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"Zivilbevölkerung"
Drucksache 7/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW -Gesetzes A. Problem und Ziel
... es (GG) (auswärtige Angelegenheiten, Schutz der Zivilbevölkerung) und aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 GG (Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht) des
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des THW-Gesetzes
§ 1 Rechtsform, Aufgaben und Personal
§ 1a Einsatzkräfte und Einrichtungen
§ 1b Forschung
§ 2 Helferinnen und Helfer; Verordnungsermächtigung
§ 3 Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung.
§ 4 Mitwirkung; Verordnungsermächtigung
§ 6 Gebühren und Auslagen bei Amtshilfe; Verordnungsermächtigung für Kostenerstattungen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 1a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1b
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Satz 2 - neu -
Zu den Sätzen 3 bis 5
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Satz 1
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3
Zu Satz 3
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 8
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu § 5
Zu Nummer 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 154/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Kampfhandlungen im Sinne dieser Regelung sind Auseinandersetzungen, die zwischen staatlichen und/oder nichtstaatlichen Gruppierungen mit (Waffen-)Gewalt ausgetragen werden, aber auch gegen Staaten oder deren Zivilbevölkerung gerichtete terroristische Anschläge. Eine konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen ist anzunehmen, wenn der Betreffende in Kampfhandlungen eingebunden ist. Bei der zugrunde zu legenden statusrechtlichen Betrachtungsweise kommt es nicht auf die Schwere der Beteiligung oder die Funktion innerhalb der gewaltsamen Auseinandersetzung an. Notwendig ist daher nicht, dass der Betreffende selbst (Waffen-)Gewalt ausübt. Ausreichend ist vielmehr jeder aktive Beitrag im Rahmen einer gewaltsamen Auseinandersetzung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Drittes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 28
Artikel 2 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 417/13
... "2. nichtletale militärische Güter, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder den Schutz der Zivilbevölkerung oder für Programme der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen oder für die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition für die Zwecke des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt sind, und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechsundneunzigste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2528: Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 1. ist zutiefst besorgt über die steigende Zahl der Opfer von Gewalt in der irakischen Zivilbevölkerung, insbesondere im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Sunniten und Schiiten, aber auch bei Übergriffen auf besonders gefährdete Gruppen, wie religiöse, ethnische und kulturelle Minderheiten, und fordert die irakischen Behörden auf, für mehr Sicherheit und die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung zu sorgen, den Terrorismus zu bekämpfen und im ganzen Land gegen religiös motivierte Gewalttaten vorzugehen;
P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI
P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP
P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP
P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP
P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP
Drucksache 105/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments
... 7. fordert, dass die Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen zielgerichtet, dem angestrebten Ziel angemessen und darauf ausgerichtet sind, hauptsächlich auf verantwortliche Eliten repressiver oder krimineller Regime und die verantwortlichen nichtstaatlichen Akteure gescheiterter Staaten Druck auszuüben und soweit wie möglich negative Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf die schutzbedürftigsten Gruppen, auf ein Mindestmaß zu beschränken;
Drucksache 501/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf die Erklärung der Afrikanischen Union vom 17. April 2012, in der der Sudan und der Südsudan aufgefordert werden, verantwortungsvoll zu handeln und den Appellen der AU und der internationalen Gemeinschaft, den derzeitigen Konflikt zwischen den beiden Ländern unverzüglich zu beenden, Folge zu leisten, - unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 16. April 2012 zur Lage im Sudan und im Südsudan, in der er tiefe Besorgnis über die anhaltenden Feindseligkeiten zwischen den beiden Ländern und die sich daraus ergebenden Folgen für die unschuldige Zivilbevölkerung zum Ausdruck bringt,
Drucksache 459/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG )
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus der jeweiligen Zuständigkeit für die Aufgabenerledigung, die die Nutzung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten erfordert. Dies betrifft Aufgaben der Geodäsie und Kartographie im unionsrechtlichen und internationalen Bereich (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG), polizeiliche Aufgaben des Bundes (Art. 73 Abs.1 Nr. 10), Aufgaben zum Schutz der Zivilbevölkerung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG), die Statistik (Art. 73 Abs. 1 Nr. 11 GG), die Wahlkreiseinteilung (Art. 38 Abs. 3 GG), die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG), die Landesverteidigung (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG) einschließlich der Einordnung in ein System gegenseitiger, kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG), die Wasserstraßeninfrastruktur und den Wetterdienst (Art. 74 Abs. 1 Nr. 21 GG), die Raumordnung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG), den Naturschutz und die Landschaftspflege (Art. 74 Abs.1 Nr. 29 ), den Strahlenschutz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 14), das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Nr.11) und Aufgaben der Straßenverkehrsinfrastruktur (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG). In den Bereichen des Artikels 74 Nr. 11 und Nr. 22 GG liegen die Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 GG vor. Die bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Ein bundesweiter Datenaustausch unter Anwendung und Einhaltung technischer und qualitativer Vorgaben setzt einheitliche Standards voraus. Über eine bundesgesetzliche Regelung ist zudem sichergestellt, dass auch Dritten eine interoperable und länderübergreifende Nutzung der vom Bund gehaltenen geodätischen Referenzsysteme, - netze und geotopographischen Referenzdaten erleichtert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
§ 4 Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes
§ 5 Austausch unter Behörden
§ 6 Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziele und Maßnahmen
1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten
V. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil (BGeoRG)
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Zu 6.
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
Drucksache 873/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2011) 845 endg.
