[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1728 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zuschlag"


⇒ Schnellwahl ⇒

0209/20
0480/20
0085/1/20
0133/20
0276/20
0286/1/20
0221/1/20
0515/20
0206/20
0067/20B
0085/20B
0203/20
0176/20
0115/20
0182/20
0051/20B
0164/20
0246/20
0073/20
0101/20B
0348/20B
0080/20
0085/20
0006/20
0285/20B
0029/20
0274/20
0348/20
0387/20
0179/20
0088/20
0305/20
0057/1/20
0432/20B
0057/20
0127/20
0285/20
0051/1/20
0156/20
0203/20B
0229/20
0196/1/20
0139/20
0014/20
0348/1/20
0496/20
0087/20
0376/20
0432/1/20
0212/1/20
0057/20B
0376/20B
0216/20
0002/20
0067/20
0145/20
0392/20
0075/20
0528/20
0165/20
0084/20
0445/19
0384/1/19
0521/19
0494/19
0055/1/19
0583/1/19
0267/19
0598/19
0587/1/19
0544/19B
0257/19
0558/19
0079/19B
0445/19B
0517/19
0172/19B
0053/19B
0196/19B
0122/19
0396/1/19
0053/1/19
0521/1/19
0196/1/19
0393/19
0502/19
0337/19
0359/19B
0384/19B
0296/19
0324/19B
0586/19
0544/19
0150/19
0359/1/19
0373/19
0473/1/19
0543/19B
0281/1/19
0597/19B
0120/19
0452/19
0649/19
0655/1/19
0044/19
0110/19B
0532/19
0517/19B
0079/1/19
0550/19B
0667/19
0597/19
0473/19B
0631/19
0017/19B
0631/19B
0550/1/19
0557/19
0530/19
0396/19
0624/19
0127/19B
0324/1/19
0373/19B
0127/19
0553/1/19
0110/1/19
0401/19
0366/19B
0505/19
0128/19
0446/19
0373/1/19
0543/19
0493/19
0203/19
0329/19
0506/19
0324/19
0074/19
0396/19B
0556/19
0584/19
0172/19
0411/19
0281/19
0618/19
0517/1/19
0115/19
0376/4/18
0003/1/18
0483/18
0489/18
0097/18
0038/1/18
0396/18
0423/18
0083/18
0425/1/18
0402/1/18
0402/18
0607/18
0515/18
0116/18
0149/18
0014/18
0486/18
0376/18B
0275/18B
0003/18B
0614/1/18
0126/18
0300/18
0510/18
0141/18
0010/18
0275/18
0563/18
0085/18
0360/18B
0103/1/18
0375/18
0053/18B
0094/18
0325/18
0614/18
0510/18B
0563/18B
0009/18
0080/18
0425/18B
0053/18
0080/18B
0469/18
0360/1/18
0554/18
0402/18B
0442/18
0142/18
0084/18
0503/18
0003/18
0547/18
0488/18
0038/18B
0614/18B
0185/18
0103/18B
0504/1/18
0667/17
0777/17
0666/17
0069/17B
0495/17
0169/17
0498/17
0640/17
0662/17
0104/17
0157/17B
0660/17
0625/17
0434/17
0336/17
0348/17
0096/17
0135/17
0538/17
0144/17
0768/1/17
0641/17
0195/17
0665/17
0456/17
0749/17
0347/17B
0497/17
0030/17
0768/17B
0626/17
0347/2/17
0058/17
0157/1/17
0258/17
0257/17
0091/17
0014/17
0190/17
0192/17
0326/17
0503/17
0502/17
0110/17B
0360/17
0550/17
0685/17
0069/1/17
0758/17
0120/17
0347/17
0551/17
0347/1/17
0082/16
0812/16
0089/16B
0193/16
0601/1/16
0268/16
0413/16
0073/16B
0209/16
0293/16
0267/16
0518/16
0344/16
0328/16
0619/16B
0320/16
0591/16
0535/1/16
0601/16B
0266/1/16
0277/16
0492/1/16
0125/16
0304/16
0296/1/16
0685/16
0266/16B
0197/16B
0535/16B
0073/1/16
0347/16
0135/16
0233/16
0620/16B
0107/16B
0337/16
0312/16B
0373/16
0291/16
0492/16B
0356/16
0079/16
0210/16
0539/1/16
0294/16
0258/16
0172/16
0278/16
0539/16B
0310/16B
0601/16
0296/16B
0704/16
0667/16
0672/16
0197/1/16
0312/16
0388/16
0435/16
0660/16B
0089/1/16
0066/16B
0522/16
0135/1/16
0183/16B
0089/16
0750/16
0198/16
0814/2/16
0660/16
0681/16
0429/16B
0107/1/16
0677/16
0490/16
0707/16
0246/16
0326/16
0329/16
0107/16
0367/16
0825/16B
0660/1/16
0192/16
0620/1/16
0135/16B
0483/16
0825/1/16
0440/16
0183/16
0339/16
0429/1/16
0370/16
0249/16
0020/16B
0310/16
0557/15
0414/15
0281/1/15
0277/5/15
0189/1/15
0277/15B
0189/15
0281/2/15
0594/1/15
0088/15
0424/15
0511/15B
0627/1/15
0367/15B
0122/1/15
0511/1/15
0510/1/15
0246/15
0353/15B
0417/15
0532/15
0308/1/15
0231/15
0601/15B
0277/7/15
0308/15B
0367/1/15
0438/15B
0244/15
0139/15
0057/15
0625/1/15
0375/15
0562/15
0631/15B
0627/15B
0509/15
0052/15
0283/15
0273/15B
0354/15B
0385/15
0277/2/15
0631/1/15
0270/15
0057/15B
0102/1/15
0644/15
0205/15
0601/1/15
0281/15B
0013/15
0594/15B
0122/15B
0518/15
0209/15
0228/15
0441/15B
0250/15
0446/1/15
0371/15
0046/15
0511/15
0625/15B
0085/15
0594/15
0438/1/15
0441/1/15
0147/15
0495/15
0063/1/15
0057/1/15
0063/15B
0102/15
0189/15B
0102/15B
0508/14
0122/14B
0254/14
0431/14
0301/14
0232/14
0134/14B
0454/14
0093/14
0309/14
0432/14
0209/14
0306/14
0025/2/14
0564/1/14
0223/1/14
0265/14
0623/14
0507/14
0303/14
0564/14B
0265/1/14
0578/14
0601/14
0265/14B
0592/14
0485/14B
0214/14
0466/14
0302/14
0625/14B
0110/14
0640/1/14
0071/14
0036/14
0319/1/14
0097/14
0215/14
0122/1/14
0497/14
0047/14
0048/14
0149/14
0046/14
0154/14
0319/14X
0485/1/14
0246/14B
0497/14B
0609/14
0548/14
0268/14B
0541/1/14
0541/14B
0632/14
0223/14B
0246/1/14
0640/14B
0111/14
0037/14
0268/1/14
0110/14B
0345/14
0620/14
0448/13
0235/13
0122/13
0216/13
0097/13
0207/13
0423/13
0658/13
0196/13B
0470/13
0113/13
0737/13
0355/13
0212/13
0032/13
0297/13
0136/13
0677/13
0294/13B
0780/1/13
0264/1/13
0562/13
0023/13
0516/13
0705/13
0519/13
0479/13
0368/13
0196/13
0562/13B
0273/13
0295/13B
0411/13
0038/13
0327/1/13
0432/13
0199/13
0184/13
0780/13B
0412/13B
0017/13
0535/13
0325/13
0493/13
0527/13
0598/13
0295/13
0094/13
0802/13
0030/13
0412/1/13
0290/13
