[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2606 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wirksamkeit"


⇒ Schnellwahl ⇒

0015/20
0544/20
0495/20
0295/20
0166/20
0181/20
0206/20
0047/20
0105/20B
0234/1/20
0280/1/20
0416/20B
0369/20
0455/20B
0325/1/20
0005/20B
0416/1/20
0355/20
0009/20
0164/20
0086/2/20
0196/20
0121/20
0455/1/20
0168/20B
0006/20
0228/20
0012/20
0033/20
0274/20
0360/20
0088/20
0361/20
0086/20B
0051/1/20
0097/20
0233/20
0166/20B
0139/20
0270/20
0168/1/20
0098/20
0166/1/20
0333/20
0005/20
0280/20B
0341/20
0005/1/20
0055/20
0002/20
0434/1/20
0234/20B
0315/20
0150/20
0105/20
0492/20
0392/20
0510/20
0361/20B
0075/20
0360/20B
0325/20
0434/20B
0582/19
0625/19
0521/19
0418/19
0577/1/19
0283/19
0598/19
0170/19
0335/1/19
0100/19B
0520/1/19
0533/19
0544/19B
0520/19
0418/19B
0504/19
0454/1/19
0611/19
0517/19
0570/19B
0519/19
0313/19
0521/1/19
0577/19
0044/1/19
0197/1/19
0469/19
0044/19B
0586/19
0544/19
0645/19B
0570/19
0373/19
0579/19B
0585/19
0649/19
0655/1/19
0579/1/19
0469/19B
0532/19
0621/19B
0517/19B
0453/19
0439/19
0344/19B
0518/19
0137/19B
0344/1/19
0094/19
0094/19B
0545/19
0658/19
0128/19
0420/19
0621/19
0442/19
0099/19
0335/19B
0670/19
0573/19
0324/19
0090/19
0645/19
0454/19B
0197/19B
0098/19B
0584/19
0342/1/19
0575/19
0545/1/19
0520/19B
0398/19
0517/1/19
0115/19
0220/18
0339/18
0144/18
0179/18B
0095/18B
0634/18B
0167/18B
0219/18
0314/18B
0576/18
0634/1/18
0396/18
0375/18B
0384/18
0251/18
0423/18
0028/1/18
0431/1/18
0170/18
0617/18
0385/18
0004/18
0116/18
0184/18
0182/18
0153/18B
0134/18
0375/1/18
0223/18
0020/18
0300/18
0216/18
0067/18
0163/18B
0582/18
0403/18
0028/18B
0156/18
0252/18
0290/1/18
0157/18
0176/18
0630/18
0383/18
0163/1/18
0151/18
0152/18
0521/1/18
0375/18
0153/1/18
0176/18B
0227/1/18
0176/1/18
0416/18B
0206/18
0217/18B
0258/18
0167/1/18
0563/18B
0095/1/18
0522/18
0456/18
0314/18
0173/18
0472/2/18
0016/18
0227/18B
0249/18
0551/18
0268/18
0217/18
0179/1/18
0213/18
0271/1/18
0469/18
0271/18B
0245/18
0096/18
0393/18
0240/1/18
0230/1/18
0536/18
0214/18
0416/1/18
0222/18
0504/1/18
0230/18B
0218/18
0352/18
0639/18
0076/18
0667/17
0777/17
0669/1/17
0045/17
0666/17
0428/1/17
0757/17
0006/17
0065/1/17
0749/17B
0678/17
0661/1/17
0054/1/17
0771/17B
0209/17
0645/17
0003/1/17
0633/1/17
0512/17
0039/1/17
0721/17
0709/1/17
0434/17
0567/2/17
0620/17
0288/1/17
0153/1/17
0135/17
0538/17
0521/17
0342/17
0272/17
0314/17B
0747/17
0148/1/17
0717/17B
0385/17
0153/17B
0567/17B
0396/17B
0749/1/17
0059/1/17
0654/17
0340/17
0004/17
0617/17B
0755/17
0347/17B
0373/17
0053/17
0066/17
0487/1/17
0428/17B
0279/1/17
0343/17
0770/1/17
0617/17
0770/17B
0596/17
0361/17
0059/17B
0759/17
0374/1/17
0187/17B
0314/1/17
0317/17
0181/17B
0726/17
0510/17
0181/17
0669/17B
0065/17B
0138/17
0055/17
0428/17
0396/1/17
0184/17
0717/1/17
0688/17
0289/17
0543/1/17
0374/17B
0181/1/17
0661/17B
0731/17
0119/17
0717/17
0573/17
0709/17B
0179/17B
0187/1/17
0666/1/17
0275/1/17
0120/17
0650/17
0633/17B
0153/2/17
0681/17
0003/17B
0352/17
0387/17
0725/17
0541/17
0375/17
0347/1/17
0279/17B
0315/16
0645/16
0082/16
0812/16
0285/16
0490/1/16
0270/16
0333/16
0636/1/16
0636/16
0116/16
0407/16B
0235/16
0015/16B
0230/1/16
0619/16B
0477/16B
0142/1/16
0803/1/16
0806/1/16
0290/16
0407/1/16
0280/16
0351/16
0142/16B
0142/16
0673/1/16
0803/16B
0316/16
0349/16
0176/16
0233/16
0618/16
0678/16
0327/16
0569/16
0493/16
0194/16
0680/16
0230/16B
0481/16
0233/16B
0373/16
0080/16
0815/16B
0120/16B
0565/16
0673/16B
0079/16
0521/16
0534/16
0294/16
0422/1/16
0656/1/16
0507/16
0287/16
0299/16
0390/1/16
0233/1/16
0490/16B
0748/16
0477/1/16
0310/16B
0229/1/16
0120/1/16
0667/16
0019/16B
0138/16
0309/1/16
0066/16B
0183/16B
0015/1/16
0311/16
0768/16
0046/16
0422/16
0566/16
0498/16
0547/1/16
0651/1/16
0681/16
0110/16
0387/16B
0677/16
0150/16
0548/16
0279/16
0534/1/16
0490/16
0535/16
0137/16
0015/16
0534/16B
0276/16
0538/16
0272/16
0642/16
0606/1/16
0147/16
0205/16
0701/16
0124/16
0344/1/16
0467/16
0045/16
0173/16B
0231/1/16
0183/16
0387/1/16
0521/2/16
0231/16B
0335/16
0289/16
0173/1/16
0249/16
0310/16
0521/16B
0019/1/16
0578/16
0019/15
0360/15
0362/15B
0135/15
0547/1/15
0026/15B
0414/15
0399/15
0077/15
0088/15
0406/1/15
0230/15
0319/15
0171/15
0033/15
0542/15B
0627/1/15
0242/15B
0529/15
0234/15
0553/15
0510/1/15
0416/15
0015/15
0024/15
0437/15B
0117/15
0242/1/15
0022/15
0401/1/15
0026/1/15
0362/1/15
0406/15B
0481/15
0619/15
0509/15
0071/1/15
0097/1/15
0283/15
0547/15B
0419/15
0605/15B
0354/15B
0105/15
0500/15
0440/3/15
0097/15B
0415/1/15
0054/1/15
0437/1/15
0197/15B
0075/1/15
0197/1/15
0518/15
0056/15
0258/15B
0502/15
0062/1/15
0407/15
0195/15B
0605/1/15
0371/15
0046/15
0359/15B
0075/15B
0456/15
0359/1/15
0071/15
0386/15
0123/14B
0298/14
0431/14
0641/14B
0418/14
0607/1/14
0330/14
0583/14
0154/14B
0147/14B
0309/14
0297/14
0124/14
0068/14
0297/14B
0267/14
0580/14B
0583/1/14
0147/1/14
0252/14
0430/14B
0210/1/14
0580/14
0420/14B
0459/1/14
0252/14B
0490/14
0536/14
0653/14
0635/14
0580/1/14
0628/1/14
0082/14B
0430/1/14
0583/14B
0034/14
0435/14
0239/1/14
0270/14
0644/1/14
0207/14
0154/14
0319/14X
0406/1/14
0154/1/14
0325/14
0082/3/14
0611/14
0312/14
0090/14
0400/14
0249/14
0400/14B
0016/14
0082/1/14
0165/2/14
0003/14
0628/14B
0400/1/14
0420/1/14
0644/14B
0459/14B
0002/14
0447/14
0235/13
0088/13
0296/1/13
0817/1/13
0437/1/13
0207/13
0193/13
0709/13
0719/13
0470/13
0687/13B
0113/13
0737/13
0150/13
0344/1/13
0584/1/13
0032/13
0181/13
0171/13
0149/13B
0422/13
0758/13
0266/13B
0471/13B
0461/13B
0219/13B
0519/13
0479/13
0513/13
0692/13
0033/13
0315/13
0776/13B
0098/13
0183/13
0216/13B
0007/13
0687/13
0059/13
0603/1/13
0315/13B
0603/13B
0566/13
0512/13
0017/13
0325/13
0177/13B
0520/13B
0584/13B
0557/13
0493/13
0527/13
0321/13
0089/13B
0637/13
0062/13B
0094/13
0141/13
0492/13
0514/1/13
0776/1/13
0387/1/13
0296/13B
0092/13
0062/13
0247/13
0187/13
0699/13
0262/13
0498/13
0817/13B
0310/13
0177/13
0146/13
0526/13
0149/1/13
0819/1/13
0149/13
0185/13
0089/1/13
0447/13
0213/13
0471/1/13
0444/13
0520/1/13
0603/13
0188/13
0216/1/13
0437/13B
0733/13
0557/13B
0434/13
0500/13
0173/13
0233/13
0543/13
0514/13B
0461/13
0521/13
0062/1/13
0387/13B
0180/13
0344/13B
0819/13B
0568/12
0091/12
0399/12
0090/1/12
