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"Umwelt- und Gesundheit"
Drucksache 202/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Ungefährliche und sortenreine Abfälle sind Sekundärrohstoffe, für die es etablierte globale Märkte gibt, die die Kreislaufwirtschaft und das Recycling voranbringen. Sofern die Abfälle im Empfangsstaat umweltgerecht behandelt werden, sind Exporte solcher Abfälle rechtlich zulässig und auch materiell nicht zu beanstanden. Gleichwohl sollten Exporte, die zu Umwelt- und Gesundheitsschäden in Drittstaaten führen können, unbedingt vermieden werden.
1. Zu Nummer 4, Nummer 5
2. Zu Nummer 5
3. Zu Nummer 5a - neu -
4. Zu Nummer 6
5. Zu Nummer 6
6. Zu Nummer 8 - neu -
7. Zu Nummer 8 - neu -
Drucksache 307/1/19
... Der Eintrag von umwelt- und gesundheitsschädlichen PFAS in die Umwelt sollte so weit wie möglich begrenzt werden, insbesondere weil diese nicht abgebaut werden und sich in Umwelt und Nahrungskette anreichern. Auch sind die Auswirkungen dieser fluororganischen Verbindungen auf die menschliche Gesundheit noch nicht umfassend oder gar abschließend erforscht und bewertet. Da es aber eine Vielzahl von PFAS gibt, deren gefährliche Eigenschaften noch nicht abschließend erforscht und bewertet sind, ist es zweckmäßig, zunächst weiterhin nur für die bislang chemikalienrechtlich beschränkten PFAS, nämlich PFOS und PFOA, Grenzwerte in die
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... Die Arzneimittelindustrie muss dazu ermutigt werden, die Umwelt während der Entwurfsund der Herstellungsphase im Hinblick auf den Lebenszyklus zu berücksichtigen. Da die Industrie auf globaler Ebene tätig ist und ihre Handlungen eine globale Reichweite haben können, ist es sinnvoll, dass die Union gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der gesamten Union gewährleistet und verantwortungsvolles Verhalten auch außerhalb der Union fördert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Problemstellung
2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt
2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen
2.3 Auswirkungen auf die Umwelt
2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz
2.5 Wissenslücken
2.6 Ausblick
3. Die Ziele des strategischen Ansatzes
4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen
4.1 Politik der Union
4.2 Weitere Initiativen
5. Maßnahmen
5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln
5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung
5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung
5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung
5.6 Schließen weiterer Wissenslücken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Bei der Regelung von umwelt- und gesundheitspolitischen Fragen im Wassersektor teilt sich die EU die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass die EU nur insoweit Rechtsvorschriften erlassen kann, als es die Verträge gestatten und die Grundsätze der Notwendigkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... 6 Vgl. insbesondere die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (2015), die Erklärung von Parma (2010) und die Erklärung von Ostrava (2017) durch die Länder der europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (insbesondere in der Erklärung von Parma wurden endokrine Disruptoren zu den "größten umwelt- und gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit" gezählt) sowie die Schlussfolgerungen der dritten und vierten Sitzung der Internationalen Konferenz über Chemikalienmanagement.
Drucksache 216/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... c) Bei der Wahl der erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion von Ammoni-akemissionen verweist der Bundesrat auf die notwendige und enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei Tierhal-tungsanlagen, um gleichzeitig sowohl der gewünschten Verbesserung des Tierwohls als auch den Belangen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend Rechnung zu tragen.
Drucksache 216/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... c) Bei der Wahl der erforderlichen Maßnahmen zur Reduktion von Ammoni-akemissionen verweist der Bundesrat auf die notwendige und enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei Tierhaltungsanlagen, um gleichzeitig sowohl der gewünschten Verbesserung des Tierwohls als auch den Belangen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausreichend Rechnung zu tragen.
Anlage Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... 4. http://ec.europa.eu/environment/enveco/economics policy/pdf/report sept2011.pdf. Kostenpunkte sind u.a. die Umwelt- und Gesundheitskosten, nicht genutzte Vorteile in der grünen Wirtschaft, Marktverzerrungen und Verwaltungskosten für die Industrie.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 164/1/17
... mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, hat hierüber aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit das Bundesministerium selbst und keine "sonstige Stelle" zu entscheiden. Die Übertragung der Entscheidungszuständigkeit auf eine andere, nicht näher benannte Stelle ist nicht hinreichend bestimmt und transparent. Auch sind über die Entscheidung im Einzelfall nicht nur das Bundesumweltministerium, sondern auch die von der Ausnahmeentscheidung betroffenen Länder zu informieren. Letztere sind schließlich auch für die Überwachung und Einhaltung von umweltrechtlichen Vorschriften und den Schutz vor Umwelt- und Gesundheitsgefahren zuständig. Die Ausnahmeentscheidung im Einzelfall bedarf, wie die Gerichtsentscheidung im Klageverfahren "US-Hospital Weilerbach" deutlich gemacht hat (Verwaltungsgericht Neustadt a.W., Beschl. vom 14.11.2012 - 5 L 789/12. NW), einer Konkretisierung der verfahrensseitigen und materiellen Voraussetzungen für die Ausnahmeerteilung. Unbestimmte Rechtsbegriffe reichen hierfür nicht aus. Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer konkretisierenden Rechtsverordnung ist daher beizubehalten, um Rechtsunsicherheiten und daraus resultierende Verfahrensverzögerungen und Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden. Die bisher geltende "Verordnung zur Durchführung des § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG
3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4 nur U
Zu Artikel 1 Nummer 2
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 UVPG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 UVPG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Überschrift und Absatz 2 - neu - UVPG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 UVPG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 6 UVPG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 UVPG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG
14. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5, § 10 Absatz 6, § 11 Absatz 6, § 12 Absatz 6 UVPG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10 Absatz 4 Satz 2 UVPG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG
17. Hauptempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 3
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17
Zu Artikel 1 Nummer 3
19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG
20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 UVPG
21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UVPG
22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG
23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG
24. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG
25. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG
26. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG
27. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG
28. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG
29. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG
30. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 2 UVPG
31. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG
32. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG ,
33. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG
34. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 UVPG
35. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG
36. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG
37. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG
38. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG
39. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 48 Satz 2 UVPG
40. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG
§ 51a Flurbereinigungsverfahren
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
41. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG
§ 51a Flurbereinigungsverfahren
42. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 60 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, § 61 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 und § 62 UVPG
43. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG
44. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG
45. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG
46. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c - neu - Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG
47. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG
48. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe gg UVPG
49. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG
50. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG
51. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG
52. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
53. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG
54. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV
55. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV
56. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV
57. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV
58. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV *
59. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV
60. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV
61. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV
62. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV
63. Zu Artikel 2 Absatz 24 Nummer 01 - neu - § 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 6a Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc, Nummer 10 UVP-V Bergbau , Nummer 3 - neu - §§ 4, 5 UVP-V Bergbau
Drucksache 296/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Die zu § 12 vorgeschlagenen Änderungen sind insbesondere deshalb erforderlich, um die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter auf das längst überfällige Niveau anzuheben. Zur Überwachung der gesetzlichen Anforderungen ist eine Verbreiterung der Datengrundlage nötig. Es wäre im Übrigen weder sachgerecht und noch nachvollziehbar, warum ausgerechnet Verkaufsverpackungen, die umwelt- und gesundheitsrelevante, schadstoffhaltige Füllgüter beinhaltet haben, von der Registrierung und der Datenmeldung ausgenommen sein sollen.
