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... In der Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die amtierende Kommission nun vorlegt, werden der politische Gesamtrahmen abgesteckt und klare Prioritäten für praktische Verbesserungen des öffentlichen Auftragswesens und zur Unterstützung der Investitionstätigkeit innerhalb der EU festgelegt. Zusammen mit dieser Strategie werden drei konkrete Initiativen vorgestellt. Die Kommission legt eine Mitteilung über einen Mechanismus für große Infrastrukturprojekte vor, der Klarheit schaffen und den Behörden Leitlinien für die Auftragsvergabe an die Hand geben soll. Die Kommission schlägt auch eine Empfehlung zur Professionalisierung öffentlicher Käufer vor, da qualifizierte Arbeitskräfte für eine wirksame Umsetzung unerlässlich sind. Parallel dazu wird eine zielgerichtete Konsultation über den Entwurf eines Leitfadens für eine Vergabe öffentlicher Innovationsaufträge gestartet, um neuen und nachhaltigeren Lösungen für unsere Gesellschaften den Durchbruch zu erleichtern.
3 Einführung
1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten
a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung öffentlicher Käufer
c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität
e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018
1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung öffentlicher Käufer
3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
... Die vorgeschlagene Richtlinie soll die Richtlinie über schriftliche Erklärungen durch ein Instrument ersetzen, das die Transparenz der Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet und neue materielle Rechte definiert, die die Planbarkeit und die Sicherheit der Arbeitsbedingungen vor allem für diejenigen verbessern sollen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden. Dazu werden in Kapitel II aktualisierte wesentliche Informationen über das Beschäftigungsverhältnis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU eingeführt, einschließlich der schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Arbeitskräfte, die derzeit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie über schriftliche Erklärungen ausgeklammert sind, welche den Mitgliedstaaten die Definition der Begriffe "Arbeitnehmer/in" und "Arbeitsverhältnis" überlässt. Der persönliche Geltungsbereich der Richtlinie wird durch die Definition des Begriffs des "Arbeitnehmers" bzw. der "Arbeitnehmerin" auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Festlegung des Arbeitnehmerstatus geklärt und ausgeweitet, indem die Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten eingeschränkt werden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kurzzeitig bestehenden oder Gelegenheitsbeschäftigungsverhältnissen auszuschließen. In Kapitel III wird eine Reihe neuer Mindestanforderungen aufgestellt: Beschränkung der Dauer jeder Probezeit, eine allgemeine Regel, wonach ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht daran gehindert werden kann, außerhalb seiner bzw. ihrer Arbeitszeiten ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber einzugehen, das Recht auf bessere Planbarkeit der Arbeitszeit und eine angemessene Frist für die Vorankündigung bei Personen mit variablen Arbeitszeiten, die Möglichkeit, um eine planbarere und sicherere Form der Beschäftigung zu ersuchen, sowie das Recht auf kostenlose obligatorische Fortbildung. Diese Rechte werden untermauert durch Bestimmungen, die den Schwächen bei der Durchsetzung der Richtlinie 91/533/EWG abhelfen sollen und die Durchsetzungsmaßnahmen anderer Rechtsakte des sozialen Besitzstands der EU übernehmen, die sich mit ähnlichen Situationen befassen.13
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I- Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2Begriffsbestimmungen
Kapitel II- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11Fortbildung
Kapitel IV- Tarifverträge
Artikel 12Tarifverträge
Kapitel V- Horizontale Bestimmungen
Artikel 13Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18Sanktionen
Kapitel VI- Schlussbestimmungen
Artikel 19Günstigere Bestimmungen
Artikel 20Umsetzung
Artikel 21Übergangsbestimmungen
Artikel 22Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23Aufhebung
Artikel 24Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen
Kapitel IIUnterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Kapitel IIIMindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Kapitel IVTarifverträge
Kapitel VHorizontale Bestimmungen
Kapitel VISchlussbestimmungen
Artikel 24Inkrafttreten
Artikel 25Adressaten
... 1. Der Bundesrat setzt sich für eine schnelle qualifikationsadäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auch für Flüchtlinge spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat sieht sich daher gemeinsam mit der Bundesregierung vor der Aufgabe, Wege und Möglichkeiten zu suchen, die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Basis der seit 2012 von Bund und Ländern verabschiedeten Anerkennungsgesetzgebung zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
... Die Ausweisung der Beschäftigtenzahl als Vollzeitäquivalente ermöglicht aussagekräftige Analysen zum tatsächlich verfügbaren Arbeitskräfteumfang. Auf der Grundlage von Voll-zeitäquivalenten können der Personaleinsatz und Untersuchungen zur Wirkung von geplanten oder ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität und der pflegerischen Versorgung durchgeführt werden. Um das verfügbare Personalvolumen des ärztlichen Personals und der im Pflegedienst beschäftigten Personen differenzierter als bisher bewerten zu können, wird die Erhebung der Angaben zu Vollkräften unter Berücksichtigung von regelhaft im Krankenhaus vorhandenen Informationen behutsam erweitert. Die ärztlichen Beschäftigten sind bereits aktuell nach der jeweiligen Gebiets- und Teilgebietsbezeichnung auszuweisen. Zukünftig ist dieses Merkmal auch für die umgerechneten Vollzeit-äquivalente anzugeben. Für den Pflegedienst sind zusätzlich zu der bisherigen Erfassung von Berufsbezeichnung und Art der abgeschlossenen Weiterbildung für die Beschäftigen, auch die Vollzeitäquivalente zu berechnen. Zudem sind für die Beschäftigten im Pflegedienst die Vollzeitäquivalente nach den Fachabteilungen, in denen die Pflegekräfte tätig sind, auszuweisen. Bislang erfolgte dieser Nachweis nur nach Vollzeitäquivalenten für die in der Psychiatrie tätigen Pflegekräfte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 7Übermittlung, Veröffentlichung
Artikel 2Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Doppelbuchstabe jj
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Doppelbuchstabe kk
Zu Doppelbuchstabe mm
Zu Doppelbuchstabe nn
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4136, BMG: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Statistische Landesämter:
II.2 ‚One in one out‘-Regelung
... Maßnahme: Darüber hinaus wird die Kommission vor Ende 2017 eine offene Aufforderung für Pilotprojekte veröffentlichen. Diese wird sich an Behörden richten, die mindestens ein grenzspezifisches rechtliches oder verwaltungstechnisches Problem angehen möchten. Die Projekte könnten beispielsweise auf die Verbesserung der Kompatibilität der Verwaltungssysteme, die Erleichterung der Arbeitskräftemobilität durch verbesserte Möglichkeiten für eine Anerkennung der Qualifikationen oder die Gewährleistung einheitlicher Rechtsstandards abzielen. Anhand dieser Projekte werden dann innovative Lösungsansätze für grenzbezogene Probleme ausgelotet. Die Projektergebnisse werden zusammengetragen, großflächig verbreitet und zur Sensibilisierung und zum Kapazitätsaufbau bei wichtigen Beteiligten herangezogen. Die Aufforderung wird allen öffentlichen Stellen offenstehen, die sich bei der Lösung grenzbezogener Probleme im ihrem Kompetenzbereich einbringen möchten. Bis zu 20 Pilotprojekte werden aufgrund ihres hohen Demonstrationswerts und Grads der Reproduzierbarkeit ausgewählt.
