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"Vordruck"


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0756/04B
0880/04
0888/04
Drucksache 831/10

... Ehegatten auf einem Vordruck mit. Dieses Übereinkommen ist in elf Vertragsstaaten in Kraft, darunter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/10




Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden

3.1 Problemstellung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten

a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde

Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind

b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form

Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll

c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden

Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen

d Die europäische Personenstandsurkunde

Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische

4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

4.1 Problemstellung

4.2 Rechtsrahmen

4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung

Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen

b Anerkennung von Rechts wegen

Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen

c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen

Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden

Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 18/10

... - Anpassung des Vordrucks für die Meldungen über Sorten und Fremdwährungsreiseschecks im Reiseverkehr an den Wegfall der Währung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen

B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten

II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland

III. Finanzderivate

IV. Kapitalerträge Einnahmen und Ausgaben

C. Warenverkehr

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 8

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1095: Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 530/10 (Beschluss)

... Der in § 10 Absatz 7 neu eingefügte Satz 2 legt fest, dass das Bundesministerium für Gesundheit oder eine von ihm benannte Stelle bestimmen kann, dass die Länder für die Mitteilungen nach § 10 Absatz 7 Satz 1 über zugelassene Abweichungen einheitliche Vordrucke oder einheitliche EDV-Verfahren zu verwenden haben. Im Gegensatz zur Begründung der Vorlage handelt es sich hierbei nicht lediglich um eine Anpassung an den kommunikationstechnischen Fortschritt, sondern § 10 Absatz 7 Satz 2 stellt eine neue Ermächtigung für den Bund dar, die in den Verwaltungsvollzug, der den Ländern obliegt, eingreift.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1 a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV

21. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 5 Satz 3 TrinkwV

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe i1 - neu - § 25 Nummer 11a - neu - TrinkwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV

24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV

25. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV

27. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV

Zu Punkt 1:

Zu Punkt 2:

Zu Punkt 3:

28. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen...., Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV

29. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 442/10

... Die Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige ist in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 festgelegt. Danach können die Mitgliedstaaten auf einem einheitlichen Vordruck weitere Angaben hinzufügen, „insbesondere auch Angaben über den Besitz einer Arbeitserlaubnis.“ Dieser Vorschlag stützt sich insoweit auf die genannte Verordnung, als die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ungeachtet der rechtlichen Grundlage für die Zulassung auf dem einheitlichen Vordruck die Arbeitserlaubnis anzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/10




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungsklausel

Entsprechungstabelle

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
: Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Kapitel III
: Verfahren und Genehmigung

Artikel 8
Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass potenziellen Saisonarbeitnehmern aus

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel IV
: Rechte

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Kapitel V
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgründe

Artikel 7
Entzug oder Nichtverlängerung der Erlaubnis

Kapitel III
Verfahren, Erlaubnis

Artikel 8
Zugang zu Informationen

Artikel 9
Zulassungsanträge

Artikel 10
Saisonarbeitserlaubnis

Artikel 11
Aufenthaltsdauer

Artikel 12
Erleichterung der Wiedereinreise

Artikel 13
Verfahrensgarantien

Artikel 14
Unterkunft

Kapitel IV
Rechte

Artikel 15
Rechte auf der Grundlage der Saisonarbeitserlaubnis/des Visums

Artikel 16
Rechte

Artikel 17
Erleichterung der Einreichung von Beschwerden

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Statistiken

Artikel 19
Berichte

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 701/09

... Einzelheiten zur Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung sind in Titel II des Merkblattes zum Einheitspapier (Vordruck 0781, abgedruckt in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung - VSF Z 34 55 - sowie eingestellt auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung unter http://www.zoll.de in der Rubrik "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

§ 6a
Beschränkung nach § 5 AWG

§ 16a
Ausfuhr von Obst und Gemüse

§ 35a
Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen

§ 69a
Beschränkungen auf Grund der Resolutionen 733 (1992) vom 23. Januar 1992, 1356 (2001) vom 19. Juni 2001, 1725 (2006) vom 6. Dezember 2006, 1744 (2007), 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta).

Artikel 2

Anlage
A 1 Anleitung zu Angaben in der elektronischen Ausfuhranmeldung

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 963: Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Verordnungsentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 169/09C

... (2) Der Hersteller oder der Einführer hat die Steuerzeichen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu bestellen und darin die Steuerzeichenschuld selbst zu berechnen (Steueranmeldung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09C




Artikel 1
Tabaksteuergesetz (TabStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Bemessungsgrundlagen

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Empfänger

§ 8
Registrierte Versender

§ 9
Begünstigte

§ 10
Beförderungen (Allgemeines)

§ 11
Beförderungen im Steuergebiet

§ 12
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 16
Verpackungszwang

§ 17
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung

§ 18
Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 19
Einfuhr

§ 20
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 21
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 22
Erwerb durch Privatpersonen

§ 23
Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel

Abschnitt 5
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

§ 24
Beipackverbot

§ 25
Packungen im Handel, Stückverkauf

§ 26
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis

§ 27
Preisnachlässe und -ermäßigungen

§ 28
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis

§ 29
Ausspielung

Abschnitt 6
Steuervergünstigungen

§ 30
Steuerbefreiungen

§ 31
Verwender

§ 32
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld

Abschnitt 7
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 33
Steueraufsicht

§ 34
Geschäftsstatistik

§ 35
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 36
Ordnungswidrigkeiten

§ 37
Schwarzhandel mit Zigaretten

§ 38
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 3
- Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 5
- Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 6
- Steuervergünstigungen

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Abschnitt 7
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38


 
 
 


Drucksache 646/09

... Buch Sozialgesetzbuch haben. Unter dieser Voraussetzung ist die verordnende Ärztin beziehungsweise der verordnende Arzt berechtigt, die Verordnung auf dem entsprechenden Rezeptvordruck als Sachleistung zu veranlassen. Versicherte in stationären Einrichtungen werden oft von Vertragsärztinnen und -ärzten im Heim selbst betreut. Die Träger der stationären Einrichtung können diesen Nachweis im Auftrag des Bewohners gegenüber dem Arzt erbringen. Die Krankenkasse erhält zur Prüfung der Anspruchsberechtigung bereits nach geltendem Recht einen Nachweis nach § 61 Absatz 2 für die Zuzahlungsbefreiung.



