterbefälle am folgenden Arbeitstag. Die statistischen Ämter der Länder bereiten dafür die eingehenden Einzeldaten auf und nehmen dabei eine Mehrfachfallprüfung vor. Folgende Daten werden übermittelt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/19




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 7

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 3, Satz 4, Satz 6 und Satz 7 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 12 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

Zu Artikel 1 Nummer 8

20. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

22. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

25. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

26. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

27. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

29. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7c IfSG

Zu Artikel 1

33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 *

Zu Artikel 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 577/19

... * Lohnkostentabelle Verwaltung, mittlerer Dienst der Länder dd) Zusätzlicher Aufwand bei den Standesämtern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1766a
Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 358/19 (Beschluss)

... (4) Zum Zwecke der Feststellung einer überdurchschnittlichen Sterblichkeit (Mortalitätssurveillance) übermitteln die statistischen Ämter der Länder ab dem 1. Juli 2020 den zuständigen Landesgesundheitsbehörden die ihnen durch die Standesämter übermittelten Sterbefälle am folgenden Arbeitstag. Die statistischen Ämter der Länder bereiten dafür die eingehenden Einzeldaten auf und nehmen dabei eine Mehrfachfallprüfung vor. Folgende Daten werden übermittelt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 383/18 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist auch, dass im Rahmen der Prüfung der Ehevoraussetzungen eine gegebenenfalls vorzunehmende Prüfung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen dadurch wesentlich entschärft ist, dass in einer Vielzahl von Fällen die erleichterten Anerkennungsgrundsätze der "Brüssel IIa-Verordnung" gelten (dies ist in der täglichen Praxis bei den Standesämtern kein Problem). Der Verwaltungsaufwand im Standesamt würde durch den Wegfall der Vorbereitung der Entscheidung durch die Landesjustizverwaltung erheblich reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

4. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG Artikel 8 Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 429/18

... Bei den Gemeinden entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen Kosten, die angesichts der unterschiedlichen Gestaltung der in den Standesämtern eingesetzten Fach- und Registerverfahren für die elektronische Personenstandsbeurkundung nicht beziffert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 45b
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 383/1/18

... Zu berücksichtigen ist auch, dass im Rahmen der Prüfung der Ehevoraussetzungen eine gegebenenfalls vorzunehmende Prüfung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen dadurch wesentlich entschärft ist, dass in einer Vielzahl von Fällen die erleichterten Anerkennungsgrundsätze der "Brüssel IIa-Verordnung" gelten (dies ist in der täglichen Praxis bei den Standesämtern kein Problem). Der Verwaltungsaufwand im Standesamt würde durch den Wegfall der Vorbereitung der Entscheidung durch die Landesjustizverwaltung erheblich reduziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/1/18




1. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 2 IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

4. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

5. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

7. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 63/17 (Beschluss)

... Die Verlagerung der Aufgaben der Beurkundung von Personenstandsfällen, die sich im Ausland ereignet haben, aus dem Standesamt I in Berlin auf die örtlichen Standesämter auch für die Fälle, in denen die Betroffenen keinen aktuellen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Absatz 2 Satz 2 PStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 34 Absatz 4 Satz 1 PStG , Nummer 8 Buchstabe b § 35 Absatz 3 Satz 1 PStG , Nummer 9 § 36 Absatz 2 PStG , Nummer 11 Buchstabe c § 41 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 12 Buchstabe b § 42 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 13 § 43 Absatz 2 Satz 3 PStG , Nummer 15 Buchstabe b § 45 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 16 § 45a Absatz 3 Satz 3 PStG

3. Hilfsforderung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 27

§ 79
Altfallregelung

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 16 Absatz 3 PStV

5. Zu Artikel 2 Nummer 25 Anlage 6 zu den §§ 48, 70 PStV

6. Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Transsexuellengesetzes


 
 
 


Drucksache 63/1/17

... Die Verlagerung der Aufgaben der Beurkundung von Personenstandsfällen, die sich im Ausland ereignet haben, aus dem Standesamt I in Berlin auf die örtlichen Standesämter auch für die Fälle, in denen die Betroffenen keinen aktuellen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Absatz 2 Satz 2 PStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 34 Absatz 4 Satz 1 PStG , Nummer 8 Buchstabe b § 35 Absatz 3 Satz 1 PStG , Nummer 9 § 36 Absatz 2 PStG , Nummer 11 Buchstabe c § 41 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 12 Buchstabe b § 42 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 13 § 43 Absatz 2 Satz 3 PStG , Nummer 15 Buchstabe b § 45 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 16 § 45a Absatz 3 Satz 3 PStG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 1 Nummer 27

§ 79
Altfallregelung

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 16 Absatz 3 PStV

5. Zu Artikel 2 Nummer 25 Anlage 6 zu den §§ 48, 70 PStV

6. Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Transsexuellengesetzes


 
 
 


Drucksache 273/15 (Beschluss)

... Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Im Hinblick auf nötige Vorarbeiten bei den Standesämtern soll es für den ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/15 (Beschluss)




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderungen weiterer Gesetze

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a
Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 220/15

... n.F. entsteht nunmehr ein größeres Informationsdefizit bei der Registerbehörde, weil die Sterbestandesämter weiterhin nur den letzten Wohnsitz mitteilen und eine Änderung insoweit auch nicht geplant ist, die Registerbehörde aber in der Regel das für den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Inland örtlich zuständige Nachlassgericht zu benachrichtigen hat. Zwar stellt auch der letzte Wohnsitz ein Indiz für den letzten gewöhnlichen Aufenthalt dar, jedoch nicht in gleicher Weise wie für den bisher zumeist maßgebenden letzten Wohnsitz im Sinne der §§ 7-11 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Testamentsregister-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 29/1/14

... Dementsprechend widerspricht es dem gesetzgeberischen Willen, wenn an die Geburtsanzeige die Erwartung gerichtet wird, dass sich aus ihr zweifelsfrei ergeben könne, dass das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Die vorgelegte Regelung scheint indes implizit von einer solchen Erwartung auszugehen oder könnte jedenfalls so verstanden werden, soweit sie die Standesämter zur Ausführung des § 22 Absatz 3 PStG anweist, eine zweifelsfreie Geburtsanzeige zu verlangen. Berücksichtigt man zudem, dass die Standesämter grundsätzlich auch eine eigene Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Registereintragungen trifft (vgl. § 5 PStV, § 46 PStG), könnte die vorgelegte Regelung suggerieren, dass das Standesamt an die Geburtsanzeige erhöhte Beweisanforderungen (zum Beispiel die Diagnose aus dem Spektrum der Intersexualität) zu stellen habe, um sich aus ihr heraus vergewissern zu können, dass es im Sinne eines Ergebnisses zweifelsfrei ist, dass das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/14




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

Zu § 3

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

18.2.7 Hinsichtlich der Namen der als Mutter und gegebenenfalls der als Vater einzutragenden Personen ist auf den Zeitpunkt der Fehlgeburt abzustellen. Der für die Leibesfrucht einzutragende Name ist dabei gemäß den Vorschriften des im Zeitpunkt der Fehlgeburt geltenden Rechts zu bilden. Für die Eintragung des Familiennamens der Leibesfrucht bedarf es der Zustimmung der Person, deren Familienname für die Leibesfrucht eingetragen werden soll.'

