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Drucksache 230/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Fahrlehrer -Ausbildungsordnung

3 Inhaltsübersicht

Anlage n

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

§ 1
Ort der Ausbildung

§ 2
Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 3
Ausbildungsfahrschule

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

3 Übersicht

4 Verkehrsverhalten

4 Recht

4 Technik

4 Umweltschutz

4 Fahren

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung


 
 
 


Drucksache 310/12

... ) und der "Baureederei" (§ 509 HGB) sowie damit einhergehend die Rechtsfiguren des "Korrespondentreeders" und des "Mitreeders". Die Partenreederei ist ein aus dem Mittelalter stammendes Rechtsinstitut, für das heute kein Bedürfnis mehr besteht. Im Gegensatz zu den Handelsgesellschaften ist die Partenreederei sachenrechtlich auf das Eigentum am Schiff gegründet und hierauf beschränkt; sie ist nicht auf Innehabung und Verwaltung eines Gesellschaftsvermögens neben dem Schiff angelegt. Angesichts dessen, dass heute die Rechtsformen der Handelsgesellschaften zur Verfügung stehen, die nach der Entstehung der Partenreederei geschaffen wurden und nicht mehr auf dem überholten Modell mehrerer sich zum Bau eines Schiffes für oft nur eine Reise zusammenfindender Eigentümer beruhen, hat die Partenreederei heute ihre Berechtigung verloren. Zwar ist sie nach dem Zweiten Weltkrieg eine Zeitlang bis zum Jahr 2001 trotz ihrer gesellschaftsrechtlichen Mängel wieder vermehrt verwendet worden. Dies hatte aber ausschließlich steuerliche Gründe. Nachdem Personengesellschaften und Partenreederei steuerrechtlich gleichgestellt wurden, wurden keine neuen Partenreedereien mehr gegründet; denn es besteht seitdem kein Anreiz mehr für die Gesellschafter, sich dem im Vergleich mit den Handelsgesellschaften größeren Haftungsrisiko und den Gefahren des nicht modern geregelten Innenrechts der Partenreederei auszusetzen.



Drucksache 263/12

... auch bei Vorgängen im Bereich des Steuerrechts Anwendung. Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist die Organisation der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse neu geregelt worden. Im Gegensatz zum bisherigen Recht führt nicht mehr jedes Vollstreckungsgericht, sondern landesweit ein zentrales Vollstreckungsgericht das Schuldnerverzeichnis. Die Verordnung ergänzt die in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Das Schuldnerverzeichnis

§ 1
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Abschnitt 2
Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 2
Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 3
Vollziehung von Eintragungsanordnungen

§ 4
Löschung von Eintragungen

Abschnitt 3
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 5
Einsichtsberechtigung

§ 6
Einsichtnahme

§ 7
Registrierung

§ 8
Abfragedate n ü be rm ittl u ng

§ 9
Informationsverwendung

§ 10
Ausschluss von der Einsichtnahme

§ 11
Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Rechtsweg

§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses


 
 
 


Drucksache 74/12

... Der Folgenabschätzung liegen die Angaben aus den vorerwähnten Quellen zugrunde. Hauptproblem ist das unterschiedliche Zivil- und Steuerrecht der Mitgliedstaaten, das die Arbeit der Stiftungen über die Landesgrenzen hinaus erschwert und verteuert. Infolgedessen fließen über Stiftungen nur wenig Mittel für gemeinnützige Zwecke in andere Mitgliedstaaten. Konkrete Probleme bereiten unter anderem die Ungewissheit, ob die Stiftung in anderen Mitgliedstaaten als gemeinnützig anerkannt wird, die Kosten für die Entgegennahme von Mitteln aus dem Ausland und für deren Weiterleitung in andere Mitgliedstaaten sowie die begrenzten Möglichkeiten für grenzübergreifende Zuwendungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Anhörungen der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand, anwendbares Recht Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Für die FE maßgebendes Recht

Artikel 4
Offenlegung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die FE

Artikel 5
Gemeinnützigkeit

Artikel 6
Grenzübergreifender Bezug

Artikel 7
Vermögen

Artikel 8
Haftung

Abschnitt 3
Rechtspersönlichkeit Handlungsfähigkeit

Artikel 9
Rechtspersönlichkeit

Artikel 10
Handlungsfähigkeit

Artikel 11
Wirtschaftstätigkeiten

Kapitel II
Gründung

Abschnitt 1
Gründungsweise

Artikel 12
Gründungsweise

Artikel 13
Gründung durch Verfügung von Todes wegen, notarielle Urkunde oder schriftliche Erklärung