... h) Unterstützung von Maßnahmen zur Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen von Antipersonenminen, nicht zur Wirkung gelangten Kampfmitteln oder explosiven Kampfmittelrückständen auf die Zivilbevölkerung im Rahmen der Kooperationspolitik der Union und ihrer Ziele; zu den nach dieser Verordnung finanzierten Tätigkeiten gehören Risikoerziehung, Hilfe für die Opfer, das Aufspüren und die Räumung von Minen und im Zusammenhang damit die Vernichtung von Lagerbeständen
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen
1 Öffentliche Konsultation
2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Auswahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
1 Vereinfachung
2 Delegierte Rechtsakte
3 Ausführliche Erläuterung
Vorschlag
Titel I Ziele und Geltungsbereich
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union
Artikel 3 Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten
Artikel 4 Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung
Artikel 5 Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen
Titel II Programmierung und Durchführung
Artikel 6 Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung
Artikel 7 Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme
Artikel 8 Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 9 Übertragung von Befugnissen an die Kommission
Artikel 10 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Europäischer Auswärtiger Dienst
Artikel 13 Finanzieller Bezugsrahmen
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3
Anhang II Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4
Anhang III Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5
1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit
2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen
Finanzbogen
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 9. bedauert die mangelnde Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten, einen gemeinsamen Standpunkt zur Krise in Libyen, zur Resolution 1973 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dazu, mit welchen Mitteln sie umzusetzen ist, festzulegen; ist tief beunruhigt über die Gefahr, dass Adhoc-Koalitionen der Willigen oder bilaterale Kooperationen als gangbarer Ersatz für die GSVP in Betracht gezogen werden, da kein europäischer Staat in der Lage ist, ein bedeutender Akteur im Bereich Sicherheit und Verteidigung in der Welt des 21. Jahrhunderts zu sein; weist darauf hin, dass der Vertrag von Lissabon die Möglichkeit vorsieht, dass die Durchführung einer Krisenbewältigungsoperation einer Gruppe von Mitgliedstaaten übertragen werden kann, jedoch lediglich im Rahmen eines Beschlusses des Rates, mit dem Ziel und Umfang und die für sie geltenden Durchführungsbestimmungen festgelegt werden, sowie in Absprache mit der HV/VP; besteht darauf, dass eine gemeinsame Antwort auf die Entwicklungen in Libyen von wesentlicher Bedeutung ist, um ein glaubwürdiges neues Konzept für die EU-Politik gegenüber ihren südlichen Nachbarstaaten zu formulieren, bekräftigt, dass das mit der Resolution 1973(2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erteilte Mandat, die libysche Zivilbevölkerung zu schützen, nicht durch den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt überschritten werden sollte; fordert die VP/HV auf, konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung eines raschen Waffenstillstands zu ergreifen, um das Blutbad und das Leiden des libyschen Volkes zu beenden; fordert die VP/HV auf, eine starke und direkte Rolle bei der Förderung politischer Initiativen in dieser Richtung zu spielen; hält es für wichtig, eng mit dem nationalen Interimsrat für die Übergangszeit, der Afrikanischen Union und der Arabischen Liga zusammenzuarbeiten, um den Weg für politische und diplomatische Lösungen für den derzeitigen militärischen Konflikt zu ebnen, die auch das Ziel beinhalten, den Rücktritt der Regierung Gaddafi sicherzustellen; betont, dass die Ausarbeitung einer Strategie für die Sahel-Zone und das Horn von Afrika eine weitere konkrete Gelegenheit darstellt, die Fähigkeit der EU unter Beweis zu stellen, sich Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Entwicklung stellen zu können;
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 159/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 3. fordert beide Regierungen nachdrücklich auf, die notwendige Hilfe für die durch die bewaffneten Konflikte vertriebene Zivilbevölkerung sicherzustellen;
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... 56. bekräftigt seine vorbehaltlose Unterstützung für eine umfassende Abrüstung und für ein vollständiges Verbot von Waffen wie chemischer und biologischer Waffen, Antipersonenminen, Splitterbomben und Geschossen mit abgereichertem Uran, die großes Leid unter der Zivilbevölkerung hervorrufen; fordert deshalb intensivere multilaterale Anstrengungen, um die umfassende Umsetzung des
Drucksache 733/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Versagen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Gerechtigkeit in der Demokratischen Republik Kongo
... C. in der Erwägung, dass die UN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) ein Mandat nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen hat, das es ihr gestattet, zur Wahrnehmung ihres Schutzmandats, das sich auch auf den wirksamen Schutz der durch physische Gewalt einschließlich aller Formen sexueller und geschlechterbezogener Gewalt von Seiten bewaffneter ausländischer oder kongolesischer Truppen unmittelbar bedrohten Zivilbevölkerung, humanitären Helfer und Menschenrechtsaktivisten erstreckt, alle Mittel anzuwenden,
Drucksache 452/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Juni 2010 zur Demokratischen Republik Kongo: der Fall Floribert Chebeya Bahizire
... P. in der Erwägung, dass auch Mitarbeiter nichtstaatlicher Organisationen von diesen Formen der Verfolgung der Zivilbevölkerung betroffen sind und daher die humanitäre Hilfe für die Demokratische Republik Kongo abgenommen hat,
Drucksache 128/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Lage in Jemen
... 5. bekräftigt seine Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand in der Region Sa’da und einer Einstellung der Gewalttaten im südlichen Jemen und vertritt die Ansicht, dass nur eine umfassende politische Lösung zu einem dauerhaften Frieden führen kann; ist tief besorgt angesichts der Verschlechterung der humanitären Lage im nördlichen Jemen; fordert alle Parteien auf, ihren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach dem humanitären Völkerrecht nachzukommen und die Zivilbevölkerung in dem Gebiet zu schützen sowie Zugang zu den betroffenen Regionen zu gewähren, damit humanitäre Hilfe und Unterstützung geleistet werden kann;
Drucksache 784/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Menschenrechtslage im Nordkaukasus (Russische Föderation) und dem Strafverfahren gegen Oleg Orlow
