[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

441 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschreibung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0403/20B
0403/1/20
0164/20
0121/20
0057/20
0270/20
0434/1/20
0434/20B
0335/1/19
0071/19
0336/1/19
0324/2/19
0053/19B
0336/19
0629/19
0053/1/19
0630/19
0128/19B
0324/19B
0071/1/19
0397/19
0373/19
0669/19
0229/1/19
0128/1/19
0336/19B
0229/19B
0557/19
0324/1/19
0373/19B
0351/1/19
0128/19
0373/1/19
0630/1/19
0335/19B
0043/19
0324/19
0669/19B
0115/19
0144/18
0074/18B
0075/18B
0127/18
0037/18B
0075/18
0147/18B
0157/18
0563/18
0072/18
0147/1/18
0073/18
0143/18
0133/18
0401/18
0103/18
0074/1/18
0359/18B
0504/1/18
0037/1/18
0075/1/18
0222/17B
0775/17B
0612/17
0021/17
0759/1/17
0087/1/17
0195/17
0586/1/17
0617/17B
0047/1/17
0047/17B
0222/1/17
0617/1/17
0759/17
0038/1/17
0759/17B
0222/17
0087/17B
0586/17B
0038/17B
0775/1/17
0193/16
0601/1/16
0320/16
0601/16B
0532/16
0233/16
0194/16
0396/16
0601/16
0396/16B
0147/16
0205/16
0458/16
0019/15
0360/15
0135/15
0399/15
0193/15B
0193/1/15
0135/15B
0603/15
0022/15
0076/15
0097/1/15
0283/15
0016/15
0419/15
0618/15B
0226/15
0063/15
0028/15
0135/1/15
0377/15
0097/15
0097/15B
0028/1/15
0603/15B
0028/15B
0371/15
0046/15
0169/1/14
0641/14B
0583/14
0638/14B
0638/1/14
0420/14B
0150/14B
0490/14
0169/14B
0536/14
0169/14
0536/1/14
0279/14
0536/14B
0417/14B
0417/1/14
0150/1/14
0420/1/14
0216/13
0657/13
0491/13
0615/13
0266/13B
0677/13
0555/13B
0705/13
0451/13
0555/13
0615/1/13
0705/13B
0637/13
0094/13
0705/1/13
0149/1/13
0149/13
0376/13
0447/13
0128/13
0434/13
0451/13B
0543/13
0615/13B
0091/12
0061/1/12
0632/12
0555/3/12
0356/12
0113/12
0186/1/12
0413/12
0546/12
0061/12B
0042/12
0091/4/12
0768/12B
0415/12
0186/12B
0317/12
0575/12
0186/12
0302/1/12
0334/12
0165/12
0768/1/12
0187/12
0310/12
0555/12B
0610/12
0308/12
0487/12
0515/12
0167/12
0555/12
0134/12
0555/1/12
0757/12
0740/1/11
0664/11
0739/11
0320/11
0740/11
0130/11
0101/11
0733/11B
0329/11B
0209/11B
0099/1/11
0130/1/11
0785/11
0099/11
0456/7/11
0329/11
0209/1/11
0054/11
0733/1/11
0747/11
0099/11B
0733/11
0127/11
0825/11
0358/11
0667/11
0588/11
0356/10
0804/1/10
0804/10B
0681/10
0534/1/10
0582/1/10
0763/10
0732/10
0850/10
0484/10B
0052/10
0155/10
0534/10B
0332/10
0804/10
0582/10B
0230/10
0781/10
0871/10
0018/10
0582/10
0518/10
0332/10B
0018/1/09
0442/09
0270/09
0646/09
0640/2/09
0022/09
0122/09
0811/09B
0082/09
0180/1/09
0529/1/09
0019/09
0082/09B
0180/09
0529/09
0811/09
0018/09
0021/09
0171/2/09
0812/09
0574/09
0171/09
0640/09
0171/6/09
0683/09
0180/09B
0082/1/09
0171/1/09
0079/09
0060/09
0529/09B
0640/1/09
0640/09B
0018/09B
0640/3/09
0389/08
0487/08
0789/1/08
0822/08
0842/08
0300/08
0394/08
0632/08
0842/08B
0703/08
0140/08
0538/08
0789/2/08
0842/1/08
0035/08
0448/08
0789/08B
0968/08
0733/08
0808/08
0870/08
0432/08
0300/08B
0538/2/08
0048/08
0827/08
0437/08
0098/08
0789/08
0745/08
0712/08
0300/1/08
0847/08
0545/3/08
0253/08
1000/08
0434/07
0434/07B
0794/1/07
0223/1/07
0338/1/07
0567/07
0223/07
0544/07B
0223/2/07
0338/07
0514/07
0271/07
0309/07
0794/07B
0075/07
0338/07B
0895/07
0005/07
0165/07
0247/07
0794/07
0075/07B
0223/07B
0075/1/07
0384/07
0088/07
0710/07
0063/07
0897/07
0454/07
0748/07
0314/07
0223/3/07
0275/07
0152/06
0154/06
0784/06
0572/06
0658/06
0572/06B
0786/1/06
0786/06B
0151/06
0572/1/06
0786/06
0322/06B
0891/06
0848/1/06
0848/06B
0784/06B
0322/06
0575/06B
0067/06
0230/06
0681/06
0791/06
0575/1/06
0574/06
0398/06
0141/06
0715/06
0153/06
0755/06
0211/06
0539/05
0870/05
0205/05B
0605/05
0205/1/05
0582/05
0338/05B
0620/05
0754/05
0238/05
0205/05
0116/05
0398/05
0003/05
0085/05
0085/05B
0335/05
0084/05
0237/1/05
0002/05
0163/1/05
0449/05
0044/05B
0237/05B
0235/05
0794/05B
0085/1/05
0044/1/05
0539/05B
0744/05
0205/3/05
0304/05
0234/05
0237/05
0513/05
0338/05
0338/1/05
0794/1/05
0205/2/05
0794/05
0780/04
0780/2/04
0525/04
0958/04B
0547/04B
0983/04
0951/04B
0958/1/04
0860/04
0951/04
0780/04B
0365/04
0958/04
Drucksache 186/12

... Arzneimittelverschreibungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

1. Für Bürgerinnen und Bürger

2. Für die Wirtschaft

3. Für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Für die Gesetzliche Krankenversicherung GKV und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung PKV

Für Wirtschaftsunternehmen

Für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Maßnahmen und Inhalte

Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Für Bürgerinnen und Bürger

Für pharmazeutische Unternehmer

Für Arztpraxen

Für Öffentliche Apotheken

Für Behörden

Weitere Kosten

Für pharmazeutische Unternehmer

Für Verbraucher

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zur Position Bromfenac und seine Ester

Zur Position Cabazitaxel und seine Ester

Zur Position Eribulin und seine Derivate

Zur Position Fingolimod und seine Derivate

Zur Position Grünteeblätter-Trockenextrakt gereinigter Trockenextrakt aus Camellia sinensis L. O. Kuntze 45 - 56:1 , entsprechend 55 - 72% - -Epigallocatechin-3- 3,4,5- trihydroxybenzoat

Zur Position Pirfenidon

Zur Position Pitavastatin und seine Ester

Zur Position Tianeptin und seine Ester

Zur Position Trimetazidin

Zur Position Zubereitung aus Gimeracil, Oteracil und seinen Estern und Tegafur

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1999: Entwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... Die mit Artikel 26 vorgesehene Ausweitung von § 1 Absatz 3a ZerlG auf Ausschüttungen aus Teilschuldverschreibungen und Genussrechten geht vor diesem Hintergrund in die falsche Richtung, wird jedoch zur Vermeidung einer weiteren Verkomplizierung des Verteilungsverfahrens vorübergehend mitgetragen. Hiermit ist ausdrücklich keine Vorfestlegung für die künftige Ausgestaltung der Verteilung der Kapitalertragsteuer verbunden. Für die künftige Verteilung der Kapitalertragsteuer sollte entsprechend der allgemeinen Systematik nur der (Wohn-)Sitz des Steuerpflichtigen maßgeblich sein.



Drucksache 334/12

... Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass der Festlegung verbindlicher Liquiditätsstandards ein Überwachungszeitraum vorgeschaltet werden sollte. Daher hat sie vorgeschlagen, eine genaue Mindestliquiditätsquote nicht vor 2015 zu bestimmen. Ferner teilt die Kommission die Auffassung, dass die Marktliquidität der Aktiva durch die EBA überprüft werden sollte, bevor endgültige Beschlüsse über die Definition der liquiden Mittel gefasst werden. Von Förderbanken emittierte Schuldverschreibungen werden ebenfalls dieser Analyse unterzogen.



Drucksache 165/12

... (6) Die vom ESM aufgelegten Schuldverschreibungen oder Wertpapiere, einschließlich dafür anfallender Zinsen oder Dividenden, unterliegen unabhängig davon, in wessen Besitz sie sich befinden, keiner Art von Besteuerung,



Drucksache 768/1/12

... Arzneimittelverschreibungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/1/12




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz , Nummer 1 - neu - und Nummer 2 - neu - § 3a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 Nummer 1, Anlage 1 Nummer 11 AMVV

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 9a - neu - AMVV

3. Zu Artikel 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2b und Absatz 6b ApBetrO und zur Eingangsformel

'Artikel 1a Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 187/12

... "iii) mit Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit der Gesamt - stimmenzahl der Mitgliedstaaten die Mittel, die sie für ihre Geschäftstätigkeit nicht benötigt, in von ihr bestimmten Schuldverschreibungen anzulegen;"



