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0037/08B
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0600/07
0073/07B
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0743/07
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0505/06
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0010/06
0217/06B
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0040/1/06
0834/06
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0071/1/06
0257/06B
0677/06
0142/06
0800/06
0142/06B
0171/06
0100/06
0778/1/06
0656/1/06
0369/06
0910/06
0512/06
0171/1/06
0480/06B
0103/06
0302/06B
0503/06
0257/06
0330/1/06
0178/06
0040/06
0302/1/06
0480/1/06
0021/06
0257/1/06
0399/06
0207/06
0693/06
0302/06
0141/06
0337/06
0935/06
0153/06
0755/06
0171/06B
0231/06
0306/06
0852/05
0194/1/05
0618/05B
0655/05
0618/1/05
0656/05B
0083/05
0938/05
0361/1/05
0064/05
0194/05
0516/05B
0408/05
0438/05
0121/05
0212/05
0516/05
0286/1/05
0936/05B
0897/05
0334/05
0391/1/05
0479/05B
0391/05
0706/05
0656/05
0587/05
0398/05
0651/05
0321/1/05
0065/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0872/05
0236/05
0391/05B
0194/05B
0212/05B
0286/05B
0479/2/05
0210/05
0516/1/05
0937/05B
0937/1/05
0326/05B
0212/1/05
0262/05
0138/05B
0395/05
0836/05
0937/05
0235/05
0326/1/05
0479/1/05
0326/05
0569/05
0817/05
0683/05
0726/05
0092/05
0304/05
0361/4/05
0138/05
0622/05
0020/05
0045/1/05
0233/05
0219/05
0210/1/05
0937/3/05
0920/05
0513/05
0196/05
0618/05
0936/1/05
0524/05
0942/05
0038/05
0773/04B
0525/04
0994/04
0919/04
0696/04B
0917/04
0664/2/04
0983/04
0610/04
0967/1/04
0457/04
1002/04
0965/04B
0466/04B
0878/04
0458/04B
0783/04
0965/04
0967/04B
0702/04
0664/04B
0994/1/04
0826/04
0994/04B
0431/04
0613/04
0441/04
0901/03B
0736/03
0450/03
0901/03
0253/03
0061/2/03
Drucksache 600/1/13

... k) Der Bundesrat bedauert, dass der Ankündigung der Bundesregierung, den Anwendungsbereich des ermäßigten Satzes bei der Umsatzsteuer zu überprüfen, keine Taten gefolgt sind. Er kritisiert, dass mit der Anwendung des ermäßigten Satzes bei Hotelübernachtungen eine weitere ungerechte und unsystematische Ausnahme im Umsatzsteuerrecht geschaffen wurde, und fordert mit Nachdruck die Abschaffung dieser Ausnahme.



Drucksache 30/13

... 8. Wirtschaftszweig, Einzelplan und Kapitel, Umsatzsteuerpflicht und Angaben zur Art der Datenlieferung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

§ 5
Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva

§ 9
Zusätzliche Erhebungsmerkmale Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind

§ 9a
Datenbank Berichtskreismanagement

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2400 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 809/1/13

... der Umsatzsteuer unterliegen. Zollvergehen sind in der Regel Steuerdelikte.



Drucksache 735/13 (Beschluss)

... 2. Er ist der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission nicht der primärrechtlichen Kompetenzordnung entspricht. Die Kommission kann sich für diesen Richtlinienvorschlag nicht auf Artikel 113 AEUV berufen. Nach dem aus Artikel 5 Absatz 2 EUV folgenden Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darf ein Gemeinschaftsorgan nur nach Maßgabe der ihm im Vertrag zugewiesenen Befugnisse handeln. Gemäß Artikel 113 AEUV hat der Rat aber lediglich die Befugnis, "Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern" zu erlassen, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist.



Drucksache 410/1/13

... - sich für eine Überprüfung der Kriterien einzusetzen, nach denen das Zulassungsverfahren für eine Sorte eröffnet werden muss. Insbesondere sollte überprüft werden, ob hier in Anlehnung an das Zulassungsverfahren für Obstsorten nicht mehr die Unternehmensgröße oder die Ursprungsregion für eine Erhaltungssorte, sondern vielmehr umsatzbezogene Mengenschwellen für die auf den Markt zu bringenden Sorten als Kriterium eingeführt werden sollten; 11. - sich dafür einzusetzen, dass bei amtlich zugelassenen Sorten und Pflanzmaterial größtmögliche Transparenz sichergestellt wird. So sollten insbesondere die Herkunft der Grundsorten und die Züchtungsmethoden (wie z.B. auch Zellfusionstechniken) öffentlich zugänglich sein. Dies kann auf einfache Weise durch eine entsprechende Ergänzung des Anhangs III zu Artikel 21 (Ergänzung des amtlichen Etiketts um Angaben zur Züchtungsmethode) erfolgen;



Drucksache 590/13

... • Gruppen von Interessenträgern aus Industrie und Forschungsgemeinschaften, die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit wurden zur Fortführung des Gemeinsamen Unternehmens FCH im Rahmen von "Horizont 2020" konsultiert. Im Laufe des Jahres 2012 fanden mehrere Workshops und Adhoc-Sitzungen zur Erörterung der Prioritäten für die Forschung über Brennstoffzellen und Wasserstoff und zur Festlegung des besten Mechanismus zur Umsetzung des Forschungs- und Innovationsprogramms auf europäischer Ebene statt. In der zweiten Jahreshälfte 2012 wurde eine Umfrage bei allen Empfängern des Gemeinsamen Unternehmens FCH durchgeführt, auf die 154 Antworten eingingen, darunter 46 vom Industrieverband. 93 % der Empfänger, die auf die Umfrage geantwortet haben, sprachen sich für die Fortführung des Gemeinsamen Unternehmens FCH aus. Bei 70 % der Mitglieder des Industrieverbands hat sich der Umsatz für Brennstoffzellen und Wasserstoff seit 2007 erhöht, und 70 % haben größere Investitionen in FuE getätigt. Etwa die Hälfte der antwortenden Mitglieder hat - als direkte Folge der Einrichtung des Gemeinsamen Unternehmens - stärker in FuE investiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