0187/13
0498/13
0294/1/13
0060/13
0610/13
0416/13
0663/13
0264/13B
0185/13
0562/1/13
0421/13
0447/13
0447/3/13
0236/13
0327/13B
0733/13
0039/1/13
0050/13X
0747/13
0039/13B
0114/13
0129/13
0039/13
0136/13B
0647/13
0668/13
0063/13
0264/13
0092/12
0299/1/12
0752/12B
0460/12B
0752/12
0609/12
0632/12
0516/12B
0446/12
0566/12
0349/12
0621/12
0484/12
0066/12
0241/12
0390/12
0144/12
0409/12
0383/12
0356/12
0170/12
0096/12
0361/12B
0517/1/12
0508/12
0024/1/12
0131/12
0651/1/12
0520/12
0358/12
0223/12
0385/12B
0241/12B
0635/12
0361/12
0288/12
0460/1/12
0047/12
0292/1/12
0657/12
0415/12
0815/12
0306/12
0542/12
0330/12
0511/12
0295/12
0103/12
0720/12
0509/1/12
0385/1/12
0015/12B
0651/12
0620/12
0663/12
0578/12
0016/12
0618/12
0386/12
0758/12
0019/12B
0243/12
0299/12B
0385/12
0593/12
0534/12
0692/12
0313/12
0146/1/12
0198/1/12
0563/12
0307/12
0722/12
0255/12
0516/1/12
0302/1/12
0130/12
0162/12
0611/12
0360/12
0740/12
0806/12
0501/12
0674/1/12
0198/12B
0357/12
0163/12
0651/12B
0532/12
0347/12
0074/12
0359/12
0153/12
0249/12
0522/12
0097/12X
0242/12
0506/12
0503/12B
0488/12
0517/12
0606/12
0257/12
0674/12B
0015/1/12
0308/12
0292/12
0570/1/12
0567/12
0684/12
0517/12B
0021/12
0024/12B
0608/12
0660/12
0439/12
0544/12
0261/12
0570/12B
0170/12B
0562/12
0228/12
0058/12
0040/11
0539/11
0136/11
0353/11
0184/11
0296/11B
0208/11
0295/11
0060/11
0854/11
0827/11
0413/1/11
0037/1/11
0070/11B
0092/11
0112/11
0085/1/11
0552/11
0310/11B
0368/11
0084/11
0522/1/11
0032/11
0189/11
0854/11B
0345/11B
0090/11
0632/11B
0370/11
0640/11
0070/1/11
0116/1/11
0339/11
0421/11
0857/11
0854/2/11
0641/11
0299/11
0300/11
0121/11
0262/11
0525/11
0522/11B
0844/11
0216/11X
0877/11
0070/11
0859/11
0402/11
0772/11
0143/11
0116/11B
0501/11
0088/11
0315/11B
0418/11
0315/1/11
0142/11
0159/11
0178/1/11
0149/1/11
0399/11B
0854/7/11
0038/11
0854/1/11
0722/11
0253/11B
0736/11
0420/11
0367/11
0054/11
0345/1/11
0178/11B
0295/11B
0256/11
0829/11
0341/11B
0310/1/11
0051/11
0413/11B
0345/11
0808/11
0362/11
0526/11
0087/11
0296/11
0580/11
0655/11
0037/11B
0854/6/11
0085/11B
0334/11
0733/11
0345/2/11
0632/1/11
0127/11
0149/11B
0315/11
0037/11
0874/2/11
0440/11
0261/11
0613/11B
0699/11
0341/9/11
0804/11
0088/11B
0263/11
0227/11
0190/11
0874/11
0531/11
0088/1/11
0819/11
0462/11
0379/11
0614/11B
0385/11
0661/10
0507/10
0616/10
0680/10
0209/10
0334/10
0654/10
0692/10
0723/10
0367/3/10
0175/10
0581/1/10
0306/10
0857/10
0659/10
0473/10
0874/10
0268/10
0022/10
0808/10
0337/10
0331/10
0667/10
0101/10B
0139/10
0268/1/10
0851/10B
0014/10
0738/10B
0389/10
0204/2/10
0509/10
0774/10
0299/10
0850/10B
0009/1/10
0042/10
0227/10
0268/10B
0312/10
0025/10
0464/10
0662/10
0826/10
0693/10B
0846/10
0661/2/10
0132/10
0797/1/10
0827/10
0394/1/10
0101/1/10
0679/10
0808/10B
0859/10
0782/10
0042/10B
0532/2/10
0461/10
0530/1/10
0141/10
0248/10
0061/10
0851/1/10
0327/10
0763/10
0693/1/10
0694/10
0073/10
0732/10
0873/10
0698/10
0139/10B
0581/8/10
0680/5/10
0155/1/10
0231/10
0100/10
0593/1/10
0385/10
0547/10
0642/10
0217/10
0850/10
0070/10
0312/10B
0335/10
0023/10
0379/10
0281/1/10
0387/10
0133/10
0672/10
0039/3/10
0156/10
0849/10
0155/10B
0320/10
0270/10
0047/10
0822/10
0693/10
0103/10
0312/1/10
0116/10
0103/10B
0118/10
0031/1/10
0230/10
0740/10
0530/10
0644/1/10
0257/10
0772/10
0781/10
0762/10
0426/10
0738/1/10
0831/10
0789/10
0018/10
0087/10
0179/10
0735/10
0040/10
0346/10
0530/10B
0593/10B
0789/2/10
0102/10
0581/10B
0866/10
0015/10
0661/1/10
0057/10
0206/10
0009/10B
0219/10
0850/1/10
0103/1/10
0475/09
0245/1/09
0055/1/09
0267/09
0747/09
0200/1/09
0647/09
0498/09
0221/09
0371/09
0177/09
0055/09B
0900/09
0874/09
0280/09
0228/09
0432/09
0106/09
0826/09
0260/09
0071/09
0225/09
0245/09B
0370/09
0823/09
0275/09
0877/09
0846/09
0856/09
0900/09B
0413/09
0200/09B
0499/09
0203/09
0861/09
0567/09
0171/09B
0884/1/09
0674/09
0872/09
0086/09
0017/09B
0192/09
0878/09
0775/09
0758/1/09
0226/09
0915/09
0275/09B
0910/09
0245/09
0021/09
0168/09
0035/09
0415/09
0779/09
0395/09
0389/1/09
0769/09
0836/09
0171/09
0275/2/09
0791/09
0438/09
0248/09
0912/09
0051/09
0389/09B
0559/09
0671/09
0827/09
0620/09
0097/09
0201/09
0171/1/09
0137/09
0520/09
0044/09
0031/09
0278/09
0460/09
0761/09
0088/09
0892/09
0289/09
0017/1/09
0490/09
0185/09
0128/09
0911/09
0522/09
0900/1/09
0358/1/09
0023/09
0678/09
0591/09
0135/09
0669/1/09
0862/09
0884/09B
0251/09
0165/09
0657/09
0806/09
0758/09B
0065/09
0444/09
0103/09
0187/09
0320/09
0317/09
0707/09
0006/08B
0349/08B
0228/08B
0228/1/08
0525/08
0608/08
0200/08
0604/08
0680/08
0004/08B
0825/08B
0369/08
0173/08
0823/08B
0822/08
0799/08
0420/1/08
0237/08
0684/08
0757/08
0541/08
0464/08
0756/08
0012/08
0153/08
0343/08
0401/08
0781/08
0185/08
0951/08
0408/08
0223/1/08
0012/3/08
0401/1/08
0360/08
0703/08
0566/08
0006/08
0643/08
0145/08
0237/1/08
0004/08
0523/08B
0476/08
0520/08
0341/08B
0914/08
0004/1/08
0209/08
0788/08
0755/08B
0010/08A