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.3 - neu - PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8. Satz 1 PStG-VwV

13. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1 Satz 3 PStG-VwV

14. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Nummer 27.8.1a - neu - PStG-VwV

15. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

16. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

17. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64.1.1 Satz 2 PStG-VwV

18. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

19. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

77.6 < .... weiter wie Nummer 77.1.6 der Vorlage ... >. '

20. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 29/14 (Beschluss)

... Dementsprechend widerspricht es dem gesetzgeberischen Willen, wenn an die Geburtsanzeige die Erwartung gerichtet wird, dass sich aus ihr zweifelsfrei ergeben könne, dass das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Die vorgelegte Regelung scheint indes implizit von einer solchen Erwartung auszugehen oder könnte jedenfalls so verstanden werden, soweit sie die Standesämter zur Ausführung des § 22 Absatz 3 PStG anweist, eine zweifelsfreie Geburtsanzeige zu verlangen. Berücksichtigt man zudem, dass die Standesämter grundsätzlich auch eine eigene Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Registereintragungen trifft (vgl. § 5 PStV, § 46 PStG), könnte die vorgelegte Regelung suggerieren, dass das Standesamt an die Geburtsanzeige erhöhte Beweisanforderungen (zum Beispiel die Diagnose aus dem Spektrum der Intersexualität) zu stellen habe, um sich aus ihr heraus vergewissern zu können, dass es im Sinne eines Ergebnisses zweifelsfrei ist, dass das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/14 (Beschluss)




1. Zu Teil I Nummer 5 Nummer A 2.1.4 PStG-VwV , Nummer 33 Nummer 56.1.3 Satz 2 und 3 PStG-VwV

2. Zu Teil I Nummer 9 Nummer A 9 Überschrift, Nummer A 9. 1, Nummer A 9.2 Überschrift PStG-VwV

3. Zu Teil I Nummer 11 Nummer 3 PStG-VwV

4. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.6 PStG-VwV

5. Zu Teil I Nummer 18 Buchstabe b Nummer 18.2.7 - neu - PStG-VwV

6. Zu Teil I Nummer 21 Buchstabe d Nummer 22.2 PStG-VwV

7. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe b Nummer 27.4.2 PStG-VwV , Nummer 29a - neu - Nummer 44.2.1 Satz 3, 4 PStG-VwV , Nummer 39 Buchstabe h Nummer 68.4 Satz 1 Nummer 2 bis 4 PStG-VwV

8. Zu Teil I Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Nummer 27.10.2 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 24 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Nummer 31.3.3 Satz 2 PStG-VwV , Nummer 25 Buchstabe b Nummer 32.1.2 Satz 2 PStG-VwV

9. Zu Teil I Nummer 24 Buchstabe d Nummer 31.7 PStG-VwV

10. Zu Teil I Nummer 36 Buchstabe b Nummer 64. 1.1 Satz 2 PStG-VwV

11. Zu Teil I Nummer 39a - neu - Kapitel 10 Überschrift PStG-VwV

12. Zu Teil I Nummer 43 Nummer 77.2 PStG-VwV

13. Zu Anlage 2 Nummer 3.14, Nummer 3.14a - neu - PStG-VwV Anlage 2 ist wie folgt zu ändern:


 
 
 


Drucksache 196/13 (Beschluss)

... Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Im Hinblick auf nötige Vorarbeiten bei den Standesämtern soll dies für den 1. Juli 2013 bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderungen weiterer Gesetze

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 196/13

... (1) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Im Hinblick auf nötige Vorarbeiten bei den Standesämtern soll es für den 1. Juli 2013 bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

1 Lebenspartnerschaftsgesetz

2 Personenstandsgesetz

3 Transsexuellengesetz

4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 108/12 (Beschluss)

... Nichtehelichen Kindern steht seit einigen Jahren wie ehelichen Kindern ein gesetzliches Erbrecht zu. Dasselbe gilt für adoptierte Kinder. Im Standesamt wurde jedoch bei der Eintragung der Geburt eines Kindes bis Ende 2008 zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern differenziert. Während eheliche Kinder in das anlässlich der Eheschließung angelegte Familienbuch der Eltern eingetragen wurden, legten die Standesämter für nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder sogenannte weiße Karteikarten an, die mit dem Geburtsregistereintrag der Eltern verknüpft wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Erbrechts- und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und adoptierter Kinder im Nachlassverfahren

Artikel 1
Änderung des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes

§ 9
Weiße Karteikarten

Artikel 2
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 3
Änderungen der Testamentsregister-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

II. Die personenstandsrechtliche Behandlung von Kindern im historischen Überblick

III. Beurteilung der Situation aus Sicht der Praxis

IV. Gründe für die Übertragung der weißen Karteikarten in das Zentrale Testamentsregister

V. Gründe für die Benachrichtigung von Amts wegen

VI. Weiterhin bestehende Verfahrensunterschiede

VII. Kosten

VIII. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes

1. Zu Nummer 1 § 9 TVÜG

2. Zu Nummer 2 § 10 TVÜG

II. Zu Artikel 2 Änderung der Bundesnotarordnung

1. Zu Nummer 1 § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BNotO

2. Zu Nummer 2 § 78b Absatz 1 Satz 1 BNotO

3. Zu Nummer 3 § 78c Satz 2, 3 BNotO

4. Zu Nummer 4 § 78d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 BNotO

5. Zu Nummer 5 § 78e Absatz 3 Satz 3 - neu - BNotO

III. Zu Artikel 3 Änderungen der Testamentsregister-Verordnung

1. Zu Nummer 1 § 1 Absatz 2 - neu - ZTRV

2. Zu Nummer 2 § 7 Absatz 3 ZTRV

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/12

... Zudem werden weitere Änderungen berücksichtigt, die sich aus der Reform des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 ergeben haben. So wird z.B. auf die Erhebung der Angaben zur Religion bei den Standesämtern verzichtet, weil diese dort nur noch eingeschränkt und nur auf besonderen Wunsch der Betroffenen eingetragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck der Erhebung

§ 2
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

§ 3
Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften

§ 4
Wanderungsstatistik

§ 5
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen

§ 6
Übergangsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise, Erfüllungsaufwand

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 876: Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz)


 
 
 


Drucksache 32/12 (Beschluss)

... Dem Standesamt werden regelmäßig nicht alle für die Erhebungsmerkmale in § 2 Absatz 4 BevStatG-E benötigten Daten bekannt; so werden beispielsweise für die Geburtsbeurkundung keine Daten benötigt zum Tag der Geburt des zuvor geborenen Kindes der Mutter, im Regelfall keine Angabe darüber, um das wievielte von der Mutter geborene Kind es sich handelt sowie - teilweise - keine Angaben zum Geburtsstaat. Für die Standesämter gibt es künftig nur eine Verpflichtung zur Datenübermittlung. Da insbesondere keine Auskunftspflicht der Betroffenen und Dritter mehr geregelt ist, werden die Standesämter zukünftig nur noch - ggf. lückenhaft - vorliegende Daten übermitteln können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -,

4. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

5. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

6. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

7. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

8. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/1/12

... Dem Standesamt werden regelmäßig nicht alle für die Erhebungsmerkmale in § 2 Absatz 4 BevStatG-E benötigten Daten bekannt; so werden beispielsweise für die Geburtsbeurkundung keine Daten benötigt zum Tag der Geburt des zuvor geborenen Kindes der Mutter, im Regelfall keine Angabe darüber, um das wievielte von der Mutter geborene Kind es sich handelt sowie - teilweise - keine Angaben zum Geburtsstaat. Für die Standesämter gibt es künftig nur eine Verpflichtung zur Datenübermittlung. Da insbesondere keine Auskunftspflicht der Betroffenen und Dritter mehr geregelt ist, werden die Standesämter zukünftig nur noch - ggf. lückenhaft - vorliegende Daten übermitteln können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Absatz 1 und 4 BevStatG

3. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b 1 - neu -, Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu -, § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a - neu - und b - neu - und § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a - neu - und b - neu - BevStatG* Bei Annahme entfällt Ziffer 7

3 4.

3 5.

6. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu -*

7. Entfällt bei Annahme von Ziffer 3

Zu Ziffer 3 und 5:

Zu Ziffern 5 bis 7:

8. Zu § 2 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c - neu -, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d - neu - und e - neu -, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe c - neu - BevStatG

9. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b BevStatG

10. Zu § 2 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i - neu - BevStatG

11. Zu § 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstaben b - neu - und c - neu - BevStatG

12. Zu § 5 Absatz 1 Satz 2 BevStatG

13. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - BevStatG

14. Zu § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 108/12

... Nichtehelichen Kindern steht seit einigen Jahren wie ehelichen Kindern ein gesetzliches Erbrecht zu. Dasselbe gilt für adoptierte Kinder. Im Standesamt wurde jedoch bei der Eintragung der Geburt eines Kindes bis Ende 2008 zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern differenziert. Während eheliche Kinder in das anlässlich der Eheschließung angelegte Familienbuch der Eltern eingetragen wurden, legten die Standesämter für nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder sogenannte "weiße Karteikarten" an, die mit dem Geburtsregistereintrag der Eltern verknüpft wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte / sonstige Kosten)

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes (TVÜG)

§ 9
Weiße Karteikarten

Artikel 2
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 3
Änderungen der Testamentsregister-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

II. Die personenstandsrechtliche Behandlung von Kindern im historischen Überblick

1 Vor 01.07.1938

2 01.07.1938

3 1944/45 und unmittelbare Nachkriegszeit

4 Regelungen in der ehem. DDR

5 PStG 1958

6 Testamentskartei

7 01.01.2009

III. Beurteilung der Situation aus Sicht der Praxis

IV. Gründe für die Übertragung der weißen Karteikarten in das Zentrale Testamentsregister

V. Gründe für die Benachrichtigung von Amts wegen

VI. Weiterhin bestehende Verfahrensunterschiede

VII. Kosten

VIII. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. § 9 TVÜG

2. § 10 TVÜG

II. Zu Artikel 2

1. § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BNotO

2. § 78b Absatz 1 Satz 1 BNotO

3. § 78c BNotO

4. § 78d Absatz 1 BNotO

5. § 78e Absatz 3 Satz 3 BNotO

III. Zu Artikel 3

1. § 1 Absatz 2 ZTRV

2. § 7 Absatz 3 ZTRV

IV. Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 349/11

... Die Verordnung regelt Einzelheiten über die Führung des Registers (die Anmeldung, Änderung und Löschung von Registereintragungen), über die Auskunft aus dem Register sowie zur Datenübermittlung, -speicherung und Datensicherheit. Darüber hinaus wird der Inhalt der Sterbefallmitteilung im Einzelnen bestimmt und die Möglichkeit einer Ausnahme für deren Übersendung an die Nachlassgerichte vorgesehen. Für die elektronische Kommunikation zwischen den Gerichten, Standesämtern, Notaren und der Registerbehörde sind Vorgaben enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt des Registers

§ 2
Meldung zum Register

§ 3
Registrierungsverfahren

§ 4
Verfahren bei Änderungen der Verwahrstelle oder Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

§ 5
Löschung, Berichtigung und Ergänzung Ein Verwahrdatensatz wird von der Registerbehörde

§ 6
Inhalt der Sterbefallmitteilungen

§ 7
Benachrichtigungen im Sterbefall

§ 8
Registerauskünfte

§ 9
Elektronische Kommunikation

§ 10
Elektronische Aufbewahrung und Löschung

§ 11
Nacherfassungen

§ 12
Datenschutz und Datensicherheit

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Bürokratiekosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1721: Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters


 
 
 


Drucksache 45/1/10

... 1. Mitteilungen der Standesämter über Geburten von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/1/10




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 831/1/10

... 12. Die konventionelle Zusammenarbeit zwischen den Standesämtern/Zivilstandsbehörden einiger Mitgliedstaaten der EU sowie verschiedener weiterer Staaten ist Gegenstand mehrerer Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC). Die bestehenden Übereinkommen sollten von den übrigen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert und in Kraft gesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/1/10




Zu Frage 1:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:

Zu Frage 11:


 
 
 


Drucksache 792/10

... "Die bei den Standesämtern und beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin bestehenden Verzeichnisse über die in amtlicher Verwahrung befindlichen Verfügungen von Todes wegen werden bis zur Überführung in das Zentrale Testamentsregister nach dem Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz von diesen Stellen weitergeführt. Erhält die das Testamentsverzeichnis führende Stelle Nachricht vom Tod des Erblassers, teilt sie dies der Stelle mit, von der die Verwahrungsnachricht stammt, soweit nicht die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde die Mitteilungen über Sterbefälle nach § 4 Absatz 1 des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes bearbeitet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 6
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz – TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Bodensonderungsgesetzes

§ 23
Verordnungsermächtigung

Artikel 9
Änderung der Hofraumverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 831/10 (Beschluss)

... 7. Die konventionelle Zusammenarbeit zwischen den Standesämtern/Zivilstandsbehörden einiger Mitgliedstaaten der EU sowie verschiedener weiterer Staaten ist Gegenstand mehrerer Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC). Die bestehenden Übereinkommen sollten von den übrigen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert und in Kraft gesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/10 (Beschluss)




Zu Frage 1:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:

Zu Frage 11:


 
 
 


Drucksache 247/1/10

... Der in Artikel 7 des Gesetzentwurfs vorgesehene § 2 eines Gesetzes zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer trifft eine Regelung zur Übernahme der in den Testamentsverzeichnissen der Standesämter vorhandenen Verwahrungsnachrichten durch die Bundesnotarkammer und schließt von einer solchen Übernahme andere erbfolgerelevante Urkunden aus. Letzteres betrifft auch die sogenannten "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/1/10




Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 247/10 (Beschluss)

... Um den Vollbetrieb des Registers binnen kurzer Frist zu gewährleisten, werden schätzungsweise 15 Mio. karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten aus den Testamentsverzeichnissen der Standesämter und des Amtsgerichts Schöneberg durch die Bundesnotarkammer strukturiert elektronisch erfasst und in den ersten fünf Jahren des Registerbetriebs in den Datenbestand des Zentralen Testamentsregisters überführt. Die zeitnahe Überführung ist für die Funktionsfähigkeit und Effektivität des Zentralen Testamentsregisters unabdingbar. Zwei unterschiedliche Systeme über Jahrzehnte vorzuhalten, würde dem Ziel des Gesetzes, ein schnelles, effektives und verlässliches Benachrichtigungssystem in Nachlasssachen zu schaffen, widersprechen und insgesamt zu höheren Verwaltungskosten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte/sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz - TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

- Effiziente Verwahrdatenpflege

- Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

- Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

- Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 78

Zu Nummer 2

Zu § 78a

Zu § 78b

Zu § 78c

Zu § 78d

Zu § 78e

Zu § 78f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

1. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt vor dem Übernahmestichtag:

2. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt nach dem Übernahmestichtag: Die Benachrichtigung erfolgt mangels Testamentsverzeichnis beim Standesamt notwendig durch die Registerbehörde.