Ergebnisse der Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Übergangszeit

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
: Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Forum der Interessenträger

13 - Finanzierungsquellen

14 - Finanzielle Verpflichtungen

15 - Geschäftsjahr

16 - Operative Planung und Finanzplanung

17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

18 - Internes Audit

19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

20 - Interessenkonflikte

21 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 66/13 (Beschluss)

... Umsatzsteuer



Drucksache 412/1/13

... 20. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung der Kommission, die Interessen von kleinen Unternehmen bei der Berechnung der Gebührensätze zu berücksichtigen. Die im Legislativvorschlag vorgesehene generelle Befreiung von der Zahlung der Gebühren für Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht über 2 Millionen Euro liegt, steht jedoch im Widerspruch zu den Grundsätzen des Artikels 76, die eine angemessene Personal- und Finanzausstattung sicherstellen sollen. Unter Bezugnahme auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes würden in Deutschland demnach 80 bis 90 Prozent der Unternehmen nicht unter die Gebührenpflicht fallen. Im Hinblick auf die Berücksichtigung der Interessen kleiner Unternehmen müssen daher praxistauglichere Alternativen gefunden werden, die mit einem deutlich geringeren zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Überwachungsbehörden verbunden sind.



Drucksache 309/13

... Die Hartz IV-SoBEZ betragen im Ergebnis der Überprüfung 2013 mit den endgültigen Daten 2012 auf Grundlage des in § 11 Abs. 3a FAG verankerten Relations-Modells ab 2014 jährlich 777 Mio. Euro. Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer in § 1 FAG und die an die Empfängerländer der SoBEZ zu zahlenden Beträge in 11 Abs. 3a FAG werden ab 2014 entsprechend angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 187/13

... - Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung ihre Verpflichtungen in der gesamten EU zu erfüllen. Die Kommission wird sich für eine Erweiterung dieser einzigen Anlaufstelle einsetzen. Dank einer unlängst erfolgten Verbesserung eines Rechtsakts 35 haben die Mitgliedstaaten seit Januar 2013 die Möglichkeit, im Rahmen einer fakultativen Regelung vorzusehen, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 000 000 EUR die Zahlung der Mehrwertsteuer an die zuständige Steuerbehörde bis zum tatsächlichen Eingang der Zahlung des Kunden aussetzen können ("Kassenbuchführung"). Zudem hat die Kommission Verbesserungen der Erstattungsrichtlinie vorangetrieben, um zu gewährleisten, dass diese die beabsichtigte Wirkung entfaltet, und um eine einfachere elektronische Übermittlung von MwSt. -Erstattungsanträgen zu ermöglichen.



Drucksache 498/13

... 1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 60/13

... Der deutliche Zuwachs im elektronischen Handel hat zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen dem herkömmlichen Einzelhandel und Online-Vertriebskanälen geführt und schafft neue Möglichkeiten, die beträchtliches Wachstumspotenzial freisetzen können. Allerdings entfallen auf den elektronischen Handel derzeit lediglich 5 % des gesamten Einzelhandelsumsatzes in der EU21 - bislang haben nur 10 % der Unionsbürger online in einem anderen Mitgliedstaat eingekauft, auch wenn 39 % in ihrem eigenen Mitgliedstaat Online-Einkäufe tätigen22. Diese Zahlen veranschaulichen, wie groß das ungenutzte Potenzial der digitalen Wirtschaft ist. Durch die Entwicklung von Multikanalstrategien zur Anpassung an diese neuen Gegebenheiten würde KMU der Weg geebnet, das Online-Wachstumspotenzial zu erschließen. So wachsen KMU, die im großen Umfang Internettechnologien verwenden, zweimal so schnell und exportieren doppelt so viel wie andere Unternehmen. Auch schaffen sie doppelt so viele Arbeitsplätze.23 Beispielsweise verkaufen 97 % der "gewerblichen Verkäufer" auf Ebay, darunter 94 % der kleinsten 10 % der "gewerblichen Verkäufer", ihre Waren im Ausland .24 Dies verdeutlicht, dass KMU bei nur geringen Investitionen eine Online-Plattform nutzen können, um ausländische Märkte zu erreichen und grenzüberschreitende Tätigkeiten mit beträchtlichem Potenzial aufzunehmen. In diesem sich wandelnden Umfeld wird die Kommission die Entwicklungen auf den Online- und Offline-Einzelhandelsmärkten aufmerksam verfolgen, deren Bedeutung für den modernen Einzelhandel untersuchen und mögliche Maßnahmen ausarbeiten, um diese Dynamik zu beflügeln.



