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"Steuerreform"


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Drucksache 230/10

... Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz (611-1-14)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (102-1)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-5)

Artikel 3
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-6)

Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 95 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-1)

Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung der §§ 94 und 96 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-2)

Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 80 des Berufsbildungsgesetzes und der auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Verordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-3)

Artikel 7 Aufhebung der Verordnung über die Anwendung des § 92 des Berufsbildungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (105-23-4)

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (111-3)

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft (1131-1-1)

Artikel 10
Aufhebung von Vorschriften des Goldfrankenumrechnungsgesetzes (188-25)

Artikel 11
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (188-26)

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (200-2)

§ 5

Artikel 13
Auflösung der Krankenpflegeverordnung (2124-5-1)

Artikel 14
Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes (2177-1)

Artikel 15
Aufhebung des Hochschulbauförderungsgesetzes (2211-1)

Artikel 16 Aufhebung der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit zur Anerkennung von Organen der staatlichen Wohnungspolitik nach § 28 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (2330-8-1)

Artikel 17
Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-5)

Artikel 18
Änderung der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen (2331-8)

Artikel 19
Aufhebung von Vorschriften aus Gesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen, die nur mit Überschrift, Datum und Fundstelle in die Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetzblatt Teil III) aufgenommen worden sind (27-4, 319-2 bis 6, 404-14 und 453-15)

Artikel 20
Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (302-6)

Artikel 21
Aufhebung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt (310-15)

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (313-4)

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden (315-11-4)

Artikel 24
Aufhebung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 (319-41)

Artikel 25
Aufhebung von Vorschriften zu dem Übereinkommen vom 29. Februar 1968 über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen (319-73-1, -2)

Artikel 26
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (400-2)

Artikel 27
Aufhebung des Gesetzes über die Verjährung von deutschen Auslandsschulden und ähnlichen Schulden (401-5)

Artikel 28
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4)

Artikel 29
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (403-4-1)

Artikel 30
Änderung des Erbbaurechtsgesetzes (403-6)

§ 38

Artikel 31
Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen (403-9)

Artikel 32
Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-11)

Artikel 33
Aufhebung des Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung (403-12)

Artikel 34
Aufhebung von Vorschriften zum Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner vom 6. Dezember 1920 sowie zum Zusatzabkommen vom 25. März 1923 (403-13 bis 403-14-6)

Artikel 35
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend die Anlegung von Mündelgeld in verbrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft etc. (404-10)

Artikel 36
Änderung der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen (404-12)

Artikel 37
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (404-25)

Abschnitt 5
Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 19
Berechtigte

§ 20
Leistungen

§ 21
Durchführung, Zuständigkeit, Verfahren

§ 22
Kostenerstattung

§ 23
Rechtsweg

§ 24
Anpassung

§ 25
Übergangsvorschriften

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26)

Artikel 39 Aufhebung der Bekanntmachung über die nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ab dem 1. Juli 2009 geltenden Beträge

Artikel 40 Aufhebung der Vierzehnten Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (404-26-14)

Artikel 41
Aufhebung von partiellem Bundesrecht über die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen (405-1b und 405-1c)

Artikel 42
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (4101-1)

Artikel 43
Auflösung des Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (4120-6)

Artikel 44
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (4121-2)

Artikel 45
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (4123-2)

Artikel 46
Aufhebung der Verordnung über die Sammelverwahrung von Mündelwertpapieren (4130-2)

Artikel 47
Änderung des Gesetzes betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien (4134-2)

Artikel 48
Änderung des Gesetzes über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen (4134-3)

§ 3

Artikel 49
Aufhebung der Verordnung über Fremdwährungsschulden (4134-3-1)

Artikel 50
Aufhebung von D-Markbilanzrecht (4140-1 bis 4140-2)

Artikel 51
Änderung des Gesetzes über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (442-3)

Artikel 52
Aufhebung von Gesetzen über Straffreiheit (450-12-1, -2)

Artikel 53
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 54
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (451-1)

Artikel 55
Änderung der Jugendarrestvollzugsordnung (451-1-1)

Artikel 56
Änderung des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels (453-7)

Artikel 57
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (453-11)

Artikel 58
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten (454-1-1-1)

Artikel 59 Aufhebung der Rechtsverordnung zur Durchführung der Erziehungshilfe durch den Disziplinarvorgesetzten (§ 112a Nr. 2 des Jugendgerichtsgesetzes) (52-4)

Artikel 60
Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2)

Artikel 61
Änderung der Verordnung über die zollfreie Einfuhr von Kontingentswaren aus Frankreich in das Saarland (600-2-4)

Artikel 62
Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (602-1)

Artikel 63
Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken (610-6-2)

Artikel 64
Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (610-10-3)

Artikel 65
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (611-1-1)

Artikel 66
Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz (611-1-14)

