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0312/05
0295/05
0195/1/05
0246/05
0261/05
0398/05
0003/05
0232/05
0947/05
0288/05
0202/05
0023/05
0817/1/05
0329/05
0515/1/05
0085/05
0085/05B
0364/05
0290/05B
0052/1/05
0911/05B
0785/1/05
0872/05
0572/05B
0019/05
0784/05
0911/05
0194/05B
0875/05B
0018/05
0477/05
0818/05
0523/05
0286/05B
0074/05
0785/05
0299/05
0247/05
0519/1/05
0249/05
0511/05
0729/05
0727/05
0573/05
0230/05
0398/1/05
0339/1/05
0875/05
0002/05
0706/05B
0594/05
0163/1/05
0078/05B
0873/05
0413/1/05
0725/05
0430/05
0175/05
0195/05
0245/05
0151/05
0631/05B
0509/1/05
0803/05
0244/05
0188/05
0728/05
0413/05B
0519/05B
0262/05
0397/1/05
0512/05
0218/05
0287/05B
0244/1/05
0299/05B
0289/05
0785/05B
0054/05
0588/05
0354/05
0572/05
0847/05
0603/05
0352/05
0015/05
0287/05
0168/05
0449/05
0766/05
0429/05
0363/05
0900/05B
0595/05
0509/05
0014/1/05
0363/05B
0690/05
0884/05
0299/1/05
0795/05B
0316/05
0819/1/05
0285/1/05
0820/05
0687/05
0339/05B
0572/1/05
0085/1/05
0817/05
0683/05
0726/05
0467/05
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0567/05
0674/05
0137/05
0636/05
0731/05
0853/05
0948/1/05
0874/05
0947/05B
0080/05
0913/05
0089/2/05
0564/05
0363/1/05
0577/05
0714/05
0020/05
0556/05
0290/1/05
0694/05
0423/05
0183/05
0795/1/05
0804/05
0233/05
0270/05
0052/05B
0078/1/05
0883/05
0210/1/05
0574/05
0330/05
0616/2/05
0576/05
0237/05
0817/05B
0300/05
0538/05
0910/05
0107/05
0648/2/05
0846/05
0014/05B
0942/05
0594/05B
0092/1/05
0918/05
0095/05
0287/1/05
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0901/04
0569/04
0872/04B
0983/2/04
0525/04
0729/04B
0901/1/04
0366/1/04
0883/04
0917/04
0683/3/04
0565/04
0336/04
0983/04
0806/04
0872/1/04
0789/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0746/1/04
0912/04
0805/04
0576/04
0891/04
0860/04
0710/04
0366/04B
0408/04
0665/04
0232/04
0466/04B
0983/04B
0979/04
1012/04
0907/04
1009/04
0729/1/04
0327/04
0578/04
0450/04
0636/04
0911/04
0571/04
0380/04
0939/04
0901/04B
0664/04
0967/04B
0025/04B
0687/04
0365/04
0693/04
0945/04B
0283/04
1003/04B
1003/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
1003/1/04
0967/04
0915/04
1013/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0049/03
0546/03
0450/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 438/15 (Beschluss)

... ). In diesen Fällen schafft die Anhörung mehr Transparenz und kann die Bestellung von Sachverständigen vermeiden, die sich für die gestellte Aufgabe nicht eignen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 404 Absatz 2 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 411 Absatz 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 411 Absatz 2 Satz 1 ZPO

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 145 Absatz 3 FamFG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 163a FamFG


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat würdigt das Bemühen der Kommission, Transparenz zu gewährleisten und über ihr Handeln Rechenschaft abzulegen. Dass sich die Kommission bemüht, ihre Prioritäten an den jeweils aktuellen Herausforderungen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten, ist ein unterstützenswerter Ansatz. Auch ist aus seiner Sicht zu begrüßen, dass vor allem in den Bereichen mit dem größten Handlungsbedarf - ein größeres Augenmerk auf die Durchsetzung der europäischen Rechtsvorschriften gelegt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 634/15 (Beschluss)

... Das Verwertungsgesellschaftengesetz sieht auch weiterhin keine spezifische Rechtsform für die Verwertungsgesellschaften vor. Verwertungsgesellschaften sind juristische Personen des Privatrechts und beispielsweise als wirtschaftliche Vereine (wie die GEMA) staatlich anerkannt. Um die Akzeptanz und Transparenz weiter zu erhöhen, sollten die satzungsmäßigen Aufsichtsgremien der Verwertungsgesellschaften auch mit Vertretern der Verbraucherverbände besetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 2 - neu - VGG

3. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 VGG

4. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 3 - neu - VGG

5. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 7 - neu - VGG

6. Zu Artikel 1 § 117 Absatz 3 und 4 VGG


 
 
 


Drucksache 64/15

... Darüber hinaus stellt ein Freiwilligendienstgesetz Transparenz und Klarheit unter den Diensten her. Die differenzierte Darstellung des eigenständigen Wertes der jeweiligen Dienstformen schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Die Kerninhalte der Dienste "Bildung und Orientierung" erfahren durch ein gemeinsames Gesetz nachhaltige Bedeutung. Es trägt weiter dazu bei, die einheitliche Unterstützung der Dienstformate voranzutreiben und zu sichern. Das Freiwilligendienstgesetz soll weiterhin dazu beitragen, dass die Freiwilligendienste nicht in Konkurrenz zueinander geraten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/15




Entschließung des Bundesrates für ein einheitliches Freiwilligendienstgesetz, in dem der Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sowie sonstige Freiwilligendienste zusammengefasst werden


 
 
 


Drucksache 517/15

... c) Beschlüssen, Rahmen, Leitlinien oder Mitteilungen der Kommission zu den Artikeln 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergebenden unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzverpflichtungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen ergänzende Bestimmungen zu erlassen und dabei

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/15




‚Artikel 10 Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 11
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Tabaksteuergesetztes


 
 
 


Drucksache 438/15

... In jüngerer Zeit wird von Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Berichterstattung zunehmend die Unabhängigkeit und Neutralität gerichtlich bestellter Sachverständiger in Einzelfällen in Frage gestellt. Zudem wird beanstandet, dass gerichtliche Gutachten teilweise nicht die erforderliche Qualität aufwiesen. Dies sei bisweilen - etwa bei medizinischen Gutachten - auch auf eine fehlerhafte Auswahl der Sachverständigen durch die Gerichte zurückzuführen. Die Regierungskoalition hat sich deshalb im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode die Gewährleistung der Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger sowie die Verbesserung der Qualität von Gutachten zum Ziel gesetzt. Durch größere Transparenz im gerichtlichen Auswahlverfahren sollen das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen erhöht werden und sichergestellt werden, dass die Gerichte qualifizierte Sachverständige ernennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 163
Sachverständigengutachten.

