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"Vordruck"
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Ehegatten auf einem Vordruck mit. Dieses Übereinkommen ist in elf Vertragsstaaten in Kraft, darunter
Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden
3.1 Problemstellung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten
a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde
Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind
b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form
Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll
c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden
Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen
d Die europäische Personenstandsurkunde
Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische
4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
4.1 Problemstellung
4.2 Rechtsrahmen
4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung
Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen
b Anerkennung von Rechts wegen
Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen
c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen
Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden
Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden
5. Fazit
Drucksache 18/10
... - Anpassung des Vordrucks für die Meldungen über Sorten und Fremdwährungsreiseschecks im Reiseverkehr an den Wegfall der Währung "
Drucksache 530/10 (Beschluss)
... Der in § 10 Absatz 7 neu eingefügte Satz 2 legt fest, dass das Bundesministerium für Gesundheit oder eine von ihm benannte Stelle bestimmen kann, dass die Länder für die Mitteilungen nach § 10 Absatz 7 Satz 1 über zugelassene Abweichungen einheitliche Vordrucke oder einheitliche EDV-Verfahren zu verwenden haben. Im Gegensatz zur Begründung der Vorlage handelt es sich hierbei nicht lediglich um eine Anpassung an den kommunikationstechnischen Fortschritt, sondern § 10 Absatz 7 Satz 2 stellt eine neue Ermächtigung für den Bund dar, die in den Verwaltungsvollzug, der den Ländern obliegt, eingreift.
Anlage Änderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1 a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV
18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV
21. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe i1 - neu - § 25 Nummer 11a - neu - TrinkwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV
24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV
25. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV
Zu Punkt 1:
Zu Punkt 2:
Zu Punkt 3:
28. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen...., Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV
29. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 442/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.
... Die Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige ist in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 festgelegt. Danach können die Mitgliedstaaten auf einem einheitlichen Vordruck weitere Angaben hinzufügen, „insbesondere auch Angaben über den Besitz einer Arbeitserlaubnis.“ Dieser Vorschlag stützt sich insoweit auf die genannte Verordnung, als die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ungeachtet der rechtlichen Grundlage für die Zulassung auf dem einheitlichen Vordruck die Arbeitserlaubnis anzugeben.
Drucksache 701/09
... Einzelheiten zur Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung sind in Titel II des Merkblattes zum Einheitspapier (Vordruck 0781, abgedruckt in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung - VSF Z 34 55 - sowie eingestellt auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung unter http://www.zoll.de in der Rubrik "
Drucksache 169/09C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG )
... (2) Der Hersteller oder der Einführer hat die Steuerzeichen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu bestellen und darin die Steuerzeichenschuld selbst zu berechnen (Steueranmeldung).
Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Bemessungsgrundlagen
§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 5 Steuerlager
§ 6 Steuerlagerinhaber
§ 7 Registrierte Empfänger
§ 8 Registrierte Versender
§ 9 Begünstigte
§ 10 Beförderungen (Allgemeines)
§ 11 Beförderungen im Steuergebiet
§ 12 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 13 Ausfuhr
§ 14 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 16 Verpackungszwang
§ 17 Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung
§ 18 Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 19 Einfuhr
§ 20 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 21 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 22 Erwerb durch Privatpersonen
§ 23 Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel
Abschnitt 5 Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
§ 24 Beipackverbot
§ 25 Packungen im Handel, Stückverkauf
§ 26 Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis
§ 27 Preisnachlässe und -ermäßigungen
§ 28 Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis
§ 29 Ausspielung
Abschnitt 6 Steuervergünstigungen
§ 30 Steuerbefreiungen
§ 31 Verwender
§ 32 Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld
Abschnitt 7 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 33 Steueraufsicht
§ 34 Geschäftsstatistik
§ 35 Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
§ 37 Schwarzhandel mit Zigaretten
§ 38 Übergangsvorschriften
Begründung
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 3 - Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 22
Zu § 23
Abschnitt 5 - Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 6 - Steuervergünstigungen
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Abschnitt 7 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Abschnitt 8 - Schlussbestimmungen
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Drucksache 646/09
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Buch Sozialgesetzbuch haben. Unter dieser Voraussetzung ist die verordnende Ärztin beziehungsweise der verordnende Arzt berechtigt, die Verordnung auf dem entsprechenden Rezeptvordruck als Sachleistung zu veranlassen. Versicherte in stationären Einrichtungen werden oft von Vertragsärztinnen und -ärzten im Heim selbst betreut. Die Träger der stationären Einrichtung können diesen Nachweis im Auftrag des Bewohners gegenüber dem Arzt erbringen. Die Krankenkasse erhält zur Prüfung der Anspruchsberechtigung bereits nach geltendem Recht einen Nachweis nach § 61 Absatz 2 für die Zuzahlungsbefreiung.
