372 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Stimmigkeit"
Drucksache 540/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
... im Fall der Zurückweisung wegen fehlender Erfolgsaussicht Einstimmigkeit vorauszusetzen ist.
Drucksache 184/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts KOM (2010) 105 endg./2
... Der Kommissionsvorschlag lag dem Ausschuss für Zivilrecht (Rom III) seit Oktober 2006 zur Prüfung vor. Es zeigte sich jedoch, dass bei keiner der vorgeschlagenen kollisionsrechtlichen Regelungen und Ausnahmen Einstimmigkeit erzielt werden konnte. Der Rat nahm dementsprechend auf seiner Tagung vom 5./6. Juni 2008 zur Kenntnis, dass keine einhellige Bereitschaft zur Weiterarbeit an der Verordnung Rom III besteht und dass es unüberwindbare Schwierigkeiten gibt, die zu diesem Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft eine einmütige Zustimmung unmöglich machen. Er stellte fest, dass die Ziele der Verordnung Rom III unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Verträge nicht in einem vertretbaren Zeitraum verwirklicht werden können.
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... D. in der Erwägung, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die Antwort der EU auf politische Krisen und regionale Konflikte zeitnah erfolgen kann; in der Erwägung, dass die derzeitigen Entscheidungs- und Finanzierungsmechanismen zeitnahe und umfassende Reaktionen behindern können, sowie in der Erwägung, dass Wege gefunden werden müssen, wie die Einstimmigkeitsregel weiter eingeschränkt und überwunden werden kann,
Drucksache 185/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch - AVV DatA)
... Durch das Erfordernis einer Einstimmigkeit wird sichergestellt, dass die Länderhaushalte nicht unkalkulierbaren Kostenrisiken ausgesetzt werden.
Drucksache 160/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung von Statistikgesetzen
... Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dürfen zur Klärung von Unstimmigkeiten in den übermittelten Daten nach den §§ 2 und 3 bei den betroffenen Wirtschaftseinheiten im Einzelfall Rückfragen stellen, sofern dies zur Erfüllung der nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Zwecke erforderlich ist. Für die nach § 3 übermittelten Daten gilt dies nur, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Unstimmigkeiten nicht selbst fristgerecht beheben kann. Die Leiterinnen und Leiter der betroffenen Wirtschaftseinheiten sind auskunftspflichtig.
Drucksache 185/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch - AVV DatA)
... Durch das Erfordernis einer Einstimmigkeit wird sichergestellt, dass die Länderhaushalte nicht unkalkulierbaren Kostenrisiken ausgesetzt werden.
Drucksache 169/10
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
... eine Plausibilitätsprüfung in den Fällen, in denen der Erklärungsbogen Unstimmigkeiten enthält
Drucksache 861/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... a) Eine Gesellschaft gilt nur dann als in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Person, wenn die zuständige Behörde der Vereinigten Arabischen Emirate bestätigt, dass die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Unstimmigkeiten zwischen den zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten ist das Verfahren nach Artikel 24 anzuwenden.
Drucksache 313/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... " der Staatshaushalte würde Unstimmigkeiten und entstehende Ungleichgewichte aufdecken. Um sicherzustellen, dass wahrheitsgemäße und exakte Daten geliefert werden, müsste das Mandat Eurostats zur Prüfung nationaler Statistiken in Übereinstimmung mit den jüngsten Vorschlägen der Kommission verstärkt werden. Der betreffende Vorschlag sollte rasch in Kraft gesetzt werden, da dadurch die Qualität der Berichterstattung über die öffentlichen Finanzen verbessert würde. Wenn budgetäre Ungleichgewichte früher angegangen würden, wäre es einfacher, diese umzukehren und könnten ernsthafte Risiken für die makroökonomische Stabilität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vermieden werden. Die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sollten in der ersten Jahreshälfte und nicht, wie derzeit üblich, erst gegen Ende des Jahres vorgelegt werden. Frühzeitige "
Drucksache 799/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... Eine Harmonisierung im Mehrwertsteuerbereich16 erfordert Einstimmigkeit; welche Rechtsinstrumente zu benutzen sind, ist jedoch nicht festgelegt. Bei einer Regelung durch Richtlinien des Rates verbleibt den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum, um das Mehrwertsteuerrecht der EU in ihr nationales Recht umzusetzen und dabei den jeweiligen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Folge davon ist jedoch, dass MwSt-Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich ausfallen. Bei einer Regelung durch Verordnungen des Rates anstatt durch Richtlinien würde die Harmonisierung verstärkt, und die EU könnte insbesondere Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung verhindern oder die mehrwertsteuerlichen Pflichten gebietsfremder Unternehmen regeln.
