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0512/05
0181/05
0625/05
0462/05B
0323/05
0289/05
0940/05
0395/05
0275/05B
0847/05
0543/05
0723/05
0908/1/05
0908/05B
0449/05
0766/05
0559/05
0014/1/05
0006/1/05
0615/05
0014/05
0917/05
0104/05
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0819/1/05
0604/05
0237/05B
0235/05
0172/05
0462/1/05
0765/1/05
0539/05B
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0157/1/05
0817/05
0683/05
0726/05
0192/05
0256/05
0631/05
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0092/05
0591/05
0731/05
0842/05
0947/05B
0080/05
0082/05
0017/05B
0614/05
0666/05
0913/05
0656/1/05
0173/05
0087/05
0360/05
0390/05
0942/05B
0154/05
0229/05
0360/05B
0257/05
0760/05
0883/05
0329/1/05
0330/05
0723/1/05
0934/05
0576/05
0237/05
0910/05
0809/05
0338/05
0390/05B
0014/05B
0524/05
0942/05
0723/05B
0770/05
0485/05
0275/05
0016/05
0824/05
0596/05B
0794/05
0764/05
0251/05B
0238/04B
0621/04
0569/04
0697/1/04
0194/1/04
0780/2/04
0712/04B
0012/04B
0305/1/04
0819/04
0877/04
0741/04B
0959/04
0727/1/04
0796/1/04
0413/04B
0683/3/04
0666/2/04
0565/04
0697/04B
0862/04B
0747/04
0664/2/04
0983/04
0919/3/04
0959/1/04
0590/04
0622/04
0985/04
0576/04
0720/04
0438/04
0891/04
0708/04B
0012/04
0408/04
0727/04B
0796/04B
0726/04
0951/04
0945/04
0194/04B
0238/04
0636/04
0438/04B
0458/04B
0429/04
0939/04
0876/04
0301/04
0668/04
0664/04
0708/1/04
0361/04B
0025/04B
0703/1/04
0886/04B
0741/1/04
0664/04B
0438/1/04
0429/04B
0305/04B
0808/04
0886/04
0365/04
0985/1/04
0455/04B
0958/04
0725/04
0862/1/04
0140/04
1003/04
0613/04
0850/04
0959/04B
0967/04
0012/1/04
0667/04
0915/04
0021/04B
0818/04
0888/04
0401/03
0299/03
0401/03B
0061/03B
0663/03
0574/03B
0504/03
0715/03
0061/2/03
0120/1/03
0061/5/03
0061/1/03
0120/03B
Drucksache 153/1/18

... 24. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Ziel, die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Online-Marktplätzen zu erhöhen, durch die vorgeschlagenen Informationspflichten allein nicht erreicht wird. Da die Verbraucherin bzw. der Verbraucher gerade dann, wenn der Betreiber des Online-Marktplatzes auch eigene Waren oder Zusatzleistungen anbietet, nicht immer eindeutig erkennen kann, wer in Bezug auf die Hauptleistung sein Vertragspartner ist, hält der Bundesrat eine Regelung für Zweifelsfälle für notwendig. Diese könnte sich an dem in § 164 Absatz 2 BGB verankerten Prinzip orientieren, dass in Zweifelsfällen ein Eigengeschäft der Online-Plattform angenommen wird. In jedem Fall sollte trotz der Vollharmonisierung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/18




Zur Vorlage insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU

19. Hauptempfehlung

20. Hilfsempfehlung

Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 105/18

... § 3 befasst sich mit der Vorgehensweise, wenn Veränderungen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GmbHG eintreten und nunmehr die historischen Angaben überholt sind. Im Sinne einer klaren und übersichtlichen Gesellschafterliste sind die historischen Angaben vollständig zu entfernen. Eine Streichung der bisherigen Angaben oder ein Belassen der historischen Spalte, der historischen Nummer oder weiterer einzelner Angaben, ggf. verbunden mit einem die Aufhebung kennzeichnenden Zusatz wie z.B. "aufgehoben" ist jeweils nicht zulässig. Streichungen oder ein solches unvollständiges Entfernen würden die Liste weniger leicht lesbar machen. Die Veränderungsspalte nach § 2 macht die Veränderungen im Vergleich mit der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste jeweils nachvollziehbar. Zur fortlaufenden Nummerierung im Sinne dieser Verordnung siehe schon oben die Begründung zu § 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Nummerierung von Geschäftsanteilen

