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0002/1/05
0744/05
0359/05
0361/05B
0817/05
0037/05
0321/05B
0726/05
0631/05
0092/05
0600/05
0336/05
0136/05
0692/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0720/05
0082/05
0703/1/05
0301/05
0003/1/05
0520/05
0617/05
0436/05
0154/05
0052/05B
0210/1/05
0574/05
0703/05
0616/2/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0317/05
0399/05
0107/05
0637/05
0014/05B
0942/05
0174/05
0092/1/05
0003/05B
0361/05
0607/05
0238/04B
0194/1/04
0571/04B
0846/04B
0618/04
0780/2/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0952/04
0846/1/04
0877/04
0883/04
0662/1/04
0551/04B
0361/04
0683/3/04
0767/04
0747/04
0663/04
0983/04
0466/04
0846/2/04
0622/04
0846/04
0086/04
0985/04
0720/04
0891/04
0892/04
0875/04
0012/04
0586/04
0408/04
0688/1/04
0194/04B
0238/04
0450/04
0688/04B
0722/04
0458/04B
0722/1/04
0780/04B
0429/04
0939/04
0688/04
0836/1/04
0870/04
0105/04
0702/04
0732/04
0662/04B
0682/04
0455/04B
0821/04
0804/04
0725/04
0283/04
0140/04
1003/04
0012/1/04
1013/04
0722/04B
0774/1/03
0774/03
0299/03
0049/03
0774/03B
0546/03
0450/03
0325/03B
0485/1/03
0715/03
0849/03
0715/03B
0485/03B
Drucksache 495/16

... Die Bundeswehr bildet im Rahmen ihres Auftrags alle Soldatinnen und Soldaten in der Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen aus. Daraus kann die Gefahr des Missbrauchs erwachsen, etwa wenn nicht erkannte Extremisten, die in der Bundeswehr dienen, diese bei der Bundeswehr erworbenen Fähigkeiten nutzen, um "gut vorbereitet" Gewalttaten im In- oder Ausland zu verüben. Aktuell liegen Hinweise vor, dass islamistische Kreise versuchen, sogenannte "Kurzzeitdiener" in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine solche Ausbildung erhalten. Beispiele aus der jüngeren Zeit - insbesondere aus den afghanischen Streitkräften - zeigen zudem, dass islamistische Terroristen immer wieder Soldatinnen und Soldaten zu Attentaten auf eigene Kameradinnen und Kameraden und auf Angehörige verbündeter Streitkräfte angestiftet haben. Gefahren durch solche Täterinnen und Täter sind auch im Inland und außerhalb von Einrichtungen der Bundeswehr nicht auszuschließen.



Drucksache 538/16

... - Vorversuche fördern, die ab 2017 im Rahmen der 5G-PPP-Regelung durchgeführt werden sollen, sowie von vorkommerziellen Prüfungen mit einer deutlichen grenzübergreifenden Dimension innerhalb der EU ab 2018; - die Mitgliedstaaten ermutigen, bis Ende 2017 nationale Fahrpläne für den 5G-Ausbau im Rahmen der nationalen Pläne für den Breitbandausbau aufzustellen17;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/16




1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa

2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens

3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G

Aktion 1

3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen

Aktion 2

Aktion 3

3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten

Aktion 4

3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung

Aktion 5

3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums

Aktion 6

Aktion 7

Aktion 8

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 44/1/16

... 16. Der Bundesrat weist weiterhin darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für Produktivitätssteigerungen bei privaten Investitionen kontinuierlich verbessert werden müssen. Die Bundesregierung sollte - wie sie es in Teilen angekündigt hat - eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein höheres Produktivitätswachstum mit den Stichworten Gründung, Innovation, Digitalisierung anstreben, anstatt zu versuchen, private Investitionsprojekte zu subventionieren, die ansonsten aufgrund mangelnder Ertragsaussichten nicht getätigt worden wären.



Drucksache 774/1/16

... c) Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, durch Forschungsvorhaben, Praxisversuche und ergänzende Maßnahmen die Bereitstellung praxisnaher und wirtschaftlich tragbarer Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration, insbesondere auch für kleine und mittlere Betriebe, zu unterstützen, die gleichzeitig den Erfordernissen des Tierschutzes, der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes Rechnung tragen.