Drucksache 555/12 (Beschluss)

... "Der Tierarzt hat durch die Verschreibung eines nur für einen bestimmten Tierbestand anzuwendenden Fütterungsarzneimittels sicherzustellen, dass die Arzneimitteltagesdosis in einer Menge in dem Mischfuttermittel enthalten ist, die die tägliche Futterration der behandelten Tiere, bei Wiederkäuern den Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, ausgenommen Mineralfutter, mindestens zur Hälfte deckt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu -*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b*

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

38. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a4 - neu -

Zu Nummer 23a4

40. Zum Gesetzentwurf allgemein

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt

45. Zum Gesetzentwurf insgesamt

46. Zum Gesetzentwurf insgesamt

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 610/12

... Die meisten europäischen Industrieunternehmen sind stark auf Bankkredite angewiesen. In den USA sind sowohl das Volumen der Schuldverschreibungen als auch das Volumen der Aktienmarktkapitalisierung größer als die gesamten Forderungen der Banken. Kapitalmarktverbindlichkeiten zur Finanzierung von Unternehmen betragen in Europa lediglich 7 % des BIP, wohingegen der Anteil in den USA 35 % beträgt. 57 Aufgrund dieses strukturellen Merkmals der EU-Wirtschaft ist die EU-Industrie stärker von der Bankenkrise betroffen, denn alternative Finanzierungsquellen stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung.



Drucksache 308/12

... § 17 Nummer 2 wird ferner um die Anordnung eines Richtervorbehalts für die Geschäfte nach § 375 Nummer 16 FamFG ergänzt, womit der Ähnlichkeit der Verfahren nach § 9 Absatz 2 und 3 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) mit denjenigen nach § 122 Absatz 2 des



Drucksache 487/12

... 3. alle Daten im Zusammenhang mit der Absatzmenge des Arzneimittels sowie alle ihm vorliegenden Daten im Zusammenhang mit dem Verschreibungsvolumen, einschließlich einer Schätzung der Anzahl der Personen, die das Arzneimittel anwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/12




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 6a
Verbote von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, Hinweispflichten.

§ 52c
Arzneimittelvermittlung

§ 62
Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde.

§ 63b
Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung

§ 63c
Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen

§ 63d
Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte

§ 63e
Europäisches Verfahren

§ 63f
Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63g
Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63h
Dokumentations- und Meldepflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind

§ 63i
Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe

§ 63j
Ausnahmen

Achtzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift

§ 146
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Weitere Änderungen des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Aufhebung der Bezeichnungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

§ 4a
Bezug und Rücknahme von Arzneimitteln

§ 9
Anforderungen an Arzneimittelvermittler

Artikel 8
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 9
Änderung der AMG-Anzeigeverordnung

Artikel 10
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Artikel 12
Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung

Artikel 12a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12b
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 14
Außerkrafttreten

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 515/12

... gestützt wurde (für das Verwaltungsgericht scheint dieser Gesichtspunkt zwar letztlich nicht ausschlaggebend gewesen zu sein, es hat aber ebenfalls betont, dass das Verbot auch eine Hilfe bei der Beschaffung sonst nicht zugänglicher verschreibungspflichtiger Medikamente verhindere). Eine strafrechtliche Verbotsnorm kann insoweit deutlich genauer den Inhalt und auch die Grenzen des Verbotenen bestimmen.



Drucksache 167/12

... Die Emissionsbedingungen der vom Bund begebenen Schuldverschreibungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von über einem Jahr können Klauseln enthalten, die zum Zwecke der Umschuldung eine Änderung der Emissionsbedingungen durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger mit Zustimmung des Bundes ermöglichen (Umschuldungsklauseln). Die Umschuldungsklauseln können auch die Möglichkeit zur einheitlichen Beschlussfassung für Schuldverschreibungen verschiedener Anleihen vorsehen (anleiheübergreifende Änderung). Soweit Emissionsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gelten für die Umschuldungsklauseln die §§ 4b bis 4k.



Drucksache 555/12

... "2. vorbehaltlich einer Rechtsverordnung nach Nummer 5 zu verbieten, bei der Verschreibung, der Abgabe oder der Anwendung von zur Anwendung bei Tieren bestimmten Arzneimitteln, die antimikrobiell wirksame Stoffe enthalten, von den in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 4 genannten Angaben der Gebrauchsinformation abzuweichen, soweit dies zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier durch die Anwendung dieser Arzneimittel erforderlich ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 134/12

... (MiFID) (im Wesentlichen Aktien und Schuldverschreibungen) für die Zwecke des Titels II (Wertpapierabrechnung) erfasst.



