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"Steuereinnahmen"
Drucksache 117/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... Die Steuerlast sollte vom Faktor Arbeit auf andere Quellen verlagert werden, wo die Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum weniger schädlich sind; gleichzeitig sollten Steuereinnahmen für einen angemessenen sozialen Schutz und wachstumsfördernde Ausgaben sichergestellt werden. Die Reduzierung der Besteuerung des Faktors Arbeit sollte auf relevante Komponenten der steuerlichen Belastung abstellen sowie auf den Abbau von Hindernissen und Negativanreizen für die Erwerbsbeteiligung, vor allem für diejenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind.
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Anhang - Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Anhang Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen
Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte
Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit
Drucksache 31/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung
... 8. Der Bundesrat fordert eine Prüfung der Haushaltsspielräume im Lichte der positiven Entwicklung von Wirtschaft und Steuereinnahmen zur weiteren Stärkung der öffentlichen Investitionen. Zudem müssen auch die Rahmenbedingungen zur Stärkung der privaten Investitionen optimiert werden.
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Trotz anhaltend hoher Wachstumsraten und einer Fülle an natürlichen Ressourcen ist es vielen Ländern nicht gelungen, im eigenen Land ausreichende Steuereinnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu erzielen. Die Schaffung fairer und effizienter Steuersysteme und -behörden bildet die Voraussetzung für nachhaltige Einnahmen. Außerdem sind weitere große Herausforderungen wie die Bekämpfung von Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und illegalen Finanzströmen zu bewältigen.
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 281/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
... b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Tarifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird. Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte. Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder. Die Ausgestaltung der Schuldenbremse für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund. Auch erhalten fünf Länder derzeit - bis zum Jahr 2019 - Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenregel, die von Bund und Ländergemeinschaft gemeinsam finanziert werden.
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... Die zuständigen Behörden der Länder werden die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das damit einhergehende Planfeststellungsverfahren für den Rahmenbetriebsplan durchführen. Der hierfür zusätzlich erforderliche Personal- und Sachaufwand ist nur eingeschränkt zu beziffern und wird im Einzelfall auf rund 75 000 bis 150 000 Euro geschätzt. Der Kostenschätzung wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Rahmenbetriebsplan zwölf bis vierundzwanzig Personenmonate über den Zeitraum eines Jahres kalkuliert werden sollten (jeweils sechs bis zwölf Personenmonate bzw. rund 800 bis 1600 Stunden jeweils im gehobenen und höheren Dienst). Auf Grundlage des Leitfadens der Bundesregierung zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands wurden für den gehobenen Dienst Lohnkosten von 35,10 Euro pro Stunde und für den höheren Dienst 58,10 Euro pro Stunde zugrunde gelegt. Bei zehn Anträgen beliefe sich der geschätzte jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung damit auf rund 750 000 bis 1,5 Millionen Euro. Dem gegenzurechnen sind erhöhte Einnahmen aus der Förderabgabe und Steuereinnahmen. Es lässt sich jedoch kaum einschätzen, wie viele Anträge die Unternehmen zukünftig stellen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
§ 22b Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
§ 22c Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
UVP -V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder UVP-V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
3. Weitere Kosten
VIII. Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der UVP-V Bergbau
Zu Nummer 1
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe g
Zu Nummer 2
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
Zu Nummer 1
Zu § 22b
Zu § 22c
Zu Nummer 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 516/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
... - Steuereinnahmen in Höhe von 280 067 500 T€,
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015 Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil II
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil III
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil IV
Drucksache 432/15
Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Für die öffentlichen Haushalte entstehen durch die Einführung des neuen Fahrtzwecks keine zusätzlichen Kosten. Bei den Behörden entfällt der Aufwand für die Verfolgung etwaiger Vergehen und die Entziehung der roten Händlerkennzeichen. Auch im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Fahrten mit roten Händlerkennzeichen ergeben sich keine Änderungen. Denn diese Fahrten wurden in der Vergangenheit unter Nutzung dieser Kennzeichen durchgeführt und vom Verordnungsgeber nicht beanstandet. Die Rechtsalge wird aufgrund der geänderten Rechtsprechung lediglich angepasst. Im Übrigen haben die Gerichte zugebilligt, dass die Herstellung der Betriebsbereitschaft gemeinsam mit einer bislang bereits zulässigen Fahrt rechtmäßig wäre, da dies dann eine untergeordnete Nebentätigkeit darstelle. Die bestehenden Alternativen (Verladen auf einen Anhänger etc.) würden ebenfalls keine zusätzlichen Steuereinnahmen generieren, dagegen Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger finanziell belasten.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten und Betriebsfähigkeitsfahrten mit rotem Kennzeichen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 34/15