Drucksache 736/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 - COM(2017) 698 final
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass zahlreiche Unfälle in kerntechnischen Anlagen (hier sind vor allem die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima zu benennen) zu erheblichen Kontaminationen und damit zu Umwelt- und Gesundheitsschäden geführt haben. Dies hat gezeigt, dass die Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung unsicher und mit großen Risiken verbunden ist. Zudem ist die Frage der sicheren Endlagerung für die bei der Energieerzeugung mit Atomkernenergie entstehenden hochradioaktiven Abfälle nach wie vor ungeklärt.
Drucksache 164/17 (Beschluss)
... mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, hat hierüber aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit das Bundesministerium selbst und keine "sonstige Stelle" zu entscheiden. Die Übertragung der Entscheidungszuständigkeit auf eine andere, nicht näher benannte Stelle ist nicht hinreichend bestimmt und transparent. Auch sind über die Entscheidung im Einzelfall nicht nur das Bundesumweltministerium, sondern auch die von der Ausnahmeentscheidung betroffenen Länder zu informieren. Letztere sind schließlich auch für die Überwachung und Einhaltung von umweltrechtlichen Vorschriften und den Schutz vor Umwelt- und Gesundheitsgefahren zuständig. Die Ausnahmeentscheidung im Einzelfall bedarf, wie die Gerichtsentscheidung im Klageverfahren "US-Hospital Weilerbach" deutlich gemacht hat (Verwaltungsgericht Neustadta.W., Beschl. vom 14.11.2012 - 5 L 789/12. NW), einer Konkretisierung der verfahrensseitigen und materiellen Voraussetzungen für die Ausnahmeerteilung. Unbestimmte Rechtsbegriffe reichen hierfür nicht aus. Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer konkretisierenden Rechtsverordnung ist daher beizubehalten, um Rechtsunsicherheiten und daraus resultierende Verfahrensverzögerungen und Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden. Die bisher geltende "Verordnung zur Durchführung des § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 UVPG , Artikel 2 Absatz 22 UVP-V Verteidigung
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Nummer 3, 4 UVPG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 5 Satz 1, 2 UVPG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 5 Satz 2 UVPG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - UVPG
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5,
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 3 Satz 3 UVPG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 5 UVPG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15 Absatz 3 Satz 1 UVPG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16 Absatz 7 Satz 2 UVPG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 5 - neu - UVPG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 1 Satz 4, § 21 Absatz 2 UVPG
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 Satz 1 - neu - UVPG
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 18 Absatz 2 UVPG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 2 einleitender Satzteil UVPG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 19 Absatz 3 UVPG
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 20 Absatz 5 - neu - UVPG
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 23 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 UVPG
19. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 2 UVPG
20. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 Absatz 3 Satz 2 - neu - UVPG
21. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 26 Absatz 1 Nummer 1 UVPG
22. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 28 Absatz 1 Satz 3 - neu -UVPG
23. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 31 Absatz 2 Satz 4 - neu - UVPG
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 51a UVPG
§ 51a Flurbereinigungsverfahren
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
25. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 68 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 UVPG
26. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 70 Nummer 6 UVPG
27. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 74 Absatz 1 UVPG
28. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 3 UVPG
29. Zu Artikel 1 Nummer 40 Anlage 4 Nummer 4 Buchstabe b Tabelle Zeile Klima Spalte mögliche Art der Betroffenheit UVPG
30. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG
31. Zu Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 § 46 Absatz 1 Nummer 2f AtG Artikel 2 Absatz 2 Nummer 3 ist zu streichen.
32. Zu Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 35 Absatz 1 Nummer 4 und Anlage 2 Nummer 1.1 BauGB
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
33. Zu Artikel 2 Absatz 5 Nummer 1 § 13 Absatz 6 Satz 2 BBodSchG
34. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 1 § 1a Satz 1 Nummer 1 AtVfV
35. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 2 Buchstabe a § 1b Absatz 4 Satz 3 AtVfV
36. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 AtVfV
37. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Satz 2 AtVfV
38. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 6 § 6 Absatz 5 - neu - AtVfV
39. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe b § 14a Absatz 1 Satz 4 AtVfV
40. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd § 14a Absatz 2 Satz 6 AtVfV
41. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AtVfV
42. Zu Artikel 2 Absatz 20 Nummer 9 § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AtVfV
Drucksache 736/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 - COM(2017) 698 final
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass zahlreiche Unfälle in kerntechnischen Anlagen (hier sind vor allem die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima zu benennen) zu erheblichen Kontaminationen und damit zu Umwelt- und Gesundheitsschäden geführt haben. Dies hat gezeigt, dass die Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung unsicher und mit großen Risiken verbunden ist. Zudem ist die Frage der sicheren Endlagerung für die bei der Energieerzeugung mit Atomkernenergie entstehenden hochradioaktiven Abfälle nach wie vor ungeklärt.
Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 24. Der Bundesrat weist mit Nachdruck darauf hin, dass zur Einhaltung der Luftreinhaltungsvorgaben ambitionierte Grenzwerte für Stickoxidemissionen und deren konsequente Durchsetzung dringend erforderlich sind. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes ist der Ausstoß von Luftschadstoffen an der Quelle zu reduzieren.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im Übrigen
Zu weiteren Maßnahmen
Drucksache 491/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
... werden die Vorgaben zur Analytik für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen geregelt. Auf Grund der besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz wurden die Vorschriften erlassen. Sie regeln die Probenahme und Analytik für die Betreiber von Altholzaufbereitungsanlagen sowohl im Rahmen der zu dokumentierenden Eigenkontrolle als auch der Fremdkontrolle und dienen somit gegebenenfalls auch im Rahmen von behördlichen Überwachungen als Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 17 EGovG
2. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 3a Absatz 4 - neu - VwVfG
'Artikel 5 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes 201-6
3. Zu Artikel 47 Nummer 4 Buchstabe a § 7b Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AM-HandelsV
4. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe satz 3 Satz 2 BImSchG
5. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG
6. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 5 der 9. BImSchV
'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9
7. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 1 Satz 7 - neu - der 9. BImSchV
'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9
8. Zu Artikel 62 Nummer 2 Anhang IV Nummer 1.1 Satz 5 AltholzV
9. Zu Artikel 69 § 9 Absatz 2 Satz 1 UhVorschG
Drucksache 797/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Die zu § 12 vorgeschlagenen Änderungen sind insbesondere deshalb erforderlich, um die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter auf das längst überfällige Niveau anzuheben. Zur Überwachung der gesetzlichen Anforderungen ist eine Verbreiterung der Datengrundlage nötig. Es wäre im Übrigen weder sachgerecht und noch nachvollziehbar, warum ausgerechnet Verkaufsverpackungen, die umwelt- und gesundheitsrelevante, schadstoffhaltige Füllgüter beinhaltet haben, von der Registrierung und der Datenmeldung ausgenommen sein sollen.
Drucksache 491/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
... werden die Vorgaben zur Analytik für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen geregelt. Auf Grund der besonderen Umwelt- und Gesundheitsrelevanz wurden die Vorschriften erlassen. Sie regeln die Probenahme und Analytik für die Betreiber von Altholzaufbereitungsanlagen sowohl im Rahmen der zu dokumentierenden Eigenkontrolle als auch der Fremdkontrolle und dienen somit gegebenenfalls auch im Rahmen von behördlichen Überwachungen als Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb.
1. Zu Artikel 47 Nummer 4 Buchstabe a § 7b Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AM-HandelsV
2. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe satz 3 Satz 2 BImSchG
3. Zu Artikel 55 Nummer 1 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG
4. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 5 der 9. BImSchV
'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9
5. Zu Artikel 57 Nummer 2 - neu - § 10 Absatz 1 Satz 7 - neu - der 9. BImSchV
'Artikel 57 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren 2129-8-9
6. Zu Artikel 62 Nummer 2 Anhang IV Nummer 1.1 Satz 5 AltholzV
7. Zu Artikel 69 § 9 Absatz 2 Satz 1 UhVorschG
Drucksache 559/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... Mit der neuen Ausnahme in Nummer 8 wird die bestehende Ausnahme in § 3 Absatz 4 Nummer 6 der abzulösenden Verordnung für "saubere" Brennstoffe für den Einsatz in motorbetriebenen Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Kettensägen) an die Terminologie der CLP-Verordnung angepasst. Diese Sonderkraftstoffe werden überwiegend über den Fachhandel und gerade nicht an Tankstellen vertrieben. Um einer denkbaren Verdrängung der umwelt- und gesundheitlich zu bevorzugenden Sonderkraftstoffe [durch die schädlicheren Ottokraftstoffe] entgegenzuwirken, ist es erforderlich, die bestehende Ausnahmeregelung weiterhin fortzuführen. {Die Sonderkraftstoffe würden ansonsten in vielen Fällen wieder durch die aus Umwelt- und Arbeitsschutzgesichtspunkten ungünstigeren Ottokraftstoffe ersetzt, welche auf Grund der Ausnahmeregelung bei der Abgabe an Tankstellen oder sonstigen Betankungseinrichtungen begünstigt sind.}
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 34. Er weist mit Nachdruck darauf hin, dass zur Einhaltung der Luftreinhaltungsvorgaben ambitionierte Grenzwerte für Stickoxidemissionen und deren konsequente Durchsetzung dringend erforderlich sind. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes ist der Ausstoß von Luftschadstoffen an der Quelle zu reduzieren.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im Übrigen
Zu weiteren Maßnahmen
Drucksache 797/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Die zu § 12 Absatz 1 neu vorgeschlagenen Änderungen sind insbesondere deshalb erforderlich, um die Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter auf das längst überfällige Niveau anzuheben. Zur Überwachung der gesetzlichen Anforderungen ist eine Verbreiterung der Datengrundlage nötig. Es wäre im Übrigen weder sachgerecht und noch nachvollziehbar, warum ausgerechnet Verkaufsverpackungen, die umwelt- und gesundheitsrelevante, schadstoffhaltige Füllgüter beinhaltet haben, von der Registrierung und der Datenmeldung ausgenommen sein sollen.
