[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1778 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Strom"


⇒ Schnellwahl ⇒

0277/1/20
0383/1/20
0015/20
0367/20
0212/20B
0031/20
0286/1/20
0221/1/20
0018/1/20
0314/20B
0343/20B
0212/20
0013/20
0316/20
0266/20
0286/20
0088/20B
0277/20B
0242/20
0091/20
0456/20B
0343/20
0456/1/20
0051/20B
0392/20B
0452/20B
0160/1/20
0056/20B
0286/20B
0088/1/20
0029/20
0028/20
0456/6/20
0173/20
0383/20
0096/20B
0111/1/20
0268/20
0056/1/20
0088/20
0056/20
0127/20
0051/1/20
0452/1/20
0096/1/20
0097/20
0277/20
0111/20B
0018/20B
0265/20B
0168/1/20
0329/1/20
0098/20
0098/1/20
0212/1/20
0055/20
0001/20
0498/20
0343/1/20
0392/20
0239/1/20
0314/1/20
0265/1/20
0060/20
0383/20B
0393/20
0521/19
0347/19
0283/19
0400/19B
0388/19B
0170/19
0005/19B
0587/1/19
0047/1/19
0013/1/19
0608/1/19
0608/3/19
0121/19
0347/19B
0491/19
0436/19B
0514/19B
0346/19
0427/19
0515/1/19
0521/2/19
0150/1/19
0005/1/19
0450/1/19
0047/19B
0113/19
0150/3/19
0521/1/19
0436/19
0143/19B
0108/19
0076/19B
0473/19
0011/19B
0104/1/19
0502/19
0345/19B
0383/19
0047/19
0426/19B
0436/1/19
0150/19
0663/19
0584/19B
0486/2/19
0473/1/19
0281/1/19
0655/1/19
0579/1/19
0274/1/19
0138/19B
0185/19
0501/19
0143/1/19
0138/1/19
0346/1/19
0473/19B
0422/19
0013/19B
0437/19
0533/1/19
0346/19B
0047/3/19
0524/19
0281/19B
0345/19
0426/19
0099/19
0432/19
0150/4/19
0185/19B
0486/1/19
0143/19
0076/1/19
0450/19
0388/19
0592/19
0584/19
0150/2/19
0150/19B
0592/19B
0281/19
0514/19
0450/19B
0514/1/19
0385/1/19
0220/18
0023/18B
0158/18
0305/1/18
0023/18
0205/18
0077/18B
0347/18
0430/18B
0251/18
0423/18
0028/1/18
0402/1/18
0402/18
0607/18
0617/18
0014/18
0512/18B
0037/18B
0454/18
0003/18B
0614/1/18
0221/18
0551/18B
0305/18B
0077/18
0389/4/18
0257/18B
0216/18
0270/18B
0207/1/18
0387/18
0181/18
0023/1/18
0512/2/18
0174/18
0563/18
0124/18
0475/18
0270/1/18
0512/1/18
0614/18
0224/18
0365/18
0535/18
0027/18
0257/1/18
0563/18B
0145/18
0009/18
0443/18
0249/18
0551/18
0027/2/18
0402/18B
0393/18
0205/18B
0003/18
0536/18
0614/18B
0077/1/18
0205/1/18
0037/1/18
0430/1/18
0131/1/17
0186/1/17
0073/2/17
0315/1/17
0037/1/17
0719/17
0003/1/17
0680/1/17
0647/17B
0157/17B
0108/17
0732/17
0721/17
0567/2/17
0708/17
0612/17
0690/17
0347/3/17
0090/17
0538/17B
0189/1/17
0538/17
0148/1/17
0004/17B
0647/1/17
0567/17B
0073/1/17
0186/2/17
0654/17
0004/17
0537/17
0680/17B
0347/17B
0108/17B
0452/17
0131/17
0347/2/17
0736/17B
0675/17
0157/1/17
0419/17
0072/17
0187/17B
0243/17
0452/17B
0488/17
0409/17
0186/17B
0726/17
0004/1/17
0112/17
0073/4/17
0713/17
0189/17B
0256/17
0110/17B
0487/17
0721/1/17
0629/17B
0073/17B
0108/1/17
0089/1/17
0187/1/17
0661/17
0315/17B
0719/17B
0347/17
0350/17
0003/17B
0296/17
0721/17B
0232/17B
0037/2/17
0736/1/17
0629/1/17
0347/1/17
0606/16B
0735/1/16
0119/16B
0548/1/16
0619/3/16
0193/16
0196/16
0371/16
0011/16
0080/1/16
0073/16B
0548/16B
0364/16
0432/16B
0116/16
0132/16
0369/16
0619/16B
0477/16B
0142/1/16
0073/16
0310/2/16
0266/1/16
0142/16B
0277/16
0142/16
0809/16B
0304/16
0811/16
0541/16B
0296/1/16
0266/16B
0349/16
0073/1/16
0119/1/16
0172/1/16
0809/1/16
0542/16
0620/16B
0607/16
0132/1/16
0067/16
0080/16
0013/16
0403/16
0358/16
0767/16B
0619/2/16
0077/16B
0432/1/16
0356/16
0077/16
0079/16
0521/16
0252/16
0132/3/16
0294/16
0172/16
0494/16
0433/1/16
0067/1/16
0624/16
0299/16
0078/16B
0798/1/16
0748/16
0797/1/16
0034/1/16
0739/1/16
0477/1/16
0310/16B
0296/16B
0738/1/16
0550/1/16
0649/16
0738/16B
0063/16
0078/16
0088/16B
0355/16B
0067/16B
0034/16B
0172/16B
0075/16
0195/16
0389/16
0733/1/16
0437/1/16
0541/1/16
0295/16
0301/16
0387/16B
0677/16
0343/16
0048/16
0356/1/16
0550/16B
0132/2/16
0798/16B
0606/1/16
0356/16B
0739/16B
0577/16
0124/16
0620/1/16
0296/2/16
0068/16
0044/1/16
0132/16B
0003/16
0034/16
0466/16
0638/16
0607/1/16
0619/4/16
0501/16
0387/1/16
0088/16
0289/16
0550/16
0044/16B
0403/1/16
0310/16
0739/16
0543/1/15
0595/15
0364/15
0553/15B
0547/1/15
0599/1/15
0340/15B
0326/15B
0458/15B
0414/15
0595/2/15
0344/15B
0415/15B
0373/15
0247/15B
0142/15B
0594/1/15
0406/1/15
0542/15B
0120/15B
0190/15
0142/1/15
0446/15
0555/1/15
0129/15B
0543/15B
0553/15
0537/15B
0129/1/15
0510/1/15
0031/15B
0595/1/15
0599/15B
0114/15
0401/1/15
0031/1/15
0510/15B
0408/15B
0021/15
0517/15
0114/15B
0073/15B
0406/15B
0373/15B
0431/15
0619/15
0247/1/15
0071/1/15
0555/15
0311/15B
0127/15B
0547/15B
0326/1/15
0497/15
0071/15B
0344/1/15
0252/15
0340/2/15
0430/15
0102/1/15
0555/15B
0047/15
0144/15
0415/1/15
0395/15
0594/15B
0465/15
0507/15
0458/15
0441/15B
0046/15
0447/15
0508/15
0594/15
0127/1/15
0401/15B
0441/1/15
0114/1/15
0408/15
0071/15
0595/15B
0102/15
0102/15B
0191/1/14