§ 163a
Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 41
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 13
Soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf Sachverständige, die zum Zweck der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angehört werden, entsprechend anzuwenden sind, ist deren bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetzes] geltende Fassung weiterhin maßgeblich.

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluaierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 509/15

... Maßnahmen: Im Einklang mit ihrer Geoblocking-Initiative wird die Kommission im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und eines umfassenden Konzepts für mehr Fairness im Binnenmarkt sowohl mit Legislativ- als auch mit Durchsetzungsmaßnahmen gegen die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden, denen aufgrund des Wohnorts oder der Staatsangehörigkeit unterschiedliche Zugangsbedingungen, Preise oder Konditionen eingeräumt werden, vorgehen. Sie wird dafür konkrete Formen einer nicht auf objektiven und überprüfbaren Faktoren gründenden wohnortbedingten Diskriminierung ermitteln und untersagen, gewährleisten, dass Verbraucher und Verbraucherverbände - auch durch die Nutzung von Transparenzinstrumenten - leichter feststellen können, ob und welche Art von Diskriminierung vorliegt und die Durchsetzung seitens der nationalen Behörden im Wege der Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 52/15

... An Stelle einer gesetzlichen Regelung wäre grundsätzlich auch die Einführung einer regelmäßig zu Beginn jeder Legislaturperiode zu erneuernden - Selbstverpflichtung der Bundesregierung denkbar. Im Interesse der angestrebten Transparenz über die Notwendigkeit zur Einhaltung einer Karenzzeit für die Ausübung von Tätigkeiten nach Ende des Amtes erscheint eine gesetzliche Regelung allerdings vorzugswürdig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesministergesetzes

§ 6a

§ 6b

§ 6c

§ 6d

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 50

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3174: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 194/15 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie



Drucksache 335/15

... Das Ressort hat die Änderungen des Erfüllungsaufwands teilweise nicht nachvollziehbar dargestellt. Nach Auffassung des NKR hätten diese Mängel ohne weiteres und mit verhältnismäßig geringem Aufwand vermieden werden können. Auch das Instrument der Länderbeteiligung wurde nicht ausreichend genutzt, um Transparenz über die Kostenfolgen herzustellen. Zudem ist die Problematik der EGovernment-Tauglichkeit aus Sicht des NKR nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Nationale Normenkontrollrat hält daher die Höhe des angegebenen Erfüllungsaufwands für zu niedrig bemessen, auch wenn dieser im Verhältnis zu anderen Regelungsvorhaben insgesamt als eher gering einzustufen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich; Begriffe

§ 2
Aufgaben

§ 3
Protokollierungspflicht

§ 4
Datenschutz und Datensicherheit

§ 5
Zulassungsverfahren

§ 6
Vorläufige Zulassung

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E -Government-Tauglichkeit

4 Fazit


 
 
 


Drucksache 503/15

... V. Rechenschaftspflicht und Transparenz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/15




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im EuroWährungsgebiet

I. Ziele und Anwendungsbereich

II. Einrichtung von Ausschüssen für Wettbewerbsfähigkeit

III. Merkmale der Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

IV. Verknüpfung mit dem Europäischen Semester

V. Rechenschaftspflicht und Transparenz

VI. Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 283/15

... 2. Möglichkeit zur E inholung eines Z weitgutachtens, insbesondere durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nach § 139a oder das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz nach § 137a,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/15




Gesetz

Artikel 1
* Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22a
Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

§ 27b
Zweitmeinung

§ 43b
Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

§ 44a
Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen.

§ 47a
Beitragszahlungen der Krankenkassen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

§ 75a
Förderung der Weiterbildung

§ 92a
Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 92b
Durchführung der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 106b
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen

§ 119c
Medizinische Behandlungszentren

§ 137h
Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Elfter Abschnitt

§ 140a
Besondere Versorgung

§ 279
Verwaltungsrat und Geschäftsführer; Beirat.

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106
Wirtschaftlichkeitsprüfung

§ 106a
Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen

§ 106c
Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

§ 296
Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

§ 297
Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 7
Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 10
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 11
Änderung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 13
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 44
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Artikel 14
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 16
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 22a
Bei einer Erweiterung des Bundesschiedsamtes um Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben die beteiligten Körperschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Kosten nach § 12 Satz 2 und die Gebühr nach § 20 jeweils entsprechend ihrem Stimmanteil zu tragen.

Artikel 17
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 547/15 (Beschluss)

... Um die Verständlichkeit und Transparenz der 26.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/15 (Beschluss)




Anlage
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV)

1. Zu Nummer 2.5 erster Absatz Satz 2 - neu -, 3 - neu

2. Zu Nummer 3.2.3 dritter Absatz Satz 4 - neu -, 5 - neu

3. Zu Nummer 4 Satz 3

4. Zu Nummer 5.1.1.2 Absatz Wirksamkeit Satz 2 - neu -, Nummer 5.2.1.2 Absatz Wirksamkeit Satz 2 - neu -, Nummer 5.3.1.2 Absatz Wirksamkeit Satz 2 - neu

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 188/1/15

... "4. Die steuerliche Behandlung in Deutschland ansässiger Wagniskapitalfonds hängt entscheidend von der Frage ab, ob diese als gewerblich oder als vermögensverwaltend einzuordnen sind. Der Vorteil des vermögensverwaltenden Status liegt darin, dass die Einkünfte des Fonds direkt den Gesellschaftern bzw. Investoren zugerechnet werden (Steuertransparenz des Fonds). Ausgehend von der gesetzlichen Definition des Gewerbebetriebs hat die Rechtsprechung in einer Vielzahl von Entscheidungen - auch für den Bereich des Wertpapierhandels - eine Trennlinie zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit gezeichnet. Auf dieser Basis hat die Finanzverwaltung im so genannten Private-Equity-Erlass vom 16. Dezember 2003 dargelegt, wie diese Grundsätze bei Beteiligungskapitalfonds auszulegen sind. Der Bundesrat stellt fest, dass der PrivateEquity-Erlass aus verschiedenen Perspektiven kritisiert wird. Aus Sicht der Investoren sind die Kriterien zu streng ausgelegt, die Rechtsprechung hat dagegen angedeutet, dass die Auslegung der Finanzverwaltung eine Verschiebung der Trennlinie zugunsten der Vermögensverwaltung bedeuten könnte. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Investoren ein erhebliches Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob durch das Setzen eines verbindlichen Rechtsrahmens für privilegierte Wagniskapitalfonds in Form eines Gesetzes mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Investoren und Fonds geschaffen werden kann."



