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"Veterinär"
Drucksache 59/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
... dass die Unternehmerpflichten und die Kontrollinstrumente der Behörden dem modernen Marktgeschehen im Lebensmittelbereich noch besser angepasst werden müssen. Die Lebensmittelmärkte haben sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend globalisiert. Große Kühlhäuser haben sich zu Durchgangsstationen internationaler Warenströme entwickelt. Dies stellt die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung vor besondere Herausforderungen. Neben den notwendigen Schritten auf Landes- und Bundesebene sind auch EU-weite Regelungen unerlässlich.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
I. Der Bundesrat stellt fest,
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, noch folgende Initiative zu ergreifen:
Drucksache 338/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen werden sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin angewendet. Obwohl es sich bei den Bestandteilen der parenteralen Infusionslösungen um bekannte Wirkstoffe handelt, kann deren unsachgemäße Anwendung zu erheblichen Gesundheitsstörungen bei den betroffenen Patienten führen. Dies in besonderem Maße, da es sich um die direkte Applikation von Arzneimitteln in den venösen Blutkreislauf handelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. 1 S. 3632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 1 S. 3465), wird wie folgt geändert:
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
1. Diclofenac Art. 1 Nr. 4 Buchstabe d
2. Podophyllum peltati radix et rhizoma Art. 1 Nr. 4 Buchstabe g
1. Aprotinin Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zur Position Gonadotropine
Zur Position Interferon gamma 1b
Zur Position Weibliche Geschlechtshormone
Zu Buchstabe c
Zur Position Aprotinin
Zur Position Butorphanol und seine Ester
Zur Position Cilostazol
Zur Position Dasatinib
Zur Position Deferasirox
Zur Position Exenatide
Zur Position Idursulfase Anwendungsgebiet:
Zur Position Lactobacillus salivarius
Zur Position Lumiracoxib Anwendungsgebiet:
Zur Position Mitratapid
Zur Position Osateron und seine Ester
Zur Position Pyriproxifen
Zur Position Sitaxentan
Zur Position E -Stiripentol
Zur Position Vareniclin
Zur Position Zubereitung aus Metaflumizon und Amitraz
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 645/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission)
Drucksache 271/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 KOM (2007) 194 endg.; Ratsdok. 8653/07
... • Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften durch eine Verbesserung der Lesbarkeit der Bestimmungen über festgesetzte Rückstandshöchstmengen für die Endanwender (Angehörige veterinärmedizinischer Berufe, für Kontrollen zuständige Behörden in Mitgliedstaaten und Drittländern);
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften
2. Konsultation von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Konsultation von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Rückstandshöchstmengen
Kapitel 1 Risikobewertung und Risikomanagement
Abschnitt 1 Pharmakologisch wirksame Stoffe, die zur Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind
Artikel 3 Antrag auf ein Gutachten der Agentur
Artikel 4 Gutachten der Agentur
Artikel 5 Extrapolation
Artikel 6 Wissenschaftliche Risikobewertung
Artikel 7 Empfehlungen für das Risikomanagement
Artikel 8 Anträge und Verfahren
Abschnitt 2 Pharmakologisch wirksame Stoffe, die nicht für die Verwendung in Tierarzneimitteln bestimmt sind
Artikel 9 Von der Kommission oder den Mitgliedstaaten angefordertes Gutachten der Agentur
Abschnitt 3 Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 10 Überprüfung eines Gutachtens
Artikel 11 Veröffentlichung von Gutachten
Artikel 12 Durchführungsmaßnahmen
Kapitel II Einstufung
Artikel 13 Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe
Artikel 14 Verfahren
Artikel 15 Analyseverfahren
Artikel 16 Einfuhr und Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln
Titel III Referenzwerte für Massnahmen
Artikel 17 Festlegung und Überprüfung
Artikel 18 Methoden zur Festlegung von Referenzwerten für Maßnahmen
Artikel 19 Beitrag der Gemeinschaft zu den Aktivitäten zugunsten der Referenzwerte für Maßnahmen
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 20 Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel
Artikel 21 Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
Artikel 22 Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2377/90
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Finanzbogen
1. Haushaltslinie n Nummer und Bezeichnung
2. Allgemeine Zahlenangaben
2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme Teil B : 0 Mio. € VE
2.2. Geltungsdauer
2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben
2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau
2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen
3. Haushaltstechnische Merkmale
4. Rechtsgrundlage
5. Beschreibung und Begründung
5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft
5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zulasten des Gemeinschaftshaushalts
5.3. Durchführungsmodalitäten
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Auswirkungen auf Personal- und Verwaltungsausgaben
8. Begleitung und Bewertung
8.1. Überwachung
8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung
9. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
Drucksache 724/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV )
... ist die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Führung des Tierbestandsbuches ausdrücklich zugelassen. Diese Ver-pflichtung macht nur Sinn, wenn die Veterinärbehörden die Kennzeichen auch erfassen können. Die Kennzeichnung dieser wildlebenden Tierarten ist in ein-schlägigen Vorschriften, wie §§ 7 und 12
1. Zur Überschrift
2. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1
3. Zu § 4 Abs. 1 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 208/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2007) 122 endg.; Ratsdok. 7641/07
... (2) Angesichts der Art der von der Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich4 umfaßten Maßnahmen und Programme sollte festgelegt werden, dass in hinreichend begründeten Ausnahmefällen die mit der Durchführung solcher Maßnahmen und Programme verbundenen Verwaltungs- und Personalkosten aus EGFL-Mittel finanziert werden können.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
1. Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln
2. Kürzung und Aussetzung der monatlichen Zahlungen und der Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten
3. Änderung des Artikels 31 Absatz 5 der Verordnung Ausnahmen von der sogenannten 24-Monate-Regel
4. Durchführungsbefugnisse der Kommission gemäß Artikel 42
5. Technische Anpassungen
• Allgemeiner Zusammenhang
• Im Bereich des Vorschlags bestehende Vorschriften
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Aufhebung bestehender Rechtsakte
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und Veröffentlichen von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Ob und inwieweit die Überführung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Modell für andere Zulassungsstellen für Arzneimittel im Human- und Veterinärbereich sein kann, ist zu einem späteren Zeitpunkt anhand der dann vorliegenden Erfahrungswerte und der weiteren europäischen Entwicklung zu entscheiden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 574/07
Verordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
... Da Landwirte, Veterinäre, Tierpfleger und vergleichbare Berufsgruppen auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 der nationalen
Drucksache 170/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki
... H. in der Erwägung, dass Russland am 10. November 2006 ein neues Einfuhrembargo auf polnische Fleisch- und Geflügelprodukte mit der Begründung verhängt hat, dass es besorgt über Verletzungen der veterinärrechtlichen Vorschriften sei; in der Erwägung, dass es vor kurzem außerdem ein Verbot der Einfuhr von Fisch und Fischereierzeugnissen aus der Europäischen Union verhängt hat; in der Erwägung, dass Russland vor dem oben genannten Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 gedroht hat, das erstgenannte Verbot wegen Befürchtungen im Zusammenhang mit der Schweinepest in Rumänien und Bulgarien auf die gesamte Europäische Union auszudehnen,
Drucksache 335/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügel -Aufstallungsverordnung
... " erhöht sich der Vollzugsaufwand bei den kommunalen Veterinärbehörden durch die Erteilung einer Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen auf Grund der Neuregelung deutlich.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 2,* Abs. 3, Nr. 2 § 3 GeflAufstV
1. § 1 wird wie folgt geändert:
2. § 3 wird aufgehoben.