Drucksache 572/16
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG )
... Vor allem in dicht besiedelten Räumen stellt der Straßenverkehrslärm eine große Belastung für die Menschen dar. Dauerhaft erhöhte Lärmpegel sind ein ernst zu nehmendes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Verkehrslärm kann sich negativ auf die psychische wie auch die körperliche Gesundheit auswirken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass ein konsistenter Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen besteht. Der ganz überwiegende Teil der von Straßenlärm Betroffenen lebt an Straßen in der Baulast der Städte und Gemeinden. Basierend auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung haben die Kommunen in Deutschland einen Mittelbedarf in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro für die Lärmsanierung an kommunalen Straßen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Förderziel und Fördervolumen
§ 2 Verteilung
§ 3 Förderfähige Maßnahmen
§ 4 Doppelförderung
§ 5 Förderzeitraum
§ 6 Förderquote und Bewirtschaftung
§ 7 Prüfung der Mittelverwendung
§ 8 Rückforderung
§ 9 Verwaltungsvereinbarung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 559/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... Mit der neuen Ausnahme in Nummer 8 wird die bestehende Ausnahme in § 3 Absatz 4 Nummer 6 der abzulösenden Verordnung für "saubere" Brennstoffe für den Einsatz in motorbetriebenen Arbeitsgeräten (wie Rasenmäher, Heckenscheren oder Kettensägen) an die Terminologie der CLP-Verordnung angepasst. Diese Sonderkraftstoffe werden überwiegend über den Fachhandel und gerade nicht an Tankstellen vertrieben. Um einer denkbaren Verdrängung der umwelt- und gesundheitlich zu bevorzugenden Sonderkraftstoffe durch die schädlicheren Ottokraftstoffe entgegenzuwirken, ist es erforderlich, die bestehende Ausnahmeregelung weiterhin fortzuführen. Die Sonderkraftstoffe würden ansonsten in vielen Fällen wieder durch die aus Umwelt- und Arbeitsschutzgesichtspunkten ungünstigeren Ottokraftstoffe ersetzt, welche auf Grund der Ausnahmeregelung bei der Abgabe an Tankstellen oder sonstigen Betankungseinrichtungen begünstigt sind.
Drucksache 242/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... -Verordnung mehr auf die Balance zwischen den dort verankerten Zielen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu achten ist.
Drucksache 242/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... -Verordnung mehr auf die Balance zwischen den dort verankerten Zielen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu achten ist.
Drucksache 551/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern" - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen -
... "Die Ergebnisse der Lärmkartierung in Deutschland zeigen, dass z.B. an bestehenden Straßen mehr als 9,5 Mio. Menschen mit Lärmpegeln tags oberhalb der Qualitätsziele der WHO belastet sind. Dieses gravierende Umwelt- und Gesundheitsproblem darf nicht länger hingenommen werden. Fehlende Regelungen für Bestandsstrecken lassen sich gesundheitlich nicht begründen und sind auch den Betroffenen nicht zu vermitteln. Es müssen deshalb Regelungen für den Bestand geschaffen werden."
1. Zu Nummer 8 - neu
2. Zu Nummer 9 - neu
3. Zu Nummer 10 - neu
Drucksache 313/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
... Die Gewinnung und der Transport der nachwachsenden Rohstoffe sowie die Herstellung und der Einbau der daraus hergestellten Bauprodukte sind mit geringsten Umwelt- und Gesundheitsrisiken verbunden. Nachwachsende Rohstoffe geben keine bedenklichen Stoffe an die Raumluft ab, sondern können sie teilweise sogar binden; zudem sorgen sie für ein angenehmes Raumklima.
Drucksache 313/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor - COM(2014) 445 final; Ratsdok. 11609/14
... Die Gewinnung und der Transport der nachwachsenden Rohstoffe sowie die Herstellung und der Einbau der daraus hergestellten Bauprodukte sind mit geringsten Umwelt- und Gesundheitsrisiken verbunden. Nachwachsende Rohstoffe geben keine bedenklichen Stoffe an die Raumluft ab, sondern können sie teilweise sogar binden; zudem sorgen sie für ein angenehmes Raumklima.
Drucksache 429/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... Die beabsichtigte Streichung des bisher generell vorgeschriebenen Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen über die Auswirkung dieses Lärms auf die Bevölkerung ist aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes nicht sachgerecht. Die geplante Regelung in Absatz 2, mit der der Genehmigungsbehörde in Einzelfällen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über die durch den Fluglärm hervorgerufenen Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verlangen, ist wesentlich schwächer als die bisherige Rechtslage.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 40 Absatz 1 Nummer 10, Absatz 2 LuftVZO
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 6 Nummer 2 LuftPersV
3. Zu Artikel 2 Nummer 4, Nummer 9 Buchstabe b § 16 Absatz 2 Satz 3, § 45 Absatz 1 Satz 2 LuftPersV
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e LuftPersV
5. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 84 LuftPersV
6. Zu Artikel 2 Nummer 44 Buchstabe a und b, Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe a, c, und d § 117 LuftPersV
7. Zu Artikel 2 Nummer 64, Artikel 3 Nummer 24 Buchstabe a0 - neu - § 134 Absatz 1 Nummer 1 LuftPersV
8. Zu Artikel 2 Nummer 64 § 134 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe n LuftPersV
9. Zu Artikel 5 Nummer 2 Abschnitt III. Nummern 20 und 21 der Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung ,
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 Abschnitt IV. Nummer 9 Buchstabe a und Buchstabe a1 - neu - der Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Drucksache 581/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen - COM(2013) 516 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich die mit dem Vorschlag geplanten Verbesserungen der Kontrollen von Abfallverbringungen. Die Verhinderung illegaler Verbringungen von Abfällen ist wesentliche Voraussetzung für die Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsproblemen in den Empfängerstaaten und für eine Rohstoffrückgewinnung aus Abfällen auf hohem Niveau.