0839/08
0846/08
0898/1/08
0801/08
0982/08
0420/08B
0316/08
0114/08
0237/08B
0134/08
0084/08
0367/08
0730/08
0716/08
0442/08B
0760/08
0024/08B
0309/08
0037/08
0442/3/08
0225/08
0820/08
0210/08
0225/08B
0363/08B
0542/08
0932/08
0924/08
0010/08B
0486/08
0111/08
0280/08
0968/08
0503/08
0965/08
0561/08
0733/08
0696/1/08
0401/08B
0352/08
0808/08
0825/1/08
0228/08
0465/08
0466/08
0076/08
0363/1/08
0958/08
0959/08
0883/08
0588/08
0006/1/08
0341/1/08
0144/08
0753/08
0282/08
0930/08
0605/08
0431/08
0452/08
0263/08
0180/08
0754/08
0012/1/08
0311/08
0420/08
0223/08B
0349/1/08
0261/08
0693/08
0823/1/08
0255/08
0699/08
0689/08
0589/08
0755/1/08
0832/08
0343/08K
0587/08
0024/1/08
0696/08B
0349/08
0005/08
0120/08
0826/08
0096/08
0362/08
0530/08
0024/08
0310/08
0317/08
0015/08
0318/08
0205/08
0012/08B
0470/08
0873/08
0390/08
1004/08
0523/1/08
0997/08
0444/08
0813/08
0949/08
0135/08
0267/08
0696/08
0879/08
0012/2/08
0253/08
0494/08
0010/1/08
0555/2/07
0571/07
0109/07
0543/07
0112/07B
0258/07
0152/07B
0283/07
0564/07
0642/1/07
0787/07
0286/07
0952/07
0431/07
0615/07
0210/07
0715/07
0598/07
0695/07
0582/07B
0334/07
0861/07
0339/07
0718/07
0674/07
0082/07
0680/07
0544/07B
0390/07
0432/07
0446/07
0053/07
0495/07
0780/07
0789/07
0668/07
0421/1/07
0675/07
0953/07
0040/07
0024/07
0519/1/07
0331/07
0417/1/07
0152/07
0811/07
0194/07
0720/07J
0494/07
0603/07
0075/07
0895/07
0185/07B
0824/07
0421/07B
0196/07
0720/07F
0856/07
0775/07
0152/1/07
0191/07
0120/1/07
0678/07
0642/07
0521/07
0851/07
0354/07
0417/07B
0388/1/07
0412/07
0712/07
0436/07
0521/07B
0014/07
0542/07
0506/07
0720/07E
0519/07B
0287/07
0306/07
0812/07
0024/07B
0600/07B
0583/07
0251/07
0783/07
0889/07
0064/07
0750/07
0358/07
0143/07
0497/07
0185/1/07
0120/07B
0931/07
0112/1/07
0788/07
0888/07
0108/07
0384/07
0110/07
0015/07
0002/07B
0195/07
0735/07
0829/07
0618/07
0212/07
0720/07
0114/07
0555/07B
0169/07
0898/07
0070/07
0612/07
0511/07
0120/07
0150/07B
0642/07B
0299/07
0150/07
0124/07
0440/07
0118/07
0023/07
0521/1/07
0333/07
0408/07
0454/07
0826/07
0392/07
0720/07C
0439/07B
0622/07
0185/07
0820/07
0282/07
0314/07
0120/5/07
0597/07
0388/07B
0663/1/07
0502/07
0690/07
0720/07A
0663/07B
0079/07
0679/07
0815/07
0916/07
0417/07
0024/1/07
0444/07
0750/07B
0002/1/07
0687/07
0554/07
0559/07
0383/07
0600/1/07
0166/07
0142/07
0673/07
0486/07
0022/07
0456/07
0568/07
0179/07
0295/07
0094/07
0859/07
0262/07
0214/07
0021/07
0924/07
0281/07
0477/07
0582/1/07
0390/06
0900/06
0916/1/06
0414/06
0621/06
0066/2/06
0499/06
0315/06
0803/06
0713/06
0938/06
0376/06
0505/06
0330/06
0087/1/06
0483/06
0799/06
0779/06
0400/06
0088/06B
0010/06
0008/06
0597/06
0146/06
0206/06
0054/06
0500/06
0522/06
0281/06
0327/06B
0758/06
0698/06
0916/06B
0375/06
0419/1/06
0619/06
0621/1/06
0778/06
0266/06
0368/06
0088/1/06
0172/06
0476/06
0330/06B
0354/06
0085/06
0123/06
0511/06
0795/06
0477/1/06
0478/06
0285/06
0138/06B
0066/06
0814/06
0455/06
0694/06
0089/06
0066/1/06
0505/06B
0250/06
0663/06
0872/06
0779/1/06
0122/06
0920/06
0028/06
0827/06
0017/06
0638/06
0309/06B
0304/06
0067/06
0068/06
0947/06
0087/06B
0910/06
0320/06
0128/06
0401/06
0419/06
0103/06
0732/06
0065/06
0924/06
0323/06
0257/06
0909/06
0330/1/06
0747/06
0373/06
0607/06
0327/06
0426/06
0309/1/06
0327/1/06
0138/1/06
0419/06B
0299/06
0796/06
0226/06
0617/06
0685/06
0011/06
0431/06
0399/06
0379/06
0141/06
0249/06
0946/06
0629/06
0616/06
0153/06
0745/06
0596/06
0755/06
0743/06
0553/06
0367/06
0485/06
0527/06
0831/06
0388/05
0417/05
0417/05B
0912/05
0415/05
0938/05
0064/05
0466/05
0341/05
0315/05
0157/05B
0807/05
0340/05
0252/05
0710/05
0668/05
0247/1/05
0342/05
0212/05
0397/05
0482/05
0895/1/05
0763/05
0596/05
0881/05
0388/05B
0073/05
0899/05
0347/05
0706/05
0312/05
0932/05
0664/05
0915/05B
0327/05
0432/05
0202/05
0023/05
0416/1/05
0220/1/05
0364/05
0851/05
0222/05B
0783/05
0346/05
0818/05
0523/05
0210/05
0247/05
0401/05
0543/05B
0511/05
0729/05
0727/05
0721/05
0573/05
0686/05
0615/2/05
0806/05
0677/05
0032/05B
0214/05
0725/05
0269/05
0245/05
0728/05
0271/05
0895/05B
0512/05
0086/05
0625/05
0245/05B
0354/05
0572/05
0543/05
0352/05
0699/05
0032/05
0102/05
0788/05
0559/05
0769/05
0615/05
0915/05
0615/05B
0316/05
0411/05
0687/05
0895/05
0157/1/05
0744/05
0726/05
0192/05
0639/05
0322/05
0342/05B
0097/05
0567/05
0220/05
0341/05B
0146/05
0913/05
0321/05
0394/05
0390/05
0694/05
0132/05
0162/05
0330/05
0934/05
0576/05
0143/05
0513/05
0618/05
0416/05B
0245/1/05
0717/05
0247/05B
0095/05
0581/05
0621/04
0566/1/04
0999/04
0990/1/04
0877/04
0821/04B
0803/04
0566/04B
0917/04
0686/04
1000/04
0747/04
0983/04
0610/04
0466/04
0758/04
0821/1/04
0576/04
0676/2/04
0782/04
0860/04
0280/04
0586/04
0408/04
0466/04B
0677/04
0694/04B
0749/1/04
0749/04B
0578/04
0894/04
0944/04
0458/04B
0380/04
0870/04
0686/04B
0944/04B
0821/04
0749/04
0441/04
0990/04B
0915/04
0061/03B
0546/03
0736/03
0504/03
0061/1/03
Drucksache 325/13