Drucksache 177/13

... Wer heute eine Mietwohnung sucht und zu diesem Zweck auf Mietinserate in Zeitungen oder im Internet reagiert, kommt oft nicht gleich in Kontakt mit seinem potentiellen künftigen Vermieter, sondern kommuniziert zunächst mit einem von diesem, der Hausverwaltung oder auch einem Vormieter eingeschalteten Wohnungsvermittler. Insbesondere in Großstädten ist es vielfach schwer, eine Wohnung anzumieten, die nicht über einen Makler vermittelt wird. Der Makler entfaltet dabei Tätigkeiten, die der Vermieter andernfalls selbst übernehmen müsste, angefangen von der Aufgabe der Inserate über die Durchführung der Besichtigungstermine bis hin zur Sondierung der Mietinteressenten. Gleichwohl wird nach Zustandekommen des Mietvertrags die Maklerprovision zumeist nicht von Vermieter-, sondern von Mieterseite getragen. Je nach Lage des Mietwohnungsmarktes können sich Wohnungssuchende einem Provisionsverlangen des Maklers oder auch einem Überwälzungsverlangen ihres künftigen Vermieters nur schwer entziehen, wenn sie vermeiden wollen, dass an ihrer Stelle ein anderer Mietinteressent zum Zuge kommt. Die nach geltender Rechtslage zulässige Provisionsobergrenze nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird in angespannten Mietmärkten fast durchgängig ausgeschöpft. Dies führt - in Verbindung mit der dem Mieter regelmäßig abverlangten Kaution - zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Mieters zu Beginn eines Mietverhältnisses, die insbesondere für Geringverdiener und Familien nur schwer zu schultern ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 348/13

... 2012 betrug der Jahresumsatz der größten Lieferanten von Windkraftanlagen 20 Mrd. EUR. Wenngleich die Windenergie ein globaler Markt ist, weist sie starke lokale Einflüsse auf: Der Weltmarktanteil der Turbinenhersteller hängt stark von der Lage auf ihrem jeweiligen heimischen Markt ab. Auch im Bereich der Offshore-Windkraftanlagen, wo die Technik weiter verbessert wird und die Kosten sinken, setzt die EU ihre Bemühungen fort.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 612/13

... dahingehend geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 202 Millionen Euro an den Bund übertragen wird. Nach Außerkrafttreten des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 496/13

... "Dies gilt auch für Personen, die eine Filmabgabe nur deshalb nicht zu leisten haben, weil die in § 66 Absatz 1, § 66a Absatz 1 Satz 1 oder § 67 Absatz 4 Satz 3 genannten Umsatzschwellenwerte nicht erreicht werden oder eine der Ausnahmen nach § 66a Absatz 1 Satz 2, § 66a Absatz 2 Satz 2 oder nach § 67 Absatz 4 Satz 2 vorliegt." ‘



Drucksache 309/13 (Beschluss)

... Die Hartz IV-SoBEZ betragen im Ergebnis der Überprüfung 2013 mit den endgültigen Daten 2012 auf Grundlage des in § 11 Absatz 3a FAG verankerten Relations-Modells ab 2014 jährlich 777 Mio. Euro. Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer in § 1 FAG und die an die Empfängerländer der SoBEZ zu zahlenden Beträge in § 11 Absatz 3a FAG werden ab 2014 entsprechend angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kostender öffentlichen Haushalte

E. Vollzugsaufwand:

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 706/13

... Wegen der Möglichkeit, die einmaligen Zulassungskosten gleichsam als Entwicklungskosten beim späteren Verkauf auf alle Messgeräte einer Bauart umlegen zu können, ist die Belastung der einzelnen Unternehmen überschaubar. Auch wenn die Mehrbelastung für eine Neuzulassung infolge unterschiedlicher themenbereichsbezogener Stundensätze variieren kann, so liegt sie bezogen auf den Umsatz des Herstellers der betreffenden Messgeräteart regelmäßig weit unter 0,1 Prozent des Verkaufspreises.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zulassungskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2515: Vierte Verordnung zur Änderung der Zulassungskostenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 735/1/13

... Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip, nicht aber den noch schwerer wiegenden Eingriff, den ein Handeln der EU ohne Zuständigkeit darstellt, rügen könnten (vgl. BR-Drucksache 745/09(B), Ziffer 7).] Die Kommission kann sich für diesen Richtlinienvorschlag nicht auf Artikel 113 AEUV berufen. Nach dem aus Artikel 5 Absatz 2 EUV folgenden Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung darf ein Gemeinschaftsorgan nur nach Maßgabe der ihm im Vertrag zugewiesenen Befugnisse handeln. Gemäß Artikel 113 AEUV hat der Rat aber lediglich die Befugnis, "Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern" zu erlassen, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist.



Drucksache 610/13

... (1) Diese Verordnung gilt nur für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, die in Artikel 7 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114, L 351 vom 26.11.2004, S. 44) in der jeweils geltenden Fassung festgelegt werden (EU-Schwellenwerte). Der sich hieraus für zentrale Regierungsbehörden ergebende Schwellenwert ist von allen obersten Bundesbehörden sowie allen oberen Bundesbehörden und vergleichbaren Bundeseinrichtungen anzuwenden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt die geltenden Schwellenwerte unverzüglich, nachdem sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, im Bundesanzeiger bekannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Anwendungsbereich

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 66/13

... Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde in § 17a der Umsatzsteuer-Durchführungs-Verordnung (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 17a
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Satz 2 und 3:

Zu Satz 4:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2345: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

1. Nutzung von CMR-Frachtbriefen

2. Abholfälle

Anlage 2
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 23. November 2012 zu dem Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 663/13

... 2. die Umsatzerlöse des Schuldners mehr als zehn Prozent der zusammengefassten Umsatzerlöse der Unternehmensgruppe betrugen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 185/13