0607/1/14
0506/1/14
0443/14
0583/14
0009/14
0538/14B
0402/14
0538/1/14
0191/5/14
0293/2/14
0360/1/14
0580/14B
0051/14B
0544/14B
0191/6/14
0293/3/14
0308/14
0269/14
0360/14B
0293/1/14
0506/14B
0580/1/14
0191/8/14
0598/14B
0598/1/14
0544/1/14
0036/14
0607/14B
0638/3/14
0157/6/14
0258/1/14
0191/2/14
0544/14
0157/4/14
0473/14
0319/14X
0558/14
0292/14
0258/14B
0402/1/14
0157/7/14
0400/14
0191/14B
0249/14
0400/14B
0191/4/14
0016/14
0244/14
0629/14
0018/1/14
0191/3/14
0018/14B
0191/7/14
0400/1/14
0608/14
0157/14B
0402/14B
0209/1/13
0333/13
0207/13
0247/1/13
0671/13
0113/13
0363/13
0113/1/13
0212/13
0032/13
0110/13
0758/13
0041/13
0683/13
0025/13B
0626/1/13
0023/13
0479/13
0665/1/13
0680/13
0465/13
0247/13B
0440/13
0320/13B
0467/13
0447/2/13
0466/13
0590/13B
0206/13
0447/5/13
0684/13
0710/13
0363/1/13
0320/13
0590/1/13
0325/13
0527/13
0025/1/13
0522/13
0398/1/13
0048/1/13
0590/13
0092/13
0515/13
0247/13
0363/2/13
0262/13
0498/13
0438/13
0348/13
0706/13
0697/13
0240/1/13
0471/13
0048/13B
0068/13
0447/13
0247/2/13
0188/13
0048/13
0447/4/13
0100/13
0348/2/13
0559/13
0665/13B
0240/13B
0209/13B
0515/1/13
0152/1/12
0474/1/12
0090/1/12
0672/12
0632/12
0374/12
0319/12X
0160/12
0346/12
0257/2/12
0721/1/12
0390/12
0204/4/12
0745/12
0253/1/12
0819/2/12
0151/12
0676/12
0557/12
0458/1/12
0414/12
0314/12B
0508/12
0086/1/12
0520/12
0791/1/12
0152/2/12
0740/12B
0204/3/12
0346/1/12
0346/12B
0791/12B
0581/12
0819/12B
0295/12
0557/12B
0688/2/12
0687/12
0378/12
0819/1/12
0176/12B
0688/12
0015/12B
0548/12
0458/2/12
0016/12
0575/12
0086/12
0692/12
0300/1/12
0313/12
0670/12
0028/2/12
0808/1/12
0302/1/12
0605/12
0573/12
0204/12
0204/12B
0559/2/12
0458/4/12
0176/1/12
0204/1/12
0378/12B
0345/12
0253/12
0300/12B
0611/12
0085/12
0688/12B
0149/12
0740/12
0295/1/12
0691/12
0652/12
0458/3/12
0808/12B
0295/12B
0458/12B
0721/12
0506/12
0610/12
0740/2/12
0672/1/12
0257/12
0740/3/12
0204/2/12
0015/1/12
0339/12
0691/12B
0684/12
0314/1/12
0253/12B
0557/1/12
0298/12
0148/12
0338/12
0740/4/12
0747/12B
0152/12
0688/1/12
0374/12B
0672/12B
0520/4/12
0474/12
0086/12B
0632/1/12
0549/12
0520/3/12
0090/12B
0681/12
0819/12
0657/11
0343/5/11
0629/11B
0340/4/11
0392/1/11
0341/4/11
0535/11
0854/4/11
0281/1/11
0629/1/11
0072/11
0392/11B
0342/11
0342/3/11
0343/11B
0341/6/11
0407/11
0392/2/11
0825/1/11
0400/11
0520/1/11
0276/3/11
0682/1/11
0214/8/11
0854/11
0344/11B
0371/11
0035/11
0825/11B
0214/7/11
0320/11
0653/1/11
0368/11
0876/11
0191/11
0214/11
0393/11
0392/4/11
0032/11
0255/11
0179/1/11
0854/11B
0228/11
0230/11
0735/11
0201/1/11
0179/11B
0712/11
0392/5/11
0396/1/11
0105/1/11
0309/1/11
0143/11B
0281/4/11
0653/11B
0186/1/11
0831/1/11
0817/11
0854/8/11
0395/11
0276/5/11
0343/3/11
0854/2/11
0121/11
0344/11
0201/11B
0311/11
0650/2/11
0341/3/11
0809/11
0069/1/11
0216/11
0877/11
0388/11
0338/11B
0394/1/11
0555/11
0395/1/11
0527/11
0143/11
0676/11B
0142/11B
0854/5/11
0831/11B
0281/11
0715/11
0789/11
0088/11
0032/1/11
0142/11
0089/11
0342/11B
0327/11
0281/11B
0853/1/11
0543/11
0805/11B
0007/11
0341/7/11
0343/1/11
0344/1/11
0854/1/11
0722/11
0253/11B
0463/2/11
0676/1/11
0007/11B
0143/1/11
0105/11B
0309/3/11
0340/1/11
0829/11
0831/11
0392/3/11
0394/2/11
0810/11
0179/11
0341/11B
0228/1/11
0069/11B
0392/11
0045/11
0228/11B
0580/11
0186/11
0854/6/11
0341/2/11
0747/11
0194/11
0342/1/11
0642/1/11
0348/11
0007/1/11
0031/11
0037/11
0874/2/11
0805/1/11
0341/9/11
0342/4/11
0105/11
0088/11B
0227/11
0190/11
0216/11B
0874/11
0276/4/11
0340/11B
0088/1/11
0323/11
0338/1/11
0340/11
0341/8/11
0520/11B
0340/3/11
0642/11B
0338/11
0379/11
0341/10/11
0341/5/11
0588/11
0832/11
0661/10
0680/10
0680/6/10
0334/10
0694/1/10
0004/1/10
0775/10
0683/2/10
0244/10
0196/10
0175/10
0064/10
0306/10
0680/4/10
0687/10B
0064/10B
0565/10
0686/10
0292/10
0104/10
0284/2/10
0041/3/10
0647/1/10
0069/10B
0738/10
0188/1/10
0738/10B
0774/10
0299/10
0188/10B
0683/1/10
0284/10
0312/10
0110/3/10
0839/10
0483/1/10
0797/1/10
0532/1/10
0284/10B
0679/10
0868/1/10
0686/2/10
0687/2/10
0487/1/10
0461/10
0483/10
0329/10
0694/10
0444/10
0732/10
0873/10
0698/10
0110/1/10
0469/10
0698/10B
0284/1/10
0231/10
0004/10B
0260/10
0235/10
0110/10
0477/10
0110/10B
0312/10B
0483/10B
0487/10B
0637/10
0812/1/10
0700/10B
0443/10
0292/10B
0693/10
0110/4/10
0698/1/10
0312/1/10
0281/10
0031/1/10
0812/10B
0740/10
0868/10
0292/1/10
0781/10
0633/10
0694/10B
0738/1/10
0868/10B
0228/10
0687/1/10
0110/2/10
0860/10
0532/10B
0117/10
0158/10
0647/10B
0428/10
0812/10
0700/10
0107/2/10
0569/1/10
0680/10B
0700/1/10
0442/10
0282/1/09
0734/09
0117/09
0170/09
0482/09
0304/09
0169/09
0712/09
0521/1/09
0070/09
0766/09
0728/09
0195/09
0728/09B
0602/09
