[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1536 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Statistik"


⇒ Schnellwahl ⇒

0089/1/20
0166/20
0045/20B
0047/20
0397/20B
0023/20
0013/20
0203/20
0316/20
0504/20
0221/20
0402/1/20
0023/20B
0205/20
0402/20B
0121/20
0089/20B
0366/20
0085/20
0006/20
0029/20
0274/20
0045/20
0157/20
0268/20
0088/20
0342/20
0255/20
0499/20
0203/20B
0045/1/20
0013/1/20
0087/20
0086/20
0342/20B
0244/20
0005/20
0002/20
0392/20
0075/20
0084/20
0553/19
0625/19
0481/19
0418/19
0494/19
0583/1/19
0598/19
0100/19B
0005/19B
0230/19B
0533/19
0583/19B
0418/19B
0558/19
0433/19B
0454/1/19
0538/19
0351/19B
0517/19
0463/1/19
0559/19B
0252/19B
0005/1/19
0276/19
0625/1/19
0424/19
0252/19
0564/1/19
0226/1/19
0358/1/19
0337/19
0359/19B
0096/19
0054/3/19
0205/19
0463/19B
0564/19
0359/1/19
0412/19
0498/19B
0649/19
0564/19B
0481/19B
0463/19
0581/1/19
0354/1/19
0402/19B
0625/19B
0106/19
0226/19B
0453/19
0559/1/19
0096/19B
0256/1/19
0354/19B
0498/19
0523/19
0433/19
0042/19
0549/19
0351/1/19
0402/1/19
0128/19
0399/19
0230/1/19
0670/19
0506/19
0511/19
0054/19B
0256/19B
0556/19
0454/19B
0395/1/19
0358/19B
0592/19
0584/19
0335/19
0575/19
0278/19
0242/1/19
0115/19
0096/1/19
0175/18
0169/18
0544/18
0381/18
0219/18
0193/18
0423/18
0468/18
0189/18B
0116/18
0184/18
0014/18
0134/18
0551/18B
0300/18
0264/18B
0156/18
0061/18
0176/18
0206/18B
0375/18
0507/18
0281/18
0094/18
0224/18
0206/18
0429/18
0563/18B
0145/18
0626/18
0173/18
0380/18
0551/18
0271/1/18
0469/18
0271/18B
0058/18
0540/18
0206/1/18
0079/18
0547/18
0214/18
0278/18
0008/18
0264/1/18
0222/18
0352/18
0639/18
0344/18
0435/18
0076/18
0757/17
0182/17B
0008/1/17
0678/17
0042/17
0414/17
0039/17B
0709/17
0106/17
0671/17
0003/1/17
0414/1/17
0001/1/17
0039/1/17
0288/1/17
0090/17
0211/1/17
0521/17
0653/1/17
0375/1/17
0144/17
0056/17B
0314/17B
0375/17B
0585/17
0409/17B
0432/1/17
0213/1/17
0001/17B
0066/17
0329/17
0279/1/17
0182/1/17
0125/17
0315/17
0143/17B
0759/17
0126/17
0314/1/17
0243/17
0409/17
0211/17B
0138/17
0055/17
0428/17
0406/17
0143/17
0653/17B
0432/17B
0569/17
0329/17B
0110/17B
0062/17
0179/17
0213/17B
0056/17
0143/1/17
0414/17B
0661/17
0120/17
0003/17B
0402/17
0375/17
0279/17B
0055/16B
0315/16
0754/16B
0119/16B
0055/16
0193/16
0409/16
0533/16
0302/16
0149/16
0636/16
0701/1/16
0235/16
0619/16B
0357/16
0801/16B
0321/16B
0222/16B
0604/16
0280/16
0222/16
0546/16B
0541/16B
0200/16
0546/1/16
0496/16
0214/16
0119/1/16
0542/16
0678/16
0279/16B
0545/16
0067/16
0021/16
0120/16B
0103/16
0801/1/16
0065/16
0294/16
0689/16
0278/16
0160/1/16
0478/16B
0546/16
0636/2/16
0124/1/16
0222/1/16
0550/1/16
0120/1/16
0321/16
0667/16
0630/16
0087/1/16
0138/16
0631/16B
0435/16
0066/16B
0631/16
0311/16
0160/16B
0046/16
0279/1/16
0617/16
0075/16
0195/16
0389/16
0541/1/16
0681/16
0429/16B
0758/16
0279/16
0256/1/16
0435/16B
0550/16B
0420/16
0706/16
0214/16B
0276/16
0338/16B
0754/1/16
0247/16
0701/16
0256/16
0124/16
0068/16
0338/16
0478/1/16
0653/16
0256/16B
0435/1/16
0550/16
0701/16B
0429/1/16
0124/16B
0310/16
0360/15
0553/15B
0280/1/15
0599/1/15
0394/15B
0344/15B
0277/15B
0025/15
0542/15B
0446/15
0030/15
0367/15B
0553/15
0367/1/15
0438/15
0196/15
0394/1/15
0619/15
0419/15
0497/15
0354/15B
0056/15B
0344/1/15
0063/15
0056/1/15
0054/1/15
0429/15
0518/15
0528/15
0056/15
0441/15B
0429/15B
0632/15B
0446/1/15
0014/15B
0594/15
0280/15B
0441/1/15
0429/1/15
0014/15
0387/15
0530/15
0632/1/15
0600/15
0474/14B
0298/14
0568/14
0641/14B
0301/14
0509/14B
0443/14
0009/14
0297/14
0338/14
0619/14B
0297/14B
0523/14B
0353/14B
0509/1/14
0265/14
0177/14
0193/1/14
0308/1/14
0488/14B
0308/14
0308/14B
0474/14
0514/14B
0506/14
0406/14
0353/1/14
0437/14
0531/14
0152/14
0653/14
0288/14
0396/14
0544/14
0228/14B
0619/14
0531/14B
0084/14
0228/14
0312/14
0400/14
0488/1/14
0016/14
0355/1/14
0514/14
0355/14B
0194/14
0523/14
0224/14B
0608/14
0587/14
0447/14
0629/13
0093/13B
0719/13
0629/13B
0284/13
0112/1/13
0110/13
0418/13
0668/13B
0519/13
0368/13
0093/1/13
0093/13
0734/13B
0159/13B
0030/1/13
0580/1/13
0183/13
0093/2/13
0159/13
0167/13
0629/1/13
0199/13
0284/13B
0512/13
0291/13
0481/13B
0071/1/13
0580/13B
0141/13
0030/13
0030/13B
0433/13
0071/13B
0515/13
0699/13
0075/13
0528/13
0091/13B
0112/13B
0444/13
0734/1/13
0188/13
0055/13
0015/13
0721/13
0291/13B
0330/13B
0173/13
0114/13
0055/1/13
0468/13
0055/13B
0330/13
0668/13
0668/1/13
0091/13
0180/13
0438/12
0632/12
0135/1/12
0319/12X
0446/12
0429/12
0553/12
0745/12
0751/12
0557/12
0458/1/12
0414/12
0170/12
0550/12
0697/12
0520/12
0799/12
0519/12
0308/12B
0455/12B
0251/12
0470/12
0032/12
0316/12
0455/1/12
0815/12
0330/12
0688/2/12
0476/12
0250/12
0720/12
0317/12
0668/12
0015/12B
0237/12
0016/12
0793/1/12
0793/12B
0758/12
0219/3/12
0342/12B
0438/12B
0181/12
0219/12
0177/12B
0464/1/12
0313/12
0587/12B
0367/12
0316/12B
0219/12B
0464/12B
0032/12B
0668/12B
0309/12
0603/12
0219/1/12
0253/12
0465/12
0110/12
0571/1/12
0688/12B
0128/12
0740/12
0691/12
0571/12
0230/12
0032/1/12
0316/1/12
0467/12
0575/1/12
0347/12
0263/12
0725/12B
0731/12
0613/12
0488/12
0610/12
0342/12
0219/2/12
0015/1/12
0460/12
0330/1/12
0725/1/12
0515/12
0684/12
0437/12
0438/1/12
0177/1/12
0391/12
0177/12
0608/12
0555/12
0134/12
0340/12
0135/12
0308/1/12
0587/12
0018/12
0135/12B
0696/12
0170/12B
0681/12
0072/11
0530/11B
0316/11B
0459/11
0530/11
0324/1/11
0858/11
0820/11
0316/1/11
0112/11
0005/11
0746/11
0739/11
0552/11
0211/4/11
0084/11
0597/11
0228/11
0735/11
0090/11
0352/11
0268/11
0665/11
0850/11
0769/11
0705/11
0319/11
0144/11
0603/11B
0608/11B
0650/11
0311/11
0324/11B
0844/11
0313/1/11
0809/11
0216/11
0216/11X
0699/1/11
0237/11
0746/11B
0324/11
0772/11
0150/11B
0057/11
0603/11
0735/11B
0313/11B
0608/1/11
0150/11
0785/11
0159/11
0543/11
0521/11
0211/11B
0521/11B
0722/11
0253/11B
0150/1/11
0867/11
0061/11
0735/1/11
0256/11
0291/11
0051/11
0855/11
0181/11
0821/11
0347/11
0027/11
0348/11
0635/11
0597/11B
0127/11
0059/11
0708/11
0037/11
0874/2/11
0840/11B
0202/11B
0073/11
0268/11B
0261/11
0699/11
0763/11
0176/11
0105/11
0021/11
0597/1/11
0278/11
0774/11
0667/11
0305/11
0379/11
0608/11
0661/10
0507/10
0616/10
0480/10
0336/10B
0680/10
0592/10B
0666/10
0692/10
0794/4/10
0356/10
0604/10B
0222/10
0196/10
0098/10
0182/1/10
0709/10B
0857/10
0521/10
0432/10
0796/10
0246/10B
0646/1/10
0160/1/10
0503/10B
0104/10
0647/1/10
0069/10B
0098/10B
0817/1/10
0442/10B
0019/10
0705/10
0040/1/10
0242/10
0227/10
0226/10
0087/1/10
0153/10
0160/10
0132/10
0336/10
0503/1/10
0492/10
0592/1/10
0679/10
0313/10B
0250/10
0040/10B
0441/1/10
0442/1/10
0435/10
0274/10B
0427/10
0419/1/10
0646/10B
0223/10
0353/10
0441/10B
0709/1/10
0602/10
0726/10
0763/10
0604/1/10
0274/1/10
0732/10
0698/10
0208/10
0585/10
0503/10
0246/1/10
0153/10B
0231/10
0169/10