... Was die Forschung betrifft, so sind institutionelle Forschungs- und Entwicklungsprogramme eines der Hauptinstrumente zur Gestaltung des Sektors. Grob geschätzt macht die gesamte Forschung und Entwicklung in Europa 10 % des nicht konsolidierten Umsatzes des EU-Raumfahrtsektors aus. Verglichen mit den Vereinigten Staaten nimmt sich die Finanzierung von Forschung und Entwicklung in Europa jedoch (verschwindend) gering aus. In den USA werden etwa 25 % des Budgets der zivilen Raumfahrt für Forschung und Entwicklung aufgewendet.7 Pro Kopf gerechnet ist das Budget für die zivile Raumfahrt der US-amerikanischen NASA8 etwa viermal so hoch wie alle entsprechenden europäischen Budgets (Budgets der Mitgliedstaaten, der ESA und des 7. RP) zusammengenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/13




Mitteilung

1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD

2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt

2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen

2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist

2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren

2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte

2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.

2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens

2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden

3. Ziele einer Industriepolitik der EU

4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik

4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

4.1.2. Die Normung vorantreiben

4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen

4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern

4.2. Forschung und Innovation unterstützen

4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung

4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen

4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik

4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes

1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?

1.2. Die Normung vorantreiben

2. Forschung und Innovation unterstützen

2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation

2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen

5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik

6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum


 
 
 


Drucksache 289/13

... Insbesondere wird die Offenlegungspflicht, wie in Artikel 1 Buchstabe a festgelegt, nur für Gesellschaften gelten, die durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und entweder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR oder einen Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR aufweisen. Diese Schwelle, die über dem derzeit im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinien geltenden Schwellenwert (250 Mitarbeiter) liegt, ist ausgewogen, da sie etwaigen übermäßigen Verwaltungsaufwand in Grenzen hält und einen angemessenen Geltungsumfang der nichtfinanziellen Offenlegungspflichten sicherstellt. Auf dieser Grundlage würde die neue Anforderung für schätzungsweise rund 18 000 Gesellschaften in der EU gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorgeschlagene Änderung der Richtlinien

Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Einzelerläuterung zum Vorschlag Nichtfinanzielle Informationen

4 Vielfalt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 78/660/EWG

Artikel 53a

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 83/349/EWG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 376/13

... Umsatzsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

§ 10
Dach-Investmentfonds.

§ 11
Steuerbefreiung und Außenprüfung.

§ 15
Inländische Spezial-Investmentfonds.

§ 15a
Offene Investmentkommanditgesellschaft

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften für inländische und ausländische Investitionsgesellschaften.

§ 18
Personen-Investitionsgesellschaften

§ 19
Kapital-Investitionsgesellschaften

§ 20
Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds

Abschnitt 5
Anwendungs- und Übergangsvorschriften.

§ 22
Anwendungsvorschriften zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 7
Aufhebung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

§ 117c
Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

§ 150

Artikel 14
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 3a
Ausnahme von der Besteuerung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/1/13

... 19. Artikel 56 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe e des Richtlinienvorschlags sieht bei der Sanktionierung juristischer Personen eine umsatzbezogene Geldbuße vor. Eine solche Regelung kennt das deutsche Recht bisher - soweit ersichtlich - nur in § 81 Absatz 4 Satz 2



Drucksache 68/13

... Da damit zu rechnen ist, dass in Kategorie 11 nur wenige Geräte mit einem im Vergleich zu den anderen Kategorien geringen Gesamtumsatz hineinfallen werden, kann diese Kategorie für die Ermittlung des Erfüllungsaufwandes vernachlässigt werden. Somit wird im Folgenden die Darstellung des Erfüllungsaufwands auf Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 beschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

§ 4
Allgemeine Pflichten des Herstellers

§ 5
Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers

§ 6
Ermächtigung eines Bevollmächtigten

§ 7
Verpflichtungen des Importeurs

§ 8
Verpflichtungen des Vertreibers

§ 9
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für den Importeur und den Vertreiber gelten

§ 10
Benennung der Wirtschaftsakteure

§ 11
EU-Konformitätserklärung

§ 12
CE-Kennzeichnung

§ 13
Konformitätsvermutung

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage, Zielsetzung und Ermächtigungsgrundlage

2. Alternativen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Kategorie 8:

Kategorie 9:

Kategorie 9b:

Überwachungs - und Kontrollgeräte in der Industrie - 1933

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nachhaltig Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2376: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalte

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung / Vollzugsaufwand

2.4 Bewertung


 
 
 


Drucksache 447/13

... 1. für die Anlagengruppe der Grundstücksanlagen und Gebäude der Anlage 1 die Indexreihe Gewerbliche Betriebsgebäude, Bauleistungen am Bauwerk, ohne Umsatzsteuer (Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Preisindizes für die Bauwirtschaft);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 471/1/13

... 4. Der Bundesrat hält wie die vorgeschlagene Ratsempfehlung eine Überprüfung der bisherigen Anwendungsbereiche für den ermäßigten Umsatzsteuersatz und der vollständigen Umsatzsteuerbefreiung für dringend erforderlich. Der Bundesrat bedauert, dass die derzeitige Legislaturperiode des Deutschen Bundestags abzulaufen droht, ohne dass die von der Bundesregierung seit Langem angekündigte Überprüfung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Satzes bei der Umsatzsteuer tatsächlich angegangen worden sein wird.