Drucksache 16/15

... Der Gesundheitsmarkt ist ein stark regulierter Markt, der aufgrund seiner strukturellen Besonderheiten in besonderem Maße die Gefahr normabweichenden und zugleich schädigenden Verhaltens begründet. Bereits die Vielzahl und die Interessenlage der Beteiligten, das komplexe Verhältnis, in dem diese Beteiligten zueinander stehen, die Intransparenz der Kosten und auch die Höhe der zu verteilenden finanziellen Mittel stellen kriminogene Faktoren dar. Ein Markt, in dem jährlich mehr als 200 Milliarden Euro umgesetzt werden, der zudem maßgeblich geprägt ist von stetig wachsendem Kostendruck, unübersichtlichen und teilweise veralteten Gebührenordnungen und sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen, bietet geradezu einen Nährboden für strafrechtlich relevante Sachverhalte (vgl. Badle, in: Duttge, Tatort Gesundheitsmarkt, 2011, S. 28, 29). Unklare, unsinnige, zu komplizierte oder widersprüchliche sowie lückenhafte Normen, ungerechte Regelungen, aber auch unzureichende Kontrolle fördern und schaffen Tatgelegenheiten (vgl. Steinhilper, GesR 2010, 398, 400).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 23/1/15

... Transparenz ist ein wichtiger Hebel zur Reduzierung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern. Diese Transparenz kann auch durch eine Verpflichtung zur Aufnahme von Informationen zur Entgeltgleichheit in den Lagebericht als nichtfinanzieller Leistungsindikator verbessert werden. Sowohl Entgeltgleichheit von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit als auch Frauenförderung unterfallen dem Personal- und Sozialbereich und sind damit Arbeitnehmerbelange im Sinne der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe c - neu - § 289 Absatz 3 Satz 2 - neu - HGB

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Artikel... Absatz 1 Satz 2, 4 und 5 EGHGB Artikel 3 Nummer 8 § 22 Absatz 5 Satz 3 und 4 PublG Artikel 5 § 26... Satz 3 und 4 EGAktG

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 551/15

... Um sowohl die Umrüstquoten fortlaufend, als auch die Geräuschentwicklung der Güterfahrzeuge über die Lebensdauer sowie die Fortschritte beim Bahnlärmschutz insgesamt nachvollziehbar und objektiv zu ermitteln und zukünftige Betriebsbeschränkungen und Fahrzeugzustände überwachen zu können, ist ein flächendeckendes Netz mit Dauermessstationen erforderlich. Die dadurch geschaffene Transparenz ist ein wichtiges Element um die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Bahninfrastruktur zu erhalten.



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat vertritt jedoch die Auffassung, dass, um bestehende Mängel der Transparenzsysteme zu beseitigen, konkrete Vorgaben zu den Kriterien der Veröffentlichung und zur Bewertungssystematik bereits durch den Gesetzgeber in § 115 SGB XI aufgenommen werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 1 SGB XI

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 7 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bisheriger § 7a Absatz 2 Satz 2 SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7c Absatz 1a - neu - und Absatz 1b - neu - SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7d - neu - SGB XI und Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht - § 7d SGB XI

§ 7d
Modellkommunen Pflege

8. Zu Empfehlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Versorgung

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 10a - neu - SGB XI und Nummer 13 § 18 Absatz 3b Satz 4 SGB XI

§ 10a
Berichterstattung der Träger der Pflegeversicherung und der privaten Versicherungsunternehmen

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 18a Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 2 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 35a Satz 1 zweiter Halbsatz SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 SGB XI ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 105 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nummer 31a - neu - § 109 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 113a Absatz 1 Satz 3 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 113b Absatz 2 Satz 1 und Satz 9 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 113c Absatz 1 Satz 1 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 114a Absatz 3a Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 7 SGB XI

20. Zur Ausgestaltung der Qualitätsdarstellungsvereinbarungen § 115 SGB XI

21. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 19 Satz 3 SGB XI

22. Zu Artikel 2 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 38a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XI

23. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 1, Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 und Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

24. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI

25. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45a Absatz 4 Satz 3a - neu - SGB XI

26. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 2 Nummer 29 § 45c Absatz 6 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 2 Nummer 33a - neu - § 72 Absatz 6 - neu - SGB XI und Nummer 35 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 - neu - und Satz 3 SGB XI

29. Zu Artikel 2 Nummer 34a - neu - § 76 Absatz 4 SGB XI

30. Zu Artikel 2 Nummer 45a - neu - § 114a Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 2 Nummer 50 § 141 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - § 208 - neu - SGB VI Dem Artikel 5 ist folgende Nummer 4 anzufügen:

§ 208
Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

33. Zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen Artikel 5

34. Zu Artikel 7a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 4a - neu - und § 10 Absatz 2a - neu - SGB IX und Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 31 Absatz 2 SGB XI

'Artikel 7a Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

35. Zur Finanzierung der Pflegeausbildung

36. Zur Neuordnung der Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die Finanzierungsverantwortung

37. Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften

38. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 11. Soweit die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz und der regulatorischen Aufsicht über Paketzustelldienste auf den Weg bringen und dadurch den grenzüberschreitenden Online-Handel fördern will, weist der Bundesrat darauf hin, dass Maßnahmen der Preistransparenz ebenso wie Maßnahmen des Kartellrechts dazu beitragen können, einen stärkeren Wettbewerb auch auf dem Gebiet der Paketzustellung sicherzustellen. Direkte Markteingriffe sollten auf extreme Ausnahmefälle, insbesondere den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, beschränkt bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Allgemeine Bestimmungen

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft

Zu Bildungsfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 252/15

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1), die sich bei der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Folgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Bürokratiekosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3315: Dritte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 109/15

... 2. in den Artikeln 57 und 58 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59) und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 2a
Schwellenwertregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 105/15

