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0295/07
0352/07
0498/07
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0673/06B
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0714/06
0794/06
0385/06
0149/06
0350/06B
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0172/06
0537/06
0350/06
0673/1/06
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0089/06
0257/06B
0827/06
0800/06
0149/06B
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0830/05
0319/1/05
0714/05
0869/05
0317/05
0848/05
0012/04
0232/04
0578/04
0666/04
0818/04
0715/03
0856/03
Drucksache 580/11

... Die Hauptverantwortung für die Durchführung von Reformen in der Hochschulbildung liegt bei den Mitgliedstaaten und bei den Bildungseinrichtungen selbst. Allerdings machen der Bologna-Prozess, das EU-Modernisierungsprogramm für Universitäten6 und die Schaffung des Europäischen Forschungsraums deutlich, dass die Herausforderungen und Lösungsansätze grenzüberschreitender Natur sind. Um den Beitrag der europäischen tertiären Bildungssysteme zum intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum zu maximieren, sind Reformen in folgenden Schlüsselbereichen notwendig: Steigerung der Zahl der Hochschulabsolventen auf allen Niveaus; Verbesserung der Qualität und Relevanz der Humankapitalentwicklung an den Hochschulen; Schaffung wirksamer Lenkungs- und Finanzierungsmechanismen für die Exzellenzförderung; und Stärkung des Wissensdreiecks zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft. Darüber hinaus wirken sich die internationale Mobilität der Studierenden und Forschenden sowie generell des Hochschulpersonals und die wachsende Internationalisierung der Hochschulbildung ganz erheblich auf die Qualität aus und berühren jeden dieser Schlüsselbereiche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/11




Mitteilung

3 Einleitung

Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen

Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation

Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz

Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen

Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit

Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen

Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen

1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend

2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

3. Kohäsionspolitische Instrumente


 
 
 


Drucksache 315/11

... sei somit nicht anwendbar. Nach diesem Urteil ist das bestehende Recht so auszulegen, dass Teilnehmer an praxisintegrierten dualen Studiengängen weder aufgrund einer Beschäftigung noch aufgrund einer Beschäftigung zur Berufsausbildung versicherungspflichtig in den genannten Zweigen der Sozialversicherung sind. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu der bis zum Zeitpunkt des Urteils von den damaligen Spitzenverbänden der Sozialversicherung vertretenen Auffassung, wonach diese Studierenden als Beschäftigte galten. Teilnehmer an den übrigen ausbildungs- bzw. berufsintegrierten dualen Studiengängen werden von dem Urteil nicht berührt und unterliegen weiterhin der Versicherungspflicht als Beschäftigte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 190/11

... Der Bologna-Prozess hat zu einer grundlegenden Reform von Studium und Lehre geführt. Die Länder und Hochschulen tragen mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der neuen Studienstruktur und zur weiteren Qualitätssicherung und -steigerung bei. Unter anderem wurde gemeinsam mit dem Stifterverband der Wettbewerb „Exzellente Lehre“ mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro aufgelegt. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Mobilität von Studierenden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 63).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 178/11

... - zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.



Drucksache 661/10

... Satz 1 sichert das notwendige Maß an Qualität und ist die Grundlage für die Abrechnung zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsanbieter. Als Instrument dafür dienen Vereinbarungen zwischen den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den Leistungsanbietern, die denen des § 17 Absatz 2 zu entsprechen haben. Eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift scheidet aus, weil sie nur für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Gestalt von Sach- und Dienstleistungen gilt. Die Vereinbarung zwischen Jobcenter und Leistungsanbieter ist die Basis für abzurechnende Gutscheine oder Kostenübernahmeerklärungen. Die Vereinbarungen umfassen die Höhe der Vergütung, den Umgang mit den Fällen, in denen der Leistungsanbieter vereinbarungsgemäß die Leistung angeboten und der Leistungsberechtigte diese nicht abgerufen hat, die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben sowie allgemeine Anforderungen an die Qualität der Leistung. Die Vereinbarung sollte einen der Leistung angemessenen Rahmen besitzen. Der inhaltliche Umfang der Vereinbarungen orientiert sich an den Erfordernissen der jeweiligen Leistung und der Dauer der Zusammenarbeit. Bei der Lernförderung können die Vereinbarungen mit den Einzelpersonen (zum Beispiel mit Studierenden, Oberstufenschülerinnen und -schülern) auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 616/10