§ 2
Veränderungsspalte

§ 3
Wegfallen der Altangaben

§ 4
Prozentangaben

§ 5
Übergangsvorschriften

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 281/18

... Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Arbeit auf Abruf leisten, mehr Planungs- und Einkommenssicherheit zu geben, wird die mögliche abrufbare Zusatzarbeit beschränkt. Der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren Arbeit darf künftig nicht mehr als 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Bei Vereinbarung einer Höchstarbeitszeit beträgt das flexible Volumen entsprechend 20 Prozent der Arbeitszeit. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt künftig eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Entgeltzahlung an Feiertagen wird grundsätzlich die Durchschnittsarbeitszeit der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder vor Beginn des Feiertages als verpflichtende Berechnungsgrundlage festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 432/1/18

... e) In Artikel 5 Nummer 4 ist in der Anlage 5 im Klammerzusatz in der zweiten Spalte das Wort "Ehepartner" durch das Wort "Eheperson" zu ersetzen und die Wörter ", an der Lebenspartnerschaft beteiligte Person" sind anzufügen.



Drucksache 175/1/18

... Nach der Begründung des Gesetzentwurfs ist hinsichtlich der Anforderungen an eine qualifizierte Bescheinigung die Regelung des § 60a Absatz 2c Satz 3 AufenthG-E heranzuziehen, wonach eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. In den Wortlaut ist dementsprechend - wie bei § 60a Absatz 2c Satz 2 und 3 AufenthG-E - der Zusatz "ärztliche" aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG

8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung

21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 65/18

... 2. Der Bundesrat hält am schon in der Vergangenheit eingeschlagenen Weg einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge fest. Er sieht den bisher erreichten Grad der Verbreitung jedoch als unzureichend an. Im Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden erste sinnvolle Maßnahmen für eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Diese Maßnahmen reichen nach Auffassung des Bundesrates jedoch noch nicht aus, um eine flächendeckende Zusatzversorgung zu bewirken. Das gilt im besonderen Maße für die Beschäftigten der nicht tarifgebundenen, häufig also kleineren und mittleren Betriebe, die einen großen Anteil der Beschäftigten in Deutschland ausmachen. Auch die geförderte private Altersvorsorge konnte in der bisherigen Form die Lücken nicht schließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/18




Entschließung

Begründung

Zu 1.-3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu 7.

Zu 8.

Zu 9.

Zu 10.


 
 
 


Drucksache 122/18

... Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung



Drucksache 224/18

... (8) Einwegkunststoffartikel können aus einer Vielzahl von Kunststoffen hergestellt werden. Letztere sind gewöhnlich definiert als polymere Werkstoffe, denen eventuell Zusatzstoffe zugesetzt wurden. Bestimmte natürliche Polymere würden jedoch ebenfalls unter diese Definition fallen. Nicht modifizierte natürliche Polymere sollten ausgeschlossen werden, da sie auf natürliche Weise in der Natur vorkommen. Die Definition des Begriffs "Polymer" gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 15/18

... Ein weiteres Beispiel sind bestimmte Zusatzstoffe enthaltende Weich-PVC-Abfälle, die von Abfallunternehmen (fälschlicherweise) oft als ungefährlich eingestuft werden, obwohl das daraus entstehende verwertete Produkt nach der CLP-Verordnung als gefährliches chemisches Gemisch zu klassifizieren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. WAS WIRD ANGESTREBT?

3. VIER Probleme

3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.

3.1.1. Ziel

3.1.2. Geplante Maßnahmen

3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.

3.2.1. Ziel

3.2.2. Geplante Maßnahmen

3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.

3.3.1. Ziel

3.3.2. Geplante Maßnahmen

3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.

3.4.1. Ziel

3.4.2. Geplante Maßnahmen

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 206/18

... Die Anonymisierung oder Pseudonymisierung der Klarnamen stellt keine adäquate Alternative dar. Die Pilotdatenlieferung dient u.a. dazu, die Qualität der befüllten Felder prüfen zu können. Es kommt gerade darauf an, die Qualität der Eintragung der Namen zu testen. Bei einer Pseudonymisierung könnte nur die Qualität der Pseudonymisierung getestet werden. Eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung würde den Zweck des Testes nicht erfüllen, da nur anhand der Originaleintragungen die Datenqualität beurteilt werden kann, z.B. ob Vor- und Nachnamen vertauscht wurden. Dies ist von besonderer Bedeutung, da im DSMeld komplexe Datenstrukturen vorliegen - insgesamt werden für den Nachnamen zehn DSMeld-Felder - jeweils fünf Felder mit strukturierter und unstrukturierter Befüllung - sowie weitere Namenszusatzfelder und drei Felder für die Vornamen geliefert.