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Durch eine separate Erfassung (mittels eigener Kennziffer im Anmeldungsvordruck) und Verbuchung der Erstattungsbeträge kann die weitere Anwendung des bisherigen Verteilungsschlüssels automationsgerecht umgesetzt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 106/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zum Rechtsschutz von Erwachsenen: grenzübergreifende Auswirkungen (2008/2123(INI)) ... N. in der Erwägung, dass einheitliche gemeinschaftliche Vordrucke erstellt werden könnten, um den Informationsaustausch über Entscheidungen über Schutzmaßnahmen sowie den Umlauf, die Anerkennung und die Vollstreckung dieser Entscheidungen zu fördern,
Anlage Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
A. Grundsätze und Ziele des Vorschlags
B. Vorzuschlagende Massnahmen
Drucksache 275/09
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr - und Überprüfungsordnung - KÜO )
... Für die Formblätter nach § 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 zu verwenden. Die Bescheinigung nach § 4 Absatz 3 ist dem Formblatt als Anlage beizufügen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
§ 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen
§ 2 Besondere Kehrarbeiten
§ 3 Pflichten der Bezirksschornsteinfegermeisterin oder des Bezirksschornsteinfegermeisters
§ 4 Durchführung der Kehr- oder Überprüfungsarbeiten
§ 5 Formblätter
§ 6 Gebühren
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 4) Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
Anlage 2 (zu § 5)
Anlage 3 (zu § 6) Gebührenverzeichnis
Anlage 4 (zu § 7) Begriffsbestimmungen
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
C. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksschornsteinfegermeister
2.2 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
D. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
E. Befristung
Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Anlage 1 Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
Zu Anlage 2 Formblatt
Zu Anlage 3 Gebührenverzeichnis
Zu Anlage 4 Begriffsbestimmungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 667: Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen
Drucksache 839/09
... - Änderung des Vordrucks Anlage Z 1 zur
Drucksache 400/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und zur Aufhebung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung, der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von hochwertigem Rindfleisch und der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Informationskampagnen über die Rindfleischetikettierung
... (5) Stellt eine Kontrollstelle bei einer Kontrolle Mängel fest, ist sie verpflichtet, der Bundesanstalt innerhalb eines Monats nach Durchführung der Prüfung einen gesonderten Bericht über die festgestellten Mängel (Mängelbericht) auf einem von der Bundesanstalt vorgegebenen Vordruck zu übermitteln. Er hat die Angaben nach Absatz 2 zu enthalten. Die Kontrollstelle hat innerhalb von zwei Monaten eine Nachkontrolle durchzuführen und der Bundesanstalt innerhalb eines Monats nach Durchführung der Nachkontrolle deren Ergebnis zu übermitteln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch (Rindfleischetikettierungsverordnung – RiFlEtikettV)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 2 Bestimmungen für freiwillige Etikettierungssysteme und unabhängige Kontrollstellen
§ 3 Antrag auf Genehmigung eines Etikettierungssystems
§ 4 Antragsinhalt
§ 5 Anerkennung von Kontrollstellen
§ 6 Mitteilungs- und Berichtspflichten der Kontrollstellen und Etikettierungssysteme
§ 7 Aufbewahrung von Berichten und Übersichten
§ 8 Gebühren
§ 9 Muster, Vordrucke und Formulare
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 12 Unterrichtung der Länder
Anlage (zu § 8)
Artikel 2 Aufhebung von Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Kosten
3 Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Aufzeichnungspflichten
§ 3 Antragsverfahren
§ 4 Antragsinhalt
§ 5 Anerkennung von Kontrollstellen
§ 6 Kontrollberichte, Übersichten, Mängelberichte
§ 7 Aufbewahrung von Berichten und Übersichten
§ 8 Gebühren
§ 9 Muster, Vordrucke und Formulare
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 12 Unterrichtung der Länder
Anlage (zu § 8)
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 489: Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und zur Aufhebung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung, der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von hochwertigem Rindfleisch und der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Informationskampagnen über die Rindfleischetikettierung
Drucksache 567/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Der Arbeitnehmer hat den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes.
Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 23 Erprobung des Verfahrens
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434t Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Investmentsteuergesetzes
§ 14 Übertragung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen.
Artikel 10 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 14a Anwendungsvorschrift § 14 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 3a in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.
Artikel 11 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 14 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 157b Anwendungsvorschrift
Artikel 15 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Familienleistungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
§ 36 Zeitlicher Anwendungsbereich
Artikel 18 Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Drucksache 11/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
... 2. das Ausstellen, die Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken,
Drucksache 149/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... 7. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, die Vordrucke für den Informationsaustausch zu vereinheitlichen und den Informationsaustausch auf elektronischem Wege abzuwickeln. Er bittet jedoch die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass zur Vermeidung eines Anpassungsaufwands "
Drucksache 68/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... 2. Vollzugsaufwand Der Registerbehörde entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen und gegebenenfalls für die Anschaffung der notwendigen Hardware geringe, einmalige Kosten, die vom konkret anfallenden Sach- und Zeitaufwand abhängen. Die entstehenden Mehrkosten des Bundes werden in den jeweiligen Einzelplänen durch Umschichtungen aufgefangen. Den Kommunen können geringfügige Kosten für die Herstellung von Vordrucken und ein einmaliger Vollzugsaufwand für die Umstellung der Software entstehen, die von dem Anteil an der Gebühr für das Führungszeugnis, den die Meldebehörden einbehalten, gedeckt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des BZRG
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummer 2
Zu § 30a
Zu § 30a
3. Zu Nummer 3
4. Zu Nummer 4
5. Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Nummer 6
7. Zu Nummer 7
8. Zu Nummer 8
9. Zu Nummer 9
10. Zu Nummer 10
II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 793: Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Der Nationale Normenkontrollrat hat den o.g. Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Die Angaben, die aus den Verwaltungsregistern gewonnen werden, werden zu den im Gesetz genannten Stichtagen übermittelt. Mit dem Versand der Fragebögen an die Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden und Wohnungen sowie mit der Verteilung der Fragebögen im Rahmen der Haushaltsstichprobe durch Erhebungsbeauftragte muss bereits vor dem Stichtag begonnen werden, um sicherzustellen, dass die zu Befragenden ihre Angaben zum Stichtag machen können. Bis zum Abschluss der Erhebungen vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen. Auf Wunsch oder bei Einverständnis der Betroffenen ist ein Ausfüllen der Erhebungsvordrucke kurzfristig vor dem Stichtag zulässig.
Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... 5.1.2 Es gibt keinen bundeseinheitlichen Vordruck für die Bescheinigung. Dies dokumentiert die beschränkte Bedeutung des Papiers. Folgende Hinweise sind bei der Gestaltung der Bescheinigung bundeseinheitlich zu beachten:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0 Vorbemerkung
0.1 Allgemeines
0.2 Gemeinschaftsrecht
1 Zu § 1 Anwendungsbereich
2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
2.1 Freizügigkeitsrecht
2.2 Freizügigkeitsberechtigte
2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige
2.4 Einreise und Aufenthalt
2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten
2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums
3 Zu § 3 Familienangehörige
3.0 Allgemeines
3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen
3.2 Begriff des Familienangehörigen
3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers
3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe
3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers
4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts
4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern
4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht
4a.0 Allgemeines
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit
4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger
4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger
4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5
4a.6 Abwesenheitszeiten
4a.7 Verlust
5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten
5.0 Allgemeines
5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen
5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts
5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten
5a.0 Allgemeines
5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann
5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann
6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
6.0 Allgemeines
6.1 Verlustgründe
6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung
6.3 Ermessenserwägungen
6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen
6.6 Nicht belegt.
6.7 Nicht belegt.
6.8 Anhörung
7 Zu § 7 Ausreisepflicht
7.1 Allgemeines
7.2 Wiedereinreisesperre
8 Zu § 8 Ausweispflicht
8.1 Ausweispflichten
8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten
9 Zu § 9 Strafvorschriften
10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften
11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
11.0 Allgemeines
11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG
11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts
11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten
13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten
13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten
13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht
13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit
14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
15 Zu § 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
Drucksache 178/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Jedoch sind die in diesem Absatz bisher enthaltenen Verfahrensregelungen in den neuen Absatz 4 überführt worden, dessen bisheriger – völlig anderer – Regelungsgegenstand nunmehr in § 68a Absatz 2 Satz 1 StPO-E überführt wurde. Stattdessen wurde Absatz 4 um weitere Verfahrensvorschriften ergänzt, mit denen dem vorgesehenen Schutz der Zeugen in der Praxis zur Durchsetzung verholfen werden soll. Im Sinne des Opferschutzes wäre es zudem hilfreich, wenn es zur praktischen Umsetzung der Norm auch zu einer Neufassung der Vordrucke für polizeiliche Vernehmungen kommen könnte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 57
§ 68
§ 68b
§ 154f
§ 395
§ 397
§ 397a
§ 406f
§ 406h
§ 473a
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Grundzüge der Reform
1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren
a. Nebenklage und Opferanwalt
b. Verletztenbeistand
c. Informationspflichten gegenüber Verletzten
d. Anzeige von Auslandsstraftaten
2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen
3. Stärkung der Rechte von Zeugen
III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 7
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Durch eine separate Erfassung (mittels eigener Kennziffer im Anmeldungsvordruck) und Verbuchung der Erstattungsbeträge kann die weitere Anwendung des bisherigen Verteilungsschlüssels automationsgerecht umgesetzt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 286/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen (Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG )
... Nach Absatz 6 können die Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens (z.B. die Bekanntmachung der Vordrucke für die Einfuhrgenehmigung) sowie die näheren Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verbote
§ 3 Mitwirkung von Zolldienststellen
§ 4 Überwachung
§ 5 Bußgeldvorschriften
§ 6 Gebühren und Auslagen
§ 7 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
a. Vereinbarkeit mit Artikel 133 EG-Vertrag
b. Vereinbarkeit mit Artikel 28 EG-Vertrag
c. Notifizierungen anderer Mitgliedstaaten
3. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
7. Vollzugskosten
8. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
§ 2 (Verbote)
Zu §§ 3
§ 3 (Mitwirkung Zollbehörden):
§ 4 (Überwachung):
§ 5 (Bußgeldvorschrift)
§ 6 (Gebühren und Auslagen)
§ 7 (Verkündung von Rechtsverordnungen)
§ 8 (Übergangsvorschriften)
§ 9 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Vordrucke für Arzneiverordnungen sehen Felder für bis zu drei Verordnungen vor. Die Vertragsparteien der Abrechnungsvereinbarung können vorsehen, dass für parenterale Zubereitungen aus mehr als drei Fertigarzneimittel auf die Übermittlung von Angaben für Fertigarzneimittel verzichtet werden kann, wenn eine Übermittlung unverhältnismäßig wäre. Unverhältnismäßig kann die Übermittlung insbesondere sein, wenn eine parenterale Zubereitung aus mehr als drei Fertigarzneimittel besteht und die Übermittlung der Angaben für diese Arzneimittel einen unverhältnismäßigen Aufwand, insbesondere im Vergleich zum Preis verursacht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 48
Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 398/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung
... (2) Für den Antrag und die Angabe der Sortenbezeichnung sind die Vordrucke des Bundessortenamtes zu verwenden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte
§ 3 Feststellung des Landeskulturellen Wertes
§ 4 Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte
§ 5 Anforderungen an das Saatgut
§ 6 Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 7 Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut
§ 8 Verschließung
§ 9 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)
Drucksache 31/09
... (1a) Ergänzend zur Vergütung nach Absatz 1 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich für die in kinder- und jugendmedizinischen, kinderchirurgischen und kinderorthopädischen sowie insbesondere pädaudiologischen und kinderradiologischen Fachabteilungen von Krankenhäusern erbrachten ambulanten Leistungen mit dem Krankenhausträger fall- oder einrichtungsbezogene Pauschalen vereinbaren, wenn diese erforderlich sind, um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die auf Überweisung erfolgt, angemessen zu vergüten. Die Pauschalen werden von der Krankenkasse unmittelbar vergütet. § 295 Abs. 1 gilt entsprechend. Das Nähere über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen und der erforderlichen Vordrucke wird in der Vereinbarung nach Satz 1 geregelt. Soweit für das Jahr 2009 für diese Leistungen erstmals Pauschalen nach Satz 1 vereinbart werden, sind bei besonderen Einrichtungen die Erlössumme nach § 6 Abs. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes für das Jahr 2009 sowie der Gesamtbetrag nach § 6 Abs. 1 der Bundespflegesatzverordnung für das Jahr 2009 und entsprechend das darin enthaltene Budget nach § 12 der Bundespflegesatzverordnung jeweils in Höhe der Summe der nach Satz 1 vereinbarten Pauschalen zu vermindern. Bei Krankenhäusern nach § 4 Abs. 9 des Krankenhausentgeltgesetzes ist das Erlösbudget in der Höhe zu vermindern, in der nach der bereits durchgeführten Angleichung an den Landesbasisfallwert noch Erlösanteile für diese ambulanten Leistungen enthalten sind. Der jeweilige Minderungsbetrag ist bereits bei der Vereinbarung der Vergütung nach Satz 1 festzulegen. Bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts nach § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes ist die Summe der für das Jahr 2009 vereinbarten ambulanten Pauschalen ausgabenmindernd zu berücksichtigen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten.