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... (2) Die zuständigen Landeskassen überweisen die vorläufigen Einnahmen des Bundes nach Absatz 1 telegrafisch an die zuständigen Bundeskassen spätestens einen Arbeitstag nach dem Zugang der Steuerzahlungen. Soweit aus zwingenden Gründen eine solche Ablieferung nach dem tatsächlichen Aufkommen nicht möglich ist, sind die Bundesanteile täglich nach Schätzwerten abzuliefern, wobei auch die in Verwahrung gebuchten Steuereinnahmen zu berücksichtigen sind; der Ausgleich mit dem tatsächlichen Aufkommen ist unverzüglich durchzuführen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs im Ausgleichsjahr 2015
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
2 Allgemeines
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 1 Seite 1 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 2 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 1 Seite 3 Der Finanzausgleich unter den Ländern für die Zeit vom 01.10.2013 - 30.09.2014
Anlage 2 Seite 1 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage 2 Seite 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2015
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 3167: Entwurf der Ersten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... Das Ausmaß gewerbsmäßiger Rechtsverletzungen lässt sich nur schwer einschätzen, aber die ökonomischen Folgen wurden bereits ausführlich erörtert.4 Einer aktuellen Erhebung zufolge gaben über 800 Führungskräfte an, dass 11 % ihrer Unternehmen 2013 durch Schutzrechtsverletzungen geschädigt worden seien. 5 Nach den Statistiken über die Zollbeschlagnahme an den EU-Außengrenzen wegen des Verdachts auf Schutzrechtsverletzung sind 2012 über 90 000 Fälle registriert worden. 6 Etwa 70 % dieser Fälle betrafen Post- und Kuriersendungen, was die wachsende Bedeutung des Internethandels widerspiegelt. Beschlagnahmt wurden fast 40 Millionen Artikel, die, wenn sie echt gewesen wären, einen Wert von schätzungsweise knapp 1 Mrd. EUR gehabt hätten. Den Angaben eines Mitgliedstaats zufolge stehen vermutlich 81 % dieser rechtsverletzenden Produkte im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. 7 Die illegalen Erträge, die die organisierte Kriminalität mit diesen Aktivitäten erzielte, beliefen sich auf mehr als 100 Mio. EUR, während die Kosten für die Volkswirtschaft insgesamt - in Form von direkten Einnahmeverlusten für legale Unternehmen, entgangenen Steuereinnahmen, Arbeitsplatzverlusten und hohen Rechtsdurchsetzungskosten - annähernd das Fünffache dieses Betrags ausmachten (470 Mio. EUR).
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... - Eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik: Trotz beträchtlicher Fortschritte bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen müssen die Mitgliedstaaten die Defizite und Schuldenstände nach wie vor langfristig unter Kontrolle halten. Die Fiskalpolitik sollte differenziert gestaltet werden, je nach Lage des betreffenden Landes. Mitgliedstaaten mit größerem fiskalpolitischem Spielraum sollten Maßnahmen ergreifen, um die Binnennachfrage anzukurbeln, und sich dabei besonders auf die Investitionstätigkeit konzentrieren. Ferner sollten Qualitätsverbesserungen bei den öffentlichen Finanzen erzielt werden, indem die Ausgabeneffizienz gesteigert und bei den Ausgaben der öffentlichen Hand produktiven Investitionen Vorrang eingeräumt sowie das Steuersystem effizienter und investitionsfördernder gestaltet wird. Steuerhinterziehung und Steuerumgehung müssen bekämpft werden, um Gerechtigkeit herzustellen und den Mitgliedstaaten die Steuereinnahmen zu sichern, auf die sie Anspruch haben.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 648/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
... 4. Die Kommission empfiehlt, für die auskömmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) zukünftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Falls der erforderliche Finanzierungsbedarf aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs alleine nicht abgedeckt werden kann, hält der Bundesrat weitere Nutzerfinanzierungen für erforderlich. Dafür sieht er insbesondere folgende Optionen: die Ausweitung der entfernungsabhängigen Lkw-Maut auf alle Bundes-, im nächsten Schritt auch alle Landesstraßen sowie die Einbeziehung von Lkw ab 7,5 Tonnen auf diesem Netz.
Drucksache 350/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... 1. Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zuletzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte darüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Entwicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhaltend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung).
Drucksache 648/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
... 4. Die Kommission empfiehlt, für die auskömmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) zukünftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Falls der erforderliche Finanzierungsbedarf aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs alleine nicht abgedeckt werden kann, hält der Bundesrat weitere Nutzerfinanzierungen für erforderlich. Dafür sieht er insbesondere folgende Optionen: die Ausweitung der entfernungsabhängigen Lkw-Maut auf alle Bundes-, im nächsten Schritt auch alle Landesstraßen sowie die Einbeziehung von Lkw ab 7,5 Tonnen auf diesem Netz.
Drucksache 639/1/14
... Die Kommission empfiehlt, für die auskömmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) zukünftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 350/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... a) Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zuletzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte darüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Entwicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhaltend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung).