Artikel 14
Gründung durch Verschmelzung

Artikel 15
Antrag auf grenzübergreifende Verschmelzung

Artikel 16
Folgen der Verschmelzung

Artikel 17
Gründung durch Umwandlung

Artikel 18
Antrag auf Umwandlung

Abschnitt 2
Satzung

Artikel 19
Mindestinhalt der Satzung

Artikel 20
Änderung der Satzung

Abschnitt 3
Eintragung

Artikel 21
Eintragung

Artikel 22
Register

Artikel 23
Eintragungsformalitäten

Artikel 24
Änderung der für die Eintragung vorgelegten Dokumente und Angaben

Artikel 25
Name der FE

Artikel 26
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer FE

Kapitel III
Aufbau der FE

Artikel 27
Vorstand

Artikel 28
Mitglieder des Vorstands

Artikel 29
Aufgaben des Vorstands und seiner Mitglieder

Artikel 30
Geschäftsführende Direktoren

Artikel 31
Andere Organe der FE

Artikel 32
Interessenkonflikte

Artikel 33
Vertretung der FE gegenüber Dritten

Artikel 34
Transparenz und Rechenschaftspflicht

Kapitel IV
Satzungssitz und Sitzverlegung

Artikel 35
Sitz der FE

Artikel 36
Sitzverlegung

Artikel 37
Verlegungsverfahren

Kapitel V
Beteiligung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 38
Vertretung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 39
Information und Konsultation der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Kapitel VI
Beendigung der FE

Artikel 40
Beendigungsmöglichkeiten

Artikel 41
Beendigung durch Umwandlung

Artikel 42
Antrag auf Beendigung durch Umwandlung

Artikel 43
Abwicklungsbeschluss

Artikel 44
Abwicklung

Kapitel VII
Mitgliedstaatliche Aufsicht

Artikel 45
Aufsichtsbehörde

Artikel 46
Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Artikel 47
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden untereinander

Artikel 48
Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden

Kapitel VIII
Steuerliche Behandlung

Artikel 49
Steuerliche Behandlung der FE

Artikel 50
Steuerliche Behandlung der Spender der FE

Artikel 51
Steuerliche Behandlung der Begünstigten der FE

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Sanktionen

Artikel 54
Überprüfung der Verordnung

Artikel 55
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 436/12

... Die Ergänzungsprüfung nach § 19 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ist für Kandidaten bzw. Kandidatinnen ausgeschlossen, die eine verkürzte Prüfung nach § 13b WPO ablegen, wenn die Prüfungsgebiete "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" entfallen, oder wenn eines dieser Prüfungsgebiete entfällt und eine Verkürzung nach § 13 WPO (Entfallen des Prüfungsgebietes "Steuerrecht") hinzutritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/12




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand, getrennt für Bund, Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand, getrennt für Bund, Länder und Kommunen

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1878: Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 137/12

... Für die Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltungen der Länder gehört die fortlaufende Anpassung der Lehrinhalte an das sich häufig und kurzfristig ändernde Steuerrecht zum Aufgabenspektrum. Zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht mit dieser Verordnung daher nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang
(zu Artikel 1 Nummer 44)

Anlage 1
zu § 5 Abs. 1 - mittlerer/gehobener Dienst- Plan für die praktische Ausbildung

Anlage 2
zu § 5 Abs. 2 - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung

Anlage 3
zu § 5 Abs. 2 - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten

Anlage 4
zu § 15 - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 5
zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 6
zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 7
zu § 18 Abs. 10 - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung

Anlage 8
zu zu § 18 Abs. 10 und 11 - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

4 Ermächtigungsgrundlage

4 Alternativen

Mitteilung

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

Gleichstellungspolitische Relevanz

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

Finanzielle Auswirkungen / Erfüllungsaufwand

4 Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummern 15 bis 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummern 21 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

§ 53
Die Ausbildung, die von Beamtinnen und Beamten vor Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung (1. Juli 2012) begonnen wurde, ist nach bisheriger Vorschrift zu beenden.

Zu Nummer 45

Anlage 4

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 14

Anlage 18

Anlage 19

Anlage 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1974: Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten


 
 
 


Drucksache 474/12 (Beschluss)

... Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 hat die Wertermittlung für die steuerrechtliche Bewertung - insbesondere im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts - erheblich an Bedeutung gewonnen. Es ist daher sachgerecht, dass der Bedienstete der Finanzbehörde nicht nur im Rahmen der Bodenrichtwertermittlung im Gutachterausschuss mitwirkt, sondern auch bei der Ermittlung sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten (zum Beispiel Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren). Die regelmäßige Mitwirkung bei der Erstattung von Gutachten ist dagegen nicht vorgesehen. Die Mitwirkung des Bediensteten der zuständigen Finanzbehörden bei Gutachten kann in Verbindung mit § 199 Absatz 2 Nummer 1 BauGB durch die Landesverordnung geregelt werden.



Drucksache 330/1/12

... Diese Sanktionierung über das Ertragsteuerrecht stößt aber auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da sie das die Ertragsteuern prägende, aus dem Gleichheitssatz des Artikels 3 des



Drucksache 792/1/12

... b) Er begrüßt, dass das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen nach Außerkraftsetzung des Branntweinmonopolgesetzes auf der Basis der derzeit geltenden Kriterien und verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen in ein Alkoholsteuergesetz integriert wird.