Drucksache 258/18

... Die Rechte aus der BRK gelten jedoch nicht absolut. Sie müssen vielmehr - wie sich auch aus der Präambel der BRK selbst ergibt - in Ausgleich mit den anderen menschenrechtlichen Verbürgungen gebracht werden. Das Urheberrecht ist völker- und menschenrechtlich als Bestandteil des geschützten Eigentums anerkannt und ebenso geschützt wie die Barrierefreiheit zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Das Eigentum ist in Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt. Es wird zudem in menschenrechtlichen Verträgen wie etwa dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen (sogenannte VN-Antirassismuskonvention, BGBl. 1969 II S. 962, dort in Artikel 5, Buchstabe d v)) als "Bürgerrecht" vorausgesetzt. Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (sogenannter Zivilpakt, BGBl. 1973 II S. 1534) gibt es zwar keine ausdrückliche Bestimmung zum Eigentumsschutz, der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat aber gleichwohl durch Auslegung von Artikel 26 des Zivilpaktes, der Diskriminierungen verbietet, einen Eigentumsschutz aus dem Zivilpakt abgeleitet. Auf Ebene des Europarates ist das Eigentum durch Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt (EMRK, BGBl. 1952 S. 685, Neubekanntmachung BGBl. 2002 II S. 1054, Zusatzprotokoll S. 1072).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 353/18

... Die neue Kostentatbestandsnummer 13.1 entspricht dem Inhalt der alten Nummer 13. Die bisherige Formulierung wird durch Aufnahme des Zusatzes "Satz 1" präzisiert in:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 145/18

... entsteht durch die Verordnung in der Übergangsphase von 2019 bis 2022 ein jährlicher Personalkostenaufwand in Höhe von ca. 22 300 Euro. In diesem Zeitraum sind zusätzlich zur allgemeinen Netzentgeltbildung auch die ergänzenden Abläufe zur Bildung des bundeseinheitlichen Netzentgeltanteils zu überwachen. Der Personalmehraufwand in der Übergangsphase soll innerhalb des Einzelplans 09 kompensiert werden. Ab 2023 tritt im Saldo keine Zusatzbelastung mehr ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 208/18

... In Zweifelsfällen entscheidet die Akkreditierungsstelle, ob im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b eine Bezeichnung berechtigt geführt wird. Ist die Bezeichnung in der Firma oder als Zusatz zur Firma oder im Namen oder als Zusatz zum Namen eines Vereines verwendet, teilt die Akkreditierungsstelle dem zuständigen Registergericht ihre Entscheidung mit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle

§ 3
Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen.

§ 7
Vorschuss auf Gebühren

§ 13a
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

§ 32
Regelung der Sachkundeprüfung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1a

Zu § 1a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 522/18

... "Krankenkassen dürfen ihren Zusatzbeitragssatz nicht anheben, solange deren nicht für die laufenden Ausgaben benötigten Betriebsmittel zuzüglich der Rücklage nach § 261 ausweislich der zuletzt vorgelegten vierteljährlichen Rechnungsergebnisse den nach § 260 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Betrag überschreiten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 224
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

§ 324
Übergangsregelung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 106
Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgebührnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Artikel 11a
Änderung des Eignungsübungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 12a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 456/18

... Ein Beispiel ist das Missbrauchsverfahren gegen EDEKA wegen der "Hochzeitsrabatte", die EDEKA nach der Übernahme der Plus-Filialen von Tengelmann bei Sonderverhandlungen mit den Lieferanten gefordert hatte. Durch die Kombination von rückwirkenden Forderungen, einem Konditionenabgleich, dem Herausgreifen von einzelnen Konditio-nenbestandteilen ("Rosinenpicken"), weiteren Zusatzforderungen ohne klare Gegenleistung und einer Umrechnung der Forderungen auf das gesamte eigene Beschaffungsvolumen verlangte EDEKA insgesamt ein deutlich verbessertes Konditionenpaket von den Lieferanten. Dies erachtete das Bundeskartellamt als Verstoß gegen das sog. An-zapfverbot.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur 9. GWB-Novelle BR-Drucksache 207/17 B

1. Ausnahme vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel

2.1. Erkenntnisse zu den Marktverhältnissen beim LEH in Deutschland

2.2. Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts in der Anwendungspraxis

2.3. Gesetzgeberische Maßnahmen mit Bezug zum LEH

a. Deutschland

b. Europäische Union


 
 
 


Drucksache 380/18

... - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, inkl. Zusatzprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 41/1/18

... aaaa) In der Überschrift ist in dem Klammerzusatz hinter der Angabe "Zu Nummer 1" die Angabe "§ 115 - neu - und" zu streichen.



