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"Unionsbürger"


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0912/04
0576/04
0710/04
0842/04
0232/04
1009/04
0918/04
0025/04B
0995/04
0808/04
1013/04
Drucksache 195/09 (Beschluss)

... 17. Im Hinblick auf das künftige Stockholm-Programm verweist der Bundesrat zu den Themenfeldern Einwanderung/Integration/Asyl zusammenfassend auf die in seinen Stellungnahmen vom 19. September 2008 (BR-Drucksache 451/08 (Beschluss) und BR-Drucksache 452/08 (Beschluss)) vertretene Auffassung. Insbesondere weist er darauf hin, dass auch künftig eine Abstufung des Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen gegenüber dem Rechtsstatus von Unionsbürgern geboten ist. Es bleibt Angelegenheit jedes Mitgliedstaats, über den Umfang der Einwanderung in sein Hoheitsgebiet zu entscheiden und sich dabei u. a. am Bedarf seines Arbeitsmarktes zu orientieren. Eine erfolgreiche Integration von Einwanderern kann nur nach dem Grundsatz des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/09 (Beschluss)




Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken/Lissabon-Strategie nach 2010

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau voranbringen

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

2 Energieversorgungssicherheit

Schutz der Grundrechte

Kommunale Daseinsvorsorge

Demografische Entwicklung

2 Telekommunikation

Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 668/09

... Im Bereich des automatisierten Verfahrens hat die abrufende Stelle, die gemäß § 22 Absatz 3 Satz 1 AZRG für die Zulässigkeit des Abrufes verantwortlich ist, die Zulässigkeit unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008 zu prüfen. Die Registerbehörde prüft im Rahmen von Stichproben insbesondere die Einhaltung der Einschränkungen beim automatisierten Abruf der Daten von Unionsbürgern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0. Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1

2.2 Zu § 2 Absatz 2

2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1

2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3

2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4

2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7

2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13

2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14

3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt

3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A

3.2 Zu § 3 Nummer 2

3.3 Zu § 3 Nummer 4

3.4 Zu § 3 Nummer 5

3.5 Zu § 3 Nummer 5a

3.6 Zu § 3 Nummer 6

4. Zu § 4 - Übermittlungssperren

4.1 Zu § 4 Absatz 1

4.2 Zu § 4 Absatz 2

4.3 Zu § 4 Absatz 3

4.4 Zu § 4 Absatz 4

5. Zu § 5 - Suchvermerke

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 3

5.3 Zu § 5 Absatz 4

5.4 Zu § 5 Absatz 5

6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung

6.1 Zu § 6 Absatz 2

6.2 Zu § 6 Absatz 5

7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe

8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 2

8.3 Zu § 8 Absatz 3

9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle

9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

10.1 Zu § 10 Absatz 1

10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3

10.3 Zu § 10 Absatz 6

11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten

11.1 Zu § 11 Absatz 1

11.2 Zu § 11 Absatz 2

12. Zu § 12 - Gruppenauskunft

12.1 Zu § 12 Absatz 1

12.2 Zu § 12 Absatz 2

13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke

15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden

16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte

16.1 Zu § 16 Absatz 2

16.2 Zu § 16 Absatz 3

17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt

18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung

19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

21.1 Zu § 21 Absatz 2

21.2 Zu § 21 Absatz 3

22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren

22.1 Zu § 22 Absatz 1

22.2 Zu § 22 Absatz 2

22.3 Zu § 22 Absatz 3

23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten

23.1 Zu § 23 Absatz 1

23.2 Zu § 23 Absatz 2

24. Zu § 24 - Planungsdaten

25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

25.1 Zu § 25 Absatz 1

25.2 Zu § 25 Absatz 2

25.3 Zu § 25 Absatz 3

25.4 Zu § 25 Absatz 4

26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen

26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.

27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung

29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt

29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1

29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a

31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren

34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen

34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV

34.2 Zu § 34 Absatz 2

34.3 Zu § 34 Absatz 4

34.4 Zu § 34 Absatz 5

35. Zu § 35 - Berichtigung

36. Zu § 36 - Löschung

36.1 Zu § 36 Absatz 1

36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2

36.3 Zu § 36 Absatz 3

37. Zu § 37 - Sperrung

37.1 Zu § 37 Absatz 1

37.2 Zu § 37 Absatz 2

38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 841/2/09

... Ein EU-einheitliches Mindestalter von 16 Jahren wird abgelehnt. Es entspricht der gängigen Praxis in den Mitgliedstaaten, in denen bereits nationale Regelungen zu Volks- oder Bürgerinitiativen bestehen, bei der Frage der Beteiligungsbefugnis an die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen anzuknüpfen. Artikel 11 Absatz 4 EUV soll die Rechte der Unionsbürger stärken. Eine Anknüpfung an den Status als (wahlberechtigter) Staatsbürger ist daher konsequent.



