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0080/06
0729/06
0069/1/06
0833/1/06
0696/3/06
0133/06
0868/06
0256/06B
0361/06
0455/06
0348/06B
0138/06
0250/06
0256/1/06
0142/06
0800/06
0261/06
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0680/06
0308/06B
0801/06
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0103/06
0684/06B
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0392/06
0029/1/06
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0485/06
0240/06
0948/05
0805/05
0437/05
0874/05B
0254/05
0150/05
0745/05
0583/05
0034/05
0566/05
0755/05
0466/05
0157/05B
0213/05B
0399/1/05
0294/05B
0947/1/05
0829/05
0286/1/05
0693/05
0945/05
0400/05B
0635/1/05
0911/05
0057/05B
0477/05
0286/05B
0057/1/05
0543/05B
0490/05
0812/05
0686/05
0163/1/05
0243/05
0214/05
0725/05
0555/05
0269/05
0168/1/05
0788/1/05
0400/1/05
0744/1/05
0588/05
0847/05
0744/05B
0543/05
0788/05
0569/05
0157/1/05
0683/05
0726/05
0692/05
0137/05
0874/05
0126/05B
0947/05B
0788/05B
0390/05
0423/05
0126/1/05
0294/1/05
0399/05B
0883/05
0168/05B
0317/05
0399/05
0618/05
0672/05
0635/05B
0275/05
0917/04B
0873/04
0566/1/04
0980/04
0565/04B
0566/04B
0917/04
0098/04B
0242/04B
0622/04
0438/04
0782/04
0586/04
0565/1/04
0917/3/04
1012/04
0636/04
0458/04B
0703/1/04
0917/1/04
0693/04
0455/04B
0981/04
0441/04
0490/03B
0697/03
0735/1/03
0120/1/03
0120/03B
0735/03B
Drucksache 437/10 (Beschluss)

... 4. Eine Maximalharmonisierung durch eine EU-weit geltende Begrenzung der Deckungssumme für Einlagensicherungssysteme auf maximal 100 000 Euro führt nach Auffassung des Bundesrates auch dazu, dass die nationalen und regionalen Systeme, insbesondere die Systeme der Sparkassen-Finanzgruppe und der Kreditgenossenschaften, in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden könnten. Die bereits bestehenden Einlagensicherungssysteme bieten jetzt schon ein deutlich höheres Schutzniveau, als es durch den Richtlinienvorschlag realisiert werden könnte. Eine Begrenzung des Einlagenschutzes auf 100 000 Euro würde auf nationaler Ebene daher eine signifikante Verschlechterung für die Verbraucher darstellen.



Drucksache 29/10

... Mehrere fundierte Berichte3 bestätigen, dass die biologische Vielfalt mit Verlustziffern, die 100 bis 1000 Mal über der Norm liegen, weltweit nach wie vor stark gefährdet ist. Über ein Drittel der untersuchten Arten sind vom Aussterben bedroht, und schätzungsweise 60 % der Erdökosysteme haben sich in den letzten 50 Jahren verschlechtert – mit entsprechenden Folgen für die Dienstleistungen, die sie erbringen. Auch die biologische Vielfalt der Meere ist gefährdet und annähernd 90 % der Erdbiomasse lebt in den Ozeanen. Die Zerstörung, Fragmentierung und Verschlechterung natürlicher Lebensräume durch Landnutzungsänderungen, übermäßige Nutzung, bestandsgefährdende Praktiken (wie Überfischung), invasive Arten, Versauerung der Meere, Luftverschmutzung und zunehmend auch den Klimawandel belasten die Biodiversität am meisten. Wachsende Bevölkerungszahlen und zunehmender Pro-Kopf-Verbrauch begünstigen den Verlust an biologischer Vielfalt ebenso wie unzulänglich entwickelte Marktstrukturen und der Mangel an Einrichtungen zur gerechten Verteilung natürlicher Ressourcen, mit dem Ergebnis, dass die Ressourcen schneller aufgebraucht werden als sie ersetzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/10