Drucksache 425/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf gegenüber der geltenden Gesetzeslage geringfügige Minderausgaben der ostdeutschen Länder und Berlins bei den Erstattungen für die überführten Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ausweist. Von der im Gesetzentwurf sogenannten Entlastung dieser Länder kann indes nur in dem Sinne die Rede sein, dass der dynamische Anstieg dieser Ausgaben lediglich geringfügig gedämpft wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 551/18

... Eine weitere Recherche des NKR bei einem Experten für Energieverfahrenstechnik ergab, dass die Einschätzung einer Kraftstoffverringerung bei gleicher Leistung durch eine SCR-Anlage geteilt wird. Allerdings bedinge dies nicht nur ein einfaches Nachschalten der SCR-Anlage, sondern erfordere die Optimierung der Anlage, was ebenfalls Zusatzkosten bewirke. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass Optimierungsmaßnahmen Planungsleistungen erforderten und ggf. auch zu einer temporären Fahrt in Teillast führten. Schließlich sei offen, ob jede Anlage dieses Optimierungspotenzial aufweise, weil dies zusätzliche Parameter bzw. Maßnahmen (bspw. die Abgasrückführung und Zünddruck) erfordere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bezugssauerstoffgehalt

§ 4
Aggregationsregeln

§ 5
Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage

§ 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

§ 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

§ 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Ammoniak

§ 10
Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen

§ 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt

§ 15
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 16
Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen

§ 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

§ 1g
Ableitbedingungen

§ 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 21
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

§ 22
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen

§ 23
Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen

§ 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

§ 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

§ 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide

§ 27
Messplätze

§ 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 29
Kontinuierliche Messungen

§ 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

§ 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 32
Zulassung von Ausnahmen

§ 33
Weitergehende Anforderungen

§ 34
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

§ 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 37
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

§ 38
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu § 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasförmige Brennstoffe:

Flüssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Veränderungswillen:

5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 25

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 30

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu § 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für

- Messungs- und Überwachungspflichten:

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 423/6/18

... In Artikel 4 sind in § 11 die Wörter ‚mit einer fachärztlichen Weiterbildung mit der Zusatzbezeichnung "Magnetresonanztomographie" oder einer Fachärztin oder eines Facharztes für Radiologie oder für Nuklearmedizin‘ durch die Wörter "mit einer der sachgerechten Bedienung von Magnetresonanztomographen dienenden Fachkunde" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/6/18




Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 162/18 (Beschluss)

... [Futtermittelzusatzstoffe



Drucksache 133/18

... Sofern Preiserhöhungen bei OTC-Analgetika vorgenommen werden, werden die Zusatzkosten für die GKV, da es sich bei OTC-Analgetika um grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähige Arzneimittel handelt, marginal sein. Sie sind nicht näher zu beziffern. Für die Unternehmen der PKV könnten je nach Vertragsgestaltung geringfügige Mehrausgaben entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Analgetika -Warnhinweis-Verordnung AnalgetikaWarnHV 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Warnhinweis auf äußeren Umhüllungen und Behältnissen

§ 3
Übergangsvorschriften

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit staatlicher Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Auswirkungen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand Für pharmazeutische Unternehmer

