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"Zuschlag"
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... 3. wissenschaftliche Bewertungen von Biostoffen vorzunehmen und deren Einstufung in Risikogruppen vorzuschlagen,
Drucksache 493/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... (3) Die Krankenkasse hat für Mitglieder nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 sowie für freiwillige Mitglieder noch nicht gezahlte Säumniszuschläge in Höhe der Differenz zwischen dem nach § 24 Absatz 1a des Vierten Buches in der bis zum ... [einsetzen: Tag vor Inkrafttreten nach Artikel 6] geltenden Fassung erhobenen Säumniszuschlag und dem sich bei Anwendung des in § 24 Absatz 1 des Vierten Buches ergebenden Säumniszuschlag zu erlassen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 256a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2b Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 50a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 12h Notlagentarif
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz
Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 5a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5b Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 5c Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 5d Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 527/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... Im legislativen Bereich hat die Europäische Kommission im März 2011 das klare Mandat des Europäischen Rates erhalten, "den bestehenden Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen" zu überprüfen und alle erforderlichen Verbesserungen vorzuschlagen.
Drucksache 598/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... Neue Arzneimittel bringen häufig große Vorteile und Chancen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Häufig stellen sie einen therapeutischen Fortschritt dar, jedoch nicht immer in dem Ausmaß, welches die oft hohen Preisunterschiede rechtfertigen würde. Gelegentlich sind sie aber auch nur deutlich teurer als die bisherige Standardtherapie und haben dieser gegenüber keinen Vorteil. Dies und die Tatsache, dass die Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Arzneimittel in den vergangenen Jahren ausschließlich durch neue Arzneimittel verursacht wurde, machte es erforderlich, einen neuen Weg zu einer fairen Preisbildung für neue Arzneimittel einzuschlagen.
Drucksache 295/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser
... • Insbesondere in Flächenländern mit strukturschwachen Gebieten spielt das Instrument des Sicherstellungszuschlags zunehmend eine Rolle. Es muss gewährleistet sein, dass Sicherstellungszuschläge nicht auf den Landesbasisfallwert angerechnet werden. Des Weiteren sollen sie den Krankenhäusern zugutekommen, die Sicherstellungszuschläge wegen existentieller Gefährdung wirklich benötigen.
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... (2) In der Mitteilung wird dem Adressaten eine angemessene Frist eingeräumt, um Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die genannten Hindernisse beseitigt werden sollen. Die Bundesanstalt bewertet nach Anhörung der Deutschen Bundesbank, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die Hindernisse wirksam zu beseitigen. Die Bundesanstalt kann zuständige in- und ausländische Stellen beteiligen, wenn sie deren Beteiligung für erforderlich oder hilfreich hält. § 47d Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden.
Drucksache 802/13
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Die Regierung des Saarlandes hat am 26. November 2013 beschlossen, Herrn Leitenden Ministerialrat Peter Arend als ihren Nachfolger vorzuschlagen.
Drucksache 30/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz - und Personalstatistikgesetzes
... aa) In Nummer 4 werden die Wörter "Dienst- oder Lebensaltersstufe" durch das Wort "Dienstaltersstufe" ersetzt und die Wörter "Ortszuschlagsstufe oder" gestrichen.
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 22. Um sicherzustellen, dass insbesondere die Vollzugsanforderungen der verschiedenen durch die Verordnung betroffenen Rechtsbereiche berücksichtigt werden, wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene die Beteiligung der bereits benannten Ländervertreter sicherzustellen und bei Bedarf die Hinzuziehung weiterer Experten aus den Ländern vorzuschlagen.
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Die Deckungssumme wird auf dem privaten Versicherungsmarkt durch Prämien finanziert und durch Aktienkapital ergänzt, um die Deckung bei Abweichungen von der erwarteten Schadenshöhe sicherzustellen. Die Versicherungsprämien berechnen sich nach dem erwarteten Schaden des Versicherten, wobei eine Unsicherheitsmarge für die jeweilige Versicherungssparte, Kapitalkosten, ein Unkostenzuschlag, z.B. für Verwaltungskosten und andere mit dem Versicherungsabschluss verbundene Kosten, sowie ein Gewinn hinzugerechnet werden. Die Prämien werden auf den Finanzmärkten investiert, wobei die Investitionsrisiken nicht mit dem Versicherungsrisikos korrelieren dürfen bzw. das Risiko des Versicherungspools rückversichert werden muss. Dadurch wird das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens auf die Gesellschaft und Regionen gestreut.