Drucksache 476/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung und der BVDV -Verordnung
... Mit der Änderung der Tollwut-Verordnung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Deutschland seit November 2008 offiziell frei von terrestrischer Tollwut ist. Die BVDVVerordnung wird noch vor ihrem Inkrafttreten am 1.1.2011 angepasst, da sich einerseits eine Unstimmigkeit zwischen verfügendem Teil und der Anlage ergeben und sich zudem in der Zwischenzeit die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass grundsätzlich nur noch auf BVDV untersuchte Rinder aus einem Bestand verbracht werden sollten.
Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... Diese Maßgabe dient der Klarstellung und der Wiederherstellung der Stimmigkeit bzw. des inhaltlichen Zusammenpassens allgemein und in Anhang Nummern 4.1, 4.2 und 4.3 der 2. SprengV untereinander sowie mit den Anlagen 6 und 7, die die Anlagen 6 und 6a ersetzen sollen. Die Beschränkung der Befristung in Nummer 4.2 Absatz 2 auf die entsprechenden Kategorie-2- Gegenstände berücksichtigt die besondere Situation zum Verkauf dieser Gegenstände zum Jahreswechsel (insbesondere Aufbewahrungsorte in stark frequentierten Einkaufsbereichen).
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV
10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV
§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden
11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV
Begründung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV
Zu a:
Zu b:
14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV
17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV
18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV
19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV
20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV
21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV
§ 2 Allgemeine Anforderungen
23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:
Zu Buchstabe u
25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV
26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV
27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV
28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV
29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV
30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV
31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV
1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt
2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten
3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV
4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln
Drucksache 634/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelung des Zugangs zum öffentlich-staatlichen Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das aus dem Programm Galileo hervorgegangen ist KOM (2010) 550 endg.
... Es ist darauf hinzuweisen, dass die mit der PRS-Nutzung zusammenhängenden Fragen aufgrund ihrer Sensibilität über die Sicherheit der Systeme hinaus sogar die Sicherheit der Mitgliedstaaten betreffen. Somit erweist es sich als politisch und praktisch unmöglich, eine Lösung zu wählen, über die bei den Mitgliedstaaten kein Konsens herrscht. Im Übrigen ist es in Artikel 11 des Entwurfs in allen Fällen, in denen die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gefährdet werden kann, ausdrücklich vorgesehen, dass auf die Gemeinsame Aktion 2004/552/GASP, für die Einstimmigkeit vorgeschrieben ist, zurückgegriffen werden kann.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... indem mehrere Rechtsakte zu einem umfassenden Rechtsrahmen fir Tiergesundheit zusammengefasst werden. Mit der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 soll den Ergebnissen mehrerer derzeit laufender Bewertungen (zu Gebühren, Rückständen, Einfuhrkontrollen) Rechnung getragen werden, die in dem Bestreben vorgenommen werden, die Effizienz der amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu steigern. Im Einzelnen geht es um Verbesserungen in Bereichen, fir die spezielle Vorschriften gelten (Rückstände), die Beseitigung von Unstimmigkeiten und Diskrepanzen bei der Umsetzung (Gebühren) und die Einfiihrung eines flexibleren risikobasierten Ansatzes fir Grenzkontrollen. Des Weiteren soll ein vollständig integriertes Kontrollsystem geschaffen werden, das Tier- und Pflanzengesundheit umfasst, und der Rahmen fir die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Bereich der Durchsetzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Der Vorschlag stellt außerdem darauf ab, den in der Verordnung festgelegten allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu rationalisieren. Mit dieser Maßnahme sollen die geltenden Pflanzenschutzbestimmungen gemäß den Ergebnissen der unlängst durchgeführten Ex-post-Evaluierung modernisiert werden. Durch bessere Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr neuer Schädlinge und Krankheiten können teure Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen vermieden und dem verstärkten Einsatz von Pestiziden vorgebeugt werden. Solche Maßnahmen leisten ferner einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger, der Ernährungssicherheit sowie zum Schutz der Wälder, Landschaften und Gärten. Mit einem verbesserten Rechtsrahmen und einheitlicheren Durchfihrungsbestimmungen wird es möglich sein, die Auswirkungen der Globalisierung und des Klimawandels auf die Pflanzengesundheit besser in den Griff zu bekommen.
