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"Delikt"


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0808/04
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0725/04
0283/04
0591/04
0722/04B
0312/03B
Drucksache 931/07

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen15 die Mindestbedingungen, die im Aufnahmeland in Bezug auf die entsandten Arbeitnehmer einzuhalten sind. Enthält das nationale Recht entsprechende Bestimmungen, so kann die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen als eine schwere Verfehlung oder als ein Delikt betrachtet werden, das die berufliche Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellt und dessen Ausschluss vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zur Folge haben kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 931/07




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Begründung und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2 Konsultationsverfahren und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Definitionen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Grundsätze für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Titel II
Vorschriften für öffentliche Aufträge

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 5
Vertraulichkeit

Kapitel II
Anwendungsbereich: Schwellenwerte und Ausnahmen

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 6
Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Artikel 7
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von öffentlichen Aufträgen und Rahmenvereinbarungen

Abschnitt 2
Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen

Artikel 8
Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden

Artikel 9
Besondere Ausnahmen

Kapitel III
Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen

Artikel 10
Technische Spezifikationen

Artikel 11
Varianten

Artikel 12
Unteraufträge

Artikel 13
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 14
Informationssicherheit

Artikel 15
Versorgungssicherheit

Artikel 16
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen

Kapitel IV
Verfahren

Artikel 17
Anwendbare Verfahren

Artikel 18
Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung

Artikel 19
Wettbewerblicher Dialog

Artikel 20
Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen

Artikel 21
Rahmenvereinbarungen

Kapitel V
Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz

Abschnitt 1
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 22
Bekanntmachungen

Artikel 23
Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Abschnitt 2
Fristen

Artikel 24
Fristen für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und der Angebote

Abschnitt 3
Inhalt und Übermittlung von Informationen

Artikel 25
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zum Dialog

Artikel 26
Unterrichtung der Bewerber und Bieter

Abschnitt 4
Mitteilungen

Artikel 27
Vorschriften über Mitteilungen

Abschnitt 5
Vergabevermerke

Artikel 28
Inhalt der Vergabevermerke

Kapitel VI
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Überprüfung der Eignung der Bewerber und Auswahl der Teilnehmer, Vergabe des Auftrags

Abschnitt 2
Eignungskriterien

Artikel 30
Persönliche Lage des Bewerbers

Artikel 31
Befähigung zur Berufsausübung

Artikel 32
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Artikel 33
Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit

Artikel 34
Qualitätssicherungsnormen

Artikel 35
Normen für Umweltmanagement

Artikel 36
Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Abschnitt 3
Auftragsvergabe

Artikel 37
Zuschlagskriterien

Artikel 38
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Titel III
Statistische Pflichten, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Statistische Pflichten

Artikel 40
Inhalt der statistischen Aufstellung

Artikel 41
Beratender Ausschuss

Artikel 42
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Artikel 43
Änderungen

Artikel 44
Änderung der Richtlinie 2004/18/EG

Artikel 45
Umsetzung

Artikel 46
Inkrafttreten

Artikel 47
Adressaten

Anhang I
Dienstleistungen gemäss Artikel 1

Anhang II
Definition bestimmter in Artikel 10 genannter technischer Spezifikationen

Anhang III
Angaben, die in den in Artikel 22 genannten Bekanntmachungen enthalten sein müssen

Ankündigung der Veröffentlichung einer Vorinformation über ein Beschafferprofil

Bekanntmachung einer Vorinformation

3 Bekanntmachung

3 Vergabevermerk

Anhang IV
Merkmale für die Veröffentlichung

Anhang V
Register 36

Teil
A Öffentliche Bauaufträge

Teil
B Öffentliche Lieferaufträge

Teil
C Öffentliche Dienstleistungsaufträge

Anhang VI
Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme oder der Angebote

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 548/1/07

... " den Amtskorruptionsdelikten weitgehend angleichen, ohne dass deutlich wird, welches Rechtsgut damit strafrechtlich geschützt werden soll. Die Übertragung des hinter den Amtskorruptionsdelikten stehenden Rechtsguts des Vertrauens der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes auf § 299



Drucksache 88/07

... Da die Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität in die Zuständigkeit der polizeilichen Fachdienststellen für die Bekämpfung von Umwelt- und Verbraucherschutzdelikten fällt, ist es wünschenswert, das polizeiliche Fachdienststellenkonzept zur Bekämpfung von Umweltkriminalität bundesweit umzusetzen, das die Einrichtung und ausreichende Ausstattung von polizeilichen Spezialdienststellen einschließlich einer kriminalpolizeilichen Spezialausbildung im Bereich der Arzneimittelkriminalität vorsieht.



Drucksache 353/1/07

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des § 46b auf die Deliktsfelder des Terrorismus und der organisierten Kriminalität beschränkt und allenfalls um solche Bereiche erheblicher Kriminalität erweitert werden soll, bei denen in vergleichbarer Weise wegen der typischen Abschottung nach außen Erkenntnisse über begangene oder bevorstehende Straftaten vielfach nur durch das Aufbrechen krimineller Strukturen durch das Angebot einer mit allgemeinen Strafzumessungsregeln nicht mehr vereinbaren Strafmilderung zu erlangen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/1/07




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 46b StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 46 Abs. 3 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 und 4 § 145d Abs. 3 und 4, § 164 Abs. 3 StGB

5. Zu Artikel 3a - neu - Änderung der StPO Artikel 3b - neu - Übergangsvorschrift

Artikel 3b
Übergangsvorschrift

Zu Artikel 3a

Zu Artikel 3a

Zu Artikel 3b


 
 
 


Drucksache 354/1/07

... Beide Ansätze haben verschiedene Vor- und Nachteile. Mit der Absenkung des Mindeststammkapitals wird der bisherige Ansatz in weiten Bereichen entwertet, ohne dass an anderer Stelle ein entsprechender Ausgleich hierfür geschaffen wird. Im Ergebnis ließe sich diese Herabsetzung nur dann rechtfertigen, wenn dieser Schritt gleichzeitig durch andere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen kompensiert würde, wie z.B. eine Verschärfung der gesellschaftsrechtlichen und deliktischen (Durchgriffs-) Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Ein entsprechender Ausgleich ist nicht vorgesehen, erhebliche Nachteile für die Gläubiger und Missbrauchsrisiken drohen. Denn mit der isolierten Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10 000 Euro ohne flankierende Gläubigerschutzmaßnahmen wird der Haftungsfonds für die Gläubiger erheblich geschmälert.