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
§ 3 Grundlagen
§ 4 Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.
§ 5 Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.
B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 122 Behandlung in Praxiskliniken
Artikel 4 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4a Änderung der Abgrenzungsverordnung
Artikel 4b Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 67/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschluss Einziehung)
... Der Rb Einziehung bezweckt die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von strafrechtlichen Entscheidungen, die zum endgültigen Entzug von Tatwerkzeugen oder Erträgen aus Straftaten führen. Der ersuchende Mitgliedstaat (sogenannter Entscheidungsstaat) sendet die Entscheidung gemeinsam mit einer Bescheinigung (vgl. den Vordruck im Anhang zum Rahmenbeschluss) an die zuständige Behörde des ersuchten Mitgliedstaates (dem sogenannten Vollstreckungsstaat). Der Vollstreckungsstaat erkennt die Einziehungsentscheidung an und trifft unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen, die Entscheidung nach seinem eigenen Recht zu vollstrecken. Fällt die Tat unter eine der 32 in Artikel 6 aufgeführten Deliktskategorien, prüft er nicht (mehr), ob die Tat auch nach seinem Recht strafbar wäre. Ausnahmsweise kann der Vollstreckungsstaat das Ersuchen ablehnen z.B. wenn die Tat im ersuchten Mitgliedstaat begangen wurde oder wenn Rechte Dritter der Vollstreckung entgegenstehen. Die betroffenen Parteien sollen ihre Rechte im Vollstreckungsstaat geltend machen können;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht
1. Verfall
2. Einziehung
III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung
1. Materielle Voraussetzungen
2. Verfahren
IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union
V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:
VI. Änderungen im IRG
VII. Gesetzgebungszuständigkeit
VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IX. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion
3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe
5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person
Zu Absatz 1
Zu § 56a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
7. Zu § 57 – Vollstreckung
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung
9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung
10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Zu § 93
11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung
12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche
13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
16. Zu § 88 – Grundsatz
17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
18. Zu § 88b – Unterlagen
19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe
20. Zu § 88d –Verfahren
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
21. Zu § 88e – Vollstreckung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge
23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen
25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen
II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
1. Zu § 5 Absatz 4
2. Zu § 6 Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... 76.2.1. Aus einem Alt- oder Übergangsregister werden anstelle von Registerausdrucken beglaubigte Abschriften ausgestellt, die möglichst durch Ablichtung herzustellen sind; dies gilt nicht, wenn die Ablichtung den an eine Urkunde zu stellenden Anforderungen, insbesondere was ihre Lesbarkeit anlangt (z.B. bei schlechter Kopierqualität oder schlecht lesbarer Schrift des Personenstandseintrags oder eines Randvermerks), nicht voll gerecht wird. Werden beglaubigte Abschriften auf Vordrucken ausgestellt, müssen diese dem Wortlaut des Registereintrags entsprechen. Urkunden aus diesen Registern sind auf den nach den Anlagen 6 bis 9 der Personenstandsverordnung vorgeschriebenen Formularen auszustellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
... Die Übermittlung von Ersuchen und unaufgeforderten Mitteilungen erfolgt formlos und ist damit nicht an einen Vordruck gebunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Artikel 1 Zweck des Vertrags
Artikel 2 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stellen
Artikel 4 Ebenen der Zusammenarbeit
Artikel 5 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 6 Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Gemischte Kommission
Artikel 10 Änderung des Vertrags und Anlagen
Artikel 11 Durchführung des Vertrags
Artikel 12 Registrierung des Vertrags
Artikel 13 Inkrafttreten des Vertrags
Artikel 14 Kündigung des Vertrags
Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A Bundesrepublik Deutschland
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags
II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
B Republik Bulgarien
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik
II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur
III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:
IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen
V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien
2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 214/09
... entfällt. Die den bisherigen papiergestützten Mineralölausfuhrmeldungen entsprechenden Daten werden vom Ausführer künftig mit der elektronischen Ausfuhranmeldung abgegeben. Die Daten über die Ausfuhr werden bei der Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung automatisch erfasst und vom Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) im Auftrag der Zollstellen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitergeleitet. Dadurch werden etwa 500 Unternehmen der Mineralölbranche entlastet. Die Höhe der Entlastung bei den Unternehmen ist nicht kalkulierbar, da der Aufwand zum Ausfüllen des Vordrucks als vernachlässigbar eingestuft worden ist. Der Kreis der Waren, für die bei der elektronischen Ausfuhranmeldung Angaben zu machen sind, wird um weitere Mineralölprodukte erweitert, um eine vollständige Darstellung und Beurteilung des Mineralöl- und Erdgasmarktes zu erreichen und die Datengrundlage für etwaige Krisenfälle zu verbessern. Dadurch wird die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet, da die Angaben mit der elektronischen Ausfuhranmeldung gemacht werden.