... 3. wissenschaftliche Bewertungen von Biostoffen vorzunehmen und deren Einstufung in Risikogruppen vorzuschlagen,



Drucksache 493/13

... (3) Die Krankenkasse hat für Mitglieder nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 sowie für freiwillige Mitglieder noch nicht gezahlte Säumniszuschläge in Höhe der Differenz zwischen dem nach § 24 Absatz 1a des Vierten Buches in der bis zum ... [einsetzen: Tag vor Inkrafttreten nach Artikel 6] geltenden Fassung erhobenen Säumniszuschlag und dem sich bei Anwendung des in § 24 Absatz 1 des Vierten Buches ergebenden Säumniszuschlag zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 256a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 50a
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 5a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5b
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5c
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5d
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 527/13

... Im legislativen Bereich hat die Europäische Kommission im März 2011 das klare Mandat des Europäischen Rates erhalten, "den bestehenden Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen" zu überprüfen und alle erforderlichen Verbesserungen vorzuschlagen.



Drucksache 598/13

... Neue Arzneimittel bringen häufig große Vorteile und Chancen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Häufig stellen sie einen therapeutischen Fortschritt dar, jedoch nicht immer in dem Ausmaß, welches die oft hohen Preisunterschiede rechtfertigen würde. Gelegentlich sind sie aber auch nur deutlich teurer als die bisherige Standardtherapie und haben dieser gegenüber keinen Vorteil. Dies und die Tatsache, dass die Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Arzneimittel in den vergangenen Jahren ausschließlich durch neue Arzneimittel verursacht wurde, machte es erforderlich, einen neuen Weg zu einer fairen Preisbildung für neue Arzneimittel einzuschlagen.



Drucksache 295/13

... • Insbesondere in Flächenländern mit strukturschwachen Gebieten spielt das Instrument des Sicherstellungszuschlags zunehmend eine Rolle. Es muss gewährleistet sein, dass Sicherstellungszuschläge nicht auf den Landesbasisfallwert angerechnet werden. Des Weiteren sollen sie den Krankenhäusern zugutekommen, die Sicherstellungszuschläge wegen existentieller Gefährdung wirklich benötigen.



Drucksache 94/13

... (2) In der Mitteilung wird dem Adressaten eine angemessene Frist eingeräumt, um Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die genannten Hindernisse beseitigt werden sollen. Die Bundesanstalt bewertet nach Anhörung der Deutschen Bundesbank, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die Hindernisse wirksam zu beseitigen. Die Bundesanstalt kann zuständige in- und ausländische Stellen beteiligen, wenn sie deren Beteiligung für erforderlich oder hilfreich hält. § 47d Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden.



Drucksache 802/13

... Die Regierung des Saarlandes hat am 26. November 2013 beschlossen, Herrn Leitenden Ministerialrat Peter Arend als ihren Nachfolger vorzuschlagen.