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 831/10

... Zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Zivilstandssachen und zur Verbesserung der Arbeitsweise der Zivilstands- bzw. Standesämter wurde 1949 von fünf Staaten die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) gegründet11. Heute gehören dieser Kommission 12 EU-Mitgliedstaaten an12. Die Kommission spielt eine wichtige Rolle insbesondere bei der Ausarbeitung internationaler Übereinkommen. Die Legalisation von Personenstandsurkunden ist Gegenstand mehrerer Übereinkommen: Übereinkommen von 1957 über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Legalisation, Übereinkommen von 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern und das Übereinkommen von 1977 Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung/Legalisation13.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/10




Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden

3.1 Problemstellung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten

a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde

Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind

b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form

Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll

c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden

Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen

d Die europäische Personenstandsurkunde

Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische

4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

4.1 Problemstellung

4.2 Rechtsrahmen

4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung

Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen

b Anerkennung von Rechts wegen

Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen

c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen

Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden

Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 67/10

... 1. Mitteilungen der Standesämter über Geburten von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 8
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 247/10

... Um den Vollbetrieb des Registers binnen kurzer Frist zu gewährleisten, werden schätzungsweise 15 Mio. karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten aus den Testamentsverzeichnissen der Standesämter und des Amtsgerichts Schöneberg durch die Bundesnotarkammer strukturiert elektronisch erfasst und in den ersten fünf Jahren des Registerbetriebs in den Datenbestand des Zentralen Testamentsregisters überführt. Die zeitnahe Überführung ist für die Funktionsfähigkeit und Effektivität des Zentralen Testamentsregisters unabdingbar. Zwei unterschiedliche Systeme über Jahrzehnte vorzuhalten, würde dem Ziel des Gesetzes, ein schnelles, effektives und verlässliches Benachrichtigungssystem in Nachlasssachen zu schaffen, widersprechen und insgesamt zu höheren Verwaltungskosten führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

Effiziente Verwahrdatenpflege

Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B.Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. § 78 Absatz 2 BNotO

2. § 78a BNotO

3. § 78b BNotO

4. § 78c

5. § 78d

6. § 78e

7. § 78f

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

V. Zu Artikel 5

VI. Zu Artikel 6

1. § 42 Absatz 3 Personenstandsverordnung

2. §§ 58 Absatz 4, 59 Absatz 4, 60 Absatz 1 und 2 Personenstandsverordnung

VII. Zu Artikel 7

1. § 1 Grundsatz

2. § 2 Übernahme

3. § 3 Weiterverarbeitung

4. § 4 Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

5. § 5 Vernichtung

6. § 6 Protokollierung

7. § 7 Auftragnehmer

8. § 8 Datensicherheit und Datenschutz

9. § 9 Außerkrafttreten

VIII. Zu Artikel 8

IX. Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 45/10 (Beschluss)

... 1. Mitteilungen der Standesämter über Geburten von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Wechsel - und Scheckproteste

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen

Führung des Hauptverzeichnisses für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 34

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 492
Anwendbare Vorschriften bei Zuständigkeit von Notaren

§ 493
Übergangsvorschrift

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 10
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 12
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 14
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 889/09 (Beschluss)

... Mit der Streichung der Nummer A 2.1.3. und der Änderung von Nummer A. 2.1.4. Satz 1 kann die bisherige Verfahrensweise der Standesämter bei der Bezeichnung von Orten fortgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09 (Beschluss)




1. Zu Nummer A 2.1.3., A 2.1.4. Satz 1, A 2.1.5, A 2.1.6 und Nummer 56.1.3.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

2. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 Nummer 12.4.1. Satz 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3

5. Zu Nummer 28.3.

6. Zu Nummer 31.2. Satz 1

7. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:

8. Zu Nummer 59.2.1.

9. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1

10. Zu Nummer 65.7. Satz 2

11. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4

12. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.

13. Zu Teil II Satz 1


 
 
 


Drucksache 889/1/09

... Mit der Streichung der Nummer A 2.1.3. und der Änderung von Nummer A2.1.4. Satz 1 kann die bisherige Verfahrensweise der Standesämter bei der Bezeichnung von Orten fortgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/1/09




1. Zu Nummer A 2.1.3. und A 2.1.4. Satz 1 Nummer A 2.1. ist wie folgt zu ändern:

3 2.

3 3.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:

5. Zu Nummer 9.1. Satz 2

6. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1*

7. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 2*

8. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3 Nummer 13.4. ist wie folgt zu ändern:

9. Zu Nummer 21.4.3.

10. Zu Nummer 28.3.

11. Zu Nummer 31.2. Satz 1

12. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu Nummer 59.2.1.

14. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1

15. Zu Nummer 65.7. Satz 2

16. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4

17. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.

18. Zu Teil II Satz 1


 
 
 


Drucksache 889/09

... Den Standesämtern entstehen durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift keine zusätzlichen Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 697/08

... Die Auskunftserteilung zum Zweck der Vermisstensuche, Schicksalsklärung und Familienzusammenführung sowie zur Erfüllung der Aufgaben nach den Nummern 2 und 3 an öffentliche Stellen (Buchstabe b) beinhaltet beispielsweise Auskünfte an Meldebehörden, Standesämter, Staatsangehörigkeitsbehörden, das Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Ausländerzentralregister), Sozialversicherungsträger, die für Angelegenheiten der Vertriebenen sowie Aussiedler/Spätaussiedler zuständigen Stellen einschließlich der für den Lastenausgleich zuständigen Behörden, Versorgungsämter, Sozialämter, Gerichte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Suchdienste

§ 3
Erhebung

§ 4
Verwendung

§ 5
Löschung

§ 6
Schadensersatz

§ 7
Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)


 
 
 


Drucksache 109/08

... 1. Mitteilungen der Standesämter über Geburten von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

3 Nachlassgericht

Nachlassinventar, Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen

Notarielle Vollmachtsbescheinigungen

Gewährung von Grundbucheinsichten

Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei durch die Bundesnotarkammer

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 109/08 (Beschluss)

... 1. Mitteilungen der Standesämter über Geburten von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78d

Artikel 4
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 88

§ 186

§ 193

Artikel 7
Änderung der Grundbuchordnung

§ 32a

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

§ 116
Öffentliche Zustellung in Nachlass- und Gütergemeinschaftsauseinandersetzungen

§ 148
Nachlassauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen von Gütergemeinschaften

Artikel 9
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 12
Siegelungen, Vermögensverzeichnisse und ähnliche Geschäfte

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 13
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Übernahme der Bestände

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 713/08

... ) tritt im Wesentlichen am 1. Januar 2009 in Kraft. Neben teilweise weit reichenden Entbürokratisierungsmaßnahmen wird als Kernelement der Reform vor allem die Beurkundung in elektronisch geführten Personenstandsregistern und ein weitgehend standardisierter elektronischer Mitteilungsverkehr der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden eingeführt. Die elektronische Registerführung wird – nach Ablauf einer Übergangszeit – zum 1. Januar 2014 für alle Standesämter in Deutschland obligatorisch sein. Die Durchführung des standesamtlichen Verfahrens zur Beurkundung der Personenstandsfälle unter Berücksichtigung der Einführung elektronischer Register erfordert nähere Vorschriften zur bundeseinheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Durch § 73 PStG wird das Bundesministerium des Innern ermächtigt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Standesamt

§ 2
Übersetzung in die deutsche Sprache

§ 3
Behinderung, Verweigerung der Unterschrift

§ 4
Rückgabe von Urkunden

§ 5
Prüfungspflicht

§ 6
Anzeige eines Personenstandsfalls

§ 7
Zurückstellen der Beurkundung

§ 8
Prüfung der Staatsangehörigkeit

Kapitel 2
Personenstandsregister

Abschnitt 1
Betrieb elektronischer Personenstandsregister

§ 9
Personenstandsregister, Registerinhalt

§ 10
Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern

§ 11
Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren

§ 12
Herstellererklärung

§ 13
Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme

§ 14
Berechtigungskonzept

Abschnitt 2
Führung der Personenstandsregister

§ 15
Personenstandsregister

§ 16
Haupteintrag

§ 17
Folgebeurkundungen

§ 18
Hinweise

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

§ 20
Sicherungsregister

§ 21
Abschluss der Personenstandsregister

§ 22
Sammelakten

§ 23
Namensangabe

§ 24
Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters

§ 25
Übergabe der Register und Sammelakten an Archive

§ 26
Suchverzeichnisse

§ 27
Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin

Kapitel 3
Eheschließung

§ 28
Anmeldung

§ 29
Eheschließung

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

§ 30
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

§ 31
Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt

§ 32
Geburten in Fahrzeugen

§ 33
Nachweise bei Anzeige der Geburt

§ 34
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

§ 35
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 36
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