Drucksache 275/1/07

... Der vorgesehene Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO-E ist hinsichtlich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht ausreichend. Auch bei weiteren schwerwiegenden Sexualdelikten besteht ein Bedürfnis, Straftaten beziehungsweise kriminelle Strukturen durch Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung aufzudecken und so zum wirksamen Opferschutz beizutragen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum zahlreiche Straftatbestände in diesem Bereich trotz ihres hohen Unrechtsgehalts keine Berücksichtigung im Straftatenkatalog gefunden haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO

14. Begründung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO

20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO

23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO

24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO

25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO

26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO

28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO

29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO

30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO

31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO

32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO

33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO

34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO

35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO

36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO

37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG

39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG

40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG

41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG

42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG

43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG

44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG

45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG

46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG

47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG

48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG

49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO

52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO

53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV

54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 581/07

... 2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben



Drucksache 124/07

... Eine deutsche Studie zeigt, dass Fahranfänger und Fahranfängerinnen im Vergleich zu erfahrenen Fahrern bei den Alkoholdelikten mehr Verstöße begehen, sowohl ohne Unfallfolgen als auch mit einer Gefährdung oder Verletzung Dritter. Dies ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen bereits geringe Mengen Alkohol zu schweren Folgen führen können. Weitgehend unabhängig vom Alter sind rund 40 % der Alkoholdelikte von Fahranfängern und Fahranfängerinnen mit einem Unfall verbunden, in 85 % dieser Unfälle sogar mit einem Personenschaden (E. Hansjosten & F.-D. Schade, Legalbewährung von Fahranfängern, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft 71, 1997, S.44).



Drucksache 63/07

... Ebenso kann Artikel 97 ersatzlos aufgehoben werden. Die Vorschrift ordnet den Straferlass für bei Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig verhängte Strafen wegen bestimmter Delikte an, soweit die Strafen noch nicht vollstreckt sind. Die tatbestandlich erfassten Fälle sind damit abschließend (im Sinn der Verurteilten positiv) geregelt, womit die Vorschrift ihren Zweck erfüllt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (103-1)

Artikel 4
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

§ 1
Aufhebung von Besatzungsrecht

§ 2
Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

§ 3
Folgen der Aufhebung

Artikel 5
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (1104-1)

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlass einiger Gesetze (114-5)

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz (2128-2)

Artikel 8
Aufhebung der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen (213-8)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1)

Artikel 10
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1-1)

Artikel 11
Aufhebung des Gesetzes über die Presse (2250-1)

Artikel 12
Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3)

Artikel 13
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-3)

Artikel 14
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-4)

Artikel 15
Aufhebung der Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-6)

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten (2331-9)

Artikel 17
Aufhebung formellen Hinterlegungsrechts (300-15, 300-15-1, 300-15-2)

Artikel 18
Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden (318-1)

Artikel 19
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (400-1)

Artikel 20
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes (400-2/5)

Artikel 21
Auflösung des Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (400-7)

Artikel 22
Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes (400-10)

Artikel 23
Aufhebung des Gesetzes über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem (402-12-9)

Artikel 24
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (403-6)

Artikel 25
Aufhebung des Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (404-6)

Artikel 26
Aufhebung des Gesetzes über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich (404-15)

Artikel 27
Auflösung des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten (404-22)

Artikel 28 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (405-1a)

Artikel 29
Änderung des Handelsgesetzbuchs (4100-1)

Artikel 30
Auflösung des Zweiten Seerechtsänderungsgesetzes (4100-1/0)

Artikel 31
Auflösung des Seerechtsänderungsgesetzes (4101-5)

Artikel 32
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes (4103-1)

Artikel 33
Auflösung des Handelsrechtlichen Bereinigungsgesetzes (4104-1)

Artikel 34
Aufhebung des Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (4120-5)

Artikel 35
Änderung des Depotgesetzes (4130-1)

Artikel 36
Aufhebung von Bekanntmachungen über die Ausgabe von Banknoten (4131-1 bis 4131-5-1)

Artikel 37
Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (4137-1)

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern für öffentliche Bekanntmachungen (415-2)

Artikel 39
Änderung des Patentgesetzes (420-1)

Artikel 40
Auflösung des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken (423-4)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (424-1-3)

Artikel 42
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten (43-1-4-1)

Artikel 43 Aufhebung von Bekanntmachungen zu § 121 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes (440-1-4-1, 440-1-4-2)

Artikel 44
Aufhebung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der Photographie (440-3-1)

Artikel 45
Änderung des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika (440-11)

Artikel 46
Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1886 (442-1-2)

Artikel 47
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (450-5)

Artikel 48
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-1)

Artikel 49
Auflösung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-4)

Artikel 50
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 51
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (450-24)

Artikel 52
Auflösung des 2. Verjährungsgesetzes (450-25)

Artikel 53
Auflösung des Dreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes -Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (450-26)

Artikel 54
Aufhebung des Gesetzes betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-4)

Artikel 55
Aufhebung des Gesetzes über den Schutz des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-5)

Artikel 56
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz (610-6-14/1-1)

Artikel 58
Aufhebung der Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung (63-4)

Artikel 59
Aufhebung der Verordnung über den Ersatz von Umstellungsaufwendungen der Kreditinstitute (652-2-1)

Artikel 60
Aufhebung des Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (7601-12)

Artikel 61
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen (7623-2)

Artikel 62
Aufhebung der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen vom 21. Oktober 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 503) (7623-2-1)

Artikel 63
Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht (7811-1 bis 7811-3-f, 7811-4)

§ 1
Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht Als Bundesrecht werden aufgehoben:

§ 2
Folgen der Aufhebung

Artikel 64
Aufhebung der Verordnung über die Veräußerung von Entschuldungsbetrieben (7812-1-1)

Artikel 65
Aufhebung der Siebenten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-2)

Artikel 66
Aufhebung der Achten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-3)

Artikel 67
Aufhebung der Neunten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-4)

Artikel 68
Aufhebung der Verordnung über die Beitreibung von Entschuldungsrenten (7812-1-5)

Artikel 69
Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (7812-2-a)

Artikel 70
Aufhebung der Verordnung zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-2-b)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Wiedereröffnung der Entschuldungsämter (7812-2-c)

Artikel 72
Aufhebung des Landesgesetzes über Entschuldungsämter und das gemeinschaftliche Beschwerdegericht im Entschuldungsverfahren (7812-2-d)

Artikel 73
Aufhebung der Zweiten Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (III-19-4-4)

Artikel 74
Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungs verordnung (III-20-1)

Artikel 75
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 76
Aufhebung partiellen Bundesrechts

Für Baden-Württemberg:

Für Bayern:

Für Berlin:

Für Bremen:

Für Hessen:

Für Niedersachsen:

Für Nordrhein-Westfalen:

Für Rheinland-Pfalz:

Für Schleswig-Holstein:

Artikel 77
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 78
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 79
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Zu einigen Grundfragen der Bereinigung

II.1. Schwerpunktsetzung

II.1.1. Kraft Verfassungsrechts Artikel 123 ff. des Grundgesetzes in Bundesrecht übergeleitetes Recht

II.1.2. Vorschriften mit unklaren Bundes- und Landesrechtsanteilen

II.1.3. Vergessenes, insbesondere nur verkürzt in die Bundesrechtssammlung aufgenommenes Recht