Drucksache 187/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... gut funktioniert und im Hinblick auf alle derzeit bewertbaren Ziele gute Ergebnisse liefert 33 . Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass KMU durch den zu erbringenden Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig belastet werden und dass dieses Problem angegangen werden muss, da in der nächsten Phase der Registrierung von Stoffen bis 2018 viel mehr KMU beteiligt sein werden. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang beschlossen, keine Änderungen des verfügenden Teils der REACH-Verordnung vorzuschlagen, sondern Einzelempfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen der Verordnung auf KMU zu formulieren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Änderung der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 498/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... 10. Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 13 Verbraucher
§ 126b Textform
Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1 Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312 Anwendungsbereich
§ 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
Kapitel 2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
§ 312c Fernabsatzverträge
§ 312d Informationspflichten
§ 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
§ 312f Abschriften und Bestätigungen
§ 312g Widerrufsrecht
§ 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
Kapitel 3 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Kapitel 4 Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312k Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
§ 356a Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
§ 356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
§ 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
§ 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
§ 360 Zusammenhängende Verträge
§ 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 443 Garantie.
§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften
§ 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.
§ 510 Ratenlieferungsverträge
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 246 Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
Artikel 246a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
§ 3 Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
§ 4 Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
Artikel 246b Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Weitere Informationspflichten
Artikel 246c Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 1 Konkurrierende Informationspflichten
Artikel 3 Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
§ 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
§ 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Preisangabenverordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 11 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 12 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 13 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 14 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Folgen des Widerrufs
4 Gestaltungshinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular
Muster -Widerrufsformular
Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
3 Widerrufsinformation
4 Widerrufsrecht
4 Widerrufsfolgen
4 Gestaltungshinweise:
Drucksache 294/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [RD] betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DP], (EU) Nr. [HZ] und (EU) Nr. [sCMO] hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final; Ratsdok. 8340/13
... 15. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kappung der Direktzahlungen gemäß Entscheidung der Staats- und Regierungschefs im Rahmen der GAP-Reform als freiwillige Regelung vorgesehen werden soll. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Wegfall der Modulation fordert er die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene für die Möglichkeit eines bundeseinheitlichen Zuschlags für die ersten Hektare einzutreten sowie für den Verzicht auf Kappung und Degression.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform
Zu den Agrarumweltmaßnahmen
Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen
Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe
Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen
Zur Mittelausstattung
Zur Kappung der Direktzahlungen
Zur nationalen Umsetzung
Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen
Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Daher ist es angezeigt, eine Strategie zur Verwirklichung eines funktionierenden Binnenmarkts im Einzelhandel vorzuschlagen, die einen Beitrag zum territorialen und sozialen Zusammenhalt in der EU durch einen verbesserten Zugang zu stärker nachhaltig ausgerichteten und wettbewerbsfähigeren Einzelhandelsdienstleistungen leistet. Eine solche Strategie würde das Wirtschaftswachstum maßgeblich fördern und den Einzelhändlern ermöglichen, den Verbrauchern in Europa noch größere Vorteile zu bieten.
Drucksache 610/13
Verordnung der Bundesregierung
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Derzeit ist es nach dem deutschen öffentlichen Vergaberecht nicht möglich, bei der Angebotswertung und damit bei der Zuschlagsentscheidung bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals. Diese Kriterien werden bisher zwar bei der Eignungsprüfung von Bietern abgefragt, dürfen dann aber bei der Zuschlagsentscheidung keine Beachtung mehr finden. So darf ein über die Mindestanforderungen hinausgehendes "Mehr an Eignung" bei der Zuschlagserteilung keine Rolle spielen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Anwendungsbereich
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Kosten für die Wirtschaft
2.2 Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Informationspflichten für Unternehmen
3.2 Informationspflichten für die Verwaltung
3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 416/13
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen.