... Ausschlaggebend für den Erfolg wird letztlich sein, ob es Europa gelingt, einen mehrere Jahrzehnte andauernden relativen "Braindrain" (Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte) rückgängig zu machen und seine Grenzen für herausragende Talente zu öffnen. An den Hochschulen und Forschungsinstituten Europas machen jedes Jahr viele Tausende von ausländischen Studierenden ihren Abschluss in Natur- und Ingenieurwissenschaften. Diese Menschen sollten die Wahl haben, eine befristete Zeit in Europa zu bleiben. Dazu sollten die Möglichkeiten, die das Paket "Wissenschaftlervisa"27 und das "Blue Card"- Programm bieten, genutzt werden. Diese Menschen müssen nicht nur die nötigen Rechtsansprüche erhalten, sondern sie müssen auch überzeugt werden, dass die Hochschulen und Forschungsinstitute Europas sowie die mit ihnen zusammenhängenden Innovationscluster zur Weltspitze zählen, und dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen attraktiv sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 228/2/10

... 2. Der Bundesrat hält es im Hinblick auf eine berufliche Chancengleichheit junger Menschen für zielführender, die für das nationale Stipendienprogramm vorgesehenen finanziellen Mittel zur Aufstockung der BAföG-Fördersätze und -freibeträge sowie für strukturelle Veränderungen im Bereich der Förderberechtigungen zu verwenden, um die finanzielle Situation der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger zu verbessern und die Zahl der geförderten Studierenden zu erhöhen.



Drucksache 227/1/10

... Einfacher zum Studierenden-BAföG

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/10




3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2 Absatz 5 Satz 1a - neu - BAföG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG

5. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 3 Nummer 5 BAföG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 15b Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 - neu - BAföG

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 21 Absatz 1 Satz 5 BAföG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 24 Absatz 3 Satz 3 BAföG

9. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 49 Absatz 3 BAföG

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 30 Absatz 4 AFBG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 810/10

... - Die Region ist Europas Tor zum Osten. Bestehende Verkehrs- und Handelsbeziehungen müssen weiterentwickelt werden (z.B. durch das TRACECA-Verkehrsnetz, das die EU über den Schwarzmeerraum mit dem Kaukasus und Zentralasien verbindet); - die Region verfügt über ein solides Bildungssystem mit vielen Universitäten. Die Qualität der Bildungseinrichtungen ist jedoch unterschiedlich. Bildung und Ausbildung müssen dem Arbeitsmarktbedarf entsprechen und gleichzeitig die Mobilität der Studierenden innerhalb der Region fördern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan

3.1. Anbindung des Donauraums

Die wichtigsten Themen Verkehr

5 Energie

Kultur und Tourismus

3.2. Umweltschutz im Donauraum

Die wichtigsten Themen

5 Wasser

5 Risiken

Biologische Vielfalt, Boden

3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum

Forschung und Innovation

5 Unternehmen

5 Beschäftigungsmarkt

Marginalisierte Bevölkerungsgruppen

3.4. Stärkung des Donauraums

Die wichtigsten Themen

Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit

5 Sicherheit

4. Durchführung und politische Steuerung

5. Zusammenhang mit der EU-Politik

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 276/10

... Die Einführung einer solchen Regelung auch im Unterhaltsvorschussrecht führt nicht zu voll umfänglich sachgerechten Ergebnissen. Sie hätte beispielsweise zur Konsequenz, dass auch Wohngemeinschaften unter diese Regelung fallen würden. So würde etwa eine allein erziehende, studierende Mutter, die sich lediglich aus Gründen der Praktikabilität mit einem Mitstudierenden in einer gemeinsam wirtschaftenden Wohngemeinschaft zusammenschließt, eine Haushaltsgemeinschaft bilden und deren Kind folglich vom Leistungsbezug ausgeschlossen sein. Mag diese Regelung für das Steuerrecht angemessen erscheinen, so stellt sie sich aufgrund der Besonderheiten des Unterhaltsvorschussrechts als zu weitgehend dar. Denn der Unterhaltsvorschuss bildet im Ausgangspunkt eine übergangsweise Ersatzleistung, um Schwierigkeiten zu begegnen, die allein stehenden Elternteilen und ihren Kindern entstehen, wenn sich der andere Elternteil der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt entzieht und der betreuende Elternteil deswegen auf sich allein gestellt ist. Anders als in den Fällen der Stiefelternfamilie oder nichtehelicher Lebensgemeinschaften steht in einer reinen Haushaltsgemeinschaft auch kein sonstiger Partner unterstützend zur Seite.