Drucksache 188/13

... Die Kunststoffindustrie spielt eine wichtige wirtschaftliche Rolle in Europa. Mit insgesamt rund 1,45 Millionen Beschäftigten in über 59 000 Unternehmen erwirtschaftet sie einen Umsatz von rund 300 Milliarden Euro pro Jahr. Der produzierende Sektor bietet 167 000 Arbeitsplätze und die Kunststoff verarbeitende Industrie 1,23 Mio. Arbeitsplätze (EU-27 2005-2011, ESTAT), überwiegend in KMU15.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 289/1/13

... 6. Insbesondere wird unterstützt, dass die Lageberichte von größeren Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro aufweisen, in Zukunft Erklärungen zu Unternehmenspolitiken, Ergebnissen und besonderen Risiken in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte enthalten sollen.



Drucksache 600/13 (Beschluss)

... k) Der Bundesrat bedauert, dass der Ankündigung der Bundesregierung, den Anwendungsbereich des ermäßigten Satzes bei der Umsatzsteuer zu überprüfen, keine Taten gefolgt sind. Er kritisiert, dass mit der Anwendung des ermäßigten Satzes bei Hotelübernachtungen eine weitere ungerechte und unsystematische Ausnahme im Umsatzsteuerrecht geschaffen wurde, und fordert mit Nachdruck die Abschaffung dieser Ausnahme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 338/13

... 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Einführung eines generellen Reverse-Charge-Verfahrens für Warenlieferungen und Dienstleistungen ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der derzeitigen system- und betrugsbedingten Umsatzsteuerausfälle sein kann. Diese Maßnahme setzt eine entsprechende Reform des Mehrwertsteuersystems auf EU-Ebene voraus.



Drucksache 128/13

... Die Begriffsbestimmung "Finanzinstitut" ist weit gefasst und schließt Wertpapierfirmen, geregelte Märkte, Kreditinstitute, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Anlageverwalter, Pensionsfonds und ihre Anlageverwalter, Holdinggesellschaften, Finanzverleihunternehmen und Zweckgesellschaften ein; soweit möglich, wird auf die Begriffsbestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU für Regulierungszwecke Bezug genommen. Auch andere Unternehmen, Institute, Einrichtungen oder Personen, die bestimmte Finanztätigkeiten ausüben, sind als Finanzinstitute anzusehen, sofern ihre Finanztransaktionen einen signifikanten jährlichen Durchschnittswert erreichen. Mit dem vorliegenden Vorschlag wird der Schwellenwert auf 50 % des durchschnittlichen Netto-Jahresumsatzes der betreffenden Einrichtung festgelegt.



Drucksache 347/13

... Bei den meisten Aquakulturbetrieben handelt es sich um KMU, die unverhältnismäßig stark unter der Bürokratie leiden: Der relative Anteil der Verwaltungskosten im Vergleich zu Umsatz und Anzahl der Beschäftigten kann bei KMU bis zu zehnmal höher sein als bei großen Unternehmen in der Gesamtwirtschaft15. Die Verringerung von unnötigem Verwaltungsaufwand steht auf der politischen Tagesordnung der Kommission nach wie vor ganz oben. Als Folgemaßnahme zur Überprüfung des "Small Business Act" (Regelung für kleine Unternehmen) vom April 2011 hat die Kommission einen Aktionsplan zur Förderung unternehmerischer Initiative in Europa vorgeschlagen. In dem Aktionsplan werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zeitaufwand für die Zulassung und die Ausstellung weiterer für eine Unternehmensgründung erforderlicher Genehmigungen bis Ende 2015 auf einen Monat zu verkürzen 16, sofern die Anforderungen des EU-Umweltrechts erfüllt sind. In einem ersten Schritt muss eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik

3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung

3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur

3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile

4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur

4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen

4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds

4.3. Austausch bewährter Verfahren

4.4. Beirat für Aquakultur

4.5. Nächste Schritte

Anhang
Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur

1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele

2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien

3. Governance und Partnerschaft

4. Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 665/13 (Beschluss)

... Es ist ausreichend, dass die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer - wie in Anlage 3 vorgesehen - im Antragsformular enthalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 655/13

... a) Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die §§ 6 bis 11, 12 Absatz 1 bis 4 und § 6 Satz 1 des Gesetzes über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG) vom 9. September 2001 (BGBl. I2001, S. 2302), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I2009, S. 1170, 1176), sowie § 6 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2, § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 2 und 3, §§ 10 und 11 Absatz 2 und 4 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (



Drucksache 31/13

... entfällt künftig die dem Bundesamt für Güterverkehr zugewiesene Aufgabe der Kontrolle umsatzsteuerrechtlicher Vorschriften. Die Kontrolle ist nicht mehr erforderlich, es kommt damit zu Einsparungen im Verwaltungsbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/13




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

§ 6
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 4
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Artikel 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 3

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 88/1/13

... 3. Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e des Verordnungsvorschlags sieht bei der Sanktionierung juristischer Personen eine umsatzbezogene Geldbuße vor. Eine solche Regelung kennt das deutsche Recht bisher - soweit ersichtlich - nur in § 81 Absatz 4 Satz 2



Drucksache 820/1/12

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie zu Umsatzeinbußen der Tabakwirtschaft und ihrer Zulieferunternehmen führen könnte. Diese Einbußen sind grundsätzlich dann vertretbar, wenn sie einer Erhöhung des Jugend-, Gesundheits- und Nichtraucherschutzes der Bevölkerung in Europa dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 12

