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177 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vereinfachungsgründen"


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Drucksache 641/06

... Aus Vereinfachungsgründen beschränken sich die Anlagen 1 und 2, in denen die Beziehungswerte für alle durch 1 000 DM teilbaren Wirtschaftswerte angegeben sind, auf Wirtschaftswerte bis zu 84 000 DM. Bei höheren Wirtschaftswerten ergibt sich immer ein Gesamteinkommen oberhalb der Zuschussgrenze nach § 32 Abs. 1 ALG, so dass im Regelfall kein Anspruch auf Beitragszuschuss entstehen kann. Bei Betrieben der Gruppe 2 nach § 32 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ALG ist dabei berücksichtigt, dass ein außerbetriebliches Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen von wenigstens fünf Sechsteln der Bezugsgröße vorhanden sein muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative Keine

E. Sonstige Kosten

F. Relevanzprüfung

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Anlage 2
(zu § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Anlage 3
(zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Anlage 4
(zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu § 1

2. Zu § 2

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Kosten für die Wirtschaft

V. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 77/05

unbilliger Härte oder Vereinfachungsgründen auf eine Steuererhebung verzichtet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zweite Verordnung

Vom ... 2005

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

C. Finanzieller Teil

D. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 2/05

... Gemäß Absatz 2 können den Beigeladenen Termine aus Vereinfachungsgründen durch öffentliche Bekanntmachung im Klageregister mitgeteilt werden. Vorbilder einer Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung in Massenverfahren finden sich in den §§ 69 Abs. 2 Satz 3, 74 Abs. 5 VwVfG. In Abweichung zu den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die eine öffentliche Bekanntmachung erst ermöglichen, wenn mindestens 50 Zustellungen vorzunehmen sind, soll den Gerichten im Musterverfahren keine feste Zahl vorgeschrieben werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Gerichte an dieser Zahl orientieren werden. Die öffentliche Bekanntmachung setzt eine Mitwirkung der Kenntnisnahme durch die Beteiligten voraus. Daher erscheint eine Verlängerung der Ladungsfrist des § 217

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vorbemerkung

II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen

1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite

2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht

3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen

III. Lösungskonzept

1. Ausschließlicher Gerichtsstand

2. Ausgestaltung des Musterverfahrens

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Artikel 2
(Änderung der Zivilprozessordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
(Änderung des Gerichtskostengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 5
(Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Artikel 6
(Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 7
(Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)

Artikel 8
(Änderung des Börsengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 9
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 394/05

... Für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die im Jahr 2005 erstmals zugelassen oder nachgerüstet wurden, erhalten die Halter die Förderung bei Einhaltung der Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 in vollem Umfange. Sie beginnt abweichend von den Absätzen 1 und 2 frühestens am 1. Januar 2006. Aus Vereinfachungsgründen ist vorgesehen, die Steuerbefreiung dem in den Fahrzeugpapieren am 1. Januar 2006 eingetragenen Fahrzeughalter zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt:

§ 3c
Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen

3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

§ 9a
Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor

4. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:

Artikel 2
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 632/05

... Aus Vereinfachungsgründen beschränken sich die Anlagen 1 und 2, in denen die Beziehungswerte für alle durch 1 000 DM teilbaren Wirtschaftswerte angegeben sind, auf Wirtschaftswerte bis zu 97 000 DM. Bei höheren Wirtschaftswerten ergibt sich immer ein Gesamteinkommen oberhalb der Zuschussgrenze nach § 32 Abs. 1 ALG, so dass im Regelfall kein Anspruch auf Beitragszuschuss entstehen kann. Bei Betrieben der Gruppe 2 nach § 32 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ALG ist dabei berücksichtigt, dass ein außerbetriebliches Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen von wenigstens fünf Sechsteln der Bezugsgröße vorhanden sein muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Relevanzprüfung

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu § 1

2. Zu § 2

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte

IV. Kosten für die Wirtschaft

V. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 196/05

... Wird ein Gegenstand veräußert, den die Schule für den satzungsgemäßen Bedarf erworben oder eingeführt hat und für dessen Erwerb oder Einfuhr ihr eine Entlastung von der Umsatzsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 3 Absatz 1 oder Artikel 4 gewährt worden ist, so ist der Teil der Umsatzsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer, der dem Veräußerungspreis entspricht, an das Bundesamt für Finanzen abzuführen. Der abzuführende Steuerbetrag kann aus Vereinfachungsgründen durch Anwendung des im Zeitpunkt der Veräußerung für die Lieferung des Gegenstandes geltenden Steuersatzes ermittelt werden. Artikel 3 Absatz 4 gilt entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Abkommen