II.1.4. Besatzungsrecht

II.1.5. Fortführung der Schwerpunkte des Ersten Gesetzes

II.2. Nochmals zu den Folgen einer Aufhebung

III. Zur Gesetzgebungskompetenz

III.1. Vermeidung der Gefahr einer Kompetenzüberschreitung wegen fehlender Bundesrechtsqualität

III.2. Herauswachsen von Regelungen aus der Bundeskompetenz

III.3. Sperrwirkungen im Sinn von Artikel 72 Abs. 1 des Grundgesetzes

III.4. Umfang der Bundeskompetenz bei der Aufhebung von Besatzungsrecht

IV. Mittel einer sachgerechten Bereinigung

IV.1. Grundsatz der Freigabe zugunsten der Länder in Zweifelsfällen

IV.2. Freigabe durch Aufhebung als Bundesrecht und/oder mit verzögertem Außerkrafttreten

IV.3. Pauschale Aufhebung des Besatzungsrechts

V. Sonstige Gesetzesfolgen

V.1. Bereinigungserfolg

V.2. Ausblick

V.3. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V.4. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Artikeln 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 51

Zu Artikel 53

Zu den Artikeln 54

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu den Artikeln 61

Zu Artikel 63

Zu den Artikeln 64

Zu den Artikeln 69

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zum Sachgebiet A. Rechtspflege:

Zu Nummer 5

Im Einzelnen:

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zum Sachgebiet B. Bürgerliches Recht:

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 76

3 I.

II. Im Einzelnen:

1. Für Baden-Württemberg, Nummern 1 bis 31:

2. Für Bayern, Nummern 1 bis 18:

3. Für Berlin, Nummern 1 bis 11:

4. Für Bremen, Nummern 1 bis 10:

5. Für Hessen, Nummern 1 bis 17:

6. Für Niedersachsen, Nummern 1 und 2:

7. Für Nordrhein-Westfalen:

8. Für Rheinland-Pfalz, Nummern 1 bis 17:

9. Für Schleswig-Holstein:

Zu Artikel 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 10:

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79


 
 
 


Drucksache 825/07

... und der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten werden lediglich in größerem Umfang genutzt werden. Die indirekten Kosten, die sich aus diesem Vorschlag ergeben, beschränken sich auf die zusätzliche Arbeitsbelastung, die mit der Einführung der neuen Straftatbestände einhergeht. In Anbetracht der Zahl der im Jahresdurchschnitt in der EU zu verzeichnenden Strafverfolgungsmaßnahmen wegen terroristischer Delikte dürften diese Kosten nicht sonderlich ins Gewicht fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Europäische Union

Internationale Zusammenarbeit

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 656/07

... ist bereits jetzt vorgesehen, dass den Opfern bestimmter Delikte (z.B. Tötungsdelikte, schwere Sexualstraftaten oder gravierender Menschenhandel) ein kostenloser "Opferanwalt" zur Seite gestellt werden kann, der ihre Interessen im Strafverfahren vertritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/07




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 122/07

... soll in einer neuen Nummer 3 erfolgen. Von einer Aufnahme von § 309 Abs. 1 StGB in § 310 Abs. 1 Nr. 1 StGB wurde abgesehen, weil der dort vorgesehene Strafrahmen nicht angemessen wäre. Die Strafdrohung für die Vorbereitungshandlung wäre ebenso hoch wie für das Unternehmensdelikt selbst. Damit wäre eine Schieflage gegenüber den bisher in § 310 Abs. 1 Nr. 1 StGB genannten Straftaten entstanden. § 307 Abs. 1 StGB und § 309 Abs. 2 StGB sehen jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Für Vorbereitungshandlungen dieser Delikte erscheint die Strafdrohung von einem Jahr bis zu 10 Jahren gerechtfertigt, die gegenüber der Strafe für das tatsächlich begangene Delikt entsprechend abgestuft ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung des Entwurfs

2. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

3. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 720/07A

... Zur besseren Bekämpfung der Korruption werden in Satz 1 Nr. 2 die Straftatbestände, die bei einem strafgerichtlichen Urteil zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes führen um den Straftatbestand der Bestechlichkeit erweitert. Korruption unterhöhlt das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Eine Beamtin oder ein Beamter, die oder der wegen Bestechlichkeit verurteilt wird, hat das Ansehen des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise geschädigt und sich als ungeeignet für das Beamtenverhältnis erwiesen. Die Aufnahme der Bestechlichkeit als Straftat im Amt in den Katalog der Delikte soll auch einer größeren Abschreckung dienen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird die zwingende Rechtsfolge auf Verurteilungen wegen einer im Hauptamt begangenen Bestechlichkeit begrenzt. Soweit die Tat im Rahmen eines Nebenamtes oder eines öffentlichen Ehrenamtes begangen wurde, bleibt die Entscheidung über die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Hauptamt weiterhin der Einzelfallprüfung im Rahmen des Disziplinarverfahrens vorbehalten. Mit der zwingenden gesetzlichen Beendigungsregelung wird das bisher in der Praxis sich anschließende Disziplinarverfahren entbehrlich, an dessen Ende in diesen Fällen regelmäßig die Entfernung der Beamtin oder des Beamten aus dem Dienst steht. Diese zwingende Regelung im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07A




Artikel 1
Bundesbeamtengesetz (BBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 4
Beamtenverhältnis

§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

§ 6
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 7
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

§ 8
Stellenausschreibung

§ 9
Auswahlkriterien

§ 10
Ernennung

§ 11
Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit

§ 12
Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

§ 13
Nichtigkeit der Ernennung

§ 14
Rücknahme der Ernennung

§ 15
Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Abschnitt 3
Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zulassung zu den Laufbahnen

§ 18
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG

§ 19
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Dienstliche Beurteilung

§ 22
Beförderungen

§ 23
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 24
Führungsämter auf Probe

§ 25
Benachteiligungsverbote

§ 26
Rechtsverordnung über Laufbahnen

Abschnitt 4
Abordnung, Versetzung und Zuweisung

§ 27
Abordnung

§ 28
Versetzung

§ 29
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 1
Entlassung

§ 30
Beendigungsgründe

§ 31
Entlassung kraft Gesetzes

§ 32
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 33
Entlassung auf Verlangen

§ 34
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 35
Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

§ 36
Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe

§ 37
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 38
Verfahren der Entlassung

§ 39
Folgen der Entlassung

§ 40
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 41
Verlust der Beamtenrechte

§ 42
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 43
Gnadenrecht

Unterabschnitt 2
Dienstunfähigkeit

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 47
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Unterabschnitt 3
Ruhestand

§ 50
Wartezeit

§ 51
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 52
Ruhestand auf Antrag

§ 53
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 54
Einstweiliger Ruhestand

§ 55
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen

§ 56
Beginn des einstweiligen Ruhestands

§ 57
Erneute Berufung

§ 58
Ende des einstweiligen Ruhestands

§ 59
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 60
Grundpflichten

§ 61
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 62
Folgepflicht

§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

§ 65
Befreiung von Amtshandlungen

§ 66
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 67
Verschwiegenheitspflicht

