571 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
... Mit dem Antikorruptionspaket der Kommission vom Juni 2011 wurden die Weichen für eine schärfere Gangart gegen Korruption in weiten Teilen der internen und externen EU-Politik gestellt und ein neues Berichtssystem eingeführt, um ab 2013 die Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Korruption regelmäßig zu bewerten. In der Mitteilung über die Korruptionsbekämpfung in der EU wurden die Mitgliedstaaten aufgerufen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine wirksame Aufdeckung und Verfolgung von Korruptionsdelikten sowie eine konsequente Verhängung von abschreckenden Strafen und eine konsequente Einziehung von Erträgen aus Korruptionsdelikten sicherzustellen. Ferner wurde auf die Notwendigkeit abgestellt, den bestehenden EU-Rechtsrahmen für die Einziehung und Vermögensabschöpfung zu ändern, um zu gewährleisten, dass die Gerichte auch in Fällen von Korruption etwaige in den Mitgliedstaaten illegal oder im Zusammenhang mit Straftaten erworbene Vermögensgegenstände oder die ihnen entsprechenden Werte vollständig einziehen können.
... weit gefasst. Die Regelung hat einen breiten Anwendungsbereich, der den Täter auch zur Offenbarung von Delikten motivieren soll, die mit der eigenen Tat und damit mit der eigenen Schuld unmittelbar nichts zu tun haben. § 46b StGB greift zum Beispiel auch dann, wenn der Täter Opfer einer Straftat eines Dritten geworden ist, die er im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens aufzuklären hilft, die aber inhaltlich in keinem Zusammenhang zu seiner eigenen Tat steht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010, 5 StR 182/ 10 = BGHSt 55, 153).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 3Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten; Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu § 46b
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1745: ... Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
... Die steuervertraglichen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland reichen bis in das Jahr 1931 zurück; das bislang geltende Doppelbesteuerungsabkommen wurde 1971 in Bonn unterzeichnet. Dieses wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1972 dreimal, zuletzt mit Protokoll vom 12. März 2002, revidiert. Es enthält jedoch eine Informationsaustauschklausel, welche erheblich hinter dem weltweit anerkannten OECD-Standard zurückbleibt. Informationen zur Durchführung des innerstaatlichen Rechts werden derzeit nur bei beiderseits mit Freiheitsstrafe bedrohten Betrugsdelikten, das heißt in Fällen von Steuerbetrug oder Abgabenbetrug nach Schweizer Recht – nicht jedoch bei Steuerhinterziehung – erteilt.
... (3) Maßnahmen zur Verbesserung des Informations- und Personalaustauschs, zur technischen und wissenschaftlichen Unterstützung oder zur Durchführung fachlicher Schulungen tragen erheblich zum Schutz von Europas einheitlicher Währung gegen Geldfälschung und damit verbundene Betrugsdelikte und somit zur Erreichung eines hohen und gleichwertigen Schutzes in allen Mitgliedstaaten der Union bei.
... Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass unter die "verstärkten Strukturen" aus Sicht der Kommission auch die Schaffung einer spezialisierten europäischen Strafverfolgungsbehörde wie der Europäischen Staatsanwaltschaft fällt, die gemeinsame Vorschriften zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und sonstigen Straftaten konsequent und einheitlich anwenden kann.
... Flunitrazepam gehört zur Gruppe der Benzodiazepine und verfügt über ein erhebliches Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential. Durch seine spezifischen Eigenschaften wird gerade Flunitrazepam von Heroinabhängigen zur Verstärkung der Rauschwirkung und zur Minderung von Entzugserscheinungen genutzt. Außerdem kann längerer Gebrauch von Flunitrazepam zu schwerwiegenden Abhängigkeitserkrankungen führen. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen spielt dieser Stoff auch im Rahmen der sogenannten K.-O.-Tropfen-Problematik, insbesondere beim Begehen von Sexualstraftaten und Raubdelikten nach Betäuben der Opfer, eine Rolle.
... Damit ist ein vollumfänglicher Informationsaustausch gesichert, der sich erstmalig nicht nur auf Bankauskünfte erstreckt, sondern auch auf Sachverhalte der Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinanzierung.
... Der bilaterale Auskunftsverkehr beinhaltet zukünftig den umfassenden Informationsaustausch und erstreckt sich nicht nur auf Bankenauskünfte, sondern auch auf Sachverhalte wie zum Beispiel die Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinanzierung.
... - Betrugsdelikte, - Erpressung und Schutzgelderpressung,
Artikel 1Änderung des Eurojust-Gesetzes
§ 3Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.
§ 4aVerwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4bZugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung
§ 4cWeitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4dZugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen
§ 5Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.