Drucksache 48/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV )
... ": der unter Verwendung des Vordrucks nach Anlage erstellte einheitliche Begleitschein, der allen Anforderungen der Anlage genügt;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Einheitlicher Begleitschein
§ 5 Verbringungsverbot, Genehmigung
§ 6 Antragstellung
§ 7 Eingangsbestätigung und Informationsersuchen
§ 8 Verbringung in einen Mitgliedstaat
§ 9 Verbringung in ein Drittland
§ 10 Verbringung in das Inland aus einem Drittland
§ 11 Verbringung durch das Inland
§ 12 Unterrichtungen
§ 13 Übermittlung und Mitführen von Unterlagen
§ 14 Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat
§ 15 Zustimmung zur Durchfuhr
§ 16 Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten
§ 17 Nicht zu Ende geführte Verbringungen
§ 18 Bestätigung über den Erhalt
§ 19 Sprachenregelung
§ 20 Mitwirkung der Zollstellen
§ 21 Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens
§ 22 Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 23 Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Übergangsbestimmung
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)
Allgemeine Bemerkungen
Abschnitt A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen
Abschnitt A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden
Abschnitt A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
Abschnitt A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde
Abschnitt A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle
Abschnitt B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen
Abschnitt B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen
Abschnitt B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden
Abschnitt B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Abschnitt B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente
Abschnitt B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde
Abschnitt B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente
Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Lösung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Allgemeine Änderungen
Im gesamten Verordnungstext
Titel
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... l. 1965 IIS. 1482 ff.) nach einem einheitlichen Vordruck auszustellende "
Drucksache 149/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... 8. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, die Vordrucke für den Informationsaustausch zu vereinheitlichen und den Informationsaustausch auf elektronischem Wege abzuwickeln. Er bittet jedoch die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass zur Vermeidung eines Anpassungsaufwands "
- Zu Artikel 4 Organisation
- Zu Artikel 7 Fristen
- Zu Artikel 8 und 9 Automatischer Auskunftsaustausch/Spontaner Auskunftsaustausch
- Zu Artikel 10 Anwesenheitsrechte/Teilnahme an behördlichen Ermittlungen
- Zu Artikel 13 Rückmeldungen
- Zu Artikel 20 Praktische Vorkehrungen
- Zu Artikel 27 Umsetzung
Drucksache 763/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)
... Die Registerbehörde lässt eine schriftliche Übermittlung durch Gerichte auf Vordrucken zu, soweit sie hierfür keine webbasierte Datenübertragungslösung bereitstellt. Im Übrigen kann die Registerbehörde eine schriftliche Übermittlung auf Vordrucken zulassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Mitteilungen zum Zentralregister
§ 2 Mitteilungen zum Erziehungsregister
§ 3 Mitteilungsfrist
§ 4 Datenfernübertragung
§ 5 Dringende Anfragen
§ 6 Antragstellung aus dem Ausland
§ 7 Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
§ 8 Hinweispflicht
§ 9 Einsicht in Auskünfte bei dem Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
§ 10 Einholung eines Führungszeugnisses durch Behörden
§ 11 Gestaltung, Form und Übermittlungsweg
§ 12 Abführen von Gebühren
§ 13 Antrag auf Anordnung einer Registervergünstigung; Prüfung des Antrags
§ 14 Antrag auf Tilgung einer Jugendstrafe
§ 15 Begründungspflicht
§ 16 Rechtsbehelfsbelehrung
§ 17 Bekanntmachung ablehnender Entscheidungen
§ 18 Behandlung von förmlichen Beschwerden durch die Registerbehörde
§ 19 Mitteilungen zum Verkehrszentralregister
§ 20 Entscheidungen des Bundesministeriums der Justiz
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 18
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 637: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)
Drucksache 919/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetz es oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)
... Staatliches Zeugnis (Vysvedcení o záverecné zkoušce) und Lehrbrief (Vyucní list) mit dem Abschluss Kovár a Podkovár sowie eine Bescheinigung (osvedceni) auf Vordruck SEVT 49 3420 über die Fortbildung zum Podkovár
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 3 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/als Hufbeschlagschmiedin
§ 4 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/als Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 5 Fristen
§ 6 Übergangsvorschriften
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage und Reformansätze
2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Gleichstellungspolitische Folgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung
Drucksache 648/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Der die vollständige Prüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung sicherstellende, zusätzliche Dokumentationsaufwand erschöpft sich mithin in der Aufnahme weniger weiterer Daten entweder in die Bewilligungsentscheidung oder in den vom Rechtspfleger aufgenommenen mündlichen Antrag des Rechtsuchenden. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die nach gegenwärtiger Rechtslage gemäß § 11 BerHG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 der Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV) im Fall eines schriftlichen Beratungshilfeantrags zu tätigen sind (vgl. hierzu Schoreit/Groß, a.a.O., § 11 Rnr. 2: einfache Ausfüllung des Vordrucks, keine hierdurch verursachte wesentliche Mehrbelastung), soweit sie sich nicht bereits aus den in das Urkundsregister aufzunehmenden Daten und den vorgelegten Belegen ergeben. Es handelt sich um Angaben
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
§ 13
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 3
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... -Durchführungsverordnung als Abwicklungsschein bezeichnete Vordruck;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 7 Einfuhr - Höchstmengen
§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
§ 13 Beendigung der Truppenverwendung
§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
§ 18 Rationsmengen
§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 23 Vertretung
§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Ermächtigungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll
Artikel 3 Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 3 § 2
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
§ 105a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften
Drucksache 45/08
... (3) Die Zollbehörde kann zulassen, dass der Anmelder im Falle einer Funktionsstörung des Datenverarbeitungssystems der Zolldienststelle oder des Anmelders eine schriftliche Ausfuhranmeldung mit den in Absatz 2 Nr. 3 genannten Angaben bei der Ausgangszollstelle vorlegt. Den zu verwendenden Vordruck bestimmt das Bundesministerium der Finanzen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Vorgaben der Verfahrensanweisung nach Absatz 1 Satz 5 gelten entsprechend.
Drucksache 843/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... und bei internationalen Führerscheinen durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Vordrucks
1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2 FeV
2. Zu Artikel 1 Nr. 5a - neu -, Nr. 5b - neu - und Nr. 5c - neu - § 29a, § 46 Abs. 2 Satz 1a - neu -, Abs. 4a - neu -, § 47 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und 3a - neu - FeV
Drucksache 940/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
... Darüber hinaus wird das Verwaltungsverfahren vereinfacht, indem die Zahl der Anlagen (Vordrucke) zur Verwaltungsvorschrift von sechs auf drei reduziert wird.