Drucksache 168/09 (Beschluss)

... Durch eine separate Erfassung (mittels eigener Kennziffer im Anmeldungsvordruck) und Verbuchung der Erstattungsbeträge kann die weitere Anwendung des bisherigen Verteilungsschlüssels automationsgerecht umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 106/09

... N. in der Erwägung, dass einheitliche gemeinschaftliche Vordrucke erstellt werden könnten, um den Informationsaustausch über Entscheidungen über Schutzmaßnahmen sowie den Umlauf, die Anerkennung und die Vollstreckung dieser Entscheidungen zu fördern,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/09




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags

A. Grundsätze und Ziele des Vorschlags

B. Vorzuschlagende Massnahmen


 
 
 


Drucksache 275/09

... Für die Formblätter nach § 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ist ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 zu verwenden. Die Bescheinigung nach § 4 Absatz 3 ist dem Formblatt als Anlage beizufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen

§ 2
Besondere Kehrarbeiten

§ 3
Pflichten der Bezirksschornsteinfegermeisterin oder des Bezirksschornsteinfegermeisters

§ 4
Durchführung der Kehr- oder Überprüfungsarbeiten

§ 5
Formblätter

§ 6
Gebühren

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 4) Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen

Anlage 2
(zu § 5)

Anlage 3
(zu § 6) Gebührenverzeichnis

Anlage 4
(zu § 7) Begriffsbestimmungen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Gesetzesfolgen

I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand

3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand

II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

C. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

2.1 Bürokratiekosten der Bezirksschornsteinfegermeister

2.2 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung

D. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

E. Befristung

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Anlage 1 Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen

Zu Anlage 2 Formblatt

Zu Anlage 3 Gebührenverzeichnis

Zu Anlage 4 Begriffsbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 667: Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen


 
 
 


Drucksache 839/09

... - Änderung des Vordrucks Anlage Z 1 zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Siebenundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

4 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1076: Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 400/09

... (5) Stellt eine Kontrollstelle bei einer Kontrolle Mängel fest, ist sie verpflichtet, der Bundesanstalt innerhalb eines Monats nach Durchführung der Prüfung einen gesonderten Bericht über die festgestellten Mängel (Mängelbericht) auf einem von der Bundesanstalt vorgegebenen Vordruck zu übermitteln. Er hat die Angaben nach Absatz 2 zu enthalten. Die Kontrollstelle hat innerhalb von zwei Monaten eine Nachkontrolle durchzuführen und der Bundesanstalt innerhalb eines Monats nach Durchführung der Nachkontrolle deren Ergebnis zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch (Rindfleischetikettierungsverordnung – RiFlEtikettV)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 2
Bestimmungen für freiwillige Etikettierungssysteme und unabhängige Kontrollstellen

§ 3
Antrag auf Genehmigung eines Etikettierungssystems

§ 4
Antragsinhalt

§ 5
Anerkennung von Kontrollstellen

§ 6
Mitteilungs- und Berichtspflichten der Kontrollstellen und Etikettierungssysteme

§ 7
Aufbewahrung von Berichten und Übersichten

§ 8
Gebühren

§ 9
Muster, Vordrucke und Formulare

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 12
Unterrichtung der Länder

Anlage
(zu § 8)

Artikel 2
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Aufzeichnungspflichten

§ 3
Antragsverfahren

§ 4
Antragsinhalt

§ 5
Anerkennung von Kontrollstellen

§ 6
Kontrollberichte, Übersichten, Mängelberichte

§ 7
Aufbewahrung von Berichten und Übersichten

§ 8
Gebühren

§ 9
Muster, Vordrucke und Formulare

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 12
Unterrichtung der Länder

Anlage
(zu § 8)

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 489: Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und zur Aufhebung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung, der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von hochwertigem Rindfleisch und der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Informationskampagnen über die Rindfleischetikettierung


 
 
 


Drucksache 567/09

... Der Arbeitnehmer hat den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes.

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 14
Übertragung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen.

Artikel 10
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 14a
Anwendungsvorschrift § 14 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 3a in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.

Artikel 11
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 157b
Anwendungsvorschrift

Artikel 15 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Familienleistungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

§ 36
Zeitlicher Anwendungsbereich

Artikel 18
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 11/09

... 2. das Ausstellen, die Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Anzuwendende Rechtsvorschriften für Erwerbstätige

Artikel 5
Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Entsendung

Artikel 6
Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen

Artikel 7
Ausnahmen von den Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Artikel 8
Amtshilfe

Artikel 9
Verkehrssprachen und Legalisation

Artikel 10
Datenschutz

Artikel 11
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 12
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 13
Schlussprotokoll

Artikel 14
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 15
Geltungsdauer des Abkommens

Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung

1. Zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens:

2. Zu Artikel 5 des Abkommens:

3. Zu Artikel 7 des Abkommens:

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien zur Durchführung des Abkommens vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Aufklärungspflichten

Artikel 3
Mitteilungspflichten

Artikel 4
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Abschnitt II
Schlussbestimmung

Artikel 5
Inkrafttreten und Geltungsdauer der Vereinbarung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 149/09 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, die Vordrucke für den Informationsaustausch zu vereinheitlichen und den Informationsaustausch auf elektronischem Wege abzuwickeln. Er bittet jedoch die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass zur Vermeidung eines Anpassungsaufwands "



Drucksache 68/09

... 2. Vollzugsaufwand Der Registerbehörde entstehen für die Anpassung von vorhandenen Softwarelösungen und gegebenenfalls für die Anschaffung der notwendigen Hardware geringe, einmalige Kosten, die vom konkret anfallenden Sach- und Zeitaufwand abhängen. Die entstehenden Mehrkosten des Bundes werden in den jeweiligen Einzelplänen durch Umschichtungen aufgefangen. Den Kommunen können geringfügige Kosten für die Herstellung von Vordrucken und ein einmaliger Vollzugsaufwand für die Umstellung der Software entstehen, die von dem Anteil an der Gebühr für das Führungszeugnis, den die Meldebehörden einbehalten, gedeckt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30a
Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

§ 31
Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des BZRG

1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummer 2

Zu § 30a

Zu § 30a

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 4

5. Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Nummer 6

7. Zu Nummer 7

8. Zu Nummer 8

9. Zu Nummer 9

10. Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 793: Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Der Nationale Normenkontrollrat hat den o.g. Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 3/09

... Die Angaben, die aus den Verwaltungsregistern gewonnen werden, werden zu den im Gesetz genannten Stichtagen übermittelt. Mit dem Versand der Fragebögen an die Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden und Wohnungen sowie mit der Verteilung der Fragebögen im Rahmen der Haushaltsstichprobe durch Erhebungsbeauftragte muss bereits vor dem Stichtag begonnen werden, um sicherzustellen, dass die zu Befragenden ihre Angaben zum Stichtag machen können. Bis zum Abschluss der Erhebungen vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen. Auf Wunsch oder bei Einverständnis der Betroffenen ist ein Ausfüllen der Erhebungsvordrucke kurzfristig vor dem Stichtag zulässig.