Drucksache 474/09

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2008/2184(INI))

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/09




Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG

Vorgehensweise zur Sicherstellung der Anwendung


 
 
 


Drucksache 551/09

... ")) ergibt und Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, die Möglichkeit eröffnet, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/09




Neue Politikbereiche

Neue Ziele und horizontale Klauseln

Neue Rechtsgrundlagen

Neue Befugnisse für das Parlament

Neue Mitentscheidungsbefugnisse

Neue Haushaltsbefugnisse

Neues Zustimmungsverfahren

Neue Kontrollbefugnisse

Neue Rechte auf Unterrichtung

Neue Initiativrechte

Neue Verfahren

Kontrolle durch die nationalen Parlamente

Delegierte Rechtsakte

3 Durchführungsrechtsakte

Prioritäten in der Übergangsphase

3 Vorschläge


 
 
 


Drucksache 137/09

... Grundrechte und Unionsbürgerschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 506/09

... – ob die Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten Nachsicht walten ließ, was die Einhaltung der von ihr gesetzten Fristen (zehn Wochen) betrifft, und ob sie nach Ablauf dieser Frist dem betreffenden Mitgliedstaat Informationen und einen konkreten Zeitplan für sein zukünftiges Vorgehen mitgeteilt hat, um die Probleme der Unionsbürger schnell und endgültig zu lösen;



Drucksache 67/09

... 2. Der Titel muss im Inland nach den Vorschriften des Zivilprozessrechts vollstreckbar sein. Dieses Erfordernis verfolgt zwei Zwecke: Zum einen soll das Entschädigungsverfahren von der Prüfung zivilrechtlicher Fragen frei sein; zum anderen soll der Vollstreckungsbehörde der Regress gegen den Verurteilten ermöglicht werden. Zur Erreichung dieser Zwecke ist es nicht – wie nach bisheriger Rechtslage – erforderlich, dass ein deutsches Gericht diesen Anspruch festgestellt hat. Entscheidend ist vielmehr, dass die Entscheidung in Deutschland vollstreckbar ist (§ 56 Absatz 1 Nummer 2 IRG-E). Insbesondere für Unionsbürger wird durch die Anerkennung von Entscheidungen anderer EU-1itgliedstaaten nach der Brüssel-I-Verordnung die Geltendmachung des Ersatzanspruches nach § 56a IRG-E erleichtert. In anderen Fällen muss der Verletzte, der im Ausland einen Titel erwirkt hat, nach den Regeln des internationalen Zivilprozessrechts eine gerichtliche Exequaturentscheidung herbeiführen. Durch die Neuregelung soll künftig auch eine ausländische Entscheidung als Nachweis für die berechtigten Schadensersatzansprüche genügen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass gegebenenfalls ausländisches Recht für die Frage maßgebend sein kann, ob bzw. in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist. Um den Zweck, das Entschädigungsverfahren von zivilrechtlichen Fragen zu entlasten zu erreichen, ist die Beurteilung der ausländischen Entscheidung, wonach dem Verletzten ein Schaden entstanden ist, vorgreifend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 257/09

... 5. bedauert, dass der Haushalt der GASP erheblich unterfinanziert ist, und verweist darauf, dass die GASP nur dann glaubwürdig ist und den Erwartungen der Unionsbürger gerecht wird, wenn sie die Mittel erhält, die ihren allgemeinen und konkreten Zielen entsprechen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/09




2 Grundsätze

2 Haushaltsaspekte

Der Jahresbericht des Rates über die GASP 2007

Eine neue transatlantische Agenda

Querschnittsthemen der GASP

Wichtigste Sicherheitsbelange der Europäischen Union

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft

3 Georgien

3 Russland

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

Mittlerer Osten

3 Afrika

3 Asien

3 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 99/09

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten2,



Drucksache 548/09

... ); weist jedoch darauf hin, dass diese Richtlinie nicht zu einer stärkeren Diskriminierung von Unionsbürgern aufgrund ihres wirtschaftlichen Status führen darf;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 310/09

... . unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 7, 29 und 149 des EG-Vertrags, insbesondere die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Gleichbehandlung für alle Unionsbürger zu gewährleisten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/09




Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?

Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 473/09

... 42. betont die Bedeutung bestehender EU-Bestimmungen, in denen Garantien bezüglich des Rechts auf Zugang zu Bildung auch für Schüler, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind, verankert sind, wie beispielsweise die Richtlinien 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten1 und 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen2; fordert die Kommission auf, alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Einschränkung oder Aufhebung der erworbenen Ansprüche kontinuierlich zu verfolgen;



Drucksache 936/08

... D. in der Erwägung, dass Artikel 43 der Charta folgendes vorsieht: ‚Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Bürgerbeauftragten der Union im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen’,



Drucksache 451/08 (Beschluss)

... 2. Wohlstand und Einwanderung: Klare Regeln und gleiche Bedingungen Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es Ziel der gemeinsamen Einwanderungspolitik sein sollte, eine legale Einwanderung zu fördern, die klaren, transparenten und fairen Regeln unterliegt. Er ist aber entgegen der Kommission keineswegs der Auffassung, dass der Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen dem der Unionsbürger anzugleichen ist. Eine Rechtsangleichung bietet den Mitgliedstaaten keine Vorteile, zieht aber - zum Beispiel im Hinblick auf ggf. notwendige Aufenthaltsbeendigungen bei Drittstaatsangehörigen - erhebliche Probleme nach sich. Gerade im Hinblick auf die vielen Fallgestaltungen, unter denen Drittstaatsangehörige in die EU einreisen, muss es möglich bleiben, zu unterschiedlichen Behandlungen zu kommen.