§ 6Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden
§ 14Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen
Artikel 2Inkrafttreten
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse
II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses
Zu Artikel 7
III. Inhalt des EJN-Beschlusses
IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4a
Zu § 4b
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
... Dieser Artikel ändert den Artikel 26 des geltenden DBA und regelt den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten entsprechend dem aktuellen OECD-Musterabkommen. Er bezieht sich auf Informationen, die zur Durchführung dieses Ab - kommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten zur Verwaltung und Durchsetzung betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung voraussichtlich erheblich sind, und ist damit nicht auf die Abkommenssteuern beschränkt. Die Informationen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Zwecke, wie zur Aufdeckung von Geldwäschedelikten oder Terrorismusfinanzierung, verwendet werden.
... Der bilaterale Auskunftsverkehr beinhaltet zukünftig den umfassenden Informationsaustausch nach dem Standard, den die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat, und erstreckt sich nunmehr sowohl auf Bankenauskünfte, als auch auf Sachverhalte wie zum Beispiel die Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinanzierung.
... Trotz aller Fortschritte in den vergangenen 15 Jahren bestehen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat nach wie vor große Unterschiede in Bezug auf den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EU. Strafrechtliche Untersuchungen im Zusammenhang mit Betrugsdelikten und sonstigen Straftaten, die sich gegen die finanziellen Interessen der EU richten finden in einem löchrigen verfahrensrechtlichen Rahmen statt: In jedem Mitgliedstaat entscheiden die Polizei, die Staatsanwälte und die Richter nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts, ob bzw. wie sie tätig werden, um den EU-Haushalt zu schützen. Trotz aller Bemühungen um Mindeststandards für diesen Bereich hat sich diese Situation kaum verändert: Das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften von 1995 und die damit verbundenen Rechtsakte3, die (wenn auch unvollständige) Bestimmungen über strafrechtliche Sanktionen enthalten, sind bisher lediglich von fünf Mitgliedstaaten voll umgesetzt worden4.
1. Gründe für den Handlungsbedarf
2. Strafrechtliche Herausforderungen
2.1. Unzureichender Schutz gegen den Mißbrauch von EU-Geldern
2.2. Unzureichende rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten
3. Ursachen bestehender Mängel
3.1. Ungleiche strafrechtliche Bedingungen
3.2. Unzureichende behördliche Zusammenarbeit
3.2.1. Grenzen der Rechtshilfe
3.2.2. Ungenutztes Beweismaterial
3.2.3. Beschränkung der Strafverfolgung auf innerstaatliche Fälle
3.3. Unzureichende Untersuchungsbefugnisse
4. Neue, durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU
4.1. Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren
4.2. Verschärfung des materiellen Strafrechts
4.3. Verstärkter institutioneller Rahmen
... Dieser Vorschlag soll sicherstellen, dass die vielen verschiedenen Belange der Opfer von Straftaten, die unterschiedliche Politikbereiche der EU berühren, Beachtung finden und die Opfer die nötige Hilfe erhalten. Der Schutz der Opferrechte ist ein wichtiger Aspekt der EU-Maßnahmen und/oder -Instrumente in den Bereichen Menschenhandel, sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern, Gewalt gegen Frauen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Verfolgung von Verkehrsdelikten.
... bezeichnete Straftat oder eine Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden ist, vorliegt. Dadurch wird eine normklare Regelung geschaffen, die mögliche Unsicherheiten der Praxis infolge des schwer zu bestimmenden Begriffs der Straftat von erheblicher Bedeutung beseitigt. Die für die Ermittlungsmaßnahme in Frage kommenden Straftaten werden so übersichtlicher gefasst. Die Straftaten, die Anlass zur Erhebung einer Funkzellenabfrage geben können, werden dem Anlasstatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO weitgehend angeglichen. Dies vermeidet Wertungswidersprüche und trägt Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten Rechnung. Der Entwurf streicht die Taten, die keine hinreichend schweren Straftaten für die Funkzellenabfrage darstellen oder für deren Beibehaltung kein rechtsstaatliches Bedürfnis besteht. Über den Deliktskatalog des 100a Abs. 2 StPO hinaus werden schwere Delikte erfasst, für deren Ahndung der Gesetzgeber eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten - sei es im Rahmen einer Qualifikation oder einer Strafzumessungsregel - vorsieht. Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs nach § 125a
B. Wesentlicher Inhalt
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1Änderung der Strafprozessordnung
I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten der öffentlichen Haushalte
IV. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 2
... Für die Strafverfolgungsbehörden ist Drogenhandel eine der größten grenzüberschreitenden Herausforderungen in Europa. Seit 2004 beschäftigt sich Eurojust mehr mit Drogenhandel als mit allen anderen Arten von Straftaten. In diesem Zeitraum hat die Zahl von Drogendelikten, die Eurojust übertragen wurden, von 77 auf 254, d.h. um mehr als das Dreifache 13 zugenommen, und dieser Trend setzt sich 2011 fort. 2010 hing rund ein Drittel der von Europol geleisteten operativen Unterstützung für nationale Strafverfolgungsbehörden mit illegalem Drogenhandel 14 zusammen. Eurojust und Europol tragen zunehmend zur Koordinierung grenzübergreifender Untersuchungen innerhalb der EU sowie mit Drittländern bei.
... ), der qualifizierten Körperverletzungsdelikte (§§ 224-227
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