Drucksache 670/09

... 5.1.2 Es gibt keinen bundeseinheitlichen Vordruck für die Bescheinigung. Dies dokumentiert die beschränkte Bedeutung des Papiers. Folgende Hinweise sind bei der Gestaltung der Bescheinigung bundeseinheitlich zu beachten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 178/09

... Jedoch sind die in diesem Absatz bisher enthaltenen Verfahrensregelungen in den neuen Absatz 4 überführt worden, dessen bisheriger – völlig anderer – Regelungsgegenstand nunmehr in § 68a Absatz 2 Satz 1 StPO-E überführt wurde. Stattdessen wurde Absatz 4 um weitere Verfahrensvorschriften ergänzt, mit denen dem vorgesehenen Schutz der Zeugen in der Praxis zur Durchsetzung verholfen werden soll. Im Sinne des Opferschutzes wäre es zudem hilfreich, wenn es zur praktischen Umsetzung der Norm auch zu einer Neufassung der Vordrucke für polizeiliche Vernehmungen kommen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 57

§ 68

§ 68b

§ 154f

§ 395

§ 397

§ 397a

§ 406f

§ 406h

§ 473a

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Grundzüge der Reform

1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren

a. Nebenklage und Opferanwalt

b. Verletztenbeistand

c. Informationspflichten gegenüber Verletzten

d. Anzeige von Auslandsstraftaten

2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen

3. Stärkung der Rechte von Zeugen

III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Bürokratiekosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... Durch eine separate Erfassung (mittels eigener Kennziffer im Anmeldungsvordruck) und Verbuchung der Erstattungsbeträge kann die weitere Anwendung des bisherigen Verteilungsschlüssels automationsgerecht umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 286/09

... Nach Absatz 6 können die Einzelheiten des Genehmigungsverfahrens (z.B. die Bekanntmachung der Vordrucke für die Einfuhrgenehmigung) sowie die näheren Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise in einer Rechtsverordnung geregelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verbote

§ 3
Mitwirkung von Zolldienststellen

§ 4
Überwachung

§ 5
Bußgeldvorschriften

§ 6
Gebühren und Auslagen

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Übergangsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

a. Vereinbarkeit mit Artikel 133 EG-Vertrag

b. Vereinbarkeit mit Artikel 28 EG-Vertrag

c. Notifizierungen anderer Mitgliedstaaten

3. Gesetzgebungskompetenz

a Gesetzgebungskompetenz des Bundes

b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

7. Vollzugskosten

8. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

§ 1
(Begriffsbestimmungen)

§ 2
(Verbote)

Zu §§ 3

§ 3
(Mitwirkung Zollbehörden):

§ 4
(Überwachung):

§ 5
(Bußgeldvorschrift)

§ 6
(Gebühren und Auslagen)

§ 7
(Verkündung von Rechtsverordnungen)

§ 8
(Übergangsvorschriften)

§ 9
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen


 
 
 


Drucksache 171/09

... Die Vordrucke für Arzneiverordnungen sehen Felder für bis zu drei Verordnungen vor. Die Vertragsparteien der Abrechnungsvereinbarung können vorsehen, dass für parenterale Zubereitungen aus mehr als drei Fertigarzneimittel auf die Übermittlung von Angaben für Fertigarzneimittel verzichtet werden kann, wenn eine Übermittlung unverhältnismäßig wäre. Unverhältnismäßig kann die Übermittlung insbesondere sein, wenn eine parenterale Zubereitung aus mehr als drei Fertigarzneimittel besteht und die Übermittlung der Angaben für diese Arzneimittel einen unverhältnismäßigen Aufwand, insbesondere im Vergleich zum Preis verursacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 4b
Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien

§ 20d
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 25c
Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union

§ 52b
Bereitstellung von Arzneimitteln

§ 74
Mitwirkung von Zolldienststellen

Sechzehnter Unterabschnitt

§ 144
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

§ 39a
Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

Artikel 10
Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

Artikel 11
Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung

Artikel 12
Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 319
Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

Artikel 16
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 17
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes

1. Arzneimittelgesetz

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Wahltarife zum Krankengeld:

5 Sozialpsychiatrievereinbarung:

Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:

Elektronische Gesundheitskarte:

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

1. Arzneimittelgesetz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

4 Bürokratiekosten

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

5 Krankengeld

5 Sozialpsychiatrievereinbarung

Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika

5 Gesundheitskarte

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 48

Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 398/09

... (2) Für den Antrag und die Angabe der Sortenbezeichnung sind die Vordrucke des Bundessortenamtes zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte

§ 3
Feststellung des Landeskulturellen Wertes

§ 4
Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte

§ 5
Anforderungen an das Saatgut

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 7
Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut

§ 8
Verschließung

§ 9
Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)


 
 
 


Drucksache 31/09

... (1a) Ergänzend zur Vergütung nach Absatz 1 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich für die in kinder- und jugendmedizinischen, kinderchirurgischen und kinderorthopädischen sowie insbesondere pädaudiologischen und kinderradiologischen Fachabteilungen von Krankenhäusern erbrachten ambulanten Leistungen mit dem Krankenhausträger fall- oder einrichtungsbezogene Pauschalen vereinbaren, wenn diese erforderlich sind, um die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die auf Überweisung erfolgt, angemessen zu vergüten. Die Pauschalen werden von der Krankenkasse unmittelbar vergütet. § 295 Abs. 1 gilt entsprechend. Das Nähere über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen und der erforderlichen Vordrucke wird in der Vereinbarung nach Satz 1 geregelt. Soweit für das Jahr 2009 für diese Leistungen erstmals Pauschalen nach Satz 1 vereinbart werden, sind bei besonderen Einrichtungen die Erlössumme nach § 6 Abs. 3 des Krankenhausentgeltgesetzes für das Jahr 2009 sowie der Gesamtbetrag nach § 6 Abs. 1 der Bundespflegesatzverordnung für das Jahr 2009 und entsprechend das darin enthaltene Budget nach § 12 der Bundespflegesatzverordnung jeweils in Höhe der Summe der nach Satz 1 vereinbarten Pauschalen zu vermindern. Bei Krankenhäusern nach § 4 Abs. 9 des Krankenhausentgeltgesetzes ist das Erlösbudget in der Höhe zu vermindern, in der nach der bereits durchgeführten Angleichung an den Landesbasisfallwert noch Erlösanteile für diese ambulanten Leistungen enthalten sind. Der jeweilige Minderungsbetrag ist bereits bei der Vereinbarung der Vergütung nach Satz 1 festzulegen. Bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwerts nach § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes ist die Summe der für das Jahr 2009 vereinbarten ambulanten Pauschalen ausgabenmindernd zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten.

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.