Für Apotheken

Rezepturarzneimittel nach § 1a Absatz 8 der Apothekenbetriebsordnung ApBetrO

Defekturarzneimittel nach § 1a Absatz 9 ApBetrO

Für Arztpraxen, Kliniken sowie Verbraucher und Verbraucherinnen

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

Pharmazeutische Unternehmer

Verbraucher und Verbraucherinnen

GKV und PKV

Arztpraxen, Kliniken und Apotheken

6. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 547/18

... 4.3.3.1 Nach § 11 Absatz 1a Satz 4 TPG unterstützt die Koordinierungsstelle die Entnahmekrankenhäuser und berät die Transplantationsbeauftragten bei der Auswertung der Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung nach § 9b Absatz 2 Nummer 5 TPG und bei der Verbesserung krankenhausinterner Abläufe im Prozess der Organspende. Bereits heute unterstützt die Koordinierungsstelle die Entnahmekrankenhäuser bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen. Die damit verbundenen Kosten fallen folglich als sogenannte "Sowieso-Kosten" bereits an. Soweit die Beratung der Entnahmekrankenhäuser bei der Todesfallanalyse in den Bundesländern durch entsprechende Landesausführungsgesetze derzeit vorgeschrieben ist, fallen auch die damit verbundenen Kosten als "Sowieso-Kosten" an. In den Bundesländern, in denen diese Regelung noch nicht etabliert ist, entstehen Zusatzkosten für die Koordinierungsstelle. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist für die Etablierung der flächendeckenden Beratung bei der Todesfallanalyse etwa eine 0,5 Koordinatorenstelle pro DSO-Region erforderlich. Unter Berücksichtigung, dass diese flächendeckende Beratung noch in fünf Regionen zu etablieren ist, ergeben sich insoweit bei durchschnittlichen Personalkosten von 84 000 Euro Gesamtkosten in Höhe von 212 000 Euro pro Jahr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 5/18

... Horizont 2020 generiert nachweislich einen deutlichen EU-Mehrwert. Im Vergleich zur nationalen und regionalen FuI-Förderung bietet es Größeneinsparungen sowie mehr Reichweite und Schnelligkeit und erhöht damit die Attraktivität der EU als Raum für Forschung und Innovation. Der Zusatznutzen, den das Programm generiert, da nationale Fördermittel17 nicht umgewidmet werden, ist sehr hoch. Programmteile wie das KMU-Instrument, die ERC- und Marie-Skłodowska Curie-Maßnahmen, die sich an einzelne Begünstigte richten, generieren einen EU-Mehrwert durch den europaweiten Wettbewerb und ihre strukturierende Wirkung auf nationale FuI-Systeme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 488/18

... Darüber hinaus haben sich im Verwaltungsvollzug zwei weitere Sachverhalte ergeben, die nicht ausdrücklich in der KoA-VV geregelt sind. Hierbei handelt es sich um die Abrechnung der Pauschalsteuern auf Zusatzversorgungsbeiträge nach § 40b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 1
Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigung

V. Folgen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 103/18 (Beschluss)

... (Kapitaladäquanzverordnung (CRR)) einen erheblichen Zusatzaufwand und damit mittelbar höhere Kreditkosten für ihre Kunden verursachen, was außer Verhältnis zu ihrer individuellen Risikosituation steht.



Drucksache 556/18

... Weiterer zusätzlicher einmaliger Erfüllungsaufwand entsteht durch die Anschaffung und Aufstellung von Schildern für das Kerngebiet nach Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb (§ 14d Absatz 3 (neue Nummer 3)). Ein Zusatzschild nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kostet etwa 59,90 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Dazu kommen die Kosten für den Rohrpfosten (2 m) mit Abdeckkappen in Höhe von 51,80 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) (Quelle: Firma SETON - Sicherheit und Kennzeichnung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Schweinepest-Verordnung

§ 14d
Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 435/18

... /EG /EG (Solvency II) und 2013/136/EU (CRD IV) entgegen. Denn jedenfalls stehen die Richtlinien sowie die o.g. Verordnungen gleichrangig nebeneinander. Bei einer anderen Auslegung wären die NSÄ gezwungen, bei den betroffenen Einheiten eine Primärerhebung durchzuführen. Dies wäre für die betroffenen Einheiten eine doppelte Belastung, da sie dieselben Daten sowohl an die Aufsichtsbehörden als auch an das Statistische Bundesamt melden müssten. Dies würde für die Betroffenen und auch für das Statistische Bundesamt erhebliche Zusatzkosten verursachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

§ 3a
Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 3b
Daten der Deutschen Bundesbank

Artikel 2
Gesetz zur Regelung von Übermittlungen von Einzelangaben zur Prüfung und Verbesserung der Qualität der Behandlung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Qualität-VGR-Gesetz f QVG)

§ 1
Übermittlungsbefugnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1f

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 221/17 (Beschluss)

... "Vitamine oder folgende sonstige Zusatzstoffe (...)" (statt Vitamine und folgende sonstige Zusatzstoffe). Entsprechendes gilt für die Anlage 2 in Verbindung mit § 28

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4

1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2

2. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol

3. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen


 
 
 


Drucksache 777/17

... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 726/1/17

... -Regulierung sowie deren Folgeverordnungen. Im Vergaberecht sollten Zusatzanforderungen, wie beispielsweise verschärfte Anforderungen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emissions -