Drucksache 555/1/12

... "Satz 1 gilt auch für pharmazeutische Unternehmer, die Fütterungsarzneimittel auf Grundlage einer tierärztlichen Verschreibung an Tierhalter abgeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3, Satz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu - *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b *

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

40. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

42. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

43. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a3 - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - *

45. Zu Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

47. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf insgesamt

49. Zum Gesetzentwurf insgesamt

50. Zum Gesetzentwurf insgesamt

51. Zum Gesetzentwurf insgesamt

52. Zum Gesetzentwurf insgesamt

53. Zum Gesetzentwurf insgesamt

54. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 757/12

... Krankheiten, beim Umgang mit psychischen Problemen und bei der Gesundheitsförderung bereits nachgewiesen worden16. Ähnliche Vorteile wurden auch festgestellt bei technologiegestützten Therapien, die klinische Routinebehandlungen wirksam ergänzen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Behandlungen verbessern, sowie beim Einsatz interoperabler elektronischer Patientenakten- und Verschreibungssysteme, soweit diese hinreichend konsequent angewandt werden17. Sobald die Vorteile die Investitionskosten wertmäßig zu überwiegen beginnen, steigt der Nettonutzen und erreicht eine beträchtliche Höhe. In Ländern, die Anpassungsprogramme durchführen, haben elektronische Gesundheitsdienste eine große Bedeutung erlangt als Mittel zur Steigerung der Effizienz und Effektivität von Systemen und zu deren Kontrolle sowie zur Senkung der Ausgaben18. Schließlich ist die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste auch eine der konkreten Maßnahmen zur Förderung der EU-weiten Freizügigkeit der EU-Bürger19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. elektronische Gesundheitsdienste in Europa - Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen für die europäischen Gesundheitssysteme

2.2. Chancen durch Entfaltung des Marktpotenzials

2.3. Hindernisse beim Ausbau elektronischer Gesundheitsdienste

3. ZIELVORSTELLUNG

4. Herstellung einer breiteren Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste

4.1. Lösung technischer und semantischer Fragen durch Förderung EU-weiter Normung, Interoperabilitätsprüfung und -zertifizierung

4.2. Lösung der organisatorischen Fragen

4.3. Klärung rechtlicher Fragen

5. Unterstützung der Forschung, Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

5.1. Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Innovation

5.2. Förderung der Entwicklung eines wettbewerbsgeprägten Marktes für elektronische Gesundheitsdienste

6. ERLEICHTERUNG der Einführung und Gewährleistung der weiteren Verbreitung elektronischer Gesundheitsdienste

6.1. FazilitätConnecting Europe

6.2. Kohäsionspolitik

6.3. Fähigkeiten und digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich

6.4. Messung des Mehrwerts

7. Förderung des politischen Dialogs und der Internationalen Zusammenarbeit IM Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste auf weltweiter Ebene

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 740/1/11

... Als Fütterungsarzneimittel werden derzeit fast ausschließlich Antibiotika an Lebensmittel liefernde Tiere verabreicht. Nach derzeit geltendem Recht darf daher nur ein Tierarzt über die Anwendung von Fütterungsarzneimitteln entscheiden (Verschreibungspflicht), um die Wirksamkeit der Arzneimittelanwendung zu gewährleisten, der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken und Antibiotikarückstände in Lebensmitteln zu verhindern. Herstellung und Vertrieb sind vergleichbar zu anderen Arzneimitteln reglementiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 739/11

... ii) ein Rating, bei dem der Emittent des Schuldtitels oder der finanziellen Verbindlichkeit, der Schuldverschreibung oder des anderen Finanzinstruments ein Staat oder eine regionale oder lokale Gebietskörperschaft eines Staates ist;



Drucksache 320/11

... (52) In § 12 Absatz 2 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2512), das durch Artikel9 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1592) geändert worden ist, wird jeweils vor dem Wort "Bundesanzeiger" das Wort "elektronischen" gestrichen.



Drucksache 740/11

... Die Antibiotikaresistenz hängt unmittelbar damit zusammen, wie Patienten und die verschreibenden Ärzte Antibiotika einsetzen. Werden diese Wirkstoffe falsch verwendet (beispielsweise durch falsch indizierte oder nicht korrekte Einnahme) können sich antibiotikaresistente

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/11




1. Einleitung

1.1. Die steigende Gefahr der Antibiotikaresistenz

1.2. Die laufenden Bemühungen reichen nicht aus

1.3. Notwendigkeit erheblicher Maßnahmenverschärfung und neuer entschlossener Initiativen

2. Schlüsselmassnahmen zur Erfolgreichen Bekämpfung der Antibiotikaresistenz

2.1. Angemessener Einsatz von Antibiotika

Umsichtiger Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin

Maßnahme Nr. 1:

Verstärkte Förderung des angemessenen Antibiotikaeinsatzes in allen Mitgliedstaaten

Umsichtiger Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin

Maßnahme Nr. 2:

Maßnahme Nr. 3:

2.2. Prävention von mikrobiellen Infektionen und deren Ausbreitung

Infektionsschutz und -bekämpfung in Gesundheitseinrichtungen

Maßnahme Nr. 4:

Stärkung von Infektionsschutz und -bekämpfung in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Infektionsschutz und -bekämpfung bei landwirtschaftlichen Nutztieren

Maßnahme Nr. 5:

2.3. Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika oder Behandlungsalternativen

Entwicklung neuer Antibiotika für die Humanmedizin

Maßnahme Nr. 6:

Entwicklung von Antibiotika in der Veterinärmedizin

Entwicklung von Diagnoseinstrumenten in der Human- und Veterinärmedizin

Entwicklung von Impfstoffen und sonstigen Präventionsmaßnahmen

Maßnahme Nr. 7:

Förderung der Bemühungen zur Analyse der Notwendigkeit neuer Antibiotika in der Veterinärmedizin

2.4. Gemeinsame Anstrengungen mit internationalen Partnern, um die Risiken der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz durch den internationalen Handels- und Reiseverkehr sowie über die Umwelt einzudämmen

Maßnahme Nr. 8:

Multilaterale Zusammenarbeit

Bilaterale Zusammenarbeit

3. Sonstige übergreifende Massnahmen

3.1. Überwachung

3.1.1. Überwachung der Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs in der Humanmedizin

Maßnahme Nr. 9:

3.1.2. Überwachung der Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren

Maßnahme Nr. 10:

3.2. Ergänzende Forschung und Innovation

Maßnahme Nr. 11:

3.3. Kommunikation, Aufklärung und Schulung

Maßnahme Nr. 12:

4. Ex-POST-Bewertung

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 130/11

... Für Tapentadol wird eine Höchstverschreibungsmenge festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen, Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1449: Entwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 101/11

... (2) Ein Beschluss der Anleger ist nur wirksam, wenn mindestens 30 Prozent der Stimmrechte bei der Beschlussfassung vertreten waren. § 5 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 sowie die §§ 6 bis 20 des Schuldverschreibungsgesetzes über Beschlüsse der Gläubiger gelten für Beschlüsse der Anleger, mit denen diese eine Einwilligung erteilen oder versagen, jeweils mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der ausstehenden Schuldverschreibungen die ausgegebenen Investmentanteile treten, an die Stelle des Schuldners die Kapitalanlagegesellschaft und an die Stelle der Gläubigerversammlung die Anlegerversammlung. Eine einberufene Anlegerversammlung bleibt von der Wiederaufnahme der Anteilrücknahme unberührt.



Drucksache 733/11 (Beschluss)

... - Die endgültige Ausgestaltung der Liquiditätskennziffern soll nicht durch EBA-Standards erfolgen. Für sie ist das Mitentscheidungsverfahren unter Beteiligung von Rat und Parlament vorzusehen. Dabei ist eine angemessene Berücksichtigung von Pfandbriefen, Unternehmensanleihen und Bankschuldverschreibungen vorzusehen. Die Regelungen haben ein so großes Gewicht, dass eine hohe demokratische Legitimation erforderlich ist.



Drucksache 329/11 (Beschluss)

... Arzneimittelverschreibungsverordnung



Drucksache 209/11 (Beschluss)

... vorgesehene Erweiterung des Finanzinstrumentebegriffs auf von Kreditinstituten ausgegebene Namensschuldverschreibungen und damit die Anwendung der Verhaltens- und Organisationspflichten des sechsten Abschnitts des



Drucksache 99/1/11

... Die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich einer Öffnung des Versandhandels für nicht Lebensmittel liefernde Tiere auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel bleiben bestehen.



Drucksache 785/11

... "(6) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der künstlichen Befruchtung (§ 27a), der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz (§ 28 Absatz 2), bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln (§ 34 Absatz 1 Satz 1), mit Heilmitteln (§ 32) und Hilfsmitteln (§ 33), im Bereich der häuslichen Krankenpflege (§ 37) und der Haushaltshilfe (§ 38) sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen. Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln. Die zusätzlichen Leistungen sind von den Krankenkassen in ihrer



Drucksache 99/11

... „1. Anforderungen an die Abgabe und die Verschreibung von Arzneimitteln zur Anwendung an Tieren, auch im Hinblick auf die Behandlung, festzulegen,“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/11




„§ 57a Anwendung durch Tierhalter


 
 
 


Drucksache 456/7/11

... Die durch das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften eingeführte Erhöhung der Herstellerrabatte für alle verschreibungspflichtigen und festbetragsfreien Arzneimittel, welche auch die Arzneimittelimporte betrifft, hat zu einer deutlichen Verschlechterung der Marktsituation für Reimporte geführt.