§ 68
Versagung der Aussagegenehmigung

§ 69
Gutachtenerstattung

§ 70
Auskünfte an die Medien

§ 71
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 72
Wahl der Wohnung

§ 73
Aufenthaltspflicht

§ 74
Dienstkleidung

§ 75
Pflicht zum Schadensersatz

§ 76
Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 77
Nichterfüllung von Pflichten

§ 78
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 79
Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

§ 80
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 81
Reisekosten

§ 82
Umzugskosten

§ 83
Trennungsgeld

§ 84
Jubiläumszuwendung

§ 85
Dienstzeugnis

§ 86
Amtsbezeichnungen

Unterabschnitt 2
Arbeitszeit

§ 87
Arbeitszeit

§ 88
Mehrarbeit

§ 89
Erholungsurlaub

§ 90
Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

§ 91
Teilzeit

§ 92
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 93
Altersteilzeit

§ 94
Hinweispflicht

§ 95
Beurlaubung ohne Besoldung

§ 96
Fernbleiben vom Dienst

Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit

§ 97
Begriffsbestimmungen

§ 98
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 4
Personalaktenrecht

§ 106
Personalakte

§ 107
Zugang zur Personalakte

§ 108
Beihilfeakte

§ 109
Anhörungspflicht

§ 110
Einsichtsrecht

§ 111
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 112
Entfernung von Unterlagen

§ 113
Aufbewahrungsfrist

§ 114
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

§ 115
Übermittlungen in Strafverfahren

Abschnitt 7
Beamtenvertretung

§ 116
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 117
Personalvertretung

§ 118
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 8
Bundespersonalausschuss

§ 119
Aufgaben

§ 120
Mitglieder

§ 121
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 122
Geschäftsordnung

§ 123
Sitzungen und Beschlüsse

§ 124
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz

§ 125
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden

§ 126
Verwaltungsrechtsweg

§ 127
Vertretung des Dienstherrn

§ 128
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

Abschnitt 10
Besondere Rechtsverhältnisse

§ 129
Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane

§ 130
Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes

§ 131
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter

§ 132
Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen

§ 133
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Abschnitt 11
Umbildung von Körperschaften

§ 134
Umbildung einer Körperschaft

§ 135
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 136
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 137
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Abschnitt 12
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

§ 138
Anwendungsbereich

§ 139
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 140
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 141
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 142
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

§ 143
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 144
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 145
Durchführungsvorschriften

§ 146
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 147
Übergangsregelungen

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Abschnitt 3 Laufbahnen

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung

Zu § 27

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu Unterabschnitt 1 Entlassung

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu § 43

Zu Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 48

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Ruhestand

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 64

Zu den Absätzen 1, 2 und 4

Zu Absatz 3

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 76

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu § 78

Zu § 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 80

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu Unterabschnitt 2 Arbeitszeit

Zu § 87

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 91

Zu § 92

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 93

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 94

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 96

Zu Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 107

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 108

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 114

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 115

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Abschnitt 7 Beamtenvertretung

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss

Zu § 119

Zu § 120

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 121

Zu § 122

Zu § 123

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 124

Zu Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz

Zu § 125

Zu § 126

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 127

Zu § 128

Zu Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse

Zu § 129

Zu § 130

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 133

Zu Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften

Zu § 134

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

Zu § 138

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 140

Zu § 141

Zu § 142

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 143

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 31/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagene Beschreibung der deliktischen Zuständigkeit von EUROPOL in einem abschließenden Straftatenkatalog nicht sachgerecht ist. Vielmehr soll EUROPOL für alle Formen der schweren internationalen Kriminalität zuständig sein, sofern nicht nur regionale Bezüge festzustellen sind. Hierbei ist der Schwerpunkt auf die Stärkung der operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten zu setzen. Im Interesse einer effektiven Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität muss ferner auch künftig der direkte Kontakt zwischen den Polizeien der Länder und EUROPOL möglich sein.



Drucksache 166/07

... 6. ist der Auffassung, dass es zur Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße im Straßenverkehr äußerst wichtig ist, dass Verstöße gegen Geschwindigkeitsregelungen, Verstöße gegen die Gurtpflicht und Alkoholdelikte im Straßenverkehr wirksam verfolgt werden können, indem beträchtliche Sanktionen unabhängig davon verhängt werden, ob diese gegenüber dem Bürger im eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat verhängt werden;



Drucksache 600/07

... Schließlich schlägt der Gesetzentwurf in den Vorschriften über die Restschuldbefreiung die Einführung neuer Versagungsgründe vor, die einerseits die Mitwirkungsmöglichkeiten privater und öffentlich-rechtlicher Gläubiger stärken und andererseits die Erteilung der Restschuldbefreiung für unredliche Schuldner erschweren: Ist der Schuldner wegen eines Eigentums- oder Vermögensdelikts zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, so kann künftig der Gläubiger, der Opfer dieser Straftat ist, die Versagung der Restschuldbefreiung erwirken. Gleiches gilt zugunsten der Finanzverwaltung, wenn der Schuldner wegen Steuerhinterziehung zu einer entsprechenden Strafe verurteilt worden ist. Nach dem neu eingefügten § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO-E wird schließlich einem Schuldner die Restschuldbefreiung in dem Insolvenzverfahren über sein Privatvermögen versagt der als vertretungsberechtigtes Organ einer Gesellschaft oder als deren Gesellschafter den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens pflichtwidrig und schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig gestellt hat. Diese Bestimmung soll ein Anreiz dafür sein, durch rechtzeitige Stellung von Insolvenzanträgen den gegebenen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen; es ist zu erwarten, dass sie zusammen mit den übrigen in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen in einer größeren Anzahl von Fällen zu einer frühzeitigen Antragstellung und Verfahrenseröffnung sowie zu einer Stärkung der Rechtsstellung der öffentlich- rechtlichen Gläubiger führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 6
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 7
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 8
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 11
Änderung der Justizbeitreibungsordnung

Artikel 12
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 14
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Neukonzeption eines Entschuldungsverfahrens

1. Ausgangsüberlegung

2. Wesentliche Leitlinien der Entschuldung in masselosen Fällen

a Angemessener Ausgleich der involvierten Interessen

b Leitlinien des Verfahrens

c Denkbare Lösungen

d Ablauf des Verfahrens

e Zuständigkeit

II. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungs- und Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Restschuldbefreiungsverfahren

2. Umgestaltung des Einigungsversuchs

3. Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

III. Vorschriften zur Stärkung der Gläubigerrechte

IV. Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland bei Lizenzverträgen

V. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte von Bund und Ländern

a Verbraucherinsolvenzverfahren

b Regelinsolvenzverfahren

2. Kosten für die Wirtschaftsunternehmen

3. Preiswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 289a

Zu § 289b

Zu § 289c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu § 307

Zu § 308

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 196: Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen


 
 
 


Drucksache 275/07

... Auf der anderen Seite kommt der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung eine hohe Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. nur BVerfG, 2 BvR 2099/ 04 vom 2. März 2006, Absatz-Nr. 98 = BVerfGE 115, 166 ff.; BVerfGE 100, 313, 388 f.; 107, 299, 316). Zur Erfüllung dieses Auftrags leistet die gesicherte Verfügbarkeit von Verkehrsdaten für Strafverfolgungszwecke einen wichtigen, in einigen Deliktsbereichen (insbesondere zur Aufklärung komplexer Täterstrukturen und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten) unverzichtbaren Beitrag.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 31/1/07

... 4. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagene Beschreibung der deliktischen Zuständigkeit von EUROPOL in einem abschließenden Straftatenkatalog nicht sachgerecht ist. Vielmehr soll EUROPOL für alle Formen der schweren internationalen Kriminalität zuständig sein, sofern nicht nur regionale Bezüge festzustellen sind. Hierbei ist der Schwerpunkt auf die Stärkung der operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten zu setzen. Im Interesse einer effektiven Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität muss ferner auch künftig der direkte Kontakt zwischen den Polizeien der Länder und EUROPOL möglich sein.