Drucksache 228/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG )
... Die Vorschrift regelt Art und Höhe der Förderung. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und beträgt monatlich 300 Euro. Da die Bewilligung des Stipendiums nicht von einer Gegenleistung gegenüber dem privaten Mittelgeber, von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden darf (§ 5 Absatz 2) handelt es sich bei dem Stipendium nicht um steuerpflichtiges oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen. Der privat finanzierte Teil der Stipendien kann, wenn dies von dem privaten Mittelgeber gewünscht wird, 150 Euro überschreiten mit der Folge, dass auch Stipendien gewährt werden können, die höher als 300 Euro sind. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 23. BAföG-ÄndG wird geregelt, dass die Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet werden. Auch eine Anrechnung des Stipendiums bis zu zur Höhe von 300 Euro auf Sozialleistungen, z.B. auf das Arbeitslosengeld II in Bedarfsgemeinschaften, wird ausgeschlossen. Aus Gründen der systematischen Stimmigkeit mit den übrigen Regelungen in § 14
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Kosten für die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Fördergrundsatz
§ 2 Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung
§ 3 Auswahlkriterien
§ 4 Ausschluss von Doppelförderung
§ 5 Umfang der Förderung
§ 6 Bewilligung und Förderungsdauer
§ 7 Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung
§ 8 Beendigung
§ 9 Widerruf
§ 10 Mitwirkungspflichten
§ 11 Aufbringung der Mittel
§ 12 Beirat
§ 13 Statistik
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Evaluation
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen
VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
VIII. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... (b) Bei angekündigten Ortsterminen wird der Bericht während des Termins vom Expertenteam verfasst. Hauptverantwortlich für die Erstellung des Berichts sowie für dessen Vollständigkeit und Güte ist der Kommissionsvertreter. Bei Unstimmigkeiten bemüht sich das Team um einen Kompromiss. Im Bericht können voneinander abweichende Meinungen zum Ausdruck gebracht werden.
Drucksache 823/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor KOM (2009) 577 endg.; Ratsdok. 15305/09
... Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit, sofern nicht die betreffende Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen betreffend einen der Bereiche enthält, für die nach Artikel 137 Absatz 2 Einstimmigkeit erforderlich ist. In diesem Fall beschließt der Rat einstimmig.
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... ) vor. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten ist jedoch häufig eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde unter Weitergabe von Beteiligtendaten erforderlich.
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 (SchVG von 1899) ist seit seinem Inkrafttreten bis heute im Wesentlichen unverändert geblieben. Es regelt, wie die Gläubiger einer Anleihe zur Sanierung oder in der Insolvenz des Schuldners durch Mehrheitsentscheidung auf die verbrieften Rechte einwirken können. Eine solche Regelung ist nach wie vor unverzichtbar. Ohne das gesetzlich vorgesehene Mehrheitsprinzip müssten die Anleihegläubiger stets einstimmig entscheiden, um die erforderliche inhaltliche Gleichartigkeit der Schuldverschreibungen zu wahren. Einstimmigkeit wäre jedoch praktisch niemals erreichbar. Das Mehrheitsprinzip schafft mithin die Voraussetzungen dafür, dass die Anleihegläubiger in der Krise des Schuldners einen Beitrag zu dessen Sanierung leisten können. In tatsächlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass die Häufigkeit von Sanierungsfällen bei Anleiheschuldnern in Zukunft mit der wachsenden Bedeutung des Anleihenmarkts insbesondere für den Mittelstand zunehmen wird.
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... In einigen Bereichen waren die Fortschritte jedoch langsamer und bescheidener In bestimmten Bereichen, insbesondere dem Straf- und dem Familienrecht, kam die EU vergleichsweise langsam voran, was vor allem an der erforderlichen Einstimmigkeit im Rat liegt, die oft lange Verhandlungen mit wenig greifbaren Ergebnissen oder hinter den Erwartungen zurückgebliebene Instrumente zur Folge hatte.
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... (10) Bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten nach § 16 sind den Erhebungsbeauftragten auf Verlangen die Angaben zu § 16 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b und f sowie die Angaben zu den Hilfsmerkmalen nach § 16 Satz 2 Nummer 2 mündlich mitzuteilen. Die Erhebungsbeauftragten dürfen diese Angaben selbst in die Erhebungsunterlagen eintragen oder elektronisch erfassen. Das gilt auch für weitere Eintragungen in die Erhebungsunterlagen, soweit die Auskunftspflichtigen einverstanden sind.