§ 37
Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern

§ 38
Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

§ 39
Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen

§ 40
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 41
Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

§ 42
Testamentsverzeichnis

§ 43
Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern

§ 44
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

§ 45
Angleichung von Namen

§ 46
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Kapitel 8
Berichtigungen

§ 47
Berichtigungen

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Abschnitt 1
Personenstandsurkunden

§ 48
Personenstandsurkunden

§ 49
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

§ 50
Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 51
Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

§ 52
Internationales Stammbuch der Familie

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

§ 53
Benutzung durch Personen

§ 54
Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen

§ 55
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

Abschnitt 3
Mitteilungen

§ 56
Mitteilungen an das Standesamt

§ 57
Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister

§ 58
Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister

§ 59
Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister

§ 60
Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister

§ 61
Mitteilungen für statistische Zwecke

§ 62
Besonderheiten bei Mitteilungen

§ 63
Datenübermittlung

§ 64
Abrufverfahren

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65
Übergangsbeurkundungen

§ 66
Fortführung von Altregistern

§ 67
Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag

§ 68
Fortführung des Heiratseintrags

§ 69
Übernahme in elektronische Personenstandsregister

§ 70
Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen

§ 71
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister

§ 72
Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin

§ 73
Personenstandsbücher aus Grenzgebieten

§ 74
Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)

§ 75
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Datenfelder in den Personenstandsregistern

Allgemeine Registerangaben für alle Register

3 Geburtenregister

3 Eheregister

3 Lebenspartnerschaftsregister

3 Sterberegister

Anlage n
2-12

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung

II. Schwerpunkte der Verordnung

1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen

2. Elektronisches Beurkundungsverfahren

a Datenformat

b Signaturanwendung

c Sicherheitsanforderungen

d Aufbau und Inhalt der Register

e Datenaustausch

f Altdatenerfassung

3. Zuständigkeit

4. Finanzielle Auswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Kapitel 2
Personenstandsregister

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Kapitel 3
Eheschließung

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

Zu § 30

Kapitel 5
Geburt

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 6
Sterbefall

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Kapitel 8
Berichtigungen

Zu § 47

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


 
 
 


Drucksache 362/07

... Artikel 1 § 77 Abs. 1 des Personenstandsrechtsreformgesetzes ist nach seinem Artikel 5 Abs. 1 am 24. Februar 2007 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist für die Fortführung des Familienbuches nicht mehr der Standesbeamte am Wohnsitz der Ehegatten zuständig, sondern der Standesbeamte, der den Heiratseintrag für die Ehe führt. Ist die Ehe nicht in einem deutschen Heiratsbuch beurkundet, verbleibt das Familienbuch bei dem Standesbeamten, der es am Stichtag führte. Für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des gesamten Personenstandsrechtsreformgesetzes soll damit das aufwendige und gegebenenfalls noch mehrfach erforderliche Versenden von Familienbüchern an den jeweiligen Wohnsitzstandesbeamten entfallen. Um übermäßigen Aufwand unmittelbar nach Inkrafttreten der vorgenannten Regelung zu vermeiden ist die Pflicht zur Abgabe des Familienbuches nur an einen Anlass zur Fortführung oder der Benutzung geknüpft. Gleichwohl sind die Standesämter nicht gehindert Familienbücher auch ohne diesen Anlass an den zuständigen Standesbeamten abzugeben. Die Abgabe der Familienbücher an den nunmehr zuständigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Neunzehnte allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - 19. DA-ÄndVwV

3 I.

3 II.

3 III.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8a

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu den Nummer n

Zu Nummer 25a

Zu Nummer 25b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 39

Zu den Nummer n

Zu Nummer 42

Zu Nummer 45

Zu den Nummer n

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: 19. allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden


 
 
 


Drucksache 309/07

... (1) Über jede in besondere amtliche Verwahrung genommene Verfügung von Todes wegen ist das für den Geburtsort des Erblassers zuständige Standesamt schriftlich zu unterrichten. Hat der Erblasser keinen inländischen Geburtsort, ist die Mitteilung an das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zu richten. Bei den Standesämtern und beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin werden Verzeichnisse über die in amtlicher Verwahrung befindlichen Verfügungen von Todes wegen geführt. Erhält die das Testamentsverzeichnis führende Stelle Nachricht vom Tod des Erblassers, teilt sie dies dem Gericht schriftlich mit, von dem die Mitteilung nach Satz 1 stammt. Die Mitteilungspflichten der Standesämter bestimmen sich nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Örtliche Zuständigkeit