Zu Vorlage insgesamt
Aktualisierung von Bezügen auf die Abfallrahmenrichtlinie
Zu Artikel 50
Zu Artikel 50
Zu Artikel 50
Zu Artikel 50
2 Weiteres
Drucksache 581/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen - COM(2013) 516 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich die mit dem Vorschlag geplanten Verbesserungen der Kontrollen von Abfallverbringungen. Die Verhinderung illegaler Verbringungen von Abfällen ist wesentliche Voraussetzung für die Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsproblemen in den Empfängerstaaten und für eine Rohstoffrückgewinnung aus Abfällen auf hohem Niveau.
Zur Vorlage insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften
Aktualisierung von Bezügen auf die Abfallrahmenrichtlinie
Zu Artikel 50
Zu Artikel 50
Zu Artikel 50
Zu Artikel 50
3 Weiteres
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... Neue Risiken könnten sich aus dem Einsatz innovativer Materialien wie Nanowerkstoffe, beispielsweise in Flaschen aus Polyethylenterephtalat (PET)57 oder in Verpackungen im Allgemeinen, oder aus der Ermöglichung einer selektiven Gasdurchlässigkeit von Lebensmittelverpackungen oder aus dem Einsatz von Nanosensoren zur Erkennung verdorbener Lebensmittel58 ergeben. Bei der Bewertung der Risiken einzelner Nanowerkstoffe verfolgt die EU den Ansatz einer Analyse von Fall zu Fall. Die Bewertung der potenziellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken gestaltet sich jedoch aufgrund der wenigen Umwelt- und toxikologischen Daten schwierig. Die nun bestehende gemeinsame europäische Definition von Nanomaterialien könnte eine wirksamere Generierung und Erhebung solcher einschlägigen Daten erleichtern59.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 8. Um wenigsten einige dieser komplexen Probleme zu lösen, muss das Potenzial existierender Umwelttechnologien umfassend genutzt und sichergestellt werden, dass die Industrie die besten verfügbaren Techniken und neue Innovationen kontinuierlich weiterentwickelt und einführt. Auch in erfolgversprechenden wissenschaftlichen und technologischen Disziplinen ist ein schneller Durchbruch erforderlich, der durch die Förderung von Forschungstätigkeiten und Anreize für private Forschungsinvestitionen erreicht werden könnte. Gleichzeitig muss unser Verständnis der potenziellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken neuer Technologien besser werden, auch unter dem Aspekt der Risikobewertung und des Risikomanagements. Dies ist Vorbedingung dafür, dass die Öffentlichkeit neue Technologien akzeptiert und die EU mit technologischen Entwicklungen verbundene potenzielle Risiken effizient und rechtzeitig identifizieren und darauf reagieren kann.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 155/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen - COM(2012) 118 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung, das sichere und umweltgerechte Abwracken von Schiffen weltweit sicherzustellen. Eine wesentliche Grundlage zur Erreichung dieser sozial-, umwelt- und gesundheitspolitischen Zielsetzung bildet das durch die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) 2009 angenommene Übereinkommen von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen.
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... Der weltweit steigende Verbrauch hat die Umweltbelastung (Klimawandel) und den Ressourcenwettbewerb verschärft 12. Die Verbraucher sind sich zunehmend der Umweltfolgen ihres Verhaltens bewusst und sollten - durch private und öffentliche Initiativen - zur Umstellung auf ein nachhaltigeres Konsumverhalten ermuntert und dabei unterstützt werden. Sie sollten in die Lage versetzt, begleitet und ermutigt werden, nachhaltige und gesundheitsbewusste Entscheidungen zu treffen, die für sie selbst und für die Gesellschaft zu Kosteneinsparungen führen. Die Verbraucher haben das Recht, über die Umweltbilanz eines Produkts (Waren und Dienstleistungen), das sie kaufen möchten, während dessen gesamter Lebensdauer Bescheid zu wissen. Den Verbrauchern sollte dabei geholfen werden, sich für wirklich nachhaltige Produkte zu entscheiden. Erforderlich sind wirksame Instrumente, um die Verbraucher vor irreführenden und unzutreffenden umwelt- und gesundheitsbezogenen Angaben zu schützen.
Drucksache 155/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen - COM(2012) 118 final
... 1. Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung, das sichere und umweltgerechte Abwracken von Schiffen weltweit sicherzustellen. Eine wesentliche Grundlage zur Erreichung dieser sozial-, umwelt- und gesundheitspolitischen Zielsetzung bildet das durch die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) 2009 angenommene Übereinkommen von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen.
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Abfall, der eine wertvolle Ressource sein kann, verursacht bei nicht ordnungsgemäßer Bewirtschaftung Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Eine sachgemäße Abfallbewirtschaftung minimiert Umweltfolgen wie z.B. Treibhausgasemissionen, fördert die effiziente Nutzung von Ressourcen und bietet eine neue Quelle für Recycling-Werkstoffe. Das wirtschaftliche Potenzial der Abfallwirtschaft nimmt in zahlreichen Regionen weltweit zu und bietet wichtige Unternehmens- und Beschäftigungschancen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass es sich um menschenwürdige Arbeit handelt, insbesondere was die Arbeitsbedingungen anbelangt. In dem Maße, in dem die Wirtschaft der Entwicklungsländer wächst, nehmen auch die Erfordernisse einer besseren Abfallbewirtschaftung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen zu. Ein weiteres Thema von besonderer Bedeutung – auf nationaler und globaler Ebene – sind gefährliche Abfälle und
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 35/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 21 endg.
