[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

982 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Weiterbildung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0521/20
0095/1/20
0095/20B
0130/20B
0130/1/20
0197/20
0097/1/20
0130/2/20
0029/20
0028/20
0097/20B
0088/20
0395/20B
0233/20
0139/20
0197/20B
0086/20
0395/1/20
0002/20
0021/20
0084/20
0393/20
0055/1/19
0101/19B
0467/1/19
0216/19B
0357/1/19
0532/19B
0007/19B
0230/19B
0504/19
0121/19
0055/19B
0572/19
0630/19
0097/19B
0296/19
0467/19B
0397/19
0120/19
0655/1/19
0229/1/19
0397/19B
0063/1/19
0417/1/19
0417/19B
0518/19
0333/19
0523/19
0670/19B
0101/1/19
0505/19
0128/19
0230/1/19
0630/1/19
0670/19
0532/1/19
0357/19B
0556/19
0098/19B
0584/19
0097/1/19
0216/1/19
0158/18
0532/18
0210/1/18
0219/18
0467/18B
0375/18B
0093/18B
0533/18
0586/18
0093/1/18
0617/18
0037/18B
0486/18
0366/1/18
0375/1/18
0020/18
0423/18B
0111/1/18
0423/1/18
0605/1/18
0366/18B
0467/1/18
0493/18
0210/18B
0173/18
0469/18
0423/6/18
0605/18B
0503/18
0547/18
0185/18
0504/1/18
0037/1/18
0667/17
0777/17
0045/17
0666/17
0414/17
0533/17B
0379/1/17
0379/17B
0383/17
0001/1/17
0074/17B
0709/1/17
0349/1/17
0135/17
0533/17
0349/17B
0654/17
0105/1/17
0001/17B
0594/17
0533/1/17
0105/17B
0428/17
0383/17B
0535/17
0610/17
0713/17
0360/17
0731/17
0742/17
0717/17
0417/17B
0573/17
0709/17B
0666/1/17
0074/2/17
0315/16
0315/1/16
0812/16
0227/16
0193/16
0196/16
0331/16
0285/16
0318/1/16
0072/16
0116/16
0813/16B
0801/16B
0065/1/16
0125/16
0330/16
0316/16
0065/16B
0300/16
0593/16B
0747/1/16
0569/16
0126/16
0038/16B
0318/16
0080/16
0113/1/16
0801/1/16
0681/1/16
0065/16
0038/1/16
0748/16
0316/1/16
0667/16
0138/16
0388/16
0315/16B
0318/16B
0066/16B
0072/2/16
0747/16B
0113/16B
0317/16
0072/1/16
0429/16B
0677/16
0316/16B
0279/16
0490/16
0072/16B
0164/16
0496/1/16
0227/16B
0813/1/16
0335/16
0429/1/16
0020/16B
0593/1/16
0591/15
0120/15B
0020/15
0416/15
0029/15B
0277/7/15
0117/15
0329/15B
0283/15
0029/1/15
0354/15B
0518/15
0056/15
0447/15
0329/1/15
0386/15
0123/14B
0641/14B
0607/1/14
0583/14
0432/14
0373/1/14
0172/14B
0445/1/14
0072/14B
0532/14
0373/14B
0607/14B
0544/14
0445/14B
0072/1/14
0172/14
0429/14
0207/13
0709/13
0470/13
0635/13B
0768/13B
0217/3/13
0267/13
0277/13B
0025/13B
0346/1/13
0244/1/13
0346/13B
0713/1/13
0717/13
0182/13
0248/13B
0721/13B
0134/13B
0134/13
0635/13
0027/13
0493/13
0022/13
0025/1/13
0004/1/13
0635/1/13
0141/13
0768/3/13
0031/1/13
0433/13
0515/13
0721/1/13
0526/1/13
0158/13
0713/13B
0060/13
0526/13
0348/13
0610/13
0031/13B
0213/13
0603/13
0134/1/13
0050/13X
0277/1/13
0114/13
0031/13
0248/1/13
0526/13B
0027/13B
0092/12
0001/12
0535/12B
0223/1/12
0349/12
0453/12
0472/12
0052/1/12
0756/12
0170/12
0725/12
0089/12B
0535/1/12
0799/12
0223/12
0683/12B
0297/12B
0674/12
0687/12
0683/12
0237/12
0671/12
0651/12
0089/1/12
0758/12
0266/12
0434/12
0300/12
0389/1/12
0300/1/12
0670/12
0297/12
0679/12
0269/12
0532/12B
0687/12B
0759/12
0300/12B
0759/1/12
0230/12
0532/12
0214/12
0097/12X
0436/12
0223/12B
0687/1/12
0717/12
0570/1/12
0021/12
0608/1/12
0608/12
0683/1/12
0038/12
0577/12
0535/12
0570/12B
0608/12B
0520/1/11
0836/11
0265/1/11
0710/11
0085/1/11
0664/11
0378/11
0542/11
0767/1/11
0170/2/11
0876/11
0141/11
0106/11B
0767/11B
0361/11
0805/11
0665/11
0556/11
0366/11
0170/1/11
0834/1/11
0121/11
0313/1/11
0556/11B
0043/11
0143/11
0106/1/11
0313/11B
0161/1/11
0372/11
0150/11
0785/11
0159/11
0762/11
0211/11B
0834/11B
0106/11
0606/2/11
0061/11
0456/3/11
0829/11
0831/11
0313/2/11
0556/1/11
0580/11
0025/1/11
0085/11B
0635/11
0093/11
0265/11B
0190/11
0378/11B
0278/11
0520/11B
0096/11
0140/11
0614/11B
0507/10
0225/1/10
0616/10
0267/10
0227/1/10
0629/10B
0723/10
0810/10
0113/1/10
0581/1/10
0306/10
0289/1/10
0227/10B
0413/1/10
0341/10