Drucksache 559/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung
... - Mehr Haushaltsmittel aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) sowie Ausweitung der Nutzerfinanzierung
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung
Drucksache 249/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 COM(2014) 406 final
... i) die Finanzierung neuer versicherungsfremder Leistungen (Mütterrente) durch Steuereinnahmen erfolgt, um u.a. einen weiteren Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden,
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014
Drucksache 639/14 (Beschluss)
... Die Kommission empfiehlt, für die auskömmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) zukünftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 571/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)
... - Steuereinnahmen in Höhe von 277 479 000 T€,
Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes
Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht
Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan
Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan
Drucksache 186/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... ee) Länder und Kommunen durch eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen der Zukunft entsprechen zu können, insbesondere in den Bereichen der Bildung, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der allgemeinen Daseinsvorsorge,
Drucksache 680/13
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für eine gerechte und zukunftsorientierte Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik in Deutschland
... Umfangreiche Steuererhöhungen und eine Politik neuer Belastungen und Abgaben sind ein Irrweg. Steuerpolitik ist vor allem auch Wirtschafts- und Wachstumspolitik. Im internationalen Steuerwettbewerb ringen die Länder um günstige steuerliche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, Facharbeitskräften und Kapital. So ist es kein Zufall, dass kaum mehr eine Industrienation Vermögensteuer erhebt und dass die meisten Staaten Kapitaleinkünfte auf niedrigem Niveau abgeltend besteuern. Diese Realitäten sind auch an der deutschen Steuerpolitik nicht spurlos vorübergegangen. Deutschland ist dem internationalen Trend gefolgt und hat durch wachstumsfördernde Steuersenkungen die Grundlagen für den heutigen wirtschaftlichen Erfolg geschaffen. Rekordsteuereinnahmen von über 600 Milliarden Euro im Jahr 2012 zeigen, dass dieser Schritt richtig war. Nicht zuletzt deswegen hat Deutschland den Weg durch die Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise gut gemeistert, ist europäische "Wachstumslokomotive" und Hochbeschäftigungsland. Die aktuelle volkswirtschaftliche Steuerquote von 23,4 Prozent übertrifft selbst die Quoten Mitte der neunziger Jahre mit Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und hohen Ertragssteuersätzen. Sie zeigt, dass sich Steuersatzsenkungen bei gleichzeitigem Abbau von Ausnahmen und Schlupflöchern langfristig bezahlt machen.
Drucksache 329/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a des Einkommensteuergesetz es auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte und weiterer Vorschriften
... Über den Schlüssel nach § 1 können nicht sämtliche Einnahmen aus der Ausübung des Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahrens nach den §§ 50 und 50a EStG aufgeteilt werden. Betroffen sind insbesondere die Steuereinnahmen von Vergütungsschuldnern, für die kein zuständiges inländisches Finanzamt besteht (z.B. weil kein inländischer Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung und keine inländische Betriebstätte bestehen). Die Einnahmen werden hier entsprechend dem Verhältnis der Aufkommensanteile der Länder aus dem Steuerabzug bei Vergütungsschuldnern mit inländischer Betriebstätte oder inländischem Wohnsitz verteilt (entsprechende Anwendung des Verteilungsschlüssels nach § 1 der Verordnung).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte
§ 1 Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundeszentralamt für Steuern
§ 2 Anwendungszeitpunkte zum Einkommensteuergesetz
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 1 Grundregel
§ 2 Verteilung bei gebietsfremden Vergütungsschuldnern
§ 3 Verfahren zur Verteilung des Steueraufkommens
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2544: Entwurf einer Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a des Einkommensteuergesetzes auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte und weiterer Regelungen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 512/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung - COM(2013) 348 final
... 1. In den letzten Jahren haben sich Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung entwickelt und sind in der Europäischen Union sowie weltweit in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Es gehen Milliarden Euro verloren. Durch die Eindämmung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung könnten die Mitgliedstaaten höhere Steuereinnahmen erzielen und dadurch auch mehr Spielraum zur Umgestaltung ihrer Steuersysteme erhalten, so dass das Wachstum entsprechend dem Jahreswachstumsbericht für 2013 gefördert wird. Davon abgesehen ist die verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Anbetracht des Umfangs des Problems nicht nur eine Frage der Einnahmen, sondern auch der Fairness. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten so wie jetzt sollten ehrliche Steuerzahler nicht durch zusätzliche Steuererhöhungen belastet werden, um durch Steuerbetrüger und Steuerflüchtlinge verursachte Einnahmeverluste auszugleichen.