Drucksache 464/08

... 16. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Durchsetzung der Rechte der Unionsbürger gemäß den Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG effizienter zu fördern und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Gewerkschaften und die Arbeitgeber sowie die staatlichen und nichtstaatlichen Beteiligten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Sensibilisierung für die in diesen Richtlinien festgeschriebenen Rechte zu verbessern und zu gewährleisten, dass Diskriminierungsopfer Zugang zu einer Reihe von Beistandsleistungen haben, damit sie die ihnen nach den Richtlinien zustehenden Rechte wirklich in Anspruch nehmen können stellt fest, dass die Last des Vorgehens gegen den Urheber von Diskriminierung häufig beim Opfer liegt, das weder auf Unterstützung seitens einer öffentlichen Behörde noch auf juristischen Beistand zählen kann; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unabhängige Gremien, die sich mit Gleichstellungsfragen befassen, in die Lage zu versetzen, Diskriminierungsopfern wirksam zu helfen;



Drucksache 755/08

... Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis-EU an neue Unionsbürger sind nach den Beitrittsverträgen grundsätzlich diejenigen Vorschriften anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Beitrittsvertrages galten (Verschlechterungsverbot). Gleichzeitig dürfen die neuen Unionsbürger beim Zugang zum Arbeitsmarkt "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 1
Ziele der Arbeitsförderung

§ 8
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

§ 38
Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 45
Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47
Verordnungsermächtigung

§ 61a
Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

§ 69
Maßnahmekosten

§ 100
Leistungen

§ 235d
Anordnungsermächtigung

§ 240
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

§ 241
Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 242
Außerbetriebliche Berufsausbildung

§ 244
Sonstige Förderungsvoraussetzungen

§ 245
Förderungsbedürftige Jugendliche

§ 246
Leistungen

§ 421h
Erprobung innovativer Ansätze

§ 434s
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 16
Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch

§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16b
Einstiegsgeld

§ 16c
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

§ 16f
Freie Förderung

§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 66
Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 73
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7
Änderung von Verordnungen

§ 1
Grundsatz

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 39

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu § 240

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 241

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 242

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu § 244

Zu § 245

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu §§ 248

Zu §§ 252

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 66

Zu § 421m

Zu § 421n

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16a

Zu Nummer 6

Zu § 16b

Zu § 16c

Zu § 16d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente

b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente

2. Bundeshaushalt

3. Haushalte von Ländern und Kommunen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

3. Informationspflichten der Verwaltung

4. Informationspflichten der Maßnahmeträger

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


 
 
 


Drucksache 185/08

... • Die Kommission hat im Jahr 2007 einen Aktionsplan2 zum konsularischen Schutz angenommen, durch den der in Artikel 20 EG-Vertrag verankerte Grundsatz in die Praxis umgesetzt werden soll, dass jeder Unionsbürger im Hoheitsgebiet eines Drittlandes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates besitzt. Der Aktionsplan sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Sensibilisierung für dieses Thema, zur Stärkung des Umfangs des konsularischen Schutzes und zur Förderung der konsularischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 485/08

... Im Gegensatz zu Drittländern sind alle Staatsanghörigen der ÜLG im Prinzip nach Artikel 17 EG-Vertrag auch Unionsbürger. Danach ist Unionsbürger, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. So besitzen alle Staatsanghörigen Grönlands und der französischen und niederländischen ÜLG automatisch auch die Staatsangehörigkeit des entsprechenden Mitgliedstaats. Seit 21. Mai 2002 sind alle Bürger der britischen ÜLG gleichzeitig auch britische Staatsbürger. Sie können sich allerdings dafür entscheiden, lediglich Bürger eines britischen Überseegebiets zu bleiben, und sind nicht verpflichtet, einen Reisepass zu besitzen, der sie als britische Staatsbürger ausweist. Als Unionsbürger stehen den Staatsangehörigen der ÜLG im Prinzip die Rechte zu, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben (Art. 18-22 EG-Vertrag). Dazu zählt z.B. das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (aber nicht das Recht, dort eine Arbeit aufzunehmen). Darüber hinaus kann Staatsangehörigen der ÜLG unter bestimmten Bedingungen, die der entsprechende Mitgliedstaat im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht festlegt, das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament eingeräumt werden. Dies ist der Fall z.B. bei den Staatsangehörigen der französischen ÜLG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/08




Grünbuch Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten

1. Einleitung

2. Hintergrundinformationen über die ÜLG

2.1. Die 21 ÜLG: Assoziation mit der Gemeinschaft, Vielfalt und gemeinsame Merkmale

2.2. Die bestehende Assoziation der ÜLG mit der EU: der Übersee-Assoziationsbeschluss vom 27. November 2001

3. Aussichten für die Beziehungen der ÜLG zur EU

3.1. Partnerschaft zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.1. Die Auswirkungen der besonderen Beziehungen zwischen den ÜLG und den Mitgliedstaaten, zu denen sie gehören

3.1.2. Eine zeitgemäße Auslegung des Zwecks der Assoziation der ÜLG mit der EG

3.1.3. Gegenseitige Interessen

3.2. Die Handelsregelungen zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG

3.3. Die besonderen Merkmale der ÜLG

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 451/1/08

... 2. Wohlstand und Einwanderung: Klare Regeln und gleiche Bedingungen Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es Ziel der gemeinsamen Einwanderungspolitik sein sollte, eine legale Einwanderung zu fördern, die klaren, transparenten und fairen Regeln unterliegt. Er ist aber entgegen der Kommission keineswegs der Auffassung, dass der Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen dem der Unionsbürger anzugleichen ist. Eine Rechtsangleichung bietet den Mitgliedstaaten keine Vorteile, zieht aber - zum Beispiel im Hinblick auf ggf. notwendige Aufenthaltsbeendigungen bei Drittstaatsangehörigen - erhebliche Probleme nach sich. Gerade im Hinblick auf die vielen Fallgestaltungen, unter denen Drittstaatsangehörige in die EU einreisen, muss es möglich bleiben, zu unterschiedlichen Behandlungen zu kommen.