Drucksache 30/13

... aa) In Nummer 4 werden die Wörter "Dienst- oder Lebensaltersstufe" durch das Wort "Dienstaltersstufe" ersetzt und die Wörter "Ortszuschlagsstufe oder" gestrichen.



Drucksache 412/1/13

... 22. Um sicherzustellen, dass insbesondere die Vollzugsanforderungen der verschiedenen durch die Verordnung betroffenen Rechtsbereiche berücksichtigt werden, wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene die Beteiligung der bereits benannten Ländervertreter sicherzustellen und bei Bedarf die Hinzuziehung weiterer Experten aus den Ländern vorzuschlagen.



Drucksache 290/13

... Die Deckungssumme wird auf dem privaten Versicherungsmarkt durch Prämien finanziert und durch Aktienkapital ergänzt, um die Deckung bei Abweichungen von der erwarteten Schadenshöhe sicherzustellen. Die Versicherungsprämien berechnen sich nach dem erwarteten Schaden des Versicherten, wobei eine Unsicherheitsmarge für die jeweilige Versicherungssparte, Kapitalkosten, ein Unkostenzuschlag, z.B. für Verwaltungskosten und andere mit dem Versicherungsabschluss verbundene Kosten, sowie ein Gewinn hinzugerechnet werden. Die Prämien werden auf den Finanzmärkten investiert, wobei die Investitionsrisiken nicht mit dem Versicherungsrisikos korrelieren dürfen bzw. das Risiko des Versicherungspools rückversichert werden muss. Dadurch wird das Risiko eines wirtschaftlichen Schadens auf die Gesellschaft und Regionen gestreut.



Drucksache 187/13

... gut funktioniert und im Hinblick auf alle derzeit bewertbaren Ziele gute Ergebnisse liefert 33 . Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass KMU durch den zu erbringenden Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig belastet werden und dass dieses Problem angegangen werden muss, da in der nächsten Phase der Registrierung von Stoffen bis 2018 viel mehr KMU beteiligt sein werden. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang beschlossen, keine Änderungen des verfügenden Teils der REACH-Verordnung vorzuschlagen, sondern Einzelempfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen der Verordnung auf KMU zu formulieren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Änderung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 498/13

... 10. Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 294/1/13

... 15. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kappung der Direktzahlungen gemäß Entscheidung der Staats- und Regierungschefs im Rahmen der GAP-Reform als freiwillige Regelung vorgesehen werden soll. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Wegfall der Modulation fordert er die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene für die Möglichkeit eines bundeseinheitlichen Zuschlags für die ersten Hektare einzutreten sowie für den Verzicht auf Kappung und Degression.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform

Zu den Agrarumweltmaßnahmen

Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen

Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe

Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen

Zur Mittelausstattung

Zur Kappung der Direktzahlungen

Zur nationalen Umsetzung

Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen

Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 60/13

... Daher ist es angezeigt, eine Strategie zur Verwirklichung eines funktionierenden Binnenmarkts im Einzelhandel vorzuschlagen, die einen Beitrag zum territorialen und sozialen Zusammenhalt in der EU durch einen verbesserten Zugang zu stärker nachhaltig ausgerichteten und wettbewerbsfähigeren Einzelhandelsdienstleistungen leistet. Eine solche Strategie würde das Wirtschaftswachstum maßgeblich fördern und den Einzelhändlern ermöglichen, den Verbrauchern in Europa noch größere Vorteile zu bieten.



Drucksache 610/13

... Derzeit ist es nach dem deutschen öffentlichen Vergaberecht nicht möglich, bei der Angebotswertung und damit bei der Zuschlagsentscheidung bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals. Diese Kriterien werden bisher zwar bei der Eignungsprüfung von Bietern abgefragt, dürfen dann aber bei der Zuschlagsentscheidung keine Beachtung mehr finden. So darf ein über die Mindestanforderungen hinausgehendes "Mehr an Eignung" bei der Zuschlagserteilung keine Rolle spielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Anwendungsbereich

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 416/13

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen.



Drucksache 663/13

... Mit der Einführung des Koordinationsverfahrens schlägt der Entwurf einen anderen Weg ein als der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Europäischen Insolvenzverordnung (COM (2012) 744). Obgleich sich der Entwurf und der Verordnungsvorschlag in Bezug auf die jeweils vorgesehenen allgemeinen Instrumentarien für die Verfahrenskoordination, namentlich im Hinblick auf die Kooperationspflichten auf der Ebene der Verwalter und der Gerichte, decken, gehen sie in der Frage nach der Ausgestaltung zusätzlicher Koordinationsinstrumente unterschiedliche Wege. Der Vorschlag der Europäischen Kommission räumt den Insolvenzverwaltern der gruppenangehörigen Unternehmen wechselseitig Mitwirkungsrechte in den jeweilig anderen Verfahren ein. Diese Befugnisse reichen von einem Teilnahmerecht in den Gläubigerversammlungen über das Recht, in den jeweils anderen Verfahren einen Reorganisationsplan vorzuschlagen, bis hin zum Recht, die Aussetzung der anderen Verfahren zu beantragen. Die Einräumung solch weitreichender Mitwirkungsbefugnisse soll der Abstimmung der einzelnen Verfahren dienen. Sie geht allerdings auch mit der Gefahr einher, dass es bei unkoordiniertem Gebrauch dieser Mitwirkungsrechte zu einer wechselseitigen Blockade der Verfahren kommt, die das Gegenteil der angestrebten und erstrebenswerten Koordinierung der Verfahren bewirkt. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Mitwirkungsrechte in zweckwidriger Weise gebraucht werden, um der Durchsetzung unangemessener Forderungen Nachdruck zu verleihen und um kooperationswillige Beteiligte dazu zu verleiten, dem Störer eine Lästigkeitsprämie für den Verzicht auf die Geltendmachung dieser Rechte zu bezahlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 264/13 (Beschluss)

... V und nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 KVLG für Beiträge, mit denen sie länger als einen Monat säumig sind, ein erhöhter Säumniszuschlag von fünf vom Hundert des rückständigen Beitrages gesetzlich normiert.



Drucksache 185/13

... Gemäß Artikel 25 der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck, dem zufolge die Kommission einen Bericht über die Durchführung des Ausfuhrkontrollsystems der EU anfertigen muss, wurde ein Grünbuch 27 angenommen, um eine breite öffentliche Debatte über die Arbeitsweise des Ausfuhrkontrollsystems der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Gang zu setzen. Ein förmlicher Bericht an das Europäische Parlament und den Rat ist für September 2012 vorgesehen. In der Zwischenzeit soll die Auswirkung dieser Verordnung auf die Raumfahrtwirtschaft genau überwacht werden, um wesentliche Probleme zu ermitteln und geeignete Lösungen vorzuschlagen.