0738/10
0629/10
0714/2/10
0227/10
0839/10
0132/10
0517/1/10
0660/10B
0676/10
0289/10
0782/10
0419/1/10
0188/10
0629/1/10
0698/10
0096/1/10
0225/10
0174/10
0113/10B
0704/10
0312/10B
0225/10B
0488/10B
0859/2/10
0289/10B
0113/3/10
0543/10
0660/1/10
0312/1/10
0413/10B
0341/10B
0561/10
0781/10
0421/10
0426/10
0849/1/10
0096/10B
0228/10
0419/10B
0341/1/10
0488/10
0517/10B
0422/10
0220/10
0786/10
0158/10
0581/10B
0113/10
0508/10
0780/10
0335/09B
0026/09
0111/1/09
0479/09
0095/09
0107/09
0319/09
0866/09
0120/09
0636/09
0094/09
0190/1/09
0052/09
0231/09
0330/09B
0026/09B
0308/09
0054/09
0603/09B
0793/09
0100/09
0656/09
0250/09
0430/09
0878/09
0087/09B
0758/1/09
0313/09
0168/09
0335/1/09
0335/09
0412/09
0111/09B
0706/09
0315/09
0791/09
0817/09
0004/09
0172/09
0642/1/09
0531/09
0656/09B
0137/09
0031/09
0603/1/09
0656/1/09
0111/09
0114/09
0190/09B
0087/1/09
0026/1/09
0330/1/09
0251/09
0310/09
0758/09B
0473/09
0633/08B
0200/08
0551/08
0768/08A
0157/08
0699/08B
0881/1/08
0464/08
0755/08
0556/08
0524/08
0569/08B
0401/08
0497/08
0633/1/08
0796/08
0629/08
0249/08
0618/1/08
0873/1/08
0691/08
0755/08B
0567/08
0097/08
0336/08
0659/08
0760/08
0167/08
0210/08
0881/08B
0244/08
0960/1/08
0486/08
0968/08
0733/08
0030/08
0502/08
0483/08
0036/08
0591/08
0249/1/08
0768/08
0146/08
0605/08
0498/08
0699/1/08
0158/08
0805/08
0800/08
0773/08
0873/08B
0699/08
0755/1/08
0749/08
0372/08
0136/08
0840/08
0307/08
0172/08B
0172/08
0249/08B
0682/08
0814/08
0296/08
0251/08
0873/08
0892/08
0795/08
0960/08B
0195/08
0172/1/08
0451/08
0633/08
0135/08
0696/08
0690/08
1000/08
0840/1/08
0434/07
0434/07B
0207/07B
0711/07
0951/07
0695/07
0697/07
0100/07
0718/07
0378/07
0133/1/07
0388/4/07
0762/1/07
0780/07
0692/07
0752/07
0641/07
0388/2/07
0259/07
0824/1/07
0914/07
0533/07
0075/07
0279/07
0895/07
0824/07
0133/07B
0461/07
0525/1/07
0613/07
0597/1/07
0851/07
0221/07
0697/07B
0597/07B
0306/07
0470/07
0752/1/07
0251/07
0783/07
0865/1/07
0072/07
0345/07
0497/07
0120/07B
0888/07
0252/07
0148/07
0744/07
0207/1/07
0001/07B
0582/07
0120/07
0341/07
0824/07B
0338/2/07
0637/07
0865/07B
0752/07B
0414/07
0282/07
0457/07
0597/07
0001/1/07
0720/07A
0417/07
0718/1/07
0554/07
0697/1/07
0207/2/07
0525/07B
0762/07B
0837/07
0141/07
0486/07
0550/07
0456/07
0568/07
0207/3/07
0352/07
0591/07
0001/07
0167/06B
0161/06B
0353/06
0366/06
0780/06
0462/1/06
0505/06
0121/06
0161/1/06
0329/06
0799/06
0475/06
0214/06
0167/06
0259/06
0321/06
0054/06
0149/06
0350/06B
0167/3/06
0180/06
0698/06
0187/06
0863/1/06
0150/06
0173/06
0401/06B
0393/06
0259/1/06
0863/06
0462/06B
0350/1/06
0172/06
0744/06B
0145/06
0259/06B
0576/06
0868/06
0863/06B
0507/06
0827/06
0149/06B
0509/06
0081/06
0131/06
0673/06
0149/1/06
0410/06
0410/06B
0128/06
0392/06
0167/1/06
0009/06
0257/06
0909/06
0178/06
0307/06
0426/06
0687/06
0226/06
0744/1/06
0903/06
0761/06
0141/06
0020/06
0175/06
0745/06
0167/2/06
0755/06
0743/06
0887/06
0830/05B
0852/05
0745/05
0445/05
0730/05
0601/05
0582/05
0213/05B
0749/05B
0080/1/05
0471/05
0791/05
0263/05
0277/05
0780/05
0311/1/05
0830/1/05
0319/05
0202/05
0160/05
0635/1/05
0797/05
0820/05B
0277/05B
0272/05
0783/05
0853/05B
0477/05
0818/05
0852/1/05
0749/1/05
0392/05
0287/05B
0588/05
0352/05
0902/1/05
0287/05
0724/05
0041/1/05
0894/05
0041/2/05
0820/05
0492/05
0274/1/05
0569/05
0568/05
0683/05
0726/05
0277/1/05
0097/05
0731/05
0080/05
0830/05
0714/05
0622/05
0311/05B
0853/1/05
0902/05B
0041/05B
0852/05B
0672/05
0485/05
0848/05
0635/05B
0275/05
0287/1/05
0320/05
0508/05
0820/1/05
0569/04
0571/04B
0525/04
0877/04
0803/04
0413/04B
0176/04
0983/04
0782/04
0012/04
0232/04
0917/3/04
0558/04B
0578/04
0176/1/04
0558/04
0881/04
0691/04B
0365/04
0515/04B
0176/04B
0915/04
0818/04
0774/03
0774/03B
0715/03
0856/03
Drucksache 535/17

