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"Arbeitsregelungen"
Drucksache 175/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) - COM(2020) 139 final
... Das SURE-Instrument sollte Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, die erhebliche Finanzmittel mobilisieren müssen, um die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des COVID-19-Ausbruchs auf ihrem Hoheitsgebiet einzudämmen. SURE ist ein weiterer konkreter Ausdruck der Solidarität in der Union. Die Mitgliedstaaten unterstützen sich gegenseitig über die Union; die zusätzlichen Finanzmittel werden in Form von Darlehen bereitgestellt. Das SURE-Instrument ermöglicht einen finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten, die ihre öffentlichen Ausgaben sehr kurzfristig hochfahren müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Es wird als zweite Verteidigungslinie dienen, Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen unterstützen und den Mitgliedstaaten dabei helfen, Arbeitsplätze und damit Arbeitnehmer und Selbstständige vor dem Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten zu schützen. Kurzarbeitsregelungen sind öffentliche Programme, die es Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, ermöglichen, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden vorübergehend herabzusetzen; ihre Beschäftigten erhalten für die nicht geleisteten Arbeitsstunden eine staatliche Einkommensunterstützung. Ähnliche Regelungen gibt es in Form eines Einkommensersatzes für Selbstständige in Notsituationen. Die Unterstützung von Mitgliedstaaten durch dieses Instrument sollte unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob die tatsächlichen und möglicherweise auch die geplanten öffentlichen Ausgaben zur Erhaltung von Arbeitsplätzen infolge des Ausbruchs von COVID-19 unvermittelt und heftig angestiegen sind und ob ein unmittelbarer Zusammenhang mit in Reaktion auf die Krise eingeführten oder erweiterten Kurzarbeitsregelungen und anderen ähnlichen Maßnahmen besteht.
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Der Europäische Sozialfonds unterstützt Kurzarbeitsregelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Außerdem wird durch die Initiative zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosenrisiken in Notsituationen (SURE) sowohl finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 100 Mrd. EUR bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Deckung der Kosten nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen, mit denen Unternehmen Arbeitsplätze sichern können, zu unterstützen. Solche öffentlichen Programme ermöglichen es Unternehmen, die Arbeitszeit zu verkürzen und gleichzeitig ihren Arbeitnehmern Einkommensunterstützung zu bieten.
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Es sind spezifische Maßnahmen erforderlich, um die Auswirkungen auf die Beschäftigung für Einzelpersonen und die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige zu mildern, wenn die Produktion unterbrochen wird oder der Absatz sinkt. Die Arbeitnehmer müssen nach Möglichkeit vor Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen geschützt werden, damit der Ausbruch nicht auch sie zu Opfern macht. Kurzarbeitsregelungen haben sich in einer Reihe von Mitgliedstaaten als effektiv erwiesen, da sie eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung ermöglichen und gleichzeitig die Einkommen der Arbeitnehmer stützen. Regelungen dieser Art gibt es derzeit in 17 Mitgliedstaaten. Es könnte sinnvoll sein, diese Regelungen auf die gesamte EU auszudehnen. Darüber hinaus können eine vorübergehende Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Änderungen bei der Arbeitslosenunterstützung dazu beitragen, die Einkommen der Haushalte zu stützen. Auch die Förderung der Telearbeit könnte die Auswirkungen dämpfen.
Drucksache 264/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz - SURE-GewährlG)
... Ziel der Verordnung (EU) Nr. 2020/672 vom 19. Mai 2020 des Rates ist es, die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Mitgliedstaaten zu unterstützen, um Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf besonders stark betroffene Sektoren abzumildern. Es soll Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen sowie Maßnahmen im Gesundheitsbereich unterstützen und den Mitgliedstaaten dabei helfen, Arbeitsplätze und damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige vor dem Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten zu schützen. Das neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (Support mitigating Unemployment Risks in Emergency, SURE) ist ein ergänzendes befristetes Instrument, das finanziellen Beistand in Höhe von bis zu 100 Milliarden EUR in Form von Darlehen der Union an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglicht. Um die Vereinbarkeit der aus diesen Unionsdarlehen resultierenden Eventualverbindlichkeit mit den Haushaltsvorgaben der EU zu gewährleisten, sind Garantien der Mitgliedstaaten für den Unionshaushalt in Höhe von 25 Prozent der gewährten Darlehen vorgesehen, wobei die Aufschlüsselung auf die einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Anteil am Bruttonationaleinkommen der Union entsprechend der Referenzwerte für den Haushalt 2020 der Europäischen Union ohne das Vereinigte Königreich erfolgt. Die Finanzmittel werden in Form von Darlehen bereitgestellt.