Drucksache 227/10 (Beschluss)

... Einfacher zum Studierenden-BAföG

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 15b Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 - neu - BAföG

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 21 Absatz 1 Satz 5 BAföG

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 24 Absatz 3 Satz 3 BAföG

5. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 49 Absatz 3 BAföG

6. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 30 Absatz 4 AFBG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 21. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der Kommission zur Unterstützung der jüngeren Generation in der Ausbildungs- und Arbeitswelt. Er befürwortet die Förderung der Mobilität von Studierenden und Auszubildenden sowie Unterstützungsmaßnahmen für die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der besseren Verknüpfung dieser politischen Ziele mit den entsprechenden europäischen Finanzierungsinstrumenten, insbesondere mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission koordinierende, also nichtlegislative Vorstöße plant. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass es sich um Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten u. a. in der Bildung handelt, und behält sich vor, diese Vorstöße und weitere Konkretisierungen genau zu beobachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 227/2/10

... Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro, die Finanzierung soll zu jeweils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln erfolgen. Der öffentliche Anteil der Mittel wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragen. In der Endausbaustufe wird eine Förderung von 8 Prozent der Studierenden angestrebt, die bei Bund und Ländern jeweils jährliche Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro verursachen wird.



Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der Kommission zur Unterstützung der jüngeren Generation in der Ausbildungs- und Arbeitswelt. Er befürwortet die Förderung der Mobilität von Studierenden und Auszubildenden sowie Unterstützungsmaßnahmen für die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der besseren Verknüpfung dieser politischen Ziele mit den entsprechenden europäischen Finanzierungsinstrumenten, insbesondere mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission koordinierende, also nichtlegislative Vorstöße plant. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass es sich um Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten u. a. in der Bildung handelt, und behält sich vor, diese Vorstöße und weitere Konkretisierungen genau zu beobachten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 705/10

... Zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) ist es erforderlich, die Anforderungen an die Auswahlkriterien, die Bewerbungs- und Auswahlverfahren und die regelmäßige Leistungsüberprüfung zu konkretisieren sowie die Höchstgrenze der geförderten Studierenden für das Jahr 2011 festzulegen. Ferner sind die wesentlichen Grundlagen für die Berufung und die Organisation des Beirats zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Bewerbungs- und Auswahlverfahren

§ 2
Auswahlkriterien

§ 3
Regelmäßige Begabungs- und Leistungsüberprüfung

§ 4
Erreichen der Höchstgrenze

§ 5
Beirat

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Ergebnisse der Vorprüfung, Nachhaltigkeitsaspekte

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1537: Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 227/10

... III) mitvollzogen. Damit wird die gleichmäßige Entwicklung der Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, für Auszubildende in beruflicher Ausbildung und Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung sowie für behinderte Menschen bei der Teilnahme an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung und Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 359/2/10

... Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro, die Finanzierung soll zu jeweils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln erfolgen. Der öffentliche Anteil der Mittel wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragen. In der Endausbaustufe wird eine Förderung von 8 Prozent der Studierenden angestrebt, die bei Bund und Ländern jeweils jährliche Kosten in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro verursachen wird. Bis zum Jahr 2013 sind vorgesehen:



Drucksache 732/10

... EU-Bürger sind berechtigt, zum Studium oder zur Ausbildung in einen anderen Mitgliedstaat zu gehen und dort unter denselben Bedingungen wie einheimische Studenten Zugang zu den Bildungseinrichtungen zu erhalten. Schätzungsweise 4 % der Studierenden in Europa kommen während ihres Studiums in den Genuss eines Erasmus-Stipendiums. Seit Beginn des Erasmus-Programms 1987 haben insgesamt über 2 Millionen Studierende daran teilgenommen. Rund 555 000 junge Menschen studieren jedes Jahr an einer Universität im Ausland. Ein Drittel der befragten europäischen Hochschulstudenten gab 2009 in einer Umfrage an, sie hätten vor, in einem anderen EU-Land zu studieren. 53 Junge Bürger, die im Ausland studieren möchten oder nach einem Auslandsstudium in ihr Heimatland zurückkehren wollen, um dort zu arbeiten, haben jedoch noch immer erhebliche Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Abschlüsse bzw. der Studienzeiten im Ausland. Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen kann langwierig und schwierig sein. 36 % der Studierenden nennen Schwierigkeiten bei der Anerkennung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 861/10

... Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Unselbständige Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vorteilsbegrenzung

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Diplomatische und konsularische Vorrechte