0180/10
0379/1/10
0817/10
0850/10
0052/10
0521/10B
0274/2/10
0460/10
0635/10
0313/10
0631/10B
0661/10B
0395/10
0707/10B
0693/10
0087/10B
0597/1/10
0281/10
0313/1/10
0118/10
0817/10B
0530/10
0264/10
0791/10
0597/10B
0160/10B
0421/10
0228/10
0834/10
0419/10B
0018/10
0087/10
0182/10B
0032/10
0182/10
0040/10
0632/10
0813/10
0158/10
0734/10
0647/10B
0497/10
0661/1/10
0707/1/10
0631/1/10
0867/10
0096/10
0747/10
0379/10B
0780/10
0442/10
0028/09B
0813/09
0384/09
0868/09
0070/09
0706/1/09
0730/09
0169/09C
0242/09
0824/1/09
0394/09
0375/09B
0263/09
0105/09
0756/09
0842/09
0616/09B
0028/09
0488/09
0805/09
0429/09
0756/1/09
0053/09B
0652/09
0823/09
0496/09
0877/09
0232/09
0308/09
0384/09B
0413/09
0375/09
0664/1/09
0737/09
0793/09
0541/09
0884/1/09
0028/1/09
0250/09
0230/09
0795/09
0616/1/09
0381/09
0169/09D
0141/09
0756/09B
0616/09
0706/09B
0176/09
0068/09
0415/09
0003/09
0819/09
0648/09
0102/09
0281/09
0748/09
0706/09
0286/09
0338/09
0309/09
0632/09
0688/09
0167/09
0169/09E
0169/09F
0116/09
0297/09
0003/09B
0178/09B
0166/09
0003/1/09
0031/09
0469/09
0099/09
0053/1/09
0183/09
0490/09
0522/09
0324/09
0047/09
0214/09
0736/09
0178/1/09
0824/09B
0619/09
0114/09
0215/09
0277/09
0002/09
0821/09
0389/09
0227/09
0427/09
0499/08
0763/08
0578/08
0349/08B
0174/08
0558/08B
0752/08
0772/08
0169/08B
0238/08
0342/1/08
0200/08
0342/08B
0487/08
0714/08B
0960/08
0648/08B
0487/08B
0893/08
0116/08
0237/08
0635/08
0755/08
0266/08
0044/08
0497/08
0878/08
0373/08
0295/08
0777/08
0796/08
0566/08
0295/1/08
0643/08
0858/08B
0169/1/08
0979/08
0873/1/08
0004/08
0341/08B
0914/08
1005/08
0168/08
0505/08
0097/08
0961/1/08
0858/08
0659/08
0487/1/08
0648/08
0091/08
0716/08
0760/08
0599/08B
0961/08B
0225/08
0167/08
0559/08
0685/08
0225/08B
0561/08B
0558/1/08
0134/1/08
0010/08B
0963/08
0681/08
0284/08
0106/08
0968/08
0134/08B
0965/08
0714/08
0561/08
0733/08
0398/08
0694/1/08
0265/08
0176/08
0883/08
0341/1/08
0415/08
0293/1/08
0293/08
0169/08
0605/08
0403/08
0026/08
0180/08
0311/08
0821/08
0106/1/08
0420/08
0349/1/08
0010/08C
0261/08
0158/08
0858/1/08
0437/08
0873/08B
0699/08
0463/08
0915/08B
0915/08
0343/08K
0154/08
0068/08
0105/08
0349/08
0136/08
0530/08
0295/08B
0376/08
0293/08B
0172/08
0694/08B
0814/08
0561/1/08
0599/08
0576/08
0873/08
0795/08
0415/08B
0915/1/08
0694/08
0451/08
0106/08B
0135/08
0341/08
0713/08
0396/08
0929/08
0696/08
0977/08
0010/1/08
0794/08
0426/07
0702/07
0138/07B
0543/07
0831/07
0564/07
0222/07
0655/07B
0516/07
0715/07
0951/07
0664/1/07
0638/07
0655/07
0130/07
0621/07
0718/07
0138/07
0680/07
0544/07B
0467/1/07
0136/07B
0378/07
0621/1/07
0209/1/07
0947/07
0204/07B
0752/07
0319/07
0664/07B
0824/1/07
0914/07
0777/07
0559/07B
0209/07B
0141/1/07
0720/07J
0488/07
0066/07
0681/07
0494/07
0603/07
0075/07
0676/07
0824/07
0489/1/07
0803/07B
0073/1/07
0762/07
0775/07
0803/1/07
0409/07
0253/07
0613/07
0521/07
0147/07B
0323/07B
0614/07
0697/07B
0664/07
0830/07
0467/2/07
0894/07
0542/07
0275/07B
0830/07B
0244/07
0361/07
0204/07
0736/07
0043/07
0068/07
0559/2/07
0470/07
0600/07B
0251/07
0783/07
0136/1/07
0147/07
0415/07
0147/1/07
0788/07
0888/07
0148/07
0489/07B
0204/1/07
0663/07
0543/07B
0862/07
0351/07
0275/1/07
0130/07B
0778/07
0062/07B
0273/07
0124/07
0654/07
0824/07B
0729/07B
0729/07
0270/07
0946/07
0516/07B
0408/07
0489/07
0826/07
0392/07
0030/07B
0141/07B
0538/07
0467/07
0729/1/07
0564/07B
0328/07
0564/1/07
0457/07
0597/07
0231/1/07
0138/1/07
0782/07
0467/07B
0323/1/07
0325/07
0209/07
0792/07
0030/1/07
0559/07
0231/07B
0697/1/07
0600/1/07
0166/07
0600/07
0073/07B
0516/1/07
0231/07
0275/07
0141/07
0813/1/07
0543/1/07
0550/07
0746/07
0551/07
0423/07
0256/06
0152/06
0396/06
0169/06B
0640/06
0247/06
0425/06B
0366/06
0815/2/06
0090/06B
0462/1/06
0505/06
0330/06
0464/06
0148/06B
0329/06
0664/1/06
0187/1/06
0308/06
0852/06B
0010/06
0022/06
0210/06
0487/06
0206/06
0063/06B
0617/1/06
0426/1/06
0180/06
0852/06
0698/06
0059/1/06
0151/06
0553/06B
0863/1/06
0150/06
0828/06
0173/06
0404/06B
0863/06
0888/06
0462/06B
0479/06
0920/1/06
0145/06
0059/06B
0511/06
0901/06
0527/06B
0671/06
0148/06
0723/06
0865/06
0426/06B
0504/06
0179/06
0863/06B
0815/06B
0377/06
0361/06
0404/06
0156/06
0013/06
0250/06
0349/1/06
0507/06
0349/06B
0920/06
0206/2/06
0800/06
0017/06
0187/06B
0261/06
0100/06
0527/1/06
0144/06B
0524/06
0706/06
0947/06
0333/1/06
0869/1/06
0479/06B
0896/06
0201/06
0425/06
0654/06
0302/06B
0793/06
0253/06
0206/06B
0494/06
0747/06
0178/06
0090/06
0426/06
0302/1/06
0687/06
0021/06
0063/06
0311/06
0226/06
0617/06
0011/06
0184/06
0363/06
0617/06B
0255/06
0105/06
0243/06
0557/06B
0553/1/06
0693/06
0302/06
0141/06
0617/2/06
0524/06B
0664/06B
0333/06
0635/06
0153/06
0052/06
0755/06
0815/06
0289/06
0404/1/06
0557/1/06
0333/06B
0169/1/06
0871/06
0553/06
0755/18/06
0148/1/06
0289/06B
0527/06
0831/06
0320/1/05
0194/1/05
0282/05
0351/05
0305/05B
0025/05
0282/05B
0286/05
0083/05
0949/1/05
0081/05B
0938/05
0725/05B
0412/05
0807/05
0194/05
0680/05
0849/05
0668/05
0083/1/05
0725/1/05
0211/1/05
0621/05
0621/05B
0331/05
0942/1/05
0909/05
0274/05B
0219/1/05
0518/05
0285/05
0286/1/05
0936/05B
0763/05
0023/05B
0897/05
0334/05
0070/05
0896/05
0616/05B
0081/1/05
0780/05
0233/1/05
0633/05
0003/05
0327/05
0387/05
0621/1/05
0023/05
0817/1/05
0364/05
0236/05
0333/05
0081/05
0616/05
0902/05
0194/05B
0272/05
0783/05
0049/05
0477/05
0909/1/05
0818/05
0286/05B
0773/05
0511/05
0490/05
0404/05
0194/2/05
0209/05B
0243/05
0909/05B
0725/05
0640/05
0896/05B
0175/05
0305/05
0245/05
0209/05
0472/1/05
0274/05
0512/05
0547/05
0245/05B
0054/05
0403/05
0588/05
0354/05
0541/05B
0834/05
0723/05
0896/1/05
0352/05
0175/1/05
0699/05
0902/1/05
0949/05B
0766/05
0524/05B
0769/05
0472/05B
0699/1/05
0040/05
0894/05
0211/05B
0219/05B
0235/05
0274/1/05
0264/05
0038/05B
0817/05
0683/05
0726/05
0639/05
0639/1/05
0631/05
0877/1/05
0097/05
0541/1/05
0830/05
0321/05
0639/05B
0877/05
0556/05
0005/05
0357/05
0640/05B
0183/05
0902/05B
0699/05B
0233/05
0023/1/05
0942/05B
0561/05
0877/05B
0219/05
0723/1/05
0616/2/05
0817/05B
0083/05B
0175/05B
0233/05B
0245/1/05
0846/05
0403/05B
0936/1/05
0524/05
0942/05
0723/05B
0038/05
0275/05
0936/05
0697/1/04
0194/1/04
0769/04
0525/04
0729/04B
0712/04B
0712/04
0012/04B
0666/04B
0267/04
0959/04
0878/04B
0883/04
0176/04
0377/04
0361/04
0929/04
0666/2/04
0565/04
0697/04B
0861/04B
0336/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0466/04
0622/04
0863/04B
0012/04
0586/04
0710/04
0194/04B
0729/1/04
0882/04
0578/04
0176/1/04
0878/04
0571/04
0882/04B
0429/04
0377/04B
0361/04B
0105/04
0606/04B
0664/04B
0817/1/04
0365/04
0861/04
0693/04
0176/04B
0709/04
0666/04
0441/04
0959/04B
0194/04
0012/1/04
0863/1/04
0155/03B
0663/03
0771/03
0736/03
0531/03B
0649/03
0715/03
0762/03
Drucksache 518/15

