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0301/05
0393/05
0390/05
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0774/03
0774/03B
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0312/03B
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Drucksache 138/17

... d) ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 55/17

... (3c) Verpflichtet sich ein Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen außerhalb seiner Tätigkeit in der Vertreterversammlung durch einen Dienstvertrag, durch den ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, oder durch einen Werkvertrag gegenüber den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen zu einer Tätigkeit höherer Art, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Zustimmung der Vertreterversammlung ab. Gewähren die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen aufgrund des Dienstvertrages oder des Werkvertrages dem Mitglied der Vertreterversammlung eine Vergütung, ohne dass die Vertreterversammlung diesem Vertrag zugestimmt hat, so hat das Mitglied der Vertreterversammlung die Vergütung zurückzugewähren, es sei denn, dass die Vertreterversammlung den Vertrag nachträglich genehmigt. Ein Anspruch des Mitglieds der Vertreterversammlung gegen die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen auf Herausgabe der durch die geleistete Tätigkeit erlangten Bereicherung bleibt unberührt. Der Anspruch kann jedoch nicht gegen den Rückgewähranspruch aufgerechnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 55/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 77b
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78a
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78b
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78c
Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit

§ 80
Wahl und Abberufung.

§ 91a
Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen

§ 217g
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217h
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217i
Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten

§ 217j
Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit

§ 219
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Artikel 2
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 428/17

... - einen gemeinsamen Bericht über die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben für die schulische Bildung vorschlagen, wobei die einschlägigen Ausschüsse des Rates und Kommissionsdienststellen einbezogen werden. Diese Maßnahme wird auf laufenden Arbeiten mit der OECD aufbauen und könnte zur Entwicklung politischer Leitlinien für Investitionen in die schulische Bildung im Rahmen einer Partnerschaft mit interessierten EU-Mitgliedstaaten und Interessenträgern führen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen

2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen

2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit

2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität

3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten

3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit

3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg

3.3. Unterstützung der Schulleitung

4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden

4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren

4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung

5. Fazit - Ausblick


 
 
 


Drucksache 396/1/17

... 10. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz mit Blick auf ihre Wirksamkeit und den erforderlichen Aufwand bis spätestens 31. Dezember 2019 evaluiert werden und die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dazu berichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/1/17




1. Hauptempfehlung zu Ziffern 2 und 3

Zu Artikel 1 Nummer 7

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 78d WHG


 
 
 


Drucksache 184/17

... wirksame Managementmaßnahmen vorzusehen, wobei u.a. eine Priorisierung auf der Grundlage der Risikobewertung sowie ihrer Kostenwirksamkeit vorzunehmen ist. Um eine vorsätzliche Einbringung in die Union zu verhindern, sind nach Artikel 15 der Verordnung funktionsfähige Strukturen für die Durchführung amtlicher Kontrollen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Waren bestimmter Warenkategorien einzurichten. Zudem sind Bestimmungen über Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festzulegen (Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 717/1/17

... 5. Die von der Kommission vorgeschlagenen Referenzwerte für 2021 berücksichtigen die Umstellung der Testverfahren von NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zu WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Vehicles Test Proce-dure). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Umstellung von NEFZ auf WLTP nicht zu einer verminderten Wirksamkeit der CO



Drucksache 688/17

... Der ESRB hat eine breit gefächerte Mitgliedschaft, zu der unter anderen die nationalen Zentralbanken, die Aufsichtsbehörden und die Europäischen Institutionen gehören. Er verfügt über besondere Instrumente wie Empfehlungen und Warnungen, um die Finanzaufsicht auf Makroebene in der EU zu gestalten. Besonders wichtig ist der systemweite Auftrag des ESRB für die Überwachung und Bewertung sektor- und grenzübergreifender Risiken und Spillover-Effekte, wobei der ESRB in seiner koordinierenden Funktion das Ansteckungsrisiko begrenzt. Durch die Erleichterung der Anerkennung nationaler makroprudenzieller Maßnahmen sorgt der ESRB zudem dafür, dass grenzübergreifende Leaks und Aufsichtsarbitrage minimiert werden. Dementsprechend hat der ESRB einen unmittelbaren Einfluss auf die Wirksamkeit der makroprudenziellen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und damit wiederum auf den Grad der Finanzstabilität in der EU. Vor diesem Hintergrund dürfte die Verbesserung der Funktionsweise des ESRB zu einer wirksameren Finanzaufsicht auf Makroebene führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen n. a. - über Konsultation der Interessenträger und öffentliche Anhörung siehe oben

- Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

5 Vorsitz

Sekretariat des ESRB

Zusammensetzung des ESRB

Adressaten der Warnungen und Empfehlungen des ESRB

Bessere Rechtsetzung

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a Folgender Absatz 2a wird eingefügt:

b Folgender Absatz 3a wird eingefügt:

2 Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

b Absatz 8 erhält folgende Fassung:

3 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

c Absatz 3 erhält folgende Fassung:

4 Artikel 9 Absatz 5 wird gestrichen.

5 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 12 wird wie folgt geändert:

7 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b folgender Absatz 4a wird eingefügt:

8 Artikel 16 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 289/17

... "Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/17




§ 4
Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

§ 5
Verbot der Nachtarbeit

§ 25
Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots

§ 27
Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen.

§ 28
Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

§ 29
Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht.