Drucksache 329/11

... Arzneimittelverschreibungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1

1. Die Position „Ipratropiumbromid“ wird wie folgt gefasst:

2. Die Position

3. Die Position

4. Die Position „Metronidazol“ wird wie folgt gefasst:

5. Die Position

6. Die Position „Tylvalosin Acetylisovaleryltylosin “ wird wie folgt gefasst:

7. Die folgenden Positionen werden jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 209/1/11

... vorgesehene Erweiterung des Finanzinstrumentebegriffs auf von Kreditinstituten ausgegebene Namensschuldverschreibungen und damit die Anwendung der Verhaltens- und Organisationspflichten des sechsten Abschnitts des



Drucksache 54/11

... Wertpapieremittenten, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben, können bis zu einer Bagatellgrenze von 5 000 Euro auf eine Anzeige der von ihnen für den Erblasser verwahrten beziehungsweise verwalteten Vermögensgegenstände verzichten. Zur weiteren Reduzierung bürokratischen Aufwands wird die Grenze auf 10 000 Euro verdoppelt, sodass dann in vielen Fällen mit geringeren Guthabenständen eine Anzeige bei der Finanzverwaltung unterbleiben kann.



Drucksache 733/1/11

... - Die endgültige Ausgestaltung der Liquiditätskennziffern soll nicht durch EBA-Standards erfolgen. Für sie ist das Mitentscheidungsverfahren unter Beteiligung von Rat und Parlament vorzusehen. Dabei ist eine angemessene Berücksichtigung von Pfandbriefen, Unternehmensanleihen und Bankschuldverschreibungen vorzusehen.



Drucksache 747/11

... In § 12 Absatz 2 Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1592) geändert worden ist, wird jeweils vor dem Wort "Bundesanzeiger" das Wort "elektronischen" gestrichen.



Drucksache 99/11 (Beschluss)

... Die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich einer Öffnung des Versandhandels für nicht Lebensmittel liefernde Tiere auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel bleiben bestehen.



Drucksache 733/11

... (83) Um den Marktentwicklungen und den Erfahrungen mit der Anwendung dieser Verordnung Rechnung zu tragen, sollte die Kommission verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat - gegebenenfalls von einschlägigen legislativen Vorschlägen begleitete - Berichte zu unterbreiten, in denen sie auf mögliche Auswirkungen der Eigenmittelanforderungen auf den Konjunkturzyklus eingeht sowie auf Mindesteigenmittelanforderungen für Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen, Großkredite, Liquiditätsanforderungen, Verschuldungsgrad, Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken, Gegenparteiausfallrisiko und Ursprungsrisikomethode, Retailforderungen, die Definition anrechenbaren Eigenkapitals und den Umfang der Anwendung dieser Verordnung.



Drucksache 127/11

... Nach Absatz 2 Satz 2 darf kein Gläubiger gegen seinen Willen in eine Gesellschafterposition gedrängt werden. Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit eines Mehrheitsbeschlusses nach § 5 Absatz 3 Nummer 5 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (SchVG). Die erforderliche Zustimmungserklärung jedes betroffenen Gläubigers, der Anteilsinhaber am Schuldner wird, bzw. der Mehrheitsbeschluss nach SchVG ist dem Plan nach § 230 Absatz 2



Drucksache 825/11

... Chemisch-synthetische allopathi sche Arzneimittel oder Antibiotika ohne Verschreibung durch den Tierarzt verabreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Antrag auf Zulassung

§ 3
Antragsinhalt

§ 4
Qualitätsmanagement

§ 5
Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag

§ 6
Risikoanalyse

§ 7
Durchführung von Probenahmen und Analysen

§ 8
Informationspflichten

§ 9
Kontrollbesuche

§ 10
Maßnahmenkatalog

§ 11
Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

§ 12
Zulassung

§ 13
Verfahrensvorschriften

§ 14
Muster und Vordrucke

§ 15
Unterrichtung der Länder

§ 16
Übergangsvorschrift

§ 17
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird

1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei

3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur

4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import

6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte

7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln

Anlage 2
(zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer

A. Vorbemerkung:

B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:

Anlage 3
(zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften

A. Vorbemerkungen:

B. Maßnahmenkatalog:

Anlage 4
(zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen

1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter

1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:

1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:

1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:

1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:

1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :

1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :

1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :

1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen

2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung

3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich

4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung

5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz


 
 
 


Drucksache 358/11

... 2. entgegen Artikel 9a Buchstabe a Satz 1 eine Schuldverschreibung oder ein Wertpapier erwirbt, vermittelt oder an der Ausgabe mitwirkt."



