511 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verbrechen"
Drucksache 900/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Sudan
... 1. verurteilt aufs Schärfste die Ermordung von 10 Angehörigen der Friedensmission der Afrikanischen Union in Darfur und betrachtet dies als Kriegsverbrechen, das umgehend von der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen untersucht werden muss;
Drucksache 656/07
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
... ), soweit es sich um Verbrechen handelt,
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 404/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen
... 8. stellt fest, dass die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen ein wertvolles Instrument bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der damit zusammenhängenden Verbrechen ist, betont jedoch, dass umfassende Datenschutzgarantien die gemeinsame Nutzung von Daten erleichtern und zugleich für den Schutz der Privatsphäre sorgen würden und dass eine solche gemeinsame Nutzung von Daten in jedem Fall aufgrund eines oder mehrerer internationaler Abkommen erfolgen müsste, die ähnlich aufgebaut sind wie das Abkommen zwischen der EU und den USA über die gerichtliche Zusammenarbeit in Strafsachen und die Auslieferung, das gegenwärtig vom amerikanischen Kongress geprüft wird;
Drucksache 122/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
... Nach Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe a des Übereinkommens sind bereits der Besitz von radioaktivem Material und das Anfertigen oder Besitzen einer Vorrichtung unter Strafe zu stellen wenn der Täter dabei beabsichtigt, den Tod, eine schwere Körperverletzung oder bedeutende Sach- oder Umweltschäden zu verursachen. Die deutschen Strafvorschriften zur Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens (§ 310
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung des Entwurfs
2. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
3. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 457/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zu Kaschmir: derzeitige Lage und künftige Perspektiven (2005/2242(INI))
... E. in der Erwägung, dass es zahlreiche Hinweise gibt, wonach Pakistan militante kaschmirische Gruppierungen über Jahre hinweg ausgebildet und mit Waffen, Geld und Schutz unterstützt hat und diese Gruppierungen aber nie für die Verbrechen, die sie in dem von Indien verwalteten Teil begangen haben, zur Rechenschaft gezogen hat; in der Erwägung, dass die Einschleusung von militanten Gruppierungen in den von Indien verwalteten Teil Jammu und Kaschmir Berichten der indischen Regierung zufolge jedoch seit dem 11. September 2001 erheblich zurückgegangen ist, und in der Erwägung, dass die Regierung Pakistans die Politik der Einschleusung endgültig aufgeben sollte,
Drucksache 905/07
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
... 4. Der Bundesrat verbindet damit die Hoffnung, dass auch in Anbetracht der politischen und moralischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für ein würdiges Gedenken an diese Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen nunmehr der Weg geebnet wird.
Drucksache 218/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (2006/2032(INI))
... G. in der Erwägung, dass Terrorismus immer ein Verbrechen ist, das unter keinen Umständen, gleich durch wen und wann es begangen wird, zu rechtfertigen ist, und das in keinem Fall zur Verfolgung oder Durchsetzung politischer Ziele eingesetzt werden darf,
Grundprinzipien der externen Dimension der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Mittel, die der Union im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung stehen
Parlamentarische Kontrolle der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Institutionen der Union
Drucksache 696/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone
... ", insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Drucksache 435/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 zum Gipfel EU/Russland in Samara am 18. Mai 2007
... 24. begrüßt die Initiativen im Hinblick auf einen visafreien Reiseverkehr zwischen der Europäischen Union und Russland mit der Aussicht auf verbesserte Beziehungen; fordert eine weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Kontrollen von Ausweisdokumenten und einen besseren Informationsaustausch im Zusammenhang mit Terrorismus und organisiertem Verbrechen; betont, dass der Rat und die Kommission sicherstellen müssen, dass Russland alle Bedingungen einhält, die in den von beiden Seiten ausgehandelten Vereinbarungen über die Abschaffung von Visa festgelegt wurden, um eine Beeinträchtigung der Sicherheit und der Demokratie zu vermeiden;
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 10 Änderung des IStGH-Gesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die
Artikel 13 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 15 Zitiergebot
Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100a
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
• Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die
• Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten
• Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere
• Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu § 100b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 100f
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100g
Zu § 100h
Zu § 100i
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu § 101
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 110d
Zu § 110e
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 113b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Drucksache 827/07
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern (...StrÄndG)
... , wendet sich auch die geplante Erweiterung ausschließlich an Nichtmitglieder oder solche, deren Mitgliedschaft in der terroristischen Organisation nicht sicher feststeht. Für Mitglieder terroristischer Organisationen besteht kein vergleichbares Strafbarkeitsbedürfnis, da sie bereits aufgrund ihrer Beteiligung an der Vereinigung als Mitglied wegen eines Verbrechens strafbar sind.
