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"Stichprobe"
Drucksache 392/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... (4) Ein Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten soli im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. Dabei gelten mehrmals im Kalenderjahr durchgeführte Erhebungen als eine einzige Erhebung.
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 4a Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 9a Änderung der Handwerksordnung
Artikel 9b Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 21a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 901/07
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... Das Verfahren kann damit schneller rechtskräftig abgeschlossen werden. Dieser Umstand wiegt bei aktienrechtlichen Streitigkeiten besonders schwer da die Rechtsmittelquoten hier deutlich über der Rechtsmittelquote in anderen Zivil- und Handelssachen liegen. Für Spruchverfahren unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einschließlich der zugehörigen Freigabeverfahren ergab eine Stichprobe im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass die Zahl der beim Oberlandesgericht verzeichneten Rechtsmitteleingänge im Jahr 2006 der Zahl der streitigen Entscheidungen der Landgerichte im selben Zeitraum entsprach; im Bereich der Spruchverfahren kam noch ein Rechtsmittel gegen ein Ende des Vorjahres in erster Instanz abgeschlossenes Verfahren hinzu. Dies entspricht einer Rechtsmittelquote von 100%. Das Ergebnis der Stichprobe wurde durch eine parallele Erhebung beim Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Der Anzahl der streitigen Entscheidungen über Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einschließlich der zugehörigen Freigabeverfahren stand dort im Jahr 2006 eine ebenso große Anzahl von Eingängen bei der Rechtsmittelinstanz gegenüber. Die Stichproben zeigen, dass die Entscheidung in aktienrechtlichen Streitigkeiten im Ergebnis ohnehin regelmäßig dem Oberlandesgericht obliegt. Wird dieses bereits als Eingangsinstanz tätig, kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 720/07C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Grundlage waren teils detaillierte Abfragen, teils die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), eine in fünfjährigem Rhythmus erscheinende Erhebung des Statistischen Bundesamtes.
Drucksache 136/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... 1. Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren anhand repräsentativer Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang die Merkmale von Produkten durch Überprüfung der Unterlagen oder, wenn dies angezeigt ist, durch physische Kontrollen und Laborprüfungen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen / Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Akkreditierung
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Durchführung der Akkreditierung
Artikel 6 Grenzübergreifende Akkreditierung
Artikel 7 Anforderungen an nationale Akkreditierungsstellen
Artikel 8 Übereinstimmung mit den Anforderungen
Artikel 9 Beurteilung unter Gleichrangigen
Artikel 10 Konformitätsvermutung
Artikel 11 Informationspflicht
Artikel 12 Ersuchen an die EA
Kapitel III Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Geltungsbereich
Artikel 14 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2 Gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für die Marktüberwachung
Artikel 15 Informationspflichten
Artikel 16 Organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 17 Marktüberwachungsmaßnahmen
Artikel 18 Mit einer ernsten Gefahr verbundene Produkte
Artikel 19 Beschränkende Maßnahmen
Artikel 20 Informationsaustausch – Schnellinformationssystem der Gemeinschaft
Artikel 21 System für das Informationsmanagement
Artikel 22 Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 23 Gemeinsame Nutzung von Ressourcen
Abschnitt 3 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 24 Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten
Artikel 25 Freigabe von Produkten
Artikel 26 Nationale Maßnahmen
Kapitel IV Finanzierung durch die Gemeinschaft
Artikel 27 Stelle mit Ziel von allgemeinem europäischen Interesse
Artikel 28 Förderfähige Tätigkeiten
Artikel 29 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 30 Finanzierung
Artikel 31 Finanzierungsmodalitäten
Artikel 32 Verwaltung und Überwachung
Artikel 33 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
2 Schlussbestimmungen
Artikel 34 Technische Leitlinien
Artikel 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 36 Sanktionen
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38
Finanzbogen
Drucksache 268/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... 5. Insbesondere weist der Bundesrat darauf hin, dass zur gleichen Zeit die nächsten PISA-Erhebungen durchgeführt werden sollen. Eine Ankoppelung an die PISA-Testreihen zur Kostenreduzierung bewertet der Bundesrat als kaum durchführbar, da in Deutschland nach den bisherigen Planungen bereits die Überprüfung der KMK-Bildungsstandards (2. Testtag) an die PISA-Tests gekoppelt werden soll und es zudem nach bisherigen Einschätzungen Schwierigkeiten geben wird, alle Stichproben an Testpersonen mit zwei Fremdsprachen zu koppeln.
Drucksache 813/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (16. RSA-ÄndV)
... als Stichprobe
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... durch die Landesbehörden hat sich nicht bewährt. Das Verhältnis zwischen einer stichprobenartigen Prüfung der Emissionsberichte durch die Landesbehörden und einer regelmäßigen Prüfung durch das Umweltbundesamt ist bis heute ungeklärt. Die Abstimmung zwischen den verschiedenen Behörden ist extrem aufwändig und bindet unnötig Personalkapazitäten.
Drucksache 467/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... " 158 Fragen. Unter Einbeziehung des Zusatzbogens zum sogenannten Adhoc-Modul der EU-Arbeitskräftestichprobe erhöht sich der Frageumfang auf 174 Fragen. Der Fragebogen (rd. 40 Seiten), die dazugehörigen Erläuterungen und die weiteren Informationen für die Befragten über den Mikrozensus umfassen über 50 DIN-A-4-Seiten. Die beim Gesetzgebungsverfahren zum Mikrozensusgesetz 2005 befürchtete Überfrachtung des Mikrozensus ist trotz der im Vermittlungsverfahren erreichten Begrenzung der zusätzlichen Fragen eingetreten.