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Geltungsdauer

1. Zu Artikel 4:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 13 Absatz 5:

6. Zu Artikel 25:

7. Zum Abkommen:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 597/1/10

... 13. Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass die Empfehlung 2001/613/EG vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern veraltet und deshalb auf den neuesten Stand zu bringen ist. Als wesentliche Neuerung der vorgeschlagenen Empfehlung sticht im Gegensatz zu zahlreichen Vorschlägen, die weitgehend den bisherigen Regelungen entsprechen, der sog. "Mobilitätsanzeiger" heraus, der eine Bewertung der Fortschritte ermöglichen soll, die die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Mobilitätshemmnissen erzielen. Mangels konkreter Darstellung zur Ausgestaltung und Funktionsweise des Mobilitätsanzeigers ist eine abschließende Bewertung des Vorschlags zwar nicht möglich. Derartige Überwachungs- und Kontrollmechanismen sind aber nach Auffassung des Bundesrates geeignet, die Bildungshoheit der Mitgliedstaaten zu untergraben, und werden im Hinblick auf das vertragliche Kompetenzgefüge als nicht vertragskonforme Bewertung bildungspolitischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten abgelehnt.



Drucksache 561/10

... - Europa muss dafür sorgen, dass mehr junge Menschen eine Hochschule oder eine vergleichbare Bildungseinrichtung besuchen, damit es mit seinen Wettbewerbern in der wissensbasierten Wirtschaft Schritt halten und Innovationen hervorbringen kann. Es muss ferner seine Hochschulbildung attraktiver gestalten und für die anderen Länder der Welt öffnen bzw. für die Herausforderungen in der globalisierten Welt sensibilisieren, insbesondere, indem es die Mobilität von Studierenden und Forschern fördert. Mit "Jugend in Bewegung" sollen Qualität, Attraktivität und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung verbessert, die Mobilität erhöht und verbessert sowie die Beschäftigungsfähigkeit gesteigert werden, u. a durch Vorlage eines Vorschlags für einen neuen Plan für die Reformierung und Modernisierung der Hochschulbildung, einschließlich einer Initiative für das Benchmarking der Hochschulleistung und einer neuen internationalen Strategie der EU, die dazu anregen soll, die europäische Hochschulbildung attraktiver zu gestalten, sowie die Zusammenarbeit und den Austausch mit Partnern aus der ganzen Welt fördern soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. überwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 597/10 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass die Empfehlung 2001/613/EG vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern veraltet und deshalb auf den neuesten Stand zu bringen ist. Als wesentliche Neuerung der vorgeschlagenen Empfehlung sticht im Gegensatz zu zahlreichen Vorschlägen, die weitgehend den bisherigen Regelungen entsprechen, der sogenannte "Mobilitätsanzeiger" heraus, der eine Bewertung der Fortschritte ermöglichen soll, die die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Mobilitätshemmnissen erzielen. Mangels konkreter Darstellung zur Ausgestaltung und Funktionsweise des Mobilitätsanzeigers ist eine abschließende Bewertung des Vorschlags zwar nicht möglich. Derartige Überwachungs- und Kontrollmechanismen sind aber nach Auffassung des Bundesrates geeignet, die Bildungshoheit der Mitgliedstaaten zu untergraben, und werden im Hinblick auf das vertragliche Kompetenzgefüge als nicht vertragskonforme Bewertung bildungspolitischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten abgelehnt.



Drucksache 421/10

... " fortzuführen; weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2020 für zusätzliche 16 Millionen Arbeitsplätze hohe Qualifikationen und für weitere vier Millionen Arbeitsplätze mittlere Abschlüsse erforderlich sein werden, während es 12 Millionen weniger Arbeitsplätze geben wird, für die eine niedrige Qualifikation ausreicht; weist darauf hin, dass bis 2015 für eine große Mehrheit von Arbeitsplätzen in allen Branchen IKT-Fähigkeiten erforderlich sind; ruft dazu auf, in diese Debatte alle betroffenen Gruppen einzubeziehen: Lehrer, Studierende, einschlägige Berufsorganisationen, NRO und Gewerkschaften, Akteure der Bürgergesellschaft und insbesondere die Eltern- und Studentenvertretungen sowie Vertreter der Wirtschaft;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 421/10




2 Vorschulbildung

Primar - und Sekundarbildung

2 Hochschulbildung

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Lebensbegleitendes Lernen


 
 
 


Drucksache 426/10

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und der Mobilität der Studierenden4,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/10