Drucksache 565/1/16

... , die praktisch ins Leere läuft. Eine europäische Regelung sollte sich von daher nicht an dieser Regelung orientieren, da eine Klausel, die die elektronische Lieferung nur erlaubt, wenn keine offensichtlichen und "angemessenen" Verlagsangebote existieren, zwingend zu einer Verschlechterung der Literaturversorgung führt, zu entsprechenden Beeinträchtigungen des Lehr- und Forschungsbetriebes und zu Umgehungsversuchen seitens der Betroffenen.



Drucksache 521/2/16

... Vereinfachungsversuche dürfen nicht tatsächlich, wie in der Vergangenheit, zu weiteren Erschwernissen für Verwaltung und Begünstigte führen. Nicht selten haben Forderungen der Mitgliedstaaten nach größerer Rechtssicherheit zum Erlass weiterer Umsetzungsregelungen, Durchführungsbestimmungen und Leitlinien durch die Kommission geführt und damit letztlich die Komplexität und die Fehleranfälligkeit des Systems weiter erhöht. Deshalb müssen überschaubare Regularien und Vereinfachungen, insbesondere zum Verwaltungs- und Kontrollverfahren, ein wesentliches Ziel für die nächste MFR-Periode sein.



Drucksache 720/3/16

... 2. Die Stadtstaatenregelung in § 123 Absatz 1 SGB XI ist zu streichen, da sie den Stadtstaaten - anders als allen anderen Großstädten - verwehrt, den Modellversuch in der gesamten Stadt durchführen können.



Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat weist weiterhin darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für Produktivitätssteigerungen bei privaten Investitionen kontinuierlich verbessert werden müssen. Die Bundesregierung sollte - wie sie es in Teilen angekündigt hat - eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein höheres Produktivitätswachstum mit den Stichworten Gründung, Innovation, Digitalisierung anstreben, anstatt zu versuchen, private Investitionsprojekte zu subventionieren, die ansonsten aufgrund mangelnder Ertragsaussichten nicht getätigt worden wären.



Drucksache 403/1/16

... Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge (EFSA-Berichte 20106 und 20122) weisen die restriktiv gefütterten Tiere nach der Futteraufnahme insgesamt eine erhöhte Aktivität (u.a. Stereotypien wie vermehrtes Trogpicken) auf. Um eine Reduzierung des Trogpickens nach der Hauptfütterung zu erreichen, sollten rund 75 Prozent der Fütterungseinrichtungen/ Fressplätze im Einstreubereich platziert sowie Mehlfutter oder gekrümeltes Futter gegeben werden. Dieses Vorgehen hat sich in Praxisversuchen3 in Niedersachsen bewährt. Sollte nur eine Pellet-Fütterung möglich sein, muss diese in Kombination mit der Gabe von Kalkkörnern, Getreidekörnern oder vergleichbarem Material in die Einstreu bzw. unter Erhöhung der Rohfaseranteile in der Ration erfolgen. Dies gilt auch, wenn die Fressplätze überwiegend (unter etwa 75 Prozent) außerhalb des Einstreubereichs, d.h. auf den Kotkästen, angebracht sind.



Drucksache 521/16 (Beschluss)

... Vereinfachungsversuche dürfen nicht tatsächlich, wie in der Vergangenheit, zu weiteren Erschwernissen für Verwaltung und Begünstigte führen. Nicht selten haben Forderungen der Mitgliedstaaten nach größerer Rechtssicherheit zum Erlass weiterer Umsetzungsregelungen, Durchführungsbestimmungen und Leitlinien durch die Kommission geführt und damit letztlich die Komplexität und die Fehleranfälligkeit des Systems weiter erhöht. Deshalb müssen überschaubare Regularien und Vereinfachungen, insbesondere zum Verwaltungs- und Kontrollverfahren, ein wesentliches Ziel für die nächste MFR-Periode sein.