Drucksache 673/12

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Es ist daher für das kommende Jahr sachgerecht, die Anpassung der Sachbezugswerte auch weiterhin an der Entwicklung der Verbraucherpreise für Verpflegung beziehungsweise Unterkunft oder Mieten zu orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 1
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Kosten für die Wirtschaft

III. Bürokratiekosten

IV. Erfüllungsaufwand

V. Gleichstellungspolitische Aspekte

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2360: Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 684/12

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

5 Beispiel:

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Satz 9

Zu Buchstabe j

Satz 2

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Absatz 1b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 287/12

... Hierbei ist zu beachten, dass rentenrechtlich als Hinzuverdienst auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist zudem ohnehin nur der steuerpflichtige Anteil der gezahlten Aufwandsentschädigung berücksichtigt wird. Der steuerfreie Teil, der mindestens ein Drittel der Entschädigung ausmacht und den ehrenamtlichen Charakter honoriert, bleibt von vornherein unberücksichtigt. Somit würde mit einer dauerhaften Sonderregelung zur kompletten Nicht-Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung im Rentenrecht auch das in sich stimmige System zur Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei Renten, das von einer Parallelität von Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ausgeht, auf Dauer aus dem Gleichgewicht geraten."



Drucksache 134/12

... In der Richtlinie 98/26/EG werden Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme bereits als förmliche Vereinbarung festgelegt, die es gestattet, Wertpapiere zwischen verschiedenen Teilnehmern zu übertragen. Die genannte Richtlinie geht jedoch nicht auf die Institute ein, die für den Betrieb solcher Systeme verantwortlich sind. Angesichts der zunehmenden Komplexität derartiger Systeme und der mit der Abrechnung verbundenen Risiken ist es von entscheidender Bedeutung, dass Institute, die Wertpapierabrechnungssysteme betreiben, rechtlich definiert, zugelassen und gemäß gemeinsamer Aufsichtsgrundsätze überwacht werden. Ein Zentralverwahrer wird definiert als eine juristische Person, die ein Wertpapierabrechnungssystem betreibt und wenigstens eine weitere Kerndienstleistung erbringt (entweder notarielle Dienstleistungen oder zentrale Kontenführung). Darüber hinaus dürften die Zentralverwahrer lediglich bestimmte Nebendienstleistungen ausführen, die meist im Zusammenhang mit den Kerndienstleistungen stehen. Falls solche Nebendienstleistungen auch Steuerdienstleistungen umfassen, müssten die Zentralverwahrer sicherstellen, dass sie die steuerrechtlichen Vorschriften der betroffenen Mitgliedstaaten einhalten. Bei Verfahren zur Quellensteuererleichterung müssten die Zentralverwahrer jegliche Anforderungen erfüllen, die der Quellenmitgliedstaat, aus dem die mit der Quellensteuer belasteten Zahlungen stammen, Finanzmittlern auferlegt, damit diese die Einbehaltung vornehmen und im Namen der wirtschaftlichen Eigentümer der Zahlungen die Quellensteuererleichterung geltend machen dürfen. Dies kann insbesondere die Auflage beinhalten, Anlegerinformationen unmittelbar dem Quellenmitgliedstaat mitzuteilen (um im Gegenzug eine Quellensteuererleichterung geltend machen zu können), der diese wiederum an den Mitgliedstaat weitergeben kann, in dem der wirtschaftliche Eigentümer der Finanzinstrumente niedergelassen ist.



Drucksache 302/4/12

... Bei kommunalen Zusammenschlüssen und Grundstücksübertragungen infolge von Einkreisungen fällt daher seither immer dann Grunderwerbsteuer an, wenn von dem Rechtsträgerwechsel Grundstücke betroffen sind, die dem gewerblich genutzten kommunalen Vermögen zugeordnet sind. Außerdem kann bei einem kommunalen Zusammenschluss oder einer Einkreisung der Übergang bzw. die Vereinigung von Anteilen, die die beteiligten Kommunen an Unternehmen in Privatrechtsform haben, gem. § 1 Absatz 3 GrEStG einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang darstellen, wenn diese Unternehmen über Grundeigentum verfügen. Auch diese Fallkonstellation ist von der Befreiung in § 4 Nummer 1 GrEStG nicht erfasst. Insbesondere bei Kommunen mit Wohnungsunternehmen kann die bei der neuen oder aufnehmenden Kommune anfallende Grunderwerbsteuer daher die mittel- bis langfristig zu erzielenden Einsparungen übersteigen. Diese steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stellen demzufolge ein spürbares Hemmnis für notwendige und an und für sich wirtschaftlich sinnvolle Gemeindezusammenschlüsse sowie Einkreisungen dar.



Drucksache 474/12

... Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz hat die Wertermittlung für die steuerrechtliche Bewertung stark an Bedeutung gewonnen. Es ist daher sachgerecht, dass der Bedienstete der Finanzbehörde nicht nur im Rahmen der Bodenrichtwertermittlung im Gutachterausschuss mitwirkt.



