[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

196 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zivil- und Handelssachen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 440/1/09

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/1/09




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 8. Bedenken hat der Bundesrat jedoch hinsichtlich der in diesem Zusammenhang geforderten Abschaffung des Exequaturverfahrens im Zivilrecht. Er bekräftigt insoweit die in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vertretene Auffassung - vgl. Stellungnahme vom 10. Juli 2009, BR-Drucksache 440/09 (Beschluss) -. Über die von der Kommission erwähnte vorherige Harmonisierung der Kollisionsnormen hinaus muss das Exequaturverfahren für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus Gründen des Schuldnerschutzes jedenfalls so lange beibehalten werden, wie alternative zuverlässige Rechtsschutzmöglichkeiten für den Schuldner nicht konkret zur Verfügung stehen. Denkbar wäre eine Abschaffung derzeit nur - wie bei der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO, ABl. L 143 vom 30. April 2004, Seite 15) - für Geldforderungen und nur für den Fall, dass diese nicht von einer Gegenleistung abhängig sind. Bei sonstigen Titeln kann das Problem bestehen, dass sie nach nationalem Verständnis nicht hinreichend bestimmt und damit nicht zur Vollstreckung geeignet sind. Darüber hinaus muss die Vollstreckbarerklärung untragbarer Entscheidungen (ordre public-Verstoß) weiterhin versagt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 616/09

... Über die verfahrenstechnischen und institutionellen Beschränkungen hinaus besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf. In Zivil- und Handelssachen wird die EU-weite Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen nach wie vor durch Zwischenverfahren behindert, beispielsweise im Falle bestrittener Forderungen. In Streitsachen mit in Drittländern ansässigen Parteien sind Bürger und Unternehmen nur unzureichend geschützt. Auch bei der grenzüberschreitenden Anerkennung von Personenstandsurkunden bestehen noch Hindernisse. Zudem ist auch die Richtlinie über den freien Personenverkehr noch nicht von allen Mitgliedstaaten in ausreichendem Maße umgesetzt worden. Unterschiede sind weiterhin in Bezug auf den Schutz von Personen in Strafverfahren festzustellen. In dieser Legislaturperiode ist es des weiteren nicht gelungen, verfahrensrechtliche Mindestgarantien für Strafverfahren zu verabschieden. Der Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden über verurteilte Straftäter funktioniert nicht immer reibungslos. Auf der operativen Ebene stehen der grenzüberschreitenden Tätigkeit der Polizeibehörden zahlreiche Hindernisse entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09




Mitteilung

1. Einleitung

Ein neues Mehrjahresprogramm

Die politischen Prioritäten

Die Instrumente

2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit

2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden

2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre

2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union

2.5. Schutz in Drittländern

2.6. Ausbau des Zivilschutzes

3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung

3.2. Stärkung des Vertrauens

3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen

3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger

3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz

3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft

3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen

4. Ein Europa, das Schutz bietet

4.1. Ausbau des Instrumentariums

4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur

4.1.2. Informationsmanagement

4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente

4.2. Wirksame Strategien

4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa

4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger

4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU

4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen

4.2.3.2. Informationssysteme

4.2.3.3. Visumpolitik

4.3. Gemeinsame Ziele

4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität

5 Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie

5 Cyberkriminalität

5 Wirtschaftskriminalität

Strategie zur Drogenbekämpfung

4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung

5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität

5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik

5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes

5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen

5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer

5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung

5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität

5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz

5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

5.2.3. Solidarität mit Drittländern

6. Schlussfolgerung

Anhang
Künftige Handlungsschwerpunkte

Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten

4 Grundrechte

4 Freizügigkeit

Achtung der Vielfalt

Schutzbedürftige Personen

4 Datenschutz

Teil habe
am demokratischen Leben

Konsularischer Schutz

Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit

Ein Europa, das Schutz bietet

Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität


 
 
 


Drucksache 910/09

... Q. in der Erwägung, dass die europäischen Netze in den verschiedenen Bereichen des Justizsystems (Europäisches Netz für die Ausbildung und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, Europäisches Netz der Räte für das Justizwesen, Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, Eurojustiz-Netz europäischer Generalanwälte, Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen und Netzwerke von Rechtsanwälten) eine aktive Rolle bei der weiteren Verwirklichung einer europäischen Rechtskultur spielen müssen, und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 1991 zur Errichtung einer Europäischen Rechtsakademie1, seinen Standpunkt vom 24. September 2002 zu dem Erlass des Beschlusses des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für justizielle Ausbildung2, seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zur Rolle des einzelstaatlichen Richters im europäischen Rechtsgefüge3 und seine Empfehlung vom 7. Mai 2009 an den Rat zur Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU4,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 440/09 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/09 (Beschluss)




1. Zu Frage 1:

2. Zu Frage 2:

3. Zu Frage 3:

4. Zu Frage 4:

5. Zu Frage 5:

6. Zu Frage 6:

7. Zu Frage 7:

8. Zu Frage 8:

9. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 116/09

... srichtlinien auszunehmen sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/09




Mitteilung

I. Einleitung

II. Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften

1. Die Rechtsetzung ist nunmehr einfacher, nachvollziehbarer und unbürokratischer

2. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen wird reduziert6

3. Weitere Schritte

III. Verbesserung der Qualität neuer Initiativen

1. Ein umfassendes und ehrgeiziges Konzept

2. Folgenabschätzungen werden weiter verbessert

3. Weitere Schritte

IV. Alle Organe sind gemeinsam für die bessere Rechtsetzung Verantwortlich

1. Verbesserte Rechtsetzung auf allen Ebenen der EU

2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten

3. Weitere Schritte

V. Mitgestaltung der globalen Ordnung

VI. Fazit


 
 
 