Drucksache 663/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
... Mit der Einführung des Koordinationsverfahrens schlägt der Entwurf einen anderen Weg ein als der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Europäischen Insolvenzverordnung (COM (2012) 744). Obgleich sich der Entwurf und der Verordnungsvorschlag in Bezug auf die jeweils vorgesehenen allgemeinen Instrumentarien für die Verfahrenskoordination, namentlich im Hinblick auf die Kooperationspflichten auf der Ebene der Verwalter und der Gerichte, decken, gehen sie in der Frage nach der Ausgestaltung zusätzlicher Koordinationsinstrumente unterschiedliche Wege. Der Vorschlag der Europäischen Kommission räumt den Insolvenzverwaltern der gruppenangehörigen Unternehmen wechselseitig Mitwirkungsrechte in den jeweilig anderen Verfahren ein. Diese Befugnisse reichen von einem Teilnahmerecht in den Gläubigerversammlungen über das Recht, in den jeweils anderen Verfahren einen Reorganisationsplan vorzuschlagen, bis hin zum Recht, die Aussetzung der anderen Verfahren zu beantragen. Die Einräumung solch weitreichender Mitwirkungsbefugnisse soll der Abstimmung der einzelnen Verfahren dienen. Sie geht allerdings auch mit der Gefahr einher, dass es bei unkoordiniertem Gebrauch dieser Mitwirkungsrechte zu einer wechselseitigen Blockade der Verfahren kommt, die das Gegenteil der angestrebten und erstrebenswerten Koordinierung der Verfahren bewirkt. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Mitwirkungsrechte in zweckwidriger Weise gebraucht werden, um der Durchsetzung unangemessener Forderungen Nachdruck zu verleihen und um kooperationswillige Beteiligte dazu zu verleiten, dem Störer eine Lästigkeitsprämie für den Verzicht auf die Geltendmachung dieser Rechte zu bezahlen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 3a Gruppen-Gerichtsstand
§ 3b Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands
§ 3c Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren
§ 3d Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand
§ 3e Unternehmensgruppe
§ 13a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
§ 56b Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe
Siebter Teil
Erster Abschnitt
§ 269a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
§ 269b Zusammenarbeit der Gerichte
§ 269c Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse
Zweiter Abschnitt
§ 269d Koordinationsgericht
§ 269e Koordinationsverwalter
§ 269f Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters
§ 269g Vergütung des Koordinationsverwalters
§ 269h Koordinationsplan
§ 269i Abweichungen vom Koordinationsplan
§ 270d Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 5 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 6 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen
2. Bestellung eines Insolvenzverwalters
3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen
a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
b Zusammenarbeit der Gerichte
c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane
4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument
5. Anwendungsbereich
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3a
Zu § 3b
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 269a
Zu § 269b
Zu § 269c
Zu § 269d
Zu § 269e
Zu § 269f
Zu § 269g
Zu § 269h
Zu § 269i
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Bewertung durch den NKR
Drucksache 264/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... V und nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KVLG für Beiträge, mit denen sie länger als einen Monat säumig sind, ein erhöhter Säumniszuschlag von fünf vom Hundert des rückständigen Beitrages gesetzlich normiert.
Drucksache 185/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor COM(2013) 108 final
... Gemäß Artikel 25 der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, dem zufolge die Kommission einen Bericht über die Durchführung des Ausfuhrkontrollsystems der EU anfertigen muss, wurde ein Grünbuch 27 angenommen, um eine breite öffentliche Debatte über die Arbeitsweise des Ausfuhrkontrollsystems der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Gang zu setzen. Ein förmlicher Bericht an das Europäische Parlament und den Rat ist für September 2012 vorgesehen. In der Zwischenzeit soll die Auswirkung dieser Verordnung auf die Raumfahrtwirtschaft genau überwacht werden, um wesentliche Probleme zu ermitteln und geeignete Lösungen vorzuschlagen.
Drucksache 562/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
... Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration für eine weitere Amtszeit vorzuschlagen.
Drucksache 421/13
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Kabinettsitzung am 16. April 2103 beschlossen, anstelle von Herrn Staatssekretär a. D. Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff Herrn Staatssekretär Bernd Neuendorf als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.