Lebenslanges Lernen

Mobilität, Partnerschaften und Lehrpläne

2 Forschung

Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 228/10

... In Deutschland droht ein Fachkräftemangel, der die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes vermindert und damit das Wirtschaftswachstum und die Basis für zukünftigen Wohlstand einschränkt. Nötig sind daher Anreize für die nächste Generation von Fach- und Führungskräften. Dazu zählen vor allem Anreize, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich beenden zu können. Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung für diese jungen Menschen und den Wirtschaftsstandort Deutschland wahr, indem sie neue Anreize für ein Hochschulstudium schafft. Ziel ist, die Studienbedingungen und die Studienfinanzierung zu verbessern und dadurch mehr Begabte für ein Studium zu mobilisieren. Dabei kommt dem Stipendienwesen eine besondere Bedeutung zu, denn es gibt Anreize für ein Studium und unterstützt die Studierenden finanziell sowie durch Anerkennung ihrer Leistung und Persönlichkeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Kosten für die Wirtschaft

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Fördergrundsatz

§ 2
Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung

§ 3
Auswahlkriterien

§ 4
Ausschluss von Doppelförderung

§ 5
Umfang der Förderung

§ 6
Bewilligung und Förderungsdauer

§ 7
Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung

§ 8
Beendigung

§ 9
Widerruf

§ 10
Mitwirkungspflichten

§ 11
Aufbringung der Mittel

§ 12
Beirat

§ 13
Statistik

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Evaluation

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,

VIII. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht für die Wirtschaft

2. Informationspflichten für die Verwaltung

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:

a. Mengenkomponente

b. Preiskomponente

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms


 
 
 


Drucksache 422/10

... 40. unterstreicht die Bedeutung eines neuen, wirksamen und fortlaufenden Ausbildungssystems für Lehrkräfte, um jungen Studierenden dabei zu helfen, die Herausforderungen unserer sich rasch wandelnden Gesellschaft besser zu meistern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/10




Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

2 Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teil habe

Kreativität und Kultur

2 Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt


 
 
 


Drucksache 786/10

... - bis 2012 für neue akademische Spezialisierungen für die Arbeitsplätze von morgen europäische Spitzenleistungszentren erfassen und fördern. Die Kommission wird analysieren, wie die Mobilität von Studierenden (europäisch und international) hin zu diesen Spitzenleistungszentren am besten unterstützt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 335/09 (Beschluss)

... 8. Die EU fördert die Mobilität von Studierenden und Absolventen bereits jetzt wesentlich durch das Erasmus-Programm. Die Förderung der Mobilität in Europa ist zudem ein zentrales Ziel des Bologna-Prozesses. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland verfolgen die Entwicklung der nationalen und internationalen Mobilitätsraten aufmerksam. Sie stellen dabei fest, dass Deutschland im Bereich der Mobilität der Studierenden und Absolventen sowohl für hereinkommende wie für ins Ausland gehende Studierende einen führenden Platz einnimmt. Sie sind weiterhin bestrebt, die Mobilität zu fördern. Dies kam auch im jüngsten Communiqué von Leuven zur Fortführung des Bologna-Prozesses zum Ausdruck.



Drucksache 26/09

... Dies und der Einsatz neuer Technologien (die Mitgliedstaten sollten dafür sorgen, dass alle Schulen bis zum Jahr 2010 über schnelle Internetzugänge verfügen22) muss sich in den Lehrplänen, den pädagogischen Ansätzen und in den Qualifikationen der Lehrkräfte widerspiegeln. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen wird Studierende und Forscher verstärkt zu unternehmerischem Denken anregen.



Drucksache 409/09

... 6. stellt fest, dass die Zahl der Studierenden in künstlerischen Fächern, die an einem Auslandsstudium in einem anderen Mitgliedstaat interessiert sind, ständig größer wird, und ermutigt die Mitgliedstaaten deshalb, ihre Politiken auf dem Gebiet der Kunsterziehung auf Unionsebene zu koordinieren, bewährte Verfahren untereinander auszutauschen und die Mobilität der Lernenden und Lehrenden in diesem Sektor zu stärken;



Drucksache 866/09

... In der Politik wächst dass Bewusstsein dafür, dass die Öffnung der Hochschulbildung für Lernende, die nicht den klassischen Zielgruppen zuzurechnen sind, eine zentrale Rolle für die Verwirklichung des lebenslangen Lernens spielt. Die meisten Länder haben Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung sozioökonomisch benachteiligter Studierender ergriffen, die auch finanzielle Anreize umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 866/09