Drucksache 684/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013) - Antrag der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 12


 
 
 


Drucksache 632/1/12

... 8) sollte es nach Auffassung des Gesetzgebers dabei bleiben, dass Vergütungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Nummer 3 zweiter Halbsatz EStG, die eine inländische Personengesellschaft an ihre ausländischen Gesellschafter zahlt, als Teil des Gewinns der Personengesellschaft besteuert werden können, weil die Behandlung dieser Vergütungen als gewerbliche Einkünfte ein tragender Grundsatz der Besteuerung der Mitunternehmerschaften im deutschen Steuerrecht ist und dies zur Gleichbehandlung von Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/12




1. Zu Artikel 2 Nummer 3, 13a - neu - und 35 Buchstabe a1 - neu - und j 1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 und 35 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - KStG *

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 35

3. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 13a - neu - und Nummer 35 Buchstabe j 1 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG * Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

5. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 9 Satz 3 und § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu - EStG

6. Zu Artikel 2 Nummer 33 und 35 Buchstabe o § 50d Absatz 10 und § 52 Absatz 59a Satz 10 - neu - EStG * Artikel 3 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 2 - neu - KStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu -, Nummer 33a - neu - und Nummer 35p - neu - Inhaltsübersicht, § 50i - neu - und § 52 Absatz 59c1 - neu - EStG

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

8. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Artikel 3

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu Artikel 8

Zu § 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4a

Zu § 15

Zu Absatz 1a

Zu § 16

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 9

Zu § 4

Zu § 24

Zu § 27

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

10. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 § 3 Absatz 3, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 8

Zu § 3

Zu Satz 1 und 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Satz 6

Zu Satz 7

Zu § 5

Zu § 18

11. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 4 Inhaltsübersicht, § 3a - neu - und § 18 Absatz 23 - neu - InvStG *

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

Zu Artikel 8

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

Zu § 18

12. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - und § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

13. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu -, 3 - neu - und 4 - neu - § 20 Absatz 2 Satz 3 und 4, § 21 Absatz 1 Satz 2 und 3, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG *

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

14. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

15. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe a und b § 13b Absatz 2 und 5 UStG

16. Zu Artikel 10 Nummer 9, 15 und 17 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO Artikel 12 Nummer 2 § 19a EGAO Artikel 27 HGB Artikel 28 EGHGB Artikel 32 Artikel 33 Absatz 8

17. Zu Artikel 19a ErbStG

18. Zu Artikel 26 §§ 1, 6a, 8, 13, 16, 17, 19, 20 und 23 GrEStG

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 9

19. Zum Gesetz allgemein


 
 
 


Drucksache 681/12

... Anpassung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts wegen der Rechtsänderungen aus den seit 2008 ergangenen Gesetzen, Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung und der zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen.



Drucksache 558/12

... Der Gesetzentwurf ist grundsätzlich auf Steuerneutralität angelegt. Dieses Ziel wird die Bundesregierung auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Aufgrund der im Wesentlichen auf die Darstellung und Offenlegung begrenzten Änderungen der handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sind steuerrechtliche Anpassungen nicht erforderlich. Aus der mit diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Verringerung der Gliederungstiefe der handelsrechtlichen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich keine Einschränkungen für die steuerliche Gewinnermittlung und die nach den steuerrechtlichen Vorschriften bestehenden Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten.



Drucksache 40/11

... Weitere Veränderungen brachten das „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“10 und das „Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen“.11 Beide traten ab dem Veranlagungszeitraum 2009 in Kraft. Sie vereinheitlichten die Fördersätze und hoben die Höchstbeträge für die meisten Steuerermäßigungen des § 35a



Drucksache 535/11

... unternehmen die Umstellung auf die neuen Rahmenbedingungen zu erleichtern. Ein über dieses Datum hinaus gehendes Nebeneinander von quoten- und steuerrechtlicher Förderung dieser



Drucksache 833/11 (Beschluss)

... 3. Die Bundesregierung wird jedoch gebeten, die von der Kommission eingeräumte Dreijahresfrist zu nutzen und zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Überprüfung des deutschen Erbschaftsteuerrechts auf die von der Kommission aufgezeigten EU-rechtlichen Belange vorzunehmen. Dabei sollte diese inhaltliche Prüfung im Rahmen eines Gesamtpakets aber z.B. auch darauf zielen, durch geeignete, eventuell auch bilaterale oder multilaterale Maßnahmen eine doppelte Nichterfassung von Vermögen zu vermeiden beziehungsweise die Erkenntnismöglichkeit hinsichtlich ausländischen Vermögens zu verbessern.



Drucksache 155/1/11

... Die Länder waren in die Festlegung der Verhandlungsposition für den Gipfel am 11. März 2011 nicht eingebunden. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Länder sind damit nicht gewahrt. Angesichts der beträchtlichen Auswirkungen, die ein gemeinsames europäisches Unternehmenssteuerrecht mit sich bringen würde, hält der Bundesrat es für unerlässlich, dass die Länder frühzeitig in die Diskussionen einbezogen werden, um die aus ihrer Sicht notwendigen Eckpunkte für die Festlegung einer deutschen Verhandlungsposition verdeutlichen zu können.