Drucksache 447/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... Zudem haben sich in der Regulierungspraxis Unsicherheiten hinsichtlich der Ermittlung des Zinssatzes ergeben, mit dem der Anteil des Eigenkapitals zu verzinsen ist, der die regulatorisch zulässige Eigenkapitalquote von 40 Prozent übersteigt. Insbesondere besteht nach der bislang ergangenen Rechtsprechung Unklarheit darüber, wie der Zinssatz ohne zu großen bürokratischen Aufwand für Netzbetreiber und Behörden angemessen ermittelt werden kann. Um im Wege der Regulierungspraxis einen netzbetreiberspezifischen Risikozuschlag für das die zulässige Eigenkapitalquote übersteigende Eigenkapital zu ermitteln, müssten netzbetreiberspezifische Risikobewertungen durchgeführt werden. Diese existieren für die Mehrzahl der Netzbetreiber jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund können klassenspezifische oder individuelle Risikozuschläge nicht verlässlich und rechtssicher bestimmt werden. Es besteht daher Regelungsbedarf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 2 Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014
Artikel 3 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
§ 25a Forschungs- und Entwicklungskosten
Artikel 5 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils
3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher
4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen
Drucksache 447/3/13
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts
... 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst unter Berücksichtigung der in diesem Bundesratsverfahren unterbreiteten Lösungsansätze grundlegende Änderungen des bestehenden Instrumentariums zur Berücksichtigung von Investitionskosten während der Regulierungsperiode vorzuschlagen. Ziel sollte es dabei sein, einerseits dem teilweise noch geltend gemachten öffentlichen Diskussionsbedarf über die Einzelheiten eines solchen neuen Mechanismus Rechnung zu tragen, andererseits aber den Dialog zügig fortzuführen und eine möglichst rasche Änderung der
Drucksache 236/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Vorabkoordinierung größerer wirtschaftspolitischer Reformvorhaben - COM(2013) 166 final
... Um positive Übertragungseffekte zu maximieren und negative zu minimieren, erwägt die Kommission vorzuschlagen, dass die zu koordinierenden Reformen nach folgenden Filtern relevant sein sollten:
Drucksache 327/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
... "Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Beschäftigten oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen." '
Drucksache 733/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft zur Umsetzung bis 2020 eines internationalen Übereinkommens über die Anwendung eines einheitlichen globalen marktbasierten Mechanismus auf Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr - COM(2013) 722 final
... /EU vorgesehene weitere Maßnahme vorzuschlagen, den Anteil der Emissionen, auf die das EU-Emissionshandelssystem bis 2020 angewendet würde, zu verringern.
Drucksache 39/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.
Drucksache 50/13 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz) - Begründung
... - Unter Bezugnahme auf das in einem Beförderungsstreitverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - haben verschiedene Instanzgerichte die Dienstpostenbündelung, d.h. die Zuordnung einer Funktion zu mehreren Ämtern, in Frage gestellt. Die Zulässigkeit dieses personalwirtschaftlich notwendigen Instruments wird nunmehr klargestellt. - Den Vorgaben des BVerfG entsprechend wird der Familienzuschlag für Lebenspartner rückwirkend zum 1. August 2001 gewährt.
Drucksache 747/13
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Frau Nicola-Maria Bückmann, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg als Nachfolgerin für Herrn Hajo Cornel als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.
Drucksache 39/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Außerdem hat der Arbeitgeber den Nachtarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nach § 6 Absatz 5 ArbZG, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Drucksache 129/13
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... vorzuschlagen. Ich bitte den Benennungsvorschlag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Drucksache 39/13
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitgliedes für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Herr Frisse hat die Senatsverwaltung zum Ende des Jahres 2012 verlassen und ist deshalb aus dem Beirat ausgeschieden. Somit ist nunmehr eine Neuberufung erforderlich. Ich bitte Sie daher, der Bundesministerin einen Vertreter oder eine Vertreterin der zuständigen obersten Landesbehörden zur Berufung in den Beirat vorzuschlagen. Die Beiratsmitglieder werden für jeweils vier Jahre berufen.
Drucksache 136/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG )
... Absatz 2 legt das Recht und die Pflicht der Mindestlohnkommission fest, den Mindestlohn bis zum 31. August eines jeden Jahres vorzuschlagen. Durch die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung wird sichergestellt, dass der Mindestlohn auch zeitlich im Gleichklang mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung fortgeschrieben wird.