Drucksache 905/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
... 4. Der Bundesrat verbindet damit die Hoffnung, dass auch in Anbetracht der politischen und moralischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für ein würdiges Gedenken an diese Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen nunmehr der Weg geebnet wird.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
Drucksache 551/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
... Beispiele der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass auch junge Straftäter trotz Verbüßung einer mehrjährigen Jugendstrafe wegen schwerer Verbrechen weiterhin in hohem Maße für andere Menschen gefährlich sein können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Artikel 1 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
Drucksache 920/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zu der Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten
... D. in der Erwägung, dass das organisierte Verbrechen und der Menschenhandel Herausforderungen von transnationaler Dimension darstellen und dass die Freizügigkeit im europäischen Raum sich auch auf eine Verstärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Bezug auf Untersuchungen und Strafverfolgung mit der Unterstützung von Eurojust und Europol gründet
Drucksache 924/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
... L. in der Erwägung, dass gesellschaftliche Erscheinungen wie Menschenhandel, organisiertes Verbrechen, geschlechtsspezifische Diskriminierung und Prostitution eng miteinander verknüpft sind,
2 Allgemeines
2 Sozialschutz
Drucksache 499/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zu einem Vertrag über den Waffenhandel: Festlegung gemeinsamer internationaler Normen für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transfer von konventionellen Waffen
... (c) Kriterien und Normen, die berücksichtigt werden müssen, um Waffentransfers zu bewerten, einschließlich Prüfung der Frage, ob die Waffen für Terrorangriffe, Gewaltverbrechen und/oder organisierte Kriminalität benutzt werden, die nachhaltige Entwicklung oder die regionale Sicherheit oder Stabilität untergraben oder Korruption begünstigen;
Drucksache 660/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
... Ermittlungsverfahren könnten effizienter geführt werden, wenn für Zeugen eine Erscheinens- und Aussagepflicht bei der Polizei bestünde. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft - auch bei der Polizei - gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In den die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach § 163a Abs. 6 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen - einmal erschienen - in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4 Zitiergebot
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu den Nummern 7 bis 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 315/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung
... 34. stellt erfreut fest, dass Kroatien den erforderlichen politischen Kriterien gerecht wird, hebt jedoch hervor, dass es vor zahlreichen Herausforderungen im Bereich der Justizreform steht, insbesondere bezogen auf die große Verzögerung von Fällen und auf Urteile, die eine ethnische Seitenlage gegen serbische Angeklagte bei der Verurteilung von Kriegsverbrechen aufweisen; betont ferner, dass Bemühungen zur Verringerung der Korruption intensiviert werden müssen und dringende Maßnahmen erforderlich sind, um die Lage der Roma weiter zu verbessern, auch wenn das Verfassungsgesetz über die Rechte nationaler Minderheiten in Kraft getreten ist;
Drucksache 658/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport
... Erweiterte Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln; Verbrechenstatbestände namentlich gegen gewerbs- und bandenmäßiges Handeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Anti-Doping-Gesetz (ADG)
§ 1 Definitionen
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung
§ 3 Berichtspflichten
§ 4 Straftaten
§ 5 Sportbetrug
§ 6 Strafmilderung und Absehen von Strafe
§ 7 Erweiterter Verfall und Einziehung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 4 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 5 In-Kraft-Treten
Anlage
A. Anabole Wirkstoffe
1. Anabol-androgene Steroide AAS
a Exogene ASS
b Endogene AAS
2. Andere anabole Wirkstoffe:
B. Hormone und verwandte Wirkstoffe
C. BETA-2-AGONISTEN
D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung
E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel
F. STIMULANZIEN
G. NARKOTIKA
H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 780/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG )
... 2. nicht bekannt war, dass die ernannte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird, das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 als unwürdig erscheinen lässt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstherrnfähigkeit
Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
§ 3 Beamtenverhältnis
§ 4 Arten des Beamtenverhältnisses
§ 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
§ 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
§ 7 Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis
§ 8 Ernennung
§ 9 Kriterien der Ernennung
§ 10 Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit
§ 11 Nichtigkeit der Ernennung
§ 12 Rücknahme der Ernennung
Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
§ 13 Grundsatz
§ 14 Abordnung
§ 15 Versetzung
§ 16 Umbildung einer Körperschaft
§ 17 Rechtsfolgen der Umbildung
§ 18 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
§ 19 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 20 Verteilung der Versorgungslasten
Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
§ 21 Zuweisung
Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 22 Beendigungsgründe
§ 23 Entlassung kraft Gesetzes
§ 24 Entlassung durch Verwaltungsakt
§ 25 Verlust der Beamtenrechte
§ 26 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 27 Dienstunfähigkeit
§ 28 Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 29 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
§ 30 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 31 Einstweiliger Ruhestand
§ 32 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
§ 33 Wartezeit
Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§ 34 Grundpflichten
§ 35 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
§ 36 Weisungsgebundenheit
§ 37 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 38 Verschwiegenheitspflicht
§ 39 Diensteid
§ 40 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
§ 41 Nebentätigkeit
§ 42 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 43 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 44 Teilzeitbeschäftigung
§ 45 Erholungsurlaub
§ 46 Fürsorge
§ 47 Mutterschutz und Elternzeit
§ 48 Nichterfüllung von Pflichten
§ 49 Pflicht zum Schadensersatz
§ 50 Übermittlungen bei Strafverfahren
§ 51 Personalakte
§ 52 Personalvertretung
§ 53 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
§ 54 Beteiligung der Spitzenorganisationen
Abschnitt 7 Rechtsweg