Drucksache 145/17 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch den Verordnungsvorschlag umfangreiche Zusatzaufgaben für die Datenschutzbehörden begründet werden, die sich nicht alleine auf die Vollzugsaufgaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz auswirken, sondern ebenso auch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder belasten werden. Zusatzaufgaben wie zum Beispiel die Überwachung der vorgesehenen Anforderungen an Endgeräte und Software (Artikel 8 und 10 des Verordnungsvorschlags) begründen zwangsläufig Zielkonflikte und Ressourcenengpässe mit den eigentlichen, durch die Anpassungserfordernisse der Datenschutz-Grundverordnung ohnehin angewachsenen Aufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 182/17 (Beschluss)

... - In Nummer 24 dürfte der Zusatz "in dem dort beschriebenen Umfang" überprüfenswert sein. - In Nummer 25 kann auf die Angabe "dem Versicherungsunternehmen" verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 557/3/17

... Mit der Einfügung des Zusatzes "durch Rechtsvorschriften oder" soll die in § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO bislang enthaltene Regelung dergestalt erweitert werden, dass zukünftig neben den auf jährlicher Basis als Anlage zum Haushaltsgesetz im Haushaltsplan enthaltenen Ausnahmen auch eine Regelung von weiteren Ausnahmen mit im Bedarfsfall anderer zeitlicher Dauer durch Rechtsvorschriften möglich sein soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/3/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 678/17

... Unterschiedliche Konzepte hätten allerdings eine Vervielfachung der regulatorischen Anforderungen im EU-Binnenmarkt und erhebliche Zusatzkosten für die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zur Folge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Freier Datenverkehr in der Union

Artikel 5
Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden

Artikel 6
Übertragung von Daten

Artikel 7
Zentrale Anlaufstellen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 414/17

... Für die gesonderte Erfassung der Merkmale nach dem Standort wurde ab dem Jahr 2020 ein jährlicher Zusatzaufwand von rund 98 000 Euro ermittelt. Dieser entsteht durch Plausibilitätsprüfungen und ggf. erforderliche Nachfragen. Im Übrigen wurde angenommen, dass die Abfragen zu Statistikzwecken nach der erstmaligen Umstellung weitestgehend automatisiert erfolgen.

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Drucksache 414/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 7
Übermittlung, Veröffentlichung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Doppelbuchstabe jj

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Doppelbuchstabe II

Zu Doppelbuchstabe mm

Zu Doppelbuchstabe nn

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4136, BMG: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Statistische Landesämter:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung


 
 
 


Drucksache 158/17 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel weitgehend einheitlich behandeln und abschaffen möchte. Diese Regelung ist transparent und für Verbraucher verständlich. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesrat die gegenüber dem Referentenentwurf eröffnete Möglichkeit eines Zusatzentgelts für die Nutzung einer Zahlungskarte im Drei-Parteien-Verhältnis. Diese Ausnahme hebt die Transparenz und Klarheit bei Entgelten für die Nutzung von Zahlungskarten auf. Verbrauchern ist im Zweifel nicht klar, welches Zahlungsverfahren die von ihnen genutzte Zahlungskarte verwendet. Die unterschiedliche Behandlung von Zahlungskarten im Drei- bzw. Vier-ParteienSystem führt zu Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Entgelte.

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Drucksache 158/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 447/17

... "3. unter das Hamburgische Zusatzversorgungsgesetz oder unter das Bremische Ruhelohngesetz in ihren jeweiligen Fassungen fallen oder auf die diese Gesetze sonst Anwendung finden,"

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Drucksache 447/17




§ 21
Tarifvertragsparteien.

§ 26a
Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a

§ 30j
Übergangsregelung zu § 20 Absatz 2

Artikel 15
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5


 
 
 


Drucksache 166/1/17

... s aufgrund § 28 Absatz 12 Satz 1 Nummer 2 ChemG sowie zusätzlich 66.420 entsprechende Änderungsmeldungen per Sicherheitsdatenblatt pro Jahr ermittelt. Berücksichtigt man die dort ebenfalls gegenüber gestellten Kosten beider Möglichkeiten (insbesondere auf Grund des jeweiligen Zeitaufwands), ergeben sich enorme Zusatzbelastungen für KMU, um die "alten" Meldungen (per Sicherheitsdatenblatt an ISi) seit 2011 an die EU-Vorgaben anzupassen. Hierfür hätten Unternehmen ggf. nur 1,5 Jahre (gewerbliche Gemische) oder im Extremfall nur 0,5 Jahre (bestimmte Verbrauchergemische) Zeit. Da die Tools zur Meldung und weitere Einzelheiten (u.a. single entry point bei der ECIIA und Verteilung vs. Meldung in alle MS durch Unternehmen) noch nicht geklärt sind, können sich Unternehmen auch nur begrenzt auf diese Umstellung vorbereiten. Auch eine Umstellung auf die aktuellen Meldeformate und das Meldeportal des BfR ist für Unternehmen keine Alternative, da diese nach jetzigem Diskussionsstand nicht der Produktmeldung auf EU-Ebene entsprechen, so dass Doppelarbeit entstehen könnte.