Mitteilung

Entwurf

1. Einleitung

2. Schlüsselkompetenzen

2.1. Fortschritte bei der Reform der Curricula

2.2. Weiterer Verbesserungsbedarf bei der Organisation des Lernens in den Schulen

2.2.1. Anwendung der bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen in der Praxis

2.2.2. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitern

2.2.3. Weiterentwicklung von Bewertung und Evaluierung

2.3. Lese-/Schreibkenntnisse und Förderung benachteiligter Gruppen: größere Anstrengungen notwendig

2.4. Unzureichende Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in der Berufs- und Erwachsenenbildung

3. Strategien und Instrumente für lebenslanges Lernen

3.1. Ein etabliertes Konzept

3.2. Die Umsetzung bleibt eine Herausforderung

4. Berufliche Aus- und Weiterbildung

4.1. Verbesserung von Attraktivität und Qualität

4.2. Steigerung der Relevanz der Berufsbildung

5. Modernisierung der Hochschulbildung

5.1. Fortschritte bei der Verbesserung des Zugangs und der Diversifizierung der Finanzierungsquellen erkennbar

5.2. Finanzierung und Verwirklichung des lebenslangen Lernens weiter problematisch

6. Ausblick

6.1. Intensivierung der Zusammenarbeit in der EU – Umsetzung des neuen strategischen Rahmens

6.2. Schlüsselkompetenzen für alle durch lebenslanges Lernen

6.3. Ausweitung des partnerschaftlichen Ansatzes

6.4. Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU-Strategie für die Zeit nach 2010


 
 
 


Drucksache 260/09

... 19. vertritt die Auffassung, dass der Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum die bestehenden Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft stärken sollte, um allen Partnerländern die Möglichkeit zu bieten, auf der Grundlage von im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Prioritäten und Zielen an den regionalen Programmen und den entsprechenden politischen Maßnahmen der Europäischen Union teilzunehmen; erinnert daran, dass es wichtig ist, die Öffnung der Gemeinschaftsprogramme für die Teilnahme der Partnerländer insbesondere in den Bereichen Bildung, Forschung und berufliche Bildung (Austausch von Studierenden usw.) auszubauen;



Drucksache 823/09

... 17. Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung klinische Schulungen erhalten, werden zwar nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vereinbarung angesehen, sollten aber dennoch unter die in dieser Vereinbarung beschriebenen Präventions- und Schutzmaßnahmen fallen, wobei für die Haftung die einzelstaatliche Gesetzgebung und Praxis maßgeblich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschlägige Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Präambel:

Allgemeine Erwägungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 705/09

... 2. Neben der Bereitstellung von Studienplätzen müssen auch die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Studienfinanzierung weiterentwickelt werden. Der Bundesrat würdigt ausdrücklich die erheblichen Leistungen der Familien und erkennt die Anstrengungen vieler Studierender an, Studium und Erwerbstätigkeit vereinen zu müssen. Gegenwärtig erhalten lediglich ca. zwei Prozent der Studierenden in Deutschland Stipendien, zumeist der Begabtenförderungswerke; oftmals handelt es sich hierbei allerdings nur um ein geringes Büchergeld. Ca. 20 Prozent der Studierenden in Deutschland kommen in den Genuss von Leistungen nach dem



Drucksache 656/09

... Die Mobilität zu Lernzwecken – d. h. ein Auslandsaufenthalt mit dem Ziel, neue Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben – ist eine der grundlegenden Möglichkeiten, mit denen Einzelpersonen und insbesondere junge Menschen ihre Chancen auf dem Arbeitmarkt steigern und ihre persönliche Entwicklung voranbringen können1. Studien bestätigen, dass die Mobilität zu Lernzwecken die Qualität des Humankapitals verbessert, da die Schüler und Studierenden Zugang zu neuem Wissen erhalten, ihre Sprachkenntnisse erweitern und interkulturelle Kompetenzen erlangen. Auch Arbeitgeber erkennen den Wert dieser Erfahrung an und schätzen sie2. Diejenigen, die als junge Lernende mobil sind, sind zumeist auch später im Arbeitsleben mobil. Die Mobilität zu Lernzwecken hat eine große Rolle bei der Öffnung der Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung gespielt: Sie sind europäischer und internationaler sowie leichter zugänglich und effizienter geworden3. Europas Wettbewerbsfähigkeit kann ebenfalls verbessert werden, indem der Aufbau einer wissensintensiven Gesellschaft unterstützt wird. Auf diese Weise wird auch ein Beitrag zu den Zielen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/09




Grünbuch Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern

3 Einleitung

Zunehmende Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken

Warum ein Grünbuch?