Drucksache 681/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2012
... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zukünftig sicherzustellen, dass alle von den Ländern gemeldeten Einnahmen, insbesondere auch Gewerbesteuereinnahmen aus gemeindefreien Gebieten (sog. "Offshore-Windkraftanlagen"), im Rahmen des Länderfinanzausgleichs berücksichtigt werden. Die §§ 7 und 8 des
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Die Alterung, steigende Abhängigkeitsquotienten und eine schrumpfende Erwerbsbevölkerung stellen eine Bedrohung für die Finanzierbarkeit und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Sozialhaushalte dar11. Infolge der Wirtschaftskrise stieg die Arbeitslosigkeit, die Steuereinnahmen gingen zurück, und die Zahl der Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen müssen, erhöhte sich, was die Nachhaltigkeit unserer Sozialschutzsysteme noch mehr gefährdet.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 681/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2012
... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zukünftig sicherzustellen, dass alle von den Ländern gemeldeten Einnahmen, insbesondere auch Gewerbesteuereinnahmen aus gemeindefreien Gebieten (sog. "Offshore-Windkraftanlagen"), im Rahmen des Länderfinanzausgleichs berücksichtigt werden. Die §§ 7 und 8 des
Drucksache 309/13
Gesetzesantrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG )
... Die Hartz IV-SoBEZ gemäß § 11 Absatz 3a FAG werden durch die Ländergesamtheit finanziert, die in Höhe der SoBEZ Umsatzsteuereinnahmen aus dem Länderanteil dem Bund überträgt. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen verringern sich gegenüber dem Betrag von 807 Mio. Euro im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 um 30 Mio. Euro auf 777 Mio. Euro. Die Höhe der Umsatzsteuereinnahmen, die die Länder ab 2014 auf den Bund übertragen, ist daher ebenfalls um 30 Mio. Euro zu verringern. Dementsprechend erhalten die ostdeutschen Flächenländer jährlich 30 Mio. Euro weniger Zuweisungen gemäß § 11 Abs. 3a Satz 1 FAG.
Drucksache 72/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... Die jährlichen Steuerausfälle sind in der Gesetzesbegründung mit lediglich 20 Mio. Euro aufgeführt. Diese Angabe bezieht sich auf die Anhebung des Abzugsvolumens für die Basisversorgung von 20 000 auf 24 000 Euro. Die Höhe der Steuerausfälle deutet auf eine geringe Nutzung (nur rund 12 500 Steuerpflichtige) der Verbesserungen in einer Anlaufphase hin. Dies erscheint bei einer Gesamtzahl von rund 4 Mio. Selbständigen in Deutschland tendenziell zu gering. In längerfristiger Betrachtung (20 bis 30 Jahre) kommt hinzu, dass die Absenkung der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkontos ebenfalls eine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Milliardenbereich bedeutet. Verteilt auf die anzurechnenden Jahre ist mit jährlichen Steuerausfällen von rund 50 Mio. Euro für jede 1 Mio. abgeschlossener Verträge zu rechnen. Hierdurch würden entgegen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte leichtfertig Steuereinnahmen in der Zukunft preisgegeben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 92a Absatz 2 Satz 3 EStG
3. Zum Gesetz insgesamt
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Nicht angemeldete Erwerbsarbeit ist ein wichtiges Thema für den Einzelhandel. In der informellen Wirtschaft47 tätige Personen sind von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen und erhalten keine Sozialleistungen. Sie sind somit hohen sozialen Risiken ausgesetzt, haben ein niedriges Einkommen und nur geringen Sozialschutz. Darüber hinaus belastet die informelle Wirtschaft den Haushalt durch Mindereinnahmen, da die Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge geringer ausfallen. Die informelle Wirtschaft bewirkt dadurch eine höhere steuerliche Belastung der regulären Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 309/13 (Beschluss)
... Die Hartz IV-SoBEZ gemäß § 11 Absatz 3a FAG werden durch die Ländergesamtheit finanziert, die in Höhe der SoBEZ Umsatzsteuereinnahmen aus dem Länderanteil dem Bund überträgt. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen verringern sich gegenüber dem Betrag von 807 Mio. Euro im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 um 30 Mio. Euro auf 777 Mio. Euro. Die Höhe der Umsatzsteuereinnahmen, die die Länder ab 2014 auf den Bund übertragen, ist daher ebenfalls um 30 Mio. Euro zu verringern. Dementsprechend erhalten die ostdeutschen Flächenländer jährlich 30 Mio. Euro weniger Zuweisungen gemäß § 11 Absatz 3a Satz 1 FAG.
Drucksache 72/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... Die jährlichen Steuerausfälle sind in der Gesetzesbegründung mit lediglich 20 Mio. Euro aufgeführt. Diese Angabe bezieht sich auf die Anhebung des Abzugsvolumens für die Basisversorgung von 20 000 auf 24 000 Euro. Die Höhe der Steuerausfälle deutet auf eine geringe Nutzung (nur rund 12 500 Steuerpflichtige) der Verbesserungen in einer Anlaufphase hin. Dies erscheint bei einer Gesamtzahl von rund 4 Mio. Selbständigen in Deutschland tendenziell zu gering. In längerfristiger Betrachtung (20 bis 30 Jahre) kommt hinzu, dass die Absenkung der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkontos ebenfalls eine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Milliardenbereich bedeutet. Verteilt auf die anzurechnenden Jahre ist mit jährlichen Steuerausfällen von rund 50 Mio. Euro für jede 1 Mio. abgeschlossener Verträge zu rechnen. Hierdurch würden entgegen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte leichtfertig Steuereinnahmen in der Zukunft preisgegeben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 92a Absatz 2 Satz 3 EStG
3. Zum Gesetz insgesamt
4. Zum Gesetz insgesamt
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... Die Verwirklichung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems in einer ausreichenden Zahl von Mitgliedstaaten hätte in Bezug auf die unter die Verstärkte Zusammenarbeit fallenden Finanztransaktionen unmittelbare, spürbare Vorteile bei allen drei genannten Aspekten. In diesem Zusammenhang würde die Position der teilnehmenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf Verlagerungsrisiken, Steuereinnahmen, die Effizienz des Finanzmarktes und die Vermeidung von Doppelbesteuerung oder doppelter Nichtbesteuerung gestärkt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
Drucksache 677/2/13
Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor
... Angesichts der vorstehenden Befunde besteht die Gefahr, dass die heimische Finanzwirtschaft Geschäftspotentiale und die öffentlichen Haushalte Steuereinnahmen in beträchtlichem Volumen verlieren.
