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"Umweltstrafrechts"
Drucksache 50/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetz es
... | zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 06.12.2011 (BGBl. I S. 2557) wurden die Vorgaben der Umweltstrafrecht-Richtlinie im deutschen Jagdrecht bereits weitgehend umgesetzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schaffung der erforderlichen Strafbewehrungen (§§ 38 und 38a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 58/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... Gestützt auf die Bestimmungen des Titels XIX des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Artikel 175 Absatz 1) haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 19. November 2008 die Richtlinie über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (Richtlinie Umweltstrafrecht) erlassen (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28). Mit dieser Richtlinie wurden erstmals strafrechtliche Regelungen durch den Gemeinschaftsgesetzgeber vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 71 Strafvorschriften
§ 71a Strafvorschriften
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 38a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie
II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Drucksache 58/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28) ist wie das deutsche Umweltstrafrecht verwaltungsakzessorisch strukturiert und knüpft dabei an europarechtliche Normen des Umweltverwaltungsrechts an. Aus Artikel 2 Buchstabe a Nummer iii der Richtlinie folgt die Vorgabe, auch solche Handlungen unter Strafe zu stellen, deren Rechtswidrigkeit sich aus dem Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verwaltungsvorschrift oder eine behördliche Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats ergibt, sofern dieser Akt der Umsetzung der in Anhang A und B der Richtlinie aufgeführten europäischen Rechtsakte dient.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 und 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG
5. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe bneu - § 39 Absatz 2 Nummer 5aneu - BJagdG
6. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG
'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
7. Zur Eingangsformel und Artikel 5
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 58/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28) ist wie das deutsche Umweltstrafrecht verwaltungsakzessorisch strukturiert und knüpft dabei an europarechtliche Normen des Umweltverwaltungsrechts an. Aus Artikel 2 Buchstabe a Nummer iii der Richtlinie folgt die Vorgabe, auch solche Handlungen unter Strafe zu stellen, deren Rechtswidrigkeit sich aus dem Verstoß gegen ein Gesetz, eine Verwaltungsvorschrift oder eine behördliche Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats ergibt, sofern dieser Akt der Umsetzung der in Anhang A und B der Richtlinie aufgeführten europäischen Rechtsakte dient.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 326 Absatz 1 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 1 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 327 Absatz 2 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 69 Absatz 3 Nummer 6, Absatz 6 BNatSchG Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 BNatSchG Artikel 2 Nummer 4 § 71 Absatz 5 ist zu streichen.
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 38 Absatz 2 BJagdG
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 39 Absatz 2 Nummer 5a - neu - BJagdG Artikel 3 Nummer 6 ist wie folgt zu fassen:
8. Zu Artikel 4 § 18 Absatz 3 AbfVerbrG
'Artikel 4 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
9. Zur Eingangsformel und Artikel 5
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 128/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine volle Harmonisierung des Umweltstrafrechts - ungeachtet sich insoweit ergebender kompetenzrechtlicher Bedenken - über das notwendige Maß hinausginge und die Tatsache ignorieren würde, dass das Strafrecht jedes Mitgliedstaats stark durch die kulturellen Werte des betreffenden Staats beeinflusst ist. Denn das Strafrecht ist nicht Gegenstand der Harmonisierung, sondern als Ultima Ratio ein Mittel zur Erreichung von Gemeinschaftszielen.
Drucksache 128/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine volle Harmonisierung des Umweltstrafrechts - ungeachtet sich insoweit ergebender kompetenzrechtlicher Bedenken - über das notwendige Maß hinausginge und die Tatsache ignorieren würde, dass das Strafrecht jedes Mitgliedstaats stark durch die kulturellen Werte des betreffenden Staats beeinflusst ist. Denn das Strafrecht ist nicht Gegenstand der Harmonisierung, sondern als Ultima Ratio ein Mittel zur Erreichung von Gemeinschaftszielen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Drucksache 128/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... Bei der Folgenabschätzung wurden mehrere Möglichkeiten betrachtet: die Möglichkeit, keine Maßnahmen auf EU-Ebene zu treffen, die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch freiwillige Initiativen zu verbessern, die Möglichkeit das Umweltstrafrecht vollständig zu harmonisieren, und schließlich eine Teilharmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Bereich Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Festlegung von Straftaten
2. Haftung juristischer Personen
3. Sanktionen
4. Umsetzungszeitraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten
Artikel 4 Beteiligung und Anstiftung
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Berichterstattung
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 274/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.