Drucksache 780/09

... "Verbesserung und Vereinfachung der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher und ausergerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

4.2. Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 9

4.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Nachlasseinheit

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 27

4.4. Kapitel IV: Anerkennung und Vollstreckung

4.5. Kapitel V: Öffentliche Urkunden

4.6. Kapitel VI: Europäisches Nachlasszeugnis

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Gerichte

Artikel 4
Allgemeine Zuständigkeit

Artikel 5
Verweisung an ein zur Beurteilung des Falls geeigneteres Gericht

Artikel 6
Restzuständigkeit

Artikel 7
Widerklage

Artikel 8
Zuständigkeit für die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 9
Zuständigkeit der Gerichte am Belegenheitsort

Artikel 10
Anrufung eines Gerichts

Artikel 11
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 12
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 13
Rechtshängigkeit

Artikel 14
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 15
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 16
Allgemeine Kollisionsnorm

Artikel 17
Freie Rechtswahl

Artikel 18
Erbverträge

Artikel 19
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 20
Formgültigkeit der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses

Artikel 21
Anwendung des Belegenheitsrechts

Artikel 22
Besondere Regelungen über die Rechtsnachfolge von Todes wegen

Artikel 23
Kommorienten

Artikel 24
Erbenloser Nachlass

Artikel 25
Universelle Anwendung

Artikel 26
Rück- und Weiterverweisung

Artikel 27
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 28
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 29
Anerkennung einer Entscheidung

Artikel 30
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 31
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 32
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 33
Vollstreckbarkeit

Kapitel V
Öffentliche Urkunden

Artikel 34
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 35
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Kapitel VI
Europäisches Nachlasszeugnis

Artikel 36
Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 37
Zuständigkeit für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 38
Inhalt des Antrags

Artikel 39
Teilzeugnis

Artikel 40
Erteilung des Nachlasszeugnisses

Artikel 41
Inhalt des Nachlasszeugnisses

Artikel 42
Wirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 43
Berichtigung, Aussetzung oder Einziehung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Artikel 44
Rechtsbehelfe

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 46
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 47
Änderung der Formblätter

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Überprufungsklausel

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Inkrafttreten

Anhang I
Antrag nach Artikel 38 der Verordnung

Antrag auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Anhang II
Europäisches Nachlasszeugnis Nach Artikel 41

Europäisches Nachlasszeugnis


 
 
 


Drucksache 485/09

... 1 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/09




Der Vorschlag, ein Handbuch zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten zu erstellen

Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden

Die Offenbarungsversicherung des Schuldners

Sonstige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 104/09

... 4. wünscht, dass die verlangte Verordnung für alle öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen mit Ausnahme derer gilt, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen und Gegenstand einer Eintragung oder einer Nennung in einem öffentlichen Register sind oder sein können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/09




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags


 
 
 


Drucksache 780/1/09

... 19. Soweit in den Kapiteln IV und V des Verordnungsvorschlags auf die Brüssel-I-Verordnung verwiesen wird, ist nach Auffassung der Bundesrates zu berücksichtigen, dass diese gerade überarbeitet wird (vgl. Grünbuch zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, KOM (2009)



Drucksache 307/09

... B. in der Erwägung, dass durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen verbessert, vereinfacht und beschleunigt werden soll,



Drucksache 780/09 (Beschluss)

... 19. Soweit in den Kapiteln IV und V des Verordnungsvorschlags auf die Brüssel-I-Verordnung verwiesen wird, ist nach Auffassung der Bundesrates zu berücksichtigen, dass diese gerade überarbeitet wird (vgl. Grünbuch zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, KOM (2009)



Drucksache 976/08

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft (9196/2008 – C6-0215/2008 – 2008/0048(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)



Drucksache 739/08 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des



Drucksache 757/08

... " (Eu-AuslVwZÜbk) hat solche europaweit einheitlichen Zustellungsregeln nicht schaffen können, da es zum einen nur von einem Teil der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden ist und es den Vertragsstaaten zum anderen ausdrücklich Ausnahmen von der Möglichkeit einer unmittelbaren Postzustellung erlaubt, von denen auch Gebrauch gemacht wurde. Deshalb wird hier auf die Aufgabe des Schriftstücks zur Post, die im Inland stattfindet, abgestellt. Zugleich soll mit der Wahl der Versendungsart sichergestellt werden, dass der Empfänger das Poststück auch tatsächlich erhält und von ihm Kenntnis nehmen kann. Für Zustellungen im patentgerichtlichen Verfahren kann auf die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 347/08

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und

Artikel 2
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 6
Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)


 
 
 


Drucksache 95/08

... Der sachliche Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entspricht mit wenigen Ausnahmen dem der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (sog. Brüssel-I-Verordnung). Einschränkungen gegenüber der Brüssel-I-Verordnung ergeben sich aus dem Erfordernis der Mahnfähigkeit des geltend gemachten Anspruchs nach Artikel 4 der Verordnung. Ähnlich wie im Mahnverfahren nach der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 183
Zustellung im Ausland

Abschnitt 1
Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.