... C. in der Erwägung, dass die Lage der Menschenrechtsverteidiger in der Nordkaukasus-Region, insbesondere in der Tschetschenischen Republik, Inguschetien und Dagestan besorgniserregend ist und dass unabhängige Journalisten, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger in der Region häufig Drohungen, Gewaltakten, Drangsalierungen und Einschüchterungen ausgesetzt sind und sie in ihren Tätigkeiten von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden eingeschränkt werden, sowie in der Erwägung, dass Menschenrechtsverletzer nach wie vor Straffreiheit genießen und rechtsstaatliche Prinzipien missachtet werden, dass die Zivilbevölkerung sowohl der Gewalt von Seiten bewaffneter Oppositionsgruppen als auch der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt ist, dass Folter und Misshandlungen sowie willkürliche Inhaftierungen gängige Praxis sind und dass nichtstaatliche Organisationen, die von nationalen Regierungen unabhängig sind, für den Aufbau einer Zivilgesellschaft wichtig sind,
Drucksache 513/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zum Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition (CCM) und zur Rolle der EU
... F. in der Erwägung, dass Streumunition aufgrund ihrer typischerweise großen tödlichen Wirkung eine ernsthafte Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellt, wenn sie in besiedelten Gebieten eingesetzt wird, und der Einsatz dieser Munition auch noch nach einem Konflikt viele tragische Verletzungen und Todesfälle in der Zivilbevölkerung verursacht, da zurückgelassene nicht explodierte Submunition oft von Kindern und anderen nichts ahnenden Unschuldigen gefunden wird,
Drucksache 176/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zur 13. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
... 8. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, konkreten Maßnahmen des UNHRC Vorrang einzuräumen, die darauf abzielen, Verletzungen der Menschenrechte der Zivilbevölkerung in Kriegen und gewaltsamen Konflikten – einschließlich der speziell gegen Frauen und Kinder gerichteten Gewalt – sowie dem Problem der Kindersoldaten ein Ende zu setzen;
Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates
Mitwirkung der Europäischen Union
Drucksache 60/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zur Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo
... C. in der Erwägung, dass die MONUC seit 1999 in der Demokratischen Republik Kongo eingesetzt ist, um die Zivilbevölkerung zu schützen, den Friedensprozess im Land zu fördern und die Regierung dabei zu unterstützen, die Kontrolle über die Regionen, die in die Kämpfe verwickelt sind, wiederzugewinnen,
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 63. bedauert, dass in der Demokratischen Republik Kongo 1 350 000 Menschen vertrieben wurden, davon 850 000 in Nord-Kivu; unterstreicht erneut, dass dringend Maßnahmen in Form umfassender Ermittlungen ergriffen werden müssen, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die für den Tod von etwa 150 Menschen durch die Hand der Rebellengruppe CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) sowie von Mai-Mai-Milizen im November 2008 in Kiwanja verantwortlich sind; fordert die Regierungen der Demokratischen Republik Kongo und von Ruanda auf, die Friedensmission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) bei der Erfüllung ihres Mandats zur Erhaltung des Friedens in der Region uneingeschränkt zu unterstützen und darauf hinzuarbeiten, dass die Zivilbevölkerung in der Region vor der Gewalt und den schweren Gräueltaten, wie sie bisher begangen wurden, geschützt wird; fordert den Rat und die Kommission des Weiteren auf, eine Untersuchung der gravierenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die täglich zu verzeichnen sind und auch Vergewaltigung, Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren sowie Folter umfassen, sowie die Notwendigkeit zu unterstützen, dass eine entschlossene Strategie der Europäischen Union umgesetzt wird, die dazu beitragen wurde, Veranderungen in der Region zu bewirken;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 321/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei
... 43. begrüßt den Austausch und die Zusammenarbeit, die sich im letzten Jahr zwischen den Regierungen der Türkei und des Irak entwickelt haben, einschließlich der Kontakte zwischen der Türkei und der kurdischen Regionalregierung im Nordirak; fordert diese Organe auf, ihre Zusammenarbeit weiter zu verstärken und somit dafür zu sorgen, dass von irakischem Gebiet ausgehende Terroranschläge unter irakischer Verantwortung verhindert werden, um Stabilität zu gewährleisten und zur wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Raums beiderseits der türkisch-irakischen Grenze beizutragen; verweist darauf, dass es die türkische Regierung bereits früher aufgefordert hat, bei der Durchführung von Antiterroroperationen die territoriale Unversehrtheit des Irak, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu achten und dafür zu sorgen, dass Opfer unter der Zivilbevölkerung vermieden werden;
I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
II. Größerer Wohlstand
Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands
III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen
IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 61. bedauert die nach wie vor geringe Sichtbarkeit der Lissabon-Strategie in den nationalen Politikansätzen zahlreicher Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass die Mobilisierung aller Wirtschaftsbeteiligter für die effiziente Umsetzung dieser Strategie von wesentlicher Bedeutung ist; vertritt insbesondere die Auffassung, dass eine stärkere Einbeziehung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente, der regionalen und lokalen Behörden sowie der Zivilbevölkerung zu einer Verbesserung der Ergebnisse der Lissabon-Strategie führen und die öffentliche Diskussion über die angezeigten Reformen beleben wird; ist überzeugt, dass die Mobilisierung aller Beteiligter durch eine ordnungsgemäße Umsetzung des Grundsatzes der multilateralen Ordnungspolitik gewährleistet werden kann;
Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten
Der europäische Handlungsrahmen
Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... l. 2000 II S. 1393, 1394), das am 1. Juli 2002 in Kraft trat (BGBl. 2003 II S. 293). Unter den darin enthaltenen Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i und Absatz 2 Buchstabe i fällt explizit die Praxis des Verschwindenlassens von Personen. Der Tatbestand setzt jedoch voraus, dass die Tat im Rahmen eines groß angelegten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen worden ist. Außerdem verpflichtet das Statut die Vertragsstaaten nicht, das Verschwindenlassen auf nationaler Ebene strafbar zu machen.