... aa) In Satz 1 werden die Wörter "Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch" durch die Wörter "Gebrauch während religiöser Feierlichkeiten" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Unterabschnitt 4
Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

§ 60a
Unterricht und Lehre

§ 60b
Unterrichts- und Lehrmedien

§ 60c
Wissenschaftliche Forschung

§ 60d
Text und Data Mining

§ 60e
Bibliotheken

§ 60f
Archive, Museen und Bildungseinrichtungen

§ 60g
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

§ 60h
Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen

§ 137o
Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

§ 142
Evaluierung, Befristung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek

§ 16a
Urheberrechtlich erlaubte Nutzungen

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

§ 29a

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 610/17

... "(2a) Gewerbetreibende nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden; das gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Für den Gewerbetreibenden ist es ausreichend, wenn der Weiterbildungsnachweis durch eine im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit angemessene Zahl von beim Gewerbetreibenden beschäftigten natürlichen Personen erbracht wird, denen die Aufsicht über die direkt bei der Vermittlung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder der Verwaltung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 mitwirkenden Personen übertragen ist und die den Gewerbetreibenden vertreten dürfen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelung zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 713/17

... - Ausarbeitung eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Hochschul- und Schulabschlüssen sowie Studienzeiten im Ausland als wesentlicher Bestandteil des europäischen Bildungsraums. Dies könnte durch ein neues Verfahren zur Erleichterung der Anerkennung solcher Qualifikationen und zur Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Validierung von Nachweisen über Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen des lebenslangen Lernens ergänzt werden ("Sorbonne-Prozess");

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/17




Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur

2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung

4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe

5. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 360/17

... Die Kommission möchte den Sinn und Zweck dieser vorgeschlagenen Empfehlung herausstellen: Sie soll auf die unhaltbare Lage von 64 Millionen gering qualifizierten Erwachsenen, die im Hinblick auf den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen benachteiligt sind, aufmerksam machen und den Erfahrungsaustausch in Bezug auf die vielen in Mitgliedstaaten laufenden ausgezeichneten Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Erwachsene fördern. Sie zeigt Schritte auf die es ermöglichen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten auf eine größere Zahl von Erwachsenen mit geringen Kompetenzen und Qualifikationen auszuweiten. In der vorgeschlagenen Empfehlung heißt es klar, dass die Mitgliedstaaten sie " im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten" anwenden und die Zielgruppe(n) benennen sollten, die sie erreichen möchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


Drucksache 731/17

... Die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) und die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser haben sich als hilfreich erwiesen, um den Agrarsektor für Innovationen zu mobilisieren. Im Rahmen dieser Partnerschaft wurden Pilotprojekte mit zahlreichen Teilnehmern in ganz Europa finanziert und werden Netze aufgebaut, um neue Kenntnisse allgemein zugänglich zu machen. Wie erfolgreich sie sein werden, hängt davon ab, wie leistungsfähig Berater, landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildungssysteme, Forscher und Landwirtschaftsverbände sind, die zusammengenommen als System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft bezeichnet werden, das von einem Mitgliedstaat zum anderen sehr unterschiedlich funktioniert. Insbesondere der landwirtschaftliche Betriebsberater spielt dabei eine entscheidende Rolle. Im Rahmen einer modernen GAP sollten die landwirtschaftlichen Beratungsdienste innerhalb dieser Systeme gestärkt werden. Dies sollte zur Bedingung für die Genehmigung von GAP-Strategieplänen gemacht werden. Erleichtert werden sollte das durch mehr Unterstützung für Peer-to-Peer-Austausch sowie Vernetzung und Zusammenarbeit von Landwirten, auch innerhalb von Erzeugerorganisationen, da diese häufig ein wichtiges Instrument für Wissensaustausch, Innovation und Kosteneinsparungen für die Landwirte sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 742/17

... c) Unterstützung bei der Aus- bzw. Weiterbildung von Labordiagnostikern im Sinne einer unionsweiten Harmonisierung der Diagnosetechniken.";

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 742/17




Vorschlag

1. RECHTLICHER Rahmen dieser Richtlinie

2. Konsultationen VOR Annahme dieser Richtlinie

3. Rechtsgrundlage dieser Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 92/66/EWG

Artikel 21

Artikel 25

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 717/17

... -Emissionen die Nummer 1 zu werden.2 Eine solche Entwicklung kann auch mit Umbrüchen einhergehen, d.h. während einerseits neue Arbeitsplätze entstehen, fallen andere weg, wodurch neue Qualifikationen und Weiterbildung erforderlich werden. Der Übergang zu einer CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 417/17 (Beschluss)

... -Qualifikations-Gesetzes angeknüpft und damit werden die Begrifflichkeiten vereinheitlicht. Zwischen der Bescheinigung über die Teilnahme an der Grundqualifikation nach § 5 Absatz 1a der BerufskraftfahrerQualifikations-Verordnung und der Bescheinigung über die Teilnahme an der Weiterbildung nach § 5 Absatz 1b der Berufskraftfahrer-QualifikationsVerordnung wird klar unterschieden. Wenn der Unterricht ausschließlich von einer zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person durchgeführt wurde, ist eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift unzulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsverzeichnis Angabe zu Anlage 15a FeV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 6 Satz 1 FeV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 2

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 25 Absatz 5 Satz 4 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 48 Absatz 4 Nummer 7 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 7b* - neu - § 67 Absatz 2 Nummer 2 FeV

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71a Absatz 1 Satz 1 FeV

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 71b Satz 01 - neu - FeV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 75 Nummer 4, 9 und 10 FeV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8a - neu - FeV

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8d** Satz 1 und Satz 4 Buchstabe a FeV

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a § 76 Nummer 8g FeV

13. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 Abschnitt A Unterabschnitt III Überschrift FeV

14. Zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 FeV

15. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 Abschnitt B Unterabschnitt II Fußnote * FeV

16. Zu Artikel 2 Nummer 3 Gebührennummer 345 GebOSt

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 - neu - und 2 - neu - § 5 Absatz 1c und § 7 Absatz 1 Satz 2 BKrFQV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

18. Zu Artikel 3 Nummer 5* Abschnitt II Nummer 3 Anlage 2a zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a BKrFQV

19. Zu Artikel 3 Nummer 6* Abschnitt II Nummer 1 Anwendungshinweis ** und Nummer 3 Anlage 2b zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1b BKrFQV


 
 
 