B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 122
Behandlung in Praxiskliniken

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4a
Änderung der Abgrenzungsverordnung

Artikel 4b
Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/09

... Der Rb Einziehung bezweckt die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von strafrechtlichen Entscheidungen, die zum endgültigen Entzug von Tatwerkzeugen oder Erträgen aus Straftaten führen. Der ersuchende Mitgliedstaat (sogenannter Entscheidungsstaat) sendet die Entscheidung gemeinsam mit einer Bescheinigung (vgl. den Vordruck im Anhang zum Rahmenbeschluss) an die zuständige Behörde des ersuchten Mitgliedstaates (dem sogenannten Vollstreckungsstaat). Der Vollstreckungsstaat erkennt die Einziehungsentscheidung an und trifft unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen, die Entscheidung nach seinem eigenen Recht zu vollstrecken. Fällt die Tat unter eine der 32 in Artikel 6 aufgeführten Deliktskategorien, prüft er nicht (mehr), ob die Tat auch nach seinem Recht strafbar wäre. Ausnahmsweise kann der Vollstreckungsstaat das Ersuchen ablehnen z.B. wenn die Tat im ersuchten Mitgliedstaat begangen wurde oder wenn Rechte Dritter der Vollstreckung entgegenstehen. Die betroffenen Parteien sollen ihre Rechte im Vollstreckungsstaat geltend machen können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 889/09

... 76.2.1. Aus einem Alt- oder Übergangsregister werden anstelle von Registerausdrucken beglaubigte Abschriften ausgestellt, die möglichst durch Ablichtung herzustellen sind; dies gilt nicht, wenn die Ablichtung den an eine Urkunde zu stellenden Anforderungen, insbesondere was ihre Lesbarkeit anlangt (z.B. bei schlechter Kopierqualität oder schlecht lesbarer Schrift des Personenstandseintrags oder eines Randvermerks), nicht voll gerecht wird. Werden beglaubigte Abschriften auf Vordrucken ausgestellt, müssen diese dem Wortlaut des Registereintrags entsprechen. Urkunden aus diesen Registern sind auf den nach den Anlagen 6 bis 9 der Personenstandsverordnung vorgeschriebenen Formularen auszustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 183/09

... Die Übermittlung von Ersuchen und unaufgeforderten Mitteilungen erfolgt formlos und ist damit nicht an einen Vordruck gebunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Artikel 1
Zweck des Vertrags

Artikel 2
Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stellen

Artikel 4
Ebenen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 6
Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Datenschutz

Artikel 9
Gemischte Kommission

Artikel 10
Änderung des Vertrags und Anlagen

Artikel 11
Durchführung des Vertrags

Artikel 12
Registrierung des Vertrags

Artikel 13
Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 14
Kündigung des Vertrags

Anlage zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

A Bundesrepublik Deutschland

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags

II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

B Republik Bulgarien

I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik

II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur

III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:

IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen

V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags

1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien

2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit


 
 
 


Drucksache 214/09

... entfällt. Die den bisherigen papiergestützten Mineralölausfuhrmeldungen entsprechenden Daten werden vom Ausführer künftig mit der elektronischen Ausfuhranmeldung abgegeben. Die Daten über die Ausfuhr werden bei der Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung automatisch erfasst und vom Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) im Auftrag der Zollstellen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitergeleitet. Dadurch werden etwa 500 Unternehmen der Mineralölbranche entlastet. Die Höhe der Entlastung bei den Unternehmen ist nicht kalkulierbar, da der Aufwand zum Ausfüllen des Vordrucks als vernachlässigbar eingestuft worden ist. Der Kreis der Waren, für die bei der elektronischen Ausfuhranmeldung Angaben zu machen sind, wird um weitere Mineralölprodukte erweitert, um eine vollständige Darstellung und Beurteilung des Mineralöl- und Erdgasmarktes zu erreichen und die Datengrundlage für etwaige Krisenfälle zu verbessern. Dadurch wird die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet, da die Angaben mit der elektronischen Ausfuhranmeldung gemacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Vierundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 15
Erhebung von Ausfuhrdaten bei der Mineralölausfuhr

§ 27a
Einfuhrkontrollmeldung - Erhebung von Einfuhrdaten

§ 69o

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Artikel 2
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 571: Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 48/09

... ": der unter Verwendung des Vordrucks nach Anlage erstellte einheitliche Begleitschein, der allen Anforderungen der Anlage genügt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Einheitlicher Begleitschein

§ 5
Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6
Antragstellung

§ 7
Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8
Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9
Verbringung in ein Drittland

§ 10
Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11
Verbringung durch das Inland

§ 12
Unterrichtungen

§ 13
Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14
Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15
Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16
Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18
Bestätigung über den Erhalt

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Mitwirkung der Zollstellen

§ 21
Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22
Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

§ 24
Übergangsbestimmung

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)

Allgemeine Bemerkungen

Abschnitt
A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen

Abschnitt
A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt
A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt
B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt
B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen

Abschnitt
B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt
B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Allgemeine Änderungen

Im gesamten Verordnungstext

Titel

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)


 
 
 


Drucksache 696/09

... l. 1965 IIS. 1482 ff.) nach einem einheitlichen Vordruck auszustellende "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 149/1/09

... 8. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, die Vordrucke für den Informationsaustausch zu vereinheitlichen und den Informationsaustausch auf elektronischem Wege abzuwickeln. Er bittet jedoch die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass zur Vermeidung eines Anpassungsaufwands "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/1/09




- Zu Artikel 4 Organisation

- Zu Artikel 7 Fristen

- Zu Artikel 8 und 9 Automatischer Auskunftsaustausch/Spontaner Auskunftsaustausch

- Zu Artikel 10 Anwesenheitsrechte/Teilnahme an behördlichen Ermittlungen

- Zu Artikel 13 Rückmeldungen

- Zu Artikel 20 Praktische Vorkehrungen

- Zu Artikel 27 Umsetzung


 
 
 


Drucksache 763/08

... Die Registerbehörde lässt eine schriftliche Übermittlung durch Gerichte auf Vordrucken zu, soweit sie hierfür keine webbasierte Datenübertragungslösung bereitstellt. Im Übrigen kann die Registerbehörde eine schriftliche Übermittlung auf Vordrucken zulassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Mitteilungen zum Zentralregister

§ 2
Mitteilungen zum Erziehungsregister

§ 3
Mitteilungsfrist

§ 4
Datenfernübertragung

§ 5
Dringende Anfragen

§ 6
Antragstellung aus dem Ausland

§ 7
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

§ 8
Hinweispflicht

§ 9
Einsicht in Auskünfte bei dem Amtsgericht, der Anstaltsleitung oder der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