,Artikel 7 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Mutterschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/1/17

... 20. Angesichts der großen Herausforderungen, denen sich die EU stellen muss, wie Brexit, Finanzkrise, Jugendarbeitslosigkeit, Flüchtlingskrise und fairer internationaler Handel, empfiehlt der Bundesrat, die GAP hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Mehrwerts für die EU insgesamt neu zu bewerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 374/17 (Beschluss)

... "Die erstmalige Herausgabe des Standards, sowie Änderungen des Standards, werden zusammen mit dem Datum der Wirksamkeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Für die Datenübermittlungen ist das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport in der im Bundesanzeiger jeweils bekannt gemachten geltenden Fassung zu nutzen. § 3 des Gesetzes über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des

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Drucksache 374/17 (Beschluss)




1. Zu § 2 Absatz 2 ProstAV

2. Zu § 3 Absatz 3 ProstAV

3. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 und Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu - ProstAV

4. Zu § 6 Absatz 5 ProstAV


 
 
 


Drucksache 181/1/17

... Nur eine Maßnahme, die gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge ausgerichtet ist, erscheint geeignet, die wirtschaftliche Attraktivität der unerwünschten Telefonwerbung effektiv zu bekämpfen. Die Länder haben dies bereits vor knapp einem Jahrzehnt erkannt und haben seither immer wieder Versuche zur Einführung einer Regelung unternommen, nach der die Wirksamkeit von Vertragsschlüssen, die auf Grund von ungebetenen Werbeanrufen zustande kommen, an eine ausdrückliche und formgerechte Bestätigung des Verbrauchers geknüpft werden sollte (sogenannte Bestätigungslösung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 661/17 (Beschluss)

... 3. Der in den Vorschlägen der Kommission enthaltene Ansatz einer stärker risikoorientierten Vorgehensweise wird begrüßt. Das dazu vorgesehene Instrument des zertifizierten Steuerpflichtigen stellt einen neuen interessanten Ansatz dar, dem in seiner jetzigen Ausgestaltung jedoch nicht bedenkenlos zugestimmt werden kann. So ist insbesondere seine tatsächliche Wirksamkeit noch näher zu untersuchen. Zudem werden mit der Zertifizierung neue Aufgaben für die Steuerverwaltungen der Länder und ein Mehraufwand für die Wirtschaftsbeteiligten begründet.



Drucksache 731/17

... Bei der Umsetzung der "Ökologisierung"6 herrscht teilweise die Meinung, dass sie weniger ehrgeizig ist als geplant; zudem wird die Ökologisierung in der öffentlichen Konsultation als der aufwendigste und komplexeste Bestandteil der GAP genannt, worunter die Wirksamkeit der Maßnahmen leidet. Die Eindämmung des Klimawandels ist in der Zwischenzeit noch dringlicher geworden, wobei künftig erhebliche Kosten auf die Landwirte zukommen.7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 119/17

... Im Oktober 2016 einigte sich die ICAO bei ihrer 39. Versammlung auf eine Entschließung über einen globalen marktbasierten Mechanismus (GMBM), der ab 2021 durch ein Ausgleichssystem (auch "Offsetting-System") der Zunahme der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr weltweit entgegenwirken und es so ermöglichen soll, das angestrebte Ziel der Stabilisierung der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr auf dem Niveau von 2020 zu erreichen. In der ersten Phase des GMBM (2021-2026) ist die Teilnahme daran ausdrücklich freiwillig. Alle Länder mit bedeutendem Luftverkehrssektor sollten vom Beginn der zweiten Phase im Jahr 2027 an den GMBM anwenden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten gaben ihre Absicht bekannt, den GMBM in der freiwilligen Phase anzuwenden. Während über das angestrebte Ziel und den grundlegenden Zweck des GMBM als Ausgleich Einvernehmen besteht, muss die ICAO eine Reihe wichtiger Bestandteile des GMBM, die für die Wirksamkeit und die Umweltintegrität beim Klimaschutz wesentlich sind, noch erarbeiten und beschließen, bevor der GMBM im Jahr 2021 zur Anwendung kommen kann. Jede Verzögerung bei der Einigung auf diese Bestandteile droht, den Einsatz des GMBM zu gefährden. Dadurch würde auch die Umsetzung in das nationale Recht der Staaten verzögert, was von erheblicher Bedeutung wäre, da der konkrete Einsatz des GMBM auf nationalen und regionalen Maßnahmen beruht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 717/17

... -Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 umfasst daher ehrgeizige und zugleich realistische Ziele für die Verringerung der Emissionen für 2025 und 2030. Ferner sieht er ein auf einem Richtwert für den Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge beruhendes Anrechnungssystem vor, anstatt eine bestimmte Technologie mit festen Quoten vorzuschreiben. Den Investoren in alternative Antriebsstränge und Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe wird damit ein deutliches und starkes Signal gegeben in der Absicht, den Vorreitern einen starken Anreiz für weitere Investitionen in kohlenstoffarme Technologien zu bieten. Eine Halbzeitbewertung der Rechtsvorschriften wird es der Kommission ermöglichen, deren Wirksamkeit zu bewerten und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung

3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen

4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 573/17

... Um die Wirksamkeit regionalpolitischer Investitionen sicherzustellen, müssen die Strategien der intelligenten Spezialisierung definiert sein, bevor eine finanzielle Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Forschung und Innovation im Zeitraum 2014-2020 gewährt wird ("Ex-ante-Konditionalität").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/17




Mitteilung

1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU

2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze

3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums

3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen

3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen

3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen

3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 709/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zur "Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen". Er begrüßt ferner, dass sich die Mitteilung mit möglichen Handlungsansätzen zur Verringerung von Hemmnissen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Grenzregionen befasst. Mögliche Maßnahmen zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in den Grenzregionen sollten daher zeitnah auf ihre Wirksamkeit überprüft und im Falle eines positiven Ergebnisses zügig umgesetzt werden.