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Die digitale Wirtschaft von heute und morgen muss den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Es wird davon ausgegangen, dass die künstliche Intelligenz und die Robotik allein in den nächsten 5 Jahren weltweit fast 60 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen, während viele andere Tätigkeiten sich verändern oder gar verschwinden. Neue Technologien werden neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und flexiblere Arbeitsregelungen ermöglichen, aber wir müssen dafür sorgen, dass neue Arbeitsplätze auch hochwertig sind und dass die Menschen über die richtigen Kompetenzen verfügen, um sie annehmen zu können. Die gesetzlichen und sozialen Regelwerke des 20. Jahrhunderts sind für die digitale Wirtschaft nicht geeignet; es ist an der Zeit, den Sozialschutz in der neuen Arbeitswelt anzupassen und zu garantieren und die Steuervorschriften so zu ändern, dass jeder seinen gerechten Beitrag leistet.
Mitteilung
1. Stärkung des sozialen Europas
2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle
Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen
Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung
Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung der Gleichstellung
3. Faire Arbeitsbedingungen
4. Sozialschutz und Eingliederung
Sicherung eines hohen Sozialschutzes
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
6. Gemeinsame Arbeit
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang : Initiativen der Kommission
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Zu den Hauptelementen des Vorschlags gehört die Ausweitung der bestehenden Regelung für den Elternurlaub durch Erleichterung der Nutzung durch den Hauptverdiener mittels Änderungen in Bezug auf Vergütung, Flexibilität und Nichtübertragbarkeit. Des Weiteren sollen durch den Vorschlag der Urlaub für pflegende Angehörige und der Vaterschaftsurlaub sowie das Recht auf flexible Arbeitsregelungen für alle arbeitenden Eltern von Kindern bis 12 Jahre und Personen, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, eingeführt werden.
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... Diese Tendenzen haben jedoch auch Instabilität und eine abnehmende Planbarkeit in einigen Arbeitsbeziehungen zur Folge, vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in besonders prekären Verhältnissen. Durch ungeeignete Rechtsvorschriften können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen undurchsichtigen oder unlauteren Praktiken ausgesetzt sein, wodurch sie ihre Rechte nur schwer geltend machen können. Zwischen 4 und 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Abruf- oder Gelegenheitsarbeitsverträge, oft ohne Angabe, wann und wie lange sie arbeiten werden. Mehr als 1 Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegen Ausschließlichkeitsklauseln, die sie daran hindern, für einen weiteren Arbeitgeber zu arbeiten.2 Nur ein Viertel der befristet Beschäftigten findet eine unbefristete Stelle, und der Anteil derjenigen, die nicht aus freien Stücken in Teilzeit arbeiten, betrug im Jahr 2016 rund 28 %.3 Flexiblere Arbeitsregelungen können Unsicherheit bezüglich der geltenden Rechte schaffen.4
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 351/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18 /EG/EU des Rates - COM(2017) 253 final
... 6. Nach Auffassung des Bundesrates wird die Möglichkeit, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexible Arbeitsregelungen in Anspruch nehmen können, zum Beispiel indem sie Telearbeit oder flexible Arbeitsmodelle nutzen oder ihre Arbeitszeiten reduzieren, künftig zunehmend größere Bedeutung erlangen. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern bis zum Alter von mindestens zwölf Jahren sowie pflegende Angehörige vorgesehene Recht, flexible Arbeitsregelungen für Betreuungs- und Pflegezwecke zu beantragen. In vielen Bereichen der Wirtschaft lassen sich jedoch nicht alle diese Arbeitsmodelle, wie zum Beispiel Telearbeitsplätze, praktisch umsetzen. Ein durchsetzbarer Rechtsanspruch bedarf daher Regelungen zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe sind hier auf Beratung angewiesen.