Drucksache 108/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zur Lage in Simbabwe
... 11. fordert den Rat auf, die Afrikanische Union zu ermuntern, Kontingente für eine aktive Intervention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Simbabwe aufzustellen;
Drucksache 74/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
... Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über Streumunition durch 94 Staaten wurde am 3. Dezember 2008 ein Durchbruch im Kampf gegen die Gefährdungen, die von Streumunition während und nach einem Einsatz in Konflikten für die Zivilbevölkerung ausgehen können erzielt: Das Übereinkommen über Streumunition sieht ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, des Zurückbehalts und der Weitergabe von Streumunition vor. Ferner enthält es Bestimmungen zur Vernichtung von Lagerbeständen mit Ausnahme einer beschränkten Anzahl für die Entwicklung von und die Ausbildung in Verfahren zur Suche, Räumung und Vernichtung von Streumunition und explosiven Submunitionen oder für die Entwicklung von Maßnahmen gegen Streumunition.
Drucksache 142/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zur Lage in Gaza
... 4. bekundet sein Entsetzen über das Leiden der Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen; bedauert insbesondere zutiefst, dass bei den Angriffen zivile Ziele und Einrichtungen der VN getroffen wurden, und bringt sein Mitgefühl für die von der Gewalt im Gaza-Streifen und in Südisrael betroffene Zivilbevölkerung zum Ausdruck;
Drucksache 144/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu Srebrenica
... C. in der Erwägung, dass sich diese Tragödie, die vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) als Völkermord eingestuft wird, in einem von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärten Gebiet abspielte und sie somit das Unvermögen der internationalen Gemeinschaft symbolisiert, in den Konflikt einzugreifen und die Zivilbevölkerung zu schützen,
Drucksache 257/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2007, der dem Europäischen Parlament gemäß Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (2008/2241(INI))
... 36. ist besorgt über die Eskalation der Gewalt und des Konflikts in der Demokratischen Republik Kongo, die zu einer schweren humanitären Krise führen kann; fordert alle betroffenen Seiten, einschließlich der Regierungstruppen, auf, den Einsatz willkürlicher Gewalt und die Menschenrechtsverstöße gegenüber der Zivilbevölkerung einzustellen, die Friedensverhandlungen wiederaufzunehmen, die in Goma und Nairobi eingeleitet worden waren, und das von der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Kongo verabschiedete Programm anzunehmen; vertritt die Ansicht, dass das Engagement der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo über die von der EU-Mission im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors (EUSEC DR Kongo) und der EU-Polizeimission (EUPOL DR Kongo) bereitgestellte technische Hilfe hinausgehen und dazu führen muss, dass die UNO-Friedensmission, die bisher offensichtlich nicht in der Lage war, der Gewalt ein Ende zu bereiten, konkret unterstützt wird;
Drucksache 756/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetz es (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG )
... (1) Beim Bundesministerium des Innern besteht eine Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. des Bundes
II. der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zivilschutzgesetzes
§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
§ 14 Aus- und Fortbildung
§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 Datenerhebung und -verwendung
§ 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20 Schutzkommission
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung
1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
2. Politischer Auftrag
3. Bundesrechnungshof
II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Alternativen
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung / Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Artikel 1
Zu 1 Gesetzesbezeichnung :
Zu 2 § 5 :
Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :
Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :
Zu 5 § 13 neu
Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :
Zu 7 § 15 neu :
Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :
§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 Datenerhebung und -verwendung
§ 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20 Schutzkommission
Zu 9 §§ 21 und 22 neu :
Zu 10 § 23 neu :
Zu 11 § 24 neu :
Zu 12 § 25 neu :
Zu 13 § 26 neu :
Zu 14 § 27 neu :
Zu 15 § 28 neu :
Zu 16 § 29 neu :
Zu 17 § 30 neu :
Zu 18 § 31 neu :
Zu 19 § 32 neu :
Zu 20 § 27 alt :
II. Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)
Drucksache 198/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen
... 2. bringt sein tief empfundenes Mitgefühl für die von der Gewalt im Gaza-Streifen und in Südisrael betroffene Zivilbevölkerung zum Ausdruck;
Drucksache 683/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen
... A. in der Erwägung, dass Israel seit einigen Jahren vielen tödlichen Terroranschlägen gegen seine Zivilbevölkerung ausgesetzt ist, und in der Erwägung, dass die israelischen Behörden eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Terroranschläge getroffen und u.a. verdächtige palästinensische Kämpfer verhaftet haben, dass jedoch die Bekämpfung des Terrorismus keine Rechtfertigung für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht ist,