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
... In diesem Zusammenhang spielt die Hochschulbildung eine einzigartige Rolle. Die Nachfrage nach hochqualifizierten, sozial engagierten Menschen steigt und ist gleichzeitig im Wandel begriffen. Man geht davon aus, dass bis 2025 voraussichtlich für die Hälfte aller Arbeitsplätze ein tertiärer Bildungsabschluss erforderlich sein wird. Und bereits heute gibt es einen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften. Durch die Digitalisierung werden Arbeitsplätze flexibler und komplexer. Mehr denn je müssen die Menschen in der Lage sein, unternehmerisch zu handeln, komplexe Informationen zu verarbeiten, selbstständig und kreativ zu denken, Ressourcen (auch digitale) intelligent zu nutzen, effizient zu kommunizieren und resilient zu sein. Europa braucht auch mehr Spitzenkräfte, die hochmoderne Technologien entwickeln und Lösungen erarbeiten können, von denen unser künftiger Wohlstand abhängt. Gleichzeitig ist angesichts der zunehmenden Polarisierung unserer Gesellschaften und dem wachsenden Misstrauen in die demokratischen Einrichtungen jedermann aufgerufen - auch das Hochschulpersonal und die Studierenden - sich aktiver in die sie umgebenden Gemeinschaften einzubringen und soziale Inklusion und Mobilität voranzubringen.
1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU
2. VORRANGIGE Massnahmen
2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen
2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen
2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme
3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
... 17. Der Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zeigt die außerordentlich positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr auf. Die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern ist dabei besonders stark zurückgegangen. Wesentlich dazu beigetragen hat der Aufbau von Beschäftigung, insbesondere der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften hat zuletzt auch zu einem weiteren Anstieg der Reallöhne beigetragen.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
... 1. Der Bundesrat setzt sich für eine schnellere Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für Flüchtlinge spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat erkennt daher die Bemühungen der Bunde-regierung auf eine schnellere Integration an und begrüßt die Intentionen des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG).
Entschließung
... "Bei Saisonarbeitnehmern, deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit endet, setzt sich die Versicherung nur dann nach Satz 1 fort, wenn diese Personen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegenüber ihrer bisherigen Krankenkasse erklären und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Ein Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken. Der Arbeitgeber hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 im Meldeverfahren nach § 28a des Vierten Buches gesondert zu kennzeichnen. Die Krankenkasse hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4, nachdem der Arbeitgeber der Krankenkasse den Beginn der Beschäftigungsaufnahme gemeldet hat, unverzüglich auf das Beitrittsrecht und seine Nachweispflicht nach Satz 4 hinzuweisen."
Gesetz
Artikel 1Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 142bÜbergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 2Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 3Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 21aDeutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung
§ 34Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 4Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Abschnitt 5cSondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
§ 41eErgänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz
Artikel 5Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Artikel 6Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
§ 2Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens
§ 4Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 6aÄnderung des HIV-Hilfegesetzes
§ 2Mittel für finanzielle Hilfe
Artikel 7Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7aÄnderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 120Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen
Artikel 8Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8aÄnderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 9Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9aEinschränkung eines Grundrechts
Artikel 10Inkrafttreten
... a) Der Bundesrat setzt sich für eine schnelle qualifikationsadäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auch für Flüchtlinge spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat sieht sich daher gemeinsam mit der Bundesregierung vor der Aufgabe, Wege und Möglichkeiten zu suchen, die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Basis der seit 2012 von Bund und Ländern verabschiedeten Anerkennungsgesetzgebung zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.
... Bezüglich der Einführung eines verpflichtenden Europäischen Führungszeugnisses für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wird von zukünftig 200 000 Anträgen pro Jahr ausgegangen. Derzeit beantragen 4 000 Personen pro Jahr das Europäische Führungszeugnis und 196 000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ein einfaches Führungszeugnis. Da die Registerbehörde zukünftig angehalten ist, in 200 000 Antragsfällen bei dem entsprechenden Herkunftsstaat die vollständige Aufstellung der erfolgten Verurteilung anzufragen, ergibt sich ein personeller Mehraufwand von rund 270 000 Euro pro Jahr. Dies entspricht fünf Arbeitskräften des mittleren Dienstes. Für die zusätzlichen Recherchen wird die vorhandene Infrastruktur genutzt, welche unter anderem das elektronische System für den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen "European Criminal Record Information System (ECRIS)" umfasst.
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 7Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.
§ 20aÄnderung von Personendaten.
§ 21aProtokollierungen
§ 48Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
Artikel 2Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Artikel 3Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 4Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Artikel 5Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 6Inkrafttreten
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgen
6. Weitere Gesetzesfolgen
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 54
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
II.4 1:1 Umsetzung gold plating
III. Votum
... Gehalt, Vertragssituation und eindeutige Karrierechancen sind für die Attraktivität des Berufs wichtig. In einigen Mitgliedstaaten kann der Lehrberuf im Wettbewerb um die besten Kandidaten nicht mit anderen Berufen mithalten. Lehrkräfte verdienen oft deutlich weniger als der Durchschnitt der Arbeitskräfte mit tertiärem Bildungsabschluss: Die Gehälter reichen von 74 % des Durchschnitts in der Vorschulerziehung bis zu 92 % in der Sekundarstufe II.38 Länder mit sehr niedrigem Gehaltsniveau oder geringer Beschäftigungssicherheit haben Probleme, Nachwuchs zu gewinnen oder freie Stellen mit den qualifiziertesten Kandidaten zu besetzen. Die Lehrkräfte sorgen sich auch um die Qualität ihrer Ausbildung und Einarbeitung sowie um bessere Karrierechancen.39 Klar definierte Kompetenzstufen und Laufbahnstrukturen steigern die Wertschätzung der beruflichen Perspektiven für Lehrkräfte.