Artikel 67
Änderung des Branntweinmonopolgesetzes (612-7)

Artikel 68
Änderung der Branntweinmonopolverordnung (612-7-12)

Artikel 69
Aufhebung von Vorschriften zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (613-5-12)

Artikel 70
Aufhebung von Vorschriften zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschifffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe (613-5-13)

Artikel 71
Aufhebung der Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens (640-6-1)

Artikel 72
Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (722-2-1)

Artikel 73
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (7400-1)

Artikel 74
Änderung des Gesetzes betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 (7401-1)

Artikel 75
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (7411-1)

Artikel 76
Änderung des Meeresbodenbergbaugesetzes (750-18)

Artikel 77
Änderung der Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung (750-18-1)

Artikel 78
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Artikels 55 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 (7600-3)

Artikel 79
Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (7601-1-1)

Artikel 80
Aufhebung von Vorschriften aus den Jahren 1931 bis 1942 zur Regelung von Zinsermäßigungen oder -senkungen (7611-1-1 bis 7611-5-2)

Artikel 81
Aufhebung der Verordnung über die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – (7621-2-1)

Artikel 82
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute (7621-3)

Artikel 83
Aufhebung von Vorschriften über die Preußische Landesrentenbank sowie die Errichtung und Liquidation der Deutschen Rentenbank (7625-3 und 7627-7 bis 7627-9)

Artikel 84
Aufhebung der Verordnung über landschaftliche Kreditanstalten (7625-8)

Artikel 85
Aufhebung des Gesetzes über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen (7811-5)

Artikel 86
Auflösung des Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes (7831-1-43-16-1)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongiforme Enzephalopathien

Artikel 88
Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (790-14)

Artikel 89
Änderung des Bundesjagdgesetzes (792-1)

Artikel 90
Änderung des Tarifvertragsgesetzes (802-1)

Artikel 91
Aufhebung des Gesetzes über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlass von Betriebsunfällen sowie die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten (8231-3)

Artikel 92
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (8231-22)

Artikel 93
Änderung des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-19)

Artikel 94
Änderung des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes (8232-10-20)

Artikel 95
Änderung des Rentenreformgesetzes (826-26)

Artikel 96
Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (826-30-1)

Artikel 97
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 98
Aufhebung des Gesetzes über Postkleiderkassen (900-6)

Artikel 99
Änderung des Postsozialversicherungsorganisationsgesetzes (900-10-2)

Artikel 100
Änderung der Postunfallkassenverordnung (900-10-2-1)

Artikel 101
Änderung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 (910-7)

Artikel 102
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (9240-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs (932-1)

Artikel 104
Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (940-4)

Artikel 105
Änderung des Gesetzes über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser (942-4)

Artikel 106
Aufhebung der Ersten Verordnung auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung des Reichsarbeitsministers zum Erlass sozialer Schutzvorschriften für die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen (9513-11)

Artikel 107
Änderung des Seelotsgesetzes (9515-1)

Artikel 108
Änderung der Allgemeinen Lotsverordnung (9515-15)

§ 6
Durchführung von Betrieb und Unterhaltung der Lotseinrichtungen

Artikel 109
Aufhebung der Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes (III-15)

Artikel 110
Aufhebung des Gesetzes über die Sozialversicherung (VIII-25, VIII-34, VIII-35, X-33, X-35, X-2, X-5)

Artikel 111
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 112
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 113
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 114
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Schwerpunktsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Bürokratiekosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VIII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 37

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Nummer 1

Zu Artikel 53

Zu Artikel 54

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Zu Artikel 64

Zu Artikel 65

Zu Artikel 66

Zu Artikel 67

Zu Artikel 68

Zu Artikel 69

Zu Artikel 70

Zu Artikel 71

Zu Artikel 72

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zu Artikel 76

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79

Zu Artikel 80

Zu Artikel 81

Zu Artikel 82

Zu Artikel 83

Zu Artikel 84

Zu Artikel 85

Zu Artikel 86

Zu Artikel 87

Zu Artikel 88

Zu Artikel 89

Zu Artikel 90

Zu Artikel 91

Zu Artikel 92

Zu Artikel 93

Zu Artikel 94

Zu Artikel 95

Zu Artikel 96

Zu Artikel 97

Zu Artikel 98

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 102

Zu Artikel 103

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 109

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu 1. Kapitel III

Sachgebiet C: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zu 2. Kapitel VI

Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Sachgebiet C: Marktordnung für Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet F: Forstwirtschaft, Jagdwesen und Fischerei

Zu 3. Kapitel VIII

Sachgebiet A: Arbeitsrechtsordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Sachgebiet B: Technischer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Sachgebiet C: Sozialer Arbeitsschutz

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Sachgebiet D: Übergreifende Vorschriften des Sozialrechts