Drucksache 323/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates KOM (2007) 245 endg.; Ratsdok. 9531/07
... 19. Die in Artikel 13 vorgesehene Kürzung der gemeinschaftlichen Zuschüsse für die nach 2010 vorgesehenen Stichprobenerhebungen wird abgelehnt.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 417/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Absatz 4 regelt den Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach Absatz 1 bei der Regulierungsbehörde anzubringen ist. Eine inhaltliche Einzelprüfung des tatsächlichen Investitionsbedarfs durch die Regulierungsbehörde erfolgt nicht. Der Netzbetreiber hat der Regulierungsbehörde jedoch die für die Durchführung des Ausgleichs nach Absatz 3 und Einbeziehung in die Erlösobergrenzen notwendigen Daten in einer für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbaren Weise nach § 28 Nr. 7 mitzuteilen. Die Regulierungsbehörde kann die Angaben stichprobenartig überprüfen und gegebenfalls die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen nach dem
Drucksache 209/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fleisch- und Viehbestandsstatistiken KOM (2007) 129 endg.; Ratsdok. 7750/07
... (2) Mitgliedstaaten, die Stichprobenerhebungen durchführen, erfassen ausreichend viele Betriebe, so dass mindestens 95 % des gesamten in der letzten Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe festgestellten Betriebsbestands abgedeckt sind.
Drucksache 687/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur besseren Rechtsetzung 2005: Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Jahresbericht) (2006/2279(INI))
... " für die Einsetzung eines Sachverständigengremiums zu verwenden, das die vom Ausschuss für Folgenabschätzung erstellten Gutachten stichprobenartig auf ihre Qualität überprüft, insbesondere im Hinblick auf die erfassten unnötigen Verwaltungskosten, und die Durchführung des europäischen Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungskosten überwacht;
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... § 36 Erhebungszeitraum, Zufallsstichprobe und Sonderaufbereitungen
Drucksache 596/07
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrGÄndG)
... Der Freistaat Bayern hat in einem Pilotprojekt die Verwendungsbestätigung bei der Förderung von Kommunen ausschließlich aus Landesmitteln erprobt. Die Auswertung hat ergeben, dass die Zahl der Rückforderungsfälle wegen nicht zweckentsprechender Verwendung im Vergleich zu den Förderungen mit Verwendungsnachweis nicht höher lagen. Dabei wurden die Fälle mit Verwendungsbestätigung im Rahmen von Stichprobenkontrollen vermehrt überprüft. Einer allgemeinen Einführung der Verwendungsbestätigung bei Zuwendungen steht allerdings der § 26 des HGrG entgegen. Dieser sollte daher entsprechend geändert werden, so dass auch eine Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung ausreichend ist.
Drucksache 141/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2007) 61 endg.; Ratsdok. 6672/07
... Die EU begleitet diese Entwicklungen mit dem Ziel, die Informationen aus den nationalen Systemen letztlich auch auf aggregierter Ebene nutzen zu können. Bei den Schülern/Studierenden würden diese neuen Entwicklungen eine bessere Verfolgung der Laufbahn ermöglichen. In puncto Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen usw.) könnten sich dadurch die Möglichkeiten für die Festlegung zuverlässiger Stichproben verbessern, und die Daten könnten als Grundlage für die Bereitstellung allgemeiner Informationen über die Schulsysteme dienen, die auf aggregierter europäischer Ebene genutzt werden könnten. Die Kommission will diese Initiativen im Rahmen des ESS mit Blick auf die folgenden Indikatoren unterstützen: Schulmanagement (10), Schulen als Mehrzweck-Lernzentren (11), berufliche Entwicklung von Lehrern und Ausbildern (12) und Stratifikation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (13).
1. Einleitung
2. Der Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele
2.1. Verbesserung der Gerechtigkeit im Bildungssystem
2.2. Steigerung der Effizienz in der allgemeinen und beruflichen Bildung
2.3. Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
2.4. Schlüsselkompetenzen junger Menschen20
2.5. Modernisierung der Schulbildung
2.6. Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.7. Modernisierung der Hochschulbildung
2.8. Arbeitsmarkteignung
2.9. Fazit
20 Basisindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
3. Datenquellen für den Kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen
3.1. Indikatoren auf Grundlage von Daten aus dem Europäischen Statistischen System ESS
3.2. Indikatoren auf Grundlage von Daten, die nicht aus dem Europäischen Statistischen System ESS stammen
4. FAZIT
Anhang V ERZEICHNIS DER 29 Indikatoren, die bislang (2003-2006) für die Beobachtung DER Fortschritte IM Bereich DER Allgemeinen UND beruflichen Bildung genutzt wurden
Drucksache 751/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... Die durchzuführenden Messungen können auch eine Stichprobenerhebung umfassen, die für die persönliche Exposition eines Beschäftigten repräsentativ ist. Der Arbeitgeber hat die ermittelten Messergebnisse in einer Form zu speichern, die eine spätere Einsichtnahme ermöglicht, und mindestens 30 Jahre aufzubewahren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen
§ 5 Fachkunde
Abschnitt 3 Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm
§ 6 Auslösewerte bei Lärm
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
§ 8 Gehörschutz
Abschnitt 4 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen
§ 9 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen
§ 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten, Beratender Ausschuss, arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 11 Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 14 Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 6 Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
§ 15 Ausnahmen
§ 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Übergangsvorschriften
Anhang Vibrationen
1. Hand-Arm-Vibrationen
2. Ganzkörper-Vibrationen
Artikel 2 Änderung der Biostoffverordnung
Artikel 3 Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 5 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 6 Änderung weiterer Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
A.I. Ausgangslage
A.II. Ausführung
A.III. Kosten und Preiswirkungen
A.III.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
A.III.2 Sonstige Kosten
B Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 555/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG )
... s durchgeführt haben, stichprobenartig ohne besonderen Anlass (§ 62b) und entscheidet, ob das Rügeverfahren eingeleitet (§ 63) oder ob das Verfahren an die Berufsgerichtsbarkeit abgegeben (§ 84a) wird."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Befristung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)