Drucksache 562/1/13

... Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration für eine weitere Amtszeit vorzuschlagen.



Drucksache 421/13

... die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Kabinettsitzung am 16. April 2103 beschlossen, anstelle von Herrn Staatssekretär a. D. Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff Herrn Staatssekretär Bernd Neuendorf als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 447/13

... Zudem haben sich in der Regulierungspraxis Unsicherheiten hinsichtlich der Ermittlung des Zinssatzes ergeben, mit dem der Anteil des Eigenkapitals zu verzinsen ist, der die regulatorisch zulässige Eigenkapitalquote von 40 Prozent übersteigt. Insbesondere besteht nach der bislang ergangenen Rechtsprechung Unklarheit darüber, wie der Zinssatz ohne zu großen bürokratischen Aufwand für Netzbetreiber und Behörden angemessen ermittelt werden kann. Um im Wege der Regulierungspraxis einen netzbetreiberspezifischen Risikozuschlag für das die zulässige Eigenkapitalquote übersteigende Eigenkapital zu ermitteln, müssten netzbetreiberspezifische Risikobewertungen durchgeführt werden. Diese existieren für die Mehrzahl der Netzbetreiber jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund können klassenspezifische oder individuelle Risikozuschläge nicht verlässlich und rechtssicher bestimmt werden. Es besteht daher Regelungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 447/3/13

... 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst unter Berücksichtigung der in diesem Bundesratsverfahren unterbreiteten Lösungsansätze grundlegende Änderungen des bestehenden Instrumentariums zur Berücksichtigung von Investitionskosten während der Regulierungsperiode vorzuschlagen. Ziel sollte es dabei sein, einerseits dem teilweise noch geltend gemachten öffentlichen Diskussionsbedarf über die Einzelheiten eines solchen neuen Mechanismus Rechnung zu tragen, andererseits aber den Dialog zügig fortzuführen und eine möglichst rasche Änderung der



Drucksache 236/13

... Um positive Übertragungseffekte zu maximieren und negative zu minimieren, erwägt die Kommission vorzuschlagen, dass die zu koordinierenden Reformen nach folgenden Filtern relevant sein sollten:



Drucksache 327/13 (Beschluss)

... "Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Beschäftigten oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes vorzuschlagen." '



Drucksache 733/13

... /EU vorgesehene weitere Maßnahme vorzuschlagen, den Anteil der Emissionen, auf die das EU-Emissionshandelssystem bis 2020 angewendet würde, zu verringern.



Drucksache 39/1/13

... Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.



Drucksache 50/13 (Begründung)

... - Unter Bezugnahme auf das in einem Beförderungsstreitverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - haben verschiedene Instanzgerichte die Dienstpostenbündelung, d.h. die Zuordnung einer Funktion zu mehreren Ämtern, in Frage gestellt. Die Zulässigkeit dieses personalwirtschaftlich notwendigen Instruments wird nunmehr klargestellt. - Den Vorgaben des BVerfG entsprechend wird der Familienzuschlag für Lebenspartner rückwirkend zum 1. August 2001 gewährt.



Drucksache 747/13

... Frau Nicola-Maria Bückmann, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg als Nachfolgerin für Herrn Hajo Cornel als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 39/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 12 StipG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 StipV zur Berufung in den Beirat Deutschlandstipendium als Vertreter der zuständigen Obersten Landesbehörden Herrn Ministerialrat Dr. Klaus Riedel, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.



Drucksache 114/13

... Außerdem hat der Arbeitgeber den Nachtarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nach § 6 Absatz 5 ArbZG, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 129/13

... vorzuschlagen. Ich bitte den Benennungsvorschlag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.



Drucksache 39/13

... Herr Frisse hat die Senatsverwaltung zum Ende des Jahres 2012 verlassen und ist deshalb aus dem Beirat ausgeschieden. Somit ist nunmehr eine Neuberufung erforderlich. Ich bitte Sie daher, der Bundesministerin einen Vertreter oder eine Vertreterin der zuständigen obersten Landesbehörden zur Berufung in den Beirat vorzuschlagen. Die Beiratsmitglieder werden für jeweils vier Jahre berufen.



Drucksache 136/13 (Beschluss)

... Absatz 2 legt das Recht und die Pflicht der Mindestlohnkommission fest, den Mindestlohn bis zum 31. August eines jeden Jahres vorzuschlagen. Durch die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung wird sichergestellt, dass der Mindestlohn auch zeitlich im Gleichklang mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung fortgeschrieben wird.



Drucksache 647/13

... Mit dem vorliegenden Vorschlag wird eine größtmögliche Anzahl der gesetzlichen Ansprüche von berechtigten Alteigentümern auf den Erwerb forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG befriedigt. Es wird eine größere Ausgewogenheit beim Walderwerb innerhalb der Gruppe der Alteigentümer erreicht und dem gesetzlichen Vorrang des Erwerbs nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG in der Praxis besser entsprochen. Alteigentümern, die ihre Ausgleichsleistung für den konkreten Erwerbsfall einsetzen, wird mit der Neuregelung der Vorrang eingeräumt. Rechte Dritter werden nicht berührt. Das gesetzlich vorgeschriebene Zuschlagsverfahren der BVVG bei der Privatisierung der Waldflächen wird vereinfacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Flächenerwerbsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2617: Verordnung zur Änderung der Flächenerwerbsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 668/13

... Die im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften über die Statistik des Eisenbahnverkehrs erfassten Daten und die Veröffentlichungspolitik wurden auf europäischer Ebene einer technischen Analyse unterzogen mit dem Ziel, mögliche technische Lösungen vorzuschlagen, mit deren Hilfe die verschiedenen für die statistische Datenproduktion erforderlichen Tätigkeiten möglichst vereinfacht und gleichzeitig die Endproduktion an den aktuellen und künftigen Nutzerbedarf angepasst werden könnten.



Drucksache 63/13

... /EU ist die Kommission verpflichtet, gegebenenfalls Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Öffnung des Markts für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste vorzuschlagen und - aufbauend auf dem bestehenden Erfordernis einer Trennung zwischen Infrastrukturbetrieb und Verkehrsleistungen - geeignete Voraussetzungen für den diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur zu schaffen.