§ 1067
Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen

§ 1068
Zustellung durch die Post

Abschnitt 5
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1087
Zuständigkeit

§ 1088
Maschinelle Bearbeitung

§ 1089
Zustellung

Titel 2
Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1090
Verfahren nach Einspruch

§ 1091
Einleitung des Streitverfahrens

Titel 3
Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen

§ 1092
Verfahren

Titel 4
Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1093
Vollstreckungsklausel

§ 1094
Übersetzung

§ 1095
Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1096
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage

Abschnitt 6
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007

Titel 1
Erkenntnisverfahren

§ 1097
Einleitung und Durchführung des Verfahrens

§ 1098
Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache

§ 1099
Widerklage

§ 1100
Mündliche Verhandlung

§ 1101
Beweisaufnahme

§ 1102
Urteil

§ 1103
Säumnis

§ 1104
Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten

Titel 2
Zwangsvollstreckung

§ 1105
Zwangsvollstreckung inländischer Titel

§ 1106
Bestätigung inländischer Titel

§ 1107
Ausländische Vollstreckungstitel

§ 1108
Übersetzung

§ 1109
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46b
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 1
Geltungsbereich

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick

1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens

2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung

4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 183

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu § 184

Zu Nummer 4

Zu § 688

Zu Nummer 5

Zu § 689

Zu Nummer 6

Zu § 794

Zu Nummer 7

Zu § 795

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 1067

Zu § 1068

Zu Nummer 10

Zu § 1069

Zu Nummer 11

Zu § 1070

Zu § 1071

Zu Nummer 12

Zu § 1087

Zu § 1088

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1089

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1090

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1091

Zu § 1092

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 1093

Zu § 1094

Zu § 1095

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1096

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu § 1097

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1098

Zu § 1099

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1102

Zu § 1103

Zu § 1104

Zu § 1105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1107

Zu § 1108

Zu § 1109

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 20

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu § 13a

Zu Nummer 2

Zu § 46b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu §§ 46c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 204

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung


 
 
 


Drucksache 951/08

... 31 Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABL. L 136 vom 24.5.2008, S. 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/08




Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher

1. Einleitung

2. Das Problem

3. Aktuelles europäisches Instrumentarium

4. Optionen

Option 1 – Keine EG-Maßnahmen

Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Option 3: Kombination von Instrumenten

Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren


 
 
 


Drucksache 537/08

... 46 Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABL. L 136 vom 25.5.2008, S. 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 134/08

... • Modernisierung der Brüssel-I-Verordnung über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/08




Mitteilung

1. Europa voranbringen

2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa

2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

2.5. Europa als Partner der Welt

2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur

2.7. Europa vermitteln

3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009

3.1. Humanressourcen

3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten

3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene

3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4

3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013

Anhang
Für 2009 geplante Leitaktionen

1. Wachstum und Beschäftigung

Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Binnenmarkt und Wettbewerb

4 Steuern

4 Energie

4 Verkehr

4 Kohäsionspolitik

2. Zukunftsfähiges Europa

Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

4 Klimawandel

Biologische Vielfalt und Ressourcen

4 Weltraum

Integrierte Meerespolitik

4 Landwirtschaft

3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik

Legale Migration

Integrierte Verwaltung der Außengrenzen

Gemeinsame Visapolitik

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Unionsbürgerschaft und Grundrechte

Gemeinsamer Rechtsraum

Bekämpfung des Terrorismus

Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz

Gesundheit und Sicherheit

4 Zivilschutz

5. Europa als Partner in der Welt

4 Erweiterung

Europäische Nachbarschaft und Russland

Übrige Welt

4 Entwicklung


 
 
 


Drucksache 319/08

... (5) Die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten mit Zuständigkeit für Streitigkeiten, die die Haftung von Eurojust nach diesem Artikel betreffen, werden unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen bestimmt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/08




Artikel 1
Der Beschluss 2002/187/JI wird wie folgt geändert:

Artikel 5a
Koordinierungszelle für dringende Fälle

Artikel 6
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust durch seine nationalen Mitglieder

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust als Kollegium

Artikel 8
Wirkungen der Entscheidungen von Eurojust

Artikel 9a
Auf nationaler Ebene übertragene Befugnisse des nationalen Mitglieds

Artikel 12
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 13a
Informationsübermittlung von Eurojust an nationale Behörden

Artikel 26a
In Drittstaaten entsandte Verbindungsrichter/-staatsanwälte

Artikel 27a
Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit

Artikel 27b
Haftung

Artikel 41
Mitteilung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/08

... "3) wurde die Rechtslage in 15 Mitgliedstaaten analysiert und eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen erging an die seither beigetretenen 12 neuen Mitgliedstaaten die Bitte, Informationen über die Rechtslage in ihren Ländern beizusteuern. Die Antworten sind in dieses Grünbuch eingeflossen. Am 24. Oktober 2006 hatte die Europäische Kommission ein Grünbuch mit dem Titel "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/08




Grünbuch Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens

I. Einführung: Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

II. Lösungsmöglichkeiten

1. Erstellung eines Handbuchs zum Zwangsvollstreckungsrecht und zur Zwangsvollstreckungspraxis der Mitgliedstaaten

2. Erweiterung der Register und Verbesserung des Registerzugangs

a Handelsregister

b Melderegister

c Sozialversicherungs- und Steuerregister

3. Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbehörden

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

4. Offenbarungsversicherung des Schuldners

a Derzeitiger Stand

b Lösungsmöglichkeiten

c Einführung einer europäischen Vermögenserklärung

5. Sonstige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 739/08

Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/08




Artikel 2
Änderung des Auslands-Rechtsauskunftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Artikel 5
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 170/08

... Das Änderungsprotokoll enthält Bestimmungen zur Modifizierung der Gerichtsstandsregelung in Artikel 13 dieses Übereinkommens, die die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen berühren. Artikel 13 des Pariser Übereinkommens sowohl in der ursprünglichen als auch in der geänderten Fassung beruht auf dem Grundsatz der ausschließlichen gerichtlichen Zuständigkeit der Gerichte desjenigen Vertragsstaates, in dessen Hoheitsgebiet das nukleare Ereignis eingetreten ist. Insoweit steht diese Vorschrift im Gegensatz zu den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, die mehrere alternative Gerichtsstände für Schadensersatzklagen vorsehen, insbesondere den allgemeinen Gerichtsstand des Mitgliedstaates, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat, und die besondere Zuständigkeit des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Das Änderungsprotokoll fällt somit hinsichtlich der Gerichtsstandsregelung in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft, da die Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, von den Normen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 abzuweichen oder mit dritten Staaten Verpflichtungen einzugehen, die diese Normen beeinträchtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 27
Mitwirkendes Verschulden des Verletzten