Artikel 2 Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)
Artikel 3 Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)
Artikel 5 Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)
Artikel 6 Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung
III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage
1. Stärkung der Berufsaufsicht
2. Umsetzung von Europarecht
3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen
IV. Deregulierung/Befristung
V. Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 6 bis 9
Zu Nummer 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 47
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu den Absätzen 8 bis 11
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 77
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 308/06
... : ein Verfahren zur Ermittlung der züchterischen Leistungen von Tieren, wobei die Leistung auch erblich bedingte Eigenschaften von Tieren und ihren Erzeugnissen umfasst; im Falle eines Kreuzungszuchtprogramms umfasst die Leistungsprüfung auch die Bewertung der Verkaufserzeugnisse (Stichprobentest);
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
§ 3 Anerkennung
§ 4 Verfahren
§ 5 Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen
§ 6 Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
§ 7 Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung
§ 8 Ermächtigungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
§ 9 Monitoring
§ 10 Ermächtigungen
§ 11 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen
§ 12 Zuchttiere
§ 13 Abgabe von Samen
§ 14 Verwendung des Samens
§ 15 Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Verwendung von Eizellen und Embryonen
§ 17 Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
§ 18 Ermächtigungen
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
§ 19 Drittlandseinfuhr
§ 20 Ermächtigungen
§ 21 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden
Abschnitt 6 Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
§ 22 Überwachung
§ 23 Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr
§ 24 Bekanntmachung
§ 25 Schiedsverfahren
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 27 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 28 Übergangsvorschriften
§ 29 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 30 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tierseuchengesetzes
Artikel 4 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen
Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister
Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen
Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
IV. Auswirkungen auf das Preisniveau
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Artikel 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 8/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 90/385 /EWG und 93/42 /EWG des Rates sowie der Richtlinie 98/8 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinien über Medizinprodukte KOM (2005) 681 endg.; Ratsdok. 5072/06
... „6.3. Die statistische Kontrolle der Produkte erfolgt durch Attribute und/oder Variablen und beinhaltet Stichprobenpläne mit operationellen Merkmalen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheits- und Leistungsniveaus entsprechend dem Stand der Technik.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Vereinfachung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Module zur Konformitätsbewertung
Klinische Daten und klinische Bewertung
Rechtssicherheit bezüglich des Anwendungsbereichs
Maßnahmen für eine größere Transparenz
Rechtsgrundlage für eine bessere Koordinierung und Kommunikation bei der Marktaufsicht
Medizinprodukte mit einem ergänzenden Produkt aus der Züchtung menschlicher Gewebe
5 Sonderanfertigungen
Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
Vorschlag
Artikel 1 Die Richtlinie 90/385/EWG wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Die Richtlinie 93/42/EWG wird wie folgt geändert:
Artikel 3 In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG wird folgender Buchstabe s angefügt:
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang I
Anhang II Die Anhänge I bis X der Richtlinie 93/42/EWG werden wie folgt geändert:
Drucksache 214/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2006) 91 endg.; Ratsdok. 7301/06
... Zu diesem Zweck können Kommissionsbeamte oder -bedienstete, unbeschadet der Befugnisse des Rechnungshofes oder der von den Mitgliedstaaten gemäß nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften durchgeführten Prüfungen, vor Ort Prüfungen, einschließlich von Stichprobenkontrollen, der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen mit einer Voranmeldung von mindestens einem Werktag vornehmen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Ziele des Vorschlags
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Überprüfungsklausel
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Interventionskriterien
Artikel 3 Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 4 Art des Finanzbeitrags
Artikel 5 Anträge
Artikel 6 Komplementarität, Überwachung der Einhaltung und Koordinierung
Artikel 7 Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung
Artikel 8 Technische Unterstützung auf Initiative der Kommission
Artikel 9 Information und Publizität
Artikel 10 Festsetzung des Finanzbeitrags
Artikel 11 Zuschussfähige Ausgaben
Artikel 12 Haushaltsverfahren
Artikel 13 Auszahlung und Verwendung des Finanzbeitrags
Artikel 14 Verwendung des Euro
Artikel 15 Schlussbericht und Abschluss
Artikel 16 Jahresbericht
Artikel 17 Evaluierung
Artikel 18 Management und Finanzkontrolle
Artikel 19 Rückerstattung des Finanzbeitrags
Artikel 20 Überprüfungsklausel
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 72/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Luftaufsicht und die Luftfahrtdateien
... „(3) Die für die Luftaufsicht zuständigen Stellen sind zur Abwehr der in Absatz 1 genannten Gefahren, insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugs befugt, auch stichprobenartig Luftfahrzeuge zu betreten und sie und ihren Inhalt ohne unbillige Verzögerung zu untersuchen. Die zuständigen Stellen können die an Bord mitgeführten Urkunden sowie Lizenzen und Berechtigungen der Besatzungsmitglieder prüfen. Der Flugplatzbetreiber ist verpflichtet, das Betreten des Flugplatzes durch Vertreter der zuständigen Stellen zum Zwecke der Durchführung von Untersuchungen zu dulden. Nach Abschluss der Untersuchung eines Luftfahrzeugs unterrichtet die zuständige Stelle den verantwortlichen Luftfahrzeugführer oder den Halter des Luftfahrzeugs über das Ergebnis der Untersuchung.