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... c. Auf Basis von Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten werden flexible Arbeitsregelungen - auch für den Bereich der Arbeitszeit - ermöglicht und gefördert, wobei sowohl die Bedürfnisse der Beschäftigten als auch die der Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Die kollaborative Wirtschaft schafft neue Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmer. Nach Ansicht der Kommission kann sie somit einen wichtigen Beitrag zur Entstehung von Arbeitsplätzen und Wachstum in der Europäischen Union leisten, wenn sie auf verantwortungsvolle Weise gefördert und entwickelt wird. Neue, innovative Geschäftsmodelle bergen ein beträchtliches Potenzial zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Der Erfolg kollaborativer Plattformen ist für die etablierten Marktteilnehmer und Marktpraktiken zwar mitunter eine Herausforderung, doch indem Einzelpersonen Dienstleistungen anbieten können, werden andererseits neue Beschäftigungschancen, flexible Arbeitsregelungen und neue Einkommensquellen gefördert. Für Verbraucher kann die kollaborative Wirtschaft Vorteile durch neue Dienstleistungen, ein größeres Angebot und niedrigere Preise bringen. Sie kann auch zum Teilen von Wirtschaftsgütern und zu einer effizienteren Ressourcennutzung und damit zur Nachhaltigkeitsagenda der EU und zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft beitragen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Die derzeitige Regelung der thematischen Dialoge im Rahmen des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für den Sozialschutz sollte ausgebaut und vereinfacht werden. Der Konsultationsprozess sollte durch Adhoc-Sitzungen oder Arbeitsregelungen ergänzt werden, um die Sozialpartner intensiver an der Diskussion über relevante politische Themen zu beteiligen, wobei die jeweiligen Zuständigkeiten und das mögliche Interesse der Sozialpartner zu berücksichtigen sind (z.B. Jugendbeschäftigung, Löhne und Gehälter, Renten- und Gesundheitsreformen).
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU
2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020
2.2 Die soziale Dimension der WWU
3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung
3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer
3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen
3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester
4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität
4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente
4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte
4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung
5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs
5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren
5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters
6. Fazit
Anhang Indikative Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Geringere Arbeitsplatzunsicherheit und niedrigere Steuerbelastung durch interne Flexibilität: Die Krise hat gezeigt, dass interne Flexibilität in Zeiten einer Wirtschaftsrezession sehr wirksam sein kann, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Anpassungskosten zu senken. Arbeitszeitkonten oder Zeitguthaben, Kurzarbeitsregelungen und verschiedene Öffnungsklauseln in Kollektivverträgen haben dazu beigetragen, Arbeitsplätze zu retten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten, indem Entlassungen vermieden oder aufgeschoben wurden. Obwohl Kurzarbeitsregelungen häufig zu einem leichten Sinken der Produktivität führen, helfen sie, Qualifikationen, Arbeitsplätze und Vertrauen zu wahren, und ihre Kosten sind allgemein geringer als die Kosten für Arbeitslosenleistungen. Da jedoch der budgetäre Spielraum für die Finanzierung derartiger Programme derzeit geringer ist als vor zwei Jahren, spielt der soziale Dialog auf Unternehmensebene und höheren Ebenen eine wichtigere Rolle, wenn es darum geht, optimale Lösungen für die interne Flexibilität zu finden. - Menschenwürdige und nachhaltige Entgelte ohne Niedrigentgeltfallen: Bereits vor der Krise war ein Arbeitsplatz nicht immer eine Garantie gegen Armut, und die Armutsrate trotz Beschäftigung liegt in der EU nach wie vor über 8 %. Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen und Personen, die in Alleinerziehenden-Haushalten oder Haushalten mit geringer Erwerbsintensität leben, haben ein hohes Risiko, trotz Beschäftigung zu verarmen, vor allem in Ländern mit unausgewogener Einkommensverteilung und niedrigen Mindestentgelten. 20 Die Festlegung von Mindestentgelten in angemessener Höhe kann einen Anstieg der Armutsrate trotz Beschäftigung verhindern helfen 21 und ist ein wichtiger Faktor, um menschenwürdige Beschäftigungsqualität zu gewährleisten. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es gesetzlich festgelegte oder in anderer Form rechtsverbindliche oder allgemeingültige Mindestlöhne und -gehälter. 22 Ein solches Mindestentgelt kann je nach festgelegter Höhe in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Angebot und Nachfrage sowie andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Einrichtungen haben. Entgeltuntergrenzen müssen unter Einbindung der Sozialpartner so angepasst werden können, dass sie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln. Differenzierte Mindestlöhne und -gehälter, die es in mehreren Mitgliedstaaten bereits gibt, können in diesem Kontext ein wirksames Mittel zur Stützung der Arbeitskräftenachfrage sein.