§ 40a
Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage

§ 40b
Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34

§ 40c
Staatenklagerecht

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

Zu Artikel 1

1. Grundsätze der Haftungsübereinkommen und wesentliche Inhalte der Änderungsprotokolle

Pariser Übereinkommen

Brüsseler Zusatzübereinkommen

2. Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

II. Bundesgesetzliche Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

5 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 883/08

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 347/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/08 (Beschluss)




Zu Artikel 2a

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls (Auslands-Rechtsauskunftsgesetz – AuRAG)


 
 
 


Drucksache 95/1/08

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob ergänzende Regelungen für Fälle erforderlich sind, in denen Zustellungen im Ausland nach dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15. November 1965 - HZÜ - (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 ZPO

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1089 Abs. 2 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1097 Abs. 3 - neu - ZPO

10. Zu Artikel 6 § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB


 
 
 


Drucksache 347/1/08

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/1/08




Zu Artikel 2a

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Artikel 2b
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls (Auslands-Rechtsauskunftsgesetz – AuRAG)


 
 
 


Drucksache 95/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob ergänzende Regelungen für Fälle erforderlich sind, in denen Zustellungen im Ausland nach dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15. November 1965 - HZÜ - (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 183 Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 10, 11 §§ 1069, 1071 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 1089 Abs. 2 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 1097 Abs. 3 - neu - ZPO

9. Zu Artikel 6 § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB


 
 
 


Drucksache 354/07 (Beschluss)

... anderen Anschrift, die im räumlichen Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten gelegen ist, durch die Post möglich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ,

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 16 Abs. 3 GmbHG

15. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe b § 78 Abs. 2 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG

22. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG

23. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB

24. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB

26. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB , Artikel 8 Nr. 1 § 185 Nr. 2 ZPO

27. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG

28. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO

29. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO

30. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

31. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

32. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO

33. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG

34. Zu Artikel 25 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 420/1/07

... " in Artikel 10 Abs. 2 durch eine andere Formulierung ersetzt wird. Es sollte - so bereits die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 17. Dezember 2004, vgl. BR-Drucksache 870/04 (Beschluss), dort unter Ziffer 4 - nicht die falsche Vorstellung geweckt werden, die Mitgliedstaaten gingen eine Verpflichtung zu einer finanziellen Unterstützung ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/1/07




1. Zur Vorlage allgemein:

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 643/07 (Beschluss)

... Änderungen der Vorschriften über die Internationale Rechtshilfe in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren werden nicht für erforderlich gehalten: Der Einsatz von Bild- und Tonübertragungen ist im Rechtshilfeverkehr bereits nach geltender Rechtslage zulässig, dürfte in der Praxis aber regelmäßig an fehlenden technischen Nutzungsmöglichkeiten scheitern. Ersuchen über Vernehmungen im Wege der zeitgleichen Ton-Bild-Übertragung sind nach den einschlägigen Vorschriften der Verordnung EG (Nr.) 1206/2001 über die Zusammenarbeit der Gerichte auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 2001, dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 18. März 1970, dem Haager Übereinkommen über den Zivilprozess vom 1. März 1954 sowie dem Haager Zivilprozessübereinkommen von 1905 und einer Anzahl weiterer multi- und bilateraler Übereinkommen sowie in Strafsachen nach § 59 Abs. 2 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe sowie nach Maßgabe der bestehenden völkerrechtlichen Verträge sowie im Bereich vertragsloser Rechtshilfe grundsätzlich auch ohne Rechtsänderung bewilligungsfähig. Ersuchen deutscher Gerichte und Staatsanwaltschaften sind immer dann zulässig, wenn die Vernehmung im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung prozessual verwertbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 128a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 91a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 102a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 110a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

§ 58b

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 185

Zu Artikel 2

Zu § 128a

Zu § 608

Zu § 640

Zu Artikel 3

Zu § 91a

Zu § 93a

Zu Artikel 4

Zu § 102a

Zu Artikel 5

Zu § 110a

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu § 115

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 901/07 (Beschluss)

... In erster Linie führt die Verlagerung der Eingangszuständigkeit zum Oberlandesgericht aber zu einer Verkürzung des Instanzenzugs. Ist das Oberlandesgericht bereits als Eingangsinstanz zuständig, entfällt eine Überprüfungsinstanz. Das Verfahren kann damit schneller rechtskräftig abgeschlossen werden. Dieser Umstand wiegt bei aktienrechtlichen Streitigkeiten besonders schwer, da die Rechtsmittelquoten hier deutlich über der Rechtsmittelquote in anderen Zivil- und Handelssachen liegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 3
Verfahren vor den Oberlandesgerichten

§ 510c
Anzuwendende Vorschriften

§ 510d
Entscheidender Richter

§ 510e
Vorbereitender Einzelrichter

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

§ 51c

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 244/07

... Die Kommission hat bereits im Oktober 2004 einen Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Vermittlung in Zivil- und Handelssachen41 vorgelegt. Zusätzlich wird sie den Nutzen und Mehrwert von ADR-Systemen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und insbesondere zu Patentfragen untersuchen. Die Untersuchung wird sich insbesondere auf mögliche Zeit- und Kosteneinsparungen konzentrieren, die die potenziellen Vorteile von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 306/07

... Die Kommission wird bestehende Empfehlungen60 überwachen, die eine Reihe von Mindestgarantien für ADR-Systeme festlegen. Der Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen61 wird die Empfehlungen nach seiner Annahme ergänzen, indem er für ein solides Verhältnis zwischen Mediationsverfahren und Gerichtsverfahren sorgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 420/07 (Beschluss)