Drucksache 168/08

... • bei nichtdeutschen Unionsbürgern oder Staatsangehörigen der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und ihren jeweiligen Familienangehörigen nach § 8 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen und Verpflichtete

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtete

Abschnitt 2
Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen

§ 3
Allgemeine Sorgfaltspflichten

§ 4
Durchführung der Identifizierung

§ 5
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 6
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 7
Ausführung durch Dritte

§ 8
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 9
Interne Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsanzeigen

§ 11
Anzeige von Verdachtsfällen

§ 12
Verbot der Informationsweitergabe

§ 13
Freistellung von der Verantwortlichkeit

§ 14
Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden

§ 15
Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen

Abschnitt 4
Aufsicht und Bußgeldvorschriften

§ 16
Aufsicht

§ 17
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25d
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 25e
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 25f
Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 25h
Verbotene Geschäfte

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80e
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 80f
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

Artikel 5
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung der Monatsausweisverordnung

Artikel 10
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

Neufassung des Geldwäschegesetzes

Änderung des Kreditwesengesetzes

Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten

b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten

3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

4. Informationspflichten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 2
(Verpflichtete)

Zu Absatz 1

Absatz 2

§ 3
(Allgemeine Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 4
(Durchführung der Identifizierung)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

§ 5
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Absatz 4

§ 6
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Absatz 3

§ 7
(Ausführung durch Dritte)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 8
(Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 9
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 10
(Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)

§ 11
(Anzeige von Verdachtsfällen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

§ 12
(Verbot der Informationsweitergabe)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 13
(Freistellung von der Verantwortlichkeit)

§ 14
(Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)

§ 15
(Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)

§ 16
(Aufsicht)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 17
(Bußgeldvorschriften)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 25c
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

§ 25d
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 2

§ 25e
(Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)

§ 25f
(Verstärkte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 25g
(Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)

§ 25h
(Verbotene Geschäfte)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 80c
(Verpflichtete Unternehmen)

§ 80d
(Interne Sicherungsmaßnahmen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 80e
(Vereinfachte Sorgfaltspflichten)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 80f
(Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung


 
 
 


Drucksache 801/08

... 18. ist der Auffassung, dass die digitale Dividende durchaus auf effiziente Art und Weise zugewiesen werden kann, ohne die Akteure, die gegenwärtig im Besitz von Frequenznutzungslizenzen für das Ultrahochfrequenzband sind, zu behindern; ist zudem der Ansicht, dass die bestehenden Rundfunkdienste wirkungsvoll fortgeführt und ausgeweitet werden können und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass neuen mobilen Multimediadiensten und drahtlosen Technologien für den Breitbandzugang beträchtliche Funkfrequenzen im Ultrahochfrequenzband zugewiesen werden, um den Unionsbürgern neue interaktive Dienste zur Verfügung stellen zu können;



Drucksache 982/08

... 56. fordert die Kommission auf, die Aspekte der gleichen Rechte aller Unionsbürger auf Gesundheitssysteme von guter Qualität zu berücksichtigen und die erforderlichen Garantien gegen eine Ungleichbehandlung von Bürgern in Bezug auf die Finanzierung in die Überarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung oder in jedes neue Gesetzgebungsinstrument betreffend den Zugang zu Gesundheitsdiensten einzubeziehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 982/08




Allgemeine Erwägungen

2 Arbeitskräfte

2 Renten

Finanzielle Tragfähigkeit

Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege


 
 
 


Drucksache 134/08

... Die Kommission schaut auch weiter in die Zukunft und legt die Grundlagen für die Jahre danach. Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, muss die Kommission eine Reihe spezifischer Vorschläge unterbreiten, um seinen Bestimmungen volle Kraft zu verleihen und dem Unionsbürger neue Möglichkeiten und Vorteile zu bieten. Die laufende Haushaltsüberprüfung und öffentliche Anhörung sollen die Voraussetzungen für die Erstellung des von der nächsten Kommission vorzuschlagenden neuen Finanzrahmens schaffen. Die Kommission entwickelt den Fahrplan und legt darin die wichtigsten Bereiche für die nächste Phase der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 488/08

... Die Mobilität junger Menschen wird gefördert, indem die Mitgliedstaaten ersucht werden, die Interoperabilität ihrer nationalen Freiwilligenstrukturen (ob von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichtet) zu verbessern und verbleibende Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten auszuräumen. Die transnationale Mobilität trägt dazu bei, dass die jungen Freiwilligen mehr über andere EU-Länder und Arbeitsmärkte erfahren, und fördert ihre soziale Eingliederung und Beschäftigungsfähigkeit. Sie kann einen wesentlichen Beitrag zu Europas Wettbewerbsfähigkeit und Solidarität leisten und insbesondere das Bewusstsein als Unionsbürger schärfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Haupthindernisse für grenzüberschreitende Freiwilligenvorhaben zwischen EU-Mitgliedstaaten

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Anhörung der betroffenen Akteure

Anhörung der Mitgliedstaaten

4 Folgenabschätzung

2. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 134/1/08

... 18. Der Bundesrat begrüßt, dass auf europäischer Ebene in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Projekten und Gesetzesvorhaben verabschiedet wurden, die zur Erhöhung der Sicherheit der Unionsbürger beigetragen haben. Er bedauert jedoch, dass die Kommission die von der deutschen EU-Präsidentschaft gestartete Initiative für den "