1. Einleitung
2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen
2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen
2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit
2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität
3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten
3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit
3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg
3.3. Unterstützung der Schulleitung
4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden
4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren
4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung
5. Fazit - Ausblick
... Europa hat die gerechtesten und inklusivsten Gesellschaften der Welt, die Lebenserwartung ist hoch (im Durchschnitt 80,7 Jahre) und seine Sozialschutzsysteme sind leistungsfähig, weshalb die Wirtschaftskrise besser bewältigt werden konnte. Die Erwerbslosenquote ist rückläufig (7,5 % im September 2017, die niedrigste Quote seit November 2008), es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, und 18,4 Millionen Menschen haben weiterhin keine Arbeit - darunter 3,7 Millionen junge Menschen. Gleichzeitig melden 40 % der europäischen Arbeitgeber Schwierigkeiten bei der Suche nach Arbeitskräften mit den Kompetenzen, die für Wachstum und Innovation erforderlich sind.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
... Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat der Tatsache kritisch gegenübersteht, dass die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (EMPL) die federführende Dienststelle für die neue europäische Agenda für Kompetenzen ist. Wie dem Bundesrat sicherlich bekannt ist, fällt in der derzeitigen Kommission die Kompetenzentwicklung in den Zuständigkeitsbereich des Kommissionsmitglieds für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität. Bei der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen handelt es sich jedoch um eine Initiative des Kommissionskollegiums, an deren Ausarbeitung alle Kommissionsdienststellen, darunter auch die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur und die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie, mitgewirkt haben, auf die einige Schlüsselmaßnahmen der Agenda zurückgehen.
Anhang
I. Allgemeines
II. Einführung einer Kompetenzgarantie
III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung
V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze
VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens
VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten
VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens
IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen
X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen
XI. Umsetzung der Agenda
... Viele ländliche Gebiete in der EU leiden unter strukturellen Problemen, wie dem Mangel an attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten, dem Fehlen qualifizierter Arbeitskräfte, unzureichenden Investitionen in Netzanbindung und grundlegende Dienste sowie einer erheblichen Abwanderung junger Menschen. In einer Union der Gleichberechtigung muss die EU-Politik dem Potenzial und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und Gemeinschaften im ländlichen Raum stärker Rechnung tragen. Die GAP - und insbesondere die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums - spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, in den ländlichen Gebieten Wachstum und Beschäftigung zu fördern und die ökologische Qualität zu erhalten.
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
... 3. Eurostat-Arbeitskräfteerhebung, Daten von 2016 für NACE H: "Verkehr und Lagerei".
2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung
3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen
4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen
5. Schlussfolgerungen
... Im Rahmen des Projekts "Lagging Regions" arbeiteten im Laufe des letzten Jahres die Europäische Kommission und Experten der Weltbank mit nationalen und lokalen Behörden Polens zusammen, um Lösungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den einkommensschwachen Regionen Podkarpackie und Świętokrzyskie in Ostpolen zu finden. Die Maßnahmen umfassen den Wissenstransfer von Hochschulen an lokale Unternehmen, beispielsweise in der Raumfahrtindustrie in Podkarpackie, wodurch die regionale Geschäftsumgebung und die Fertigkeiten der einheimischen Arbeitskräfte verbessert werden.
1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU
2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze
3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums
3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen
3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen
3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen
3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten
... 19. Der Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zeigt die außerordentlich positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr auf. Die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern ist dabei besonders stark zurückgegangen. Wesentlich dazu beigetragen hat der Aufbau von Beschäftigung, insbesondere der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften hat zuletzt auch zu einem weiteren Anstieg der Reallöhne beigetragen.
Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken
Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit
... Die Kombination von Globalisierung und technologischem Wandel hat zu einer erhöhten Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften geführt, während die Zahl der Arbeitsplätze für geringer qualifizierte Arbeitnehmer, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, zurückgegangen ist. Entlassene Arbeitnehmer haben es schwer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, insbesondere wenn dazu der Erwerb neuer Qualifikationen erforderlich ist.
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
... Wie oben erwähnt, ist das Vertrauen der Mitglieder in die Unabhängigkeit einer internationalen Organisation und, dass diese die Aufgaben im gemeinsamen Interesse, ohne Bevorzugung bestimmter Mitglieder wahrnimmt, essentiell für das Funktionieren der internationalen Organisation. Um dieses Vertrauen zu erhalten, ist unter den Bediensteten der internationalen Organisation für eine Ausgewogenheit der geografischen Herkunft zu sorgen, in der sich die Zusammensetzung ihrer Mitglieder widerspiegelt. Darüber hinaus sind internationale Organisationen für ihre Tätigkeit oftmals darauf angewiesen, international Arbeitskräfte mit Spezialkenntnissen (besondere Sprach- und Regionalkenntnisse) zu rekrutieren, da hinreichend qualifizierte Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Die Ermöglichung der Mobilität von Arbeitskräften ist daher ein ganz entscheidender Ansiedlungsfaktor für internationale Organisationen. Diese Anliegen sollen bei der Regelung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen hinreichend berücksichtigt werden.