26. Zu Artikel 13 Absatz 1 Aufmachung und Inhalt der Packungen

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 91/12

... /EG. Die Vorschriften regeln den Inhalt der regelmäßigen aktualisierten Unbedenklichkeitsberichte und die Vorlage an die zuständige Bundesoberbehörde. Dabei geht es um Informationen über die wissenschaftliche Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses, die Zusammenfassung von Daten für dessen Beurteilung und die Auswirkungen für die Zulassung sowie Daten über das Umsatz- und Verschreibungsvolumen einschließlich einer Schätzung der Personenzahl, die das Arzneimittel anwendet. Die elektronische Einreichung nach Absatz 2 wird an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie entsprechend regulatorischer Vorgaben auf europäischer Ebene angepasst. Die Regelung in § 63d Absatz 3 dient der Umsetzung von Artikel 107c der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 278/12

... - Bis 2030 werden die EU-Ökoindustrien im Bereich Wasserwirtschaft EU-weit12 sowohl ihren Umsatz als auch ihre Beschäftigungsmöglichkeiten um 20 % steigern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/12




1. Einleitung

2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten

3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

4. Reaktion der EU

4.1 Europäischer Mehrwert

4.2 Zielsetzungen und Einzelziele

5. Schwerpunktbereiche für Innovationen

6. Durchführung der EIP

6.1 Ergebnisse

6.2 Finanzierung

7. Governance

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 419/1/12

... 3. Eine Prioritätensetzung zu Gunsten von Bildung stellt die Weichen für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Länder und Kommunen tragen in Deutschland trotz ihrer äußerst knappen finanziellen Möglichkeiten den weitaus größten Anteil an den öffentlichen Ausgaben im Bereich der Schul- und Hochschulbildung sowie der frühkindlichen Bildung. Der Bundesrat weist auf die Gefahr hin, dass das Erreichen bildungspolitischer Ziele und Herausforderungen durch die Länder mit den vorhandenen Ressourcen und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenregeln nicht sichergestellt ist. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund, dass der Bund die Länderhaushalte zur Erreichung der bildungspolitischen Zielsetzungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Ressourcen - vorzugsweise mit einem höheren Anteil an Umsatzsteuermitteln - unterstützt.



Drucksache 114/12

... Umsatzsteuergesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/12




Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

,Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 632/12

... (2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1. die Umsatzsteuer, einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 276/12

... Weder die Sechste MwSt-Richtlinie1 noch die MwSt-Systemrichtlinie2 sehen Vorschriften für die Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen vor. Wird bei einem steuerbaren Umsatz ein Gutschein verwendet, kann sich dies auf die Steuerbemessungsgrundlage, den Zeitpunkt des Umsatzes und unter Umständen sogar auf den Ort der Besteuerung auswirken. Unsicherheit hinsichtlich der korrekten steuerlichen Behandlung kann jedoch bei grenzübergreifenden Umsätzen und bei Reihengeschäften im gewerblichen Vertrieb von Gutscheinen Probleme aufwerfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Was ist ein Gutschein?

2. Welche Lösungen werden vorgeschlagen?

1. Die Definition von Gutscheinen für mehrwertsteuerliche Zwecke

2. Zeitpunkt der Besteuerung

3. Bestimmungen für den Vertrieb

4. Rabattgutscheine

5. Weitere Änderungen technischer Art bzw. Folgeänderungen

3. Technische Erläuterung der wichtigsten Bestandteile des Vorschlags

Unterscheidung zwischen Gutscheinen und Zahlungsinstrumenten Artikel 30a Absatz 2

Reihengeschäfte mit Gutscheinen Artikel 25 Buchstabe d, Artikel 74a und Artikel 74b

Vertrieb eines Mehrzweckgutscheins

Neutralität von kostenlosen Rabattgutscheinen Artikel 25 Buchstabe e und Artikel 74c

Einlösung eines Rabattgutscheins

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

2 Entsprechungstabelle

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. der Vorschlag IM einzelnen

Artikel 25

Buchstabe d

Buchstabe e

Artikel 28

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 66

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 169

Artikel 193

Artikel 272

Vorschlag

Artikel 1

Kapitel 5
Gemeinsame Bestimmungen zu den Kapiteln 1 und 3

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 312/12 (Beschluss)

... Zahlt eine Krankenversicherung, insbesondere eine gesetzliche Krankenkasse, eine Behandlung oder Untersuchung nicht, so ist dies in einer Vielzahl von Fällen damit begründet, dass der Nutzen für die Patientinnen und Patienten nicht belegt ist. Über 300 solcher individueller Gesundheitsleistungen gibt es; die Tendenz ist weiter steigend. Presseberichten zufolge wurde damit ein Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro gemacht. In den Fällen, in denen kein nachgewiesener Patientennutzen besteht, ist eine Ausnutzung der Unkenntnis von Patienten über diese Umstände zumindest häufig. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit zerstört, es sei denn, dieser Umstand bleibt dem Patienten verborgen.



Drucksache 301/12 (Beschluss)