Drucksache 253/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... Die Vorschrift des § 58a begründet die Befugnis zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden zur Durchsetzung der REMIT-Verordnung sowie eine geltende Pflicht zur gegenseitigen Mitteilung von Beobachtungen und Feststellungen, die für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich sind. Damit erfolgt auch eine sinnvolle Angleichung an die Zusammenarbeitsregelungen zwischen der
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... Die Fortschritte beim Ausbau erschwinglicher Kinder- und Altenbetreuungsplätze, bei der Verringerung des Lohngefälles und der steuerlichen Besserstellung von Zweitverdienern reichen nicht aus, um den Anteil der Frauen am Arbeitsmarkt nennenswert zu erhöhen. Noch immer wird nicht genug getan für aktives Altern, wozu auch die Modernisierung der Arbeitsregelungen und mehr Möglichkeiten für lebenslanges Lernen gehören. Solche Strategien sind unerlässlich, um vor allem die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu erhöhen.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Während der Rezession von 2008-2009 war die Verringerung der Arbeitszeit die Hauptstrategie der Unternehmen zur Kosteneinsparung. Jedoch ist es nicht immer möglich, auf eine Krise mit Arbeitszeitverringerung zu reagieren. In den Betrieben kann die Arbeitszeit vorübergehend reduziert werden, wenn Arbeitszeitkonten im Plus sind. Außerdem verlieren Kurzarbeitsregelungen ihre Wirksamkeit, wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften langfristig gering bleibt. Eine zu späte Rücknahme dieser Regelungen kann erhebliche Kosten verursachen, wenn Arbeitskräfte zu lange an Wirtschaftstätigkeiten gebunden werden, die sich im Niedergang befinden, und dadurch die notwendige Umverteilung der Ressourcen verhindert, das Wachstumspotenzial beeinträchtigt und der Wettbewerb verzerrt wird. Schließlich hängt die Verfügbarkeit staatlich finanzierter Maßnahmen von der Finanzlage der öffentlichen Haushalte ab, die sich in mehreren Ländern verschlechtert hat.
Drucksache 800/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen KOM (2011) 778 endg.
... (15) Im Hinblick auf die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit den zuständigen Behörden von Drittländern beim Austausch von Arbeitspapieren oder anderen relevanten Dokumenten zur Bewertung der Auditqualität sollten die Mitgliedstaaten zur Wahrung der Rechte der Betroffenen sicherstellen, dass die einschlägigen Arbeitsregelungen ihrer zuständigen Behörden einen ausreichenden Schutz des Geschäftsgeheimnisses und der wirtschaftlichen Interessen der geprüften Unternehmen, einschließlich ihrer Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum, gewährleisten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der interessierten Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 3a Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Abschlussprüfer
Artikel 3b Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
Artikel 14 Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten
Artikel 26 Prüfungsstandards
Artikel 32a Übertragung von Aufgaben
Kapitel Xa besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung BEI kleinen mittleren Unternehmen
Artikel 43a Vereinfachte Prüfung von mittleren Unternehmen
Artikel 43b Kleine Unternehmen
Artikel 48a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Einerseits haben die Flexicurity-Strategien nachweislich zur Bewältigung der Krise beigetragen. Viele Mitgliedstaaten haben übergangsweise neue öffentlich geförderte Kurzarbeitsregelungen eingeführt bzw. deren Niveau, Ausmaß und Dauer angehoben, und die Handhabung verbessert. Durch den Anstieg der internen Flexibilität federten die Mitgliedstaaten den Wachstumsrückgang bei der Beschäftigung im Zeitraum 2008-2009 um jährlich durchschnittlich 0,7 Prozentpunkte ab. Sie halfen den Unternehmen, den Verlust von unternehmensspezifischem Humankapital und die Kosten für die Wiedereinstellung zu vermeiden, und trugen dazu bei, die harten Umstände für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzumildern.