Drucksache 179/17 (Beschluss)

... Die Bundesregierung sollte dem Bundestag und dem Bundesrat erstmalig bis zum 1. Juli 2020 für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 über die Wirksamkeit dieser Regelungen und ihrer Bedeutung für die Abschiebungspraxis berichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 48 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9

3. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 78a Absatz 5 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 95 Absatz 3 AufenthG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 3 AsylG

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 59b Absatz 1 Nummer 4 - neu - AsylG

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 78 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 bis 7 AsylG

8. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 78 Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 AsylG

9. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - Inhaltsübersicht Angabe zu § 80 AsylG , Nummer 6 - neu - § 80 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 - neu -, Absatz 3 - neu - AsylG

10. Zu Artikel 2a - neu - § 10 Absatz 4 AZRG

'Artikel 2a Änderung des AZR-Gesetzes

11. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 AZRG

'Artikel 2a Änderung des AZR-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 187/1/17

... 16. Der Bundesrat begrüßt die Einführung von Zertifizierungskriterien für Vergleichsinstrumente und unterstützt die hierzu in Anhang I festgelegten Anforderungskriterien. Die Wirksamkeit einer Zertifizierung hängt maßgeblich davon ab, dass Nutzer von Vergleichsinstrumenten zwischen zertifizierten und nicht zertifizierten Vergleichsinstrumenten unterscheiden können. Der Bundesrat bittet, eine Verpflichtung zur Kennzeichnung der Vergleichsinstrumente hinsichtlich ihrer Zertifizierung aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/1/17




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 666/1/17

... "Unter Berücksichtigung der Vielfalt nationaler Strukturen und Systeme bietet der Rahmen eine Reihe von Kriterien, um für die Qualität und Wirksamkeit der Berufsausbildung zu sorgen, wobei jeder Mitgliedstaat gemäß der Spezifizität und der besonderen Anforderungen der nationalen Berufsausbildungsprogramme unterschiedlichen Gesichtspunkten dieser Kriterien den Vorrang geben kann. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den nationalen Systemen und der zahlreichen unterschiedlichen Lösungsansätze auf nationaler Ebene ist diese Flexibilität unerlässlich" (BR-Drucksache 666/17, Seite 9).



Drucksache 275/1/17

... Die in § 1303 Satz 2 BGB-E vorgesehene Unwirksamkeit von Ehen, bei denen ein Ehepartner im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, stößt jedoch auf Bedenken, da sie diesem Ziel nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Zum einen dürften sich die Rechtsfolgen einer Unwirksamkeit jedenfalls in der Regel für den minderjährigen Ehepartner oder die minderjährige Ehepartnerin als nachteilig erweisen, da die Verweisung des § 1318 Absatz 2 BGB auf das Recht der Scheidungsfolgen in diesen Fällen nicht greift. Unterhalts- oder erbrechtliche Nachteile für die betroffenen Ehegatten und für eventuell aus der Verbindung bereits hervorgegangene Kinder drohen den Vorteil größerer Rechtsklarheit durch die Schaffung einer starren Altersgrenze zu überwiegen. Zum anderen lässt die dem Entwurf zugrunde liegende Unwirksamkeitsregelung keinerlei Ausnahmen, auch nicht in besonderen Härtefällen, zu, selbst wenn der minderjährige Ehegatte unmittelbar vor Erreichen der Volljährigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründet und die nach Artikel 13 Absatz 3 Nummer 1 EGBGB-E unwirksame Ehe über viele Jahre tatsächlich gelebt wird, der minderjährige Ehegatte krank oder gar suizidgefährdet ist. Eine Unwirksamkeit entsprechender Ehen gilt kraft Gesetzes ex tunc und stellt die betroffenen Ehegatten zudem vor vollendete Tatsachen. Sie eröffnet für die volljährige Partnerin oder den volljährigen Partner in Deutschland die Möglichkeit, sich sämtlicher familiärer Pflichten zu entledigen und sogar eine neue Ehe zu schließen, obwohl die in Deutschland als unwirksam behandelte Ehe im Ausland nach wie vor Bestand hat. Auch ein Abrutschen in nichtförmliche, ritualisierte Pseudoehen könnte die Folge sein.



Drucksache 120/17

... Die Kommission wird die laufenden Bemühungen zur Verbesserung der Umsetzung durch gezielte Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene und zur Kofinanzierung von Umweltinvestitionen unter Verwendung von EU-Fördermitteln fortsetzen. Im Jahr 2017 wird die Kommission Leitlinien zur Förderung, Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung des Umweltrechts vorlegen. Um die Einleitung gerichtlicher Schritte durch Bürger und im Umweltbereich tätigen NRO zu erleichtern, wird eine erläuternde Mitteilung über den Zugang zu den nationalen Gerichten in Umweltangelegenheiten vorgelegt, die die Wirksamkeit von Rechtsmitteln bei Nichtumsetzung der Vorschriften verbessern soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 650/17

... Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurden alle gangbaren Politikoptionen geprüft, um die voraussichtliche Wirksamkeit der jeweiligen politischen Maßnahmen zu beurteilen. Eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Optionen findet sich in der Folgenabschätzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/17




Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Verfahrenstechnische Aspekte

Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}

3 ANLAGE

Zum Ablauf der Verhandlungen:

Zum Inhalt der Verhandlungen:


 
 
 


Drucksache 633/17 (Beschluss)

... 2. Vor dem Hintergrund der bislang geringen Anzahl erfolgreicher Initiativen und der restriktiven Handhabung der Registrierung von Initiativen durch die Kommission erachtet der Bundesrat eine Überarbeitung der geltenden Verfahrensbestimmungen für die Bürgerinitiative als notwendig. Eine Reform der Europäischen Bürgerinitiative muss das Ziel haben, die Verfahren einfacher und unbürokratischer zu gestalten und die Initiative insgesamt in ihrer Attraktivität und Wirksamkeit zu stärken.



Drucksache 153/2/17

... Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Um den mit diesem Gesetz verfolgten Zielen schnellstmöglich Wirksamkeit zu verleihen, wird dessen Inkrafttreten auf den Tag nach der Verkündung festgelegt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/2/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 681/17

... Das EU-Justizbarometer ist ein Informationsinstrument, das dazu beiträgt, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, indem es die Mitgliedstaaten bei Bedarf dabei unterstützt, die Wirksamkeit ihres Justizsystems zu verbessern. Gegenwärtig führt eine Reihe von Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Anpassung oder Reform ihres Justizsystems durch, und das EU-Justizbarometer hilft ihnen dabei, voneinander zu lernen.