Drucksache 573/17

... Um den Beitrag der Strukturreformen zur Innovation zu optimieren, sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, den Dialog mit allen betroffenen Interessenträgern im Rahmen des Prozesses des Europäischen Semesters zu stärken, darunter auch die regionalen und lokalen Behörden. Sie sollten auch die Umsetzung der im Rahmen der Strategien der intelligenten Spezialisierung ermittelten Prioritäten unterstützen, indem sie die Qualität und Offenheit der Forschung und der Hochschulsysteme erhöhen, eine wettwerbliche Forschungsförderung gewährleisten, den Wissenstransfer ausbauen, die berufliche Aus- und Weiterbildung mit Innovationssystemen verknüpfen und in Übereinstimmung mit der neuen Agenda für Kompetenzen zu "Skills Intelligence" und "Skills Matching" beitragen20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 709/17 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat teilt die von der Kommission vertretene Auffassung, dass eine finanzielle Förderung der Grenzregionen allein nicht zu einem nachhaltigen Zusammenwachsen der Grenzregionen oder auch grenzüberschreitender Arbeitsmärkte führt. Er weist jedoch darauf hin, dass die etablierte und bewährte Nutzung von EU-Fördergeldern für die Grenzregionen zum Beispiel aus den Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ), Interreg oder EaSI auch über die jetzige Förderperiode hinaus unabdingbar ist, um die Kooperationen weiter zu verstetigen. Auch mittels transnationaler ESF-Projekte können grenzüberschreitende Belange der Beschäftigungsförderung (zum Beispiel Aus- und Weiterbildung, Lebenslanges Lernen, soziale und berufliche Integration, Mobilität, Wirtschafts- und Forschungskooperationen, Unterstützung der KMU) unmittelbar adressiert werden. Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen werden so erlebbar und nachhaltig gestärkt. Dies erfordert jedoch auch zukünftig eine hinreichende Mittelausstattung im Rahmen des ESF.



Drucksache 666/1/17

... Bei den Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung auf Systemebene geht es um einen klaren und schlüssigen Regelungsrahmen, der einen strukturierten und transparenten Dialog zwischen allen Beteiligten umfasst. Weitere Kriterien sind: Einbeziehung der Sozialpartner, Unterstützung für Unternehmen (besonders für kleine und mittelständische Unternehmen), Anerkennung informeller und nonformaler Lernerfahrungen bei den Zugangsvoraussetzungen und Ermöglichung von Mobilität nach Abschluss der Berufsausbildung (in die höhere Bildung und ins europäische Ausland), Berufsberatung, Transparenz von Ausbildungsangeboten durch Einbeziehung der Arbeitsverwaltungen sowie Qualitätssicherung gemäß dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und Werdegang-Nachverfolgung.



Drucksache 74/2/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob Ausschließlichkeitsvermittler gemäß § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 GewO-E und deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte von der Verpflichtung zur Weiterbildung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO-E ausgenommen werden sollten, sofern diese lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/2/17




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 315/16

... - Die Einschätzungen der Menschen stimmen nicht immer mit der Realität überein; wären beispielsweise die guten Beschäftigungsaussichten für Absolventen einer beruflichen Aus- und Weiterbildung besser bekannt, so würden sich mehr Menschen für eine Berufsausbildung entscheiden. Auch würden mehr begabte junge Menschen eine Laufbahn als Lehrkraft einschlagen, wenn dieser Beruf attraktiver wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 315/1/16

... 10. Der Bundesrat sieht die Ungleichgewichtung der Ziele der Mitteilung kritisch. Die Stärkung der Aus- und Weiterbildung sowie der Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit sind in Europa von großer Bedeutung. Aufgrund von gestiegenen Kompetenzanforderungen auf dem Arbeitsmarkt ist auch in Deutschland ein Bedarf an Höherqualifizierung zu verzeichnen. Der Bundesrat erinnert jedoch daran, dass Bildung kein bloßes Instrument zur Erreichung von Wachstum und Beschäftigungsfähigkeit darstellt. Vielmehr handelt es sich um einen deutlich umfassenderen Bildungsanspruch, der auch die gesellschaftliche und politische Teilhabe des Einzelnen mit einbezieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/16




2 Allgemeines

Einrichtung einer Kompetenzgarantie

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga

Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Überarbeitung des Europass-Rahmens

Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Weitere Maßnahmen

Umsetzung der Agenda

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 812/16

... Das SekG alter Fassung war ein Schritt in die richtige Richtung. In den letzten Jahren wurden durchschnittlich ca. 160 deutsche Fachkräfte für zivile Friedensmissionen in internationale Organisationen (OSZE, EU, VN) sekundiert, wobei das ZIF die Personalvorauswahl trifft und die Aus- und Weiterbildung übernimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verträge zur Sekundierung

§ 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

§ 5
Altersvorsorge

§ 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 8
Reisekosten

§ 9
Zusätzliche vertragliche Leistungen

§ 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

§ 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu § 11

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 227/16

... 10. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass das skizzierte Modell einer Forschungsprämie dazu geeignet ist, innovative Entwicklungen und Prozesse in KMU anzustoßen und zu beschleunigen und in der Folge damit auch einen Beitrag zur Erhöhung der Investitionsneigung zu leisten. In dem die Forschungsprämie auf die FuEPersonalaufwendungen im Mittelstand beschränkt wird, wird die Wissensintensivierung der KMU verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes bei der Suche nach qualifiziertem Personal gestärkt, Anreize für mehr Weiterbildungsaktivitäten gesetzt und dem Fachkräftemangel im Mittelstand entgegengewirkt.



Drucksache 193/16

... überprüfen und in engem Zusammenhang mit der im Rahmen der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt geplanten Initiative zum „freien Datenfluss" den wissenschaftlichen Datenaustausch und die Schaffung von Anreizund Belohnungssystemen sowie Ausund Weiterbildungsprogramme zum Datenaustausch für Forscher und Unternehmen fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... Neben den digitalen Fähigkeiten und Qualifikationen sind zunehmend auch komplementäre Kompetenzen gefragt, wie unternehmerische Initiative, Führungsqualitäten und technische Fähigkeiten. Die Arbeitsplätze der Zukunft werden eine geeignete Kombination aus persönlichen und technischen Fähigkeiten erfordern, insbesondere auch digitale und unternehmensspezifische Kompetenzen, die in den Aus- und Weiterbildungssystemen noch nicht vollständig vermittelt werden. Die Industrie muss bei der Bestimmung und Vermittlung der entscheidenden Qualifikationen und Kompetenzen eine aktive Rolle übernehmen38.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 331/16

... Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 9. September 2015 beantragt, die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1489), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, bis zum Ablauf des 30. September 2026 zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 285/16