... Sie führt zu einer Mehrbelastung für die Versicherungsnehmer, zusätzlichem Verwaltungsaufwand bei Versicherungsgesellschaften, Versicherungsnehmern und betroffenen Dritten sowie zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts. Dabei setzt sich die Neuregelung über die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2009 - II R 44/ 07 - und vom 8. Dezember 2010 - II R 12/ 08 - hinweg, nach der Selbstbehalte explizit kein Versicherungsentgelt darstellen. Sie löst sich von den Wertungen des VersStG, wie sie von der Rechtsprechung herausgearbeitet wurden. Danach ist wesentliches Merkmal eines Versicherungsverhältnisses das Vorhandensein eines vom Versicherer gegen Entgelt übernommenen Wagnisses. Gegenstand der Besteuerung ist ferner nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern vielmehr die Zahlung des Versicherungsentgelts durch den Versicherungsnehmer (Versicherungsteuer als Verkehrsteuer auf den Geldumsatz). Nach dem Gesetzentwurf soll es künftig weder auf Zahlung noch auf Wagnisübernahme ankommen. Sachliche Gründe für das Abrücken von den entsprechend der Rechtsprechung vom VersStG selbst vorgegebenen Besteuerungsgrundsätzen sind jedoch nicht ersichtlich. Insofern vermögen auch die in der Gesetzesbegründung vorgetragenen Erwägungen zur Einbeziehung von Selbstbehalten in die Besteuerung nicht zu überzeugen. Fiskalische Interessen an einer Sicherung des Versicherungsteueraufkommens allein können eine Abkehr von den vom VersStG vorgegebenen Besteuerungsgrundsätzen nicht rechtfertigen. Der Bundesrat bittet deshalb nachdrücklich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren von der beabsichtigten Besteuerung der im Schadenfall verwirklichten Selbstbehalte wieder Abstand zu nehmen.



Drucksache 634/12

... (3) Werte in fremder Währung sind zur Berechnung der Steuer nach dem Umsatzsteuer-Umrechnungskurs in Euro umzurechnen, den das Bundesministerium der Finanzen als Durchschnittskurs für die jeweilige Währung für denjenigen Monat öffentlich bekannt gibt, in dem das Versicherungsentgelt gezahlt oder bei Sollversteuerung fällig wird. Eine Umrechnung nach dem durch Bankmitteilung oder Kurszettel nachgewiesenen Tageskurs kann vom Bundeszentralamt für Steuern gestattet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

§ 1
Gegenstand der Steuer

§ 5
Steuerberechnung, Steuerentstehung, Steuerausweis

§ 7
Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Erstattung, Nachentrichtung der Steuer

§ 10
Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes*

§ 3d
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 429/12

... Im Zusammenhang mit der nachgelagerten Kooperation sollte nach dem Dafürhalten der Kommission die Entwicklung von "Hybridnormen", also Normen, die sowohl auf die zivilen Sicherheits- als auch auf die Verteidigungstechnologien anwendbar sind, aktiv vorangetrieben werden, sofern die Technologien gleich und die Anwendungsbereiche sehr ähnlich sind. Die Kommission prüft einige vielversprechende Bereiche für solche "Hybridnormen", darunter auch software-definierte Funktechnik und bestimmte technische Anforderungen an unbemannte Luftfahrzeugsysteme (z.B. Erkennungs- und Ausweichtechnik, Lufttüchtigkeitsanforderungen). Allein bei der software-definierten Funktechnik wird geschätzt, dass Hybridnormen alles in allem zu einer Umsatzsteigerung von insgesamt 1 Mrd. EUR führen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 490/12

... (4) Die Gebühr ist einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer aus der Landeskasse zu zahlen. Ein Vorschuss kann nicht gefordert werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/12




Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Abschnitt 1
M usterverf ah r en santrag ; V orl ageverf ah r en

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Musterverfahrensantrag

§ 3
Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags

§ 4
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

§ 6
Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung

§ 7
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 8
Aussetzung

Abschnitt 2
Durchführung des Musterverfahrens

§ 9
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 10
Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs

§ 11
Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung

§ 12
Vorbereitung des Termins; Schriftsätze

§ 13
Wirkung von Rücknahmen; Verfahrensbeendigung

§ 14
Rechtsstellung der Beigeladenen

§ 15
Erweiterung des Musterverfahrens

§ 16
Musterentscheid

§ 17
Vergleichsvorschlag

§ 18
Genehmigung des Vergleichs

§ 19
Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt

§ 20
Rechtsbeschwerde

§ 21
Musterrechtsbeschwerdeführer

Abschnitt 3
Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten

§ 22
Wirkung des Musterentscheids

§ 23
Wirkung des Vergleichs

§ 24
Gegenstand der Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren

§ 25
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 26
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

§ 27
Übergangsvorschrift

§ 28
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51a
Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 41a
Vertreter des Musterklägers

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 472/12

... die Verpflichtung des Schuldners, einen bestimmten Betrag an die Masse abzuführen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Andererseits haftet die Masse aus dem bereits laufenden Insolvenzverfahren nicht für Verbindlichkeiten, die im Rahmen der freigegebenen Tätigkeit begründet werden; was z.B. auch für angefallene Umsatzsteuer aus der freigegebenen Tätigkeit gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 5
Änderung des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Erfüllungsaufwand

V. Gleichstellungsspezifische Aspekte

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2071: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 74/12 (Beschluss)

... Gemäß Artikel 5 des Verordnungsvorschlags handelt es sich bei einer FE um eine für einen gemeinnützigen Zweck gesondert errichtete Einrichtung, die nur in untergeordnetem Umfang (in Höhe von maximal 10 Prozent des Jahresnettoumsatzes) und nur dann einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen darf, wenn der Gewinn ausschließlich zur Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks verwendet wird (Artikel 11 des Verordnungsvorschlags). Eine FE verfolgt daher kraft Definition nicht das Ziel, einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung nachzugehen, sondern ist ihrem gemeinnützigen Zweck verpflichtet. Sie kann sich daher nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen.



Drucksache 760/12

... - Geldbußen von bis zu 1 % des Gesamtumsatzes im Falle unrichtiger oder irreführender Auskünfte auf ein einfaches oder ein per Beschluss gestelltes Auskunftsersuchen bzw. bei Nichtbeantwortung eines per Beschluss gestellten Auskunftsersuchens (neuer Artikel 6b Absatz 1).