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 1 Abs. 7 und 8 - neu - GeflAufstV *
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 bis 4 - neu - § 4 Abs. 2 - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 7, 8 und 9, Anlage zu § 1 Abs. 5 Satz 4 und § 4 Abs. 2 Satz 2 GeflAufstV *
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
4. Zu Artikel 1a - neu - § 3 Satz 1 Geflügelpestschutzverordnung
Drucksache 221/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... "(2) Medizinischtechnische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinischtechnische Laboratoriumsassistenten, Medizinischtechnische Radiologieassistentinnen und Medizinischtechnische Radiologieassistenten, Medizinischtechnische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinischtechnische Assistenten für Funktionsdiagnostik sowie Veterinärmedizinischtechnische Assistentinnen und Veterinärmedizinischtechnische Assistenten, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen eine der Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung FNA 2121–1
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker FNA 2121–1-6
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen FNA 2121-2
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung FNA 2122-1
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte FNA 2122-1-8
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes FNA 2122-5
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten FNA 2122-5-1
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten FNA 2122-5-2
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde FNA 2123-1
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte FNA 2123-2
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger FNA 2124-1-10
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten FNA 2124-8
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten FNA 2124-8-2
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes FNA 2124-12
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung FNA 2124-12-2
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden FNA 2124-13
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden FNA 2124-13-1
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes FNA 2124-14
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes FNA 2124-16
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten FNA 2124-16-1
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes FNA 2124-17
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten FNA 2124-17-1
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes FNA 2124-18
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin FNA 2124-18-1
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes FNA 2124-19
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten FNA 2124-19-1
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes FNA 2124-20
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister FNA 2124-20-1
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten FNA 2124-20-2
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes FNA 2124-21
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers FNA2124-21-1
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes FNA 2124-22
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen FNA 2124-22-1
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes FNA 2124-23
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege FNA 2124-23-1
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung FNA 7830-1
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten FNA 7830-1-5
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch FNA 860-5
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte FNA 8230-25
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte FNA 8230-26
Artikel 41 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitende Bemerkungen
II. Inhalt der Richtlinie
III. Inhalt des Gesetzentwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Ausschluss von Abweichungsmöglichkeiten der Länder
VI. Auswirkungen auf Frauen und Männer
VII. Kosten und Aufwand
VIII. Bewertung nach Standardkostenmodell
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 7 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 8 Die Begründung zu Artikel 7, auf die verwiesen wird, gilt entsprechend.
Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 10 Zu Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 11 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 12 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 13 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 14 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 15 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 16 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 17 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 18 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 19 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 20 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 21 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 22 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 23 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 24 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 25 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 26 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 27 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 28 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 29 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 30 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 31 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 32 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Artikel 33 Zu Nummer 1 und 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 34 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Artikel 35 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 36 Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Artikel 37 Zu Nummer 1 Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 38 Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Artikel 39
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 40
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 41
Drucksache 271/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 KOM (2007) 194 endg.; Ratsdok. 8653/07
... 8. Das bestehende Anwendungsverbot für verbotene oder nicht gelistete Stoffe im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 bzw. Artikels 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 sollte beibehalten werden. Zwar ergeben sich entsprechende Anwendungsverbote in der Regel zumindest mittelbar aus der Richtlinie 82/2001/EG. Die angestrebte Verbesserung der Lesbarkeit der Bestimmungen über festgesetzte Rückstandshöchstmengen sowie die Rechtssicherheit für die Endanwender (Angehörige veterinärmedizinischer Berufe, für Kontrollen zuständige Behörden) würden allerdings unterstützt, wenn in vorliegendem Vorschlag oder an anderer geeigneter Stelle der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 entsprechende ausdrückliche Anwendungsverbote für verbotene und nicht gelistete Stoffe enthalten wären.
Drucksache 129/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... Klarstellung, dass mit der Formulierung in Satz 2 nicht jeder Wechsel der Weidefläche anzuzeigen ist. Denn die in Satz 2 vorgesehene Anzeigepflicht beim Treiben von Wanderschafherden innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sowie in an diese angrenzende Gemeindegebiete könnte sonst zu einer fast täglichen Anzeige des aktuellen Standortes führen. Es sollte ausreichen, wenn einmalig zu Beginn der Weidesaison der voraussichtliche Bewegungsradius der Schafherde innerhalb des Zuständigkeitsbereichs derselben Veterinärbehörde angezeigt wird.