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Diese Herausforderungen müssen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung betrachtet werden: So wird geschätzt, dass die Weltbevölkerung bis 2050 auf mehr als 9 Mrd. Menschen anwachsen wird, wobei sich die Bevölkerung Afrikas südlich der Sahara voraussichtlich mehr als verdoppeln wird. Bis 2050 werden knapp 80 % der Weltbevölkerung auf Afrika und Asien entfallen. Die Zunahme des Durchschnittsalters der Weltbevölkerung wird sich wohl am stärksten auf die Entwicklungsländer auswirken und dort vor allem für die Gesundheits- und Rentensysteme sowie die Steuereinnahmen negative Folgen haben.
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 186/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... e) Länder und Kommunen durch eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen der Zukunft entsprechen zu können, insbesondere in den Bereichen der Bildung, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der allgemeinen Daseinsvorsorge,
Drucksache 276/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen COM(2012) 206 final
... Eine solche rückwirkende MwSt-Berichtigung im Nachhinein wäre äußerst umständlich und würde die Unternehmen abschrecken, ohne tatsächlich neue Steuereinnahmen zu generieren (sofern auf jeder Stufe die Vorsteuer einbehalten würde). Um dies zu vermeiden, sollte die Mehrwertsteuer nicht auf die Lieferung eines Gutscheins in der Absatzkette erhoben werden, sondern nur auf den letzten Umsatz bei der Einlösung.
Drucksache 390/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2011) - COM(2012) 373 final
... Neben Bedenken angesichts angeblicher Mängel bei der Begründung der Subsidiarität brachten mehrere nationale Parlamente vor, der Vorschlag falle in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Ihrer Ansicht nach würde sich der Vorschlag negativ auf die Mitgliedstaaten auswirken, da diese die Körperschaftsteuer nicht als Instrument zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einsetzen könnten. Sie waren der Auffassung, die Mitgliedstaaten verlören durch den Vorschlag ihre individuellen Wettbewerbsvorteile und es entstünde indirekter Druck auf die nationalen Steuersätze, was zu einer Verschlechterung der Haushaltslage und geringeren Steuereinnahmen führen könne. Darüber hinaus wurde in zwei begründeten Stellungnahmen, in denen die Frage der Verhältnismäßigkeit aufgeworfen wurde, darauf verwiesen, dass der Vorschlag über das Erforderliche hinausginge und zu zwei verschiedenen Körperschaftsteuersystemen führe, die unnötige Verwaltungslasten mit sich brächten.
Bericht
1. Einleitung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe
2.1. Kommission
2.2. Nationale Parlamente
2.3. Europäisches Parlament und Rat
2.4. Ausschuss der Regionen
2.5. Gerichtshof
3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden
3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle
3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab
Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18
Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19
5 Fluggastdatensätze20
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 409/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... Artikel 2: Definition der finanziellen Interessen der Union - In diesem Artikel wird die zu den Zwecken dieser Richtlinie geltende Definition des Begriffs "finanzielle Interessen der Union" festgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuereinnahmen unter Beachtung des einschlägigen Unionsrechts einerseits und der Zurverfügungstellung entsprechender Mehrwertsteuermittel für den EU-Haushalt besteht, da jedes Versäumnis bei der Erhebung ersterer potenziell zu einer Verringerung letzterer führt.21 Folglich ist davon auszugehen, dass Mehrwertsteuerbetrug den finanziellen Interessen der EU schadet und daher durch die vorgeschlagene Richtlinie erfasst wird.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Rechtlicher Kontext
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3 Wahl des Instruments
3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definition der finanziellen Interessen der Union
Titel II Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 3 Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 4 Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten
Titel III Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 5 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen natürliche Personen
Artikel 8 Freiheitsstrafen
Artikel 9 Mindestsanktionen für juristische Personen
Artikel 10 Sicherstellung und Einziehung
Artikel 11 Zuständigkeit
Artikel 12 Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten
Artikel 13 Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Artikel 14 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 15 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
Artikel 16 Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Darüber hinaus bleiben auch Dutzende Milliarden Euro oft ungemeldet und unversteuert an Offshore-Standorten, was die staatlichen Steuereinnahmen weiter schmälert. Angesichts dieser Größenordnung ist eine wirksamere Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht nur eine Frage der Steuereinnahmen, sondern auch der Fairness. Es darf nämlich nicht außer Acht gelassen werden, dass die allermeisten Steuerpflichtigen in der EU im Allgemeinen bestrebt sind, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diesen ehrlichen Steuerpflichtigen dürfen gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine zusätzlichen Steuererhöhungen auferlegt werden, um die durch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung entgangenen Einnahmen auszugleichen. Im Vordergrund sollte daher die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung stehen. In der vorliegenden Mitteilung wird nicht auf die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit an und für sich eingegangen, wenngleich sie im Zusammenhang mit der Umgehung indirekter Steuern auftreten kann; die Strategie zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit wurde in der Mitteilung KOM (2007)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... Der EFR stützt sich auf 27 nationale Forschungssysteme der Mitgliedstaaten, die aus nationalen Steuereinnahmen finanziert werden. Diese Systeme werden soweit voneinander getrennt bleiben, wie dies der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten nutzt. Dadurch wird Europa die Möglichkeit gegeben, das Kapital, das in seiner wissenschaftlichen, kulturellen und geografischen Vielfalt liegt, optimal auszuschöpfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten und Regionen ihre eigenen Forschungssysteme auf der Grundlage der eigenen Stärken und im Einklang mit intelligenter Spezialisierung aufbauen. Um allerdings einen global wettbewerbsfähigen EFR zu verwirklichen, durch den Europa eine führende Rolle bei der Bewältigung großer Herausforderungen übernehmen kann und an dem alle Mitgliedstaaten mitwirken, müssen die nationalen Systeme untereinander und gegenüber der ganzen Welt offener, stärker verknüpft und interoperabel sein.