Drucksache 338/15 (Beschluss)

... Insbesondere um Täuschungsversuchen bei der Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung zu begegnen, wird geregelt, dass die Fahrerlaubnisbehörde der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine digitale Kopie des Lichtbildes für den Führerschein übersendet. Diese Regelung ist erst ab dem ersten Tag des sechsten Kalendermonats, der auf den Kalendermonat der Verkündung dieser Verordnung folgt, anzuwenden, so dass die zuständigen Stellen eine angemessene Vorbereitungszeit auf die Umstellung haben.



Drucksache 539/1/15

... Da der Gesetzentwurf nunmehr eine - wenn auch als Ausnahmeregelung gedachte - gesetzliche Vorschrift zur Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde Strafen vorsieht, liegt die Vermutung nahe, dass eine Vielzahl von Verurteilten versuchen wird, die für sie ungünstige Anordnung des Vorwegvollzugs anzugreifen.



Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Das Verbot knüpft allein an die Zugehörigkeit der Ware zu den Nahrungsergänzungsmitteln an, ohne dass es darauf ankommt, welche Aussagen hierzu getroffen werden. Dies dient zur präventiven, effektiven Verhinderung von Manipulationsversuchen zum Nachteil der typischerweise verletzlichen Teilnehmer von Kaffeefahrten. Gemäß dem Tagungsbericht über die Dritte Bundesfachtagung Gewerberecht (GewArch 2012, 153) weisen Senioren und Rentner häufiger Krankheitsbilder und Befindlichkeitsstörungen auf, was auf Kaffeefahrten gezielt ausgenutzt wird.



Drucksache 495/1/15

... - Daneben kann die Feststellung auch durch sogenannte Beweisanzeichen belegt werden. Als Beweiszeichen kommen unter anderem in Betracht die ausdrückliche Erklärung, nicht zahlen zu können, das Ignorieren von Rechnungen und Mahnungen, gescheiterte Vollstreckungsversuche, Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern, Sozialversicherungsabgaben oder sonstigen Betriebskosten, Scheck- und Wechselproteste oder Insolvenzanträge von Gläubigern.



Drucksache 414/15

... Die Kommission wird Änderungen des SIS im Hinblick auf seine verstärkte Nutzung bei der Rückkehr irregulärer Migranten vorschlagen. Die Kommission wird zunächst vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle Einreiseverbote in das SIS einzugeben15, um zu verhindern, dass Migranten, denen ein Mitgliedstaat ein Einreiseverbot erteilt hatte, über einen anderen Mitgliedstaat wieder in den Schengen-Raum einreisen. Darüber hinaus wird sie vorschlagen, dass die Mitgliedstaaten in das SIS alle von ihnen erlassenen Rückkehrentscheidungen eingeben16. Dadurch sollte es möglich werden, Personen zu verfolgen, die versuchen, eine Rückführungsmaßnahme durch die Weiterreise in einen anderen Mitgliedstaat zu umgehen. Außerdem wird die Kommission vorschlagen, für das SIS ein zentrales automatisiertes Identifikationssystem für Fingerabdrücke zu entwickeln, damit die Identität von Personen ohne bestätigte Identität, einschließlich irregulärer Migranten, festgestellt werden kann.



Drucksache 539/15 (Beschluss)

... Da der Gesetzentwurf nunmehr eine - wenn auch als Ausnahmeregelung gedachte - gesetzliche Vorschrift zur Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde Strafen vorsieht, liegt die Vermutung nahe, dass eine Vielzahl von Verurteilten versuchen wird, die für sie ungünstige Anordnung des Vorwegvollzugs anzugreifen.



Drucksache 65/15

... Es gibt keine Hinweise auf staatliche Repressionen oder Menschenrechtsverletzungen aufgrund der Volksgruppenzugehörigkeit. Die politische Opposition wird in ihrer Betätigung nicht eingeschränkt. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Meinungs- und Pressefreiheit sind durch die kosovarische Verfassung garantiert. Zur Umsetzung erforderliche weitere gesetzliche Vorschriften bestehen und werden auch angewandt. Diese Rechte können generell ohne staatliche Einschränkungen wahrgenommen werden. Vereinzelt kommt es zu Einschüchterungsversuchen, Bedrohung bzw. versuchter Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und organisierte Kriminalität. Alle relevanten Minderheiten in Kosovo sind durch eigene politische Parteien bzw. Vereinigungen im öffentlichen Leben präsent, der öffentlichrechtliche Fernsehsender strahlt Sendungen in den Minderheitensprachen Serbisch, Türkisch und Romanes aus. Die Religionsfreiheit ist ebenfalls verfassungsrechtlich garantiert; Einschränkungen sind nicht bekannt.