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... Djamena, der Hauptstadt des Tschad ; hebt hervor, wie wichtig es ist, dass sich die Europäische Union einbringt, wenn es darum geht, den diplomatischen Druck zu verstärken, um einen Waffenstillstand im Tschad zu erreichen und so die belagerte Zivilbevölkerung zu schützen, und Diskussionen zu unterstützen, die auf Frieden und nationale Wiederversöhnung im Tschad ausgerichtet sind; verurteilt das harte Vorgehen der Regierung des Tschad in der Hauptstadt N
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 297/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
... Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich in Friedenszeiten wie in Zeiten eines bewaffneten Konflikts dieses Protokoll in ihren Ländern so weit wie möglich zu verbreiten, insbesondere sein Studium in ihre militärischen Ausbildungsprogramme aufzunehmen und die Zivilbevölkerung zu seinem Studium anzuregen, so dass diese Übereinkunft den Streitkräften und der Zivilbevölkerung bekannt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens Protokoll III
3 Präambel
Artikel 1 Einhaltung und Anwendungsbereich dieses Protokolls
Artikel 2 Schutzzeichen
Artikel 3 Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung
Artikel 4 Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Artikel 5 Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen
Artikel 6 Verhinderung und Ahndung von Missbrauch
Artikel 7 Verbreitung
Artikel 8 Unterzeichnung
Artikel 9 Ratifikation
Artikel 10 Beitritt
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Vertragsbeziehungen beim Inkrafttreten dieses Protokolls
Artikel 13 Änderung
Artikel 14 Kündigung
Artikel 15 Notifikationen
Artikel 16 Registrierung
Artikel 17 Verbindlicher Wortlaut
Anhang Zeichen des III. Protokolls (Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls)
Artikel 1 Schutzzeichen
Artikel 2 Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
II. Entstehungsgeschichte
III. Besonderer Teil
Anhang Zeichen des III. Protokolls
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 389: Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
Drucksache 937/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom.23. Oktober 2008 zu den Zusammenstößen in den östlichen Grenzregionen der Demokratischen Republik Kongo
... " (LRA) seit vielen Monaten für unvorstellbare Leiden der Zivilbevölkerung in der Region der östlichen Provinzen der DRK verantwortlich sind,
Drucksache 204/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Nord-Kivu
... B. in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee, den Rebellen des gestürzten Generals Laurent Nkunda und den Kämpfern der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR, auch Interhamwes genannt) seit vielen Monaten für unvorstellbare Leiden der Zivilbevölkerung in der Region Nord-Kivu verantwortlich sind,
Drucksache 50/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... d) im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
Drucksache 473/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Waffen, die (abgereichertes) Uran enthalten, und ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt – Wege zu einem weltweiten Verbot des Einsatzes solcher Waffen
... B. in der Erwägung, dass bereits seit seiner Verwendung durch die alliierten Streitkräfte im ersten Krieg gegen den Irak gewichtige Bedenken bezüglich der radiologischen und chemischem Toxizität der feinen Uranpartikel bestehen, die entstehen, wenn diese Waffen auf harte Ziele treffen, und dass darüber hinaus Bedenken wegen der Verseuchung von Böden und Grundwasser durch abgefeuerte Munition, die ihr Ziel verfehlt hat, und wegen der Folgen für die Zivilbevölkerung geäußert wurden,
Drucksache 984/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zur Reaktion der EU auf die Verschlechterung der Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo
... " (LRA) zugespitzt haben und weiterhin für unvorstellbares Leid der Zivilbevölkerung in Nord-Kivu verantwortlich sind,
Drucksache 240/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
... Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Vertragspartei der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle verpflichtet, deren Wortlaut in Friedenszeiten wie in Zeiten eines bewaffneten Konflikts im eigenen Land im weitestmöglichen Ausmaß zu verbreiten (Artikel 47 des I. Genfer Abkommens, Artikel 48 des II. Genfer Abkommens, Artikel 127 des III. Genfer Abkommens und Artikel 144 des IV. Genfer Abkommens, Artikel 83 des I. Zusatzprotokolls, Artikel 19 des II. Zusatzprotokolls). Insbesondere sollen das Studium der Genfer Abkommen und der Zusatzprotokolle in die militärischen Ausbildungsprogramme aufgenommen und die Zivilbevölkerung zu ihrem Studium angeregt werden, sodass diese Übereinkünfte den Streitkräften und der Zivilbevölkerung bekannt werden. Die militärischen oder zivilen Dienststellen, die in Zeiten eines bewaffneten Konflikts Verantwortlichkeiten bei der Anwendung der Abkommen und der Protokolle zu übernehmen haben, müssen mit ihrem Wortlaut voll und ganz vertraut sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz – DRKG)
Abschnitt 1 Deutsches Rotes Kreuz
§ 1 Rechtsstellung
§ 2 Aufgaben
§ 3 Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen
Abschnitt 2 Andere freiwillige Hilfsgesellschaften
§ 4 Rechtsstellung
§ 5 Aufgaben