Drucksache 3/17 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass das Governance-System hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes und der inhaltlichen Anforderungen am Übereinkommen von Paris ausgerichtet ist, um die Gleichförmigkeit und Wirksamkeit der parallelen Prozesse zu gewährleisten. Er sieht allerdings die von der Kommission geplanten Fristen für die erste Erstellung der Entwürfe zum 1. Januar 2018 und deren Fertigstellung bis 1. Januar 2019 als ambitioniert an. Er ersucht daher die Bundesregierung, die Kommission um eine Prüfung der von ihr vorgesehenen Ersterstellungsfristen und von Vereinfachungsmöglichkeiten zu bitten, um sicherzustellen, dass von Anfang an alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sich an diesem neuen Governance-Prozess angemessen zu beteiligen.



Drucksache 352/17

... In vielen Fällen liegt das Problem weniger in der Anerkennung von Rechten als in ihrer tatsächlichen Anwendung. Mitunter kommen die Bürgerinnen und Bürger nicht in den vollen Genuss ihrer Rechte, weil sie diese nicht kennen oder weil bereits bestehende Rechtsvorschriften nicht umgesetzt oder durchgesetzt werden. Daher liegt ein großer Schwerpunkt der Strategie für Folgemaßnahmen auf der verstärkten Durchsetzung bestehender Rechte. Ein Beispiel für derartige Maßnahmen ist die kürzlich vorgenommene Bewertung des Besitzstandes auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz: Im Rahmen einer breit angelegten Konsultation wurden die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz bestehender Rechtsvorschriften bewertet und eine Strategie für einen wirksameren Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von Arbeitnehmern entworfen, die den Verwaltungsaufwand und die besonderen Bedürfnisse von KMU berücksichtigt.16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/17




Mitteilung

1. Einführung

2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte

Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte

3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule

4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte

Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig

Bessere Durchsetzung des EU-Rechts

Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU

Schlussfolgerungen

EU -Finanzhilfen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 387/17

... Es muss für zügige, transparente und inklusive Beschlussfassungsverfahren gesorgt werden, um die Wirksamkeit gemeinsamer, internationaler Maßnahmen zu gewährleisten. Die EU muss in der Lage sein, umfassende Übereinkommen zur Bewältigung einer ganzen Reihe globaler Fragen nicht nur auszuhandeln, sondern auch ihre Ratifizierung und Umsetzung sicherzustellen. Es stellt sich die Frage, ob das institutionelle Gefüge der EU dieser Herausforderung gewachsen ist. Dieser Frage wird weiter nachzugehen sein, wenn das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Zuständigkeit für Handelsabkommen18 vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 725/17

... Seit der Annahme der Richtlinie im Jahr 1992 haben sich jedoch einige dieser Gegebenheiten, z.B. die Verwendung von Beförderungsdokumenten in Papierform und Stempeln als Nachweis der Zulässigkeit im kombinierten Verkehr, und der Güterverkehrsmarkt stark gewandelt. Zwar ist die Richtlinie für die Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik zur Verringerung der negativen externen Effekte nach wie vor relevant, jedoch könnte ihre Wirksamkeit durch eine gründliche Überarbeitung weiter verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 541/17

... - Art und Umfang der Nachrüstungen sowie deren Wirksamkeit hinsichtlich der Emissionsreduktion,



Drucksache 375/17

... Durch die Prostitutions-Statistikverordnung wird die Durchführung einer Bundesstatistik zur Erhebung von Daten über die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes geregelt. Dies ist notwendig, um bundesweit erstmals statistische Merkmale in diesem Bereich zu erheben. Die Messbarkeit des Umsetzungserfolges des Prostituiertenschutzgesetzes ist von der Qualität der erhobenen statistischen Daten abhängig. Nur auf der Grundlage aussagekräftiger und fundierter Daten kann erstmals eine Bestandsaufnahme erfolgen und daran anknüpfend die weitere Entwicklung verfolgt werden. Durch die erhobenen Daten werden Fakten und Zahlen für die weitere Diskussion, die Überprüfung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen und für die Planung notwendiger Unterstützungsangebote ermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Umfang der Erhebungen

§ 2
Erhebungsmerkmale für die Statistik über die Prostitutionstätigkeit

§ 3
Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe

§ 4
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge

§ 5
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen

§ 6
Hilfsmerkmale

§ 7
Periodizität, Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum

§ 8
Auskunftspflicht

§ 9
Übermittlung, Löschung

§ 10
Regelung für das Jahr 2017

§ 11
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Vorgabe 1: Versendung der Daten an die statistischen Landesämter

Vorgabe 2: Aufbereitung und Versendung der Daten durch die statistischen Landesämter

Vorgabe 3: Erstellen der Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt

Vorgabe 4: Stichtagserhebungen im Berichtsjahr 2017

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4154, BMFSFJ: Entwurf einer Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz - ProstStatV

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen Bund

Länder und Kommunen

II.2. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 347/1/17

... Der Gesetzentwurf lässt offen, welche Rechtsfolge bei einem Verstoß gegen das Koppelungsverbot eintritt. Denkbar erscheint, die Regelung in § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB anzusehen mit der Folge, dass Vermieter und Mieter ihre Leistungen bzw. Wertersatz nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts herausverlangen könnten. Dabei ist jedoch weder eindeutig, ob der Anspruch des Vermieters auf Wertersatz für den gelieferten Strom nach § 817 BGB ausgeschlossen sein soll, noch wie dieser im Falle des Wertersatzes nach § 818 Absatz 2 BGB zu bemessen wäre. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit mindert die Wirksamkeit des Koppelungsverbots.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b § 79 Absatz 8 EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEG 2017 *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 8

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG

18. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 42a Absatz 3 EnWG

20. Zu Artikel 3a - neu - § 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 2 KStG Artikel 3b - neu - § 9 Nummer 1 Satz 5 - neu - GewStG