1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2
2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4
5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 22 Abs. 2
7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3
8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3
9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2
12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -
13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:
14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2
15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4
16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2
17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -
18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:
19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:
20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1
25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b
27. Zu Anlage 2 Nr. 2
28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2
30. Zu Anlage 11 Abschnitt B
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 129/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... 2. die nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EU (Nr.) L 279 S. 47) zu registrierenden Zirkusse unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register. Die Registriernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Sitzgemeinde der Haltung, des Betriebes oder des Zirkus vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Nummer für die Haltung, den Betrieb oder den Zirkus gebildet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen
§ 1 Viehtransportfahrzeuge
§ 2 Viehladestellen
Abschnitt 2 Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten
§ 3 Viehausstellungen, Viehmärkte
§ 4 Anzeige, Beschränkung und Verbot
§ 5 Auftrieb
§ 6 Amtstierärztliche Untersuchung
§ 7 Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten
Abschnitt 3 Gastställe
§ 8 Gastställe
Abschnitt 4 Viehkastrierer
§ 9 Viehkastrierer
Abschnitt 5 Wanderschafherden
§ 10 Wanderschafherden
Abschnitt 6 Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen
§ 11 Anzeige
§ 12 Viehhandelsunternehmen
§ 13 Transportunternehmen
§ 14 Sammelstellen
§ 15 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen
§ 16 Ruhen der Zulassung
Abschnitt 7 Reinigung und Desinfektion
§ 17 Transportmittel
§ 18 Flächen, Räume und Gerätschaften
§ 19 Dung, Streumaterial und Futterreste
Abschnitt 8 Zeugnisse, Kontrollbücher
§ 20 Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse
§ 21 Viehhandels- und Transportkontrollbücher
§ 22 Desinfektionskontrollbuch
§ 23 Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch
§ 24 Deckregister
§ 25 Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters
Abschnitt 9 Tierhaltung
§ 26 Anzeige und Registrierung
Abschnitt 10 Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
§ 27 Kennzeichnung
§ 28 Anzeige der Kennzeichnung
§ 29 Anzeige von Bestandsveränderungen
§ 30 Rinderpass
§ 31 Bestandsregister
§ 32 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 11 Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004
§ 33 Kennzeichnung
§ 34 Begleitpapier
§ 35 Bestandsregister
§ 36 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 12 Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
§ 37 Kennzeichnung
§ 38 Anzeige der Übernahme
§ 39 Begleitpapier
§ 40 Bestandsregister
§ 41 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 13 Kennzeichnung von Einhufern
§ 42 Equidenpass
Abschnitt 14 Sonstige Tierhaltungen
§ 43 Tierhaltung in besonderen Fällen
Abschnitt 15 Schlussvorschriften
§ 44 Ordnungswidrigkeiten
§ 45 Übergangsvorschriften
§ 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher
A. Viehhandelskontrollbuch
B. Transportkontrollbuch
C. Desinfektionskontrollbuch
Anlage 4 (zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung
1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil
2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil
1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil
Anlage 5 (zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2
1. Art des Strichcodes
1.1 Kriterien des Strichcodetyps
1.2 Prüfziffernberechnung
2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2
3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2
Anlage 6 (zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel
Anlage 7 (zu § 30 Abs. 1)
Anlage 8 (zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen
Anlage 9 (zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Nummer 1
Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)
Abschnitt B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung
Abschnitt C (Rückseite/Lochteil)
Nummer 2
Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)
Abschnitt B (Rückseite/Lochteil)
Anlage 10 (zu § 34 Abs. 1)
Anlage 11 (zu § 35 Abs.l)
A. Angaben zum Betrieb
B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen
C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen
D. Angaben im Fall der Überprüfung
Anlage 12 (zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... Ergänzt werden all diese Maßnahmen durch die Kontrollen des Lebensmittel- und Veterinäramts (FVO), das zur Generaldirektion "
Grünbuch über die Biogefahrenabwehr
1. Ziele und Hintergrund
2. Ansatz und Begriffsbestimmungen
3. Konsultation
4. Überblick über die einschlägige EU-Politik
5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen
5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr
5.2. Vorsorge und Schutz
5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung
5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten
5.5. Reaktion und Wiederherstellung
Drucksache 351/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... a) des nationalen Referenzlabors für anzeigepflichtige Tierseuchen, soweit es oder das ehemalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin benannt worden ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
§ 1 Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
§ 2 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
§ 3 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
§ 4 Änderung des Tierseuchengesetzes
§ 5 Weitere Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes und des Tierseuchengesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung sonstiger Vorschriften
Abschnitt 1 Änderung von Gesetzen
§ 1 Änderung des Gentechnikgesetzes
§ 2 Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 3 Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
Abschnitt 2 Änderung von Rechtsverordnungen
§ 4 Änderung der Anbaumaterialverordnung
§ 5 Änderung der Feuerbrandverordnung
§ 6 Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit
§ 7 Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung
§ 8 Änderung der Pflanzenbeschauverordnung
§ 9 Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelnematoden
§ 10 Änderung der Reblausverordnung
§ 11 Änderung der Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung
§ 12 Änderung der Düngungsbeiratsverordnung
§ 13 Änderung der Käseverordnung
§ 14 Änderung der Eichordnung
§ 15 Änderung der Strahlenschutzverordnung
§ 16 Änderung der Fischetikettierungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Befristung
III. Kosten
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Nummern 1 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Drucksache 299/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 zu der Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP (2006/2042(INI))
... E. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten erfolgreich und reibungslos in den Binnenmarkt integriert worden sind und beträchtlich zum gemeinschaftlichen Agrar- und Nahrungsmittelhandel beitragen; in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten die Veterinär-, Pflanzenschutz- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften sowie die gemeinsame Marktorganisation und sonstige horizontale Regelungen ordnungsgemäß eingeführt und umgesetzt haben, sodass es nicht notwendig war, spezielle Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden,
Reibungslose Integration, Vorteile für beide Seiten
Durchführung der GAP in den neuen Mitgliedstaaten
Zukunft der GAP in der erweiterten Europäischen Union
Drucksache 660/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Andererseits erfolgt auf der Ebene der Veterinärbehörden und der Wirtschaft eine Entlastung, da die Einzelfallprüfung der Übereinstimmung mit Tierschutzanforderungen im Rahmen der Typenprüfung entfallen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 637/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
... (2) Medizinischtechnische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinischtechnische Laboratoriumsassistenten, Medizinischtechnische Radiologieassistentinnen und Medizinischtechnische Radiologieassistenten, Medizinischtechnische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinischtechnische Assistenten für Funktionsdiagnostik sowie Veterinärmedizinischtechnische Assistentinnen und Veterinärmedizinischtechnische Assistenten, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen eine der Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstätigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und Nachprüfung nach diesem Gesetz. Gleiches gilt für Drittstaaten und Drittstaatsangehörige, soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung (FNA: 2121-1)
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (FNA: 2121.1.6)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen (FNA: 2121-2)
Artikel 4 Änderung der Bundesärzteordnung (FNA: 2122-1)
Artikel 5 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (FNA: 2122-1-8)
Artikel 6 Änderung des Psychotherapeutengesetzes (FNA: 2122-5)
Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (FNA: 2122-5-1)
Artikel 8 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (FNA: 2122-5-2)
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (FNA: 2123-1)
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte (FNA: 2123-2)
Artikel 11 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (FNA:2124-1-10) .