Sachgebiet E: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Sachgebiet F: Sozialversicherung Allgemeine Vorschriften

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Sachgebiet G: Krankenversicherung – Gesundheitliche Versorgung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Sachgebiet I: Gesetzliche Unfallversicherung

Sachgebiet K: Soziales Entschädigungsrecht und Rehabilitation

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu 4. Kapitel X

Sachgebiet B: Jugend Nummer 1

Sachgebiet C: Zivildienst

Zu Nummer 1

Sachgebiet D: Gesundheitspolitik

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Sachgebiet E: Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

Sachgebiet F: Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht

Zu Nummer 1

Sachgebiet H: Familie und Soziales

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu 5. Kapitel XI

Sachgebiet A: Eisenbahnverkehr

Zu Nummer 5

Sachgebiet B: Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Sachgebiet C: Luftfahrt

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet D: Seeverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 12

Sachgebiet E: Binnenschifffahrt und Wasserstraßen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet G: Allgemeine verkehrliche Bestimmungen

Zu 6. Kapitel XII

Sachgebiet A: Immissionsschutzrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Sachgebiet C: Wasserwirtschaft

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Sachgebiet E: Chemikalienrecht

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Sachgebiet F: Naturschutz und Landschaftspflege

Zu 7. Kapitel XIV

Zu 8. Kapitel XVI

Sachgebiet C: Berufliche Bildung

Zu Nummer 1

Zu Artikel 112

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 113

Zu Artikel 114

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 947: Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht


 
 
 


Drucksache 107/4/10

... Die neue Bewertungsregelung ist nicht auf den Bereich Forschung und Entwicklung begrenzt. Damit könnte eine wesentliche Finanzierungsmaßnahme der Unternehmensteuerreform 2008 mit einem Gegenfinanzierungsvolumen bis zu 1,77 Mrd. Euro auch dort zurückgenommen werden, wo dies durch verbesserte Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung gerechtfertigt wäre. Der Bundesrat legt Wert darauf die Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung frühzeitig zu evaluieren, um negative Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte zu vermeiden.



Drucksache 532/10 (Beschluss)

... Diese freiwillige Selbstverpflichtung wird von der Wirtschaft eingehalten. Im Gegenzug hat die Bundesregierung zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass der teilnehmenden Wirtschaft auch bei der Fortentwicklung der Ökologischen Steuerreform im internationalen Vergleich keine Wettbewerbsnachteile entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

3. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

5. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

6. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 als Ersatz für den bisherigen § 8 Absatz 4 KStG eingeführt. Er führt zu einem Untergang bestehender Verlustvorträge bei einem wesentlichen Anteilseignerwechsel. Bei einem Beteiligungswechsel zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der Anteile geht der Verlustvortrag anteilig in Höhe des prozentualen Beteiligungswechsels unter, bei einen Beteiligungswechsel von mehr als 50 Prozent der Anteile geht der Verlustvortrag völlig verloren.



Drucksache 865/09

... Artikel 13a Anwendung des Artikels 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Drucksache 120/09 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung zum Unternehmensteuerreformgesetz vom 6. Juli 2007. Der Bundesrat hatte im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen um Überprüfung der Abschreibungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen, um Neuausrichtung der Zinsschranke und des Mantelkaufs, und um Überprüfung der Hinzurechnungsregeln für Zinsen und Mieten bei der Gewerbesteuer gebeten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen ökonomischen Entwicklung erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine rasche Berücksichtigung dieses Beschlusses.



Drucksache 160/09 (Beschluss)

... in der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmensteuerreform entwickelt haben. Im Hinblick auf die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise wird die Sanierungsbedürftigkeit allgemein unterstellt. Durch die in § 8c Absatz 1 Satz 6 geforderte Betriebsvermögenszuführung drückt sich die Sanierungsabsicht des Erwerbers aus. Nur wenn der Erwerber einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung in das Vermögen der Körperschaft leistet, liegt eine begünstigte Sanierung vor. Liegt eine Sanierung auf der Ebene einer Obergesellschaft vor, sind auch die dadurch ausgelösten schädlichen mittelbaren Anteilseignerwechsel bei den Untergesellschaften begünstigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Obergesellschaft im Inland oder im Ausland ansässig ist. Um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, wird als Vergleichsmaßstab für die Betriebsvermögenszuführung auf das Aktivvermögen zu Buchwerten in der Schlussbilanz im Sinne des § 4h Absatz 2 Buchstabe c Satz 8 und 9



Drucksache 296/09

... Im Abschnitt 2 werden die Vorschriften über erforderliche Daten praxisgerechter ausgestaltet und entsprechend der mit Artikel 4 (Nummer 2 und 4) des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24. Dezember 2008 (



Drucksache 120/2/09

... 4. Der Bundesrat erinnert an seine Entschließung zum Unternehmensteuerreformgesetz vom 6. Juli 2007. Der Bundesrat hatte im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen um Überprüfung der Abschreibungsregeln für kleine und mittlere Unternehmen, um Neuausrichtung der Zinsschranke und des Mantelkaufs, und um Überprüfung der Hinzurechnungsregeln für Zinsen und Mieten bei der Gewerbesteuer gebeten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen ökonomischen Entwicklung erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine rasche Berücksichtigung dieses Beschlusses.