'Artikel 3a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 279/17 (Beschluss)

... 3. Das Justizbarometer leidet weiterhin unter dem Mangel an belastbarem Datenmaterial. So wurde beispielsweise im Justizbarometer 2017 erstmals eine Statistik zur Verfahrensdauer bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf bestimmten Rechtsgebieten aufgenommen. Der Bundesrat pflichtet der Kommission zwar insoweit bei, als Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für die wirksame Rechtsverwirklichung von großer Bedeutung sein können. Das Schaubild 18 eignet sich jedoch nicht für einen Vergleich. Wie auch bei der Dauer von Hauptsacheverfahren in den Rechtsgebieten Wettbewerb (Schaubild 13), Elektronische Kommunikation (Schaubild 14), Unionsmarke (Schaubild 15) und Verbraucherschutz (Schaubild 16) basiert der Vergleich bei zahlreichen Ländern auf einer äußerst geringen Verfahrensanzahl. Dies führt dazu, dass sich einzelne Verfahren in ganz erheblichem Maße auf die Gesamtstatistik auswirken können. Die mit der Staffelung nach Verfahrensdauer erzeugte Rangfolge muss deshalb mit großen Vorbehalten betrachtet werden. Auch die Bewertbarkeit und Validität der Daten, die Eingang in das Schaubild 51, welches die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz wiedergibt, gefunden haben, erscheint fraglich. Um das Zustandekommen der zugrunde gelegten Werte transparent zu machen, wären Angaben zu der Anzahl der befragten Unternehmen und Personen ("breite Öffentlichkeit") und - mit Blick auf insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit - auch Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen ebenso wünschenswert wie Mitteilungen dazu, wie häufig diese im Erhebungszeitraum an gerichtlichen Auseinandersetzungen beteiligt waren. Die in diesem Zusammenhang im Justizbarometer 2017 enthaltenen Quellenangaben (Fußnote 82 des Justizbarometers 2017) sind insoweit nicht aufschlussreich. Die Wirksamkeit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit lässt sich vornehmlich in ihrer Wahrnehmung durch die geschützte Richterschaft selbst bestimmen. Bereits in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2015 hat der Bundesrat darauf verwiesen, dass eine Ausweitung des Justizbarometers auf weitere Felder wenig zielführend ist, wenn die Datengrundlagen unzureichend sind. Er wiederholt seine Anregung, weniger Bereiche, diese dafür jedoch mit tragfähigerem Datenmaterial, darzustellen.



Drucksache 315/16

... Die Wirksamkeit der Erfassung von Daten über Kompetenzen unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen EU-Staaten ist es dank Partnerschaften zwischen Sozialpartnern, Regierungen und Bildungseinrichtungen bereits möglich, den Kompetenzbedarf wirksam zu ermitteln und die Lehrpläne entsprechend anzupassen. In anderen Mitgliedstaaten sind solche Partnerschaften noch nicht üblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 645/16

... Nach Artikel 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 2016/1613 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission bis spätestens 15. Oktober 2017 die Gesamtbeträge der gewährten Beihilfen je Maßnahme, Zahl und Art der Begünstigten sowie die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme mit. Diese Mitteilung soll durch die BLE als der durchführenden Behörde vorgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Höhe der Beihilfe

§ 4
Gewährung der Beihilfe

§ 5
Antrag

§ 6
Nachweis über die Nichtsteigerung

§ 7
Übermittlung von Betriebsdaten

§ 8
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Mitteilungen

§ 10
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 82/16

... Diese Berichte kommen hinsichtlich der Wirksamkeit des ZSA-Beschlusses zu dem Schluss, dass seine derzeitigen Bestimmungen (insbesondere die dort vorgesehene Form der nachträglichen Vereinbarkeitsprüfung) nicht dazu geführt haben, dass zwischenstaatliche Energieabkommen, die sich als nicht mit dem EU-Recht vereinbar herausstellten, nachträglich geändert wurden, damit sie mit dem EU-Recht in Einklang stehen, und die Verhandlungen mit den Drittländern nicht direkt beeinflusst haben. Bislang wurde noch kein einziger Entwurf eines zwischenstaatlichen Abkommens der Kommission freiwillig für eine Exante-Prüfung übermittelt. Daher wird der ZSA-Beschluss in seiner jetzigen Form nicht als wirksam angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost -Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Notifizierungspflichten in Bezug auf zwischenstaatliche Abkommen

Artikel 4
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 5
Prüfung durch die Kommission

Artikel 6
Notifizierungspflichten und Prüfung durch die Kommission in Bezug auf bestehende zwischenstaatliche Abkommen

Artikel 7
Notifizierungspflichten und Prüfung durch die Kommission in Bezug auf nicht verbindliche Instrumente

Artikel 8
Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 9
Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 10
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 812/16

... Die Absätze 2 und 3 nehmen die formalen Anforderungen an einen Sekundierungsvertrag aus dem SekG alter Fassung für Arbeitsverträge und den Sekundierungsvertrag auf. Die Absätze sind keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den jeweiligen Vertrag, sondern stellen als Soll-Vorschriften klar, dass der Vertrag in Abgrenzung zu anderen Vertragstypen, zur Verwaltungsvereinheitlichung und aus Gründen der Transparenz entsprechend bezeichnet sein soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verträge zur Sekundierung

§ 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

§ 5
Altersvorsorge

§ 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 8
Reisekosten

§ 9
Zusätzliche vertragliche Leistungen

§ 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

§ 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu § 11

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 285/16

... Bei den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt es sich um eine neue Zielgruppe der Integrationskurse, zu der bislang kaum Erfahrungswerte vorliegen und auch in der Forschung erhebliche Wissenslücken bestehen, die es zu schließen gilt. Die Durchführung von Evaluationsstudien durch das Forschungszentrum ermöglicht es, die Wirksamkeit und Passgenauigkeit von Integrationskursen für einzelne Zuwanderergruppen - auch der Asylbewerberinnen und Asylbewerber - zu erkennen und daraufhin anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 5
Weitere Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung

5. Erfüllungsaufwand Beschäftigungsverordnung Für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

6. Weitere Kosten

7. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3734, 3735: Entwurf eines Integrationsgesetzes und einer Verordnung zum Integrationsgesetz

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Umstellungsaufwand Verwaltung

Jährlicher Erfüllungsaufwand Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

5. Evaluation

6. Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 490/1/16

... Die angesprochenen Modellvorhaben bieten auch die Gelegenheit, Erfahrungen hinsichtlich einer Weiterentwicklung der berufsrechtlichen Grundlagen der Gesundheitsfachberufe insgesamt zu sammeln und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungen zu evaluieren.