0043/09
0280/1/09
0252/09
0280/09
0195/2/09
0228/09
0240/09
0734/09B
0488/09
0429/09
0106/09
0274/09
0685/09
0281/1/09
0173/09
0275/09
0399/1/09
0281/09B
0577/09
0280/09B
0846/09
0066/09
0282/09
0155/1/09
0603/09B
0478/09
0529/09
0278/09B
0399/09
0230/09
0192/09
0278/1/09
0664/09
0170/1/09
0665/09
0226/09
0275/09B
0049/09
0616/09
0272/09
0035/09
0295/09
0335/09
0102/09
0909/09
0620/09B
0281/09
0703/09
0521/2/09
0706/09
0015/09
0603/09
0334/09
0170/09B
0169/09H
0816/09
0195/09B
0532/09
0522/09B
0282/09B
0532/1/09
0322/09
0620/09
0758/09
0278/09
0280/09A
0460/09
0889/09
0532/09B
0603/1/09
0666/09
0522/09
0825/09
0023/09
0155/09
0619/09
0399/09B
0620/1/09
0279/09
0062/09
0522/1/09
0563/08
0123/08
0884/08
0073/08B
0525/08
0009/1/08
0124/08
0400/08
0766/5/08
0768/08A
0876/08B
0999/1/08
0010/3/08
0692/08
0648/08B
0315/08B
0536/08
0420/1/08
0157/08
0105/1/08
0569/08B
0300/08
0385/08
0012/08
0038/08B
0104/08
0765/08
0668/08
0913/1/08
0014/08B
0419/08
0012/3/08
0133/08
0421/08
0145/08
0520/08
0014/1/08
0631/08
0914/08
0010/08A
0846/08
0007/1/08
0334/08
0418/08B
0590/08
0505/08
0824/08B
0420/08B
0559/1/08
0097/08
0568/1/08
0105/08B
0999/08
0648/08
0716/08
0024/08B
0914/08B
0906/08
0954/08B
0559/08
0418/3/08
0685/08
0954/08
0559/3/08
0010/08B
0418/2/08
0824/08
0315/08
0914/1/08
0876/1/08
0014/08
0104/1/08
0421/08B
0483/08
0765/1/08
0102/08
0076/08
0591/08
0768/08
0588/08
0824/2/08
0605/08
0073/1/08
0766/08B
0102/2/08
0452/08
0026/08
0009/08
0263/08
0180/08
0012/1/08
0009/08B
0747/08
0642/08
0980/08
0229/08
0420/08
0010/08C
0261/08
0124/1/08
0010/2/08
0773/08
0562/08
0532/08
0024/1/08
0038/08
0105/08
0570/1/08
0559/2/08
0349/08
0692/08B
0102/08B
0853/08
0198/08
0913/08
0913/08B
0104/08B
0830/08
0418/1/08
0511/08
0568/08B
0012/08B
0769/08
0795/08
0783/08
0692/1/08
0999/08B
0195/08
0418/08
0451/08
0949/08
0570/08B
0102/1/08
0012/2/08
0253/08
0807/08
0765/08B
0494/08
0010/08
0010/1/08
0147/1/08
0568/08
0555/2/07
0938/07
0702/07
0283/07
0058/07B
0952/07
0731/07B
0838/07
0516/07
0210/07
0028/1/07
0558/07
0276/07
0674/07
0712/1/07
0443/07
0731/07
0338/07
0405/07
0675/07
0040/07
0417/1/07
0443/2/07
0040/07B
0533/07
0230/07
0066/07
0824/07
0196/07
0241/1/07
0800/07
0058/1/07
0247/07
0061/1/07
0170/07
0712/2/07
0775/07
0461/07
0253/07
0196/07B
0678/07
0492/07
0776/07
0864/07
0417/07B
0712/07
0040/1/07
0830/07
0529/07
0894/07
0275/07B
0196/1/07
0889/07
0147/07
0476/1/07
0864/1/07
0557/07
0931/07
0476/07B
0197/07
0085/07
0673/1/07
0241/07B
0673/07B
0865/07
0618/07
0212/07
0863/07
0555/07B
0805/07
0797/07
0278/1/07
0663/07
0612/07
0929/07
0511/07
0241/07
0800/1/07
0275/1/07
0778/07
0893/07
0278/07B
0440/07
0023/07
0716/07
0061/07
0282/07
0722/07
0276/07B
0457/07
0659/07
0276/2/07
0247/1/07
0276/1/07
0679/07
0800/07B
0417/07
0469/07
0555/07
0731/1/07
0673/07
0022/07
0568/07
0476/07
0864/07B
0295/07
0420/07
0443/1/07
0247/07B
0443/4/07
0833/06B
0784/06
0621/06
0247/06
0938/06
0262/06
0505/06
0465/06
0483/06
0367/1/06
0799/06
0207/1/06
0010/06
0306/06B
0597/06
0032/06
0487/06
0206/06
0054/06
0621/3/06
0263/06
0735/06
0786/06
0759/06
0004/06
0926/06
0173/06
0306/2/06
0764/06
0863/06
0054/1/06
0427/1/06
0367/06B
0621/1/06
0764/6/06
0094/06
0833/1/06
0246/06
0427/06B
0736/06
0795/06
0285/06
0621/06B
0514/06B
0865/06
0138/06B
0206/1/06
0029/06
0138/06
0054/06B
0507/06
0427/06
0206/2/06
0800/06
0005/06
0073/06
0306/1/06
0207/06B
0514/1/06
0170/06
0570/06
0910/06
0320/06
0867/06
0869/1/06
0680/06
0621/2/06
0465/06B
0704/06B
0206/06B
0574/06
0138/1/06
0796/06
0011/06
0465/1/06
0207/06
0094/06B
0379/06
0141/06
0175/06
0245/06
0759/06B
0635/06
0745/06
0621/4/06
0743/06
0367/06
0306/06
0527/06
0248/2/05
0626/05
0566/05
0790/05
0466/05
0605/05
0424/05
0194/05
0829/05
0248/05
0286/1/05
0397/05
0763/05
0334/05
0667/05
0244/05B
0246/05
0591/1/05
0732/05
0591/2/05
0851/05
0523/05
0286/05B
0337/05
0249/05
0729/05
0727/05
0812/05
0914/1/05
0746/05
0686/05
0725/05
0245/05
0803/05
0244/05
0728/05
0927/05
0244/1/05
0245/05B
0186/05
0588/05
0352/05
0015/05
0102/05
0914/05B
0363/05
0363/05B
0732/1/05
0591/05B
0498/05
0914/05
0913/05B
0817/05
0037/05
0726/05
0591/05
0924/05
0248/05B
0137/05
0731/05
0913/05
0363/1/05
0913/1/05
0210/1/05
0330/05
0245/1/05
0794/1/05
0275/05
0913/2/05
0794/05
0269/04
0917/04B
0918/1/04
0807/04
0917/04
0166/04
0664/2/04
0983/04
0466/04
0590/04
0852/04
0891/04
0918/04B
0919/2/04
0917/3/04
0645/04
0450/04
0734/04
0664/04
0105/04
0955/04
0664/04B
0917/1/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0709/04
0613/04
0068/04B
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0574/03B
0954/03B
Drucksache 239/1/20