§ 10
Einholung eines Führungszeugnisses durch Behörden

§ 11
Gestaltung, Form und Übermittlungsweg

§ 12
Abführen von Gebühren

§ 13
Antrag auf Anordnung einer Registervergünstigung; Prüfung des Antrags

§ 14
Antrag auf Tilgung einer Jugendstrafe

§ 15
Begründungspflicht

§ 16
Rechtsbehelfsbelehrung

§ 17
Bekanntmachung ablehnender Entscheidungen

§ 18
Behandlung von förmlichen Beschwerden durch die Registerbehörde

§ 19
Mitteilungen zum Verkehrszentralregister

§ 20
Entscheidungen des Bundesministeriums der Justiz

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 637: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRGVwV)


 
 
 


Drucksache 919/08

... Staatliches Zeugnis (Vysvedcení o záverecné zkoušce) und Lehrbrief (Vyucní list) mit dem Abschluss Kovár a Podkovár sowie eine Bescheinigung (osvedceni) auf Vordruck SEVT 49 3420 über die Fortbildung zum Podkovár

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

§ 3
Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/als Hufbeschlagschmiedin

§ 4
Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/als Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 5
Fristen

§ 6
Übergangsvorschriften

§ 7
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2)

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

6. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Der die vollständige Prüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung sicherstellende, zusätzliche Dokumentationsaufwand erschöpft sich mithin in der Aufnahme weniger weiterer Daten entweder in die Bewilligungsentscheidung oder in den vom Rechtspfleger aufgenommenen mündlichen Antrag des Rechtsuchenden. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die nach gegenwärtiger Rechtslage gemäß § 11 BerHG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 der Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV) im Fall eines schriftlichen Beratungshilfeantrags zu tätigen sind (vgl. hierzu Schoreit/Groß, a.a.O., § 11 Rnr. 2: einfache Ausfüllung des Vordrucks, keine hierdurch verursachte wesentliche Mehrbelastung), soweit sie sich nicht bereits aus den in das Urkundsregister aufzunehmenden Daten und den vorgelegten Belegen ergeben. Es handelt sich um Angaben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 828/08

... -Durchführungsverordnung als Abwicklungsschein bezeichnete Vordruck;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7
Einfuhr - Höchstmengen

§ 8
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13
Beendigung der Truppenverwendung

§ 14
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18
Rationsmengen

§ 19
Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23
Vertretung

§ 24
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25
Ermächtigungen

§ 26
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll

Artikel 3
Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 3 § 2

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

§ 105a
Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 45/08

... (3) Die Zollbehörde kann zulassen, dass der Anmelder im Falle einer Funktionsstörung des Datenverarbeitungssystems der Zolldienststelle oder des Anmelders eine schriftliche Ausfuhranmeldung mit den in Absatz 2 Nr. 3 genannten Angaben bei der Ausgangszollstelle vorlegt. Den zu verwendenden Vordruck bestimmt das Bundesministerium der Finanzen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Vorgaben der Verfahrensanweisung nach Absatz 1 Satz 5 gelten entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/08




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Einundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 13
Einstufiges Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Die künftigen Informationspflichten in § 13 AWV sind:

Zu den künftigen Informationspflichten im Einzelnen:

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Einundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 843/1/08

... und bei internationalen Führerscheinen durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Vordrucks

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 843/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2 FeV

2. Zu Artikel 1 Nr. 5a - neu -, Nr. 5b - neu - und Nr. 5c - neu - § 29a, § 46 Abs. 2 Satz 1a - neu -, Abs. 4a - neu -, § 47 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und 3a - neu - FeV


 
 
 


Drucksache 940/08

... Darüber hinaus wird das Verwaltungsverfahren vereinfacht, indem die Zahl der Anlagen (Vordrucke) zur Verwaltungsvorschrift von sechs auf drei reduziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 940/08




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

3 Schlussbestimmungen

Begründung

A Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verwaltungsvorschrift

II. Bürokratiekosten durch Informationspflichten

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 696: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 789/2/08

... In Anbetracht der teilweise vorliegenden Behandlungseile, die sich bei rasch progredienter Erkrankung (Multiples Myelom) und drohenden Komplikationen ergibt, wird durch die Einfügung der oben genannten Sätze die Möglichkeit der Ausstellung einer Notfallverschreibung analog der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ermöglicht. Dem Arzt wird somit die Möglichkeit gegeben, im Notfall auch bei Nichtvorliegen des amtlichen Rezeptvordruckes Arzneimittel, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten, zu verschreiben.



Drucksache 648/08

... Der die vollständige Prüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung sicherstellende, zusätzliche Dokumentationsaufwand erschöpft sich mithin in der Aufnahme weniger weiterer Daten entweder in die Bewilligungsentscheidung oder in den vom Rechtspfleger aufgenommenen mündlichen Antrag des Rechtsuchenden. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die nach gegenwärtiger Rechtslage gem. § 11 BerHG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 der Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV) im Falle eines schriftlichen Beratungshilfeantrages zu tätigen sind (vgl. hierzu Schoreit/Groß, a.a.O., § 11 Rn 2: einfache Ausfüllung des Vordrucks, keine hierdurch verursachte wesentliche Mehrbelastung), soweit sie sich nicht bereits aus den in das Urkundsregister aufzunehmenden Daten und den vorgelegten Belegen ergeben. Es handelt sich um Angaben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E

Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E

Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E

Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 8

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu a Nr. 2500

Zu b Nr. 2501

Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509

Zu f Anmerkung zu Nr. 7002

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 716/08 Vordruck

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 167/08

... Der Regierungsentwurf sieht die Vorlage einer Bescheinigung der nach dem BBiG zuständigen Stelle durch den Arbeitgeber vor. Dies ist praktikabel, da der Arbeitgeber – worauf auch der NKR an anderer Stelle hinweist – den neuen Ausbildungsvertrag ohnehin bei der zuständigen Stelle eintragen lassen muss und dies mit der Bitte um Bescheinigung der Zusätzlichkeit verknüpfen kann. Die Bescheinigung kann er zusammen mit dem Antrag auf Bonusförderung bei der Agentur für Arbeit einreichen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird darauf hinwirken, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Bescheinigung einen einfach zu handhabenden Vordruck zur Verfügung stellt. Dies fordern auch die Wirtschaftsverbände.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Finanzielle Auswirkungen

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 421r
Ausbildungsbonus

§ 421s
Berufseinstiegsbegleitung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Ziel und Inhalt des Gesetzes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 421r

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 421s

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

4 Kosten

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 897/08

... -Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Arbeitgeber oder von einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 897/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 5a

§ 5b
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 14a
Steuererklärungspflicht