0597/12
0794/1/12
0134/12B
0632/12
0363/12
0312/12B
0160/12
0346/12
0490/12
0409/12
0619/1/12
0383/12
0760/12
0745/12
0052/1/12
0277/12
0356/12
0113/12
0745/12B
0756/12
0414/12
0413/12
0024/1/12
0546/12
0725/12
0780/12
0651/1/12
0799/12
0223/12
0519/12
0138/12
0021/12B
0308/12B
0475/12
0470/12
0032/12
0388/12
0306/12B
0182/12
0091/4/12
0415/12
0180/12
0306/12
0031/12
0330/12
0511/12
0422/12
0476/12
0687/12
0720/12
0586/12
0502/12
0753/12
0237/12
0671/12
0620/12
0619/12
0578/12
0016/12
0618/12
0565/12
0219/3/12
0817/12B
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0555/2/12
0086/12
0434/12
0300/12
0799/12B
0219/12
0313/12
0670/12
0753/12B
0307/12
0031/1/12
0441/12B
0302/1/12
0677/12
0334/12
0109/12
0395/12
0176/1/12
0748/12
0159/12
0615/12
0555/4/12
0546/12B
0345/12
0728/12
0661/12
0397/12
0128/12
0165/12
0740/12
0264/12
0652/12
0467/12
0651/12B
0794/12B
0310/12
0366/12
0021/1/12
0312/1/12
0721/12
0555/12B
0610/12
0517/12
0820/12
0606/1/12
0656/12
0219/2/12
0546/2/12
0308/12
0487/12
0134/1/12
0655/12
0167/12
0582/12
0413/1/12
0314/1/12
0306/1/12
0799/1/12
0021/12
0662/12
0730/12
0387/12
0624/12
0024/12B
0817/1/12
0298/12
0396/12
0338/12
0555/12
0413/12B
0134/12
0340/12
0038/12
0546/1/12
0136/12
0135/12
0308/1/12
0745/1/12
0408/12
0555/1/12
0801/12
0168/1/12
0632/1/12
0090/12B
0709/12
0168/12B
0126/12
0441/12
0819/12
0619/12B
0657/11
0739/1/11
0392/1/11
0409/11
0184/11
0314/11B
0072/11
0052/11
0646/1/11
0407/11
0646/11
0518/11
0060/11
0554/11
0827/11
0713/11
0357/11
0836/11
0279/11
0781/2/11
0226/11
0577/11
0112/11
0355/11
0740/1/11
0872/11
0086/11
0739/11
0573/11
0314/1/11
0781/11
0542/11
0698/1/11
0141/11
0314/11
0822/11
0191/11
0214/11
0271/11
0048/1/11
0576/11
0189/11
0228/11
0230/11
0873/11
0740/11
0280/11
0799/11
0575/11
0352/11
0309/1/11
0101/11
0632/11B
0370/11
0850/11
0857/11
0177/11
0834/1/11
0271/11B
0650/11
0311/11
0525/11
0161/11
0313/1/11
0809/11
0216/11
0216/11X
0853/11
0237/11
0574/11
0555/11
0058/11
0309/11
0098/1/11
0402/11
0043/11
0313/11B
0639/11
0067/11
0150/11
0527/11B
0142/11
0818/11
0399/11B
0089/11
0853/1/11
0720/11
0741/11
0038/11
0834/11B
0722/11
0345/1/11
0867/11
0784/11
0063/11
0831/11
0662/11
0810/11
0808/11
0582/1/11
0045/11
0181/11
0087/11
0580/11
0048/11B
0655/11
0723/11
0615/1/11
0347/11
0869/11
0334/11
0853/11B
0733/11
0348/11
0635/11
0031/11
0093/11
0632/1/11
0127/11
0381/11
0315/11
0708/11
0037/11
0615/11B
0763/11
0176/11
0527/1/11
0804/11
0739/11B
0878/11
0378/11B
0317/11
0648/11
0323/11
0819/11
0667/11
0646/11B
0582/11B
0457/2/11
0582/11
0140/11
0614/11B
0847/10
0661/10
0466/10
0616/10
0841/10
0540/10B
0466/1/10
0540/1/10
0666/10
0692/10
0706/10
0193/10
0726/1/10
0663/10
0244/10
0196/10
0667/2/10
0453/1/10
0432/10
0276/10
0659/10
0128/10
0808/10
0337/10
0460/10B
0123/10
0506/10
0872/10
0667/10
0413/1/10
0737/10
0550/10
0139/10
0667/10B
0482/10
0347/10B
0851/10B
0857/1/10
0188/1/10
0218/10
0509/10
0259/10B
0188/10B
0705/10
0850/10B
0227/10
0489/10
0701/10
0312/10
0445/10
0711/10B
0347/1/10
0699/10B
0058/10
0681/10
0839/10
0152/10
0336/10
0534/1/10
0808/10B
0733/10
0763/2/10
0833/1/10
0782/10
0530/1/10
0188/10
0223/10
0699/3/10
0141/10
0825/1/10
0245/10
0851/1/10
0278/10
0602/10
0726/10
0763/10
0694/10
0462/10
0732/10
0873/10
0698/10
0208/10
0139/10B
0851/10
0542/10
0503/10
0751/10
0573/10
0425/10
0231/10
0100/10
0466/10B
0260/10
0174/10
0726/10B
0217/10
0850/10
0484/10B
0669/10
0155/10
0335/10
0665/10
0534/10B
0460/10
0276/10B
0313/10
0857/10B
0091/10
0490/10
0637/10
0125/10
0833/10B
0156/10
0664/10
0316/10
0771/10
0443/10
0456/10B
0270/10
0707/10B
0130/10
0543/10
0247/10B
0332/10
0693/10
0154/10
0413/10B
0118/10
0001/10
0230/10
0711/1/10
0740/10
0234/10
0855/10
0530/10
0557/10
0657/10
0460/1/10
0811/10
0772/10
0781/10
0176/10
0829/10
0228/10
0834/10
0459/10
0601/10B
0520/10
0601/1/10
0157/10
0182/10
0265/10
0667/1/10
0632/10
0453/2/10
0813/10
0422/10
0786/10
0247/10
0117/10
0212/10
0518/10
0530/10B
0259/2/10
0789/2/10
0812/10
0057/10
0707/1/10
0867/10
0113/10
0631/10
0825/10B
0511/10
0219/10
0508/10
0747/10
0850/1/10
0780/10
0140/09
0747/09
0014/09
0521/1/09
0647/09
0808/09
0270/09
0177/09
0080/09
0658/09
0875/1/09
0407/09
0617/1/09
0730/09
0195/09
0441/09
0409/09
0263/09
0020/09
0107/09
0105/09
0756/09
0770/09
0240/09
0866/09
0616/09B
0004/1/09
0675/09
0216/09
0022/09
0553/09
0488/09
0274/09
0826/09
0636/09
0071/09
0870/09
0823/09
0496/09
0259/09
0626/09
0148/09
0440/09
0306/09
0148/1/09
0846/09
0066/09
0617/09B
0576/1/09
0282/09
0751/09
0019/09
0054/09
0413/09
0179/09
0408/09
0180/09
0793/09
0244/09
0171/09B
0674/09
0656/09
0634/09
0867/09
0440/1/09
0811/09
0430/09
0216/1/09
0005/09
0616/1/09
0426/09
0339/09
0665/09
0278/09A
0758/1/09
0681/09
0049/09
0616/09
0160/09B
0910/09
0261/09
0440/09B
0613/09
0272/09
0740/09
0021/09
0035/09
0418/09
0003/09
0295/09
0402/09
0178/09
0909/09
0063/09
0004/09B
0812/09
0706/09
0745/09
0397/09
0309/09
0171/09
0416/09
0554/09
0640/09
0688/09
0160/09
0822/09
0167/09
0248/09
0004/09
0172/09
0755/09
0160/1/09
0116/09
0421/09
0024/09
0731/09
0780/09
0485/09
0166/09
0474/09
0620/09
0551/09
0654/09
0747/1/09
0258/09
0171/1/09
0137/09
0867/09B
0747/09B
0257/09
0889/09
0271/09
0149/09
0855/09
0128/09
0423/09
0736/09
0262/09
0155/09
0181/09
0619/09
0114/09
0002/09
0217/09
0165/09
0758/09B
0428/09
0216/09B
0389/09
0148/09B
0103/09
0414/09
0897/09
0504/09
0402/08B
0563/08
0578/08
0719/08
0349/08B
0292/08B
0123/08
0343/1/08
0348/08
0248/1/08
0780/08
0919/08
0508/08
0279/1/08
0262/08
0400/08
0487/08
0848/08B
0768/08A
0294/1/08
0692/08
0822/08
0560/08
0478/08
0433/08
0958/1/08
0248/08
0116/08
0187/08
0684/08
0184/08
0757/08
0047/08
0549/08
0635/08
0165/08
0464/08
0292/1/08
0755/08
0105/1/08
0319/1/08
0775/08
0756/08
0266/08
0300/08
0385/08
0343/08
0394/08
0104/08
0185/08
0553/08B
0878/08
0479/1/08
0765/08
0095/08
0345/08
0951/08
0668/08
0777/08
0304/08B
0305/08
0849/1/08
0400/08B
0796/08
0133/08
0629/08
0185/1/08
0703/08
0553/08
0006/08
0185/08B
0615/08
0249/08
0979/08
0308/08
0476/08
0520/08
0914/08
0672/08
0004/1/08
0672/08B
0746/08
0462/08
0723/08
0010/08A
0326/08
0848/1/08
0168/08
0083/08
0105/08B
0858/08
0134/08
0999/08
0378/08
0319/08B
0367/08
0754/1/08
0716/08
0294/08