Drucksache 789/2/08
... In Anbetracht der teilweise vorliegenden Behandlungseile, die sich bei rasch progredienter Erkrankung (Multiples Myelom) und drohenden Komplikationen ergibt, wird durch die Einfügung der oben genannten Sätze die Möglichkeit der Ausstellung einer Notfallverschreibung analog der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ermöglicht. Dem Arzt wird somit die Möglichkeit gegeben, im Notfall auch bei Nichtvorliegen des amtlichen Rezeptvordruckes Arzneimittel, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten, zu verschreiben.
Drucksache 648/08
Gesetzesantrag der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
... Der die vollständige Prüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung sicherstellende, zusätzliche Dokumentationsaufwand erschöpft sich mithin in der Aufnahme weniger weiterer Daten entweder in die Bewilligungsentscheidung oder in den vom Rechtspfleger aufgenommenen mündlichen Antrag des Rechtsuchenden. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die nach gegenwärtiger Rechtslage gem. § 11 BerHG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 der Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV) im Falle eines schriftlichen Beratungshilfeantrages zu tätigen sind (vgl. hierzu Schoreit/Groß, a.a.O., § 11 Rn 2: einfache Ausfüllung des Vordrucks, keine hierdurch verursachte wesentliche Mehrbelastung), soweit sie sich nicht bereits aus den in das Urkundsregister aufzunehmenden Daten und den vorgelegten Belegen ergeben. Es handelt sich um Angaben
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beratungshilfegesetzes
§ 11
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 62 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe
2. Uneinheitliche Rechtsanwendung
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen
a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E
b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E
c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E
2. Verfahrensverbesserungen
a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E
b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E
c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG
3. Änderungen des Gebührenrechts
4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG
Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E
Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E
Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E
Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E
Zu Nr. 8
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu a Nr. 2500
Zu b Nr. 2501
Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509
Zu f Anmerkung zu Nr. 7002
Zu Artikel 3
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Vordruck
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 167/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
... Der Regierungsentwurf sieht die Vorlage einer Bescheinigung der nach dem BBiG zuständigen Stelle durch den Arbeitgeber vor. Dies ist praktikabel, da der Arbeitgeber – worauf auch der NKR an anderer Stelle hinweist – den neuen Ausbildungsvertrag ohnehin bei der zuständigen Stelle eintragen lassen muss und dies mit der Bitte um Bescheinigung der Zusätzlichkeit verknüpfen kann. Die Bescheinigung kann er zusammen mit dem Antrag auf Bonusförderung bei der Agentur für Arbeit einreichen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird darauf hinwirken, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Bescheinigung einen einfach zu handhabenden Vordruck zur Verfügung stellt. Dies fordern auch die Wirtschaftsverbände.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Finanzielle Auswirkungen
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 421r Ausbildungsbonus
§ 421s Berufseinstiegsbegleitung
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Ziel und Inhalt des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu § 421r
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu § 421s
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
C. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
4 Kosten
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 897/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
... -Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Arbeitgeber oder von einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Zu § 5a
§ 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
§ 14a Steuererklärungspflicht
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 11 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 10a Erklärungspflicht
Artikel 12 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 210/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend. Die Vereinbarungen über Vordrucke und Nachweise nach § 87 Abs. 1 Satz 2 sowie die Richtlinien nach § 75 Abs. 7 gelten entsprechend, soweit sie Regelungen zur Verordnung von Leistungen nach Satz 1 betreffen. Die Krankenhäuser haben dabei ein Kennzeichen nach § 293 zu verwenden, das eine eindeutige Zuordnung im Rahmen der Abrechnung nach §§ 300 und 302 ermöglicht. Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungen nach Satz 1 gilt § 113 Abs. 4 entsprechend, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7a Pflegeberatung
§ 10 Pflegebericht der Bundesregierung
§ 30 Dynamisierung
§ 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
§ 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
§ 82b Ehrenamtliche Unterstützung
§ 87b Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
§ 92 Landespflegeausschüsse
§ 92c Pflegestützpunkte
§ 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
§ 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
§ 113b Schiedsstelle Qualitätssicherung
§ 114 Qualitätsprüfungen
§ 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
§ 13a Übertragungswert
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 entfallen
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
§ 4a Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7
§ 18a Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
§ 4a
Artikel 16a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... Absatz 3 konkretisiert die Vorgabe des Kapitels 12.2 Nr. 1 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002. Zur Durchführung der Fortbildungsunterweisung können sich die eigensicherungspflichtigen Unternehmen auch Dritter bedienen, die entsprechende spezielle Lehrgänge anbieten. Die Beteiligung der Luftsicherheitsbehörde gewährleistet dass die Fortbildung in geeigneter Weise erfolgt. Die Luftsicherheitsbehörde bekommt durch Satz 2 die Möglichkeit, Ausbilder zu einer verstärkten Fortbildung zu verpflichten, um Mängel in deren Ausbildungstätigkeit auszugleichen und eine bessere Qualifizierung der Ausbilder und des von diesen Ausbildern geschulten Personals zu erreichen. Die verstärkte Fortbildung ist verglichen mit einem sonst erforderlichen Zulassungsentzug ein milderes Mittel. Die Mitwirkung der Führungskräfte, die für die Umsetzung, Durchführung und Überwachung von Luftsicherheitsmaßnahmen zuständig sind, stellt neben ihrer eigenständigen Fortbildung ein weiteres Element der Aktualisierung ihres Wissens dar. Für den Fortbildungsnachweis der Ausbilder ist kein Vordruck vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausbildungspersonal
§ 3 Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte
§ 4 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen
§ 5 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen
§ 6 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen
§ 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten
§ 8 Schulungen für sonstiges Personal
§ 9 Lernerfolgskontrollen, Prüfungen
§ 10 Prüfungszweck
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen
§ 13 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen
§ 14 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen
§ 15 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen
§ 16 Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 17 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 18 Täuschung, sonstige Verstöße
§ 19 Wiederholung der Prüfung
§ 20 Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen
§ 21 Musterlehrpläne und Formulare
§ 22 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
§ 4 Prüfungsgebühren
Artikel 3 Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Vordruck
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 561/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA -Verfahrensgesetz)
... Für Teilnehmer am Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (Sechster Abschnitt des Vierten Buches) erfolgen die in den §§ 312, 313 und 315 Abs. 3 genannten Auskünfte und Bescheinigungen durch Übermittlung der jeweils erforderlichen Daten an die Zentrale Speicherstelle nach § 95 Abs. 1 des Vierten Buches. Übermittelt der Arbeitgeber keine Daten, genügt der durch die Agentur für Arbeit abgerufene Datensatz nicht den Anforderungen der jeweiligen Auskunfts- oder Bescheinigungspflicht oder ist ein Abruf aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen unverzüglich eine Auskunft oder Bescheinigung nach den in Satz 1 genannten Vorschriften unter Verwendung des von der Bundesagentur für Arbeit hierfür vorgesehenen Vordrucks zur Verfügung zu stellen. Satz 2 gilt nicht, wenn der Teilnehmer entgegen seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60, 61 und 65 des Ersten Buches sein Einverständnis zum Datenabruf nach § 103 Abs. 1 des Vierten Buches nicht erklärt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Allgemeine Vorschriften
§ 95 Anwendungsbereich
§ 96 Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten
§ 97 Pflichten des Arbeitgebers
§ 98 Mitwirkung des Beschäftigten
Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
§ 99 Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle
§ 100 Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren
Vierter Titel Abrufverfahren
§ 101 Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle
§ 102 Pflichten der abrufenden Behörde
§ 103 Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren
Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens
§ 104 Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 115 Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises
§ 118 Bundeseinheitliche Regelung
§ 119 Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
§ 120 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA
§ 320a Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer
Artikel 4 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 8 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 91 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber
2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren
II. Maßnahmen und Ziele
1. Ergebnisse des Modellvorhabens
2. Struktur des ELENA-Verfahrens
III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung
Zweck der Datenspeicherung
Organisatorischer Datenschutz
4 Angemessenheit
IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit
1. Eignung
a Aufbau neuer Bürokratie?
b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?
2. Alternativen
a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen
b Grundsatz der Freiwilligkeit
c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
3. Kostenverteilung
V. Zuständigkeit des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren
3. Bundeseinheitliche Geltung
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Allgemeine Kostenwirkung
2. Preiswirkung
3. Bürokratiekosten
3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft
3.2 Bürokratiekosten der Bürger
3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 95
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 96
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 97
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 98
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 99
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 100
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 103
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)
Drucksache 338/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
... Um auch zukünftig regionale Auswertungen auf der Grundlage des Gesetzes vornehmen zu können, hält der Bundesrat eine enge Abstimmung mit den Ländern im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zugriffsrechte gemäß Artikel 1 § 15 Abs. 6 des Gesetzentwurfs und im Hinblick auf die Meldevordrucke für notwendig.
Drucksache 220/08
... "(1) Die zuständigen Stellen können für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
§ 3b Bestimmung der Zahl der neuen Zahlungsansprüche für Betriebsinhaber mit gesondertem Betrag
§ 9a Anwendung der Vorschriften über die Stilllegung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 6a Betriebsnummer
§ 23a Anwendung des Abschnitts 4
Abschnitt 10a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen
§ 31a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen
Artikel 3 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 4 Änderung der Seefischereiverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 455: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
Drucksache 789/08
... a) Dem BfArM entstehen für die Bereitstellung der neuen Vordrucke jährlich wiederkehrende Personal- und Sachkosten von ca. 280.000 € sowie einmalige IT-Kosten in Höhe von ca. 45.000 €.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
§ 3a
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grundlagen
II. Regelungsinhalt
III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
IV. Befristung
V. Geschlechterspezifische Aspekte
VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht
VII. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 699/08
... Zudem wird eine neue Pflicht im Rahmen der Qualitätssicherung eingeführt. Dabei handelt es sich um die Pflicht, die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems gegenüber den zuständigen Stellen nachzuweisen. Dies kann mit Hilfe des bereits bestehenden und auf die neue Pflicht anzupassenden Vordrucks (Formblatt B des Förderantrages) erfolgen. Die Kosten, die mit Einführung dieser neuen Informationspflicht verbunden sind, werden für alle Bildungsträger zusammen auf jährlich rund 15 000 Euro geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 2 Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
§ 2a Anforderungen an Träger der Maßnahmen
§ 4a Mediengestützter Unterricht
§ 6 Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Umfang der Förderung
§ 12 Förderungsart
§ 13b Erlass und Stundung
§ 16 Rückzahlungspflicht
§ 30 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:
Bürokratiekosten für die Wirtschaft:
Bürokratiekosten für die Verwaltung:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 8a
Zu Nummer 8b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10a
Zu Nummer 10b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12a
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12d
Zu Nummer 12e
Zu Nummer 12f
Zu Nummer 12g
Zu Nummer 13a
Zu Nummer 13b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18a
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23a
Zu Nummer 23c
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26a
Zu Nummer 27a
Zu Nummer 27b
Zu Nummer 27c
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Drucksache 964/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... 1. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle beschafften Organe und deren Spender vor der Transplantation mittels Erhebung der Daten und Informationen charakterisiert werden, die im Vordruck für Organcharakterisierung im Anhang aufgeführt sind. Die zur Organcharakterisierung erforderlichen Tests sind von einem qualifizierten Labor durchzuführen.