Drucksache 325/11

... Das Abkommen enthält Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen im Verhältnis zur Republik Albanien. Insoweit werden durch das Abkommen Pflichten für die Verwaltung neu eingeführt. Eine Quantifizierung ist mangels fehlender Daten nicht möglich, jedoch ist vor dem Hintergrund des Steuerrechts von Albanien davon auszugehen, dass ein Auskunftsersuchen durch Albanien (Artikel 26) sowie entsprechende Mitteilungen und Bescheinigungen deutscher Behörden (Artikel 27 und 28) nur in Ausnahmefällen erfolgen werden. Insofern dürften sich allenfalls geringfügige Auswirkungen aufgrund der Erfüllung der mit dem Abkommen verbundenen Pflichten der Verwaltung ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 6. April 2010

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 7, 12 und 14:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 15:

6. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 148/11

Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht



Drucksache 257/11

... Mithilfe der durch das Änderungsprotokoll ermöglichten Ausweitung des Informationsaustauschs zur Durchführung des innerstaatlichen Steuerrechts werden künftig Steuerausfälle verhindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 12. März 2002

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 27

Artikel 5

Zu Artikel 15

Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Artikel 6

Absatz 2


 
 
 


Drucksache 803/1/11

... 13. Dadurch kann neben dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts auch ein Beitrag zur Harmonisierung des Steuerrechts innerhalb der EU geleistet werden.



Drucksache 80/11

... 1. Spiel- und Automatenhallen sowie Spielcasinos (nachfolgend Spielhallen) sind im städtebaurechtlichen Sinn Vergnügungsstätten. Der Begriff Vergnügungsstätte ist, - losgelöst von gewerberechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen -, als eigenständiger planungsrechtlicher Nutzungsbegriff in der



Drucksache 66/11

... Das Abkommen regelt den steuerlichen Informationsaustausch im Verhältnis zu den Kaimaninseln. Insoweit werden durch das Abkommen Informationspflichten insbesondere für die Verwaltung neu eingeführt. Eine Quantifizierung ist mangels fehlender Daten nicht möglich, jedoch ist vor dem Hintergrund des Steuerrechts der Kaimaninseln davon auszugehen, dass ein Auskunftsersuchen durch die Kaimaninseln nur in Ausnahmefällen erfolgen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 2
Zuständigkeit

Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Artikel 5
Informationsaustausch

Artikel 6
Steuerprüfungen im Ausland

Artikel 7
Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Verständigungsverfahren

Artikel 11
Protokoll

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kaimaninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ziele und Bedeutung des Abkommens

2. Die Gliederung des Abkommens

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 768/11

... Am 30. Juni 2011 übten rund 7,17 Millionen Menschen eine geringfügige Beschäftigung aus (inkl. Privathaushalte). Sie nutzen damit die Möglichkeit, unter günstigen sozialversicherungsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Bedingungen im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung einen geringen Verdienst bzw. Hinzuverdienst zu erzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Steuermehreinnahmen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 23d
Beiträge bei illegaler Beschäftigung und bei Ausschluss einer geringfügigen Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Nachweisgesetzes

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 761/11 (Beschluss)

... Mit dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird an den Kernzielen des Glücksspielstaatsvertrages festgehalten. Die Kernziele werden jedoch neu akzentuiert. Künftig soll für den Bereich der Sportwetten vom bisherigen Veranstaltungsmodell abgewichen werden. Es soll im Rahmen einer Experimentierklausel die Erteilung einer begrenzten Anzahl von Konzessionen erprobt werden. Die Konzessionen können in- und ausländischen Wettanbietern erteilt werden. Der Abschluss von Sportwetten mit einem ausländischen Wettanbieter unterliegt nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz in der derzeit geltenden Fassung nicht der Besteuerung. Es ist daher geboten, das Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten

Artikel 1
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 3

§ 17
Steuerpflicht

§ 19
Steuerschuldner, Steuerentstehung

§ 20
Aufzeichnungspflichten

§ 24
Zerlegung des Aufkommens

§ 26
Offenbarungsbefugnis

§ 27
Mitteilungspflicht

Artikel 2
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 833/1/11

... 3. Die Bundesregierung wird jedoch gebeten, die von der Kommission eingeräumte Dreijahresfrist zu nutzen und zeitnah in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Überprüfung des deutschen Erbschaftsteuerrechts auf die von der Kommission aufgezeigten EU-rechtlichen Belange vorzunehmen. Dabei sollte diese inhaltliche Prüfung im Rahmen eines Gesamtpakets aber z.B. auch darauf zielen, durch geeignete, eventuell auch bilaterale oder multilaterale Maßnahmen eine doppelte Nichterfassung von Vermögen zu vermeiden beziehungsweise die Erkenntnismöglichkeit hinsichtlich ausländischen Vermögens zu verbessern.



Drucksache 228/11

... Als "Mehrwert" gilt der gemäß Mehrwertsteuerrecht steuerbare Gesamtumsatz einschließlich der Exportverkäufe abzüglich des gesamten mehrwertsteuerbaren Ankaufs einschließlich der Einfuhren.