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Drucksache 490/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 1a SGB V

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 64d SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 125 Absatz 2 Satz 7 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 4a Satz 8 SGB V

7. Zu Artikel 1 Zur Kostenübernahme von Leistungen für Kinder mit DiabetesTyp-1

8. Zur Anlagemöglichkeit der Mittel für Altersrückstellungen


 
 
 


Drucksache 270/16

... In Ziffer III wird in der Untergruppe 5 "Stoffwechsel-Modulatoren" in Anpassung an die Verbotsliste 2016 ein weiterer Stoff (Meldonium) aufgenommen. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat Meldonium in die Verbotsliste aufgenommen, nachdem das WADAMonitoring-Programm 2015 gezeigt hatte, dass dieser Stoff in großem Umfang zu Dopingzwecken eingesetzt wird. So wurde in fast 9% der im Zusammenhang mit den Europaspielen in Baku im Juni 2015 untersuchten Urinproben Meldonium nachgewiesen; 13 Medaillengewinner verschiedener Sportarten dieser Spiele haben angegeben, Meldonium angewendet zu haben. Meldonium ist in sieben osteuropäischen Ländern als Arzneimittel zugelassen, u.a. auch in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union. Medizinisch verwendet wird es als durchblutungsförderndes Mittel, was zur Leistungssteigerung und Verkürzung der Regenerationszeit nach körperlicher Aktivität führen soll. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren liegen für die Substanz keine Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit bei der Anwendung als Arzneimittel vor. Bei Meldonium handelt es sich somit um einen Stoff, der zu Dopingzwecken im Sport geeignet ist und dessen Anwendung bei nicht therapeutischer Bestimmung gefährlich ist.

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Drucksache 270/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabolandrogene Steroide

a Exogene anabolandrogene Steroide

b Endogene anabolandrogene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika

1. Erythropoese stimulierende Stoffe

2. Choriongonadotropin CG und Luteinisierendes Hormon LH

3. Corticotropine

4. Wachstumshormon, Releasingfaktoren, Releasingpeptide und Wachstumsfaktoren

III. Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer

5. Stoffwechsel-Modulatoren

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Ziffer I Anabole Stoffe

Ziffer II Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe

Ziffer III Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 333/16

... 1. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens zwölf Monate vor Ablauf des Programms einen Bewertungsbericht über die Erreichung der Programmziele vor. In diesem Bericht werden die allgemeine Relevanz und der Mehrwert des Programms, die Wirksamkeit und Effizienz seiner Durchführung sowie die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen sowohl insgesamt als auch einzeln in Bezug auf die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 2 bewertet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen

- Expost-Bewertungen geltender Rechtsvorschriften

- Konsultationen von Interessengruppen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Begünstigte

Artikel 4
Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Finanzbestimmungen

Artikel 7
Durchführung des Programms

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 9
Bewertung

Artikel 10
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 636/1/16

... Pauschale Bußgelder sind sozial ungerecht, denn die bestehende Systematik der Bußgelder differenziert nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Dadurch ist die Akzeptanz des Systems und damit seine Wirksamkeit höchst fragwürdig, weil derjenige mit geringerem Einkommen nicht einzusehen vermag, aus welchem Grund das Bußgeld bei viel höherem Einkommen das Gleiche ist. Dies hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung von Bußgeldern und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge. Das Bußgeldsystem ist daher dahingehend zu überprüfen, ob es zur Erreichung einer sozial gerechteren Sanktionierung erforderlich sein könnte, Geldbußen einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln.

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Drucksache 636/1/16




1. Zur Überschrift

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

3. Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 636/16

... Pauschale Bußgelder sind sozial sehr ungerecht. Die bestehende Systematik der Bußgelder differenziert nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Dadurch ist die Akzeptanz des Systems und damit seine Wirksamkeit höchst fragwürdig, weil derjenige mit geringerem Einkommen nicht einzusehen vermag, warum das Bußgeld bei viel höherem Einkommen das Gleiche ist. Dies hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung von Bußgeldern und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge. Das Bußgeldsystem ist daher dahingehend zu überprüfen, ob es zur Erreichung einer sozial gerechteren Sanktionierung erforderlich sein könnte, Geldbußen einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln.

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Drucksache 636/16




Entschließung

Begründung

1. Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Bußgelder

2. Erweiterung der Sanktionen


 
 
 


Drucksache 116/16

... Parallel zur Konsultation über die Säule laufen 2016 überdies weitere Arbeiten zu verschiedenen zusätzlichen Aspekten, die auf Folgendes abzielen: einen neuen Start zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für berufstätige Eltern; eine europäische Kompetenzagenda sowei eine eingehende Evaluierung der 24 Arbeitsschutz-Richtlinien, die dazu beitragen soll, ihre Relevanz, Wirksamkeit und Kohärenz zu bewerten mit dem Ziel, angesichts neuer Risiken ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte aufrechtzuerhalten, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu modernisieren sowie die Akzeptanz durch KMU zu erleichtern. Diese Beispiele veranschaulichen, welche Rolle die EU bei der Unterstützung, Orientierung und Rahmengebung im sozialen Bereich übernehmen kann und welche weiteren Maßnahmen sich aus der Einrichtung der Säule ergeben können.