Drucksache 667/11

... EU-weit bestehen verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der Drogennachfrage. Sie sollen Menschen vom ersten Kontakt mit Drogen abhalten, sie vor der Suchtgefahr bewahren, die schädlichen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Drogenkonsums verringern und Dienste für Behandlung, Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung vorsehen. Die sich wandelnden Drogenkonsummuster und der zunehmende Mehrfachgebrauch von Substanzen wie illegalen Drogen in Verbindung mit Alkohol oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind eine Herausforderung für die derzeitigen Präventions- und Behandlungsmethoden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/11




Mitteilung

1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem

2. Drogenhandel

3. Drogenausgangsstoffe

4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten

5. Neue psychoaktive Substanzen

6. Nachfrageverringerung

7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen

8. Internationale Zusammenarbeit

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 588/11

... Finanztransaktionen sind auch der Kauf/Verkauf oder die Übertragung strukturierter Produkte, d.h. handelbarer Wertpapiere oder anderer Finanzinstrumente, die auf dem Wege einer Verbriefung angeboten werden. Solche Produkte sind sonstigen Finanzinstrumenten vergleichbar und müssen daher von der im vorliegenden Vorschlag verwendeten Begriffsbestimmung für Finanzinstrumente erfasst sein. Bei einer Ausnahme von der Finanztransaktionssteuer würden Vermeidungsmöglichkeiten entstehen. Diese Produktkategorie umfasst insbesondere Schuldverschreibungen, Optionsscheine und Zertifikate sowie Bankverbriefungen, die üblicherweise das mit Anlagen wie Hypotheken oder Darlehen verbundene Ausfallrisiko in den Markt verlagern, sowie Versicherungsverbriefungen, die Risiken anderer Art, z.B. Übernahmegarantien, in den Markt verlagern.



Drucksache 356/10

... (1a) Vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 beträgt der Abschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel abweichend von Absatz 1 16 Prozent. Satz 1 gilt nicht für Arzneimittel nach Absatz 3b Satz 1. Die Differenz des Abschlags nach Satz 1 zu dem Abschlag nach Absatz 1 mindert die am ... [einfügen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes] bereits vertraglich vereinbarte Rabatte nach Absatz 8 entsprechend. Eine Absenkung des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer, die ab dem 1. August 2010 vorgenommen wird, mindert den Abschlag nach Satz 1 in Höhe des Betrags der Preissenkung, höchstens in Höhe der Differenz des Abschlags nach Satz 1 zu dem Abschlag nach Absatz 1; § 130a Absatz 3b Satz 2 2. Halbsatz gilt entsprechend.



Drucksache 804/1/10

... Arzneimittelverschreibungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/1/10




Zu Artikel 1 Nummer 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 804/10 (Beschluss)

... Arzneimittelverschreibungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/10 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 681/10

... (2) Der Restrukturierungsfonds kann zum Zweck der Refinanzierung des übernehmenden Rechtsträgers Garantien für die von dem übernehmenden Rechtsträger begebenen Schuldverschreibungen übernehmen. Die Laufzeit der abzusichernden Verbindlichkeiten darf 60 Monate nicht überschreiten.



Drucksache 534/1/10

... Es sollte also insbesondere vorgesehen werden, dass Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, d.h. die entsprechenden Beschlüsse der Gläubiger bzw. Anteilseigner notariell zu beurkunden sind. Dies würde auch zu Vereinfachungen in beweisrechtlicher Hinsicht in eventuellen späteren Anfechtungsprozessen führen. Das Beurkundungserfordernis hinsichtlich der Versammlung der Gläubiger könnte insbesondere entsprechend der Regelung des § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes gestaltet werden.



Drucksache 582/1/10

... a) In Nummer 14 sind in § 43 Absatz 5 Satz 3 nach den Wörtern "zugelassen sind" die Wörter "und nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 unterliegen" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 3 AMG , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 57 Absatz 1 Satz 4 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 4


 
 
 


Drucksache 763/10

... "(9) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen rechnet die nach Absatz 7 Satz 1 bekannt gemachten Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel entsprechend den Handelszuschlägen der Arzneimittelpreisverordnung in der ab dem 1. Januar 2012 geltenden Fassung um und macht die umgerechneten Festbeträge bis zum 30. Juni 2011 bekannt. Für die Umrechnung ist die Einholung von Stellungnahmen Sachverständiger nicht erforderlich. Die umgerechneten Festbeträge finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung."