Drucksache 593/08

... – unter Hinweis auf die Verträge, insbesondere auf die Artikel 2, 6 und 7 des EU-Vertrags, auf Artikel 13 (Maßnahmen gegen Diskriminierung, unter anderem aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft), Artikel 12 (Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit), Artikel 17 (Unionsbürgerschaft), Artikel 18 (Freizügigkeit), Artikel 39 und folgende (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) des EG-Vertrags,



Drucksache 968/08 Unionsbürger

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 134/08 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat begrüßt, dass auf europäischer Ebene in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Projekten und Gesetzesvorhaben verabschiedet wurden, die zur Erhöhung der Sicherheit der Unionsbürger beigetragen haben. Er bedauert jedoch, dass die Kommission die von der deutschen EU-Präsidentschaft gestartete Initiative für den "



Drucksache 398/08

... Q. in der Erwägung, dass im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter auf europäischer Ebene zwar gewisse Fortschritte erzielt worden sind, dass aber Ungleichheiten zwischen Sportlerinnen und Sportlern fortbestehen; in der Erwägung, dass Fortbildungsprogramme für talentierte jugendliche Sportlerinnen und Sportler für alle zugänglich sein müssen und nicht zu Diskriminierungen zwischen Unionsbürgern und in der Union lebenden Nichtunionsbürgern aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Geschlechts führen dürfen,

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Drucksache 398/08




2 Doping

Sport und Drittländer

Sicherung von Sportveranstaltungen

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern


 
 
 


Drucksache 193/08

... E. die früheren Beschlüsse zur Reform der Union, durch die die Verträge durch eine Verfassung ersetzt werden sollten, von einer sehr großen Mehrheit der gewählten Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Europäischen Parlament unterstützt wurden4 und von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten ratifiziert, jedoch von zwei Ländern (Frankreich und den Niederlanden) abgelehnt wurden, und dass diese Strategie nach einer Phase des Nachdenkens, in der deutlich wurde, dass die notwendige Zustimmung aller Mitgliedstaaten nicht erreicht werden konnte, zugunsten einer Änderung der bereits bestehenden Verträge aufgegeben wurde,

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Drucksache 193/08




Ein positiver Schritt für die Zukunft der Union

Mehr demokratische Kontrolle

Bekräftigung der Werte, Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, mehr Klarheit

Größere Effizienz

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 883/08

... Diese Kommission hat durch ihre Politik auf den für die Bürger wichtigen Gebieten Grundrechte und Unionsbürgerschaft, Migration, Justiz, Sicherheit, Verbraucherschutz und Gesundheit den europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Projekts Europa gestellt.

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Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 146/08

... – unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der Europäischen Union1, vom 1. Juni 2006 zur Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union2 sowie vom 14. November 2007 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten3,



Drucksache 699/08

... 2. Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des

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Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 154/08

... /EU wird das entsprechende Mindestmaß an Freiheits- oder Jugendstrafe, das Grundvoraussetzung für die Feststellung des Verlusts der Freizügigkeitsberechtigung von langjährig aufhältigen oder minderjährigen Unionsbürgern ist, in differenzierter Weise deutlich herabgesetzt. Zugleich wird neben anderweitigen Verbesserungen bei der Überprüfung von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen auch ein sogenanntes Grundinteresse der Gesellschaft beispielhaft definiert, das im Falle eines weiteren Verbleibs eines potentiell sicherheitsgefährdenden Unionsbürgers berührt sein muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 154/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 53
Zwingende Ausweisung

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

§ 9
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Umsetzung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes

III. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Auswirkungen

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 325/08

... Gemäß Artikel 255 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, geändert durch den Vertrag von Amsterdam, hat jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat ein Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Die Grundsätze und Einschränkungen für die Ausübung dieses Zugangsrechts wurden durch Verordnung (EG) Nr. 1049/20011 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission festgelegt, die seit dem 3. Dezember 2001 gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/08