Drucksache 936/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine -Salmonellen-Verordnung)
... Der beteiligten Wirtschaft entstehen zusätzliche Kosten. Dies ist abhängig von den Untersuchungskosten, die bei der stichprobenartigen Untersuchung von Mastschweinen im Bestand oder bei der Schlachtung anfallen: In Abhängigkeit von der Größe des Mastschweine haltenden Betriebes fallen pro Jahr zwischen 26 und 60 Proben an. Für Untersuchungskosten, Probenahme, Verpackung, Kennzeichnung und Porto sind jeweils etwa 5,- € zu veranschlagen. Preisüberwälzungen sind nicht auszuschließen und können tendenziell erhöhend auf die Einzelpreise wirken. Spürbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aufgrund des Umfangs der Belastungen und der Wettbewerbssituation auf dem Markt für Schweinefleisch nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Untersuchung
§ 3 Untersuchungsergebnisse
§ 4 Aufzeichnungen und Kategorisierung
§ 5 Begleitpapiere
§ 6 Maßnahmen
§ 7 Informationspflicht
§ 8 Beauftragung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 2) Stichprobenschlüssel
Anlage 2 (zu § 5) Begleitpapier
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2) Bewertung der Ergebnisse
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand:
3. Sonstige Mehrkosten:
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Drucksache 786/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
... (2) Von pharmazeutischen Unternehmern, Großhändlern oder aus Apotheken bezogene Fertigarzneimittel sind stichprobenweise zu prüfen. Dabei darf von einer über die Sinnenprüfung hinausgehenden Prüfung abgesehen werden, wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der einwandfreien Beschaffenheit des Arzneimittels begründen.
Drucksache 294/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtliche r Vorschriften
... Durch Vorgaben für die Probenahme soll die Entnahme von repräsentativen Stichproben einer zu beprobenden Partie und deren Reduktion zu einer hinsichtlich des Umfangs analysierbaren Endprobe sichergestellt werden. Wegen der Bedeutung der Probenahme für das Gesamtergebnis der Kontrolle sind die Länder gefordert, über die nur grundsätzlichen Anforderungen der Verordnung hinaus eine einheitliche Vorgehensweise bei der Technik der Probenahme sicherzustellen.
Drucksache 920/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln KOM (2006) 778 endg.; Ratsdok. 16738/06
... 8. Die Ermittlung von Risikoindikatoren für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist grundsätzlich sinnvoll und im Rahmen der thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln zu begrüßen. Solche Risikoindikatoren lassen sich - wie die Erfahrungen aus den so genannten NEPTUN-Erhebungen in Deutschland zeigen - jedoch auch auf Basis von freiwilligen Stichprobenerhebungen mit ausreichender Genauigkeit und Zuverlässigkeit ermitteln. Hierzu bedarf es keiner verpflichtenden Erhebung in allen landwirtschaftlichen Betrieben oder zur Einführung von Meldepflichten auf Grundlage einer Buchführung über die Verwendung der Pflanzenschutzmittel. Die Bundesregierung wird gebeten, sich in diesem Sinne für einen Verzicht auf obligatorische Erhebungen oder Meldepflichten über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Nutzung freiwilliger Stichprobenerhebungen einzusetzen.
Drucksache 246/06
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)
... /EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (ABl. EG (Nr.) L 296 S. 55), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU (Nr.) L 284, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, die kontinuierlich oder stichprobenartig (Zufallsstichproben) an festen Orten durchgeführt werden;
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird dem Ersten Teil vorangestellt und wie folgt geändert:
3. § 2 wird wie folgt gefasst:
4. § 3 Abs. 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:
5. § 4 wird wie folgt gefasst:
6. § 5 wird wie folgt gefasst:
7. § 6 wird wie folgt geändert:
8. § 7 wird wie folgt geändert:
9. § 8 wird aufgehoben.
10. § 9 wird wie folgt geändert:
11. § 10 wird wie folgt geändert:
12. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
13. § 12 wird wie folgt geändert:
14. § 13 wird wie folgt geändert:
15. In § 14 werden die Angaben „§ 2 Abs. 2 bis 4, § 3 Abs. 2 bis 5, § 4 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 bis 5, § 6 oder § 7“ durch die Angaben „§ 3 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 und 3 oder des § 6 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.
16. Der Zweite Teil wird wie folgt gefasst:
§ 15 Zielwerte
§ 16 Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen
§ 17 Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten
§ 18 Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen
§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen
17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen angefügt:
„Anlage 8
I. Obere und untere Beurteilungsschwellen
II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen
Anlage 9
I. Großräumige Standortkriterien
II. Kleinräumige Standortkriterien
III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl
IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo a pyren
Anlage 10
I. Datenqualitätsziele
II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität
III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken
IV. Standardbedingungen
Anlage 11
I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft
II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft
III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft
IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
V. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. EG - Luftqualitätsrichtlinien
2. Regelungsinhalt und Zielstellung
3. Inhalt des Verordnungsentwurfs
4. Kosten und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Erster Teil
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zweiter Teil
Überschrift Zweiter Teil:
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu den Anlagen
Zu Anlagen 1 bis 7:
Zu Anlage 8
Zu Anlage 9
Zu Anlage 10
Zu Anlage 11
Drucksache 148/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung(EG) Nr. 2494/95 des Rates im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen der Preiserhebung für den harmonisierten Verbraucherpreisindex KOM (2005) 539 endg.; Ratsdok. 6546/06
... 7. Außerdem sollte gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 der Kommission der HVPI anhand von Zielstichproben erstellt werden, die innerhalb der einzelnen Elementaraggregate ausreichend viele Preise enthalten, um der Variation der Preisentwicklungen in der Grundgesamtheit Rechnung zu tragen.
Drucksache 250/06
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz PKHBegrenzG)
... optimiert, um eine einheitliche und effektive Rechtsanwendung sicherzustellen. Zu den zentralen Anliegen zählt hier die Verbesserung der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
aa) Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Rechtspfleger (§ 20 Nr. 4 Buchstabe a RPflG)
Die gerichtliche Praxis beklagt, dass die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Verweisungen auf das Sozialrecht und die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe kaum mehr handhabbar ist. Soll das Gebot der Einzelfallgerechtigkeit beachtet werden, kann die Bestimmung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens aber nicht detailliert im Gesetz geregelt werden. Stattdessen sind die gesetzlichen Vorschriften durch die Rechtsprechung auszufüllen. Dies hat zu einer umfangreichen Kasuistik geführt die vom einzelnen Richter nur noch schwer überblickt werden kann. Das gilt umso mehr, als es sich bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus seiner Sicht um ein Nebengeschäft handelt.