Kapitel 1
Gebäude und Ausstattung der Schule

Artikel 1

Kapitel 2
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel 3
Schlussbestimmung

Artikel 13

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 710/04 (Beschluss)

... Aus Vereinfachungsgründen erscheint es für Betriebe, die einen Antrag nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz stellen, angebracht, die Vergütung bei der Mineralölsteuer an die beantragten Flächen zu orientieren und auf einen Einzelnachweis des versteuerten Gasöls zu verzichten. Betriebe, die keinen Antrag nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz stellen, müssen ihre Flächen anderweitig nachweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau

I. Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes

II. Prüfung der untergesetzlichen Regelungen der Baustellenverordnung auf Vereinfachung und unter Bürokratieabbaugesichtspunkten

III. Wasser- und Bodenverbände auch in privater Rechtsform

IV. Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht

V. Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagerungsverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung

VI. Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen

VII. Vereinfachte Deklaration von Altholz

VIII. Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zusätzliche Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

IX. Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie

X. Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

XI. Entbürokratisierung im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattung

XII. Vereinheitlichung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz von Krankheitserregern


 
 
 


Drucksache 894/04

... - Um zu vermeiden, dass in vielen Fällen Rentner der Jahrgänge ab 1940 vom 1. Januar 2005 an zunächst mit dem Beitragszuschlag für Kinderlose belastet werden, weil sie den Nachweis nicht sofort erbracht haben oder erbringen konnten, werden im Wege einer Übergangsregelung die erhöhten Beiträge für alle diese Rentner erst zusammen mit dem Beitrag für den Monat April 2005 erhoben. Die Übergangsregelung lässt die Zuschlagspflicht ab 1. Januar 2005 unberührt. Dabei wird für die Monate Januar. bis März 2005 aus Vereinfachungsgründen für diese Monate auf die beitragspflichtige Rente im April 2005 abgestellt. Die Abgeltungsregelung berücksichtigt, dass bei Rentnern wegen des in aller Regel gleich hohen Bezuges der Rente in den Monaten Januar bis April 2005 die Bemessungsgrundlage für den Beitragszuschlag einheitlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/04




Bericht

I. Ausgangslage: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001

II. Stellungnahme der Bundesregierung

III. Aussagen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 1 BvR 1629/94

IV. Umsetzung des Urteils in der Sozialen Pflegeversicherung

V. Zur Gesetzlichen Rentenversicherung

VI. Zur gesetzlichen Krankenversicherung

VII. Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

VIII. Zur Arbeitsförderung Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

IX. Bessere Rahmenbedingungen für das Leben mit Familien - Berücksichtigung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen durch eine bereichsübergreifende Familienpolitik


 
 
 


Drucksache 709/04

... Aus Vereinfachungsgründen erscheint es für Betriebe, die einen Antrag nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz stellen, angebracht, die Vergütung bei der Mineralölsteuer an die beantragten Flächen zu orientieren und auf einen Einzelnachweis des versteuerten Gasöls zu verzichten. Betriebe, die keinen Antrag nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz stellen, müssen ihre Flächen anderweitig nachweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

Artikel 5
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 6
Änderung der Altölverordnung

Artikel 7
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 8
Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Artikel 9
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 14
Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter

Artikel 16
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)

Artikel 17
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)

Artikel 18
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)

Artikel 19
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)

Artikel 20
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 21
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)

Artikel 22
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)

Artikel 23
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 24
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 25
Änderung der Heimpersonalverordnung

Artikel 26
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 27
Änderung der Baunutzungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 30
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 31
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Artikel 7 und 8
(Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)

Artikel 9
(Verpackungsverordnung)

Artikel 10
(Transportgenehmigungsverordnung)

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikeln 16

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 66/16 PDF-Dokument



Drucksache 76/16 PDF-Dokument



Drucksache 83/17 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 151/14 PDF-Dokument



Drucksache 207/11 PDF-Dokument



Drucksache 207/18 PDF-Dokument



Drucksache 232/17 PDF-Dokument



Drucksache 296/16 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 401/17 PDF-Dokument



Drucksache 424/17 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 431/18 PDF-Dokument



Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 436/14 PDF-Dokument



Drucksache 463/14 PDF-Dokument



Drucksache 470/18 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 543/16 PDF-Dokument



Drucksache 552/19 PDF-Dokument



Drucksache 567/1/17 PDF-Dokument



Drucksache 587/17 PDF-Dokument



Drucksache 589/10 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Drucksache 682/09 PDF-Dokument



Drucksache 740/13 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.