§ 55 Verwaltungsrechtsweg
§ 56 Revision
Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
§ 57 Anwendungsbereich
§ 58 Dienstleistung im Verteidigungsfall
§ 59 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
§ 60 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
§ 61 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
§ 62 Verwendungen im Ausland
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 63 Folgeänderungen
§ 64 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen
1. Statusrechte und – pflichten
2. Zeitgemäße Pflichtenregelung
3. Stärkung der Mobilität
4. Nutzung personeller Ressourcen
II. Beamtenrechtsrahmengesetz
III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu den Absätzen 1 und 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 33
Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Absatz 6
Zu § 39
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 49
Zu § 50
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Abschnitt 7 Rechtsweg
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall
Zu § 57
Zu § 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften
Zu § 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Absätzen 11 und 18
Zu Absatz 13
Zu Absatz 16
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Kosten
E. Preiswirkung
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Drucksache 187/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06
... Mitteilung zur Einrichtung eines Systems für vergleichbare statistische Daten zu Verbrechen, Opfern und Strafjustiz
Drucksache 224/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tschetschenien nach den Wahlen und zur Zivilgesellschaft in Russland
... 12. betont, dass besonderer Wert auf die Aufklärung von Verbrechen gelegt werden muss, die gegen Menschenrechtsaktivisten, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und Personen, die Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtet haben, und deren Angehörige verübt wurden;
Drucksache 484/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens
... C. in der Erwägung, dass Freiheit und Demokratie ungeachtet der teilweise divergierenden Interpretation der heutigen globalen Risiken und Bedrohungen weltweit zu fördern sind und diese gemeinsamen globalen Herausforderungen wie internationale Sicherheit, Beseitigung der Armut, Förderung der Entwicklung, Notwendigkeit weltweiter Abrüstungsbemühungen, Schutz der Menschenrechte, weltweite Gesundheitsrisiken, Umweltprobleme, die Frage der Energieversorgung, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des organisierten Verbrechens sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen bewältigt werden müssen,
Allgemeiner Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und den USA
Politische Dimension des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens: Aufbau einer Aktionsgemeinschaft für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit
Sicherheits - und Verteidigungsfragen EU-USA
Wirtschaftliche und handelspolitische Dimension der Partnerschaft und Vollendung des transatlantischen Marktes bis 2015
Institutioneller Rahmen der Partnerschaft
Drucksache 187/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06
... Kommunikationstechnologien begünstigen Verbrechen wie Menschenhandel und tragen zu ihrer Verbreitung bei.
2 Einleitung
Teil I AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung
1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie
1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede
1.3 Frauen als Unternehmerinnen
1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung
1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen
1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten
Zentrale Aktionen
2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben
2.1 Flexible Arbeitsregelungen
2.2 Ausbau der Betreuungsangebote
2.3 Bessere Vereinbarkeit
Zentrale Aktionen
3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
3.1 Frauen in der Politik
3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen
3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik
Zentrale Aktionen
4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
4.1 Geschlechterbezogene Gewalt
4.2 Menschenhandel
Zentrale Aktionen
5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft
5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur
5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt
5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien
Zentrale Aktionen
6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU
6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15
6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik
Zentrale Aktionen
Teil II politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung
Zentrale Aktionen
Überwachung der Fortschritte
Drucksache 902/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja
... 1. zollt der Arbeit und den Verdiensten von Anna Politkowskaja Respekt, einer hoch anerkannten Enthüllungsjournalistin, die bekannt ist als das Symbol des ehrlichen Journalismus in Russland, die zahlreiche Auszeichnungen, unter anderem den Olof Palme-Preis, erhalten hat und die sich mutig dafür eingesetzt hat, Menschenleben und Menschenwürde zu verteidigen und verschiedene Formen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere in Tschetschenien aufgedeckt sowie objektiv darüber berichtet hat;
Drucksache 375/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
... 41. fordert die Stärkung der WTO-Mechanismen zur Durchsetzung des TRIPS-Abkommens, die zur Bekämpfung des Absatzes gefälschter Produkte und der Verstöße gegen das EU-Patentrecht notwendig sind; erklärt, dass der Schutz des geistigen Eigentums Europas, einschließlich der geographischen Ursprungsbezeichnungen, zu den wichtigsten Themen gehört, mit denen die WTO sich befassen muss; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass ein Patentrechtsbeauftragter der Kommission ab dem 1. April 2006 in Peking tätig sein soll; unterstreicht, dass die die Steuereinkünfte in den Industrieländern negativ beeinflusst werden, wenn gefälschte Waren ins Land gelangen und dass dies dazu beiträgt, das organisierte Verbrechen auf internationaler Ebene zu finanzieren und in allen Ländern den Anreiz für Erfindungen und Innovationen verringert und so eine Gefahr für die beträchtlichen Investitionen der EU-Industrie in High-Tech-Produkte und -dienstleistungen darstellt;
Drucksache 394/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat -Eine bürgernahe Agenda: Konkrete Ergebnisse für Europa KOM (2006) 211 endg.; Ratsdok. 9390/06
... Die Bürger wollen, dass die Arbeit der EU Wirkung zeigt, und zwar jetzt. Gestützt durch Meinungsumfragen zeigen die Debatten im Rahmen von Plan D (D wie Demokratie, Dialog und Diskussion), dass bei den Bürgern Europas ein starker Wunsch nach mehr Engagement der EU auf den verschiedensten Gebieten besteht: bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Bewältigung der Folgen der Globalisierung, der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen sowie der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und der Solidarität.