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass des Gesetzentwurfs
1. Vorgeschichte
2. Notwendigkeit eines neuen Gesetzes
II. Regelungsinhalt
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
a Schutzzeichen
b Kennzeichen
Zu den §§ 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 325: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz
Drucksache 408/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))
... 101. bedauert, dass die Gewalt in Darfur immer noch nicht unter Kontrolle gebracht wurde und die sudanesische Regierung nicht für ihre wiederholte Nichtbefolgung internationaler Forderungen und fehlenden Schutz ihrer Bürger vor Gewalt zur Verantwortung gezogen wurde; begrüßt jedoch gleichzeitig die jüngsten Anklageerhebungen des Internationalen Strafgerichtshofes; bedauert, dass die EU im Zusammenhang mit der Krise in Darfur und um die sudanesische Regierung davon zu überzeugen, eine internationale Friedenstruppe zuzulassen, nicht mehr unilaterale Maßnahmen ergriffen hat; betont, dass anhaltender diplomatischer Druck erforderlich ist, um der sudanesischen Regierung zu demonstrieren, dass ihren verbalen Zusagen umfassende und nachhaltige Bemühungen zur Eindämmung der Gewalt in Darfur folgen müssen und die internationale Gemeinschaft vom Sudan keine weitere Vernachlässigung der Zusagen und der Verantwortung für den Schutz seiner Bürger akzeptieren wird; fordert den Rat auf, bei Nichtbefolgung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft einen Plan über besondere, zielgerichtete Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verabschieden; fordert die EU nachdrücklich auf, einen Beitrag zu einer internationalen friedenserhaltenden Truppe und zur Durchsetzung einer Flugverbotszone über Darfur zu leisten (und andere unter Druck zu setzen, damit auch sie einen Beitrag leisten) und zu gewährleisten, dass die Afrikanische Union angemessene Mittel und Unterstützung erhält, damit sie ihr Mandat ausüben kann; fordert die EU auf, auf eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Tschad mit einem starken Mandat für den Schutz der Zivilbevölkerung zu drängen; drängt die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Bevölkerung Darfurs wirksam vor einer humanitären Katastrophe zu schützen;
Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt
Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften
Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR
Hilfsprogramme allgemein
Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen
Drucksache 896/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zu den Wegen zu einem weltweiten Vertrag über ein Verbot von Streumunition aller Art
... 6. betont die Verantwortung eines Staates, der das jeweilige Gebiet unter Kontrolle hat, Warnhinweise zu geben und Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu treffen, auch durch Aufklärung, und spezielle Informationen über die Unterstützung der Opfer von explosiven Kampfmittelrückständen abzugeben;
Drucksache 123/07
... 4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage
2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 900/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Sudan
... D. in der Erwägung, dass die Truppen im Rahmen der Mission der Afrikanischen Union im Sudan (AMIS) in Darfur aus derzeit rund 7 000 Soldaten und Zivilpolizisten besteht und praktisch die einzige Truppe in Darfur ist, die für den Schutz der Zivilbevölkerung sorgt; in der Erwägung, dass im Juli 2007 eine 26 000 Mann starke gemischte Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen, UNAMID, genehmigt wurde, die noch stationiert werden muss,
Drucksache 926/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Gaza-Streifen
... C. in der Erwägung, dass sich die Angriffe direkt auf zivile Güter richteten und dass die unverhältnismäßigen oder willkürlichen Angriffe auf die Zivilbevölkerung eine flagrante Verletzung der Grundrechte gemäß dem Völkerrecht und den Genfer Übereinkommen darstellen,
Drucksache 730/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten
... D. in Anbetracht der schweren israelischen Bombenangriffe und des Abfeuerns von Raketen durch die Hisbollah und palästinensische Milizen gegen die Zivilbevölkerung,
Drucksache 224/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tschetschenien nach den Wahlen und zur Zivilgesellschaft in Russland
... F. in der Erwägung, dass die russische Regierung zahlreiche Zuständigkeiten im Bereich Terrorismusbekämpfung von den föderalen Behörden auf lokale Behörden übertragen hat um so den Anschein zu erwecken, bei dem seit nunmehr zehn Jahren andauernden Konflikt zwischen Russland und Tschetschenien handele es sich um eine interne tschetschenische Auseinandersetzung, bei der es, wie in einem unlängst vorgelegten gemeinsamen Bericht der Helsinki-Föderation, der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, des norwegischen Helsinki-Komitees und Memorial dargelegt wird, zu einer Brutalisierung des Vorgehens der Konfliktparteien und allgegenwärtiger Angst und Unsicherheit unter der Zivilbevölkerung gekommen ist,
Drucksache 583/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reform der Vereinten Nationen