... " in Artikel 10 Abs. 2 durch eine andere Formulierung ersetzt wird. Es sollte - so bereits die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 17. Dezember 2004, vgl. BR-Drucksache 870/04 (Beschluss), dort unter Ziffer 4 - nicht die falsche Vorstellung geweckt werden, die Mitgliedstaaten gingen eine Verpflichtung zu einer finanziellen Unterstützung ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein:

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 354/1/07

... anderen Anschrift, die im räumlichen Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedsstaaten gelegen ist, durch die Post möglich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1 GmbHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 5 Abs. 1 GmbHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG , Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GmbHG Nr. 17 Buchstabe b § 19 Abs. 5 GmbHG

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG Nr. 21 § 31 Abs. 3 GmbHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG

22. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG

23. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 53 Abs. 2 GmbHG

24. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG

27. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB

28. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB

29. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB

30. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a HGB

31. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB ,

32. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG

33. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO

35. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

36. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

37. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO

38. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG

39. Zu Artikel 25 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 244/1/07

... 7. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es aus Sicht des Bundesrates unerlässlich, dass Regionalkammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden können und für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen, wie es auch die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. EG 2001 Nr. L 12, S. 1 (Brüssel-I-Verordnung) vorsieht. Die Ausführungen der Kommission, dass die Zuteilung von Streitfällen durch die Kanzlei des Gerichts erfolgen soll, begegnen vor diesem Hintergrund großen Bedenken. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von Regionalkammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die etablierten deutschen Patentgerichte mit ihrer auch international anerkannten großen Erfahrung in das System einbezogen werden können.



Drucksache 244/07 (Beschluss)

... 7. Bei jeder Änderung des Gerichtssystems ist es aus Sicht des Bundesrates unerlässlich, dass Regionalkammern in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden können und für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsortes anzurufen, wie es auch die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. EG 2001 Nr. L 12, S. 1 (Brüssel-I-Verordnung) vorsieht. Die Ausführungen der Kommission, dass die Zuteilung von Streitfällen durch die Kanzlei des Gerichts erfolgen soll, begegnen vor diesem Hintergrund großen Bedenken. Entscheidend für die Einrichtung und die Zahl von Regionalkammern in den Mitgliedstaaten muss die Zahl der in den jeweiligen Staaten geführten Patentrechtsstreitigkeiten sein. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die etablierten deutschen Patentgerichte mit ihrer auch international anerkannten großen Erfahrung in das System einbezogen werden können.



Drucksache 309/07A

und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen in der im Bundesgesetzblatt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07A




Artikel 2
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Umgangspflegschaft

§ 5
Lebenspartnerschaftssachen

§ 6
Verweisung, Abgabe, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache

§ 7
Verjährung, Verzinsung

§ 8
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 9
Fälligkeit der Gebühren in Ehesachen und selbständigen Familienstreitsachen

§ 10
Fälligkeit bei Vormundschaften und Dauerpflegschaften

§ 11
Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen

Abschnitt 3
Vorschuss und Vorauszahlung

§ 12
Grundsatz

§ 13
Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz

§ 14
Abhängigmachung

§ 15
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 16
Auslagen

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenansatz

§ 18
Kostenansatz

§ 19
Nachforderung

§ 20
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

Abschnitt 5
Kostenhaftung

§ 21
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 22
Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft

§ 23
Bestimmte sonstige Auslagen

§ 24
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 25
Erlöschen der Zahlungspflicht

§ 26
Mehrere Kostenschuldner

§ 27
Haftung von Streitgenossen

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 28
Wertgebühren

§ 29
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 30
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 31
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 32
Verzögerung des Verfahrens

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 33
Grundsatz

§ 34
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 35
Geldforderung

§ 36
Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten

§ 38
Stufenklageantrag

§ 39
Klage- und Widerklageantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung

§ 40
Rechtsmittelverfahren

§ 41
Einstweilige Anordnung

§ 42
Auffangwert

Unterabschnitt 2
Besondere Wertvorschriften

§ 43
Ehesachen

§ 44
Verbund

§ 45
Bestimmte Kindschaftssachen

§ 46
Übrige Kindschaftssachen

§ 47
Abstammungssachen

§ 48
Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen

§ 49
Gewaltschutzsachen

§ 50
Versorgungsausgleichssachen

§ 51
Unterhaltssachen

§ 52
Güterrechtssachen

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 53
Angabe des Werts

§ 54
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 55
Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

§ 56
Schätzung des Werts

Abschnitt 8
Erinnerung und Beschwerde

§ 57
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 58
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 59
Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts

§ 60
Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr

§ 61
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Abschnitt 9
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 62
Rechnungsgebühren

§ 63
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis Gliederung

Teil 1
Gebühren


 
 
 


Drucksache 50/07

... Ziel des Gesetzes ist es, das von der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark am 19. Oktober 2005 gezeichnete Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Abkommen) durch innerstaatliches Verfahrensrecht zu ergänzen, um dessen Durchführung zu sichern.