... "(10) Zur Förderung der pflegerischen Versorgung ist bei Patientinnen oder Patienten, die zur vollstationären Behandlung in das Krankenhaus aufgenommen werden, für Aufnahmen ab dem 1. Januar 2017 ein Pflegezuschlag abzurechnen und gesondert in der Rechnung auszuweisen. Die Höhe des Pflegezuschlags ist zu ermitteln, indem die jährliche Fördersumme für das Krankenhaus durch die vollstationäre Fallzahl geteilt wird, die für den Vereinbarungszeitraum des Erlösbudgets und der Erlössumme vereinbart oder festgesetzt wurde. Die jährliche Fördersumme für das Krankenhaus ist von den Vertragsparteien nach § 11 zu ermitteln, indem der Anteil der Personalkosten des Krankenhauses für das Pflegepersonal an den Personalkosten für das Pflegepersonal aller allgemeinen Krankenhäuser errechnet wird und dieser krankenhausindividuelle Anteil auf die jährlich bundesweit zur Verfügung stehende Fördersumme von 500 Millionen Euro bezogen wird. Grundlage für die Personalkosten für das Pflegepersonal aller allgemeinen Krankenhäuser sind jeweils die vom Statistischen Bundesamt in der Fachserie 12 Reihe 6.3 ausgewiesenen entsprechenden Kosten für das Jahr, das zwei Jahre vor dem Jahr liegt, in dem der Pflegezuschlag für das Folgejahr zu vereinbaren ist; Grundlage für die Personalkosten für Pflegepersonal des einzelnen Krankenhauses sind die Kosten, die für dasselbe Jahr vom Krankenhaus an das Statistische Landesamt übermittelt wurden und die Eingang in die Statistik gefunden haben. Der nach Satz 2 zu berechnende Pflegezuschlag ist im Falle von § 10 Absatz 5 Satz 6 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Fallschwere des Krankenhauses zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 528/15