1. Einleitung

2. Argumente für den Schutz der biologischen Vielfalt

2.1. Zustand und Entwicklungstendenzen der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit

2.2. Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt

2.3. Erfolge und Mängel der derzeitigen Politik

3. Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010

3.1. Ein Konzept für 2050

3.2. Unterschiedliche Ambitionsniveaus

Option 1 Spürbare Senkung der Verlustrate Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020

Option 2 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020

Option 3 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen

Option 4 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste

4. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 581/1/10

... Die geplanten Mehrleistungsabschläge würden für Krankenhäuser bereits aufgrund der demographischen Entwicklung zu erheblichen realen Einnahmeminderungen führen und das Morbiditätsrisiko in einem grundlegenden Strukturansatz auf die Krankenhäuser verlagern. Wegen der hohen Personalkostenquote von ca. 65 Prozent könnten Krankenhäuser hierauf nahezu ausschließlich mit Einschnitten im Personalbereich reagieren. Es wäre mit einer massiven Verschlechterung der Personalsituation in den Krankenhäusern zu rechnen, was angesichts vielfacher bereits bestehender Engpässe für die Versorgung der Patienten besonders negative Folgen hätte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,

20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 432/10

... Bei der makrostrukturellen Länderüberwachung im Rahmen von Europa 2020 bewertet die Kommission auf Länderbasis makrostrukturelle Schwächen, eine etwaige Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit und neu entstehende makroökonomische Ungleichgewichte unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen, insbesondere innerhalb des Euroraums.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/10




Mitteilung

1. Breiter angelegte makroökonomische Überwachung

1.1. Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte

Präventive Komponente: ein Warnsystem

Hauptmerkmale des Warnmechanismus für makroökonomische Ungleichgewichte

Korrektive Maßnahmen

1.2. Thematische Überwachung der Strukturreformen

2. Fiskalpolitische Regelungsrahmen in den Mitgliedstaaten

3. Stärkere Konzentration auf die Schulden- und Nachhaltigkeitsproblematik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts

4. Wirksame Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch angemessene Sanktionen und Anreize

5. Der Koordinierungszyklus im Europäischen Semester

6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang 1
Fahrplan

Anhang 1
Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

3 Einleitung

Abschnitt II
Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

1 Stand des Programms und der Maßnahmen

2 Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

Ziele und Verwirklichung

Annahmen und Daten

Maßnahmen, Strukturreformen und langfristige Tragfähigkeit

4 Sensitivitätsanalyse

4 Planungshorizont

Aktualisierung der Programme

Anhang 2
Europäisches Semester der Politikkoordinierung


 
 
 


Drucksache 128/10

... – unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 27. Oktober 2009 zur Verschlechterung der Sicherheitslage in Jemen,



Drucksache 104/10 (Beschluss)

... Dies darf allerdings nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/10 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den Fragen

Zu Frage 1

Zu Frage 2

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5


 
 
 


Drucksache 808/10

... Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Ausgaben für Gerichtsvollzieher nur zum Teil durch Gebühren gedeckt werden. Die Kostendeckungsquote für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher ist bei weitem nicht ausreichend, um den Personal- und Sachaufwand abdecken zu können. Derzeit werden durch Gebühreneinnahmen nur ca. 45 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt. Ein Großteil der Vollstreckungskosten wird somit von der Allgemeinheit getragen. Aus Sicht der Länder muss einer weiteren Verschlechterung des Kostendeckungsgrades durch eine angemessene Erhöhung des Gebührenvolumens entgegen gewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe z

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 460/10 (Beschluss)