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten (FNA: 2124-8)
Artikel 13 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten (FNA: 2124-8-2)
Artikel 14 Änderung des Ergotherapeutengesetzes (FNA: 2124-12)
Artikel 15 Änderung der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (FNA: 2124-12-2)
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (FNA: 2124-1.3)
Artikel 17 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (FNA: 2124-13-1)
Artikel 18 Änderung des Hebammengesetzes (FNA: 2124-14)
Artikel 19 Änderung des Rettungsassistentengesetzes (FNA: 2124-16)
Artikel 20 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (FNA: 2124-16-1)
Artikel 21 Änderung des Orthoptistengesetzes (FNA: 2124-17)
Artikel 22 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten (FNA: 2124-17-1)
Artikel 23 Änderung des MTA-Gesetzes (FNA: 2124-18)
Artikel 24 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (FNA: 2124-18-1)
Artikel 25 Änderung des Diätassistentengesetzes (FNA: 2124-19)
A. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Artikel 26 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (FNA: 2124-19-1)
Artikel 27 Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (FNA: 2124-20)
Artikel 28 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (FNA: 2124-20-1)
Artikel 29 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (FNA: 2124-20-2)
Artikel 30 Änderung des Altenpflegegesetzes (FNA: 2124-21)
Artikel 31 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (FNA: 2124-21-1)
Artikel 32 Änderung des Podologengesetzes (FNA: 2124-22)
Artikel 33 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (FNA: 2124-22-1)
Artikel 34 Änderung des Krankenpflegegesetzes (FNA: 2124-23)
Artikel 35 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (FNA: 2124-23-1)
Artikel 36 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (FNA: 7830-1)
Artikel 37 Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (FNA: 7830-1-6)
Artikel 38 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (FNA: 860-5)
Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (FNA: 8230-25)
Artikel 40 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (FNA: 8230-26)
Artikel 41 Inkrafttreten
Drucksache 682/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07
... Als Adressaten der Strategie werden u. a. Tierhalter, Veterinäre, Unternehmen entlang der Lebensmittelkette, die Tiergesundheitsbranche, Tierschutzorganisationen, Forscher und Lehrer, Leitungsorgane von Sport- und Freizeitorganisationen, Verbraucher/ innen zuständige Behörden der Mitgliedstaaten und EU-Organe genannt.
2 Präambel
1. Vision
2. Zweck
3. Umfang der Strategie
4. Zielsetzungen
5. Aktionsplan
Partnerschaftliche Arbeit
4 Kommunikation
Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren
Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit
2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen
2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung
5 Tierseuchen
5 Futtermittel
2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards
2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene
Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren
3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen
3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15
5 Veterinärüberwachung
5 Notfallvorsorge
Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung
4.1. Wissenschaft
4.2. Innovation und Forschung
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... "Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für die Ämter für Landwirtschaft und Landentwicklung, für die Veterinärverwaltung sowie sonstige nach Landesrecht zuständige Stellen, soweit diese Aufgaben wahrnehmen, die denen der Ämter für Landwirtschaft und Landentwicklung oder der Veterinärverwaltung entsprechen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 645/07
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission)
Drucksache 59/07
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
... dass die Unternehmerpflichten und die Kontrollinstrumente der Behörden dem modernen Marktgeschehen im Lebensmittelbereich noch besser angepasst werden müssen. Die Lebensmittelmärkte haben sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend globalisiert. Große Kühlhäuser haben sich zu Durchgangsstationen internationaler Warenströme entwickelt. Dies stellt die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung vor besondere Herausforderungen. Neben den notwendigen Schritten auf Landes- und Bundesebene sind auch EU-weite Regelungen unerlässlich.
I. Der Bundesrat stellt fest,
1. Einführung einer Meldepflicht
2. Einführung einer Kodierung
3. Einführung einer verbesserten K3-Kennzeichnung
4. Verschärfte Regelungen zur Mindesthaltbarkeit
5. Einführung eines Sachkundenachweises
6. Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten
7. Förderung von Zertifizierungen
II. Der Bundesrat stellt außerdem fest,
1. Lückenschluss im Hygienerecht
2. Verschärfung der Sanktionen
Drucksache 187/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über die Meldepflicht bei Aviärer Influenza beim Menschen (Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung - AIMPV )
... In der Bundesrepublik Deutschland ist es bislang noch zu keiner Infektion eines Menschen mit dem Erreger der Aviären Influenza gekommen. In der gegenwärtigen epidemischen Lage, in der die Vogelgrippe als Tierseuche auch bereits in Deutschland und anderen europäischen Staaten aufgetreten ist, ist es jedoch nicht auszuschließen, dass in Deutschland künftig auch Fälle von Aviärer Influenza beim Menschen auftreten. In den Niederlanden kam es im Jahr 2003 zu Erkrankungen von mehreren Personen nach Kontakt mit Geflügel, das an Aviärer Influenza erkrankt war, darunter eine tödliche Erkrankung eines Veterinärs; im Jahr 2006 kam es in der Türkei zu Erkrankungs- und-Todesfällen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass bereits infizierte oder erkrankte Personen in die Bundesrepublik einreisen. Das Auftreten von humanen Fällen der Aviären Influenza in Deutschland erhöht die Gefahr, dass in Deutschland auch ein Erreger-Subtyp auftreten könnte, der nicht nur vom Tier auf den Menschen sondern auch von Mensch zu Mensch übertragen werden kann.