... Ressourcen werden oft ineffizient genutzt, weil keine Informationen darüber vorliegen, was sie die Gesellschaft tatsächlich kosten. Dies verhindert, dass Unternehmen und Verbraucher ihr Verhalten entsprechend ändern. Der Schwerpunkt der Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit insgesamt muss stärker auf eine angemessene Preisgestaltung und auf Preistransparenz für die Verbraucher gelegt werden, so dass beispielsweise in den Bereichen Verkehr, Energie und Wasser die gesamten Kosten der Ressourcennutzung für die Gesellschaft (z.B. die Kosten der Umwelt- und Gesundheitsbelastung) in die Preise einkalkuliert werden und widersinnige Preisanreize vermieden werden. Informations- und Kommunikationstechnologien können in diesem Zusammenhang beispielsweise durch intelligente Verbrauchsmessungen einen entscheidenden Beitrag leisten.
1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig
2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen
4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes
6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen
7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts
8. Schlussfolgerung
Anhang 1 Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10
Anhang 2 Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Die Risikocharakterisierung besteht aus einer Bewertung der kurz- und langfristigen Sicherheit des Kohlendioxidspeichers, einschließlich einer Bewertung des Leckagerisikos unter den vorgeschlagenen Nutzungsbedingungen, und der schlimmsten möglichen Umwelt- und Gesundheitsfolgen. Die Risikocharakterisierung stützt sich auf eine Bewertung der Gefahren und der Gefährdung und auf eine Folgenabschätzung. Sie umfasst eine Bewertung der Unsicherheitsquellen, die während der einzelnen Stufen der Charakterisierung und Bewertung des Kohlendioxidspeichers ermittelt wurden, sowie, im Rahmen des Möglichen, eine Darstellung der Möglichkeiten zur Verringerung der Unsicherheit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 216/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... 4. die weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Gender-Mainstreaming
E. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
G. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( title=Aktuelle Fassung>Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Nebenprodukte
§ 5 Ende der Abfalleigenschaft
Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
§ 6 Abfallhierarchie
Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
§ 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot
§ 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
§ 11 Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
§ 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
§ 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
§ 16 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
Abschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
§ 17 Überlassungspflichten
§ 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen
§ 19 Duldungspflichten bei Grundstücken
§ 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 22 Beauftragung Dritter
Teil 3 Produktverantwortung
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten
§ 26 Freiwillige Rücknahme
§ 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
Teil 4 Planungsverantwortung
Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
§ 28 Ordnung der Abfallbeseitigung
§ 29 Durchführung der Abfallbeseitigung
Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
§ 30 Abfallwirtschaftspläne
§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
§ 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 33 Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
§ 34 Erkundung geeigneter Standorte
§ 35 Planfeststellung und Genehmigung
§ 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
§ 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
§ 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
§ 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
§ 40 Stilllegung
§ 41 Emissionserklärung
§ 42 Zugang zu Informationen
§ 43 Anforderungen an Deponien
§ 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand
§ 46 Abfallberatungspflicht
Teil 6 Überwachung
§ 47 Allgemeine Überwachung
§ 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
§ 49 Registerpflichten
§ 50 Nachweispflichten
§ 51 Überwachung im Einzelfall
§ 52 Anforderungen an Nachweise und Register
§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
§ 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
§ 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
§ 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9 Schlussbestimmungen
§ 62 Anordnungen im Einzelfall
§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 64 Elektronische Kommunikation
§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 68 Anhörung beteiligter Kreise
§ 69 Bußgeldvorschriften
§ 70 Einziehung
§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 72 Übergangsvorschrift
Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Anlage 2 Verwertungsverfahren
Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmassnahmen nach § 33
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 4 Änderung des Batteriegesetzes
§ 16 Sammelziele
Artikel 5 Folgeänderungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Anforderungen an beauftragte Dritte
§ 8 Beförderungserlaubnis
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... - Verbesserung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes für alle Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen durch klarere rechtliche Standards sowie präzisierte Anzeige-und Genehmigungspflichten,
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 342/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren sind sehr großzügig gewählt. Die Kriterien des Absatz 1 Satz 1 ermöglichen das vereinfachte Verfahren, wenn bestehende Leitungen "ersetzt" oder "ausgebaut" werden (Nummer 1), unmittelbar neben einer Trasse eine weiter errichtet wird (Nummer 2) oder innerhalb des ausgewiesenen Trassenkorridors eine Neubau (Nummer 3) erfolgen soll. Auch bei diesen Aus- oder Neubauvorhaben können erhebliche Umweltauswirkungen auftreten, die zusätzlich oder erstmalig sind. Dies gilt auch für Gesundheitsaspekte, etwa wenn der Abstand zur Wohnbebauung nicht mehr eingehalten oder verringert wird. Auch kann die "Aufstockung" einer bestehenden Hochspannungsleitung auf deine Höchstspannungsleitung im Hinblick auf die Umwelt- und Gesundheitsvorsorge qualitativ etwas "Neues" sein.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 allgemein
4. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV
§ 28a Ausgleichszahlungen
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG
8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG
§ 14 Einvernehmen der Länder
9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG
10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG
11. Zu Artikel 1 § 16 NABEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 3 NABEG
13. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 NABEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG
15. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG
16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV
17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV allgemein
18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV
Drucksache 78/11
... zurückzuführenden Regelungen und ihre effiziente und transparente Durchführung auf nationaler Ebene durch die vorliegende Verordnung stärken den Umwelt- und Gesundheitsschutz und sichern langfristig die Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
§ 2 Anzeige der Verwendung von Halonen
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre; Dichtheitsprüfungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Artikel 2 Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
§ 1 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
§ 3 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeit
IV. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1473 : Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung
Drucksache 342/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren sind sehr großzügig gewählt. Die Kriterien des Absatz 1 Satz 1 ermöglichen das vereinfachte Verfahren, wenn bestehende Leitungen "ersetzt" oder "ausgebaut" werden (Nummer 1), unmittelbar neben einer Trasse eine weiter errichtet wird (Nummer 2) oder innerhalb des ausgewiesenen Trassenkorridors eine Neubau (Nummer 3) erfolgen soll. Auch bei diesen Aus- oder Neubauvorhaben können erhebliche Umweltauswirkungen auftreten, die zusätzlich oder erstmalig sind. Dies gilt auch für Gesundheitsaspekte, etwa wenn der Abstand zur Wohnbebauung nicht mehr eingehalten oder verringert wird. Auch kann die "Aufstockung" einer bestehenden Hochspannungsleitung auf deine Höchstspannungsleitung im Hinblick auf die Umwelt- und Gesundheitsvorsorge qualitativ etwas "Neues" sein.