Drucksache 647/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Flächenerwerbsverordnung
... Mit dem vorliegenden Vorschlag wird eine größtmögliche Anzahl der gesetzlichen Ansprüche von berechtigten Alteigentümern auf den Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG befriedigt. Es wird eine größere Ausgewogenheit beim Walderwerb innerhalb der Gruppe der Alteigentümer erreicht und dem gesetzlichen Vorrang des Erwerbs nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG in der Praxis besser entsprochen. Alteigentümern, die ihre Ausgleichsleistung für den konkreten Erwerbsfall einsetzen, wird mit der Neuregelung der Vorrang eingeräumt. Rechte Dritter werden nicht berührt. Das gesetzlich vorgeschriebene Zuschlagsverfahren der BVVG bei der Privatisierung der Waldflächen wird vereinfacht.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Flächenerwerbsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2617: Verordnung zur Änderung der Flächenerwerbsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 668/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle - COM(2013) 611 final
... Die im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften über die Statistik des Eisenbahnverkehrs erfassten Daten und die Veröffentlichungspolitik wurden auf europäischer Ebene einer technischen Analyse unterzogen mit dem Ziel, mögliche technische Lösungen vorzuschlagen, mit deren Hilfe die verschiedenen für die statistische Datenproduktion erforderlichen Tätigkeiten möglichst vereinfacht und gleichzeitig die Endproduktion an den aktuellen und künftigen Nutzerbedarf angepasst werden könnten.
Drucksache 63/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... /EU ist die Kommission verpflichtet, gegebenenfalls Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Öffnung des Markts für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste vorzuschlagen und - aufbauend auf dem bestehenden Erfordernis einer Trennung zwischen Infrastrukturbetrieb und Verkehrsleistungen - geeignete Voraussetzungen für den diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur zu schaffen.
Drucksache 264/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... In der gesetzlichen Krankenversicherung wurde bei Nichtzahlung der Beiträge ein höherer Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags erhoben, und zwar sowohl für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch für Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (
Drucksache 92/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... (1) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die bis zum 31. Dezember 2017 nach § 1 Absatz 2 Satz 1 entlassen sind, erhalten eine nicht ruhegehaltfähige Einmalzahlung, wenn die Summe aus dem monatlichen Grundgehalt, den das Grundgehalt ergänzenden Zulagen, dem Familienzuschlag, den Stellen- und Ausgleichszulagen sowie der auf diese Beträge entfallenden Sonderzahlung bei Beginn der neuen Verwendung geringer ist als in der bisherigen Verwendung zum Zeitpunkt der Entlassung. Satz 1 gilt entsprechend bei einer Einstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei einem öffentlichrechtlichen Arbeitgeber. Dies gilt nicht, wenn in dem neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnis aus dem gleichen Anlass eine Ausgleichszahlung nach den § 13, § 19a oder § 19b des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen
2. Weitere Gesetze
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Beurlaubung
§ 2 Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 3 Einmalzahlung
§ 4 Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Versorgung
§ 5 Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 6 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1
§ 7 Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2
§ 8 Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses
§ 9 Freistellung vom militärischen Dienst
§ 10 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit
§ 11 Evaluation
Artikel 2 Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)
Abschnitt 1 Dienstrecht
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verwendung bei anderen Dienstherren
§ 3 Beurlaubung
§ 4 Versetzung in den Ruhestand
Abschnitt 2 Finanzieller Ausgleich
§ 5 Einmalzahlung
§ 6 Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung
Abschnitt 3 Versorgung
§ 7 Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 8 Evaluation
Artikel 3 Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffbestimmung
§ 2 Dienstgrad
§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
Abschnitt 2 Reservewehrdienstverhältnis
§ 4 Reservewehrdienstverhältnis
§ 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses
§ 6 Diensteid
§ 7 Sachmittel und Entschädigungen
§ 8 Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes
§ 9 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
§ 10 Benachteiligungsverbot
§ 11 Versorgung
§ 12 Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
§ 13 Entlassung
Artikel 4 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 43b Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
§ 80a Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung des Soldatengesetzes
§ 58a Reservewehrdienstverhältnis
Artikel 10 Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
Artikel 11 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Wehrbeschwerdeordnung
§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Artikel 13 Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Artikel 14 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 13e
§ 21
§ 39
§ 101
§ 102
Artikel 15 Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Artikel 16 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :
In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :
In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :
Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung
Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie
Weiterentwicklung der Berufsförderung
Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Haushaltsausgaben
1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen
1. Weitere Gesetze
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
V. Sonstige Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Relevanz
VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IX. Nachhaltigkeit
X. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 8
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 4
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu den Nummern 15 bis 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 101
Zu § 102
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr
Drucksache 299/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Beirats gemäß § 182 SGB III bei der Bundesagentur für Arbeit
... III bei der Bundesagentur für Arbeit einen Vertreter des Landes Thüringen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (Herrn Leitenden Ministerialrat Udo Philippus) vorzuschlagen.