§ 3
Verweisung bei Unzuständigkeit

§ 4
Abgabe an ein anderes Gericht

§ 5
Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

§ 6
Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

§ 7
Beteiligte

§ 8
Beteiligtenfähigkeit

§ 9
Verfahrensfähigkeit

§ 10
Bevollmächtigte

§ 11
Verfahrensvollmacht

§ 12
Beistand

§ 13
Akteneinsicht

§ 14
Elektronische Akte; elektronisches Dokument

§ 15
Bekanntgabe; formlose Mitteilung

§ 16
Fristen

§ 17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

§ 18
Antrag auf Wiedereinsetzung

§ 19
Entscheidung über die Wiedereinsetzung

§ 20
Verfahrensverbindung und -trennung

§ 21
Aussetzung des Verfahrens

§ 22
Antragsrücknahme; Beendigungserklärung

Abschnitt 2
Verfahren im ersten Rechtszug

§ 23
Verfahrenseinleitender Antrag

§ 24
Anregung des Verfahrens

§ 25
Anträge und Erklärungen zur Niederschrift der Geschäftsstelle

§ 26
Ermittlung von Amts wegen

§ 27
Mitwirkung der Beteiligten

§ 28
Verfahrensleitung

§ 29
Beweiserhebung

§ 30
Förmliche Beweisaufnahme

§ 31
Glaubhaftmachung

§ 32
Termin

§ 33
Persönliches Erscheinen der Beteiligten

§ 34
Persönliche Anhörung

§ 35
Zwangsmittel

§ 36
Vergleich

§ 37
Grundlage der Entscheidung

Abschnitt 3
Beschluss

§ 38
Entscheidung durch Beschluss

§ 39
Rechtsbehelfsbelehrung

§ 40
Wirksamwerden

§ 41
Bekanntgabe des Beschlusses

§ 42
Berichtigung des Beschlusses

§ 43
Ergänzung des Beschlusses

§ 44
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

§ 45
Formelle Rechtskraft

§ 46
Rechtskraftzeugnis

§ 47
Wirksam bleibende Rechtsgeschäfte

§ 48
Abänderung und Wiederaufnahme

Abschnitt 4
Einstweilige Anordnung

§ 49
Einstweilige Anordnung

§ 50
Zuständigkeit

§ 51
Verfahren

§ 52
Einleitung des Hauptsacheverfahrens

§ 53
Vollstreckung

§ 54
Aufhebung oder Änderung der Entscheidung

§ 55
Aussetzung der Vollstreckung

§ 56
Außerkrafttreten

§ 57
Rechtsmittel

Abschnitt 5
Rechtsmittel

Unterabschnitt 1
Beschwerde

§ 58
Statthaftigkeit der Beschwerde

§ 59
Beschwerdeberechtigte

§ 60
Beschwerderecht Minderjähriger

§ 61
Beschwerdewert; Zulassungsbeschwerde

§ 62
Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache

§ 63
Beschwerdefrist

§ 64
Einlegung der Beschwerde

§ 65
Beschwerdebegründung

§ 66
Anschlussbeschwerde

§ 67
Verzicht auf die Beschwerde; Rücknahme der Beschwerde

§ 68
Gang des Beschwerdeverfahrens

§ 69
Beschwerdeentscheidung

Unterabschnitt 2
Rechtsbeschwerde

§ 70
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

§ 71
Frist und Form der Rechtsbeschwerde

§ 72
Gründe der Rechtsbeschwerde

§ 73
Anschlussrechtsbeschwerde

§ 74
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

§ 75
Sprungrechtsbeschwerde

Abschnitt 6
Verfahrenskostenhilfe

§ 76
Voraussetzungen

§ 77
Bewilligung

§ 78
Beiordnung eines Rechtsanwalts

§ 79
Anwendung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 7
Kosten

§ 80
Umfang der Kostenpflicht

§ 81
Grundsatz der Kostenpflicht

§ 82
Zeitpunkt der Kostenentscheidung

§ 83
Kostenpflicht bei Vergleich, Erledigung und Rücknahme

§ 84
Rechtsmittelkosten

§ 85
Kostenfestsetzung

Abschnitt 8
Vollstreckung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 86
Vollstreckungstitel

§ 87
Verfahren; Beschwerde

Unterabschnitt 2
Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs

§ 88
Grundsätze

§ 89
Ordnungsmittel

§ 90
Anwendung unmittelbaren Zwangs

§ 91
Richterlicher Durchsuchungsbeschluss

§ 92
Vollstreckungsverfahren

§ 93
Einstellung der Vollstreckung

§ 94
Eidesstattliche Versicherung

Unterabschnitt 3
Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung

§ 95
Anwendung der Zivilprozessordnung

§ 96
Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Wohnungszuweisungssachen

Abschnitt 9
Verfahren mit Auslandsbezug

Unterabschnitt 1
Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

§ 97
Vorrang und Unberührtheit

Unterabschnitt 2
Internationale Zuständigkeit

§ 98
Ehesachen; Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

§ 99
Kindschaftssachen

§ 100
Abstammungssachen

§ 101
Adoptionssachen

§ 102
Versorgungsausgleichssachen

§ 103
Lebenspartnerschaftssachen

§ 104
Betreuungs- und Unterbringungssachen; Pflegschaft für Erwachsene

§ 105
Andere Verfahren

§ 106
Keine ausschließliche Zuständigkeit

Unterabschnitt 3
Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen

§ 107
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

§ 108
Anerkennung anderer ausländischer Entscheidungen

§ 109
Anerkennungshindernisse

§ 110
Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen

Buch 2 Verfahren in Familiensachen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 111
Familiensachen

§ 112
Familienstreitsachen

§ 113
Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung

§ 114
Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht

§ 115
Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln

§ 116
Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit

§ 117
Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen

§ 118
Wiederaufnahme

§ 119
Einstweilige Anordnung und Arrest

§ 120
Vollstreckung

Abschnitt 2
Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen

Unterabschnitt 1
Verfahren in Ehesachen

§ 121
Ehesachen

§ 122
Örtliche Zuständigkeit.

§ 123
Abgabe bei Anhängigkeit mehrerer Ehesachen

§ 124
Antrag

§ 125
Verfahrensfähigkeit

§ 126
Mehrere Ehesachen; Ehesachen und andere Verfahren

§ 127
Eingeschränkte Amtsermittlung

§ 128
Persönliches Erscheinen der Ehegatten

§ 129
Mitwirkung der Verwaltungsbehörde oder dritter Personen

§ 130
Säumnis der Beteiligten

§ 131
Tod eines Ehegatten

§ 132
Kosten bei Aufhebung der Ehe

Unterabschnitt 2
Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen

§ 133
Inhalt der Antragsschrift

§ 134
Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme, Widerruf

§ 135
Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen

§ 136
Aussetzung des Verfahrens

§ 137
Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

§ 138
Beiordnung eines Rechtsanwalts

§ 139
Einbeziehung weiterer Beteiligter und dritter Personen

§ 140
Abtrennung

§ 141
Rücknahme des Scheidungsantrags

§ 142
Einheitliche Endentscheidung; Abweisung des Scheidungsantrags

§ 143
Einspruch

§ 144
Verzicht auf Anschlussrechtsmittel

§ 145
Befristung von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel

§ 146
Zurückverweisung

§ 147
Erweiterte Aufhebung

§ 148
Wirksamwerden von Entscheidungen in Folgesachen

§ 149
Erstreckung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

§ 150
Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen

Abschnitt 3
Verfahren in Kindschaftssachen

§ 151
Kindschaftssachen

§ 152
Örtliche Zuständigkeit

§ 153
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 154
Abgabe bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes

§ 155
Vorrang- und Beschleunigungsgebot

§ 156
Hinwirken auf Einvernehmen

§ 157
Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung

§ 158
Verfahrensbeistand

§ 159
Persönliche Anhörung des Kindes

§ 160
Anhörung der Eltern

§ 161
Mitwirkung der Pflegeperson

§ 162
Mitwirkung des Jugendamts

§ 163
Fristsetzung bei schriftlicher Begutachtung; Inhalt des Gutachtenauftrags

§ 164
Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind

§ 165
Vermittlungsverfahren

§ 166
Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen

§ 167
Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger

§ 168
Beschluss über Zahlungen des Mündels

Abschnitt 4
Verfahren in Abstammungssachen

§ 170
Örtliche Zuständigkeit

§ 171
Antrag

§ 172
Beteiligte

§ 173
Vertretung eines Kindes durch einen Beistand

§ 174
Verfahrensbeistand

§ 175
Erörterungstermin

§ 176
Anhörung des Jugendamts

§ 177
Eingeschränkte Amtsermittlung; förmliche Beweisaufnahme

§ 178
Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung

§ 179
Mehrheit von Verfahren

§ 180
Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts

§ 181
Tod eines Beteiligten

§ 182
Inhalt des Beschlusses

§ 183
Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft

§ 184
Wirksamkeit des Beschlusses, Ausschluss der Abänderung

§ 185
Wiederaufnahme des Verfahrens

Abschnitt 5
Verfahren in Adoptionssachen

§ 186
Adoptionssachen

§ 187
Örtliche Zuständigkeit

§ 188
Beteiligte

§ 189
Gutachtliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 190
Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft

§ 191
Verfahrensbeistand

§ 192
Anhörung der Beteiligten

§ 193
Anhörung weiterer Personen

§ 194
Anhörung des Jugendamts

§ 195
Anhörung des Landesjugendamts

§ 196
Unzulässigkeit der Verbindung

§ 197
Beschluss über die Annahme als Kind

§ 198
Beschluss in weiteren Verfahren

§ 199
Anwendung des Adoptionswirkungsgesetzes

Abschnitt 6
Verfahren in Wohnungszuweisungssachen und Hausratssachen

§ 200
Wohnungszuweisungssachen; Hausratssachen

§ 201
Örtliche Zuständigkeit

§ 202
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 203
Antrag

§ 204
Beteiligte

§ 205
Anhörung des Jugendamts in Wohnungszuweisungssachen

§ 206
Besondere Vorschriften in Hausratssachen

§ 207
Erörterungstermin

§ 208
Tod eines Ehegatten

§ 209
Durchführung der Entscheidung, Wirksamkeit

Abschnitt 7
Verfahren in Gewaltschutzsachen

§ 210
Gewaltschutzsachen

§ 211
Örtliche Zuständigkeit

§ 212
Beteiligte

§ 213
Anhörung des Jugendamts

§ 214
Einstweilige Anordnung

§ 215
Durchführung der Endentscheidung

§ 216
Wirksamkeit, Vollstreckung vor Zustellung

Abschnitt 8
Verfahren in Versorgungsausgleichssachen

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

§ 219
Beteiligte

§ 220
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht

§ 221
Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

§ 222
Erörterungstermin

§ 223
Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

§ 224
Zahlungen zur Begründung von Rentenanwartschaften

§ 225
Aufhebung der früheren Entscheidung bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich

§ 226
Einstweilige Anordnung

§ 227
Entscheidung über den Versorgungsausgleich

§ 228
Zulässigkeit der Beschwerde

§ 229
Ausschluss der Rechtsbeschwerde

§ 230
Abänderung von Entscheidungen und Vereinbarungen

Abschnitt 9
Verfahren in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1
Besondere Verfahrensvorschriften

§ 231
Unterhaltssachen

§ 232
Örtliche Zuständigkeit

§ 233
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 234
Vertretung eines Kindes durch einen Beistand

§ 235
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht der Beteiligten

§ 236
Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter

§ 237
Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft

§ 238
Abänderung gerichtlicher Entscheidungen

§ 239
Abänderung von Vergleichen und Urkunden

§ 240
Abänderung von Entscheidungen nach den §§ 237 und 253

§ 241
Verschärfte Haftung

§ 242
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung

§ 243
Kostenentscheidung

§ 244
Unzulässiger Einwand der Volljährigkeit

§ 245
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Unterabschnitt 2
Einstweilige Anordnung

§ 246
Besondere Vorschriften für die einstweilige Anordnung

§ 247
Einstweilige Anordnung vor Geburt des Kindes

§ 248
Einstweilige Anordnung bei Feststellung der Vaterschaft

Unterabschnitt 3
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

§ 249
Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens

§ 250
Antrag

§ 251
Maßnahmen des Gerichts

§ 252
Einwendungen des Antragsgegners

§ 253
Festsetzungsbeschluss

§ 254
Mitteilungen über Einwendungen

§ 255
Streitiges Verfahren

§ 256
Beschwerde

§ 257
Besondere Verfahrensvorschriften

§ 258
Sonderregelungen für maschinelle Bearbeitung

§ 259
Formulare

§ 260
Bestimmung des Amtsgerichts

Abschnitt 10
Verfahren in Güterrechtssachen

§ 261
Güterrechtssachen

§ 262
Örtliche Zuständigkeit

§ 263
Abgabe an das Gericht der Ehesache

§ 264
Verfahren nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 265
Einheitliche Entscheidung

Abschnitt 11
Verfahren in sonstigen Familiensachen

§ 266
Sonstige Familiensachen

§ 267
Örtliche Zuständigkeit

§ 268
Abgabe an das Gericht der Ehesache

Abschnitt 12
Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen

§ 269
Lebenspartnerschaftssachen

§ 270
Anwendbare Vorschriften

Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen

Abschnitt 1
Verfahren in Betreuungssachen

§ 271
Betreuungssachen

§ 272
Örtliche Zuständigkeit

§ 273
Abgabe bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts

§ 274
Beteiligte

§ 275
Verfahrensfähigkeit

§ 276
Verfahrenspfleger

§ 277
Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers

§ 278
Anhörung des Betroffenen

§ 279
Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen Vertreters

§ 280
Einholung eines Gutachtens

§ 281
Ärztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens

§ 282
Vorhandene Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

§ 283
Vorführung zur Untersuchung

§ 284
Unterbringung zur Begutachtung

§ 285
Herausgabe einer Betreuungsverfügung oder der Abschrift einer Vorsorgevollmacht

§ 286
Inhalt der Beschlussformel

§ 287
Wirksamwerden von Beschlüssen

§ 288
Bekanntgabe

§ 289
Verpflichtung des Betreuers

§ 290
Bestellungsurkunde

§ 291
Überprüfung der Betreuerauswahl

§ 292
Zahlungen an den Betreuer

§ 293
Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts

§ 294
Aufhebung und Einschränkung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts

§ 295
Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts

§ 296
Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers

§ 297
Sterilisation

§ 298
Verfahren in Fällen des § 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 299
Verfahren in anderen Entscheidungen

§ 300
Einstweilige Anordnung

§ 301
Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

§ 302
Dauer der einstweiligen Anordnung

§ 303
Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde

§ 304
Beschwerde der Staatskasse

§ 305
Beschwerde des Untergebrachten

§ 306
Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts

§ 307
Kosten in Betreuungssachen

§ 308
Mitteilung von Entscheidungen

§ 309
Besondere Mitteilungen

§ 310
Mitteilungen während einer Unterbringung

§ 311
Mitteilungen zur Strafverfolgung

Abschnitt 2
Verfahren in Unterbringungssachen

§ 312
Unterbringungssachen

§ 313
Örtliche Zuständigkeit

§ 314
Abgabe der Unterbringungssache

§ 315
Beteiligte

§ 316
Verfahrensfähigkeit

§ 317
Verfahrenspfleger

§ 318
Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers

§ 319
Anhörung des Betroffenen

§ 320
Anhörung der sonstigen Beteiligten und der zuständigen Behörde

§ 321
Einholung eines Gutachtens

§ 322
Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung

§ 323
Inhalt der Beschlussformel

§ 324
Wirksamwerden von Beschlüssen

§ 325
Bekanntgabe

§ 326
Zuführung zur Unterbringung

§ 327
Vollzugsangelegenheiten

§ 328
Aussetzung des Vollzugs

§ 329
Dauer und Verlängerung der Unterbringung

§ 330
Aufhebung der Unterbringung

§ 331
Einstweilige Anordnung

§ 332
Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit

§ 333
Dauer der einstweiligen Anordnung

§ 334
Einstweilige Maßregeln

§ 335
Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde

§ 336
Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen

§ 337
Kosten in Unterbringungssachen

§ 338
Mitteilung von Entscheidungen

§ 339
Benachrichtigung von Angehörigen

Abschnitt 3
Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen

§ 340
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 341
Örtliche Zuständigkeit

Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen

Abschnitt 1
Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit

§ 342
Begriffsbestimmung

§ 343
Örtliche Zuständigkeit

§ 344
Besondere örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 2
Verfahren in Nachlasssachen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 345
Beteiligte

Unterabschnitt 2
Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen

§ 346
Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung

§ 347
Mitteilung über die Verwahrung

Unterabschnitt 3
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

§ 348
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht

§ 349
Besonderheiten bei der Eröffnung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen

§ 350
Eröffnung der Verfügung von Todes wegen durch ein anderes Gericht

§ 351
Eröffnungsfrist für Verfügungen von Todes wegen

Unterabschnitt 4
Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung

§ 352
Entscheidung über Erbscheinsanträge

§ 353
Einziehung oder Kraftloserklärung von Erbscheinen

§ 354
Sonstige Zeugnisse

§ 355
Testamentsvollstreckung

Unterabschnitt 5
Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen

§ 356
Mitteilungspflichten

§ 357
Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses

§ 358
Zwang zur Ablieferung von Testamenten

§ 359
Nachlassverwaltung

§ 360
Bestimmung einer Inventarfrist

§ 361
Eidesstattliche Versicherung

§ 362
Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Abschnitt 3
Verfahren in Teilungssachen

§ 363
Antrag

§ 364
Pflegschaft für abwesende Beteiligte

§ 365
Ladung

§ 366
Außergerichtliche Vereinbarung

§ 367
Wiedereinsetzung

§ 368
Auseinandersetzungsplan; Bestätigung

§ 369
Verteilung durch das Los

§ 370
Aussetzung bei Streit

§ 371
Wirkung der bestätigten Vereinbarung und Auseinandersetzung; Vollstreckung

§ 372
Rechtsmittel

§ 373
Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren

Abschnitt 1
Begriffsbestimmung

§ 374
Registersachen

§ 375
Unternehmensrechtliche Verfahren

Abschnitt 2
Zuständigkeit

§ 376
Besondere Zuständigkeitsregelungen

§ 377
Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 3
Registersachen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 378
Antragsrecht der Notare