Drucksache 44/1/11

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/11




I. Gremien des Rates

3 Mehrwertsteuer

3 Verbrauchsteuern

3 Kraftfahrzeugsteuern

Direkte Steuern

II. Gremien der Kommission

3 Mehrwertsteuer

Weitere Gremien


 
 
 


Drucksache 528/11

... Mithilfe der durch das neue Abkommen ermöglichten Ausweitung des Informationsaustauschs zur Durchführung des innerstaatlichen Steuerrechts werden künftig Steuerausfälle verhindert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 28
Schranken für die Abkommensvergünstigungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

I. Zu den Artikeln 4 und 24:

II. Zu Artikel 4:

III. Zu Artikel 7:

IV. Zu Artikel 8:

V. Zu den Artikeln 10 und 11:

VI. Zu Artikel 17 Absatz 2:

VII. Zu Artikel 17 Absatz 3:

VIII. Zu den Artikeln 17 und 25:

IX. Zu den Artikeln 18 und 30:

X. Zu Artikel 25:

XI. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Umschaltklausel bei sogenannten Qualifikationskon flikten und Notifizierungsfällen

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zum gesamten Abkommen


 
 
 


Drucksache 360/1/11

... Ferner darf nicht verkannt werden, dass es wegen der Schnelllebigkeit des Steuerrechts in zwei Veranlagungszeiträumen zu unterschiedlichen Rechtsanwendungen kommen kann; dies erschwert die Arbeit bei der Erstellung und Bearbeitung der Steuererklärungen und macht eine verlängerte Aufbewahrung von Unterlagen bei Bürgern und Verwaltung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 26 Absatz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 33b EStG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO


 
 
 


Drucksache 258/11

... Grundsätzlich werden durch Doppelbesteuerungsabkommen keine eigenständigen Informationspflichten oder Bürokratielasten begründet, da sie lediglich die nach nationalem Steuerrecht bestehenden Besteuerungsrechte der beteiligten Vertragsstaaten voneinander abgrenzen. Informationspflichten für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger werden weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Tätigkeiten vor der Küste

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Einschränkung der Abkommensvergünstigung

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011

1. Zu dem Abkommen als Ganzes:

2. Zu Artikel 10 Dividenden :

3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :

4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :

5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:

6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :

7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :

8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu dem gesamten Abkommen

Zu der Gemeinsamen Erklärung

Anlage zur
Denkschrift (Übersetzung)

3 Verbalnote


 
 
 


Drucksache 737/11

... Diese steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stellen ein spürbares Hemmnis für notwendige Gemeindezusammenschlüsse dar. Es ist daher erforderlich, für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften in § 4 GrEStG eine Ausnahme von der Besteuerung der zuvor genannten Fälle zu regeln.



Drucksache 665/11

... In der Studie über die Durchführung der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft26 wurde auf die Komplexität des Textes hingewiesen. Es wurden mehrere Möglichkeiten empfohlen, um diese Bestimmungen einfacher und attraktiver zu gestalten, sodass sie den Bedürfnissen der Sozialunternehmer gerecht werden. Die Stiftungen sind oft der Ansicht, dass es für sie schwierig ist, im Rahmen des Binnenmarkts tätig zu werden, da die vielfältigen Rechtsvorschriften zuweilen komplexe Anforderungen und Verfahren mit sich bringen (besonders im steuerrechtlichen Bereich). Schließlich sprechen sich die Gegenseitigkeitsgesellschaften regelmäßig für ein europäisches Statut aus, während andere Einrichtungen der Ansicht sind, dass dafür kein Bedarf besteht.



Drucksache 339/11

... Absatz 1 bestimmt hierzu die einzelnen Voraussetzungen. Die Vorschrift regelt, dass neben nachträglichen Herstellungskosten auch Sanierungsaufwendungen, die steuerrechtlich Erhaltungsaufwendungen darstellen, steuerlich gefördert werden. Denn anders als bei Steuerpflichtigen, die ihre Gebäude zur Einkunftserzielung nutzen, sind Erhaltungsaufwendungen an einem Gebäude bei Selbstnutzern grundsätzlich einkommensteuerrechtlich irrelevant. Insofern bedarf es einer hierzu einer gesetzlichen Regelung. In Abgrenzung zur Förderung nach § 7e



Drucksache 339/3/11

... Der Gesetzentwurf führt zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts und zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes in der Finanzverwaltung.



Drucksache 761/11

... Mit dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird an den Kernzielen des Glücksspielstaatsvertrages festgehalten. Die Kernziele werden jedoch neu akzentuiert. Künftig soll für den Bereich der Sportwetten vom bisherigen Veranstaltungsmodell abgewichen werden. Es soll im Rahmen einer Experimentierklausel die Erteilung einer begrenzten Anzahl von Konzessionen erprobt werden. Die Konzessionen können in- und ausländischen Wettanbietern erteilt werden. Der Abschluss von Sportwetten mit einem ausländischen Wettanbieter unterliegt nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz in der derzeit geltenden Fassung nicht der Besteuerung. Es ist daher geboten, das Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 17
Steuerpflicht

§ 19
Steuerschuldner, Steuerentstehung

§ 20
Aufzeichnungspflichten

§ 24
Zerlegung des Aufkommens

§ 26
Offenbarungsbefugnis

§ 27
Mitteilungspflicht

Artikel 2
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 206/11

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts (Ratsarbeitsgruppen "Verbrauchsteuern (Energiesteuern)" und "Sonstige Verbrauchsteuern")