Drucksache 752/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze
... normierten Leistungsvoraussetzungen, nämlich der Leistungsberechtigung in Bezug auf den Kinderzuschlag oder das
Drucksache 460/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
... XI insbesondere mit der engen Verknüpfung des Investitionszuschlages mit der (optionalen) öffentlichen Förderung von Pflegeeinrichtungen nach § 9 SGB XI (Ausgleichsfunktion der Umlage nach Absatz 3 und Absatz 4) und stellt ausdrücklich auf die fehlenden "Berechnungsgrößen" und "Möglichkeiten" des derzeitigen § 82 SGB XI ab. Diese Lücke praxisgerecht zu schließen und den Wortlaut des § 82 Absatz 3 SGB XI klarstellend und ohne Widerspruch zu Sinn und Zweck der Regelung zu ergänzen, ist Ziel der Gesetzesänderung. Gegen die Anerkennung angemessener Pauschalen bestehen dabei dem Grunde nach weder zuwendungsrechtlich noch hinsichtlich der Betroffenheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bedenken, solange nicht die Vergütung von Betriebsüberschüssen intendiert wird, sondern lediglich eine für die Betroffenen angemessene Verteilung der tatsächlichen Aufwendungen einer Pflegeeinrichtung (Grundsätze der Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).
Drucksache 752/12
Gesetzesantrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze
... normierten Leistungsvoraussetzungen, nämlich der Leistungsberechtigung in Bezug auf den Kinderzuschlag oder das
Drucksache 609/12
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Herrn Staatssekretär Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der
Drucksache 632/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2013
... b) In Satz 3 werden nach den Wörtern "der einheitlichen Pauschsteuer" die Wörter "sowie die Erhebung eines Säumniszuschlags und das Mahnverfahren für die einheitliche Pauschsteuer" eingefügt.
Drucksache 516/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
... geregelte Zuschlag gegenüber dem im Sozialhilferecht maßgeblichen Freibetrag von 10 auf 5 Prozent gesenkt wird. Grund dafür, überhaupt einen Zuschlag vorzusehen, ist der Umstand, dass hinsichtlich des im Sozialhilferecht maßgeblichen Freibetrags während der durch das Gericht im Rahmen der
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a ZPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 118 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 ZPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 120a Absatz 3 und § 120b - neu - ZPO
§ 120b Einsatz des durch die Prozessführung Erlangten
5. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 8a Absatz 1 BerHG
6. Zu Artikel 11 Nummer 2 § 73a Absatz 6 Satz 1 SGG , Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe b § 166 Absatz 4 Satz 1 VwGO , Artikel 13 Nummer 2 § 142 Absatz 5 Satz 1 FGO
7. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 166 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu § 67
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 14 Nummer 4a - neu - § 44 Satz 3 - neu - und 4 - neu - RVG
Drucksache 446/12
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
... V befassten Stellen die Datenmeldungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 sowie 8, 9 und 11 auf ihre Richtigkeit. Versichertenbezogen übermittelte Versichertenzeiten, ambulante und stationäre Diagnosen sowie Arzneimittelkennzeichen werden seit 2009 im Morbi-RSA berücksichtigt und unterliegen damit erstmals auch den Prüfungen durch die Prüfdienste. Aus diesen Daten werden für die Prüfungen nach § 42 - neu - Stichproben gezogen. Die Stichproben zieht künftig das Bundesversicherungsamt, da nur das Bundesversicherungsamt über die pseudonymbezogen zusammengeführten Daten aller am Morbi-RSA teilnehmenden Krankenkassen verfügt und die Prüfungen sich auf die Morbiditätsdaten der Versicherten beschränken sollen, für die die Krankenkassen einen risikoadjustierten Zuschlag erhalten. Das Bundesversicherungsamt stellt den Prüfdiensten anschließend eine Liste mit den durch die Stichprobe ermittelten Pseudonymen zur Verfügung, die Gegenstand der jeweiligen Prüfungen sind (s. zu Nummer 10 zu Absatz 2). Damit die Prüfdienste überprüfen können, ob die Krankenkassen die Daten nach § 30 Absatz 1 Satz 1 rechtmäßig und richtig erhoben und gemeldet haben, ist es in diesen auf die Stichproben begrenzten Fällen erforderlich, dass der Versichertenbezug hergestellt werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 39a Ermittlung des Korrekturbetrags
§ 42 Prüfung der Datenmeldungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen; Alternativen
II. Erfüllungsaufwand; Kosten
4 Einmalaufwand
4 Daueraufwand
III. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2131: Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Drucksache 566/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa - COM(2011) 900 endg.
