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"Verhaltenskodex"


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0693/04
0049/03
0155/03B
0715/03
0715/03B
Drucksache 258/09

... 61. begrüßt in dem Zusammenhang die Annahme des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern1, der den Verhaltenskodex für Rüstungsexporte zu einem rechtsverbindlichen Instrument macht; begrüßt weiterhin, dass es den EU-Mitgliedstaaten überlassen bleibt, individuell noch schärfere Maßnahmen zu erlassen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/09




Allgemeine Überlegungen

Europäische Sicherheitsinteressen

Europäische Sicherheitsbestrebungen

Entwicklung der Sicherheitsstrategie Europas

Beziehungen zu Russland

Aufbau der Kapazitäten Europas

Notwendigkeit neuer Strukturen

Notwendigkeit eines neuen Geistes


 
 
 


Drucksache 138/09

... 6. erkennt an, dass eine Reihe von Delegationen in Genf nicht hinreichend darauf vorbereitet sind, sich an den Menschenrechtsverhandlungen angemessen zu beteiligen, und deshalb die Formulierung ihrer Standpunkte den führenden Kräfte innerhalb ihrer Gruppe überlassen; stellt dennoch fest, dass diesem Trend in Bezug auf einige wichtige Fragen, wie den Verhaltenskodex für Sonderverfahren und die Situation in Darfur, insbesondere in der asiatischen und der afrikanischen Gruppe wirksam entgegengewirkt wurde; betont gleichzeitig, dass die Standpunkte, die gemeinsam von der EU und den Beitrittsländern vertreten wurden, sehr zur Blockmentalität beigetragen haben; fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über Abstimmungsmuster bei Menschenrechtsthemen in den Vereinten Nationen vorzulegen und darin zu analysieren, wie diese durch die Politik der Europäischen Union, der EU-Mitgliedstaaten und anderer Blöcke beeinflusst wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/09




Gesamtbewertung der ersten drei Tätigkeitsjahre des UNHRC

2 Sonderverfahren

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des UNHRC

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Die Rolle der Europäischen Union im UNHRC


 
 
 


Drucksache 233/09

... 13. begrüßt die Investitionen des chinesischen Staatsfonds und staatlicher chinesischer Unternehmen in der Europäischen Union, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Wachstum beitragen, zum beiderseitigen Nutzen sind und für ausgewogene Investitionsströme sorgen; weist jedoch auf die Undurchsichtigkeit der chinesischen Finanzmärkte hin; betont, dass zumindest ein Verhaltenskodex eingeführt werden muss, der die Transparenz chinesischer Investitionsvorgänge auf dem EU-Markt gewährleistet; fordert die Europäische Union und China auf, ihre jeweiligen Märkte in gleichem Maße für Investitionen des Partners zu öffnen und gleichzeitig Transparenzvorschriften einzuführen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/09




2 Allgemeines

2 Marktzugang

Hemmnisse, Normen

3 Rohstoffe

Staatliche Beihilfen

Öffentliches Auftragswesen

3 Währung

Präsenz und Hilfe der Europäischen Union

Energie, nachhaltige Energiewirtschaft

3 Finanzdienstleistungen

Freier und fairer Handel

Anti -Dumping-Maßnahmen/Marktwirtschaftsstatus

Rechte des geistigen Eigentums und Produktfälschungen

3 Zoll

Soziale und ökologische Auswirkungen

Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 183/09

... " (Verhaltenskodex).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Artikel 1
Zweck des Vertrags

Artikel 2
Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stellen

Artikel 4
Ebenen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 6
Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Datenschutz

Artikel 9
Gemischte Kommission

Artikel 10
Änderung des Vertrags und Anlagen

Artikel 11
Durchführung des Vertrags

Artikel 12
Registrierung des Vertrags

Artikel 13
Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 14
Kündigung des Vertrags

Anlage zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

A Bundesrepublik Deutschland

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags

II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

B Republik Bulgarien

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik

II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur

III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:

IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen

V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien

2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit


 
 
 


Drucksache 324/09

... 19. fordert nachdrücklich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Verhaltenskodex der Europäischen Union in Bezug auf die Arbeitsteilung bei der Entwicklungszusammenarbeit anwenden, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsausgaben und die Programme besser koordiniert sind und die Länder stärker im Vordergrund stehen, die bislang bei den Hilfen leer ausgegangen sind, einschließlich der Länder, die sich in einer Krise befinden, und fragiler Staaten;



Drucksache 548/09

... 44. betont die Bedeutung ethischer Grundsätze für die Einstellung von Personal aus Drittstaaten, insbesondere von Angehörigen der Gesundheitsberufe, und fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keinen Verhaltenskodex für internationale Einstellungen aufgestellt haben, auf, dies nachzuholen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/09




Prioritäre Aktionen

Europäische Sozialmodelle

Sozial - und beschäftigungspolitische Maßnahmen

3 Einwanderung

Die EU und ihre Außenbeziehungen

3 Strukturfonds

Instrumentelle Aktionen

Sozialer und ziviler Dialog

EU -Recht

Offene Koordinierungsmethode OKM


 
 
 


Drucksache 217/09

... Die EU wird diese Strategie im Geiste der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Hilfe und dem EU-Verhaltenskodex über die Arbeitsteilung umsetzen: Entwicklung effektiver Koordinationsmechanismen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/09




1. Einleitung

2. Begründung

2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen

2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus

2.3. Internationale Katastrophenvorsorge

2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge

3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern

3.1. Ziele

3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise

4. Prioritäre Interventionsbereiche

4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben

4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern

4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen

4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren

4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten

5. Umsetzung der Strategie

5.1. Prioritäten bei der Umsetzung

5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung

5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24


 
 
 


Drucksache 317/09

... 7. ist der Ansicht, dass harmonisierte Bestimmungen für die Kennzeichnung von Videospielen dazu führen, dass die Kennzeichnungssysteme bekannter werden, und gleichzeitig das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes fördern; begrüßt deshalb die Tätigkeit des Rates und der Kommission zur Förderung der Annahme EU-weiter Kennzeichnungsregelungen für Videospiele und zur Schaffung eines freiwilligen Verhaltenskodexes für interaktive Spiele, die Kinder als Zielgruppe haben;



Drucksache 504/09

... - unter Hinweis auf den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, die umfassenden Sicherheitsabkommen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und ihre Zusatzprotokolle, das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial, das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen, den Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper, den Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START I), der 2009 auslaufen wird, und den Vertrag zur Reduzierung strategischer Offensivwaffen (SORT),