§ 379
Mitteilungspflichten der Behörden

§ 380
Beteiligung der berufsständischen Organe; Beschwerderecht

§ 381
Aussetzung des Verfahrens

§ 382
Entscheidung über Eintragungsanträge

§ 383
Bekanntgabe; Anfechtbarkeit

§ 384
Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen

§ 385
Einsicht in die Register

§ 386
Bescheinigungen

§ 387
Ermächtigungen

Unterabschnitt 2
Zwangsgeldverfahren

§ 388
Androhung

§ 389
Festsetzung

§ 390
Verfahren bei Einspruch

§ 391
Beschwerde

§ 392
Verfahren bei unbefugtem Firmengebrauch

Unterabschnitt 3
Löschungs- und Auflösungsverfahren

§ 393
Löschung einer Firma

§ 394
Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften

§ 395
Löschung unzulässiger Eintragungen

§ 396
Löschung durch das Landgericht

§ 397
Löschung nichtiger Gesellschaften und Genossenschaften

§ 398
Löschung nichtiger Beschlüsse

§ 399
Auflösung wegen Mangels der Satzung

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften für das Vereinsregister

§ 400
Mitteilungspflichten

§ 401
Entziehung der Rechtsfähigkeit

Abschnitt 4
Unternehmensrechtliche Verfahren

§ 402
Anfechtbarkeit

§ 403
Weigerung des Dispacheurs

§ 404
Aushändigung von Schriftstücken; Einsichtsrecht

§ 405
Termin, Ladung

§ 406
Verfahren im Termin

§ 407
Verfolgung des Widerspruchs

§ 408
Beschwerde

§ 409
Wirksamkeit; Vollstreckung

Buch 6 Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 410
Weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 411
Örtliche Zuständigkeit

§ 412
Beteiligte

§ 413
Eidesstattliche Versicherung

§ 414
Unanfechtbarkeit

Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen

§ 415
Freiheitsentziehungssachen

§ 416
Örtliche Zuständigkeit

§ 417
Antrag

§ 418
Beteiligte

§ 419
Verfahrenspfleger

§ 420
Anhörung; Vorführung

§ 421
Inhalt der Beschlussformel

§ 422
Wirksamwerden von Beschlüssen

§ 424
Aussetzung des Vollzugs

§ 425
Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung

§ 426
Aufhebung

§ 427
Einstweilige Anordnung

§ 428
Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung

§ 429
Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde

§ 430
Auslagenersatz

§ 431
Mitteilung von Entscheidungen

§ 432
Benachrichtigung von Angehörigen

Buch 8 Verfahren in Aufgebotssachen

Abschnitt 1
Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 433
Aufgebotssachen

§ 434
Antrag; Inhalt des Aufgebots

§ 435
Öffentliche Bekanntmachung

§ 436
Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung

§ 437
Aufgebotsfrist

§ 438
Anmeldung nach dem Anmeldezeitpunkt

§ 439
Erlass des Ausschließungsbeschlusses; Beschwerde; Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme

§ 440
Wirkung einer Anmeldung

§ 441
Öffentliche Zustellung des Ausschließungsbeschlusses

Abschnitt 2
Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 442
Aufgebot des Grundstückseigentümers, örtliche Zuständigkeit

§ 443
Antragsberechtigter

§ 444
Glaubhaftmachung

§ 445
Inhalt des Aufgebots

§ 446
Aufgebot des Schiffseigentümers

Abschnitt 3
Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte

§ 447
Aufgebot des Grundpfandrechtsgläubigers, örtliche Zuständigkeit

§ 448
Antragsberechtigter

§ 449
Glaubhaftmachung

§ 450
Besondere Glaubhaftmachung

§ 451
Verfahren bei Ausschluss mittels Hinterlegung

§ 452
Aufgebot des Schiffshypothekengläubigers, örtliche Zuständigkeit

§ 453
Aufgebot des Berechtigten bei Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast

Abschnitt 4
Aufgebot von Nachlassgläubigern

§ 454
Aufgebot von Nachlassgläubigern, örtliche Zuständigkeit

§ 455
Antragsberechtigter

§ 456
Verzeichnis der Nachlassgläubiger

§ 457
Nachlassinsolvenzverfahren

§ 458
Inhalt des Aufgebots, Aufgebotsfrist

§ 459
Forderungsanmeldung

§ 460
Mehrheit von Erben

§ 461
Nacherbfolge

§ 462
Gütergemeinschaft

§ 463
Erbschaftskäufer

§ 464
Aufgebot der Gesamtgutsgläubiger

Abschnitt 5
Aufgebot der Schiffsgläubiger

§ 465
Aufgebot der Schiffsgläubiger

Abschnitt 6
Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden

§ 466
Örtliche Zuständigkeit

§ 467
Antragsberechtigter

§ 468
Antragsbegründung

§ 469
Inhalt des Aufgebots

§ 470
Ergänzende Bekanntmachung in besonderen Fällen

§ 471
Wertpapiere mit Zinsscheinen

§ 472
Zinsscheine für mehr als vier Jahre

§ 473
Vorlegung der Zinsscheine

§ 474
Abgelaufene Ausgabe der Zinsscheine

§ 475
Anmeldezeitpunkt bei bestimmter Fälligkeit

§ 476
Aufgebotsfrist

§ 477
Anmeldung der Rechte

§ 478
Ausschließungsbeschluss

§ 479
Wirkung des Ausschließungsbeschlusses

§ 480
Zahlungssperre

§ 481
Entbehrlichkeit des Zeugnisses nach § 472 Abs. 2

§ 482
Aufhebung der Zahlungssperre

§ 483
Hinkende Inhaberpapiere

§ 484
Vorbehalt für die Landesgesetzgebung

Buch 9 Schlussvorschriften

§ 485
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 486
Landesrechtliche Vorbehalte, Ergänzungs- und Ausführungsbestimmungen

§ 487
Nachlassauseinandersetzung, Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

§ 488
Verfahren vor landesgesetzlich zugelassenen Behörden

§ 489
Rechtsmittel

§ 490
Landesrechtliche Aufgebotsverfahren

§ 491
Landesrechtliche Vorbehalte bei Verfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden


 
 
 


Drucksache 850/06

... "Standesämter und Aufsichtsbehörden sind von Gerichtskosten befreit."



Drucksache 616/3/05

... Bei den genannten Standesämtern handelt sich um Behörden mit ausschließlich bundesweiter Spezialzuständigkeit: Während das Standesamt I in Berlin bspw. als Auslandsstandesamt für sämtliche Beurkundungen von Geburten und Sterbefälle Deutscher, ihnen gleichgestellter Personen sowie Staatenloser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Ausland geboren oder gestorben sind, zuständig ist, befasst sich das Sonderstandesamt Bad Arolsen mit Sterbefällen in den ehemaligen deutschen Konzentrationslagern und arbeitet mit dem ebenfalls in Bad Arolsen ansässigen Internationalen Suchdienst zusammen. Die beiden Sitzländer nehmen dies als eigene Aufgabe nach Art. 83 GG wahr, so dass sie auch die Kosten zu tragen haben. Aufgrund des Fehlens eines inländischen bzw. landesspezifischen Anknüpfungspunktes für die Begründung der Verwaltungskompetenz eines Landes sollten die Aufgaben in die Verwaltungszuständigkeit des Bundes nach Art. 87 Abs. 3 GG überführt und das Personal und die Sachmittel bei der künftigen Aufgabenwahrnehmung einbezogen, d.h. an den bewährten Standorten festgehalten werden. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Länder.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.