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Anlage Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
Artikel 1Gaststaatgesetz
Teil 1Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Teil 2Internationale Organisationen
Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
§ 3Internationale Organisationen
§ 4Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
§ 5Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen
Kapitel 2Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 6Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
§ 7Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen
§ 8Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
§ 9Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung
§ 10Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte
§ 11Befreiung von direkten Steuern
§ 12Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer
§ 13Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
§ 14Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen
§ 15Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
§ 16Einreise, Aufenthaltstitel
§ 17Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen
§ 18Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen
§ 19Soziale Sicherheit
§ 20Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
§ 21Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden
§ 22Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder
§ 23Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation
Kapitel 3Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 24Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen
§ 25Sachverständige im Auftrag
§ 26Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen
Teil 3Weitere internationale Einrichtungen
Kapitel 1Internationale Institutionen
§ 27Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung
§ 28Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Kapitel 2Quasizwischenstaatliche Organisationen
§ 29Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung
§ 30Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Kapitel 3Sonstige internationale Einrichtungen
§ 31Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung
§ 32Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Teil 4Internationale Nichtregierungsorganisationen
§ 33Internationale Nichtregierungsorganisation
§ 34Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit
§ 35Aufenthaltsrechtliche Begünstigung
§ 36Sozialversicherungsbeiträge
§ 37Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige
Teil 5Schlussbestimmungen
§ 38Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
§ 39Beilegung von Streitigkeiten
§ 40Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch
§ 41Verhältnis zu bestehenden Abkommen
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Alternativen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
Teil 1- Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Teil 2- Internationale Organisationen
Kapitel 1Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Kapitel 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Teil 3- Weitere internationale Einrichtungen
Erstes Kapitel
Zu § 27
Zu § 28
Kapitel 2Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Teil 4- Internationale Nichtregierungsorganisationen
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Teil 5- Schlussbestimmungen
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
... Die berufliche Aus- und Weiterbildung wird geschätzt, weil sie berufsspezifische und übergeordnete Kompetenzen vermittelt, den Übergang in das Erwerbsleben erleichtert und es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Kompetenzen entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Branche oder Region zu pflegen und auszubauen. Obwohl sich jedes Jahr mehr als 13 Millionen Menschen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung befinden, wird es Prognosen zufolge in mehreren Mitgliedstaaten künftig einen Mangel an entsprechend qualifizierten Arbeitskräften geben.
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
... Die ordnungsgemäße Umsetzung der Beihilfemaßnahme im vorgegebenen Zeitraum kann angesichts der knappen Personalressourcen der BLE und der zu erwartenden hohen Zahl an Anträgen nur durch zusätzliche Kräfte bewältigt werden. Es wird aktuell von einem Personalbedarf von 45 Arbeitskräften ausgegangen. Im Rahmen einer Projektgruppe werden einem Stamm von 10 BLEMitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst 10 Personen (VergGr. E06) im Rahmen eines befristeten Vertrages (Laufzeit der Maßnahme) zur Seite gestellt. Darüber hinaus werden 25 externe Personen eingesetzt, deren Anzahl entsprechend des tatsächlichen Arbeitsanfalls sukzessive angepasst werden kann. Die Gesamtpersonalkosten betragen hierfür 2,19 Millionen Euro und gliedern sich wie folgt auf:
4 Bund
Länder und Kommunen
Artikel 1Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
§ 1Zweck
§ 2Zuständigkeit
§ 3Höhe der Beihilfe
§ 4Gewährung der Beihilfe
§ 5Antrag
§ 6Nachweis über die Nichtsteigerung
§ 7Übermittlung von Betriebsdaten
§ 8Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 9Mitteilungen
§ 10Außerkrafttreten
Artikel 2Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3Inkrafttreten
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
VI. Befristung; Evaluierung
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
5 Bürger
Verwaltung Bund
... Aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Leiharbeit nur selten eine Brücke in ein festes Arbeitsverhältnis. Leiharbeitskräfte verdienen durchschnittlich 43 Prozent weniger als Beschäftigte insgesamt. Rund die Hälfte der Jobs endet bereits nach weniger als drei Monaten. Besonders gravierend ist das Armutsrisiko: 38 Prozent der gekündigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten kein Arbeitslosengeld, sondern rutschen sofort ins Arbeitslosengeld II. Obwohl sie sozialversichert beschäftigt wurden, haben die Betroffenen wegen der kurzen Arbeitsdauer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Quelle: Studie des DGB zur Leiharbeit vom Oktober 2015). Die eigentliche Funktion der Leiharbeit, auf kurzfristige Auftragsschwankungen flexibel reagieren zu können, tritt zunehmend in den Hintergrund.
... Die in dieser Mitteilung aufgeführten kohärenten Maßnahmen sind Teil eines Pakets zur Modernisierung der Technologien des digitalen Binnenmarktes und der öffentlichen Dienste. Das Paket umfasst drei weitere Mitteilungen. In der vorliegenden Mitteilung wird erläutert, in welcher Beziehung die einzelnen Maßnahmen zueinander stehen. Außerdem soll ein Rahmen geschaffen werden für die Koordinierung der einschlägigen nationalen und europäischen Initiativen mit relevanten Maßnahmen, beispielsweise Investitionen in digitale Innovationen und Infrastrukturen, der beschleunigten Entwicklung von IKT-Normen, der Prüfung der rechtlichen Bedingungen und der (Höher)qualifizierung der Arbeitskräfte. Diese Herausforderungen und Chancen gelten auch für die Entwicklung von e-Government-Maßnahmen und die Stärkung der Rolle des öffentlichen Sektors bei der Steigerung der Nachfrage nach digitalen Lösungen.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
... Eine Beschäftigung in Teilzeit ermöglicht Betroffenen, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, eine flexible Aufteilung von beruflicher Tätigkeit und familiärer Verantwortung. Vielfach erlaubt die Teilzeitbeschäftigung überhaupt erst die Aufnahme einer Berufstätigkeit. Die Möglichkeit zur Berufsausübung in Teilzeit wirkt sich positiv auf die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen aus und erschließt zugleich neue Potentiale für den Arbeitsmarkt. So wird auch in der Rechtsanwaltschaft zunehmend erkannt, dass Teilzeitbeschäftigungsmodelle geeignet sind, hochqualifizierte Juristinnen und Juristen als Arbeitskräfte zu gewinnen und - etwa nach der Familiengründung - auch zurückzugewinnen.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Artikel 2
I. Zweck und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
Zu § 5b
... Leistungsfähige und inklusive Arbeitsmärkte müssen Elemente der Flexibilität und Sicherheit, die zu mehr Beschäftigung und Anpassungsfähigkeit führen können, effektiv kombinieren. Das entsprechende Konzept der "Flexicurity" ist nicht neu, doch nach der Krise und angesichts einer sich verändernden Arbeitswelt ist es an der Zeit festzulegen, wie es am besten in die Praxis umgesetzt werden kann. Unternehmen haben Interesse an vorhersehbaren und rechtlich abgesicherten Rahmenbedingungen, nicht nur um qualifizierte und produktive Arbeitskräfte anwerben zu können, sondern auch um sich schnell wandelnden Marktgegebenheiten anpassen zu können. Arbeitskräfte haben Interesse an Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit, um ihr Berufs- und Privatleben miteinander vereinbaren zu können, aber auch um sich neuen Herausforderungen zu stellen und sich während ihres Berufslebens anpassen und ständig weiterqualifizieren zu können, dies alles in einer lebenslangen Perspektive. Arbeitslose und Nichterwerbstätige suchen häufig nach Möglichkeiten des Zugangs zur Arbeitswelt, bei denen sie nicht in geringwertigen Stellen mit geringer Entlohnung landen oder keinen Anspruch auf grundlegende soziale Rechte haben. Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere im Euro-Raum, haben Interesse an einer besseren Entwicklung und Nutzung der Kompetenzen, einer größeren Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit, am sozialen Zusammenhalt und an einer gerechten und effektiven Verteilung von Rechten, Pflichten und Einkommen, auch zwischen den Generationen.