... Im Hinblick auf die Konkretisierung der Härtefallregelung, deren Anwendung dazu führt, dass Anpflanzungen auf anderen Flächen als denen, die im Antrag bezeichnet worden sind, durchgeführt werden dürfen, führt zu Erfüllungsaufwand der betroffenen Antragsteller, der im Ergebnis äußerst geringfügig (ca. 232 €) ist. Härtefälle werden nur vereinzelt auftreten. Im Sinne der One in, one out - Regelung wird dieser marginale Anstieg des Erfüllungsaufwands durch einen Teil der durch die Agrarstatistikverordnung realisierten Entlastungen kompensiert.



Drucksache 56/15

... e) Im Bereich der sonstigen Bestimmungen befasst sich Artikel 25 der Opferschutzrichtlinie mit der Schulung der mit Opfern in Kontakt kommenden Berufsgruppen. Dieser eng mit der Schutzgewährleistung in Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a verknüpfte Regelungsbereich der Richtlinie betrifft in erster Linie Fragen der tatsächlichen Bereitstellung entsprechender Schulungsangebote. Hierfür sind, soweit es um die Schulung der Richter und Staatsanwälte geht, ebenso wie für etwaige diesbezügliche gesetzliche Regelungen, die Länder zuständig. Im Übrigen fördert der Bund das "Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung", das u.a. an der Entwicklung von Qualitätsstandards für die Praxis mitarbeitet und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Täter-Opfer-Ausgleich-Stellen entsprechend schult. Die im Kapitel Schlussbestimmungen vorgesehene Bereitstellung von Daten und Statistiken hinsichtlich der Wahrnehmung der Opferrechte durch die Betroffenen in Artikel 28 der Opferschutzrichtlinie unterfällt ebenfalls der Gesetzgebungshoheit der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

§ 406i
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren

§ 406j
Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens

§ 406k
Weitere Informationen

§ 406l
Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Informationspflichten

b Übersetzungen/Dolmetschleistungen

c Psychosoziale Prozessbegleitung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 406i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 406j

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 406k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 406k

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Inhalt des Regelungsvorhabens

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

b. Erfüllungsaufwand

- Informationspflichten

- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen

- Psychosoziale Prozessbegleitung

c. Sonstige Kosten

d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation

e. Bewertung


 
 
 


Drucksache 441/15 (Beschluss)

... Mit der Änderung des § 1 Absatz 1 wird diese Umstellung rückgängig gemacht und das KWK-Ausbauziel auf 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 korrigiert. Diese Änderung ist erforderlich, da die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung die klimafreundlichste und ressourcenschonendste Art der thermischen Strom- und Wärmeerzeugung darstellt und als klimafreundlicher Komplementär zu den erneuerbaren Energien für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende von entscheidender Bedeutung ist. Eine Umstellung des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung würde bedeuten, dass praktisch kein Ausbauspielraum für die Kraft-Wärme-Kopplung mehr verbleibt, da laut der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiestatistik bereits im Jahr 2013 bundesweit ein KWKAnteil von rund 22 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung erreicht worden ist, ohne Berücksichtigung der Kernkraftwerke beträgt der Anteil der KWK sogar bereits rund 26 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung. Das Ausbauziel von 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung wäre mithin bereits allein durch den gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Um einen Ausbau zu fördern, ist deshalb der Bezug auf die gesamte Nettostromerzeugung wiederherzustellen, zumal bei Bezugnahme auf die regelbare Nettostromerzeugung mit weiter steigenden Anteilen dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zunehmend schrumpfen würde.



Drucksache 429/15 (Beschluss)

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz (Agrarstatistikverordnung -



Drucksache 632/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe aDoppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 446/1/15

... Die Bestellung eines Vormunds erweist sich aufgrund des starken Anstiegs unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge als zunehmend schwierig und führt nicht zuletzt zu einer zunehmenden Belastung der Gerichte. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik weist bei denjenigen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die von den Jugendämtern in Obhut genommen wurden, bereits für das Jahr 2013 eine Steigerung von bundesweit rund 133 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 aus. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 6 583 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern in Obhut genommen. Nach einer aktuellen Abfrage der Länder befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2014 bundesweit 17 955 unbegleitete ausländische Minderjährige in vorläufigen Schutz- oder Anschlussmaßnahmen. Für das Jahr 2015 ist mit einer weiteren erheblichen Steigerung zu rechnen.



Drucksache 14/15 (Beschluss)

... Umweltstatistikgesetz



Drucksache 594/15

... (2) Bei der Übermittlung der Daten nach Absatz 1 sind die Regelungen zur Geheimhaltung gemäß § 16 des Bundesstatistikgesetzes vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, anzuwenden.



Drucksache 280/15 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass sich der Aufwand der Datenerhebung bei einer Ausweitung des Geltungsbereichs der DCF auf die Süßwasseraquakultur im Vergleich zur derzeit bereits existierenden Datenerhebung erheblich erhöhen würde. Nach dem Kommissionsvorschlag unterfällt jeder Aquakulturbetrieb unabhängig von Größe bzw. Produktionsmenge der zusätzlichen Datenerhebung. Der Bundesrat sieht weiter die Gefahr, dass mit der vorgesehenen Einführung der neuen Rahmenregelung zusätzlich zu der bereits bestehenden EU-Aquakulturstatistikverordnung die Datenerhebung in unterschiedlichen Rechtsakten erfolgt.



Drucksache 441/1/15

... Mit der Änderung des § 1 Absatz 1 wird diese Umstellung rückgängig gemacht und das KWK-Ausbauziel auf 25 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2020 korrigiert. Diese Änderung ist erforderlich, da die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung die klimafreundlichste und ressourcenschonendste Art der thermischen Strom- und Wärmeerzeugung darstellt und als klimafreundlicher Komplementär zu den erneuerbaren Energien für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende von entscheidender Bedeutung ist. Eine Umstellung des KWK-Ausbauziels auf 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung würde bedeuten, dass praktisch kein Ausbauspielraum für die Kraft-Wärme-Kopplung mehr verbleibt, da laut der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Energiestatistik bereits im Jahr 2013 bundesweit ein KWKAnteil von rund 22 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung erreicht worden ist, ohne Berücksichtigung der Kernkraftwerke beträgt der Anteil der KWK sogar bereits rund 26 Prozent der regelbaren Nettostromerzeugung. Das Ausbauziel von 25 Prozent an der regelbaren Nettostromerzeugung wäre mithin bereits allein durch den gesetzlich verankerten Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen. Um einen Ausbau zu fördern, ist deshalb der Bezug auf die gesamte Nettostromerzeugung wiederherzustellen, zumal bei Bezugnahme auf die regelbare Nettostromerzeugung mit weiter steigenden Anteilen dargebotsabhängiger erneuerbarer Energien die Bezugsgröße der regelbaren Nettostromerzeugungsmenge zunehmend schrumpfen würde.