Drucksache 508/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu atypischen Verträgen, gesicherten Berufslaufbahnen, Flexicurity und neuen Formen des sozialen Dialogs (2009/2220(INI))
... 7. begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten Bestimmungen eingeführt haben, nach denen Arbeitnehmer mit zu betreuenden Angehörigen ihre Aufgaben mit einer flexibleren Arbeitsgestaltung in Einklang bringen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Arbeitnehmer mit Pflegeaufgaben aktiv am Arbeitsplatz zu fördern, und zwar durch flexible Arbeitsbedingungen einschließlich Urlaubsanspruch, flexible Arbeitszeit-, Teilzeit- und Heimarbeitsregelungen, die es mehr Personen mit Pflegeaufgaben in allen Mitgliedstaaten ermöglichen, in einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu verbleiben bzw. in eine solche zurückzukehren;
A. Atypische Verträge
B. Flexicurity und gesicherte berufliche Laufbahnen
C. Neue Formen sozialen Dialogs
Drucksache 823/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor KOM (2009) 577 endg.; Ratsdok. 15305/09
... • Prävention vor Infektionsgefahren durch Einführung sicherer Arbeitsregelungen mittels
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende einschlägige Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche
3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Anhang Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3 Präambel:
Allgemeine Erwägungen
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... "-Paket der Kommission, das Ende 2008 verabschiedet wurde; ruft die Kommission auf, Empfehlungen für diejenigen Mitgliedstaaten zu unterbreiten, die bei der Umsetzung der Zielvorgaben des Europäischen Rates von Barcelona 2002 für die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten bis 2010 klar im Rückstand sind; ersucht die Kommission, die Arbeitgeber zu mehr Aufgeschlossenheit für flexible Arbeitsregelungen anzuhalten und sie zu ermutigen, durch Optimierung der Anwendung der IKT und der diesbezüglichen Kenntnisse sowie durch neue Formen der Arbeitsorganisation die Flexibilität der Arbeitszeitregelungen und deren Vereinbarkeit mit den Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden sowie mit Schulzeiten zu fördern;
Drucksache 707/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB überarbeiteten Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG KOM (2009) 410 endg.; Ratsdok. 12761/09
... Die neue Vereinbarung erhöht das individuelle Recht erwerbstätiger Frauen und Männer auf Elternurlaub von drei auf vier Monate und sieht verschiedene Verbesserungen und Klarstellungen in Zusammenhang mit der Ausübung dieses Rechts vor. Sie gewährleistet Schutz gegen Diskriminierung wegen Beantragung oder Inanspruchnahme von Elternurlaub. Die Rückkehr auf den Arbeitsplatz nach dem Elternurlaub wird erleichtert, insbesondere durch das Recht der Arbeitnehmer, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Vereinbarung und der vorliegende Vorschlag sollen zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben und zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen
2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 , 5 und 6
Artikel 4
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich
Paragraf 2: Elternurlaub
Paragraf 3: Vorschriften für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
Paragraf 4: Adoption
Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung
Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt
Paragraf 8: Schlussbestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (Überarbeitete Fassung) 18. Juni 2009
2 Präambel
I – Allgemeine Erwägungen
II – Inhalt
Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich
Paragraf 2: Elternurlaub
Paragraf 3: Modalitäten für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
Paragraf 4: Adoption
Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung
Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt
Paragraf 8: Schlussbestimmungen
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... Die Tarifverträge und die geltenden Lohngruppen und Systeme zur beruflichen Einstufung müssen noch weiter überprüft werden, vor allem hinsichtlich der Behandlung von Teilzeitkräften und Arbeitnehmern mit anderen atypischen Arbeitsregelungen oder zusätzlichen Zahlungen/Boni einschließlich Sachleistungen (die Männer häufiger als Frauen erhalten). Nicht nur die primären, sondern auch die sekundären Arbeitsbedingungen und betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit (Urlaubsregelungen, Ruhestandsregelungen, Dienstwagen, Kinderbetreuungsregelungen, angepasste Arbeitszeiten usw.) sollten in diese Überprüfung aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten – unter Berücksichtigung von nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Praktiken – die Sozialpartner dazu ermutigen, eine geschlechtsneutrale berufliche Einstufung einzuführen, die es sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern ermöglicht, auf einer nicht neutralen Lohngruppenfestlegung basierende etwaige Lohndiskriminierungen zu ermitteln.
Drucksache 187/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) KOM (2006) 92 endg.; Ratsdok. 7034/06
... Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt. Dank Rechtsvorschriften zur Gleichstellung, Gender Mainstreaming, spezifischen Maßnahmen zur Frauenförderung, Aktionsprogrammen, dem sozialen Dialog und dem Dialog mit der Zivilgesellschaft hat die EU deutliche Fortschritte im Bereich der Gleichstellung erzielt. Das Europäische Parlament ist dabei ein wichtiger Partner. Viele Frauen verfügen über die höchsten Bildungsabschlüsse, Frauen sind am Arbeitsmarkt stark vertreten und haben wichtige Positionen im öffentlichen Leben erreicht. Trotzdem bestehen nach wie vor Ungleichheiten, die sich noch verstärken könnten, da der globale Wettbewerb flexiblere und mobilere Arbeitskräfte verlangt. Frauen kann das stärker betreffen, da sie häufig gezwungen sind, sich zwischen Kindern und Karriere zu entscheiden, weil flexible Arbeitsregelungen und Betreuungseinrichtungen fehlen, weil Geschlechterstereotype sich hartnäckig halten und weil Männer einen deutlich geringeren Teil der familiären Verpflichtungen übernehmen. Die Position von Frauen am Arbeitsmarkt spiegelt die von ihnen erzielten Fortschritte, einschließlich in den für die Lissabon-Strategie zentralen Feldern wie der Bildung und der Forschung, nicht wider. Diese Verschwendung von Humankapital kann sich die EU nicht leisten. Gleichzeitig gefährden niedrige Geburtenraten und eine geringere Erwerbsbevölkerung die politische und wirtschaftliche Position der EU.