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten

1.2. Gründe für die Neufassung der bestehenden Verordnung

2. Bei der Überprüfung berücksichtigte Fragen

2.1. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2006

2.1.1. Geltungsbereich der Rechtsgrundlage und Zweck der Verordnung

2.1.2. Vollständige Transparenz der Rechtsvorschriften

2.1.3. Vertraulichkeitsbestimmungen

2.1.4. Zugang zu Dokumenten der Mitgliedstaaten

2.1.5. Register und Archivierungsvorschriften

2.2. Ergebnis der Konsultation der Öffentlichkeit

2.2.1. Aktive Verbreitung

2.2.2. Angleichung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 an das Übereinkommen von Århus

2.2.3. Schutz personenbezogener Daten

2.2.4. Schutz geschäftlicher Interessen

2.2.5. Umgang mit übermäßigen Anträgen

2.2.6. Der Begriff Dokument

2.2.7. Zeitspannen für die Anwendung von Ausnahmeregelungen

2.2.8. Geltungsbereich der Verordnung

2.2.9. Zugang zu Dokumenten aus Mitgliedstaaten

2.3. Neueste Rechtsprechung

2.3.1. Zugang zu personenbezogenen Daten

2.3.2. Zugang zu Dokumenten aus einem Mitgliedstaat

2.3.3. Anwendbarkeit von Ausnahmeregelungen vor und nach einem besonderen Ereignis

3. Vorgeschlagene Änderungen an Verordnung EG NR. 1049/2001

3.1. Zweck und Begünstigte der Verordnung - Artikel 1 und 2

3.2. Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich – Artikel 2 und 3

3.3. Ausnahmeregelungen – Artikel 4

3.4. Konsultation Dritter – Artikel 5

3.5. Verfahrensvorschriften – Artikel 6, 8 und 10

3.6. Aktive Verbreitung – Artikel 12

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 983/08

... 2. ist der Auffassung, dass den Vollzugsbehörden sämtliche Instrumente gegeben werden sollten die sie benötigen, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen, einschließlich des Zugangs zu Daten; betont jedoch, dass die Rechtfertigung dieser Maßnahmen bezüglich Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nutzen zur Verwirklichung der erklärten Ziele überzeugend begründet werden muss, da sie beträchtliche Auswirkungen auf das persönliche Leben der Unionsbürger haben, und betont, dass ein wirksamer Schutz der Privatsphäre und Rechtsschutz gewährleistet sein müssen; hält dies für eine Voraussetzung dafür, dass eine Maßnahme, die die Bürger als unangemessenen Eingriff in ihre Privatsphäre empfinden können, die erforderliche politische Legitimierung erhält;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/08




Verfahrenstechnische Fragen

2 Subsidiarität

2 Verhältnismäßigkeit

2 Zweckbindung

Schutz personenbezogener Daten

Einzelheiten zur Umsetzung

Folgen für die Fluggesellschaften

Vermittler/PNR -Zentralstellen


 
 
 


Drucksache 172/08 (Beschluss)

... Am 1. Mai 2004 (Tag des Beitritts) galt die Mitführungspflicht nicht mehr. Gilt eine Erleichterung nach dem Beitritt, so dürfte sie nicht nachträglich wieder aufgehoben werden. Daneben könnte ein Verstoß gegen die allgemeinen Regelungen der Freizügigkeit vorliegen: Mit dem Beitritt sind die Staatsangehörigen der Beitrittsländer Unionsbürger geworden, auf die grundsätzlich alle EU-Regelungen Anwendungen finden. Es besteht lediglich eine Ausnahme hinsichtlich der Arbeitsgenehmigungspflicht für Arbeitnehmer (und entsandte Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen der Dienstleistungserbringung). Ausnahmen von allgemeinen EU-Regelungen sind aber nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen. Man könnte also nicht argumentieren, dass die Mitführungspflicht ein Annex der Arbeitsgenehmigungspflicht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG


 
 
 


Drucksache 814/08

... 57. betont, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger das Recht auf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen haben sollten, und begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission für eine horizontale Richtlinie zur Ergänzung der Richtlinie 2000/78/EG und zur Bekämpfung sämtlicher Arten von Diskriminierungen aus den in Artikel 13 EG-Vertrag genannten Gründen, die dazu beitragen sollte, Diskriminierungen in anderen Bereichen des Lebens als der Beschäftigung zu bekämpfen, einschließlich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung; hält gleichzeitig weitere Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Gemeinschaft für erforderlich



Drucksache 172/1/08

... Am 1. Mai 2004 (Tag des Beitritts) galt die Mitführungspflicht nicht mehr. Gilt eine Erleichterung nach dem Beitritt, so dürfte sie nicht nachträglich wieder aufgehoben werden. Daneben könnte ein Verstoß gegen die allgemeinen Regelungen der Freizügigkeit vorliegen: Mit dem Beitritt sind die Staatsangehörigen der Beitrittsländer Unionsbürger geworden, auf die grundsätzlich alle EU-Regelungen Anwendungen finden. Es besteht lediglich eine Ausnahme hinsichtlich der Arbeitsgenehmigungspflicht für Arbeitnehmer (und entsandte Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen der Dienstleistungserbringung). Ausnahmen von allgemeinen EU-Regelungen sind aber nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen. Man könnte also nicht argumentieren, dass die Mitführungspflicht ein Annex der Arbeitsgenehmigungspflicht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe m GüKG entfällt bei Annahme von Ziffer 5

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe n GüKG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG


 
 
 


Drucksache 715/08

... Das Drogenproblem stellt eine schwerwiegende Bedrohung für die Sicherheit und Gesundheit der Unionsbürger und der europäischen Gesellschaft dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/08




2 Einleitung

Ein neuer Drogenaktionsplan 2009-2012

1. Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

2. Mobilisierung der Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle

3. Verringerung des Drogenangebots

4. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit

5. Besseres Verständnis des Drogenproblems

I. Koordination

II. Nachfragereduzierung

III. Angebotsreduzierung

IV. Internationale Zusammenarbeit

V. Information, Forschung und Evaluierung


 
 
 