... Diese geringe Zahl von Fällen ergibt sich im Wesentlichen aus drei Gründen. Erstens sieht die Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden Meldepflichten für Finanzinstitute vor, die Rechtsträger gemäß der Definition in dieser Richtlinie sind. Sie auferlegt somit - anders als die Zinsbesteuerungsrichtlinie - natürlichen Personen (z.B. Maklern), die unter Umständen Finanzerträge zahlen, keine Meldepflichten. Zweitens gibt es in der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden einige Ausnahmen im Hinblick auf bestimmte Pensions-/Altersvorsorgefonds, Kreditkartenanbieter, regulierte steuerbegünstigte Konten und ähnliche Finanzinstitute und Finanzprodukte, von denen ein geringes Risiko für Steuerhinterziehung ausgeht. Drittens umfasst das Konzept der Zahlstelle kraft Vereinnahmung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Zinsbesteuerungsrichtlinie auch Zinsen, die von einer nicht teilnehmenden Rechtsordnung ausgehend durch eine Zahlstelle kraft Vereinnahmung eines Mitgliedstaats gezahlt werden; darüber hinaus decken das Transparenzkonzept ("Lookthroughapproach") gemäß Artikel 2 Absatz 3 und das verstärkte Konzept der Zahlstelle kraft Vereinnahmung nach Artikel 4 Absatz 2 der überarbeiteten Zinsbesteuerungsrichtlinie auch Einkünfte ab, die durch "aktive" Rechtsträger gezahlt werden, die keine Finanzinstitute sind, solange sie von der Steuer befreit sind. Diese Restfälle gibt es aufgrund geringfügiger konzeptueller Unterschiede zwischen der Zinsbesteuerungsrichtlinie und der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sowie aufgrund besonderer in den beiden Richtlinien vorgesehener Ausnahmeregelungen. Ob diese Fälle nun unter die hier in Rede stehenden EU-Rechtsvorschriften fallen oder nicht, ist im Kontext des allgemeinen Anwendungsbereichs der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden von marginaler Bedeutung. Die internationale Anwendung des globalen Standards und die genaue Überwachung seiner Umsetzung durch das Globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch werden etwaige Risiken im Zusammenhang mit diesen Restfällen minimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 63/15

... Für die Anleger müsste eine EU-weite Initiative hohe Standards, Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit für alle Verbriefungsinstrumente gewährleisten. Ein solcher Rahmen sollte insbesondere im Hinblick auf KMU-Darlehen mehr Transparenz und Kohärenz und eine bessere Verfügbarkeit der wichtigsten Informationen bewirken und das Wachstum der Sekundärmärkte im Interesse einer Vereinfachung sowohl von Emissionen als auch Investitionen stärken. Die Kommission wird parallel zu diesem Grünbuch eine Konsultation über konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele durchführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 500/15

... Allerdings muss die Handelspolitik eine größere Palette von Fragen behandeln, wenn die EU ihren Platz in den globalen Wertschöpfungsketten sichern will. Dazu müssen wir den Handel mit Dienstleistungen fördern, den elektronischen Handel erleichtern, die Mobilität von Fachkräften unterstützen, gegen die Zersplitterung des Marktes durch uneinheitliche Regelungen vorgehen, den Zugang zu Rohstoffen sichern, Innovationen schützen und eine rasche Zollabwicklung sicherstellen. Im Rahmen einer integrierten, verschiedene wirtschaftspolitische Bereiche abdeckenden Strategie ist es auch notwendig, für ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement zu sorgen (siehe die Nummern 4.1.1 und 4.2.3) und gegen rücksichtslose Gewinnverschiebungen und Steuervermeidungsstrategien vorzugehen, mit denen Unternehmen die Zersplitterung von Wertschöpfungsketten ausnutzen. Die Kommission setzt gegen diese Probleme verschiedene politische Instrumente ein. Die Anstrengungen zur Förderung internationaler Standards für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung werden durch Handelsabkommen unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 188/15

... 4. Die Besteuerung in Deutschland ansässiger Wagniskapitalfonds hängt entscheidend von der Frage ab, ob diese als gewerblich oder als vermögensverwaltend einzuordnen sind. Der Vorteil der ertragsteuerlichen Transparenz liegt darin, dass die steuerpflichtigen Einkünfte direkt den Gesellschaftern bzw. Investoren zugerechnet werden. Zwar erfolgt die Einordnung der Fonds in der Praxis nach einer Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen regelmäßig als vermögensverwaltend, allerdings ist diese Handhabung nicht gesetzlich verankert, was für potenzielle Investoren eine Quelle der Rechtsunsicherheit darstellt, die durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.08.2011, in dem die gängige Praxis der deutschen Finanzverwaltung grundlegend in Frage gestellt wird, noch verstärkt wurde. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob durch das Setzen eines verbindlichen Rechtsrahmens in Form eines Gesetzes mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Investoren und Fonds geschaffen werden könnte.



Drucksache 437/1/15

... Der Vorschlag des § 7a Absatz 1 KAGB-E ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Möglichkeit einer öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen, die nach § 7 KAGB vollziehbar sind, durch die Bundesanstalt erhöht die Transparenz und trägt zur Verbraucherinformation und gegebenenfalls Verbraucherwarnung bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 1 Absatz 19 Nummer 33 Buchstabe d - neu - KAGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7a KAGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe d § 340 KAGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe f § 340 Absatz 7 KAGB


 
 
 


Drucksache 342/15

... Die GO BSR wurde zuletzt im Juni 2014 geändert mit dem Ziel, die Maßnahmen des Koalitionsvertrags zur Verbesserung der Transparenz im Bereich Rüstungsexportpolitik sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 auf Antrag der Regierungsfraktionen "Mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen sicherstellen" (DS 18/1334) zu implementieren. Dabei wurde durch Anfügung eines neuen § 8 eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages über abschließende Genehmigungsentscheidungen des BSR vorgesehen. Das federführende Ressort (in der Regel BMWi) führt nun bei grundsätzlicher Beibehaltung der Geheimhaltungsverpflichtung zeitnah eine schriftliche Unterrichtung zu Beschreibung und Anzahl der genehmigten Güter sowie zum Empfängerland durch. Anschließend kann auf der Grundlage einzelner Erwägungsgründe eine mündliche Erläuterung erfolgen.