Die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung wird hierdurch erheblich beeinträchtigt.
Stichproben haben ergeben, dass die Häufigkeit der Bewilligungen von Prozesskostenhilfe sowie der Anteil der Bewilligungen von Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Zahlungen erheblich voneinander abweicht.
Diese Abweichungen lassen sich nicht mit der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse erklären.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, soll der Rechtspfleger künftig nicht nur bei der Aufklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nach § 118 Abs. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 4 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 5 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 7 Änderung der Kostenordnung
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung
Artikel 10 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz
Artikel 12 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 13 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 14 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 15 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung
5. Zustimmungsbedürftigkeit
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 114
Zu § 114
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu § 115
Zu § 115
Zu § 115
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 120
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe ff
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu § 120a
Zu § 120a
Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach
Zu § 120a
Zu § 120a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 122/06
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Beitragsverfahrensverordnung - BVV )
... (1) Die Prüfung der Aufzeichnungen nach den §§ 8 und 9 kann auf Stichproben beschränkt werden. Die für eine Prüfung verlangten Unterlagen nach § 8 Abs. 2 und § 9 sind unverzüglich vorzulegen oder als lesbare Reproduktionen herzustellen.
Drucksache 920/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln KOM (2006) 778 endg. Ratsdok. 16738/06
... – die Beschreibung der für die Stichprobenziehung verwendeten Methodik,
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1 Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.2.1. Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
2.2.2. Methodik
2.2.3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige
2.2.4. Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
2.2.5. Niveau der Erkenntnisse
2.2.6. Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Folgenabschätzung
Option 1:
Option 2:
Option 3:
Option 4:
3 Rechtliche Elemente des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Artikel 4 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 5 Ausschussverfahren
Artikel 6 Berichterstattung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang I Statistiken über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 1 Erfassungsbereich
Abschnitt 2 Variablen
Abschnitt 3 Meldeeinheit
Abschnitt 4 Bezugszeitraum
Abschnitt 5 Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen
Abschnitt 6 Qualitätsbericht
Anhang II Statistiken über die landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 1 Erfassungsbereich
Abschnitt 2 Variablen
Abschnitt 3 Meldeeinheiten
Abschnitt 4 Bezugszeitraum
Abschnitt 5 Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen
Abschnitt 6 Qualitätsbericht
Anhang III Harmonisierte Klassifikation der Stoffe
Drucksache 427/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Vorlage ihrer durchschnittlichen Strombezugskosten ist erforderlich geworden, weil eine stichprobenartige Überprüfung der Praxis der Elektrizitätsversorgungsunternehmen ergeben hat, dass die gesetzlichen Vorgaben des § 15 Abs. 1 Satz 1
Drucksache 830/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
... • Ermöglichung uneingeschränkter Atemalkoholtests (Stichproben) bei allen Fahrern, Durchsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkohols am Steuer und Anwendung von Sanktionen zur Abschreckung auf alle diejenigen, bei denen die Überschreitung der BAK-Grenze am Steuer festgestellt wird, insbesondere bei Wiederholungstätern. (Ziele 47, 9)
1. Einleitung
2. Handlungsauftrag
3. Handlungsbedarf
4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess
5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren
5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele
5.1.1. Begründung
5.1.2. Bewährte Verfahren
5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27
5.2.1. Begründung
5.2.2. Bewährte Verfahren
5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz
5.3.1. Begründung
5.3.2. Bewährte Verfahren
5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster
5.4.1. Begründung
5.4.2. Bewährte Verfahren
5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene
5.5.1. Begründung
5.5.2. Was erforderlich ist
6. Drei Aktionsebenen
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission
6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen
6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
6.2.2. Lokale Maßnahmen
6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene
6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum
6.3.2. Alkohol am Steuer
6.3.3. Werbung
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 290/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung fleischhygienerechtlicher Vorschriften
... 3. die Verkehrsfähigkeit einer gleichartigen Partie von bestimmten Erzeugnissen vom Ergebnis der Stichprobenuntersuchung dieser Partie abhängig zu machen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Ergänzende Texte:
Artikel 80 des Grundgesetzes
§ 13 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 14 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 36 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 46 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Drucksache 73/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
... Kontrollstellen können eine Grenze sein oder jeder andere Ort, an dem Kontrollen durchgeführt werden. Dies wird z.B. Stichprobenkontrollen der Tiere oder des Fahrzeugs während des Transports beinhalten.