... 2. Der Bundesrat sieht die geplante Verlängerung der Mautbefreiung für überwiegend mit Erdgas (Liquefied Natural Gas LNG und Compressed Natural Gas CNG) betriebene Lkw über den 31. Dezember 2020 hinaus äußerst kritisch. Eine Mautbefreiung für mit Erdgas betriebene Lkw würde zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen und zu Verlagerungen von langlaufenden Verkehren auf die Straße führen. Gleichzeitig werden die notwendigen Investitionen in Strom- und wasserstoffbasierte Antriebe bzw. Kraftstoffe und deren Infrastrukturen verhindert.



Drucksache 314/1/20

... b) Der Bundesrat weist daraufhin, dass durch die geplante Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff der Bedarf an Offshore-Windstrom in Zukunft weiter steigen wird. Ausweislich der vom Bundeskabinett beschlossenen nationalen Wasserstoffstrategie bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland Wasserstofferzeugungsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Bis 2035, spätestens bis 2040, werden weitere 5 GW zugebaut. Dieser Aufwuchs an Wasserstofferzeugungsanlagen sollte bei einer weiteren Anhebung der Ausbauziele für Windenergie auf See Berücksichtigung finden, um einen planungssicheren Aufbau der erforderlichen Offshore-Wind-Kapazitäten zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/20




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - sowie Artikel 3a - neu - § 43e Absatz 4 EnWG sowie §§ 48, 50 VwGO

‚Artikel 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 265/1/20

... f) Die Abgrenzung der drei derzeitigen Batteriearten Gerätebatterien, Industriebatterien und Fahrzeugbatterien findet beim Batteriebesitzer/Endnutzer (Verbraucher) zum Teil wenig Verständnis und führt in der Praxis zu Problemen. Hier ist insbesondere die Zuordnung von Antriebsbatterien von E-Rädern zum Abfallstrom der Industriebatterien zu nennen. Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht erklärbar und auch nicht zumutbar, eine Trennung der Altbatterien nach rein rechtlichen Aspekten vorzunehmen. Die rechtliche Zuordnung eines Pedelecs als Elektroaltgerät und damit die Möglichkeit der Abgabe über die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger (Wertstoffhöfe) entgegen der Antriebsbatterie aus dem Pedelec als Industriebatterie, die nur über den Vertreiber/Handel und Behandlungseinrichtungen abzugeben ist und nicht beim öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger, erschwert in hohem Maße die Praktikabilität und Verbraucherfreundlichkeit der Sammlung von Altbatterien. Für eine hohe Akzeptanz eines Sammelsystems und damit für eine hohe Sammelquote von Altbatterien ist eine praktikable Lösung entscheidend. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine praxisgerechte und verbraucherfreundliche Abgrenzung der Batteriearten einzusetzen. Ein solches System bildet eine wichtige Grundlage für hohe Sammelquoten.



Drucksache 60/20

... Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (BGBl. I S. 114, 120, 1676) ist mit Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission am 16. Juni 2017 in Kraft getreten, nachdem der Bundesrat und der Bundestag ihre Zustimmungen im Dezember 2016 erteilt hatten. Das Gesetz trägt u.a. dem Ausstieg aus der Kernenergie zur Stromerzeugung Rechnung, der sich - in der Zusammenschau mit den Veränderungen auf dem Strommarkt durch den Ausbau erneuerbarer Energien - insbesondere auf die wirtschaftliche Situation der Betreiber der Kernkraftwerke auswirkt bzw. ausgewirkt hat. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist daher auf Kernkraftwerksbetreiber beschränkt. Betreiber anderer Anlagen, in denen radioaktive Abfälle anfallen oder angefallen sind, sind vom gesetzlichen Anwendungsbereich nicht erfasst, da deren Interessenlage nicht der Interessenlage der vom Kernenergieausstieg betroffenen Kernkraftwerksbetreiber entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/20




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates vom 16. Dezember 2016 zum Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung BR-Drs. 768/16-B


 
 
 


Drucksache 383/20 (Beschluss)

... als eine wichtige Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme für den Sektor Landwirtschaft, deren Finanzierung außerhalb des Energiesektors es unter anderem zur Entlastung der EEG-Umlage von strommarktfernen Preisbestandteilen zu befördern gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen


 
 
 


Drucksache 393/20

... "Die Finanzhilfen der Förderperioden 2 und 3 werden nur gewährt, wenn die Überprüfung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ergibt, dass in der jeweils vorausgehenden Förderperiode in den Revieren nach § 2 Stilllegungen von Braunkohleanlagen in dem nach § 4 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes in Verbindung mit Teil 5 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vorgesehenen Umfang erfolgt oder rechtsverbindlich vereinbart worden sind."



Drucksache 521/19

... "Ausgleichszahlungen an Betreiber für die Stilllegung von Kohlekraftwerken sowie Ausgleichsleistungen zur Entlastung beim Strompreis im Zusammenhang mit der Einführung einer CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 347/19

... Zur Herstellung einer Lademöglichkeit ist der Mieter ggf. auf Informationen über die Art der Stromversorgung, über die Lage der Leitungen und im vermieteten Wohnungseigentum auf weitere Mitwirkungshandlungen des Vermieters, wie z.B. die Erwirkung eines zustimmenden Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, angewiesen. Deshalb soll der Mieter nach § 554 Absatz 1 BGB-E außerdem einen Anspruch auf alle weiteren Handlungen des Vermieters haben, die für den Einbau der Lademöglichkeit erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 283/19

... der Kommission im Hinblick auf die Verbesserung der emissionsbezogenen Typgenehmigungsprüfungen und -verfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unter anderem in Bezug auf die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge und auf Emissionen im praktischen Fahrbetrieb und zur Einführung von Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und des Stromverbrauchs (ABl. L 301 vom 27.11.2018, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Delegierte Rechtsakte über den Zugang zu Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 14a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 2

Artikel 3

2 ANNEX

Anhang

Table 2a Übereinstimmungsfaktoren für die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb


 
 
 


Drucksache 400/19 (Beschluss)

... Mit dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung sind in den betroffenen Regionen einschneidende Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur verbunden. Dies gilt umso mehr für das strukturschwache Mitteldeutsche und Lausitzer Revier. Beide Regionen sind stark durch die



Drucksache 388/19 (Beschluss)

... Die Bahnsteige für Stadtschnellbahnen weisen derzeit abhängig vom System eine Höhe von 0,76 Meter oder von 0,96 Meter über Schienenoberkante auf. Die bisherige Regelung, die eine Regelhöhe von 0,96 Meter über Schienenoberkante vorsieht, entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen, da diese Bahnsteighöhe nur in den Gleichstrom-S-Bahnen in Berlin und Hamburg ausschließlich genutzt wird.