 
 
 


Drucksache 395/15

... Auf Initiative der Bundesregierung wurde nach Abschluss der Evaluation des WissZeitVG Anfang 2011 in der Allianz der Wissenschaftsorganisationen ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt, der Anfang Dezember 2011 zu einer klaren Positionierung der Allianz geführt hat. Darin bekennt sich die Allianz zu ihrer Verantwortung für die Nachwuchsförderung auch im Sinne von besserer Planbarkeit und Transparenz wissenschaftlicher Karrierewege und spricht sich für die Weiterentwicklung eines verantwortungsbewussten Personalmanagements und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Befristungsregelungen aus. Die seither in den Allianz-Organisationen eingeleiteten Initiativen, insbesondere die Erarbeitung von Leitlinien resp. Codes of Conduct oder der Orientierungsrahmen der Hochschulrektorenkonferenz werden begrüßt. Die eingeleiteten Prozesse müssen weiter vorangetrieben und die vom Wissenschaftsrat im Juli 2014 beschlossenen Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten (WR-Drs. 4009-14) aufgegriffen und mit Leben erfüllt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 6
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten

§ 8
Evaluation

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3410: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung des Bundes und der Länder

II.4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 509/15 (Beschluss)

... 5. Er betrachtet es allerdings mit Sorge, dass nicht nur echte Handelshemmnisse beseitigt werden sollen, sondern auch sinnvolle Regulierungen, die der Qualitätssicherung, der Markttransparenz, dem Verbraucherschutz und der Selbstverwaltung der Wirtschaft dienen. Dies gilt gerade für den Wachstumsbereich der freiberuflichen Dienstleistungen in Deutschland.



Drucksache 111/1/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Richtlinienvorschlags und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs. Der Vorschlag schafft größere Transparenz über die Steuerpraktiken der Mitgliedstaaten der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/1/15




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 368/1/15

... b) Der Bundesrat hält eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden, die dem Ziel einer ordnungsgemäßen Ermittlung der Steuerpflicht und damit der Bekämpfung von internationaler Steuerhinterziehung dient, deshalb für dringend geboten. Nach Auffassung des Bundesrates kommt insbesondere der Schaffung von Transparenz in Steuerangelegenheiten und dem automatischen Informationsaustausch mit einer möglichst großen Anzahl von Staaten eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Steuerflucht und internationaler Steuerhinterziehung zu.



Drucksache 111/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Richtlinienvorschlags und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs. Der Vorschlag schafft größere Transparenz über die Steuerpraktiken der Mitgliedstaaten der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 518/15

... (7) Die Qualitätsberichte nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sind über den in dem Beschluss festgelegten Empfängerkreis hinaus vom Gemeinsamen Bundesausschuss, von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen im Internet zu veröffentlichen. Zum Zwecke der Erhöhung von Transparenz und Qualität der stationären Versorgung können die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Krankenkassen und ihre Verbände die Vertragsärzte und die Versicherten auf der Basis der Qualitätsberichte auch vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen. Das Krankenhaus hat den Qualitätsbericht auf der eigenen Internetseite leicht auffindbar zu veröffentlichen.

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Drucksache 518/15




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 12
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen

§ 13
Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben

§ 14
Auswertung der Wirkungen der Förderung

§ 15
Beteiligung an Schließungskosten

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 39c
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

§ 110a
Qualitätsverträge

§ 132h
Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen

§ 135a
Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.

§ 135b
Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

§ 135c
Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

§ 136
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung

§ 136a
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen

§ 136b
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus

§ 136c
Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung

§ 136d
Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 137
Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses

§ 137b
Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a

§ 275a
Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst

Artikel 6a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Artikel 8
Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 502/15

... Eine erste Überprüfung des gestärkten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung9 hat in einigen Bereichen Verbesserungspotenzial aufgezeigt, insbesondere in Bezug auf die Transparenz, die Komplexität und die Vorhersehbarkeit der Politikgestaltung, die entscheidend zur Wirksamkeit der Instrumente beitragen. Die begrenzte Erfahrung mit dem Einsatz der neuen Instrumente, von denen einige erst kürzlich in Kraft getreten sind, erlaubt es nur bedingt, eindeutige Schlüsse über deren Auswirkungen auf Wachstum, Ungleichgewichte und Konvergenz zu ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 228/15

... Bei ihrem Amtsantritt hat die neue Kommission ihre Arbeitsmethoden umgestaltet und neue Transparenzregeln eingeführt. Was die Bedenken des Bundesrates im Hinblick auf die künftige Anwendung des Transparenzregisters auf regionale und kommunale Behörden der Mitgliedstaaten anbelangt, so sei darauf hingewiesen, dass die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr einen Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister vorlegen wird. Im Rahmen dieser Initiative wird sich erneut die Gelegenheit bieten, offene Fragen und etwaige noch bestehende Defizite anzusprechen, auch in Bezug auf die Bestimmungen über den Status regionaler und lokaler Behörden im Register. Die Kommission wird den Ansichten des Bundesrates zu diesem Thema in jedem Fall Beachtung schenken.



Drucksache 58/15

... Soweit öffentliche Stellen Informationen aufgrund bundesrechtlicher Zugangsregelungen zugänglich machen, entsteht kein Erfüllungsaufwand, da diese Informationen nach dem Gesetzentwurf ohne Weiteres weiterverwendet werden können. Erfüllungsaufwand entsteht für diejenigen öffentlichen Stellen, die Informationen im Anwendungsbereich des Gesetzes zugänglich machen und deren Weiterverwendung von Entgeltleistungen abhängig machen. Sie müssen die diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes sowie die Transparenzanforderungen beachten. Soweit Personal- und Sachkosten entstehen, hängen diese von der Ausgestaltung des Verfahrens im Einzelfall ab und können daher nicht beziffert werden. Sie sind in den betroffenen Haushaltseinzelplänen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsansätze und Stellenpläne aufzufangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich.