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel ICHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel IIFAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel IIIANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Zu Satz 1 -neuEinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht das Deutsche Richtergesetz bislang nicht vor. Mit dem neuen § 5b Absatz 6 Satz 1 DRiG-E wird den Ländern nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit bis zur Hälfte des regelmäßigen Dienstes durchzuführen.
Zu Satz 2
... III den Zugang zu den Förderinstrumenten der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung von Ausländerinnen und Ausländern, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserem Land sowie des notwendigen Zuzugs von ausländischen Fach- und Arbeitskräften ist eine Befristung der Regelung nicht zielführend, da auch in weiteren Jahren Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland kommen werden und gleichzeitig gerade in der Berufsausbildung Nachwuchsbedarf besteht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
4. Zu Artikel 3
'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG
25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG
26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG
29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive
36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
37. Zu den Integrationskursen
Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
47. Zum Gesetzentwurf insgesamt
... Im Migrationsbereich verfolgt die Kommission einen umfassenden Ansatz, der darauf abzielt, im Geiste der Solidarität und der Verantwortung die Migration unter Wahrung des Rechts bedürftiger Personen auf internationalen Schutz besser zu organisieren und zu steuern, die EU-Außengrenzen zu schützen, die illegale Migration einzudämmen und die Integrität des Schengen-Raums zu wahren. Zusätzlich zu einer Reihe in der Umsetzung befindlicher Maßnahmen für eine rasche und koordinierte Reaktion auf die Krise hat die Kommission am 4. Mai Vorschläge für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (COM(2016) 270, 271 und 272 final) vorgelegt. Ferner hat sie am 7. Juni einen Legislativvorschlag zur Verbesserung des Systems der "Blauen Karte EU" für die Zulassung hoch qualifizierter Arbeitskräfte {COM(2016 378 final) vorgelegt. Weitere Vorschläge (u.a. zur Entwicklung sicherer und legaler Wege nach Europa) werden noch vor der Sommerpause folgen. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass es wichtig ist, die Ursachen der Migration zu bekämpfen, und mobilisiert zurzeit die gesamten Palette ihrer außenpolitischen Instrumente einschließlich des EU-Haushalts, um die am stärksten betroffenen Länder zu unterstützen.
Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens
Bessere Regulierung
Neue Impulse für Wachstum und Beschäftigung
Gleichstellung der Geschlechter
3 Tierschutzstrategie
Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt
3 Umwelt
3 Energieunion
Wirtschafts - und Währungsunion
Horizont 2020
3 Migration
Verbindliches Transparenzregister
... Diese Umstände kommen zu einer Reihe weiterer langfristiger Herausforderungen erschwerend hinzu und erfordern eine energische Reaktion auf europäischer Ebene, um die Stahlbranche bei ihren Bemühungen um Anpassung, Innovation und die Nutzung des Potenzials, das sie in Bezug auf Qualität, modernste Technologie und hochqualifizierte Arbeitskräfte hat, zu unterstützen. Dies erfordert umfassende Anstrengungen der Industrie, der Mitgliedstaaten und der EU-Organe.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
... Hohe Produktivität, nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und anhaltendes Wachstum hängen von qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften und der umfassenden Nutzung der verfügbaren Kompetenzen ab. Beschäftigungsfähigkeit beruht auf der Qualität der vorhandenen Kompetenzen. Länder, die einen hohen Anteil an Erwachsenen mit schwachen Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) und niedrigen digitalen Kompetenzen haben, weisen eine niedrigere Arbeitsproduktivität auf; mithin sind auch die Aussichten für Wachstum und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schlechter.1 Es gibt durchaus Spielraum, das Humankapital in Europa effizienter zu nutzen - und zwar während des gesamten Lebenslaufs der Menschen - und durch eine Anhebung des allgemeinen Kompetenzniveaus in der Union zu verbessern. Hierzu müssen auf nationaler und Unionsebene Mittel mobilisiert werden. Im Jahreswachstumsbericht 20162 wird hervorgehoben, dass "intelligente Investitionen in das Humankapital Europas" und eine zielgerichtete Qualifizierung zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und einer hohen Produktivität der beste Weg sind, den Einzelnen vor Arbeitslosigkeit zu schützen und die Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern.
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
... b) Der Bundesrat spricht sich daher für die Streichung der sogenanten Vorrangprüfung aus. Auch da Migrantinnen und Migranten erfahrungsgemäß ohnehin oftmals die schlechteren Chancen auf einen konkreten Arbeitsplatz haben, um den sie mit inländischen Arbeitskräften konkurrieren, ist die Vorrangprüfung sachlich nicht notwendig und erzeugt verzichtbaren Verwaltungsaufwand.
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III
3. Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG
5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG
6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG
7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG
8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG
11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG
14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG
15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG
19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG
20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG
21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG
22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG
23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG
25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG
26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten
27. Zu den Integrationskursen
28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand
30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein
31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme
32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit
... 10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Einwanderungsgesetz mit klaren Regeln und Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland zu schaffen.