Drucksache 292/08 (Beschluss)

... Europäischen Verhaltenskodexes für Clearing und Settlement



Drucksache 264/08

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren (Nichtverabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts durch den Rat mit der Folge, dass der Rat den Verhaltenskodex nicht zu einem verbindlichen Rechtsinstrument macht)



Drucksache 769/1/08

... 3. Der Anspruch der Kommission, den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik gegenüber den Gebietskörperschaften durchzusetzen, wird aus Sicht des Bundesrates jedoch mit Vorbehalt gesehen. Die Entwicklungszusammenarbeit der Gebietskörperschaften zeichnet sich durch eine sehr große Individualität aus und wird im Wesentlichen von langjährigen gewachsenen Beziehungen, persönlichen Verbindungen sowie natürlich von Kompetenzen und Bedürfnissen der jeweiligen Partner bestimmt. Diese Individualität ist einer der wesentlichen Gründe für den Erfolg und auch die Langfristigkeit der Partnerschaften.



Drucksache 35/1/08

... 6. Der Bundesrat begrüßt die grundlegende Aussage der Kommission, dass im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Regulierung für alle Bereiche eine eingehende Folgenabschätzung verschiedener Politikoptionen vorgenommen wird und dass nicht über den Mehrwert einer etwaigen Richtlinie entschieden werden kann, bevor die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung aufgrund von Konsultationen mit den betroffenen Interessengruppen vorliegen. In Anbetracht dieser Grundsätze fordert der Bundesrat, nicht schon vor Abschluss der Konsultationen zur Integration der Hypothekarkreditmärkte eine Richtlinie gegenüber einem Verhaltenskodex zu favorisieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/1/08




1. Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen:

Ziffer 3.2 Das Produktangebot erweitern

Ziffer 3.3 Das Verbrauchervertrauen erhöhen

Ziffer 3.4 Die Kundenmobilität fördern

Ziffer 4.1 Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln

- Zu Abschnitt: Vorzeitige Rückzahlung

- Zu Abschnitt: Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern

- Zu Abschnitt: Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern

Ziffer 4.2 Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung

Ziffer 4.5. Weitere Untersuchungen


 
 
 


Drucksache 262/08

... – in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. Mai 2007 zu einem EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/08




Allgemeine Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 799/08

... Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es keine einheitliche öffentliche Offenlegung von Staatsfonds (Sovereign Wealth Funds) gibt, begrüßt das Europäische Parlament die Initiative des Internationalen Währungsfonds, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen internationalen Verhaltenskodex für Staatsfonds ausarbeiten soll; vertritt die Ansicht, dass ein solcher Verhaltenskodex in gewisser Weise zu einer Entmystifizierung der Tätigkeiten von Staatsfonds beitragen würde; fordert die Kommission auf, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt der geforderten Vorschläge

Hedge Fonds und Private Equity

Konkret zu Hedge Fonds

Optionsvereinbarungen gelten sollten.

Konkret zu Private-Equity


 
 
 


Drucksache 684/08

... 47. stellt fest, dass es sich bei Waffenembargos um Sanktionen handelt, mit denen die Lieferung von Waffen und militärischen Ausrüstungsgütern in Konfliktgebiete oder an Regime gestoppt werden soll, die diese wahrscheinlich zur internen Repression oder zu Angriffen gegen einen anderen Staat verwenden würden, wie im Verhaltenskodex für Rüstungsexporte dargelegt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/08




Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU

Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie

Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft

Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen

Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?

Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus

Für eine kombinierte Sanktionspolitik

Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 87/08

... 7. besteht darauf, dass das nach den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhängte Waffenembargo der Europäischen Union gegenüber China aufrecht erhalten wird bis entscheidende Fortschritte im Bereich der Menschenrechte erzielt sind; erinnert die EU-Mitgliedstaaten daran, dass der EU-Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren die Achtung der Menschenrechte im endgültigen Zielland solcher Ausfuhren als ein Kriterium einschließt;



Drucksache 47/08

... Verhaltenskodex

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/08




Mitteilung

1. Hintergrund

1.1. Kreative Online-Inhalte

1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

1.3. Zweck dieser Mitteilung

2. Herausforderungen und Vorschläge

2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte

2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte

2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme

2.4. Legale Angebote und Piraterie

3. Fazit

Anhang
Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte

Gebietsübergreifende Lizenzierung

Legale Angebote und Piraterie


 
 
 


Drucksache 292/1/08

... Europäischen Verhaltenskodexes für Clearing und Settlement



Drucksache 596/08

... 47. fordert alle Nutzer des Weltraums auf, ihre Satelliten, einschließlich militärischer Satelliten, als Maßnahme zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei der Weltraumsicherheit zu registrieren; unterstützt den Rat, der sich für einen umfassenden EU-Verhaltenskodex für Weltraumobjekte einsetzt; fordert, dass dieser Kodex in ein rechtsverbindliches Instrument umgewandelt wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/08




Allgemeine Überlegungen

Eigenständige Beurteilung der Bedrohungslage

Erdbeobachtung und Aufklärung

Navigation – Ortung – Zeitbestimmung

2 Telekommunikation

2 Weltraumüberwachung

Satellitengestützte Frühwarnsysteme gegen ballistische Flugkörper

Fernmelde - und elektronische Aufklärung

Eigenständiger Zugang zum Weltraum und internationales Umfeld

2 Governance

2 Finanzierung

Schutz der Weltrauminfrastruktur

Internationaler Rechtsrahmen für die Nutzung des Weltraums

Transatlantische Zusammenarbeit bei der Weltraumpolitik und Raketenabwehr

Sonstige internationale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 769/08 (Beschluss)

... 2. Der Anspruch der Kommission, den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik gegenüber den Gebietskörperschaften durchzusetzen, wird aus Sicht des Bundesrates jedoch mit Vorbehalt gesehen. Die Entwicklungszusammenarbeit der Gebietskörperschaften zeichnet Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Der Versuch der Kommission, die entwicklungspolitischen Maßnahmen der Gebietskörperschaften in ein europäisches Rahmenkonzept und damit auch in die EU-Entwicklungspolitik einzubinden, ist zwar sinnvoll, kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn die Gebietskörperschaften nicht funktionalisiert und in ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen überreguliert werden. Außerdem muss den besonderen Bedürfnissen, Stärken und Kompetenzen der Gebietskörperschaften sowie besonderen Bedingungen (z.B. langjährige existierende Partnerschaften) Rechnung getragen werden. Dies gilt auch für Maßnahmen der Berichterstattung.