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 10a
Erklärungspflicht

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 210/08

... Die Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend. Die Vereinbarungen über Vordrucke und Nachweise nach § 87 Abs. 1 Satz 2 sowie die Richtlinien nach § 75 Abs. 7 gelten entsprechend, soweit sie Regelungen zur Verordnung von Leistungen nach Satz 1 betreffen. Die Krankenhäuser haben dabei ein Kennzeichen nach § 293 zu verwenden, das eine eindeutige Zuordnung im Rahmen der Abrechnung nach §§ 300 und 302 ermöglicht. Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungen nach Satz 1 gilt § 113 Abs. 4 entsprechend, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7a
Pflegeberatung

§ 10
Pflegebericht der Bundesregierung

§ 30
Dynamisierung

§ 44a
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit

§ 45d
Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe

§ 82b
Ehrenamtliche Unterstützung

§ 87b
Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

§ 92
Landespflegeausschüsse

§ 92c
Pflegestützpunkte

§ 113
Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität

§ 113a
Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

§ 113b
Schiedsstelle Qualitätssicherung

§ 114
Qualitätsprüfungen

§ 114a
Durchführung der Qualitätsprüfungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 119b
Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

§ 13a
Übertragungswert

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
entfallen

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

§ 4a
Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7

§ 18a
Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

§ 4a

Artikel 16a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 32/08

... Absatz 3 konkretisiert die Vorgabe des Kapitels 12.2 Nr. 1 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002. Zur Durchführung der Fortbildungsunterweisung können sich die eigensicherungspflichtigen Unternehmen auch Dritter bedienen, die entsprechende spezielle Lehrgänge anbieten. Die Beteiligung der Luftsicherheitsbehörde gewährleistet dass die Fortbildung in geeigneter Weise erfolgt. Die Luftsicherheitsbehörde bekommt durch Satz 2 die Möglichkeit, Ausbilder zu einer verstärkten Fortbildung zu verpflichten, um Mängel in deren Ausbildungstätigkeit auszugleichen und eine bessere Qualifizierung der Ausbilder und des von diesen Ausbildern geschulten Personals zu erreichen. Die verstärkte Fortbildung ist verglichen mit einem sonst erforderlichen Zulassungsentzug ein milderes Mittel. Die Mitwirkung der Führungskräfte, die für die Umsetzung, Durchführung und Überwachung von Luftsicherheitsmaßnahmen zuständig sind, stellt neben ihrer eigenständigen Fortbildung ein weiteres Element der Aktualisierung ihres Wissens dar. Für den Fortbildungsnachweis der Ausbilder ist kein Vordruck vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 32/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausbildungspersonal

§ 3
Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte

§ 4
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen

§ 5
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen

§ 6
Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen

§ 7
Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten

§ 8
Schulungen für sonstiges Personal

§ 9
Lernerfolgskontrollen, Prüfungen

§ 10
Prüfungszweck

§ 11
Prüfungsausschuss

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen, Fristen

§ 13
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen

§ 14
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen

§ 15
Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen

§ 16
Zulassung zur praktischen Prüfung

§ 17
Bewertung von Prüfungsleistungen

§ 18
Täuschung, sonstige Verstöße

§ 19
Wiederholung der Prüfung

§ 20
Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen

§ 21
Musterlehrpläne und Formulare

§ 22
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

§ 4
Prüfungsgebühren

Artikel 3
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen


 
 
 


Drucksache 968/08 Vordruck

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 561/08

... Für Teilnehmer am Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (Sechster Abschnitt des Vierten Buches) erfolgen die in den §§ 312, 313 und 315 Abs. 3 genannten Auskünfte und Bescheinigungen durch Übermittlung der jeweils erforderlichen Daten an die Zentrale Speicherstelle nach § 95 Abs. 1 des Vierten Buches. Übermittelt der Arbeitgeber keine Daten, genügt der durch die Agentur für Arbeit abgerufene Datensatz nicht den Anforderungen der jeweiligen Auskunfts- oder Bescheinigungspflicht oder ist ein Abruf aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit auf deren Verlangen unverzüglich eine Auskunft oder Bescheinigung nach den in Satz 1 genannten Vorschriften unter Verwendung des von der Bundesagentur für Arbeit hierfür vorgesehenen Vordrucks zur Verfügung zu stellen. Satz 2 gilt nicht, wenn der Teilnehmer entgegen seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60, 61 und 65 des Ersten Buches sein Einverständnis zum Datenabruf nach § 103 Abs. 1 des Vierten Buches nicht erklärt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 95
Anwendungsbereich

§ 96
Errichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

Zweiter Titel Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten

§ 97
Pflichten des Arbeitgebers

§ 98
Mitwirkung des Beschäftigten

Dritter Titel Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

§ 99
Aufgaben und Befugnisse der Zentralen Speicherstelle

§ 100
Aufgaben und Befugnisse der Registratur Fachverfahren

Vierter Titel Abrufverfahren

§ 101
Abrufverfahren bei der Zentralen Speicherstelle

§ 102
Pflichten der abrufenden Behörde

§ 103
Rechte und Pflichten des Teilnehmers im Abrufverfahren

Fünfter Titel Finanzierung des Verfahrens

§ 104
Finanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 115
Vorfinanzierung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises

§ 118
Bundeseinheitliche Regelung

§ 119
Übergangsregelungen zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises

§ 120
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Fünfter Unterabschnitt Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA

§ 320a
Auskünfte und Bescheinigungen für Teilnehmer

Artikel 4
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 8
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 91
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

1. Hohe Kosten für die Arbeitgeber

2. Effizienzverluste in Verwaltungsverfahren

II. Maßnahmen und Ziele

1. Ergebnisse des Modellvorhabens

2. Struktur des ELENA-Verfahrens

III. Schutz der informationellen Selbstbestimmung

Zweck der Datenspeicherung

Organisatorischer Datenschutz

4 Angemessenheit

IV. Weitere Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit

1. Eignung

a Aufbau neuer Bürokratie?

b Nettobelastung von kleinen und Kleinstunternehmen?

2. Alternativen

a Ausnahme für Personen mit hohem Einkommen

b Grundsatz der Freiwilligkeit

c Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

3. Kostenverteilung

V. Zuständigkeit des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Einrichtung der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren

3. Bundeseinheitliche Geltung

VI. Gesetzesfolgenabschätzung

1. Allgemeine Kostenwirkung

2. Preiswirkung

3. Bürokratiekosten

3.1 Bürokratiekosten der Wirtschaft

3.2 Bürokratiekosten der Bürger

3.3 Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 100

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung des Verfahrens des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)


 
 
 


Drucksache 338/1/08

... Um auch zukünftig regionale Auswertungen auf der Grundlage des Gesetzes vornehmen zu können, hält der Bundesrat eine enge Abstimmung mit den Ländern im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zugriffsrechte gemäß Artikel 1 § 15 Abs. 6 des Gesetzentwurfs und im Hinblick auf die Meldevordrucke für notwendig.