... Die Vorgaben zur Veröffentlichung werden den Trägern vom Bundesamt per Rundschreiben bekannt gemacht. Sie schließen den besonderen Hinweis zur Veröffentlichung von Kursplätzen für Menschen mit Behinderungen ein. Auf der Internetseite des Bundesamtes wird unter anderem eine Verknüpfung zum bereits bestehenden Internetportal für die berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit (KURSNET) eingerichtet. Über dieses Portal besteht die Möglichkeit, gezielt nach Angeboten, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, zu suchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 5
Weitere Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung

5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Umstellungsaufwand Verwaltung

Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

5. Evaluation

6. Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 318/1/16

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/1/16




Zu Artikel 2a


 
 
 


Drucksache 72/16

... Die bestehenden Regelungen im Hinblick auf Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation haben sich in der Praxis als ergänzungsbedürftig herausgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 116/16

... In Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Folgendes niedergelegt: Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung. Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Darüber hinaus sollten entsprechend der Richtlinie auch im Falle der unabhängigen Honorar-Anlageberatung kleine nichtmonetäre Zuwendungen behalten werden dürfen. Es erfolgt damit eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie. Zudem ist das grundsätzliche Verbot der Annahme nicht-monetärer Zuwendungen kontraproduktiv, da es z.B. die Teilnahme an kostenlosen Schulungen und Konferenzen für Honorarberater verhindert und damit die Weiterbildung der Honorarberater sowie den fachlichen Austausch innerhalb der Branche erschweren würde. Für die unabhängige Honorarberatung sollten die gleichen Voraussetzungen wie im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung gelten, da insoweit eine Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. hierzu § 64 Absatz 7 Satz 2 WpHG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

zu a :

zu b :

zu c :

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 801/16 (Beschluss)

... Nach der derzeit geltenden Regelung in § 33a Absatz 1 FahrlG muss ein Fahrlehrer alle vier Jahre an einer mindestens dreitägigen Fortbildung teilnehmen. Eine detaillierte Regelung zum Beginn der Frist ist hier nicht enthalten. In vielen Verwaltungen ist es deshalb gängige Praxis, dass die vorliegend geltenden Fristen erst mit dem jeweiligen Jahresende ablaufen. Dies erleichtert sowohl den Anbietern die Planung und Durchführung ihrer Weiterbildungsseminare als auch den Verwaltungen die Überwachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

6. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

7. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

8. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

10. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG

12. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

13. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 65/1/16

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 125/16

... (5) Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen, die neu in ihr Amt gewählt sind, sind so bald wie möglich nach ihrer Wahl für ihre Aufgaben auszubilden. Satz 1 gilt nicht für Vertrauenspersonen der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an Schulen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) und der bei besonderen Verwendungen im Ausland gewählten Vertrauenspersonen (§ 54). Die Ausbildung soll auf Brigade- oder vergleichbarer Ebene in Seminarform stattfinden. Zusätzlich soll allen Vertrauenspersonen die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere an Lehrgängen, gewährt werden, sofern diese Kenntnisse vermitteln, die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz(SBG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Beteiligung

§ 2
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen

Abschnitt 1
Wahl der Vertrauensperson

§ 3
Wahlrechtsgrundsätze und allgemeine Vorschriften für die Wahl

§ 4
Wählergruppen und Wahlbereiche

§ 5
Wahlberechtigung

§ 6
Wählbarkeit

§ 7
Anfechtung der Wahl

Abschnitt 2
Geschäftsführung und Rechtsstellung

§ 8
Geschäftsführung

§ 9
Beurteilung

§ 10
Amtszeit

§ 11
Niederlegung des Amtes

§ 12
Abberufung der Vertrauensperson

§ 13
Ruhen des Amtes

§ 14
Stellvertretung

§ 15
Schutz der Vertrauensperson

§ 16
Versetzung der Vertrauensperson

§ 17
Beschwerderecht der Vertrauensperson

§ 18
Beschwerden gegen die Vertrauensperson

Abschnitt 3
Beteiligung der Vertrauensperson

§ 19
Aufgaben der Vertrauensperson

§ 20
Pflichten der Disziplinarvorgesetzten

§ 21
Anhörung

§ 22
Vorschlagsrecht

§ 23
Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss

§ 24
Personalangelegenheiten

§ 25
Dienstbetrieb

§ 26
Betreuung und Fürsorge

§ 27
Berufsförderung

§ 28
Ahndung von Dienstvergehen

§ 29
Förmliche Anerkennungen, Bestpreise

§ 30
Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung

§ 31
Beschwerdeverfahren

§ 32
Vermittlung durch die Vertrauensperson

Kapitel 3
Gremien der Vertrauenspersonen

Abschnitt 1
Versammlungen der Vertrauenspersonen

§ 33
Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts

§ 34
Versammlungen der Vertrauenspersonen der Großverbände

§ 35
Sprecherin, Sprecher

§ 36
Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Protokoll

Abschnitt 2
Vertrauenspersonenausschüsse

§ 37
Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen

§ 38
Gesamtvertrauenspersonenausschuss

§ 39
Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche

§ 40
Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses

§ 41
Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche

§ 42
Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse

§ 43
Pflichten der Dienststellen

§ 44
Nachrücken, Ersatzmitglied

§ 45
Geschäftsführung

§ 46
Einberufung von Sitzungen

§ 47
Nichtöffentlichkeit

§ 48
Beschlussfassung

§ 49
Protokoll

§ 50
Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung

§ 51
Beteiligung bei Verschlusssachen

§ 52
Anfechtung der Wahl

Kapitel 4
Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland

§ 53
Grundsatz

§ 54
Wählergruppen

§ 55
Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 56
Personalangelegenheiten

§ 57
Dienstbetrieb

§ 58
Versammlungen der Vertrauenspersonen

Kapitel 5
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen

§ 59
Entsprechende Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 60
Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten

§ 61
Dienststellen ohne Personalrat

§ 62
Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter

§ 63
Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten

Kapitel 6
Schlussvorschriften

§ 64
Rechtsverordnungen

§ 65
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 SBG:

4 BPersVG:

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 1 Wahl der Vertrauensperson

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Abschnitt 3 Beteiligung der Vertrauensperson

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 1 Versammlungen der Vertrauenspersonen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Abschnitt 2 Vertrauenspersonenausschüsse