Mitteilung
2 Einleitung
EINE politische Agenda für Europa, die Ergebnisse verspricht
Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität
Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Erweiterung
- Schwerpunkte.
- Kohärenz.
- Koordinierung.
EIN BUDGET für die Umsetzung des Programms
EIN PARTNERSCHAFTLICHES Europa: Subsidiarität, bessere Rechtsetzung, Offenheit
LÖSUNG INSTITUTIONELLER Fragen
2 Schlussfolgerung
Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 18. ist bestürzt angesichts der Tatsache, dass der britische Vorsitz versäumt hat, ein drittes Treffen des EU-Netzes der Kontaktstellen für die Bereiche Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen1 zu organisieren, da dieses Netz ein unschätzbares Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Ermittlung und der strafrechtlichen Verfolgung internationaler Verbrechen auf nationaler Ebene darstellt;
Der Jahresbericht des Rates
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
Hilfsprogramme allgemein
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
Mainstreaming der Menschenrechte
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
Drucksache 781/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... d) eine rechtswidrige Tat begangen hat, die im Inland als Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 des
Drucksache 911/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Wiederholungstaten von Sexual- oder Gewalttätern
... "(1a) Nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren wegen eines oder mehrerer Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder nach den §§ 250, 251, auch i.V.m. § 252 oder § 255, findet Absatz 1 nur Anwendung, wenn die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzuges ergibt, dass besondere Umstände vorliegen.“
Drucksache 729/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und China (2005/2161(INI))
... " zuerkannt wurde, derzeit zwischen 3 000 und 3 500 Personen aufgrund des Verbrechens der "
Drucksache 901/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
... D. in der Erwägung, dass Migrantinnen oft in erheblichem Maße diskriminiert werden, und zwar auf Grund ihrer Abhängigkeit vom rechtlichen Status ihres Ehemannes gemäß der Richtlinie 2003/86/EG (kein eigener Rechtsstatus, beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, unsicheres Aufenthaltsrecht im Falle einer Witwenschaft, Scheidung usw.), sowie aus Gründen der Mentalität und negativer Stereotype und Praktiken, die aus den Herkunftsländern mitgebracht wurden und in den Gastländern ebenfalls vorherrschen; in der Erwägung, dass sie in einigen Einwanderergemeinschaften erheblichen Problemen wie Ausgrenzung, Zwangsheiraten, Genitalverstümmelungen an Frauen und sogenannten Ehrenverbrechen ausgesetzt sind,
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Zur Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) - eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft – wurden gewisse Anstrengungen unternommen, doch besteht weiterer Handlungsbedarf. So bedarf es weiterer Maßnahmen, um die noch nicht gefassten mutmaßlichen Kriegsverbrecher ausfindig zu machen und gegen die sie unterstützenden Netzwerke vorzugehen. Fortschritte gab es bei der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen durch den Staatsgerichtshof. Die Strafverfolgung auf Ebene der Entitäten muss verbessert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 688/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden KOM (2006) 474 endg.; Ratsdok. 13183/06
... Aktionspläne haben sich auf nationaler und europäischer Ebene zur Verfolgung von Maßnahmen in komplexen Bereichen wie der Terrorismus- oder Verbrechensbekämpfung als erfolgreich erwiesen. Sowohl auf der Konferenz als auch in diesem Grünbuch sind zahlreiche Fragen zu Detektionstechnologien in der Arbeit der Sicherheitsbehörden angesprochen worden. Um Zielvorgaben zu formulieren und die Fortschritte in diesem Bereich zu verfolgen, könnte anhand der Antworten auf die im Grünbuch gestellten Fragen und erforderlichenfalls auf der Grundlage weiterer Konsultationen ein Aktionsplan erstellt werden.