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Drucksache 166/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 28 Absatz 12 Satz 3 ChemG


 
 
 


Drucksache 658/17 (Beschluss)

... 5. Er bittet außerdem zu prüfen, ob ein Anspruch auf Fahrkartenerwerb im Zug ohne Aufpreis, wie er in Artikel 10 Absatz 5 vorgesehen ist, für alle Fahrgäste unabhängig von etwaigen Mobilitätseinschränkungen geschaffen werden könnte. Wenn ein Fahrkartenerwerb am Abfahrtsbahnhof nicht möglich ist, da kein Fahrkartenschalter oder funktionsfähiger, zugänglicher Fahrkartenautomat vorhanden ist, erscheint es unbillig, den Fahrgast mit Zusatzkosten zu belasten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der von der fehlenden Möglichkeit des Fahrkartenerwerbs am Abfahrtsbahnhof betroffene Fahrgast in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder nicht.

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Drucksache 658/17 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag insgesamt

Zu einzelnen Vorschriften des Verordnungsvorschlags

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 221/17

... /EU /EU dürfen Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit folgenden Zusatzstoffen nicht in den Verkehr gebracht werden:

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Drucksache 221/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung

Anlage 1
Verbotene Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen

Zu § 4

Anlage 2
Verbotene Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

Zu § 28

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Nummer 1

Nummer 3

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 557/2/17

... Mit der Einfügung des Zusatzes "durch Rechtsvorschriften oder" soll die in § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO bislang enthaltene Regelung dergestalt erweitert werden, dass zukünftig neben den auf jährlicher Basis als Anlage zum Haushaltsgesetz im Haushaltsplan enthaltenen Ausnahmen auch eine Regelung von weiteren Ausnahmen mit im Bedarfsfall anderer zeitlicher Dauer durch Rechtsvorschriften möglich sein soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/2/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 567/2/17

... f) In Anlage 2 ist der Klammerzusatz zu den Bezugshinweisen wie folgt zu fassen:



Drucksache 412/17

... "Bei Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 des Gesetzes, die keine vor- oder zwischenfinanzierten Bausparverträge sind, ist das jeweilige Ansparprodukt mit dem Zusatz "mit Darlehen" zu bezeichnen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 221/1/17

... "Vitamine oder folgende sonstige Zusatzstoffe (...)" (statt Vitamine und folgende sonstige Zusatzstoffe).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 Nummer 1 Eingangssatz , Nummer 6 Anlage 2 Nummer 1 Eingangssatz

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Anlage 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 1 und Nummer 6 Anlage 2

8. Zur Einführung einer Höchstmengenregelung für Menthol

9. Zu Regelungen zu verbotenen und begrenzt zugelassenen Zusatz- bzw. Inhaltsstoffen


 
 
 


Drucksache 144/17

... 12. Artikel 1 Absatz 3. So gilt eine dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Webseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, für den Anbieter als personenbezogene Daten, wenn dieser über die rechtlichen Mittel verfügt, die es ihm erlauben, anhand der Zusatzinformationen, über die der Internetzugangsanbieter dieser Person verfügt, die betreffende Person bestimmen zu lassen. Siehe Urteil in der Rechtssache C-582/14, Breyer, ECLI:EU:C:2016:779, Rdnr. 49.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 148/1/17

... In Artikel 1 sind in Anlage 2 nach der Überschrift "Anlage 2" im Klammerzusatz nach den Wörtern "3 Absatz 4 Satz 2" die Wörter "und Absatz 6" zu streichen.