Drucksache 643/07

... Änderungen der Vorschriften über die Internationale Rechtshilfe in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren werden nicht für erforderlich gehalten: Der Einsatz von Bild- und Tonübertragungen ist im Rechtshilfeverkehr bereits nach geltender Rechtslage zulässig dürfte in der Praxis aber regelmäßig an fehlenden technischen Nutzungsmöglichkeiten scheitern. Ersuchen über Vernehmungen im Wege der zeitgleichen Ton-Bild-Übertragung sind nach den einschlägigen Vorschriften der EuBVO (VO EG Nr 1206/2001 über die Zusammenarbeit der Gerichte auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen vom 28.5.2001, dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 18.3.1970 (HBÜ), dem Haager Übereinkommen über dem Zivilprozess vom 1.3.1954 sowie dem Haager Zivilprozessübereinkommen von 1905 und einer Anzahl weiterer multi- und bilateraler Übereinkommen sowie in Strafsachen nach § 59 Absatz 2 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe sowie nach Maßgabe der bestehenden völkerrechtlichen Verträge sowie im Bereich vertragsloser Rechtshilfe grundsätzlich auch ohne Rechtsänderung bewilligungsfähig. Ersuchen deutscher Gerichte und Staatsanwaltschaften sind immer dann zulässig, wenn die Vernehmung im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung prozessual verwertbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

§ 185

Zu Artikel 2

§ 128a

§ 608

§ 640

Zu Artikel 3

§ 91a

Zu Artikel 4

§ 95

Zu Artikel 5

§ 111

Zu Artikel 6

§ 58b

§ 118a

§ 163a

§ 233

§ 247a

§ 453

§ 454

§ 462

Zu Artikel 7

§ 115

Zu Artikel 8

GKG und KostO

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 901/07

... Das Verfahren kann damit schneller rechtskräftig abgeschlossen werden. Dieser Umstand wiegt bei aktienrechtlichen Streitigkeiten besonders schwer da die Rechtsmittelquoten hier deutlich über der Rechtsmittelquote in anderen Zivil- und Handelssachen liegen. Für Spruchverfahren unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einschließlich der zugehörigen Freigabeverfahren ergab eine Stichprobe im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass die Zahl der beim Oberlandesgericht verzeichneten Rechtsmitteleingänge im Jahr 2006 der Zahl der streitigen Entscheidungen der Landgerichte im selben Zeitraum entsprach; im Bereich der Spruchverfahren kam noch ein Rechtsmittel gegen ein Ende des Vorjahres in erster Instanz abgeschlossenes Verfahren hinzu. Dies entspricht einer Rechtsmittelquote von 100%. Das Ergebnis der Stichprobe wurde durch eine parallele Erhebung beim Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Der Anzahl der streitigen Entscheidungen über Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einschließlich der zugehörigen Freigabeverfahren stand dort im Jahr 2006 eine ebenso große Anzahl von Eingängen bei der Rechtsmittelinstanz gegenüber. Die Stichproben zeigen, dass die Entscheidung in aktienrechtlichen Streitigkeiten im Ergebnis ohnehin regelmäßig dem Oberlandesgericht obliegt. Wird dieses bereits als Eingangsinstanz tätig, kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 820/07

... bestehende Wahlrecht des Klägers bei mehreren zulässigen Gerichtsständen wird erweitert. Die Neuregelung ermöglicht es der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, in dessen Bezirk die Arbeit verrichtet wird. Die Formulierung entspricht Artikel 19 Nummer 2 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

1. Notwendigkeit und Ziele

2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

a Entlastung im Widerspruchsverfahren

b Entlastung der Sozialgerichte

aa Stärkung des Amtsermittlungsgrundsatzes

bb Straffung des Verfahrens

cc Verlagerung der erstinstanzlichen Zuständigkeit

dd Abschaffung des Abhilferechts im Beschwerdeverfahren

c Entlastung der Landessozialgerichte

aa Erhöhung des Schwellenwertes zur Berufung

bb Beschwerdeverfahren

ee Entscheidung des Landessozialgerichts bei Gerichtsbescheid

II. Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

III. Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

VI. Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 30/1/06

... Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, dass zur Erfüllung der in Satz 1 beschriebenen Aufgaben der Zentralen Behörden nach Satz 2 das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) genutzt werden soll. Das mit der Entscheidung 2001/470/EG vom 28. Mai 2001 eingerichtete Netz dient vornehmlich der Unterhaltung eines aktuellen Informationssystems für die Mitglieder des Netzes, das der Öffentlichkeit zum Teil schrittweise zugänglich gemacht werden soll. Das EJN eignet sich jedoch im Hinblick auf die Vertraulichkeit der auszutauschenden Daten nicht als Plattform für den Austausch konkreter Einzelfälle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/1/06




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften:

11. Zu Artikel 1:

12. Zu Artikel 2:

13. Zu Artikel 3:

14. Zu Artikel 4:

15. Zu Artikel 8:

16. Zu Artikel 13:

17. Zu Artikel 14:

18. Zu Artikel 15:

19. Zu den Artikeln 16 und 17:

20. Zu Artikel 22:

21. Zu Artikel 24:

22. Zu Artikel 25:

23. Zu Artikel 26:

24. Zu Artikel 29:

25. Zu Artikel 34:

26. Zu Artikel 35:

27. Zu Artikel 36:

28. Zu Artikel 40:

29. Zu den Artikeln 41 bis 45:


 
 
 


Drucksache 550/1/06

... in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/1/06




1. Zu Artikel 4 §§ 43a, 48e - neu - DRiG

2. Zu Artikel 10 Nr. 3a - neu - § 116 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 10 Nr. 3a - neu - § 349 Abs. 2 Nr. 3a - neu - ZPO

4. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 690 Abs. 3 ZPO

5. Zu Artikel 11 Nr. 7 Buchstabe b § 69 Abs. 2 ZVG

6. Zu Artikel 16 Nr. 12 Buchstabe w Doppelbuchstabe aa Nr. 9000 Nr. 1 KV-GKG

7. Zu Artikel 17 Nr. 6 § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO

8. Zu Artikel 19 Nr. 2 Buchstabe a § 13 Abs. 3 Satz 2 JVEG

9. Zu Artikel 20 Nr. 7 Buchstabe o Anmerkung zu Nr. 7000 VV-RVG

10. Zu Artikel 22 Nr. 5 § 59 StGB

11. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu - § 41 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 - neu - JGG