Grünbuch über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden Text von Bedeutung für den EWR
3 Einleitung
I. Normung, Standardisierung und Sicherheitsforschung
1. Normung und Standardisierung
5 Fragen
2. Sicherheitsforschung
5 Frage
II. Bedarf und Lösungen
1. Bedarf und Lösungen aus technologischer Sicht
5 Fragen
1.1 Vielseitige Lösungen
5 Fragen
1.2 Tragbare, mobile Lösungen
5 Fragen
2. Interoperabilität der Systeme4
5 Fragen
3. Integration von Informationen aus verschiedenen Detektionssystemen und Verbesserung der Datenanalyse
5 Fragen
III. Verwendund und Zertifizierung von Instrumenten und Ausrüstungen
1. Best Practice und die Verwendung vorhandener Instrumente und Ausrüstungen
5 Fragen
2. Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken und die Verwendung neuer Instrumente und Ausrüstungen
5 Fragen
3. Einsatz von Data- und Textminingsystemen
5 Fragen
5. Prüfung und Zertifizierung der Qualität von Instrumenten und Ausrüstungen
5 Fragen
IV. Studien5
5 Fragen
V. Umsetzung der Konsultationsergebnisse
1. Intensiver, zielgerichteter öffentlich-privater Dialog über Detektionstechnologien und ihre Anwendung
5 Fragen
2. Aktionsplan
5 Frage
Beiträge zum Grünbuch
Anhang
I. Hintergrundinformationen zum Grünbuch
II. Standardisierung und Austausch personenbezogener Daten
III. Studien
1. Sicherheit von Großveranstaltungen
2. Kooperation und Informationsaustausch zwischen kriminaltechnischen Labors und Instituten für Sicherheitsforschung
3. Detektionstechnologie und Recht
4. Detektionstechnologie und ihr Einsatz in der Praxis
5. Personendetektion und Biometrie
Drucksache 183/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004
... 18. erkennt an, dass die Aktionen der Union bei der Konfliktverhütung und bei friedensschaffenden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, und bekräftigt seine Zusage, gegen Straffreiheit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei anderen gravierenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen unter anderem durch eine Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs;
Drucksache 187/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06
... Mitteilung zur Einrichtung eines Systems für vergleichbare statistische Daten zu Verbrechen, Opfern und Strafjustiz
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... in der Erkenntnis, dass die Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des internationalen organisierten Verbrechens und des Drogenhandels sowie die Bekämpfung des Terrorismus vorrangige Ziele dieses Abkommens sind,
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dieser Vorschrift ist unabhängig von der Zuverlässigkeitsprüfung auf Grund anderer Rechtsnormen zu prüfen. An die Zuverlässigkeit eines Ausländers sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Zuverlässigkeit eines deutschen Staatsangehörigen. Ist der Antragsteller Ausländer, so kann es angezeigt sein die zuständige Ausländerbehörde zu beteiligen. § 5 Abs. 1 nennt die Fälle der absoluten Unzuverlässigkeit. Gegenstand eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat können alle entsprechenden Tatbestände des Strafrechts oder des Nebenstrafrechts sein. Liegt ein derartiger Fall absoluter Unzuverlässigkeit vor, so ist der Antrag für eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 abzulehnen. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist nach § 45 Abs. 1 zurückzunehmen oder nach § 45 Abs. 2 Satz 1 zu widerrufen. Sofern die Erteilung einer Erlaubnis zum Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsgewerbe beantragt wird (§ 21), ist die Zuverlässigkeit darüber hinaus nach allgemeinen gewerberechtlichen Grundsätzen zu prüfen. Hierzu sind regelmäßig auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Von besonderer Bedeutung sind die Fähigkeit und der Wille des Gewerbetreibenden zur Beachtung seiner Aufsichtspflicht gegenüber den für die Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften verantwortlichen Beschäftigten; auf diese Weise wird auch auf eine verantwortungsvolle Ausübung der Weisungsbefugnis gegenüber jugendlichen Auszubildenden oder Arbeitnehmern nach § 3 Abs. 1 geachtet.
Drucksache 181/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Anwendungsbereiches der Sicherungsverwahrung bei gefährlichen jungen Gewalttätern
... "(2) Liegen nach einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren wegen oder auch wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251 des
Drucksache 128/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 - 200456 - vom 3. Februar 2006.
... 54. begrüßt den Aufbau und den offiziellen Arbeitsbeginn der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union(Frontex), und ist überzeugt, dass diese Agentur wesentlich zur Stärkung der Sicherheit der Außengrenzen und zur erfolgreichen Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens beitragen wird;
Drucksache 392/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) KOM (2006) 201 endg.; Ratsdok. 9609/06
... Die e-Zoll-Initiative wird durch das Programm 2013 unterstützt. Die paneuropäische eGovernment-Aktion, nach Maßgabe der Entscheidung Beschlusses 2004/387/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.April 2004 über die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC)4, erfordert Maßnahmen, um die Effizienz der Organisation von Zollkontrollen zu steigern und um einen ungehinderten Datenfluß sicherzustellen, damit die Zollabfertigung effizienter, die Verwaltungslast reduziert, die Betrugsbekämpfung und der Kampf gegen organisierte Verbrechen und Terrorismus verbessert den steuerlichen Interessen gedient, geistiges Eigentum und Kulturerbe geschützt die Warensicherheit, sowie die Sicherheit des internationalen Handels und der Schutz der Gesundheit und der Umwelt verbessert wird. Für diesen Zweck ist die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Zollangelegenheiten äußerst wichtig. Deshalb hat die Kommission die Initiative zur Einführung eines elektronischen, papierlosen Zollbereich in der Gemeinschaft gestartet5.