§ 2a
Grundsatz der Weiterverwendung

§ 3a
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 4
Nutzungsbestimmungen

§ 5
Grundsätze zur Entgeltberechnung

§ 6
Transparenz

§ 8
Praktische Vorkehrungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu a und b , Änderung von Absatz 1

Zu c , Änderungen in Absatz 2

Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a

Zu Nummer 2

Zu a :

Zu b :

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a :

Zu b und c :

Zu c :

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9


 
 
 


Drucksache 617/1/15

... 21. Laut Grünbuch ist eine Ursache für die EU-weite Fragmentierung des Finanzdienstleistungssektors, dass bei einer Reihe von Finanz- bzw. Versicherungsprodukten erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Zudem haben Verbraucherinnen und Verbraucher häufig keinen Zugang zu Informationen über grenzübergreifende Angebote von Finanzdienstleistungen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die mangelnde Wechselbereitschaft nicht an einem zu geringen Angebot liegt, sondern vielmehr daran, dass Entscheidungen über Finanzmarktprodukte in besonderer Weise die Sicherheit und Lebensplanung der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen und daher große Unsicherheiten gegenüber unbekannten Produkten und Anbietern bestehen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden grenzübergreifende Angebote nur dann in Anspruch nehmen, wenn es auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Finanzprodukte gibt und sie sich darauf verlassen können, dass sie vor und nach dem Erwerb eines solchen Produktes in angemessener Weise geschützt sind, unabhängig davon, wo in der EU sie dieses Finanzprodukt erwerben; dies betrifft insbesondere auch den Schutz vor einer Insolvenz der Anbieter. Neben einer ausreichenden und leicht verständlichen Verbraucherinformation beispielsweise über Vergleichswebsites mit festgelegten Qualitätskriterien könnte hier eine Standardisierung der angebotenen Finanzprodukte die Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher und somit die Akzeptanz dieser Produkte erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 632/15 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Überlegung, im Rahmen einer freiwilligen Erhebung eine Höchstanzahl der zu berücksichtigenden eingehenden Antworten vorzusehen, lässt sich schon mit dem Ziel der Transparenz nicht vereinbaren. Wie groß die zu befragende Grundgesamtheit wäre, hinge dann stets von der Prognose der erwarteten Rückläuferquote ab. Ferner wäre nach diesem Modell die Gefahr sehr groß, dass eine Reihe von Antworten schlicht der vorgesehenen Kappungsgrenze zum Opfer fiele. Vor allem bestünde die Gefahr, dass insbesondere die Unternehmen, die sich mit den Erhebungsfragen intensiv auseinandersetzten und daher erst gegen Ens Erhebungszeitfensters antworteten, gerade nicht mehr berücksichtigt würden. Aber auch bei einem Design, das ein "Windhundprinzip" vermeiden würde, ließe sich die Gefahr der "verlorenen Aufwendungen" bei den Unternehmen nicht bannen. Das führte dazu, dass Unternehmen sich an freiwilligen Erhebungen gar nicht mehr beteiligen würden und daher als Datenlieferanten ausfielen. Das gilt es zu vermeiden. Daher sollte die Grundgesamtheit der zu Befragenden so groß gewählt werden, dass die angestrebte Repräsentativität der Ergebnisse auch erreicht wird. Das ist mit der Grundgesamtheit von höchstens 100 000 zu Befragenden gewährleistet.

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Drucksache 632/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe aDoppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 142/15

... Nach dem eingefügten Absatz 4 wird der Einwirkungsbereich für bergrechtliche Verwaltungsverfahren durch den so genannten rechnerischen Nullrand festgelegt. Mit dem Nullrand ist der äußere Rand der rechnerisch bestimmbaren relevanten Einwirkungen des bergbaulichen Vorhabens gemeint. Nicht relevant sind Einwirkungen im Millimeterbereich, die zwar rechnerisch dargestellt werden können, aber keine Veränderungen der Oberfläche bewirken. Dieses Konzept kannte auch bereits die EinwirkungsBergV in der ursprünglichen Fassung, sah jedoch in § 5 Abs. 1 Satz 1 aufgrund der Einschränkung auf besondere Anlagen einen reduzierten Anwendungsbereich vor. Für die Ermittlung von Belangen und Rechtsgütern, die im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens oder der Bergaufsicht zu berücksichtigen sind, ist es im Interesse eines umfassenden präventiven Schutzes, weitgehender Transparenz und einer weitreichenden Beteiligung von potenziell Betroffenen notwendig, alle theoretisch möglichen Auswirkungen zu betrachten. Insofern unterscheidet sich das öffentliche Interesse von der privatrechtlichen Wertung im Rahmen der Bergschadenshaftung. Aus diesem Grund wurde bereits unter der Geltung der bisherigen Fassung der EinwirkungsBergV in der Praxis häufig der Nullrand zugrunde gelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 2
Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung

Anlage
Liste der Einwirkungswinkel nach § 2 Absatz 1

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Änderungen des BBergG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe b

Zu Nummer 4

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 2
Änderungen der EinwirkungsBergV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand

a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG

b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG

c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG

d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG

e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG

f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben

g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV

h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz

2. Umsetzung von EU-Recht

3. Evaluierungserwägungen

4. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 46/15

... 1. das Versicherungsunternehmen mit anderen Personen oder Unternehmen in einen Unternehmensverbund eingebunden ist oder in einer engen Verbindung zu einem solchen steht und dieser durch die Struktur des Beteiligungsgeflechts oder durch mangelhafte wirtschaftliche Transparenz eine wirksame Aufsicht über das Versicherungsunternehmen beeinträchtigt,

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Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 111/2/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Richtlinienvorschlag und die damit verbundene Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Vorbescheide zu grenzüberschreitenden Transaktionen und Vorabverständigungsverfahren bei Verrechnungspreisen. Der Vorschlag schafft eine größere Transparenz über die Steuerpraktiken der Mitgliedstaaten der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/2/15




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 439/15 (Beschluss)

... Die Verfahrensweise, die Entscheidung des BAF über die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde des Landes zu übermitteln, wirkt sich aus folgenden Gründen nachteilig auf Transparenz und Schnelligkeit des Verfahrens aus:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten

'Artikel 6 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu § 18a

Zu § 18a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO

5. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV

6. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 58/1/15

... Diese Handreichung soll nähere Erläuterungen zum Umgang mit dem Gesetz enthalten und insbesondere in Zweifelsfällen seine Anwendung erläutern. Das betrifft beispielsweise die Aspekte des Urheberrechts, des Datenschutzes, der Lizenzen, der Entgeltberechnungen und der Transparenz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 2 Nummer 4 IWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 IWG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein Handreichung/FAQ-Liste


 
 
 


Drucksache 440/15

... /EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (erweiterte Transparenzrichtlinie) wurde durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2a
Europäisches Sitzland2)

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4

 
 
 


Drucksache 324/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet darum, bei der Neuskalierung von Etiketten auf eine größtmögliche Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu achten. Hierbei sollte durch eine auffällige und eindeutige Gestaltung sichergestellt werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, welches das neue Etikett und welches das alte Etikett ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zur Vorlage im Übrigen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 462/15 (Beschluss)