Drucksache 751/12

... Im Jahr 2009 bestand der Markt für Webentwickler aus etwa 175 000 Unternehmen in den 27 Mitgliedstaaten. Die Branche beschäftigte etwa 1 Million Menschen und generierte einen Umsatz von 144 Mrd. EUR.2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Ziele und Kontext des Vorschlags

1.2. Technischer Hintergrund

1.3. Politischer Hintergrund

1.4. Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang

Artikel 4
Harmonisierte Normen und Konformitätsvermutung

Artikel 5
Europäische und internationale Normen und Konformitätsvermutung

Artikel 6
Zusätzliche Maßnahmen

Artikel 7
Berichterstattung

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anforderungen an einen barrierefreien Webzugang

Artikel 4
Vermutung der Konformität mit harmonisierten Normen

Artikel 5
Vermutung der Konformität mit europäischen oder internationalen Normen

Artikel 6
Zusätzliche Maßnahmen

Artikel 7
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang
Einschlägige Websites öffentlicher Stellen (gemäß Artikel 1 Absatz 2)


 
 
 


Drucksache 419/12 (Beschluss)

... 2. Eine Prioritätensetzung zu Gunsten von Bildung stellt die Weichen für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Länder und Kommunen tragen in Deutschland trotz ihrer äußerst knappen finanziellen Möglichkeiten den weitaus größten Anteil an den öffentlichen Ausgaben im Bereich der Schul-und Hochschulbildung sowie der frühkindlichen Bildung. Der Bundesrat weist auf die Gefahr hin, dass das Erreichen bildungspolitischer Ziele und Herausforderungen durch die Länder mit den vorhandenen Ressourcen und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenregeln nicht sichergestellt ist. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund, dass der Bund die Länderhaushalte zur Erreichung der bildungspolitischen Zielsetzungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Ressourcen - gegebenenfalls mit einem höheren Anteil an Umsatzsteuermitteln - unterstützt.



Drucksache 356/12

... (c) im Falle einer juristischen Person Verwaltungsgeldstrafen von bis zu 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes der juristischen Person im vorangegangenen Geschäftsjahr; handelt es sich bei der juristischen Person um das Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens, bezeichnet "jährlicher Gesamtumsatz" den jährlichen Gesamtumsatz, der im vorangegangenen Geschäftsjahr im konsolidierten Abschluss des Mutterunternehmens an der Spitze ausgewiesen ist;



Drucksache 557/12

... Um auch gebührenpflichtige Verwaltungsleistungen durchgängig elektronisch anbieten zu können, wird neben gängigen unbaren Bezahlmöglichkeiten wie etwa der Überweisung ggf. ein E-Payment-System benötigt. Die Kosten der Implementierung einer elektronischen Bezahlmöglichkeit sind als gering anzusehen. Die laufenden Kosten liegen bei bis zu 6 % des Umsatzes je nach gewählter Zahlungsmethode. Da nicht bekannt ist, wie die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen diese Systeme nutzen werden, ist eine Aussage über die laufenden Kosten nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 546/12

... 1. Wenn Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften absichtlich oder unabsichtlich eine Anforderung aus direkt anwendbaren Rechtsakten der Union nicht erfüllen und die zuständigen Behörden nach Unionsrecht wegen dieses Verstoßes Verwaltungsgeldstrafen verhängen können, kann die EZB für die Zwecke der Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben Verwaltungsgeldstrafen verhängen, die bis zur zweifachen Höhe der aufgrund des Verstoßes erzielten Gewinne oder verhinderten Verluste gehen können, sofern diese sich beziffern lassen, oder die bis zu 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes einer juristischen Person im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen können.



Drucksache 520/12

... (5) Netzbetreiber sind berechtigt, die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle bis 1 000 000 Kilowattstunden im Jahr darf sich das Netzentgelt für Letztverbraucher durch die Umlage höchstens um 0,25 Cent pro Kilowattstunde, für darüber hinausgehende Strombezüge um höchstens 0,05 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen, darf sich das Netzentgelt durch die Umlage für über 1 000 000 Kilowattstunden hinausgehende Lieferungen höchstens um die Hälfte des Betrages nach Satz 2 erhöhen. Für das Jahr 2013 wird der für die Wälzung des Belastungsausgleichs erforderliche Aufschlag auf die Netzentgelte für Letztverbraucher auf die zulässigen Höchstwerte nach den Sätzen 2 und 3 festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.

§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.

§ 17a
Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 17b
Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 17c
Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

§ 17d
Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans

§ 17e
Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

§ 17f
Belastungsausgleich

§ 17g
Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen

§ 17h
Abschluss von Versicherungen

§ 17i
Evaluierung

§ 17j
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Energiestatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 4
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Artikel 1

a Allgemeiner Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Informationspflichten für die Wirtschaft

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6
Durch die Änderungen in Artikel 6 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da die zu übermittelnden Daten ohnehin den Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen Abgleich zwischen prognostizierten und tatsächlichen Erlösen zu ermöglichen. Die Prozesse ändern sich für die Wirtschaft nicht, so dass sich auch keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand ergibt

2. Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

3. Sonstige Kosten

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Befristung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu § 17f

Grundrechtsbetroffenheit der Stromverbraucher

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu § 17j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Artikel 2
(Energiestatistikgesetz)

Artikel 3
(Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 4
(Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)

Artikel 5
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Artikel 6
(Änderung der Anreizregulierungsverordnung)

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2284: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Zu 1.: Entschädigungsregelung und Auswirkungen auf die Strompreise

Zu 2.: Offshore-Netzentwicklungsplan

Zu 3.: Austausch statistischer Daten


 
 
 


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