... 4. befürwortet die strikte Umgrenzung der Begriffe der legitimen Selbstverteidigung, der Anwendung von Gewalt und der Schutzverantwortung für Zivilbevölkerungen, wie sie von der Hochrangigen Gruppe im Einklang mit dem Geist und dem Wortlaut der UN-Charta definiert wurden, und teilt die Ansicht, dass eine solche Definition den Sicherheitsrat nicht abhalten dürfte, präventiv zu handeln, sogar proaktiver als in der Vergangenheit, da der Sicherheitsrat die einzige legitime Institution für solche Maßnahmen ist; verweist darauf, dass es nur dann eine wirksame Krisenprävention geben kann, wenn die Vereinten Nationen über die Möglichkeiten der Überwachung verfügen, d.h. Spannungen zwischen ethnischen, sprachlichen oder religiösen Gruppen, die zum Ausbruch von Krisen führen können, ständig verfolgen können;
Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung
Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen
Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz
Drucksache 490/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
... 60. begrüßt die Tatsache, dass im September 2004 in Indonesien erstmals direkte Präsidentschaftswahlen durchgeführt wurden; ist besorgt über Berichte von Misshandlungen, die die indonesischen Streitkräfte und Rebellengruppen in den Provinzen Papua und Aceh gegen die Zivilbevölkerung verübt haben sollen; gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Wiederaufbauprozess nach den verheerenden Wirkungen des Tsunami dazu dienen kann, die Aussöhnung zu fördern und den Friedensprozess voranzubringen, wodurch der langandauernde Konflikt in Aceh beendet werden könnte; fordert die indonesischen Behörden nachdrücklich auf, rückhaltlose Aufklärung zu betreiben, diejenigen vor Gericht zu stellen, die für Morde und andere Straftaten gegen Menschenrechtsverteidiger verantwortlich sind, und dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Erklärung zum Schutz von Menschenrechteverteidigern, die im Dezember 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, in Indonesien in vollem Umfang geachtet wird;
A. unter Hinweis darauf,
Themen in verschiedenen Ländern
4 Kandidatenländer
Westlicher Balkan
Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten
Russland als Nachbar
5 Asien
5 Afrika
Der amerikanische Kontinent
Thematische Fragen
I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus
II Rechte der Kinder
III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder
IV. Abschaffung der Todesstrafe
V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit
VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte
VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs
VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche
Drucksache 269/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Prioritäten der Europäischen Union und den Empfehlungen für die 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (14. März bis 22. April 2005)
... - zu Irak, unter Verurteilung der Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts insbesondere der Exekutionen von Zivilisten, der Entführung von Geiseln und deren barbarische Hinrichtung durch Terrorgruppen, der regelmäßigen Anschläge auf Minderheitengruppen wie Assyrer und andere, der Verhinderung des Zugangs zu medizinischer Versorgung sowie der Akte der Folter gegenüber der Zivilbevölkerung; unter Verurteilung der Wiedereinführung der Todesstrafe durch die irakische Interimsregierung; mit der Forderung, dass behauptete Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, die während der letzten drei Jahrzehnte vorgekommen sein sollen, von den irakischen Behörden möglichst schnell untersucht und die Verantwortlichen bestraft werden; unter nachdrücklichem Verweis auf das Recht jedes Inhaftierten auf eine faire rechtliche Behandlung im Einklang mit dem Völkerrecht; unter erneuter Verurteilung der Anwendung von Folter und anderer grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Gefangenen; mit der Forderung nach eingehenden, unabhängigen, öffentlichen und transparenten Untersuchungen der mutmaßlichen Fälle von Folter und Misshandlungen; mit der Forderung nach einer angemessenen Bestrafung aufgrund angemessener Verfahren; unter Begrüßung der Abhaltung der Wahlen in Irak und mit der Feststellung, dass die Menschenrechte und die Demokratie die wichtigsten Werte sind, auf die sich die künftige Verfassung des Landes gründen muss;
Drucksache 354/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" 2007 bis 2013
... Am 25. März 2004 hat der Europäische Rat in seiner Solidaritätserklärung gegen den Terrorismus auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Fähigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Folgen von Terroranschlägen und zur Minderung dieser Folgen für die Zivilbevölkerung zu verbessern. Ferner hat der Europäische Rat den Rat und die Kommission im Juni 2004 in seinen Schlussfolgerungen zur Bekämpfung des Terrorismus ersucht, „die Fähigkeiten, die den Mitgliedstaaten für die Verhinderung aller Arten von Terroranschlägen und für die Bewältigung von deren Folgen zur Verfügung stehen, zu bewerten, bewährte Praktiken zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen vorzuschlagen. (…) Die derzeitige Zusammenarbeit im Bereich Zivilschutz sollte verbessert werden und den Willen der Mitgliedstaaten widerspiegeln, im Falle eines Terroranschlags in einem Mitgliedstaat oder eines Anschlags gegen im Ausland lebende EU-Bürger solidarisch zu handeln.“ Die diesbezüglichen Arbeiten werden derzeit im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Zivilschutz fortgeführt, bei dem die Aspekte des Zivilschutzes und die unmittelbaren Folgen von schweren Notfällen gleich welcher Art im Mittelpunkt stehen.