Drucksache 394/08

... 104. begrüßt, dass in den Vereinten Nationen die Arbeit zur Erreichung eines einheitlichen Verhaltensstandards für alle Kategorien des an friedenssichernden Missionen beteiligten Personals begonnen hat; stellt fest, dass im Aktionsplan der Task Force die Erfordernis dargelegt ist, dass sechs Grundprinzipien in allen Verhaltenskodizes des Ständigen Interinstitutionellen Ausschusses (Inter-Agency Standing Committee) enthalten sein müssen, einschließlich eines Prinzips, durch das sexuelle Handlungen mit Personen unter achtzehn Jahren verboten sind, ungeachtet des lokal geltenden Volljährigkeitsalters oder Schutzalters; begrüßt, dass dieser Verhaltenskodex nun für das gesamte friedenssichernde und humanitäre Personal der Vereinten Nationen gilt; begrüßt die Schaffung von Personal Conduct Units innerhalb der VN-Missionen in Burundi, Cote d’Ivoire, der Demokratischen Republik Kongo und Haiti, um Beschuldigungen zu untersuchen und Opfern zu helfen; erwartet die uneingeschränkte Anwendung des Verhaltenskodex in allen VN-Vertretungen und auch gegebenenfalls die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen gegen das Personal, das erwiesenermaßen Kinder vergewaltigt oder sexuell ausgenutzt hat:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 401/08

... 2005 verabschiedete die Kommission die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, in denen die Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Forschern, ihren Arbeitgebern und ihren Geldgebern dargelegt sind sowie Möglichkeiten, die Einstellung fairer und transparenter zu gestalten. Das 2005 verabschiedete Paket zu "

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Drucksache 401/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Fortschritte und Perspektiven

3. Partnerschaftliche Massnahmen

4. Massnahmen in den vier zentralen Bereichen

4.1. Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

4.2. Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

4.3. Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.4. Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher

5. Umsetzung der Partnerschaft


 
 
 


Drucksache 878/08

... " werden von Anlegern, Kreditnehmern, Emittenten und Regierungen genutzt und spielen somit auf den Finanzmärkten eine große Rolle. 2006 legte die Kommission ihren Regulierungsansatz für Ratingagenturen1 fest und erklärte, dass sie die Entwicklungen in diesem Bereich sehr genau verfolgen werde. In der EU tätige Ratingagenturen fallen hauptsächlich unter den Verhaltenskodex der International Organisation of Securities Commissions (IOSCO)2, der auf der freiwilligen Einhaltung basiert und unterliegen einer jährlichen Bewertung durch den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden ("

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Drucksache 878/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

1.4. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Instruments

2.4. Komitologie

2.5. Inhalt des Vorschlags

2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2

2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C

2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7

2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E

2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31

2.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung von Ratings

Titel II
Abgabe von Ratings

Artikel 5
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 6
Mitarbeiter

Artikel 7
Ratingmethoden

Artikel 8
Bekanntgabe und Präsentation von Ratings

Artikel 9
Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen

Artikel 10
Transparenzbericht

Artikel 11
Gebühren

Titel III
Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit

Kapitel I
Registrierungsverfahren

Artikel 12
Registrierungspflicht

Artikel 13
Registrierungsantrag

Artikel 14
Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden

Artikel 15
Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur

Artikel 16
Registrierungsgebühr

Artikel 17
Widerruf der Registrierung

Kapitel II
CESR und zuständige Behörden

Artikel 18
Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)

Artikel 19
Zuständige Behörden

Artikel 20
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 21
Aufsichtsmaßnahmen

Artikel 22
Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt

Kapitel III
Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden

Artikel 23
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 24
Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort

Artikel 25
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen

Artikel 26
Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden

Artikel 27
Vermittlung

Artikel 28
Berufsgeheimnis

Kapitel IV
Zusammenarbeit mit Drittländern

Artikel 29
Vereinbarung über Informationsaustausch

Artikel 30
Offenlegung von Informationen

Titel IV
Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung

Artikel 31
Sanktionen

Artikel 32
Änderungen der Anhänge

Artikel 33
Ausschussverfahren

Artikel 34
Bericht

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 35
Übergangsbestimmung

Artikel 36
Inkrafttreten

Anhang I
Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten

Abschnitt
A Organisatorische Anforderungen

Abschnitt
B Operationelle Anforderungen

Abschnitt
C Vorschriften für Mitarbeiter

Abschnitt
D Vorschriften für die Präsentation von Ratings

I. Allgemeine Pflichten

II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente

Abschnitt
E Angaben

I. Allgemeine Angaben

II. Regelmäßige Angaben

III. Transparenzbericht

Anhang II
für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen


 
 
 


Drucksache 345/08

... "Verhaltenskodex" Vereinbarungen oder Vorschriften über das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne geschäftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben;

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Drucksache 345/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 3
Verbot unlauteren Wettbewerbs

§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen.

§ 5a
Irreführung durch Unterlassen

Anhang
(zu § 3 Abs. 3)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Grundzüge der Richtlinie

1. Anwendungsbereich

2. Wesentlicher Inhalt

III. Grundzüge des geltenden Rechts

IV. Umsetzungsbedarf

1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie

2. Artikel 2 Definitionen

3. Artikel 3 Anwendungsbereich

4. Artikel 4 Binnenmarkt

5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken

6. Artikel 6 Irreführende Handlungen

7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen

8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung

9. Artikel 10 Verhaltenskodizes

10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:

11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien

12. Artikel 17 Information

13. Artikel 18 Änderung

14. Artikel 19 Umsetzung

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Bürokratiekosten

X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu § 5a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu § 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Anhang Nr. 1

Zu Anhang Nr. 2

Zu Anhang Nr. 3

Zu Anhang Nr. 4

Zu Anhang Nr. 5

Zu Anhang Nr. 6

Zu Anhang Nr. 7

Zu Anhang Nr. 8

Zu Anhang Nr. 9

Zu Anhang Nr. 10

Zu Anhang Nr. 11

Zu Anhang Nr. 12

Zu Anhang Nr. 13

Zu Anhang Nr. 14

Zu Anhang Nr. 15

Zu Anhang Nr. 16

Zu Anhang Nr. 17

Zu Anhang Nr. 18

Zu Anhang Nr. 19

Zu Anhang Nr. 20

Zu Anhang Nr. 21

Zu Anhang Nr. 22

Zu Anhang Nr. 23

Zu Nummer 24

Zu Anhang Nr. 25

Zu Anhang Nr. 26

Zu Anhang Nr. 27

Zu Anhang Nr. 28

Zu Anhang Nr. 29

Zu Anhang Nr. 30

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb


 
 