... 6. Das hohe Niveau im Bereich des Fahrerlaubniswesens muss erhalten bleiben. Es darf zu keiner Qualitätsverschlechterung kommen. Den Vorstellungen der Kommission, ein begleitetes Fahren vor dem Erwerb eines Führerscheins in die Fahrausbildung aufzunehmen, kann daher nicht zugestimmt werden. Mit einer solchen Maßnahme würde ein erheblicher Teil der Fahrausbildung in die Hände der Eltern der jugendlichen Fahranfänger gelegt. Die Einführung einer solchen Möglichkeit würde dem bisher in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Prinzip einer professionellen Fahrausbildung von Jugendlichen zuwiderlaufen. Gerade aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde hierzulande vor vielen Jahren die so genannte Mama-Papa-Ausbildung aufgegeben. Die Einführung eines obligatorischen Fahrtrainings für Nichtberufskraftfahrer nach dem Führerscheinerwerb ist ebenfalls abzulehnen. Hierfür besteht nach dem vorliegenden Zahlenmaterial bezüglich der Unfallbeteiligung älterer Fahrerlaubnisinhaber kein Anlass.



Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Die Hintergründe für die erhebliche Zunahme der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe sind vielschichtig. Hier ist zum einen die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zahlreicher Haushalte zu nennen. Die gerichtliche Praxis berichtet darüber hinaus, dass eine Vielzahl von Antragstellern die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in Form der Beratungshilfe als Lebenshilfe nutze, um über einen Rechtsanwalt Alltagsprobleme regeln zu lassen. Es handele sich um Vielfach-Antragsteller, die in Angelegenheiten, in denen es grundsätzlich zuzumuten sei, zunächst selbst tätig zu werden und sich z.B. selbst an die GEZ, den jeweiligen Gläubiger oder Vermieter zu wenden, um Rechtsberatung ersuchten. In vielen Fällen stünden nur Kleinigkeiten im Raum, die einen Bürger, der seinen Anwalt selber zahlen müsse, auf anwaltliche Hilfe verzichten ließen. Die Untersuchung des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen hat dieses Bild bestätigt. Sie ergab Fälle mit zahlreichen Anträgen innerhalb kurzer Zeiträume

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 26. Für die geplante Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie gilt weiterhin, dass die Kommission alles unterlassen sollte, was die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten schwächt. Insbesondere müssen die Energiepreise einschließlich Steuern international wettbewerbsfähig sein. Bei der vorgesehenen Änderung der Richtlinie hin zu einer Besteuerung von Energieprodukten nach ihrem Energiegehalt und ihrer Kohlendioxidemission muss darauf geachtet werden, dass sich für keine Wirtschaftsbranche in Deutschland Verschlechterungen ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 89/10

... Die aktuelle Krise verdeutlicht die Notwendigkeit hier gegenzusteuern: 2010 muss mit einer Verschlechterung der Ratings gerechnet werden. Bedingt durch die bestehenden und nicht veränderten Vorgaben von Basel II sind Banken gehalten, bei Bonitätsverschlechterung ihres Kreditnehmers die Kredite mit mehr Eigenkapital zu unterlegen. Dies wirkt prozyklisch und damit krisenverschärfend.



Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 26. Für die geplante Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie gilt weiterhin, dass die Kommission alles unterlassen sollte, was die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten schwächt. Insbesondere müssen die Energiepreise einschließlich Steuern international wettbewerbsfähig sein. Bei der vorgesehenen Änderung der Richtlinie hin zu einer Besteuerung von Energieprodukten nach ihrem Energiegehalt und ihrer Kohlendioxidemission muss darauf geachtet werden, dass sich für keine Wirtschaftsbranche in Deutschland Verschlechterungen ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 227/10

... ÄndG. Auszubildende, die bereits eine Auslandsausbildung nach der alten Rechtslage begonnen haben, sollen diese auch nach der alten Rechtslage beenden können. Die ist insb. notwendig, da die Neuregelungen auch Verschlechterungen beinhalten (z.B. hinsichtlich ausländischer Studiengebühren im EU-Ausland) und den Auszubildenden hier Vertrauensschutz gewährt werden muss. Entsprechende Ausbildungen können zur Zeit noch in einigen Fällen andauern, sodass diese Übergangsvorschriften aus Anlass des 22.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 452/10