Mitteilung
1. Einführung
2. DAS vorgeschlagene Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“
2.1. Inhalt und Ziele des Programms
2.2. Europäischer Mehrwert
2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen
3. Rationalisierung und Vereinfachung
3.1. Aufbauen auf den bestehenden Instrumenten
3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen
4. finanzielle Ressourcen
5. Fazit
Anhang zum Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 Komplementarität mit Einrichtungen und anderen Instrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz
Begründung
1. Hintergrund
2. Begründung der MASSNAHME
2.1. Problemstellung
2.2. Weiteres Vorgehen
2.3. Programmziele
3. Bewertung
4. Rechtsgrundlage und WAHL des Instruments
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.2.1. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Wahl des Instruments
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Fazit
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Spezifische Ziele
Artikel 5 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 6 Teilnahme am Programm
Artikel 7 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
2. Begründung der MASSNAHME
4. Rechtsgrundlage und Instrumentarium
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Auflegung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c, auf Vorschlag der Kommission37, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments38, in Erwägung nachstehender Gründe:
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Ziele
Artikel 3 Themenschwerpunkte und spezifische Ziele
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Teilnahme am Programm
Artikel 6 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 7 Durchführung
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Beratungsverfahren
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 280/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... - die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Hintergrund
2.1. Entwicklung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
2.2. Derzeitige Arbeitsweise des Gemeinschaftsverfahrens
3. Überprüfung der Hilfskapazitäten
3.1. Informationslücken
3.2. Schulung und Interoperabilität
3.3. Bessere Kommunikation und Koordination
3.4. Finanzfragen
4. Nächste Schritte
5. Schlussfolgerungen
Finanzielle und personelle Auswirkungen
1. Finanzielle Mittel
2. Personelle Mittel
Drucksache 980/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Streumunition
Warnhinweise zu geben und Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu treffen, auch
Drucksache 1012/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der Tagung des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004 in Brüssel Zivilbevölkerung
Das Europäische Parlament,
Vorbereitung der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie und Bericht der hochrangigen Gruppe Kok-Bericht
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: das Haager Programm
Kommunikation in Europa
3 Irak
Naher Osten
3 Sudan
3 Iran
3 Ukraine
Außenpolitische Aspekte der EU-Politik der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Drucksache 667/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll V vom 28. November 2003 zum VN-Waffenübereinkommen
... (1) Die Hohen Vertragsparteien und die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien zeichnen und bewahren in größtmöglichem Umfang und soweit durchführbar Informationen über den Einsatz explosiver Kampfmittel oder die Aufgabe von explosiven Kampfmitteln auf, um die zügige Kennzeichnung und Räumung, Beseitigung oder Zerstörung explosiver Kampfmittelrückstände, die Aufklärung über Gefahren und die Bereitstellung einschlägiger Informationen an die Partei, die die Kontrolle über das Gebiet ausübt, und an die Zivilbevölkerung in diesem Gebiet zu erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
2 Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Räumung, Beseitigung oder Zerstörung explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 4 Aufzeichnung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen
Artikel 5 Sonstige Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einzelner Zivilpersonen und ziviler Objekte vor den Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 6 Vorkehrungen zum Schutz humanitärer Missionen und Organisationen vor den Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände
Artikel 7 Hilfe betreffend explosive Kampfmittelaltlasten
Artikel 8 Zusammenarbeit und Hilfe
Artikel 9 Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
Artikel 10 Konsultationen der Hohen Vertragsparteien
Artikel 11 Einhaltung
1. Aufzeichnung, Aufbewahrung und Freigabe von Informationen über nicht zur Wirkung gelangte explosive Kampfmittel und aufgegebene explosive Kampfmittel
i Inhalt:
Technischer Anhang
ii Empfänger:
iii Mechanismus:
iv Zeitrahmen:
2. Warnung, Aufklärung über Gefahren, Kennzeichnung, Absperrung und Überwachung
5 Schlüsselbegriffe
3. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
A. Allgemeines
1. Humanitäre Gesichtspunkte
2. Das VN-Waffenübereinkommen
3. Die Bestimmungen des VN-Waffenübereinkommens über die Vereinbarung zusätzlicher Protokolle
4. Die Vertragstaatenkonferenz am 27. und 28. November 2003
4.1. Der Konferenzvorlauf
4.2. Die Position der Bundesrepublik Deutschland
B. Besonderes
1. Inhalt von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände
1.1. Allgemeine Bestimmungen
1.2. Begriffsbestimmungen
1.3. Räumungsverpflichtung und Weitergabe von Information
1.4. Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären
1.5. Explosive Kampfmittelaltlasten
1.6. Internationale Zusammenarbeit
1.7. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen
1.8. Konsultationen zwischen den Vertragsstaaten und Vertragseinhaltung
1.9. Technischer Anhang
2. Inkrafttreten von Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände
3. Vereinbarkeit mit der deutschen Rechtsordnung
4. Finanzielle Auswirkungen
Drucksache 807/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2004) 630 endg.; Ratsdok. 13690/04
... (1) Um die Wirksamkeit der Außenhilfe der Gemeinschaft zu steigern, wurde ein neuer Rahmen für die Planung und Abwicklung der Hilfemaßnahmen ins Auge gefasst. Mit der Verordnung (EG) Nr. .... des Rates vom .... soll ein Heranführungsinstrument geschaffen werden, das die Gemeinschaftshilfe für die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer abdeckt.3 Mit der Verordnung (EG) Nr. .... des Europäischen Parlaments und des Rates vom .... wird das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument eingerichtet4. Mit der Verordnung (EG) Nr. ... des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Instrument zur Finanzierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit eingerichtet.5 Diese Verordnung ist ein ergänzendes Instrument, das zur Bewältigung von Krisensituationen und bestimmten langfristigen globalen Risiken für Frieden und Stabilität sowie die Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung beitragen soll.
Drucksache 1009/04
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fünften Jahresbericht des Rates gemäß Nummer 8 der operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren
... 31. teilt die Sorge der Gruppe "COARM" bezüglich der Frage, inwieweit es wünschenswert ist, die Ausfuhr von der Kontrolle unterliegenden Gütern zu genehmigen, wenn sie für humanitäre Zwecke bestimmt sind, obwohl diese Ausfuhr ansonsten verweigert würde; stimmt der Auffassung zu, dass in Konfliktgebieten bestimmte Arten von der Kontrolle unterliegenden Gütern einen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit und des Wohls der Zivilbevölkerung leisten können, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass dies sehr streng und stets von Fall zu Fall geprüft werden muss, wobei die Mitgliedstaaten ausreichende Sicherheiten erhalten müssen, dass Missbrauch ausgeschlossen wird;
Drucksache 983/04
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... - die demokratischen Institutionen und die
Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu
schützen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Teil II
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 253/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2009
Drucksache 260/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 499/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - COM(2016) 466 final
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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