Drucksache 168/1/09

... wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 als Ersatz für den bisherigen § 8 Absatz 4 KStG eingeführt. Er führt zu einem Untergang bestehender Verlustvorträge bei einem wesentlichen Anteilseignerwechsel. Bei einem Beteiligungswechsel zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der Anteile geht der Verlustvortrag anteilig in Höhe des prozentualen Beteiligungswechsels unter, bei einen Beteiligungswechsel von mehr als 50 Prozent der Anteile geht der Verlustvortrag völlig verloren.



Drucksache 75/09

... Eine weitere Änderung ist durch das am 17. August 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BGBl. I S. 1912) bedingt. Durch dieses Gesetz wurden u.a. auch die Regelungen für die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern des § 6 Absatz 2



Drucksache 516/09

... Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) und das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2984) haben Auswirkungen auf das Rechnungswesen der Sozialversicherung.



Drucksache 160/2/09

... in der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform entwickelt haben. Im Hinblick auf die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise wird die Sanierungsbedürftigkeit allgemein unterstellt. Durch die in § 8c Absatz 1 Satz 6 geforderte Betriebsvermögenszuführung drückt sich die Sanierungsabsicht des Erwerbers aus. Nur wenn der Erwerber einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung in das Vermögen der Körperschaft leistet, liegt eine begünstigte Sanierung vor. Liegt eine Sanierung auf der Ebene einer Obergesellschaft vor, sind auch die dadurch ausgelösten schädlichen mittelbaren Anteilseignerwechsel bei den Untergesellschaften begünstigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Obergesellschaft im Inland oder im Ausland ansässig ist. Um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, wird als Vergleichsmaßstab für die Betriebsvermögenszuführung auf das Aktivvermögen zu Buchwerten in der Schlussbilanz im Sinne des § 4h Absatz 2 Buchstabe c Satz 8 und 9 des



Drucksache 116/09

... Die Maßnahme profitiert erheblich von externem Knowhow und den Beiträgen der Interessenvertreter. Die positiven Meinungen der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenvertreter im Bereich Verwaltungslasten zur Befreiung von Kleinstunternehmen und zur Auswirkung der Mehrwertsteuerreform auf die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung sind hierfür gute Beispiele. Die Gruppe treibt auch den Prozess in anderen vorrangigen Bereichen voran. Mehr als 350 Beiträge wurden im Rahmen von Online- und Offline-Anhörungen eingereicht. Schließlich haben die Mitgliedstaaten vereinbart, vergleichbare Anstrengungen zu unternehmen. Bis Ende 2008 haben 21 Mitgliedstaaten - gegenüber sieben Ende 2006 - nationale Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten festgelegt. Einige Mitgliedstaaten haben bereits umfassende Änderungen bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften vorgenommen. Die Kommission arbeitet eng mit den nationalen Behörden, die das EU-Recht umsetzen, zusammen, um bewährte Praktiken zu verbreiten, die einen raschen Abbau der Verwaltungslasten erlauben. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, das von ihr zur künftigen Berechnung und Verringerung der Verwaltungslasten entwickelte Starter-Kit umfassend zu nutzen und eine weitere Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Daten zu fördern. Die Kommission fordert sie ferner auf, eine Reihe von Grundsätzen für die Überwachung der Fortschritte bei der Verringerung der Verwaltungslasten in der EU und in den Mitgliedstaaten zu verabschieden.



Drucksache 567/1/09

... Die Maßnahmen, die im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 zur Finanzierung der niedrigeren Körperschaftsteuersätze getroffen wurden, erweisen sich jetzt als Krisen verschärfend. Die mit dem Bürgerentlastungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei der "



Drucksache 911/09

... 12. unterstreicht, dass bei jedweder weiteren Liberalisierung auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Fischerei der Notwendigkeit Rechnung getragen werden sollte, sensible Güter zu schützen, während gleichzeitig systematisch die sozialen Auswirkungen des Prozesses der Liberalisierung sowie der Normen im Bereich des Pflanzenschutzes bewertet werden; fordert die Euromed-Handelsminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Prozess schrittweise erfolgt, und dabei die Zeit zu berücksichtigen, die erforderlich ist, um gerechte Steuerreformen als Ausgleich für die Verringerung der Zolleinnahmen für den Fiskus durchzuführen; fordert die Europa-Mittelmeer-Partner auf, das Konzept einer integrierten Agrarpolitik Europa-Mittelmeer zu prüfen, die sich auf die Komplementarität der Agrarkette und eine nachhaltige Wasserpolitik stützt und bei der der Schwerpunkt auf den Erfordernissen der Nahrungsmittelsouveränität und weniger auf handelspolitischen Überlegungen liegt;