Drucksache 264/13

... In der gesetzlichen Krankenversicherung wurde bei Nichtzahlung der Beiträge ein höherer Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags erhoben, und zwar sowohl für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch für Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (



Drucksache 92/12

... (1) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die bis zum 31. Dezember 2017 nach § 1 Absatz 2 Satz 1 entlassen sind, erhalten eine nicht ruhegehaltfähige Einmalzahlung, wenn die Summe aus dem monatlichen Grundgehalt, den das Grundgehalt ergänzenden Zulagen, dem Familienzuschlag, den Stellen- und Ausgleichszulagen sowie der auf diese Beträge entfallenden Sonderzahlung bei Beginn der neuen Verwendung geringer ist als in der bisherigen Verwendung zum Zeitpunkt der Entlassung. Satz 1 gilt entsprechend bei einer Einstellung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei einem öffentlichrechtlichen Arbeitgeber. Dies gilt nicht, wenn in dem neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnis aus dem gleichen Anlass eine Ausgleichszahlung nach den § 13, § 19a oder § 19b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 299/1/12

... III bei der Bundesagentur für Arbeit einen Vertreter des Landes Thüringen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (Herrn Leitenden Ministerialrat Udo Philippus) vorzuschlagen.



Drucksache 752/12 (Beschluss)

... normierten Leistungsvoraussetzungen, nämlich der Leistungsberechtigung in Bezug auf den Kinderzuschlag oder das



Drucksache 460/12 (Beschluss)

... XI insbesondere mit der engen Verknüpfung des Investitionszuschlages mit der (optionalen) öffentlichen Förderung von Pflegeeinrichtungen nach § 9 SGB XI (Ausgleichsfunktion der Umlage nach Absatz 3 und Absatz 4) und stellt ausdrücklich auf die fehlenden "Berechnungsgrößen" und "Möglichkeiten" des derzeitigen § 82 SGB XI ab. Diese Lücke praxisgerecht zu schließen und den Wortlaut des § 82 Absatz 3 SGB XI klarstellend und ohne Widerspruch zu Sinn und Zweck der Regelung zu ergänzen, ist Ziel der Gesetzesänderung. Gegen die Anerkennung angemessener Pauschalen bestehen dabei dem Grunde nach weder zuwendungsrechtlich noch hinsichtlich der Betroffenheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bedenken, solange nicht die Vergütung von Betriebsüberschüssen intendiert wird, sondern lediglich eine für die Betroffenen angemessene Verteilung der tatsächlichen Aufwendungen einer Pflegeeinrichtung (Grundsätze der Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit).



Drucksache 752/12

... normierten Leistungsvoraussetzungen, nämlich der Leistungsberechtigung in Bezug auf den Kinderzuschlag oder das



Drucksache 609/12

... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Herrn Staatssekretär Uwe Hüser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der



Drucksache 632/12

... b) In Satz 3 werden nach den Wörtern "der einheitlichen Pauschsteuer" die Wörter "sowie die Erhebung eines Säumniszuschlags und das Mahnverfahren für die einheitliche Pauschsteuer" eingefügt.



Drucksache 516/12 (Beschluss)

... geregelte Zuschlag gegenüber dem im Sozialhilferecht maßgeblichen Freibetrag von 10 auf 5 Prozent gesenkt wird. Grund dafür, überhaupt einen Zuschlag vorzusehen, ist der Umstand, dass hinsichtlich des im Sozialhilferecht maßgeblichen Freibetrags während der durch das Gericht im Rahmen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 118 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 120a Absatz 3 und § 120b - neu - ZPO

§ 120b
Einsatz des durch die Prozessführung Erlangten

5. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 8a Absatz 1 BerHG

6. Zu Artikel 11 Nummer 2 § 73a Absatz 6 Satz 1 SGG , Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe b § 166 Absatz 4 Satz 1 VwGO , Artikel 13 Nummer 2 § 142 Absatz 5 Satz 1 FGO

7. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 166 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu § 67

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 14 Nummer 4a - neu - § 44 Satz 3 - neu - und 4 - neu - RVG


 
 
 


Drucksache 446/12

... V befassten Stellen die Datenmeldungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 sowie 8, 9 und 11 auf ihre Richtigkeit. Versichertenbezogen übermittelte Versichertenzeiten, ambulante und stationäre Diagnosen sowie Arzneimittelkennzeichen werden seit 2009 im Morbi-RSA berücksichtigt und unterliegen damit erstmals auch den Prüfungen durch die Prüfdienste. Aus diesen Daten werden für die Prüfungen nach § 42 - neu - Stichproben gezogen. Die Stichproben zieht künftig das Bundesversicherungsamt, da nur das Bundesversicherungsamt über die pseudonymbezogen zusammengeführten Daten aller am Morbi-RSA teilnehmenden Krankenkassen verfügt und die Prüfungen sich auf die Morbiditätsdaten der Versicherten beschränken sollen, für die die Krankenkassen einen risikoadjustierten Zuschlag erhalten. Das Bundesversicherungsamt stellt den Prüfdiensten anschließend eine Liste mit den durch die Stichprobe ermittelten Pseudonymen zur Verfügung, die Gegenstand der jeweiligen Prüfungen sind (s. zu Nummer 10 zu Absatz 2). Damit die Prüfdienste überprüfen können, ob die Krankenkassen die Daten nach § 30 Absatz 1 Satz 1 rechtmäßig und richtig erhoben und gemeldet haben, ist es in diesen auf die Stichproben begrenzten Fällen erforderlich, dass der Versichertenbezug hergestellt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 39a
Ermittlung des Korrekturbetrags

§ 42
Prüfung der Datenmeldungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen; Alternativen

II. Erfüllungsaufwand; Kosten

4 Einmalaufwand

4 Daueraufwand

III. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2131: Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung


 
 
 


Drucksache 566/12

... - den Umfang der beizubringenden Unterlagen zu verringern. Dies wird vor allem durch die zwingende Akzeptanz von Eigenerklärungen erreicht, mit denen der Bieter an Eides statt erklärt, dass er die für die Einreichung eines Angebots vorgegebenen Kriterien erfüllt, z.B. nicht wegen Korruption verurteilt wurde. Nur der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss dann die nötigen Nachweise einreichen, um die in der Eigenerklärung gemachten Angaben zu belegen. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass öffentliche Auftraggeber von Wirtschaftsbeteiligten, die in den vergangenen vier Jahren im Rahmen eines früheren Verfahrens Unterlagen eingereicht haben, die weiterhin gültig sind, nicht verlangen dürfen, diese erneut vorzulegen.