... 5. bringt seine tiefe Besorgnis angesichts der allgemeinen Verschlechterung der Lage der Menschenrechtsaktivisten in der Demokratischen Republik Kongo zum Ausdruck; fordert die Regierung der Demokratischen Republik Kongo auf, der im Jahr 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Erklärung über die Menschenrechtsverteidiger umfassend nachzukommen und die Empfehlungen der 2009 von den Vereinten Nationen durchgeführten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung als Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Menschenrechtsaktivisten umzusetzen; betont, dass die Bestrafung derjenigen, die für die Ermordung von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten in den letzten Jahren verantwortlich sind, ein wesentliches Element bei der Demokratisierung des Landes ist;



Drucksache 783/10

... A. in der Erwägung, dass in den letzten Jahren in Kambodscha ein besorgniserregender autoritärer Trend erkennbar ist, der sich in Form einer Verschlechterung der Menschenrechtssituation, der Einschränkung der Grundfreiheiten, einer brutalen Landnahmepolitik, die im Wesentlichen die Armen trifft, der Unterdrückung aller Formen von Kritik und Protest, der Verfolgung der parlamentarischen Opposition und von Aktivisten der Zivilgesellschaft, den Einsatz der Gerichte zu politischen Zwecken und einer Tendenz zu einem Einparteiensystem äußert,



Drucksache 445/10

... 30. ist der Überzeugung, dass der Handel ein starker Motor für das Wirtschaftswachstum sein kann, obwohl Entwicklungsprobleme nicht durch Handel allein gelöst werden können; ist der Ansicht, dass die langsamen Fortschritte der Verhandlungen der Doha-Runde die Beiträge des internationalen Handelssystems zu den Millenniums-Entwicklungszielen behindern; betont, dass ein positiver Abschluss der Doha-Runde dazu beitragen könnte, ein Konjunkturpaket für die ganze Welt zu schnüren; nimmt die Unmengen an Studien der UNCTAD und anderer Organisationen zur Kenntnis, aus denen hervorgeht, dass die umfassende Handelsliberalisierung in den am wenigsten entwickelten Ländern kaum zu einer anhaltenden und substanziellen Minderung der Armut geführt und zu einer Verschlechterung der Terms of Trade der Entwicklungsländer, insbesondere der afrikanischen Länder, beigetragen hat;

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Drucksache 445/10




Entschließung

I. Finanzierung

II. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

III. Prioritäre MDG-Ziele

Gesundheit und Bildung

Schutzbedürftige Gruppen

Beseitigung des Hungers

Menschenwürdige Arbeit

IV. Governance


 
 
 


Drucksache 681/10

... (5) Die Bundesanstalt darf die in den Absätzen 2 bis 4 bezeichneten Anordnungen erst treffen, wenn das Institut oder die gemischte Finanzholding-Gesellschaft den Mangel nicht innerhalb einer von der Bundesanstalt zu bestimmenden Frist behoben hat. Soweit dies zur Verhinderung einer kurzfristig zu erwartenden Verschlechterung der Eigenmittelausstattung oder der Liquidität des Instituts erforderlich ist oder bereits Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 ergriffen wurden, sind solche Anordnungen auch ohne vorherige Androhung mit Fristsetzung zulässig. Beschlüsse über die Gewinnausschüttung sind insoweit nichtig, als sie einer Anordnung nach den Absätzen 2 bis 4 widersprechen. Soweit Regelungen in Verträgen über Eigenmittelinstrumente einer Anordnung nach den Absätzen 2 bis 4 widersprechen, können aus ihnen keine Rechte hergeleitet werden. Im Falle einer Untersagung der Auszahlung von variablen Vergütungsbestandteilen gemäß Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 kann die Bundesanstalt anordnen, dass die Ansprüche auf Gewährung variabler Vergütung ganz oder teilweise erlöschen, wenn