Drucksache 865/2/09

... Für die Abschwächung von Maßnahmen, die maßgeblich die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15% im Rahmen der Unternehmensteuerreform gegenfinanzieren sollen, besteht kein Anlass. Die Zinsschranke, die Beschränkung von Verlustverrechnungen und die anteiligen Hinzurechnungen von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer dienten dabei in erster Linie der Sicherung des Steueraufkommens und dem Schutz von inländischem Steuersubstrat wie auch der steuerlichen Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Eine Aufweichung der Maßnahmen ohne eine zuvor durchgeführte Evaluierung kommt daher nicht nur aus finanziellen Gründen nicht in Betracht.



Drucksache 238/08

... 2. zu 30 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort im jeweiligen Land, die als Durchschnitt für die Jahre 1990 bis 1998 in der Beschäftigten- und Entgeltstatistik mit Stand 30. Juni des jeweiligen Jahres ermittelt wurde; dabei bleiben die Beschäftigten der Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen sowie deren Einrichtungen unberücksichtigt. Die zweite Komponente der Schlüsselzahl errechnet sich aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Summe der für jede einzelne Gemeinde ermittelten und mit dem durchschnittlichen örtlichen Hebesatz der Jahre 1995 bis 1998 multiplizierten Gewerbesteuer-Messbeträge nach dem Gewerbekapital im jeweiligen Land; Grundlage für die Gewerbesteuer-Messbeträge nach dem Gewerbekapital ist das Ergebnis der Gewerbesteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 1995, Grundlage für die örtlichen Hebesätze ist die Erhebung nach § 4 Nr. 2 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes. Abweichend von den Sätzen 1 bis 4 können bis zu 20 Prozent des Anteils an der Umsatzsteuer nach Absatz 1 gemäß Landesrecht an Gemeinden verteilt werden, die als Folge der Regelungen der Absätze 1 und 3 Satz 1 bis 4 und der Regelungen in den Artikeln 1 bis 4 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590) besondere finanzielle Nachteile haben.



Drucksache 4/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz -



Drucksache 888/08 (Beschluss)

Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz -



Drucksache 352/1/08

... Die Bundesregierung wird gebeten, spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes dem Bundesrat über die Erfahrungen mit den neuen Regelungen zur Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3



Drucksache 385/08

... 29. weist auf die Vorteile von Steuerreformen mit Ausrichtung auf Umweltschutz hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Reformen durchzuführen, um unter anderem Energiearmut zu mildern und Technologien mit geringen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/08




Kritik am Grünbuch

2 Maßnahmen

2 Grundsätze

Welche Instrumente für welchen Sektor?

Besondere Instrumente und Sektoren

Die internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 4/08

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz -



Drucksache 4/1/08

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz -



Drucksache 788/08

... i. d. F. vor dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008) vorgenommen hat bei der Berechnung der Herstellungskosten der Erzeugnisse die AfA in gleichen Jahresbeträgen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG) berücksichtigt. In diesem Fall muss der Stpfl. jedoch dieses Absatzungsverfahren auch dann bei der Berechnung der Herstellungskosten beibehalten wenn gegen Ende der Nutzungsdauer die AfA in fallenden Jahresbeträgen niedriger sind als die AfA in gleichen Jahresbeträgen. Der Wertverzehr des der Fertigung dienenden Anlagevermögens ist bei der Berechnung der Herstellungskosten der Erzeugnisse auch dann in Höhe der sich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens ergebenden AfA in gleichen Jahresbeträgen zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. Bewertungsfreiheiten, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absatzungen in Anspruch genommen und diese nicht in die Herstellungskosten der Erzeugnisse einbezogen hat. Der Wertverzehr von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 6 Abs. 2 oder 2a



Drucksache 4/2/08

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz -



Drucksache 309/08

... 25. stellt jedoch fest, dass die Bedeutung von Umweltsteuern begrenzt ist und keine Zunahmetendenzen aufweist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Anstrengungen für eine ökologische Steuerreform aufzuwenden, wozu auch eine allmähliche Verlagerung der Steuerlast von den Wohlstand hemmenden Steuern (z.B. Besteuerung des Faktors Arbeit) auf den Wohlstand begünstigende Steuern (z.B. Besteuerung umweltschädigender Tätigkeiten wie Ressourceneinsatz oder Umweltbelastung) gehört weist darauf hin, dass trotz des Erfordernisses der Einstimmigkeit im Bereich der Steuerpolitik in den Verträgen die Möglichkeit zur verstärkten Zusammenarbeit geboten wird, und macht darauf aufmerksam, dass es die offene Koordinierungsmethode gibt;