Arten der Mobilität

1. Vorbereitung auf eine Phase der Mobilität zu Lernzwecken

1.1. Information und Beratung

1.2. Anreize und Motivation

1.3. Sprachen und Kulturen

1.4. Rechtliche Fragen

1.5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen

1.6. Mobilität in die und aus der Europäischen Union

1.7. Vorbreitung der Mobilitätsphase und Fragen der Qualitätssicherung

1.8. Einbeziehung benachteiligter Personengruppen

2. Auslandsaufenthalt und Follow-Up

2.1. Mentoring und Integration

2.2. Anerkennung und Anrechnung

3. Eine neue Partnerschaft für Mobilität

3.1. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen

3.2. Aktivere Beteiligung der Unternehmen

3.3. Virtuelle Vernetzung und eTwinning

3.4. Mobilisierung der Multiplikatoren

3.5. Mobilitätsziele

3 Fazit

So können Sie an der Konsultation teilnehmen


 
 
 


Drucksache 878/09

Entschließung des Bundesrates zum BAföG-Ausbau: Sozial gerechte und verlässliche Studierendenförderung sicherstellen


 
 
 


Drucksache 313/09

... ) und dem Europäischen Pakt für die Jugend des Europäischen Rates, der am 22./23. März 2005 angenommen wurde, als einem Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie mehr Beachtung zu schenken; ist der Ansicht, dass die Kommission bei der Vorbereitung von Legislativvorschlägen die Auswirkungen auf die Jugend und die Ergebnisse des strukturierten Dialogs mit Jugendorganisationen prüfen und berücksichtigen muss und dass die Mitgliedstaaten sich bei der Umsetzung der nationalen Lissabon-Reformprogramme auf die Jugend konzentrieren und in den einschlägigen Politikbereichen die Jugend berücksichtigen müssen; hält eine Steigerung der Mobilität der Studierenden sowie der Qualität der verschiedenen Bildungssysteme für einen vorrangigen Aspekt im Rahmen der Neufestsetzung der Hauptziele des Bologna-Prozesses für den Zeitraum nach 2010 und hebt hervor, dass Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen eingeleitet werden müssen; verweist darauf, dass verschiedene Aspekte der Mobilität über den Bereich der Hochschulbildung hinausgehen und auch soziale Angelegenheiten, Finanzen sowie die Einwanderungs- und Visumpolitik betreffen, um einen echten Europäischen Raum für Hochschulbildung zu entwickeln;

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Drucksache 313/09




Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten

Der europäische Handlungsrahmen

Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg


 
 
 


Drucksache 335/1/09

... 12. Die EU fördert die Mobilität von Studierenden und Absolventen bereits jetzt wesentlich durch das Erasmus-Programm. Die Förderung der Mobilität in Europa ist zudem ein zentrales Ziel des Bologna-Prozesses. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland verfolgen die Entwicklung der nationalen und internationalen Mobilitätsraten aufmerksam. Sie stellen dabei fest, dass Deutschland im Bereich der Mobilität der Studierenden und Absolventen sowohl für hereinkommende wie für ins Ausland gehende Studierende einen führenden Platz einnimmt. Sie sind weiterhin bestrebt, die Mobilität zu fördern. Dies kam auch im jüngsten Communiqué von Leuven zur Fortführung des Bologna-Prozesses zum Ausdruck.



Drucksache 670/09

... 4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern



Drucksache 335/09

... Bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen treffen zwei Welten mit ausgeprägten Unterschieden in Kultur, Werten und Aufgaben aufeinander. Beispiele für eine erfolgreiche Zusammenarbeit beider Seiten gibt es in ganz Europa, und durch EU-Programme wurde versucht, Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen aufzubauen, die sich in der Regel auf bestimmte Bereiche wie Forschung oder Mobilität von Studierenden konzentrieren6. Der Grad der Zusammenarbeit unterscheidet sich jedoch je nach Land, Hochschule und Studienfach beträchtlich. Darüber hinaus hat diese Zusammenarbeit die Leitungsstrukturen oder Organisationskultur auf beiden Seiten nur in begrenztem Ausmaß beeinflusst. Nur wenige Hochschulen verfügen über eine gesamtuniversitäre Strategie für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, und diese wenigen Hochschulen konzentrieren sich auf einige wenige Mitgliedstaaten. In vielen Ländern zahlen sich die Bemühungen der Hochschulen um Zusammenarbeit mit Unternehmen aufgrund der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht aus oder werden sogar behindert.