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Hierbei ist durch Stichproben festzustellen, ob der Gewerbetreibende die ihm nach dem
Drucksache 680/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
... 1. in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte stichprobenweise auf Einhaltung der Anforderungen nach § 4 und §§ 7 bis 9 zu prüfen,
Drucksache 103/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden KOM (2005) 587 endg.; Ratsdok. 5912/06
... d) die Möglichkeit stichprobenartiger und eingehender Schiffsüberprüfungen;
Drucksache 65/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... : Analyse der Kontrollen im Rahmen der geteilten Verwaltung (insbesondere Strukturfonds) auf regionaler Ebene und Stellenwert der bisherigen Erklärungen Wie vom Rat für Wirtschaft und Finanzen Ende 2006 gefordert, wird die Kommission die bisherige Kontrolle der Strukturfonds auf Ebene der Sektoren und Regionen (Stichprobenkontrollen, Zahlstellen und Abwicklungsstellen) sowie die Aussagekraft der bestehenden Erklärungen prüfen und dabei von den jährlichen Berichten, die die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 bis zum 30. Juni 2006 vorzulegen haben, sowie den von den Kommissionsdiensten durchgeführten Kontrollen ausgehen.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Vorschläge für 2006 und 2007 umzusetzende Massnahmen
2.1. Vereinfachung und gemeinsame Kontrollgrundsätze
2.2. Erklärungen zur Mittelverwaltung und Zuverlässigkeit der Rechnungsprüfung
2.3. Ansatz der Einzigen Prüfung:
2.4. Sektorspezifische Defizite
3. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Summary of action plan and requested support from other Institutions Simplification and common control principles
Anhang 2 Entwurf für die Verankerung des Grundsatzes der wirksamen und effizienten Kontrolle
Drucksache 65/2/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... 18. Artikel 5 und Artikel 7 sollten dahin gehend geändert werden, dass die Frist für die Erstellung der Bescheinigung und des Jahresberichts der Bescheinigenden Stelle sowie der Termin für die Abgabe der Rechnungsabschlussunterlagen durch die Zahlstellen auf den 31. Januar des Folgejahrs gelegt wird. Dieser Termin würde gewährleisten, dass sowohl die Prüfungen der Bescheinigenden Stellen als auch die Bewertungen der Zahlstellen sorgsam und den EU-Vorgaben entsprechend vorgenommen werden könnten. Durch die Vorgabe, dass alle getätigten Zahlungen im Stichprobenverfahren der Bescheinigenden Stelle berücksichtigt werden müssen, ist der Zeithorizont zu eng bemessen, da Prüfberichte und Stellungnahmen in dem Zeitraum Mitte Oktober bis Ende November eines Jahres bearbeitet und ausgewertet werden müssten.
Drucksache 253/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
... § 1612a Abs. 1 Satz 3 des Entwurfs enthält die aus der Regelbetrag-Verordnung bekannten Altersstufen, die auch der Düsseldorfer Tabelle sowie der Berliner Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle zugrunde liegen. Anders als im Steuerrecht, bei dem der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 93 111 f.) berechtigt ist, die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen und im ganzen Bundesgebiet einheitlich festzulegen, erscheint eine solche Pauschalierung im - stets einzelfallbezogenen - Unterhaltsrecht nicht sinnvoll. Denn es ist statistisch belegt, dass ältere Kinder höhere Kosten verursachen als jüngere Kinder (vgl. M ü n n i c h/K r e b s, Ausgaben für Kinder in Deutschland - Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998, in: Statistisches Bundesamt Hrsg., Wirtschaft und Statistik 12/2002, 1080 ff.).
Drucksache 716/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (14. RSA-ÄndV)
... Für die zeitliche Zuordnung der Angaben nach Satz 1 Nr. 4 ist das Abgabedatum, für die Zuordnung der Angaben nach Satz 1 Nr. 5 der Tag der Entlassung maßgeblich. Die Spitzenverbände der Krankenkassen können im Einvernehmen mit dem Bundesversicherungsamt in der Vereinbarung nach § 267 Abs. 7 Nr. 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorsehen, dass die Erhebung der Daten nach Satz 1 Nr. 7 auf eine Stichprobe beschränkt wird.
Drucksache 327/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates zwecks Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens KOM (2006) 195 endg.; Ratsdok. 9138/06
... Eine weitere Konsultation der Wirtschaftsteilnehmer erfolgte mithilfe eines Fragebogens, der an eine repräsentative Stichprobe europäischer Unternehmen (Europäisches Unternehmenstestpanel) gerichtet wurde. Hierauf gingen 543 Beiträge ein.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der
3. rechtliche Aspekte
• Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
Artikel 2
1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:
Artikel 2a
Artikel 2b
Artikel 2c
Artikel 2d
Artikel 2e
Artikel 2f
4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.
5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:
6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.
7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:
8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4
Artikel 5
Anhang I Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
Anhang II Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss
Drucksache 413/06
Vorlage der Bundesregierung
Beschluss des Rates zu "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013" Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte"
... (3) Die Kommission sorgt dafür, dass im Rahmen der Durchführung dieses Programms geschlossene Verträge und Vereinbarungen insbesondere eine Überprüfung und Finanzkontrolle durch die Kommission (oder einen befugten Vertreter der Kommission) - erforderlichenfalls auch vor Ort, einschließlich durch Stichproben - sowie Prüfungen durch den Rechnungshof vorsehen.
Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte 2007 bis 2013
Bezug 2 Auszug
I. allgemeine Bemerkungen
Anlage I Beschluss des Rates Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Ziele des Programms
Artikel 4 Spezifische Ziele
Artikel 5 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zugang zum Programm
Artikel 7 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 8 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 9b [gestrichen]
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Bezug 3
I. allgemeine Bemerkungen
Drucksache 573/06
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung )
... Den betroffenen Behörden entsteht durch diese Verordnung vermutlich kein Mehraufwand, da nach § 8 Abs. 2 GPSG die Pflicht zur stichprobenartigen Überwachung des Inverkehrbringens von Feuerzeugen heute bereits besteht.
Drucksache 617/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Enwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Buches Sozialgesetzbuch ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Regelsatzbemessung zu überprüfen und ggfls. weiter zu entwickeln.