Drucksache 897/08

... Änderung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008



Drucksache 4/3/08

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz -



Drucksache 448/08

... "§ 8 Abs. 4 in der am 23. Dezember 2001 geltenden Fassung ist neben § 8c in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom [...] (BGBl. I S. [...] [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008]) letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor dem 1. Januar 2008 beginnt, und der Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem 1. Januar 2013 eintritt. Ein nach Satz 4 nicht abziehbarer Verlust kann im Fall einer Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an einer Zielgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 3 des



Drucksache 486/08

... Ökologische Steuerreform, Estland

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik

3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik

4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme

5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln

Anhang
: Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik


 
 
 


Drucksache 4/4/08

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG)



Drucksache 352/08

... Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind die gesetzlichen Regelungen zum Fremdvergleichsgrundsatz geändert worden. Insbesondere wurde ein neuer Absatz 3 in § 1 des



Drucksache 352/08 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird gebeten, spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes dem Bundesrat über die Erfahrungen mit den neuen Regelungen zur Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3



Drucksache 260/08

... b) jetzt schon diese Änderungen in ihre Steuerreformen integrieren, um stärkere Anreize für weniger verschmutzende Fahrzeuge zu bieten;



Drucksache 605/08 Steuerreform


Drucksache 73/1/08

... ". Bereits die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unternehmensteuerreform verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und des Standorts Deutschland merklich. Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die Lohnzusatzkosten dauerhaft unter 40 Prozent zu halten, ein drittes Mittelstandsentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu straffen und zu präzisieren, ein Gesamtkonzept für den Niedriglohnsektor vorzulegen, für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten zu sorgen und im Rahmen der Föderalismusreform eine wirksame Schuldenregel im



Drucksache 545/3/08

... infolge der Unternehmensteuerreform 2008 führt zu einer doppelten gewerbesteuerlichen Belastung von Verbriefungstransaktionen in Deutschland.



Drucksache 555/2/07

... Mit Artikel 2 § 8 würde ein Präzedenzfall für andere Gruppen von Steuerpflichtigen geschaffen, die ebenfalls – zum Teil schon seit längerem – eine Entlastung von der Grunderwerbsteuer wünschen. Dies hätte zur Folge, dass das mit der Grunderwerbsteuerreform 1983 verfolgte Ziel – Wegfall nahezu aller bis dahin bestehender Befreiungsvorschriften unter gleichzeitiger Absenkung des Streuersatzes – ernsthaft gefährdet wird.



Drucksache 384/3/07

Unternehmensteuerreformgesetz 2008



Drucksache 543/07

... es (Anhebung der Altersgrenze für die Auszahlung von steuerbegünstigten Lebensversicherungsverträgen von 60 auf 62 Jahre) sowie weitere Folgeänderungen der §§ 20 und 23 des Einkommensteuergesetzes durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008. Darüber hinaus wird die Regelung in § 18a Abs. 4 systematischer eingeordnet.



Drucksache 598/07

... " und aufgrund des Jugendfreiwilligendienstegesetzes. Der neue entwicklungspolitische Freiwilligendienst, der mit den Jugendfreiwilligendiensten und dem anderen Dienst im Ausland vergleichbar ist, wird aufgenommen um eine Gleichbehandlung der Freiwilligen sicher zu stellen. Satz 4 wird infolge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 angepasst.



Drucksache 567/07

... "§ 8 Abs. 4 in der am 23. Dezember 2001 geltenden Fassung ist neben § 8c in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom [...] (BGBl. I S. [...] [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008]) letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor dem 1. Januar 2008 beginnt, und der Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem 1. Januar 2013 eintritt. Ein nach Satz 4 nicht abziehbarer Verlust kann im Fall einer Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile an einer Zielgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 3 des



Drucksache 544/07 (Beschluss)

... in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden.