 


Drucksache 401/1/08

... Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern

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Drucksache 401/1/08




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 145/08

... 9. fordert die Kommission auf, den Prozess der Vorbereitung der künftigen Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER), in der gemeinsame Leitlinien und ein gemeinsamer Verhaltenskodex zur Verbesserung der

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Drucksache 145/08




Anlage n
und Geräte

Energieeffizienzanforderungen an Gebäude

Stromerzeugung - und -verteilung

2 Verkehr

Finanzielle Regelungen und Regionalpolitik

2 Besteuerung

2 Verhaltensänderungen

2 Städte

Die Weltebene


 
 
 


Drucksache 476/08

... EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik



Drucksache 996/1/08

... 9. Wie im Grünbuch gefordert, müssen bei der Anwerbung von Fachkräften ethische Grundsätze beachtet werden: So sollten beispielsweise Unternehmen neben der Möglichkeit zur Anstellung von Fachkräften aus anderen Ländern in ausreichendem Maße ihren eigenen Nachwuchs fördern. Mangelnde eigene Nachwuchsförderung der Unternehmen darf nicht durch die Abwerbung von Fachkräften aus anderen Ländern kompensiert werden. Angesichts der Vielzahl von bereits erfolgten Selbstverpflichtungen und der Mitarbeit der EU an der Erarbeitung des Verhaltenskodexes der WHO bittet der Bundesrat zu prüfen, welchen zusätzlichen Nutzen ein "



Drucksache 334/08

... 15 Projekt Efficient Servers (http://efficient-servers.eu ), Initiative The Green Grid (http://www.thegreengrid.org ), Climate Savers Computing Initiative (http://www.climatesaverscomputing.org ) und Europäischer Verhaltenskodex für Rechenzentren.

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Drucksache 334/08




Mitteilung

1. Rahmenbedingungen

2. Bewältigung der Herausforderung: Politische Orientierungen für das künftige Vorgehen

2.1. Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der IKT

2.1.1. Ein entscheidender Beitrag des IKT-Sektors zum Strukturwandel

2.1.2. Ein entscheidender Beitrag der IKT zur Innovation

2.2 IKT als Faktor, der die Verbesserung der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft ermöglicht

2.2.1 Verbesserung des Stromnetzes: von der Erzeugung bis zur Verteilung

2.2.2 Intelligente energieoptimierte Häuser und Gebäude

2.2.3 Intelligente Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung

2.3 Verbesserung der Wahrnehmung und des Verständnisses der Rolle der IKT im Hinblick auf die Energieeffizienz

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 199/08

... 29. nimmt zur Kenntnis, dass am 18. Juni 2007 ein Verhaltenskodex für Mandatsträger für Sonderverfahren angenommen wurde; fordert den UNHRC auf, diesen Verhaltenskodex im Sinne der genannten Resolution 60/251 umzusetzen und die Unabhängigkeit der Sonderverfahren zu respektieren;

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Drucksache 199/08




Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Verfahren und Mechanismen

3 UPR

Überprüfung der Mandate und Benennung der Mandatsträger für Sonderverfahren

2 Beschwerdeverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 996/08

... Die EU hat sich verpflichtet, einen Verhaltenskodex für die Anwerbung von Fachkräften des Gesundheitswesens in Nicht-EU-Ländern nach ethischen Grundsätzen auszuarbeiten und weitere Schritte einzuleiten, um die negativen Auswirkungen der Zuwanderung solcher Fachkräfte in die EU zu minimieren und die positiven Auswirkungen zu maximieren24. Die Notwendigkeit, diese Verpflichtung einzuhalten, wird in dem im September 2008 angenommenen Fortschrittsbericht über die Durchführung des Aktionsprogramms25 erneut dargelegt.

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Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 537/08

... In einer globalisierten wissensbasierten Wirtschaft ist Innovation zu einem bedeutenden Wettbewerbsvorteil geworden; EU-Unternehmen können ihre Wettbewerbsposition nicht mehr allein durch die Preise verteidigen. In dieser Situation, wo die Lizenzierung gewerblicher Schutzrechte immer wichtiger wird, spielen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie öffentliche Forschungseinrichtungen, einschließlich der Hochschulen, eine zunehmend bedeutende Rolle. Die Kommission hat den KMU im Rahmen des Lissabon-Zyklus 2008-2010 sogar noch mehr Gewicht verliehen und mit der speziellen Regelung für kleine Unternehmen in Europa ("Small Business Act”)5 neue Maßnahmen vorgeschlagen. In einer Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten wurde unlängst ebenfalls hervorgehoben wie wichtig der Wissenstransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ist. Diese Empfehlung umfasst auch einen Verhaltenskodex für öffentliche Forschungseinrichtungen zum Umgang mit geistigem Eigentum6 und schließt sich an die Aufforderung an, einen europäischen Rahmen für den Wissenstransfer zu schaffen7.

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Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 378/08

... AR. in der Erwägung, dass europäische, chinesische und andere Waffenexporteure bewaffnete Konflikte in Afrika anheizen und dadurch die Entwicklung dieser Länder schwerwiegend beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten jetzt noch nicht rechtlich an den Europäischen Verhaltenskodex für Waffenexporte gebunden sind und eine nur unzureichende Kontrolle in Bezug auf nach Afrika exportierte oder über Afrika gehandelte verbotene Waffen ausüben,

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Drucksache 378/08




Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investition und Infrastrukturen

2 Umwelt

Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit

Nachhaltige Entwicklung

Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investitionen und Infrastrukturen

2 Umwelt

Gute Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit


 
 
 


Drucksache 996/08 (Beschluss)

... 8. Wie im Grünbuch gefordert, müssen bei der Anwerbung von Fachkräften ethische Grundsätze beachtet werden: So sollten beispielsweise Unternehmen neben der Möglichkeit zur Anstellung von Fachkräften aus anderen Ländern in ausreichendem Maße ihren eigenen Nachwuchs fördern. Mangelnde eigene Nachwuchsförderung der Unternehmen darf nicht durch die Abwerbung von Fachkräften aus anderen Ländern kompensiert werden. Angesichts der Vielzahl von bereits erfolgten Selbstverpflichtungen und der Mitarbeit der EU an der Erarbeitung des Verhaltenskodexes der WHO bittet der Bundesrat zu prüfen, welchen zusätzlichen Nutzen ein "