2 Hauptempfehlung:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 3.
3 4.
2 Hauptempfehlung:
3 5.
3 6.
Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:
3 7.
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 allgemein
10. Zu Artikel 1 NABEG
11. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift und Satz 1 NABEG
12. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 - neu - NABEG
13. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG
14. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV
§ 28a Ausgleichszahlungen
Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2:
15. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 17 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
16. Zu Artikel 1 § 5 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG
18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG
20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG
§ 14 Einvernehmen der Länder
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
21. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
22. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:
24. Zu Artikel 1 § 16 NABEG
Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:
25. Zu Artikel 1 §§ 18 bis 28 NABEG
26. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d - neu - § 43a Absatz 1 Satz 6 - neu - EnWG
27. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 43h EnWG und
Zu Artikel 5
28. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG
29. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG
30. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV
31. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Behörden und sonstige Beteiligte fordern mitunter, dass bestimmte Produkte aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes lokal beschafft werden müssen bzw. sollten. Wenn solche Anforderungen zu einer ungerechtfertigten direkten oder indirekten Diskriminierung von Lieferanten führen, verstoßen sie gegen das EU-Recht. Sie lassen sich nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn ein legitimer und objektiver Bedarf, der sich nicht an rein ökonomischen Erwägungen orientiert, ausschließlich durch Produkte aus einer bestimmten Region gedeckt werden kann.
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... (11) Unter Umwelt- und Gesundheitsaspekten gehört es nach wie vor zu den großen Herausforderungen für die Europäische Union, den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten und umzukehren und die Ressourceneffizienz zu steigern. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sind verstärkte Anstrengungen auf EU-Ebene notwendig, um Lösungen und bewährte Verfahren zu finden, die dazu beitragen, die Ziele der Mitteilung der Kommission "Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum"36 (nachstehend: "Strategie Europa 2020") zu ereichen. Darüber hinaus ist eine verbesserte Verwaltungspraxis, insbesondere durch Sensibilisierung und Einbeziehung der Interessenträger, Grundvoraussetzung für die Erreichung von Umweltzielen. Daher sollte das Teilprogramm Umwelt die folgenden drei Schwerpunktbereiche haben: Umwelt und Ressourceneffizienz, Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information. Es sollte möglich sein, dass vom LIFE-Programm finanzierte Projekte zur Erreichung der spezifischen Ziele mehrerer dieser Schwerpunktbereiche beitragen und dass an ihnen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Drucksache 440/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.; Ratsdok. 12371/10
... 3. Auch darf es bei einer Umsetzung der "Opt-out"-Lösung weder zu einer beschleunigten Zulassung auf EU-Ebene für GVO noch zu einer Lockerung der strikten Vorschriften für die Bewertung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken unter Beteiligung der Mitgliedstaaten kommen.
Drucksache 311/10
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zu Anpassungen des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
... und damit zu einer Stärkung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bei. Dies ist vor dem Hintergrund der sozialen Verantwortung auch gegenüber künftigen Generationen geboten und verbessert darüber hinaus langfristig die Bedingungen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
1. Kosten und Preiswirkungen
2. Gleichstellung von Frauen und Männern
3. Nachhaltige Entwicklung
Auf der Neunzehnten Tagung der Vertragsparteien beschlossene Anpassungen in Bezug auf geregelte Stoffe in Gruppe I der Anlage C des Montrealer Protokolls teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
Artikel 2 F Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
Artikel 5 Besondere Lage der Entwicklungsländer
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
1. Änderungen von Artikel 2F
2. Änderungen von Artikel 5
Drucksache 158/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Inspektion und Überprüfung der Guten Laborpraxis (GLP) (ABl. L Nr. 50 vom 20.2.2004, S. 28) aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (insbesondere Umwelt- und Gesundheitsschutz) geboten ist. Nach Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 3 der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Artikel 8 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
§ 10a Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Kompetenztitel
2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
V. Befristung
VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :
2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :
3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... ) unter Berücksichtigung umweltrelevanter Emissionsszenarien zu erfolgen hat. Ein bedeutendes Einsatzgebiet von Bioziden sind Baustoffe bzw. Baumaterialien. Die Schnittstelle zwischen dem Biozid-Recht und der Bauprodukte-Richtlinie, die zurzeit überarbeitet wird und ab ca. 2011 durch eine Bauprodukte-Verordnung ersetzt werden soll, ist präziser zu definieren. Wenn künftig Umwelt- und Gesundheitsaspekte besser in die harmonisierten Normen wie die
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 617/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... ) unter Berücksichtigung umweltrelevanter Emissionsszenarien zu erfolgen hat. Ein bedeutendes Einsatzgebiet von Bioziden sind Baustoffe bzw. Baumaterialien. Die Schnittstelle zwischen dem Biozid-Recht und der Bauprodukte-Richtlinie, die zurzeit überarbeitet wird und ab ca. 2011 durch eine Bauprodukte-Verordnung ersetzt werden soll, ist präziser zu definieren. Wenn künftig Umwelt- und Gesundheitsaspekte besser in die harmonisierten Normen wie die
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 282/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... – bestehend aus einer Bewertung der kurz- und langfristigen Sicherheit des Kohlendioxidspeichers, einschließlich einer Bewertung des Leckagerisikos unter den vorgeschlagenen Nutzungsbedingungen, und der schlimmsten möglichen Umwelt- und Gesundheitsfolgen. Die Risikocharakterisierung stützt sich auf eine Bewertung der Gefahren, der Gefährdung und eine Folgenabschätzung und umfasst eine Bewertung der Unsicherheitsquellen, die während der einzelnen Stufen der Charakterisierung und Bewertung des Kohlendioxidspeichers ermittelt wurden, sowie - im Rahmen des Möglichen - eine Darstellung der Möglichkeiten zur Verringerung der Unsicherheit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung
Teil 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Rechtsverordnungsermächtigungen
§ 25 Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Teil 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 33 Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 34 Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 35 Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung
§ 36 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 37 Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 38 Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
§ 39 Anwendbare Vorschriften
Teil 7 Schlussbestimmungen
§ 40 Zuständige Behörden
§ 41 Gebühren und Auslagen
§ 42 Bußgeldvorschriften
§ 43 Evaluierungsbericht
§ 44 Übergangsvorschrift
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)
1. Datenerhebung Stufe 1 :
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.1. Charakterisierung der Gefahren
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 6 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen
§ 7a Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Teil 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Teil 5 Anschluss und Zugang Dritter
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Teil 6 Speichervorhaben zum Zweck der Forschung
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)
Artikel 3 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)
Artikel 4 (Änderung des Umweltschadensgesetzes)
Artikel 5 (Änderung der 4. BImSchV)
Artikel 6 (Änderung der 13. BImSchV)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 338/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur - Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur KOM (2009) 162 endg.; Ratsdok. 8677/09
... Die EU ist weltweit einer der größten Märkte für aquatische Nahrungsmittel und zunehmend auf Einfuhren angewiesen, um die steigende Nachfrage zu decken. Sie verfügt über einen dynamischen und innovativen Forschungs- und Technologiesektor, Hightech-Anlagen und hochentwickeltes Fischfutter, qualifizierte und geschulte Unternehmer und innovative Unternehmen sowie über einen soliden Rechtsrahmen für Umwelt- und Gesundheitsschutz.
1. Einleitung
2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU
2.1. Herausforderungen und Aussichten
2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie
3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU
3.1. Forschung und technologische Entwicklung
3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte
3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann
3.4. Internationale Dimension
4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur
4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt
4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur
4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur
4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor
4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit
4.2.2. Tierschutz
4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln
4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter
4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel
5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors
5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften
5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands
5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors
6. Fazit
Drucksache 23/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union KOM (2008) 811 endg.; Ratsdok. 17559/08
... Allgemeine Auflagen für die Abfallwirtschaft, wie Umwelt- und Gesundheitsschutz während der Abfallbehandlung und prioritäres Abfallrecycling, sind in der überarbeiteten
Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union
1. Einleitung
2. Ziele des Grünbuchs
3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung
3.1. Derzeitige Techniken
3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten
3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall
3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall
4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung
4.1. Umweltauswirkungen
4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen
5. Zu erörternde Fragen
5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung
5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien
5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt
5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung
5.5. Verstärktes Recycling
5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung
5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung
5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost
5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität
5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene
5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen
5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... 17. fordert die Kommission auf, Umwelt- und Gesundheitsfragen rasch in die Gesamtheit der EU-Politiken einzubeziehen, um ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau gemäß den Vorschriften des EG-Vertrags zu gewährleisten;
Drucksache 385/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu dem Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (2007/2203(INI))
... 5. teilt die Auffassung der Kommission über die Vielfalt der marktwirtschaftlichen Instrumente und über die Unterscheidung zwischen Steuern und Abgaben, wobei letztere für gewöhnlich eine Ausgleichszahlung für klar definierte Dienstleistungen oder Kosten darstellen; betont die Notwendigkeit von sowohl Anreizen als auch abschreckenden Maßnahmen im Hinblick auf die Erreichung der umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele sowie die Strategie für eine nachhaltige Entwicklung;
Drucksache 104/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... (36) Die Annahme dieser Richtlinie sollte ein hohes Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau in Bezug auf die Risiken gewährleisten, mit denen die geologische Speicherung von CO
Drucksache 309/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft (2007/2204(INI))
... 27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine deutlichere und kohärentere Einbeziehung des Umweltschutzes in die gesamte Politikgestaltung der Europäischen Union zu fördern; fordert, zwecks Verwirklichung des in der Europäischen Union propagierten Ansatzes der Einbeziehung von Gesundheitsaspekten in alle Politikbereiche die Erfordernisse von Umwelt- und Gesundheitsschutz in der gesamten Politik zu berücksichtigen und in diesen Prozess auch Regionen und Städte einzubeziehen bedauert zum einen den Mangel an Integration dieser Aspekte in einzelne umweltrechtliche Rahmen und in prälegislative Tätigkeiten und zum anderen den Mangel an ihrer Integration in Rechtsvorschriften, die andere Hauptziele als den Umweltschutz haben;
Drucksache 906/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetz es und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
... Der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts ist festzulegen; die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, sind hierbei zu beteiligen. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessenerweise verlangt werden kann.
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... 40. empfiehlt, dass die Kommission in Anbetracht dessen, dass bei Fragen des Umweltund des Gesundheitsschutzes ein horizontaler Ansatz erforderlich ist, bei europäischen Sportveranstaltungen die Werbung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz fördert; begrüßt den Entschluss der Kommission, sich im Rahmen ihres politischen Dialogs mit den Mitgliedstaaten und anderen interessierten Parteien für ein umweltgerechtes öffentliches Auftragswesen einzusetzen;
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 466/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen (2007/2279(INI))
... S. in der Erwägung, dass der primäre Markt für die Abwrackung von Schiffen zurzeit zumeist nur sehr schlecht funktioniert, wodurch die sozial-, umwelt- und gesundheitspolitischen Grundsätze der Europäischen Union gravierend verletzt werden,
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.