Drucksache 429/1/15

Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz (Agrarstatistikverordnung -



Drucksache 14/15

... Umweltstatistikgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Einmaliger Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3136: Entwurf einer Verordnung gemäß § 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach § 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 387/15

... Über die Höhe der privatzahnärztlichen Honorare insgesamt gibt es keine zusammenfassende Statistik. Deshalb muss dieses Honorarvolumen für einen Zeitraum vor (für das Jahr 2011) und nach der Novellierung (für das Jahr 2012) berechnet werden. Dabei wird im Wesentlichen auf die Gesundheitsausgabenrechnung (GAR) im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zurückgegriffen, die die Ausgaben im Gesundheitswesen nach Leistungsarten, Einrichtungen und Ausgabenträgern umfasst. Darüber hinaus werden die Zahlenberichte des PKV-Verbandes und Angaben der Beihilfekostenträger der Länder und des Bundes herangezogen. Zur Plausibilisierung der Ergebnisse erfolgt auf der Grundlage der GAR eine Gegenrechnung mit den Gesamtumsätzen der genannten Kostenstrukturstatistiken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/15




Bericht

1. Berichtsauftrag

2. Datengrundlagen und Vorarbeiten

3. Finanzielle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

3.1 Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

3.2. Veränderung des privatzahnärztlichen Honorarvolumens nach Ausgabenträgern

Tabelle

3.3 Finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf den durchschnittlich abgerechneten Gebührensatz

Tabelle

3.4. Finanzielle Auswirkungen nach Abschnitten des Gebührenverzeichnisses

Tabelle

3.5 Finanzielle Auswirkungen auf die Mehrkostenleistungen bei GKV-Versicherten

4. Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

4.1 Analogabrechnung häufiger Leistungen

4.2 Anzahl der schwellenwertüberschreitend berechneten Gebührenpositionen

4.3 Ausnahmemöglichkeiten bei der Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen

5. Bewertung

5.1 Anstieg des privatzahnärztlichen Honorarvolumens

5.2 Strukturelle Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012

5.3 Notwendigkeit eines längeren Beobachtungszeitraums

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 530/15

... Der Verbraucherschlichtungsstelle steht es frei, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen darüber hinauszugehen. Sie kann insbesondere besonders interessante Einzelfallentscheidungen in anonymisierter Form in den Bericht aufnehmen oder eine Sammlung von Schlichtungsvorschlägen - unter Wahrung der Verschwiegenheitspflichten und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften - im Internet zugänglich machen. Sie kann auch anlassbezogen oder regelmäßig Zwischenberichte veröffentlichen oder laufende Statistiken bereitstellen. Dazu ist sie aber gesetzlich nicht verpflichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Antrag auf Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle

§ 2
Angaben für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen

§ 3
Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 4
Tätigkeitsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 5
Evaluationsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 6
Verbraucherschlichtungsbericht und Auswertung der Evaluationsberichte der Verbraucherschlichtungsstellen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 632/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , [Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG ]

2. [b In Doppelbuchstabe hh ist § 3 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt zu fassen:

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

11. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und 4 BStatG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 600/15

... /EG vorgegebenen Ziele nach den neuesten von der Kommission und den nationalen Statistikämtern der Mitgliedstaaten entwickelten Methoden zu erstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 6a
Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6

Artikel 6b
Frühwarnbericht

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang

Anhang IV
Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i


 
 
 


Drucksache 474/14 (Beschluss)

... Umweltstatistikgesetz



Drucksache 298/14

... Das Ausmaß gewerbsmäßiger Rechtsverletzungen lässt sich nur schwer einschätzen, aber die ökonomischen Folgen wurden bereits ausführlich erörtert.4 Einer aktuellen Erhebung zufolge gaben über 800 Führungskräfte an, dass 11 % ihrer Unternehmen 2013 durch Schutzrechtsverletzungen geschädigt worden seien. 5 Nach den Statistiken über die Zollbeschlagnahme an den EU-Außengrenzen wegen des Verdachts auf Schutzrechtsverletzung sind 2012 über 90 000 Fälle registriert worden. 6 Etwa 70 % dieser Fälle betrafen Post- und Kuriersendungen, was die wachsende Bedeutung des Internethandels widerspiegelt. Beschlagnahmt wurden fast 40 Millionen Artikel, die, wenn sie echt gewesen wären, einen Wert von schätzungsweise knapp 1 Mrd. EUR gehabt hätten. Den Angaben eines Mitgliedstaats zufolge stehen vermutlich 81 % dieser rechtsverletzenden Produkte im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. 7 Die illegalen Erträge, die die organisierte Kriminalität mit diesen Aktivitäten erzielte, beliefen sich auf mehr als 100 Mio. EUR, während die Kosten für die Volkswirtschaft insgesamt - in Form von direkten Einnahmeverlusten für legale Unternehmen, entgangenen Steuereinnahmen, Arbeitsplatzverlusten und hohen Rechtsdurchsetzungskosten - annähernd das Fünffache dieses Betrags ausmachten (470 Mio. EUR).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/14




1. Einführung

2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette

2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden

2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette

2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren

2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung

2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher

3. Zusammenarbeit der Behörden

3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts

3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte

4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes

4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten


 
 
 


Drucksache 568/14

... Außenhandelsstatistik



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch anzupassen. Die Fördermittel nach Satz 1 werden durch eine Umlage der Krankenkassen gemäß dem Anteil ihrer eigenen Mitglieder an der Gesamtzahl der Mitglieder aller Krankenkassen erbracht. Die Zahl der Mitglieder der Krankenkassen ist nach dem Vordruck KM6 der Statistik über die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zum 1. Juli eines Jahres zu bestimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/14 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV

'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V

§ 65d
Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65d

Zu § 65

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V

48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V

50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V

52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V

53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V

54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V

56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V

57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V

58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V

59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V

60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V

61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V

62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V

63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V

64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V

65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V

67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V

68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V

69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V

70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V

§ 284a
Beauftragung externer Hilfsmittelberater

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V

73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V

74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V

75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V

76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V

78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V

79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V

80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V

81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG

84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG

85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV


 
 
 


Drucksache 301/14

... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S.502) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für die Ermittlung des Schlüssels für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer jeweils maßgebend ist, sowie nähere Bestimmungen über die Ermittlung der Schlüsselzahlen zu treffen. Derzeit liegen dem Verteilungsschlüssel noch die Ergebnisse der Statistik für das Jahr 2007 zugrunde. Die Geltungsdauer dieses Schlüssels ist bis zum Ende des Jahres 2014 begrenzt. Ab 2015 soll eine Umstellung auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010 als der neuesten verfügbaren Statistik erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 509/14 (Beschluss)

... Die Länder lehnen eine behördliche Anerkennung von Lehrgangsträgern ab. Sie sehen nicht das Erfordernis einer staatlichen Anerkennung, da auch die Unfallstatistik der DGUV in den vergangenen zehn Jahren nur ganz wenige Arbeitsunfälle beim Umgang mit Lasern ausweist. Damit ist der nicht unerhebliche behördliche Aufwand für ein solches Anerkennungsverfahren nicht zu rechtfertigen.



Drucksache 443/14

... Laut der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sind die Inobhutnahmen unbegleiteter Minderjähriger 2013 im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen. Diese Entwicklung hat sich 2014 noch einmal verschärft. Aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung gemäß § 87 SGB VIII ist das Jugendamt für die Inobhutnahme zuständig, in dessen Bezirk der Minderjährige aufgegriffen wird. Dementsprechend konzentriert sich der Zustrom auf wenige grenznahe Jugendämter an den Zugangsrouten, die 60 bis 90 Prozent aller Inobhutnahmen vornehmen. Da die Verwaltungs- und Vormundschaftskosten von den Kommunen selbst zu tragen sind, führt dies zu erheblichen finanziellen Belastungen.