Drucksache 933/08

... 34. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch zu bekämpfen, insbesondere bezüglich der Tätigkeit von Briefkastenfirmen, die im Niederlassungsland keine echte und effektive Geschäftstätigkeit entfalten, sondern - manchmal sogar direkt vom Hauptauftragnehmer im Gastland - ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden, eine Geschäftstätigkeit im Gastland auszuüben, um die uneingeschränkte Anwendung der Vorschriften und Regelungen des Gastlandes, insbesondere im Hinblick auf Löhne und Arbeitsbedingungen, zu umgehen; fordert die Kommission auf, in ihrem Verhaltenskodex für Unternehmen im Rahmen der

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Drucksache 933/08




Allgemeine Auswirkungen

2 Forderungen


 
 
 


Drucksache 1003/08

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte



Drucksache 35/08

... Auch wenn der Verhaltenskodex für wohnungswirtschaftliche Kredite10 (der "

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Drucksache 35/08




Weissbuch
über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte (Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einleitung

2. Handlungsgründe auf EU-Ebene

3. Ziele

3.1. Die grenzübergreifende Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten erleichtern

3.2. Das Produktangebot erweitern

3.3. Das Verbrauchervertrauen erhöhen

3.4. Die Kundenmobilität fördern

4. Erreichung der Ziele

4.1. Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln

Vorzeitige Rückzahlung

Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern

Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern

4.2. Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung

4.3. Vorgehen bei Vertragsverletzungen

4.4. Folgemaßnahmen zum Bericht der Expertengruppe für die Refinanzierung von Hypothekarkrediten

4.5. Weitere Untersuchungen

5. Schlussfolgerungen

Anhang Im
Weißbuch angekündigte Aufgaben und Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 486/08

... Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollen den Verhaltenskodex beachten, der es den Vergabebehörden erleichtern soll, den gemeinschaftlichen Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen so anzuwenden, dass die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für KMU einfacher wird.

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Drucksache 486/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zeit für einen Durchbruch in der KMU-Politik

3. Der Small Business Act für Europa: Programm für eine ehrgeizige KMU-Politik

4. Vom Grundsatz zur konkreten Maßnahme

5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln

Anhang
: Austausch bewährter Verfahren in der KMU-Politik


 
 
 


Drucksache 401/08 (Beschluss)

... Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/08 (Beschluss)




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 516/08

... 30. weist darauf hin, dass dem Datenschutz angemessen Rechnung getragen werden muss, und sieht der Veröffentlichung des Verhaltenskodex des eSafety-Forums für den Datenschutz entgegen;



Drucksache 492/08

... 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich weiterhin für ein internationales Verbot von Streumunition zu engagieren, nach Wegen zu suchen, um nicht gezündete Sprengkörper ausfindig und unschädlich zu machen, den betroffenen Ländern weiterhin finanzielle und technische Hilfe zukommen zu lassen, sowie auch weiterhin auf den Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Verschärfung des weltweiten Verbots von Landminen, ein weltweites Verbot von Uranwaffen und ein weltweites Übereinkommen zur Kontrolle des Transfers konventioneller Waffen hinzuarbeiten findet es vor diesem Hintergrund beschämend, dass der EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren trotz des bevorstehenden 10. Jahrestages im Jahr 2008 noch nicht rechtsverbindlich ist, und dass nach wie vor unkontrollierte Waffenausfuhren aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union relativ ungehindert vonstatten zu gehen scheinen, sogar an Regierungen von Staaten, in denen die Europäische Union eine ESVP-Operation startet bzw. ins Auge fasst; nimmt ferner die Gefahr zur Kenntnis, dass über Mitgliedstaaten mit weniger strengen Ausfuhrkontrollen und/oder durch eine unverantwortlich flexible Handhabung der Internationalen Einfuhrbescheinigung Waffen durch die Europäische Union in Drittstaaten geschleust werden; betont daher, dass es für alle Mitgliedstaaten wichtig ist bei den Waffenausfuhrkontrollen höchste Standards anzuwenden, um zu vermeiden dass mit EU-Waffen Konflikte angeheizt werden;

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Drucksache 492/08




Der Vertrag von Lissabon

Bewertung und Ergänzung der ESS

Direkter sicherheitspolitischer Dialog mit der neuen Regierung der Vereinigten Staaten und mit Kanada

Zivile Krisenbewältigung und Katastrophenschutz

Menschliche Sicherheit und die Sicherheitsdimension in der Entwicklungspolitik

Die diplomatische Rolle der Europäischen Union in Bezug auf das iranische Atomprogramm

Militärische Einsatzkräfte

Finanzierung von ESVP-Einsätzen

ESVP und parlamentarische Kontrolle

Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO


 
 
 


Drucksache 883/08

... Der Verhaltenskodex zielt ab auf die Festlegung bewährter Verfahren seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf mehr Effizienz, Transparenz und Berechenbarkeit bei Verfahren für staatliche Beihilfen. Die Effizienz konnte erhöht werden, beispielsweise durch Kontakte vor der Anmeldung, Anreize für vollständigere Anmeldungen durch die Mitgliedstaaten, einen stärker standardisierten Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten sowie durch straffere interne Verfahren. Die Vorhersehbarkeit soll durch schnellere Entscheidungsfindung erhöht werden, und für die Mitgliedstaaten führt dies zu mehr Transparenz im Hinblick auf verfahrensrechtliche Schritte und Fristen.

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Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 263/08

... – Stärkung der Kapazität der irakischen Behörden zur Durchführung wirksamer Grenzkontrollen, die unter anderem den Zustrom von Waffen ins Land eindämmen sollen; Beitrag zur Unterbindung des Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen in den Irak, indem insbesondere der EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte rechtsverbindlich wird, die Kontrolle von Waffenlagern in Bosnien-Herzegowina durch EUFOR-Althea verbessert und die Zerstörung von Lagerbeständen in den Balkanländern beschleunigt wird und indem die irakischen Behörden dabei unterstützt werden, den Überschuss an Kleinwaffen und leichten Waffen mit Hilfe eines umfassenden Programms für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration mit Unterstützung der ESVP und einschlägiger Gemeinschaftsinstrumente abzubauen;



Drucksache 35/08 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt die grundlegende Aussage der Kommission, dass im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Regulierung für alle Bereiche eine eingehende Folgenabschätzung verschiedener Politikoptionen vorgenommen wird und dass nicht über den Mehrwert einer etwaigen Richtlinie entschieden werden kann, bevor die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung aufgrund von Konsultationen mit den betroffenen Interessengruppen vorliegen. In Anbetracht dieser Grundsätze fordert der Bundesrat, nicht schon vor Abschluss der Konsultationen zur Integration der Hypothekarkreditmärkte eine Richtlinie gegenüber einem Verhaltenskodex zu favorisieren.