A. Problem und Ziel
I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011
II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011
III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005
B. Lösung
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
C. Alternativen
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
E. Sonstige Kosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
F. Bürokratiekosten
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§ 2 Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 5 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§ 6 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 7 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 8 Erhebungen in Sonderbereichen
§ 9 Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
§ 10 Erhebungsstellen
§ 11 Erhebungsbeauftragte
§ 12 Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13 Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15 Mehrfachfalluntersuchung
§ 16 Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17 Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19 Löschung
§ 20 Datenübermittlungen
§ 21 Information der Öffentlichkeit
§ 22 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 23 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
Artikel 2 Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Artikel 3 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
§ 16 Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zensusgesetz 2011
II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011
III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Nummer 17
Zu den Nummern 20 bis 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Nummer 2
Zu Absatz 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den Nummern 10 bis 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu den Nummer n
Zu Nummer 17
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 6
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005
Drucksache 164/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... Mit Nummer 3 wird eine Unstimmigkeit der Entsorgung von Gülle und Einstreu hinsichtlich hochpathogener und niedrigpathogener aviären Influenza beseitigt. Derzeit wird Gülle und Einstreu bei hochpathogener aviären Influenza weniger streng reglementiert als bei niedrigpathogener aviären Influenza, dies bedarf der Berichtigung.
Drucksache 3/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... 9. ergänzenden Erhebungen zur Klärung von Unstimmigkeiten (§ 16),
Drucksache 178/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Allerdings weist die vorgeschlagene Fassung des § 397a StPO-E - leicht zu behebende - Unstimmigkeiten auf:
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... 14. begrüßt die Bemühungen der Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten in der Absicht zusammenzuarbeiten, mögliche geschichtsbezogene Diskrepanzen und Fehlinterpretationen, die zu Unstimmigkeiten führen können, zu revidieren, und dringt darauf, dass die Würdigung des gemeinsamen kulturellen und geschichtlichen Erbes, das das Land mit seinen Nachbarn teilt, verstärkt wird; ist besorgt aufgrund der mangelnden Fortschritte beim Vorgehen gegen das Wiederaufleben von "
Drucksache 3/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... 9. ergänzenden Erhebungen zur Klärung von Unstimmigkeiten (§ 16),
Drucksache 178/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Allerdings weist die vorgeschlagene Fassung des § 397a StPO-E - leicht zu behebende - Unstimmigkeiten auf:
Drucksache 262/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
... Absatz 2 Satz 2 beinhaltet die verfassungsrechtliche Möglichkeit, in Verträgen zwischen Bund und Ländern über die Grundlagen der Zusammenarbeit eine Abweichung vom Einstimmigkeitsprinzip vorzusehen. Bislang waren Einigungen, soweit es sie im Bereich informationstechnischer Systeme überhaupt gab, dadurch geprägt, dass eine Vielzahl von Gremien einstimmig entscheiden musste. Damit war die Standardsetzung häufig zu langsam und zu schwerfällig. Zudem beschränkten sich die Einigungen in der Regel auf unverbindliche, nicht durchsetzbare Empfehlungen.
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... Die Stimmengewichtung von Bund und Ländern bezieht die föderale Ausprägung der Haushaltswirtschaft ebenso ein, wie das Interesse nach Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse berücksichtigt wird. Auf das Erfordernis der Einstimmigkeit wurde verzichtet, um – unter Beachtung der föderalen Belange – ein effektives Verfahren zu ermöglichen.
Drucksache 236/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... c) Der Bericht wird von allen dem Team angehörenden Experten gebilligt. Bei Unstimmigkeiten bemüht sich das Team um einen Kompromiss. Im Bericht können voneinander abweichende Meinungen zum Ausdruck gebracht werden.
Drucksache 707/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB überarbeiteten Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG KOM (2009) 410 endg.; Ratsdok. 12761/09
... Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit, sofern nicht die betreffende Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen betreffend einen der Bereiche enthält, für die nach Artikel 137 Absatz 2 Einstimmigkeit erforderlich ist. In diesem Fall beschließt der Rat einstimmig.
Drucksache 6/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
... sgesetz nicht in allen Fällen, etwa nicht für die Frachtprüfer oder die Inkassounternehmen (vgl. § 4 Abs. 1 und 4 RDGEG nebst Begründung zu § 4). Dies führt zu Unstimmigkeiten (etwa wenn § 55a Abs. 1 Satz 2 WiPrO auf § 9a Abs. 2 Satz 3 StBerG-E oder § 4 Abs. 2 Satz 2 RDGEG auf § 4a Abs. 2 Nr. 1 und § 4b RVG-E verweist).