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Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 407/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, dem Gesetzesanliegen hinsichtlich Wirksamkeit und Zeitpunkt der Umsetzung durch die Einfügung eines alternativen Sicherungskonzepts besser Rechnung zu tragen. Weiterhin bittet der Bundesrat, die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme (z.B. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Waagen mit Registrierkassenfunktion) einzuführen.

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Drucksache 407/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 § 30 EG AO


 
 
 


Drucksache 235/16

... Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will den Sportwettbetrug und die Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe unter Strafe stellen. Mit den neuen Straftatbeständen sollen Gefahren für "die Integrität des Sports und das Vermögen anderer" abgewehrt werden. Obwohl das BMJV nachdrücklich auf "die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen" hinweist, ist eine spätere Überprüfung des Regelungsvorhabens auf seine Wirksamkeit (Evaluierung) nicht vorgesehen.

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Drucksache 235/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 265c
Sportwettbetrug

§ 265d
Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265e
Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

§ 265f
Erweiterter Verfall

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 265c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 265e

Zu § 265f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 II.1

4 II.2

4 II.3

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)


 
 
 


Drucksache 15/16 (Beschluss)

... 7. In seiner Entschließung vom 9. Juli 2015 zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG fordert das Europäische Parlament, die Wirksamkeit des geltenden Urheberrechts aus der Sichtweise der Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen und eine Reihe klarer und verständlicher Verbraucherrechte zu entwickeln. Der Bundesrat unterstützt diese Forderung und bittet die Bundesregierung, auf eine zeitnahe Umsetzung dieser Forderung durch die Kommission hinzuwirken.



Drucksache 230/1/16

... "Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/1/16




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - MuSchG

2. Zu Artikel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, 2 und 3 MuSchG Artikel 1 Abschnitt 2 ist wie folgt zu ändern:

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1

Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1a - neu, § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MuSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1a - neu - MuSchG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 und 3 MuSchG

8. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 1 MuSchG

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 1 MuSchG

10. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 4 MuSchG

11. Artikel 1 § 27 Absatz 6 MuSchG

12. Zu Artikel 2 § 79 Absatz 1 Satz 3 BBG

Zum Gesetzentwurf insgesamt

17. Zum Rückkehrrecht nach Mutterschutz und Elternzeit


 
 
 


Drucksache 619/16 (Beschluss)

... Lasten seine volle Wirksamkeit und Effektivität, da auch Anlagen außerhalb des Netzausbaugebietes, die beispielsweise Fernwärmenetze bedienen, den Nord-Süd-Engpässen im Netz effizient entgegenwirken können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e und Nummer 34 § 2 Nummer 9a und § 33b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe f § 2 Nummer 14 KWKG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a KWKG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 und 34 § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buch stabe h - neu -, Absatz 2 Nummer 3 KWKG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 4 KWKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 1 Nummer 1 bis 5 KWKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8c Satz 2 KWKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KWKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 2 KWKG , Buchstabe b § 18 Absatz 2, 3 und 4 KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 26 Buchstabe a § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 KWKG , Nummer 35 § 34 Absatz 7 - neu - KWKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 27a und § 27d - neu - KWKG

§ 27a
Begrenzte KWKG-Umlage bei Bestandsanlagen und älteren Bestandsanlagen

§ 27d
Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen der Eigenversorgung

13. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, § 33b Absatz 1, Absatz 2, § 33c Absatz 1 KWKG

Zu Buchstabe n

14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c KWKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 33c - neu KWKG

§ 33c
Verordnungsermächtigung zur Förderung von Mieterstrommodellen

16. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 1 KWKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 35 Absatz 14 Satz 1 KWKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 35 Absatz 14 Satz 1 Nummer 1 KWKG

19. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 3 Nummer 19 EEG 2017

20. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61a Nummer 1 EEG 2017

21. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61b Nummer 1 und Nummer 1a - neu - EEG 2017

22. Zu Artikel 2 Nummer 30 § 61c Absatz 2, § 61d Absatz 2, 3 und 4, § 61e EEG 2017

23. Zu Artikel 2 Nummer 31 § 61j Absatz 1 Nummer 3 - neu - EEG 2017

24. Zu Artikel 2 Nummer 31 Buchstabe b1 - neu - § 61j Absatz 3 EEG 2017

25. Zu Artikel 2 Nummer 32 Buchstabe a § 64 Absatz 4a EEG 2017

26. Zu Artikel 2 Nummer 39 § 74a Absatz 1 Satz 3 EEG 2017

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 13 Absatz 3 Satz 1, Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 EnWG

28. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 119 Absatz 1 Satz 1 EnWG

29. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 477/16 (Beschluss)

... von 1996 zur Unwirksamkeit des Überwachungsvertrages und des § 12 der



Drucksache 142/1/16

... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission bereits verschiedene Maßnahmen zum Schutz der europäischen Stahlindustrie gegen schädigende Auswirkungen des Dumpings getroffen hat. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass die Wirksamkeit und Effizienz dieser Maßnahmen jedoch noch erheblich gesteigert, beschleunigt und verbessert werden könnte. Dazu gehört, dass zukünftig bereits bei drohenden Schädigungen Antidumpinguntersuchungen eingeleitet werden.