1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund
Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme
Die Schwerpunktbereiche des EFR
Aktueller Stand
Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR
2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln
2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme
2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung
2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz
Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung
Die Kommission - mehr Unterstützung
Transparente Überwachung
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Schlüsseltechnologien - Eine Brücke zu Wachstum und Beschäftigung COM(2012) 341 final
... Im Bereich der KET ist die soziale Rentabilität der Investitionen beträchtlich. Fallstudien belegen, dass öffentliche Investitionen mehr als das Vierfache an zusätzlichen Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen generieren können.6 Noch größere Bedeutung haben die KET-Anwendungen, die die Wettbewerbsfähigkeit direkt und indirekt steigern und Arbeitsplätze, Wachstum und Vermögen in der Volkswirtschaft schaffen7.
1. Einführung
2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU
3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung
4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie
5. Ein Integrierter KET-Rahmen
5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept
5.3. Staatliche Beihilfen
5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB
5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET
5.6. Kompetenzen
5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus
6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte
Anhang
1. Definition eines auf KET basierenden Produkts
2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten
2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften
Drucksache 475/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
... Die mit der Ansiedlung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt verbundenen Mehraufwendungen des Bundes sowie der Verzicht des Bundes, der Länder und der Gemeinden auf Steuereinnahmen sind der Höhe nach nicht geeignet, Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, auszulösen.
Drucksache 502/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... J. in der Erwägung, dass die in Ostjerusalem lebenden Palästinenser 37 % der Bevölkerung Jerusalems ausmachen und 36 % der Steuereinnahmen der Stadt von ihnen stammen, aber nur 10 % der Ausgaben des kommunalen Haushalts nach Ostjerusalem fließen, sodass kommunale Dienste nur unzureichend bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass die meisten palästinensischen Einrichtungen, auch das Orient-Haus, von den israelischen Behörden in Ostjerusalem geschlossen wurden, sodass in Bezug auf palästinensische Einrichtungen und Leitungsstrukturen für die palästinensische Bevölkerung vor Ort ein Vakuum entstanden ist, das weiterhin Anlass zur Sorge gibt;
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Das Online-Glücksspiel1 ist eine rasch zunehmende Dienstleistungstätigkeit in der EU mit jährlichen Wachstumsraten von knapp 15 %2. Für 2015 wird mit jährlichen Einnahmen in einer Größenordnung von 13 Mrd. EUR gerechnet, während sie 2011 bei 9,3 Mrd. EUR lagen. Dies entspräche einer Wachstumsrate von fast 40 %3. Die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors lässt sich auch am hohen Innovationsniveau der EU-Glücksspielindustrie und den steigenden Steuereinnahmen in den Mitgliedstaaten ermessen.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 759/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie COM(2012) 729 final
... Es verursacht hohe Kosten in der Gegenwart und in der Zukunft. Die Einsparungen, die mithilfe der Jugendgarantien erzielt werden können, gehen über die reinen Einsparungen der Systeme der sozialen Sicherheit hinaus. Werden Arbeitslosigkeit und der Verlust von Qualifikationen vermieden, so entsteht ein langfristiger Nutzen für die jungen Menschen und die Wirtschaft, da die Arbeitslosigkeit über den gesamten Lebenszyklus gesehen sinkt, das Lebenseinkommen (und damit die Steuereinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge) steigt und weniger soziale und gesundheitliche Probleme entstehen4.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage:
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit:
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften
Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung
Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Einsatz der EU-Strukturfonds
Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme
Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme
4 Finanzierung
Bewährte Verfahren
4 Monitoring
4 Sensibilisierung
Drucksache 694/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
... - Steuereinnahmen in Höhe von 260 611 000 T €,
Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2013
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 Haushaltsgesetz
Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes Komponenten zur Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme Betrag für 2013
Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht Finanzierungsübersicht Betrag für 2013 Betrag für 2012
Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan Kreditfinanzierungsplan Betrag für 2013 Betrag für 2012
Drucksache 699/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
... - Steuereinnahmen in Höhe von 256 156 000 T €,
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 Haushaltsgesetz
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil II
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht
Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan
Drucksache 820/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabak erzeugnissen und verwandten Erzeugnissen COM(2012) 788 final
... Aus einem weiteren Blickwinkel betrachtet soll die überarbeitete Richtlinie zum übergeordneten Ziel der EU, das "Wohlergehen ihrer Völker" zu fördern (Art. 3 EUV), und zur Strategie Europa 2020 beitragen. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben und ihnen dabei geholfen wird, sich vor vermeidbaren Krankheiten und vorzeitigem Tod zu schützen, wirkt sich dies positiv auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit aus. Ein unbeabsichtigter, aber willkommener Nebeneffekt der Maßnahmen gegen den Handel mit nicht richtlinienkonformen Erzeugnissen besteht darin, dass die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten besser geschützt sind, da diese Erzeugnisse oft auch gegen nationale Steuervorschriften verstoßen.