Drucksache 724/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV )
... ist die Verpflichtung zur Kennzeichnung und zur Führung des Tierbestandsbuches ausdrücklich zugelassen. Diese Verpflichtung macht nur Sinn, wenn die Veterinärbehörden die Kennzeichen auch erfassen können. Die Kennzeichnung dieser wildlebenden Tierarten ist in einschlägigen Vorschriften, wie §§ 7 und 12
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV)
1. Zur Überschrift
2. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1
3. Zu § 6
§ 6 Inkrafttreten
Drucksache 271/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 KOM (2007) 194 endg.; Ratsdok. 8653/07
... 8. Das bestehende Anwendungsverbot für verbotene oder nicht gelistete Stoffe im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 bzw. Artikels 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 sollte beibehalten werden. Zwar ergeben sich entsprechende Anwendungsverbote in der Regel zumindest mittelbar aus der Richtlinie 82/2001/EG. Die angestrebte Verbesserung der Lesbarkeit der Bestimmungen über festgesetzte Rückstandshöchstmengen sowie die Rechtssicherheit für die Endanwender (Angehörige veterinärmedizinischer Berufe, für Kontrollen zuständige Behörden) würden allerdings unterstützt, wenn in vorliegendem Vorschlag oder an anderer geeigneter Stelle der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 entsprechende ausdrückliche Anwendungsverbote für verbotene und nicht gelistete Stoffe enthalten wären.
Drucksache 645/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Veterinärpharmazeutischer Ausschuss der Kommission)
Drucksache 390/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 213 endg.; Ratsdok. 9628/06
... ) Der Umstand, dass für veterinärmedizinische Maßnahmen, die aus dem EGFL finanziert werden, nur nichtgetrennte Mittel vorgesehen sind, behindert die Durchführung derartiger Maßnahmen, insbesondere wegen der begrenzten Mittelübertragungsmöglichkeiten. Deshalb sollte es möglich sein, getrennte Mittel bereitzustellen, denn dies entspricht dem Mehrjahrescharakter dieser Maßnahmen.
Drucksache 364/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
... Nach neuer Definition handelt es sich gemäß der Begründung um Stoffe, z.B. Kuchen, Gebäck, welche als nicht wesentliche Bestandteile Eier, Milch oder tierisches Fett in geringen Mengen enthalten können. Ein wesentlicher Bestandteil des Abfallschlüssels stellt auch Altbrot dar, welches in der Regel keine tierischen Bestandteile enthält. Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Verbot der Aufbringung auf Grünland aus veterinärrechtlicher Sicht nicht mehr zu begründen und behindert unnötig eine sachgerechte Verwertung nach guter fachlicher Praxis der Düngung.
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... /EG des Rates vom 26. April 2004 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Einfuhr und die Durchfuhr bestimmter lebender Huftiere in bzw. durch die Gemeinschaft, zur Änderung der Richtlinien 72/462/EWG und 92/65/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 72/462/EWG (ABl. EG (Nr.) L 139 S. 321) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind sowie die Erreger der afrikanischen Pferdepest, der Amerikanischen Pferdeencephalitis (alle Formen), der Japanischen Bund der Springkrankheit der Schafe (Looping Iii).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Algemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zuständige Behörden
Abschnitt 2 Herstellung von Mitteln
§ 3 Herstellungserlaubnis
§ 4 Inhalt der Herstellungserlaubnis
§ 5 Sachkundige Personen
§ 6 Anzeigepflichten
§ 7 Ruhen der Erlaubnis
§ 8 Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln
§ 9 Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen
§ 10 Besondere Vorschriften für die Tierhaltung
§ 11 Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln
§ 12 Wartezeiten
§ 13 Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden
§ 14 Abfüllen der Charge
§ 15 Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen
§ 16 Arzneibuch
§ 17 Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen
§ 18 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis
§ 19 Prüfung des Betriebs
Abschnitt 3 Zulassung von Mitteln
§ 20 Zulassungsantrag
§ 21 Zusammenfassung der Merkmale des Mittels
§ 22 Zulassungsverfahren
§ 23 Zulassung
§ 24 Zulassung in sonstigen Fällen
§ 25 Erlöschen der Zulassung
§ 26 Verlängern der Zulassung
§ 27 Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung
§ 28 Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 29 Änderung der Zulassung, Neuzulassung
§ 30 Erfassen und Auswerten von Risiken
§ 31 Bekanntmachung, Veröffentlichung
Abschnitt 4 Staatliche Chargenprüfung
§ 32 Durchführung der staatlichen Chargenprüfung
§ 33 Umfang der staatlichen Chargenprüfung
§ 34 Rücknahme der Freigabe
Abschnitt 5 Kennzeichnung
§ 35 Kennzeichnung
§ 36 Packungsbeilage
Abschnitt 6 Großhandel und Einfuhr
§ 37 Pflichten des Großhändlers
§ 38 Einfuhrerlaubnis
§ 39 Bescheinigung
Abschnitt 7 Abgabe und Anwendung von Mitteln
§ 40 Vertriebsweg, Nachweispflicht
§ 41 Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
§ 42 Abgabeverbote
§ 43 Anwendung von Mitteln
§ 44 Anwendung durch den Tierhalter
§ 45 Vorrätighalten von Mitteln
§ 46 Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:
Anlage 2 (zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zu § 13
Zu den §§ 14
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu den §§ 25
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu den §§ 32
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 40
Zu § 42
Zu den §§ 43
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Drucksache 247/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung KOM (2006) 135 endg.; Ratsdok. 7887/06
... Veterinär- und andere Dienstleistungen für Heimtiere COICOP 09.3.5
Drucksache 713/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV )
... " fest. Auch in dieser Prüfungsaufgabe soll die enge Partnerschaft zwischen Veterinärmedizin und Hufbeschlag herausgestellt werden. Der Prüfungsausschuss steht dabei vor der Herausforderung, durch die Wahl der Aufgabe eine herausgehobene fachliche Arbeit im Huf-und Klauenbeschlag festzulegen, zu prüfen und möglicherweise verschiedene Handlungs- oder Lösungsansätze zu akzeptieren. Der Prüfungsteil ist als eine in sich geschlossene Aufgabe anzusehen und in der Gesamtheit zu bewerten. Außerdem wird geregelt, dass die Prüfung aus tierschutzrechtlichen Gründen abgebrochen werden kann. Hat der Prüfling den Abbruch zu verantworten, ist der Prüfungsteil mit ungenügend zu bewerten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Staatliche Anerkennung
§ 1 Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin
§ 2 Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 3 Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule
Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
§ 4 Ziel der Prüfung
§ 5 Zulassung zur Prüfung
§ 6 Einführungslehrgang
§ 7 Praktische Tätigkeit
§ 8 Vorbereitungslehrgang
§ 9 Prüfungsteile
§ 10 Praktischer Teil der Prüfung
§ 11 Theoretischer Teil der Prüfung
§ 12 Prüfungsausschuss
§ 13 Prüfungsverfahren
§ 14 Bewerten und Bestehen der Prüfung
§ 15 Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 3 Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied / zur Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 16 Ziel der Prüfung