Drucksache 551/07

... " abstellt, richtet sich die Gefährlichkeitsprognose hier auf Straftaten der zuvor beschriebenen Art, also mit der materiellen und der durch Deliktskatalog vorgegebenen Begrenzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht


 
 
 


Drucksache 121/07

... Das Übereinkommen begründet die Pflicht der Mitgliedstaaten, die in Artikel 2 des Übereinkommens aufgeführten Tathandlungen im Bereich des Nuklearterrorismus unter Strafe zu stellen sowie eine Gerichtsbarkeit darüber zu begründen. Es handelt sich dabei um den deliktischen Tatbestand der Vorbereitung und Durchführung von nuklearterroristischen Handlungen sowie die Beteiligung daran. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zu enger Zusammenarbeit bei der Verhinderung von Terrorakten, die mit Hilfe von Nuklearwaffen oder mit Hilfe von nuklearem Material begangen werden sollen.



Drucksache 256/06

... b) bei bestimmten rückfallträchtigen Delikten, insbesondere auch Sexualdelikten, kraft gerichtlicher Anordnung (§ 68 Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

4. Gesetzesfolgen

5. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 68a

Zu § 68b

Zu § 68c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 68e

Zu § 68f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

2. Zu Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 660/06 (Beschluss)

... cc) Privatklage Eine effektive Strafverfolgung erfordert nicht, jeden Fall der Nötigung von Amts wegen zu verfolgen. Der Entwurf soll der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, bei fehlendem öffentlichen Interesse - namentlich bei Bagatelldelikten - den Anzeigenerstatter auf den Weg der Privatklage zu verweisen.



Drucksache 658/06

... Gegenwärtig ist die Überwachung der Telekommunikation bei einschlägigen Delikten im Wesentlichen nur dann zulässig, wenn der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 550/1/06

... auf. Diese sieht konform mit dem System des allgemeinen Strafverfahrensrechts vor, in eingeschränktem Umfang die Nebenklage auch in Verfahren gegen Jugendliche zuzulassen. Dabei soll der Katalog der Nebenklagedelikte jedoch enger sein als im allgemeinen Strafverfahrensrecht, indem er Wettbewerbs- und Ehrdelikte sowie die "



Drucksache 780/06

... " einem modernen Sprachgebrauch angepasst, ohne dass dies die Intensität der Dienstleistungspflicht verringern soll (§ 35) oder die besonderen Anforderungen, die der Dienst an einen Lebensberuf stellt. Ein weiterer Ansatz ist, die Korruption noch wirksamer zu bekämpfen. Daher gilt die Verschwiegenheitspflicht (§ 38 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) nicht mehr, wenn Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen.



Drucksache 329/06

... , insbesondere die Vorschriften des Schuldrechts und Deliktsrechts, ferner z.B. das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 233/06 (Beschluss)

... Eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit, bei denen unter Verwendung von Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, Menschen getötet oder verletzt wurden, machen ein zeitnahes und entschiedenes Handeln erforderlich. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrieren, erscheint ein Verbot des Führens von Waffen in den betroffenen öffentlichen Straßen und Plätzen als ein geeignetes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu begegnen. Ein derartiges Verbot kann aber ohne eine Änderung des



Drucksache 31/06

... " wie folgt aufzufassen sind: Für die Zwecke des Internationalen Privatrechts gelten als vorvertragliche Schuldverhältnisse nur deliktische Schuldverhältnisse, die in der künftigen Verordnung "



Drucksache 817/06 (Beschluss)

... Dem persönlichen Umfeld von Kindern und Jugendlichen kommt eine elementare Bedeutung für ihr Wohl zu. Ein besonderes Hintergrundwissen des Jugendamts in Bezug auf das nächste Umfeld ist deshalb von besonderer Bedeutung. Vorhandene Anhaltspunkte für eine Bedrohungslage können durch Informationen über ein etwaiges strafrechtliches Vorleben von Bezugspersonen verdichtet werden. Die Kenntnis von einschlägigen Delikten kann das Jugendamt dazu führen, auf eine bereits als tendenziell bedrohlich angesehene Situation des Kindes ein näheres, kritischeres Augenmerk zu richten und zielgerichteter die Informationsgrundlage zu verdichten, um gegebenenfalls rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu veranlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 672/06

... Die Behörde, die die Daten eingegeben hat, kann jedoch auf Ersuchen Zugriff auf die erweiterten Grunddaten im automatisierten Verfahren gewähren, wobei sie hierbei die geltenden Übermittlungsvorschriften zu beachten hat (Freischaltung). Eine solche Freischaltung der erweiterten Grunddaten auf Nachfrage sehen Satz 3 und 4 vor. Zur Übermittlung an eine Polizeibehörde bzw. zur entsprechenden Freischaltung sind beispielsweise Nachrichtendienste nach den geltenden Übermittlungsvorschriften verpflichtet wenn die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist (vgl. § 20 Abs. 1BVerfSchG, § 9 Abs. 3 BNDG, § 11 Abs. 2 MADG, § 18 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Niedersachen, § 10 Abs. 2 Landesverfassungsschutzgesetz Baden-Württemberg) und keine Übermittlungsverbote eingreifen. Umgekehrt sind Polizeibehörden aufgrund bestehender Übermittlungsvorschriften verpflichtet die Dienste über sicherheitsgefährdende Tätigkeiten im Bereich des Staatschutzes zu unterrichten (vgl. § 18 Abs. 1



Drucksache 391/1/06

... 1. In Artikel 1 Abs. 2 der Änderungsrichtlinie über den neu zu fassenden Artikel 4 Abs. 3 der Richtlinie ist vorgesehen, dass im Waffenhandelsbuch alle Feuerwaffeneingänge und -ausgänge bei den Waffen der Kategorien A, B und C mit allen zur Identifikation der Waffe erforderlichen Angaben eingetragen werden. In diese Regelung sollen aber nicht die Waffen der Kategorie D (lange Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen) einbezogen werden, obwohl in Artikel 7 Abs. 1 des Protokolls, der in die Richtlinie implementiert werden soll, Waffen der Kategorie D nicht von der Regelung ausgenommen worden sind. Waffen der Kategorie D gehören zwar nicht zu den in erster Linie deliktsrelevanten Schusswaffen, dennoch können sie aber im Sinne einer möglichst umfassenden Unterstützung der Zielsetzung des Protokolls und entsprechend § 23