Drucksache 503/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Protokoll vom 18. März 2004 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung
... (4) Die Organisation wird es nicht zulassen, dass ihre Gebäude oder Räumlichkeiten Personen als Zuflucht dienen, die wegen der Begehung oder des Versuchs der Begehung eines Verbrechens oder eines Vergehens verfolgt werden, die gerade ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen haben, gegen die ein Haftbefehl erlassen worden oder eine Ausweisungsverfügung ergangen ist oder die von den zuständigen Behörden wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind.
Drucksache 70/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz – EuHbG)
... Darüber hinaus ergibt sich eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 73 Nr. 10 GG (internationale Verbrechensbekämpfung).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748
II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004
III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung
B. Besonderer Teil
I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen
IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten
Drucksache 132/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens
... - betont es, dass weitere Korrekturen notwendig sind, insbesondere im Hinblick auf die Vollendung der Reform der öffentlichen Verwaltung; ferner gilt es, das reibungslose Funktionieren des Justizsystems sicherzustellen, eine solide und transparente Grundlage für die Beziehungen zwischen den Bürgern und den Institutionen zu schaffen, Verbrechen und illegalen Handel zu bekämpfen, die Integration der Roma voranzubringen und die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands zu vollenden;
Drucksache 944/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union (2006/2114(INI))
... 10. begrüßt die Verbesserungen bei der Organisation und der Leitung der Polizei- und Sicherheitsdienste im Rahmen der Umsetzung des neuen Gesetzes über das Innenministerium; fordert den Ausbau der auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption - insbesondere an den Grenzen - und des Drogen- und Menschenhandels spezialisierten Polizeieinheiten und fordert ferner Verbesserungen in Bezug auf deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen, eine schnelle Beförderung von herausragenden Beamten und die Bereitstellung einer Ausrüstung, die auf dem neuesten Stand ist; gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, der bulgarischen Polizei Spezialausbildungen und die Unterstützung von Polizeibeamten mit besonderem Sachverstand anzubieten, um den Rückstand bei der Bearbeitung von spektakulären Verbrechen abzubauen und die Machenschaften von Bandenchefs zu bekämpfen
Drucksache 70/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... Auf Grund ihrer Schwerpunkte in Tathandlung und Taterfolg sollen sich typischerweise als Inlandsdelikte darstellende Straftaten regelmäßig nicht zur Auslieferung berechtigen. Eine Ausnahme soll lediglich für Verbrechen und schwere Vergehen transnationaler Dimension gelten, die nach der Art und Weise ihrer Begehung typischerweise keine Rücksicht auf nationale Grenzen nehmen. Zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten sollte in diesen Fällen am Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit festgehalten werden. Bei terroristischen Verfahren und solchen der international agierenden Organisierten Kriminalität wird dies die Auslieferung nicht hindern.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 687/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2006) 481 endg.; Ratsdok. 12677/06
... 12. Erfahrungen aus Europa und den Vereinigten Staaten zeigen, dass frühzeitig ansetzende Programme, insbesondere für benachteiligte Kinder, hohe sozioökonomische Erträge liefern können, und dass die positive Wirkung solcher Programme bis weit in das Erwachsenenalter hinein anhält12. Unter anderem wirken sich diese Programme positiv auf Folgendes aus: schulische Leistungen, Versetzungsaussichten, Beschäftigungsquote, Einkommensniveau, Verhütung von Straffälligkeit, familiäre Beziehungen und Gesundheit. Um jedoch während des gesamten Bildungswegs Benachteiligung entgegenzuwirken, müssen solche Vorschulprogramme durch Follow-up-Maßnahmen ergänzt werden (z.B. Unterstützung des Erlernens von Fremdsprachen und der sozialen Anpassung), da anderenfalls der Nutzen der Programme geschmälert wird. Wird nicht bereits im frühen Kindesalter genügend in die Bildung investiert, fallen durch – weniger effiziente – Fördermaßnahmen in späteren Lebensphasen weitaus höhere Kosten an. Hinzu kommen dann höhere Ausgaben in anderen Bereichen wie Verbrechensbekämpfung, Gesundheitsschutz, Arbeitslosenunterstützung und Sozialfürsorge.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen
2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen
3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen
3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen
3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern
3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern
4. Massnahmen der Europäischen Union
Drucksache 498/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Kleinwaffen und leichten Waffen mit Blick auf die Konferenz zur Überprüfung des UN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Ausrottung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten und die Schaffung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel
... B. in der Erwägung, dass der illegale Waffenhandel den Terrorismus und Drogenhandel versorgt; in der Erwägung, dass er zu Zerstörung und zur Verbreitung von Mord und Korruption führt; in der Erwägung, dass er das organisierte Verbrechen und damit Entführungen und Gewalttaten unterstützt und die öffentliche Sicherheit untergräbt; in der Erwägung, dass er internationalen terroristischen Organisationen, die Demokratie verhindern wollen und Dogmatismus und Intoleranz fördern, Auftrieb gibt,
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... a) wenn die Person in den letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder eines die Berufsausübung betreffenden Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
§ 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
Teil 2 Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
§ 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
§ 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen
§ 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen
Teil 3 Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
§ 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
§ 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen
§ 12 Registrierungsvoraussetzungen
§ 13 Registrierungsverfahren
§ 14 Widerruf der Registrierung
§ 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen
Teil 4 Rechtsdienstleistungsregister
§ 16 Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
§ 17 Löschung der Eintragung
Teil 5 Datenübermittlung und Zuständigkeiten
§ 18 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 19 Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
§ 1 Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
§ 2 Versicherungsberater
§ 3 Gerichtliche Vertretung
§ 4 Vergütung der registrierten Personen
§ 5 Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet
§ 6 Schutz der Berufsbezeichnung
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 11 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 15 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 16 Änderung des Markengesetzes
Artikel 17 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 18 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 19 Änderungen sonstigen Bundesrechts
Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
2. Europarechtliche Vorgaben
3. Rechtslage in Europa
4. Gesellschaftliche Entwicklungen
II. Leitlinien und wesentliche
1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes
2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft
3. Keine abschließende
4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen
6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung
7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen
10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen
11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde
12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland
13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens
14. Wegfall des Bußgeldtatbestands
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Teil 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Teil 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Teil 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Teil 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummern 4 bis 8
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 20
Drucksache 796/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie für die städtische Umwelt (2006/2061(INI))
... 35. betont die Bedeutung der Planung und des Entwurfs von Siedlungen und Hochhäusern für die Verbrechensbekämpfung und ebenso die Bedeutung von öffentlichen Bereichen wie Parkplätze und Verbindungswege z.B.hnhöfen;
Drucksache 184/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen
... - in Kenntnis anderer UN-Instrumente über Gewalt gegen Frauen, wie z.B. die Erklärung von Wien und das Aktionsprogramm vom 25. Juni 19931, die Erklärung vom 20. Dezember 1993 über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen2, die Resolution vom 22. Dezember 2003 zur Beseitigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen3, die Resolution vom 30. Januar 2003 über die Wege zur Bekämpfung von Verbrechen gegen Frauen wegen verletzter Ehre4, die Resolution vom 2. Februar 1998 zur Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen5, die Berichte der UN-Sonderberichterstatter des Hohen Kommissars für Menschrechte über Gewalt gegen Frauen, die Allgemeine Empfehlung Nr. 19 des Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (CEDAW)6,
Drucksache 70/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG )
... "Auf Grund ihrer Schwerpunkte in Tathandlung und Taterfolg sollen sich typischerweise als Inlandsdelikte darstellende Straftaten regelmäßig nicht zur Auslieferung berechtigen. Eine Ausnahme soll lediglich für Verbrechen und schwere Vergehen transnationaler Dimension gelten, die nach der Art und Weise ihrer Begehung typischerweise keine Rücksicht auf nationale Grenzen nehmen. Zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten sollte in diesen Fällen am Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit festgehalten werden. Bei terroristischen Verfahren und solchen der international agierenden Organisierten Kriminalität wird dies die Auslieferung nicht hindern.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG
3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG
4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG
7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG
8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG
Drucksache 905/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum 50. Jahrestag der ungarischen Revolution von 1956 und ihrer historischen Bedeutung für Europa
... 4. fordert alle demokratischen Länder auf, die Verbrechen aller totalitären Regime klar zu verurteilen;
Drucksache 176/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
... unter Bezugnahme auf Artikel 9, dass der Zugang zu Fundstellendatensätzen der Nationalen Fingerabdruckdatei (FAED) nach Artikel 9 auf der Grundlage des derzeitigen innerstaatlichen Rechts gewährt wird, um den zuständigen Dienststellen die Fahndung nach und die Identifizierung von Tätern bei Verbrechen und Vergehen oder den Vorbereitungshandlungen dazu sowie die Verfolgung von Straftaten zu erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Entwurf
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Artikel 1 Grundsätze
Kapitel 2 DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Artikel 2 Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien
Artikel 3 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen
Artikel 4 Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen
Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 6 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 7 Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen
Artikel 8 Daktyloskopische Daten
Artikel 9 Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten
Artikel 10 Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen
Artikel 11 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung
Artikel 12 Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern
Artikel 13 Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen
Artikel 14 Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 15 Nationale Kontaktstelle
Kapitel 3 Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 16 Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Artikel 17 Flugsicherheitsbegleiter