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe i

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

Zu Buchstabe j

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3442: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 330/16

... Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 3. August 2015 beantragt, die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1481), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I S 1384) geändert worden ist, zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 316/16

... Jedoch verfügt ein erheblicher Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter - einschließlich derjenigen, die sich bereits im Erwerbsleben befinden - nicht über die grundlegenden Lese-, Schreib- und Rechenfertigkeiten sowie digitalen Kompetenzen, die für eine Teilnahme an einschlägigen Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorausgesetzt werden, welche wiederum notwendig sind, um mit den wechselnden Anforderungen am Arbeitsplatz Schritt zu halten und den Verlust von Kompetenzen zu vermeiden. Arbeitskräfte mit geringen Kompetenzen, ältere Arbeitskräfte und Arbeitskräfte, die keine Gelegenheit haben, ihre Kompetenzen während ihres Erwerbslebens weiterzuentwickeln, laufen am ehesten Gefahr, dass ihre Kompetenzen veralten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle

Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa

Neue Herausforderungen

Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus

5 Ziele

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 11

Nummer n

Nummer n

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:

Bewertung der Kompetenzen

EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT

Validierung und Anerkennung

Koordinierung und Partnerschaft

Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

Monitoring und Evaluierung

EMPFIEHLT der Kommission,


 
 
 


Drucksache 65/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2 2c - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 300/16

... i. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT

1. NORMEN SIND von Bedeutung

... weil sie innovationsfördernd sind

2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER

3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT

4. Ausblick

5. Fazit

Anhang I
Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten

1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung

2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration

3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension


 
 
 


Drucksache 593/16 (Beschluss)

... "Werden die Grundqualifikation oder die Weiterbildung nicht nachgewiesen, so ist dies in der Fahrerbescheinigung mit einem Eintrag im Feld "Besondere Bemerkungen" zu kennzeichnen. Der Eintrag lautet:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 593/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 7 Satz 1 BKrFQV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 1 BKrFQV

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 BKrFQV

4. Zu Artikel 4 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 747/1/16

... 5. Die Pläne der Kommission, wie die Agenda zur Unterstützung und Entwicklung von Schulen und zur Weiterbildung von Lehrkräften sowie Maßnahmen zur Flankierung der Digitalisierung im Bildungswesen und zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Kompetenzen und zum digitalen Lernen, sieht der Bundesrat als unverbindliche Vorschläge an, da die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten intensiv betroffen ist.



Drucksache 569/16

... Der Beschlussvorschlag steht ferner im Einklang mit der Empfehlung zur Einführung einer Kompetenzgarantie8, einer weiteren Maßnahme im Rahmen der neuen europäischen Kompetenzagenda. Die Kompetenzgarantie soll Geringqualifizierten den Zugang zu flexiblen Weiterbildungspfaden öffnen, damit sie ein Mindestmaß an Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten sowie an digitalen Kompetenzen erlangen und kontinuierlich in ihrem eigenen Tempo weiterlernen können, bis zu einem höheren Sekundarschulabschluss, der ihnen den Erwerb einer breiteren Palette an Fähigkeiten ermöglicht. Die Selbstbewertungsinstrumente des Europass-Rahmens werden der Zielgruppe der Kompetenzgarantie zugutekommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 126/16

... Zudem werden in den §§ 33 bis 36 jeweils die Verweise auf § 47 an die dortige Streichung des Absatzes 2 durch das Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr vom 14. August 2006 redaktionell angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 38/16 (Beschluss)

... b) als Stellvertreterin eine Vertreterin des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Weiterbildung (RB'e Heike Maschner)



Drucksache 318/16

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungs- stärkungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/16




‚Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 80/16

... 19. Bei BUILD UP Skills handelt es sich um eine Initiative der Kommission mit dem Ziel, die Aus- und Weiterbildung von Handwerkern und anderen am Bau Beschäftigten sowie von Installateuren in der Bauwirtschaft zu verbessern, damit mehr Fachkräfte dafür qualifiziert sind, Fast-Null-Energie-Häuser zu errichten und Renovierungsarbeiten durchzuführen, die auf eine hohe Energieeffizienz abzielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 801/1/16

... Nach der derzeit geltenden Regelung in § 33a Absatz 1 FahrlG muss ein Fahrlehrer alle vier Jahre an einer mindestens dreitägigen Fortbildung teilnehmen. Eine detaillierte Regelung zum Beginn der Frist ist hier nicht enthalten. In vielen Verwaltungen ist es deshalb gängige Praxis, dass die vorliegend geltenden Fristen erst mit dem jeweiligen Jahresende ablaufen. Dies erleichtert sowohl den Anbietern die Planung und Durchführung ihrer Weiterbildungsseminare als auch den Verwaltungen die Überwachung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift, Absatz 2 Sätze 2 - neu - bis 4 - neu - FahrlG

4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Absatz 2 - neu - FahrlG

5. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

10. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

12. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

13. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

15. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 681/1/16

... 4. Patienten mit fachgebietsgleicher Überweisung oder einer Überweisung durch einen Arzt mit gleicher Zusatzweiterbildung sowie



Drucksache 65/16

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 111a
Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

§ 131a
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung

§ 444a
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Förderung von Grundkompetenzen

4 Weiterbildungsprämie

Umschulungsbegleitende Hilfen

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen

Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber

Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende

Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden

Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung

Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Anfügung von Nummer 4

Zu Anfügung von Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 38/1/16

... b) als Stellvertreterin eine Vertreterin des LandesNordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Weiterbildung (RB'e Heike Maschner)



Drucksache 748/16

... Hochwertiger Unterricht und kompetente Schulleitungen sind von zentraler Bedeutung. Eines der Schlüsselelemente für die Verbesserung der Qualität, der sozialen Ergebnisse und der Effizienz der Schulen ist die stärkere Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen. Die Lehrkräfte spielen eine zentrale Rolle für die Vermittlung von Wissen und gemeinsamen Werten und für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen. Um die Lehrkräfte in die Lage zu versetzen, diese anspruchsvollen Aufgaben zu bewältigen, müssen strategische Investitionen getätigt werden, sodass die Schulleitungen wirksam agieren können, und es muss ein Lehrberuf entstehen, der sich auf eine exzellente Grundausbildung, Teamarbeit und Weiterbildung während der gesamten beruflichen Laufbahn stützt. Digitale Kompetenzen und Fertigkeiten müssen sowohl in der Ausbildung als auch in der berufsbegleitenden Weiterbildung von Lehrkräften vermittelt werden, und die Schulleitungen müssen dies aktiv unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/16