... - den Umfang der beizubringenden Unterlagen zu verringern. Dies wird vor allem durch die zwingende Akzeptanz von Eigenerklärungen erreicht, mit denen der Bieter an Eides statt erklärt, dass er die für die Einreichung eines Angebots vorgegebenen Kriterien erfüllt, z.B. nicht wegen Korruption verurteilt wurde. Nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss dann die nötigen Nachweise einreichen, um die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu belegen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass öffentliche Auftraggeber von Wirtschaftsbeteiligten, die in den vergangenen vier Jahren im Rahmen eines früheren Verfahrens Unterlagen eingereicht haben, die weiterhin gültig sind, nicht verlangen dürfen, diese erneut vorzulegen.
Drucksache 349/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntG )
... "(9) Die Vertragsparteien nach Absatz 2 vergeben im Jahr 2012 einen gemeinsamen Forschungsauftrag mit dem Ziel, insbesondere die Leistungsentwicklung und bestehende Einflussgrößen zu untersuchen sowie gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten und deren Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung und die finanziellen Auswirkungen zu bewerten. Dabei sind insbesondere Alternativen zur Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen beim Landesbasisfallwert zu prüfen. Möglichkeiten der Stärkung qualitätsorientierter Komponenten in der Leistungssteuerung sind zu entwickeln. Zudem beauftragen sie mit dem in Satz 1 genannten Ziel das DRG-Institut, insbesondere die Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes auszuwerten. Die Kosten für die Aufgaben nach den Sätzen 1 bis 3 werden mit dem DRG-Systemzuschlag nach Absatz 5 finanziert. Die Ergebnisse sind bis zum 30. Juni 2013 zu veröffentlichen." ‘
Drucksache 621/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe - COM(2011) 897 final; Ratsdok. 18960/11
... b) Mit Hilfe der vorgeschlagenen Regelungen für die Auswahl- und Zuschlagskriterien und der Bestimmungen über technische Spezifikationen sollen die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sichergestellt und Beeinträchtigungen des freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen vermieden werden. Diese Ziele werden durch den derzeit geltenden Rechtsrahmen für Baukonzessionen im öffentlichen Sektor nicht in angemessener Weise umgesetzt.
Drucksache 484/12
... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen benannt und beantragt, der Bundesregierung vorzuschlagen, Herrn Staatssekretär als stellvertretendes Mitglied in den Beirat zu berufen.
Drucksache 66/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
... 3. Für Amtshandlungen nach § 19 Absatz 5 Nummer 1 oder 2 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende oder an einem Feiertag beträgt der Zuschlag
Drucksache 241/12
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen.
Drucksache 390/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (19. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2011) - COM(2012) 373 final
... Die Entscheidung darüber, ob eine Maßnahme auf EU-Ebene vorzuschlagen ist (Subsidiarität), und falls ja, wie sie ausgestaltet werden soll (Verhältnismäßigkeit), ist für eine intelligente Regulierung von entscheidender Bedeutung.2 Sämtliche Organe und Einrichtungen der EU haben diese beiden Grundsätze zu befolgen.