Drucksache 135/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union COM(2012) 85 final
... Die Gewinne aus diesen Aktivitäten werden gewaschen und dem legalen Wirtschaftskreislauf zugeführt. Kriminelles Vermögen wird zunehmend aus dem Mitgliedstaat, in dem die Straftat verübt wurde, in andere Mitgliedstaaten umgelenkt und dort beiseite geschafft oder investiert 3. Dies erschwert die Bekämpfung der grenzübergreifenden organisierten Schwerkriminalität in der EU und beeinträchtigt den Binnenmarkt in seiner Funktionsweise, da der Wettbewerb redlicher Unternehmen gestört und das Vertrauen in das Finanzsystem unterminiert wird .4 Nicht zuletzt entgehen den Mitgliedstaaten und der EU dadurch auch Steuereinnahmen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU
1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
2.3. Rechtsgrundlage
2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
2.5. Wahl des Instruments
2.6. Erläuterung der Artikel
- Gegenstand Artikel 1
- Begriffsbestimmungen Artikel 2
- Einziehung Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4
- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5
- Dritteinziehung Artikel 6
- Sicherstellung Artikel 7
- Garantien Artikel 8
- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9
- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10
- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11
Vorschlag
Titel I Gegenstand Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Sicherstellung Einziehung
Artikel 3 Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung
Artikel 4 Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten
Artikel 5 Einziehung ohne vorherige Verurteilung
Artikel 6 Dritteinziehung
Artikel 7 Sicherstellung
Artikel 8 Garantien
Artikel 9 Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung
Artikel 10 Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Statistik
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Berichterstattung
Artikel 14 Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 645/2/12
Antrag der Länder Hessen, Bayern, Niedersachsen, Sachsen
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012
... 1. Der Bundesrat begrüßt das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen. Das Abkommen ist ein wesentlicher Beitrag zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit. Es wird zu höheren und stetig anfallenden Steuereinnahmen führen.
Drucksache 254/2/12
Antrag der Länder Hessen, Bayern, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012
... 1. Der Bundesrat begrüßt das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen. Das Abkommen ist ein wesentlicher Beitrag zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit und trägt zur Verstetigung der Steuereinnahmen bei.
Drucksache 40/11
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
... Der Bundesrechnungshof hält die hohen Mitnahmeeffekte der Steuerermäßigungen für inakzeptabel. Wenn Steuerpflichtige bestimmte Dienst- oder Handwerkerleistungen ohnehin legal durchführen lassen, ist eine Förderung nicht sinnvoll. Bund und Länder verzichten damit in zahlreichen Fällen ohne Grund auf Steuereinnahmen.
Bericht
0 Zusammenfassung
1 Gegenstand der Untersuchung
2 Rechtslage
2.1 Kurzüberblick
Tabelle
2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung
3 Feststellungen
3.1 Finanzielles Volumen
3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung
Tabelle
3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern
3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen
Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten
3.3.2 Handwerkerleistungen
Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten
3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung
3.5 Normenvollzug
3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung
3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen
3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung
3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten
3.5.5 Vorrangprüfung
3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen
3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden
3.6 Evaluierung
4 Würdigung
4.1 Mitnahmeeffekte
4.2 Maschinelles Risikomanagement
4.3 Normenvollzug
4.4 Zielerreichung
5 Empfehlung
6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
7 Abschließende Würdigung und Empfehlung
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... beispielsweise könnte die umfassende Integration der Roma in den Arbeitsmarkt einigen Ländern einen jährlichen wirtschaftlichen Nutzen von rund 0,5 Mrd. EUR bringen. Eine höhere Erwerbsquote der Roma hätte gleich mehrere Vorteile: eine bessere wirtschaftliche Produktivität, geringere staatliche Sozialhilfeleistungen und höhere Einkommenssteuereinnahmen. Der genannten Weltbank-Untersuchung zufolge brächte die Integration der Roma in den Arbeitsmarkt den einzelnen Ländern jährlich steuerliche Vorteile in Höhe von schätzungsweise rund 175 Mio. EUR. All diese wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Roma-Integration könnten wiederum dazu führen, dass die Gesellschaft den Roma mehr Offenheit entgegenbringt, und so zu ihrer reibungslosen Integration in die Gemeinschaften, in denen sie leben, beitragen.