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... (3) § 14 findet auf Fütterungsarzneimittel mit der Maßgabe Anwendung, dass die Prüfung stichprobenweise durchgeführt werden kann. Dabei ist mindestens die Prüfung der Homogenität und die Prüfung auf Kontamination mit pharmakologisch wirksamen Stoffen durchzuführen. Von einer darüber hinaus gehenden Prüfung kann abgesehen werden, wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der einwandfreien Beschaffenheit des Fütterungsarzneimittels begründen. Bei der zur Herstellung des Fütterungsarzneimittels verwendeten Arzneimittel-Vormischung darf von einer über die sensorische Prüfung hinaus gehenden Prüfung abgesehen werden, wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Zweifel an der einwandfreien Beschaffenheit der Arzneimittel-Vormischung begründen. Hinsichtlich der Prüfung des verwendeten Mischfuttermittels gelten die
Drucksache 557/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz - VerdStatG )
... für eine repräsentative Unterstichprobe der Beschäftigten des Betriebs jeweils
Drucksache 693/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
... (3) Der Nutzer ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zu Informationszwecken verwenden darf. Die zuständige Stelle hat (zum Beispiel durch Stichproben) zu prüfen, ob sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die nach Satz 1 zulässige Einsicht überschritten oder übermittelte Daten missbraucht werden.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5 Änderung von Registerverordnungen
Artikel 6 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 7 Änderung des Publizitätsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 176/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
... (5) Die rechtliche Kontrolle der Übermittlung oder des Empfangs personenbezogener Daten obliegt den für die Datenschutzkontrolle zuständigen unabhängigen Stellen der jeweiligen Vertragsparteien. Nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts kann jedermann diese Stellen ersuchen, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten zu seiner Person zu prüfen. Diese Stellen sowie die für die Protokollierung zuständigen Stellen haben auch unabhängig von solchen Ersuchen Stichproben zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Übermittlungen anhand der den Zugriffen zugrunde liegenden Aktenvorgänge vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser Kontrolltätigkeit sind zur Überprüfung durch die für die Datenschutzkontrolle zuständigen unabhängigen Stellen 18 Monate aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist sind sie unverzüglich zu löschen. Jede für die Datenschutzkontrolle zuständige Stelle kann von der unabhängigen Datenschutzbehörde einer anderen Vertragspartei um die Ausübung ihrer Befugnisse nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts ersucht werden. Die für die Datenschutzkontrolle zuständigen unabhängigen Behörden der Vertragsparteien sorgen für die zur Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben notwendige gegenseitige Zusammenarbeit, insbesondere durch den Austausch sachdienlicher Informationen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Entwurf
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Artikel 1 Grundsätze
Kapitel 2 DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Artikel 2 Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien
Artikel 3 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 4 Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 6 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 7 Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen
Artikel 8 Daktyloskopische Daten
Artikel 9 Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten
Artikel 10 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 11 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 12 Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern
Artikel 13 Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen
Artikel 14 Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 15 Nationale Kontaktstelle
Kapitel 3 Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 16 Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 17 Flugsicherheitsbegleiter
Artikel 18 Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 19 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Kapitel 4 Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration
Artikel 20 Dokumentenberater
Artikel 21 Aufgaben der Dokumentenberater
Artikel 22 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Artikel 23 Unterstützung bei Rückführungen
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Artikel 24 Gemeinsame Einsatzformen
Artikel 25 Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr
Artikel 26 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 27 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 28 Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 29 Schutz und Beistand
Artikel 30 Allgemeine Haftungsregelung
Artikel 31 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 32 Dienstverhältnisse
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Artikel 33 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Artikel 34 Datenschutzniveau
Artikel 35 Zweckbindung
Artikel 36 Zuständige Behörden
Artikel 37 Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten
Artikel 38 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Artikel 39 Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung
Artikel 40 Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz
Artikel 41 Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 42 Erklärungen
Artikel 43 Ministerkomitee
Artikel 44 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 45 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 46 Kosten
Artikel 47 Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften
Artikel 48 Ratifikation, Annahme, Genehmigung
Artikel 49 Verwahrer
Artikel 50 Inkrafttreten
Artikel 51 Beitritt
Artikel 52 Kündigung
Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Anlage 2 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gemeinsame Erklärung
I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
II. Das Königreich Belgien erklärt
III. Das Königreich Spanien erklärt
IV. Die Französische Republik erklärt
V. Das Königreich der Niederlande erklärt
VI. Die Republik Österreich erklärt
VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Kapitel 2 DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
Zu Artikel 18
„II. Das Königreich Belgien erklärt
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Zu Artikel 39
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Zu Artikel 42
Zu Artikel 43
Zu Artikel 44
Zu Artikel 45
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 48
Zu Artikel 49
Zu Artikel 50
Zu Artikel 51
Zu Artikel 52
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Drucksache 245/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... (3) Der Deponiebetreiber hat unverzüglich eine Kontrollanalyse durchzuführen, wenn sich bei der Sichtkontrolle Anhaltspunkte ergeben, dass die Anforderungen an die Beschaffenheit der Abfälle für die vorgesehene Ablagerung nicht eingehalten sind oder Differenzen zwischen Begleitpapieren und angeliefertem Abfall bestehen. Im Übrigen hat der Deponiebetreiber stichprobenhaft bei regelmäßigen Anlieferungen mindestens einmal jährlich, bei Anlieferungen größerer Mengen aus Behandlungsanlagen je angefangene 2000 Megagramm angelieferten Abfall eine Kontrollanalyse zur Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Zuordnungskriterien des Anhanges 1 oder des Anhanges 2 durchzuführen. Die Kontrollanalyse muss mindestens die Schlüsselparameter nach Absatz 1 umfassen. Die Kontrollanalyse ist nach Anhang 4 durchzuführen. Sofern für die grundlegende Charakterisierung des Abfalls nach Absatz 1 Satz 3 keine Untersuchungen notwendig sind, kann auch auf die stichprobenhaften Kontrollanalysen nach Satz 2 verzichtet werden. Stattdessen sind diese Abfälle auf die Übereinstimmung mit den anderen Informationen der grundlegenden Charakterisierung zu prüfen.
Drucksache 635/06
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung
... XII) verpflichtet den Verordnungsgeber, die Regelsatzbemessung zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln, sobald die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Der Verordnungsgeber ist auf Grund der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 seiner Verpflichtung zur Überprüfung nachgekommen. Er hat sich für eine Weiterentwicklung der Regelsatzbemessung entschieden.