2 Einleitung
Teil I AKTIONSSCHWERPUNKTE für den Bereich Gleichstellung
1. GLEICHE Wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
1.1 Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie
1.2 Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede
1.3 Frauen als Unternehmerinnen
1.4 Gleichstellung beim Sozialschutz und in der Armutsbekämpfung
1.5 Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen
1.6 Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten
Zentrale Aktionen
2. bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und familienleben
2.1 Flexible Arbeitsregelungen
2.2 Ausbau der Betreuungsangebote
2.3 Bessere Vereinbarkeit
Zentrale Aktionen
3. FÖRDERUNG der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
3.1 Frauen in der Politik
3.2 Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen
3.3 Frauen in Wissenschaft und Technik
Zentrale Aktionen
4. Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
4.1 Geschlechterbezogene Gewalt
4.2 Menschenhandel
Zentrale Aktionen
5. ABBAU von Geschlechterstereotypen IN der Gesellschaft
5.1 Gegen Geschlechterstereotype in Bildung, Ausbildung und Kultur
5.2 Gegen Geschlechterstereotype am Arbeitsmarkt
5.3 Gegen Geschlechterstereotype in den Medien
Zentrale Aktionen
6. FÖRDERUNG der Geschlechtergleichstellung ausserhalb der EU
6.1 Durchsetzung des EU-Rechts in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern15
6.2 Förderung der Gleichstellung in der Europäischen Nachbarschaftspolitik ENP , der Außen- und der Entwicklungspolitik
Zentrale Aktionen
Teil II politische Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung
Zentrale Aktionen
Überwachung der Fortschritte
Drucksache 868/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... Diskussionen über die Rechtsnatur eines Beschäftigungsverhältnisses können aufkommen, wo es entweder verschleiert ist oder wo echte Schwierigkeiten beim Versuch auftreten, neue und dynamische Arbeitsregelungen in den Rahmen traditioneller Beschäftigungsverhältnisse einzufügen.
1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs
2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute
a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
b. Maßnahmen auf EU-Ebene
3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt
4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen
a. Beschäftigungsübergänge
b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage
c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse
d. Organisation der Arbeitszeit
e. Mobilität der Arbeitskräfte
f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... – Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen durch eine höhere Beteiligung an Berufs- und Fortbildung, Umschulung, geeignete Anreize und besondere Arbeitsregelungen aber auch durch das Angebot der notwendigen sozialen Hilfs- und Betreuungsdienste, einschließlich durch Entwicklung der Sozialwirtschaft.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 868/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... endg., Ratsdok 7034/06 (vgl. BR-Drucksache 187/06) zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer.
Drucksache 78/05
Verordnung
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im
Bereich des Straßentransports ausüben (FahrPersArbZV)
... Da die Nachtarbeitsregelungen in der Richtlinie
Drucksache 588/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
... - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen durch eine höhere Beteiligung an Berufserstausbildung und Fortbildung, Umschulung, geeignete Anreize und besondere Arbeitsregelungen aber auch durch das Angebot der notwendigen sozialen Hilfs- und Betreuungsdienste, einschließlich durch Entwicklung der Sozialwirtschaft;
2 Inhalt
1. Einleitung 3
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12
5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33
6. Die nächsten Schritte 37
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
6. Die nächsten Schritte
Anhang
Drucksache 174/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 COM(2020) 138 final
Drucksache 186/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final
Drucksache 240/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms
Drucksache 351/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18 /EG/EU des Rates - COM(2017) 253 final
Drucksache 365/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 COM(2016) 271 final
Drucksache 658/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) - COM(2017) 548 final
Drucksache 715/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Aktionsplan der EU 2017 - 2019 zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles COM(2017) 678 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.