12. Zu Artikel 23 Nr. 3a - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 - neu - JGG

13. Zu Artikel 23 Nr. 4 § 80 Abs. 3 JGG


 
 
 


Drucksache 754/06

... Dass die Eintreibung von Schulden in einem anderen Mitgliedstaat große Schwierigkeiten bereitet hatte die Kommission bereits in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 1998 ‚Wege zu einer effizienteren Erwirkung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in der Europäischen Union4 festgestellt. Angesichts der komplexen Problematik und der unterschiedlichen Rechtslage in den Mitgliedstaaten schlug die Kommission vor, die Überlegungen zunächst auf die Pfändung von Bankguthaben zu begrenzen5. Zwei Jahre später wurde die Kommission im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dazu aufgerufen die Beschlagnahme von Bankguthaben zu verbessern6. 2002 gab die Kommission eine Studie in Auftrag, in der untersucht werden sollte, wie gerichtliche Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union effizienter vollstreckt werden können (Study on making more efficient the enforcement of judicial decisions within the European Union" – nur in englischer Sprache). Untersucht wurde die Rechtslage in den damals 15 Mitgliedstaaten, und es wurden mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union vorgeschlagen, darunter die Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels zur Pfändung von Bankguthaben, eines europäischen Sicherungsbeschlusses sowie eine Reihe von Maßnahmen, um die Vermögenslage des Schuldners transparenter zu machen7. Letztere werden in einem separaten Grünbuch behandelt das 2007 erscheinen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06




Grünbuch zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung

1. Einführung

1.1. Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

2. Lösungsvorschlag: Eine europäische Regelung für die vorläufige Pfändung von Bankguthaben

3. Verfahren zur Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses

3.1. Antragsvoraussetzungen

3.2. Voraussetzungen für einen Pfändungsbeschluss

3.3. Vorladung des Schuldners

3.4. Erforderliche Kontoangaben

3.5. Zuständigkeitsfragen

4. Höhe und Grenzen einer vorläufigen Kontenpfändung nach europäischem Recht

4.1. Höhe des zu sichernden Betrags

4.2. Bankkosten

4.3. Vorläufige Pfändung bei mehreren Konten, bei Gemeinschaftskonten und bei Treuhandkonten

4.4. Pfändungsfreigrenze

5. Wirkungen der vorläufigen Kontenpfändung

5.1. Vollstreckung

5.2. Schuldnerschutz

5.3. Rangfolge der Gläubiger

5.4. ‚Umwandlung des Pfändungsbeschlusses in einen Vollstreckungstitel


 
 
 


Drucksache 12/06

... 4 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1. In Dänemark bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Übereinkommen von Brüssel über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen ABl. C 189 vom 28.7.1990, S.2 in der geänderten Fassung, die sich weitgehend mit der Verordnung 44/2001 deckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06




2 Grünbuch

1 Hintergrund und Ziele des Grünbuchs

1.1 Schadenersatzklagen als ein Mittel der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft

1.2 Das Problem

1.3 Ziele

2 Wichtigste PUNKTE

2.1 Zugang zu Beweismitteln

Frage A:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Frage B:

Option 6:

Option 7:

Frage C:

Option 8:

Option 9:

Option 10:

2.2 Verschuldenserfordernis

Frage D:

Option 11:

Option 12:

Option 13:

2.3 Schadenersatz

Frage E:

Option 14:

Option 15:

Option 16:

Option 17:

Frage F:

Option 18:

Option 19:

Option 20:

2.4 Passing on defense und Klagebefugnis des indirekten Abnehmers

Frage G:

Option 21:

Option 22:

Option 23:

Option 24:

2.5 Schutz der Verbraucherinteressen

Frage H:

Option 25:

Option 26:

2.6 Prozesskosten

Frage I:

Option 27:

2.7 Koordinierung der staatlichen und privaten Wettbewerbsrechtsdurchsetzung

Frage J:

Option 28:

Option 29:

Option 30:

2.8 Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

Frage K:

Option 31:

Option 32:

Option 33:

Option 34:

2.9 Sonstiges

Frage L:

Option 35:

Frage M:

Option 36:

Frage N:

Frage O:


 
 
 


Drucksache 31/1/06

... Der Bundesrat weist zu Artikel 5 Abs. 3 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags darauf hin, dass hier eine Diskrepanz mit Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO) besteht: Mietverträge über Grundstücke sollen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen werden. Damit ist in diesem Bereich auch eine freie Rechtswahl zu Gunsten des Rechts eines Drittstaats möglich. Das Verfahrensrecht sieht jedoch in Artikel 22 Abs. 1 EUGVVO einen ausschließlichen Gerichtsstand vor. Damit wird u. a. das Ziel verfolgt, die in der Regel zwingenden Mieterschutzvorschriften am Belegenheitsort durchzusetzen. Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird daher angeregt, hier eine freie Rechtswahl im Rahmen von Verbrauchermietverträgen auszuschließen und grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem das Grundstück gelegen ist, Geltung zu verschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/06




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 3

5. Zu Artikel 4

6. Zu Artikel 5

7. Zu Artikel 6

8. Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 8

10. Zu Artikel 10

11. Zu Artikel 13

12. Zu Artikel 16

13. Zu Artikel 22

14. Zu den Artikeln 23 und 24


 
 
 


Drucksache 31/06

... Das Brüsseler Übereinkommen von 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen enthält Alternativregelungen, die dem Kläger die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen lassen, was dazu führen kann, dass eine Partei den Gerichten eines bestimmten Mitgliedstaats allein deshalb den Vorzug gibt, weil dessen Recht für sie am günstigsten ist. Um dieses Risiko zu verringern haben die Mitgliedstaaten 1980 auf derselben Rechtsgrundlage das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht geschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 547/06