§ 17 Zulassung zur Prüfung
§ 18 Prüfung
§ 19 Prüfungsausschuss
§ 20 Prüfungsverfahren
§ 21 Bewertung und Bestehen der Prüfung
§ 22 Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)
Anlage 3 (zu § 3)
Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1)
Anlage 5 (zu § 14 Abs. 2)
Anlage 6 (zu § 21 Abs. 2)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage und Reformansätze
2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Gleichstellungspolitische Folgen
B. Besonderer Teil
Abschnitt 1 (Staatliche Anerkennung)
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 (Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3 (Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin)
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Zu Abschnitt 4
Zu § 23
Zu § 24
Drucksache 472/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2006) 273 endg.; Ratsdok. 10721/06
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2006)
Drucksache 96/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06
... Die Erarbeitung eines Aktionsplans wirkt sich per se nicht auf den Gemeinschaftshaushalt aus. Die potenziellen Haushaltsauswirkungen der einzelnen Aktionen werden bei der Folgenabschätzung berücksichtigt, die für jede dieser Aktionen innerhalb des für Maßnahmen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich für den Zeitraum 2007-2013 gegebenenfalls zu erstellen ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele
3. Aktionsbereiche
4. Künftige Massnahmen
5. BUDGETÄRE Erwägungen
6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1
Strategische Grundlage
1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren
1.1. Hintergrund
1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken
1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS
2.1. Hintergrund
2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren
2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen
2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche
3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren
3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept
3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen
4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND
4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung
4.2. Bisherige Erfolge
4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes
5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen
5.1. Hintergrund
5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE
5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU
5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer
Drucksache 308/06
... /EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt (ABl. EG (Nr.) L 224 S. 29);
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
§ 3 Anerkennung
§ 4 Verfahren
§ 5 Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen
§ 6 Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
§ 7 Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung
§ 8 Ermächtigungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
§ 9 Monitoring
§ 10 Ermächtigungen
§ 11 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen
§ 12 Zuchttiere
§ 13 Abgabe von Samen
§ 14 Verwendung des Samens
§ 15 Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Verwendung von Eizellen und Embryonen
§ 17 Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
§ 18 Ermächtigungen
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
§ 19 Drittlandseinfuhr
§ 20 Ermächtigungen
§ 21 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden
Abschnitt 6 Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
§ 22 Überwachung
§ 23 Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr
§ 24 Bekanntmachung
§ 25 Schiedsverfahren
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 27 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 28 Übergangsvorschriften
§ 29 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 30 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tierseuchengesetzes
Artikel 4 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen
Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister
Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen
Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
IV. Auswirkungen auf das Preisniveau
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Artikel 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 572/06 (Beschluss)
... Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Humanmediziner automatisch über ausreichende Kenntnisse hinsichtlich der Prävention und Bekämpfung von infektiösen Erkrankungen beim Tier verfügen, um ohne Einbindung des veterinärmedizinischen Sachverstandes Tierimpfstoffe verschreiben zu dürfen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Impfstoffen, die für die Bekämpfung anzeige- oder meldepflichtiger Tierseuchen eingesetzt werden.
Drucksache 229/06
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Registrierung sowie zur Haltung und Kennzeichnung von Tieren bestimmter wildlebender Arten in Zirkus- und Tierschaubetrieben
... es die Eintragung, Speicherung, Tilgung, Übermittlung und Nutzung der in Absatz 2 genannten Daten im Zirkuszentralregister näher regelt und dabei die Behörde bestimmt, bei der das Zirkuszentralregister geführt wird; das Zirkuszentralregister sollte an eine der bereits im Veterinärwesen bestehenden länderübergreifenden Datenbanken (z.B. HIT) angegliedert werden, um den Aufwand zu minimieren;
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Registrierung sowie zur Haltung und Kennzeichnung von Tieren bestimmter wildlebender Arten in Zirkus- und Tierschaubetrieben
Drucksache 786/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
... Die Regelung, lediglich die Dosierung des Arzneimittels anzugeben, würde nach Erfahrungen im Vollzug dazu führen, dass häufig nur die Angabe der Arzneimittelmenge pro Kilogramm Körpergewicht erfolgt. Da die nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 vorgesehene Angabe der Identität der Tiere nicht zwingend die Angabe des Gewichtes der Tiere beinhaltet, ist bei unbekanntem Gewicht ... der Tiere eine nachvollziehbare Plausibilitätsprüfung erschwert bzw. nicht möglich. Für den Vollzug wäre nur schwer nachvollziehbar, ob die Menge der abgegebenen Arzneimittel nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft gerechtfertigt ist, das Behandlungsziel zu erreichen oder ob ggf. Arzneimittel auf Vorrat abgegeben worden sind.
Drucksache 786/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
... Die Regelung, lediglich die Dosierung des Arzneimittels anzugeben, würde nach Erfahrungen im Vollzug dazu führen, dass häufig nur die Angabe der Arzneimittelmenge pro Kilogramm Körpergewicht erfolgt. Da die nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 vorgesehene Angabe der Identität der Tiere nicht zwingend die Angabe des Gewichtes der Tiere beinhaltet, ist bei unbekanntem Gewicht der Tiere eine nachvollziehbare Plausibilitätsprüfung erschwert bzw. nicht möglich. Für den Vollzug wäre nur schwer nachvollziehbar, ob die Menge der abgegebenen Arzneimittel nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft gerechtfertigt ist, das Behandlungsziel zu erreichen oder ob ggf. Arzneimittel auf Vorrat abgegeben worden sind.