... Auf Initiative der US-Regierung und der Regierung Brasiliens ist im September 2011 am Rande des 66. Treffens der UN-Generalversammlung die "Open Government Partnership" (OGP)-Initiative ins Leben gerufen worden. Die OGP ist eine internationale Initiative, der Staaten freiwillig beitreten können. Ziel der Initiative ist es, Regierungs- und Verwaltungshandeln offener, nachvollziehbarer und effektiver zu gestalten. Die OGP fordert von den Regierungen der teilnehmenden Staaten Verbesserungen auf den Gebieten Transparenz, Bürgerbeteiligung, Korruptionsbekämpfung und Rechenschaftslegung. Zentraler Bestandteil ist dabei ein in einem öffentlichen Konsultationsverfahren zu erarbeitender nationaler Aktionsplan, der unter anderem konkrete Ziele und Maßnahmen aus den vorgenannten Themenfeldern beinhalten muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Initiative Open Government Partnership

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 438/1/15

... ). In diesen Fällen schafft die Anhörung mehr Transparenz und kann die Bestellung von Sachverständigen vermeiden, die sich für die gestellte Aufgabe nicht eignen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 404 Absatz 2 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 Satz 2 -neuZPO *

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 411 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 411 Absatz 2 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 145 Absatz 3 FamFG

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 163 Absatz 1 FamFG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 163a FamFG


 
 
 


Drucksache 454/15 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt zudem den Verordnungsvorschlag, mit dem der Standard "einfach, transparent und standardisiert" - kurz STS - für Verbriefungen eingeführt werden soll. Durch diese Form der Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes können Unternehmen Forderungsbestände in handelsfähige Wertpapiere umwandeln und am Kapitalmarkt platzieren. Auf diese Weise erhalten sie eine Refinanzierungsmöglichkeit, die sie als Alternative zu Bankkrediten nutzen können. Die Banken können mit Hilfe von Verbriefungen ihr regulatorisches Eigenkapital schonen. Dadurch können sie zu einer verstärkten Kreditvergabe an die Wirtschaft beitragen. Auf europäischer Ebene sind gemeinsame Standards für STS-Verbriefungen ein wichtiger Schritt, das Vertrauen der Anleger und einen hohen Standard in der EU zu fördern. Insbesondere durch die Transparenz und die bessere Vergleichbarkeit sind effiziente und wirksame Risikoübertragungen auf ein breites Spektrum an institutionellen Anlegern sowie EU-weit möglich.



Drucksache 359/15 (Beschluss)

... zu gewährenden Informationen sorgen auch diesbezüglich für Klarheit und Transparenz und verschaffen dem Verbraucher die notwendige Informationsgrundlage für die möglicherweise weitreichende Entscheidung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

25. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 -neuGewO

26. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

27. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

28. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

29. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

30. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 63/1/15

... grenzüberschreitend für bessere Transparenz und damit für mehr Vertrauen sorgen kann. Auch dürfte die Anwendung der internationalen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 482/15 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie



Drucksache 359/1/15

... zu gewährenden Informationen sorgen auch diesbezüglich für Klarheit und Transparenz und verschaffen dem Verbraucher die notwendige Informationsgrundlage für die möglicherweise weitreichende Entscheidung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 356b Absatz 2 und 3 BGB , Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Buchstabe c § 491 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 BGB

Zur Folgeänderung:

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 2 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 492a Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 493 Absatz 5 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 BGB , Nummer 20 § 503 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 502 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 502 Absatz 4 - neu - BGB , Artikel 2 Nummer 1 § ..... Absatz 1a - neu - BGBEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 503 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 1a - neu - BGB , Nummer 23 Buchstabe 0a - neu - § 505 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 504 Absatz 1 Satz 4 BGB

17. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 1 Nummer 22

19. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 1 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 1 Satz 5 -neu-, Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a Absatz 2 Satz 4 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 504a BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 §§ 505a ff. BGB , Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505a Absatz 1 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 505c Nummer 2 BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 507 Absatz 4 -neu BGB

29. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 Satz 2 BGB

30. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 511 Absatz 3 BGB

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 229 § ... BGBEG

32. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 34 Absatz 3 - neu - GewO

33. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34i Absatz 5 GewO

34. Zu Artikel 7 Nummer 6 § 34j Absatz 1 Nummer 3 GewO

35. Zu Artikel 7 Nummer 15a - neu - § 157 Absatz 3 Satz 4 GewO

36. Zu Artikel 7 Nummer 16 § 160 Absatz 1 und 2 GewO

37. Zu Artikel 8 Nummer 4 bis 7 §§ 6 bis 6c PAngV

38. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 Satz 4 -neu-, Absatz 4 Nummer 2 PAngV

39. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 6 Absatz 3 und 4 PAngV

40. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

41. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a KWG

42. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 18a Absatz 3 KWG


 
 
 


Drucksache 530/15

... /EU (zusätzliche Angaben über das Fachwissen, die Unparteilichkeit und die Unabhängigkeit des Streitmittlers) ist dagegen nicht umzusetzen, da die Vorschrift nur für Streitmittler gilt, die ausschließlich für einen einzigen Unternehmer tätig werden ("Unternehmensschlichtungsstellen"). Solche Stellen können nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz aber nicht als Verbraucherschlichtungsstellen zugelassen werden. Allerdings sind Angaben zur fachlichen Qualifikation der Streitmittler auf der Webseite zu machen. Denn die fachlichen Qualifikationen der Streitmittler werden für die Verbraucher bei der Wahl einer Schlichtungsstelle eine nicht nur untergeordnete Rolle spielen. Die Informationen zu den Qualifikationen der Streitmittler sollen aus Gründen der Transparenz die nach § 6 Absatz 2 VSBG geforderte rechtliche, fachliche und methodische Qualifikation betreffen. Es sollen diesbezüglich Informationen zu den absolvierten Ausbildungen, den erreichten Abschlüssen und den beruflichen Erfahrungen gemacht werden.

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Drucksache 530/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Antrag auf Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle

§ 2
Angaben für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen

§ 3
Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 4
Tätigkeitsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 5
Evaluationsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 6
Verbraucherschlichtungsbericht und Auswertung der Evaluationsberichte der Verbraucherschlichtungsstellen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 71/15

... Die wichtigsten Grundlagen für die Energieversorgungssicherheit sind die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes und ein effizienterer Energieverbrauch. Sie beruht darauf, dass mehr Transparenz sowie mehr Solidarität und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten vorhanden sind. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit ist die EU eng mit ihren Nachbarstaaten verbunden.