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Die Laufzeit der Darlehen für Förderungshilfen nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 wird in Absatz 2 Satz 2 an die für die Projektfilmförderung vorgesehene Verlängerung der Rückzahlungspflicht (§ 39 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5) von fünf auf zehn Jahre angepasst. Die Änderungen in Absatz 2 Satz 3 und 4 stellen klar, dass die Vergabe von Zuschüssen grundsätzlich die Ausnahme ist. Das abgestufte System für die Beschlussfassung der Unterkommission in Absatz 2 Satz 4 berücksichtigt nun, dass Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 5 und 6 unter Umständen sehr kostenintensiv sowie ohne sichere Rückflüsse sein können und deshalb in Ausnahmefällen bei Einstimmigkeit auch ein Zuschuss bis zu 300 000 Euro gewährt werden kann.
Drucksache 684/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte (2008/2031(INI))
... L. in der Erwägung, dass die EU-Sanktionen selbst in Abhängigkeit von der genauen Art der restriktiven Maßnahmen und vom Rechtsverhältnis mit dem betreffenden Drittland und auch von den entsprechenden Sektoren und Zielen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen; in der Erwägung, dass diese Faktoren sowohl für das Verfahren zur Annahme von Sanktionen – die häufig, aber nicht immer einen Gemeinsamen Standpunkt im Rahmen der GASP und somit Einstimmigkeit im Rat erfordern – als auch für das Rechtsetzungsverfahren maßgeblich sind, das anzuwenden ist, um die Sanktionen rechtsverbindlich und durchsetzbar zu machen, wobei das einheitliche Verfahren gemäß Artikel 301 EG-Vertrag zur Anwendung kommt,
Drucksache 165/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... Die Kennzeichnung von Vormischungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird zur Behebung einiger Unstimmigkeiten geändert.
Drucksache 385/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu dem Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (2007/2203(INI))
... 27. erinnert daran, dass die Verträge trotz des einzuhaltenden Einstimmigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht die Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit bieten und es die offene Koordinierungsmethode gibt; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, auf europäischer Ebene Fortschritte bei den ökologischen Steuern zu erzielen, um jegliche Art von Steuerdumping zu verhindern;
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... Im vorliegenden Vorschlag werden diese vier Richtlinien zu einem einzigen horizontalen Rechtsinstrument zusammengeführt, das die gemeinsamen Aspekte systematisch regelt und das geltende Recht durch Beseitigung von Unstimmigkeiten und Regelungslücken vereinfacht und aktualisiert.
Drucksache 566/08
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
... Der Halter des Flugplatzes und die mit der Flugsicherung Beauftragten gleichen ihre Daten ab und teilen Unstimmigkeiten der zuständigen Behörde mit.
Drucksache 847/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
... l. I 2008 S. 2026-2047) entstandenen sprachlichen Unstimmigkeit.
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Die Vorschrift nimmt den Großteil der Vergütungsvorschriften sowie einige andere Regelungen von einer Geltung für Anlagen aus, die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in Betrieb genommen waren. Bei diesen bestehenden Anlagen bedarf es regelmäßig keiner zusätzlichen finanziellen Anreize, um diese Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Andererseits muss auch das geschützte Vertrauen der Investoren berücksichtigt werden. In Absatz 1 nicht ausdrücklich genannte Regelungen finden auch auf bereits bestehende Anlagen Anwendung. Insoweit besteht für eine Fortgeltung der bisherigen Regelungen keine Veranlassung. Die Anwendung unterschiedlicher Bestimmungen würde die Gefahr von Rechtsunsicherheiten und Unstimmigkeiten mit sich bringen.
Drucksache 718/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen KOM (2008) 576 endg.; Ratsdok. 13548/08
... Dies führt zu unnötigen Kosten und einer heute vermeidbaren Papierverschwendung. Darüber hinaus haben Änderungen, die während der vergangenen Jahre im Bereich des Gläubigerschutzes an anderen Richtlinien (insbesondere der Zweiten Richtlinie) vorgenommen wurden, zu einigen Unstimmigkeiten zwischen den Richtlinien geführt.
Drucksache 316/08
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zum Rechtsdienstleistung sgesetz (Rechtsdienstleistungsverordnung - RDV )
... en in einem ausländischen Recht beziehen. Andere Nachweismöglichkeiten als die Vorlage von Unterlagen sieht das RDG zum Nachweis der theoretischen Sachkunde nicht vor. Deshalb fehlt bereits die gesetzliche Grundlage für Regelungen über die Durchführung eigener Sachkundeprüfungen durch die zuständigen Behörden. Es bleibt ihnen aber unbenommen, mit einem Antragsteller ein Gespräch über die vorgelegten Sachkundenachweise zu führen, um Unstimmigkeiten oder Zweifel über deren Eignung zum Nachweis der Sachkunde auszuräumen.