Drucksache 803/1/16

... e) Der Bundesrat begrüßt die angekündigte Absicht des Bundes, ein bundesweites Netz von Monitoringstationen für Schienenverkehrslärm einzurichten. Er bittet die Bundesregierung, die Stationen technisch so auszustatten, dass zum einen die Wirksamkeit der Verbotsregelung für graugussklotzgebremste Güterwagen überprüft und zum anderen die Entwicklung des Schienenverkehrslärms insgesamt erfasst werden können. Der Bundesrat hält es für erforderlich, den dauerhaften Betrieb eines Monitorings für Schienenverkehrslärm im Hinblick auf Zielrichtung, Ausgestaltung und Rechtsfolgen auf eine verbindliche Grundlage zu stellen und bittet die Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 1

3. Zu § 5 Absatz 3

4. Zu § 9

5. Zu § 10 Absatz 3

6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 806/1/16

... es und des dort verorteten Gebots der Rücksichtnahme zur praktischen Wirksamkeit verholfen (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11/11). Hierbei handelte es sich allerdings um eine "Behelfslösung", deren Grenzen das Gericht in seinem Urteil ebenfalls aufgezeigt hat. Insbesondere ist das Rücksichtnahmegebot lediglich dazu geeignet, biopolare Interessenkonflikte zu entscheiden. Im Rahmen der räumlichen Trennung von Betriebsbereichen nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 § 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 § 10a Absatz 2 BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB

8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB *

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 1 Nummer 14

11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 29a - neu - BauGB

§ 29a
Zulässigkeit von störfallrelevanten Vorhaben

14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17a

18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 245c Absatz 3 BauGB

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO


 
 
 


Drucksache 290/16

... Noch im Jahr 2016 wird die Kommission verstärkt für die Förderung koordinierter, EU-weiter Selbstregulierungsmaßnahmen von Online-Plattformen eintreten. Sie wird diese freiwilligen Maßnahmen regelmäßig auf Wirksamkeit und Umfang prüfen, um festzustellen, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, und um zu gewährleisten, dass die Nutzer in der Ausübung ihrer Grundrechte nicht beschränkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/16




1. Einleitung

2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft

3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN

4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt

5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU

i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste

ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen

iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness

- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position

- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds

iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 407/1/16

... Der Bundesrat bittet, dem Gesetzesanliegen hinsichtlich Wirksamkeit und Zeitpunkt der Umsetzung durch die Einfügung eines alternativen Sicherungskonzepts besser Rechnung zu tragen. Weiterhin bittet der Bundesrat, die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme (z.B. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Waagen mit Registrierkassenfunktion) einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1, Nummer 3 und Nummer 5 §§ 146a, 146a1, 146a2 und 146a3 AO Artikel 2 § 30 EG AO

§ 146a
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

§ 146a1
Schutz durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

§ 146a2
Schutz durch standardisierte Signaturerstellungseinheit als Sicherheitseinrichtung

§ 146a3
Verordnungsermächtigung

§ 146b
Kassen-Nachschau

§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Änderungsvorschlags

2. Wesentlicher Inhalt des Änderungsvorschlags

Zu a Struktur des Gesetzentwurfs

Zu bb

Zu cc

Zu b

4. Zu Artikel 2 § 30 EG AO

5. Zu Artikel 2 § 30 EG AO


 
 
 


Drucksache 280/16

... Die Änderung umfasst nicht die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach Artikel 83 Absatz 1 des Übereinkommens. Die Anknüpfung der Wirksamkeit eines nationalen Patents an die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Bezug auf ein europäisches Patent vor deutschen Gerichten würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Denn es handelt sich nicht immer um Patentinhaber, die gerichtliche Verfahren einleiten. Dies wird besonders offenkundig im Falle von Nichtigkeitsklagen. Die etwaige Vorverlegung des Unwirksamkeitszeitpunkts würde ebenfalls zu Rechtsunsicherheit führen, da die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erst geraume Zeit nach Erteilung, zum Ens Übergangszeitraums nach Artikel 83 Absatz 1 des Übereinkommens hin, erfolgen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 15
Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 16
Zwangslizenz an einem europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 17
Verzicht auf das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 18
Doppelschutz und Einrer doppelten Inanspruchnahme

§ 19
Anwendung der Zivilprozessordnung für die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 20
Anwendung der Justizbeitreibungsordnung für die Beitreibung von Ansprüchen des Einheitlichen Patentgerichts

§ 5

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Gesetz über internationale Patentübereinkommen

2. Patentgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6a

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3623: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform

I Zusammenfassung

II Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 351/16

... Maßnahmen für eine bessere Regulierung sollen die Verwirklichung der politischen Ziele der EU erleichtern, indem sie dazu beitragen, die Effizienz und die Wirksamkeit des EU-Rechts und seiner Durchsetzung zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, die Regulierungslasten zu verringern, wo immer dies möglich ist, und gleichzeitig einen hohen Schutz der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der Umwelt aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/16




Anhang

Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens

Bessere Regulierung

Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung

Gleichstellung der Geschlechter

3 Tierschutzstrategie

Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt

3 Umwelt

3 Energieunion

Wirtschafts - und Währungsunion

Horizont 2020

3 Migration

Verbindliches Transparenzregister


 
 
 


Drucksache 142/16 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission bereits verschiedene Maßnahmen zum Schutz der europäischen Stahlindustrie gegen schädigende Auswirkungen des Dumpings getroffen hat. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass die Wirksamkeit und Effizienz dieser Maßnahmen jedoch noch erheblich gesteigert, beschleunigt und verbessert werden könnte. Dazu gehört, dass zukünftig bereits bei drohenden Schädigungen Antidumpinguntersuchungen eingeleitet werden.



Drucksache 142/16

... Die Kommission erlässt eine Rekordzahl von Maßnahmen zum Schutz des Handels, um den schädigenden Auswirkungen des Dumpings auf die europäische Stahlindustrie entgegenzuwirken. Wirksamkeit und Effizienz unserer Maßnahmen können jedoch erheblich gesteigert, beschleunigt und weiter verbessert werden, wenn die Mitgliedstaaten die Bemühungen der Kommission unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/16




1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen

2. Herausforderungen ANNEHMEN

A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren

Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels

Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens

Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente

Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten

B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN

Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie

In die Menschen investieren

Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor

C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN

Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten

Überarbeitung des Emissionshandelssystems

Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.