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Drucksache 35/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen:

Ziffer 3.2 Das Produktangebot erweitern

Ziffer 3.3 Das Verbrauchervertrauen erhöhen

Ziffer 3.4 Die Kundenmobilität fördern

Ziffer 4.1 Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln

Zu Abschnitt: Vorzeitige Rückzahlung

Zu Abschnitt: Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern

Zu Abschnitt: Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern

Ziffer 4.2 Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung

Ziffer 4.5. Weitere Untersuchungen


 
 
 


Drucksache 805/08

... J. in der Erwägung, dass die Einführung eines Verhaltenskodexes – zusätzlich zur rechtlichen Anerkennung – die Stellung, die Handlungsweise und die Rolle des Sektors abklären und damit zu dessen Sicherheit beitragen, dessen Unabhängigkeit gewährleisten und Fehlverhalten vorbeugen würde,



Drucksache 689/08

... 8. fordert, dass schutzbedürftige Teile der Bevölkerung, die besonders empfindlich auf Schadstoffe reagieren, besonders wichtig genommen werden, indem bei medizinischen Einrichtungen und Schulen durch Einführung eines Verhaltenskodex über Qualität der Innenraumluft Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in Innenräumen getroffen werden;



Drucksache 395/08

... – unter Hinweis auf die Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung und den Verhaltenskodex für die internationalen Wahlbeobachter, die am 27. Oktober 2005 von den Vereinten Nationen angenommen wurden,



Drucksache 384/08

... 14. begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegenüber Staatsfonds und vor allem den Vorschlag für einen Verhaltenskodex, der deren Investitionstätigkeit regelt; hält es für wichtig, die Beteiligung solcher Fonds an sensiblen europäischen Sektoren zu bewerten;

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Drucksache 384/08




Gegenseitiger Marktzugang

Sektorbezogene Fragen

Nachhaltige Entwicklung

Rolle des EP


 
 
 


Drucksache 372/08

... 32. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Studie zu all den Angelegenheiten durchzuführen, die im Zusammenhang stehen mit Organtransplantationen in den Mitgliedstaaten bei Personen, die nicht in der Europäischen Union wohnhaft sind, und einen Verhaltenskodex auszuarbeiten, der Regeln und Bedingungen für die Bereitstellung von Organspenden verstorbener EU-Organspender für Personen, die nicht in der Europäischen Union wohnhaft sind, umfasst



Drucksache 292/08

... ") und dem Europäischen Verhaltenskodex für Clearing und Settlement (im Folgenden "

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Drucksache 292/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung Interessierter Kreise

2.1. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiaritätsprinzip

4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Präzisierung

4.5. Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln

6.1. Artikel 1: Änderungen der Finalitätsrichtlinie SFD

6.1.1. Artikel 1 SFD

6.1.2. Artikel 2 SFD

6.1.3. Artikel 3 SFD

6.1.4. Artikel 5 SFD

6.1.5. Artikel 9 SFD

6.1.6. Artikel 10 SFD

6.2. Artikel 2: Änderungen der Richtlinie über Finanzsicherheiten FCD

6.2.1. Artikel 1 FCD: Gegenstand und Anwendungsbereich

6.2.2. Artikel 2 FCD: Begriffsbestimmungen

6.2.3. Artikel 3 FCD: Formerfordernisse

6.2.4. Artikel 4 FCD: Verwertung der Sicherheit

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 10

Artikel 2
Änderungen der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 511/08

... – unter Hinweis auf den Verhaltenskodex der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) für verantwortungsvolle Fischerei von 1995 und auf deren Internationalen Aktionsplan für die Steuerung der Fangkapazitäten von 1999,

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Drucksache 511/08




Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung PKE

2 Holz

2 Fisch


 
 
 


Drucksache 82/08

... 18. unterstützt die Initiative der Erarbeitung eines Verhaltenskodex für den Handel mit Fischereierzeugnissen in der EU, der alle am Sektor beteiligten Akteure umfasst, um freiwillige Regeln für die Gewährleistung einer gerechten Verteilung des Mehrwerts und Vermarktungsregeln für die gesamte Wertschöpfungskette festzulegen;



Drucksache 769/08

... Im Mittelpunkt der Debatte über die Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit muss die Frage der Wirksamkeit der Hilfe stehen, da es hierbei um eine komplexe, auf verschiedenen Ebenen angesiedelte Form politischen Handelns geht an der eine Vielzahl von Akteuren aus der EU und den Partnerländern beteiligt ist. Diese Frage ist umso wichtiger, als nur wenige lokale Gebietskörperschaften sich den international vereinbarten Zielen und Leitlinien für die Koordinierung der Hilfeleistungen verpflichtet fühlen. Zwar haben sich einige europäische Regionen und Städte der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit angeschlossen, doch die große Mehrheit beschränkt sich bei der Planung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf ihre eigenen Kompetenzen und Befugnisse. Daher müssen bei zentralen Punkten der mit der Pariser Erklärung verknüpften Agenda Fortschritte erzielt werden – dies ist für die von lokalen Akteuren ausgehende Entwicklungszusammenarbeit genauso wichtig wie für die Beziehungen zwischen Gebern und Partnerländern. Dazu gehören weitere Fortschritte bei den Bemühungen, die Zersplitterung der Entwicklungszusammenarbeit zu beenden, indem der EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik praxistauglich gemacht und durchgesetzt wird. Erforderlich sind auch eine stärkere Nutzung der Partnersysteme und die Förderung der demokratischen Eigenverantwortung. In all diesen Bereichen spielen die Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle.