Drucksache 628/11

... Im Verlauf des Jahres hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 628/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 9
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen

§ 10
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen

§ 11
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

§ 13
Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr

§ 17
Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

§ 17b
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen

§ 17c
Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Fi nanzverwaltu ngsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1858: Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 25/2/11

... 7. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Sachverständigenrates, dass der Spielraum für Steuersenkungen sehr begrenzt ist. Vielmehr hält er zum Ausbau notwendiger öffentlicher Dienstleistungen, für wichtige Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Klimaschutz sowie zur Herstellung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit die Stabilisierung der Einnahmenseite für dringend erforderlich. Davon unabhängig ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine haushaltsneutrale Steuervereinfachung anzustreben ist. Die bisherigen Initiativen der Bundesregierung auf diesem Gebiet sind jedoch viel zu zögerlich. Sie führen zu keiner greifbaren Vereinfachung des Steuerrechtes, die gerade aus Sicht mittelständischer Unternehmen geboten ist.



Drucksache 618/11

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Es ist daher für das kommende Jahr sachgerecht, die Anpassung der Sachbezugswerte auch weiterhin an der Entwicklung der Verbraucherpreise für Verpflegung beziehungsweise Unterkunft oder Mieten zu orientieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/11




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Kosten für die Wirtschaft

III. Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungspolitische Aspekte

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1900: Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 424/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere Ermächtigungen in den Bereichen wegfallen, bei denen ein enger Bezug zum nationalen Recht besteht. Insbesondere die Definition des Eigenkapitals ist - trotz des Kriterienkatalogs - in vielen Mitgliedstaaten eng mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht verknüpft. Beispielsweise regelt das deutsche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 206/1/11

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts (Ratsarbeitsgruppen "Verbrauchsteuern (Energiesteuern)" und "Sonstige Verbrauchsteuern")



Drucksache 41/11

... sollen die steuerrechtlichen Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Vereine entschärft werden. Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, die nach der internen schriftlich gefassten - Zuständigkeitsabgrenzung für die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten des Vereins nicht zuständig sind, sollen künftig für die Verletzung dieser Pflichten grundsätzlich auch im Außenverhältnis nicht haften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kostenordnung

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31b
Absatz 1

§ 31b
Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 679/1/11

... Schließlich würde nunmehr der Nachweis von Kenntnissen auf den Gebieten des Insolvenzrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie von Grundkenntnissen der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens verlangt werden. Wie dieser Nachweis konkret geführt werden soll, lässt das Gesetz jedoch bewusst offen und verweist hierfür auf wertende Entscheidungen der Präsidien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 174 Absatz 2 InsO Nummer 50a - neu - § 302 Nummer 1 InsO

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 225a Absatz 2 Satz 1 InsO

3. Zu Artikel 4 22 Absatz 6 Satz 2 und 3 GVG Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe c 18 Absatz 4 Satz 2 und 3 RPflG


 
 
 


Drucksache 67/11

... es (Steuerrecht).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Kapitel 4
Wahl-Zugewinngemeinschaft

§ 1519
Vereinbarung durch Ehevertrag

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 264
Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen.

Artikel 5
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation

2. Ziel der Änderungsvorschläge

3. Gesetzgebungszuständigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Allgemeines

b § 1519 BGB – neu –

aa Grundsatz

bb Anwendung der §§ 1368 und 1412 BGB

c Abgrenzung zum sonstigen Güterrecht im weiteren Sinne

aa § 1357 BGB

bb § 1365 BGB

cc § 1382 BGB

dd § 1384 BGB

ee Versorgungsausgleich

d Erbrechtliche Abwicklung des Güterstandes

e Einbeziehung des Lebenspartnerschaftsrechts

f Rechtslage bei Kündigung des Abkommens

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Abkommen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes Der Güterstand endet

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Abschnitt 1
Anfangsvermögen

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Abschnitt 3
Zugewinnausgleichsforderung

Artikel 12
Anspruch auf Zugewinnausgleich

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Artikel 17
Stundung

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Ausgangssituation

2. Grundzüge des geltenden internationalen Privatrechts

3. Wesentlicher Inhalt des Abkommens

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 7

Zu den Artikeln 19

Anlage zur
Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

a Deutsches Güterrecht

b Französisches Güterrecht

2. Zweckmäßigkeit der Schaffung eines gemeinsamen Güterstandes

B. Darstellung des Güterstandes

Kapitel I
Anwendungsbereich und Definition

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definition

Kapitel II
Begründung des Güterstandes

Artikel 3
Begründung des Güterstandes

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Kapitel III
Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen zur Vermögensverwaltung, -nutzung und -verfügung

Artikel 5
Verfügungsbeschränkungen

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 6
Geschäfte zur Führung des Haushalts

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Kapitel IV
Beendigung des Güterstandes

Artikel 7
Gründe für die Beendigung des Güterstandes

Kapitel V
Festsetzung der Zugewinnausgleichsforderung bei der Beendigung des Güterstandes

Artikel 8
Zusammensetzung des Anfangsvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Artikel 9
Bewertung des Anfangsvermögens