Drucksache 364/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsrecht Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen.
... Nach neuer Definition handelt es sich gemäß der Begründung um Stoffe, z.B. Kuchen, Gebäck, welche als nicht wesentliche Bestandteile Eier, Milch oder tierisches Fett in geringen Mengen enthalten können. Ein wesentlicher Bestandteil des Abfallschlüssels stellt auch Altbrot dar, welches in der Regel keine tierischen Bestandteile enthält. Vor diesem Hintergrund ist ein generelles Verbot der Aufbringung auf Grünland aus veterinärrechtlicher Sicht nicht mehr zu begründen und behindert unnötig eine sachgerechte Verwertung nach guter fachlicher Praxis der Düngung.
Drucksache 228/06
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Ein zentrales Register ist auch im Hinblick auf die oft grenzüberschreitende Tätigkeit von Zirkusbetrieben notwendig. So wird in den Erwägungsgründen zur Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG (Nr.) L 279 S. 47) ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten zum Schutz der Tiergesundheit Zentralregister einrichten sollen, in denen Wanderzirkusse, mobile Tierschauen und Dressurnummern, die ihre Tätigkeit über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg ausüben, sowie deren Tourneeplan erfasst werden.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternative
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Tierschutzgesetzes
1. Nach § 13a wird folgender § 13b eingefügt:
2. § 16 Abs. 5 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeiner Teil
B Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 572/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Humanmediziner automatisch über ausreichende Kenntnisse hinsichtlich der Prävention und Bekämpfung von infektiösen Erkrankungen beim Tier verfügen, um ohne Einbindung des veterinärmedizinischen Sachverstandes Tierimpfstoffe verschreiben zu dürfen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Impfstoffen, die für die Bekämpfung anzeige- oder meldepflichtiger Tierseuchen eingesetzt werden.
Drucksache 786/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
... Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten. Bei der Herstellung, Prüfung, Aufbewahrung und Abgabe von Arzneimitteln sind darüber hinaus die Regeln der pharmazeutischen Wissenschaft zu beachten."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Artikel 2 Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Drucksache 828/06
Neubenennung von Vertreterinnen und Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union
(hier: Gremien, in denen die Vertreterinnen und Vertreter seit 2003 tätig sind)
... Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt
Drucksache 718/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Nachdem entsprechende Bemühungen verschiedener Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, jahrelang erfolglos verliefen und einige Staaten nationale Verbote erließen, sagte die EU-Kommission im Jahre 2005 auch auf Druck des EU-Parlaments die Prüfung eines EU-weiten Importverbotes für tierschutzwidrig gewonnene Tierfelle zu. Ergebnisse der Prüfung liegen bisher nicht vor. In der Sitzung der Leiter der Veterinärdienste am 11. Juli 2006 hat Finnland über das Arbeitsprogramm für seine seit 1. Juli 2006 laufende Präsidentschaft berichtet. Dieses sieht ausdrücklich die Bearbeitung des in Rede stehenden Themas vor. Deutschland sollte dieses Anliegen unbedingt unterstützen.
Drucksache 78/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt -Tierseuchenschutzverordnung
... es handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 der Kommission vom 22. Januar 2004 mit Verfahren für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft (ABl. EU (Nr.) L 21 S.11) eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstattet.
1. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe c § 37 Abs. 5a TierSeuchSchBMV
2. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe c § 41 Abs. 6, 7 und 8 - neu - TierSeuchSchBMV
Zu Absatz 6
Zu den neu angefügten Absätzen 7 und 8:
3. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Anlage 8 zu § 18 Abschnitt II Nr. 1 Spalte 2 TierSeuchSchBMV
Drucksache 372/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur dauerhaften Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte
... " wiederholt in Kommission-Arbeitsgruppen-Sitzungen angesprochen; die Ergebnisvermerke über diese Sitzungen liegen den für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden vor. Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben mitgeteilt, dass voraussichtlich im Mai d. J. Versuche des gemeinschaftlichen Forschungszentrums im Hinblick auf die Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte unter Beteiligung der Wirtschaft in Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Portugal durchgeführt werden.
Drucksache 78/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt -Tierseuchenschutzverordnung
... es handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 der Kommission vom 22. Januar 2004 mit Verfahren für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft (ABl. EU (Nr.) L 21 S.11) eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstattet.