Drucksache 9/14

... "(1) Bei der Einfuhr von Waren der Warennummern 0105 11 11 bis 0105 99 50, 0207 11 10 bis 0207 13 70, 0207 13 99 bis 0207 14 70, 0207 14 99 bis 0207 26 80, 0207 26 99 bis 0207 27 80, 0207 27 99 bis 0207 42 80, 0207 44 10 bis 0207 44 81, 0207 44 99 bis 0207 45 81, 0207 45 99 bis 0207 52 90, 0207 54 10 bis 0207 54 81, 0207 54 99 bis 0207 55 81, 0207 55 99 bis 0207 60 81, 0207 60 99, 0209 90 00, 0302 41 00, 0302 51 10, 0302 89 31, 0302 89 39, 0303 63 10 bis 0303 63 90, 0303 69 10, 0303 89 31, 0304 53 00, 0304 59 50, 0304 59 90, 0304 71 90, 0304 75 00, 0304 79 10, 0304 89 29, 0304 95 25, 0304 95 40, 0304 99 23, 0306 26 90, 0306 27 91, 0401 10 10 bis 0403 10 39, 0403 90 11 bis 0403 9069, 0404 10 02 bis 0407 90 90, 0408 11 80, 0408 19 81, 0408 19 89, 0408 9180, 0408 99 80, 0701 10 00, 0701 90 50, 0701 90 90, 1105 10 00, 1105 20 00, 1602 32 11, 1602 39 21, 1702 11 00, 1702 19 00, 2106 90 51, 2309 90 20, 3502 11 90 und 3502 19 90 bis 3502 90 70 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik hat der Einführer zum Zweck der Marktbeobachtung gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die folgenden Angaben zu machen:



Drucksache 297/14

... Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die entsprechenden Betäubungsmitteldelikte im Zeitraum von 2008 bis 2012 bundesweit massiv angestiegen. Besonders deutlich stellt sich die Lageentwicklung in den an die Tschechische Republik angrenzenden Ländern dar. In Sachsen stiegen die Rauschgiftdelikte seit dem Jahr 2009 um 65,1 Prozent an. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf das Anwachsen Crystal bezogener Straftaten zurückzuführen (+ 287,5 Prozent).



Drucksache 338/14

... es zusammen. Die Schlüsselzahlen für die Zeit nach vollständigem Inkrafttreten des fortschreibungsfähigen Schlüssels ab 2018 werden im Drei-Jahres-Turnus durch weitere Rechtsverordnungen des Bundesministeriums der Finanzen neu bestimmt. Die Gemeindeschlüsselzahlen werden nach dem gleichen Verfahren durch die jeweiligen Länder ermittelt. Zur Ermittlung der Schlüsselzahlen für die einzelnen Gemeinden werden die dem Schlüssel zu Grunde zu legenden Statistiken bestimmt, die Abgrenzung der zu berücksichtigenden Beschäftigten und ihrer Entgelte vorgenommen sowie das Verfahren zur Ermittlung der gewogenen durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesätze und zur Berechnung der Gemeindeschlüsselzahlen festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Allgemeiner Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Tabelle

Tabelle

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 619/14 (Beschluss)

Bericht über die Auswirkungen des Überschuldungsstatistikgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung



Drucksache 297/14 (Beschluss)

... Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die entsprechenden Betäubungsmitteldelikte im Zeitraum von 2008 bis 2012 bundesweit massiv angestiegen.



Drucksache 523/14 (Beschluss)

... Bevölkerungsstatistikgesetz



Drucksache 353/14 (Beschluss)

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes



Drucksache 509/1/14

... Die Länder lehnen eine behördliche Anerkennung von Lehrgangsträgern ab. Sie sehen nicht das Erfordernis einer staatlichen Anerkennung, da auch die Unfallstatistik der DGUV in den vergangenen zehn Jahren nur ganz wenige Arbeitsunfälle beim Umgang mit Lasern ausweist. Damit ist der nicht unerhebliche behördliche Aufwand für ein solches Anerkennungsverfahren nicht zu rechtfertigen.



Drucksache 265/14

... "3. das Ergebnis nach Nummer 2 durch die voraussichtliche jahresdurchschnittliche Zahl der Mitglieder aller Krankenkassen und durch die Zahl 12 teilt und für jede Krankenkasse mit der Zahl ihrer Mitglieder, die zum Ersten eines Monats in der Monatsstatistik des Vorvormonats gemeldet ist, vervielfacht."



Drucksache 177/14

... § 58e Absatz 1 Satz 3 knüpft diese Regelungsbefugnis ausdrücklich daran, dass durch eine solche Ausnahmeregelung das Erreichen des Ziels der Verringerung der Behandlung mit Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, nicht gefährdet werden darf und die Repräsentativität der Ermittlung der Kennzahlen der bundesweiten halbjährlichen Therapiehäufigkeit erhalten bleiben muss. Diese Bedingungen werden erfüllt, wenn Mastbetriebe von der Mitteilungspflicht ausgenommen werden, die nur zu einem geringen Anteil zur Anwendung von Antibiotika in der gewerbsmäßigen Tierhaltung beitragen. Ausgehend von epidemiologischstatistischen Prüfungen bleibt die Repräsentativität der Ermittlung der Kennzahlen der bundesweiten halbjährlichen Therapiehäufigkeit mit den in § 2 Satz 1 genannten Bestandsuntergrenzen für die jeweilige Tierart erhalten. Somit können die kleineren Mastbetriebe von den Mitteilungspflichten nach § 58a und § 58b ausgenommen werden. Zum Beispiel werden 99% der Masthühner in Betrieben im Sinne des Agrarstatistikgesetzes mit 10.000 Masthühnern und mehr gehalten. Bezugsgröße für den Bestand ist die Zahl der im jeweiligen Kalenderhalbjahr durchschnittlich gehaltenen Tiere. Da die Bestimmung der Zahl der im Halbjahresdurchschnitt in den Betrieben gehaltenen Tiere im Hinblick auf den Zweck der Festlegung von Bestandsuntergrenzen sehr aufwendig erscheint, enthält § 2 Satz 2 eine gesetzliche Vermutung, die auf die jeweils vorhandenen Haltungseinrichtungen abstellt. Danach wird vermutet, dass in einem Betrieb im Durchschnitt nicht mehr Tiere gehalten werden, als die betrieblichen Haltungseinrichtungen in Folge der zu beachtenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen nachweislich Platz bieten.



Drucksache 193/1/14

... Durch die Justizpraxis wird § 238 StGB seit seiner Einführung in einem Umfang angewandt, der einerseits den Bedarf für den neuen Tatbestand belegt (so aus Sicht der Praxis auch Peters, NStZ 2009, 238, 239) und andererseits erkennen lässt, dass die Gerichte bei der Subsumtion auch die limitierende Funktion der verschiedenen Tatbestandsvoraussetzungen im Blick behalten haben. Laut der Strafverfolgungsstatistik gab es bundesweit im Jahr



Drucksache 308/1/14

... entlassenen Abfälle von der Umweltstatistik bereitgestellt werden.