Drucksache 446/15

... "2. seit der letzten Ausreise, der versuchten unerlaubten Einreise oder der Beendigung des unerlaubten Aufenthalts zehn Jahre vergangen sind,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 529/15

... /EG. Danach kann ein Mitgliedstaat für diese Arzneimittel, soweit sie nicht im vereinfachten Registrierungsverfahren registriert werden, besondere Vorschriften für die vorklinischen und klinischen Versuche einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anforderungen an einzureichende Unterlagen

§ 2
Besondere Vorschriften bei Arzneimitteln, die nach einem homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt sind

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtssetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3


 
 
 


Drucksache 43/15

... Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann verlangt werden, wenn der Vollstreckungsschuldner die zur Geltendmachung einer von der Vollstreckungsbehörde gepfändeten Forderung nötige Auskunft verweigert. Sie kann auch verlangt werden, wenn wegen Herausgabe einer Urkunde, die über eine gepfändete Forderung des Vollstreckungsschuldners besteht, die Vollstreckung gegen den Vollstreckungsschuldner versucht, die Urkunde aber nicht vorgefunden worden ist (§ 315 Absatz 2, 3 AO) . Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung steht im Ermessen der Finanzbehörde. Die Vorschriften des Abschnitts 52 Absatz 1, 3, 5, 6, 9 und 10 sind sinngemäß anzuwenden."



Drucksache 135/15 (Beschluss)

... zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie. Andere Patienten versuchen auf dem Klageweg, die Erlaubnis zum Selbstanbau von Cannabis zur Selbsttherapie zu erstreiten. Alle diese Optionen gewähren keine bedarfsgerechte Versorgung, sofern die Therapie nach ärztlicher Diagnose und Therapiefestlegung indiziert wäre.



Drucksache 41/15

... (1) Prüflingen, die bei der Prüfung täuschen, eine Täuschung versuchen, daran mitwirken oder sonst gegen die Ordnung verstoßen, soll die Fortsetzung der Prüfung unter dem Vorbehalt einer abweichenden Entscheidung des Prüfungsausschusses gestattet werden. Der Prüfungsausschuss kann je nach Schwere des Verstoßes die Wiederholung der gesamten Prüfung oder einzelner Prüfungsteile anordnen, die Prüfungsleistung mit "ungenügend" bewerten oder die gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären. Bei einem erheblichen Verstoß kann der Prüfling von der weiteren Teilnahme an der gesamten Prüfung ausgeschlossen werden. Wird ein Prüfling ausgeschlossen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.



Drucksache 24/15

... Die Doppelnatur der Vollstreckungshilfe (vgl. oben zu Absatz 1 Nummer 1 vorletzter Absatz) führt zu einem Zwiespalt zwischen den Bedürfnissen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe und den Gesichtspunkten des zwingenden innerstaatlichen Verfassungsrechts. Der historische Gesetzgeber hat diesem Zwiespalt insbesondere dadurch Rechnung zu tragen versucht, dass er die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze im ausländischen Verfahren im stärkeren Umfang als bei der Auslieferung und der sonstigen Rechtshilfe eingefordert, die Konkretisierung und teilweise Erweiterung des § 73 IRG jedoch in § 49 Absatz 1 Nummer 2 auf drei zentrale Garantien des



Drucksache 340/15

... /EG in Bezug auf Tierversuche und Versuche am Menschen zu berücksichtigen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

1. Begriffsbestimmungen

2. Bewertung und Einstufung

2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten

3. Abfallverzeichnis

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Ausgangslage auf EU-Ebene

2. Ausgangslage auf nationaler Ebene

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Nummer 1

a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie

b Einführung neuer Abfallarten

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung

Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien

Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle

Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Nummer 1

Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Änderung der Einstufungskriterien

2. Einführung neuer Abfallarten


 
 
 