Drucksache 144/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schattenbankwesen COM(2012) 102 final
... In Koordinierung mit dem FSB, den Standardsetzungsgremien und den einschlägigen EU-Aufsichts- und -Regulierungsbehörden zielen die derzeitigen Arbeiten der Kommission darauf ab, die bestehenden Maßnahmen sorgfältig zu überprüfen und eine angemessene Vorgehensweise vorzuschlagen, die in Verbindung mit einem angemessenen Regulierungsrahmen eine umfassende Beaufsichtigung des Schattenbankwesens gewährleistet.
Drucksache 409/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... 1. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung oder die unterlassene Übermittlung von Informationen an eine Vergabestelle oder Vergabebehörde in einem öffentlichen Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Finanzhilfen, mit denen finanzielle Interessen der Union verbunden sind, durch Bewerber oder Bieter oder durch Personen, die an der Vorbereitung der Angebote auf ausgeschriebene Aufträge oder der Vorschläge für Förderprojekte dieser Teilnehmer mitwirken oder dafür verantwortlich sind, als Straftat geahndet werden kann, wenn diese Übermittlung beziehungsweise unterlassene Übermittlung vorsätzlich und mit dem Ziel erfolgt, die Zulassungs-, Ausschluss-, Auswahl- oder Zuschlagskriterien zu umgehen oder deren Anwendung zu verzerren.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Rechtlicher Kontext
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3 Wahl des Instruments
3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definition der finanziellen Interessen der Union
Titel II Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 3 Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 4 Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten
Titel III Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 5 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen natürliche Personen
Artikel 8 Freiheitsstrafen
Artikel 9 Mindestsanktionen für juristische Personen
Artikel 10 Sicherstellung und Einziehung
Artikel 11 Zuständigkeit
Artikel 12 Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten
Artikel 13 Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Artikel 14 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 15 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
Artikel 16 Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Damit die ausgetauschten Informationen unverzüglich genutzt werden können, muss die Identifizierung der Steuerpflichtigen unbedingt verbessert werden. Die in den Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen zeigen, dass die Informationen viel besser abgeglichen werden können, wenn eine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) mitgeteilt und als eindeutiger Identifikator verwendet wird. Die Kommission wird daher eine Folgenabschätzung durchführen mit dem Ziel, gegebenenfalls vorzuschlagen, dass jedem grenzübergreifend tätigen Steuerpflichtigen eine europäische TIN zugeteilt wird. Es sollte auch geprüft werden, ob den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten ein gegenseitiger direkter Zugang zu den relevanten Bereichen der nationalen Datenbanken und eine Ausweitung des automatisierten Zugangs im MwSt-Bereich gewährt werden sollte.
Drucksache 356/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35 /EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2012) 280 final/2
... Die Frühinterventionsbefugnisse umfassen die Befugnis, von dem betreffenden Institut die Umsetzung der im Sanierungsplan dargelegten Vorkehrungen und Maßnahmen zu verlangen, ein Aktionsprogramm und einen Zeitplan für die Umsetzung aufzustellen, die Geschäftsleitung zur Einberufung einer Hauptversammlung aufzufordern oder diese selbst einzuberufen, deren Tagesordnung und die Verabschiedung bestimmter Entscheidungen vorzuschlagen und vom betreffenden Institut die Aufstellung eines Umschuldungsplans mit seinen Gläubigern zu verlangen.
Drucksache 170/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund, Länder und Gemeinden
2. Soziale Pflegeversicherung
3. Gesetzliche Krankenversicherung
4. Arbeitslosenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Beratungsgutscheine
§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
§ 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
§ 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen
§ 53b Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
§ 123 Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
§ 124 Übergangsregelung: häusliche Betreuung
§ 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes
1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen
2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme
3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege
4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen
6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen
7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen
8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten
9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements
10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung
11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung
12. Zukunftssichere Finanzierung
13. Weitere Maßnahmen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Gemeinden
3. Soziale Pflegeversicherung
4. Gesetzliche Krankenversicherung
5. Arbeitslosenversicherung
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft
Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft
A. Änderung bestehender Vorgaben
B. Einführung neuer Vorgaben
C. Abschaffung bestehender Vorgaben
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu § 18a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45f
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu § 123
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 124
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 125
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Drucksache 96/12
Vorschlag an den Bundesrat
Vorschlag der Bundesministerin der Justiz für die Ernennung eines Bundesanwalts beim Bundesgerichtshof
... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung des Oberstaatsanwaltes beim Bundesgerichtshof Johann Schmid zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.