Drucksache 170/19

... Es werden laufend Fortschritte bei der Vollendung des Energiebinnenmarkts erzielt und die Energiebesteuerung spielt dabei eine wichtige Rolle. Steuern und Abgaben stellen einen erheblichen Anteil der Energiepreise dar und in manchen Ländern ist dieser Anteil bei Schlüsselprodukten wie Strom gestiegen.14 Dadurch kommt dem Besteuerungsrahmen eine noch größere Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarkts und für die damit einhergehenden Wachstumserträge zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 5/19 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Nummer 4 StromStG Artikel 7 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 StromStG

4. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe a § 12a Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 StromStV


 
 
 


Drucksache 587/1/19

... Elektrische Weidezäune in den Ausläufen bei der Freilandhaltung von Legehennen, die der Abwehr von Prädatoren dienen, müssen vom Verbot des Einsatzes stromführender Drähte ausgenommen werden. Da sich die Legehennen in der Regel im stallnahen Bereich aufhalten, ist nicht zu erwarten, dass diese mit den stromführenden Drähten in Kontakt kommen.



Drucksache 47/1/19

... 10. Mit dem Clean Energy Package und insbesondere mit der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie schafft die Europäische Union die rechtlichen Grundlagen dafür, dass auch Haushaltskunden durch eine aktive Marktteilnahme beispielsweise als Prosumer an den Entwicklungen der Energiewende teilhaben und davon profitieren können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, frühzeitig die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die entsprechenden Festlegungen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/1/19




Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 13/1/19

... 1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 (§ 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1 und 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 608/1/19

... e) Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/19




1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

b Erhöhung der Entfernungspauschale

c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Mobilitätsprämie:


 
 
 


Drucksache 608/3/19

... Die Stromsteuer ist auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß - bei betrieblicher Verwendung 0,50 Euro je Megawattstunde und bei nichtbetrieblicher Verwendung 1,00 Euro je Megawattstunde - abzusenken.



Drucksache 121/19

... \-Energien\-Gesetz 2017) in Bezug auf den Stromverbrauch für Unternehmen, die Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten oder für solche Unternehmen, die am

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 13
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4731, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung ausschließlich Bund

II.3 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 347/19 (Beschluss)

... Zur Herstellung einer Lademöglichkeit ist der Mieter gegebenenfalls auf Informationen über die Art der Stromversorgung, über die Lage der Leitungen und im vermieteten Wohnungseigentum auf weitere Mitwirkungshandlungen des Vermieters, wie zum Beispiel die Erwirkung eines zustimmenden Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, angewiesen. Deshalb soll der Mieter nach § 554 Absatz 1 BGB-E außerdem einen Anspruch auf alle weiteren Handlungen des Vermieters haben, die für den Einbau der Lademöglichkeit erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

VIII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 491/19

... der Kommission im Hinblick auf die Verbesserung der emissionsbezogenen Typgenehmigungsprüfungen und -verfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unter anderem in Bezug auf die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge und auf Emissionen im praktischen Fahrbetrieb und zur Einführung von Einrichtungen zur Überwachung des Kraftstoff- und des Stromverbrauchs (ABl. L 301 vom 27.11.2018, S. 1) geändert worden ist. Diese neue Vorschrift des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nummer 3

Anlage XXII
(zu § 47 Absätze 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw)

3 Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

1.1 Gegenstand und Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

1.3 Abkürzungsverzeichnis

2. Anforderungen an NOxMS-Pkw

2.1 Anforderungen bei Hardware-Nachrüstung

2.2 Anforderungen bei Software-Updates

2.3 Anforderungen an NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

3. Übereinstimmungskriterien für NOxMS-Pkw bei Hardware-Nachrüstung

4. PEMS-Prüffamilie

4.1 Fahrzeughersteller

4.2 Technische Kriterien

4.3 Messfahrzeug

5. Verwendungsbereich

6. Kraftstoff/Kraftstoffqualität

7. Prüfung des NOxMS-Pkw

7.1 Einbau des zu prüfenden NOxMS-Pkw

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

7.2.1 Randbedingungen

7.2.1.1 Fahrzeugnutzlast und Prüfmasse

7.2.1.2 Umgebungsbedingungen

7.2.2 Fahrzeugkonditionierung - Prüfung bei Start mit kaltem Motor

7.2.3 Dynamische Bedingungen

7.2.4 Zustand und Betrieb des Fahrzeugs

7.2.4.1 Nebenverbraucher

7.2.4.2 Fahrzeuge mit einem System mit periodischer Regenerierung

7.2.5 Anforderungen an die Messfahrt

7.2.5.1 Allgemeine Anforderungen

7.2.5.2 Fahrstreckenanteile und Durchführung der Messfahrt

7.2.5.3 Geschwindigkeiten

7.2.5.4 Stadtanteil

7.2.5.5 Autobahnanteil

7.2.6 Anforderungen an den Betrieb

7.2.7 Kaltstart

7.2.8 Schmieröl, Kraftstoff und Reagens

7.3 Emissionen und Bewertung der Messfahrt

7.4 Berechnung des Emissionsergebnisses

8. Bewertungskriterien für NOxMS-Pkw

9. Messtechnik

9.1 Messtechnische Ausrüstung

9.2 Validierung der Messtechnik

10. Überwachungsmaßnahmen

10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller

10.2 Bestätigungsprüfungen durch die Genehmigungsbehörde

10.3 Übereinstimmungsfaktor

11. Allgemeine Betriebserlaubnis für Hardware-Nachrüstung oder Software-Updates

12. Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13. Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOxMS-Pkw

13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften

13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit

13.3 Geräuschverhalten

13.4 Elektromagnetische Verträglichkeit

13.5 Austausch vorhandener PMS/Nachrüstung bislang nicht vorhandener PMS

13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-Pkw

13.7 Warn- und Aufforderungssysteme bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.7.1 Vorhandene OBD- und NC-Systeme sowie Warn- und Aufforderungssysteme

13.7.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme für NOxMS-Pkw

13.8 NH3-Emissionen bei reagensgestützten Hardware-Nachrüstsystemen

13.9 Sekundäremissionen

13.10 Änderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und Systemkomponenten

13.11 Einbau- und Installationsanweisungen sowie Halterinformationen

13.12 Eingriff in die Motorsteuerung, in das OBD-System und in Kommunikationsschnittstellen

13.13 Ermittlung der Änderung der CO2-Emissionen 13.13.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebniss

13.13.2 Verwendungsbereich

14. Einbau und Abnahme des NOxMS-Pkw bei technischen Änderungen

14.1 Einbau

14.2 Abnahme

15. Vorgehensweise bei Gleichwertigkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers bei NOxMS-Pkw ohne technische Änderungen

Anhang I
(zu Nummer 2) Beschreibungsbogen / Informations-Dokument

Anhang II
(zu Nummer 5) Verwendungsbereich

Anhang III
Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein NOxMS-Pkw bei einer Hardware-Nachrüstung oder bei einem Software-Update

Anhang IV
(zu Nummer 14.2) Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgemäßen Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachrüstung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47 Absätze 3b und 3c

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XXII zu § 47 Absätze 3b und 3c StVZO

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 436/19 (Beschluss)