Drucksache 451/08

... Die Einwanderung bringt nicht nur wirtschaftlichen Nutzen, sie kann die europäischen Gesellschaften auch insofern bereichern, als sie die kulturelle Vielfalt stärkt. Allerdings kann das positive Potenzial der Einwanderung nur zum Tragen kommen, wenn die Einwanderer erfolgreich in die Aufnahmegesellschaften integriert werden. Dies erfordert einen Ansatz, der nicht nur auf den Nutzen für die Aufnahmegesellschaft ausgerichtet ist, sondern auch den Interessen der Einwanderer Rechnung trägt: Personen, denen ein Aufenthaltsrecht zuerkannt wurde, bietet Europa günstige Bedingungen und wird dies auch in Zukunft tun, unabhängig davon, ob es sich bei diesen Personen um Arbeitsmigranten, Familienangehörige, Studenten oder um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, handelt. Die Bewältigung dieser Herausforderung setzt die Beschäftigung mit einer komplexen Vielfalt von Fragen voraus. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine der wichtigsten Bedingungen für eine erfolgreiche Integration; wie jedoch den aktuellen Zahlen zu entnehmen ist liegen die Arbeitslosenquoten insgesamt bei Einwanderern häufig höher als bei Unionsbürgern, auch wenn es große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Außerdem sind Einwanderer häufiger unsicheren Arbeitsbedingungen ausgesetzt und verrichten minderwertige Arbeiten oder Tätigkeiten, für die sie überqualifiziert sind. Ihre Fertigkeiten werden folglich ungenügend genutzt (Brain Waste). Dies trägt dazu bei, dass sich Einwanderer verstärkt der Schwarzarbeit zuwenden. Migrantinnen aus Drittländern sehen sich besonderen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. Zudem sind die Sprachkenntnisse der Einwanderer und die Ausbildung ihrer Kinder immer noch oft unzureichend sodass ihre künftige persönliche und berufliche Entwicklung fragwürdig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/08




I. Einleitung

II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik

1. Wohlstand und Einwanderung:

2. Wohlstand und Einwanderung:

3. Wohlstand und Einwanderung:

4. Solidarität und Einwanderung:

5. Solidarität und Einwanderung:

6. Solidarität und Einwanderung:

7. Sicherheit und Einwanderung:

8. Sicherheit und Einwanderung:

9. Sicherheit und Einwanderung:

10. Sicherheit und Einwanderung:

III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung

1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:

2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.

Anhang
Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze


 
 
 


Drucksache 811/08

... – Beachtung des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem EU-Recht (Artikel 47 EUV) beim Abschluss internationaler Übereinkommen, insbesondere wenn es sich um Sanktionen gegenüber Drittstaatsangehörigen handelt oder wenn Unionsbürger diskriminiert werden könnten (Visumfreiheit); systematische Einbeziehung des Parlaments beim Abschluss internationaler Übereinkommen durch die Europäische Union, im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen,



Drucksache 929/08

... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten7,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 929/08




Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

Kampf gegen Diskriminierung in der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 35/1/07

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen KOM (2006)



Drucksache 714/07

... Grundrechte und Unionsbürgerschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 714/07




Mitteilung

3 Einleitung

1. Kohärente und integrierte Kommunikationsarbeit

2. Die Rolle der Bürger stärken

2.1 Lokal handeln

2.2 Aktiver europäischer Bürgersinn

3. Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit

3.1 Politische Dimension

3.2 Medien und Informationsdienste

3.3 Die öffentliche Meinung in Europa verstehen

4. Stärkung des partnerschaftlichen Ansatzes

4.1 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

4.2 Zusammenarbeit mit den Europäischen Institutionen

4.3 Interinstitutionelle Vereinbarung zur Kommunikation

5. Fazit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 224/1/07

... Die für die Durchführung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch zuständigen Stellen haben unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn ein Unionsbürger, der noch nicht über ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a verfügt, oder seine Familienangehörigen Leistungen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :

10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *

25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG

26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X

35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG

37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *

38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *

39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG

40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG

41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein

42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten

43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG

44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG

45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG

46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG

47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :

48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG

49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG

50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG

51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII

52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung

54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV

55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV


 
 
 


Drucksache 680/07

... Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/07




Mitteilung

I. Einleitung

II. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in einer immer vielfältigeren Union

III. Verbesserungsfähige Bereiche

1. Prävention

1.1. Stärkere Berücksichtigung der Durchsetzungsaspekte im gesamten

1.2. Korrelationstabellen

1.3. Schulung in Gemeinschaftsrecht

2. Informationsaustausch und Problemlösung

2.1. Sachlage

2.2. Verbesserung der Arbeitsmethodik

3. Effizientere Behandlung von Verstößen

4. Stärkung von Dialog und Transparenz

4.1. Interinstitutioneller Dialog

4.2. Verstärkte Transparenz

IV. Schlussfolgerung

Anhang
: Zur Bewertung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Anhang
Mitteilung der Kommission: Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Anlage
– zur Evaluierung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Justiz, Freiheit und Sicherheit:

Unternehmen und Industrie:

Fischerei und maritime Angelegenheiten:

Verkehr und Energie:

Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit:

Gesundheit und Verbraucherschutz:

Informationsgesellschaft und Medien:

Binnenmarkt und Dienstleistungen:

4 Umwelt:


 
 
 


Drucksache 947/07

... A. in der Erwägung, dass das Petitionsrecht ein Grundrecht darstellt, das unlösbar mit der Unionsbürgerschaft verbunden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 947/07




Entschließung

Europäisches Parlament Plenarsitzungsdokument

Bericht

Entwurf

Begründung

3 Einführung

Das Recht, Petitionen einzureichen

Beziehungen zur Kommission

Der Petitionsausschuss und der Europäische Bürgerbeauftragte

Beziehungen zum Rat und zu den Mitgliedstaaten

E -Petitionen

3 Informationsreisen

Schlussfolgerungen

Anlage I
Beim Europäischen Parlament eingegangene Petitionen

Anlage II
Statistiken der 2006 eingegangenen Petitionen, aufgeschlüsselt nach Sprachen