Drucksache 488/14 (Beschluss)

... Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost, Auftrag 174961

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/14 (Beschluss)




Zu § 1

1. Schritt: Verteilung eines Sockelbetrages von 15 Millionen Euro

2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes

3. Gesamtergebnis


 
 
 


Drucksache 308/14

... (19) Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Statistiken sind für die Bewertung der Einhaltung des Abfallrechts durch die Kommission von wesentlicher Bedeutung. Die Qualität und Zuverlässigkeit der Statistiken sollte durch Einführung einer einzigen Anlaufstelle für alle Abfalldaten, Streichung hinfälliger Berichtspflichten, Benchmarking der nationalen Berichterstattungsmethoden sowie Überprüfung der Datenqualität durch unabhängige Dritte verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 308/14 (Beschluss)

... entlassenen Abfälle von der Umweltstatistik bereitgestellt werden.



Drucksache 474/14

... Umweltstatistikgesetz



Drucksache 514/14 (Beschluss)

Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes



Drucksache 506/14

... Bei der Bundespolizei entfällt in geringem Maß Erfüllungsaufwand, da aufgrund der grundsätzlichen Abschaffung der räumlichen Beschränkung nach drei Monaten diese nach diesem Zeitraum nicht mehr durchgesetzt werden muss. Dies gilt auch für die für die Durchsetzung der räumlichen Beschränkung im Übrigen zuständigen Polizeien, Ausländerbehörden und Aufnahmeeinrichtungen der Länder. Entsprechend entfällt hinsichtlich der Verfolgung von Verstößen gegen die räumliche Beschränkung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit in geringfügigem Maß Aufwand für die insofern zuständigen Landesbehörden. In welchem Umfang der Aufwand genau entfällt, kann nicht beziffert werden. Angaben zu in der Vergangenheit verfolgten Verstößen liegen nicht vor. Verstöße gegen die räumliche Beschränkung können nach AufenthG oder AsylVfG als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten erfasst werden. Ordnungswidrigkeiten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht ausgewiesen. In Bezug auf Straftaten weist die Polizeiliche Kriminalstatistik die die räumliche Beschränkung betreffenden Tatbestände nicht gesondert aus.



Drucksache 406/14

... Absatz 2 greift den Sonderfall der Haltung von Pferden und bestimmten weiteren Equiden (im Folgenden: Pferde), insbesondere der Pensionspferdehaltung, auf. Betreiber eines Reitplatzes oder einer Reithalle (Sport- und Freizeitfläche) fallen unter die Negativliste. Die Haltung von Pferden, insbesondere die Pensionspferdehaltung, stellt jedoch insofern einen Sonderfall dar, als das Geschäftsmodell dieser Betriebe je nach Ausgestaltung in unterschiedlichem Umfang mit zweifelsfrei landwirtschaftlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Erzeugung von Futter für die Pferde verbunden ist. Diese landwirtschaftliche Tätigkeit ist somit bei ausreichender Flächenausstattung im Verhältnis zu den gehaltenen Tieren ein wesentliches Element der Gesamttätigkeit des Unternehmens. Daher gilt bei einer Haltung von Pferden der Nachweis einer nicht unwesentlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit auch bei Unterschreiten der Mindestschwelle von 38 Hektar als erbracht, wenn der antragstellende Betrieb eine ausreichende Flächenausstattung aufweist, um für die gehaltenen Pferde einen signifikanten Anteil des Grundfutters erzeugen bzw. den anfallenden Wirtschaftsdünger im Einklang mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht ausbringen zu können. Von einer ausreichenden Flächenausstattung wird ausgegangen, sofern je Großvieheinheit (GVE) mindestens 0,33 Hektar beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung stehen (das heißt maximal 3 GVE/ha). Dabei werden Pferde ab drei Jahren mit 1,1 GVE und Pferde unter drei Jahren sowie Ponys und bestimmte weitere Equiden mit 0,7 GVE gerechnet. Für den seltenen Fall, dass der Betrieb noch andere Tiere hält, werden diese in der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Die Equiden, auf die sich die Regelung bezieht, und der Schlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten werden in Anlage 2 geregelt. Er basiert auf dem in der Agrarstatistik verwendeten Schlüssel und wurde zum Teil unter Berücksichtigung des im Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" verwendeten Schlüssels angepasst sowie ergänzt um einige seltene flächenbezogene Tierhaltungen unter Zugrundelegung des Vieheinheitenschlüssels des



Drucksache 353/1/14

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes



Drucksache 437/14

... Die Vertragsparteien, Mitgliedstaaten der Europäischen Union - gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend "Beschluss" genannt), in Anbetracht der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des genannten Eigenmittelbeschlusses (nachstehend "Verordnung" genannt), in der Erwägung, dass die zentrale Zollabwicklung und andere Vereinfachungen der Zollförmlichkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (nachstehend "modernisierter Zollkodex" genannt) zur Schaffung günstiger Handelsbedingungen beitragen können, in der Erwägung, dass die einzige Bewilligung nach Artikel 1 Nummer 13 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission bis zum Beginn der Anwendbarkeit des modernisierten Zollkodex vergleichbare Erleichterungen bietet, in Anbetracht der Erklärung des Rates vom 25. Juni 2007 über die Aufteilung der Kosten für die Erhebung von Zöllen, die MwSt. sowie Statistiken im Rahmen des zentralisierten Clearing-Systems sowie der gemeinsamen Erklärung des Rates und der Kommission vom 25. Juni 2007 über die Bewertung der Funktionsweise des zentralisierten Clearing-Systems, in Anbetracht der Artikel 17 und 120 des modernisierten Zollkodex, wonach die von den Zollbehörden erlassenen Entscheidungen gemeinschaftsweit gelten und die Ergebnisse der Überprüfungen überall im Gebiet der Gemeinschaft die gleiche Beweiskraft haben, in Erwägung nachstehender Gründe:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2
Für die Zwecke dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Ermittlung und Weiterverteilung der Erhebungskosten

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Kapitel III
Streitbeilegung

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Kapitel II
Ermittlung und Weiterverteilung der Erhebungskosten

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Kapitel III
Streitbeilegung

Zu Artikel 6

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 531/14

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung



Drucksache 152/14

... Bei der Berechnung der Fallzahlen wurden die bisherigen Fallzahlen, sowie die Zahlen aus der Geburtenstatistik des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt.



Drucksache 653/14

... - Für die Berechnung der Fallzahlen wird in einem ersten Schritt von einem Fuhrparkbestand der Branche in Höhe von rund 80 000 Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2 801 bis 7 500 kg ausgegangen. Grundlage für die Annahme bildet die Studie "Kraftfahrzeugverkehr in Deutschland 2010 (KiD 2010)". Sie beziffert die Anzahl an Lastkraftwagen mit einer Nutzlast bis 3,5 Tonnen gewerblicher und privater Halter, die gelegentlich oder häufig für KEP-Dienste (Kurier-, Expressund Paket-Dienst) eingesetzt werden, auf insgesamt rund 151 900. Von dieser Zahl sind Fahrzeuge in Abzug zu bringen, die eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 2 800 kg aufweisen. Da aufgrund unterschiedlicher Bauarten und Hersteller der Fahrzeuge eine direkte Umrechnung von Nutzlast auf zulässige Gesamtmasse nicht möglich ist, wird im Folgenden von der Annahme ausgegangen, dass dies im Wesentlichen auf Fahrzeuge mit einer Nutzlast bis 999 kg zutrifft. Da entsprechende Angaben für das in Rede stehende Segment nicht vorliegen, wird deren Anteil auf Basis der Fahrzeugbestandsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (FZ 25) geschätzt. Diese weist zum 1. Januar 2013 einen Bestand von rund 2,3 Mio. Lastkraftwagen mit einer Nutzlast bis 3 499 kg aus. Hiervon entfielen rund 1,1 Mio. bzw. ein Anteil von knapp 48 Prozent auf Lastkraftwagen mit einer Nutzlast bis 999 kg. Bei Übertragung dieses Anteilswertes auf die 151 900 Fahrzeuge gemäß KiD 2010 ergibt sich ein Bestand an Lastkraftwagen in Höhe von rund 79 000. Da zusätzlich noch einige Fahrzeuge mit einer Nutzlast von über 3,5 Tonnen unter die maßgeblichen Gewichtsgrenzen fallen dürften, wird der Wert auf rund 80 000 Lastkraftwagen aufgerundet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/14