... d) Maßnahmen zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik, insbesondere die Aufhebung des 52 GW-Deckels, und Vereinfachungen bei Eigen- und Mieterstrom zu ergreifen;



Drucksache 514/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß - bei betrieblicher Verwendung 0,50 Euro je Megawattstunde und bei nichtbetrieblicher Verwendung 1,00 Euro je Megawattstunde - zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG

a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts

b bestehende Heizungsanlagen

c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen

d Nutzungsvoraussetzungen

e Miteigentum

f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 346/19

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass unter dem geltenden regulatorischen Rahmen insbesondere Wasserstoff aus Elektrolyse mit erneuerbarem Strom nicht zu Kosten produzierbar ist, die einen Wettbewerb mit dem fossilen Pendant ermöglichen würde. Der Bundesrat begrüßt deshalb ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, einen Umbau des Steuer- und Abgabensystems im Energiebereich anzugehen. Das Ergebnis muss ein "level\-playing\-field" für erneuerbare und fossile Energieträger ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19




Zu a:

Zu b:

Zu c:

Zu d:

Zu e:


 
 
 


Drucksache 427/19

... Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2018 bis Juni 2019 um 2,8 Prozent, der Wert des Verbraucherpreisindex für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe um 1,8 Prozent gestiegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 515/1/19

... 4.d) Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe dient der Finanzierung der Klimaschutzprogrammmaßnahme "Stärkung des Schienenpersonenverkehrs". Die volle Jahreswirkung der Steuermehreinnahmen durch die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe überkompensiert aber die volle Jahreswirkung der Steuermindereinnahmen durch die ermäßigte Besteuerung der Beförderungsleistungen im Schienenpersonenverkehr um rund 250 Millionen Euro. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Mittel zweckgebunden zur Erforschung und Entwicklung regenerativer Kraftstoffe, die für ihre Erzeugung und Nutzung erforderlichen Technologien sowie für Maßnahmen zu ihrer Markteinführung einzusetzen, z.B. im Rahmen von Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wie die "Entwicklung strombasierter Kraftstoffe", die "Forschungsinitiative Synthetische Energieträger", die "Forschungsinitiative Energiewende im Verkehr" oder entsprechend auch im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms der Bundesregierung.



Drucksache 521/2/19

... -Bepreisung für erforderlich, die erhobenen Mittel vollständig für geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verwenden (Aufkommensneutralität). Er hält es für sachgerecht, durch eine Senkung der regressiv wirkenden EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie über eventuelle weitere Senkungen energierelevanter Steuern einen Ausgleich zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/2/19




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 150/1/19

... 3. Der Bundesrat begrüßt die Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungstrassen als eine notwendige Voraussetzung, um die Integration weiterer Anteile von Erneuerbarem Strom vorzubereiten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen. Der Bundesrat hält jedoch weitere Anstrengungen sowohl beim Netzausbau als auch bei Netzoptimierung, -monitoring und Digitalisierung für nötig, um bis zur Fertigstellung der Nord-Süd-Leitungen den Redispatchbedarf und Einspeisemangementmaßnahmen zu minimieren. Dass mit dem Gesetz keine verbesserten Regelungen für netzdienliche zuschaltbare Lasten geschaffen wurden, ist in diesem Zusammenhang bedauerlich.



Drucksache 5/1/19

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Nummer 4 StromStG Artikel 7 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 StromStG

4. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe a § 12a Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 StromStV


 
 
 


Drucksache 450/1/19

... Die Bundesregierung hat im Zuge des Dialogs Gas 2030 angekündigt, einen Marktrahmen für Wasserstoff zu schaffen. Allerdings ist derzeit unklar, was genau mit dem Marktrahmen bzw. einem rechtsverbindlichen Investitionsrahmen gemeint ist. Es sollte jedoch keine Fokussierung auf die Unterstützung im Rahmen der "Reallabore der Energiewende" erfolgen, sondern vielmehr ein Rahmen für alle PtX-Anwendungen eingefordert werden. Zumal die Reallabore der Energiewende nicht nur auf Wasserstofftechnologien abzielen, sondern derzeit gleichermaßen auf großskalige Energiespeicher im Stromsektor sowie auf energieoptimierte Quartiere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 47/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt. Strom findet selbst zu Zeiten mit sehr hoher regenerativer Produktion häufig nicht den Weg in den Mobilitäts- und Wärmesektor, da er aufgrund staatlich induzierter Preisbestandteile im Wettbewerb mit fossilen Heiz- und Kraftstoffen benachteiligt ist. Das Zusammenwachsen der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität im Rahmen der Sektorkopplung erfordert eine konsistente Ausgestaltung der Abgaben und Umlagen auf die verschiedenen Energieträger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich


 
 
 


Drucksache 113/19

... Streitigkeiten um größere Wasserkraftwerke sind komplex und aufwendig. Zugleich besteht angesichts der Bedeutung solcher Kraftwerke für die Energieversorgung ein erhebliches Interesse an einer schnellen Entscheidung durch einen fachlich spezialisierten Spruchkörper. Erfasst sind Anlagen mit einer elektrischen Nettoleistung von mehr als einhundert Megawatt. Eine entsprechende Regelung enthielt bereits der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (BT-Drs. 10/171, Seite 4). Der Bundestag ist dem seinerzeit nicht gefolgt mit dem Hinweis, dass Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich relativ selten seien. Maßgebliches Kriterium für die erstinstanzliche Zuständigkeit ist jedoch nicht die Zahl der Verfahren, sondern die Komplexität und infrastrukturelle Bedeutung des Vorhabens. Die Bedeutung erneuerbarer Energien wie der Wind- und Wasserkraft ist erheblich gestiegen und wird absehbar weiter steigen. Mit dem Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) wurde § 48 Absatz 1 VwGO bereits dahingehend ergänzt, dass die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte sich außer auf Feuerungskraftwerke (§ 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 VwGO) auch auf See-Windenergieanlagen (§ 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a VwGO) erstreckt. Nun sollen auch größere Wasserkraftwerke einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 25

§ 41

§ 87c

§ 176

§ 188a

§ 188b

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 188a

Zu § 188b

II. Zu Artikel 2 Evaluierung

III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 150/3/19

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Regelungen zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungstrassen als eine notwendige Voraussetzung, um die Integration weiterer Anteile von erneuerbarem Strom vorzubereiten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen. Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Höchstspannungstrassen hält der Bundesrat ein zeitnahes Inkrafttreten des Gesetzes für notwendig.