Anlage Änderungen zur Neunten Verordnung zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
1. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe c § 37 Abs. 5a TierSeuchSchBMV
2. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe c § 41 Abs. 6, 7 und 8 - neu TierSeuchSchBMV
3. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Anlage 8 zu § 18 Abschnitt II Nr. 1 Spalte 2 TierSeuchSchBMV
Drucksache 285/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur KOM (2006) 154 endg.; Ratsdok. 8296/06
... Die Verbringung nicht heimischer Arten leistet häufig auch der Ausbreitung von Parasiten und Krankheitserregern Vorschub. So hat beispielsweise das Austernvirus Bonamia ostreae, von dem Wissenschaftlicher glauben, dass es durch die Verbringung der Europäischen Auster von der nordamerikanischen Pazifikküste in die Gemeinschaft eingeschleppt wurde, zur Dezimierung heimischer Austernbestände geführt. Da die Frage der Verbreitung von Krankheitserregern jedoch bereits in den Tiergesundheitsvorschriften der Gemeinschaft geregelt ist, fällt sie nicht in den Geltungsbereich dieses Vorschlags. Gleichermaßen gelten die Vorschriften für nicht heimische Arten nicht für Parasiten, die ebenfalls unter das Veterinärrecht fallen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Im Bereich des Vorschlags bereits existierende Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. BUDGETÄRE Auswirkungen
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 4 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen
Artikel 5 Entscheidungsfindung und Beratungsgremien
Kapitel III Genehmigung
Artikel 6 Genehmigung
Artikel 7 Art der beantragten Verbringung
Artikel 8 Routinemäßige Verbringungen
Artikel 9 Nicht routinemäßige Verbringungen
Artikel 10 Entscheidungsfrist
Artikel 11 Verbringungen mit Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten
Artikel 12 Entzug einer Genehmigung
Kapitel IV Bedingungen für die Einführung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 13 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 14 Einsetzen in Aquakulturanlagen - routinemäßige Einführung
Artikel 15 Einsetzen in Aquakulturanlagen - nicht routinemäßige Einführung
Artikel 16 Pilotphase vor dem Einsetzen in offene Aquakulturanlagen
Artikel 17 Krisenpläne
Artikel 18 Überwachung
Kapitel V Bedingungen für die Umsiedlung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 19 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 20 Nicht routinemäßige Umsiedlung
Artikel 21 Quarantäne
Artikel 22 Überwachung nach der Umsiedlung
Kapitel VI Registerführung
Artikel 23 Registerführung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Antrag
A Zusammenfassung
B Einleitung
C Angaben zum Lebenszyklus der einzuführenden Art - für jedes einzelne Lebensstadium
D Wechselwirkung mit heimischen Arten
E Aufnahmemilieu und angrenzende Gewässer
F Überwachung
G Bewirtschaftungsplan
H Geschäftsdaten
I Bibliografie
Anhang II Verfahrensschritte und Mindestkriterien für die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 1 Bewertung des ökologischen und genetischen Risikos
Teil 2 Bewertung von Nichtzielarten
Schritt 1: Wahrscheinlichkeit der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus
Schritt 2: Folgen der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten
Schritt 3: Risikopotenzial von Nichtzielarten
Teil 3 GESAMTUMWELT - Verträglichkeitsprüfung - Kurzbericht
Anhang III Quarantäne
Abwasser - und Abfallbeseitigung
Räumliche Trennung
4 Personal
4 Ausrüstungen
Verendete Tiere und ihre Entsorgung
Kontrolle und Untersuchung
4 Dauer
4 Buchführung
4 Desinfektion
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Albanien hat bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften, politischen Strategien und Kapazitäten an die Europäischen Standards Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Zollwesen und Wettbewerb. Für die erfolgreiche Umsetzung des SAA ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Reformen in Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, geistiges Eigentum und Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen vorangetrieben werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 351/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
... 1. für das Studium der Veterinärmedizin eingeschrieben oder zugelassen ist oder
1. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3
2. Zu 63 Abs. 2 Satz 2a - neu -In § 63 Abs. 2 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
3. Zu § 63 Abs. 5 Satz 2
4. Zu § 66 Abs. 1
5. Eine solche Regelung verhindert gleichzeitig, dass Antragsteller oder Antragstellerinnen doppelt oder mehrfach Beantragungen vornehmen.
6. Zu Anlage 13 zu § 64 Satz 1 und der Fußnote
Drucksache 73/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (revidiert)
... b) Angabe der Sendung und der Begleitpapiere (Gattung und Anzahl der Tiere, Veterinärbescheinigungen);
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Der in den Geschossen enthaltene gasförmige oder flüssige Stoff muss eine betäubende, die geistige oder die körperliche Reaktion beeinträchtigende Wirkung haben. Geschosse mit entsprechenden Inhalten, die für veterinärmedizinische, tierpflegerische bzw. tierschützerische Zwecke oder zur Tierforschung eingesetzt werden, fallen nicht darunter.
Drucksache 131/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens
... 27. fordert Bulgarien auf sicherzustellen, dass die höchsten Tierschutzstandards bei allen legislativen und praktischen Maßnahmen eingehalten werden, z.B. beim Transport und beim Schlachten von Tieren; fordert insbesondere ein entschiedenes Vorgehen bei der Verbesserung der Kapazitäten Bulgariens, den Herausforderungen in Bezug auf die Tiergesundheit, Veterinärdienste und Pflanzenschutzkontrollen gerecht zu werden, insbesondere in den Bereichen, in denen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, wie im Falle der Vogelgrippe, oder die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln besteht;
Drucksache 472/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2006) 273 endg.; Ratsdok. 10721/06
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2006)
Drucksache 524/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischuntersuchungsstatistik -Verordnung - FlUStatV )
... 3. die Ergebnisse der Veterinärkontrollen nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 der Kommission vom 22. Januar 2004 mit Verfahren für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft (ABl. EU (Nr.) L 21 S. 11) in der jeweils geltenden Fassung, soweit es sich um Frischfleisch, Hackfleisch, Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse oder Separatorenfleisch handelt, die aus Betrieben stammen, die in einer Liste eines nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 erlassenen Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft aufgeführt sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Periodizität
§ 2 Übermittlung der Erhebungskataloge
§ 3 Auskunftspflichtige, ergänzende Angaben, Form der Übermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 4 Aufbereitung der Ergebnisse
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 333/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... " ist die Bundesregierung zwar auf die Anregung des Bundesrates eingegangen, hält aber gleichwohl an der prinzipiellen Ermächtigung fest, die Daten gegebenenfalls auch bei den zuständigen Behörden (Veterinärämter) abzufragen.
Drucksache 132/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens
... 20. legt Rumänien dringend nahe, die veterinärrechtlichen Vorschriften anzunehmen und umzusetzen um die Lebensmittelsicherheit sicherzustellen und die Übertragung von Tierseuchen zu verhindern;
Drucksache 472/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2006) 273 endg.; Ratsdok. 10721/06
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2006)
Begründung
1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags über Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen
1.2. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags für ein integriertes EDV-System für das Veterinärwesen TRACES
1.3. Allgemeiner Hintergrund des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit
2. Kohärenz mit anderen Politiken
3. Begründung und erwartete Ergebnisse
3.1. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für Mehrjahresprogramme
3.2. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für ein integriertes EDV-System für das Veterinärwesen TRACES
3.3. Erwartete Ergebnisse des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
4. Anhörung von Interessengruppen und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung von Interessengruppen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.3. Wahl der Instrumente
6. Finanzielle Auswirkungen
6.1. Finanzielle Auswirkungen des Vorschlags für Mehrjahresprogramme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen
6.2. Finanzielle Auswirkungen des TRACES-Vorschlags
6.3. Finanzielle Auswirkungen des Vorschlags für eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
7. Zusätzliche Informationen
7.1. Aufhebung geltender Vorschriften
7.2. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Der Rat der Europäischen Union -
HAT folgende Entscheidung erlassen:
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Tierseuchen und Zoonosen
Finanzbogen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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