Drucksache 220/08

... "(1) Die zuständigen Stellen können für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 3b
Bestimmung der Zahl der neuen Zahlungsansprüche für Betriebsinhaber mit gesondertem Betrag

§ 9a
Anwendung der Vorschriften über die Stilllegung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 6a
Betriebsnummer

§ 23a
Anwendung des Abschnitts 4

Abschnitt 10a
Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen

§ 31a
Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen

Artikel 3
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 4
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 455: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung


 
 
 


Drucksache 789/08

... a) Dem BfArM entstehen für die Bereitstellung der neuen Vordrucke jährlich wiederkehrende Personal- und Sachkosten von ca. 280.000 € sowie einmalige IT-Kosten in Höhe von ca. 45.000 €.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

§ 3a

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grundlagen

II. Regelungsinhalt

III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

IV. Befristung

V. Geschlechterspezifische Aspekte

VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht

VII. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 699/08

... Zudem wird eine neue Pflicht im Rahmen der Qualitätssicherung eingeführt. Dabei handelt es sich um die Pflicht, die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems gegenüber den zuständigen Stellen nachzuweisen. Dies kann mit Hilfe des bereits bestehenden und auf die neue Pflicht anzupassenden Vordrucks (Formblatt B des Förderantrages) erfolgen. Die Kosten, die mit Einführung dieser neuen Informationspflicht verbunden sind, werden für alle Bildungsträger zusammen auf jährlich rund 15 000 Euro geschätzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 2
Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

§ 2a
Anforderungen an Träger der Maßnahmen

§ 4a
Mediengestützter Unterricht

§ 6
Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan

§ 8
Staatsangehörigkeit

§ 9
Eignung

§ 10
Umfang der Förderung

§ 12
Förderungsart

§ 13b
Erlass und Stundung

§ 16
Rückzahlungspflicht

§ 30
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:

Bürokratiekosten für die Wirtschaft:

Bürokratiekosten für die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 964/08

... 1. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle beschafften Organe und deren Spender vor der Transplantation mittels Erhebung der Daten und Informationen charakterisiert werden, die im Vordruck für Organcharakterisierung im Anhang aufgeführt sind. Die zur Organcharakterisierung erforderlichen Tests sind von einem qualifizierten Labor durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 964/08




Begründung

3 Einleitung

Geltungsbereich und Ziele

Der Mehrwert der Richtlinie

Gewährleistung von Qualität und Sicherheit für die Patienten auf EU-Ebene

Sicherstellung des Spenderschutzes

Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und grenzüberschreitender Austausch

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Qualität und Sicherheit von Organen

Artikel 4
Nationale Qualitätsprogramme

Artikel 5
Beschaffungsorganisationen

Artikel 6
Organbeschaffung

Artikel 7
Organ- und Spendercharakterisierung

Artikel 8
Organbeförderung

Artikel 9
Transplantationszentren

Artikel 10
Rückverfolgbarkeit

Artikel 11
Meldesysteme für schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen

Artikel 12
Personal

Kapitel III
Schutz des Spenders und des Empfängers

Artikel 13
Grundsätze der Organspende

Artikel 14
Einwilligungs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Beschaffung

Artikel 15
Schutz des lebenden Spenders

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten, Vertraulichkeit und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 17
Anonymisierung von Spendern und Empfängern

Kapitel IV
Pflichten der zuständigen Behörden und Informationsaustausch

Artikel 18
Benennung und Aufgaben der zuständigen Behörden

Artikel 19
Register und Berichte über Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren

Artikel 20
Informationsaustausch

Kapitel V
Organaustausch mit Drittländern und europäische Organisationen für den Organaustausch

Artikel 21
Organaustausch mit Drittländern

Artikel 22
Europäische Organisationen für den Organaustausch

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Berichte über diese Richtlinie

Artikel 24
Sanktionen

Artikel 25
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten

Anhang
Organ- und Spendercharakterisierung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 547/1/08

... (4) Der Steuererklärung ist eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b des Gesetzes verzichtet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a - neu - EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG

16. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG

18. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV

20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV

21. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG

22. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG

23. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a neu - UStG

24. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG

25. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV

Artikel 8a
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005

26. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO

27. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO

28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO

29. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO

30. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Zu Artikel 12a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

31. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 12c
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften


 
 
 


Drucksache 343/08K

... Absatz 2 Satz 2 regelt eine Ausnahme von Satz 1 für den Fall, dass insbesondere große Versorgungsträger wie etwa die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch größere betriebliche Versorgungswerke, für die Erteilung der Auskunft elektronische Datenverarbeitungssysteme einsetzen. In diesen Fällen entstünde ein vermeidbarer zusätzlicher Aufwand, wenn die Versorgungsträger gezwungen wären, die vom Gericht übersandten Vordrucke zu benutzen. Bei automatisierter Auskunftserteilung entfällt deshalb die Pflicht zur Verwendung von amtlichen Vordrucken. Selbstverständlich müssen aber auch diese automatisierten Auskünfte den gesetzlich geregelten Auskunftspflichten entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08K




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick über das Reformkonzept

1. Der Versorgungsausgleich als unverzichtbares Institut

2. Die Schwächen des derzeitigen Ausgleichs

a Gerechtigkeitsdefizite:

b Anwendungsdefizite:

3. Die Lösung der Strukturreform

a Beseitigung der Gerechtigkeitsdefizite durch die interne Teilung von Anrechten

b Beseitigung der Anwendungsdefizite durch Strukturierung, Vereinfachung und Flexibilisierung