Artikel 18 Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 19 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Kapitel 4 Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration
Artikel 20 Dokumentenberater
Artikel 21 Aufgaben der Dokumentenberater
Artikel 22 Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen
Artikel 23 Unterstützung bei Rückführungen
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Artikel 24 Gemeinsame Einsatzformen
Artikel 25 Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr
Artikel 26 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 27 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 28 Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
Artikel 29 Schutz und Beistand
Artikel 30 Allgemeine Haftungsregelung
Artikel 31 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 32 Dienstverhältnisse
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Artikel 33 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Artikel 34 Datenschutzniveau
Artikel 35 Zweckbindung
Artikel 36 Zuständige Behörden
Artikel 37 Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten
Artikel 38 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Artikel 39 Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung
Artikel 40 Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz
Artikel 41 Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 42 Erklärungen
Artikel 43 Ministerkomitee
Artikel 44 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 45 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 46 Kosten
Artikel 47 Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften
Artikel 48 Ratifikation, Annahme, Genehmigung
Artikel 49 Verwahrer
Artikel 50 Inkrafttreten
Artikel 51 Beitritt
Artikel 52 Kündigung
Anlage 1 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Anlage 2 zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gemeinsame Erklärung
I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
II. Das Königreich Belgien erklärt
III. Das Königreich Spanien erklärt
IV. Die Französische Republik erklärt
V. Das Königreich der Niederlande erklärt
VI. Die Republik Österreich erklärt
VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:
Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Kapitel 2 DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam
Zu Artikel 18
„II. Das Königreich Belgien erklärt
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Kapitel 5 Weitere Formen der Zusammenarbeit
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
Zu Artikel 39
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Kapitel 8 Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Zu Artikel 42
Zu Artikel 43
Zu Artikel 44
Zu Artikel 45
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 48
Zu Artikel 49
Zu Artikel 50
Zu Artikel 51
Zu Artikel 52
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Drucksache 660/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
... Ermittlungsverfahren könnten effizienter geführt werden, wenn für Zeugen eine Erscheinens- und Aussagepflicht bei der Polizei bestünde. Die Strafverfolgungsbehörden haben es nicht selten mit wankelmütigen und bedrohten Zeugen zu tun, deren Aussagebereitschaft – auch bei der Polizei – gefördert werden sollte. Für den Ermittlungserfolg kann es entscheidend sein, wenn gerade solche Zeugen so frühzeitig wie möglich vernommen werden und schon bei der ersten Vernehmung weiterführende Angaben machen. Die Effektivität der Strafverfolgung bedingt, dass bei der Vernehmung von Zeugen auch das Erfahrungswissen der Polizei umfassend nutzbar gemacht wird. Insbesondere bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität müssen die verfügbaren kriminaltaktischen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden. Einer frühzeitigen Erstvernehmung durch die Polizei kommt insbesondere dann Bedeutung zu wenn besonderes polizeiliches Erfahrungswissen nutzbar zu machen ist oder etwa auf Datenbestände und Erkenntnisse aus der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, zurückgegriffen werden muss. In die kleinere und mittlere Kriminalität betreffenden Ermittlungsverfahren erscheinen zudem auch weniger bedeutsame, aber dennoch letztlich von der Staatsanwaltschaft zu vernehmende Zeugen oftmals auf polizeiliche Ladung aus Bequemlichkeit, wegen damit verbundener Kosten oder wegen des erforderlichen Zeitaufwands nicht. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich der Neuregelung werden Fälle sein, in denen die sachleitende Staatsanwaltschaft noch nicht genügend Kenntnis von dem Sachverhalt hat. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft nach § 163a Abs. 6 StPO-E die Polizei beauftragen bzw. ersuchen, den Zeugen zu laden, ohne dass dafür in jedem Einzelfall nötig wäre, dass die Staatsanwaltschaft vor dem Auftrag bzw. Ersuchen von der Polizei umfassend über den Verfahrensstand informiert würde. Eine Erscheinenspflicht bei der Polizei dürfte sich in den genannten Anwendungsfällen der Neuregelung schon deshalb beschleunigend, entlastend und Kosten senkend auswirken, weil derartige Zeugen – einmal erschienen – in aller Regel aussagebereit sind. Besteht zugleich eine Aussagepflicht bei der Polizei, wird der Entlastungseffekt verstärkt.
Drucksache 629/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... (3) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildiensts oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
Drucksache 362/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn
... (3) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) oder des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Verbrechens, einer Impfung oder ähnlicher Vorkommnisse zahlt, können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.
Drucksache 219/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind
... E. in der Erwägung, dass die Union zur Erreichung einer Null-Toleranz im Bereich des Menschenhandels einige klar erkennbare und glaubwürdige Ziele festlegen sollte wie die Halbierung der Anzahl der Opfer des Menschenhandels innerhalb der nächsten 10 Jahre; jedoch in der Erwägung, dass selbstverständlich das übergeordnete Ziel in der schnellstmöglichen und vollständigen Beseitigung dieser Form eines schlimmen Verbrechens und grober Verletzung der Menschenrechte besteht,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.