Drucksache 521/1/19

... unter Beachtung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und unter Berücksichtigung der besonderen Betroffenheit der ländlichen Räume erhöht werden muss, um die erforderliche klimapolitische Lenkungswirkung zu erzielen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die daraus resultierenden Mehreinnahmen gezielt genutzt werden sollten, um Strompreisbestandteile, wie zum Beispiel die EEG-Umlage, in deutlich höherem Maße als bislang vorgesehen abzusenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 1

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 436/19

... d. Maßnahmen zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik, insbesondere die Aufhebung des 52 GW-Deckels und Vereinfachungen bei Eigen- und Mieterstrom zu ergreifen;



Drucksache 143/19 (Beschluss)

... -Minderung bis 2030 zu leisten, ist ein klimafreundlicher Strommix nicht nur in der Nutzungsphase sondern auch in der Batterie- und Fahrzeugherstellung von großer Bedeutung. Gezielter Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien oder Anreize zur eigenen Stromerzeugung sollten bei der Förderung von Batteriezellenproduktionsstätten berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland


 
 
 


Drucksache 108/19

... Biomassestrom



Drucksache 76/19 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verständigt hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die von der Kommission empfohlenen Maßnahmen nun zügig anzugehen, um Planungssicherheit zu schaffen, den Ausstieg aus der Kohlever-stromung umzusetzen und den Klimaschutzzielen für 2020 noch möglichst nahe zu kommen. Das gilt insbesondere für die Maßnahmen, die auf kurze Frist einen CO



Drucksache 473/19

Mieterstrombericht nach § 99



Drucksache 11/19 (Beschluss)

... Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse haben gezeigt, dass die Betreiber von Offshore-Windparks infolge der weiteren Entwicklung der Windkraftanlagentechnik von signifikanten Kostensenkungspotenzialen ausgehen, die es nach ihrer Einschätzung ermöglichen, den Strom aus Offshore-Windenergie zu Marktpreisen anbieten zu können. Um die Voraussetzungen für diese Kostensenkungen zu schaffen, wurde seitens der Anlagenhersteller, der Anbieter von Gründungsstrukturen, aber auch von Seiten der maritimen Dienstleister eindringlich die Notwendigkeit einer zeitgerechten Bereitstellung von Offshore-Teststandorten bekundet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 104/1/19

... c) Nach Auffassung des Bundesrates widerspricht der Bau neuer Braunkohleverstromungskapazitäten, mit avisierten Laufzeiten weit über das Jahr 2050 hinaus zudem den Zielen des Pariser Klimaabkommens sowie weiterer internationaler Klimaverpflichtungen zur CO



Drucksache 502/19

... 3. Haushaltsstrom, Instandhaltung des persönlichen Wohnraums und der Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie die Ausstattung mit Haushaltsgroßgeräten oder



Drucksache 345/19 (Beschluss)

... 1. Mit dem Wachstum des E-Commerce hat in Deutschland in den letzten Jahren auch die Zahl der Sendungen aus dem nichteuropäischen Ausland stark zugenommen und wird aller Voraussicht nach weiter stark wachsen. Nach Angaben des Zolls betrug die Zahl der Sendungen allein aus China 2017 100 Millionen und ist damit gegenüber 2016 um 40 Millionen gewachsen. Die meisten dieser Sendungen gehen auf Bestellungen über E-Commerce-Plattformen zurück. Dieser kundenindividuelle, über Internetplattformen angestoßene Warenstrom stellt die Marktüberwachung vor erhebliche Probleme. Bei vielen dieser Sendungen werden weder verbraucher- noch gesundheits- noch umweltschützende Regulierungen eingehalten. Auch gewerbliche Schutzrechte werden oft nicht ausreichend beachtet.



Drucksache 383/19

... (2) Für Strom aus KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung in entsprechender Anwendung von § 3 Nummer 31 von mehr als 1 Megawatt und bis einschließlich 10 Megawatt gilt Absatz 1 entsprechend. § 2 Nummer 14 zweiter Halbsatz des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/19




‚Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

Artikel 4
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 47/19

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt. Strom findet selbst zu Zeiten mit sehr hoher regenerativer Produktion häufig nicht den Weg in den Mobilitäts- und Wärmesektor, da er aufgrund staatlich induzierter Preisbestandteile im Wettbewerb mit fossilen Heiz- und Kraftstoffen benachteiligt ist. Das Zusammenwachsen der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität im Rahmen der Sektorkopplung erfordert eine konsistente Ausgestaltung der Abgaben und Umlagen auf die verschiedenen Energieträger.



Drucksache 426/19 (Beschluss)

... \-Energien\-Gesetz (EEG) regelt, dass bei Erreichen eines bundesweiten Ausbaustands von 52 GW installierter Photovoltaik-Leistung die anzulegenden Werte nach § 48 EEG für nichtausschreibungsgebundene Solarenergie auf null reduziert werden. Dieser 52 GW-Deckel beendet damit effektiv die EEG-Vergütung für Solarenergie im Segment bis 750 kWp, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen. Für eine sonstige Direktvermarktung nach dem EEG sind jedoch gerade kleine Photovoltaik-Anlagen wenig geeignet. Für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in dem genannten Segment bleibt so nur noch die Eigenstromnutzung als Betriebsmodell. Eigenstromnutzung wiederum ist im EEG ebenfalls stark begrenzt. Ende Juni 2019 waren in Deutschland bereits 48 GW Photovoltaik-Leistung installiert, so dass der 52 GW-Deckel schon 2020 erreicht werden könnte. Der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen im genannten Segment droht bei Erreichen des 52 GW-Deckels aus Ermangelung einer Vergütungsperspektive aus dem EEG einzubrechen. Das zu erwartende Erreichen des 52 GW-Deckels gefährdet bereits begonnene Planungen, sowie das Geschäftsmodell von zahlreichen, vor allem mittelständischen Solar-Installateuren und Projektentwickler, der Komponentenhersteller und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 436/1/19

... Vor dem Hintergrund des Ziels, einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen, sowie dem beinahe zum Erliegen gekommenen Windkraftanlagenzubau in 2019 ist dies kontraproduktiv. Sollen die Ziele erreicht werden, müssen alle Flächenpotenziale gehoben werden. Die bislang gültigen Vorgaben des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/19




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 150/19

... Artikel 10 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/19




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 13a
Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich.

§ 43
Erfordernis der Planfeststellung

§ 43f
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 43j
Leerrohre für Hochspannungsleitungen

§ 43k
Zurverfügungstellung von Geodaten

§ 44c
Zulassung des vorzeitigen Baubeginns

Artikel 2
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 5a
Verzicht auf Bundesfachplanung

§ 5b
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Bundesfachplanung

§ 10
Erörterungstermin

§ 25
Änderungen im Anzeigeverfahren

§ 36
Evaluierung

Artikel 3
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Artikel 4
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 5a
Kostenanerkennung von Zahlungen an Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte

Artikel 11
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 12
Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung

Artikel 13
Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 15
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 16
Änderung der SINTE*Verordnung

Artikel 17
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 19
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 20
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 21
Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

Artikel 22
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 23
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung

Artikel 25
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 663/19

... a) Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Einbau eines Stromzählers zur Erfassung aller von der Wärmepumpe aufgenommenen Strommengen; für gasbetriebene Wärmepumpen: Einbau eines Gaszählers zur Erfassung aller von der Wärmepumpe aufgenommenen Brennstoffmengen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen

§ 2
Anforderung an ein Fachunternehmen

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
Wärmedämmung von Wänden

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 2
Wärmedämmung von Dachflächen

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 3
Wärmedämmung von Geschossdecken

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 4
Erneuerung der Fenster oder Außentüren

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile

Anlage 5
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Anlage 6
Erneuerung der Heizungsanlage

6.1 Solarkollektoranlagen

6.2 Biomasseanlagen

6.3 Wärmepumpen

Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen

6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready

6.5 Hybridanlagen

6.6 Brennstoffzellen

6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke

6.8 Anschluss an ein Wärmenetz

Anlage 7
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Anlage 8
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 584/19 (Beschluss)