Drucksache 606/1/08
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Besondere Bedeutung kommt den nationalen Parlamenten zudem noch im Bereich von Passerelle-Klauseln wie Artikel 48 Abs. 7 EUV n.F. und Artikel 81 Abs. 3 AEUV zu, bei denen allein der Widerspruch eines einzelnen nationalen Parlaments den Übergang vom Einstimmigkeits- zum Mehrheitsprinzip verhindert.
Drucksache 548/08 (Beschluss)
... Absatz 7 entspricht in der Fassung des Gesetzentwurfs dem § 34 Abs. 4 des geltenden Rechts. Die Regelung ist insoweit nicht stimmig, als es keine Rechtfertigung gibt auch in Fällen des § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7a von der Auskunftspflicht freizustellen. Diese Unstimmigkeit wird beseitigt.
Drucksache 732/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG KOM (2008) 627 endg.; Ratsdok. 14201/08
... Das erste Problem ergibt sich aus der unklaren Definition des E-Gelds und dem Geltungsbereich der Richtlinie, der Rechtsunsicherheit schafft und die Weiterentwicklung des Markts behindert. Das zweite Problem betrifft die Unstimmigkeiten im Rechtsrahmen, der unverhältnismäßig strenge Aufsichtsanforderungen, teils widersprüchliche Freistellungsregelungen und Zulassungsverfahren sowie die Anwendung von Geldwäschebekämpfungsvorschriften auf E-Geld-Dienstleistungen vorsieht. Diese allgemeinen Rechtsunstimmigkeiten werden sich verschärfen, wenn die Zahlungsdiensterichtlinie (spätestens im November 2009) umgesetzt ist, denn sie sieht für Zahlungsinstitute teilweise ganz andere Aufsichtsanforderungen vor als heute für E-Geld-Institute gelten (z.B. unterliegt die Tätigkeit der E-Geld-Institute heute dem Grundsatz der Ausschließlichkeit, die Tätigkeit der Zahlungsinstitute jedoch nicht).
Drucksache 933/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (2008/2085(INI))
... 26. ist der Auffassung, dass die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowohl Schlupflöcher als auch Unstimmigkeiten aufweisen und sich daher für Auslegungen der Entsenderichtlinie angeboten haben, die nicht in der Absicht des gemeinschaftlichen Gesetzgebers lagen, der ein faires Gleichgewicht zwischen der Dienstleistungsfreiheit und dem Schutz der Arbeitnehmerrechte anstrebte; fordert die Kommission auf, die notwendigen Legislativvorschläge auszuarbeiten, die dazu beitragen würden, widersprüchlichen Auslegungen künftig vorzubeugen;
Drucksache 309/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft (2007/2204(INI))
... 25. stellt jedoch fest, dass die Bedeutung von Umweltsteuern begrenzt ist und keine Zunahmetendenzen aufweist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Anstrengungen für eine ökologische Steuerreform aufzuwenden, wozu auch eine allmähliche Verlagerung der Steuerlast von den Wohlstand hemmenden Steuern (z.B. Besteuerung des Faktors Arbeit) auf den Wohlstand begünstigende Steuern (z.B. Besteuerung umweltschädigender Tätigkeiten wie Ressourceneinsatz oder Umweltbelastung) gehört weist darauf hin, dass trotz des Erfordernisses der Einstimmigkeit im Bereich der Steuerpolitik in den Verträgen die Möglichkeit zur verstärkten Zusammenarbeit geboten wird, und macht darauf aufmerksam, dass es die offene Koordinierungsmethode gibt;
Drucksache 111/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... (35) Im Interesse der Stimmigkeit und Kohärenz des Gemeinschaftsrechts sollten freiwillige nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben auf der Etikettierung von Lebensmitteln der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel19 entsprechen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel
Artikel 5 Anhörung der Behörde
Kapitel III Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer
Artikel 6 Grundlegende Anforderung
Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis
Artikel 8 Pflichten
Kapitel IV Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel
Abschnitt 1 Inhalt und Darstellungsform
Artikel 9 Liste der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 10 Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln
Artikel 11 Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben
Artikel 12 Maße und Gewichte
Artikel 13 Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel
Artikel 14 Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 15 Versandverkauf
Artikel 16 Sprachliche Anforderungen
Artikel 17 Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben
Abschnitt 2 Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben
Artikel 18 Bezeichnung des Lebensmittels
Artikel 19 Verzeichnis der Zutaten
Artikel 20 Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten
Artikel 21 Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis
Artikel 22 Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Artikel 23 Quantitative Angabe der Zutaten
Artikel 24 Nettomenge
Artikel 26 Gebrauchsanweisung
Artikel 27 Alkoholgehalt
Abschnitt 3 Nährwertdeklaration
Artikel 28 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Inhalt
Artikel 30 Berechnung
Artikel 31 Form der Angabe
Artikel 32 Angabe auf der Grundlage einer Portion
Artikel 33 Andere Formen der Angabe
Artikel 34 Darstellungsform
Kapitel V Freiwillige information über Lebensmittel
Artikel 35 Geltende Anforderungen
Artikel 36 Darstellung
Kapitel VI Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
Artikel 37 Grundsatz
Artikel 38 Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben
Artikel 39 Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 40 Alkoholische Getränke
Artikel 41 Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel
Artikel 42 Mitteilungsverfahren
Artikel 43 Einzelheiten
Kapitel VII Ausarbeitung nationaler Regelungen
Artikel 44 Nationale Regelungen
Artikel 45 Konformitätsvermutung
Artikel 46 Maßnahmen der Gemeinschaft
Artikel 47 Durchführungsbestimmungen
Kapitel VIII Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 48 Technische Anpassungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Artikel 51 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006
Artikel 52 Aufhebung
Artikel 53 Inkrafttreten
Anhang I Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
Anhang II Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Anhang III Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
Anhang IV Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist
Anhang V Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben
Teil A Bezeichnung
Teil B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung
Teil C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes
Anhang VI Angabe und Bezeichnung von Zutaten
Teil A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Teil B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann
Teil C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer
Teil D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis
Teil E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
Anhang VII Quantitative Angabe der Zutaten
Anhang VIII Angabe der Nettomenge
Anhang IX Mindesthaltbarkeitsdatum
Anhang X Alkoholgehalt
Anhang XI Referenzmengen
Teil A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)
Teil B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)
Anhang XII Umrechnungsfaktoren
Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
Anhang XIII Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration
Teil A Abfassung der Nährwertdeklaration
Teil B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett
Teil C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration
Finanzbogen
Drucksache 566/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
Um bei allen Beteiligten Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist ein einheitliches Datenformat daher dringend erforderlich und unerlässlich.
Drucksache 31/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) KOM (2007) 844 endg.; Ratsdok. 5088/08
... Was die Unstimmigkeiten und die Komplexität der geltenden Vorschriften anbelangt, so sollen im Wege einer Neufassung die
Drucksache 765/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... 50. Für den Bereich Finanzdienstleistungen ist zweifelhaft, ob die Zielsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie erreicht werden kann. Eine wirkliche Systematisierung des Verbraucherrechts und eine Beseitigung von Unstimmigkeiten können nur dann herbeigeführt werden, wenn der Ansatz, den Bereich der Finanzdienstleistungen nur partiell in den Anwendungsbereich der Richtlinie mit einzubeziehen, aufgegeben wird. Ein großer Teil der Regelungen, die Eingang in die Richtlinie über Rechte der Verbraucher finden sollen, soll in zum Teil inhaltlich abweichender Weise auch in der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (2002/65/EG) und in der Verbraucherkreditrichtlinie (2008/48/EG) geregelt werden. So erscheint es wenig zielführend, z.B. das Widerrufsrecht des Verbrauchers oder den Verbraucherbegriff im Rahmen der Richtlinie über Rechte der Verbraucher zu überarbeiten, bei Verbraucherkreditverträgen jedoch einen abweichenden Verbraucherbegriff zu Grunde zu legen und ein abweichend ausgestaltetes Widerrufsrecht vorzusehen. Sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch der Verbraucher würde ein Nebeneinander derart unterschiedlicher Regelungen zu einer anhaltenden Rechtszersplitterung und einer intransparenten und unübersichtlichen Rechtslage führen.