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Drucksache 769/08




Mitteilung

1. Gebietskörperschaften: Eine zunehmend wichtige Ebene der Entwicklungszusammenarbeit

2. Warum sind die Gebietskörperschaften wichtig?

2.1. Gebietskörperschaften in Europa

2.2. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit

Kasten 1 - Eine neue Dimension - Katalonien, Spanien

Kasten 2: Mehrwert der Gebietskörperschaften für die Entwicklungszusammenarbeit

Ein breites Aktionsspektrum

Kasten 3: Ein bedeutender finanzieller Beitrag6

Beitrag spanischer Gebietskörperschaften

Beitrag deutscher Gebietskörperschaften

Beitrag belgischer Gebietskörperschaften

Beitrag französischer Gebietskörperschaften

3. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: Überlegungen zu einer EU-Strategie

3.1 Förderung eines strukturierten Dialogs mit den Gebietskörperschaften

3.2 Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern

3.3 Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: für ein besseres gegenseitiges Verständnis

3.3.1 Lokale Akteure – Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und Gebietskörperschaften in der EU

3.3.2 Ermittlung von Akteuren und Maßnahmen

3.3.3 Informationsbörse – Abstimmung von Angebot und Nachfrage

3.3.4 Netzwerke in der EU und in den Partnerländern – Stärkung von Partnerschaften / Twinning zwischen Gebietskörperschaften

4. Ausblick


 
 
 


Drucksache 978/08

... l) es muss ein Verhaltenskodex zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission festgelegt werden, der eine angemessene Zusammenarbeit und die uneingeschränkte Beteiligung dieser drei EU-Organe an der angemessenen Weiterbehandlung der Integrierten Leitlinien als wirtschaftspolitischem Schlüsselinstrument gewährleisten würde;

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Drucksache 978/08




Die ersten zehn Jahre des Euro

Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

2 Geldpolitik

Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

Erweiterung des Euroraums

2 Kommunikation

Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance


 
 
 


Drucksache 397/08

... B. in der Erwägung, dass die Fangtätigkeit der Hochseeflotten, unabhängig davon, ob sie in Gewässern von Drittländern, in Regelungsbereichen von regionalen Fischereiorganisationen (RFO) oder in nicht regulierten Hochseegebieten operieren, in rationeller und verantwortungsvoller Weise im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN), dem UN-Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen dieses Seerechtsübereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und weit wandernden Fischbeständen und dem Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ausgeübt werden muss, sowie in der Erwägung, dass sowohl nach dem UN-Übereinkommen über Fischbestände als auch nach dem Verhaltenskodex der FAO die Anwendung des Vorsorgeprinzips erforderlich ist,



Drucksache 813/08

... – unter Hinweis auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten vom 22. April 1999 über einen Verhaltenskodex für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei grenzüberschreitender Leiharbeit2,



Drucksache 135/08

... 38. fordert die Kommission auf, bei der Entwicklung und der Vereinbarung eines EU-Verhaltenskodex zur Prävention von Infektionen im Gesundheitsbereich eine Vorreiterrolle zu übernehmen;



Drucksache 16/08

... 5. Der Gesamtausschuss erörterte einen von Paraguay vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Übereinkommens, demzufolge sich der Anwendungsbereich auf alle radioaktiven Stoffe und die dazugehörigen Anlagen erstrecken soll. Der Gesamtausschuss war sich, unter Hinweis auf den Wert, den ein international verbindliches Instrument zur Sicherheit und Sicherung solcher Stoffe und Anlagen darstellen würde, darin einig, dass der Vorschlag Paraguays erheblich über den Anwendungsbereich des Übereinkommens hinausgeht, der sich auf Kernmaterial und Kernanlagen beschränkt. Einige Staaten wiesen darauf hin, dass die Frage der Sicherheit radioaktiver Stoffe und der dazugehörigen Anlagen im Gouverneursrat und in der Generalkonferenz der IAEO erörtert wird. Ebenso erwähnt wurde die Bedeutung des Verhaltenskodex für die Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlungsquellen der internationalen Konferenz über die Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlungsquellen, die in der vorhergegangenen Woche in Bordeaux in Frankreich stattgefunden hatte, sowie des Aktionsplans zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und des Aktionsplans zur Sicherung von radioaktiven Strahlenquellen, die beide im Juni 2003 auf dem G-8 Gipfel in Evian verabschiedet wurden.

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Drucksache 16/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Anlage zur
Denkschrift Konferenz zur Erörterung und Annahme von Änderungsvorschlägen zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial

Schlussakte Wien, 4. bis 8. Juli 2005

Bericht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zu der Änderung zum Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial


 
 
 


Drucksache 879/08

... - Vorläufige qualitative und quantitative Analysen haben ergeben, dass einige vorgeschlagenen Maßnahmen zwar wichtiger sind als andere, das Ziel der Rechtstreue aber am ehesten zu erreichen ist, wenn das Paket als Ganzes mit einem verbindlichen statt mit einem freiwilligen Instrument (wie z.B. dem FAO-Verhaltenskodex für eine verantwortungsbewusste Fischerei) umgesetzt wird.

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Drucksache 879/08




Begründung

I. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele

Bestehende Vorschriften im Bereich der Fischereiaufsicht

Vereinbarkeit mit den anderen Politiken und Zielen der EU

II. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

1. Die Mitgliedstaaten

2. Beiräte der Interessengruppen und breite Öffentlichkeit.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Zusammenfassung des erhaltenen und verwendeten Gutachtens

Veröffentlichung des Gutachtens

5 Folgenabschätzung

- Option 1:

Unteroption 1:

Unteroption 2:

- Option 2:

- Option 3:

- Option 4:

III. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Inhalt des Vorschlags

Ein neuer, gemeinsamer Ansatz für Fischereiaufsicht und Inspektionen

Eine Kultur der Rechtstreue

Wirksame Anwendung der GFP-Vorschriften

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

IV. Auswirkungen auf den Haushalt

V. Zusätzliche Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Titel III
Allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Gewässern und Ressourcen

Artikel 6
Fanglizenzen

Artikel 7
Fangerlaubnis

Artikel 8
Markierung von Fanggerät

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

Artikel 11
Schiffsortungssystem

Artikel 12
Datenübertragung für Überwachungseinsätze

Artikel 13
Neue Technologien

Titel IV
Fischereiüberwachung

Kapitel I
Überwachung der Nutzung von Fangmöglichkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Logbuch

Artikel 15
Elektronische Aufzeichnung und Übertragung von Logbuchdaten

Artikel 16
Von den Logbuchanforderungen ausgenommene Schiffe

Artikel 17
Anmeldung

Artikel 18
Umladung

Artikel 19
Umladeerklärung

Artikel 20
Anlande- und Umladegenehmigung

Artikel 21
Anlandeerklärung

Artikel 22
Von der Pflicht zur Anlandeerklärung ausgenommene Schiffe

Abschnitt 2
Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand

Artikel 24
Datenaustausch

Artikel 25
Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

Abschnitt 3
Schließung von Fischereien

Artikel 26
Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schließung von Fischereien durch die Kommission