Drucksache 479/06

... Neben hohen Gesundheitsgefahren birgt der Konsum von Rauschmitteln, vor allem von Alkohol, erhebliche soziale Risiken, die in der Bevölkerung vielfach weit unterschätzt werden. Zu diesen sozialen Risiken gehören die strafrechtlich relevanten Auswirkungen von Rauschmittelkonsum. Unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss begangene Straßenverkehrsdelikte führen jährlich zu vielen Todesfällen, bleibenden Gesundheitsschäden und Verletzungen sowie hohen wirtschaftlichen Einbußen. Eine Vielzahl sonstiger Delikte, gerade Gewaltdelikte, wird nur begangen, weil alkoholbedingt die Hemmschwelle zur Tatausführung erheblich herabgesetzt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Absatz 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 354/06

... ). Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 115, 389). Die strafrechtliche Verfallsanordnung bleibt also grundsätzlich möglich, da der Herausgabeanspruch nichts daran ändert, dass der Dienstherr in der Regel kein Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist; die Korruptionsdelikte dienen nämlich nicht dem Schutz der Vermögensinteressen des Staates, sondern des Vertrauens der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BGH NStZ 2000, 590 sowie BGH NStZ 2003, 423 zum Ausnahmefall, dass dem Bestechungserlös spiegelbildlich ein entsprechender Schaden des Dienstherrn gegenübersteht). Daraus folgt zugleich, dass der Verfall grundsätzlich auch dann möglich bleibt, wenn der Herausgabeanspruch befriedigt wurde; allerdings wird in diesen Fällen in der Regel eine Verfallsanordnung nach § 73c Abs. 1 StGB aus23 scheiden. Der Herausgabeanspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn das Erlangte im Strafverfahren auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist. Damit sind insbesondere die Fälle gemeint, in denen die Täterin oder der Täter sich einverstanden erklärt, dass der - häufig bereits sichergestellte - Bestechungserlös einbehalten wird und dem Landeshaushalt zufällt.



Drucksache 911/06

... . Bei der zu treffenden Prognoseentscheidung über die Wahrscheinlichkeit erneuter Straffälligkeit muss das Gericht in gravierenden Fällen sachverständig beraten sein, da es ansonsten allein auf subjektive Menschenkenntnis und Berufserfahrung angewiesen wäre. Aus diesem Grund wurde bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.1.1998 (BGBl I S. 160) die obligatorische Einholung eines Sachverständigengutachtens vor einer Strafrestaussetzung zeitiger Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren wegen besonders schwerwiegender Taten eingeführt und hierbei auf den Straftatenkatalog des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB abgestellt. Der Entwurf hält an dieser Regelung für den Bereich der zeitigen Freiheitsstrafen fest.



Drucksache 729/06

... 38. fordert China auf, die Todesstrafe abzuschaffen und ein effektives Moratorium für die bereits verurteilten Personen auszusprechen; nimmt die Erklärung chinesischer Juristen als wichtiges Signal zur Kenntnis, wonach die Todesstrafe nur in Fällen von schweren Gewaltverbrechen verhängt werden sollte, was im Gegensatz zur derzeitigen Situation steht, in der 68 Delikte mit der Todesstrafe belegt sind, von denen es sich bei der Hälfte nicht um Schwerverbrechen handelt; ist besorgt darüber, dass in China eine viel größere Zahl an Hinrichtungen vorgenommen wird als in jedem anderen Land der Welt; fordert China auf, seine offiziellen Zahlen über Hinrichtungen für das Jahr 2005/2006 freizugeben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/06




Zusammenarbeit EU-China

Wirtschaftliche Lage

Innenpolitische Lage

2 Menschenrechte

Außenpolitik/Beziehungen zu den Nachbarländern

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 672/1/06

... beteiligt sind, kommt eine wichtige Bedeutung zu. Daher wird in der Gesetzesbegründung zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht jede Polizeivollzugsbehörde, die im Rahmen der Gefahrenabwehr im Einzelfall auch Gefahren des internationalen Terrorismus abwehrt, an die Antiterrordatei angeschlossen werden kann. Es kann jedoch aus polizeifachlicher Sicht erforderlich sein, Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes neben den jeweiligen Landeskriminalämtern in den Kreis der berechtigten Behörden aufzunehmen, was auch die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder am 4. September 2006 festgestellt haben. Dies gilt insbesondere für Polizeivollzugsbehörden, die mit der Aufklärung krimineller islamistischer Strukturen bzw. der Bearbeitung herausragender Staatsschutzdelikte beauftragt sind und die örtliche Kenntnisse mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden über terroristische Strukturen und Netzwerke vereinen. Der Kombination von örtlichen und überörtlichen Kenntnissen kommt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des islamistischen Terrorismus mit seinen kleinen autonomen Gruppierungen, die vor Ort etwa durch Selbstradikalisierung entstehen, wie der fehlgeschlagene Kofferbombenanschlag zeigt, eine zunehmende Bedeutung zu. Eine unmittelbare Beteiligung dieser Dienststellen ist notwendig, da selbst bei Einrichtung einer Rufbereitschaft bei den Landeskriminalämtern Sicherheitslücken zu befürchten sind, wenn kein unmittelbarer Zugriff der jeweiligen Polizeivollzugsbehörde möglich ist. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nach den aktuellen Planungen des Bundeskriminalamts mit der



Drucksache 511/06

... Erstens ist den zusammengetragenen Informationen eindeutig zu entnehmen, dass von Bolivien ein anhaltender starker Migrationsdruck ausgeht. Dieser Migrationsdruck zeigt sich unter anderem in den in mehreren Mitgliedstaaten festgestellten erhöhten Zahlen von Zurückweisungen an den Außengrenzen und Ausweisungen. Der Aspekt der öffentlichen Ordnung ist auch nicht zu vernachlässigen, da die Zahl der Verhaftungen und Verurteilungen von Bolivianern wegen Kriminalitätsdelikten und Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung ebenfalls eine steigende Tendenz aufweist. Hinzu kommt, dass visumpflichtige lateinamerikanische Staatsangehörige die Visumpflicht zu umgehen versuchen, indem sie sich in betrügerischer Weise bolivianische Pässe beschaffen. Aus all diesen Gründen erachtet es die Kommission unter Berücksichtigung der Kriterien des fünften Erwägungsgrunds der Verordnung Nr. 539/2001 für gerechtfertigt, die Übertragung Boliviens von Anhang II in Anhang I vorzuschlagen.