0367/08D
0037/08
0906/08
0167/08
0152/1/08
0210/08
0535/08B
0134/1/08
0655/08
1006/08
0284/08
0968/08
0503/08
0490/08
0134/08B
0965/08
0152/08B
0402/1/08
0014/08
0775/08B
0030/08
0502/08
0808/08
0192/08
0228/08
0765/1/08
0102/08
0850/08
0236/08
0337/08
0036/08
0076/08
0265/08
0958/08
0356/08
0959/08
0768/08
0883/08
0717/08
0146/08
0870/08
0304/08
0535/1/08
0383/08
0722/08
0293/08
0498/08
0431/08
0495/08
0452/08
0993/08
0026/08
0951/08B
0958/08B
0263/08
0180/08
0090/08
0133/1/08
0544/08
0400/1/08
0779/08
0468/08
0951/1/08
0349/1/08
0333/08
0437/08
0549/1/08
0491/08
0699/08
0248/08B
0589/08
0395/08
0745/08
0712/08
0160/08
0343/08K
0008/08
0532/08
0230/08
0372/08
0154/08
0587/08
0349/08
0575/1/08
0748/08
0292/08
0853/08
0928/08
0526/08
0142/08B
0506/08
0307/08
0156/08
0376/08
0024/08
0510/08
0814/08
0553/1/08
0769/08
0873/08
0795/08
1004/08
0133/08B
0715/08
0451/08
0397/08
0553/2/08
0849/08B
0754/08B
0938/08
0341/08
0713/08
0745/1/08
0929/08
0197/08
0879/08
0374/08
0112/08
0944/08
0142/1/08
0847/08
0807/08
0765/08B
1000/08
0479/08B
0482/08
0018/08
0343/08B
0745/08B
0775/1/08
0354/07B
0555/2/07
0938/07
0426/07
0493/07
0714/07
0283/07
0431/07
0715/07
0334/07
0861/07
0469/1/07
0697/07
0796/07
0017/07B
0567/07
0558/07
0128/07B
0145/07
0718/07
0674/07
0138/07
0082/07
0224/1/07
0544/07B
0524/07
0432/07
0378/07
0780/07
0789/07
0692/07
0950/07
0675/07
0953/07
0890/07
0125/07
0137/07B
0040/07
0390/07B
0205/07B
0628/07
0309/07
0259/07
0128/1/07
0364/1/07
0725/07
0213/07
0331/07
0931/1/07
0417/1/07
0007/07
0914/07
0643/07B
0377/07
0666/07
0681/07
0075/07
0895/07
0549/07
0453/07
0824/07
0005/07
0452/07
0247/07
0762/07
0694/07
0775/07
0461/07
0504/07
0678/07
0354/07
0492/07
0417/07B
0712/07
0017/1/07
0830/07
0117/1/07
0931/07B
0720/07E
0901/07B
0128/07
0534/07B
0204/07
0736/07
0718/07B
0068/07
0567/1/07
0470/07
0181/07
0812/07
0583/07
0783/07
0889/07
0072/07
0064/07
0147/07
0137/07
0686/07
0628/07B
0497/07
0528/07
0376/07
0272/07
0931/07
0688/07
0788/07
0108/07
0673/1/07
0384/07
0673/07B
0148/07
0017/07
0390/1/07
0195/07
0735/07
0534/1/07
0555/07B
0309/2/07
0169/07
0932/07
0898/07
0663/07
0354/1/07
0929/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0500/07
0150/07
0654/07
0729/07
0063/07
0897/07
0657/07B
0682/07
0454/07
0447/07
0392/07
0643/07
0901/07
0403/07
0414/07
0136/07
0763/07
0061/07
0205/07
0282/07
0748/07
0502/07
0478/07
0782/07
0364/07B
0096/07
0276/1/07
0690/07
0720/07A
0469/07B
0679/07
0484/07
0417/07
0469/07
0718/1/07
0657/2/07
0218/07
0209/07
0696/07
0919/07
0687/07
0559/07
0029/07
0555/07
0229/07
0600/07
0922/07
0522/07
0496/07
0837/07
0275/07
0673/07
0240/07
0022/07
0309/07B
0568/07
0460/07
0420/07
0629/07
0214/07
0591/07
0499/07
0498/07
0751/06
0152/06
0390/06
0784/06
0906/06
0313/06
0818/06
0158/06
0572/06
0591/06
0391/06
0713/06
0938/06
0780/06
0495/06
0505/06
0101/06B
0942/06
0012/06
0099/06
0329/06
0207/1/06
0572/06B
0475/06
0254/06
0010/06
0008/06
0217/06B
0214/06
0306/06B
0032/06
0159/06
0199/06B
0224/06
0206/06
0054/06
0360/1/06
0385/06
0707/06B
0031/06
0510/06
0500/06
0675/06
0072/06
0281/06
0327/06B
0539/06
0187/06
0375/06
0151/06
0572/1/06
0454/06
0664/2/06
0174/06
0199/1/06
0004/06
0154/1/06
0701/06
0173/06
0548/06B
0306/2/06
0393/06
0404/06B
0917/06
0717/06
0449/06
0836/06
0145/06
0781/06
0558/06B
0353/1/06
0354/06
0085/06
0884/06
0217/06
0723/06
0374/06
0549/06
0865/06
0113/06
0678/06
0474/06
0417/06
0548/06
0138/06
0013/06
0360/06B
0507/06
0920/06
0830/06
0142/06
0827/06
0800/06
0005/06
0531/06B
0686/06
0261/06
0558/1/06
0081/06
0131/06
0207/06B
0067/06
0743/1/06
0101/1/06
0512/06
0128/06
0532/06B
0654/06
0306/3/06
0549/06B
0103/06
0065/06
0924/06
0392/06
0101/06
0793/06
0253/06
0909/06
0090/06
0327/06
0719/06
0426/06
0327/1/06
0413/06
0154/06B
0855/06
0623/06
0601/06
0299/06
0226/06
0473/06
0685/06
0011/06
0884/06B
0030/06
0707/1/06
0531/1/06
0398/06
0472/06
0252/1/06
0207/06
0098/06
0398/06B
0693/06
0302/06
0252/06B
0486/06
0141/06
0020/06
0175/06
0935/06
0724/06
0398/1/06
0143/06
0153/06
0745/06
0589/06
0782/06
0596/06
0755/06
0743/06
0404/1/06
0696/06
0549/1/06
0866/1/06
0624/06
0873/06
0353/06B
0548/1/06
0864/06
0219/06
0329/1/06
0194/1/05
0431/05
0351/05
0025/05
0870/05
0286/05
0445/05
0730/05
0174/1/05
0463/05
0919/2/05
0912/05
0325/05B
0601/05
0142/05
0605/05
0165/05
0341/05
0582/05
0807/05
0194/05
0294/05
0554/05B
0829/05
0006/05
0329/05B
0754/05
0554/1/05
0909/05
0285/05
0703/05B
0313/05
0397/05
0455/05
0895/1/05
0763/05
0290/05
0596/05
0911/1/05
0584/05
0073/05
0616/05B
0092/05B
0515/05
0325/2/05
0795/05
0312/05
0932/05
0246/05
0261/05
0871/05
0003/05
0288/05
0817/1/05
0329/05
0085/05
0364/05
0911/05B
0520/1/05
0732/05
0079/05
0454/05
0851/05
0019/05
0616/05
0902/05
0194/05B
0520/05B
0783/05
0477/05
0818/05
0523/05
0210/05
0773/05
0511/05
0729/05
0727/05
0578/05
0573/05
0746/05
0002/05
0748/05
0595/05B
0873/05
0725/05
0392/05
0164/05
0318/05
0175/05
0946/05
0642/05
0670/05
0728/05
0895/05B
0512/05
0218/05
0287/05B
0625/05
0231/05
0289/05
0588/05
0354/05
0572/05
0798/05
0834/05
0352/05
0015/05
0699/05
0102/05
0168/05
0449/05
0766/05
0788/05
0595/05
0509/05
0769/05
0615/05
0894/05
0492/05
0687/05
0895/05
0569/05
0744/05
0817/05
0726/05
0595/1/05
0097/05
0567/05
0731/05
0842/05
0341/05B
0913/05
0321/05
0577/05
0714/05
0703/1/05
0301/05
0393/05
0390/05
0694/05
0423/05
0174/05B
0183/05
0270/05
0219/05
0329/1/05
0330/05
0703/05
0723/1/05
0616/2/05
0934/05
0576/05
0237/05
0817/05B
0538/05
0338/05
0107/05
0942/05
0723/05B
0348/05
0485/05
0092/1/05
0287/1/05
0508/05
0268/04
0566/1/04
0569/04
0835/04
0821/04B
0803/04
0807/04
0883/04
0566/04B
0361/04
0728/04B
0166/04
0950/04
0098/04B
0565/04
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0789/04
0821/1/04
0805/04
0576/04
0720/04
0438/04
0676/2/04
0860/04
0676/04B
0408/04
0665/04
0232/04
0874/04
0917/3/04
0951/04
0993/04
1009/04
0578/04
0722/04
0894/04
0450/04B
0438/04B
0571/04
0458/04B
0429/04
0380/04
0871/1/04
0301/04
0871/04B
0728/1/04
0105/04
0702/04
0450/1/04
0438/1/04
0808/04
0365/04
0693/04
0821/04
0804/04
0958/04
0666/04
0283/04
0613/04
0441/04
0850/04
0591/04
0915/04
1013/04
0872/04
0774/03
0774/03B
0450/03
0312/03B
0856/03
Drucksache 383/18