Drucksache 547/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
... (4) Der Steuererklärung ist eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b des Gesetzes verzichtet wird."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a - neu - EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG
18. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV
21. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG
22. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG
23. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a neu - UStG
24. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG
25. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV
Artikel 8a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005
26. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO
27. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO
28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO
29. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO
30. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz
Artikel 12a Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12b Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Zu Artikel 12a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
31. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 12c Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... Absatz 2 Satz 2 regelt eine Ausnahme von Satz 1 für den Fall, dass insbesondere große Versorgungsträger wie etwa die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch größere betriebliche Versorgungswerke, für die Erteilung der Auskunft elektronische Datenverarbeitungssysteme einsetzen. In diesen Fällen entstünde ein vermeidbarer zusätzlicher Aufwand, wenn die Versorgungsträger gezwungen wären, die vom Gericht übersandten Vordrucke zu benutzen. Bei automatisierter Auskunftserteilung entfällt deshalb die Pflicht zur Verwendung von amtlichen Vordrucken. Selbstverständlich müssen aber auch diese automatisierten Auskünfte den gesetzlich geregelten Auskunftspflichten entsprechen.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick über das Reformkonzept
1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut
2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs
a Gerechtigkeitsdefizite:
b Anwendungsdefizite:
3. Die Lösung der Strukturreform
a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten
b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung
II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform
1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben
a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale
b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge
c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts
d Vollzug des Ausgleichs
2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich
a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell
b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung
c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung
d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich
e Der schuldrechtliche Ausgleich
f Das Abänderungsverfahren Totalrevision
g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich
3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich
a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System
b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen
c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall
4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs
a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger
b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger
c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung
d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich
e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte
f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands
5. Bewertung anderer Reformvorschläge
a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs
b Das Modell Bergner
c Weitere Reformansätze
III. Verfassungsrechtliche Bewertung
1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute
2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger
IV. Gleichstellungspolitische Bewertung
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Ausgleich
Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
Zu § 9
Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 2 Abfindung
Zu § 23
Zu § 24
Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
Zu § 25
Zu § 26
Zu Abschnitt 4 Härtefälle
Zu § 27
Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Teil 2
Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert
Zu § 47
Zu Teil 3
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu Artikel 2
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 219
Zu § 220
Zu § 221
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu § 225
Zu § 226
Zu § 227
Zu § 228
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 120f
Zu § 120g
Zu § 120h
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu § 3
Zu § 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
Drucksache 57/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... a) das Verfahren bei der Zulassung zur Prüfung, der Befreiung von der Prüfung und der Erteilung verbindlicher Auskünfte, insbesondere über die Einführung von Vordrucken zur Erhebung der gemäß §§ 36, 37a, 38 und 38a erforderlichen Angaben und Nachweise,
Achtes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen.
§ 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
§ 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
§ 39 Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
§ 39a Rücknahme von Entscheidungen
§ 56 Weitere berufliche Zusammenschlüsse
§ 66 Handakten
§ 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
§ 73 Steuerberaterkammer
§ 80a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
§ 87a Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 158 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 164a Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 14 Durchführung der Prüfungen
§ 18 Fertigung der Aufsichtsarbeiten
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 547/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
... (4) Der Steuererklärung ist eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b des Gesetzes verzichtet wird."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG Artikel 2 und 3 Nr. 2 § 60 und § 84 Abs. 3d EStDV
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a neu - EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG
14. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV
15. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV
16. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV
17. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG
18. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG
19. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a - neu - UStG
20. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG
21. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV
Artikel 8a Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005
22. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO
23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO
24. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO
25. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO
26. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz Artikel 12b - neu - Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 12a Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12b Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Zu Artikel 12a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12b
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
27. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über
Artikel 12c Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Drucksache 843/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... und bei internationalen Führerscheinen durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Vordrucks
1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2 FeV
2. Zu Artikel 1 Nr. 5a - neu -, Nr. 5b - neu - und Nr. 5c - neu - § 29a, § 46 Abs. 2 Satz 1a - neu -, Abs. 4a - neu -, § 47 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und 3a - neu - FeV
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Erweist sich der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist ihm das Recht abzuerkennen, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Erweist er sich als noch bedingt körperlich geeignet, ist die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig einzuschränken oder es sind die erforderlichen Auflagen anzuordnen. Im Übrigen sind die §§ 3 und 46 entsprechend anzuwenden. Die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, ist auf dem ausländischen Führerschein, bei Internationalen Führerscheinen durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Vordrucks, zu vermerken und der ausstellenden Stelle des Auslands und dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen."
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 29a Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
1 Sehtest
2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5
2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe
2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen
Anlage 8b (zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
Anlage 8c (zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Artikel 3 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Anlage 7 .2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)
Artikel 4 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 6 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 7 Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Gender Mainstreaming
II. Kosten
1. Kosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme
4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
5. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten Bürger
aa Neue Informationspflichten
bb Geänderte Informationspflichten
cc Wegfall von Informationspflichten
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:
Zu Artikel 1
zu Artikel 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Drucksache 24/08
... (1) Der Einspeiser von Biogas hat ausschließlich sicherzustellen, dass das Gas am Einspeisepunkt und während der Einspeisung den Voraussetzungen der Arbeitsblätter G 260 und G 262 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V. (Stand 2007) entspricht. Der Einspeiser trägt hierfür die Kosten. Bei der Aufbereitung des Biogases darf für die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung die maximale Methanemission in die Atmosphäre den Wert von 1,0 Prozent nicht übersteigen. Danach darf die maximale Methanemission den Wert von 0,5 Prozent nicht übersteigen. Abweichend von den Anforderungen nach Satz 1 kann das Biogas mit einem höheren Vordruck an den Netzbetreiber übergeben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gasnetzzugangsverordnung
Teil 11a Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
Artikel 2 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
3 Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 4
Zu § 41
Zu § 41
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 41
Zu Art. 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung
Drucksache 338/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
... 2. Um auch zukünftig regionale Auswertungen auf der Grundlage des Gesetzes vornehmen zu können, hält der Bundesrat eine enge Abstimmung mit den Ländern im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zugriffsrechte gemäß Artikel 1 § 15 Abs. 6 des Gesetzentwurfs und im Hinblick auf die Meldevordrucke für notwendig.
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