Drucksache 755/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen ist die Bewertung der von einer Arztpraxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Leistungen insgesamt so festzulegen, dass sie ab einem bestimmten Schwellenwert mit zunehmender Menge sinkt (Abstaffelung); dabei ist die Anzahl der in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum tätigen Ärzte angemessen zu berücksichtigen. Im Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen ist die Bewertung der Leistungen nach Satz 1 und die Bestimmung der Abstaffelungsregelungen nach Satz 3 unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweils betroffenen Arztgruppen auf der Grundlage von sachgerechten Stichproben bei vertragsärztlichen Leistungserbringern auf betriebswirtschaftlicher Basis zu ermitteln; dabei ist Satz 2 zweiter Halbsatz auch bei der Bestimmung der Abstaffelungsregelung zu berücksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Kosten- und Preiswirkungsklausel
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 16 Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Artikel 29d Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 289/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Erwerbsstatistikverordnung
... Neben dem neuen Mikrozensus wird seit September 2004 vom Statistischen Bundesamt eine Telefonbefragung mit einem Stichprobenumfang von 30.000 Befragten pro Monat zum IAO-Erwerbsstatus durchgeführt. Die Ergebnisse werden seit Berichtsmonat Januar 2005 veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Telefonbefragung haben zu wichtigen Erkenntnissen - vor allem über die Bereiche der geringfügigen Beschäftigung und der Suche nach geringfügigen Erwerbstätigkeiten - geführt, die für die Weiterentwicklung des Mikrozensus genutzt werden.
Drucksache 557/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz - VerdStatG )
... für eine repräsentative Unterstichprobe der Beschäftigten des Betriebs jeweils
Drucksache 295/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... 2.4 In den für die Erzeugung von Zertifiziertem Pflanzgut bestimmten Mutterrebenbeständen dürfen durch eine stichprobenweise amtliche Prüfung in einem geeigneten Testverfahren die unter Nummer 2.1 Buchstabe a und b genannten Virosen nicht nachweisbar sein. Diese Prüfung beginnt bei 5 Jahre alten Mutterrebenbeständen und ist alle 10 Jahre mindestens einmal zu wiederholen. Werden Mutterrebenbestände einer jährlichen amtlichen Feldbesichtigung aller Pflanzen unterzogen, beginnt die vorgenannte Prüfung bei 10 Jahre alten Mutterrebenbeständen und ist alle 10 Jahre mindestens einmal zu wiederholen.
Drucksache 653/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einführung eines europäischen Indikators für Sprachenkompetenz KOM (2005) 356 endg.; Ratsdok. 11704/05
... Da es in der EU bislang keine standardisierte Erhebung über Sprachkenntnisse gibt, schlägt die Kommission vor, die Vorgabe des Europäischen Rates von Barcelona - „Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen vom jüngsten Kindesalter an“ - aufzugreifen und im Rahmen einer Stichprobe in allen Mitgliedstaaten bei Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen speziell zu diesem Zweck entwickelte Sprachtests durchzuführen. Um eine optimale Ressourcennutzung zu gewährleisten, werden bei der Entwicklung der Tests die Ergebnisse relevanter von der Kommission finanzierter Projekte berücksichtigt. Bei dieser Methode werden also nicht die
I Einleitung
1 Mehrsprachigkeit in der europäischen Gesellschaft
2 Begrenztheit der verfügbaren Daten
3 Bedarf an zuverlässigeren Daten
II Einführung des Indikators
1 Zweck
2 Methodik
3 Zielgruppe
4 Skala
5 Sprachen
6 Kompetenzen
7 Weitere Daten
8 Zusammenarbeit
9 Beirat für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
10 Finanzielle Auswirkungen
11 Zeitplan
III Fazit
Drucksache 351/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Grundrechte und Justiz" 2007 bis 2013
... 2. Unbeschadet der gemäß Artikel 248 EG-Vertrag vom Rechnungshof in Zusammenarbeit mit den zuständigen einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen oder -dienststellen durchgeführten Audits oder etwaiger nach Artikel 279 Buchstabe c EG-Vertrag durchgeführter Kontrollmaßnahmen können Beamte und sonstige Bedienstete der Kommission im Rahmen des Programms finanzierte Maßnahmen vor Ort und durch Stichproben kontrollieren.
Drucksache 15/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... 27. In der Anlage 11 wird in Nummer 3 nach der Angabe "Stichprobenumfang: S 3" in einer neuen Zeile die Angabe "Stichprobenanweisung: doppelt" eingefügt.
Drucksache 715/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt KOM (2005) 429 endg.; Ratsdok. 12588/05
... Der Regelungsinhalt der beiden Absätze ist unklar. Nach der englischen Fassung des Verordnungsvorschlags sollen für den Zutritt zu Sicherheitsbereichen und zu sensiblen Teilen von Sicherheitsbereichen unterschiedliche Anforderungen gelten. Während beim Zutritt zu Sicherheitsbereichen lediglich stichprobenartige Durchsuchungen durchzuführen wären, sollen beim Zutritt zu den sensiblen Teilen dieser Bereiche alle Personen durchsucht werden. Eine eindeutige Formulierung ist erforderlich.
Drucksache 396/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG )
... Damit lassen sich zwei "Säulen" der Sammlung elektronischer Publikationen charakterisieren: Zum einen die gezielte Sammlung von Verlagsveröffentlichungen, wissenschaftlichen, institutionellen und kulturellen Publikationen mit den ihnen eigenen Qualitätsreferenzen aufgrund eigens gewährter Zugänge zu Websites oder in besonderen Ablieferungsverfahren. Zum anderen die stichprobenweise Sammlung von internet-Quellen über Harvesting-Verfahren.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.