Drucksache 732/10

... Darüber hinaus kann eHealth sowohl landesintern als auch grenzüberschreitend eine kontinuierliche Gesundheitsfürsorge und somit eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen. Allerdings stehen viele rechtliche und organisatorische Hindernisse (z. B. unterschiedliche Datenschutzvorschriften innerhalb der EU, Rückerstattungssysteme und mangelnde europaweite Interoperabilität) dem Einsatz der elektronischen Gesundheitsdienste in Europa im Weg. Dadurch ist es Unionsbürgern nicht möglich, die Vorteile von eHealth auszuschöpfen, wenn sie sich im Ausland medizinisch versorgen lassen müssen. Elektronische Gesundheitsdienste können die Ungleichbehandlung beim Zugang zur Behandlung verringern helfen, die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessern, den Zugriff der Patienten auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten erleichtern und sicherer machen, das Risiko ärztlicher Kunstfehler minimieren oder zur frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsproblemen beitragen. Beispielsweise kann die Fernüberwachung von Herzpatienten die Überlebensraten um 15 % erhöhen. Elektronische Verschreibungen (ePrescriptions) können Fehler bei der Arzneimitteldosierung um 15 % reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 850/10

... "Die Bundesanstalt übermittelt der Europäischen Kommission ein Verzeichnis der in Satz 2 genannten Kategorien von Schuldverschreibungen und Emittenten; diesem Verzeichnis ist ein Vermerk beizufügen, in dem die Art der Deckung erläutert wird."



Drucksache 484/10 (Beschluss)

... Die Zulassung des Arzneimittelversandhandels hat neue Abgabemodalitäten außerhalb öffentlicher Apotheken rechtlich ermöglicht. Der Arzneimittelversandhandel über sogenannte Pickup-Stellen in Discountern und Drogeriemärkten, wo Arzneimittelbestellungen aufgegeben und die versendeten Arzneimittel abgeholt werden, bedroht die bewährte Art der Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch ein flächendeckendes Netz inhabergeführter öffentlicher Apotheken. Insbesondere kleinere Landapotheken müssen mit dem Überleben kämpfen, weil vor allem niederländische Versandapotheken zu ihren Lasten Gewinne aus dem Pickup-Stellen-Geschäft ziehen. Ein Sterben der Landapotheken hätte aber fatale Folgen für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Gesetzlich der Präsenzapotheke auferlegte Gemeinwohlpflichten wie insbesondere die regionale Versorgung in Notfällen und Nacht- und Wochenenddienste, die Herstellung von patientenindividuellen Rezepturen sowie die ausreichende Bevorratung mit einem Vollsortiment könnten nicht mehr gewährleistet werden. Zudem werden Gesundheitsgefährdungen dadurch riskiert, dass in Pickup-Stellen weder eine qualifizierte, persönliche Beratung noch eine doppelte Kontrolle von Verschreibungen durch Ärzte und Apotheker möglich sind. Beide sind aber vor allem zur Vermeidung gravierender Neben- und Wechselwirkungen, zur richtigen Einnahme der Arzneimittel und zur Therapietreue sehr wichtig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V

Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:

Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V

17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG

Artikel 1a
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG

19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG

20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG

21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV

22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV

23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt

24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG

'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung

b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser

25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

26. Zum Gesetzentwurf allgemein

27. Zu den Pickup-Stellen


 
 
 


Drucksache 52/10

... 4Das gleiche gilt für Leistungen, die zwar nicht als Zinsen bezeichnet werden, aber wie diese Entgeltscharakter haben, wie zum Beispiel das Damnum, das bei der Ausgabe von Hypotheken und anderen Darlehen vereinbart wird, sowie das Disagio, das bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen einer Kapitalgesellschaft gewährt wird.



Drucksache 155/10

... 6. gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des § 20a und Forderungen im Sinne des § 4 Absatz 3 des



Drucksache 534/10 (Beschluss)

... Es sollte also insbesondere vorgesehen werden, dass Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, d.h. die entsprechenden Beschlüsse der Gläubiger bzw. Anteilseigner notariell zu beurkunden sind. Dies würde auch zu Vereinfachungen in beweisrechtlicher Hinsicht in eventuellen späteren Anfechtungsprozessen führen. Das Beurkundungserfordernis hinsichtlich der Versammlung der Gläubiger könnte insbesondere entsprechend der Regelung des § 16 Absatz 3 des Schuldverschreibungsgesetzes gestaltet werden.



Drucksache 332/10

... Arzneimittelverschreibungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1242: Neunte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 804/10

... Arzneimittelverschreibungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zehnte Verordnung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu den Positionen

Zur Position Eltrombopag

Zur Position Pazopanib

Zur Position Pseudoephedrin

Zur Position Roflumilast

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)


 
 
 


Drucksache 582/10 (Beschluss)

... a) In Nummer 14 sind in § 43 Absatz 5 Satz 3 nach den Wörtern "zugelassen sind" die Wörter "und nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 unterliegen" einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 3 AMG , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 57 Absatz 1 Satz 4 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 4


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.