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

§ 24a
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV

aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV

Tabelle

bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV

Tabelle

Tabelle

Tabelle

cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV

Tabelle

b Verkürzung der Auditierungsintervalle

c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 288/14

... "Die in Satz 1 genannten Daten dürfen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auch übermittelt werden, wenn sie für Zwecke des Verdienststatistikgesetzes erforderlich sind." ‘



Drucksache 396/14

... Durch das Merkmal "oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele sollen darüber hinaus weitere anerkannte Diskriminierungsverbote erfasst und der Strafzumessungspraxis der notwendige Raum gegeben werden, um alle Formen der Hass- und Vorurteilskriminalität sachgerecht beurteilen zu können. Es greift als Auffangmerkmal den Grundsatz auf, der bereits den im Gesetzestext explizit genannten Kriterien "rassistisch" und "fremdenfeindlich" innewohnt, wonach die vermeintliche Andersartigkeit einer Personengruppe als Rechtfertigung für die Negierung der Menschenrechte und die Verletzung der Menschenwürde der Opfer missbraucht wird (s. o.; in der Wissenschaft wird insoweit auch von "gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" gesprochen, vgl. die Nachweise bei Glet, a.a.O., Seite 50, wobei anerkannt ist, dass bei diesem Ansatz die Größe der jeweiligen Gruppe grundsätzlich keine Rolle spielt, Hass- und Vorurteilskriminalität also z.B. auch von dem Mitglied einer Minderheitengruppe gegenüber dem einer Mehrheitsgruppe begangen werden kann, vgl. Krupna, a. a. O., Seite 20 ff.). Konkret kommen als "sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele insbesondere solche in Betracht, die im polizeilichen Erfassungssystem zur PMK unter dem Themenfeld "Hasskriminalität" als weitere Unterthemen neben "rassistisch" und "fremdenfeindlich" genannt werden, wobei die Unterthemen sich teilweise auch überschneiden können. Genannt werden dort antisemitische, gegen die religiöse Orientierung, gegen eine Behinderung, gegen den gesellschaftlichen Status oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe und Ziele. Mit dem Kriterium "gesellschaftlicher Status" werden beispielsweise durch ein sozialdarwinistisches Weltbild geprägte Straftaten gegen Obdachlose oder sonst sozial Schwache erfasst (zur Bedeutung dieser "Hassdelikte" vgl. Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Seite 134, 138, 694). Das Kriterium der "sexuellen Orientierung" umfasst auch Beweggründe und Ziele, die sich gegen die "sexuelle Identität" des Opfers richten (zur Begrifflichkeit vgl. Bundestagsdrucksache 16/1780, Seite 31, linke Spalte; zur Bedeutung dieser häufig auf einer homophoben Einstellung beruhenden Straftaten vgl. Bundestagsdrucksache 16/12634, Seite 6; Limmer, Gewalt gegen Schwule und Lesben, in Hasskriminalität - Vorurteilskriminalität, Projekt Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige - insbesondere: junge Menschen; herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, 2006, Seite 175 ff.). Die im Themenfeldkatalog PMK genannten Unterthemen sind dabei als Bezugspunkt auch insoweit von Interesse, als der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages auch vorgeschlagen hat, einen "verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuführen (ggf. eine Verlaufsstatistik PMK) - zumindest bei PMK-Gewaltdelikten" (Bundestagsdrucksache



Drucksache 544/14

... des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung einiger Verordnungen und Beschlüsse in den Bereichen freier Warenverkehr, Freizügigkeit, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Verkehrspolitik, Energie, Steuern, Statistik, transeuropäische Netze, Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit, Umwelt, Zollunion, Außenbeziehungen, Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Organe aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 1) geändert worden ist, eingerichtet haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 228/14 (Beschluss)

... Umweltstatistikgesetz



Drucksache 619/14

Bericht über die Auswirkungen des Überschuldungsstatistikgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung



Drucksache 531/14 (Beschluss)

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung



Drucksache 84/14

... Statistiken

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Rechten

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung der Regulierungsfeststellungen hinsichtlich Eignung, Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen

Artikel 5
Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung von Genehmigungen

Artikel 6
Investitionen

Artikel 7
Einhaltung von Rechtsvorschriften

Artikel 8
Wettbewerbliches Umfeld

Artikel 9
Kommerzielle Möglichkeiten Vertretungen von Luftfahrtunternehmen

4 Bodenabfertigung

Verkäufe, Ausgaben vor Ort und Zahlungsverkehr

4 Kooperationsvereinbarungen

4 Leasing

Franchise - und Branding-Vereinbarungen

Artikel 10
Zölle und Steuern

Artikel 11
Gebühren für die Nutzung von Flughäfen, Einrichtungen und Diensten

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistiken

Titel II
Regulierungszusammenarbeit

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement (ATM)

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computerreservierungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchsetzung

Artikel 22
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Beziehung zu anderen Übereinkünften

Artikel 26
Änderungen

Artikel 27
Kündigung

Artikel 28
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 29
Vorläufige Anwendung und Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Übergangsbestimmungen

Anhang III
(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung) Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und zugehörige Fragen Nr. 95/93

B. Flugverkehrsmanagement

C. Flugsicherheit Nr. 3922/91

D. Luftsicherheit

E. Umwelt Nr. 2006/93

F. Soziale Aspekte

G. Verbraucherschutz Nr. 90/314

Anhang IV
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 5 sowie Anhang I

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9
Die Absätze 1 bis 4 regeln das Recht der Luftfahrtunternehmen zur Einrichtung von Büros zu gewerb lichen

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 228/14

... Umweltstatistikgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltstatistikgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2892: Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand/sonstige Kosten

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 312/14

... 4. Eurostat-Abfallstatistik 2011.



Drucksache 400/14

... Weiterhin soll die neue Verordnung stärker dem aktuellen Unfallgeschehen bei Arbeitsmitteln Rechnung tragen. Daten aus der DGUV-Statistik für Tätigkeiten mit Handwerkszeugen oder Handmaschinen sowie ortsveränderlichen oder ortsfesten Maschinen und Ausrüstungen belegen den Handlungsbedarf:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 488/1/14

... Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost, Auftrag 174961

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/1/14




Zu § 1

1. Schritt: Verteilung eines Sockelbetrages von 15 Millionen Euro

2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes

3. Gesamtergebnis


 
 
 


Drucksache 16/14

... 11. Europäischer Verband für Windenergie (2013), "Wind in Power": Europäische Statistik 2012.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/14




1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN

2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER

3. VORHANDENE Unterstützung

4. VERBLEIBENDE Herausforderungen

5. Aktionsplan für MEERESENERGIE

5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016

i. Forum zum Thema Meeresenergie

a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen

b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen

c Arbeitsbereich Umweltschutz

ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie

5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020

iii. Europäische Industrieinitiative

iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften

6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte

7. Schlussfolgerung

8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.