Drucksache 220/2/07

Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008



Drucksache 259/07

... 14. weist darauf hin, dass die Zölle immer noch einen beträchtlichen Teil der Steuereinnahmen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ausmachen; ist deshalb der Auffassung, dass der Zeitplan des künftigen Zollabbaus den wirtschaftlichen Fortschritten dieser Länder sowie der benötigten Zeit für gerechte Steuerreformen zum Ausgleich des Verlusts an Zolleinnahmen Rechnung tragen muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/07




Ein neuer Impuls für den Barcelona-Prozess

Handels - und Zollpolitik

Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Finanzielle und technische Unterstützung

MEDA und europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

Investitions - und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer FEMIP

Ausländische Direktinvestitionen

Ursprungsregeln und Ursprungskumulierung

2 Landwirtschaft

Normen und technische Vorschriften, geistiges Eigentum sowie Wettbewerb

2 Dienstleistungen

2 Verkehr

2 Energie

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Industrie

2 Textilsektor

Wissenschaft und Technologie

Handel und Entwicklung

Abschließende Erwägungen


 
 
 


Drucksache 559/07 (Beschluss)

... zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen. Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) sieht vor, dass der Sparer-Freibetrag durch einen Sparer-Pauschbetrag ersetzt wird (§ 20 Abs. 9



Drucksache 533/07

... 17. Um die Investitionskraft der Unternehmen zu stärken und die Attraktivität des Standorts Deutschland – auch und gerade im Interesse des Erhalts und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze – erheblich zu erhöhen, hat die Bundesregierung die Unternehmensbesteuerung reformiert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 107). Die Reform wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und die Steuerbelastung inländischer Unternehmen rechtsformunabhängig deutlich reduzieren. Die nominale Belastung der Unternehmensgewinne sinkt auf unter 30% und liegt damit künftig im Mittelfeld der EU 15. Die Unternehmensteuerreform ist außerdem durch eine ausgeprägte Mittelstandskomponente gekennzeichnet:



Drucksache 73/1/07

... 17. Er geht davon aus, dass die Bundesregierung mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz die Voraussetzungen für ein international wettbewerbsfähiges, transparentes und rechtsformneutrales Unternehmenssteuerrecht schafft,



Drucksache 220/07 (Beschluss)

Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008



Drucksache 220/1/07

Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 5b EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 2 Buchstabe c Satz 2 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 4h Abs. 5 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b und c § 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 sowie Abs. 2a EStG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 7 Abs. 3a - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 und 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g Abs. 2 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 7g EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 20 Abs. 9 Satz 3 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 32d Abs. 4 EStG

22. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 34a Abs. 6 nach Satz 1 EStG

24. Zu Artikel 1 Nr. 25a - neu - und 39 Buchstabe m - neu - § 35a Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie § 52 Abs. 50b EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a § 43a Abs. 2 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 45a EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 35 § 45d EStG

28. Zu Artikel 1 Nr. 38 § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 39 Buchstabe h § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG

32. Zu Artikel 1 Nr. 40 § 52a Abs. 12 EStG

33. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 KStG

34. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - KStG

35. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

36. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

37. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 8c KStG

38. Zu Artikel 2 nach Nr. 13 § 38 KStG

39. Zu Artikel 2 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 GewStG

41. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 8 Nr. 1 Buchstabe d, e und f GewStG

42. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 Buchstabe a § 93 Abs. 7 und § 162 Abs. 2 AO

Zu Nummer 5

43. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 4 Abs. 1 und 4 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

44. Zu Artikel 8 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Abs. 1 Satz 1 InvStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 7 Buchstabe a § 8 Abs. 5 InvStG

46. Zu Artikel 8 Investmentsteuergesetz

47. Zu Artikel 10 Zerlegungsgesetz :

Begründung

2 Allgemein

Im Einzelnen

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

51. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 409/07

... 17. fordert nachdrücklich, dass eine derart enorme Herausforderung für den Haushalt auf EU-Ebene angegangen wird; verweist darauf, dass der Abbau der Staatsschulden in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs beschleunigt werden sollte, während gleichzeitig pro-zyklische Maßnahmen vermieden und Struktur- und Steuerreformen zur Verbesserung der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten durchgeführt werden; ermutigt die Mitgliedstaaten, den gegenwärtigen Wirtschaftsaufschwung dazu zu nutzen, die notwendigen Reformen auf dem Arbeitsmarkt und im Dienstleistungssektor vorzunehmen und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern; ist der Ansicht, dass es nach wie vor Raum und Bedarf für eine weitere Beschleunigung der Investitionstätigkeit gibt, und fordert daher strukturelle Reformen und zusätzliche Maßnahmen, die das Investitionsklima dauerhaft verbessern und die Investitionen ankurbeln würden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/07




Erfahrungen mit dem überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt

Künftige Herausforderungen


 
 
 


Drucksache 384/07 (Beschluss)

Unternehmensteuerreformgesetz 2008



Drucksache 384/2/07

Unternehmensteuerreformgesetz 2008



Drucksache 567/1/07

... Die Umsetzung des MoRaKG-Entwurfes führt zu einer unnötigen und unbefriedigenden Rechtszersplitterung und wird dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziel, das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) zu einem allgemeinen Beteiligungsfinanzierungsgesetz fortzuentwickeln, insgesamt nicht gerecht. Auf Grund seines engen Anwendungsbereiches steht zu befürchten, dass das Gesetz insgesamt nur eine begrenzte Wirkung entfalten wird. Es dürfte kaum in der Lage sein, die (im internationalen Vergleich bestehenden) Standortnachteile Deutschlands im Bereich Beteiligungskapital (die durch die Unternehmensteuerreform 2008 noch verstärkt werden) zu beheben und die noch immer vergleichsweise niedrige Eigenkapitalquote von deutschen KMU nachhaltig zu verbessern. Es scheint nach wie vor dringend geboten, die Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital insgesamt zu verbessern, um der ansonsten drohenden Abwanderung von Beteiligungsunternehmen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund sollte das MoRaKG zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert werden.