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern (im Folgenden EU-Apostillen-Verordnung). Die EU-Apostillen-Verordnung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Bestimmung einer Zentralbehörde sowie der Sicherung eines effektiven Verfahrens der Erstellung der mehrsprachigen Formulare, die die Verkehrsfähigkeit für deutsche Urkunden im EU-Ausland gewährleisten sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 8
Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191

§ 1118
Zentralbehörde

§ 1119
Verwaltungszusammenarbeit

§ 1120
Mehrsprachige Formulare

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 4
Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021

Artikel 5
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

Abschnitt 11
Kosten

Abschnitt 12
Übergangsvorschriften

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

§ 3
Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.

Abschnitt 10
Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.

§ 50
Verfahren der nationalen Behörde

Abschnitt 11
Kosten.

Artikel 6
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 163/1/18

... Zwar sieht der Richtlinienvorschlag in Artikel 13g Absatz 2 Satz 2 eine Ausnahme vom Erfordernis der öffentlichen Beurkundung vor, wenn Muster ordnungsgemäß verwendet werden. Allerdings kann weder eine online ausgefüllte Mustersatzung noch ein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag eine "öffentliche Beurkundung" im herkömmlichen Sinne darstellen, in der - unter Anwesenheit der Beteiligten - eine öffentliche Urkunde errichtet wird. Die öffentliche Beurkundung ist jedoch nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern in zahlreichen anderen Rechtsgebieten notwendige und wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 151/18

... Der Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) als bisheriger Behörde des Landes Berlin in die Zuständigkeit des Bundes wird angesichts der Bedeutung des Vorgangs durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Bund geregelt. Zur Wirksamkeit des Staatsvertrags ist dessen Ratifizierung durch Landes- und Bundesgesetzgeber erforderlich. Auf Seiten des Bundes erfolgt dies durch Verabschiedung von Artikel 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage 1
Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

3 Präambel

Artikel 1
Auflösung, Übergang

Artikel 2
Beschäftigte

Artikel 3
Dienstort

Artikel 4
Rechtliche Folgeregelungen

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesarchivgesetzes

§ 3a
Wahrnehmung besonderer Aufgaben

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu § 3a

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 3

Zu Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 152/18

... Die Kommission wird weiterhin zur größeren Wirksamkeit dieses Rahmens beitragen, indem sie die Akzeptanz desselben seitens der Unternehmer und die Schaffung eines Dialogs zwischen den betreffenden Beteiligten fördert.31. Eines dieser Ziele wird sein sicherzustellen, dass Verbraucher diese Mittel zur Streitbeilegung einfach finden und nutzen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/18




1. Einleitung

1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen

1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ

- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.

- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.

- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.

- Entlastung für Unternehmen.

3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt

3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher

- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.

- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.

3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt

a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße

b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung

c Aufbau von Kapazitäten

- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.

- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,

d Koordinierte Durchsetzung

3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten

a Modernisierung des Schnellwarnsystems

b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung

4. Internationale Zusammenarbeit

a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU

b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung

5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN

6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN

6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne

6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente

7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen

- Künstliche Intelligenz.

- Internet der Dinge.

- Nachhaltiger Verbrauch.

8. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 521/1/18

... Der Bundesrat bittet, im Rahmen der Evaluation dieses Gesetzes eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zu prüfen. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit, aber auch bei der Senkung der Schwellenzahl für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bittet der Bundesrat, die Wirksamkeit und Praktikabilität dieser Regelungen zu prüfen.



Drucksache 375/18

... "(5) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt das Nähere zu den Ermittlungspflichten der Krankenkassen nach Absatz 4 Satz 4 und § 191 Nummer 4. Die Regelungen nach Satz 1 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 153/1/18

... 2. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Bestrebungen der Kommission, für faire und transparente Beziehungen zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern zu sorgen und die Wirksamkeit der bestehenden Ver-braucherschutzvorschriften zu stärken, wo dies erforderlich ist, das heißt die aktuellen Schutzvorschriften unzureichend sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU

19. Hauptempfehlung

20. Hilfsempfehlung

Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 176/18 (Beschluss)

... In der Folge stünden die Gerichte in derartigen Fällen vor der Problematik, dass die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen der Wirksamkeit des Vergleichs nach § 611 Absatz 5 ZPO-E vorliegen, kaum möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG ,

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

13. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

14. Zu Artikel 11

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 227/1/18

... 65. Der Bundesrat sieht es grundsätzlich positiv, dass europaweit regionale Innovationsstrategien für die Nutzung von EFRE-Mitteln wieder eine "grundlegende Voraussetzung" sein sollen. Dadurch können EFRE-Mittel stärkere Wirksamkeit entfalten. Er ruft aber in Erinnerung, dass die Ausgestaltung der regionalen Innovationsstrategie unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips nur durch die Regionen und nicht durch die Kommission erfolgen darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/18




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 176/1/18

... In der Folge stünden die Gerichte in derartigen Fällen vor der Problematik, dass die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen der Wirksamkeit des Vergleichs nach § 611 Absatz 5 ZPO-E vorliegen, kaum möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO

‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 614
Rechtsmittel

3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO

9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO

12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO

13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO

15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Artikel 2 Nummer 3

18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO

19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO

20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO

21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB

22. Zu Artikel 11

23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen

24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 416/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.