Drucksache 750/06

... Drogenbedingten Gesundheitsschäden und Risiken für die Gesellschaft sowie Drogendelikte machen der Öffentlichkeit große Sorge. Meinungsumfragen haben ergeben, dass diese Problematik als ein wichtiger Bereich betrachtet wird, in dem die EU handeln sollte3. Die EU hat deshalb bereits in den 90er Jahren damit begonnen, Drogenbekämpfungsstrategien und einschlägige Aktionspläne zu erarbeiten. Die Drogenbekämpfungsstrategie für den Zeitraum 2005-20124 wird derzeit durch einen Aktionsplan umgesetzt, der die Jahre 2005 bis 2008 abdeckt. Die Kommission wird jedes Jahr und nach Ablauf dieses Zeitraums die Ergebnisse bewerten, bevor sie einen Aktionsplan für 2009-2012 vorlegen wird.



Drucksache 817/06

... Dem persönlichen Umfeld von Kindern und Jugendlichen kommt eine elementare Bedeutung für ihr Wohl zu. Ein besonderes Hintergrundwissen des Jugendamts in Bezug auf das nächste Umfeld ist deshalb von besonderer Bedeutung. Vorhandene Anhaltspunkte für eine Bedrohungslage können durch Informationen über ein etwaiges strafrechtliches Vorleben von Bezugspersonen verdichtet werden. Die Kenntnis von einschlägigen Delikten kann das Jugendamt dazu führen, auf eine bereits als tendenziell bedrohlich angesehene Situation des Kindes ein näheres, kritischeres Augenmerk zu richten und zielgerichteter die Informationsgrundlage zu verdichten, um gegebenenfalls rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu veranlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 256/06 (Beschluss)

... Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160) wurde für das Gericht erstmals die Möglichkeit geschaffen, auch ohne Einwilligung des Betroffenen anzuordnen dass sich der Verurteilte einer Heilbehandlung unterzieht, wenn diese nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist (§ 68b Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56c Abs. 3 Nr. 1



Drucksache 348/06 (Beschluss)

... angepasst worden bzw. haben dadurch einen erweiterten Anwendungsbereich erhalten, dass durch die genannten Strafnormen selbst eine erweiterte Strafbarkeit begründet worden ist. Ein spezielles auf terroristische Delikte zugeschnittenes Verfahrensrecht gibt es in Deutschland nicht. Die - durch Deliktskataloge nur für bestimmte Straftaten für anwendbar erklärten Regelungen - gelten gleichermaßen für andere Kriminalitätsbereiche außerhalb terroristischer Straftaten. Mit Blick auf die Unschuldsvermutung ist die Erweiterung des § 112 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/06 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 348/06

... In der Studie zum Beweisrecht wurde aufgezeigt, dass die Staatsanwaltschaft zwar in der Regel die Beweislast trägt, in Ausnahmefällen aber - z.B. bei Urkundendelikten oder Ordnungswidrigkeiten - nur das Bestehen einer Pflicht, sich in einer bestimmten Weise zu verhalten nachweisen muss. Es ist dann Sache des Angeklagten zu beweisen, dass er sich pflichtgemäß verhalten hat. In manchen Fällen muss der Angeklagte auch selbst Rechtfertigungsgründe anführen (z.B. Notwehr, Unzurechnungsfähigkeit oder ein Alibi), die von der Staatsanwaltschaft dann widerlegt werden müssen.



Drucksache 391/06 (Beschluss)

... 1. In Artikel 1 Abs. 2 der Änderungsrichtlinie über den neu zu fassenden Artikel 4 Abs. 3 der Richtlinie ist vorgesehen, dass im Waffenhandelsbuch alle Feuerwaffeneingänge und -ausgänge bei den Waffen der Kategorien A, B und C mit allen zur Identifikation der Waffe erforderlichen Angaben eingetragen werden. In diese Regelung sollen aber nicht die Waffen der Kategorie D (lange Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen) einbezogen werden, obwohl in Artikel 7 Abs. 1 des Protokolls, der in die Richtlinie implementiert werden soll, Waffen der Kategorie D nicht von der Regelung ausgenommen worden sind. Waffen der Kategorie D gehören zwar nicht zu den in erster Linie deliktsrelevanten Schusswaffen, dennoch können sie aber im Sinne einer möglichst umfassenden Unterstützung der Zielsetzung des Protokolls und entsprechend § 23



Drucksache 256/1/06

... Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 160) wurde für das Gericht erstmals die Möglichkeit geschaffen, auch ohne Einwilligung des Betroffenen anzuordnen dass sich der Verurteilte einer Heilbehandlung unterzieht, wenn diese nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist (§ 68b Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56c Abs. 3 Nr. 1



Drucksache 81/06

... Die vorstehende Aufzählung möglicher Inhalte einer Sammlung ist nicht erschöpfend. Es sind auch Sammlungen denkbar, die nach anderen Systematisierungsgesichtspunkten aufgebaut sind (z.B. Jagd-, Duell-, Deliktswaffen, Verwendungs-, Beschuss- oder Bodenstempel auf Patronen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 230/06

... Dem auch in diesen Fällen häufig bestehenden Gewissenskonflikt des Täters oder dem durch das Begehren des Opfers verminderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat trägt das Gesetz durch den gegenüber den sonstigen Tötungsdelikten erheblich herabgesetzten Strafrahmen hinreichend Rechnung (vgl. auch Eser, a.a.O., § 216 Rn. 1). Ungeachtet dessen verfügt auch der Täter des § 216



Drucksache 181/06

... Neben der Entwicklung des Verurteilten im Vollzug werden bei der aufgrund umfassender Gesamtwürdigung zu treffenden Gefährlichkeitsprognose vor allem die Anlasstat des Verurteilten, die bekannte prädeliktische Persönlichkeit einschließlich der bekannten Kriminalität und die postdeliktische Persönlichkeitsentwicklung einschließlich der Perspektiven und Außenbezüge zu berücksichtigen sein (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004, BVerfGE 109, 190ff). Was die Bewertung der Entwicklung im Vollzug anlangt, wird häufig von wesentlicher Bedeutung sein, inwieweit sich durch die Einwirkung des Jugendstrafrechts und etwaige altersbedingte Reifeprozesse die Kriminalitätserwartung verändert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 479/06 (Beschluss)

... Neben hohen Gesundheitsgefahren birgt der Konsum von Rauschmitteln, vor allem von Alkohol, erhebliche soziale Risiken, die in der Bevölkerung vielfach weit unterschätzt werden. Zu diesen sozialen Risiken gehören die strafrechtlich relevanten Auswirkungen von Rauschmittelkonsum. Unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss begangene Straßenverkehrsdelikte führen jährlich zu vielen Todesfällen, bleibenden Gesundheitsschäden und Verletzungen sowie hohen wirtschaftlichen Einbußen. Eine Vielzahl sonstiger Delikte, gerade Gewaltdelikte, wird nur begangen weil alkoholbedingt die Hemmschwelle zur Tatausführung erheblich herabgesetzt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - § 21 StGB (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Aktuelle Rechtslage hinsichtlich Straftaten unter Rauschmitteleinfluss