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Drucksache 681/10




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren

3 Sanierungsverfahren

§ 2
Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans

§ 3
Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters

§ 4
Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung

§ 5
Gerichtliche Maßnahmen

§ 6
Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens

3 Reorganisationsverfahren

§ 7
Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens

§ 8
Inhalt des Reorganisationsplans

§ 9
Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

§ 10
Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen

§ 11
Ausgliederung

§ 12
Eingriffe in Gläubigerrechte

§ 13
Beendigung von Schuldverhältnissen

§ 14
Anmeldung von Forderungen

§ 15
Prüfung und Feststellung der Forderungen

§ 16
Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan

§ 17
Abstimmung der Gläubiger

§ 18
Abstimmung der Anteilsinhaber

§ 19
Annahme des Reorganisationsplans

§ 20
Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans

§ 21
Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister

§ 22
Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung

§ 23
Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 45
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45c
Sonderbeauftragter

§ 46c
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 48a
Übertragungsanordnung

§ 48b
Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c
Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d
Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e
Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f
Durchführung der Ausgliederung

§ 48g
Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h
Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i
Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j
Partielle Rückübertragung

§ 48k
Partielle Übertragung

§ 48l
Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m
Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n
Unterrichtung

§ 48o
Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p
Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q
Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r
Rechtsschutz

§ 48s
Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

§ 52a
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

Artikel 3
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Beitragspflichtige Unternehmen

§ 3
Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds

§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen

§ 5
Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb

§ 6
Garantie

§ 7
Rekapitalisierung

§ 8
Sonstige Maßnahmen

§ 9
Stellung im Rechtsverkehr

§ 10
Vermögenstrennung

§ 11
Verwaltung des Restrukturierungsfonds

§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds

§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

§ 14
Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht

§ 15
Steuern

§ 16
Parlamentarische Kontrolle

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 5
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 7f
Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen

§ 20
Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 24
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 23a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.

§ 53a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 12
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 36a
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank

Artikel 13
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 16a
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 132/10

... Q. in Erwägung der Verschlechterung der Lage bestimmter Gruppen von Frauen, die sich oft einer Gleichzeitigkeit von Schwierigkeiten und Risiken sowie doppelter Diskriminierung ausgesetzt sehen, insbesondere behinderte Frauen, Frauen mit betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern, ältere Frauen sowie Frauen aus Minderheits- und Einwanderergruppen,



Drucksache 808/10 (Beschluss)

... Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Ausgaben für Gerichtsvollzieher nur zum Teil durch Gebühren gedeckt werden. Die Kostendeckungsquote für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher ist bei weitem nicht ausreichend, um den Personal- und Sachaufwand abdecken zu können. Derzeit werden durch Gebühreneinnahmen nur ca. 45 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt. Ein Großteil der Vollstreckungskosten wird somit von der Allgemeinheit getragen. Aus Sicht der Länder muss einer weiteren Verschlechterung des Kostendeckungsgrades durch eine angemessene Erhöhung des Gebührenvolumens entgegen gewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe y

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 62/2/10

... "-Beschäftigten drastisch zu verschlechtern. Über die Konstruktion des XL-Konzepts werde eine offene Lohnabsenkung herbeigeführt. Ein zentraler Baustein dieses Modells sei der Weg über Leiharbeit. "



Drucksache 62/10

... "-Beschäftigten drastisch zu verschlechtern. Über die Konstruktion des XL-Konzepts werde eine offene Lohnabsenkung herbeigeführt.



Drucksache 500/10 (Beschluss)

... Die Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren, mit dem die Fläche der Schwellenwert-Überschreitung ermittelt werden soll, geht über eine 1:1-Umsetzung hinaus und stellt damit ein Regelungsübermaß dar. Die GWRL macht keine Vorgaben, wie die Flächenausdehnung berücksichtigt werden soll. In dem Standpunkt "Fachliche Umsetzung der Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (2006/118/EG)" des Bund-Länder-Ausschusses Grundwasser, Wasserversorgung war es fachlicher Konsens der Länder, diesen ersten Schritt der Zustandsermittlung nicht im Detail zu reglementieren. In der Verordnung muss sich dieser fachliche Konsens widerspiegeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV)

1. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz

2. Zu § 6 Absatz 2

3. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1

Zu Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c:

Zu Satz 1 Nummer 2:

4. Zu § 8 Absatz 2

5. Zu § 10 Absatz 1

6. Zu § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - Dem § 11 Absatz 1 ist folgender Satz 3 anzufügen:

7. Zu § 13 Absatz 2 Satz 2

8. Zu § 13 Absatz 2 Satz 3

9. Zu § 13 Absatz 3

11. Zu Anlage 4 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 278/10

... ", übernehmen werde. Eine Steigerung der Investitionen in öffentliche Infrastrukturen kann die Erholung der Wirtschaft in der Tat unterstützen, denn sie hat kurzfristig eine positive Multiplikatorwirkung, und sie kann längerfristig die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes verbessern. Infrastrukturinvestitionen schaffen ferner Arbeitsplätze und können damit die negativen Auswirkungen der Rezession auf den Arbeitsmarkt lindern helfen. Allerdings kann auch eine Verschlechterung der Lage der öffentlichen Finanzen die Folge sein. Daher müssen nach Auffassung der Kommission die Finanzierungsmaßnahmen auf EU-Ebene in eine klare Finanzierungsstrategie der EU eingebettet sein, die die vorhandenen Finanzquellen besser koordiniert und den bei ihrem Einsatz erzielten Mehrwert im Hinblick auf die Umsetzung von EU-Zielen erhöht. Mit einer solchen Finanzierungsstrategie würde eine Verstärkung der Hebelwirkung der EU-Finanzbeiträge über die Auswahl der finanzierten Projekte und den noch gezielteren Einsatz der verfügbaren EU-Mittel angestrebt. Ein weiteres entscheidendes Prinzip einer solchen Finanzierungsstrategie wäre die Einheitlichkeit der Finanzierungsprioritäten der EU und der Mitgliedstaaten in völligem Einklang mit den Leitlinien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/10




Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz

1. Einleitung

2. Im Anschluss an das Grünbuch

3. Methodik für die TEN-V-Planung

Planung des Gesamtnetzes

Planung des Kernnetzes

Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen

Innovative Infrastrukturmaßnahmen

4. DIE TEN-V-Umsetzung

4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente

4.2. Finanzierung

5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik

3 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 694/10

... Um Europas Industrie und die ihr zugrunde liegenden Infrastrukturen zu modernisieren, werden umfangreiche neue Investitionen gebraucht, die mehr Privatkapital für Anlageinvestitionen nach sich ziehen, insbesondere durch die Risikokapitalmärkte. Dies gilt besonders für die Finanzierung von neugegründeten Unternehmen, schnell wachsenden Firmen und Forschung, Entwicklung und Innovation, die häufig nicht aus Eigenmitteln finanziert werden können. Angesichts der derzeitigen Verschlechterung des Zustands der öffentlichen Finanzen in mehreren Mitgliedstaaten sollten neue und innovative Lösungen untersucht werden, u.a. Systeme, die im Rahmen der EU-Regionalpolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Ernährungswirtschaft mitfinanziert werden, um durch eine rationelle und wirksame finanzielle Unterstützung dafür zu sorgen, dass staatliche Finanzierung und Anreizsysteme mit den strategischen Zielen der EU in Einklang gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


Drucksache 363/10

... Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund [einsetzen***: des verbundenen Vertrags oder des Vertrags über eine Zusatzleistung oder einsetzen: Bezeichnung der entgeltlichen Finanzierungshilfe] überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der überlassenen Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Darlehensnehmer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.

Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 4
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Anhang zu
Artikel 2 Nummer 5

Anlage 6
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Widerrufsinformation

3 Widerrufsrecht

3 Widerrufsfolgen

3 Gestaltungshinweise


 
 
 


Drucksache 60/10

... 3. ist außerordentlich besorgt über die Verschlechterung der humanitären Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo nach den Gräueltaten an der örtlichen Bevölkerung, wie sie in zwei kürzlich erschienenen Berichten der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte beschrieben wurden; ist insbesondere besorgt über die jüngsten Berichte über von kongolesischen Soldaten durchgeführte gezielte Morde an mindestens 270 Zivilpersonen in den Städten Nyabiondo und Pinga in Nord-Kivu und neuerliche Kämpfe, durch die 21 800 Menschen aus ihren Häusern in und um Dongo im Westen des Landes vertrieben wurden; bekräftigt erneut, dass rasches Handeln notwendig ist, um eine neuerliche humanitäre Katastrophe zu verhindern;



Drucksache 574/10 (Beschluss)

... Zumindest die Anhänge - I/Abschnitt e I und II, - Anhang II und - Anhang V regeln eindeutig qualitative Merkmale und können somit nicht als "nicht wesentliche Vorschriften" des Gesetzgebungsakts gewertet werden. Eine überwiegende Ausrichtung der Regelungsinhalte an den Vorgaben des Codex Alimentarius und den Eigenvorgaben des Europäischen Fruchtsaftverbandes (AIJN) lässt zudem eine qualitative Verschlechterung erwarten. Die Änderungsvorschläge zu den geplanten Regelungskompetenzen der Kommission sollten daher hinsichtlich des Anhangs I Abschnitt II sowie des Anhangs V gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/10 (Beschluss)




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

7. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

8. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 574/1/10

... Zumindest die Anhänge - I/Abschnitt e I und II, - Anhang II und - Anhang V regeln eindeutig qualitative Merkmale und können somit nicht als "nicht wesentliche Vorschriften" des Gesetzgebungsakts gewertet werden. Eine überwiegende Ausrichtung der Regelungsinhalte an den Vorgaben des Codex Alimentarius und den Eigenvorgaben des Europäischen Fruchtsaftverbandes (AIJN) lässt zudem eine qualitative Verschlechterung erwarten. Die Änderungsvorschläge zu den geplanten Regelungskompetenzen der Kommission sollten daher hinsichtlich des Anhangs I Abschnitt II sowie des Anhangs V gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/1/10




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

3. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

7. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 861/10

... Soweit sich durch die rückwirkende Anwendung des Abkommens in besonders gelagerten Einzelfällen eine höhere Gesamtbelastung an deutschen Steuern und Steuern der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ergeben sollte als nach dem Rechtszustand bis zum Inkrafttreten des Abkommens, schließt Satz 3 des Artikels eine rückwirkende Verschlechterung für die Steuerpflichtigen aus. Die Regelung besagt, dass in solchen Fällen eine etwaige deutsche Mehrsteuer nur festgesetzt wird, soweit ihr eine Entlastung an Steuern der VAE gegenübersteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 861/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Unselbständige Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vorteilsbegrenzung

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Diplomatische und konsularische Vorrechte

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Geltungsdauer

1. Zu Artikel 4:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 13 Absatz 5:

6. Zu Artikel 25:

7. Zum Abkommen:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 677/1/10

... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass einerseits der für den Übergang zur Abgasstufe III B erforderliche technologische Sprung mit beträchtlichen Entwicklungs- und Umstellungskosten verbunden ist und andererseits die durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelöste Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der deutschen Landtechnikindustrie die Spielräume für Weiterentwicklungen stark eingeschränkt hat.



Drucksache 855/1/10

... - die Wertersatzpflicht des Verbrauchers für Verschlechterungen einer Sache, die er aufgrund eines widerrufenen Vertrags (nicht: Fernabsatzvertrag) erhalten hat. Nach der Entwurfsbegründung erscheint es aus Gründen der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit sachgerecht, die vorgenommenen Änderungen (zur Beweislast) auf alle Widerrufsrechte zu erstrecken. Unterschiede ließen sich demgegenüber kaum vermitteln (vgl. BR-Drs. 855/10, S. 13, 22).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 312b Absatz 3 Satz 2 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312f BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 771/10