... Doch zum jetzigen Zeitpunkt, da die Nullzinsgrenze erreicht ist, sind die Multiplikator- und Spillover-Effekte größer. Bei hoher Effizienz der öffentlichen Investitionen könnten in Übereinstimmung mit anderen Studien über Infrastrukturinvestitionen zusätzliche öffentliche Investitionen von 1 % des BIP in Deutschland und den Niederlanden über einen Zeitraum von zehn Jahren das inländische BIP um 1,1 bzw. 0,9 Prozentpunkte heben. Bei den Niederlanden ist der positive BIP-Effekt etwas geringer, da das Land durch einen offeneren Handel gekennzeichnet ist, sodass sich die Nachfrage in stärkerem Maße auch auf Importe richten würde. Über den Zehnjahreszeitraum hinweg würde sich das reale BIP in Deutschland und den Niederlanden um über 2 Prozentpunkte erhöhen. Die langfristigen BIP-Effekte übersteigen die kurzfristige Wirkung, da die privatwirtschaftliche Kapital- und Arbeitskräfteproduktivität durch die öffentlichen Investitionen über längere Zeit steigen würde (positiver Angebotseffekt).
1. Einführung
Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet
2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS
3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE
4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS
5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND
6. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET
Anhang 1Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets
Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017
Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002
Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016
Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP
Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften
Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP
Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP
Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %
Anhang 2Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2
... (19) Der überarbeitete Europass-Rahmen sollte die Bedürfnisse aller potenziellen Nutzer berücksichtigen; hierzu zählen Lernende, Arbeitsuchende, Arbeitskräfte, Arbeitgeber, Berufsberater, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung und politische Entscheidungsträger.
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 3Instrumente und Informationen
Artikel 4Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7Durchführung und Monitoring
Artikel 8Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10Evaluierung
Artikel 11Teilnehmende Länder
Artikel 12Finanzbestimmungen
Artikel 13Aufhebung
Artikel 14Inkrafttreten
... a) Das bisher geltende Mikrozensusgesetz läuft am 31. Dezember 2016 aus. In Bezug auf mehrere Haushaltsstatistiken besteht EU-rechtlich bedingt Anpassungsbedarf. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das Ziel des Gesetzentwurfs, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung des Mikrozensus unter Einbeziehung der Erhebungen über Arbeitskräfte, über Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Informationsgesellschaft, soweit Einzelpersonen und Haushalte betroffen sind, zu schaffen und auf diese Weise Synergieeffekte zu erzielen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG
9. Zu Artikel 1 § 13 MZG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
... 30. Aufgabe von EURES ist es, Informationen, Beratung und Vermittlung (Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche) für Arbeitskräfte und Arbeitgeber sowie generell alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten.
2. Ziele und Grundsätze
3. Politische SCHWERPUNKTE
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
4. Umsetzung des Aktionsplans
... Diese Umstände sind schon Grund genug, die Neuzuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland in einem Gesetz mit realistischen und realisierbaren Anforderungen zu regeln.
... Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden. Hierbei sollen die Arbeitnehmerüberlassung als eines der flexiblen Instrumente des Personaleinsatzes sowie die positiven Beschäftigungswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden.
1. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
2. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz
Artikel 1Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 8Grundsatz der Gleichstellung
§ 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber
Artikel 2Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 611aArbeitnehmer
Artikel 3Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 4Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 5Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7Inkrafttreten
a. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
b. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Betriebsverfassungsgesetz
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VII. Befristung; Evaluation
Zu Doppelbuchstabe cc
Streichung der bisherigen Regelung
Inhalt der Neuregelung
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3715: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetzes
4 Erfüllungsaufwand
... Migration ist und bleibt ein Thema, das Europa in den nächsten Jahrzehnten prägen wird. Die Wirtschaftsentwicklung, der Klimawandel, die Globalisierung im Verkehr und in der Kommunikation, Krieg und Instabilität in den Nachbarregionen - all das sind Faktoren, die Menschen auch in Zukunft dazu bewegen werden, auf der Suche nach Zuflucht, einem besseren Leben oder in dem Wunsch, ihrer Familie zu folgen, zu uns nach Europa zu kommen. Die europäischen Staaten werden auch weiterhin unverrückbar zu ihrer rechtlichen und moralischen Verpflichtung gegenüber all jenen stehen, die vor Krieg und Verfolgung geschützt werden müssen. Gleichzeitig wird es sich angesichts des demografischen Wandels die mit der Anwerbung ausländischer talentierter und qualifizierter Arbeitskräfte verbundenen Chancen und Vorteile zunutze machen müssen.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
... 6. In der in Kürze erscheinenden "europäischen Agenda für neue Kompetenzen" wird die konkrete Frage der Investitionen und der Verbesserung der Qualifikationen und des Humankapitals in einen breiteren Kontext gestellt: Zwar herrscht breites Einvernehmen darüber, dass Qualifikationen für Forschung und Entwicklung, Innovation, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit förderlich sind. Doch hat sich in der Praxis gezeigt, dass ein signifikanter Anteil der europäischen Erwerbsbevölkerung (etwa 20 %) nur geringe Grundqualifikationen vorweisen kann, was die Einstellung dieser geringqualifizierten Arbeitskräfte erschwert und zur strukturellen Arbeitslosigkeit beiträgt. Gleichzeitig bleiben aufgrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften viele Stellen unbesetzt. Dies deutet auf eine strukturelle Investitionslücke im Bereich des Humankapitals hin. Um mehr Menschen besser und zielgerichteter auszubilden, bedarf es einer angemessenen Mittelausstattung sowie Strukturreformen zur Verbesserung der Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
... Durch die Vorgaben der Vergabestatistikverordnung wird ein nicht unerheblicher zusätzlicher Sach- und Personalaufwand erwartet. Berichtspflichten binden einen erheblichen Anteil an Arbeitskräften und sollten daher nur bei nachgewiesenem Informationsbedarf zwingend vorgegeben werden. Insbesondere die Statistikpflichten nach § 4 i.V.m. § 2 Absatz 2 für Unterschwellenvergaben sind als aufwändig einzuschätzen. Insofern ist der Begründung des Verordnungsentwurfes eine Abwägung zwischen statistischen Erfordernissen und selbst auferlegter Standarderhöhung der Verwaltung nicht zu entnehmen. Die statistischen Meldepflichten sollten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Durch eine Anhebung der Bagatellgrenze in § 2 Absatz 2 Nummer 1 der Vergabestatistikverordnung auf 50 000 Euro kann der Verwaltungsaufwand deutlich begrenzt werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass auch bei einer entsprechenden Anhebung der Bagatellgrenze die Ziele des Verordnungsgebers, eine ausreichend genaue und valide Datengrundlage zu den öffentlichen Auftragsvergaben unterhalb der geltenden Schwellenwerte zu generieren, erreicht werden kann, welche insbesondere im Hinblick auf die Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission ausreichend ist.