4 Allgemeines:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Endvermögen

Artikel 10
Zusammensetzung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 11
Bewertung des Endvermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 13
Berechnungszeitpunkte in Sonderfällen

Artikel 14
Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

Kapitel VI
Sonstiges

Artikel 15
Verjährung

Artikel 16
Auskunftspflicht, Verzeichnis

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 17
Stundung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Artikel 18
Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Zeitliche Anwendung

Artikel 20
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 21
Beitritt

Artikel 22
Sprachen des Übereinkommens

Artikel 23
Registrierung


 
 
 


Drucksache 800/11

... (5) Abschlussprüfungen erfordern angemessene Kenntnisse in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht, die je nach Mitgliedstaat unterschiedlich geregelt sein können. Um die Qualität der in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführten Abschlussprüfungen sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten eine Ausgleichsmaßnahme vorschreiben können, wenn sich ein Abschlussprüfer, der in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, in ihrem Hoheitsgebiet dauerhaft niederlassen möchte und hierfür die Zulassung benötigt. Eine solche Maßnahme sollte der Berufserfahrung des Abschlussprüfers Rechnung tragen und weder eine unverhältnismäßige Belastung für den betreffenden Abschlussprüfer darstellen, noch die Bereitstellung von Prüfungsleistungen behindern oder weniger attraktiv machen. Der betreffende Abschlussprüfer sollte die Möglichkeit haben, zwischen einer Eignungsprüfung und einem Anpassungslehrgang gemäß Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 3a
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Abschlussprüfer

Artikel 3b
Anerkennung von Prüfungsgesellschaften

Artikel 14
Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten

Artikel 26
Prüfungsstandards

Artikel 32a
Übertragung von Aufgaben

Kapitel Xa
besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung BEI kleinen mittleren Unternehmen

Artikel 43a
Vereinfachte Prüfung von mittleren Unternehmen

Artikel 43b
Kleine Unternehmen

Artikel 48a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 206/11 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Steuerrechts (Ratsarbeitsgruppen "Verbrauchsteuern (Energiesteuern)" und "Sonstige Verbrauchsteuern")



Drucksache 54/2/11

Entwurf eines Steuerrechtsvereinfachungsgesetzes 2011



Drucksache 54/1/11

... Mit dem Gesetzentwurf soll für nicht unternehmerisch tätige Steuerzahler die Möglichkeit eröffnet werden, Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre gleichzeitig abzugeben. Der Vorteil wird darin gesehen, dass sich die Steuerzahler nicht mehr in jedem Jahr erneut mit dem Einkommensteuerrecht auseinandersetzen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG

Zu a

Zu b

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

Zu a

Zu b

Zu c

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO Artikel 4 Nummer 3aneu - § 19a EGAO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 13a Absatz 1a Satz 1 ErbStG

20. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 148/11 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht



Drucksache 704/11 (Beschluss)

... - und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 - ErbStR 2011)



Drucksache 741/11

... Die EU-Wachstumsagenda ist ein entscheidender Beitrag zur Wiederherstellung der öffentlichen Finanzen. Obwohl für das Steuerrecht in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind, können die Maßnahmen der EU dabei helfen, sicherzustellen, dass das europäische Sozialmodell auch in Zukunft finanziert werden kann. 2011 hat die Kommission eine Reihe wichtiger Initiativen vorgelegt, um den Beitrag des Finanzsektors zu den öffentlichen Finanzen neu zu gewichten (Finanztransaktionsteuer)8, den Ressourcenverbrauch stärker zu besteuern (Energiesteuer)9 und das Funktionieren des Binnenmarktes (GKKB)10 zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung

2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen

2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen

3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität

3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum

3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften

3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten

3.4. Ein offenes Europa für die Bürger

4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne

5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung

5.1. Intelligentere Mittelverwendung

5.2. Intelligente Rechtsetzung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 336/11

... Die steuerrechtliche Unterstützung klima- und umweltgerechter Modernisierungsmaßnahmen muss neben die Förderinstrumente treten, die von Bund, Ländern und Gemeinden bislang angeboten werden. Dies würde Hauseigentümern ein Wahlrecht bieten, entweder eine direkte Förderung beispielsweise über die KfW-Programme zu wählen oder die steuerliche Absetzbarkeit für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Mit dem Ausschluss von Doppelförderungen sowie der zeitlichen Befristung steuerlicher Maßnahmen könnte auch die Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte präzise gesteuert werden.



Drucksache 155/11 (Beschluss)

... Die Länder waren in die Festlegung der Verhandlungsposition für den Gipfel am 11. März 2011 nicht eingebunden. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Länder sind damit nicht gewahrt. Angesichts der beträchtlichen Auswirkungen, die ein gemeinsames europäisches Unternehmenssteuerrecht mit sich bringen würde, hält der Bundesrat es für unerlässlich, dass die Länder frühzeitig in die Diskussionen einbezogen werden, um die aus ihrer Sicht notwendigen Eckpunkte für die Festlegung einer deutschen Verhandlungsposition verdeutlichen zu können.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.