Drucksache 206/18

... Die Daten zu Nummer 12 und 13 (Datum des Beziehens der Wohnung, Datum des Zuzugs in die Gemeinde) stellen den zeitlichen Bezug zum Zuzug her und ermöglichen es, die Wirksamkeit des Zuzugs bezogen auf den Berichtszeitpunkt festzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 9a
Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 217/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF



Drucksache 258/18

... Die Marrakesch-Richtlinie soll sicherstellen, dass seh- und lesebehinderte Personen im gesamten Binnenmarkt Zugang zu Büchern und anderem gedruckten Material in einem barrierefreien Format haben. Die Erreichung dieses Ziels, die hierzu in den Mitgliedstaaten getroffenen Regelungen und deren Wirksamkeit wird die Kommission bis zum 11.10.2023 überprüfen. Grundlage der Evaluierung werden Berichte sein, die die Mitgliedstaaten nach unionsrechtlich definierten Vorgaben übermitteln müssen. Der deutsche Bericht wird dem nationalen Evaluierungsverfah-ren nach dem Staatssekretärsbeschluss der Bundesregierung gleichwertig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 167/1/18

... 10. Der Bundesrat erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass über den Einsatz von Strukturfondsmitteln weiterhin auf regionaler Ebene unter Einbindung regionaler Erfahrungen und Akteure und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten entschieden werden muss, um die Wirksamkeit der Programme und den "Ownership" der Beteiligten an den Programmen sicherzustellen.



Drucksache 563/18 (Beschluss)

... Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene bundesweit verpflichtende Einführung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) wird in Hinblick auf die Akzeptanzwahrung der Windenergienutzung grundsätzlich unterstützt. Die Umsetzung sollte jedoch auch zeitnah und rechtssicher möglich sein und Wirksamkeit in der Praxis entfalten. Dazu ist es zwingend erforderlich, die Regelung technologieoffen auszugestalten. Die Benennung einer speziellen Technologie - deren luftverkehrsrechtliche und -technische Zulassung noch offen ist - trägt dem nicht Rechnung. Stattdessen sollte technologieneutral auf die laut Anhang 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zulässigen Technologieoptionen abgestellt werden. Ferner sollten Ausnahmeanträge von der Verpflichtung zur bedarfsgerechten Befeuerung auch für Fälle zugelassen werden, in denen eine standortbezogene Zulassung der BNK durch die zuständige Luftfahrtbehörde verwehrt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 95/1/18

... 4. Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass Verfahren zur Probennahme sowie zu Nachweis- und Bestimmungsmethoden von persistenten organischen Stoffen (POP) in Umweltproben EU-weit harmonisiert werden und die Wirksamkeit von Maßnahmen der POP-Verordnung anhand der Ergebnisse aus dem Umweltmonitoring überprüft wird.



Drucksache 522/18

... "(5) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt das Nähere zu den Ermittlungspflichten der Krankenkassen nach Absatz 4 Satz 4 und § 191 Nummer 4. Die Regelungen nach Satz 1 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 224
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

§ 324
Übergangsregelung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 106
Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgebührnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Artikel 11a
Änderung des Eignungsübungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 12a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 456/18

... 2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 314/18

... 4. Der Bundesrat hält einen freien, regelbasierten und fairen Außenhandel für unabdingbar und weist daher auf die Bedeutung eines effektiven, aber WTO-konformen Handelsschutzes zum Ausgleich wachsender Verzerrungen im internationalen Wettbewerb hin. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die auf EU-Ebene erzielten Einigungen zur Modernisierung der EU-Handelsschutzinstrumente, welche stetig auf ihre Wirksamkeit und ihre Wirkungen überprüft werden sollten.



Drucksache 173/18

... - um die Wirksamkeit der Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen, damit Handlungen, die darauf abzielen, Meldungen zu verhindern, sowie Repressalien, mutwillige Verfahren gegen Hinweisgeber und Verstöße gegen die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität bestraft werden und proaktiv vor ihnen abgeschreckt wird, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 472/2/18

... Dass die EU stationäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft hat, ist eine große Errungenschaft. Ebenso wichtig ist es aber, einen gemeinsamen wirksamen Außengrenzschutz zu erreichen. Nur wenn man weiß, wer auf welchem Wege in die Union kommt, kann man daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Ein personelles Aufwachsen der Europäischen Grenz- und Küstenwache ist dafür zwingend notwendig. Allerdings steht die Wirksamkeit des Außengrenzschutzes unter der Voraussetzung, dass personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel für die entsprechenden Akteure bereitgestellt werden.



Drucksache 16/18

... Unzulängliche Mechanismen zur Sicherung des Vollzugs und einer wirksamen Ordnungspolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sind eine der Ursachen für die Umsetzungsdefizite6. Sie sind auch mit ein Faktor für unlauteren Wettbewerb7 und wirtschaftliche Schäden (z.B. Verlust an Steuereinnahmen) und untergraben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirksamkeit des EU-Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... 46. Der Bundesrat sieht es grundsätzlich positiv, dass europaweit regionale Innovationsstrategien für die Nutzung von EFRE-Mitteln wieder eine "grundlegende Voraussetzung" sein sollen. Dadurch können EFRE-Mittel stärkere Wirksamkeit entfalten. Er ruft aber in Erinnerung, dass die Ausgestaltung der regionalen Innovationsstrategie unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips nur durch die Regionen und nicht durch die Kommission erfolgen darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 249/18

... Zur Erreichung dieses Ziels ist ein milderes Mittel nicht ersichtlich. Zwar existieren in bestimmten Spezialgesetzen wie zum Beispiel im Aufenthaltsrecht oder im Sozialrecht Sonderregelungen für die Behandlung von Mehrfachehen. Diese Einzelregelungen sind aber zur Durchsetzung der gesetzlichen Werteaussage nicht geeignet. Hierfür muss die Ehe in ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit angegriffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Erfüllungsaufwand

D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 551/18

... (7) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 kann die zuständige Behörde auf die kontinuierliche Messung der Emissionen verzichten, wenn durch andere Prüfungen, insbesondere durch fortlaufende Feststellung der Wirksamkeit von Einrichtungen zur Emissionsminderung, der Zusammensetzung von Brenn- und Einsatzstoffen oder der Prozessbedingungen, sichergestellt ist, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 268/18

... (4) Den zum Zeitpunkt der Genehmigung angemeldeten Verbrauchern wird der genehmigte Vergleich mit einer Belehrung über dessen Wirkung, über ihr Recht zum Austritt aus dem Vergleich sowie über die einzuhaltende Form und Frist zugestellt. Jeder Verbraucher kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des genehmigten Vergleichs seinen Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Durch den Austritt wird die Wirksamkeit der Anmeldung nicht berührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/18




Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Buch 6 Musterfeststellungsverfahren

§ 32c
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren

Buch 6 Musterfeststellungsverfahren

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

§ 614
Rechtsmittel

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 217/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

I. Beziehungen zur EUStA

Allgemeine Grundsätze

Bericht

Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen

Sonstige Bestimmungen

II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF

Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden

4 Bankkontoinformationen

4 Mehrwertsteuer

Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise

Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung

4 Koordinierungstätigkeiten

III. Präzisierungen und Vereinfachungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Externe Untersuchungen

Artikel 12a
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten

Artikel 12b
Koordinierungstätigkeiten

Artikel 12c
Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA

Artikel 12d
Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Artikel 12e
Unterstützung der EUStA durch das Amt

Artikel 12f
Ergänzende Untersuchungen

Artikel 12g
Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 179/1/18

... Die Regelungen der Artikel 86j Absatz 3 Satz 3, Artikel 126a Absatz 3 Satz 3 und Artikel 160l Absatz 3 Satz 3 des Richtlinienvorschlags lassen vermuten, dass Online-Medien auch bei Rechtsgeschäften im Rahmen von grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen Verwendung finden können oder gar sollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass zum Beispiel die Regelungen zur elektronischen Übermittlung des Angebots über die Veräußerung von Geschäftsanteilen im Rahmen des Austrittsrechts der Gesellschafter nationale Formvorschriften bei der Übertragung von Geschäftsanteilen (etwa § 15 Absatz 3, Absatz 4 GmbHG) unberührt lassen. Erst recht müssen nationale Form- und Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Vertragsschlüsse zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen unberührt bleiben. Dies sollte ausdrücklich klargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 213/18

... Eine Überwachung der Folgen der neuen Verordnung wird durch die Kommission erfolgen. Die wichtigsten Parameter zur Messung der Wirksamkeit der Verordnung bei der Erreichung der genannten Ziele (d.h. Verringerung des administrativen Aufwands und Verbesserung der Qualität) werden sein:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 271/1/18

... 12. Nach Auffassung des Bundesrates ist die bisherige Darstellung der im Rahmen des EFSI bewilligten Projekte mangelhaft. Die verfügbaren Statistiken sind nur sehr oberflächlich. Die Länder können die Partizipation der ansässigen Unternehmen und sonstigen Projektträger nicht beobachten. Dies ist im Rahmen von "InvestEU" erheblich zu verbessern, um die Wirksamkeit und geografische Verteilung besser nachvollziehen zu können. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Investitionsvorhabenportal im Programm "InvestEU" um ein Verzeichnis der in Durchführung befindlichen und der bereits durchgeführten Projekte zu erweitern. Das Verzeichnis sollte nach verschiedenen Merkmalen (zum Beispiel Partnerstruktur, geografische Zuordnung, Umfang, Politikbereich) re-cherchierbar sein.