ANLAGE III Beim Ausschuss eingegangene Korrespondenz

Anlage IV
2006 im Ausschuss erörterte Petitionen (A-Punkte)

Ergebnis der Schlussabstimmung im Ausschuss


 
 
 


Drucksache 689/07

... H. in der Erwägung, dass folglich das Gemeinschaftsrecht vom Völkerrecht unterschieden werden kann, da es nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern auch für die Einzelnen, die auf dem Rechtsweg durchsetzbare Rechte daraus ableiten, verbindlich ist, und eine Reihe von Organen, einschließlich des Europäischen Parlaments, das von den Unionsbürgern direkt gewählt wird, einbezieht; ferner in der Erwägung, dass sich die europäische Rechtsordnung auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gründet, wie dies Artikel 6 und die Präambel des EU-Vertrags deutlich machen,



Drucksache 405/07

... j) erinnert die kroatische Regierung daran, dass eine offene, wettbewerbsfähige Marktwirtschaft eine grundlegende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist; fordert sie daher nachdrücklich auf, die vereinbarten Ziele betreffend die Veräußerung von staatlichen Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen und den Abbau von staatlichen Beihilfen, insbesondere im Schiffsbau und in der Stahlindustrie, ernsthafter und zügiger umzusetzen; vertritt die Auffassung, dass größere Anstrengungen unternommen werden sollten, um den kroatischen Markt für ausländische Investoren und Diensteanbieter zu öffnen und sie mit den nationalen Anbietern gleichzustellen; ersucht Kroatien, den Erwerb von Immobilien durch Unionsbürger, abgesehen von den ausgenommenen Gebieten, zu genehmigen, indem uneingeschränkter und zügiger Gebrauch von bestehenden Verfahren gemacht wird; erinnert daran, dass die obigen Ziele bereits im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Kroatien ins Auge gefasst wurden;



Drucksache 137/07 (Beschluss)

... 2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis Abs. 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 641/07

... ": Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen für die Beteiligung und Information von Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft von Jugendlichen (20.7.2006)

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Drucksache 641/07




Mitteilung

1. Hintergrund

2. Bessere und mehr Bildung für alle jungen Menschen

3. Jugend und Beschäftigung: Eine Herausforderung für Europa

3.1. Arbeitslose Jugendliche: eine ungenutzte Ressource12

3.2. Verbesserung des Übergangs junger Menschen in den Arbeitsmarkt: Flexicurity

3.3. Förderung des Unternehmertums

4. Das Potential Aller umfassend nutzen

4.1. Soziale Eingliederung

4.2. Geschlechtsspezifische Ungleichgewichte

4.3. Bessere Gesundheit

5. Aktive junge Bürger

5.1. Beteiligung junger Menschen

5.2. Freiwillige Aktivitäten

5.3. Junge Menschen und die EU: Intensivere Partnerschaft

6. Schlussfolgerungen

Technischer Anhang: Liste der Referenzdokumente in chronologischer Reihenfolge


 
 
 


Drucksache 777/07

... A. in der Erwägung, dass sich nach Angaben von Eurostat etwa 18,5 Millionen Drittstaatsangehörige legal in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufhalten, während nahezu 9 Millionen Unionsbürger in einem Mitgliedstaat aufhältig sind, der nicht ihr Herkunftsstaat ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/07




Allgemeiner Ansatz

Vorschlag

Zirkuläre Migration, Rückkehrmigration und Mobilitätspartnerschaften

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2 Integration

2 Kommunikation

Zusammenarbeit mit Herkunftsländern


 
 
 


Drucksache 620/07

... 22. fordert die Organe auf, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, um die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erneut an einem Dialog im Rahmen der Fortsetzung des Verfassungsprozesses zu beteiligen;



Drucksache 928/1/07

... - Einführung eines Bürgerbegehrens, das einer Million Unionsbürgerinnen und -bürgern die Möglichkeit gibt, die Kommission zur Vorlage von Rechtsetzungsvorschlägen aufzufordern,



Drucksache 928/07 (Beschluss)

... - Einführung eines Bürgerbegehrens, das einer Million Unionsbürgerinnen und -bürgern die Möglichkeit gibt, die Kommission zur Vorlage von Rechtsetzungsvorschlägen aufzufordern,



Drucksache 762/07

... Der Vorschlag betrifft nicht die Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, also auch nicht diejenigen EU-Bürger, deren Zugang zur Beschäftigung in einem bestimmten Mitgliedstaat aufgrund von Übergangsregelungen begrenzt ist. Er erstreckt sich außerdem weder auf langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige noch auf Flüchtlinge, weder auf Drittstaatsangehörige, deren Aufenthalt gemäß den einschlägigen EG-Rechtsvorschriften oder anderen in internationalen Abkommen enthaltenen Verpflichtungen zeitlich begrenzt ist, noch auf andere genau festgelegte Personengruppen.

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Drucksache 762/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgründe

Artikel 10
Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsanträge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangehörige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 623/07

... Es ist nach wie vor dringend notwendig, die Integration der hier wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die dem demokratischen Prinzip entsprechende Einräumung des Kommunalwahlrechts zu fördern. Den Ländern sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden, auch um die Ungleichbehandlung zwischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern zu beseitigen.

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Drucksache 623/07




Anlage
Bundesrat Drucksache 515/97 (Beschluß) 26.09.97

Gesetzentwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes

Artikel 1
In Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird Satz 3 durch folgende Sätze ersetzt:

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


 
 
 


Drucksache 851/07

... 2. Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.