Drucksache 463/07

... Gemäß dem derzeit üblichen Verfahren wird der Gesetzgebungsvorschlag im Anschluss an eine Folgenabschätzung vorgelegt werden, welche die wesentlichen analytischen Einzelschritte anhand der "Leitlinien für die Folgenabschätzung”8 befolgt. Die Folgenabschätzung wird Aufschluss geben über die bestehenden steuerlichen Hindernisse im Bereich der Körperschaftsteuer, die EU-Unternehmen davon abhalten, bei ihren EU-weiten grenzüberschreitenden Tätigkeiten alle Investitionsmöglichkeiten innerhalb des Binnenmarktes zu nutzen, sowie über das Ausmaß an Steuervermeidung und Steuerumgehung, das das jetzige System den Unternehmen bietet. Auch die unterschiedliche Höhe der Befolgungskosten für kleinere und mittlere Unternehmen und für multinationale Unternehmen wird in der Folgenabschätzung behandelt werden. Es werden die mit der Steuerreform verfolgten Ziele definiert, angefangen mit dem allgemeinen Ziel, die Systeme zur Unternehmensbesteuerung für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes einfacher und effizienter zu gestalten, bis hin zu besonderen Zielen auf operativer Ebene wie der Reduzierung der Befolgungs- und Verwaltungskosten der Unternehmensbesteuerung für Unternehmen und Steuerverwaltungen, der Begünstigung von neuen grenzüberschreitenden Aktivitäten, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen, der Förderung der Steuerneutralität zwischen rein inländischen und EU-weiten Investitionen und der Minimierung der Verzerrungen bei der internationalen Aufteilung von Investitionen und Steuerbemessungsgrundlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/07




1. Hintergrund

2. Bisher erzielte Fortschritte

2.1. Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” AG GKKB

2.2. Fortschritte außerhalb der Arbeitsgruppe – Folgenabschätzung

3. Die nächsten Schritte

4. Schlussfolgerungen

2 Anhänge

Anhang 1
Einige der besonderen Sachfragen, die in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe GKKB im Dezember 2006 diskutiert wurden

Anhang 2
Einige detaillierte Sachfragen, die in der Arbeitsgruppe GKKB diskutiert wurden und zu denen die Überlegungen der Kommission noch nicht abgeschlossen sind


 
 
 


Drucksache 559/1/07

... zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen. Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) sieht vor, dass der Sparer-Freibetrag durch einen Sparer-Pauschbetrag ersetzt wird (§ 20 Abs. 9



Drucksache 384/07

Unternehmensteuerreformgesetz 2008



Drucksache 555/07 (Beschluss)

... Mit Artikel 2 § 8 würde ein Präzedenzfall für andere Gruppen von Steuerpflichtigen geschaffen, die ebenfalls – zum Teil schon seit längerem – eine Entlastung von der Grunderwerbsteuer wünschen. Dies hätte zur Folge, dass das mit der Grunderwerbsteuerreform 1983 verfolgte Ziel – Wegfall nahezu aller bis dahin bestehender Befreiungsvorschriften unter gleichzeitiger Absenkung des Streuersatzes – ernsthaft gefährdet wird.



Drucksache 241/07

... 2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/07




Grünbuch Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente in der Politik der Gemeinschaft

2.1. Marktwirtschaftliche Instrumente als Mittel der Politik

2.2. Marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der EU

2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen

2.4. Reform umweltschädlicher Subventionen

3. Optionen für die weitere Anwendung von MBI zur Beeinflussung des Energieverbrauchs

3.1. Erneuerung und Entwicklung der Richtlinie zur Energiebesteuerung

3.2. Interaktion der Energiebesteuerung mit anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere dem EU-ETS

4. Optionen für die weitere Anwendung von MBI in der Umweltpolitik

4.1. Eindämmung der Umweltauswirkungen des Verkehrs

4.2. Einsatz von MBI gegen Verschmutzung und zur Ressourcenschonung

4.2.1. Wasser

4.2.2. Abfallmanagement

4.3. MBI zum Schutz der Artenvielfalt

4.4. Einsatz von MBI gegen Luftverschmutzung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.