... Eine Einstellung der öffentlichen Förderung würde zu einer stärkeren Konzentration der landwirtschaftlichen Erzeugung in einigen Gebieten mit besonders günstigen Bedingungen und intensiveren landwirtschaftlichen Praktiken führen, während die weniger wettbewerbsfähigen Gebiete von Marginalisierung und Landaufgabe bedroht wären4. Solche Entwicklungen hätten zunehmende Umweltbelastungen und die Verschlechterung von wertvollen Lebensräumen zur Folge mit gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen einschließlich einer irreversiblen Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in Europa.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 443/10

... Arbeitgeber im CIT-Sektor weisen außerdem darauf hin, dass unlauterer Wettbewerb aufgrund unterschiedlicher Gehälter und anderer Beschäftigungsbedingungen unbedingt vermieden werden sollte, vor allem vor dem Hintergrund des hohen Anteils der Lohnkosten an den Gesamtkosten der CIT-Unternehmen. Auf Seite der Beschäftigten sind die Gewerkschaften hauptsächlich darauf bedacht, dass künftige EU-Vorschriften in diesem Bereich nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Bedingungen führen, sondern vielmehr eine Entwicklung hin zu einer Vereinheitlichung der Gehälter und anderer Arbeitsbedingungen in Gang setzen sollten. Die Sozialpartner sind sich außerdem darin einig, dass im Falle grenzüberschreitender Einsätze das jeweils höhere Lohnniveau (im Herkunfts- oder im Aufnahmemitgliedstaat) gelten sollte.

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Drucksache 443/10




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung

3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung

4. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Ausschlüsse

Artikel 3
Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen

Artikel 4
Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Artikel 5
CIT-Sicherheitspersonal

Artikel 6
Führen von Waffen

Artikel 7
Ausrüstung des Fahrzeugs

Artikel 8
Rolle der nationalen Polizeikräfte

Artikel 9
Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)

Artikel 10
Einziehung neutralisierter Banknoten

Artikel 11
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 12
Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten

Artikel 13
Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 14
Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung

Artikel 15
Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 16
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

Artikel 17
Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS

Artikel 18
Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug

Artikel 19
Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug

Artikel 20
Nationale Ausnahmeregelungen

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Kontrolle

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle

Artikel 24
Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals

Artikel 25
Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Änderung der technischen Vorschriften

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 30
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang I
Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Anhang II
Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

Allgemeine Bestimmungen

Anhang III
Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)

I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen

II. IBNS-Zulassungsverfahren

i Hauptfunktionen des Überwachungssystems

ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS

iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen

III. Testverfahren

a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien

b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten

c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik

Anhang IV
IBNS-Piktogramme

Anhang V
Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge

Anhang VIInhalt
der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt

Anhang VII
Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 711/10

... )) oder nach landesrechtlichen Regelungen der Umbruch oder die Umwandlung von Dauergrünland in Acker beschränkt ist, zählt diese Beschränkung nunmehr zu den sog. anderweitigen Verpflichtungen. Voraussetzung ist, dass es sich um spezifische Regelungen des Wasser- oder Naturschutzrechts handelt; Einzelfallanordnungen auf Grund ordnungsrechtlicher Generalklauseln sind hiervon nicht erfasst. Die Beschränkung des Umbruchs oder der Umwandlung von Dauergrünland muss in den wasser- und naturschutzrechtlichen Regelungen nicht ausdrücklich benannt sein, sondern kann sich beispielsweise auch aus einem allgemeinen Verschlechterungsverbot in dem jeweiligen Schutzgebiet ergeben.

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Drucksache 711/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

§ 4a
Schutz von Dauergrünland

§ 5b
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Abschnitt 4
Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen des Hopfensektors

§ 16
Antrag

§ 17
Meldung über Hopfenflächen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1502: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 743/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 25. April 2008 zur neuen Spielzeugrichtlinie bereits auf die Verschlechterung des derzeitigen Schutzniveaus hingewiesen (vgl. Ziffer 16, 17 und 20 der Drucksache 133/08(B) und die Bundesregierung gebeten, sich in den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlags für Verbesserungen einzusetzen.

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Drucksache 743/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung der in der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug enthaltenen Regelungen für Chemikalien an das besondere Schutzbedürfnis von Kindern


 
 
 


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