II. Hintergründe und Einzelaspekte der Strukturreform

1. Die vom Versorgungsausgleich zu bewältigenden Aufgaben

a Halbteilung und frühzeitige Trennung der Versorgungsschicksale

b Gestaltender Eingriff in die komplexen Vorsorgesysteme als notwendige Folge

c Berechnung des in der Ehezeit erworbenen Werts

d Vollzug des Ausgleichs

2. Der bislang geltende Versorgungsausgleich

a Saldierung und Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung als Grundmodell

b Vergleichbarkeit aller Anrechte als Voraussetzung für eine Saldierung

c Barwert-Verordnung und fiktive Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Dynamisierung

d Der öffentlich-rechtliche Wertausgleich

e Der schuldrechtliche Ausgleich

f Das Abänderungsverfahren Totalrevision

g Fakten zum gegenwärtigen Versorgungsausgleich

3. Die Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

a Der Versorgungsausgleich als akzessorisches System

b Zunehmende Vielfalt der Versorgungen

c Abweichungen von prognostischen Annahmen als Normalfall

4. Die Elemente des reformierten Versorgungsausgleichs

a Der Grundsatz der internen Teilung Ausgleich bei demselben Versorgungsträger

b Die zulässigen Fälle einer externen Teilung Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger

c Ausnahmen von der internen oder der externen Teilung

d Keine Dynamisierung und Totalrevision mehr erforderlich

e Erweiterte Spielräume für Eheleute, Entlastung der Versorgungsträger und der Gerichte

f Strukturelle und sprachliche Neuordnung des Normenbestands

5. Bewertung anderer Reformvorschläge

a Das Modell der Kommission Strukturreform des Versorgungsausgleichs

b Das Modell Bergner

c Weitere Reformansätze

III. Verfassungsrechtliche Bewertung

1. Betroffene Grundrechtspositionen der Eheleute

2. Auswirkungen der internen Teilung auf die Grundrechtspositionen der Versorgungsträger

IV. Gleichstellungspolitische Bewertung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Kapitel 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Ausgleich

Zu Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

Zu § 9

Zu Unterabschnitt 2 Interne Teilung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Unterabschnitt 3 Externe Teilung

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Zu Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Abfindung

Zu § 23

Zu § 24

Zu Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Härtefälle

Zu § 27

Zu Kapitel 3 Ergänzende Vorschriften

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert

Zu § 47

Zu Teil 3

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Artikel 2

§ 217
Versorgungsausgleichssachen

§ 218
Örtliche Zuständigkeit

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 219

Zu § 220

Zu § 221

Zu § 222

Zu § 223

Zu § 224

Zu § 225

Zu § 226

Zu § 227

Zu § 228

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 120f

Zu § 120g

Zu § 120h

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu § 3

Zu § 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 432: Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)


 
 
 


Drucksache 57/08

... a) das Verfahren bei der Zulassung zur Prüfung, der Befreiung von der Prüfung und der Erteilung verbindlicher Auskünfte, insbesondere über die Einführung von Vordrucken zur Erhebung der gemäß §§ 36, 37a, 38 und 38a erforderlichen Angaben und Nachweise,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/08




Achtes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 3a
Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 5
Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen.

§ 35
Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses

§ 37b
Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses

§ 39
Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung

§ 39a
Rücknahme von Entscheidungen

§ 56
Weitere berufliche Zusammenschlüsse

§ 66
Handakten

§ 70
Bestellung eines Praxisabwicklers

§ 73
Steuerberaterkammer

§ 80a
Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten

§ 87a
Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

§ 157a
Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 158
Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 164a
Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

§ 14
Durchführung der Prüfungen

§ 18
Fertigung der Aufsichtsarbeiten

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 547/08 (Beschluss)

... (4) Der Steuererklärung ist eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes ermittelt und auf eine elektronische Übermittlung nach § 5b des Gesetzes verzichtet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 1 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b Abs. 1a - neu - EStG Artikel 2 und 3 Nr. 2 § 60 und § 84 Abs. 3d EStDV

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5b Abs. 2 EStG Artikel 6 Nr. 1 § 31 Abs. 1a - neu - KStG Artikel 7 Nr. 1 § 14a GewStG Artikel 9 Nr. 4 § 181 Abs. 2a - neu - AO

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 und 9 Buchstabe a § 5b Abs. 3 - neu - und § 52 Abs. 15a neu - EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 und 2 § 5b EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 10a Abs. 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 10a Abs. 5 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 39e EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 41a EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 42f Abs. 4 EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 92a Abs. 1 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 12 - neu - § 92a Abs. 3 EStG

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 50 Abs. 1a - neu - EStDV

15. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 60 EStDV

16. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 Buchstabe b §§ 60 Abs. 3 und 84 Abs. 3d EStDV

17. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG

18. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe 0a - neu - 18 Abs. 1 UStG

19. Zu Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe c - neu - und 3 §§ 14 Abs. 3 und 27 Abs. 9a - neu - UStG

20. Zu Artikel 8 Nr. 2a - neu - § 18a Abs. 1 UStG

21. Zu Artikel 8a - neu - § 48 Abs. 1 UStDV

Artikel 8a
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 2005

22. Zu Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 7 Satz 2 Nr. 6 AO

24. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 150 Abs. 8 AO

25. Zu Artikel 9 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO

26. Zu Artikel 12a - neu - Wohnungsbau-Prämiengesetz Artikel 12b - neu - Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Zu Artikel 12a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

27. Zu Artikel 12c - neu - Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über

Artikel 12c
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften


 
 
 


Drucksache 843/08 (Beschluss)

... und bei internationalen Führerscheinen durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Vordrucks

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 843/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2 FeV

2. Zu Artikel 1 Nr. 5a - neu -, Nr. 5b - neu - und Nr. 5c - neu - § 29a, § 46 Abs. 2 Satz 1a - neu -, Abs. 4a - neu -, § 47 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und 3a - neu - FeV


 
 
 


Drucksache 302/08

... Erweist sich der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist ihm das Recht abzuerkennen, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Erweist er sich als noch bedingt körperlich geeignet, ist die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig einzuschränken oder es sind die erforderlichen Auflagen anzuordnen. Im Übrigen sind die §§ 3 und 46 entsprechend anzuwenden. Die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, ist auf dem ausländischen Führerschein, bei Internationalen Führerscheinen durch Ausfüllung des dafür vorgesehenen Vordrucks, zu vermerken und der ausstellenden Stelle des Auslands und dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 24/08

... (1) Der Einspeiser von Biogas hat ausschließlich sicherzustellen, dass das Gas am Einspeisepunkt und während der Einspeisung den Voraussetzungen der Arbeitsblätter G 260 und G 262 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V. (Stand 2007) entspricht. Der Einspeiser trägt hierfür die Kosten. Bei der Aufbereitung des Biogases darf für die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung die maximale Methanemission in die Atmosphäre den Wert von 1,0 Prozent nicht übersteigen. Danach darf die maximale Methanemission den Wert von 0,5 Prozent nicht übersteigen. Abweichend von den Anforderungen nach Satz 1 kann das Biogas mit einem höheren Vordruck an den Netzbetreiber übergeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Teil 11a
Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz

Artikel 2
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 4

Zu § 41

Zu § 41

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Art. 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 338/08 (Beschluss)

... 2. Um auch zukünftig regionale Auswertungen auf der Grundlage des Gesetzes vornehmen zu können, hält der Bundesrat eine enge Abstimmung mit den Ländern im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zugriffsrechte gemäß Artikel 1 § 15 Abs. 6 des Gesetzentwurfs und im Hinblick auf die Meldevordrucke für notwendig.



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