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 VgV
2. Begründung:
3. Begründung:
4. Zu Artikel 1 § 46 Absatz 1 Satz 1a - neu - VgV
5. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 6 VgV
6. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 2 Satz 2 VgV
7. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 Satz 2 VgV
8. Zu Artikel 2 § 28 Absatz 3 Satz 1 SektVO
9. Zu Artikel 4 § 2 Absatz 2 Nummer 1 VergStatVO
... Die Initiative zielt darauf ab, die Mobilität der Arbeitskräfte in der
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Folgenabschätzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erläuternde Dokumente
Kapitel 1Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Geltungsbereich
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Kapitel 2Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses
Artikel 5Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 8Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9Anerkennung
Kapitel 3NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt IVerfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 11Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer
Artikel 12Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 13Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt IIBefähigungen
Artikel 14Anforderungen für Befähigungen
Artikel 15Beurteilung der Befähigung
Artikel 16Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 17Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19Einsatz von Simulatoren
Abschnitt IIIFahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23Register
Artikel 24Zuständige Behörden
Artikel 25Überwachung
Artikel 26Evaluierung
Artikel 27Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28Sanktionen
Kapitel 5Schlussbestimmungen
Artikel 29Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30Ausschuss
Artikel 31Überprüfung
Artikel 32Schrittweise Einführung
Artikel 33Aufhebung
Artikel 34Übergangsbestimmungen
Artikel 35Umsetzung
Artikel 36Inkrafttreten
Artikel 37Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang IMindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute
1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende
2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen
2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute
3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente
3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Großverbände
4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang IIGrundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang IIIGrundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
... Aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Leiharbeit nur selten eine Brücke in ein festes Arbeitsverhältnis. Leiharbeitskräfte verdienen durchschnittlich 43 Prozent weniger als Beschäftigte insgesamt. Rund die Hälfte der Jobs endet bereits nach weniger als drei Monaten. Besonders gravierend ist das Armutsrisiko: 38 Prozent der gekündigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten kein Arbeitslosengeld, sondern rutschen sofort ins
... Aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Leiharbeit nur selten eine Brücke in ein festes Arbeitsarbeitsverhältnis. Leiharbeitskräfte verdienen durchschnittlich 43 Prozent weniger als Beschäftigte insgesamt. Rund die Hälfte der Jobs endet bereits nach weniger als drei Monaten. Besonders gravierend ist das Armutsrisiko: 38 Prozent der gekündigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhält kein Arbeitslosengeld, sondern rutscht sofort in Hartz IV. Obwohl sie sozialversichert beschäftigt wurden, haben die Betroffenen wegen der kurzen Arbeitsdauer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Quelle: Studie des DGB zur Leiharbeit vom Oktober 2015). Die eigentliche Funktion der Leiharbeit, auf kurzfristige Auftragsschwankungen flexibel reagieren zu können, tritt zunehmend in den Hintergrund.
... Aufgrund der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU ist es schwierig zu beurteilen, was eine Person, die eine Qualifikation in einem anderen Land erworben hat, in einem Lern- oder Arbeitsumfeld weiß, versteht und in der Lage ist zu tun. Dieses unzureichende Verständnis hemmt das "Vertrauen" in die Qualität und den Inhalt von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Qualifikationen. Gleiches gilt für Qualifikationen, die außerhalb des formalen Systems erworben oder von internationalen Stellen und Organisationen vergeben wurden. Für die betroffenen Arbeitskräfte und Lernenden mindert unzureichendes Vertrauen in solche Qualifikationen die beruflichen Entwicklungs-, Einstellung- und Aufstiegschancen; außerdem schränkt es ihre Möglichkeiten für weiteres Lernen ein, so dass Hemmnisse für die Mobilität von Lernenden und Arbeitskräften innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und über deren Grenzen hinweg entstehen.
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang IBegriffsbestimmungen
Anhang IIDeskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang IIIKriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IVQualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang VGrundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VIVorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
... Investitionen in Humankapital und soziale Infrastruktur sind ebenso wichtig. Der Ausbau des Angebots an Langzeitpflegeleistungen und erschwinglichen und flexiblen Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist besonders wichtig, um Menschen und insbesondere Frauen bei ihren Betreuungspflichten gegenüber älteren Menschen und Kindern unter die Arme zu greifen. Ferner muss dauerhaft in Bildung und lebenslanges Lernen investiert werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Bevölkerung zu verbessern und um übermäßigen Diskrepanzen zwischen den Löhnen und Arbeitsbedingungen von hoch qualifizierten und von gering qualifizierten Arbeitskräften vorzubeugen.
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Anlage Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung
... - Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften;
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2.2. Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
3.1. Konsultation der Interessenträger
4. Einholung und Nutzung von EXPERTENWISSEN
5. Folgenabschätzung
6. Grundrechte
7. AUSFÜHRLICHE Erläuterung Einzelner Bestimmungen des Vorschlags
7.1. Absatz 1
7.2. Absatz 2
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
7.3. Absatz 3
Artikel 1Änderung der Richtlinie 96/71/EG
Artikel 2aEntsendungen für mehr als vierundzwanzig Monate
Artikel 3
Artikel 4
... 57. Übereinkommen über: Zwangs- oder Pflichtarbeit (Nr. 29), Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (Nr.87), Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Nr.98), Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (Nr.100), Abschaffung der Zwangsarbeit (Nr. 105), Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (Nr.111), Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Nr.138), Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr.182).