Drucksache 533/17

... b) diese Versicherungen eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 195/17

... "Für ein Arzneimittel, für das ein Zusatznutzen nach § 35a Absatz 1 Satz 5 als nicht belegt gilt, ist ein Erstattungsbetrag zu vereinbaren, der zu in angemessenem Umfang geringeren Jahrestherapie-kosten führt als die nach § 35a Absatz 1 Satz 7 bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie. Sind nach § 35a Absatz 1 Satz 7 mehrere Alternativen für die zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt, ist ein Erstattungsbetrag zu vereinbaren, der zu in angemessenem Umfang geringeren Jahrestherapiekosten führt als die wirtschaftlichste Alternative."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

§ 1a
Anspruch auf Ausgleich des Differenzbetrags zwischen Erstattungsbetrag und tatsächlichem Abgabepreis

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 556/17 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist in § 30 Absatz 3 Satz 1 und in Artikel 2 Nummer 1 ist in § 1 Absatz 1 jeweils der Klammerzusatz "(gewerblicher Güterverkehr)" zu streichen.



Drucksache 567/17 (Beschluss)

... f) In Anlage 2 ist der Klammerzusatz zu den Bezugshinweisen wie folgt zu fassen:



Drucksache 568/17

... a) In Absatz 2 werden die Wörter "Zusatzstoffen, naturidentischen Aromastoffen und Vitaminen" durch die Wörter "Lebensmittelzusatzstoffen, Vitaminen und sonstigen Stoffen, die Lebensmitteln zu ernährungsphysiologischen Zwecken zu- gesetzt werden" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 139/17

... Vor Artikel 104 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3147) geändert worden ist, wird folgender Artikel 103... [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] eingefügt:



Drucksache 727/17 (Beschluss)

... 8. Angesichts des sich wandelnden Mediennutzungsverhaltens und der steigenden Bedeutung der Abrufdienste muss der Schutzbereich der Artikel 59 Absatz 1 und Artikel 60 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags nach Auffassung des Bundesrates im Interesse der Meinungs- und Angebotsvielfalt über Hörfunk-und Fernsehdienste hinaus auf alle audiovisuellen Mediendienste und damit verbundenen Zusatzdienste erstreckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 727/17 (Beschluss)




Übertragungspflichten Must-Carry

2 Zugangsregulierung

2 Frequenzpolitik

Interoperabilität von digitalen Radioempfangsgeräten


 
 
 


Drucksache 586/1/17

... - ausgenommen zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 200 mg Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform -"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Position Ibuprofen Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Position Zubereitung aus Methopren und Fipronil - zur Anwendung bei Hunden und Katzen - Anlage 1 AMVV


 
 
 


Drucksache 654/17

... Im Kontext des Grenzen ignorierenden Internets bietet der durch das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität68 des Europarates geschaffene Rahmen für die internationale Zusammenarbeit einer Gruppe sehr unterschiedlicher Länder die Möglichkeit, bei ihren nationalen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Cyberkriminalität einen optimalen rechtlichen Standard zu nutzen. Zurzeit wird über ein mögliches Zusatzprotokoll nachgedacht69, das auch die nützliche Gelegenheit bieten könnte, die Frage des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in einem internationalen Kontext anzuschneiden. Die EU ruft alle Länder auf, kein neues internationales Rechtsinstrument für den Bereich Cyberkriminalität zu schaffen, sondern stattdessen angemessene nationale Vorschriften zu erarbeiten und die Zusammenarbeit innerhalb des bestehenden internationalen Rahmens fortzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 588/1/17

... Bei dem Vorsorgekonto handelt es sich um eine Zusatzversorgung, die als Riester-Förderung oder betriebliche Altersvorsorge ausgestaltet werden kann.

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Drucksache 588/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Produkten der Altersvorsorge


 
 
 


Drucksache 4/17

... Die Kommission hat die Richtlinie über die Stromversorgungssicherheit anhand der fünf Kriterien Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Zusatznutzen von Maßnahmen auf EU-Ebene bewertet. Die Ergebnisse der Bewertung sind in der Folgenabschätzung im Rahmen der Problembeschreibung dargelegt. Die wichtigsten Schlussfolgerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 105/1/17

... kohärent sind. So sollen die Ausnahmen um den Zusatz "wenn die Beförderung im Rahmen der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben ausgeführt wird" ergänzt werden. Diese Klarstellung schränkt die Gültigkeit der Ausnahmen durch das Erfordernis der zugewiesenen Aufgaben ein. Entsprechend der Begründung soll die Ausnahme dann zum Beispiel nicht mehr für Fahrer gelten, wenn ein Feuerwehrfahrzeug als Jahrmarktattraktion eingesetzt wird.

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Drucksache 105/1/17




Zu Artikel 1

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3 Weiteres


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.