Artikel 28
Ausgleichsmaßnahmen

Kapitel II
Überwachung des Flottenmanagements

Abschnitt 1
Fangkapazität

Artikel 29
Fangkapazität

Abschnitt 2
Maschinenleistung

Artikel 30
Überwachung der Maschinenleistung

Artikel 31
Bescheinigung der Maschinenleistung

Artikel 32
Datenabgleich zur Maschinenleistung

Kapitel III
Überwachung der Mehrjahrespläne

Artikel 33
Umladungen im Hafen

Artikel 34
Bezeichnete Häfen

Artikel 35
Getrennte Lagerung

Artikel 36
Nationale Kontrollprogramme

Kapitel IV
Überwachung der technischen Maßnahmen

Abschnitt 1
Einsatz von Fanggerät

Artikel 37
Fanggerät

Artikel 38
Fangzusammensetzung

Abschnitt 2
Überwachung der Meeresschutzgebiete

Artikel 39
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 40
Durchfahrt durch ein Meeresschutzgebiet

Abschnitt 3
Überwachung der Reduzierung von Rückwürfen

Artikel 41
Erfassung der Rückwürfe

Artikel 42
Logbuchkontrollen

Abschnitt 4
Echtzeit-Schließung von Fischereien

Artikel 43
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 44
Echtzeit-Schließung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Echtzeit-Schließung durch die Kommission

Artikel 46
Wiedereröffnung eines vorübergehend geschlossenen Gebiets

Kapitel V
Überwachung der Freizeitfischerei

Artikel 47
Freizeitfischerei

Titel V
Überwachung der Vermarktung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48
Grundsätze für die Überwachung der Vermarktung

Artikel 49
Gemeinsame Vermarktungsnormen

Artikel 50
Rückverfolgbarkeit

Artikel 51
Verbraucherinformation

Kapitel II
Tätigkeiten nach der Anlandung

Artikel 52
Erstverkauf in Auktionszentren

Artikel 53
Wiegen von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Artikel 54
Verkaufsbelege

Artikel 55
Inhalt von Verkaufsbelegen

Artikel 56
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 57
Übernahmeerklärung

Artikel 58
Transportdokument

Kapitel III
Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen

Artikel 59
Überwachung von Erzeugerorganisationen

Artikel 60
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Titel VI
Schiffsüberwachung

Artikel 61
Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 62
Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen

Artikel 63
Beobachter

Artikel 64
Zulässigkeit von Überwachungsberichten

Titel VII
Inspektionen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 65
Durchführung von Inspektionen

Artikel 66
Aufgaben der Marktteilnehmer

Artikel 67
Inspektionsbericht

Artikel 68
Zulässigkeit von Inspektionsberichten

Artikel 69
Elektronische Datenbank

Artikel 70
Gemeinschaftsinspektoren

Kapitel II
Inspektionen außerhalb der Gewässer oder des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 71
Inspektionen von Schiffen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 72
Genehmigungsanfragen

Artikel 73
Inspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Kapitel III
Bei Inspektionen festgestellte Verstöße

Artikel 74
Verfahren bei Feststellung eines Verstoßes

Artikel 75
Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße

Artikel 76
Strengere Folgemaßnahmen bei bestimmten schweren Verstößen

Kapitel IV
Verfolgung bei Inspektionen festgestellter Verstöße

Artikel 77
Verfolgung

Artikel 78
Übertragung der Verfolgung

Artikel 79
Von Gemeinschaftsinspektoren festgestellte Verstöße

Artikel 80
Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtverfolgung durch den Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 81
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 82
Sanktionen bei schweren Verstößen

Artikel 83
Direkte Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 84
Strafpunktesystem

Artikel 85
Nationale Verstoßkartei

Titel IX
Kontrollprogramme

Artikel 86
Gemeinsame Kontrollprogramme

Artikel 87
Spezifische Kontrollprogramme der Gemeinschaft

Titel X
Beurteilung, Verwaltung und Überwachung durch die Kommission

Artikel 88
Aufhaben der Kommission

Artikel 89
Geplante Überprüfungen

Artikel 90
Autonome Überprüfungen

Artikel 91
Autonome Inspektionen

Artikel 92
Audit

Artikel 93
Inspektions- und Auditberichte

Artikel 94
Folgemaßnahmen im Anschluss an die Inspektions- und Auditberichte

Titel XI
Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten

Kapitel I
Finanzielle Maßnahmen

Artikel 95
Aussetzung und Streichung von Finanzhilfen der Gemeinschaft

Kapitel II
Schließung der Fischerei

Artikel 96
Schließung der Fischerei wegen Nichterfüllung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Kapitel III
Abzug und Übertragung von Quoten

Artikel 97
Abzug von Quoten

Artikel 98
Abzug von Quoten wegen Nichteinhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Artikel 99
Ablehnung von Quotenübertragungen

Artikel 100
Ablehnung eines Quotentauschs

Kapitel IV
Sofortmaßnahmen

Artikel 101
Sofortmaßnahmen

Titel XII
Daten Und Information

Kapitel I
Analyse und Audit der Daten

Artikel 102
Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten

Artikel 103
Datenübermittlung

Kapitel II
Vertraulichkeit der Daten

Artikel 104
Schutz persönlicher Daten

Artikel 105
Vertraulichkeit, Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III
Offizielle Websites

Artikel 106
Offizielle Websites

Artikel 107
Öffentlich zugänglicher Teil der Website

Artikel 108
Gesicherter Teil der Website

Titel XIII
Durchführung

Artikel 109
Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 110
Berichterstattungspflicht

Artikel 111
Ausschussverfahren

Artikel 112
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates

Artikel 7
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten

Kapitel IIIa
Befugnisse der Agentur

Artikel 17a
Inspektionen in Mitgliedstaaten

Artikel 17b
Maßnahmen der Agentur

Artikel 17c
Zusammenarbeit

Artikel 17d
Notstandseinheit

Artikel 17e
Aufgaben der Einheit

Artikel 17f
Mehrjähriges Arbeitsprogramm

Artikel 17g
Zusammenarbeit in Meeresfragen

Artikel 17h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113
Änderungen anderer Verordnungen

Artikel 114
Aufhebung

Artikel 115
Verweise

Titel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 116
Inkrafttreten

Anhang I
Spezifische Inspektions-Eckwerte für Mehrjahrespläne

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.