Drucksache 469/18

... (3) Die Bundesregierung evaluiert die Wirksamkeit dieses Gesetzes und berichtet erstmals zwei Jahre nach dem Inkrafttreten dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluation. In den Evaluationsbericht fließen die Ergebnisse des Monitorings nach den Absätzen 1 und 2 ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 271/18 (Beschluss)

... 10. Nach Auffassung des Bundesrates ist die bisherige Darstellung der im Rahmen des EFSI bewilligten Projekte mangelhaft. Die verfügbaren Statistiken sind nur sehr oberflächlich. Die Länder können die Partizipation der ansässigen Unternehmen und sonstigen Projektträger nicht beobachten. Dies ist im Rahmen von "InvestEU" erheblich zu verbessern, um die Wirksamkeit und geografische Verteilung besser nachvollziehen zu können. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Investitionsvorhabenportal im Programm "InvestEU" um ein Verzeichnis der in Durchführung befindlichen und der bereits durchgeführten Projekte zu erweitern. Das Verzeichnis sollte nach verschiedenen Merkmalen (zum Beispiel Partnerstruktur, geografische Zuordnung, Umfang, Politikbereich) re-cherchierbar sein.



Drucksache 245/18

... Der EU-Haushalt kann sein Potenzial nur dann voll entfalten, wenn er in den Mitgliedstaaten auf günstige wirtschaftliche, regulatorische und administrative Rahmenbedingungen trifft. Daher müssen alle Mitgliedstaaten nach dem geltenden mehrjährigen Finanzrahmen nachweisen, dass die Haushaltsführung soliden rechtlichen Rahmenvorgaben folgt, dass die maßgeblichen EU-Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden und dass sie über die erforderlichen administrativen und institutionellen Kapazitäten für eine erfolgreiche EU-Finanzierung verfügen. Zudem kann eine politische Konditionalität die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Bereichen fördern, in denen erhebliche Größenvorteile oder externe Effekte auftreten. Mit dem geltenden mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 wurden auch neue Bestimmungen eingeführt, damit Situationen vermieden werden, in denen die Wirksamkeit der EU-Finanzierung durch eine unsolide Wirtschafts- und Haushaltspolitik beeinträchtigt werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/18




1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Externes Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand der Verordnung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 5
Verfahren

Artikel 6
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 7
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 96/18

... Im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion und der Halbzeitüberprüfung kündigte die Kommission gezielte Maßnahmen zur Einführung von Vorschriften über das Inhaberrecht an Wertpapieren und die Wirkung von Forderungsübertragungen gegenüber Dritten an, um die Rechtsunsicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Wertpapieren und Forderungen zu verringern. Mit diesem Vorschlag und der gleichzeitig vorgelegten Mitteilung über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht1 kommt die Kommission dieser Ankündigung nach. Die Mitteilung, in der der Standpunkt der Kommission zu wichtigen Aspekten des Unionsrechts hinsichtlich des auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendenden Rechts erläutert wird, ist diesem Legislativvorschlag zur Drittwirkung von Forderungsübertragungen beigefügt. Angelegenheiten, die unter die Richtlinie über Finanzsicherheiten2‚ die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen3‚ die Liquidationsrichtlinie4 und die Registerverordnung5 fallen, werden von diesem Legislativvorschlag nicht berührt.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 393/18

... in Anbetracht dessen, dass die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt durch ihre Beschlüsse X/33 und XI/20 die Vertragsparteien aufgefordert hat, in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeansatz sicherzustellen, dass "ohne wissenschaftlich fundierte globale, transparente und wirksame Mechanismen zur Kontrolle und Regelung des Geo-Engineerings" keine klimabezogenen Tätigkeiten des Geo-Engineerings stattfinden, und dass die Elfte Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu dem Schluss kam, "dass es keinen einzigen Geo-Engineering-Ansatz gibt, der gegenwärtig die grundlegenden Kriterien im Hinblick auf Wirksamkeit, Sicherheit und Bezahlbarkeit erfüllt, und dass sich manche Ansätze als schwer einsetzbar oder steuerbar erweisen können";

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Entschließung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 6bis
Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings

Anlage 4
Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings

Anlage 5
Bewertungsrahmen für Stoffe, die für das Absetzen nach Anlage 4 in Frage kommen

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zur Anlage

Zu Artikel 1

Zu Artikel 6bis

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5


 
 
 


Drucksache 240/1/18

... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass die Finanzhilfen wesentlich an Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Semesters geknüpft sein sollen. Indes bleibt es unklar, welche konkreten Maßnahmen gefördert werden sollen und welche Wirkung diese Maßnahmen erzielen sollen. Damit zusammenhängend bleiben die Bewertungsmaßstäbe, welche für die Wirksamkeit von spezifischen Reformen vorgesehen sind, vage und intransparent und erlauben der Kommission einen zu großen Auslegungsspielraum. Es muss vermieden werden, dass die Kommission durch die Nutzung von Bewertungsspielräumen gestaltend in nationale Politiken eingreifen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/1/18




Konzept des Wi-Ausschusses

Konzept des EU-Ausschusses

Konzept des Fz-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 230/1/18

... 2. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der EU hier nur die Kompetenz zukommt, den Mitgliedstaaten einen freiwilligen "Mechanismus" an die Hand zu geben. Freiwilligkeit bedeutet, dass der Mitgliedstaat in vollem Umfang selbst darüber entscheidet, ob er die bereits existierenden Instrumente, zum Beispiel den Abschluss von Staatsverträgen, als wirkungsvoll erachtet. Die Kommission dagegen darf die in einem Mitgliedstaat bestehenden Vorgehensweisen zur Überwindung rechtlicher Hindernisse nicht auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und so faktisch über die Einführung des Mechanismus entscheiden. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die im Verordnungsvorschlag gewählten Formulierungen in Bezug auf die Freiwilligkeit äußerst kritisch, da Artikel 4 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags den Umfang der Freiwilligkeit nicht in der notwendigen Tiefe abbildet und damit das Prinzip der Freiwilligkeit nicht gewährleistet ist; der Bundesrat hält hier eine ausdrückliche Klarstellung für notwendig.



Drucksache 536/18

... Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit waren auch zentrale Anliegen bei Expost-Evaluierungen und Fitness-Checks, mit denen bewertet wird, ob durch die Maßnahmen der EU tatsächlich die erwarteten Ergebnisse in Bezug auf Effizienz, Wirksamkeit, Kohärenz, Relevanz erzielt werden und ob der europäische Mehrwert weiterhin besteht. 2017 veröffentlichte die Kommission 72 Evaluierungen und Fitness-Checks (Evaluierungen breiter gefasster Politikbereiche). Es wurden drei Fitness-Checks veröffentlicht; einer betraf das EU-System für das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 214/18

... Zur Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Kfz-Versicherungsrechts wurde im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 eine Überprüfung der Richtlinie2 angekündigt. Diese ergab, dass die meisten Elemente der Richtlinie weiterhin ihren Zweck erfüllen, in spezifischen Bereichen aber bestimmte Änderungen angebracht wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 416/1/18

... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.