Bericht
3 Vorbemerkung
Kapitel 13Bericht nach Biomassestrom-und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen)
13.1. Erfüllung der Anforderungen nach den Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen
13.2. Auswirkungen der Herstellung der in Deutschland zur Stromerzeugung eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe und der in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe auf die Nachhaltigkeit
13.2.1. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen adressieren
13.2.2. Nachhaltigkeitsaspekte, die die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen nicht adressieren
13.3. Bewertung, ob der Einsatz flüssiger Biobrennstoffe für die Stromerzeugung und die Verwendung von Biokraftstoffen sozial vertretbar ist
... Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in innerstaatliches Recht umzusetzen. Sie dient der Schaffung eines europäischen Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, um zu vermeiden, dass künftigen Generationen unangemessene Lasten aufgebürdet werden. Weiterhin dient sie der Sicherstellung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geeignete innerstaatliche Vorkehrungen treffen, um ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu gewährleisten und um die Arbeitskräfte und die Bevölkerung vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen. Zudem soll nach der Richtlinie sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die erforderliche Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle gewährleisten.
Bürokratiekosten aus Informationspflichten
4 Länder
Artikel 1Änderung des Atomgesetzes
§ 2cNationales Entsorgungsprogramm
§ 2dGrundsätze der nuklearen Entsorgung
§ 9hPflichten des Zulassungsinhabers
§ 9iBestandsaufnahme und Schätzung
Artikel 2Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
III.1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III.2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
III.3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
§ 7cDie in § 9h normierte Ausweitung der Pflichten aus § 7c - Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen - auf die in § 9h genannten Inhaber einer Zulassung verursacht keine wesentliche Änderung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, da die Inhaber diese Pflichten weitestgehend bereits aufgrund ihrer jeweiligen atom- oder strahlenschutzrechtlichen Zulassung sowie aufgrund der einschlägigen Vorschriften des bestehenden Atom- und Strahlenschutzrechts erfüllen müssen.
III.4. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
§ 7cDie in § 9h vorgesehene Ausweitung der Pflichten aus § 7c (Managementsystem, Aus- und Fortbildung, finanzielle und personelle Ressourcen) auf die dort genannten Inhaber einer Zulassung für Anlagen und Einrichtungen führt für den Bereich der öffentlichen Verwaltung des Bundes nicht zu erhöhtem Erfüllungsaufwand.
b Länder
Im Einzelnen:
Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. 7c
Pflichten der Zulassungsinhaber, § 9h i.V.m. § 19a Absatz 3 und 4
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Vereinbarkeit mit Europarecht
VI. Nachhaltige Entwicklung
VII. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3270: Entwurf für ein 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (BMUB)
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1 Umsetzung von EU-Recht
... es Anlagen nicht zugänglich macht oder Prüfungen nicht gestattet oder die hierfür benötigten Arbeitskräfte und Hilfsmittel nicht bereitstellt oder Angaben nicht macht und Unterlagen nicht vorlegt, die zur Erfüllung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde erforderlich sind."'
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2c Absatz 4 Satz 2 - neu - AtG , Nummer 2 § 9i Absatz 2 Satz 2 - neu - AtG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 9h Nummer 2 AtG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu -, Buchstabe b § 46 Absatz 1 Nummer 5, 6 - neu -, Absatz 2 AtG
... 95. Der Bundesrat sieht - wie die Kommission - den Binnenmarkt als einen einzigartigen Trumpf der europäischen Integration an. Allerdings sollte der Binnenmarkt weiter ausgebaut und an die sich wandelnden Anforderungen angepasst werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission ein Paket zur Arbeitsmobilität vorzulegen, mit dem der Missbrauch bei der Arbeitskräftemobilität gestoppt werden soll.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
... Langzeitarbeitslosigkeit kann Armut und soziale Ausgrenzung zur Folge haben. Außerdem trägt sie dazu bei, dass Armut an die in Erwerbslosenhaushalten lebenden Kinder "vererbt" wird, da diese Kinder nachweislich schwächere schulische Leistungen erbringen. Eine Erwerbstätigkeit würde sowohl den betroffenen Arbeitskräften als auch ihren Familien einen Weg aus der Armut eröffnen, da die Hälfte derjenigen, die einen Arbeitsplatz finden, dem Armutsrisiko entkommen.
Gründe und Ziele
Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiarität
4 Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise
4. Analyse
Wichtigste Ergebnisse der Analyse
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. GRUNDZÜGE des Vorschlags
Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung
Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept
4 Wiedereinstiegsvereinbarungen
Einbindung der Arbeitgeber
4 Meldung
Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern
Bewertung und Monitoring
... ) ist die Überlassung von Arbeitskräften an Dritte grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 1
Artikel 1Änderung der ArbeitnehmerüberlassungserlaubnisKostenverordnung
§ 2Höhe der Gebühren
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
... Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
Anhang - Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Anhang Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen
Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte
Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit
... 63. Der Bundesrat sieht - wie die Kommission - den Binnenmarkt als einen einzigartigen Trumpf der europäischen Integration an. Allerdings sollte der Binnenmarkt weiter ausgebaut und an die sich wandelnden Anforderungen angepasst werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt er die Absicht der Kommission, ein Paket zur Arbeitsmobilität vorzulegen, mit dem der Missbrauch bei der Arbeitskräftemobilität gestoppt werden soll.
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
... Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt der Wirtschaftsbeteiligte einen Antrag auf Bescheinigung bei der zuständigen Landesbehörde und im zweiten Schritt einen Antrag auf Genehmigung einer Neuanpflanzung bei der zuständigen Bundesbehörde. Zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zur Vermeidung einer unzulässigen Mischverwaltung wird jedoch ein "einstufiges" Verwaltungsverfahren vorgeschlagen. Für die Wirtschaftsbeteiligten wird bei einem einstufigen Verfahren die Durchführung des Antragsverfahrens erheblich erleichtert. Auch der Verwaltungsaufwand wird bei einer Verfahrensdurchführung bei einer Behörde in der Summe erheblich reduziert. Alleine in Rheinland-Pfalz würde im zweistufigen Verfahren innerhalb der Landesverwaltung ein Aufwand von zusätzlichen 19 Arbeitskräften für einen Bearbeitungszeitraum von acht Wochen entstehen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 3
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7b Absatz 1 Satz 3
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7c
§ 7cZuständigkeit und Verfahren
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