Mitteilung

1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung

2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU

2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

3 Schulbildung

2.2. Hochschulbildung

3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 316/1/16

... - Auch wenn in der Begründung des Vorschlags ausgeführt wird, dass die Kompetenzgarantie "auf Freiwilligkeit beruht und auf das Engagement und Interesse der betreffenden Personen setzt", wird im restlichen Text der Eindruck erweckt, dass die "Kompetenzgarantie" realisierbar ist, wenn sich die Staaten nur ausreichend darum bemühen. Dem tritt der Bundesrat entschieden entgegen. Der Kompetenzerwerb Einzelner kann nicht von der öffentlichen Hand garantiert werden, da der Erfolg der Aus- und Weiterbildung auch von den betroffenen Personen selbst abhängig ist. Die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsangeboten kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen und setzt Motivation, Eigeninitiative sowie entsprechende kognitive Fähigkeiten voraus. 5. Die Konzeption der "Kompetenzgarantie" sieht als Ziel das Erreichen eines Mindestniveaus an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen und/oder den Erwerb einer Qualifikation auf dem Niveau 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) oder einer gleichwertigen Qualifikation sowie eines breiteren Kompetenzspektrums auf der Grundlage der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen vor. Obschon der Bundesrat eine Förderung von Kompetenzen grundsätzlich befürwortet, steht er der oben formulierten Zielsetzung kritisch gegenüber:



Drucksache 667/16

... Die ambulante ärztliche Behandlung in einer Einrichtung nach Satz 1 kann nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Die Überweisung soll in der Regel durch einen Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder durch Ärzte mit äquivalenter Weiterbildung oder Zusatzweiterbildung erfolgen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 2a
Definition von Krankenhausstandorten

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

§ 4
Leistungsbezogener Vergleich

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65d
Förderung besonderer Therapieeinrichtungen

§ 115d
Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Artikel 6
Änderung des Psych-Entgeltgesetzes

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6b
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6c
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 138/16

... Die Folgenabschätzung enthielt zwei Varianten der bevorzugten Option; bei der einen waren die rechtlichen Anforderungen für die Beurteilung der Befähigung auf die obligatorische Verwaltungsprüfung beschränkt, bei der anderen war zudem die gegenseitige Anerkennung von zugelassenen Ausbildungsprogrammen vorgesehen. Nach der ersten Variante sind alle Matrosen und Schiffsführer verpflichtet, sich zwecks unionsweiter Anerkennung ihrer Qualifikationen einer von einer zuständigen Behörde durchgeführten Verwaltungsprüfung zu unterziehen, auch wenn sie bereits ein Zeugnis oder Patent einer Binnenschifffahrtsausbildungseinrichtung besitzen. Die zweite Variante erhielt den Vorzug, da bei ihr der Verwaltungsaufwand für Antragsteller, die die erforderlichen Fähigkeiten bereits erworben und ihre Befähigung im Verlauf der von ihnen absolvierten Ausbildung nachgewiesen haben, gering ist und ihnen zusätzliche Prüfungen erspart bleiben. Daraus ergeben sich nicht zuletzt positive Auswirkungen im Hinblick auf die Attraktivität des Berufs, die Mobilität der Arbeitskräfte, den Zugang zum Beruf sowie die Einsparung von Verwaltungsmitteln. Aufgrund eben dieser Auswirkungen ist die zweite Variante zudem effizienter als die erste. Schließlich ergibt sich bei der zweiten Variante ein höheres Maß an Kohärenz, da ähnliche rechtliche Anforderungen auf EU-Ebene bereits für Bildungseinrichtungen im Schienen- und Luftverkehrssektor bestehen. Die Anforderungen in diesen Sektoren reichen insofern sogar noch weiter, als sie eine kontinuierliche Weiterbildung vorsehen. Alles in allem verspricht die zweite Variante ein höheres Maß an Kohärenz, ist wirksamer und effizienter und steht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Abschnitt 2.3 im Einklang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Folgenabschätzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erläuternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer

Artikel 12
Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Befähigungen

Artikel 14
Anforderungen für Befähigungen

Artikel 15
Beurteilung der Befähigung

Artikel 16
Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zuständige Behörden

Artikel 25
Überwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Schrittweise Einführung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute

1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende

2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen

2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute

3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente

3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent

3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Großverbände

4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Befähigung

1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 388/16

... die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Salvatore Barbaro, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, in Nachfolge von Herrn Staatssekretär a. D. Walter Schumacher als ordentliches Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zu benennen.



Drucksache 315/16 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat sieht die Ungleichgewichtung der Ziele der Mitteilung kritisch. Die Stärkung der Aus- und Weiterbildung sowie der BeschäftigungsundWettbewerbsfähigkeit sind in Europa von großer Bedeutung. Aufgrund von gestiegenen Kompetenzanforderungen auf dem Arbeitsmarkt ist auch in Deutschland ein Bedarf an Höherqualifizierung zu verzeichnen. Der Bundesrat erinnert jedoch daran, dass Bildung kein bloßes Instrument zur Erreichung von Wachstum und Beschäftigungsfähigkeit darstellt. Vielmehr handelt es sich um einen deutlich umfassenderen Bildungsanspruch, der auch die gesellschaftliche und politische Teilhabe des Einzelnen mit einbezieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Einrichtung einer Kompetenzgarantie

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga

Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Überarbeitung des Europass-Rahmens

Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Weitere Maßnahmen

Umsetzung der Agenda

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 318/16 (Beschluss)

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz -


 
 
 


Drucksache 66/16 (Beschluss)

... "(3b) Abweichend von § 180 Absatz 4 Satz 1 des Dritten Buches ist im Einzelfall die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung auch dann angemessen, wenn sie aus in der Person liegenden Gründen nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann oder eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen ausgeschlossen ist. Insoweit ist § 180 Absatz 4 Satz 2 des Dritten Buches nicht anzuwenden." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42