III. Notwendige Korrekturen der Rechtslage

IV. Der Anwendungsbereich von § 21 Abs. 1 StGB-E

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - StGB-E

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 70/06

... 1. wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Beistandes geboten erscheint, bei Verfahren nach Abschnitt 2 des Achten Teils insbesondere bei Zweifeln, ob die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates eine Strafbestimmung verletzt, die den in Artikel 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG (Nr.) L 190 S. 1) in Bezug genommenen Deliktsgruppen zugehörig ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Nichtigkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG vom 21. Juli 2004 BGBl. I S. 1748

II. Änderungen des Entwurfs im Vergleich zum EuHbG vom 21. Juli 2004

III. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu § 79 - Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

II. Zu § 80 - Auslieferung deutscher Staatsangehöriger

III. Zu § 83a - Auslieferungsunterlagen

IV. Zu Artikel 3 - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 70/06 (Beschluss)

... ". Nachdem es nach nahezu einhelliger Meinung in der Europäischen Union grundsätzlich dem um Auslieferung ersuchenden Staat obliegt, zu beurteilen, ob ein Delikt nach seinem Recht zu den Straftaten gehört, bei denen es nach dem Rahmenbeschluss auf die Strafbarkeit im ersuchten Staat nicht mehr ankommt, macht die Ergänzung zum anderen keinen Sinn."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG


 
 
 


Drucksache 233/06

... Eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit, bei denen unter Verwendung von Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, Menschen getötet oder verletzt wurden, machen ein zeitnahes und entschiedenes Handeln erforderlich. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrieren, erscheint ein Verbot des Führens von Waffen in den betroffenen öffentlichen Straßen und Plätzen als ein geeignetes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu begegnen. Ein derartiges Verbot kann aber ohne eine Änderung des



Drucksache 623/06

... Die rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens kann eine Versagung der Registrierung in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn das Delikt selbst berufsbezogen ist. Die Behörde muss im Rahmen ihrer Abwägung zu dem Ergebnis kommen, dass erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erbringung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 53/06 (Beschluss)

... Auch wird in Erwägung gezogen, ob es das betreffende Delikt oder die betreffende Kriminalitätsform vorrangig zu verfolgen gilt, oder ob - aus welchen Gründen auch immer - andere Prioritäten zu setzen sind. Die Vielzahl der aus zum Teil nicht nachvollziehbaren Gründen nicht oder mit wenig befriedigendem Ergebnis erledigten Anzeigen zum Zwecke der Strafverfolgung (Artikel 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens) zeigt, dass hier ein nicht unbeachtliches Problem besteht.

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Drucksache 53/06 (Beschluss)




1. Zum Regelungsbedürfnis

2. Zur Regelungskompetenz für die vorgeschlagenen Maßnahmen

3. Kriterien zur Bestimmung der Strafgewalt


 
 
 


Drucksache 81/16/06

... es Sportschützen ermöglicht, ohne Voreintrag bestimmte Schusswaffen zu erwerben. Andernfalls würde die gelbe Waffenbesitzkarte ins Leere laufen. Der Absatz 4 ist daher falsch, da der Sinn der gelben Waffenbesitzkarte darin liegt, bestimmte in § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG genannte deliktsunspezifische Waffen allein aufgrund der in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WaffG definierten Sportschützeneigenschaft erwerben zu können. Der Inhalt des Bedürfnisses ergibt sich somit allein aus der Sportschützeneigenschaft nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WaffG.



Drucksache 363/06

... Die Schweiz erklärt, dass bei Steuerdelikten im Bereich der direkten Steuern, die von schweizerischen Behörden geahndet werden, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens kein auch in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann.



Drucksache 70/1/06

... ". Nachdem es nach nahezu einhelliger Meinung in der Europäischen Union grundsätzlich dem um Auslieferung ersuchenden Staat obliegt, zu beurteilen, ob ein Delikt nach seinem Recht zu den Straftaten gehört, bei denen es nach dem Rahmenbeschluss auf die Strafbarkeit im ersuchten Staat nicht mehr ankommt, macht die Ergänzung zum anderen keinen Sinn." Dies gilt auch weiterhin. Es besteht kein Regelungsbedürfnis.

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Drucksache 70/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 Nr. 1 IRG

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 73 Satz 3 - neu - IRG

3. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 79 Abs. 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - IRG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 1, 2 IRG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 4 IRG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 80 Abs. 5 - neu - IRG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83 Nr. 3 IRG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 83b Nr. 4 IRG


 
 
 


Drucksache 81/19/06

... Die Einschränkung der Härtefallregelung auf kleinkalibrige Einzellader- oder Repetierlangwaffen ist unverhältnismäßig. Einzellader- oder Repetierlangwaffen sind – unabhängig, ob großkalibrig oder kleinkalibrig - deliktsunspezifische Waffen. Traditionsschützen und zum Teil auch Jäger besitzen häufig nur eine großkalibrige Einzel- oder Repetierlangwaffe. Es wäre daher nicht sachgerecht, wenn dieser Personenkreis anders als z.B. Besitzer von erlaubnispflichtigen Kurzsignalwaffen (siehe hierzu Ziffer 36.5.1 des Entwurfs) behandelt würde. Nachdem jede Härtefallregelung durch die zuständige Waffenbehörde zu prüfen und zu werten ist , kann verhindert werden, dass für spezielle aus dem Rahmen fallende großkalibrige Einzellader- oder Repetierlangwaffen, wie z.B. "



Drucksache 81/17/06

... es Sportschützen ermöglicht, ohne Voreintrag – d.h. auch bei der ersten Waffe ohne Voreintrag - bestimmte deliktsunspezifische Schusswaffen zu erwerben. Andernfalls würde die gelbe Waffenbesitzkarte ins Leere laufen. Im Übrigen wäre der Antragsteller auch nicht verpflichtet, die erste eingetragene Waffe dann auch tatsächlich zu erwerben. Er könnte sie quasi nur zum Schein eintragen lassen, um dann ohne den für weitere Waffen erforderlichen Eintrag zusätzliche Waffen zu kaufen. Auch insoweit ist die Regelung widersinnig.



Drucksache 550/06 (Beschluss)

... auf. Diese sieht konform mit dem System des allgemeinen Strafverfahrensrechts vor, in eingeschränktem Umfang die Nebenklage auch in Verfahren gegen Jugendliche zuzulassen. Dabei soll der Katalog der Nebenklagedelikte jedoch enger sein als im allgemeinen Strafverfahrensrecht, indem er Wettbewerbs- und Ehrdelikte sowie die "



Drucksache 660/06

... cc) Privatklage Eine effektive Strafverfolgung erfordert nicht, jeden Fall der Nötigung von Amts wegen zu verfolgen. Der Entwurf soll der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, bei fehlendem öffentlichen Interesse - namentlich bei Bagatelldelikten - den Anzeigenerstatter auf den Weg der Privatklage zu verweisen.



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