Drucksache 410/15

... Frühere Versuche, auf Landesebene aufgrund der bestehenden rechtlichen Regelungen Transparenzmodelle in Berlin sowie in Nordrhein-Westfalen einzuführen, wurden durch die von den betroffenen Lebensmittelunternehmern angerufenen Verwaltungsgerichte untersagt. Seit Ende 2012 ist in Berlin durch mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und die diese bestätigenden Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Internet durch Einstufung in "Benotungen" und Vergabe von "Minuspunkten" mangels erforderlicher Rechtsgrundlage untersagt worden. In den aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs vom 13. März 2015 ist nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen die Weitergabe von Punktebewertungen aufgrund der Feststellungen durchgeführter Lebensmittelkontrollen an die Verbraucherzentrale, welche die Ergebnisse wiederum im Internet durch Darstellung in den Farben der Ampel veröffentlichte, für rechtswidrig erklärt worden. Im Ergebnis der danach unzureichenden gesetzlichen Regelungen und der darauf gestützten Rechtsprechung erfolgt in der Praxis derzeit eine Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in den meisten Bundesländern auch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 21/15

... Die Praxis hat gezeigt, dass dies alleine jedoch nicht ausreichend ist. Insbesondere Personen aus dem gewaltbereiten islamistischdschihadistischen Bereich unternehmen ihre Ausreiseversuche unter anderem über die grenzkontrollfreien Binnengrenzen, um dann den Schengenraum in Richtung eines Drittstaates (zum Beispiel Türkei) zu verlassen. Von dort erfolgt die Weiterreise gegebenenfalls über die sogenannte "Grüne Grenze" in Krisen- und Kriegsgebiete wie Syrien und Irak.



Drucksache 631/15 (Beschluss)

... In anderen Bereichen des Einkommensteuerrechts steht den Steuerpflichtigen bereits gesetzlich eine Information über die für ihre Steuererklärung benötigten Daten zu (z.B. Lohnsteuerbescheinigung, Leistungsmitteilung für Riester- und Betriebsrenten, Steuerbescheinigung für Kapitalerträge, Information über Krankenversicherungsbeiträge), der Gesetzentwurf sieht nun entsprechend der Anregung des Bundesrechnungshofs zusätzlich eine Information über dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen vor. In Modellversuchen konnte hier in nahezu allen Fällen eine Übereinstimmung zwischen den Angaben in der Steuererklärung und den vom Leistungsträger übermittelten Daten festgestellt werden. Der Bundesrechnungshof folgerte hieraus, "dass Leistungsempfänger in der Steuererklärung meist den zutreffenden Wert angeben, wenn sie über die übermittelten Daten eindeutig und verständlich informiert" werden. Diese Schlussfolgerung gilt genauso für die Daten zum Rentenbezug.



Drucksache 16/15

... Auch die Bedingungen am Markt begünstigen Versuche, auf das Verhalten anderer Marktteilnehmer unlauter einzuwirken. So wird nicht selten konstatiert, dass der Gesundheitsmarkt in Deutschland ein weitgehend gesättigter Markt sei, bei dem es eine Unterversorgung an Arznei- und Hilfsmitteln nicht gebe, und es daher schwierig sei, quantitatives Wachstum zu erzielen (s. etwa Martiny, in: Duttge, Tatort Gesundheitsmarkt, 2011, S. 15, 18). Hinzu komme ein Mangel an Qualitätswettbewerb, der zu einem undurchsichtigen Übermaß an Marketing und Lobbying führe. Namentlich die verstärkte internationale Verflechtung der Pharmaunternehmen und der Abbau von Forschungsprojekten zum Zwecke der firmeninternen Kosteneinsparung bewirken einen Mangel an Innovationen. Das Marketing kann sich kaum noch auf qualitative Unterschiede der Produkte stützen. Im Bereich des Gesundheitswesens lässt sich daher in den vergangenen Jahren eine erhebliche progressive Wettbewerbsintensivierung verzeichnen (vgl. Martiny a.a. O. S. 23; N. Nestler, JZ 2009, 984, 989), die es nahe legen kann, sich zum eigenen Vorteil regelwidriger Formen des Wettbewerbs zu bedienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 299a
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

§ 300
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen

§ 302
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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