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Drucksache 335/09




1. Ein Thema von zunehmender Bedeutung

2. Bestandsaufnahme und weiteres Vorgehen: Zweck der Mitteilung

3. Themen und Herausforderungen

3.1. Neue Studienpläne für Beschäftigungsfähigkeit

3.2. Förderung der unternehmerischen Initiative

3.3. Wissenstransfer: Wissen in Arbeit umsetzen

3.4. Mobilität: grenzübergreifend und zwischen Unternehmen und Hochschulen

3.5. Öffnung der Hochschulen für das lebenslange Lernen

3.6. Bessere Leitung der Hochschulen

4. Künftige Massnahmen

Fortsetzung des Dialogs

Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen

Aufbau neuer Partnerschaften


 
 
 


Drucksache 412/09

... 22. hält es für unerlässlich, die Mobilität und den Austausch von Sprachlehrern und -studierenden zu fördern; betont, dass Auslandsaufenthalte von Sprachlehrern in Europa dazu beitragen, dass möglichst viele Angehörige dieser Berufsgruppe mit dem heimischen Umfeld der Sprachen, die sie unterrichten, effektiv in Berührung kommen;



Drucksache 758/09

... • Es fehlt an gut ausgebildeten Arbeitskräften mit Kenntnissen, die auf den multidisziplinären Charakter der Schlüsseltechnologien zugeschnitten sind. Europa verfügt zwar über Forschungskapazitäten der Spitzenklasse im Bereich der Schlüsseltechnologien und kann auf eine umfangreiche Wissensbasis in Wissenschaft und Technik zurückgreifen11, es gilt jedoch, die Basis der Hochschulabsolventen in wissenschaftlichen, technischen, ingenieurtechnischen und mathematischen Fächern (STEM - science, technology, engineering and maths) zu erweitern und Methoden für eine Optimierung ihres wirksamen Einsatzes im gesamten Forschungs- und Unternehmensbereich zu finden. Der Wissenstransfer zwischen Forschern, Unternehmern und Finanzvermittlern muss intensiviert werden. Insbesondere gilt es, Studierenden und Lehrkräften stärkere Anreize zu bieten, ihre Forschungsergebnisse zu vermarkten, damit die Zahl der Spin-offs aus der Hochschulforschung erhöht werden kann.

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Drucksache 758/09




Mitteilung

1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien

2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien

3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen

4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU

4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien

4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten

4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte

4.4. Staatliche Beihilfepolitik

4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik

4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen

4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit

4.8. Handelspolitik

4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung

4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung

5. Zukunftsperspektiven


 
 
 


Drucksache 99/09

... 54. betont die Notwendigkeit vergleichbarer und verlässlicher Statistiken über die Mobilität von Arbeitnehmern, Studierenden, Lehrenden und Forschern, um das Wissen der Kommission über die Mobilität zu erweitern und die Überwachung des oben genannten Aktionsplans durch die Kommission zu verbessern;



Drucksache 656/1/09

... 4. Die Kommission würdigt bei ihrer Feststellung, dass zu wenige junge Menschen an Mobilitätsmaßnahmen in Europa teilnehmen, lediglich die Teilnahme an EU-Mobilitätsprogrammen. Das Grünbuch erfasst allerdings die vielen finanziellen und organisatorischen Aktivitäten zur Förderung der Mobilität außerhalb der EU-Mobilitätsprogramme nicht, die in den Mitgliedstaaten von der öffentlichen Hand, privaten Stiftungen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden und anderen Institutionen oder Privatpersonen angeboten werden. [So haben beispielsweise von allen deutschen Studierenden, die 2009 in einem Erst- oder Masterstudium an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, 26 Prozent studienbezogene Auslandsaufenthalte absolviert. Diese Quote liegt bereits heute über dem im Jahr 2009 formulierten Bologna-Ziel von Löwen, welches vorgibt, dass im Jahr 2020 20 Prozent der Studenten Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland absolviert haben sollten.] Insofern verzerrt die im Grünbuch genannte Zahl von 0,3 Prozent der 16- bis 29-Jährigen das Bild.



Drucksache 669/1/09

... Begründete Zweifel an der Möglichkeit oder der Bereitschaft zur Rückkehr in den Herkunftsstaat bestehen dann nicht, wenn ausländische Studienbewerber bzw. Studierende die Aufenthaltsverlängerung zu Erwerbszwecken nach ihrem Studienabschluss anstreben.

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Drucksache 669/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –

2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –

3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz

4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –

6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –

7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –

9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9

10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –

11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2

12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –

13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6

15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –

16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –

17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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