Drucksache 222/18

... Nach dem Inkrafttreten der Verordnung wird die Kommission ihre Umsetzung im Hinblick auf die Bewertung ihrer Wirksamkeit überwachen. Die Verordnung kann als erfolgreich angesehen werden, wenn sie Investitionen in die Herstellung von unter die Verordnung fallenden Erzeugnissen für Exportzwecke fördert und - in gewissem Umfang - deren frühzeitigen Eintritt in den Unionsmarkt nach Auslaufen des Zertifikats ohne Schaden für FuE im Bereich Pharmazie in der Union erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 504/1/18

... Infektionsrisiko und damit an eine besondere Gruppe von Versicherten. Gleichzeitig ist nach Auffassung des Gesetzgebers die Wirksamkeit der Präexpositionsprophylaxe im weiteren Verlauf zu prüfen. Dafür sind regelmäßige Begleituntersuchungen (auch risikoadaptierte Diagnostik) erforderlich. Damit handelt es sich bei dieser Leistung um eine besondere Versorgung im Sinne des § 140a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 230/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der EU hier nur die Kompetenz zukommt, den Mitgliedstaaten einen freiwilligen "Mechanismus" an die Hand zu geben. Freiwilligkeit bedeutet, dass der Mitgliedstaat in vollem Umfang selbst darüber entscheidet, ob er die bereits existierenden Instrumente, zum Beispiel den Abschluss von Staatsverträgen, als wirkungsvoll erachtet. Die Kommission dagegen darf die in einem Mitgliedstaat bestehenden Vorgehensweisen zur Überwindung rechtlicher Hindernisse nicht auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und so faktisch über die Einführung des Mechanismus entscheiden. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die im Verordnungsvorschlag gewählten Formulierungen in Bezug auf die Freiwilligkeit äußerst kritisch, da Artikel 4 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags den Umfang der Freiwilligkeit nicht in der notwendigen Tiefe abbildet und damit das Prinzip der Freiwilligkeit nicht gewährleistet ist; er hält hier eine ausdrückliche Klarstellung für notwendig.



Drucksache 218/18

... Wegen der "variablen Geometrie" im Bereich des Strafrechts (Dänemark beteiligt sich nicht an Rechtsvorschriften der Union nach Titel V, das Vereinigte Königreich und Irland haben ein Opt-in-Recht) gelten bei der Beweiserhebung in Strafverfahren im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander verschiedene Rechtsakte, unter anderem die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung und das Rechtshilfeübereinkommen von 2000. Diese vielschichtige rechtliche Regelung wird durch die Europäische Herausgabeanordnung ergänzt werden. Die hieraus resultierende Komplexität dürfte ein erhöhtes Risiko zur Folge haben, dass die Mitgliedstaaten, die sich an der Verordnung über die Europäische Herausgabeanordnung beteiligen, unkoordinierte nationale Lösungen entwickeln, die wiederum zu weiterer Fragmentierung und Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten führen würde. Deshalb sollten alle Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Diensteanbieter, die nicht in der Union niedergelassen sind, aber in der Union Dienste anbieten, einen Vertreter in der Union bestellen, an den direkte Ersuchen in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug sowie Ersuchen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden gerichtet werden können. Um der Gefahr vorzubeugen, dass die Wirksamkeit der nach Titel V Kapitel 4 AEUV angenommenen EU-Rechtsinstrumente für die Beweiserhebung in Strafsachen, an denen sich nur einige Mitgliedstaaten beteiligen, verringert wird, sollte ein Vertreter in einem der sich an diesen Rechtsinstrumenten beteiligenden Mitgliedstaaten bestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 352/18

... Bauarttechnisch bedingt ist die Reinigung und Desinfektion von Flugzeugen problematisch, so dass es im Wesentlichen darauf ankommt, die Behältnisse, in denen Tiere transportiert worden sind, zu reinigen und zu desinfizieren. Mit der Erweiterung des § 43 Absatz 1 um einen neuen Satz 3 (Buchstabe a) wird der zuständigen Behörde die Möglichkeit eingeräumt, zur Desinfektion solche Desinfektionsmittel einzusetzen, die neben der Wirksamkeit auch die entsprechende Materialverträglichkeit (nicht korrosiv) aufweisen. Die Erweiterung ist insoweit erforderlich, da sich die Bezugnahme auf die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 639/18

... (10) Es ist daher notwendig, die Rechte betroffener Personen gemäß Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 einzuschränken. Die uneingeschränkte Anwendung der Rechte und Pflichten der betroffenen Personen würde die Wirksamkeit der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr erheblich einschränken und könnte es den betroffenen Personen aufgrund des schieren Umfangs der von den Zahlungsdienstleistern übermittelten Informationen und der sich daraus ergebenden hohen Zahl von Anträgen der betroffenen Personen bei den Mitgliedstaaten oder bei der Kommission oder bei beiden erlauben, laufende Analysen und Ermittlungen zu behindern. Dadurch würden die Wirksamkeit des Systems und die Fähigkeit der Steuerbehörden beeinträchtigt, das Ziel dieser Verordnung zu verfolgen, da die gemäß dieser Verordnung durchgeführten Untersuchungen, Analysen, Ermittlungen und Verfahren gefährdet würden. Das Ziel der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs kann daher nicht durch andere, weniger restriktive, aber genauso wirksame Mittel erreicht werden. Außerdem wahren diese Beschränkungen den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten und sind notwendige und angemessene Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Artikel 24a

Artikel 24b

Artikel 24c

Artikel 24d

Artikel 24e

Artikel 24f

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 76/18

... Mit der Frage, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäften gilt, befassen sich die folgenden drei Richtlinien: die Richtlinie über Finanzsicherheiten4, die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen5 und die Liquidationsrichtlinie6. Diese Richtlinien enthalten Kollisionsnormen für die wichtigsten Aspekte von Wertpapiergeschäften. Ihre Formulierung hat jedoch zu einer unterschiedlichen Auslegung in den Mitgliedstaaten geführt. Der Mangel an Klarheit, der durch eine unterschiedliche Auslegung der bestehenden Vorschriften entstanden ist, könnte grenzüberschreitende Geschäfte aufgrund der verbleibenden Rechtsunsicherheit in Bezug auf das anzuwendende Recht verteuern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/18




1. Einleitung

2. WIE IST die RECHTSLAGE auf EU-EBENE?

3. MEHR KLARHEIT IM geltenden Unionsrecht

3.1 Gibt es einen Bedeutungsunterschied zwischen geführt werden und sich befinden?

3.2 Bestimmung des Orts, an dem sich das Konto oder Register befindet bzw. geführt wird

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 667/17

... Auf EU-Ebene tragen mehrere in den vergangenen Jahren gestartete Initiativen allmählich ihre Früchte. Der bestehende Rechtsrahmen hat dazu beigetragen, die Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern und die Märkte weiterer Mitgliedstaaten zu integrieren. Die Schaffung eines EU-Binnenmarktes für öffentliche Aufträge stellt im Vergleich mit anderen Weltregionen eine große Errungenschaft dar. Die Daten zeigen, dass der Gesamtwert der (direkt und indirekt) grenzüberschreitenden Auftragsvergabe in den letzten Jahren auf etwa 23 %11 des Wertes sämtlicher öffentlichen Aufträge in der EU gestiegen ist, das jedoch immer noch Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Wie in der Mitteilung "Bessere Governance für den Binnenmarkt"12 angekündigt, hat die Kommission den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Richtlinien in nationales Recht umfangreiche Hilfen bereitgestellt. Im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) müssen die Mitgliedstaaten die Vorbedingungen hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge erfüllen; dadurch soll sichergestellt werden, dass die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Effizienz und Wirksamkeit der von den Fonds mitfinanzierten Investitionen vorhanden sind. Die Reformprozesse in den Mitgliedstaaten sollten mit voller Unterstützung der Kommission fortgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 777/17

... Im April 2017 wurde eine REFIT-Evaluierung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen veröffentlicht.17 Sie ergab, dass alle Interessenträger die Richtlinie für relevant halten und dass sie in den Mitgliedstaaten und in den einzelnen Wirtschaftszweigen in mittlerem bis hohem Maße eingehalten wird. Die Richtlinie war sehr wirksam, was das Erreichen der gesetzten Ziele angeht. Die Wirksamkeit könnte noch verbessert werden, indem der Geltungsbereich so geändert wird, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - d.h. auch jene in neuen Beschäftigungsformen - erfasst werden; weitere Möglichkeiten sind die Verkürzung der Zweimonatsfrist für die Unterrichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Verbesserung der Durchsetzung durch die Überarbeitung der Rechtsbehelfe und der Sanktionen bei Nichteinhaltung. Was die Effizienz der Richtlinie anbelangt, so scheinen den Unternehmen durch die Umsetzung keine signifikant höheren Kosten entstanden zu sein. Im Hinblick auf die Kohärenz besteht noch Potenzial für eine weitere Angleichung an die Vorschriften für entsandte und Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Praktikanten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 669/1/17

... 3. Ungeachtet der Frage, wie die von der Kommission vorgestellten Komponenten (Helpdesks, Mitteilungsmechanismus sowie Mechanismus zum Informationsaustausch) in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu bewerten sind, ist der Bundesrat der Auffassung, dass vieles dafür spricht, dass die wirkungsvolle praktische Umsetzung des anzuwendenden EU-Rechtsrahmens weniger eine Frage der fehlenden Unterstützungs- bzw. Beratungsangebote ist, als vielmehr eine Frage der kurzen Zeitspanne seit Umsetzung der Reform von 2014.