... Die Europäische Gemeinschaft und das Königreich Dänemark haben am 19. Oktober 2005 das Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Abkommen) gezeichnet (ABl. EU (Nr.) L 299 S. 62).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 5

Zu § 34

Zu § 55

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 928/06

... E. in der Erwägung, dass ein Instrument des Gemeinschaftsrechts für den Bereich des internationalen Privatrechts in Fragen des Erb- und Testamentrechts erarbeitet werden sollte worauf bereits in dem 1998 in Wien angenommenen Aktionsplan3, im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, das vom Rat und von der Europäischen Kommission im Jahr 2000 verabschiedet wurde4, im Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union vom 4. November 2004 und im Aktionsplan von Rat und Kommission zur Umsetzung des Haager Programms mit dem Ziel, Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union zu stärken5, hingewiesen worden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 928/06




Anhang
Detaillierte Empfehlungen zu dem Inhalt des Vorschlags

Empfehlung 1 zu der Form und zum Mindestinhalt des zu erlassenden Instruments

Empfehlung 2 zur gerichtlichen Zuständigkeit und zu dem objektiven Anknüpfungspunkt

Empfehlung 3 zur Wahlfreiheit, die dem Einzelnen zuerkannt werden muss

Empfehlung 4 zum auf die Form der Testamente anwendbaren Recht

Empfehlung 5 zum auf Erbverträge anwendbaren Recht

Empfehlung 6 zu allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit dem anwendbaren Recht

Empfehlung 7 zum Europäischen Erbschein

Empfehlung 8 zu der belegenen Sache und zum Pflichtteil

Empfehlung 9 zu Trusts

Empfehlung 10 zum Exequaturverfahren

Empfehlung 11 zu den öffentlichen Urkunden

Empfehlung 12 zum europäischen Netz der Testamentsregister


 
 
 


Drucksache 209/06 (Beschluss)

... - Das Ziel eines effektiven Rechtsschutzes lässt sich im Hinblick auf Ortsnähe, Verfahrensdauer und Kosten am Besten durch die erstinstanzliche Zuständigkeit von Gerichten in den Mitgliedstaaten erreichen. Im Hinblick auf den örtlichen Gerichtsstand muss der Kläger - wie nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 (EuGVVO) bzw. nach Artikel 5 des EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ, Brüsseler Übereinkommen) - die Möglichkeit haben, das Gericht des Verletzungsortes (Handlungs- oder Erfolgsort) anzurufen. Zur Vermeidung einer Vielzahl paralleler Verfahren muss das angerufene Gericht eine grenzüberschreitende Zuständigkeit besitzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa


 
 
 


Drucksache 174/06

... Die Artikel 10 und 11 des Protokolls enthalten Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen gemäß dem Protokoll. In diesen Angelegenheiten hat die Gemeinschaft durch Annahme der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen die ausschließliche Zuständigkeit erlangt. Diese Verordnung ist für alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks verbindlich. Die Artikel 10 und 11 des Protokolls betreffen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001. Daher können die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Gemeinschaftsorgane keine Verpflichtungen gegenüber Drittländern eingehen, die sich auf diese Artikel beziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 753/06 (Beschluss)

... " nimmt der Bundesrat Bezug auf Ziffer 4 seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, KOM (2004)



Drucksache 754/1/06

... Bis der Gläubiger allerdings tatsächlich befriedigt wird, muss er - nachdem er einen Vollstreckungstitel erlangt hat - noch ein weiteres Verfahren, das eigentliche Vollstreckungsverfahren, durchlaufen. Ein etwaiger Überweisungsbeschluss eines nationalen Gerichts hätte im EU-Ausland noch nicht die Vollstreckungsreife. Ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des Überweisungsbeschlusses müsste folgen. Hierfür erscheinen Regelungen für eine sofortige Wirkung einer Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 22. Dezember 2000 - Brüssel-I-Verordnung (ABl. EG (Nr.) L 12, 2001, S. 1 ff.) überlegenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/06




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 209/06

... a) Das Ziel eines effektiven Rechtsschutzes lässt sich im Hinblick auf Ortsnähe, Verfahrensdauer und Kosten am Besten durch die erstinstanzliche Zuständigkeit der nationalen Gerichte erreichen. Im Hinblick auf den örtlichen Gerichtsstand muss der Kläger - wie nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 (EuGVVO) bzw. nach Artikel 5 des EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ, Brüsseler Übereinkommen) - die Möglichkeit haben, das Gericht des Verletzungsortes (Handlungs- oder Erfolgsort) anzurufen. Zur Vermeidung einer Vielzahl paralleler Verfahren muss das angerufene Gericht eine grenzüberschreitende Zuständigkeit besitzen.



Drucksache 548/06

... Weitere Voraussetzung ist die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, die sich aus einer Gerichtsstandsvereinbarung oder aus der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ergeben kann. Durch die Regelung werden Doppelarbeit und sich widersprechende Entscheidungen deutscher und ausländischer Gerichte vermieden, wenn von Anteilsinhabern sowohl einer deutschen als auch einer ausländischen Gesellschaft jeweils die Überprüfung des Umtauschverhältnisses ihrer Anteile begehrt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 5
Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

I. Die gesetzliche Grundkonzeption für die Umsetzung der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 122a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 122d

Zu § 122e

Zu § 122f

Zu § 122g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 122k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 122l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 250/06

... in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) vom 15. Dezember 2004 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz

Artikel 12
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 13
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbedürftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 114

Zu § 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 115

Zu § 115

Zu § 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 120a

Zu § 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu § 120a

Zu § 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 258/06

... (9) In Artikel 3 des Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof vom 7. August 1972 (BGBl. 1972 II S. 845) werden die Wörter "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.