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Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 386/1/15

... 6. Die Kommission spricht in ihrer Mitteilung davon, dass der Übergang von der Transparenz zur europaweiten Anerkennung von Qualifikationen vorangetrieben werden sollte, und zwar durch Stärkung der Rolle des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) sowie durch Förderung der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der EQR ein reines Übersetzungsinstrument ohne legislativen Charakter darstellt, das auf der Zugrundelegung von Lernergebnissen und freiwilliger Implementierung durch die Mitgliedstaaten beruht und keine Bindungswirkung besitzt (siehe schon BR-Drucksache 655/06(B), Ziffer 2). Grundvoraussetzung für die Beteiligung an der Entwicklung des EQR war stets, dass es sich hierbei um ein Instrument zur Förderung von Transparenz und Mobilität handelt und keinesfalls die bestehenden mitgliedstaatlichen Systeme der Zugangsberechtigungen ersetzt werden. Da eine Weiterentwicklung des EQR zu einem Anerkennungsinstrument diese Grundvoraussetzung grundsätzlich in Frage stellen würde, weist der Bundesrat die Pläne für einen Übergang von Transparenz zu europaweiter Anerkennung von Qualifikationen als nicht akzeptabel zurück.



Drucksache 632/1/15

... Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Überlegung, im Rahmen einer freiwilligen Erhebung eine Höchstanzahl der zu berücksichtigenden eingehenden Antworten vorzusehen, lässt sich schon mit dem Ziel der Transparenz nicht vereinbaren. Wie groß die zu befragende Grundgesamtheit wäre, hinge dann stets von der Prognose der erwarteten Rückläuferquote ab. Ferner wäre nach diesem Modell die Gefahr sehr groß, dass eine Reihe von Antworten schlicht der vorgesehenen Kappungsgrenze zum Opfer fiele. Vor allem bestünde die Gefahr, dass insbesondere die Unternehmen, die sich mit den Erhebungsfragen intensiv auseinandersetzten und daher erst gegen Ens Erhebungszeitfensters antworteten, gerade nicht mehr berücksichtigt würden. Aber auch bei einem Design, das ein "Windhundprinzip" vermeiden würde, ließe sich die Gefahr der "verlorenen Aufwendungen" bei den Unternehmen nicht bannen. Das führte dazu, dass Unternehmen sich an freiwilligen Erhebungen gar nicht mehr beteiligen würden und daher als Datenlieferanten ausfielen. Das gilt es zu vermeiden. Daher sollte die Grundgesamtheit der zu Befragenden so groß gewählt werden, dass die angestrebte Repräsentativität der Ergebnisse auch erreicht wird. Das ist mit der Grundgesamtheit von höchstens 100 000 zu Befragenden gewährleistet.

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Drucksache 632/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Nummer 2 BStatG , [Doppelbuchstabe hh § 3 Absatz 1 Nummer 8 BStatG ]

2. [b In Doppelbuchstabe hh ist § 3 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt zu fassen:

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 3 Absatz 1 Nummer 6 BStatG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5a BStatG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 6

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 4 BStatG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 7 Absatz 7 - neu - BStatG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 1 BStatG , Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 StatRegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 BStatG

11. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 2 BStatG

12. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und 4 BStatG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13a Satz 3 und Satz 3a - neu - BStatG

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 BStatG


 
 
 


Drucksache 386/15

... Erleichterung der Lernmobilität: Aus dem ersten Mobilitätsanzeiger(2014) geht hervor, dass die Rahmenbedingungen für die Mobilität zu Lernzwecken in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind; die größten Hindernisse bestehen noch bei der Information, der Unterstützung der Lernenden und der Anerkennung. Maßnahmen in den Bereichen Transparenz, Qualitätssicherung sowie Validierung und Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen müssen erfasst und weiterverfolgt werden. Für die evidenzbasierte Beobachtung der Mobilität werden bessere Daten benötigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 63/15 (Beschluss)

... grenzüberschreitend für bessere Transparenz und damit für mehr Vertrauen sorgen kann. Auch dürfte die Anwendung der internationalen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 386/15 (Beschluss)

... 6. Die Kommission spricht in ihrer Mitteilung davon, dass der Übergang von der Transparenz zur europaweiten Anerkennung von Qualifikationen vorangetrieben werden sollte, und zwar durch Stärkung der Rolle des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) sowie durch Förderung der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der EQR ein reines Übersetzungsinstrument ohne legislativen Charakter darstellt, das auf der Zugrundelegung von Lernergebnissen und freiwilliger Implementierung durch die Mitgliedstaaten beruht und keine Bindungswirkung besitzt (siehe schon BR-Drucksache 655/06(B), Ziffer 2). Grundvoraussetzung für die Beteiligung an der Entwicklung des EQR war stets, dass es sich hierbei um ein Instrument zur Förderung von Transparenz und Mobilität handelt und keinesfalls die bestehenden mitgliedstaatlichen Systeme der Zugangsberechtigungen ersetzt werden. Da eine Weiterentwicklung des EQR zu einem Anerkennungsinstrument diese Grundvoraussetzung grundsätzlich in Frage stellen würde, weist der Bundesrat die Pläne für einen Übergang von Transparenz zu europaweiter Anerkennung von Qualifikationen als nicht akzeptabel zurück.



Drucksache 508/14

... Mit der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift KoA-VV vom 25. April 2008 wurde das Abrechnungsverfahren sowie die Bewirtschaftung der Bundesmittel zwischen dem Bund und den zugelassenen kommunalen Trägern mit dem Ziel konkretisiert, Rechtssicherheit und Transparenz bei der Abrechnung zu schaffen. Dabei gilt für weite Teile der Verwaltungskosten der Grundsatz der Pauschalabrechnung. Seit Inkrafttreten der KoA-VV orientieren sich die Pauschalen im Wesentlichen am Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu den Personalkostensätzen und der Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes in der Bundesverwaltung für Kostenrechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Eine Anpassung der Werte der einzelnen Kostenarten erfolgte zuletzt mit der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der KoA-VV vom 16. Dezember 2013. Unverändert blieb, im Einvernehmen mit den zugelassenen kommunalen Trägern und den Ländern, einzig die Pauschale für die Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte. Grund hierfür war das parallel laufende Monitoring zur Überprüfung der Abrechnungswerte der Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der KommunalträgerAbrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Regelungskompetenz

IV. Folgen, die sich aus der Änderung ergeben

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.