Drucksache 349/12

... "(9) Die Vertragsparteien nach Absatz 2 vergeben im Jahr 2012 einen gemeinsamen Forschungsauftrag mit dem Ziel, insbesondere die Leistungsentwicklung und bestehende Einflussgrößen zu untersuchen sowie gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten und deren Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung und die finanziellen Auswirkungen zu bewerten. Dabei sind insbesondere Alternativen zur Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen beim Landesbasisfallwert zu prüfen. Möglichkeiten der Stärkung qualitätsorientierter Komponenten in der Leistungssteuerung sind zu entwickeln. Zudem beauftragen sie mit dem in Satz 1 genannten Ziel das DRG-Institut, insbesondere die Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes auszuwerten. Die Kosten für die Aufgaben nach den Sätzen 1 bis 3 werden mit dem DRG-Systemzuschlag nach Absatz 5 finanziert. Die Ergebnisse sind bis zum 30. Juni 2013 zu veröffentlichen." ‘



Drucksache 621/12

... b) Mit Hilfe der vorgeschlagenen Regelungen für die Auswahl- und Zuschlagskriterien und der Bestimmungen über technische Spezifikationen sollen die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sichergestellt und Beeinträchtigungen des freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen vermieden werden. Diese Ziele werden durch den derzeit geltenden Rechtsrahmen für Baukonzessionen im öffentlichen Sektor nicht in angemessener Weise umgesetzt.



Drucksache 484/12

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen benannt und beantragt, der Bundesregierung vorzuschlagen, Herrn Staatssekretär als stellvertretendes Mitglied in den Beirat zu berufen.



Drucksache 66/12

... 3. Für Amtshandlungen nach § 19 Absatz 5 Nummer 1 oder 2 in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende oder an einem Feiertag beträgt der Zuschlag

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/12




§ 22
Strafvorschrift


 
 
 


Drucksache 241/12

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen.



Drucksache 390/12

... Die Entscheidung darüber, ob eine Maßnahme auf EU-Ebene vorzuschlagen ist (Subsidiarität), und falls ja, wie sie ausgestaltet werden soll (Verhältnismäßigkeit), ist für eine intelligente Regulierung von entscheidender Bedeutung.2 Sämtliche Organe und Einrichtungen der EU haben diese beiden Grundsätze zu befolgen.



Drucksache 144/12

... In Koordinierung mit dem FSB, den Standardsetzungsgremien und den einschlägigen EU-Aufsichts- und -Regulierungsbehörden zielen die derzeitigen Arbeiten der Kommission darauf ab, die bestehenden Maßnahmen sorgfältig zu überprüfen und eine angemessene Vorgehensweise vorzuschlagen, die in Verbindung mit einem angemessenen Regulierungsrahmen eine umfassende Beaufsichtigung des Schattenbankwesens gewährleistet.



Drucksache 409/12

... 1. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung oder die unterlassene Übermittlung von Informationen an eine Vergabestelle oder Vergabebehörde in einem öffentlichen Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Finanzhilfen, mit denen finanzielle Interessen der Union verbunden sind, durch Bewerber oder Bieter oder durch Personen, die an der Vorbereitung der Angebote auf ausgeschriebene Aufträge oder der Vorschläge für Förderprojekte dieser Teilnehmer mitwirken oder dafür verantwortlich sind, als Straftat geahndet werden kann, wenn diese Übermittlung beziehungsweise unterlassene Übermittlung vorsätzlich und mit dem Ziel erfolgt, die Zulassungs-, Ausschluss-, Auswahl- oder Zuschlagskriterien zu umgehen oder deren Anwendung zu verzerren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1 Allgemeiner Kontext

1.2 Rechtlicher Kontext

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3 Wahl des Instruments

3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition der finanziellen Interessen der Union

Titel II
Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 3
Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 4
Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten

Titel III
Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union

Artikel 5
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 6
Haftung juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen natürliche Personen

Artikel 8
Freiheitsstrafen

Artikel 9
Mindestsanktionen für juristische Personen

Artikel 10
Sicherstellung und Einziehung

Artikel 11
Zuständigkeit

Artikel 12
Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten

Artikel 13
Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge

Artikel 14
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)

Artikel 16
Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 383/12

... Damit die ausgetauschten Informationen unverzüglich genutzt werden können, muss die Identifizierung der Steuerpflichtigen unbedingt verbessert werden. Die in den Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen zeigen, dass die Informationen viel besser abgeglichen werden können, wenn eine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) mitgeteilt und als eindeutiger Identifikator verwendet wird. Die Kommission wird daher eine Folgenabschätzung durchführen mit dem Ziel, gegebenenfalls vorzuschlagen, dass jedem grenzübergreifend tätigen Steuerpflichtigen eine europäische TIN zugeteilt wird. Es sollte auch geprüft werden, ob den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten ein gegenseitiger direkter Zugang zu den relevanten Bereichen der nationalen Datenbanken und eine Ausweitung des automatisierten Zugangs im MwSt-Bereich gewährt werden sollte.



Drucksache 356/12

... Die Frühinterventionsbefugnisse umfassen die Befugnis, von dem betreffenden Institut die Umsetzung der im Sanierungsplan dargelegten Vorkehrungen und Maßnahmen zu verlangen, ein Aktionsprogramm und einen Zeitplan für die Umsetzung aufzustellen, die Geschäftsleitung zur Einberufung einer Hauptversammlung aufzufordern oder diese selbst einzuberufen, deren Tagesordnung und die Verabschiedung bestimmter Entscheidungen vorzuschlagen und vom betreffenden Institut die Aufstellung eines Umschuldungsplans mit seinen Gläubigern zu verlangen.



Drucksache 170/12

... (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Gesetzliche Krankenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen

2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen

6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen

7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen

8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements

10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung

12. Zukunftssichere Finanzierung

13. Weitere Maßnahmen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Soziale Pflegeversicherung

4. Gesetzliche Krankenversicherung

5. Arbeitslosenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft

Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft

A. Änderung bestehender Vorgaben

B. Einführung neuer Vorgaben

C. Abschaffung bestehender Vorgaben

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu § 18a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45f

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu § 123

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 124

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 125

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)


 
 
 


Drucksache 96/12

... ich beabsichtige, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung des Oberstaatsanwaltes beim Bundesgerichtshof Johann Schmid zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorzuschlagen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.