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161 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zentralamtes"


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Drucksache 253/11 (Beschluss)

... Die Prüfung, ob die Amtshilfe wegen des Alters der Forderungen, die Gegenstand der Amtshilfe sind, zu unterbleiben hat, oblag – neben der Prüfung der Zulässigkeit der Ersuchen - auch bisher nach § 2 Absatz 2 Satz 2 EG-BeitrG dem Bundesministerium der Finanzen bzw. dem Bundeszentralamt für Steuern. An dieser Regelung sollte festgehalten werden. Aus Gründen der Rechtsklarheit sollte eine entsprechende Regelung daher auch in das EU-BeitrG aufgenommen werden.



Drucksache 330/11

... der zu prüfenden Besteuerungszeiträume (Absatz 1 Satz 2). Zur Sicherstellung der Mitwirkungsrechte des Bundeszentralamtes für Steuern ist der von der Finanzbehörde ausgewählte Steuerpflichtige dem Bundeszentralamt für Steuern abweichend von der Frist des § 21 Absatz 1 Satz 1 unverzüglich zu benennen.



Drucksache 853/10

... "(5) Wird im Zuständigkeitsbereich der Landesfinanzbehörden oder des Bundeszentralamtes für Steuern zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe im Rahmen der Befugnisse gegenüber einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Schengenassoziierten Staat im Sinne von § 91 Absatz 3 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geleistet oder um diese ersucht, können die Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung unmittelbar an diese übermittelt werden. Von der Datenübermittlung der Landesfinanzbehörden ist das Bundeszentralamt für Steuern in Kenntnis zu setzen."



Drucksache 822/10

... aaa) In Nummer 6 werden die Wörter "des Zentralamtes" durch die Wörter "der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 23a
Pflichten des Entladers

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

zu Absatz 1

Zu § 19

zu Absatz 1

zu Absatz 2

zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

zu Absatz 1

zu Absatz 3

Zu § 22

zu Absatz 1

Zu § 23

Zu § 23a

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 33

Zu § 36

Zu § 37

zu § 38

zu § 39

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1419: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt


 
 
 


Drucksache 274/09

... 6. die Festlegung von ergänzenden Vorschriften oder besonderen Sicherheitsvorschriften nach Kapitel 1.9 im Bereich der Eisenbahnen des Bundes und die Unterrichtung des Zentralamtes über die Beförderungseinschränkungen nach Abschnitt 1.9.4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 567/09

... gilt entsprechend. Das Bundeszentralamt für Steuern kann die bei Vorliegen der Einwilligung nach Absatz 2 Satz 3 zu übermittelnden Daten prüfen; die §§ 193 bis 203 der Abgabenordnung sind sinngemäß anzuwenden.



Drucksache 168/09

... Die Umsetzung der vorgesehenen gesetzlichen Regelung führt vorrangig in der Anlaufphase ab dem Haushaltsjahr 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern zu einem geschätzten Personalmehrbedarf von 72 zeitlich befristeten (1 Jahr) und von 9 dauerhaften Arbeitskräften, für die zusätzliche Planstellen erforderlich sind. Zur Aufgabenwahrnehmung sind folgende Ausgaben im Kapitel 0803 erforderlich:



Drucksache 841/08

... es) und der zentralen Stelle (§ 81 des Einkommensteuergesetzes) nach § 22a Abs. 1 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes sowie zwischen den Mitteilungspflichtigen und dem Bundeszentralamt für Steuern über die zentrale Stelle nach § 22a Abs. 2 Satz 2 und 4 des Einkommensteuergesetzes zu regeln sind.



Drucksache 304/1/08

... "(9a) Über die in den Absätzen 7 und 8 genannten Fälle hinaus dürfen Vollstreckungsbehörden das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, die in § 93b Abs. 1 bezeichneten Daten abzurufen, wenn



Drucksache 304/08 (Beschluss)

... "(9a) Über die in den Absätzen 7 und 8 genannten Fälle hinaus dürfen Vollstreckungsbehörden das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, Daten aus den in § 93b Abs. 1 bezeichneten Dateien abzurufen, wenn



Drucksache 897/08

... Die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden (Meldebehörden) haben dem Bundeszentralamt für Steuern unter Angabe der Identifikationsnummer die in Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Daten und deren Änderungen im Melderegister mitzuteilen, in den Fällen der Nummer 3 bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.



Drucksache 695/08

... wird sich der Vollzugsaufwand im Hinblick auf die erforderliche Bescheinigung geringfügig erhöhen. Weiterer nennenswerter Vollzugsaufwand ist nicht ersichtlich. Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen führen zu keinem Personal- und Sachmittelmehrbedarf des Bundeszentralamts für Steuern.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.