... Die Verstromung von Grubengas wird deshalb schon seit dem Jahr 2000 in § 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe b GEG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 18 GEG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 und Nummer 7 - neu -, § 39 Überschrift und Absatz 1, § 40 Überschrift und Absatz 1, § 90 Absatz 1 Einleitender Satzteil und Nummer 2 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GEG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 - neu - GEG

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

6. Zu Artikel 1 § 9 Satz 1 GEG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 GEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 1 GEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 - neu - GEG

10. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 GEG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 GEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Satz 1 GEG

13. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 - neu - GEG

14. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 GEG

15. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 GEG

16. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 GEG

17. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

18. Zu Artikel 1 § 45 GEG

19. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 GEG

20. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 GEG

21. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 und § 108 Absatz 1 Nummer 5 GEG

22. Zu Artikel 1 § 65 Satz 2 GEG

23. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 - neu - GEG

24. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 4 Satz 1 GEG

25. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - GEG

26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 GEG

27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 Einleitungssatz, Nummer 2 und Nummer 3 bis 6 GEG

28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 - neu - GEG

29. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 GEG

30. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 8 - neu - GEG

31. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 4 Satz 6 GEG

32. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 GEG

33. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 4 GEG

34. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 17 GEG

35. Zu Artikel 1 § 87 Absatz 1 GEG

36. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 5 - neu - GEG

37. Zu Artikel 1 § 89 Satz 1 und Satz 2 GEG

38. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 GEG

39. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 2 Satz 1 GEG

40. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 6 Satz 2 GEG

41. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG

42. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 6 - neu - GEG

43. Zu Artikel 1 § 98 Absatz 3 - neu - GEG

44. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 4 Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 1 GEG

45. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 7 Satz 1 GEG

46. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 4 Satz 3 - neu - GEG

47. Zu Artikel 1 § 102 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

48. Zu Artikel 1 § 104 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

49. Zu Artikel 1 § 107 Absatz 5 Satz 1 GEG

50. Zu Artikel 1 § 108 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GEG

51. Zu Artikel 1 § 114 Satz 3 GEG


 
 
 


Drucksache 486/2/19

... "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend im Zusammenwirken mit der Europäischen Union die Voraussetzung für die sortenreine Vermarktung von synthetischen Kraftstoffen aus regenerativen Quellen zu schaffen und in nationales Recht umzusetzen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass palmölbasierte Kraftstoffe hiervon ausgeschlossen sind. Er weist darauf hin, dass nur dann ein positiver Klimabeitrag hiervon ausgehen kann, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Dies bedingt eine signifikante Erhöhung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus bzw. den Import von synthetischen Kraftstoffen aus nachhaltigen regenerativen Quellen."



Drucksache 473/1/19

Mieterstrombericht nach § 99



Drucksache 281/1/19

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 4

2. Zu Nummer 4

3. Zu Nummer 5

4. Zu Nummer 5 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

5. Zu Nummer 6

6. Zu Nummer 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -

7. Zu Nummer 7 Satz 2 - neu -

8. Zu Nummer 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 30. Die größten Potenziale im Hinblick auf eine substantielle Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft in Bezug auf das EU-Klimaziel für das Jahr 2030 sieht der Bundesrat bei den Unternehmen, die auf Erneuerbare Energien setzen - sowohl als Anbieter als auch als Nutzer. Dazu zählt der Einsatz von grünem Wasserstoff in der Stahl-, Zement- und Chemieindustrie, die Sektorkopplung der Bereiche Strom, Gas und Wärme sowie die Fertigung von "grünen" Batterien. Der Bundesrat erwartet von der Kommission im Rahmen ihrer Initiativen zum europäischen Grünen Deal wie der Strategie für eine intelligente Sektorenintegration, der Strategie für Offshore-Windenergie und des Vorschlags zu einer CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 579/1/19

... "13. die Errichtung der Höchstspannungsleitung Emden Ost - Osterath; Gleichstrom,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 274/1/19

... b) Die Reduzierung der Grundleistungen um die Bedarfe für Strom- und Wohnungsinstandhaltungskosten und die einzelfallbezogene Gewährung dieser Leistungen, soweit sie notwendig und angemessen sind, schränkt den Spielraum für das mit der Bedarfsbemessung beabsichtigte selbständige Wirtschaften weiter ein. Sie steht damit im Widerspruch zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und führt dazu, dass die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums weiter in Frage gestellt wird. Zugleich erhöht diese Regelung den Aufwand für die Leistungsbehörden, die hier eine Einzelfallprüfung vornehmen müssen, erheblich.



Drucksache 138/19 (Beschluss)

... ) über Monate gespeichert werden können, damit der Gas- und Strombedarf ganzjährig gedeckt werden kann. Erneuerbare Gase (zum Beispiel Wasserstoff oder synthetisches Methan), die aus erneuerbar produziertem Strom umgewandelt wurden, können in Gasspeichern über lange Zeiträume hinweg gespeichert werden und bieten demzufolge die Lösung für eine der größten Herausforderungen der Energiewende; nämlich Energie langfristig zu speichern.



Drucksache 185/19

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften



Drucksache 501/19

... (2) Unbeschadet des Absatzes 1 kann einer internationalen Organisation im Sinne des § 3 für ihre amtlichen Zwecke die im Kaufpreis enthaltene Energiesteuer für Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl und Erdgas sowie die im Kaufpreis enthaltende Stromsteuer für elektrischen Strom von der Bundesfinanzverwaltung vergütet werden, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/19




Gesetz

Artikel 1
Gaststaatgesetz

4 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen; Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 36
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 37
Beilegung von Streitigkeiten

§ 38
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen; Maßnahmen bei Missbrauch

§ 39
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 143/1/19

... [Um den Verlust von Arbeitsplätzen beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge zumindest teilweise zu kompensieren, sollten entsprechende Rahmenbedingungen für die Ansiedlung entsprechender Fertigungsstätten geschaffen werden. Diese Voraussetzungen sollten für ganz Deutschland geschaffen werden und nicht nur in räumlicher Nähe zu den Produktionsstandorten erneuerbarer Energien. Eine Prüfbitte hinsichtlich einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von der EEG-Umlage erscheint kritisch, da das grundlegende Problem der hohen, staatlich beeinflussten Strompreisbestandteile nicht nur die großskalige Zellfertigung, sondern auch alle anderen Stromverbraucher betrifft. Der Entlastung der Zellfertigung stünde eine Belastung der anderen umlagepflichtigen Stromverbraucher in gleicher Höhe entgegen. Entsprechendes gilt für die Netzentgelte, die tatsächlich bestehende Netzkosten abbilden, und von der Gesamtheit der Netzanschlussnutzer bezahlt werden müssen. Alternativ erscheint die Forderung nach einer Entlastung aller Stromverbraucher passend, wie sie durch eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer möglich erscheint.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 6

2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 3 Satz 1

Zu Nummer 3

3 5.

3 6.[

3 7.[

8. Zu Nummer 4 Satz 2*

9. Zu Nummer 4 Satz 2*

10. Zu Nummer 5 Satz 1

11. Zu Nummer 5 Satz 3*

12. Zu Nummer 9 - neu -


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.