Drucksache 45/17

... Der Vorschlag steht im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 4 EUV. Die gewählte Maßnahmenoption soll für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der Ziele des Allgemeininteresses und der Qualität von Dienstleistungen einerseits und der Verbesserung des Zugangs zu reglementierten Berufen und ihrer Ausübung für Berufsangehörige sowie der Sicherstellung einer größeren Auswahl für die Verbraucher andererseits sorgen. Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil die Lösungen Kostenwirksamkeit implizieren und den Gesamtaufwand der öffentlichen Behörden senken, da er klare Kriterien zur Durchführung der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen schafft; zudem sollte er den Durchführungsaufwand vermeiden, der künftig durch unnötige Maßnahmen entstehen könnte. Der mit der Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung verbundene Verwaltungsaufwand wurde bereits im Zuge der Überarbeitung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 666/17

... Er wird die Berufsausbildungsreformen in den Mitgliedstaaten unterstützen, um die Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung zu untermauern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Anwendungsbereich des Vorschlags

- Politischer Kontext

- Berufsausbildung auf der politischen Agenda

- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Eignungsprüfungen und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

- Befolgung

- Verwaltung

- Umsetzung

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen

Kriterien für Rahmenbedingungen

Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Vorschlag

Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen

Schriftlicher Vertrag

4 Lernergebnisse

Pädagogische Unterstützung

Arbeitsplatz -Komponente

Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung

4 Sozialschutz

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Kriterien für Rahmenbedingungen

4 Regulierungsrahmen

Einbeziehung der Sozialpartner

Unterstützung für Unternehmen

Flexible Lernpfade und Mobilität

Berufsberatung und Sensibilisierung

4 Transparenz

Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung

Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene

Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:

4 Unterstützungsdienste

4 Sensibilisierung

4 Finanzierung

Follow -up


 
 
 


Drucksache 428/1/17

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung aufgeführten Maßnahmen allesamt den Kern mitgliedstaatlicher Zuständigkeiten, so zum Beispiel Bildungsausgaben, Lehrerbildung, Schul-Governance und Qualitätssicherung, berühren, und fordert die Einhaltung der Kompetenzgrenzen der EU im Bildungsbereich. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf den Bericht über "die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben für die schulische Bildung", der auf laufenden Arbeiten mit der OECD aufbauen soll und "zur Entwicklung politischer Leitlinien für Investitionen in die schulische Bildung im Rahmen einer Partnerschaft mit interessierten Mitgliedstaaten und Interessenträgern führen [könnte]".



Drucksache 757/17

... Dies hat zur Folge, dass das Katastrophenschutzverfahren der Union häufig nicht die erwarteten Ergebnisse erbringt. So wurde 2017 nur bei 10 von 17 Anträgen im Zusammenhang mit Waldbränden auch tatsächlich Unterstützung geleistet. Gelegentlich erfolgte die Reaktion nicht schnell genug. Sie wurde außerdem dadurch beeinträchtigt, dass in einigen betroffenen Mitgliedstaaten Löschflugzeuge und die Gesamtflotte nur begrenzt zur Verfügung standen, entweder zahlenmäßig oder im Hinblick auf den Einsatzzeitraum. Die begrenzte Anzahl von Löschflugzeugen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass dieser Flugzeugtyp aufgrund seiner Besonderheiten und seiner hohen Herstellungskosten auf dem Markt nicht ohne Weiteres verfügbar ist. Diese Umstände hatten erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der für eine koordinierte europäische Reaktion bereitgehaltenen Kapazitäten und belegten, dass auf EU-Ebene nicht genügend Mittel vorhanden sind. Sie haben außerdem gezeigt, dass derzeit die Anreize zu gering sind, um eine starke europäische Katastrophenschutzkapazität aufzubauen und sie für die Katastrophenbewältigung in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Insgesamt haben die zahlreichen Katastrophen dieses Jahr deutlich gemacht, dass die Grenzen der derzeitigen Struktur und Funktionsweise des Katastrophenschutzverfahrens der Union erreicht sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17




1. Einleitung

2. BISHERIGES Vorgehen der EU

3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU

3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU

3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz

3.3 Vereinfachung

WICHTIGSTE Massnahmen

4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT

WICHTIGSTE Massnahmen:

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 6/17

... Eine Gesetzgebungsinitiative könnte mehrere Optionen umfassen. Sie könnte darauf abzielen, das Notifizierungsverfahren wirksamer zu gestalten und inhaltlich und qualitativ zu verbessern, indem die Notifizierung von Entwürfen von Rechtsvorschriften verpflichtend eingeführt und dadurch das System transparent wird, indem Verfahrensschritte und damit verbundene Aufgaben abgeklärt werden und die Qualität der im Rahmen der Notifizierung vorgelegten Informationen verbessert wird (Option 3). Im Interesse von Wirksamkeit und Relevanz könnte die Notifizierungspflicht auf wichtige regulatorische Anforderungen ausgeweitet werden, die unter die Dienstleistungsrichtlinie, nicht aber unter die bestehende Notifizierungspflicht fallen (Option 4). Zusätzlich könnten darin Instrumente für eine bessere Einhaltung der Notifizierungspflicht seitens der Mitgliedstaaten vorgesehen werden; diesbezüglich gibt es zwei Unteroptionen (Optionen 5a und 5b).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Notifizierungspflicht

Artikel 4

Artikel 5
Konsultation

Artikel 6
Vorwarnung

Artikel 7
Beschluss

Artikel 8
Information der Öffentlichkeit

Artikel 9
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 10
Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen

Artikel 11
Bericht und Überprüfung

Artikel 12
Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Artikel 14
Umsetzung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 65/1/17

... a) In einem Rechtsstaat kommt der Rechtsdurchsetzung eine besondere Bedeutung zu. Dabei dienen die zivilprozessuale und die öffentlich-rechtliche Vollstreckung gleichermaßen dem Ziel, rechtlichen Regelungen praktische Wirksamkeit zu verleihen. Sie sind deshalb grundsätzlich gleichrangig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 5a Absatz 1 Nummer 3, § 5b Absatz 1 Nummer 2 VwVG , Artikel 4 Absatz 4d - neu - StVG

Artikel 4a
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 § 90 Absatz 7 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 3 § 93 Absatz 8 Satz 2 AO

5. Zu Artikel 4 § 74a Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, Satz 4 SGB X

'Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X , Buchstabe c - neu - § 74a Absatz 2 Satz 1 SGB X

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 1 Satz 1 SGB X


 
 
 


Drucksache 749/17 (Beschluss)

... 8. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass die Ziele und Aufgaben der regional ansetzenden EU-Kohäsionspolitik weit über die Unterstützung gesamtstaatlicher Strukturreformen im Kontext der Stärkung der WWU hinausgehen. Nur gemeinsam mit auf die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ausgerichteten Fördermaßnahmen können Strukturreformen ihre volle Wirkung entfalten und neue Disparitäten vermieden werden. Die Kohä-sionspolitik ist das wirkungsvollste Instrument der EU, um Investitionen zur Umsetzung europäischer Politiken auf regionaler und lokaler Ebene zu generieren und dabei die spezifischen Bedarfe differenziert zu berücksichtigen. Dies erleichtert die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger vor Ort mit den europäischen Politiken und verstärkt deren Wirksamkeit (vergleiche BR-Drucksache 521/16(B) und 543/17(B)).



Drucksache 678/17

... Ziel des Vorschlags ist es, durch klare Rahmenbedingungen - ergänzt durch die Zusammenarbeit zwischen und mit den Mitgliedstaaten - sowie durch Selbstregulierung mehr Rechtssicherheit und Vertrauen herzustellen und gleichzeitig dank der Flexibilität des auf den zentralen Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten beruhenden Kooperationsrahmens auch auf lange Sicht die Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der Vorschriften zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Freier Datenverkehr in der Union

Artikel 5
Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden

Artikel 6
Übertragung von Daten

Artikel 7
Zentrale Anlaufstellen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 661/1/17

... 3. Der in den Vorschlägen der Kommission enthaltene Ansatz einer stärker risikoorientierten Vorgehensweise wird begrüßt. Das dazu vorgesehene Instrument des zertifizierten Steuerpflichtigen stellt einen neuen interessanten Ansatz dar, dem in seiner jetzigen Ausgestaltung jedoch nicht bedenkenlos zugestimmt werden kann. So ist insbesondere seine tatsächliche Wirksamkeit noch näher zu untersuchen. Zudem werden mit der Zertifizierung neue Aufgaben für die Steuerverwaltungen der Länder und ein Mehraufwand für die Wirtschaftsbeteiligten begründet.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.