Drucksache 492/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der ESVP (2008/2003(INI))
... 25. begrüßt die erstmalige gemeinsame Sitzung der Verteidigungs- und Entwicklungsminister der Europäischen Union vom 19. November 2007, das einen wichtigen Schritt darstellte, um die Probleme der Entwicklungsländer zu überprüfen und somit eine größere Kohärenz und Stimmigkeit zwischen den kurzfristigen sicherheitspolitischen und den langfristigen entwicklungspolitischen Maßnahmen in den betreffenden Ländern zu erzielen; begrüßt ferner die Schlussfolgerungen des Rates zu Sicherheit und Entwicklung vom 19. November 2007, insbesondere die Betonung, die darin auf Konfliktanalyse und Konfliktsensibilität gelegt wird, und fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, diese Schlussfolgerungen umzusetzen
Der Vertrag von Lissabon
Bewertung und Ergänzung der ESS
Direkter sicherheitspolitischer Dialog mit der neuen Regierung der Vereinigten Staaten und mit Kanada
Zivile Krisenbewältigung und Katastrophenschutz
Menschliche Sicherheit und die Sicherheitsdimension in der Entwicklungspolitik
Die diplomatische Rolle der Europäischen Union in Bezug auf das iranische Atomprogramm
Militärische Einsatzkräfte
Finanzierung von ESVP-Einsätzen
ESVP und parlamentarische Kontrolle
Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO
Drucksache 6/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
... sgesetz nicht in allen Fällen, etwa nicht für die Frachtprüfer oder die Inkassounternehmen (vgl. § 4 Abs. 1 und 4 RDGEG nebst Begründung zu § 4). Dies führt zu Unstimmigkeiten (etwa wenn § 55a Abs. 1 Satz 2 WiPrO auf § 9a Abs. 2 Satz 3 StBerG-E oder § 4 Abs. 2 Satz 2 RDGEG auf § 4a Abs. 2 Nr. 1 und § 4b RVG-E verweist).
Drucksache 566/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
... Um bei allen Beteiligten Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist ein einheitliches Datenformat daher dringend erforderlich und unerlässlich.
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... es wird eine redaktionelle Unstimmigkeit des § 9 Abs. 2 Nr. 1 des
Drucksache 832/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... Nach Unterzeichnung des Abkommens haben beide Regierungen mittels Notenwechsel vom 4. Oktober 2007/ 4. Mai 2008 eine redaktionelle Unstimmigkeit in der arabischen Sprachfassung korrigiert (siehe Anlage zur Denkschrift).
Drucksache 571/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) KOM (2008) 489 endg.; Ratsdok. 12379/08
... 2. Die Stützungsprogramme werden drei Monate nach Einreichung bei der Kommission anwendbar. Entsprechen die eingereichten Stützungsprogramme jedoch nicht den in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen, so setzt die Kommission den Mitgliedstaat hiervon in Kenntnis. In diesem Fall übermittelt der Mitgliedstaat der Kommission ein überarbeitetes Stützungsprogramm. Das überarbeitete Stützungsprogramm wird zwei Monate nach seiner Übermittlung anwendbar, außer es liegen weiterhin Unstimmigkeiten vor, in welchem Fall der vorliegende Unterabsatz gilt.
Drucksache 275/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... " weitgehend unverändert die Bestimmungen des entsprechenden Begleitgesetzes übernimmt, das im Rahmen der Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa im Jahr 2005 von Deutschem Bundestag und Bundesrat angenommen worden war. Es enthält Regelungen, die dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat die effektive Ausübung der durch den Vertrag von Lissabon eingeräumten Rechte der Subsidiaritätsrüge und der Subsidiaritätsklage ermöglichen. Es regelt auch die Ausübung des Vetorechts, das den nationalen Parlamenten gegen die Inanspruchnahme der Brückenklausel zusteht, die es dem Europäische Rat ermöglicht, einstimmig den Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen in noch der Einstimmigkeit unterliegenden Fällen zu beschließen. Außerdem werden Deutscher Bundestag und Bundesrat künftig an der Benennung der deutschen Richter und Generalanwälte des EuGH sowie der deutschen Mitglieder des Gerichts der Union beteiligt. Der Bundesrat begrüßt, dass das Begleitgesetz - wie von ihm gefordert - um eine Regelung ergänzt wurde, wonach die Bundesregierung vor der Zustimmung zu einem Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen das Einvernehmen mit dem Bundesrat herstellt. Der Bundesrat unterstützt die verfassungsrechtliche Absicherung der Regelungen des Begleitgesetzes durch das "
Drucksache 230/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften KOM (2008) 151 endg.; Ratsdok. 7984/08
... Es herrschte Einstimmigkeit darüber, dass es ohne weitere Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Straßenverkehrsordnungen nicht möglich sein werde, die unannehmbar hohe Zahl der Verkehrstoten entsprechend dem von allen EUInstitutionen unterstützten Ziel zu verringern. In Bezug auf die zweckmäßigen Mittel zum Verfolgen dieses Ziels bestand allerdings keine Einigkeit.
Drucksache 548/1/08
... Im Übrigen weist der Gesetzentwurf in Nr. 7 Buchst. a, Doppelbuchst. dd eine redaktionelle Unstimmigkeit auf. Die Angabe "
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.