Drucksache 737/11
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
... Die negative demografische Entwicklung tangiert die öffentlichen Finanzsysteme, die öffentlichen Verwaltungen und den öffentlichen Dienst u.a. dadurch, dass für die betroffenen Gebietskörperschaften der relative Anteil an den gesamten Steuereinnahmen abnimmt, die Ausgaben für öffentliche Leistungen mit hohem Fixkostenanteil je Einwohner aber steigen. In den neuen Ländern kommen die Belastungen durch das Auslaufen des Solidarpakts II bis zum Jahr 2020 noch erschwerend zu dieser Entwicklung hinzu.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten der öffentlichen Haushalte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 628/11
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
... es erstatteten Kapitalertragsteuer sowie an der vom Bundeszentralamt für Steuern anlässlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer auf die einzelnen Länder nach § 5 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes sind die jeweiligen Steuereinnahmen des Vorjahres nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern in der jeweils gültigen Fassung unter Berücksichtigung der Zerlegungsanteile nach dem Zerlegungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung jedoch ohne Berücksichtigung der nach § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erstatteten Kapitalertragsteuer."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
§ 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
§ 17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17b Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17c Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Fi nanzverwaltu ngsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
3 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1858: Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Drucksache 260/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums
... Die mit der Ansiedlung des IRENA-Innovations- und Technologienzentrums verbundenen Mehraufwendungen des Bundes sowie der Verzicht des Bundes, der Länder und der Gemeinden auf Steuereinnahmen sind der Höhe nach nicht geeignet, Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, auszulösen.
Drucksache 743/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)
... b) Der Bundesrat stellt ferner fest, dass sich die Entwicklung der Steuereinnahmen im Zuge der konjunkturellen Erholung der beiden zurückliegenden Jahre zwar wieder stabilisiert hat. Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten haben sich in den vergangenen Monaten aber erneut deutlich eingetrübt. Die Bundesregierung erwartet, dass sich das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2012 um nur noch 1 v.H. erhöht. Sachverständigenrat und Deutsche Bundesbank gehen in ihren Prognosen für das kommende Jahr sogar von noch etwas geringeren BIP-Zuwächsen aus. Der Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Aktivität läge damit unter der von der Bundesregierung ermittelten Wachstumsrate des Produktionspotenzials.
Drucksache 362/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
... Für diese Ertragsteuerausfälle müssen entsprechende Kompensationsmittel für Länder und Gemeinden bereitgestellt werden. Die Höhe der Kompensationsmittel und ihre Verteilung auf Länder und Kommunen sollte im Rahmen der bereits bestehenden Arbeitsgruppe der Bundesregierung und der Länderfinanzminister zur Evaluierung der Wirkungen der Kernbrennstoffsteuer beziffert werden. Wegen der erheblichen Auswirkungen des Zertifikatehandels auf die Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden sollte zunächst die Höhe der Steuerausfälle geschätzt und sodann zeitnah nach dem Inkrafttreten jährlich vom Bund ausgeglichen werden.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 833/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Abbau grenzübergreifender Erbschaftsteuerhindernisse in der EU KOM (2011) 864 endg.
... Das Konzept, das mit dem heute angenommenen Paket verfolgt wird, spiegelt die Ansicht der Kommission wider, dass einige grenzübergreifende Probleme im Steuerbereich durch eine Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften (und eine Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung) wirksam gelöst werden können. Vor einigen Jahren 9 wies die Kommission darauf hin, dass es in vielen Fällen ausreichen dürfte, wenn sich die Mitgliedstaaten an die in den Verträgen verankerten Vorschriften halten und unilateral bestimmte konkrete Lösungen umsetzen, um Diskriminierung und Doppelbesteuerung zu beseitigen und die Befolgungskosten für Unternehmen und Bürger, die mit mehr als einem Steuersystem zu tun haben, zu senken. Durch eine solche Koordinierung könnten die Mitgliedstaaten ihre Steuereinnahmen besser schützen und Streitigkeiten über einzelne Bestimmungen würden vermieden.
1. Einführung
2. Derzeitige Bestimmungen zur Besteuerung von Erbschaften
3. Die Probleme ihr Ausmass
4. Lösungsvorschläge
5. Fazit Folgemassnahmen
Anhang I Verzeichnis der Steuern, die in den Mitgliedstaaten auf Erbschaften Angewendet werden
Anhang II Doppelbesteuerungsabkommen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer
Drucksache 551/11
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010
... Finanzkraftmesszahl der Gemeindesteuereinnahmen nach § 8 FAG
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.