10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II

25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II

26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III

§ 9b
Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII

31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG

32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt

37. Zum Gesetzentwurf allgemein:

38. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 72/2/16

... "1. die näheren Einzelheiten des Erwerbs der Grundqualifikation und der Weiterbildung, insbesondere über

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 747/16 (Beschluss)

... 4. Die Pläne der Kommission, wie die Agenda zur Unterstützung und Entwicklung von Schulen und zur Weiterbildung von Lehrkräften sowie Maßnahmen zur Flankierung der Digitalisierung im Bildungswesen und zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Kompetenzen und zum digitalen Lernen, sieht der Bundesrat als unverbindliche Vorschläge an, da die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten intensiv betroffen ist. Bezüglich der in der Mitteilung angekündigten Maßnahmen zur Flankierung der Digitalisierung im Bildungswesen und zur Verbesserung des Zugangs zu Kompetenzen, die für ein Lernen in der digitalen Welt notwendig sind, verweist er zudem auf die am 8. Dezember 2016 von den Kultusministerinnen und -ministern verabschiedete Strategie "Bildung in der digitalen Welt". Hierin ist bereits ein klares Handlungskonzept für die Gestaltung des Lernens im Kontext der zunehmenden Digitalisierung von Gesellschaft und Arbeitswelt enthalten.



Drucksache 317/16

... Einige Länder haben sich bei der Zuordnung nur auf Qualifikationen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung konzentriert, andere haben dabei das System der allgemeinen Bildung nicht berücksichtigt. Betrachtet man private, nichtformale und internationale Qualifikationen, ist das Bild noch uneinheitlicher: In manchen Ländern sind diese Qualifikationen Teil nationaler Qualifikationsrahmen, in anderen nicht. Die aktuelle Empfehlung sieht keinerlei Instrumente vor, um sicherzustellen, dass alle Arten von Qualifikationen (einschließlich der vom Privatsektor vergebenen Qualifikationen) in die nationalen Qualifikationsrahmen aufgenommen werden. Zudem verändern sich Qualifikationssysteme und -rahmen im Laufe der Zeit, doch die Mitgliedstaaten werden in der Empfehlung nicht aufgefordert, die Zuordnung ihrer nationalen Qualifikationsrahmen zum EQR stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 72/1/16

... bereits vor. Die bisherige Regelung zum Nachweis der Grundqualifikation und der Weiterbildung in § 5 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 8 Absatz 4 BKrFQG


 
 
 


Drucksache 429/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat daher mit Beschluss vom 8. Juli 2016 (vgl. BR-Drucksache 318/16(B)) zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsgesetz (AWStG) die Bundesregierung aufgefordert, die Leistungsausgaben der Krankenkassen und die geleisteten Beiträge für ALG II-Bezieher transparent und zeitnah zu evaluieren. Die Bundesregierung ist zudem gebeten worden, bei einer zunehmenden Belastung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler der GKV durch unzureichende Beiträge für ALG II-Bezieher in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren eine geeignete Abhilfe zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a KHG , Artikel 5 Nummer 2

§ 136e
Bestimmung einer Definition von Krankenhausstandorten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 3 Satz 9a - neu - und Satz 9b - neu - BPflV

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 BPflV

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 3 Satz 4 Nummer 5 BPflV

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 4 Satz 1 BPflV

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 BPflV

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 7 Satz 6, Satz 7 - neu - und Satz 8 - neu - BPflV , Nummer 7 Buchstabe b und Buchstabe c - neu - § 7 Satz 1 Nummer 5 und Nummer 6 - neu - BPflV , Artikel 5 Nummer 5 § 115d Absatz 1a - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 118 Absatz 5 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 4 BPflV

9. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BPflV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 4 Nummer 01 - neu - § 8 Absatz 10 Satz 4 KHEntgG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 109 Absatz 1 Satz 6 und Satz 7 SGB V und Nummer 5 § 115d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 118 Absatz 3 Satz 4 SGB V

14. Zu Artikel 5 Nummer 9 Buchstabe a § 136c Absatz 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 271 Absatz 2 Satz 4 SGB V


 
 
 


Drucksache 677/16

... Die Mitgliedstaaten müssen den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz von Kompetenzen legen, da Prognosen auf einen künftigen Mangel an Arbeitnehmern mit Berufsabschluss hindeuten. Für zu viele junge Menschen stellt die berufliche Erstausbildung nur die zweite Wahl dar, und nur wenigen Arbeitnehmern wird die Möglichkeit zur Weiterbildung geboten. Die Modernisierung der beruflichen Bildung, einschließlich der Förderung flexibler Lernwege, wird den Menschen dabei helfen, im Laufe ihres Lebens geeignete übertragbare Kompetenzen zu entwickeln. Dies erfordert enge Partnerschaften mit der Wirtschaft, den Hochschulen und der Forschung. Die aktive Einbindung der Sozialpartner kann zur Entwicklung von betrieblichen Berufsausbildungen in neuen Bereichen führen, die verschiedene Kompetenzniveaus abdecken und zur Beseitigung von Kompetenzdefiziten beitragen dürften. Auf EU-Ebene zielt die Überarbeitung der Richtlinie über die "Blaue Karte" auf die Harmonisierung und Klärung des Rechtsrahmens zur Anziehung hoch qualifizierter Drittstaatsangehöriger ab, während die Kompetenzgarantie die Notwendigkeit unterstreicht, die besonderen Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 316/16 (Beschluss)

... - Auch wenn in der Begründung des Vorschlags ausgeführt wird, dass die Kompetenzgarantie "auf Freiwilligkeit beruht und auf das Engagement und Interesse der betreffenden Personen setzt", wird im restlichen Text der Eindruck erweckt, dass die "Kompetenzgarantie" realisierbar ist, wenn sich die Staaten nur ausreichend darum bemühen. Dem tritt der Bundesrat entschieden entgegen. Der Kompetenzerwerb Einzelner kann nicht von der öffentlichen Hand garantiert werden, da der Erfolg der Aus- und Weiterbildung auch von den betroffenen Personen selbst abhängig ist. Die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsangeboten kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen und setzt Motivation, Eigeninitiative sowie entsprechende kognitive Fähigkeiten voraus.



Drucksache 279/16

... 3. Weiterbildung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.